Übertragungsfehler

„Herr S. hat im großen und ganzen bestätigt, was Ihr Anwalt geschrieben hat. Auch das mit den Zinsen.“ So lautet, auszugsweise, die freundliche Nachricht, welche der Filialleiter einer Düsseldorfer Bank meinem Mandanten auf die Mailbox gesprochen hat.

Es geht darum, dass ein ehemaliger Kundenberater Wertpapiere über den grünen Klee gelobt und Risikofaktoren verschwiegen beziehungsweise völlig falsch dargestellt hat. Weil er, wie er später selbst zugab, den Prospekt überhaupt nicht gelesen hat.

Bevor über die Schadensersatzansprüche meines Mandanten in der Rechtsabteilung entschieden wird, sollte der Filialleiter noch einmal mit dem Kundenberater sprechen und klären, was dieser nun gesagt hat.

Die Nachricht auf der Mailbox meines Mandanten empfinde ich als hilfreich. Immerhin könnte ja der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass es es in der Kommunikation zwischen Filialleiter und Rechtsabteilung Übertragungsfehler gibt. Etwa in dem Sinne, dass in den Satz „Das hat unser Mitarbeiter so gesagt“ ein „nicht“ rutscht.

Der Mandant arbeitet inzwischen daran, die Nachricht auf einer DVD zu sichern.