28.3.2009

Die schwachen Server der Bahn

Die Bahn gibt mittlerweile zu, sogar E-Mails von Mitarbeitern gelöscht zu haben. Offenbar noch zu einem Zeitpunkt, zu dem sich die Mails auf dem Server befanden.

Auch wenn sich die Bahn gegenüber dem Spiegel damit verteidigt, der Versand der Mails sei “rechtswidrig” gewesen und habe Probleme auf den Servern verursacht, dürfte es eng für die Verantwortlichen werden.

Sehr eng, denn die Sach- und Rechtslage für den Umgang mit Mitarbeiter-Mails ist mittlerweile klar. Ist die nichtdienstliche Nutzung des E-Mail-Postfaches ausdrücklich untersagt (zum Beispiel durch eine Betriebsvereinbarung), darf der Arbeitgeber die E-Mails des Arbeitnehmers sichten, denn es handelt sich um Geschäftspost. Findet er erkennbar “private” oder “gewerkschaftliche” Mails, darf er diese aber trotzdem nicht lesen. Er kann den Mitarbeiter aber ermahnen, abmahnen oder bei wiederholten Verstößen sogar kündigen.

Darf der Mitarbeiter übers Firmenpostfach auch nichtdienstliche Mails senden oder wird dies geduldet, ist sein Postfach für den Arbeitgeber tabu. Unzulässig ist es, wenn der Arbeitgeber schon auf dem Server E-Mails unterdrückt, die vom Arbeitnehmer stammen oder für ihn bestimmt sind. Denn für den Arbeitnehmer, der auch nichtdienstlich mailen darf, gilt das Fernmeldegeheimnis. Ein Eingriff, sei es durch Lesen oder Löschen, ist strafbar (§ 206 Strafgesetzbuch, § 303a Strafgesetzbuch).

Wenn ausgerechnet diese Mails technische Probleme verursachten, war eine Löschaktion vielleicht gerechtfertigt. Dann müsste die Bahn aber begründen, dass die Gefahr durch die Mails für die technische Infrastruktur wirklich so groß war, dass das Fernmeldegeheimnis zurücktreten musste. Das wird nicht einfach sein.

Überdies: Selbst im Fall einer gerechtfertigten Löschung hätte die Bahn die betroffenen Mitarbeiter und auch den Betriebsrat von der Löschung informieren müssen.

47 Kommentare zu “Die schwachen Server der Bahn”

  1. Snickerman meint: (28.3.2009 um 14:17) AntwortenReply to this comment

    Mehdorn ist das Problem.
    Er führt die Bahn wie Kim Jong Il Nordkorea.
    Kritik ist verboten, auf Bahnhöfen darf nicht gefilmt werden.
    Die Bundesregierung wird von ihm schamlos belogen und vorgeführt,
    mehrere Verkehrsminister hat er schon lächerlich gemacht-
    als sich Tiefensee wehren wollte, bekam er von Madame Merkel auch noch eins auf die Mütze.
    Sind denn alle Verantwortlichen in der Politik nur scharf auf lukrative Anschlussjobs im Bahn-Vorstand??

    Und Mehdorn "Sieht keinen Grund für einen Rücktritt"????
    Wenn man mich fragt: Nix Pension, Einzelzelle!

  2. Pro Bono meint: (28.3.2009 um 14:30) AntwortenReply to this comment

    Soweit die graue Theorie.
    Hat die zuständige Strafverfolgungsbehörde kürzlich "keine zureichenden Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten" Mehdorns in der Abhöraktion gefunden? Oder nicht finden wollen?

    Ich denke, Mehdorn hat weiterhin gegenügend politische Verbindungen, um die lästige Strafverfolgung im Keim zu ersticken. Die ist nämlich nur für den Urnenpöbel vorgesehen, das steht doch in jedem Strafgesetzbuch auf Seite 1, nicht wahr?

  3. Lupus meint: (28.3.2009 um 14:32) AntwortenReply to this comment

    Überall echauviert mit sich über Mehdorn, Manager und die Politik und keiner von euch Deutschen tut was – man sieht ja, was aktuell bei uns in Frankreich läuft… aber Deutsche können eben gut jammern, solange der Kühlschrank voll ist, ist alles in Ordnung!

  4. corax meint: (28.3.2009 um 14:35) AntwortenReply to this comment

    Ich sag schon seit zig Wochen, dass der Mehdorn ein Video hat, welches die Merkel bei der Fellatio mit einem Politiker (Flachpfütze?) zeigt.
    Anders ist das doch sonst nicht zu erklären.

  5. Stuff meint: (28.3.2009 um 14:42) AntwortenReply to this comment

    Nein, Mehdorn ist nicht das Problem, das Problem sind Leute, die meinen, dass das alles so wie Channel-Hopping mittels Fernbedienung zu erledigen sei, die jegliches Klischee ad absurdum führen und selbst dieses Absurdum nur absurd dumm darstellen vermögen. Der Herr Mehdorn möge fähig, unfähig, gerissen, abgefeimt oder sonst noch was sein, dennoch: Er ist Chef der Deutschen Bahn und sowas wird man nicht in Deutschland, wenn nicht minime Kentnisse im Austeilen und Einstecken vorhanden sind. Ja, das ist so! Und da kann der Toitsche Ohnmachtsmichel nur: Einzelzelle! Die heutige Version des "Rübe ab", was bei @1 womöglich ja schon geschehen sein könnte.
    Leutz, glaubt Ihr, dass mit soeiner Fernbedienungseinstellung zur Gesellschaft Ihr wirklich nicht die Regierung habt, die Ihr verdient…?

    Stuff

  6. Günther meint: (28.3.2009 um 14:56) AntwortenReply to this comment

    Ich finde es interessant, dass man nur einen Rücktritt und nicht die umgehende Inhaftierung fordert.

  7. Rockafella meint: (28.3.2009 um 15:08) AntwortenReply to this comment

    Und die Deutsche Bahn AG ist hier ein "Unternehmen [...], das geschäftsmäßig Post- oder Telekommunikationsdienste erbringt"?

    @corax, aber auf Sie hört ja niemand.

    @Günther, Art. 102 GG steht nicht unter der Ewigkeitsgarantie.

  8. Judas meint: (28.3.2009 um 15:14) AntwortenReply to this comment

    @8, Rocky:
    Jup, für seine Mitarbeiter schon…

  9. gerhardq meint: (28.3.2009 um 15:29) AntwortenReply to this comment

    Herr Mehdorn sieht das ein wenig differenzierter. Die Mitarbeiter der Deutschen Bahn sind eine Arbeitnehmer sondern Leibeigene. Daher gelten selbstverständlich solche unnötigen Gesetze nicht mehr.

    Welcher Geist in den oberen Etagen herrscht, zeigt sich auch daran, daß die Bundesregierung die Zahlung an die Banken geheim durch einen "Lenkungsausschuß" unter Leitung unseres rührigen Finanzstaatssekretär Jörg Assmussen regeln will. Weitergabe der Informationen soll als Geheimnisverrat mit bis zu 5 Jahren bestraft werden. Das nenne ich einmal wirkliche Korruption!

  10. Udo Vetter meint: (28.3.2009 um 16:08) AntwortenReply to this comment

    @ Rockafella: Sind Sie nicht (angehender) Jurist? Dann sollten Sie wissen oder zumindest selbst herausfinden können, dass auch Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern E-Mail-Zugänge auch zur nichtdienstlichen Nutzung zur Verfügung stellen, unter § 206 StGB fallen. Siehe beispielsweise nur Heidrich/Tschoepe, Rechtsprobleme der E-Mailfilterung, MMR 2004, 75.

  11. Axel John meint: (28.3.2009 um 16:24) AntwortenReply to this comment

    @ 1: Sind denn alle Verantwortlichen in der Politik nur scharf auf lukrative Anschlussjobs im Bahn-Vorstand??
    Genau hier liegt der Hase im Pfeffer.
    Würde Mehdorn jetzt gefeuert, hätte BM Tiefensee (SPD!) das Vorschlagsrecht für dessen Nachfolger.
    Das versucht Merkel mit aller Macht zu verhindern. Sie spekuliert darauf, dass nach der Bundestagswahl ein CDU-Minister ans Ruder kommt und dementsprechend ein CDU- Mann als Nachfolger für Mehdorn ernannt wird.
    In Konzernen, in denen der Staat das Sagen hat, zählt für Spitzenmanager nicht Qualifikation, sondern das Parteibuch und zwar ausschließlich.
    Danach richtet sich, welche Partei bei der Besetzung von Versorgungsposten bevorzugt wird.

  12. Icke meint: (28.3.2009 um 16:47) AntwortenReply to this comment

    @Lupus: Ihre Aussage ist von konstruktiver Kritik aber auch meilenweit entfernt, ne? "Die Deutschen können nur meckern" ist eben auch nur meckern.

  13. igel meint: (28.3.2009 um 16:59) AntwortenReply to this comment

    In den Kommentaren wird diese Aktion mit einer anderen Bahn-Aktion in Verbindung gebracht, bei der Bahn-Angestellte durchleuchtet wurden.

    Ich fand die erste Aktion sehr viel weniger schlimm. Offen gesagt sehe ich lieber Unternehmen Daten horten und sichten als die Bundesregierung. Die Regierung hat Gefängniszellen, Waffen und Steuerbescheide. Das Unternehmen kann mich schlimmstenfalls feuern.

    Kommunikation zu unterdrücken und fremder Leute E-Mail lesen ist dagegen eine Schweinerei, denke ich. Und steht völlig zu Recht unter Strafe.

    igel

  14. Fincut meint: (28.3.2009 um 17:11) AntwortenReply to this comment

    Die Mailserver der Bahn waren wegen einer GDL-Mail an ein paar tausend Empfänger überlastet? Ich geh am Stock, für wie dumm hält die Bahn eigentlich Deutschland?

  15. NewsShit! meint: (28.3.2009 um 17:21) AntwortenReply to this comment

    [Spaß-Modus]

    Was haben denn alle? eMail sind doch kostenlos. Dafür kann man doch gar nicht gekündigt werden – man nimmt ja nichts weg.

    [/Spaß-Modus]

  16. Rockafella meint: (28.3.2009 um 17:45) AntwortenReply to this comment

    @U.V. (11.), wie begründen Sie denn Ihre Auffassung, dass es sich bei der Deutschen Bahn AG um einen "Arbeitgeber, der seinen Mitarbeitern E-Mail-Zugänge auch zur nichtdienstlichen Nutzung zur Verfügung stellt", handelt? Kennen Sie die fraglichen Arbeitsverträge? Wissen Sie, dass dort private E-Mail-Nutzung zugelassen oder geduldet wird? Zu Ihrer Frage: Was ich bin oder sein werde, spielt hier wohl die geringste Geige. Zugang zu einer juristischen Bibliothek habe ich jedenfalls nicht. Ich habe nur das Gesetz, und daraus ergibt sich mitnichten ohne weiteres, dass die Deutsche Bahn AG ein unter § 206 StGB fallendes Unternehmen ist, wie Sie konkludent durch Ihre Fundstelle selbst belegen.

  17. Florian meint: (28.3.2009 um 18:08) AntwortenReply to this comment

    Na ja, erst einmal hat sich doch hier wohl die Eisenbahngewerkschaft reichlich frech verhalten.

    Das Netzwerk der Bahn zu benutzen, um gegen die Bahn zum Streik aufzurufen ist schon sehr dreist.
    Dass sich die Bahn gegen so ein Vorgehen wehren will ist für mich verständlich. Zumindest moralisch finde ich deren vorgehen ok (wie das juristisch zu werten ist, mag ich nicht zu beurteilen).

  18. mark meint: (28.3.2009 um 19:16) AntwortenReply to this comment
  19. Rockafella meint: (28.3.2009 um 19:38) AntwortenReply to this comment

    "Mehdorn hat dem FAZ-Bericht zufolge betont, es gäbe aus seiner Sicht keinen Hinweis auf strafrechtlich relevante Vorgänge. Eine gültige Betriebsvereinbarung seines Unternehmens sehe die Protokollierung von Adressat und Betreff einer Mail ausdrücklich vor. Der eigentliche Inhalt der gefilterten Mails sei nicht geprüft worden."

    Und nü? Wenn Strafrecht auf Arbeitsrecht beruht, wird es wohl auch für einen Fachanwalt für Strafrecht schwierig.

  20. Jan meint: (28.3.2009 um 20:36) AntwortenReply to this comment

    Bestimmt gab es auch nie einen Weihnachts-Rundschreiben oder ähnliches von der Bahn-Spitze, dann wären ja die Server zusammengebrochen ;)

  21. Marc meint: (28.3.2009 um 22:07) AntwortenReply to this comment

    @Rockafella: Da Herr Mehdorn dies und Herr Vetter das sagt, werden wir wohl auf die Gerichte warten müssen, das zu klären. Hier weiter zu zanken ist vielleicht lustig, führt aber nicht weiter.

  22. Martin_mb meint: (28.3.2009 um 23:54) AntwortenReply to this comment

    Ich hatte einen Studienkollegen, der wollte nach dem Studium (Maschbau) auf Biegen und Brechen zur Bahn, seine Antwort auf meine "Bist Du plemplem?"-Frage war: "Das ist mein Traumarbeitgeber." Heute arbeitet er dort auch tatsächlich. Seitdem habe ich mich schon oft gefragt, was für merkwürdige Träume der Junge hatte…

  23. Andreas meint: (29.3.2009 um 00:55) AntwortenReply to this comment

    @11: Ich sehe das als Informatiker und Nicht-Jurist genauso. Aber ich habe feststellen dürfen, dass diese Rechtsauffassung selbst unter Volljuristen nicht flächendeckend verbreitet ist. Bei mehreren Universitäten sehen die Benutzungsordnung der Rechenzentren sogar explizit die Einsichtnahme in E-Mails vor wie etwa bei der <a href="http://www.uni-frankfurt.de/org/ltg/admin/pr-abt/regeln/docs/iuk-ord.html#para8&quot; rel="nofollow">Uni Frankfurt</a>, § 8, Abs. 8:

    Eine Einsichtnahme in die Nachrichten- und E-Mail-Postfächer ist jedoch nur zulässig, soweit dies zur Behebung aktueller Störungen im Nachrichtendienst unerläßlich ist.

    Als Informatiker mit jahrzehnterlanger Erfahrung mit E-Mail-Diensten sehe ich keine technische Notwendigkeit für die Einsichtnahme von E-Mails. Dringende Probleme können anders gelöst werden und in anderen Fällen stellt es kein Problem dar, mit den Betroffenen zu reden und deren Einverständnis einzuholen.

  24. Stuff meint: (29.3.2009 um 02:29) AntwortenReply to this comment

    @marc
    Zanken!
    Ach was, Diskussion ist halt lustig, führt aber nicht. Weiter! Gehen Sie weiter, hier gibts nichts zu – äh – schreiben!

    Stuff

  25. P1 meint: (29.3.2009 um 05:49) AntwortenReply to this comment

    *gelöscht*

  26. Rockafella meint: (29.3.2009 um 07:05) AntwortenReply to this comment

    @Marc (23.) Zanken? Das tun Kinder. Und Herr Vetter ist doch wohl erwachsen, oder etwa nicht? Die Subsumtion unter seine eigene Definition in #11 bleibt Herr Vetter jedenfalls geflissentlich schuldig. Und wo sollte man über juristische Fragen diskutieren, wenn nicht in einem "lawblog"? Ich hatte eingangs eine einfache Frage zur Subsumtion der Deutschen Bahn AG unter das in § 206 StGB genannte "Unternehmen" gestellt. Wie das einen "Zank" auslösen soll, erschließt sich mir nicht.

  27. Horst meint: (29.3.2009 um 07:32) AntwortenReply to this comment

    Das Argument der überlasteten Mailserver ist natürlich lächerlich. Es gibt fast täglich konzernweite Rundmails an alle Mitarbeiter. Da bricht auch nichts zusammen.

  28. Rockafella meint: (29.3.2009 um 07:35) AntwortenReply to this comment

    GDL-Chef Claus Weselsky zu BILD am SONNTAG: „Private Mails sind bei der Bahn seit Jahren von der Konzernleitung geduldet. Deshalb ist das Abfangen von Mails eine Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses."

    Das ist die entscheidende Tatsachenfeststellung, der es bedarf, um hier die Deutsche Bahn AG unter "Unternehmen" im Sinne des § 206 StGB subsumieren zu können. Der Fall war rechtlich ohne weiteres nämlich nicht klar. Das war der Fehler von Herrn Vetter. Und diesen Fehler nicht zugeben zu können, sondern hier kritische User abzukanzeln, obwohl sie genau die richtige Frage stellen, ist unredlich.

    Treten Sie zurück, Herr Vetter!

  29. Rockafella meint: (29.3.2009 um 07:39) AntwortenReply to this comment

    @29. Horst – auch mit zehnseitigem Anhang? Im Übrigen erfordert § 303a StGB, auf den Sie sich beziehen, Vorsatz bezüglich der Rechtswidrigkeit der Tathandlung.

  30. Klaus meint: (29.3.2009 um 08:53) AntwortenReply to this comment

    Da ja unter unter den gelöschten Mails scheinbar auch Mitteilungen betreffs Arbeitskampfmaßnahmen waren, ist nicht zumindest anzunehmen, daß wenigstens einer der Absender Mitglied eines Betriebsverfassungsorgans war?
    Wenn ja, ergeben sich nicht auch Konsequenzen hinsichtlich §119 BetrVg?

  31. Rockafella meint: (29.3.2009 um 09:24) AntwortenReply to this comment

    @32. (Klaus) Die Vorschrift müsste Herrn Vetter als Fachanwalt für Strafrecht eigentlich bekannt sein. Ob das aber der Fall ist? Wer weiß, wer weiß. Wir werden es wohl nie erfahren.

    PS: Die Blog-Uhr wurde noch nicht auf Sommerzeit umgestellt.

  32. Badenserbub meint: (29.3.2009 um 12:52) AntwortenReply to this comment

    Bei der Uni Karlsruhe gab es mal ein entsprechendes Problem. Dort wurde im Wege des Klageerzwingungsverfahrens der StA aufgegeben entsprechende Ermittlungen durchzuführen.
    Wurde in der c't ausführlich berichet (auch weil ein Erfolg im Klageerzingungsverfahren einem 6er im Lotto entspricht). Leider war nie zu lesen, was aus dem Fall wurde…

  33. Leviathan meint: (29.3.2009 um 22:59) AntwortenReply to this comment

    Mal am Rande:

    http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2009&nr=13216&pos=0&anz=8

    "Eine tarifzuständige Gewerkschaft darf sich an Arbeitnehmer über deren betriebliche E-Mail-Adressen mit Werbung und Informationen wenden. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber den Gebrauch der E-Mail-Adressen zu privaten Zwecken untersagt hat.(…)"

    Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. Januar 2009 – 1 AZR 515/08 -

    In welcher Form (ggf. freigestellte) Betriebsräte das EMail-System ihres Arbeitgebers zur Ausübung ihrer Aufgabe nutzen dürfen, wäre die nächste Frage.

  34. Chinakohl meint: (29.3.2009 um 23:25) AntwortenReply to this comment

    Nun, Herr Mehdorn zählt zum elitären Kreis derjenigen Unternehmer Deutschlands, die die Zeichen der Zeit erkannt haben und richtig handeln.

    Man kann und darf mit seinen Mitarbeitern nicht so lax umspringen wie mit den eigenen Kindern daheim. Stattdessen ist eine harte Gangart notwendig, die den Leibeigenen bei Zeiten ihre Grenzen aufzeigt, jedwede Kritik im Keim erstickt und Opposition gar nicht erst entstehen lässt. Der Erfolg liegt auf der Hand.
    Über die Wurzel allen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Übels – die Gewerkschaften – möchten wir an dieser Stelle gar nicht sprechen, doch Chinakohl meinen: Bravo, Mehrdorn.

    Das Gejammere der Bevölkerung ist nicht länger mit anzusehen, die sozial Deklassierten sollten sich ihrer Rolle als willenlose Instrumente endlich bewusst werden. Klassenkampf ist an dieser Stelle unangebracht, unternehmerische Diktatur verlangt Unterwerfung.

  35. sm meint: (30.3.2009 um 10:09) AntwortenReply to this comment

    Drittwirkung von Grundrechten…was für ein Unsinn.

  36. Lutz Baier meint: (30.3.2009 um 11:39) AntwortenReply to this comment

    Der Schnüffelchef Mehdorn überlebt den heutigen Tag nicht (im Amt meine ich!)!!!
    Sein hoffentlich baldiger Rücktritt dient in erheblichem Maße der sozialen Hygiene.

  37. Rockafella meint: (30.3.2009 um 12:20) AntwortenReply to this comment

    @38. Ihr Tipp war zutreffend. Herr Mehdorn hat soeben auf der BPK seinen Rücktritt angeboten. Ob das etwas ändern wird, wage ich zu bezweifeln. Wieviele Millionen Abfindung wird er bekommen?

    Quelle: http://de.reuters.com/article/topNews/idDEBEE52T09H20090330

  38. JCL meint: (30.3.2009 um 13:40) AntwortenReply to this comment
  39. marcus05 meint: (30.3.2009 um 16:36) AntwortenReply to this comment

    Seit bei uns mal eine ein GIGABYTE große "Fun-Mail" den Mailserver lahmgelegt hat ist mein Verständnis für privaten Spammailverkehr ziemlich gesunken.

    Allein schon deswegen weil die Inhalte dieser Funmails sowieso uralt sind.

  40. anonym meint: (30.3.2009 um 17:34) AntwortenReply to this comment

    Mehdorn tritt ab wie Hitler, umzingelt von Feinden, denen er nahezu allen vorher den Krieg erklärt hatte, größenwahnsinnig, unbelehrbar bis zuletzt. Die Fehler haben immer die anderen gemacht, er natürlich nicht. Ein schönes ruhiges Sanatorium mit einigen kleinen, speziellen Räumen wäre der richtige Aufenthaltsort für ihn.

  41. Rockafella meint: (1.4.2009 um 14:26) AntwortenReply to this comment

    Da war er wieder der Hitler-Vergleich…

    http://en.wikipedia.org/wiki/Godwin%27s_law

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