10.4.2009

Was man als Alkoholsünder wissen sollte

Das Gesetz ist klar: Blutproben, auch bei Verstößen im Straßenverkehr, darf nur ein Richter anordnen. Nur bei “Gefahr im Verzug” dürfen auch Staatsanwälte oder Polizisten eine Blutprobe veranlassen.

Die Praxis sah bei Verkehrsdelikten Jahrzehnte anders aus. Routinemäßig haben Polizeibeamte selbst die Blutprobe angeordnet – und ihr Verhalten wurde immer abgesegnet. Ich persönlich habe im Gerichtssaal schon Polizisten erlebt, die nicht mal wussten, dass sie nur bei “Gefahr im Verzug” eine Blutprobe anordnen dürfen. Manche waren richtig beleidigt, als sie erfuhren, dass ihre Kompetenzen nicht mal so weit reichen.

Seit der Einführung von Bereitschaftsrichtern hat es immer wieder Anwälte gegeben, die der Verwertung der Alkohol- und Drogenanalyse widersprachen, wenn kein Richter eingeschaltet wurde. Mit unterschiedlichen Ergebnissen. Letztlich retteten sich meisten Gerichte damit, dass die Beamten zwar einen Fehler gemacht haben. Dieser wiege aber nicht so schwer, um die Beweise nicht zur Kenntnis zu nehmen.

In einer praktisch wichtigen Konstellation sieht es nun das Oberlandesgericht Hamm etwas anders. Die Richter halten eine Blutprobe für unverwertbar, weil der Polizeibeamte so gestrickt war wie seine Kollegen, die ich aus dem Gerichtssaal kenne. Ihn interessierte schlicht und einfach nicht, dass es aus jüngster Zeit viele Urteile gibt, welche darauf hinweisen, dass es nach dem Gesetz zumindest versucht werden muss, einen Richter zu erreichen. Erst wenn das nicht gelingt, darf Gefahr im Verzug angenommen werden.

Machen wir immer so, alles andere interessiert mich nicht. Diese schlichte Argumentation war für das Oberlandesgericht Hamm nun Anlass, den Ball auf die Seite der Polizei zurückzuspielen. Wer sich, so die Richter, überhaupt nicht um die Rechtslage schert, vergewaltigt das Recht und begeht einen besonders schweren Verfahrensfehler. Bei so einem Verhalten ist es einfach nicht mehr akzeptabel, das Beweisergebnis augenzwinkernd doch noch zuzulassen.

Es ist davon auszugehen, dass da draußen viele Polizeibeamte ähnlich handeln. Wie sollte man sich also in einer Verkehrskontrolle verhalten? Schweigsam, aber bestimmt:

1. Den Atemalkoholtest verweigern. Dazu darf niemand gezwungen werden. Aber keinesfalls erklären oder gar unterschreiben, dass man auf einer Blutprobe besteht. Das könnte als “Einverständnis” ausgelegt werden.

2. Die Blutprobe über sich ergehen lassen. Allenfalls auf die Frage, ob man damit einverstanden ist, mit “Nein” antworten. Eine Begründung hierfür muss man nicht geben.

So dürften die Chancen nicht schlecht stehen, dass die Polizei nach Schema F vorgeht und in die nun vom Oberlandesgericht Hamm beschriebene Verfahrensfalle tappt. Einer Diskussion über Gefahr im Verzug (“habe ich im law blog gelesen”) sollte man an Ort und Stelle aus taktischen Gründen also eher aus dem Weg gehen.

Beschluss des OLG Hamm / Quelle des Links

141 Kommentare zu “Was man als Alkoholsünder wissen sollte”

  1. Tim meint: (10.4.2009 um 11:58) AntwortenReply to this comment

    Ein Tip von einem befreundetem Polizisten:

    Alkoholtest immer verweigern. Dann, wenn die Beamten auf einen Bluttest bestehen ("Tja, dann nehmen wir sie halt mit auf die Wache…") folgenden Satz sagen: "Hiermit möchte ich zu Protokoll geben, dass ich keine Ausfallerscheinungen habe." Nicht mehr und nicht weniger.

    Die meisten Polizisten werden dann die Finger von einem lassen, weil die merken, dass man sich selbst auskennt und mit großer warscheinlichkeit Schmerzensgeld Ansrpüche geltend machen wird.

  2. Peter Steiner meint: (10.4.2009 um 12:05) AntwortenReply to this comment

    Ist die "…Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung…" bei Alkohol nicht immer gegeben? Oder müssen die "Ermittlungspersonen" trotzdem zunächst versuchen einen Richter zu erreichen?

  3. Carsten meint: (10.4.2009 um 12:08) AntwortenReply to this comment

    Ich hab einen anderen Vorschlag, funktioniert immer: Nüchtern fahren. Oder auch: Nicht betrunken hinters Steuer setzen. Ist ganz einfach.

  4. aber meint: (10.4.2009 um 12:08) AntwortenReply to this comment

    Setzt natürlich voraus, dass man genug Geld für einen Rechtsanwalt hinterher hat.

  5. Jens meint: (10.4.2009 um 12:10) AntwortenReply to this comment

    Wie steht's mit einer Anzeige gegen den Arzt wegen Körperverletzung? Daß die Anordnung nichtig ist, müßte der auch erkennen. Damit dürfte die Approbation für die "Heilkunde" am Menschen dann weg sein – Wowereit.

  6. Lurker meint: (10.4.2009 um 12:11) AntwortenReply to this comment

    @Carsten:

    So habe ich das noch nie gesehen – hätte nicht gedacht, daß das vor Polizeischikane schützt. Wenn man das mal z.B. den Demonstranden auf einer beliebigen Demo sagen würde, daß es so einfach ist.

  7. R2k meint: (10.4.2009 um 12:15) AntwortenReply to this comment

    Interessant sowas mal zu erfahren, denn das wusste ich bis heute auch nicht, daß ich noch nichteinmal dazu verpflichtet bin einen Alkoholtest vornehmen zu lassen.

    Ich habe zwar bisher keine Probleme damit gehabt den hiesigen Grünkäppchen "einen zu blasen", aber nun kann ich dann doch mal eher nach Sympathie entscheiden ob ich nun mitwirken will oder nicht ;-)

  8. tadaaa meint: (10.4.2009 um 12:15) AntwortenReply to this comment

    isch..hicks…rülps.. hab gaaaar keine ausfallscheinuggen…hicks…herr jägermeister…

    ok, sie können weiterfahren…schönen abend noch.

  9. Udo Vetter meint: (10.4.2009 um 12:16) AntwortenReply to this comment

    @ Jens: Interessanter Gedanke.

  10. Torsten meint: (10.4.2009 um 12:28) AntwortenReply to this comment

    So als Ergänzung:

    Tipp 3: Nicht alkoholisiert Auto fahren.

  11. PK2 meint: (10.4.2009 um 12:29) AntwortenReply to this comment

    Die Kontrolle des Blutalkohol ist doch keine Schikane der Polizei. Wieso sollte man denn überhaupt mit Alkohol im Blut fahren. Vielleicht hat man keine genauen Ausfallerscheinungen, aber den "klaren Kopf" in Extremsituationen hätte man auch nicht mehr. Es ist richtig, dafür gesorgt wird, dass Alkoholsünder aus dem Verkehr gezogen werden und es ist verantwortungslos, so wie das Gericht zu urteilen.

  12. Marlee meint: (10.4.2009 um 12:32) AntwortenReply to this comment

    Bei all den tollen Tipps und Tricks, wie man sich doch so einen Verfahrensfehler zu Nutze machen kann, sollte man aber nicht vergessen, wieviele Menschen durch Alkohol am Steuer schon getötet wurden.
    Ich habe auch einen Mensch durch so eine Handlung verloren. Der Schmerz geht nie weg. Und auch wenn ich vollkommen konform gehe, was das notwendige Verhalten der Beamten und die Wichtigkeit der Einbeziehung des Richters bei solchen Eingriffen angeht, so habe ich doch einen komischen Beigeschmack im Mund, wenn hier Tipps im Vorfeld gegeben werden, wie man sich in solchen Situationen verhalten sollte, um noch mal um eine Verurteilung herumzukommen.
    Das man als Anwalt und Verteidiger irgendwie in Kauf nimmt, dass der erfolgreich Verteidigte vielleicht in Zukunft weiter macht, ist in der Sache der Natur, das bemängele ich auch nicht.

    Aber das einer aufgrund so eines "Schnäppchen schlagens" schon bewusst säuft, weil er meint, er wüsste ja, wie man der Verurteilung entgeht und beim nächsten Mal nicht nur gefährdet, sondern tötet, und dadurch unermesslichen Schmerz ausslöst, dass haben Sie vielleicht mit Ihrem "guten Tipp" nicht bedacht.

    Wenn jemand im nachhinein durch diesen "Kniff" von der Schippe springt, so mag das rechtsstaatlich ok sein, aber eine Anleitung dafür zu geben?

  13. Malte Diedrich meint: (10.4.2009 um 12:36) AntwortenReply to this comment

    @Jens "Routinemäßig haben Polizeibeamte selbst die Blutprobe angeordnet – und ihr Verhalten wurde immer abgesegnet."
    und nun soll der Arzt als nicht juristisch gebildeter Mensch die Nichtigkeit der Anordnung erkennen? Das ist doch mehr Wunschdenken. Und abgesehen davon verliert sich so schnell die Approbation nicht.

  14. Chris meint: (10.4.2009 um 12:40) AntwortenReply to this comment

    @Marlee: Full ACK! Besser kann man es nicht ausdrücken. Leute, die unter Einfluss von Drogen (dazu gehört auch Alkohol) Auto fahren, gehören hart bestraft. Hier Tipps zu geben, wie man dieser Strafe entgehen kann ist einfach nur UNVERANTWORTLICH!

  15. keiner meint: (10.4.2009 um 12:49) AntwortenReply to this comment

    Ich glaube nicht, dass der Arzt wissen muss, dass nur ein Richter die Blutabnahme anordnen darf oder dass er prüfen muss, ob wirklich Gefahr im Verzug ist.

    Andere Frage: Wie ist das im europäischen Ausland? Sagen wir: Österreich, Schweiz, Dänemark und Schweden. Kennt sich da jemand aus mit dem verweigern von Alkoholtests. Gerade in Schweden würde ich den dämlichen Polizisten gerne mal den Atemtest verweigern. Dort machen die einfach so (bei schönem Wetter) Massentests an irgendwelchen Straßen.

  16. FireFox meint: (10.4.2009 um 12:52) AntwortenReply to this comment

    Wer andere mit Strafen belangen möchte, der muss sich meiner Meinung nach auch an Gesetze halten und diese nicht "biegen" oder gar brechen, nur weil Gewohnheit dahinter steht. Ungeachtet der Strafe bzw. Straftat .. was Hr. Vetter hier mitunter beschreibt sollte auch nicht unter Alkohol Fahrenden relevant sein, denn bisher wusste ich persönlich nicht, dass ich den Atem- und Bluttest den Polizisten gegenüber verweigern kann – und ich fahre nicht alkoholisiert.
    Es kann genau so gut passieren (sogar mehr als unter Alkohol), dass man in einen Unfall verwickelt ist und die Polizei die Tests anordnen will. Da steht meine Auffassung auf der Seite, dass sie mir etwas nachweisen müssen und ich nicht ihnen, indem ich trotz alkoholfrei reinblasen oder Blut abnehmen lassen muss ..
    Wie auch immer – ich halte es jedenfalls nicht für unverantwortlich und sage Danke für die Information.

  17. Volker meint: (10.4.2009 um 12:56) AntwortenReply to this comment

    Die Tipps von Udo Vetter – Wie sollte man sich also in einer Verkehrskontrolle verhalten? – sollten den Zusatz "wenn man Alkohol getrunken hat" tragen.

    Ich z.B. fahre nie alkoholisiert. Was bringt es mir dann, den Atemtest zu verweigern und dadurch zu einer (möglicherweise rechtswidrigen) Blutprobe mitgenommen zu werden, bei der das Ergebnis nur 0,0 sein kann?

  18. Hans meint: (10.4.2009 um 12:58) AntwortenReply to this comment

    @Marlee,Chris
    Die Menschen gehören aber, wie alle anderen Menschen auch, nach dem Gesetz verfolgt, verhandelt und ggf bestraft. Und genau darum geht es hier.

    Wie man sich polizeilicher Willkür am Gesetz vorbei entzieht und die Angelegenheit in rechtsstaatliche Bahnen zurück lenkt.
    Hält die Polizei sich an geltendes Recht, greift das alles hier beschriebene ja auch nicht.

  19. Daniel meint: (10.4.2009 um 13:01) AntwortenReply to this comment

    @15:
    In AT kannst Du die Atemprobe max 15 Minuten herauszögern, um zu verhindern, daß ein soeben heruntergespülter Schluck sie verfälscht. Darüber hinausgehende Verweigerung/Manipulation wird gewertet wie 1.6 o/oo.

  20. martin meint: (10.4.2009 um 13:05) AntwortenReply to this comment

    @12,14: ich versteh ja, dass man bei persoenlichen erlebnissen ein wenig die faehigkeit verlieren kann, klar zu lesen.

    das gericht hat ein hohes gut gestaerkt, den rechtsstaat. es geht nicht um den alkoholtest an sich, und auch nicht um den bluttest an sich, sondern darum, wer ihn wann anordnen darf:
    "…dass es nach dem Gesetz zumindest versucht werden muss, einen Richter zu erreichen."
    Und wenn das nicht gelingt, sind die beamten noch lange nicht machtlos: "Erst wenn das nicht gelingt, darf Gefahr im Verzug angenommen werden."

    die tipps hier ziehen nur so lange, wie die polizei solche rechtsbeugung betreibt, wie das der zu sein scheint:
    "Machen wir immer so, alles andere interessiert mich nicht. Diese schlichte Argumentation war für das Oberlandesgericht Hamm nun Anlass, den Ball auf die Seite der Polizei zurückzuspielen."

    polizisten in rechtstaatliche schranken zu verweisen heisst noch lange nicht, dass blaufahrten gutgeheissen werden.

    edit: war ich mal wieder zu langsam…

  21. soso meint: (10.4.2009 um 13:14) AntwortenReply to this comment

    danke für den tipp. es sollten mehrere Leute dem Tipp folgen, damit die Polizei sich die Polizei endlich wieder ans Recht hält und nicht Gewohnheitsrecht walten lässt.

  22. gant meint: (10.4.2009 um 13:14) AntwortenReply to this comment

    @12
    ich verweise auf #16.
    Die gängige Praxis, dass auf Rechte und Vorschriften gepfiffen wird, weil hinterher ja doch die Beweismittel durch Abwägung des verletzten Rechts gegenüber des nachgewiesenen Unrechts zugelassen werden, ufert aus und ich halte sie für insgesamt falsch. Im Extremfall führt das zu Feindstrafrecht, so wie Schäuble es favorisiert.

    Wenn der Gesetzgeber die Bürgerrechte noch weiter beschneiden will, oder einfach nur die zweifelhafte Praxis legalisieren und Polizisten ermächtigen will, Blutabnahmen anzuornden, dann soll er das durch Gesetze versuchen/tun.

  23. stefan meint: (10.4.2009 um 13:17) AntwortenReply to this comment

    Also ich gebe der Rennleitung freiwillig keine Blutprobe.
    Soll heissen: ich gebe denen freiwillig keine DNS. Seit dem Skandal der "Phantommörderin" von Heilbronn, wo im Zuge dessen bei "normalen" Verkehrskontrollen DNS-Proben genommen wurden, bin ich da etwas sensibel.
    Das Papp/Plastikröhrchen für das Alkoholmessgerät sollte man übrigens auch einstecken…

  24. Malte S. meint: (10.4.2009 um 13:21) AntwortenReply to this comment

    @Malte Diedrich & keiner: Der Arzt muss wissen, dass er Blut nur auf richterliche Anordnung oder mit Einwilligung abnehmen darf. Hinsichtlich der erforderlichen Einwilligung ist er auch dokumentations- und beweispflichtig. Fehlt diese, muss er folglich eine richterliche Anordnung bzw. eine GiV-Anordnung erhalten haben. Spätestens, wenn der Verdächtige beim Arzt ausdrücklich darauf hinweist, dass die Polizei die Verfahrensregeln mißachtet hat, wird man ihm den guten Glauben an eine legitime Anordnung aberkennen müssen.
    Und der Verfolgungsdruck selbst bei späterer Einstellung ist vielleicht schon ausreichend, um ihn zu einem intensiveren Nachfragen bei den Polizisten zu bewegen.

  25. Tim Croonenbrock meint: (10.4.2009 um 13:21) AntwortenReply to this comment

    Wenn ich das so lese, fällt mir ein, was mein VerwR-Prof mal erläutert hat, mit welchen Standard-Argumenten eine jede Behörde arbeitet:

    "Wo kommen wir denn da hin [wenn wir das und das ändern]?"

    "Das haben wir immer schon so gemacht!"

    "Das hat alles seine Richtigkeit!

    Ich glaube, manchmal denkt die Exekutive (egal welche Behörde), dass Kompetenzüberschreitungen dem Gewohnheitsrecht gleichzusetzen sind und das schon richtig ist so.

  26. Axel John meint: (10.4.2009 um 13:39) AntwortenReply to this comment

    Näheres dazu hier:
    http://blog.beck.de/2009/04/09/sensation-olg-hamm-bejaht-beweisverwertungsverbot-nach-polizeilich-angeordneter-blutprobe

    Welches Signal geht von solch einer Entscheidung aus?
    Wenn Du besoffen durch die Gegend fahren willst, mach das am Wochenende in einer abgelegenen Gegend. Bis die Polizei da einen Richter gefunden hat, bist Du wieder nüchtern.
    Zur Rechtsstaatlichkeit (mir wird schlecht): Im Suff Menschenleben aufs extremste zu gefährden ist, formalrechtlich gesehen, möglicherweise nicht völlig unbedenklich.
    Absolut inakzeptabel ist aber der brutale Polizeiterror, der dazu nötigt, entweder 5 Sek. in einen Alkotester zu pusten, oder sich ersatzweise einer Blutprobe zu unterziehen.
    BTW Ausfallerscheinungen: Es gibt viele, die haben erst dann keine Ausfallerscheinungen mehr, wenn sie eine Flasche Wodka im Bauch haben.

  27. Delphinmetzger meint: (10.4.2009 um 13:39) AntwortenReply to this comment

    @ 15: In Österreich ist die Rechtslage eindeutig: Deutsche, die Widerworte gegen Gendarmen erheben, werden zum Straßengraben geführt und dort mit den Worten, "Wissens wos gnäFrau, gäns schoissn", durch Genickschuß hingerichtet.
    Die dürfen die Geschwindigkeit von Fahrzeuglenkern auch schätzen und auf dieser Basis Ordnungsstrafen ausbringen. Theoretisch kann man dagegen Rekurs einlegen, der wird praktisch allerdings meist schubladisiert.
    Gibt es sympathischere Menschen als diese fleischgewordenen Geschöpfe von Manfred Deix?

  28. FLAME meint: (10.4.2009 um 13:42) AntwortenReply to this comment

    Super,

    nun können wir ja alle wieder beruhigt im Suff die Straßen unsicher machen….

  29. hardfalcon meint: (10.4.2009 um 13:46) AntwortenReply to this comment

    25: Das läuft bei mir mittlerweile unter "Ach, da ist ja der Stempel, dann scheint ja alles in Ordnung zu sein!"

    Hintergrund: Ein befreundeter Funkamateur hier aus Luxemburg hat mir mal erzählt, dass er vor mittlerweile fast 20 Jahren mal nach Deutschland fahren wollte. Er hatte die Lizenzprüfung wenige Tage vorher geschafft, hatte noch die Vorladung zur Prüfung im Handschuhfach liegen, aber seine eigentliche Lizenz zu Hause vergessen. An der Grenze wurde er dann von einem deutschen beamten kontrolliert, der argwöhnisch die große Antenne auf dem Dach des Autos beäugt hat.
    "Haben sie dafür eine Lizenz?"
    "Selbstverständlich!" (Gedanke: "Scheiße, die liegt zu Hause aufm Schreibtisch!")
    Er hat dem Beamten dann die Vorladung zur Prüfung gegeben (die, wie hierzulande üblich, in Französisch verfasst war).
    "Ach, das ist ja alles auf Französisch! … Ah, da ist ja der Stempel, dann scheint ja alles in Ordnung zu sein!"

    Dieses Handlungsschema scheint mir auch heutzutage nicht nur im deutschen Beamtentum noch immer stark verbreitet zu sein…

  30. Darkstalker meint: (10.4.2009 um 13:50) AntwortenReply to this comment

    Man könnte auch einfach nüchtern fahren. So als Notlösung quasi.

  31. Malte Diedrich meint: (10.4.2009 um 13:52) AntwortenReply to this comment

    @24 (Malte)
    "Der Arzt muss wissen, dass er Blut nur auf richterliche Anordnung oder mit Einwilligung abnehmen darf."
    So ist die Rechtslage ja genau nicht, siehe "Gefahr im Verzug". Und diese Beurteilung ist dem Arzt iA nicht abzuverlangen. Den Fehler macht hier der Polizist, indem er dem Arzt zu verstehen gibt, dass es eine Grundlage zur Blutentnahme gibt.

    Situation wird ja eher so sein:
    Polizist: "Bitte Blutabnehmen"
    Kunde: "Verfahrensregeln falsch"
    Arzt: "Diskutieren sie das mit Polizei"
    Kunde zu Polizist: "Verfahrensregel falsch"
    Polizist: "Egal, Blutabnehmen"
    Arzt: *nimmt Blut ab*

    Dokumentation ist ja eh selbstverständlich, nur steht da dann halt "Auf Anordnung von Oberförster Müller".

  32. Mumpakl meint: (10.4.2009 um 14:01) AntwortenReply to this comment

    Man muss sich doch mal überlegen was das die Zielsetzung ist, die wir (als Gesellschaft) haben sollten:
    1. Autofahrer sollten alkohol- und drogenfrei sein, damit nicht ständig Unschuldige zu schaden bzw. um ihr Leben kommen.
    2. Die Gesetze die wir als Gesellschaft haben sollten eingehalten werden, auch insbesondere von dem Teil der Gesellschaft, der das Ganze kontrolliert (hier insb. Exekutive). Im Speziellen ist hiermit der Richtervorbehalt zur Blutabnahme gemeint.

    Der erste Punkt greift hier ein Spezialthema auf, der zweite ist allgemeingültig. Leider leben wir in einer Zeit, in der der zweite Teil des zweiten Punktes viel zu sehr vernachlässigt und Einschränkungen als tolerierbar hingenommen werden. Aber das ist ein anderes Thema..

    Die nächste Frage ist, wie möglichst beide Ziele erreicht werden können. Sie schließen sich definitiv nicht gegenseitig aus und somit muss es einen Lösungsweg geben.

    Punkt 1 wird immer ein Problem sein, weil einfach viel zu viele Menschen denken, dass sie a) ja gar nicht viel getrunken haben, b) ohnehin noch gut fahren können oder c) es ihnen vollkommen egal ist. Man wird hier aber nie eine Null-Einstellung der gesamten Gesellschaft erreichen können. Inwieweit ein Strafmaß (Punkte fungieren hier auch wie eine Strafe) gestaltet sein sollte, ist eine andere Frage.

    Am Punkt 2 wird sich hier aber nichts ändern, "weil das eben immer schon so war". Egal wie man also am Punkt 1 rumhantiert, er hat keinen Einfluss auf Punkt 2. Um am Punkt 2 etwas zu ändern, kann es also über einen Anreiz gehen, dass eine Überführung von Alkoholfahrern nur mit rechtstaatlich sauberer Arbeit möglich ist. Wird hier geschlampt, nimmt man als Polizist billigend in Kauf, dass der eigentlich zu bestrafende straffrei bleibt und somit wieder/mehr/weitere/bessere Möglichkeiten hat seine Tat zu wiederholen.

    Es mag in einer Übergangszeit vielleicht vermehrt dazu kommen, dass Strafen nicht mehr durchgesetzt werden können, aber 1. ist nur das der Weg wie die Polizei richtige Arbeit machen "will" und 2. hat man als Fahrer nicht unbedingt die Freiheit sich sinnlos besoffen hinters Steuer zu setzen. Fährt man alkoholisiert weil man ja "weiß", dass man straffrei bleiben wird, dann kann das ganz böse ins Auge gehen. Abgesehen von möglichen Unfällen könnte man ja wirklich an Polizisten geraten die alles richtig machen. Je weiter die Übergangszeit voranschreitet, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit bei einer Kontrolle an eben solche Polizisten zu geraten. Ich würde das Risiko jedenfalls nicht eingehen – und fahre daher auf jeden Fall alkoholfrei.

  33. Snickerman meint: (10.4.2009 um 14:09) AntwortenReply to this comment

    Es sollte sich mittlerweile herumgesprochen haben, dass die geltenden Alkoholgrenzwerte (0,3 mit/0,5 ohne Ausfallerscheinungen) keineswegs nur "betrunkene" Fahrer treffen und deren weitere Verschärfung bis hin zum 0,0-Wert immer wieder mal aufs tapet gebracht werden wird, bis tatsächlich die "Nulllinie" eingeführt wird- vermutlich mit noch viel stärkeren Strafen schon bei Kleinstmengen.
    Es lässt sich halt super gegen "Drogen" aller Art Polemik machen, traut sich ja doch keiner zu wehren…
    Dann sollte es wenigstens auf rechtmäßigen Füßen stehen und die Polizisten auch das geltende Recht kennen und beachten.

    Ansonsten gilt für mich und hoffentlich für alle anderen auch:
    "Trinken ODER fahren!"

  34. bane meint: (10.4.2009 um 14:11) AntwortenReply to this comment

    Es geht dem Gericht m. M. nicht darum das Leute alkoholisiert Autofahren dürfen sondern darum das herrschendes Recht angewendet wird – und nicht gebeugt um gefühltes Recht durchzusetzen, mit dem Kredo "war schon immer ok".

  35. martin meint: (10.4.2009 um 14:14) AntwortenReply to this comment

    @5 (Jens)
    Der Ansatz mit dem Arzt erscheint mir auch erfolgversprechend. Immerhin muß dieser die schwere Körperverletzung begehen und sollte ein Interesse daran haben, daß die gesetzlichen Grundlagen erfüllt sind.

    Das widerspricht allerdings dem Ratschlag, die Blutprobe ohne Diskussion der gesetzlichen Grundlage über sich ergehen zu lassen.

  36. Stefan meint: (10.4.2009 um 14:16) AntwortenReply to this comment

    Den Artikel und die Diskussion hier im Sinne von "Wie komme ich (oder mein Mandant) als betrunkener Autofahrer davon" finde ich zutiefst wiederlich.
    Ich möchte den Damen und Herren raten mal am Wochenende nachts ein Praktikum in einer Rettungswache zu machen.

  37. MaxR meint: (10.4.2009 um 14:16) AntwortenReply to this comment

    Dem Nichalkoholisierten mag der Tip ja nützen, aber ob sich ein Alkoholisierter noch en detail daran erinner kann?

  38. Karl meint: (10.4.2009 um 14:32) AntwortenReply to this comment

    Wegen der Körperverletzung könnte man auch an mittelbare Täterschaft der Polizeibeamten denken.

  39. Hannes meint: (10.4.2009 um 14:40) AntwortenReply to this comment

    Zwei Seelen wohnen, ach, in meiner Brust.

    Ich möchte, dass alkoholisierte oder anderweitig untüchtige Autofahrer von der Straße geholt und von dieser ferngehalten werden.

    Ich möchte, dass auch die Polizei (und Minderheiten wie Politiker) sich an Recht und Gesetz halten und halten müssen. Wer Recht und Gesetz vertritt, für den sollten sogar besonders strenge Maßstäbe gelten, weil er Vorbildcharakter hat und der moralische Anspruch über andere Gewalt zu haben sich nur vom eigenen korrekten Verhalten ableitet.

  40. Marlee meint: (10.4.2009 um 14:41) AntwortenReply to this comment

    @ 18, 20, 22 Ich kann mich da nur wiederholen (besonders für 20, der anscheinend selbst auch nicht die Fähigkeit zum richtigen Lesen besitzt…. ;-)) : "Und auch wenn ich vollkommen konform gehe, was das notwendige Verhalten der Beamten und die Wichtigkeit der Einbeziehung des Richters bei solchen Eingriffen angeht,"

    -> Es ging mir keinesfalls darum, das Gericht darin zu kritisieren, dass es diese Entscheidung getroffen hat. Ich finde das vollkommen richtig. TROTZDEM finde ich es nicht richtig, für andere solche Tipps als Maßnahme zur Erziehung der Polizei zu verbreiten.

    Gerade wenn man auf dieser theoretischen Schiene argumentiert, nur so könnte man die Polizei in ihre Schranken weisen und dem Rechtsstaat helfen, so meine ich, dass gerade bei dieser Problematik die realen Auswirkungen beachtet werden müssen.

    Ganz zu schweigen davon, dass ich die Entscheidung des Gerichtes unter den genannten Umständen vollkommen befürworte.

    Meine persönliche Erfahrung hat den Horizont dieser Problematik ins Reale erweitert. Dass ich deswegen irgendeine Fähigkeit (und besonders die, zu lesen) verloren hätte, wage ich zu bezweifeln. Allerdings nehme ich einiges nicht mehr nur auf die leichte Schulter und sehe es als "Spiel"…

  41. Rockafella meint: (10.4.2009 um 14:42) AntwortenReply to this comment

    Darf die Polizei einen Verkehrsteilnehmer überhaupt verdachtsunabhängig (ohne Ausfallerscheinungen) einer Alkoholkontrolle (nicht allgemeine Verkehrskontrolle) unterziehen?

  42. st meint: (10.4.2009 um 14:54) AntwortenReply to this comment

    Soweit ich das richtig verstehe würde es doch reichen, wenn die Polizisten versuchen den Bereitschaftsrichter anzurufen?

    Halten es die Leute hier die Udo Vetter für die Tipps kritisieren es eigentlich auch für richtig Leute die Verdächtige in Mordfällen einfach zu erschießen, mit dem Argument vor ein paar Hundert Jahren hätte man das auch so gemacht und hier im Ort hätte man das doch immer schon so gemacht.

  43. Lord meint: (10.4.2009 um 14:56) AntwortenReply to this comment

    @Rockafella:

    Ich mußte 2005 in meiner Wohnung in Leipzig pusten, weil ich Anzeige gegen einen Straftäter wegen KV auf der Wache erstatten wollte und die PVB wissen wollten ob ich überhaupt dazu in der Lage wäre.

    Hintergrund: der TV war erkennbar alkoholisiert und die hatten den Alkomat eh dabei…
    Ergebis: 0,0 (ich trinke nie)

    Davor habe ich in 18 Jahren mit mindestens 50.00KM/Jahr nie pusten müssen…

  44. jemand meint: (10.4.2009 um 15:05) AntwortenReply to this comment

    @stefan: mandanten zum "davonkommen" zu verhelfen ist nun einmal ein nicht unbedeutender teil des jobs eines strafverteidigers. ich nhme mal an dass sie die existenz von verteidigern nicht grundlegend ablehnen… fragt sich natürlich ob man verteidigungsstrategien veröffentlichen sollte, so das möglicherweise auch nicht-mandanten "davonkommen"?

    ich meine: ja! die argumenttation wurde hier schon wiederholt sinngemäß vorgebracht, ich formulier sie aber nochmal in eigenen worten: wenn wir als gesellschaft (alle macht geht vom volke aus…) bestimmten personengruppen (in dem fall der polizei) zubilligen zur durchsetzung unserer gesetze erhebliche machtmittel einzusetzen (in diesem fall körperlicher zwang) dann ist es meines erachtens selbstverständlich, dass diese personen mit argusaugen dahingehend überwcht werden das sie ihre enorme machtbefugnisse gegenüber dem (in der konkreten situation) wehrlosen bürger nicht überschreiten. schließlich sollen polizisten nicht BESTIMMEN was recht ist, sondern das recht lediglich VERTEIDIGEN. um befugnissüberschreitungen seitens der polizei (die ein ganz erhebliches problem für die glaubwürdigkeit eines rechtsstaats darstellen) einzudämmen ist es nun aber unverzichtbar möglichst viele bürger über die grenzen dieser befugnisse aufzuklären (denn wer wehrt sich schon gegen etwas was er für rechtens hält…)

    wenn sie nun meinen die polzeilichen befugnisse gingen in diesem fall nicht weit genug ist das ihr gutes recht (und eine meinung die ich sogar teile!) aber eine diskussion über rechtsstaatliche grundsätze deshalb als wiederlich zu bezeichen finde ich unangebracht.

    ps: ich habe selbst zwar noch kein praktikum in einer rettungswache gemacht allerdings 2 gute freunde von mir sehrwohl. die schilderungen waren teilweise sehr erschreckend und bewiesen, dass alkohol im straßenverkehr wahrlich nichts zu suchen hat. aber dazu gleich den rtechtsstaat in frage zu stellen hat das bei mir denn doch nicht geführt…

  45. Christoph meint: (10.4.2009 um 15:11) AntwortenReply to this comment

    Die Ergebnisse der mobilen Atemalkoholgeräte, also die, die Polizei im Streifenwagen installiert hat, sind ja vor Gericht nicht auswertbar. Bis zu einem bestimmten Grenzwert wird der Beschuldigte dann ja mit zur Wache genommen und muss dort erneut in ein anderes Gerät pusten – dieses Ergebnis ist dann auch ohne Blutprobe vor Gericht verwertbar.
    Der Knackpunkt allerdings ist, dass der Beamte für dieses Gerät eine Schulung besucht haben muss. Ich weiß allerdings von einem befreundetem Polizisten, dass viele seiner Kollegen diese Schulung gar nicht absolviert haben, ergo das Testergebnis vor Gericht gar nicht verwertbar ist.

    Allerdings muss ich mich meinen Vorrednern anschließen, wer mit Alkohol im Blut fährt, gehört schon aus moralischen Gründen "bestraft".

  46. Allesrichtigmacher meint: (10.4.2009 um 15:27) AntwortenReply to this comment

    Selbstverständlich kann man von einem Arzt erwarten, zu wissen, ob er eine polizeilich angeordnete Blutabnahme durchführen muss. Manche scheinen zu denken, Gesetze gelten nur für Juristen. Schön wärs!

    Dass so eine Blutprobe auch vom Bundesverfassungsgericht nicht als Körperverletzung gewertet wird, haben wir doch schon mehrmals hier festgestellt.

    Der Ratschlag die Atemprobe zu verweigern, scheint mir nur sinnvoll, wenn man in einen Unfall verwickelt ist und trotz subjektiver Nüchternheit messbaren Restalkohol befürchtet. Wenn ich mich recht erinnere kann bei Unfallbeteiligung Alkohol auch weit unter der Promillegrenze angerechnet werden, selbst wenn der leichte Alkoholspiegel objektiv keine Rolle gespielt.

    Man kann auch völlig nüchtern oder etwas übermüdet, sehr dumme Fehler machen, die eigentlich nur Besoffene machen würden. Ich hoffe, denen, die Alkohol hier dämonisieren, ist klar, dass es auch ohne Drogen und Alkohol genug Gründe gibt, das Auto manchmal besser stehenzulassen und das sie dann ebenso konsequent sind. Alles andere wäre ziemlich heuchlerisch.

  47. Malte S. meint: (10.4.2009 um 15:45) AntwortenReply to this comment

    @Malte Diedrich: Die Rechtslage ist genau so. Arzt soll Blut abnehmen. Einwilligung liegt offensichtlich nicht vor. Dann muss er nach der richterlichen Anordnung fragen. Liegt die nicht vor, muss er dokumentieren, dass GiV vorlag – andernfalls: grober Dokufehler, Arzthaftung. Nebenbei könnte man dem Arzt noch eine Unterlassungserklärung aufzwingen.

    Weitergehende Überlegung ist natürlich: Wenn GiV nicht vorlag durfte die Polizei nicht zur Blutabnahme zwingen. Hat sie dennoch getan. Ich sehe da eine tatbestandliche (schwere) räuberische Erpressung – vielleicht ein ETI, aber selbst der ist fragwürdig. Ok, eine Verurteilung wird nie erfolgen, aber die tatsächliche Begründung dafür könnte interessant sein…

  48. Malte Diedrich meint: (10.4.2009 um 15:50) AntwortenReply to this comment

    @48 "Arzt soll Blut abnehmen. Einwilligung liegt offensichtlich nicht vor. Dann muss er nach der richterlichen Anordnung fragen. Liegt die nicht vor, muss er dokumentieren, dass GiV vorlag."

    Genau so meinte ich es auch.

  49. vader meint: (10.4.2009 um 15:58) AntwortenReply to this comment

    > es ist verantwortungslos, so wie das Gericht zu urteilen.

    Nein. Es ist verantwortungslos, das Recht so zu unterlaufen, wie das momenrtan polizeiliche Praxis auf den Straßen zu sein scheint. Würde sich die Polizeit (ich bin versucht zu sagen: mal) an Recht und Gesetz halten, wären solche Urteile nicht nötig.

  50. vader meint: (10.4.2009 um 16:02) AntwortenReply to this comment

    > Hier Tipps zu geben, wie man dieser Strafe entgehen kann ist einfach nur UNVERANTWORTLICH!

    Es gibt hier keine Tipps, wie man einer Strafe entgehen kann. Im Gegenteil: Ich lese hier deutliche Hinweise an die Polizei, wie sie ihr Verfahren niet- und nagelfest gestalten können: "zumindest versucht werden muss, einen Richter zu erreichen. Erst wenn das nicht gelingt, darf Gefahr im Verzug angenommen werden". Es ist das Verhalten der Polizeibeamten, das die Beweisaufnahme rechtlich ungültig macht. Das wird hier aufgedeckt — nichts anderes.

  51. hans meint: (10.4.2009 um 16:12) AntwortenReply to this comment

    Wie sieht das eigentlich mit dem Durchsuchen des Fahrzeugs und der Fahrer(und Beifahrer) aus. Bin letztends angehalten wurden und mit der Begründung "Erhöhte Fahndungskontrolle" wurde das ganze Auto 1h (auf Waffen und Drogen) durchsucht, übrigens als Erstes vor allen anderen Maßnahmen, anschließend wurde zwecks Drogenkontrolle eine Urinprobe verlangt und später noch der Alkoholtest.

    Ist man verpflichtet die Fahrzeugkontrolle über sich ergehen zu lassen?

  52. Thomas meint: (10.4.2009 um 16:17) AntwortenReply to this comment

    Dies klingt zwar nach Freifahrtschein für Alkoholfahrten, trotzdem: Don't drink and drive!

  53. Euripides meint: (10.4.2009 um 17:18) AntwortenReply to this comment

    @27 (Delphinmetzger): Schade, daß es in Österreich keine Gendarmen mehr gibt. Allerdings: das mit dem Schätzen der Geschwindigkeit stimmt, fürcht ich.

  54. Yamakazi meint: (10.4.2009 um 17:18) AntwortenReply to this comment

    Man kann auch mit dem Fahrrad mit ein paar Bier in eine Polizeikontrolle geraten, mit negativen Auswirkungen auf den Führerschein, das gebe ich zu bedenken ;-)

  55. Chris meint: (10.4.2009 um 17:36) AntwortenReply to this comment

    Es geht bei dem Tipp ja eben gerade NICHT darum, der Polizei eine Lektion in Rechtsstaatlichkeit zu geben. Sonst wäre der letzte Satz in Udos Beitrag überflüssig. Es geht darum, wie man nicht verwertbare Beweise produziert, damit man nach einer Trunkenheitsfahrt ohne die angebrachten Konsequenzen davon kommt. Ich bleibe dabei: unverantwortlich.

  56. Sir Richfield meint: (10.4.2009 um 17:46) AntwortenReply to this comment

    Ich LIEBE wie differenziert die Leute hier immer diskutieren und sich nicht in Vorurteile versteifen.
    Hinweis an alle die "Einfach nicht betrunken fahren" Schreier:
    Ein zu hoher Atemalkoholwert kann auch durch den "Genuss" bestimmter Medikamente und Pralinen erreicht werden.
    Die angeführten Probleme haben dann sicher auch kein Problem mit der Verwarnung, wenn sie kurz vor der Kontrolle ein Mon Cheri o.ä. gegessen haben, hmm?
    Zudem ist es wie schon öfter gesagt am Thema vorbei. Es geht lediglich darum, dass unsere Exekutive sich an das Recht halten soll, das zu verteidigen sie geschworen hat.

    Und nein, ich trinke auch nichts vor dem bewegen eines motorisierten Fahrzeuges. (Vom Fahrrad reden wir mal nicht – ist zwar die gleiche Gesetzlage, aber wir waren alle mal jung…)

  57. Agiro meint: (10.4.2009 um 18:02) AntwortenReply to this comment

    Zum Thema Strafbarkeit des Arztes schreibt der Richter am AG Carsten Crumm in der aktuellen Zeitschrift für Rechtspolitik (ZRP 3. 2009, S. 71-74) unter anderem:

    "Der blutprobeentnehmende Arzt läuft auch Gefahr, sich strafbar zu machen: Er begeht nämlich eine gefährliche Körperverletzung – kennt er doch regelmäßig die Umstände der Blutprobenentnahme, die auch die Rechtswidrigkeit ausmachen. Der anordnende Beamte der Polizei ist dann zumindest Teilnehmer, bei deutlich überschießendem Wissen hinsichtlich der Umstände der Anordnung vielleicht gar mittelbarer Täter der gefährlichen Körperverletzung. Der Ausweg in die Straffreiheit über einen unvermeidbaren Verbotsirrtum scheint dagegen schwer zu konstruieren zu sein – irrt doch auch der Täter vermeidbar, der sich nicht (hinreichend) informiert oder sich am Recht überhaupt desinteressiert zeigt [Fischer StGB, 56. Aufl. (2009), § 17 Rdnr. 7]. Bei Zweifeln oder Delikten, die für einen bestimmten Berufskreis bedeutsam sind, treffen den Täter weitere Erkundigungspflichten. Arzt und Polizist werden sich so kaum darauf berufen können, sie hätten gedacht, die Anordnung sei schon in Ordnung, weil die Rechtsprechung kein Beweisverwertungsverbot annehme oder der schnelle Alkoholabbau drohe. Andererseits ist – angesichts der in der Regel gegebenen materiellen Richtigkeit des gemachten Tatvorwurfs der Trunkenheitsfahrt — wenig erstaunlich, dass die Staatsanwaltschaften sich um derartige Straftaten nicht kümmern …"

    Zum Notwehrrecht des Beschuldigten meint Krumm:

    "Welch weitgehende Konsequenzen der Verstoß gegen den Richtervorbehalt haben kann, zeigt sich, wenn man sich einen Fall eines widerspenstigen Beschuldigten denkt, der bei einer Trunkenheitsfahrt angetroffen wird. Ordnet die Polizei hier rechtswidrig in Verkennung der Gefahr in Verzug (z. B. tagsüber) die Blutprobenentnahme an und versucht ihn mit einfacher körperlicher Gewalt bei der Blutprobenentnahme festzuhalten, so darf er freilich Notwehr gegen die Polizeiübermacht üben und zwar sogar bis zum denkbaren Extremfall: Er darf sich etwa zur eigenen Verteidigung der Dienstwaffe eines der Polizeibeamten bemächtigen und damit schießen, um eine gefährliche Körperverletzung zu seinen Lasten abzuwehren …"

  58. Wibbel meint: (10.4.2009 um 18:30) AntwortenReply to this comment

    @57
    Vom Alkoholproblem ablenken oder was ist die Intention? Wer sich direkt vor der Kotrolle eine Praline einwirft sagt das einfach dem Kontrolleur, dann darf er warten und den Mund ausspülen. Selbst wenn er das aus welchem Grund auch immer nicht sagt, wird der echte Promillewert später genau bestimmt.

    Generell: Schade das so ein Anlass benutzt werden muss um den Ermittlungsbehörden ihre Schranken aufzuzeigen. Man kann nur hoffen das das viele machen, irgendjemand was merkt und schnell zum ordentlichen Vorgehen übergegangen wird. Die Chance ist aber wahrscheinlich genauso hoch wie beim Richtervorbehalt in anderen Dingen :(

    Darum wird es dazu kommen, das Säufer ein neues Schlupfloch benutzen können und betrunken auf den Strassen rumeiern.

  59. Hans meint: (10.4.2009 um 18:42) AntwortenReply to this comment

    Im Grundsatz muß ich Chris Recht geben. Natürlich ist verständlich, dass das Blog hier gefüllt werden muß und man als Verteidiger im konkreten Fall seinem Mandanten Ratschläge für das Verfahren gibt. Manchmals könnte man sich allerdings auch Beiträge schenken.
    Davon abgesehen, ist die Rechtsprechung zur Frage der Verwertbarkeit noch sehr uneinheitlich und im Fluss. Im Ergebnis wird wohl in absehbarer Zeit mit einer Gesetzesinitiative zu rechnen sein, die den Richtervorbehalt für Blutentnahmen nach Trunkenheitsfahrten aufhebt. Und das dürfte auch richtig sein. Natürlich kann man theoretisch alle Rechtsprinzipen hochhalten. Wenn die Polizei einen Fahrer erwischt, der Schlangenlinien fährt und nicht geradeauslaufen kann, muß sie danach den Staatsanwalt anrufen, der ruft den Richter an, der ruft den Staatsanwalt an und der ruft die Polizei an, alle mit der Ausgangsgeschichte. Also wo soll der praktische Sinn sein.

  60. keiner meint: (10.4.2009 um 19:19) AntwortenReply to this comment

    @58
    "…bis zum denkbaren Extremfall: Er darf sich etwa zur eigenen Verteidigung der Dienstwaffe eines der Polizeibeamten bemächtigen und damit schießen, um eine gefährliche Körperverletzung zu seinen Lasten abzuwehren …”

    …und wird vom Kollegen des Beamten mit einem (Brust-)Beinschuß niedergestreckt. Aber er war im Recht! Das tröstet die Hinterbliebenen ungemein…

  61. Golfdisch meint: (10.4.2009 um 19:24) AntwortenReply to this comment

    Agiro: Sehr praktikabler Vorschlag! So verliert man dann 6-7 Liter Blut statt ein paar Milliliter.

  62. M.L meint: (10.4.2009 um 19:34) AntwortenReply to this comment

    Statt die Blutprobe nach einer rechtswidrigen Entnahme nicht zu verwerten, kann man ja wie bisher trotzdem die Leute bestrafen, ABER zusätzlich den Polizisten der sich nicht an das geltende Recht gehalten hat mitbestrafen (Gehalt kürzen oder was auch immer). Denke damit wäre allen geholfen:
    -Alkis kommen nicht davon
    -Polizisten werden sich an geltendes Recht halten

    :o

  63. cop meint: (10.4.2009 um 19:42) AntwortenReply to this comment

    An alle Besorgten: die überwiegende Zahl der Beamten kennt die nachdrücklichen Hinweise der Gerichte aus der letzten Zeit und wendet das Verfahren (Versuch, einen Richter zu erreichen) an. Es wird den Suff-Fahrern hier nicht Tür und Tor geöffnet.

    "Ausfallerscheinungen" bei einzelnen Beamten wird es wohl immer mal geben. Das soll auch korrigiert werden, so wie "Ausfallerscheinungen" bei einzelnen Richtern, Staatsanwälten und Verteidigern……oder anderen Menschen

  64. Dr. Mindrape meint: (10.4.2009 um 19:50) AntwortenReply to this comment

    Gefahr im Verzuge. Jaja. Gefahr an Leib und Leben, wenn "dem da nicht sofort Blut abgenommen wird".

    Geht das? Gefahr im Verzuge ist für den durchschnittlich Indoktrinierten die klassische Ausnahmeregel: Gefahr im Verzuge, jetzt geht alles. Aha!

    Herr Vetter, haben Sie einen guten Link zur Hand, in dem die Bedueutung von Gefahr im Verzuge mitsamt verfassungsrechtlichen Abwägungen dargestellt wird? Blutentnahme bedeutet auch, dass das Recht auf Freizügigkeit in seinem Wesensgehalt verletzt wird, wenn sie willkürlich durchgeführt wird. Und mit einem klassischen "Halt Stop! Schutzstaffel!" oder "Gefahr im Verzuge!" ist eben genau gar nichts begründet. Aber wie schön, dass die meisten einfach hinnehmen, dass sie ja vorliegen könne. Dann kann man sich ja auch nicht beschweren.

    Gefahr im Verzuge liegt eben dann genau nicht vor, wenn man seinen Willen ohne Berufung auf "Gefahr im Verzuge" nicht bekommt.

    Ei ei ei wo ist sie denn? (Die freiheitlich demokratische Grundordnung).

  65. Avantgarde meint: (10.4.2009 um 20:22) AntwortenReply to this comment

    Hat je ein (telefonisch erreichter) Richter die Genehmigung für eine Blutprobe NICHT erteilt?

  66. Pessimist meint: (10.4.2009 um 21:16) AntwortenReply to this comment

    @58 Agiro: Danke für den netten Hinweis auf diesen Artikel. Werde ich mir beizeiten mal zu Gemüte führen …

    @62: Augen auf beim Lesen! – Agiro zitierte lediglich für alle (zumindest für mich) erkennbar aus dem Artikel.

  67. HS meint: (10.4.2009 um 22:38) AntwortenReply to this comment

    klasse Anleitung! Der Dank saufender Verkehrsteilnehmer wird Herrn Vetter sicher sein.

  68. martin meint: (10.4.2009 um 23:18) AntwortenReply to this comment

    @40: sorry, hab nicht sauber getrennt zwischen @12 und @14.
    der ausdruck lesen sollte auch keine unterstellung sein bezueglich maechtigkeit der deutschen sprache, sondern dass man eventuell dinge uebersieht, wenn man emotional involviert ist.
    was mich angeht, heute ist eher die muedigkeit schuld…

    @33: spricht was gegen die 0,0-grenze? ich hab mich damals aus prinzip (weil nicht-alkoholiker) geaergert, dass sie fuer mich (weil fahranfaenger) eingefuehrt wurde, aber fuer diejenigen, die die probezeit hinter sich hatten, blieb alles beim alten.
    mit dieser grenze sollte einfach niemand mehr der versuchung erlegen, "nur ein bier" zu trinken, woraus dann drei oder mehr werden, und dann trotzdem noch nach hause fahren zu wollen.

  69. Thomas R. meint: (10.4.2009 um 23:22) AntwortenReply to this comment

    Ich möchte hier nochmal wiederholen, was schon einige meiner Vorposter ausführlich geschildert haben:

    Wer alkoholisiert fährt, der kann und soll heute ebenso wie gestern und morgen dafür belangt werden. Gleichzeitig ist die Polizei ebenso an die Gesetze gebunden wie die Autofahrer.
    Der Blogbeitrag rät niemandem, betrunken zu fahren. Und die "Anleitung", die immer wieder erwähnt wird, ist eine Anleitung, wie man sich gegen ein gesetzeswidriges Vorgehen wehren kann. Einige der Kommentatoren scheinen davon auszugehen, dass man sich gegen diese Gesetzwidrigkeit überhaupt nur wehren wollen kann, wenn man getrunken hat. So ein Unsinn !

    Wenn das Gesetz gewisse Verfahren vorsieht, wie Kontrollen vorzunehmen sind und wer sie anzuordnen hat, dann hat sich auch die Polizei an diese Gesetze zu halten, auch wenn ich stocknüchtern bin !

    Nach dem Lesen der Kommentare ist man versucht, dem einen oder anderen dazu zu raten, seine Zeit im Internet vielleicht doch mit etwas seichterem Stoff zu verbringen als mit juristischen Fragen.

  70. Anonym meint: (10.4.2009 um 23:29) AntwortenReply to this comment

    Hochklassiger Artikel! Wirklich…

    Klar war auch, dass die meisten Leser die glorreichen Hinweise ungesehen glauben.

    Das zitierte OLG Hamm hat im letzten Jahr auch zum Vorliegen von GiV bei Blutprobenentnahmen Stellung bezogen. (OLG Hamm vom 25.08.2008, Aktenzeichen: 3 Ss 318/08)

    Leitsatz: "Der Senat neigt der Auffassung zu, dass bei (Straßen-)Verkehrsdelikten, bei denen es auf die Überschreitung eines bestimmten BAK-Wertes ankommt, eine evidente Dringlichkeit, die die Annahme von Gefahr im Verzug rechtfertigt, für de Anordnung zwar nicht immer, aber häufig gegeben sein wird."

    So, angesichts des glorreichen Tipps, dass man den Atemalkoholtest doch verweigern sollte, was man natürlich darf, vereinfacht der Proband die Begründung von Gefahr im Verzug noch erheblich. Wenn jemand über 2 Promille pustet, kann der Polizeibeamte wohl kaum begründen, inwiefern der Untersuchungserfolg bei einer Verzögerung von einer halben Stunde gefährdet gewesen wäre. Verweigert man den Vortest, hat der Polizeibeamte keinen Anhaltspunkt und kann annehmen, dass sich der Betroffene an der Grenze zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit bewegt.

    Weiterhin ist das OLG Hamm der Ansicht, dass die mit der Blutprobe verbundene Freiheitsbeschränkung auch durch den §81(a) StPO gedeckt wird. Verweigert der Betroffene die freiwillige Mitfahrt zur Polizeiwache und besteht keine Möglichkeit die richterliche Anordnung am Kontrollort einzuholen, kann der Polizeibeamte wieder Gefahr im Verzug annehmen.

    Außerdem sollte man wissen, dass richterliche Bereitschaftsdienste nicht überall rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Gerade in der für Trunkenheitsfahrten maßgeblich relevanten Zeit – zwischen 21:00 und 06:00 Uhr – wird dies häufig nicht der Fall sein.

    Über das Stichwort Ordnungswidrigkeit kommt man auch zum nächsten Punkt, warum das Ablehnen eines Alkoholtests nicht immer intelligent ist…

    Während beim Verdacht einer Trunkenheitsfahrt nach §316 StGB die Blutprobenentnahme zwingend ist, besteht im Ordnungswidrigkeitenverfahren die Möglichkeit, dass die Atemalkoholkonzentration an einem stationären Gerät ermittelt wird. Dieses Ergebnis ist dann auch gerichtsverwertbar.

    Dieses Verfahren hat für den Betroffenen den netten Vorteil, dass es im Gegensatz zur Blutprobe umsonst ist. Die Blutprobe hingegen zieht im Regelfall – die Rechtmäßigkeit vorausgesetzt – Kosten in dreistelliger Höhe, mit Variationen je nach Tatzeit, nach sich.

    Man mag als kritischer Beobachter noch anführen, dass diese Geräte eventuell nicht so genau sind, wie die Blutprobenanalysen. Allerdings wäre dies nur in Grenzfällen im unteren Bereich (0,5x Promille) relevant. Liegt man an der Grenze zur Straftat, also um die 1,1 Promille, kann man sich durch den Alkoholtest eigentlich keine Nachteile bereiten.

    Liegt man an der unteren Grenze, sollte man noch bedenken, dass die Atemalkoholkonzentration im Regelfall in mg/l gemessen wird. Man liegt ab 0,25mg/l oder 0,5 Promille im Bereich einer Ordnungswidrigkeit. Da allerdings der Umrechungsfaktor von mg/l zu Promille etwas höher als 2:1 liegt, wird das Ergebnis der Blutprobe die 0,5 Promille eher überschreiten als die Atemalkoholmessung 0,25mg/l.

    Außerdem setzt man sich einer Ungewissheit bis zum Eintrudeln des Ergebnisses aus, riskiert die Sicherstellung – da man ja fleissig widerspricht eher die Beschlagnahme – des Führerscheins, obwohl man gar nicht die 1,1 Promille geknackt hat, usw…

    Aber naja.. Immer schön alles Abnicken! Wird schon stimmen. Ist ja 'nen Anwalt.

  71. MaxistXXL meint: (10.4.2009 um 23:45) AntwortenReply to this comment

    Muss man einen Bluttest eigentlich bezahlen oder nicht?

  72. Anonym meint: (10.4.2009 um 23:46) AntwortenReply to this comment

    Noch eine kleine Ergänzung…

    Als Verkehrsteilnehmer sollte man eventuell noch die Verkehrssicherheit im Hinterkopf haben. Der durchschnittliche Polizeibeamte will sich keine Sternchen verdienen, indem er Betrunkene aus dem Verkehr zieht. Die Motivation dürfte eher sein, dass er die Auswirkungen von Alkohol am Steuer mehr als ausreichend kennt. Z.B., weil er immer wieder Unfälle aufnehmen muss, wo der Alkohol Opfer gefordert hat…

    Und diese eine Minute, die so ein Alkoholtest in Anspruch nimmt, werden niemandem das Genick brechen. Die meisten Verkehrsteilnehmer – die Kommentatoren hier geben ein eher nicht representatives Bild ab – teilen diese Ansicht auch.

    Wenn man nun der Meinung ist, haarklein auf sein Recht bestehen zu müssen, sollte auch noch im Hinterkopf behalten, dass der Polizeibeamte auch haarklein Verstöße sanktionieren kann. Ich wette, dass die meisten Nörgler hier aufschreien würden, wenn ihnen der Polizist 10 Euro abnehmen will, weil sie nicht geblinkt haben oder der Verbandskasten seit 3 Tagen abgelaufen ist. Da darf der böse Polizist nämlich wieder gerne ein Auge zudrücken.

  73. corax meint: (10.4.2009 um 23:59) AntwortenReply to this comment

    @ Anonym

    Danke für die Erläuterungen in #70.
    Wieder was gelernt.

    Aber das mit dem Verband(s)kasten und dem <a href="http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/05/10/was-ein-fleisiger-prufer-alles-pruft/&quot; rel="nofollow">angeblichem Verfall(s)datum</a> hatten wir schon geklärt. ;-)

  74. Hans Peter meint: (11.4.2009 um 00:07) AntwortenReply to this comment

    @70

    Da ich kein Jura studiert habe und Urteile von OLGs persönlich als sehr "trocken" empfinde kann ich leider nicht beurteilen inwiefern U.V.s Ausführung korrekt sind. Seine Argumention ist allerdings in meinen Augen schlüssig und logisch, desweiteren ist er Volljurist mit jahrelanger Berufserfahrung. Warum sollte ich ihm das nicht glauben?

  75. Delphinmetzger meint: (11.4.2009 um 00:15) AntwortenReply to this comment

    @54 (Euripides): ok, daß das Gendarmen sind, war geflunkert

  76. Snickerman meint: (11.4.2009 um 00:25) AntwortenReply to this comment

    @68(martin):

    War ja wieder klar: "Wieso denn nicht gleich die 0,0 Promille-Grenze??"
    Ist doch viel klarer!
    Erstens: Bei unverändertem Strafrahmen wären sie dann wirklich mit einer Cognac-Bohne oder einer Weinschaumcréme zum Nachtisch dran und könnten ihrer Fahrerlaubnis "Winke-Winke" sagen.
    (wetten, die Strafen werden sowieso binnen 24 Monaten erneut verschärft?)
    In etlichen Speisen sind übrigens kleine Alkoholmengen enthalten, die man oft kaum bemerkt, die aber bei konsequenter Anwendung… siehe oben…
    Zweitens: Glauben sie im Ernst, sie halten damit auch nur einen Säufer vom Fahren ab?
    Wer sich alkoholmäßig die Kante gibt (ich rede jetzt nicht von einem Glas Bier, sondern gleich vom halben Kasten), dem wird es piepegal sein, ob er anderthalb oder zwei Promille über der Grenze ist.
    Was wir brauchen, sind mehr Kontrollen, damit die betrunkenen Autofahrer erwischt werden- wenn aber die Polizei schon bei 0,06 Promille (mein höchster Wert) das volle Programm durchziehen muss, fahren die Suffköppe selig grinsend an den Kontrollen vorbei, da die Beamten leider beschäftigt sind…

  77. MaxistXXL meint: (11.4.2009 um 02:21) AntwortenReply to this comment

    Ok, ich habe die Kommentare noch etwas aufmerksamer gelesen, und herausgefunden, dass man für eine Blutentnahme bezahlen muss.
    Jetzt stellt sich mir aber die Frage, wie der Staat einen dazu zwingen kann… Immerhin will ja der Polizist meine Blutwerte, nicht ich. Muss ein Mörder auch die gesamte Ermittlung bezahlen, die zu seiner Ergreifung führte? Und wie kann man angesichts einer Androhung von dreistelligen Kosten von einem "freiwilligen Atemalkoholtest" reden?

    soweit:
    M.

  78. NewsShit! meint: (11.4.2009 um 04:19) AntwortenReply to this comment

    Ich persönlich bin auch der Meinung, eine strikte 0,0-Promille-Vorschrift festzulegen. Wenn es diese gäbe, wäre der von Snickerman (Kommentar 76) beschriebene Fall mit der Weinbrandbohne total uninteressant – schließlich weiß man, daß es verboten ist und unterlässt es dann automatisch, sofern einem der Lappen lieb ist.

    @MaxistXXL (77): Wenn Du nichts getrunken hast, wirst Du es ja sicherlich nicht bis zum Bluttest kommen lassen. Von daher hat sich diese Frage bereits erledigt.

  79. bombjack meint: (11.4.2009 um 06:57) AntwortenReply to this comment

    [...]Ich persönlich bin auch der Meinung, eine strikte 0,0-Promille-Vorschrift festzulegen. [...]

    Mit welchem Recht? Welche Rechte und Freiheiten anderer Leute schränke ich ein, wenn ich ein Bier am Abend trinke und danach nach Hause fahre?
    Nach meinen Infos, waren bei richtigen alkoholbedingten Unfällen so gut wie immer Werte im Spiel die jenseits von Gut und Böse lagen.
    Die Nullpromille-Grenze hört sich nur solange gut an, bis die Befürworter eben auch wegen verstecktem Alkohol mal in die Falle tappen und dann kommt das Gewinsel….

    bombjack

  80. e meint: (11.4.2009 um 08:02) AntwortenReply to this comment

    @17: Woher hast du denn diesen Felsenfesten Glauben, dass bei einer Atem- oder Blutprobe "nur" 0,0 rauskommen kann ? Fehler passieren, kein Test ist perfekt. Wenn ich also schlicht und ergreifend keine Lust drauf habe dass die Probe anderweitig kontaminiert war/wird und kein Zwang der Abgabe besteht, warum sollte ich denn so etwas tun ? Nein danke.

  81. El meint: (11.4.2009 um 09:53) AntwortenReply to this comment

    Wie ist denn das wenn man nüchtern zum Bluttest mit auf die Wache genommen wird? Hat man dann Anspruch darauf, dass man wieder zu seinem Fahrzeug zurückgebracht wird oder dass zumindest die für eine Taxifahrt anfallenden Kosten erstattet werden?

  82. Snickerman meint: (11.4.2009 um 11:10) AntwortenReply to this comment

    @ 78 (NewsShit!)

    Toll, diese Fähigkeit zum selektiven (Über-)Lesen!
    Den Teil mit dem versteckten Alkohol ignorieren sie einfach-
    und schon passt es wieder in der Schwarz-Weiß-Welt…
    Es gibt auch eine Reihe von Nahrungsmitteln, die zu einer alkoholischen Gärung führen, die Werte sind zwar minimal, aber in ihrer 0,0 Zweifel-Anschauung würde das dann ja auch schon zu Führerscheinverlust und Brandmarkung führen (Kuck mal, ein Säufer, der nicht auf die Straße gehört!)

  83. Schlafmeister meint: (11.4.2009 um 11:30) AntwortenReply to this comment

    Ich bin auch für die 0,0-Grenze, denn nüchtern kann ich einfach nicht fahren. Die ganzen Psychopathen auf den Straßen machen mir einfach zuviel Angst.

  84. NewsShit! meint: (11.4.2009 um 11:34) AntwortenReply to this comment

    @bombjack (79): Mit welchem Recht ich die 0,0-Promille-Grenze fordere? Es ist zwar kein geschriebenes Recht aber ich halte das "Recht auf körperliche Unversehrtheit" für sehr wichtig. Oder möchtest Du von jemand abgeschossen werden, der sich 'mal eben' ein Feierabendbier genehmigt hat?

    @Snickerman (82): Und Sie scheinen zu vergessen, daß man fast 10 Kilo Brot essen muß, um 0,1 Promille per Alkotest nachweisbar zu machen…

  85. Lexus meint: (11.4.2009 um 11:41) AntwortenReply to this comment

    Ich finds ja wieder beeindruckend, wie Polizei und Staatsanwaltschaft die bösen Rechtsbeuger in Person sind und der Richter der Retter in der Not…

    Wie genau läuft das ab wenn der Polizist den Richter anruft?

    Polizist: Ja Oberförster xyz, wir haben hier einen der hat 5 Mülltonnen umgekloppt mit seinem Wagen und ist dann sturzbetrunken aus dem Wagen gefallen. Wir würden gerne eine Blutprobe machen.
    Richter: Okay.
    Polizist: Danke

    Vor allem da der VERSUCH einen Richter zu erreichen ja wohl ausreicht. Von daher würde das absolut gesetzeskonforme Vorgehen vermutlich keine Blutprobe verhindern und damit auch keine einzige Körperverletzung.

    Die Anordnung der Blutprobe durch den Polizisten macht die Welt nicht schlechter. Von daher sollte man vielleicht eher darüber nachdenken, dass man der Polizei diese Kompetenz gleich zuspricht.

  86. ui meint: (11.4.2009 um 11:42) AntwortenReply to this comment

    Ist es eigentlich erlaubt den Arzt dafür zu bezahlen, dass er die Blutentnahme verweigert?

  87. Axel John meint: (11.4.2009 um 11:48) AntwortenReply to this comment

    @ 36: Ich möchte den Damen und Herren raten mal am Wochenende nachts ein Praktikum in einer Rettungswache zu machen.
    Du verkennst die juristische Denkweise:
    Für Juristen sind zerschmetterte Körper nichts weiter, als Zahlen in einer Schmerzensgeldtabelle.
    Das einzige, was Hardcoredogmatiker erschüttern kann, ist die Nicht- oder Falschanwendung einer Vorschrift.
    Die Unfallfolgen sinnloser Raserei und fahren im Suff sind dagegen nur Peanuts, die man ja – rechtsstaatlich korrekt – in einen dicken Aktenberg einpflegen kann.
    Aber wehe, der Flüchtigkeitsfehler in einem Protokolltext wird nicht beachtet: Das ist der Untergang des Abendlandes, das Ende der Zivilisation.

    Und was die böse Polizei betrifft: Wenn sie Verdächtige zur Abgabe einer Blutprobe zwingt, betreibt sie bestimmt auch Folterkeller und stellt heimlich Todesschwadronen zusammen, um Falschparker aus dem Verkehr zu ziehen.

  88. studiosus juris meint: (11.4.2009 um 12:27) AntwortenReply to this comment

    @Axel John, #87

    Sie können es so polemisch darstellen, wie sie nur wollen. Fakt ist, dass die Entnahme einer Blutprobe einen schweren Grundrechtseingriff für den Betroffenen bedeutet und die damit einhergehende gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung etc. maximal gerechtfertigt ist. Diesen Gedanken sollte man im Hinterkopf behalten; egal, ob der Betroffene nüchtern oder unzurechnungsfähig betrunken ist.
    Dementsprechend ist es sehr wohl nötig, dass die durch das System der Gewaltenteilung und der strafprozessualen Vorschriften gebotene und geforderte Reihenfolge eingehalten wird, um z.B. Willkür vorzubeugen.

  89. Simon meint: (11.4.2009 um 12:44) AntwortenReply to this comment

    Dieser Blog verkommt immer mehr zur Spielwiese von Rechtsverdrehern, Cleverles und anderen Wichtigtuern. Diesen Typen geht Einer in Höschen wenn sie der Polizei mal wieder ein Schnippchen geschlagen und angeblich dabei dem Rechtsstaat zur Genugtuung verholfen haben. Das sie sich selbst und andere dabei ins Gesicht schlagen, weil irgendwelche Alkohol- und Drogendampfer in ihrem Handeln bestärkt werden, erkennen sie nicht.
    Hauptsache mal wieder schön theorisiert……..
    Kotzsmilie………

  90. Volker meint: (11.4.2009 um 12:56) AntwortenReply to this comment

    @80
    Ich nehme doch an, dass man sich in den Augen der kontrollierenden Beamten verdächtig macht, wenn man "aus Prinzip", Sturheit oder Rechthaberei den Atemtest verweigert. Selbst wenn man stocknüchtern ist. Wenn du dich dann zur Abgabe einer Blutprobe mitnehmen lassen willst, ist das deine Sache. Ich puste lieber 10 Sekunden und fahr dann weiter.

  91. Agiro meint: (11.4.2009 um 13:11) AntwortenReply to this comment

    @90 Volker
    "Ich puste lieber 10 Sekunden und fahr dann weiter."

    Richtig, Bequemlichkeit geht vor. Man hat ja schließlich nichts zu verbergen. Und Rückgrat, Ehrgefühl, rechtsstaatliches Denken und ähnliche altmodische Begriffe sind ja ohnehin nur etwas für Querulanten.

  92. Autobahnsager meint: (11.4.2009 um 13:22) AntwortenReply to this comment

    Axel John: Sie sollten Entertainer werden. Bei einem kühlen Bier ist ihr ewiges Polemisieren für ein paar Minuten sicher ganz unterhaltsam.

    Agiro: Mein Güte. Dann pusten Sie eben nur unter Vorbehalt oder setzen Sie sich einen Anwalt auf den Beifahrersitz.

  93. Agiro meint: (11.4.2009 um 13:36) AntwortenReply to this comment

    @92 Autobahnsager:

    "Dann pusten Sie eben nur unter Vorbehalt."

    Und wie soll dieser Vorbehalt aussehen und welchen Zweck soll er haben? Ich will ja eben gerade nicht pusten (jedenfalls wenn ich nichts getrunken habe).

  94. Selle meint: (11.4.2009 um 13:38) AntwortenReply to this comment

    @91 Agiro

    Querulant ist in der Tat das Wort, an das ich denken muss wenn ein nüchterner Fahrer einen Alkoholtest verweigert.

    Ich habe ein großes Interesse daran, dass im Straßenverkehr keine Betrunkenen unterwegs sind. Und ich wüsste keine Möglichkeit, dass festzustellen, ohne jemanden zu testen.

  95. Volker meint: (11.4.2009 um 13:45) AntwortenReply to this comment

    @91
    "Rückgrat, Ehrgefühl, rechtsstaatliches Denken"

    Wenn ich im Rahmen einer Verkehrskontrolle gebeten werde, zu pusten? Lass mal die Kirche im Dorf. Oder ist ein simpler Atemtest für dich wirklich ein so schwerer ehrverletzender Eingriff in deine Rechte, dass du dich dagegen mit allen Mitteln zur Wehr setzten musst?

  96. Agiro meint: (11.4.2009 um 14:09) AntwortenReply to this comment

    @94 Selle:
    "Querulant ist in der Tat das Wort, an das ich denken muss wenn ein nüchterner Fahrer einen Alkoholtest verweigert."

    Wie nennt man dann jemanden, der in vorauseilendem Gehorsam vor jedem Uniformträger willig zu Kreuze kriecht und dessen rechtswidrigen Handlungen sogar noch billigt, auch wenn es keinerlei Rechtsgrundlage gibt für die Aufforderung zu pusten (Unauffälligkeit des Fahrers vorausgesetzt)?

    "Und ich wüsste keine Möglichkeit, dass festzustellen, ohne jemanden zu testen."

    Meinetwegen. Aber dann muss es eine gesetzliche Grundlage geben, nach welcher verdachtsunabhängige Alkoholttest ins Blaue hinein zulässig sind.

  97. Agiro meint: (11.4.2009 um 14:15) AntwortenReply to this comment

    @95 Volker:
    "Oder ist ein simpler Atemtest für dich wirklich ein so schwerer ehrverletzender Eingriff in deine Rechte"

    Ja! Ich mag es nicht, wenn man mich unschuldig verdächtigt.

    "dass du dich dagegen mit allen Mitteln zur Wehr setzten musst?"

    Was heißt: "Mit allen Mitteln"? Es genügt ganz einfach "nein" zu sagen.

  98. Sebastian meint: (11.4.2009 um 14:38) AntwortenReply to this comment

    Freiheitliche Gesellschaft ade?

    Kürzlich habe ich ein Interview mit Herrn Klink, dem Koch aus Stuttgart gelesen und musste ihm Recht geben, als er sagte "ein Mehltau hat sich über Deutschland gelegt". Alles was annähernd mit Spaß, Wohlbefinden oder Genuß verbunden wird, wird nach und nach in diesem Staat unterbunden. Die Promillegrenze wird konsequent von 0,8 auf 0,0 geschraubt, das Rauchen wird verboten, Internet zensiert. Warum soll man nicht im Gottesnamen zwei Glas Wein zum Abendessen trinken und fahren? Warum kann man nicht in Restaurants abgetrennte Bereiche für Raucher schaffen? Ich rauche selber nicht, aber wem gefällt, bitte schön, der soll es dürfen. Was macht das Land noch lebenswert? Die Steuern und die Arbeit? Schlussendlich wird der gesamte Verkehr abgeschafft, weil nur so keiner mehr Strassenverkehr stirbt. Die Regulierungsflut macht das Leben öde und uninteressant. Ab besten wir versichern uns gegen alle Widrigkeiten im Leben und danach wandern in ein Land aus, in dem es eine freiheitliche Gesellschaft vorherrschaft, bei dem Unfälle vorkommen dürfen und der Mensch noch durchatmen darf.

  99. Ausgewanderter meint: (11.4.2009 um 14:58) AntwortenReply to this comment

    Danke
    *99*
    -man lebt nur einmal -

  100. meint: (11.4.2009 um 15:02) AntwortenReply to this comment

    Ich weiß ja nicht, was manche hier so erleben. Ich jedenfalls kenne keinen Fall, bei dem ein Atemalkoholtest vorgenommen wurde, ohne dass es irgendwelche Anzeichen auf Alkoholkonsum vorlagen. Wenn jemand weder lallt noch schwankt noch eine Fahne hat (oder nicht der ganze Fahrzeuginnenraum nach Brauerei riecht), dann muss auch niemand pusten.
    Außerdem wird verkannt, dass ein Atemalkoholtest auch entlastend sein kann. Und wenn jemand gerade eine Weinbrandbohne oder so gegessen hat, kann er das ja sagen. Das müsste aber sowieso auffallen. Ergebnis eines Selbstversuchs: Umgerechnet ca. 5 Promille nach 3 Mon Chéri (Allerdings gibt es auch Leute, die mit 3 Promille noch fahren können und nicht schwanken …). Aber der Mundalkohol verflüchtigt sich ziemlich schnell. Und wer isst schon beim Autofahren Mon Chéri?

    Und eines möchte ich noch klarstellen, da es anscheinend Unklarheiten gibt:

    Atemalkoholtest: ist freiwillig, man kann nicht dazu gezwungen werden. Wozu auch, ist ja nur ein Vortest. Hat man aber eine Fahne, ist einem die Blutentnahme so gut wie sicher, sollte man sich weigern. Und das sind unnötige Kosten für den Betroffenen.

    Blutentnahme: dieser kann zugestimmt werden. Tut man das nicht, wird sie angeordnet (von wem nun auch immer, lassen wir das mal so stehen). Der Unterschied ist, dass die Blutentnahme im Gegensatz zur Atemprobe zwangsweise durchgesetzt werden kann. Widerstand ist selten empfehlenswert, auch wenn man sich vermeintlich im Recht fühlt. Tut nur unnötig weh.

  101. Joe meint: (11.4.2009 um 15:15) AntwortenReply to this comment

    Die 0,0-%o-Grenze gibt es doch längst — für jeden Autofahrer in der Probezeit und jeden, der unter 21 Jahre alt ist.

    Und die brauchen Udos Tips in jedem Fall, auch wenn sie keinen Tropfen zu sich nehmen.

  102. Christoph meint: (11.4.2009 um 15:24) AntwortenReply to this comment

    @101
    > Und wer isst schon beim Autofahren Mon Chéri?

    In den Online-Pressemeldungen der Aachener Polizei (nach meiner Erinnerung) war vor einiger Zeit genau dieser Fall. Eine Frau ziemlich angeheitert, und auf dem Beifahrersitz eine deutlich geleerte Schachtel Mon Cherie.

    Na denn: Prost!

  103. Ickebins meint: (11.4.2009 um 15:41) AntwortenReply to this comment

    Was passiert eigentlich mit der Blutprobe nach dem Test ?
    Wird diese vernichtet oder den Schäuble zugeschickt ?

    Kann mann das schriftlich bekommen das die Probe vernichtet wird ? Ich denke mal nicht, oder ?

  104. Ell meint: (11.4.2009 um 16:42) AntwortenReply to this comment

    Der Blogeintrag ist offensichtlich etwas zu extrem verfasst und lädt dazu ein, viele Leser denken zu lassen, man käme trickreich um gerechte Strafe bei Alkohol am Steuer herum und könnte deshalb problemlos alkoholisiert fahren. Udo Vetter sollte da in Zukunft vielleicht doch etwas achtsamer schreiben.

    Natürlich bin ich der Meinung, dass sich auch Polizisten an Recht und Gesetz halten sollen! Gerade die! Wo kommen wir denn sonst hin? (Ja, die Antwort kenne ich auch schon: In Schäubles Traumstaat.)

    Außerdem: Welcher Richter wird eine Blutentnahme (oder Hausdurchsuchung, etc.) schon nicht anordnen? Also, liebe Beamten: Einfach ans Gesetz halten und wenigstens anrufen. ist doch kaum Aufwand, dafür aber rechtsstaatlich in Ordnung.

    Ich möchte mich für den Hinweis bedanken, daß man gar nicht zum Atemalkoholtest verpflichtet ist. Vor einer Weile wurde ich auf einer Autofahrt kontrolliert und sollte unvermittelt "mal eben pusten". Kam mir schon komisch vor, weil ich garantiert als Nichttrinker keine "Ausfallerscheinungen" gezeigt habe. Aber ich wusste eben nicht, dass man das nicht machen braucht und außerdem hatte ich "nichts zu verbergen" (waren dann auch 0,0 Promille) und wollte keinen Stress machen. Andererseits hätte ich bei einer Verweigerung wohl Stress gemacht und hätte vielleicht mit auf die Wache gemusst – wer will sowas schon?

    Im übrigen – nur für die statistikführenden Kommentarleser hier – bin ich für 0,0 Promille am Steuer. (Und auch für ein Verbot des Rauchens in der Öffentlichkeit.)

    Und ich bin – als Vielfahrer! – auch der Meinung, daß die Strafen für auch andere Vergehen, wie etwa Geschwindigkeitsüberschreitung, Überholen im Überholverbot, Handytelefonat während der Fahrt (sowas ist extrem ablenkend und gefährdend!), noch viel zu gering sind. Ich kenne zig Leute, bei denen etwa drei Monate Führerscheinentzug nicht zu einer Verbesserung des Fahrstils und einer gefahrloseren Fahrweise geführt hat.

  105. Christian meint: (11.4.2009 um 18:13) AntwortenReply to this comment

    Ein weiterer Grund, den Atemalkoholtest zu verweigern, ist die Tatsache, dass die Polizei danach meine DNA hat. Kann man auf Herausgabe des benutzten Mundstückes bestehen?

  106. corax meint: (11.4.2009 um 18:22) AntwortenReply to this comment

    @ Christian

    Wieso sollte die Polizei ausgerechnet nach dem Atemalkoholtest die DNA haben statt nach der Blutentnahme, wo sie die doch viel eher dann hat?

    Das Mundstück kannst du nach dem Pusten einfach abmachen und behalten, da wird der Beamte eher noch dankbar dafür sein, dass er das vollgespeichelte Ding nicht selber entsorgen muss.

  107. Christian meint: (11.4.2009 um 18:59) AntwortenReply to this comment

    @corax: Ich kenne mich da nicht so aus. Ich bin zwar schon in mehrere Kontrollen geraten, pusten musste ich aber noch nie, ich weiß nicht ob die einen gleich zur Blutentnahme mitnehmen nur weil man den Atemtest verweigert.

  108. corax meint: (11.4.2009 um 19:22) AntwortenReply to this comment

    @ Christian

    Ich weiß nicht wie ich es dir sagen soll,
    aber um nix anderes geht's hier eigentlich in dem Artikel und den Kommentaren. ;-)

  109. vader meint: (11.4.2009 um 21:00) AntwortenReply to this comment

    > Der durchschnittliche Polizeibeamte will sich keine Sternchen verdienen, indem er Betrunkene aus dem Verkehr zieht. Die Motivation dürfte eher sein, dass er die Auswirkungen von Alkohol am Steuer mehr als ausreichend kennt. Z.B., weil er immer wieder Unfälle aufnehmen muss, wo der Alkohol Opfer gefordert hat…

    Während ich, was die Gefahren des Alkohols für andere betrifft, vollkommen zustimme, kann ich mir eine Welt nur träumen, in der die Motive von "durchschnittlichen" Polizeibeamten so bieder sind. Wobei es den "schwarzen Schafen" wohl eher nicht um Sternchen geht …

    => Es sollte nicht notwendig sein, in einer Situation zwischen Exekutive und Bürgern je mit der Motivation, dem guten Willen oder Charakter von Angehörigen der Exekutive argumentieren zu müssen. Das ist historisch auch schon oft genug schiefgegangen. Staatsorganen muss aus Gründen der demokratischen Staatsräson aus Prinzip misstraut werden, gegen Misstrauen hilft nur rechtliche/juristische Kontrolle.

  110. vader meint: (11.4.2009 um 21:02) AntwortenReply to this comment

    > Der Blogeintrag ist offensichtlich etwas zu extrem verfasst und lädt dazu ein, viele Leser denken zu lassen, man käme trickreich um gerechte Strafe bei Alkohol am Steuer herum und könnte deshalb problemlos alkoholisiert fahren. Udo Vetter sollte da in Zukunft vielleicht doch etwas achtsamer schreiben.

    Vielleicht hapert's bei vielen Lesern hier auch nur mit dem Textverständnis. Ich habe das schon öfter beobachten können.

    "Pisa lässt grüßen". Naana-nanaana! ;-)

  111. vader meint: (11.4.2009 um 21:06) AntwortenReply to this comment

    > @94 Selle:
    “Querulant ist in der Tat das Wort, an das ich denken muss wenn ein nüchterner Fahrer einen Alkoholtest verweigert.” Wie nennt man dann jemanden, der in vorauseilendem Gehorsam vor jedem Uniformträger willig zu Kreuze kriecht und dessen rechtswidrigen Handlungen sogar noch billigt, auch wenn es keinerlei Rechtsgrundlage gibt

    Untertan?

  112. vader meint: (11.4.2009 um 21:08) AntwortenReply to this comment

    > @92 Autobahnsager:
    “Dann pusten Sie eben nur unter Vorbehalt.”
    Und wie soll dieser Vorbehalt aussehen und welchen Zweck soll er haben?

    Man pustet nicht ins Gerät, sondern nur in eine Plastiktüte. Diese Luft (in der Tüte) darf erst dann in's Gerät eingeleitet werden, wenn die Maßnahme für rechtens befunden worden ist.

    ;-)

  113. Jens Ferner meint: (11.4.2009 um 21:16) AntwortenReply to this comment

    Hier auch der Hinweis: In der aktuellen ZRP3/2009 spricht sich Carsten Krumm (Richter, u.a. im BeckBlog aktiv) dafür aus, den Richtervorbehalt bei BAK-Untersuchungen abzuschaffen.

  114. M aus B meint: (11.4.2009 um 21:23) AntwortenReply to this comment

    nicht selten sehe ich in die verwunderten gesichter derjenigen autofahrer, welche mit augenscheinlicher alkoholisierung polizeilich angehalten und befragt werden, ob sie denn zur bestimmung ihrer BAK freiwillig, ohne richterliche entscheidung, eine blutentnahme gestatten würden.
    in der hoffnung dem "doofen bullen" eins auszuwischen, verneinen sie dieses.
    jetzt wird eben der staatsanwalt/richter mobiltelefonisch um eine entschedung gebeten. der rückruf selbigen dauert nicht selten zw. 20-45 min. diese zeit wird wartend am anhalteort verbracht. jetzt der transport zur dienststelle, das warten auf den arzt, evtl. eine weitere telefonische entscheidungfindung zur 2. blutentnahme aufgrund der erheblich fortgeschrittenen zeit seit dem anhalten.
    ich hoffe dieses vorgehen wird zum standart.

  115. meint: (11.4.2009 um 22:32) AntwortenReply to this comment

    @115
    "dauert nicht selten zw. 20-45 min. diese zeit wird wartend am anhalteort verbracht. jetzt der transport zur dienststelle, das warten auf den arzt"

    Und genau dieser zeitliche Verzug begründet eigentlich die "Gefahr im Verzug". Würde mich wundern, dass jemand 45 min auf die Anordnung einer Blutentnahme wartet …

    @105
    Zur Freiwilligkeit: Verpflichtend ist nur das, was zwangsweise durchgesetzt werden kann. Zum Beispiel, wenn jemand nicht aussteigen will, wird er eben rausgeholt. Wenn jemand kein Blut abgeben will, wird er notfalls gefesselt, und der Arzt muss sich bücken, weil der Beschuldigte am Boden liegt. Wie soll das beim Atemalkoholtest gehen? In den Mund stopfen und auf den Brustkorb drücken? Wohl nicht … Das kann man grob als Anhalt nehmen, wenn es darum geht, ob man etwas mitmachen will oder nicht.

    @108
    Wenn es keine Hinweise auf Alkoholkonsum gibt, nimmt Dich auch niemand mit zur Blutentnahme.

    Und allgemein: Es kommt nicht nur auf Ausfallerscheinungen an, es reicht die so genannte "Fahne".

    @106
    Wenn bei einer Verkehrskontrolle niemand Deine Daten notiert, was soll er dann mit der "namenlosen" DNA? Außerdem dürfen DNA-Daten nur mit richterlicher Anordnung unter engen Voraussetzungen gespeichert werden. Wer sich trotzdem noch wie in Orwells "1984" fühlt, soll doch das wertlose Mundstück behalten. Außerdem sind wir hier nicht bei "CSI", wo alles so einfach aussieht ("Unser Verdächtiger hat aus diesem Glas hier getrunken, jetzt gleichen wir die DNA und die Fingerspuren mal ab!"). ;-)

  116. Axel John meint: (11.4.2009 um 22:41) AntwortenReply to this comment

    @ 88: Dementsprechend ist es sehr wohl nötig, dass die durch das System der Gewaltenteilung und der strafprozessualen Vorschriften gebotene und geforderte Reihenfolge eingehalten wird, um z.B. Willkür vorzubeugen.
    Ah ja. In der Praxis hat man sich das dann wohl in etwa so vorzustellen:
    Herr J. Walker sitzt auf dem Revier in Bierdorf und will weder pusten, noch gepiekt werden. Polizei ruft den StA an und bittet ihn, den Richter anzurufen.
    StA ruft also den Richter an und sagt: Auf dem Revier in Bierdorf sitzt einer, den wollen sie Anzapfen und bitten um Genehmigung.
    Richter fragt StA, ob der Delinquent Ausfallerscheinungen hat.
    StA sagt: Keine Ahnung, ich bin ja nicht auf dem Revier, hält aber dort entsprechend Rückfrage.
    Er bekommt die Aussage, J. Walker hat Ausfallerscheinungen, er wird zunehmend aggressiv.
    StA ruft Richter an und sagt: Ausfallerscheinungen werden bestätigt.
    StA lauscht un die Leitung und hört am anderen Ende das rappeln eines Würfelbechers. Dann kurz Stille. Dann die Antwort des Richters: OK, Genehmigung erteilt. StA ruft im Revier in Bierdorf an und vermeldet, dass die Genehmigung zum anzapfen erteilt wurde.
    Darauf der Polizist im Revier: Äääähm. Herr J. Walker ist inzwischen eingeschlafen. Dürfen wir ihn wecken, oder wäre das Folter?
    Antwort des StA: Das ist eine höchst brisante Entwicklung. Ich rufe den Richter an….
    HURRA, WIR LEBEN IN DEUTSCHLAND!

  117. vader meint: (11.4.2009 um 22:47) AntwortenReply to this comment

    > in der hoffnung dem “doofen bullen” eins auszuwischen, [...] ich hoffe dieses vorgehen wird zum standart.

    Ich hoffe mal, Rechtschreibung gehört dann in Protokollen eher zum Standard.

    Leicht beleidigt sein ("in der hoffnung dem “doofen bullen” eins auszuwischen") ist übrigens keine sehr konstruktive Haltung als Polizist. Leute bestehen auf das rechtliche Prozedere, weil sie können und dürfen, daraus einen Affront zu konstruieren — naja, ich finde, da sollte man sich dann besser doch einen anderen Beruf suchen.

  118. vader meint: (11.4.2009 um 22:52) AntwortenReply to this comment

    @117: Na klar, Herr John. Dass der Exekutivbeamte, der i.d.R. die STPO nur lückenhaft verinnerlicht hat, nicht die vollkommene ungeprüfte Verfügungsgewalt über den Bürger/Verdächtigen/Beschuldigten hat, ist eine vollkommene Farce. Da haben Sie vollkommen recht.

    PS: Hinweis zum Rechtsverständnis, das sich ganz spontan innerhalb eines geschlossenen Soziotops von "Verfolgern" ausbilden kann: Da lesen Sie mal die Vorgänge und Aussagen rund um den Brechmitteleinsatz bei Drogenhandelsverdächtigen in HH.

  119. Justus meint: (12.4.2009 um 09:27) AntwortenReply to this comment

    Die Verweigerung des Atemtests gegen Hinnahme des Blutalkoholtests könnte (in Ansehung von Gefährdungen durch gelegentlich bei Behörden / Ärzten verwendete verunreinigte Materialien – wie bei Wattestäbchen zu DNA-Analysen geschehen) bei verunreinigten Spritzen u.U. zum Aids- und/oder Leber-Rohrkrepierer werden.

  120. Snickerman meint: (12.4.2009 um 11:02) AntwortenReply to this comment

    Und noch einmal wegen der von einigen so heiß herbeigesehnten 0,0-Promille-Grenze (schöne Anmerkungen von Nr.99, sebastian!):
    Eine Banane, die zehn Tage gereift ist, enthält etwa 0,6 Prozent Alkohol. In Sauerkraut lässt sich 0,5 Prozent Alkoholgehalt nachweisen, in Obstsaft bis zu 0,4 Prozent.
    aus: http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,618134,00.html
    "Der Schwips steckt im Detail"
    Tatsächlich gehen diese populistischen Forderungen weit an der Lebenswirklichkeit und den praktischen Polizeierfahrungen vorbei, die versuchen nämlich, die fahrenden Trinker zu erwischen, nicht alle Menschen mit >0,00001 Promille im Blut zu kriminalisieren.
    Aber wenn man ein paar hunderttausend neue Stellen im Polizeidienst und im Justizwesen einrichtet, klappt das bestimmt auch noch, das wird die heilige Sabine (Bätzing) schon richten…

  121. martin meint: (12.4.2009 um 12:03) AntwortenReply to this comment

    Der Tip von U.V. geht in die Richtung die Beweisaufnahme mangelhaft durchführen zu lassen. "Die Blutprobe über sich ergehen lassen." Es geht nicht darum einen Eingriff in die Körperliche Unversehrtheit zu vermeiden, sondern die dadurch gewonnenen Beweisw mit einem später angreifbaren Mangel zu versehen.

    Dann liegt die graue Situation vor, in der der Anwalt punkten kann.

    Mehr Trunkenheitsfahrten wird es durch den Tip aber kaum geben. Zu unsicher der ganze Ansatz, und für den einen, der damit durchkommt, ist es auch eine deutliche Warnung.

  122. Axel John meint: (12.4.2009 um 12:12) AntwortenReply to this comment

    @ 119: Dass der Exekutivbeamte, der i.d.R. die STPO nur lückenhaft verinnerlicht hat, nicht die vollkommene ungeprüfte Verfügungsgewalt über den Bürger/Verdächtigen/Beschuldigten hat, ist eine vollkommene Farce.
    Wenn die Durchführung von Maßnahmen nicht von Fakten, sondern einzig vom korrekten Ablauf eines bürokratischen Rituals abhängt, dann ist es eine Farce.
    IdR. verfügen die Polizeibeamten vor Ort über eine gewisse Berufserfahrung. Sie kennen die Begleitumstände und sehen ihren "Kunden" vor sich.
    Anders ein über 3 Ecken angerufener Richter, der weder die näheren Umstände kennt, noch den "Kunden" zu Gesicht bekommt. Wenn der in seiner Amtsstube darüber entscheiden soll, ob eine Blutabnahme gerechtfertigt ist, hat das bestenfalls etwas mit Esoterik und Gottesurteil zu tun. Ich nenne es Willkür.

    Natürlich gibt es auch bei der Polizei mehr als genug unfähige- und verantwortungslose Stümper. Aber kein Richter kann auf Distanz in einem solchen Fall ein auf Fakten gestütztes Urteil fällen. Es sei denn, er hat eine Zusatzqualifikation als Druide.

  123. Andi84 meint: (12.4.2009 um 12:53) AntwortenReply to this comment

    @chris Wenn ein polizist den verdacht hat, dass du heroin geschluckt hast, dir den bauch aufschneidet um an die beweise zu kommen, passiert folgendes: Der bulle kommt in den Knast und das Heroin wird als Beweismittel gehen dich zugelassen. Und wenn du die nummer überlebst wanderst du auch in den Knast.
    Und im übrigen: Wem nützt dieser Trick? verfahrensfehler muss man erst mal nachweisen. Auch polizisten lügen vor gericht wenn es um ihre akte geht. … Schreibe vom handy… Gruß Andi

  124. inge meint: (12.4.2009 um 14:25) AntwortenReply to this comment

    so ein blödes gesülze hier, alkoholsünder gehören bestraft und zwar richtig hart! und da hat ein alkoholtest etc. pflicht zu sein!

  125. Christian meint: (12.4.2009 um 15:05) AntwortenReply to this comment

    @117: Die Daten können dem Führerschein entnommen werden, welcher bis jetzt bei mir bei allen Verkehrskontrollen verlangt wurde. Und da das Einwohnermeldeamt auch regelmäßig Daten mit dem zuständigen Straßenverkehrsamt austauscht, lässt sich so eine DNA dann doch schon eindeutig zuordnen.

  126. Snickerman meint: (12.4.2009 um 17:18) AntwortenReply to this comment

    >Inge meint: (12.4.2009 um 14:25)

    so ein blödes gesülze hier, alkoholsünder gehören bestraft und zwar richtig hart! und da hat ein alkoholtest etc. pflicht zu sein!<

    Das einzige "blöde gesülze" hier kommt von Ihnen, wenn sie weder lesen können noch irgendeine Ahnung haben, wovon sie reden, dann können sie das gerne im "BILD"-Forum machen!

  127. vader meint: (12.4.2009 um 20:31) AntwortenReply to this comment

    @ inge meint: (12.4.2009 um 14:25)

    >so ein blödes gesülze hier, alkoholsünder gehören bestraft und zwar
    >richtig hart! und da hat ein alkoholtest etc. pflicht zu sein!

    Da haben Sie was durcheinander gebracht: Der Test ist nicht die Strafe. Der Test ist eine Beweisaufnahme bei einem des Alkoholsündertums Verdächtigen um ihn eben dieses Sündertums zu überführen. Ob der Verdacht für die Erzwingung eines Alkoholtests ausreicht, darüber hat _im Prinzip_ der Richter zu entscheiden (man nennt das Gewaltenteilung …). In der Vergangenheit haben es Exekutivbeamte damit leider nicht sehr genau genommen. Darum geht es hier. Selbstverständlich soll jeder, der alkoholisiert fährt, auch seine Strafe abbekommen. Wie man das richtig macht, hat Herr Vetter gut erklärt: Als Polizeibeamter versucht man zumindest den Richter zu erreichen (nur, wenn sich der Sünder-in-Spe weigert, was er darf).

    Mir ist nicht ganz klar, um was es Ihnen eigentlich geht. Ausser "sülzend" mangelndes Textverständnis zu demonstrieren …

    Danke.

    PS: Ich beginne mich inzwischen ernsthaft zu fragen, ob nicht Leute, die nach 3 Tagen und einer Diskussion von 100 Kommentaren schließlich solche Flachheimer posten. nicht "bestraft gehören". Mindestens die Beschlagnahme des Computers als "Tatmittel" sollte ma drin sein :-D.

  128. Agiro meint: (12.4.2009 um 22:20) AntwortenReply to this comment

    @129 Vader:

    "Mündige Bürger" halt.

  129. meint: (13.4.2009 um 01:02) AntwortenReply to this comment

    @127
    Darum schrieb ich ja: Wenn niemand Ihre Daten NOTIERT. Bitte richtig lesen. Und auch dann bleibt es noch immer ein Mundstück mit Speichel für den Mülleimer, und keine Probe für die DNA-Datei. Schließlich geht das nicht so nach dem Schema: "Wir haben hier Spucke von einem Autofahrer. Bitte mal kurz die DNA speichern, nur so für alle Fälle." Noch einmal: So funktioniert das nicht.
    Und nein, die Straßenverkehrsämter tauschen nicht regelmäßig die Daten mit den Einwohnermeldeämtern aus. Meines Wissens nur anlassbezogen.

    Manche scheinen ja richtig paranoid zu sein …

  130. vader meint: (13.4.2009 um 01:10) AntwortenReply to this comment

    > Noch einmal: So funktioniert das nicht.

    Noch nicht. Das ist ganz einfach: Wenn DNA-Tests billig genug geworden sind, dann wird sich auch das finden. Schließlich wird sog. verdachtsunabhängige Kontrollen inzwischen ja ganz frech mit dem gerechtfertigt, was einem da so zufällig ins Netz geht. Dieselbe Argumentation für einen "verdachtsunabhängigen DNA-Abgleich" wird sich dann auch aufbauen lassen.

    > tauschen nicht regelmäßig die Daten mit den Einwohnermeldeämtern aus

    In der Zukunft genügt es _das_ _eine_ zentrale Melderegister zu befragen.

    Wie lange noch? Mal drei Jahre würde ich schätzen, wenn ich die Entwicklung seit Frühjahr 2006 so extrapoliere …

  131. Laie meint: (13.4.2009 um 10:50) AntwortenReply to this comment

    Eigentlich ist es für die Polizei doch einfach. In der Zeit, die der angeforderte Arzt braucht, auf dem Revier zu erscheinen, kann man mal ein bißchen telefonieren.
    Schließlich gibt es ja mE keinen Bereitschaftsarzt, der den ganzen Tag auf der Wache sitzt. Somit zieht das Argument der Zeitverschwendung nicht.

    Zu dem Argument, der Arzt müsse den Auftrag "hinterfragen":
    Sicherlich sinnvoll, allerdings darf die Polizei sich ihren Arzt selbst aussuchen. Die rufen dann natürlich auch nur die Ärzte an, die keinen Ärger machen und "gut zusammenarbeiten".

  132. studiosus juris meint: (13.4.2009 um 13:44) AntwortenReply to this comment

    @133:

    Die rufen dann natürlich auch nur die Ärzte an, die keinen Ärger machen und “gut zusammenarbeiten”.

    Sie tun ja gerade so, als ob hunderte Ärzte in den Nachtstunden der Wochenenden nichts anderes zu tun haben/wollen, als daheim zu sitzen und auf einen Anruf der Polizei zu hoffen…

  133. Laie meint: (13.4.2009 um 15:31) AntwortenReply to this comment

    Hunderte nicht, ein paar aber sicherlich. Gibt schließlich was zu verdienen.

    Naja, nomen est omen: Bin Laie, kann mir aber nicht vorstellen, dass auch der Arzt zur Blutprobe gezwungen wird. :-)

  134. Dirk meint: (14.4.2009 um 11:16) AntwortenReply to this comment

    Das sieht das VG Berlin aber ganz anders. VG Berlin 11 A 453/08.

  135. Agnostiker meint: (14.4.2009 um 12:55) AntwortenReply to this comment

    Die Frage in Beitrag 82 würde mich auch interessieren:

    > Wie ist denn das wenn man nüchtern zum Bluttest mit
    > auf die Wache genommen wird? Hat man dann Anspruch
    > darauf, dass man wieder zu seinem Fahrzeug zurückgebracht
    > wird oder dass zumindest die für eine Taxifahrt
    > anfallenden Kosten erstattet werden?

    Hat darauf jemand eine fundierte Antwort?

  136. vox meint: (14.4.2009 um 16:34) AntwortenReply to this comment

    Die Kontrollen sind viel zu selten. Ich fahre über 20 Jahre und wurde erst zwei Mal kontrolliert. Bitte häufiger. Dient unser aller Sicherheit. Die Einschränkung bzw. Schikane bei Kontrollen nehme ich in Kauf.

  137. tspf meint: (20.4.2009 um 19:25) AntwortenReply to this comment

    sooo eine scheisse… haett ich das vorher gewusst!

  138. lsmpf meint: (21.5.2009 um 20:29) AntwortenReply to this comment

    "Die dürfen die Geschwindigkeit von Fahrzeuglenkern auch schätzen"

    1) das ist schon lange nicht mehr erlaubt. Die müssen heute genauso mit Radar-Geräten den Beweis erbringen, dass Du zu schnell unterwegs warst, ansonsten: Einstellung des Verfahrens.

    2) davor (irrc galt das bis mitte 80er): der Beamte hatte ein Standard-Verfahren mit Markierungen auf der Straße und einer Stoppuhr. Das war sicher nur eine Schätzung, allerdings habe ich das mal ausprobiert, war bei 60km/h nur 2km/h daneben. Im Zweifelsfall (Einspruch bei kleinen Überschreitungen) wurde übrigens meist gegen den Beamten entschieden, allerdings gab aber nur wenige, die Bock auf den Rechtsstreit hatten.

  139. dermane meint: (22.5.2009 um 17:25) AntwortenReply to this comment

    hatte Führerscheinentzug wegen 1,2, wurde reingelegt. Fahre seit mehr als 34 Jahren unfallfrei und nicht mit Alkohol. Hatte bis dahin seit Jahrzehnten nicht einmal irgendwelche Punkte in der Flensburger Kartei. Interessant war aber dann, dass ich nach Wiedererhalt nun regelmäßig (mind. 1 x in der Woche) auf Verdacht hin kontrolliert werde (allg. Verkehrskontrolle, bla bla bla). Scheinbar wird man zum Freiwild für die Polizei, wenn man erst einmal aufgefallen ist. Ist ja auch einfacher, Alksünder zu verfolgen und vor allem risikoloser. Einen verwirrten mit Messer in der Hand, schießt man sowieso gleich nieder (10 Beamte) 12 Schuß. Der verwirrte war dann Tod. Wie erst kürzlich in Regensburg geschehen.
    Da kann man dann schon froh sein, wenn es nur eine allg. Verkehrskontrolle ist. Und auf keinen Fall widersprechen. Bei der letzten Alkkontrolle (14 Uhr nachmittag) haben die Polis dann das Alkgerät voller Wut in den Kofferraum ihres Fahrzeuges gefeuert. Es waren ja wieder einmal 0.0 Promille. Bin gespannt, wie lange die Schikaniererei noch dauert.

  140. r.pfeiffer meint: (8.11.2010 um 23:42) AntwortenReply to this comment

    wann besteht der verdacht gefahr in verzug <?

  141. Gaul meint: (27.1.2011 um 22:11) AntwortenReply to this comment

    @r.pfeiffer: Gefahr im Vollzug ist gegeben, wenn der Beschuldigte zu einem Tatzeitpunkt aufgegriffen wird, zu dem weder ein richterlicher Bereitschaftsdienst noch (höchst hilfsweise) ein Staatsanwalt angerufen werden kann und ein Zuwarten eine nicht hinzunehmende Verschleppung, Stichwort Abbauraten, darstellt.

    Bestehen Anhaltspunkte, die nahelegen, dass ein Nachtrunk stattgefunden hat, ist ebenfalls Gefahr im Vollzug anzunehmen. In diesem Fall wird über einen bestimmten Zeitraum hinweg eine Serie von Blutproben entnommen, aus deren Ergebnis sich die Blutalkoholkonzentration zum Tatzeitpunkt bestimmen lässt. Diese Blutbeprobung muss zeitnah geschehen, da sonst keine genaue Rückrechnung mehr möglich ist und somit das Untersuchungsergebnis gefährdet (Gefahr im Vollzug) ist. Ein Nachtrunk kann im Rahmen einer Verkehrskontrolle für den Regelfall in der sich der beschuldigte bis zur Blutentnahme in polizeilichem Gewahrsam befindet, (angehalten, pusten, mit zur Wache) nicht angenommen werden. Gleichwohl empfiehlt sich für die ermittelnden Beamten in diesem Fall die zeitgleiche Einholung eines richterlichen Beschlusses.

    Die Rechtsauffassung des OLG Hamm wird zwischenzeitlich durch ein Urteil des BVerfG (2 BvR 1046/08) bestätigt.

    in wie weit diese Sachverhalte für Fahrten unter Drogenfahrten anzuwenden sind, ist mit nicht bekannt.

    MfG Gaul

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