21 Jahre wegen Eigentumsdelikten. 9 Jahre Haft (!), 10 Jahre Sicherheitsverwahrung (!!) und 2 Jahre "zum Spass" (!!!) noch oben drauf und dann entlassung ohne jede Vorbereitung, Freigang oder Hafturlaub.
Unfassbar, da bleibt mir echt die Spucke weg.
gerhardq meint:
(28.3.2009 um 18:33) Antworten
Dafür gibt es inzwischen schon den nächsten Kandidaten, einem Betrüger, EC-Karten gestohlen hat. Auch dieser soll in Sicherungsverwahrung. Auch hier ist das Bundesland – Bayern.
Kampfschmuser meint:
(28.3.2009 um 18:44) Antworten
@21 Jahre wegen Einbruch
Es ist unglaublich, was sich Behörden leisten (können). Der Mann hat Einbrüche begangen, dabei Zigaretten etc. gestohlen und hat 21 Jahre gesessen. Viele Mörder waren eine kürzere Zeit im Knast. Und dann wird er innerhalb weniger Stunden auf die Straße gesetzt. Wie hirntot oder gefühlslos muss man eigentlich sein um so mit Menschen umzugehen?
Da ballt sich einem die Faust in der Tasche. Wer so seine Mitmenschen behandelt, hat alles Schlechte dieser Welt verdient.
Die Begründung für den schnellen Rauswurf ist der blanke Hohn. Das war eher ein billiges niederträchtiges Nachtreten. So sieht es jedenfalls aus.
Christian Unger (h.c.) meint:
(28.3.2009 um 18:55) Antworten
@Schwedische Polizei,
Wenn der Herr BKA-Chef schon die eigene PKS als reale Fallzahl verkaufen will sollte er aber auch bei der Wahrheit bleiben. Nicht 40% der angegebenen Opfern waren unter 6, sondern 11,6%.
Und dass die "Gelegenheitstäter" davon absehen, wenn sie das Stoppschild sehen glaube ich auch nicht. Man wird sich wohl eher über einen anderen DNS umleiten, so dass die Provider das dann nicht mehr registrieren.
So ein wenig Wahrheit sollte Herr Ziercke dann doch noch verbreiten…
Was die SZ verschweigt… meint:
(28.3.2009 um 19:01) Antworten
21 Jahre wegen Einbruch:
Warum wird in dem SZ Bericht verschwiegen, dass dieser Serientäter Helmut Sieber auch wegen versuchten Mord verurteilt wurde???
Was die Süddeutsche Zeitung da betreibt, ist billige Stimmungsmache und jeder hier steigt drauf ein.
Joe meint:
(28.3.2009 um 19:10) Antworten
Die 21 Jahre für Helmut Sieber sind vermutlich das Gegenstück zum Frauenrabatt für Kindermörderinnen (8 Monate wegen "Totschlags").
ano meint:
(28.3.2009 um 19:13) Antworten
@6: Bei welcher Quelle kann man dies nachlesen?
handyaner meint:
(28.3.2009 um 19:15) Antworten
@6: bitte quelle, da ich bei google nichts gefunden habe
Christian meint:
(28.3.2009 um 19:16) Antworten
@ 6 (SZ verschweiger) – Quelle bitte! Dann wären die 9 Jahre am Anfang doch ein bisschen wenig gewesen, kann doch auch der "versuchte" Mord mit lebenslänglicher Haft bestraft werden.
Was die SZ verschweigt… meint:
(28.3.2009 um 19:22) Antworten
Ende letzten Jahres gab es einen ausführlichen Print-Artikel über den Fall Helmut Sieber.
Wenn mich nicht alles täuscht, war der damalige Bericht von der SZ selber. Wäre mal interessant, warum sie das jetzt plötzlich verschweigen.
Den versuchten Mord hat er übirgens schon abgesessen, erst nach seiner Entlassung beging er die Taten, zu denen er zu 9 Jahren verurteilt wurde.
Simon meint:
(28.3.2009 um 19:41) Antworten
Der Typ ist nicht länger als 2 Monate in der Öffentlichkeit unterwegs. Dann sitzt er wieder. Wetten?
Zitat:
"Zuvor war der Beschwerdeführer bereits vielfach vorbestraft. Ganz überwiegend hatte er Einbrüche und Straßenverkehrsdelikte begangen. 1963 war er darüber hinaus wegen versuchten schweren Raubes und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden, 1971 zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren wegen versuchten Mordes. Er war nach einem Einbruch mit einem Fluchtwagen auf einen Polizeibeamten zugefahren, der ihn aufhalten wollte."
Nun steht im SZ-Artikel folgendes:
"Nur – Helmut Sieber ist weder ein Mörder noch ein Kinderschänder; er hat niemanden getötet oder schwer verletzt, [...]"
Dies kann man so sehen. Im Urteil steht dazu die Einschätzung eines Sachverständigen: "Die Analyse der bisherigen Delinquenz zeige, dass es in der Vergangenheit mindestens zweimal zu Übergriffen auf andere Menschen gekommen sei; diese Übergriffe hätten aber jeweils keine gravierenden Verletzungen zur Folge gehabt."
Er hat also niemanden getötet oder schwer verletzt. Außerdem war die Körperverletzung noch eine Jugendstrafe und die "versuchte Mord" bei seiner Verurteilung auch schon 16 Jahre her.
Christian meint:
(28.3.2009 um 20:12) Antworten
-zurückgezogen- danke an Klaus für die Details.
Stephan535 meint:
(28.3.2009 um 20:17) Antworten
@21 Jahre wegen Einbruch
Sowas hätte ich nicht für möglich gehalten. :-o
Aber wahrscheinlich zeigt das nur, wie naiv ich doch manchmal bin.
GxS meint:
(28.3.2009 um 21:34) Antworten
@ 13 Klaus:
21 Jahre wegen Einbruch
D.h. der Mann hat wie Wilhelm Voigt die Hälfte seines Lebens hinter Gittern verbracht…
Die Passbehörden sollten in nächster Zeit etwas aufpassen :)
Auch wenn das Unrecht ist, find ich das mit Zwanziger schlimmer:
das zeigt doch, Recht kann man kaufen,
Zwanziger darf jeden einen Demagogen (oder demagogisch) nennen, Weinreich nicht.. (Quot licet jovi…)
Frage in die Runde meint:
(28.3.2009 um 21:57) Antworten
Was halte ihr davon, dass die Süddeutsche so einseitig Partei für diesen Helmut Sieber ergreift?
In einem ausgewogenen Bericht hätte zumindest erwähnt werden müssen, dass dieser Sieber schon einmal versucht hat, einen unschuldigen Menschen zu töten.
Axel John meint:
(28.3.2009 um 22:12) Antworten
@ 16: Auch wenn das Unrecht ist, find ich das mit Zwanziger schlimmer:
das zeigt doch, Recht kann man kaufen
Das ist eine Binsenweisheit und der "Fall Zwanziger" noch einer der Harmlosen.
Raten am Sonnabend meint:
(28.3.2009 um 22:30) Antworten
Frage in die Runde: Bekommt man auf schuldige Menschen Rabatt? Das würde ja erklären, wieso er so lange eingesessen hat.
GxS meint:
(28.3.2009 um 22:34) Antworten
@17
Den Fall sehe ich mit den beschränkten Informationen, die ich habe (in der SZ: einschlägig vorbestraft; oder nach @13 dem Link des BVerfG: Er war nach einem Einbruch mit einem Fluchtwagen auf einen Polizeibeamten zugefahren, der ihn aufhalten wollte.) ein wenig weniger schlimm als den von Dieter Degowski (siehe http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/03/21/links-360/).
Der Mensch hat niemand umgebracht und mehr als ein viertel Jahrhundert gesessen (es war ein versuchter Mord, oder bei einem besseren Verteidiger vielleicht nur versuchter Totschlag oder nur Flucht…).
Dennoch fehlt zweifelsfrei diese Information bei der SZ.
Ich selber habe vor über 21 Jahren im zarten Alter von 16 beim Fahren ohne Führerschein mit dem Auto vom Vater mir ein Rennen mit der Polizei geliefert und vorerst dank schnellerem Auto gewonnen.
Dummerweise ist eine vierspurige Schnellstraße (Fast-Autobahn) wie ein Schlauch. Am Ende wartete in einer Rechtskurve linksseitig ein querstehender Streifenwagen, rechts ein Polizist. Im Eifer des Gefechts lenkte ich vom Streifenwagen weg. Der Polizist rettete sich knapp mit einem beherzten Sprung über die Leitplanke. Ich traf noch leicht den Streifenwagen, der wiederum einen weiteren Polizisten umwarf, der dahinter stand. Und dann war aus die Maus.
Ich fand mich auf dem Asphalt wieder, auf meinem Rücken ein verärgerter Polizist, der mir sein Knie durch die Wirbelsäule schieben wollte und der Streifenwagen war dank unglücklichem Treffer auf den Vorderwagen verzogen und Schrott. Schaden: 30.000 DM.
Bekommen habe ich wenige Tage Sozialdienst. Dabei lernte ich andere Leute in meinem Alter kennen, die satte 200 Tage abbrummen mussten, weil sie mehrfach beim Mopedfahren erwischt wurden. Ich habe denen nie erzählt, was ich angestellt hatte. Das Unrecht hätte vom Himmel geschrieben.
Aber daran sieht man sehr gut, wie ungerecht es zugeht (diesmal zu meinem Vorteil).
Und man sieht, wie man den beherzten Sprung eines Polizisten und dessen Gefahr, in der er sich befand, unter den Tisch fallen lassen oder aufbauschen und es als versuchten Mord darstellen kann.
Stuff meint:
(29.3.2009 um 02:59) Antworten
@17@23
Vor nun über 30 Jahren hat ein Einsatzkommando der Polizei den Verkehr der Autobahn München–Salzburg über den Parkplatz/Rastplatz Holzkirchen umgeleitet, um irgendeinen mutmasslichen Bankräuber zu fassen. Es war leicht regnerisch und trüb, von den heutzutage in so einem Fall üblicherweise aufgestellten Lichtermeeren war die Sperre eben besagte 30 Jahre entfernt und ich habe bei so ~180 km/h den Polizisten, der offenbar meinte seine Anwesenheit als Staatsgewalt hebe alle physikalischen Gesetze auf, nach allerlei Manövern mit viel Glück nicht erwischt. Auf dem Parkplatz wurde ich – als schwäbischer Ausländer – entsprechend verbal behandelt und mein Vorhalt, hätte ich ein "normales" Auto gelenkt, könnten sie jetzt Unfallkommando spielen, fand sich dann in einer Anklageschrift als "gefährliche Drohung" unter allerlei anderen widerständigen Delikten wieder. Noch erwähnt sei, dass keinerlei Geschwindigkeitsbegrenzungen oder dergleichen angekündigt war. Sie liessen mich dann weiterfahren, wiewohl im Akt vermerkt war, dass mir der Führerschein abgenommen worden sei und die Weiterfahrt untersagt worden.
Kurz und gut: Erst 1989 war die Sache dann endgültig erledigt – klarer Freispruch – aber bis dahin (und noch einige Zeit danach) musste ich wohl auf einer Art "Gewalttätigenliste" gestanden haben, jeder Grenzübertritt von und nach Deutschland, so nicht ohne nähere Passbeschau durchgewunken wurde, hielt mich mindestens 20 min. auf; achja, und so gute 10.000 Mark hat mich das Ganze auch gekostet. Nicht auszudenken, wenn ich da keinen guten Anwalt gehabt hätte der meinen Freispruch durchgekämpft hat!
Stuff
Christian Unger (h.c.) meint:
(29.3.2009 um 08:45) Antworten
@22 (tph),
naja, Kleinigkeiten vergisst man… ;-)
Interessant ist ja, dass 1.111 Fälle laut PKS aufgeklärt wurden, aber kein Tatverdächtiger präsentiert werden konnte. Das geht doch eigentlich nur, wenn man herausfindet dass es gar keinen Tatverdächtigen geben kann, weil es keine Tat gegeben haben kann, oder?
@24 (Stuff),
das kenn ich. Einmal eine Anzeige wegen Widerstand am Hals, die Richtern bezichtigt den drei Polizisten der Falschaussage, klarer Freispruch wegen erwiesener Unschuld, und man wird weiterhin als Widerständler bei der Polizei geführt und jedesmal bekommen die den Spruch, man solle stark auf den Eigenschutz achten. Auf deutsch: Erst schießen, dann fragen. Das deutsche Beamtentum eben…
Anton meint:
(29.3.2009 um 10:21) Antworten
Was man nicht vergessen darf: Bei der Sicherungsverwahrung kommt es gar nicht so stark darauf an, wegen was man verurteilt wurde, sondern eher darauf, ob man aus seinen früheren Fehlern gelernt hat.
Beispiel:
Jemand begeht eine schwere Straftat (z.B. Mord) und wird daraufhin verurteilt. Falls man nach ca. 15 bis 25 Jahren davon ausgehen kann, dass der Täter sich gebessert hat und dass zukünftig keine Straftat mehr zu erwarten ist, wird der Täter auf freien Fuß gesetzt.
Begeht hingegen – wie dieser Sieber – immer und immer wieder mittelschwere Straftaten und nach jeder Gefängnisstrafe begeht er erneut Straftaten, dann kommt die Justiz irgendwann zu dem Schluss, dass dieser Täter unbelehrbar ist und ordnet deswegen die Sicherungsverwahrung an, um die Allgemeinheit zu schützen.
Darum kann man Fälle wie 15 Jahre für Mord und 21 Jahre für Einbruch, Raub, versuchter Mord, etc. nicht so einfach vergelichen.
Christian Unger (h.c.) meint:
(29.3.2009 um 10:27) Antworten
Wäre es nur Einbruch und einfacher Raub gewesen ist die Gefahr, die von ihm ausgeht, aber so gering dass man ihn nicht einfach wegsperren kann. Einen primär materiellen Schaden kann die Gesellschaft durchaus verkraften.
Oder soll man jeden, der alle paar Monate mal jemanden beleidigt, mit Sicherungsverwahrung belegen? Sicher nicht…
Anton meint:
(29.3.2009 um 12:50) Antworten
@ 27
Natürlich kann man so einen wegsperren, das haben Sie bei Herrn Sieber ja gesehen ;-)
Der Skandal ist nicht, dass der 21 Jahre im Knast war, der Skandal ist, dass er jetzt frei ist.
Sieber wollte einen Menschen ermorden, schon vergessen?
Und wegen Raub wurde er auch verurteilt. Falls Sie nicht wissen was das ist: Raub geht entweder einher mit Gewalt gegen eine Person oder mit einer Drohung gegen Leib und Leben des Opfers.
Axel John meint:
(29.3.2009 um 13:17) Antworten
@ 28: Und wegen Raub wurde er auch verurteilt. Falls Sie nicht wissen was das ist:
Herr Unger gehört -wie er sagt- zu den Jurastudenten, die keine Gesetze lernen müssen.
Es ist aber trotzdem nicht ausgeschlossen, dass er irgendwo zwischen dem 18 und 24 Semester den Unterschied zwischen § 185- und § 250 StGB erfährt. Und wenn er gut aufpasst, lernt er vielleicht auch noch, was es mit einem gerichtlichen Mahnbescheid auf sich hat.
Natürlich nur, wenn ihm neben seinem politischen Wirken genug Zeit bleibt. ;-)
Christian Unger (h.c.) meint:
(29.3.2009 um 13:37) Antworten
@28 (Anton),
Das habe ich nicht vergessen – das steht bei mir selber. Erst lesen und dann meckern, wenn ich bitten darf.
Und Drohung gegen Leib und Leben des Opfers ist grundsätzlich eine Bedrohung. Beim Raub ist natürlich die Wegnahme einer Sache bzw. bei der gleich zu bestrafenden räuberischen Erpressung die Überlassung der Sache das vordergründige Tatbestandsmerkmal, das sich gegenüber der Bedrohung abhebt. Da das Opfer die Gefahr der Umsetzung dieser Drohung deutlich realistischer einschätzen muss als bei einer durchschnittlichen Bedrohung würde ich dass abzgl. des finanziellen Schadens zwar noch nicht gleichsetzen, aber es noch nicht als so schwer erachten dass man dafür Sicherungsverwahrung über alle Maße anwenden könnte.
@29 (Axel John),
und wenn Sie in den nächsten 100 Jahren den Unterschied zwischen Raub und schwerem Raub verstehen reden wir weiter.
Wilhelm Brause meint:
(29.3.2009 um 14:40) Antworten
@ 30
Ach, nimm Dir das nicht so zu Herzen. A. John ist die Karikatur eines Justiz- und "Obrigkeits"kritikers. Ist aber wirklich hervorragend gemacht (man siehe nur seine vielzähligen Internet…nunja…"auftritte"). Man könnte fast glauben, dass das alles ernst gemeint sein könnte. Aber das wäre ja nun wirklich total verrückt. Oder?
Anton meint:
(29.3.2009 um 14:54) Antworten
@ Unger
Wir können hier noch ewig reden, entscheident sind die Tatsachen:
- versuchter Mord
- versuchter Raub
- dazu zahlreiche Eigentumsdelikte über Jahre hinweg, die bei den Opfern bekanntlich nicht nur materiellen Schaden verursachen, sondern oftmals auch schwere psychische Schäden (ganz besonders häufig passiert dies bei Wohnungseinbrüchen)
Wer seine Mitmenschen über Jahre hinweg immer und immer wieder materiell, physisch und psychisch schwer schädigt und sich nicht um Besserung bemüht, gehört weggesperrt.
Christian Unger (h.c.) meint:
(29.3.2009 um 15:04) Antworten
@31 (Anton),
"oftmals", "ganz besonders häufig" – ich liebe immer diese schön interpretierbaren Zahlenbestimmungen. Inzwischen steht in den Beilagen von Pharmazeutika ja, was diese unkonkreten Zahlen bedeuten. Verraten Sie uns das auch?
Angststörungen können außerdem durch diverse andere Dinge ausgelöst werden, und all diese stehen nicht mal im StGB.
Snickerman meint:
(29.3.2009 um 15:33) Antworten
Schweden… das ist doch auch das Land, in dem es verboten ist, zu Prostituierten zu gehen (nicht die Prostitution selbst!)
Ergebnis: Die Frauen sind in den Untergrund gegangen, wo sie nunmehr praktisch rechtlos sind und sowohl von den Freiern als auch von Zuhältern betrogen werden, Polizisten lassen sich (wie weiland in Ami-Krimis aus den 70ern) gerne mal mit kostenlosem Sex bedienen und halten dafür die Klappe, Männer werden verfolgt und unter Generalverdacht gestellt, wenn sie abends durch die Stadt fahren sowie mit unverholener Häme an den Pranger gestellt.
Die Frauenministerin jubelt, wie toll alles laufen würde, die Praktiker von der Polizei haben weitgehend einen Maulkorb verpasst bekommen, weil ihre anderslautenden Erkenntnisse der Regierung nicht in den Kram passen.
2006 wurde von schwedischen Regierungsmitgliedern zum Boykott der Fußball-WM in Deutschland aufgerufen, weil hier Prostitution erlaubt ist (kein Witz!).
Und warum das Ganze??
Weil käuflicher Sex "Bäh" ist.
Böse!
Das macht man halt nicht!
(ich habe die schwedischen Gründe mal kurz zusammengefasst, eigentlich ging es um Frauenhandel und die Würde der Frau, aber die wurden gar nicht gefragt)
Kann also nicht lange dauern, bis der nächste Maulkorb fällig wird…
pornoserver in Deutschland meint:
(29.3.2009 um 15:49) Antworten
Übersicht der bekannt gewordenen Filterlisten aus den skandinavischen Ländern. Demnach stehen allein in Deutschland 26 einschlägige Server, gegen die die Polizei direkt vorgehen könne. Das BKA mache also nicht seine Hausaufgaben.
Anton meint:
(29.3.2009 um 15:56) Antworten
@ Unger
Sie verlassen den Boden sachlicher Diskussion.
Man kann auch durch einen Unfall sterben oder durch Krankheit und irgendwann stirbt man sowieso.
Das sollte uns jedoch nicht davon abhalten, Mord zu bestrafen.
Genauso wenig sollte uns die Tatsache, dass man nicht nur aufgrund von Einbrüchen psychische Probleme bekommen kann, davon abhalten, Einbrüche konsequent (d.h. im Extremfall auch mit Sicherungsverwahrung für die Unbelehrbaren) zu bestrafen.
Ich mache einen Vorschlag: Dieser ehemalige Sicherungsverwahrte hat derzeit keine feste Unterkunft. Sie nehmen den guten Herrn Sieber in Ihrer Wohnung auf. Wenn der sich dann zwei, drei Jahre ohne Zwischenfall bei Ihnen aufgehalten hat, geht wohl keine Gefahr mehr von ihm aus.
Wenn es doch zu einem Zwischenfall kommt, dann erinnere ich Sie an die Worte von Claudia Roth: "Sowas müssen wir (in diesem Fall Herr Unger) aushalten".
Christian Unger (h.c.) meint:
(29.3.2009 um 16:23) Antworten
@34
Gibts dazu auch eine Quelle? Am besten natürlich mit den Serverdaten…
@35 (Anton),
Schwache Begründung. Damit kann man so gut wie alles rechtfertigen, und die Verhältnismäßigkeit geht völlig flöten.
In meine Wohnung passt leider kein Untermieter mehr rein, wenn er aber mag: In meinem Haus sind noch andere Wohnungen frei.
NB meint:
(29.3.2009 um 16:27) Antworten
@30: Sie studieren Rechtswissenschaften? Kaum zu glauben, bei dem kruden Zeug, das Sie schreiben. Wissen Sie denn überhaupt, was eine Bedrohung im strafrechtlichen Sinne ist?
Schauen Sie mal in § 240 StGB oder besuchen Sie zur Abwechselung auch mal eine Vorlesung…
Christian Unger (h.c.) meint:
(29.3.2009 um 16:44) Antworten
@37 (NB),
also ich weiß zumindest, dass die Bedrohung in §241 StGB geregelt ist.
NB meint:
(29.3.2009 um 16:58) Antworten
@38: Jep, da haben Sie natürlich recht. Das ändert in der Sache aber nichts an meiner Kritik.
Axel John meint:
(29.3.2009 um 17:10) Antworten
@ 30: und wenn Sie in den nächsten 100 Jahren den Unterschied zwischen Raub und schwerem Raub verstehen reden wir weiter.
Nun, wenn der unter # 13. (Klaus) erwähnte Urteilstext zutrifft, wurde Sieber wegen versuchtem schweren Raub verurteilt.
Ich will Sie ja nicht überfordern, aber selbst wenn Sie als Jurastudent keine Gesetze lernen müssen, kann ein gelegentlicher Blick in das Gesetz zur Verbesserung der Rechtskenntnis beitragen.
Sollte es Ihnen gelingen, sich den Unterschied zwischen § 249- und § 250 StGB zu erarbeiten, könnte das für ein eventuell angestrebtes Examen hilfreich sein.
Für eine politische Karriere ist es allerdings mehr als ausreichend, den grundlegenden Unterschied zwischen Eigentums- und Äußerungsdelikten zu erahnen.
Christian Unger (h.c.) meint:
(29.3.2009 um 17:58) Antworten
@39 (NB),
was eine Bedrohung nach §241 StGB ist ist mir bekannt.
@40 (Axel John),
ich bezog meine Aussagen abstrakt auf Diebstahl und Raub, nicht auf schweren Raub. Ich habe in meiner Abstraktion ja auch den versuchten Mord weggelassen. Und wenn ich von Raub rede dann rede ich von Raub und nicht von schweren Raub.
Nebenbei müssen wir Gesetze lernen – nur eben nicht auswendig. Ich weiß zwar dass die Kollegen in den USA noch heute selbst Grundsatzentscheidungen Wort für Wort auswendig lernen müssen, aber gott sei dank lebe ich in Deutschland.
Ich weiß dass der Unterschied zwischen auswendig lernen und lernen für manche schwierig ist, aber versuchen Sie es doch bitte einfach zu verstehen. Danke.
@ Unger meint:
(29.3.2009 um 19:04) Antworten
@ Unger: Sie reden, reden, reden, reden….. und das Ganze ohne Sinn und Verstand.
An ihrer Stelle würde ich mich auf die Politikerkarriere konzentrieren, da haben sie mir Sicherheit mehr Chancen als mit der Juristerei
Christian Unger (h.c.) meint:
(29.3.2009 um 19:24) Antworten
@42,
welch niveauvoller und mit Fakten vollbepackter Faktenbeitrag.
Mark meint:
(29.3.2009 um 21:35) Antworten
@ Fall Sieber
Was ich gerne wüßte: inwieweit ist es verfassungskonform, in die Strafzumessung (bzw. Anordnung von Sicherungsverwahrung) auch solche Verurteilungen einfliessen zu lassen, die sich auf längst verjährte Taten beziehen? Danke.
Lorretta PFJ meint:
(30.3.2009 um 05:29) Antworten
@31
"Wer seine Mitmenschen über Jahre hinweg immer und immer wieder materiell, physisch und psychisch schwer schädigt und sich nicht um Besserung bemüht, gehört weggesperrt."
Bewerben Sie sich gerade um eine Sicherheitsverwahrung?
Anders
Christian Unger (h.c.) meint:
(30.3.2009 um 08:37) Antworten
Hier der neue, "sehr irritierende" EU-Rahmenbeschluss:
Wer seine Mitmenschen über Jahre hinweg immer und immer wieder materiell, physisch und psychisch schwer schädigt und sich nicht um Besserung bemüht, gehört weggesperrt.
Dafür hat er ja auch seine Haftstrafe bekommen. Und nebenbei die Sicherungsverwahrung nach § 66 StGB. Wegsperren per se kennen wir in Deutschland glücklicherweise nicht, aber das ist leider viel zu wenigen klar. Die beiden Delikte im Vorfeld (vers. schwerer Raub & versuchter Mord) sollten eigentlich schon durch § 66 Abs. IV StGB unbeachtlich sein.
heu meint:
(30.3.2009 um 11:30) Antworten
@ 47
Wäre es nicht ehrlicher und einfacher, wenn wir alle Minderjährigenschutzvorschriften bis auf die §§ 176, 176b, 180, 184b, 184c streichen, 18 Jahre reinschreiben und jeweils die Mindesstrafe auf 10 Jahre festsetzen (bei § 176b natürlich noch lebenslang als Möglichkeit).
Läuft doch ohnehin darauf hinaus, und wir sparen uns die Gesetzesänderungen in der Zukunft.
Also ich wäre im Prinzip dafür; schafft Rechtsklarheit, und wir passen uns den Amis noch mehr an.
Snickerman meint:
(30.3.2009 um 12:54) Antworten
@ 49
das ist nur logisch und konsequent-
aber schon jetzt ist "18" doch nur noch eine Zahl,
wenn jemand von einem "Sachverständigen" als jünger
"AUSSEHEND" eingestuft wird, greifen die Gesetze doch auch schon.
Christian Unger (h.c.) meint:
(30.3.2009 um 12:54) Antworten
@48 (Malte S.),
noch nicht. Auf rechtsstaatlichen Füßen stehen wir mit dem Massenausbau der Sicherungsverwahrung jedenfalls nicht. Das BVerfG hat damals mal gesagt, dass dies zwar grundsätzlich verfassungskonform sei, aber explizit gesagt hat dass es ja eine Ausnahmemaßnahme ist. Diesen Charakter verliert sie immer mehr.
@49 (heu),
Welche anderen Minderjährigenschutzvorschriften hätten wir dann noch? Nicht mehr wirklich viel, §§174, 180, 182, 184f. Hab ich was vergessen? Da der §176a ja ein Qualifizierungsdelikt des §176 ist zählt der ja wohl mit zu Ihrer Liste.
Aber ich glaub, wir vergessen da was wichtiges. Wo beginnt die Strafmündigkeit in den USA? 6 oder 7 Jahre? Kann ja wohl nicht sein, dass so ein böser 6jährige eine 17jährige missbrauchen kann. Und wer noch nicht 6/7 ist den foltern… äh… heilen wir dann mit einer Elektroschocktherapie.
Hat zumindest den Vorteil, dass ich nicht ständig anfangen muss zu weinen, wenn mir solche Dokumente zufliegen…
Christian Unger (h.c.) meint:
(30.3.2009 um 13:07) Antworten
@50 (Snickermann),
naja, nur liegt dann die Mindeststrafe um ein vielfaches höher als die jetzige Höchststrafe…
Snickerman meint:
(30.3.2009 um 13:53) Antworten
ist doch für die Richter viel einfacher, keine langen Abwägungen oder Deals mehr, Schnellverfahren und Standgerichte reichen doch völlig aus- Anwälte brauch man bald auch keine mehr.
Noch sind die alten EU-Verordnungen soweitichweiß nicht komplett in Länderrecht umgesetzt, da sollen bald neue folgen-
und auch diese werden nur ein weitere Schritt in die Richtung…
in welche Richtung eigentlich?
In GB gehts jetzt gegen preisgekrönte Erwachsenen-Comics.
Egal, was man dem "Biest" für Brocken hinwirft,
es wird immer mehr haben wollen.
Christian Unger (h.c.) meint:
(30.3.2009 um 14:01) Antworten
@54 (Snickerman),
doch der alte ist schon komplett umgesetzt. Nur halt der neue, oben angehangene Beschluss noch nicht.
Aber wahrscheinlich muss man sich dann bald, wenn man nach der Uhrzeit fragen will, zuerst überzeugen, dass die Person 18 oder älter ist. Ansonsten wird man dann auch für 6 Jahre weggesperrt.
Weil… den Nachweis führen, dass man beim Uhrzeiterfragen auf eine sexuelle Handlung mit dem Befragten aus war ist ja kompliziert. Also her mit der Beweislastumkehr…
Wie gesagt: Ich erwarte alles, was ich mir vorstellen kann. Und ich bin leider sehr fantasievoll…
Die Wahrheit über die Google Book Search Debatte:
http://archiv.twoday.net/stories/5611293/
21 Jahre wegen Eigentumsdelikten. 9 Jahre Haft (!), 10 Jahre Sicherheitsverwahrung (!!) und 2 Jahre "zum Spass" (!!!) noch oben drauf und dann entlassung ohne jede Vorbereitung, Freigang oder Hafturlaub.
Unfassbar, da bleibt mir echt die Spucke weg.
Dafür gibt es inzwischen schon den nächsten Kandidaten, einem Betrüger, EC-Karten gestohlen hat. Auch dieser soll in Sicherungsverwahrung. Auch hier ist das Bundesland – Bayern.
@21 Jahre wegen Einbruch
Es ist unglaublich, was sich Behörden leisten (können). Der Mann hat Einbrüche begangen, dabei Zigaretten etc. gestohlen und hat 21 Jahre gesessen. Viele Mörder waren eine kürzere Zeit im Knast. Und dann wird er innerhalb weniger Stunden auf die Straße gesetzt. Wie hirntot oder gefühlslos muss man eigentlich sein um so mit Menschen umzugehen?
Da ballt sich einem die Faust in der Tasche. Wer so seine Mitmenschen behandelt, hat alles Schlechte dieser Welt verdient.
Die Begründung für den schnellen Rauswurf ist der blanke Hohn. Das war eher ein billiges niederträchtiges Nachtreten. So sieht es jedenfalls aus.
@Schwedische Polizei,
Wenn der Herr BKA-Chef schon die eigene PKS als reale Fallzahl verkaufen will sollte er aber auch bei der Wahrheit bleiben. Nicht 40% der angegebenen Opfern waren unter 6, sondern 11,6%.
Und dass die "Gelegenheitstäter" davon absehen, wenn sie das Stoppschild sehen glaube ich auch nicht. Man wird sich wohl eher über einen anderen DNS umleiten, so dass die Provider das dann nicht mehr registrieren.
So ein wenig Wahrheit sollte Herr Ziercke dann doch noch verbreiten…
21 Jahre wegen Einbruch:
Warum wird in dem SZ Bericht verschwiegen, dass dieser Serientäter Helmut Sieber auch wegen versuchten Mord verurteilt wurde???
Was die Süddeutsche Zeitung da betreibt, ist billige Stimmungsmache und jeder hier steigt drauf ein.
Die 21 Jahre für Helmut Sieber sind vermutlich das Gegenstück zum Frauenrabatt für Kindermörderinnen (8 Monate wegen "Totschlags").
@6: Bei welcher Quelle kann man dies nachlesen?
@6: bitte quelle, da ich bei google nichts gefunden habe
@ 6 (SZ verschweiger) – Quelle bitte! Dann wären die 9 Jahre am Anfang doch ein bisschen wenig gewesen, kann doch auch der "versuchte" Mord mit lebenslänglicher Haft bestraft werden.
Ende letzten Jahres gab es einen ausführlichen Print-Artikel über den Fall Helmut Sieber.
Wenn mich nicht alles täuscht, war der damalige Bericht von der SZ selber. Wäre mal interessant, warum sie das jetzt plötzlich verschweigen.
Den versuchten Mord hat er übirgens schon abgesessen, erst nach seiner Entlassung beging er die Taten, zu denen er zu 9 Jahren verurteilt wurde.
Der Typ ist nicht länger als 2 Monate in der Öffentlichkeit unterwegs. Dann sitzt er wieder. Wetten?
Ich habe mal das Urteil des BVerfG herausgesucht:
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20080909_2bvr104408.html
Zitat:
"Zuvor war der Beschwerdeführer bereits vielfach vorbestraft. Ganz überwiegend hatte er Einbrüche und Straßenverkehrsdelikte begangen. 1963 war er darüber hinaus wegen versuchten schweren Raubes und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden, 1971 zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren wegen versuchten Mordes. Er war nach einem Einbruch mit einem Fluchtwagen auf einen Polizeibeamten zugefahren, der ihn aufhalten wollte."
Nun steht im SZ-Artikel folgendes:
"Nur – Helmut Sieber ist weder ein Mörder noch ein Kinderschänder; er hat niemanden getötet oder schwer verletzt, [...]"
Dies kann man so sehen. Im Urteil steht dazu die Einschätzung eines Sachverständigen: "Die Analyse der bisherigen Delinquenz zeige, dass es in der Vergangenheit mindestens zweimal zu Übergriffen auf andere Menschen gekommen sei; diese Übergriffe hätten aber jeweils keine gravierenden Verletzungen zur Folge gehabt."
Er hat also niemanden getötet oder schwer verletzt. Außerdem war die Körperverletzung noch eine Jugendstrafe und die "versuchte Mord" bei seiner Verurteilung auch schon 16 Jahre her.
-zurückgezogen- danke an Klaus für die Details.
@21 Jahre wegen Einbruch
Sowas hätte ich nicht für möglich gehalten. :-o
Aber wahrscheinlich zeigt das nur, wie naiv ich doch manchmal bin.
@ 13 Klaus:
21 Jahre wegen Einbruch
D.h. der Mann hat wie Wilhelm Voigt die Hälfte seines Lebens hinter Gittern verbracht…
Die Passbehörden sollten in nächster Zeit etwas aufpassen :)
Auch wenn das Unrecht ist, find ich das mit Zwanziger schlimmer:
das zeigt doch, Recht kann man kaufen,
Zwanziger darf jeden einen Demagogen (oder demagogisch) nennen, Weinreich nicht.. (Quot licet jovi…)
Was halte ihr davon, dass die Süddeutsche so einseitig Partei für diesen Helmut Sieber ergreift?
In einem ausgewogenen Bericht hätte zumindest erwähnt werden müssen, dass dieser Sieber schon einmal versucht hat, einen unschuldigen Menschen zu töten.
@ 16: Auch wenn das Unrecht ist, find ich das mit Zwanziger schlimmer:
das zeigt doch, Recht kann man kaufen
Das ist eine Binsenweisheit und der "Fall Zwanziger" noch einer der Harmlosen.
Frage in die Runde: Bekommt man auf schuldige Menschen Rabatt? Das würde ja erklären, wieso er so lange eingesessen hat.
@17
Den Fall sehe ich mit den beschränkten Informationen, die ich habe (in der SZ: einschlägig vorbestraft; oder nach @13 dem Link des BVerfG: Er war nach einem Einbruch mit einem Fluchtwagen auf einen Polizeibeamten zugefahren, der ihn aufhalten wollte.) ein wenig weniger schlimm als den von Dieter Degowski (siehe http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/03/21/links-360/).
Der Mensch hat niemand umgebracht und mehr als ein viertel Jahrhundert gesessen (es war ein versuchter Mord, oder bei einem besseren Verteidiger vielleicht nur versuchter Totschlag oder nur Flucht…).
Dennoch fehlt zweifelsfrei diese Information bei der SZ.
@ 18 Axel John
das ist leider richtig…
Friseur? Was war das gleich noch mal? 8-)
@5
Der BKA-Chef sollte dann auch gleich das drastische Missverhältnis von Straftaten in der PKS und den tatsächlichen Verurteilungen erklären (und warum diese Zahl relativ konstant ist bzw. wieder zurückgeht)
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Statistiken/Rechtspflege/Strafverfolgung/Tabellen/Content75/VerurteilteStrafart,templateId=renderPrint.psml
bzw.
https://www-genesis.destatis.de/genesis/online/online;?operation=statistikenVerzeichnis
Mal aus dem Leben gegriffen…
Ich selber habe vor über 21 Jahren im zarten Alter von 16 beim Fahren ohne Führerschein mit dem Auto vom Vater mir ein Rennen mit der Polizei geliefert und vorerst dank schnellerem Auto gewonnen.
Dummerweise ist eine vierspurige Schnellstraße (Fast-Autobahn) wie ein Schlauch. Am Ende wartete in einer Rechtskurve linksseitig ein querstehender Streifenwagen, rechts ein Polizist. Im Eifer des Gefechts lenkte ich vom Streifenwagen weg. Der Polizist rettete sich knapp mit einem beherzten Sprung über die Leitplanke. Ich traf noch leicht den Streifenwagen, der wiederum einen weiteren Polizisten umwarf, der dahinter stand. Und dann war aus die Maus.
Ich fand mich auf dem Asphalt wieder, auf meinem Rücken ein verärgerter Polizist, der mir sein Knie durch die Wirbelsäule schieben wollte und der Streifenwagen war dank unglücklichem Treffer auf den Vorderwagen verzogen und Schrott. Schaden: 30.000 DM.
Bekommen habe ich wenige Tage Sozialdienst. Dabei lernte ich andere Leute in meinem Alter kennen, die satte 200 Tage abbrummen mussten, weil sie mehrfach beim Mopedfahren erwischt wurden. Ich habe denen nie erzählt, was ich angestellt hatte. Das Unrecht hätte vom Himmel geschrieben.
Aber daran sieht man sehr gut, wie ungerecht es zugeht (diesmal zu meinem Vorteil).
Und man sieht, wie man den beherzten Sprung eines Polizisten und dessen Gefahr, in der er sich befand, unter den Tisch fallen lassen oder aufbauschen und es als versuchten Mord darstellen kann.
@17@23
Vor nun über 30 Jahren hat ein Einsatzkommando der Polizei den Verkehr der Autobahn München–Salzburg über den Parkplatz/Rastplatz Holzkirchen umgeleitet, um irgendeinen mutmasslichen Bankräuber zu fassen. Es war leicht regnerisch und trüb, von den heutzutage in so einem Fall üblicherweise aufgestellten Lichtermeeren war die Sperre eben besagte 30 Jahre entfernt und ich habe bei so ~180 km/h den Polizisten, der offenbar meinte seine Anwesenheit als Staatsgewalt hebe alle physikalischen Gesetze auf, nach allerlei Manövern mit viel Glück nicht erwischt. Auf dem Parkplatz wurde ich – als schwäbischer Ausländer – entsprechend verbal behandelt und mein Vorhalt, hätte ich ein "normales" Auto gelenkt, könnten sie jetzt Unfallkommando spielen, fand sich dann in einer Anklageschrift als "gefährliche Drohung" unter allerlei anderen widerständigen Delikten wieder. Noch erwähnt sei, dass keinerlei Geschwindigkeitsbegrenzungen oder dergleichen angekündigt war. Sie liessen mich dann weiterfahren, wiewohl im Akt vermerkt war, dass mir der Führerschein abgenommen worden sei und die Weiterfahrt untersagt worden.
Kurz und gut: Erst 1989 war die Sache dann endgültig erledigt – klarer Freispruch – aber bis dahin (und noch einige Zeit danach) musste ich wohl auf einer Art "Gewalttätigenliste" gestanden haben, jeder Grenzübertritt von und nach Deutschland, so nicht ohne nähere Passbeschau durchgewunken wurde, hielt mich mindestens 20 min. auf; achja, und so gute 10.000 Mark hat mich das Ganze auch gekostet. Nicht auszudenken, wenn ich da keinen guten Anwalt gehabt hätte der meinen Freispruch durchgekämpft hat!
Stuff
@22 (tph),
naja, Kleinigkeiten vergisst man… ;-)
Interessant ist ja, dass 1.111 Fälle laut PKS aufgeklärt wurden, aber kein Tatverdächtiger präsentiert werden konnte. Das geht doch eigentlich nur, wenn man herausfindet dass es gar keinen Tatverdächtigen geben kann, weil es keine Tat gegeben haben kann, oder?
@24 (Stuff),
das kenn ich. Einmal eine Anzeige wegen Widerstand am Hals, die Richtern bezichtigt den drei Polizisten der Falschaussage, klarer Freispruch wegen erwiesener Unschuld, und man wird weiterhin als Widerständler bei der Polizei geführt und jedesmal bekommen die den Spruch, man solle stark auf den Eigenschutz achten. Auf deutsch: Erst schießen, dann fragen. Das deutsche Beamtentum eben…
Was man nicht vergessen darf: Bei der Sicherungsverwahrung kommt es gar nicht so stark darauf an, wegen was man verurteilt wurde, sondern eher darauf, ob man aus seinen früheren Fehlern gelernt hat.
Beispiel:
Jemand begeht eine schwere Straftat (z.B. Mord) und wird daraufhin verurteilt. Falls man nach ca. 15 bis 25 Jahren davon ausgehen kann, dass der Täter sich gebessert hat und dass zukünftig keine Straftat mehr zu erwarten ist, wird der Täter auf freien Fuß gesetzt.
Begeht hingegen – wie dieser Sieber – immer und immer wieder mittelschwere Straftaten und nach jeder Gefängnisstrafe begeht er erneut Straftaten, dann kommt die Justiz irgendwann zu dem Schluss, dass dieser Täter unbelehrbar ist und ordnet deswegen die Sicherungsverwahrung an, um die Allgemeinheit zu schützen.
Darum kann man Fälle wie 15 Jahre für Mord und 21 Jahre für Einbruch, Raub, versuchter Mord, etc. nicht so einfach vergelichen.
Wäre es nur Einbruch und einfacher Raub gewesen ist die Gefahr, die von ihm ausgeht, aber so gering dass man ihn nicht einfach wegsperren kann. Einen primär materiellen Schaden kann die Gesellschaft durchaus verkraften.
Oder soll man jeden, der alle paar Monate mal jemanden beleidigt, mit Sicherungsverwahrung belegen? Sicher nicht…
@ 27
Natürlich kann man so einen wegsperren, das haben Sie bei Herrn Sieber ja gesehen ;-)
Der Skandal ist nicht, dass der 21 Jahre im Knast war, der Skandal ist, dass er jetzt frei ist.
Sieber wollte einen Menschen ermorden, schon vergessen?
Und wegen Raub wurde er auch verurteilt. Falls Sie nicht wissen was das ist: Raub geht entweder einher mit Gewalt gegen eine Person oder mit einer Drohung gegen Leib und Leben des Opfers.
@ 28: Und wegen Raub wurde er auch verurteilt. Falls Sie nicht wissen was das ist:
Herr Unger gehört -wie er sagt- zu den Jurastudenten, die keine Gesetze lernen müssen.
Es ist aber trotzdem nicht ausgeschlossen, dass er irgendwo zwischen dem 18 und 24 Semester den Unterschied zwischen § 185- und § 250 StGB erfährt. Und wenn er gut aufpasst, lernt er vielleicht auch noch, was es mit einem gerichtlichen Mahnbescheid auf sich hat.
Natürlich nur, wenn ihm neben seinem politischen Wirken genug Zeit bleibt. ;-)
@28 (Anton),
Das habe ich nicht vergessen – das steht bei mir selber. Erst lesen und dann meckern, wenn ich bitten darf.
Und Drohung gegen Leib und Leben des Opfers ist grundsätzlich eine Bedrohung. Beim Raub ist natürlich die Wegnahme einer Sache bzw. bei der gleich zu bestrafenden räuberischen Erpressung die Überlassung der Sache das vordergründige Tatbestandsmerkmal, das sich gegenüber der Bedrohung abhebt. Da das Opfer die Gefahr der Umsetzung dieser Drohung deutlich realistischer einschätzen muss als bei einer durchschnittlichen Bedrohung würde ich dass abzgl. des finanziellen Schadens zwar noch nicht gleichsetzen, aber es noch nicht als so schwer erachten dass man dafür Sicherungsverwahrung über alle Maße anwenden könnte.
@29 (Axel John),
und wenn Sie in den nächsten 100 Jahren den Unterschied zwischen Raub und schwerem Raub verstehen reden wir weiter.
@ 30
Ach, nimm Dir das nicht so zu Herzen. A. John ist die Karikatur eines Justiz- und "Obrigkeits"kritikers. Ist aber wirklich hervorragend gemacht (man siehe nur seine vielzähligen Internet…nunja…"auftritte"). Man könnte fast glauben, dass das alles ernst gemeint sein könnte. Aber das wäre ja nun wirklich total verrückt. Oder?
@ Unger
Wir können hier noch ewig reden, entscheident sind die Tatsachen:
- versuchter Mord
- versuchter Raub
- dazu zahlreiche Eigentumsdelikte über Jahre hinweg, die bei den Opfern bekanntlich nicht nur materiellen Schaden verursachen, sondern oftmals auch schwere psychische Schäden (ganz besonders häufig passiert dies bei Wohnungseinbrüchen)
Wer seine Mitmenschen über Jahre hinweg immer und immer wieder materiell, physisch und psychisch schwer schädigt und sich nicht um Besserung bemüht, gehört weggesperrt.
@31 (Anton),
"oftmals", "ganz besonders häufig" – ich liebe immer diese schön interpretierbaren Zahlenbestimmungen. Inzwischen steht in den Beilagen von Pharmazeutika ja, was diese unkonkreten Zahlen bedeuten. Verraten Sie uns das auch?
Angststörungen können außerdem durch diverse andere Dinge ausgelöst werden, und all diese stehen nicht mal im StGB.
Schweden… das ist doch auch das Land, in dem es verboten ist, zu Prostituierten zu gehen (nicht die Prostitution selbst!)
Ergebnis: Die Frauen sind in den Untergrund gegangen, wo sie nunmehr praktisch rechtlos sind und sowohl von den Freiern als auch von Zuhältern betrogen werden, Polizisten lassen sich (wie weiland in Ami-Krimis aus den 70ern) gerne mal mit kostenlosem Sex bedienen und halten dafür die Klappe, Männer werden verfolgt und unter Generalverdacht gestellt, wenn sie abends durch die Stadt fahren sowie mit unverholener Häme an den Pranger gestellt.
Die Frauenministerin jubelt, wie toll alles laufen würde, die Praktiker von der Polizei haben weitgehend einen Maulkorb verpasst bekommen, weil ihre anderslautenden Erkenntnisse der Regierung nicht in den Kram passen.
2006 wurde von schwedischen Regierungsmitgliedern zum Boykott der Fußball-WM in Deutschland aufgerufen, weil hier Prostitution erlaubt ist (kein Witz!).
Und warum das Ganze??
Weil käuflicher Sex "Bäh" ist.
Böse!
Das macht man halt nicht!
(ich habe die schwedischen Gründe mal kurz zusammengefasst, eigentlich ging es um Frauenhandel und die Würde der Frau, aber die wurden gar nicht gefragt)
Kann also nicht lange dauern, bis der nächste Maulkorb fällig wird…
Übersicht der bekannt gewordenen Filterlisten aus den skandinavischen Ländern. Demnach stehen allein in Deutschland 26 einschlägige Server, gegen die die Polizei direkt vorgehen könne. Das BKA mache also nicht seine Hausaufgaben.
@ Unger
Sie verlassen den Boden sachlicher Diskussion.
Man kann auch durch einen Unfall sterben oder durch Krankheit und irgendwann stirbt man sowieso.
Das sollte uns jedoch nicht davon abhalten, Mord zu bestrafen.
Genauso wenig sollte uns die Tatsache, dass man nicht nur aufgrund von Einbrüchen psychische Probleme bekommen kann, davon abhalten, Einbrüche konsequent (d.h. im Extremfall auch mit Sicherungsverwahrung für die Unbelehrbaren) zu bestrafen.
Ich mache einen Vorschlag: Dieser ehemalige Sicherungsverwahrte hat derzeit keine feste Unterkunft. Sie nehmen den guten Herrn Sieber in Ihrer Wohnung auf. Wenn der sich dann zwei, drei Jahre ohne Zwischenfall bei Ihnen aufgehalten hat, geht wohl keine Gefahr mehr von ihm aus.
Wenn es doch zu einem Zwischenfall kommt, dann erinnere ich Sie an die Worte von Claudia Roth: "Sowas müssen wir (in diesem Fall Herr Unger) aushalten".
@34
Gibts dazu auch eine Quelle? Am besten natürlich mit den Serverdaten…
@35 (Anton),
Schwache Begründung. Damit kann man so gut wie alles rechtfertigen, und die Verhältnismäßigkeit geht völlig flöten.
In meine Wohnung passt leider kein Untermieter mehr rein, wenn er aber mag: In meinem Haus sind noch andere Wohnungen frei.
@30: Sie studieren Rechtswissenschaften? Kaum zu glauben, bei dem kruden Zeug, das Sie schreiben. Wissen Sie denn überhaupt, was eine Bedrohung im strafrechtlichen Sinne ist?
Schauen Sie mal in § 240 StGB oder besuchen Sie zur Abwechselung auch mal eine Vorlesung…
@37 (NB),
also ich weiß zumindest, dass die Bedrohung in §241 StGB geregelt ist.
@38: Jep, da haben Sie natürlich recht. Das ändert in der Sache aber nichts an meiner Kritik.
@ 30: und wenn Sie in den nächsten 100 Jahren den Unterschied zwischen Raub und schwerem Raub verstehen reden wir weiter.
Nun, wenn der unter # 13. (Klaus) erwähnte Urteilstext zutrifft, wurde Sieber wegen versuchtem schweren Raub verurteilt.
Ich will Sie ja nicht überfordern, aber selbst wenn Sie als Jurastudent keine Gesetze lernen müssen, kann ein gelegentlicher Blick in das Gesetz zur Verbesserung der Rechtskenntnis beitragen.
Sollte es Ihnen gelingen, sich den Unterschied zwischen § 249- und § 250 StGB zu erarbeiten, könnte das für ein eventuell angestrebtes Examen hilfreich sein.
Für eine politische Karriere ist es allerdings mehr als ausreichend, den grundlegenden Unterschied zwischen Eigentums- und Äußerungsdelikten zu erahnen.
@39 (NB),
was eine Bedrohung nach §241 StGB ist ist mir bekannt.
@40 (Axel John),
ich bezog meine Aussagen abstrakt auf Diebstahl und Raub, nicht auf schweren Raub. Ich habe in meiner Abstraktion ja auch den versuchten Mord weggelassen. Und wenn ich von Raub rede dann rede ich von Raub und nicht von schweren Raub.
Nebenbei müssen wir Gesetze lernen – nur eben nicht auswendig. Ich weiß zwar dass die Kollegen in den USA noch heute selbst Grundsatzentscheidungen Wort für Wort auswendig lernen müssen, aber gott sei dank lebe ich in Deutschland.
Ich weiß dass der Unterschied zwischen auswendig lernen und lernen für manche schwierig ist, aber versuchen Sie es doch bitte einfach zu verstehen. Danke.
@ Unger: Sie reden, reden, reden, reden….. und das Ganze ohne Sinn und Verstand.
An ihrer Stelle würde ich mich auf die Politikerkarriere konzentrieren, da haben sie mir Sicherheit mehr Chancen als mit der Juristerei
@42,
welch niveauvoller und mit Fakten vollbepackter Faktenbeitrag.
@ Fall Sieber
Was ich gerne wüßte: inwieweit ist es verfassungskonform, in die Strafzumessung (bzw. Anordnung von Sicherungsverwahrung) auch solche Verurteilungen einfliessen zu lassen, die sich auf längst verjährte Taten beziehen? Danke.
http://annalist.noblogs.org/post/2009/03/26/bka-zeuge-l-gt-schlecht-ber-gef-lschte-akten
@31
"Wer seine Mitmenschen über Jahre hinweg immer und immer wieder materiell, physisch und psychisch schwer schädigt und sich nicht um Besserung bemüht, gehört weggesperrt."
Bewerben Sie sich gerade um eine Sicherheitsverwahrung?
Anders
Hier der neue, "sehr irritierende" EU-Rahmenbeschluss:
http://unger-fdp.de/DE%20FD%20Children%20exploitation%20Final.pdf
Dafür hat er ja auch seine Haftstrafe bekommen. Und nebenbei die Sicherungsverwahrung nach § 66 StGB. Wegsperren per se kennen wir in Deutschland glücklicherweise nicht, aber das ist leider viel zu wenigen klar. Die beiden Delikte im Vorfeld (vers. schwerer Raub & versuchter Mord) sollten eigentlich schon durch § 66 Abs. IV StGB unbeachtlich sein.
@ 47
Wäre es nicht ehrlicher und einfacher, wenn wir alle Minderjährigenschutzvorschriften bis auf die §§ 176, 176b, 180, 184b, 184c streichen, 18 Jahre reinschreiben und jeweils die Mindesstrafe auf 10 Jahre festsetzen (bei § 176b natürlich noch lebenslang als Möglichkeit).
Läuft doch ohnehin darauf hinaus, und wir sparen uns die Gesetzesänderungen in der Zukunft.
Also ich wäre im Prinzip dafür; schafft Rechtsklarheit, und wir passen uns den Amis noch mehr an.
@ 49
das ist nur logisch und konsequent-
aber schon jetzt ist "18" doch nur noch eine Zahl,
wenn jemand von einem "Sachverständigen" als jünger
"AUSSEHEND" eingestuft wird, greifen die Gesetze doch auch schon.
@48 (Malte S.),
noch nicht. Auf rechtsstaatlichen Füßen stehen wir mit dem Massenausbau der Sicherungsverwahrung jedenfalls nicht. Das BVerfG hat damals mal gesagt, dass dies zwar grundsätzlich verfassungskonform sei, aber explizit gesagt hat dass es ja eine Ausnahmemaßnahme ist. Diesen Charakter verliert sie immer mehr.
@49 (heu),
Welche anderen Minderjährigenschutzvorschriften hätten wir dann noch? Nicht mehr wirklich viel, §§174, 180, 182, 184f. Hab ich was vergessen? Da der §176a ja ein Qualifizierungsdelikt des §176 ist zählt der ja wohl mit zu Ihrer Liste.
Aber ich glaub, wir vergessen da was wichtiges. Wo beginnt die Strafmündigkeit in den USA? 6 oder 7 Jahre? Kann ja wohl nicht sein, dass so ein böser 6jährige eine 17jährige missbrauchen kann. Und wer noch nicht 6/7 ist den foltern… äh… heilen wir dann mit einer Elektroschocktherapie.
Hat zumindest den Vorteil, dass ich nicht ständig anfangen muss zu weinen, wenn mir solche Dokumente zufliegen…
@50 (Snickermann),
naja, nur liegt dann die Mindeststrafe um ein vielfaches höher als die jetzige Höchststrafe…
ist doch für die Richter viel einfacher, keine langen Abwägungen oder Deals mehr, Schnellverfahren und Standgerichte reichen doch völlig aus- Anwälte brauch man bald auch keine mehr.
Noch sind die alten EU-Verordnungen soweitichweiß nicht komplett in Länderrecht umgesetzt, da sollen bald neue folgen-
und auch diese werden nur ein weitere Schritt in die Richtung…
in welche Richtung eigentlich?
In GB gehts jetzt gegen preisgekrönte Erwachsenen-Comics.
Egal, was man dem "Biest" für Brocken hinwirft,
es wird immer mehr haben wollen.
@54 (Snickerman),
doch der alte ist schon komplett umgesetzt. Nur halt der neue, oben angehangene Beschluss noch nicht.
Aber wahrscheinlich muss man sich dann bald, wenn man nach der Uhrzeit fragen will, zuerst überzeugen, dass die Person 18 oder älter ist. Ansonsten wird man dann auch für 6 Jahre weggesperrt.
Weil… den Nachweis führen, dass man beim Uhrzeiterfragen auf eine sexuelle Handlung mit dem Befragten aus war ist ja kompliziert. Also her mit der Beweislastumkehr…
Wie gesagt: Ich erwarte alles, was ich mir vorstellen kann. Und ich bin leider sehr fantasievoll…