Auslagen werden erstattet
Hurrameldungen im Rundfunk. Schäuble verbietet das Fähnlein Fieselschweif der Neonazis.
Gibt es auch Informationen darüber, wie viele der Feriencamps, Nachtwanderungen, Museumsführungen, Liederabende und Bastelstunden von V-Leuten organisiert wurden? Mit freundlicher Duldung und Auslagenersatz?
Und welchen Aufgaben widmen sich jene V-Leute nun? Doch nicht etwa dem Aufbau einer Nachfolgeorganisation, damit man in ein paar Jahren wieder was publikumswiksam zerschlagen kann?
Hoffentlich lässt sich der Wordmobi-Hinweis auch deaktivieren…
Warum fragt Schäuble nicht die Magda v.d.Laien welche kürzlich ihr Universalpatent gegen Verbrechen vorgestellt hat und die Industrie nur darauf wartet es umzusetzen. GG-konforme Zensur, nennt sich das dann.
#k.
Kand.in.Sky: "Magda v.d.Laien" – du gewinnst den Godwin-Preis für Doof-Polemik…
http://en.wikipedia.org/wiki/Godwin's_Law
Ich finde, es sollte eine staatlich organisierte rechtsextreme Einheitspartei (mit Jugendorganisation) geben. Quasi eine Art Methadon für Rechte. Diese liesse sich dann auch viel leichter beeinflussen und kontrollieren als die vielen jetzt existierenden Splittergruppen.
Oder gibt es das vielleicht jetzt schon und es heisst halt nur anders (V-Leute)?
Alles Show,
das großdeutsche Auftreten von Politikern (der Gest—o Peer) ,
der Maßnahme- Erlaßstaat durch den "Gesetzgeber" (Befehlsgeber)
sind übelste Ausprägung dessen, was man vorgibt zu bekämpfen.
Die Robenträger hinter der Brüstung stützen dies mit Urteilen und Beschlüssen, die unfassbar sind. (siehe auch Begründung zur Haussuchung über mittelbare Linkverknüpfung)
Dieser Staat verknechtet die abhängig Beschäftigten mit Zwangsversicherungen ohne Wertgarantie.
Diese "Justiz" sperrt jemanden für Einbruch mit anschließender Sicherheitverwahrung für 21 Jahre ein, entgegen der gesetzlichen Festlegung von 10 Jahren für die SV. (ich würde wetten, dass gab es nicht ein mal beim Verbrecher A.H.)
Dies hat mit einem freiheitlichen Rechtstaat nichts mehr zu tun.
Selbst ein Hauch von Freiheit und Autonomie besteht nicht mehr, sondern eigentlich genau das was man mit obiger Aktion zu bekämpfen vorgibt.
Dieser Staat ist (Text editiert. U.V.) nur ohne Militarismus.
Das Verbot an sich ist sicherlich begrüßenswert, immerhin raffen die Kids es nicht sofort, wenn man ihnen braunes Gedankengut unterjubelt.
Doof nur, dass man dadurch die ganzen Leute in den Untergrund drängt, und dann noch weniger merkt, was eigentlich vor sich geht.
Wie man´s macht, ist´s verkehrt.
Dass das ganze medienwirksam ausgeschlachtet wird, darf im Wahljahr nicht überraschen.
Wie es dazu kam, und wer da undercover mitgemischt hat, werden wir mal wieder nicht erfahren, was sicherlich Schade ist.
Es gibt allerdings noch dutzende weitere extremistische Jugendverbände (Links wie Rechts, auch das sei mal wieder deutlich erwähnt) die man allesamt gleich noch mit einkassieren könnte.
@3: Den Preis muss man hier leider täglich mehrfach vergeben, *sigh*
@4: Die Idee klingt – so absurd sie anmutet – tatsächlich gar nicht schlecht ;o) Beschäftigungstherapie eben.
Die V-Leute werden im BKA gebraucht, die müssen Sperrlisten aktualisieren und das scheint was personalintensiver zu sein ;)
@7, Kerstin:
Hihi, mein Gedanke.
In der ZeitOnline oder im HeiseTicker meinte Zirke das seine Jungs/Mädels die Sperrlisten tagesaktuell zur Verfügung stellen sollen, und das bei avisierten 5000 Einträgen.
Bei einem Achtstundentag für einen Mitarbeiter 5,76 sec/Seite.
Da braucht's ein paar mehr.
BTW. Die Laiin sagt doch das man, wenn man nur zufällig Kinderpornos anschaut denen sofort verfällt (wie bei Crack).
Wen setzen die da zur Kontrolle ein, Eunuchen ?
Spass beiseite.
Als Schäuble das Waffenrecht wieder an seine Clientel anpassen wollte (Großkaliber wieder ab 18 statt ab 21) war es doch das gleiche.
Knackiger Gegenwind und schwupps, zog er die Peroxid-Idioten (aka Sauerlandterroristen) aus dem Hut.
Hier das gleiche: jeder merkt so langsam das das angeblich STRENGE deutsche Waffenrecht nur eine Simulation von Strenge ist und schwupps, Schäuble tut was gegen Rechts.
In beiden Fällen lagen die Aktionen sozusagen griffbereit für den Notfall.
Udo, Du bist böse! In unserem Staat sind solche Machenschaften – wie die auf die Du anspielst – AB-SO-LUT undenkbar!
Weiter so und Lawblog kommt auch auf die Sperrliste!
Auf welcher Rechtsgrundlage kann eigentlich ein Innenminister Jugendorganisationen einfach so verbieten?
So ganz ohne Parlamentsbeschluß oder Gerichtsurteil oder sonst irgendeine Kontrollinstanz?
@11: Also im Landesrecht geht das als Innenministerium als oberste Sicherheitsbehärde bestimmt. Aber auf Bundesebene … Keine Ahnung. Parteiverbot ist es nicht.
Wie wäre es mit Art. 9 II GG? Der konstatiert ja schon das Verboten-Sein an sich. Der Herr Innenminister hat nur die Tatbestandsvoraussetzungen festgestellt. Kontrollinstanz gibt es schon, in Form von Rechtsmitteln des Betroffenen, die dieser ja noch einlegen kann.
@TheDoctor:
Also, der Besitz legaler Waffen ist wohl wirklich *die* idiotischste Schraube gegen Gewalttaten, an der man drehen kann. Angeblich sollen nur 0,3% (ich habe keine Quelle!) aller Straftaten mit Waffengewalt mit *legalen* Waffen verübt werden (wie in Winnenden). Die einzige Waffe, die ICH jemals ins Gesicht gehalten bekommen habe (von einem ca. 12jährigen kleinen Türken), gehörte mit Sicherheit nicht dazu.
Ein Freund von mir (Jäger) hat zwar mehrere Waffen (auch auf Vorrat angeschafft, weil er schon seit Jahren mit schwachsinnigen Verschärfungen des Waffenrechts rechnet), bewahrt aber Waffen und Munition sachgerecht getrennt in fest installierten Tresoren auf. Merke: Jäger reagieren auf idiotische Politik und legen Vorräte an.
Aber Politiker denken kurzfristig, orientiert an Wahlterminen.
Ist es nur Zufall, dass über diese Aktion in allen nennenswerten Medien berichtet wird, wohingegen die im Vorfeld des Nato-Gipfels verhängten Meldeauflagen eine vergleichsweise geringe öffentliche Resonanz fanden ?
Ich habe meine hier öfter kundgetane Meinung zum Thema Waffen ja nicht weiter strapziert.
Schäubles Blendgranaten sind davon zunächst erstmal unabhängig.
Aber eine Frage ins Publikum: hat der aktuelle Amokläufer mit einer legalen oder einer illegalen Waffe gemordet ?
Richtig !
Die Waffe war illegal, den er hat sie entwendet.
Die einzige 9mm die ICH in meinem Leben ausserhalb der Bundeswehr zu sehen bekommen habe lag im Nachttisch des Vaters eines Schulfreundes der Jäger war.
Ich würde mich als Jäger/Sportschütze auch nicht auf die weitere Protektion von den Schäubles der Welt verlassen, ihr glaubt doch nicht das die dem einen Schuss Pulver wert sind, wenn er sie nicht mehr als sicheres Stimmvieh ansieht.
Wenn die jetzt verboten sind, ist doch fast alles in Ordnung. Die Killerspiele müssen nun auch noch verboten werden, dann ist aber wirlich so ziemlich fast alles in Ordnung. Und dann kommt die Inflation und es ist ebenfalls in Ordnung, wenn der Euro nur noch ein Hundertstel oder ein Tausendstel wert ist.Weil dann doch die Schulden weginflationiert wurden und der Kapitalismus gerettet wurde. Das ziemlich viel Deutsche dabei ans Hungern kommen, ist nicht so schlimm. Findet nicht nur vermutlich Schäuble, sondern finde auch ich, denn die Deutschen wollten und wollen sich ja nicht engagieren. Die Obrigkeit soll verbieten und gut is. Na dann man los…
Inflation wird auch verboten!
Ich stelle mir allerdings die Frage, was eine Pistole in einem Nachttisch verloren hat. Besonders wenn der Zugang so einfach zu sein schien.
@11 R.A. Wie wäre es mit §§ 3 Abs. 1 VereinsG i.V.m. Art. 9 Abs. 2 GG? Zumindest laut wikipedia war die HDJ ein Verein.
Die Zuständigkeit Schäubles folgt dann aus § 3 Abs. 2 Nr. 2 VereinsG. Laut wikipedia hatte der Verein eine Organisationsstruktur, die länderübergreifend war…
Demnächst werden auch noch Grimms Märchen verboten.
Schließlich werden Menschen auf grausamste Weise gefoltert und umgebracht, z.B. mit glühenden Kohlen behandelt oder gevierteilt oder ertränkt.
@19: gerhardq
Aber, aber, wer wird denn den Zensoren Gleichbehandlung unterstellen.
Zensur ist immer Willkürlich, das ist ihr Wesen, ihr Antrieb, ihr Daseinszweck.
Also Schäubles Begründung war ganz offensichtlich, die würden rechtsextremes Gedankengut an Kinder und Jugendliche verbreiten. Ist die politische Beeinflußung von unter18jährigen jetzt eigentlich strafbar? Ansonsten dürfte die Entscheidung wohl nicht lange Bestand halten…
@13 (Zazzel),
war das denn überhaupt eine schussfähige Waffe? Oder war es eine "täuschend echt aussehende" Soft-Air-Waffe? Damit haben Sportschützen und Jäger ja eh reichlich wenig zu tun.
Torsten: Der Artikel enthält bereits das Stichwort "Neonazi". Sie wissen sicher selbst, dass "Godwin's Law" weder rechtlich noch wissenschaftlich fundiert ist, sondern den gleichen Status genießt wie der Ausdruck "I can has cheezburger". Falls Sie den Dumpfartikel in desinformierenden Wikipedia ganz gelesen hätten, wüssten Sie auch, dass Missbrauch strafbar ist und zwar mit lebenslänglicher Merkbefreiung mitsamt anschließender Sicherheitsenthaarung. Schrecklichen Tag noch!
@5: Das stimmt aber nur, weil A.H.s Verbrecherstaat nicht lange genug existiert hat, um Menschen 21 Jahre lang einzusperren, sonst hätte sich sicher Gelegenheit ergeben.
"Dieser Staat ist (Text editiert. U.V.) nur ohne Militarismus."
Wenn die Editierung den Teil betraf den ich vermute, dann war es unnötig.
wdr.de/tv/ardrecht/urteil...teil.phtml?code=16312_279
#k.
Finde nur ich es bedenklich, wie sehr hier gegen jegliche Aktionen gegen Rechts gewettert wird?
Wieso bedenklich?
Nur weil man nicht (mehr) jede "Hurra"-Meldung unserer Herrn Politiker für bare Münze nimmt.
@13 100% aller Amokläufe an Schulen in Deutschland wurden mit legalen Waffen durchgeführt.
@26 (abc),
Man kann nicht gegen Demokratiefeine vorgehen, wenn man selber die Demokratie vergisst. Und da heißt es nunmal auch, dass Vereinigungen von Personen mit solch widerwärtigen politischen Überzeugungen nicht einfach mal nach Gutdünken verboten werden können.
@28 (Sanddorn),
falsch.
@ 21: Ist die politische Beeinflußung von unter18jährigen jetzt eigentlich strafbar? Ansonsten dürfte die Entscheidung wohl nicht lange Bestand halten…
Kommt auf die Art der "Beeinflussung" an.
§ 86a StGB und § 130 StGB waren hier wohl unzweifelhaft erfüllt.
Wir haben früher mal gelernt, man hätte aus den Folgen des KPD-Verbots gelernt und beobachte lieber offiziell agierende Vereine als inoffiziell. Wobei das natürlich doppeldeutig ist, denn man muß sich schon fragen, ob der Innenminister mit dem Verbot von Fähnlein Fieselrechtsschweif sich seiner IM, Verzeihung: V-Leute, "entledigen" will. Oder werden die vielleicht woanders gebraucht?
Ob in Solingen in Form des Herrn Schmitt, ob bei der NPD – wo hängen diese "(V)ereins-Leute" eigentlich nicht drin?
@30 (Axel John),
das hat ja zunächst einmal nichts mit der Beeinflussung als solches zu tun. Solche Aussagen und Handlungen sind ja grundsätzlich strafbar, ob man damit auf unter18jährige Einfluß nehmen will oder nicht.
Und aus wievielen einschlägige Straftaten, die direkt durch den Vereinsvorstand zu verantworten oder mindestens durch den Vereinsvorstand durch Unterlassung gebilligt wurden sind, kann man das belegen? Wie viele Verurteilungen in diese Richtung gab es?
Bisher habe ich nur gehört, dass "entschärfte" Hakenkreuze gefunden wurden. Die können aber von jedem stammen, denn eine Jugendherberge schließt man auch nicht, weil irgendwelche Jugendlichen verbotene Symbole auf die Klowand gesprüht haben. Oder waren es gar die V-Leute selber, weil die so langsam das warme Bettchen vermissten?
Sollte es zu einer Anfechtung kommen muss sich IM Schäuble jedenfalls mehr einfallen lassen.
"Bei HDJ-Aktivist Wolfram Narath in Birkenwerder fanden die Ermittler wichtige Hinweise für eine Verbotsbegründung."
Quelle: maerkischeallgemeine.de/c...tz-RECHTSEXTREMISMUS.html
Aha. Ich liebe präzise Angaben.
ich glaube nicht, dass unbedingt Hakenkreuze gefunden werden müssen, um der HDJ eine aktiv kämpferische Grundhaltung gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung nachzuweisen. Ein Verein, der Rassenschulungen durchführt handelt doch ziemlich eindeutig gegen den Gedanken der Völkerverständigung und wer durch seine Lehren unseren Rechtsstaat abwickeln will, versucht die verfassungsgemäße Ordnung zu stören…
@34 (Jan),
Nur weil jemand gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung ist ist er noch lange keine Gefahr für diese.
Und Völkerverständigung ist nun wohl kein Bestandteil der GRUNDordnung.
"Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen:
a) das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen,
b) die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht,
c) das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition,
d) die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung,
e) die Unabhängigkeit der Gerichte,
f) der Ausschluß jeder Gewalt- und Willkürherrschaft und
g) die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte."
§4 II BVerfSchG
Kurzer Auszug aus dem Vereinsgesetz § 3 Verbot
(1) [...] daß er sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet [...]
http://bundesrecht.juris.de/vereinsg/__3.html
@36 (Jan),
tjaja, den Unterschied von "und" und "oder" haben Sie hoffentlich selber erkannt.
"Ein Verein richtet sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 VereinsG i. V. m. Art. 9 Abs. 2 GG, wenn er durch finanzielle Zuwendungen über einen langen Zeitraum und in beträchtlichem Umfang eine Gruppierung unterstützt, die Gewalt in das Verhältnis von Völkern hineinträgt, und wenn die dadurch eintretende Beeinträchtigung des friedlichen Miteinanders der Völker von einem entsprechenden Willen des Vereins getragen ist."
(Leitsatz BVerwG, 03.12.2004 – 6 A 10.02)
Sofern keine Gewalt angewendet oder zumindest unterstützt wird läuft ein Verein dem Sinn der Völkerverständigung grundsätzlich erstmal nicht zu wider. "Rassenkunde" muss dabei nicht zwingend gewaltunterstützend sein, und es ist fraglich ob die Verbreitung veralteter wissenschaftlicher Schriften ein Vereinsverbot schon rechtfertigt. Denn nicht die Nazis sind auf die Rassentheorien gekommen, das waren Wissenschaftler die von Statistik keine Ahnung hatten.
@ 29, 32, 35, 37
Die Leidenschaft, mit der Sie hier radikale- und gewaltbereite Neonazis in Schutz nehmen, ist ….. bemerkenswert.
Ist das die offizielle Parteilinie der FDP?
Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass solches Gedankengut einer politischen Karriere förderlich ist (außer bei der NPD natürlich). Sind Sie sicher, dass Sie in der richtigen Partei sind?
@38 (Axel John),
wie Ihnen sicher nicht entgangen ist ist es Beschlusslage innerhalb der FDP, dass wir ein Parteiverbot ablehnen. Und die NPD übt genauso Einfluß auf unter18jährige.
@ 39: Beschlusslage innerhalb der FDP, dass wir ein Parteiverbot ablehnen
Der HDI ist (war) keine Partei, sondern ein Verein. Rein rechtlich ein nicht ganz unerheblicher Unterschied.
Das Gebot zu dessen Auflösung ergibt sich übrigens aus § 3 des Vereinsgesetzes:
seine Zwecke oder seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder daß er sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet
Wie ich gerade feststelle, begrüßt die FDP das Verbot dieses Vereins und hat einen entsprechenden Antrag schon im Juni 2008 gestellt.
fdp.de/webcom/show_articl...-567/_nr-3352/_p-1/i.html
Ich hoffe, Sie fallen nun bei Ihren Partei"freunden" nicht in Ungnade.
@40 (Axel John),
wie ich schon gesagt hatte: Wenn Schäuble gute Gründe hat dann ist das Verbot gerechtfertigt, sein "Die beeinflussen Minderjährige" und "wir haben da was gefunden" reicht einfach nicht.
Und im Einzelfall stehe ich halt auch mal gegen meine Parteifreunde in der Fraktion, na und?
huiuiui. Für einen kurzen Moment dachte ich, ich wäre bei Fefe :-)
@ 41: wie ich schon gesagt hatte: Wenn Schäuble gute Gründe hat dann ist das Verbot gerechtfertigt
So? wo denn? In diesem Thread habe ich diese Aussage nicht gefunden.