Wikileaks.de – einfach so vom Netz
Ich bin gespannt, ob es die deutschen Behörden für nötig halten, den Betreiber von Wikileaks.de über die Gründe zu informieren, wegen der sie die Domain möglicherweise haben sperren lassen. So mit rechtsmittelfähigem Bescheid, wie sich das für einen Rechtsstaat gehört.
Ansonsten: Willkommen in China.
Vorsorglich: Es ist nicht ausgeschlossen, dass der Provider die Domain in vorauseilendem Gehorsam abgeschaltet hat, ganz ohne (dokumentierbare) staatliche Aufforderung. Näheres werden wir wohl erst in den nächsten Tagen erfahren.
moment … nicht so schnell
Laut Insiderinformationen ist es auch möglich das der Provider die Domain einfach gekündigt hat, ohne das der Staat damit was zu tun hat.
In diesem Fall landet die Domain auf der besagten Parkseite der Denic
wollte das nur mal gesagt haben.
@Udo Vetter: Es ging ja durch die Presse, dass du T.R. in der Sache vertrittst. Hast du mal Rücksprache mit ihm gehalten? Kannst du ausschließen, dass er die Domain von sich aus übertragen oder gekündigt hat?
Kann auch sein dass die firma bei der die domain liegt erstmal in vorauseilendem gehorsam erstmal die Domain vom netz genommen hat… wenn da eine Anfrage von der Polizei vorliegt, kommt sowas gerne mal vor.
Wie <a href="http://drazraeltod.wordpress.com/2009/04/11/wikileaksorg-doww-im-transit/" rel="nofollow">profmakx auf unserem Blog</a> schon schrieb, ist eine Aktion von Staatsseite weder das wahrscheinlichste noch gäbe es wirklich sinn.
Ist halt so wie bei den freiwilligen DNA-Tests, freiwilligen Hausdurchsuchungen, und Geständnisse ohne Anwalt. Die Pozilei sondiert, erkundigt sich, bemerkt, weisst drauf hin, und fragt einfach mal formlos und absolut zwangslos nach. Der Erfolg gibt der Pozilei leider recht und die Ergebnisse und die Geschichten ihrer Kolaterallopfer können jeweils auf http://www.lawblog.de nachgelesen werden.
Wenn sich Domains derart leicht vom Netz nehmen lassen, wozu dann überhaupt noch den ganze Zensurlisten-Blödsinn?
Falls es "vorauseilender Gehorsam" des Anbieters war, sollte sich dann nicht vom Besitzer was machen lassen wegen Nichterfüllung des Vertrages bzw. Entzug von Eigentum?
Und ganz am Rande noch: Gibt es eine Möglichkeit Wikileaks etwas zu spenden ohne sich dabei in die Fänge von Paypal begeben zu müssen?
es ist doch leitztendlich egal wie die domain abgschaltet wurde. Es ist zu fast 100% sicherheit kein zufall sondern resultat der vorgänge in den letzten wochen. Also Herr vetter hat schon recht: Willkommen in China!
achja und frohe ostern o_O
Da ich http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/03/26/warnung-vor-links-auf-wikileaks/ entnehme, dass U.V. den Inhaber der Domain vertritt, sehe ich diesen Blogeintrag als einen Hinweis, dass der Domain-Inhaber jedenfalls nicht vor der Sperrung von einer Maßnahme unterrichtet wurde. Ich wüsste auch gar nicht, auf welcher Rechtsgrundlage (weigert sich doch DENIC zum Ärger der Spam-Bekämpfer regelmässig, Phishing- und Spam-Domains ohne gerichtliche Anordnung zu löschen).
Ich bin jetzt wirklich gespannt, wie sich das auflöst.
Vielleicht sollten wir alle bei der angebebenen Nummer der DENIC anrufen und fragen, warum sie _uns_ den Dienst der Auflösung der Domain verweigern. Immerhin bin ich da Klient (jmd. der einen Dienst in Sanspruch nimmt), auch, wenn ich nicht zahle.
> es ist doch leitztendlich egal wie die domain abgschaltet wurde
Doch, ich wüsste schon gerne warum: Gelbes Fieber (grassierende Feigheit) bei DENIC, unklare dunkle Äusserungen bis Drohungen seitens der Exekutive oder richterliche Anordnung (auf wie dünnem Eis und Sachverstand auch immer): Das macht alles einen Unterschied für mich.
Und im Bezug auf die Frage, ob das ein Probelauf für die Zensur auf dem kleinen "Gefahr-im-Verzug"-Dienstweg ist, und ob man diese Zahnpasta wieder in die Tube zurückbekommt.
@U.V.: Noch eins: Mir gefällt dieses "dokumentierbare" in Klammern ;-). Man versteht, wie das geht.
@5:
Die Chinesen tun wenigstens nicht so, als waeren sie eine Demokratie.
Offensichtlich versuchen Bevollmaechtigte der BRD hier strafbare Handlungen zu konstruieren, aufgrund dessen die DENIC Domains sperrt.
Wenn man aufgrund von Links schon strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt ist, dann befindet man sich nicht mehr in einem demokratischen Rechtsstaat, sondern in einem Polizei- und Ueberwachungsstaat.
Gegen den Inhaber der Domain wird doch wegen der Verbreitung pornographischer Schriften ermittelt, die eben über diese Domain erfolgt sein soll. Ist es da nicht üblich, die Domain als mutmaßliches Tatmittel vom Netz zu nehmen?
@9:
> Offensichtlich …
… vielleicht noch nicht. Aber es darf vermutet werden. Ich sehe mal voraus, dass, wenn es keine (dekumentierbare :-) Anordnung gab, es sich dann nur um eine technische Panne handeln wird.
Ich sehe nicht, dass sich ein Vertreter der DENIC hinstellen wird und sagen: "Ja, die haben uns das und das gesagt und uns solange zugesetzt, bis uns das Herz uin die Hose fiel und dann haben wir … aber jetzt sehen wir, dass wir uns haben gegen die Rechtslage mit Hütchenspielertricks haben betupsen lassen und …".
Schließlich will man ja die Ordnungsmacht nicht verärgern (wem wäre auch damit genutzt? Ich meine, bei DENIC … :-D ).
> Ist es da nicht üblich, die Domain als mutmaßliches Tatmittel vom Netz zu nehmen?
Ein Domain als Tatmittel?
Es ist vermutlich auch üblich, dem Beschuldigten den rechten Arm als mutmaßliches Tatmittel einzugipsen. Aber vielleicht fehlen mir dazu auch die relevanten Einsichten.
ich denke es war wie @3 beschreibt, wäre ganz typisch für bestimmte Grössenordnung von Unternehmen in .de.
Wer vom EU-Ausland aus die Lernkurve wann wer wo keine MWSt zahlen muss kennt, den wundert gar nix mehr. Ich hatte schon troubles, als ich bei einer Kundschaft in .de nach Serviceeinsatz die Rechnung beim Kunden ausdruckte und ein zufällig anwesender Finanzprüfer die Rechtsgültigkeit meiner Rechnung bestritt, weil sie "auf der Anlage des Kunden" erstellt worden sei, wiewohl ich nur Terminal und Drucker des Kunden benutzte, die Warenwirtschaft aber weit hinterm Horizont in .at ihren Dienst tat. Das devote Kotauherumgeschwänzle des Firmenchefs und seine Vorwürfe nach Klärung der Angelegenheit (klarerweise in meinem Sinne) — ach was, der Begriff "vorauseilender Gehorsam" ist da nur als Euphemismus vorstellbar.
Stuff
Vader: Computer werden Verdächtigen doch auch weggenommen, statt einfach eine Kopie der Festplatte zu machen.
Am Ende erfolgt noch eine Anordnung zur Lobotomierung Andersdenkender.
> Vader: Computer werden Verdächtigen doch auch weggenommen
Ja, sicher. Auch Drucker und Mäuse, obwohl die sicher keine Beweis drauf gespeichert haben. Nur: Bzgl. der Domain ist mir nicht bekannt, dass "das üblich" wäre — und eine Domain ist keine materielle Sache. Es wird ja auch von Domainsperrungen gesprochen, nicht von Beschlagnahmen.
Haben Sie andere Einsichten?
@14
In Österreich war ich bei einer Durchsuchung eines Rechenzentrums auf Betreiben einer deutschen Staatsanwaltschaft dabei (weil auch wir Rechner in dem RZ hatten) und der deutsche Kollege war bass erstaunt, dass da nicht gleich alles eingepackt wurde, sondern sein österreichischer Kollege sehr genau das Gesuchte umschrieben haben wollte. Also sowas wie genaue trace-Daten um die konkrete Maschine im internen Netz zu finden und Ähnliches. Er hatte aber nur den/einen ftp-Namen mit .at-Endung bei sich und so wurde im RZ herumgetraced, bis klar war, dass der gesuchte Rechter zwar über dieses RZ (auch?) erreichbar war, der eigentliche Rechner und die gesuchten (eher vermuteten) Daten in irgendeinem RZ in der Ukraine waren, denn durch das RZ in Wien läuft – lässig formuliert – ein Kabel von London nach Nachodka. Jedenfalls hat der Herr (deutsche) Staatsanwalt so genaue Daten offensichtlich noch nie zu Gesicht gekriegt und sein österreichischer Kollege erklärte, nachdem klar war, dass die gesuchten Daten nicht in diesem RZ waren, die Aktion für sofort beendet, gegen den allerdings schwachen Protest des Deutschen. Man muss auch dazu erwähnen, dass sich eine sehr bekannte Richterin in ähnlicher Lage in Verfolgung ebenfalls eines deutschen Rechtshilfeersuchens durch den in Deutschland üblichen und auch von ihr durchgeführten rabiaten Abbau eines RZ den goldenen Handshake verdiente – so bitte ein Gerücht.
Stuff
Herzliche Dank, Mr Stuff. Das ist aufschlussreich — dass es anderswo anders geht. Man muss sich fragen, auf welcher Seite da die (oder besser welche) Defizite liegen. Bisher ließ sich ja nicht ausschließen, dass die dt. StAe einfach (technisch) nix von der Sache verstehen und wild alles beschlagnahmen, weil sie das aus anderen Fällen mit materielleren Tatumständen so gewohnt sind.
Die Frage deshalb: Weiss jemand ob die StAe in AT eine bessere Ausbildung in der Hinsicht bekommen? Oder ist es einfach mehr Zivilcourage von Seiten der RZ-Betreiber in AT, was es ausmacht?
"Die Frage deshalb: Weiss jemand ob die StAe in AT eine bessere Ausbildung in der Hinsicht bekommen? Oder ist es einfach mehr Zivilcourage von Seiten der RZ-Betreiber in AT, was es ausmacht?"
Vielleicht nutzen die StAe in AT einfach ihr Gehirn mehr, als in DE. Ganz ehrlich, dass, was derzeit in Germany ablaeuft, scheint mir, als Aussenstehendem, eher als reine Befehlsempfaengerkultur. Die StAe in DE scheinen sich oftmals nicht im Klaren darueber, dass sie einen Rechtsstaat auf der Grundlage von "In dubio pro reo" vertreten und nicht nach der Anzahl an (willkuerlichen) Anklagen/Verhaftungen bezahlt werden.
George M.
@17
Auf alle Fälle ist – seit dem erwähnten Debakel, wo als Protest sämtliche Provider in Österreich einen Tag das Netz abdrehten – grössere Vorsicht zu verspüren. Auch ist seither ein grosser Teil der Ermittlungstätigkeit von (Untersuchungs)Richtern auf die Staatsanwaltschaft übergegangen und die Ausbildung – sowohl der Richter als auch der Staatsanwälte – hat sich verbessert. Das schlägt sich beispielsweise darin nieder, dass von diversen Businessklauallianzen vorgelegte Trace-Daten üblicherweise (intern undauch extern) einem Sachverständigen vorgelegt werden und wenn das nicht wasserdicht ist, das Verfahren sofort eingestellt wird.
Jedenfalls ist es auch so, dass im Falle einer HD blitzartig alle (auch nur möglichen) Beteiligten und Rechtsanwälte vor Ort sind, falls da mehr als drei Rechner herumstehen.
Und das mit der Zivilcourage: Haftungsfragen sind da, insbesondere wenn Dritte zum Handkuss kommen könnten, denn doch eindeutiger geregelt. Das Abdrehen eines RZ wegen irgenwelcher vielleicht vorkommenden KiPo-Bildchen frisst niemand und eine allfällige Insolvenz eines solchen RZ blecht bei Verstoss gegen die Verhältnismässigkeit die Republik zu 100% plus Verfahrenskosten: Mildestes Ergebnis dann der besagte § Golden Handshake…
Wer Belustigendes lesen will (Exekution in die Residenz des Bundespräsidenten): http://www.deranwalt.at
Unter "Gewonnenes" bzw. "Learning by paying"
Stuff
meine güte, die domain ist laut denic seite im transit. das heisst in der regel, dass die domain vom provider an die denic zurückgegeben wurde. vermutlich hat der provider keine lust mehr auf die vielen mails "besorgter bürger" warum man denn "sowas" unterstütze und hat daher die domain einfach zurückgegeben.
ein bisschen weniger vorauseilende hysterie wäre mal ganz nett. sollte später herauskommen das eine staatliche stelle dahinter steht, kann man sich immer noch aufregen.
Vielleicht erinnere ich mich falsch, aber ich meine gestern stand da noch nichts von TRANSIT. Das war eine andere DENIC-Seite. Mich würde auch der vorherige WHOIS-Eintrag interessieren. Normalerweise hat DENIC ohne Einverständnis des Admin-C gar nichts zu ändern.
@19. / Forodrim: Pacta sunt servanda?! Wenn der Provider "keine Lust" auf irgendwas hat, soll er sich aus dem Geschäft zurückziehen. Wenn er hingegen Verträge abschließt, soll er sich an diese halten. Wenn er Zweifel hat, ob das alles mit rechten Dingen zugeht, kann er das feststellen lassen, aber nicht selbst Kläger, Richter und Henker spielen.
*Sollte* der Provider die Domain aus solchem "Grund" einfach an die DENIC zurückgegeben haben, wäre zumindest auch mal über Schadenersatz nachzudenken.
whois Auskunft von jetzt gerade:
Domain: wikileaks.de
Nsentry: http://www.wikileaks.de IN A 81.91.170.22
Status: connect
Changed: 2009-04-09T20:45:24+02:00
Wo genau ist das Problem ?
Und welcher Schaden wäre denn entstanden ?
Es ist doch wohl zu erwarten, dass der bisherige Anbieter wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot gekündigt hat. Nahezu in jedem Hostingvertrag ist dafür ein Kündigungsrecht eingeräumt. Auslöser war wohl weniger die Durchsuchung selbst, als die dadurch ausgelöste Reaktion; das staatliche Handeln hatte mE nur eine mittelbare Wirkung (was es nicht besser macht).
Interessant dürfte hingegen die Folge werden. Zum einen besteht die Möglichkeit, den Anbieter auf Einhaltung des Vertrages zu verklagen. Dies insbesondere wenn er – wie bei so einigen – zu doof war, die Kündigung zuerst auszusprechen, bevor er sie vollzieht.
Und andernfalls muss ein neuer Provider her. Und was ist, wenn sich nun alle Provider auf den Standpunkt stellen, dass der Domaininhaber wohl wahrscheinlich strafrechtlich relevante Inhalte verbreiten werde. Er bekommt keinen neuen… nur, gegen wen klagt man dann?
Da wacht man nach einem halben Jahr Winterschlaf auf,
und erkennt Deutschland nicht mehr wieder :-(
*quengel, intergalaktisches*
Halb off-topic, aber wie ich finde doch passend zum Thread hier:
Provider unterzeichnen noch im April
Bereits am 17.04. sollen von einigen deutschen Providern die Verträge zur Umsetzung von Internetsperren unterzeichnet werden.
http://www.gulli.com/news/netzsperren-provider-2009-04-09/
Aus dem Artikel ein Link auf WinFuture:
EU: Netzsperren auch gegen Islamisten-Propaganda
http://winfuture.de/news,46444.html
Warum wird hierüber so wenig berichtet?
Scheut man inzwischen das Licht der Öffentlichkeit?
Für mich stellen sich eine ganze Reihe von Fragen, ua.:
Wer betreibt denn nun die Server mit den Stopp-Seiten?
Werden dort IP-Adressen gespeichert, weitergegeben, ausgewertet? Wenn ja, auf welcher Grundlage erfolgt die Datenerhebung? Handelt es sich nicht um eine neue Fahndungsmethode, ebenfalls ins Blaue hinein? Es lässt sich wahrscheinlich ein weiteres mal "nur durch einen Klick" bzw. eine DNS-Anfrage ein Anfangsverdacht konstruieren, der zu weiteren Ermittlungen führen kann.
Außerdem kann man hier, finde ich, durchaus das neu geschaffene Grundrecht auf "Integrität informationstechnischer Systeme" ins Spiel bringen.
Das eigene IT-System kann man vielleicht in seinen Außengrenzen auch bis zum DNS-Server des Providers definieren.
Damit wäre ein Eingriff in den DNS Server des Providers ein Eingriffder Integrität eines IT-Systems; für diesen Eingriff liegt aber keine gesetzliche Ermächtigung vor.
Selbst wenn die Provider handeln, und kein staatlicher Akteur direkt, tun sie das doch nur auf Veranlassung und im Auftrag des BKAs.
Ich bin auch gespannt, ob die Provider tatsächlich die AGB Änderung bekanntgeben und es eine Kündigungsmöglichkeit gibt.
Guter Zweck hin oder her. Frau von der Leyen ist vereidigt auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Ihr exekutivisches Handeln hat Grundrechte zu respektieren. Sie handelt am Parlament vorbei.
Wie kritisch und ablehnend viele Abgeordnete dem Sperr-Vorhaben gegenüberstehen kriegt man auf Abgeordnetenwatch recht leicht heraus.
Passt scho, dass das Ganze um Ostern abgewickelt wird,
umso weniger Öffentlichkeit erregt das Ganze.
Schon mal darüber nachgedacht, dass der Domain-Hoster vielleicht den Vertrag gekündigt hat und die Domain deshalb in den Transit gegangen ist?
Die DeNIC hat jedenfalls nix gesperrt! "Der Hoster hat den Vertrag gekündigt und Herrn Treppe wohl nicht informiert", so die Aussage der DeNIC-Pressestelle! Man muss nur mal anrufen, die sind wirklich freundlich … :(
@32: Wie, die DeNIC ist heute erreichbar? Wow. Aber nebenbei kann die Aussage so wohl nicht stimmen. Ohne den Kunden zu informieren ist eine Kündigung nicht möglich – diese muss ihm nämlich zugehen. War aber zu erwarten, dass der Provider lediglich kalte Füße bekommen hat und keine offizielle, hoheitliche Maßnahme vorliegt.
@32 das liegt nahe, aber über soetwas muss man den Kunden schon Informieren. Man bricht ja in dem Moment den Vertrag.
Aber auch wenn es nicht denic oder der staat war,ich finde das macht es nicht besser. Provider sollen ihre Arbeit machen und sich nicht in die rechtssprechung einmischen. Dafür haben wir Richter, die für sowas beschlusse ausstellen und dann kann man als provider handeln…
@36 Gestern war sie noch erreichbar.
Mich interressiertnicht, ob nach Deiner Meinung etwas nicht stimmen kann,ich gab lediglich den O-Ton der Pressestelle wieder. Für den Gehalt der Aussage wende Dich an die Pressestelle.
Ob und in wie weit die vermeintliche Kündigung rechtskraft entfaltet wird auch nicht die Pressestelle klären.
Das ist nicht meine Meinung, sondern schlichter Rechtssatz: Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Ohne Empfang keine Kündigung.
Ich bezweifle allerdings auch nicht, dass es sich für die DeNIC so darstellt. Die ist aber auch nicht an dem Vertragswirrwarr zwischen Provider und Kunde interessiert, sondern erfüllt wiederum nur ihre Aufgaben – hier: Reservieren der Domain, um sie zu einem anderen Anbieter zu bringen.
Nebenbei bemerkt: Die Auskunft der DeNIC ist aus datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten durchaus fragwürdig.
Malte S., Fragender Telefonierer
Die Denic wird nichts gesagt haben, was man nicht eh sieht. Die Denic kennt die Gründe für einen Transit gar nicht. Und die Aussage der Denic bezüglich Domain gekündigt ist einwandfrei. Denn dafür ist der Transit da. Das man als Provider die Pflege der Domain kündigt ohne das der Kunde sie verliert. Und genau das wird die Denic erklärt haben.
Das man die Pressestelle allerdings über Wochenende und dann noch Ostern erreicht, naja, glaube wer wolle.
Im übrigen bezweifle ich, dass der Provider über die Kündigung nicht informiert hat. Bei Hans Müller mag man sich so einen Fehler evtl. noch erlauben. Aber sicherlich nicht bei einer so heiklen Domain.
Ich stell mir das ganze eher so vor, Provider wird mit Anfragen überlaufen. Sowohl von Internetusern, wie von Behörden. Provider hat darauf keine Lust und will die Domain loswerden. Einfachste Methode, den Mehraufwand in Rechnung stellen, Kunde widerspricht, man kündigt, die Domain geht in den Transit.
Der Zeitpunkt des Transit spricht zumindest nicht für ein freundschaftliches Verhältniss. An Wochenenden und Feiertagen arbeitet kein Post, die Domain ist bei regulärem Transitablauf also frühestens Dienstag wieder erreichbar.
Soetwas macht man eigentlich nur, wenn man jemanden Ärgern will….
@36: Der Provider hat kalte Füße bekommen? Sehe ich das richtig, daß der alte Provider PRQ heißt:
http://toolbar.netcraft.com/site_report?url=http://wikileaks.de
http://prq.se/?intl=1
@41 (Olav)
Danke für diese interessante Info!
http://en.wikipedia.org/wiki/PRQ
@22+23: "[...] transit [...]"
Das war schon von Anfang an diese Seite, seit 2-3 Tagen (U.V.s Hinweis kam relativ spät).
@24: "pacta sunt servanda"
Man wird sich dann auf einen Verstoss in den "Nutzungsbestimmungen" berufen. Weiss übrigens jemand, wer hier ursprünglich den Domain-Namen verkauft hat? Ich würde gerne wissen, von wem ich Kunden und Bkannten abraten muss :-).
Auf Netzpolitik.org: "Update: Bei mir hat sich der Provider gemeldet und eine offzielle Stellungnahme für Dienstag angekündigt. Es soll nichts mit der Hausdurchsuchung zu tun haben und auch soll das Internet nicht zensiert werden. Mehr gibt es dann am Dienstag."
Ach ne. Wie ich schon sagte: Ist jetzt ein totaler Zufall, dass die Domain jetzt vom Netz geht. Wahrscheinlich hat jemand Kaffee über den DNS-Record geschüttet oder der Hund hat ihn gefressen.
Hey, Leute, kein Grund paranoid zu sein!
@41 … ganz ehrlich … ich kann mir nicht vorstellen, dass PRQ aus Schweden eben mal kalte Füße bekommt: Dieser Internet Service Provider hostet ja auch Wikileaks.org selbst.
… ich habe allerdings die Funktion von Wikileaks.de immer als reine Weiterleitung verstanden … dafür spricht auch der "Nsentry:"-Eintrag im Whois-Record von Wikileaks.de. Das würde bedeuten, dass es gar keinen Provider für Wikileaks.de gibt … sondern nur die DeNIC (und ein möglicher Domain-Registrar) zur Domainverwaltung.
Allerdings wurde der Whois-Eintrag am 09.04.2009 auch geändert … hoffe T.R. hat einen Kopie der alten Registrierung.
Mal sehen, was sich daraus noch alles ergibt.
> @30: Es ist doch wohl zu erwarten, dass der bisherige Anbieter wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot gekündigt hat.
Als da gewesen wäre? Ich kann bisher nur Anschuldigungen erkennen …
wikileaks:
DENIC states Wikileaks.de was cancelled by domain registrar, stay tuned for detail
about 1 hour ago from web
Source: http://twitter.com/wikileaks
Gruß
Henrik
@41:
> Der Provider hat kalte Füße bekommen? Sehe ich das richtig, daß der alte Provider PRQ heißt
Eher nicht. PRQ ist der Providern von wikileaks.org (das RZ, wenn Du so willst). wikileaks.de ist nur eine Domain. Es geht, wenn ich's richtig sehe hier um den DNS-Provider (Registrar).
@33:
> Server mit den Stopp-Seiten? Werden dort IP-Adressen gespeichert, weitergegeben, ausgewertet?
Vielen Dank für ihre Anfrage. Momentan werden auf den Stopp-Servern des Bundes keine Adressen gespeichert. Dies wird auch für einige Monate so bleiben. Danach werden wir uns der Tatsache, dass hier ja versucht Straftaten stattfinden, nicht mehr verschließen können …
> Wenn ja, auf welcher Grundlage erfolgt die Datenerhebung?
… und die nötigen gesetzlichen Grundlagen schaffen. Schließlich können wir da nicht tatenlos zusehen, wie sich Täter hinter dem Datenschutz verschanzen. Dieses schrittweise Verfahren hat sich ja auch bei Vorbindungs- und Mautdaten bestens bewährt.
Mfg — Ministry of Love
@44
Whois Eintrag wurde geändert, weil durch den Transit die Denic der Tech- und Zone-C wurde. Das hat schon seine Richtigkeit.
PRQ ist netblock Owner, die Domain hat also wohl mal auf eine IP von PRQ gezeigt, dafür spricht das wikileaks.org dort liegt.
Der NSentry Eintrag kommt von der Denic, damit es auf ihre TransitSeite geht. Das hat mit dem früheren DNS nichts zu tun
@IP-Adressen des Stopp-Servers
Es dürfte für ein Verfahren kaum ausreichen, wenn jemand auf die Stopp-Seite gerät. Selbst die Mauerbauer um derer von der Leyen geht ja davon aus, dass auch legale Seiten gesperrt werden und plant für solche Fälle eine Haftung für kommerzielle Anbieter in ihr Gesetz mit ein.
@Malte S. (#36).
Die Domain ist im Transit, nicht gesperrt, und das seit dem 9. Laut Gulliboard, dort hat angeblich jemand die Pressestelle angerufen, und erfahren das der Hoster das angeschoben hat.
http://board.gulli.com/thread/1356190-wikileaks-deutsche-domain-gesperrt/2/#35
Und die Pressestelle der DeNIC scheint auch über Ostern zu arbeiten. Jedenfalls hat ein Kommentator bei Spreeblick eine entsprechende Antwort von dort bekommen welche das oben Gesagte bestätigen soll.
http://www.spreeblick.com/2009/04/11/wikileaksde-gesperrt/
Zu meinen Kommentaren, weil in "Rotglut" schon darauf Bezug genommen wird, etwas Lego-bausteinartig:
In Österreich wird die sog. "kanadische Lösung" (USA "wünscht" dass ihre Gesetze in ganz Nordamerika gelten mögen…) bei vielen Delikten gewählt, d. h.: Es gibt das (von der EU oder den mächtigeren Nachbarstaaten) "erwünschte" Delikt, nur zumeist allerdings von vergleichsweise geringen Strafen bzw. (nur) Verwaltungsstrafen bedroht. Dies entzieht diese Delikte dann der Wucht der vollen juristischen Staatsgewalt, da für erhebliche Eingriffe die Strafandrohung 3 Jahre Gefängnis sein muss. Daher ist es auch für Betroffene leichter, allfällige Verletzungen der Verhältnismässigkeit nachzuweisen.
Stuff
@thogo: Warum sagst Du mir das? Ich weiß das. Ich sage lediglich, dass eine Kündigung ohne Zugang beim Kunden nicht wirksam ist. Zudem sage ich gerade, dass keine unmittelbare, hoheitliche Handlung vorlag.
@stuff: häää? Weil die Strafen geringer sind, ist eine Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes einfacher nachzuweisen? Das verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Oder meinst Du eben das umgekehrte?
Mich würde immer noch der vorherige WHOIS-Eintrag interessieren. Also wer war der Registrar und welcher DNS-Server war eingetragen?
Insgesamt finde ich die Darstellung, dass die Domain "gesperrt" wurde kontraproduktiv. Das erinnert ein wenig an den Fall Tauss, wo fast jeder von einer Verschwörung überzeugt war und hinterher stellt sich heraus, dass er sich das Material tatsächlich selbst besorgt hatte. Jetzt sind wieder fast alle überzeugt, der Staat bzw. BKA hätten den aktuellen Status der Domain veranlasst. Dabei ist die Domain nicht gesperrt. Leider stellt es sogar heise.de so dar, obwohl gerade die besser wissen müssten, was TRANSIT bedeutet. Am wahrscheinlichsten ist wohl, dass der DNS-Registrar eigenmächtig gehandelt hat.
Man sollte DNS-Registrare nicht überschätzen. Das sind oft kleine Unternehmen mit 1-3 Mitarbeitern. Die werden kaum die Flagge für Redefreiheit hochhalten, wenn sie dadurch juristische Folgen, eine Hausdurchsuchung oder auch nur negative Presse zu befürchten haben.
Außerdem gibt es genug dumme Menschen, die dem Besitzer von wikileaks.de tatsächlich unlautere Motive unterstellen.
Ich glaube jedenfalls, dass die globale Erwärmung den Menschen langsam aber sicher aufs Hirn schlägt. Anders kann ich mir Deutschland nicht mehr erklären. Wenn CDU und SPD nach der Wahl noch in der Regierung sitzen, sehe ich mich gezwungen brutalstmögliche Konsequenzen zu ziehen.
@50
> @IP-Adressen des Stopp-Servers: Es dürfte für ein Verfahren kaum ausreichen, wenn jemand auf die Stopp-Seite gerät.
Nach meiner Erinnerung reichten bisher aus:
– Zahlungen bestimmter über eine Kreditkarte, die dem Beschuldigten gestohlen wurden.
– Besuchen von Servern, die einzelnen Links auf verbotenes Material enthielten
– Zugriff auf einen Rapifshare-Link, der (a) nicht als verbotenes Material verlinkt/beworben war, (b) zwar mal verbotenes Material enthielt, dieses aber gegen neutrales ausgetauscht worden war
– Verweise auf Blogs/Server, die die bewusste Sperrliste enthielten
(Suchen auf lawblog fördert sicher noch weitere "ausreichende Gründe" zutage: Ich habe gerade keine Lust.)
Da der Stopp-Server durchaus weiss, als welche Domain er angesprochen wird, können wir dem entsprechenden benutzer bei entsprechender Einschlägigkeit der Domain ja durchaus einen ernsthaften Versuch unterstellen, sich verbotenes Material zu beschaffen. Und bereits der ist, glaube ich, strafbar. Zumindest begründet sich daraus der Verdacht er könnte in anderen Fällen erfolgreich gewesen sein => Hurra, Hausdurchsuchung.
> Tauss, wo fast jeder von einer Verschwörung überzeugt war und hinterher stellt sich heraus, dass er sich das Material tatsächlich selbst besorgt hatte
Leider entkräftet das unter Würdigung aller Begleitumstände nicht den Verdacht, dass da ein Exempel statuiert werden sollte (es geht um das "wie", nicht um das "dass").
Dies zeigt uns doch eigentlich zwei Dinge in perfekter Weise:
1. Es ist eigentlich ganz einfach eine (il-)legale Seite vom Netz zu nehmen (müsste doch wohl auch mit KiPo-Seiten möglich sein, da diese doch angeblich laut Presse fast alle in den USA und Deutschland oder anderen "zivilisierten" Ländern stehen). Aber anscheinend geht das ja nicht so einfach, weil es ja laut anderer Presseberichten so ist, dass fast alle Seiten auf den Sperrlisten eher legal sind).
2. Wir sind angekommen in einem Staat der offensichtlich langsam aber sicher immer mehr Zensur betreiben will um die Pressefreiheit und Meinungsfreiheit nach und nach einzudämmen. Zwar hat der Staat höchstwahrscheinlich nichts mit der Sperrung der Seite wikileaks.de zu tun, aber der Druck auf den Provider ist indirekt ja schon sehr groß, wenn der Domaininhaber einer HD unterzogen wird und es heißt er habe sich strafbar gemacht, wobei das ja bisher noch gar nicht erwiesen ist, soweit ich weiß hat man noch nichts gefunden?!?
Aber wie auch immer: Wir wissen jetzt zumindest, dass die Zensurlisten zum größten Teil legale Inhalte beinhalten (neben einigen illegalen Seiten) und offensichtlich nur der erste Schritt für die Einführung einer allumfasenden Internetzensur sind.
Also, kurz zusammengefaßt:
- die Domain ist "gesperrt" (jedenfalls nicht erreichbar)
- die Domain ist bei Denic "im Transit" (wie kommt man da hin? Ausreise beantragt?)
- Der Domaininhaber sagt: Er wars nicht.
- Denic sagt (angeblich) der Provider wars.
- Der Provider sagt (angeblich) er will am Dienstag was sagen.
So sind sie, die aktuellen Online-Medien:
In rasender Schnelle wird über den Erdball verbreitet:
Nüscht jenauet weeß man nich.
@Malte S.
Ich Re-Konstruiere etwas, was mir bekannt ist: Es liege Verdacht auf Bandenverbrechen vor. Ein mutmassliches Bandenmitglied habe eine Straftat begangen, die wahrscheinlich Spuren auf einem Rechner in einem RZ hinterliess. Der Richter meinte, dass die konkrete Straftat nicht so schwerwiegend sei, das gesamte RZ zu durchwühlen und übliche (polizeiliche) Ermittlungen bzw. Auskunftsersuchen ausreichend sei. Das höhere Strafmass der Bandenbildung sei im konkreten Fall nicht anzuwenden, da der Verdacht des bandenmässigen Vorgehen ("Bandentätigkeit") des mutmasslichen Täters im sonst durchaus konkreten Tatverdacht nicht hinreichend sei.
Wie gesagt – Hörensagen ;-), so ein wenig nach der Logik: Schwarzfahren eines – mutmasslichen! – Bandenmitgliedes zu einem Fussballspiel sei noch kein Bandenverbrechen.
Sollte es dennoch eine HD, wg. "Gefahr im Verzug" geben, hätte das RZ gute Karten, den entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen.
Stuff
Gefahr im Verzug kann bei jeder Maßnahme wegen jeder Straftat vorliegen. Es geht dabei lediglich um die Frage, ob
a) zu erwarten ist, dass Beweise gefunden werden und
b) die Einschaltung eines Richters das Risiko hervorruft, dass diese Beweise verloren gehen bzw. der Ermittlungserfolg vereitelt werden würde, vgl. §§ 102ff. StPO.
Insbesondere ist GiV keine besondere Härte in Hinsicht auf die Maßnahme. GiV ist nur deshalb kritisch, weil es zu weit eingesetzt wird – allerdings mit wohlwollender Unterstützung der Justiz. Zwischen einer normalen und einer (rechtmäßigen) GiV-Durchsuchung gibt es keinen Unterschied.
Natürlich beeinflusst auch die Intensität der Straftat die einzusetzenden Maßnahmen. Aber dennoch ist bei jeder Straftat eine HD möglich, wenn sie geeignet, erforderlich und angemessen ist, wobei dem Schutz des Rechtssystems insb. der Strafrechtspflege aus irgendeinem Grund besonders hohes Gewicht zukommen soll.
@Malte S.
Naja, mein Speibiel stammt aus Österreich ;-)
Wegen "Gefahr in Verzug" jetzt die Datenbank des Inkassobüros der Verkehrsbetriebe abzuschleppen, weil ein mutmassliches Bandenmitglied in mutmasslich ausgeübter Bandentätigkeit Beförderungserschleichung getrieben hat – oder wie oder was? Aha, der könnte vor dem Stadion Agiotage mit Eintrittskarten als Bandenmitglied…
Stuff
@Malte S.
Nachtrag: §110(4) STPO (österr.)
(4) Die Sicherstellung von Gegenständen aus Beweisgründen (Abs. 1 Z 1) ist nicht zulässig und jedenfalls auf Verlangen der betroffenen Person aufzuheben, soweit und sobald der Beweiszweck durch Bild-, Ton- oder sonstige Aufnahmen oder durch Kopien schriftlicher Aufzeichnungen oder automationsunterstützt verarbeiteter Daten erfüllt werden kann und nicht anzunehmen ist, dass die sichergestellten Gegenstände selbst oder die Originale der sichergestellten Informationen in der Hauptverhandlung in Augenschein zu nehmen sein werden.
Stuff
Also handeln die zuständigen Richter/Staatsanwälte ohne Wissen?
Also ich weiß ja nicht, aber wenn die Domain nur eine Weiterleitung war dann findet man bei ihm im Haus ja gar nichts…Wozu dann die HD?
Sowas steht ja nichtmal in der Tageszeitung, also PR wirksam sind solche Aktionen für den normalen Bürger ja nicht. Denn er weiß gar nicht dass die Böse Seite wikileaks.de (welche ja keine ist) Kinderpornografische Inhalte verbreitete… Wozu denn? Was haben sie sich da erhofft? Dass sie da viele Festplatten und DVDs mit perversem Material finden? Ehrlich?
Frohe Ostern
Mich wundert hier eines ganz ungemein.und zwar das in der presse und im fernsehen nichts darüber berichtet wird.der auftrag der öffentlich rechtlichen ist es doch den bürger unparteisch zu informieren.Über das zeitgeschehen und für ihn(den bürger)relevante vorstösse in der politik und in der rechtsprechung/gesetzeslage.
Die medien versuchen sich in der von Kohl an Merkel vererbten "aussitzen" taktik.(warum war Merkel vor kurzem ganz überraschend in Afghanistan->ablenkungsmanöver)
Mit Frau Springer ist sie ja schon lange per Du und deshalb steht in der zeitung auch nichts negatives über sie.
Die einzigen brauchbaren informationen zu dieser ganzen thematik muss man sich als interressierter bürger selbst im netz suchen.
Deshalb ein ganz grosses Dankeschön an Herrn Udo Vetter und alle die in diesem blog konstruktiv diskutieren und ihre sichtweisen mit guten argumenten darlegen!
Hier 2 videos für euch:
Wer nicht die ganzen 5min sehen will springt zu Min 2:18
http://www.youtube.com/watch?v=x7-X44v2s9o
Investiert bitte 10 minuten eurer kostbaren zeit und schaut euch das noch an.möge sich jeder seine meinung bilden.für mich ist er einer der wenigen die den mut haben auszusprechen was in deutschland los ist.
http://www.youtube.com/watch?v=RkNddCXSLvM
Danke an alle die bis zum schluss gelesen,die videos geschaut,und sich eine eigene meinung darüber gebildet haben.
Die Domain ist vom Netz. Die IP-Adresse auch?
Mpf: Ist die Frage ironisch gemeint oder sind Sie so schlecht informiert?
wikileaks.de war nichts weiter als ein paar DNS-Records, die auf wikileaks.org verwiesen – sogenannte "Sprungmarken"(!) – BWAHAHAHAHAHAHA.
Die IP-Adresse wie auch wikileaks.org sind daher weiterhin erreichbar:
$ host -tA wikileaks.org
wikileaks.org has address 88.80.13.160
@Stuff: §§ 140ff. Ö-StPO regeln die Durchsuchung. Genau so wie in Deutschland, wenngleich der Richtervorbehalt nur "in der Regel" gilt. Ob das eine implizite GiV-Regelung oder noch eine weitergehende Einschränkung ist, würde sicherlich ein Blick in den Kommentar ermöglichen. Die Aufhebung der Sicherstellung ist auch in Dt. theoretisch von der Behörde vorzunehmen. Ich vermute da mal – ohne grade die StPO aufschlagen zu wollen -, dass auch die deutsche StPO eine ähnliche Regelung beinhaltet.
Ahem, egal wie die technicalities rund um Domains aussehen, geht es hier nicht zuallererst um Kommunikation? Egal, ob staatlicherseits berechtigt, staatlicherseits unberechtigt oder rein zivilrechtlich durch den Provider irgendetwas getan wurde, dass die Rechte des domain-Inhabers beschädigt [und sei es nur kurz], er hätte vorher informiert werden müssen.
Handelt es sich um staatliche Stellen, die eine Abschaltung möchten, braucht es einen offiziellen Bescheid, möglicherweise als richterliche Anordnung. Möchte der Provider seine Ruhe haben, muss er einen Vertrag kündigen – entweder außerordentlich [dann kann der andere Vertragspartner sich gerichtlich wehren] oder ordentlich [dann gibt es eine Kündigungsfrist]. Augenscheinlich gabe es nichts davon. Und das ist auf jeden Fall falsch.
Habe ich was verpasst, dass ich Wikileads nicht kenne?
Freiheit ist immer die Freiheit des anders denkenden…( Rosa Luxenburg)
Fanta4 mögen mir die Blasphemie verzeihen…
Liedtext <a href="http://www.heise.de/newsticker/Abmahnwelle-ueberrollt-deutsche-Songtext-Seiten–/meldung/58666" rel="nofollow">gelöscht</a>. fh..
markus: Urhberrechtsverletzungen werden nicht durch Redefreiheit geschützt. "weibliche" durch "wikileaks" zu ersetzen ist weder kreativ noch wird es dadurch zu einem eigenen Werk. Mit dem Thema hat das nichts zu tun. Liedtexte finden und kopieren bekommt hier wohl jeder mit Hirn für Zwofuffzisch selbst hin. Darüber hinaus ist das Lied einfach nur gräßlich. Mein Beileid zu Ihrem Musikgeschmack.
ein Staatsanwalt in der DDR hat mal zu mir gesagt:"Schon die Ermittlung muss Strafe sein und abschreckend wirken."
In diesem Sinne: "Willkommen zurück!"
@66: teils, teils. Mich interessierte, ob nur die Domain oder die ganze Seite abgeklemmt wurde.
@64
Wie kann der öffentlich rechtliche Rundfunk unabhängig sein wenn große Teile davon mit Berufspolitikern besetzt sind?
@malte.s
Wir (unsere Fa.) erfahren so alle 3 Monate was Einschlägiges, da wir in etlichen Rechenzentren Maschinen eingestellt haben und bei einer HD oder Anfrage nach Daten(auslesen) bis jetzt immer benachrichtigt wurden und rechtzeitig vor Ort waren. Oft – was unsere Maschinen betrifft – falscher Alarm, aber einige Male haben auch wir einen Plattenspiegel (was wir bei einem beispielsweise 800-GiB-Raid immer ablehnen und genauere Umschreibungen wie Dateinamen, Datumseingrenzungen, virtuelle Maschinen u. dgl. verlangen) anfertigen müssen/lassen. Jedenfalls sind die üblichen, in deutschen Blogs umhergeisternden Beschlagnahmungen/Durchsuchungen, weil irgendwo was "im Cache" liege auf RZ-Rechnern eher witzlos, da dort Caches oft nur Sekunden überdauern; eher nach virtuellen Maschinen und deren Connects (Beispiel à lá ukrainisches RZ siehe oben) wird gesucht und die passen fast immer auf eine DVD, selbst mit foremost oder Ähnlichem. Jedenfalls haben wir das Gefühl, dass die prompte Reaktion und das Auftauchen aller Rechnerbetreiber schon etwas Eindruck (ist auch eine Form der Zivilcourage), selbst auf rabiate Provinz-Staatsanwälte, macht. Oft bringt der Staatsanwalt gleich einen SV mit, mit dem kann man sich dann auch verständigen.
Aber, wie Sie mit Hinweis auf Kommentare ja schon andeuten, selbst bei gleichlautenden Gesetzespassagen kommt in Österreich oft was anderes als in Deutschland raus.
Stuff