Was kommt aus dem Geldautomaten?
Eine Richterin will meinem Mandanten nicht glauben, dass er den höchst ungewöhnlichen und somit verdächtigen Betrag von 610,00 € nicht durch Drogenverkäufe erwirtschaftet, sondern aus dem Geldautomaten gezogen hat.
In der Urteilsbegründung findet sich folgendes Argument:
Darüber hinaus ist die Geldstückelung aus dem Geldautomaten nicht nur in fünfziger, zwanziger und zehner, sondern auch in 5-Euro-Scheinen üblich. Diese haben sich aber nicht bei dem Geld befunden.
Das ist falsch. Wenn man zweihundert, vielleicht dreihundert oder sogar noch einen höheren Betrag abhebt, ist normalerweise eher kein Fünfer dabei. Selbst wenn es “üblich” wäre, könnte es ja auch noch ausnahmsweise anders gewesen sein. Von den unzähligen Geldautomaten mal abgesehen, an denen der Kunde mittlerweile angeben kann, welche Geldscheine er haben möchte.
Mies ist so was noch dazu. Denn in der Hauptverhandlung wurde noch nicht mal gefragt, in welcher Stückelung das Geld aus dem Automaten gekommen sein soll. Wenn ein Richter aus dem Hinterhalt mit angeblicher Lebenserfahrung kontert, ist das schon ein Armutszeugnis. Dann aber noch so daneben zu greifen, tut schon weh.
Und hier geht es nicht um eine Bagatelle, sondern um Freiheitsstrafe.
Wurden entsprechende Kontoauszüge nicht vorgebracht, die das belegen könnten? Und wenn doch, warum hat die Richterin das dann nicht beachtet? Ich vermute mal, dass Sie hier Berufung einlegen werden?
Also Geldautomaten, welche auch Fünfer spendieren, muss man(n) hier in DD schon suchen. Das ist nicht "üblich", sondern nach meiner Erfahrung eher die Ausnahme…
Was wird denn hier aus "im Zweifel für den Angeklagten" ? Müsste nicht das Gericht beweisen, dass das Geld woanders herkommt?
Vielleicht trägt der Mensch auch nur gerne viel Bargeld mit sich herum (so wie das z.B. Autohändler gerne tun :-))
Oder man möchte ins Kasino. Ich meine der Automat hat mir da auch nur 50er gegeben. Kann sein das 2×20 und 1×10 dabei warn, aber eher nicht.
Schön formuliert, damit es so klingt als wäre er wegen des Besitzes von 610Euro als Dealer verurteilt wurde :D
Sollte dies doch tatsächlich der Fall sein und sonst sprach nichts gegen ihn, rautiere ich einfach 1) und behaupte ein Kontoauszug kann dies doch ganz einfach widerlegen :)
Fünfer kriegt man genug an Automaten – wenn man welche braucht, einfach einen Betrag mit einer 5 hintendran eingeben. Schafft aber leider nicht jeder, manche (vor allem in kleineren Fillialen) akzeptieren nur eine 0 an der letzten Stelle.
Ansonsten ist das Verfahren lächerlich, ein Kontoauszug (gibt's ja auch nachträglich gegen Geld bei der Bank) und die Sache ist gegessen. Schon an diesem Punkt dürfte die Fassade der Lebenserfahrung der Richterin zu bröckeln beginnen.
ich habe im letzten jahr einen bankwechsel (sparkasse –> postbank) hinter mir.
bei der postbank ist es sogar so, dass man bei einer auszahlung von 50€ (, bei der man bei der sparkasse mit 1×20, 2×10 und 2×5 rechnen konnte,) einfach EINEN FÜNFZIGER bekommt – ich find das toll :>
Kann ich auch nicht nachvollziehen. Anhand der Kontobewegungen kann die Behauptung Ihres Mandanten doch leicht nachgewiesen werden? Wenn diese nicht erbracht werden konnten, ist das natürlich nicht sehr glaubwürdig.
Wie oft passiert es denn bitte, dass der Automat so eine Stückelung theoretisch kann, aber die Scheine einfach nicht mehr vorrätig hat. Da will ich dann 25€ und er kann mir höchstenes nen Zwanni anbieten. Und bei 600€ kommen bestimmt nicht 12 Fuffis oder noch kleineres Geld raus.
weiß nicht was ihr habt. 610€ ohne 5er – ganz klar szenetypisch.
@6 vermutlich bringt ein Kontoauszug eher die fassade des Mandanten zum bröckeln :-)
Trotzdem unerhört, dass die Beweislast anscheinend umgedreht wird.
@ 3 und 11: Unser Leitender Oberstaatsanwalt in einer Berufungsverhandlung wörtlich: "Der Angeklagte hatte in zwei Instanzen die Chance, seine Unschuld zu beweisen"…
@ topic: Sprungrevision wegen Verstoß gegen § 261 StPO?
Wenn Richter (Ausnahmen bestätigen die Regel!) irgendetwas ganz bestimmt nicht haben, dann ist es "Lebenserfahrung" oder irgendeinen Bezug zur Lebenswirklichkeit.
Ansonsten: Mit dem Kontoauszug kann man nachweisen, wann zu welcher Uhrzeit welcher Betrag an welchem Geldautomaten abgehoben wurde.
Naja, der Mann wird nicht alleine in den Knast wandern, weil er 610 Euro Bargeld bei sich hatte. Üblicherweise denkt sich das Staat etwas dabei, wenn er jemanden vor Gericht stellt.
Mir hat man mal gesagt in Strafrecht AT, dass es das Prinzip "in dubio pro reo" gibt. Toll, dass man das in der Praxis umgehen kann, indem man den Begriff "dubio" einfach so eng definiert, dass ein "Zweifel" erst gar nicht zustande kommt.
Die Richterin war wohl noch nie an einem Geldausgabegerät der Postbank. Die spucken nach meiner Erfahrung nur 50er und 10er aus. Zudem druckt ein Automat das Geld ja nicht selbst (vermute ich zumindest ;) ) und kann daher nur ausspucken, was noch da ist.
Reicht ein größerer Bargeldbetrag wirklich aus, jemand wegen Handels zu verknacken, wenn es keinerlei andere Indizien gibt? Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Der Klischee entsprechende Drogenabhängige mag ja wirklich nie größere Geldbeträge verfügen, weil er fast alles gleich in Drogen umsetzen muss, aber es gibt sicher noch andere.
@8(Lenny)
Tja, das ist wieder die grundsätzliche Frage: Muss der Angeklagte seine Unschuld beweisen?
Wieviel Geld darf man als Otto-Normal-Bürger eigentlich ca. dabei haben um bei etwaigen Kontrollen nicht schräg angeguckt zu werden? Gibts da einen groben Richtwert oder kann das, je nachdem wie man sich äußerlich gibt (arg runtergekommen z.B.) auch schonmal bei 100 € der Fall sein, wohingegen der Business-Dressman auch ohne Problem schon mal 1000 € in seinem Armani-Portemonnaie mit sich rumtragen kann ohne sich Vorwürfe des Drogenhandels anhören zu müssen?
Hätte die Geschichte "Geld am Automaten gezogen" gestimmt, könnte er das natürlich mit Hilfe der Bank sehr einfach belegen und Udo hätte diesen Beleg sicher dem Richter gezeigt. Vielleicht aber hat die Geschichte "Geld am Automaten gezogen" ja gar nicht gestimmt?
Bei Volksbank-Geldautomaten gibt es afair eine Option "Stückelung", mit der man bestimmen kann wie diese auszusehen hat.
Edit: Und "Fünfer" kommen an denen übrigens immer mit raus.
@9 / Brandenburgerin:
Selbst meine Filiale hat mir letztens 2000€ nur in 50ern gegeben, alles andere müsse aus dem Tresor geholt werden. Hatte ich keine Lust drauf. Auch die Automaten geben hier nichts größeres als 50er raus. Die meisten finden das LEIDER gut.
Also hab ich die Nachnahme halt in 40 50ern gezahlt. Der MA war aber so nett und hat mir von sich aus einen Umschlag gegeben.
Der Beschuldigte könnte das Geld natürlich auch nach und nach abgeholt haben. Bei der Summe eher wahrscheinlich, meine Bank gäbe mir jedenfalls nicht so viel über den Automaten heraus. Da würde ein Auszug dann ja kaum noch reichen, wer weiß wie lange sich das anhäuft.
Warum er das so getan haben könnte? Ja keine Ahnung, Langeweile, Gewohnheit oder so.
"Im Zweifel" greift nicht, weil die Richterin dem Angeklagten einfach nicht glaubt. Sie zweifelt ja nicht. Das mit dem Geldautomaten wird sie als "Schutzbehauptung" abwerten und fertig ist der Lack.
Allerdings schon etwas seltsam.
Hier (AC) gibt es eine ganze Menge Geldautomaten der Sparkasse, bei denen die vorhandenen Scheine angegeben sind: 5-50 oder 10-100. Gerne auch zwei verschiedene nebeneinander.
An den 5-50ern sind auch bei 500 Euro fast immer 5er dabei.
hab schon mal genau die gleiche summe abgehoben. hatte vor, eine rechnung von ca. 570 euro bar bei der autowerkstatt zu begleichen und wollte für danach noch ca. 40 euro übrig haben, die übliche summe, die ich ungefähr immer bei mir habe.
soweit ich mich erinnern kann, habe ich damals sechs hunderter und einen zehner bekommen (allerdings, wohnsitzgemäß, in österreich bei einem österreichischen automaten. fünfer habe ich bei keinem automaten jemals bekommen, weder in österreich noch woanders).
find ich ziemlich bescheuert, aus der geldsumme auf den verwendungszweck schließen zu wollen. es gibt tausende arten, wie ein beliebiger betrag genau zustandegekommen sein kann.
Hier in MG bei der VB kann man am Automaten die Stückelung beeinflussen. Der eine Automat gibt 5er aus, der andere nur bis zum 10er.
@13 (Axel John): Es gibt viele gute Richter, die sehr kompetent sind und deren Urteile sich auch hören lassen können. Dass es auch schwarze Schafe gibt bleibt bei etlichen tausend Richtern Deutschlandweit nicht aus. Trotzdem dürften eher die Richter, die keinen Bezug zur Lebenswirklichkeit haben, die Ausnahme darstellen als diejenigen, die vernünftig urteilen.
wie peinlich Richter z.T. sind, zeigt sich nicht nur in diesem Fall. das kann man man prakisch täglich beobachten…
Bei meiner örtlichen Postbank kommen standardmäßig immer nur 50er raus. Deshalb gebe ich die Beträge immer von Hand ein und hebe dann z.B. 175 EUR ab. Schon interessant wie eine Richterin ihre persönliche Lebenserfahrung zum allgemeingültigen Standard erhebt.
Ich kann mich nicht an 5er aus Automaten erinnern. Liegt sicher an den Banken.
Und ich hole nicht immer erst Geld, wenn ich gar keins mehr habe. 10€ im Portmonnaie + 600€ ausm Automaten wäre da passend. Mache ich aber selten. Muss schon einen Grund haben.
Tja, s.o., das Gericht wird nicht nur das Indiz des Bargeldes haben.
Darf ein Richter ungeschoren falsche Tatsachenbehauptungen machen ("üblich"), um damit sein Urteil zu begründen?
Vermutlich war DIESE Richterin NIE an einem Geldautomaten.
Ich dachte immer klein gestückelte große Beträge sind auffällig für Drogenverkäufe.
Vieleicht könnte Udo Vetter ja noch mal die alten Blog einträge zum Thema verlinken, dann können auch die Leute hier besser mitreden die jetzt zum ersten Mal von diesem Fall hier lesen. Es war schon ein oder zweimal Thema hier, die ominösen 610 Euro … wenn ich mich recht entsinne soll das Geld in einer "drogendealertypischen Stückelung" beim Beschuldigten gefunden worden sein (oder so). Hier nochmal die Links:
lawblog.de/index.php/arch...nd-wir-nicht-alle-dealer/
lawblog.de/index.php/archives/2006/07/20/dealgeld/
WOW, seit 7/2006 zieht sich die Posse jetzt schon hin? Immernoch ohne irgendwelche anderen Beweise ausser besagte Geldscheinsammlung? Oder habe ich die falschen Links erwischt?
Ich sag nur: http://de.wikipedia.org/wiki/Hausfrauenmischung
Mich würde sehr interessieren, was vor dem "Darüber hinaus" stand. Doch nicht etwa "Der Angeklagte konnte anhand von Kontoauszügen nicht belegen, eine entsprechende Abhebung vorgenommen zu haben"?
Wurde hier also sinnentstellend ein für das Urteil eigentlich gar nicht relevanter (und damit natürlich auch überflüssiger) Teil zitiert um dem kritischen Publikum ein Fehlurteil zu suggerieren, das gar keines ist?
Mein persönlicher Rekord waren 250€ nur in 5€ Scheinen!
Mit dem Bündel Scheinen in der Tasche hätte ich wohl bei der Richterin keine Chance gehabt!!!
Manche spekulieren hier ja darüber, dass es noch andere Indizien gab. Das mag gut sein. Die Richterin hat aber scheinbar ihr Urteil AUCH auf dieses Indiz gestützt. Und dabei sachlich falsche Erwägungen vorgenommen.
Wenn die übrigen Feststellungen nicht ausreichen, wird das Urteil wohl nicht halten, weshalb eine Sprungrevision sicher einen Gedanken wert ist, wo es immerhin um eine Freiheitsstrafe geht.
@ 34 selle – seit wann muss ein Angeklagter dem Gericht beweisen dass er etwas getan oder nicht getan hat? Der Angeklagte hat nicht die Beweisspflicht. Wenn der Angeklagte keine Kontoauszüge vorlegt, kann die Staatsanwaltschaft diese sicherlich mit der entsprechenden richterlichen Vollmacht von der Bank erhalten um dem Angeklagten zu beweisen dass er keine 610 Euro abgehoben hat. Auch könnte das Gericht einen Gutachter bestellen um die Frage zu klären welche "Stückelungen" an Automaten "üblich" sind. Aber der Angeklagte muss nichts von alledem tun, ihm muss seine Schuld -bewiesen- werden, andernfalls ist er freizusprechen.
Also wie der Geldautomat stückelt hängt grundsätzlich davon ab, was für Scheine der Automat noch in seinen Vorratsfächern hat. Es ist mir auch schon mal passiert, dass ein GA den Betrag von 200€ in 5×20€ + 10×10€ ausgegeben hat, wohl weil weder 50er noch 5er verfügbar waren.
"Eine Richterin will nicht glauben…"
"verdächtiger Betrag…"
"Richter mit angeblicher Lebenserfahrung…"
Amtsgerichte – immer wieder ein Quell der Freude.
Tröstlich: Meistens wird der Unsinn es vom LG kassiert.
#k.
@ 39 – Kand.in.Sky – tröstlich finde ich daran wenig (der Angeklagte sieht das sicherlich anders). Das schöne Steuergeld bringt uns das LG auch nicht wieder …
Mein Gott, wie weltfremd können Menschen denn sein?
Bei allen Volksbank-Automaten in meiner Umgebung (4 Stück) gibt es schon seit Ewigkeiten keine 5er mehr, sondern nur 10, 20, 50, 100, und die Automaten zahlen das Geld standardmäßig IMMER in kundenfreundlicher, also dealertypischer Stückelung aus. Wenn man also "100" eingibt, bekommt man nur in Ausnahmefällen einen ganzen Hunderter (nämlich dann, wenn in den anderen Schächten das Geld zur Neige geht), sondern eher sowas wie 50+20+10+10+10 oder 50+20+20+10. Da sitzt nämlich so ein schlauer Computer drin, der den Geldvorrat einteilt.
Wenn ich sowas lese, nehme ich mir immer vor, in Zukunft die Stückelung manuell zu wählen. Aber was wäre bei 600 jetzt unauffälliger, 6 ganze Hunderter, oder den ganzen Packen in Zehnern (keine Ahnung, ob der Automat das annehmen würde)? Und wie verdächtig ist eigentlich ein Sack voller Münzen?
Normalerweise wird bei der Ausgabe von Banknoten die so genannte "Hausfrauenmischung" angewandt.
Ein Beispiel: 50 € =
1 x 20€ + 2×10€ + 2x 5€
Normalerweise!
Aber es gibt verschiedene Möglichkeiten, weshalb das oben aufgeführte Beispiel nicht eintreffen kann:
1. Es gibt Bankautomaten, die durch Voreinstellung überhaupt keine 5€-Scheine ausgeben.
2. Es gibt mittelfristige Probleme, so dass manche Scheine "ausgehen",
z.B. sorgte die Aktion "10.000 Euro für 10" von Antenne Bayern
dafür, dass während des Zeitraumes und kurz danach so gut wie keine 10€-Scheine im Umlauf waren.
3. Kurzfristige Ausgabeschwierigkeiten:
z.B. "gehen" bei Frühlingsfesten, Volksfesten etc. regelmäßig Scheine "aus"
Noch zwei Anmerkungen:
1. Wurde das Geld denn labortechnisch untersucht?
Es ist nämlich so, dass je nach Bank ca. 10% "Schmutzgeld" sind,
d.h. nicht alles, was aus dem Bankautomat kommt, kommt "direkt" aus der Notenpresse!
Und da ja bekanntlich (siehe Medienberichte) nahezu alle sich im Umlauf befindlichen Banknoten geringe Konzentrationen von Kokain (u.ä.) aufweisen – spanische Banknoten sollen angeblich die höchsten Konzentrationen aufweisen -, wäre der Beweis, dass es "zu 100%" (also gerichtsfest) um Drogengeld handeln würde, sicherlich sehr schwierig zu führen.
Aber wäre das Geld nach labortechnischer Untersuchung als "rein", also unverschmutzt bestätigt, wäre es mit hoher Wahrscheinlichkeit vom Bankautomaten!
2. Wenn ich in Düsseldorf oder Hamburg leben würde, weil ich es mir leisten könnte, wären mir 5€- oder 10€-Scheine auch zu blöd.
Da ich ja noch am Bankautomat nachzählen muss, ob der Betrag korrekt ausgezahlt wurde, sollte Banknotenausgabe bei einer Summe von 610€ erst bei 20€-Scheinen beginnen,
z.B. 3×100€ + 5×50€ + 3×20€
Meine Informationen stammen von den zuständigen Stellen bei einer Sparkasse.
Diese und weitere Informationen finden Sie sicherlich auch bei allen Sparkassen(z.B. bei der KSK Köln) und sonstigen Kreditinstituten.
Infostände der Zentralbank gibt es immer mal wieder in Einkaufszentren. Die Aussteller sind froh, wenn sie Aufmerksamkeit erfahren.
brauchen sie vielleicht ein foto eines bankautomaten, auf dem ein kleines schild darauf hinweist, dass an diesem automaten keine 5-euro-scheine ausgegeben werden? bei uns gibt es so was.
.~.
@42: Los, raff dich auf und ergänze den recht mageren Wikipediaartikel zur Hausfrauenmischung um dein Wissen! Ich fand deine Infos auf jeden Fall sehr interessant und informativ.
Naja, immerhin hat sie noch die Stückelung als Grund gesehen und nicht einfach das benutzen von Bargeld. Eigentlich ein Wunder das Bargeld noch nicht verboten wurde. Es ist eine Gefahr für unsere Banken, was würde passieren wenn jeder sien Bargeld abheben würde. Ausserdem hinterläßt es keine/kaum Spuren das geht nun wirklich nicht.
So. Braunschweigische Landessparkassen am Welfenplatz:
Abgehobener Betrag: 500 Euro.
Stückelung:
6 x 50,-
6 x 20,-
5 x 10,-
6 x 5,-
Noch Fragen?
Um es kurz zu machen: Diesen ganzen Schwachsinn von der sog. "szenetypischen Stückelung", die auf nahezu jeden beliebigen Geldbetrag in ebenso beliebiger Stückelung passt bzw. angewendet wird, kann ich einfach nicht mehr hören!
Es bleibt wohl nur, maximal 10 Euro in der Tasche zu haben und ansonsten mit Karte zu zahlen – ggf. auf die Gefahr hin, das Opfer einer neuen Mikado-Aktion zu werden. :-(
@46
Was glaubst du wie naiv wir sind. Das Geld hast du doch nicht vom Geldautomaten. Wir sind schon unterwegs!!!
@46
Nein, keine Fragen. Du hast überzeugend dargelegt, dass es in Deutschland -einen- Geldautomaten gibt, der beim Abheben großer Summen auch Fünfer rausgibt. Was leider überhaupt nichts zur Sache tut.
@47 Sie haben 10 TEUR (= 10.000 EUR) in der Tasche? Wow, oder meinten Sie etwas anderes ;-)
@ 22 (Marc)
“Im Zweifel” greift nicht, weil die Richterin dem Angeklagten einfach nicht glaubt. Sie zweifelt ja nicht."
So isses!
Mich würde aber u.a. interessieren, wie alt der Verurteilte ist!
Bei einem Schüler ohne (eigenes größeres) Giro- und/oder Sparkonto und ohne regelmäßige Einkünfte beispielsweise, kann man die Überzeugung, das Geld stamme aus (einem) Drogendeal, eher gewinnen als bei einem Erwachsenen von etwa dreißig Jahren, zumal dann, wenn der Schüler auch noch Drogen mit sich führte, als er überprüft wurde …
Schüler haben aber oft zumindest Sparkonten!
Es stellt sich also zunächst die Frage, hatte der Verurteilte überhaupt ein Konto, und wenn ja auch mit relevanten Kontenbewegungen und dann, welche Kenntnis hatte die Richterin hierüber?
Da dieser Punkt offenbar kein Gegenstand der Hauptverhandlung gewesen ist ( U.V.: " … aus dem Hinterhalt mit angeblicher Lebenserfahrung kontert …" ) unterstellt die Richterin ungeprüft das Fehlen eines Kontos und/oder das Fehlen entsprechender Kontenbewegungen, oder sie bezieht sich innerlich auf Feststellungen der STA in der Akte, die (versehentlich durch die Richterin und absichtsvoll durch die Verteidigung) nicht zum Gegenstand der mündlichen Hauptverhandlung gemacht wurden.
In jedem Falle ein Grund, Berufung einzulegen.
ich hab nochnie einen geldautomaten gesehn der auch 5er ausgespuckt hat (at)
@53:Ich auch nicht, ausser du spendest dem Automaten etwas wie ich will 135 EUR haben, da hat der keine andere Wahl ;)
Ein Automat hat mir mal 300 EUR in 10ern ausgeworfen, herzlichen Dank dafür :)
Ist doch kein Problem. Dein Mandant zeigt einfach den Kontoauszug vor, der zeigt, dass kurz vor der Verhaftung >500 € abgehoben wurden und den Rest kann er noch in der Tasche gehabt haben. Und wenn er das nicht kann, dann hat er gelogen und geht zurecht in den Knast.
Ich muss mich der Mehrheit anschließen: Bei allen meinen Geldabhebungen via Automaten in den letzten Jahren, von 20.- bis hin zu 1500.- Euro, habe ich noch nie einen 5-Euro Schein bekommen.
Soviel zu der Lebenserfahrung.
…und was ist, wenn die Abhebung nur durch einen Kontoauszug eines "Kunden" belegt werden kann? :-)
Übrigens, 5,00 € Scheine sind am Automaten gar nicht so selten. Gelten sogar als offizielles Zahlungsmittel in den meisten Ländern der EU.
@21: Wenn Du Dich da mal nicht täuscht. 610 Euro aus dem Automaten ist nun absolut kein Problem. Bei der eigenen Bank geht schon lange normalerweise soviel wie auf dem Konto ist. Ich habe vor Jahren zu DM-Zeiten das damalige Aldi-Notebook für 3500 DM gekauft und den Betrag aus dem Automaten gezogen. Ich mußte es in zwei Etappen machen, aber das auch nur weil in den Geldausgabeschacht einfach nur eine bestimmte Maximalzahl an Scheinen passt.
Also ich bekomme selten Kleingeld. Selbst wenn ich nur 50 Eur abhebe kommt in 99,9% der Fälle ein 50 Eur Schein raus.
Kontoauszug vorlegen und fertig. Sollte man innerhalb von 90 Tagen immernoch bei der Bank bekommen können.
@ 61 (Max)
" … Ballmann lebe …"
Es heißt "Ballermann" !
@60 + 55 War Schäuble schon so erfolgreich ? Ist aus Euren Köpfen die Unschuldsvermutung schon verschwunden? Es ist eben NICHT die Aufgabe des Angeklagten seine Unschuld zu beweisen. Der Staatsanwalt muss nachweisen, dass das Geld aus Drogengeschäften stammt. Tut er das nicht ist es völlig egal, woher das Geld kommt. Es könnte von Oma zu Weihnachten stammen, oder selbst gedruckt sein! In einem Rechtsstaat sollte der Besitzer dann nicht wegen Drogenhandels verurteilt werden können. Auch das Fällen von Urteilen weil man etwas nur "glaubt" ist haarsträubend!
Der Automat gibt so lange 5 EUR Scheine, wie er welche hat. lEtztens 100 EUR abgehoben und 10 x 10 EUR erhalten…
Da auf Kontoauszügen niemals die Stückelung der Geldscheine bei der Ausgabe aufgezählt wird, sind die Hinweise von einigen hier wirklich Lebensfremd.
Ein Geldautomat entscheidet selbst über die Stückelung. Wenn keine 50er und 20er mehr drin sind (was ja durchaus vorkommen kann) und man dennoch 500€ abhebt (falls noch soviel zum Auszahlen im Automat ist) kommt das in 10ern und 5ern raus. Und wenn nur noch 3 10er drin sind und der Betrag über 5er ausgezahlt werden kann, wirds so gemacht. Schließlich geht es erstmal darum dem Kunden Bargeld zu verschaffen – in welcher Stückelung auch immer.
Hm.
Also ich hebe typischerweise (ohne speziellen Grund) wechselnd 400 oder 500 Euro an diversen Geldautomaten hier (Großstadt) ab, und habe dabei von "2*100, 5*50, 2*20, 1*10" über "7*50, 5*20, 5*10" bis zu "3*100, 2*50, 3*20, 8*5" schon so ziemlich alles bekommen. Fünfer eher selten, aber nicht ungewöhnlich selten…
Allerdings hätte ich natürlich Kontoauszüge, siehe #55…
Auf der anderen Seite habe ich meistens noch "undefiniert" viel Geld dabei, wenn ich zum Automaten gehe, was es schwierig machen würde, einen klaren Zusamenhang zwischen gerade im Geldbeutel befindlichen und abgehobenem Geld herzustellen.
Wenn ich dazu mal daran denke, daß ich hin und wieder den Geldbeutel auch "ausräume" und einen Teil der Scheine zuhause in den Tresor packe (keine Aufregung, ist nicht viel drin ;-) für Nachnahme etc; und danach meistens nervös werde, ich hätte zu wenig Geld dabei und zum Automaten renne… ;-)
Generell scheint mit die Agumentation schon etwas gewagt – gerade aktuell habe ich "nur" 3 50er, 2 20er, zwei 10er und 4 Fünfer dabei, und die Fünfer gehen immer zuerst weg, weil ich einen dünnen Geldbeutel bevorzuge…
Aber ich dachte eigentlich, die Staatsanwaltschaft müsse die Schuld beweisen, nicht andersherum?
Fragen über Fragen…
Juut .. jetz hamma 20 Mal jelesen, welche Erfahrungen die User mit Stückelungen aus den Automaten haben… bitte bitte beendet euer Mitteilungsbedürfnis, denn es bringt nichts zu Sache!
Meine Erfahrung ist: will ich 50 € abheben, kommt niemals ein 100ér dabei raus! So ein blöder GA aber auch!
@32 – Christian: danke für die Verlinkungen!
also bei mir zuhause geben die automatzen der örtlichen sparkasse konsequent nie 5-euro scheine aus … und verweigern uach die ausgabe von zbspl. 25 euro
@37 Christian
Es geht gar nicht mehr um die Richtigkeit der Geldherkunftsfrage, sondern um deren Relevanz für das Urteil. Wenn der Verurteilte noch das Messer mit dem Blut des Opfers, das er nach Aussage von 20 Zeugen in Übereinstimmung mit der Videoaufzeichnung diesem sonstwohin gesteckt hat, dann wird der fehlende Kontoauszug nicht sonderlich viel am Urteil geändert haben.
Grundsätzlich gibt mir der Geldautomat immer in genau der Stückelung raus, die ich gerade am wenigsten gebrauchen kann. Wie er das rausfindet weiß ich nicht.
@46 "# Torsten K. meint: (14.4.2009 um 14:20)
So. Braunschweigische Landessparkassen am Welfenplatz:
Abgehobener Betrag: 500 Euro.
Stückelung:
6 x 50,-
6 x 20,-
5 x 10,-
6 x 5,-
Noch Fragen?"
Was machen Sie mit soviel Bargeld? Das ist imho verdächtig. Ich werde den Blogbetreiber bitten mit Ihre IP zukommen zu lassen und mich anschliessend an Ihren Provider wenden.
Ob ich dann Anzeige erstatte oder sie um Drogen bitte überlege ich mir später ;)
Bin ich froh, dass die mich nicht "gefasst" haben, als ich vor Urzeiten mit fast 4.000 DM, – lauter 10 DM Scheine in einer Plastiktüte, – unterwegs war. Weil das besch…. Möbelhaus, bei dem ich zuvor bestellt hatte, auf Barzahlung bei Abholung bestand, sind mir unterwegs doch glatt die Banderolen abhanden gekommen. Eigentlich wollte ich ja 5 DM Scheine, aber soviele hatte die Bank gerade nicht.
@37 (Christian)
Wenn ein Richter eine entlastende Aussage nicht glaubt bietet es sich an, diese Aussage mit einfach zu erbringenden Nachweisen etwas Glaubwürdigkeit zu verleihen – so sie denn stimmt. Natürlich muss er nichts beweisen – aber wenn die Beweisführung der Anklage (und UV hat nirgendwo angedeutet, dass die Stückelung der einzige Punkt dieser Beweisführung oder auch nur der Wichtigste ist) gegen ihn spricht böte es sich an diese Beweisführung etwas zu erschüttern.
@64 (ghost)
Er soll mit dem Auszug nicht die Stückelung nachweisen, sondern dass er überhaupt Geld abgehoben hat (was er vermutlich nicht getan hat). Eine so offensichtliche Schutzbehauptung für bare Münze zu nehmen – DAS ist lebensfremd.
Wie steht es eigentlich mit der Lesekompetenz in D? Herr Vetter schreibt doch ganz klar, dass die Argumentation der Richterin erst in der Urteilsbegründung auftaucht, die Stückelung des Geldes in der Beweisaufnahme überhaupt keine Rolle gespielt hätte.
Wie soll Udo Vetter denn dann 'ganz einfach' mit 'nem Kontoauszug belegen, was gar nicht zur Debatte steht? Nach Urteilsverkündung geht das m.W. nur in der Berufung [bzw. in einem wiederaufgenommenen Verfahren nachdem ein Revisionsgericht den Formfehler als solchen feststellt].
Die angebliche Lebenserfahrung resultiert wahrscheinlich daher, dass die Richterin niemals genug Geld hat, um in dieser Größenordnung abheben zu können? ;)
Zum "in dubio pro reo"-Argument: Die (gerichtliche) Unschuldsvermutung ist nicht bei jedem Beweis oder Indiz zu beachten, sondern nur auf Zweifel anzuwenden, die am Ende der Beweisaufnahme verblieben sind. Viel Wert ist sie daher in solchen Fällen nicht.
Selle: *Miiiiiiiiep* Damit sind Sie leider an der 5-Euro-Frage gescheitert. Aus dem Geldautomaten kommen keine Münzen. Sie sind draußen!
/me denkt sich: mancher Kleingeist geht mir auf den Nerv! Diese dauernde Aufforderung: der Beklagte habe sich zu Rechtfertigen .. und die 10. Aufforderung das durch Kontoauszüge zu beweisen lässt mich an deren Intellekt zweifeln!
@75 (Dierk)
Nur, weil in der Verhandlung nicht nach der Stückelung gefragt worden ist, heißt das noch lange nicht, dass auch nicht nach der Herkunft des Geldes gefragt worden ist, oder?
@73 (M.Boettcher) und andere
Wird irgendwo auch nur angedeutet, dass der Täter wegen des Geldes festgenommen worden ist?
Wie wäre es, einfach mal bei der Bank nachzufragen, was auf dem Auszahlungslog steht?
Normalerweise müßte da die genaue Stückelung mit aufgeführt sein. Außerdem müßte die Bank dieses Log zur eigenen Sicherheit aufbewahren.
Aber die Staatsanwaltschaften sind heutzutage wie die Inquisitoren tief religiös, sie glauben grundsätzlich an die Schuld der Angeklagten. Sie wissen es nicht, aber sie sind der (religiösen) Überzeugung, daß es so sein muß. Dann brauchen sie natürlich ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachzugehen, nämlich auch Tatsachen zu ermitteln, die zu Gunsten des Angeklagten sprechen.
Warum gehen Verteidiger eigentlich nicht gegen diese Schlampereien vor?
Hört sich natürlich zunächst wieder super an für alle Fans. Ist so isoliert auch bestechend. Wenn Herr Vetter hier die komplette Beweiswürdigung eingestellt hätte, einschließlich seines doch sicher gestellten Beweisantrages zu der Abhebung? wäre wahrscheinlich der Witz rausgewesen.
@77 (Momster)
Meine Bank bietet auch Geldautomaten für Münz(roll)en an. Better luck next time.
@78 (ghost)
Wegen mir braucht der Großgeist sich nicht zu rechtfertigen. Geht er halt bei entsprechender Beweislage vollkommen zu Recht in den Bau – so wie in diesem Fall vermutlich auch.
@80
Dem Anwalt macht es zu viel Mühe .. viel zu viel Mühe. Es sei denn, es wäre ein Fall von "öffentlichem Interesse" und man steht am nächsten Tag im Express oder Bild. RTL-Nachrichten sind natürlich noch besser …
@80 (gerhardq)
" …. Aber die Staatsanwaltschaften sind heutzutage wie die Inquisitoren tief religiös, sie glauben grundsätzlich an die Schuld der Angeklagten …"
Richtig, aber das fängt schon beim Gesetzgeber an; vgl. die behördliche Praxis aufgrund erweiterter Bestimmungen zur Geldwäsche:
focus.de/finanzen/steuern...ontrollen_aid_387811.html
/me denkt sich: kleine Geister würden Leute sicher gern auf Grund von "Vermutungen" verurteilt sehen… sie zahlen gern mit intellektuellem Kleingeld und da ist es kein Wunder wenn aus deren Geld-Automaten schon das passende Kleingeld kommt…
/me denkt sich: Noch kleinere Geister würden Leute sicher trotz erwiesener Schuld auf Grund von "Ideologie" freigesprochen sehen.
Und ganz kleine Geister suchen sich eine Seite im Internet, wo das alle so sehen und sie ihre Vorurteile immer wieder aufs neue bestätigen können.
/me denkt sich: bei dem Argument hat der/die Selle jetzt die Rolle mit Cent-Stücken erwischt …
Mir ist es einmal passiert, dass ich 120 Euro abheben wollte und der Geldautomat daraufhin 24 5-Euro-Scheine ausspuckte (anscheinend hatte er nichts anderes mehr…). Das war ein ganz schönes Bündel…
Ok .. das war jetzt der 53. überflüssige Bericht von den Stückelungen. Soll Ich euch mal was von meinen Erlebnissen am Geldautomat berichten? ;-) Mein Geldautomat stand in D´doof und der spuckte nur Centstücke aus …
/me denkt sich: es lebe die Einfalt :-(
@ghost
Tatsächlich lasse ich mir normalerweise nur 5-Euro-Scheine auszahlen weil ich teurere Einkäufe sowieso meist unbar bezahle :p
Wenn der Mandant unschuldig ist und die Verurteilung aufgrund des beigeführten Geldes erfolgt ist, dann müsst man doch mithilfe eines Kontoauszugs gegen das Urteil vorgehen können.
Es geht doch keiner in den Knast, obwohl man klipp und klar beweisen kann, dass das Urteil falsch ist(?).
Ansonsten war es wohl wirklich ne Schutzbehauptung.
/me denkt sich: schon kommt der nächste Rucki-Suki mit dem Kleingeldautomaten ums Eck daher und schon haben wir wieder diese wirren Vermutungen ..
Gibt´s hier nur Narren oder nur ein Nest?
wie sieht denn so die gewöhnliche Geldstückelung von Drogenkonsumenten aus?
@93
Du hast 610€ in der Tasche, darf aber nicht ohne 5ér-Schein sein ;-)) Ohne 5ér kommst in den Knast :-(
Das ist Lebenserfahrung :-)
Im Namen des Volkes .. ohne 5ér Schein bist ein Drogendealer!!
Ich habe mal Geld abgehoben, Karte eingesteckt und das Geld stecken gelassen. Der Automat hat das Geld aber wieder eingezogen und die Bank hat mich informiert.
/me weiß das 900 000 in großen Scheinen kein besonders großes Problem sind .. dafür kommt man nicht in den Knast :-)
Fragt mal den Zumwinckel ;-))oder den Oberstaatsanwalt Fred Apostel
/me kennt Fälle, da wollte wer Geld abholen, da hat die Bank die Karte eingezogen und den Kunden informiert ..
Tja .. ist eine Wundermaschine dieser Geldautomat! Von 5,00€ bis Karte futsch ist Alles drin ;-)
Also mein Geldautomat hat neulich 1x 50 Euro, 2x 20 Euro und 1x 10 Euro ausgespuckt. Ich kann mich auch noch erinnern, dass es vorher mal 2x 50 Euro, 2x 20 Euro und 2x 5 Euro waren. Und noch davor …
Außerdem: Der Angeklagte braucht doch nur seine Kontoauszüge vorzulegen.
Der Nächste bitte.
@91: Au, au. In Deutschland ist es sehr wohl möglich, in den Knast zu gehen, obwohl man unschuldig ist. Einfaches Beispiel gefällig?
Einem Münchner Betreiber einer Tennishalle hatte das Landgericht München 2 Jahre und 10 Monate Gefängnis aufgebrummt. Er soll über einen Strohmann Umsatz-, Gewerbe- und Körperschaftssteuer hinterzogen haben. Der Unternehmer klagte gegen die neu erlassenen Steuerbescheide bis zum Bundesfinanzhof (ist neuerdings wohl üblich, bzw. erforderlich!), wo er schließlich Recht bekam und die neuen Steuerbescheide annulliert wurden.
An dem Strafgerichtsurteil wurde nichts geändert: "Ein entgegenstehendes Urteil im Finanzverfahren ist für die Strafgerichte kein Wiederaufnahmegrunde.", so der BFH-Präsident Wolfgang Spindler.
/me weiß das der U.V. eine "günstige Putze" bevorzugt .. vielleicht ist da ein Bedarf? Mit dieser schlichten Argumentation hat die Bewerberin sicher eine Chance ;-))
Also die Mandanten sind meist nicht meine Helden.
Aber völlig unabhängig davon:
Ich lasse mir immer nur kleine Scheine geben.
Die werden weniger gefälscht als 50er. Man kann fast passend zahlen. Niemand rudert um 38,37 aus der Kasse (oder seiner Börse) zu fischen. Man kriegt keine Scheine (bis auf 5er) zurück.
Btm?! Sind die so billig? Ich nix kenne Markt, hörstu?
@100 (ghost): Ironieverständnis gehört nicht zu Ihren Stärken, oder? Einfach mal den letzten Satz lesen.
@102
Die Ironie .. verlässt mich Nie! Ich hatte es verstanden und ebenfalls mit meiner eigenen Ironie kommentiert ;-)
@55 (Herbert)
Nunja… womöglich ist der Mandant ein gefährlicher Krimineller, vor dem Sie und ich nur sicher sind, wenn er im Knast vor sich hinschmort.
Aber falls das so ist, dann möge das Gericht ihn dorthin befördern, indem es ihm die Straftat sauber nachweist, und nicht, indem es sich irgendwelchen Quatsch aus dem Hintern zieht.
/me zahlt grundsätzlich nur mit 25 und 33 €-Scheinen ..die sind unauffälliger als die gängige 5€-Dealer-Stückelung :-)
Wenn ich bei meiner Bank 100€ abheb´, bekomme ich entweder 4 x 25 oder 3 X 33 und ein Euro-Stück "Klimpergeld". Aber nur wenn ich Glück habe .. sonst kommen 100 Cent-Stücke aus dem Schlitz ;-)
ist der liebe Richter schonmal auf die Idee gekommen, dass die kleinen Scheine vielleicht bereits "verbraucht" waren und nur die größeren – noch ungewechselten – übrig geblieben sind? Das ist bei mir jedenfalls eher die Regel als die Ausnahme….
Abgesehen davon, dass ich in letzter Zeit schon öfter etwas blöd da stand, wenn ich mir 200 Euro gezogen und nur (!) 50er erhalten habe. Weshalb ich durchaus auch mal "krumme" Beträge eingebe, um ganz sicher wenigstens ein paar kleine Scheine zu kriegen.
@79: habe ich das angedeutet? Mir ging es um die Stückelung, nämlich fast 400 kleine Scheine. Keine Ahnung, für was die beamtenbrillenmäßig "typisch" sein könnten, aber irgend etwas oder eine "Szene" findet sich eigentlich immer.
/me kennt Leut´ die viel blöder vor dem Geld-Automat gestanden sind. Sie wollten die letzten 20€ vor Geldende abholen, aber der Automat hatte keine 5ér und 10ér mehr. Und es war grad WE ..
Klassischer Fall von Befangenheit.
Richter(in) entscheidet aus welchen Motiven auch immer und sucht nachher eine irgendwie plausible Begründung.
Schäbig.
… es kommt schlicht darauf an, wie oft der Automat frequentiert wird.
Ich habe früher NIE grosse Scheine erhalten, generell kleine.
Auch heute noch bekomme ich generell keine 100er z.B. wenn ich 200 Euro abhole. Das ist im Bürogelände, also ausserhalb der Stadt.
In der Innenstadt hingegen sieht meine Stückelung oftmals anders aus und beinhaltet mehr grosse als kleine Scheine (zumeist keine kleinen Scheine, nur wenn notwendig). Da kommt auch mal n 100er raus.
Ergo, man zieht offenbar in der Stadt meist weniger Geld als draussen, so dass die kleinen Scheine alle sind?
Berliner Sparkasse: meist größere Scheine
BW-Bank: meist bunt gestückelt
Ich bin mir sicher, dass irgendjemand "Sachverhaltsquetsche" brüllen wird.
Der Richterin ist vermutlich nicht klar daß eine "Drogentypische" Stückelung eher ein vielfaches von 25 ist.
P.S. ich hole mir z.B. nie 50er.Beträge ab 60 € werden eigentlich immer mit Karte bezahlt und ich bin bei der nächsten Polizeikontrolle mit augenblicklich 1 x 50 € , 2 x 20 € , 2 x 10 € und 4 x 5 € auch auf der sicheren Seite
@ ghost
Danke, danke, danke. Ich hab bei einem lawblogartikel noch nie so gelacht. Und die dürfen wahrscheinlich alle wählen.
Erinnert mich an:
http://www.hier-ist-dein-schild.de/ :))
(Hoffentlich) abschliessend zum Thema Stückelung: es handelt sich um einen sowie Bank-seitig (default) wie auch Kunden-seitig (für die einzelne Entnahme) konfigurierbaren Parameter. Bankseitig kann davon ausgegangen werden, dass Kundenkreis, Lage der Automaten und weitere externe Faktoren einbezogen werden. Bei nicht-Verfügbarkeit einer Stückelung wird im Normallfall die nächst kleinere Stückelung entsprechend erhöht.
Fazit: Bankübergreifend "üblich" ist hier überhaupt nichts. Abgesehen davon, dass nicht nur die Protokolle des Kontos, wie auch des Automaten hinzugezogen werden könnten, sondern auch die Parameter des Automaten erfragt.
Ich finde wir sollten sowieso alle viel mehr Geld in der Tasche haben. Nein, ehrlich. Dann stehen die Banken aber mal _sowas_ von dumm dar…
Ob es wohl falsch ist anzunehmen, wir hætten auch den Satz vor dem "darueber hinaus…" zu Lesen bekommen, wenn er nicht die Begruendung dafuer enthielte, die Geldautomatengeschichte nicht zu glauben?
Ja, der zitierte Satz ist einigermassen absurd. Er liest sich aber nicht so, als hætte er fuer das Urteil irgendeine Bedeutung.
Bei "meinem" Geldautomaten kann ich optional eingeben, welche Scheine ich will.
@113
Sind diese Fragen nicht ein Abklatsch der im MAD-Magazin üblichen 1001. Variation des Themas "Kluge Antworten auf Dumme Fragen"?
Nein, natürlich nicht! Die MAD-Redaktion hat damals die Zeitmaschine erfunden und bei ihrem Besuch bei uns ein Schild bekommen!
Stückelungen _mit_ 5-Euro-Scheinen sind ebenfalls dealertypisch, wie man in einem älteren Lawblog-Beitrag nachlesen kann:
lawblog.de/index.php/arch...nd-wir-nicht-alle-dealer/
@81: Die Bank müsste nicht nur, sie muss. Und zwar 10 Jahre lang. Nennt sich heutzutage "ELJO" oder "E-Journal" – Elektronisches Journal. Früher war das Journal ein Papierstreifen, der im Automat mitlief, ähnlich wie in manchen Registrierkassen.
Ich wäre froh, wenn es an den Geldautomaten der Haspa (Hamburg) 5-Euro Scheine geben würde. Die Wahrscheinlichkeit, einen ausgezahlt zu bekommen, ist jedoch extrem gering.
@ Udo:
Meine Beichte:
€13,43.
Davon entfallen auf:
- Papiergeld: 5,-
- 2- €- Münzen: 4,-
- 1- €- Münzen: 2,-
- Kleingeld: Rest…
;-) #Twitter
Grüße!
Ich war schon froh, als bei meiner Bank vor ein paar Jahren 10-Euro-Scheine in so ziemlich jedem Automaten auftauchten, zuvor gabs normal nur 20er (könnte aber auch sein, dass die 10er nur ständig leer waren). 5er habe ich von meiner Bank hingegen noch nie bekommen, wenn ich irgendetwas jenseits der 30 Euro gezogen habe. Ich fände es auch reichlich absurd, bei dreistelligen Beträgen plötzlich mit 5ern überhäuft zu werden.
@123 Fred
Kann aber durchaus passieren, wenn die grossen Scheine alle sind. ;)
Ich könnte mir auch vorstellen, ausserhalb der Innenstadt hebt man grössere Summen ab, innerhalb kleinere Summen.
Von daher wird wohl auch die Stückelung abhängig sein und somit die Befüllung der Automaten.
/me kennt jetzt jede mögliche Stückelung einer Barabhebung aus Bankautomaten von Flensburg bis Passau und kann sich nun beruhigt zu Bett begeben. Es war wieder mal ein Tag, wo man weiß: Ich habe wieder viel dazu gelernt!
Ich danke Euch, die ihr über eure Erfahrungen beim abholen von 1000 € .. ach was sag´ ich .. von 2000 € in unterschiedlichen Stückelungen berichten konntet und danke denen, die leider nur 50€ oder mit sonstigem Kleingeld nach Hause gehen mussten.
Ein Kontoauszug hätte doch die Verhandlung überflüssig machen können, oder gibt es wohl doch mehr Beweise wg. Dealerei ?
Wenn ich überlege, wie oft ich schon beim Abheben von 50 EUR exakt einen 50-EUR-Schein vom Automaten bekommen habe… soviel zu den 5ern. :-/
Das beweist doch nur eines: Eine der Allgemeinheit zugeschriebene (richterliche) Lebenserfahrung ist eigentlich eher nur ein persönlicher Horizont.
Und spätestens seit Adenauer wissen wir, dass dieser auch sehr unterschiedlich (eng) ausfallen kann.
Daraus ein "Im Namen des Volkes" ableiten zu können hat schon etwas von Hybris.
A) Den kleinsten Betrag den ich am Bankautomaten geholt habe waren 15 € (1*10 und 1*5), der größte 1.000 € (19*50, 1*20, 2*10, 2*5) Ab und an kommt auch mal der Spruch, dass eine Auszahlung des Geldbetrages nicht möglich sei, wenn ich zum Beispiel 30 € abholen wollte. Dann gibt mir der Geldautomat die Alternative 20 € oder selber einen anderen Betrag zu wählen – wahrscheinlich waren die 10 €-Scheine nicht mehr vorhanden, und auch von den 5€-Scheinen nur noch einer oder weniger da.
B) Und wenn beim Beschuldigten auffällig viel Kleingeld (>15 €) gefunden wird liegt das sicherlich ganz einfach daran, weil er beim Drogenverkauf diese auch an Kinder verkauft hat, die für das Zeug zusammenlegen mussten. Na das ist ja nun wirklich ein Grund für eine deutliche Strafverschärfung…
@2 (pixel),
bei der Volksbank hier in Sachsen-Anhalt sind 5 € – Scheine die Normalität, man bekommt zumindest zwei – außer natürlich man wählt das Knöpfchen "Stückelung" aus.
@58 (Hans-Erwin),
ich kann leider täglich nur 1.000 € abholen – zumindest am Bankautomaten. Als ich mein Motorrad von einem Privaten gekauft und bar bezahlt (ist das eigentlich auch verdächtig?) habe musste ich zur netten Servicedame. Und die hat mir übrigens auch keine 5 € Scheine gegeben……
@64 (Ghost),
man sollte aber zumindest nachweisen können, wie viel Geld der Beschuldigte abgehoben hat. Ob das bei der Richterin mit Lebenserfahrung zieht ist natürlich eine andere Frage…
@92 (Suki11),
ich empfehle ein intensives Studium von "Unrecht im Namen des Volkes" von Sabine Rückert. Das mit der Beweisführung mancher Richter ist schon komisch, da kann ein Mädchen über Jahre vergewaltigt wurden sein, sie widerspricht sich im Satz mindestens drei mal und ist nachweislich noch Jungfrau, die beiden "Täter" kommen trotzdem in den Knast…
@111 (SvenC),
wahrscheinlich. Ältere Leute haben ja so die Eigenschaft gleich die gesamte Rente abzuholen (warum auch immer, das manche Rentner ein paar tausend € in der Wohnung haben überrascht mich immer wieder). Junge Leute holen auch mal kleinere Beträge, ich hole gerne mal 15 oder 30 €, weil ich abseits von Lebensmittel eh das meiste im Internet kaufe, beispielsweise Bücher solange ich weiß was ich will – Ewigkeiten bei den Buchhändlern suchen und beim Nachfragen erfahren, dass es erst bestellt werden müsste ist mir zu doof. Und ich kaufe, auch ein Unterschied zu den Älteren, auch keine Lebensmittel für ein, zwei, drei Wochen, sondern ein paar Reserven und dann immer auf was ich Lust habe, da ich eh täglich unterwegs bin, somit kann ich dann auch öfter einfach an den dort gelegenen Geldautomaten.
Außerdem ist man in der Stadt wohl öfter unterwegs und kommt daher auch öfters an Geldautomaten vorbei, während man aufm Dorf erst ein paar KM extra zum nächsten Automaten fahren muss. Auf dem Dorf leben, um ersteres noch mal zu erwähnen, auch im Durchschnitt ältere Menschen. So gesehen wären die Anbieter von Geldautomaten durchaus schlau, wenn sie auf dem Dorf die Stückelung 100-50-20-10 und in der Stadt die Stückelung 50-20-10-5 anbieten: Oder man entwickelt einen Geldautomaten für die Stückelung 100-50-20-10-5. Letztlich ist mir das aber auch ziemlich schnuppe, ich finde immer einen Betrag den der Geldautomat auch ausspucken kann. ;-)
@128 (henning),
das ist mir bis dato nur zwei oder dreimal passiert. ;-)
mein freund hatte erst 1000€ in bar einstecken um sich ein rad zu kaufen … gottseidank isser damit nicht in eine polizeikontrolle geraten … immerhin ist er student und wir wissen ja dass alle studenten mit drogen dealen und so.
wenns nicht so haarsträubend wäre würd ich sogar lachen darüber.
Ein Kontoauszug sagt nichts über die Stückelung aus. Dem komischen Richter kannste damit vor der Nase rumwedeln. Interessieren wird es ihn wahrscheinlich nicht, weil ja kein 5er beim Beschuldigten gefunden wurde. *kopfschüttel*
Jetzt ist dieser Angeklagte zum x-ten Mal wegen seiner "typischen Dealer-Stückelung" hier im Blog Vorverurteilt worden und laufend wird von ihm gefordert, er könne ja zur Entlastung seine Kontoauszüge vorlegen. In welchem Rechtsstaat leben wir hier eigentlich?
Es gibt für Privatpersonen keine Verpflichtung, seine Kontoauszüge regelmäßig abzuholen und in entsprechende Auszug-Hefter einzulegen und für ein mögliches Gerichtsverfahren vorzuhalten. Der Kontoauszug ist nun möglicher Weise nicht (mehr) vorhanden und kann nur unter Kosten und erheblichen Mühen beschafft werden. Wieso soll der Beklagte den Gegenbeweis erbringen?
@133 (ghost),
die StA hat, wenn ich nicht ganz falsch informiert wurde, auch die Pflicht bei _Entlastenem_ zu ermitteln.
Und wenn man dann unter ein wenig Drohung die Bank zur Behörde erklärt und anfragt, wann ein Kunde mit diesem Namen diesen Betrag abgeholt hat (natürlich nur in einer(!) Datenbank und komplett automatisiert) sollte das ja leicht rauszukriegen sein. Aber auf die Idee scheinen manche StAe nur dann zu kommen, wenn sie sich wieder wie der große Held des ehrenhaften deutschen Volkes darstellen können…
und was ist wenn der angeklagte das geld im januar 2002 abgehoben und bis dahin unter die matratze gelegt hat?
so lange wird das ganze nämlich nicht gespeichert.
zur stückelung wurde ja schon genug gesagt.
aber das kommt in der lebenserfahrung der richterin sicher nicht vor.
deswegen gibt es in wirklichkeit garkein AIDS, denn die richterin hatte es ja sicher noch nie…
Naja, nur weil er 610 Euro bei sich hatte wird er wohl nicht zu einer Freiheitsstrafe verdonnert, wenn er aber schon öftersn wegen Drogenverkäufe mit dem Gesetz zu tun hatte und zufällig mit 610 Euro in der Gegend herumläuft, dann liegt es wohl doch sehr nah dass das Geld nicht aus dem Geldautomat kommt und dann muss eben gefragt werden, woher das Geld kommt und für was er es im Geldbeutel hat.
Ich weiss nicht wie es bei Euch ist, aber mit 610 Euro im Geldbeutel laufe ich nicht ohne Grund herum, ansonsten habe ich weitaus weniger Bargeld im Geldbeutel, vorallem auch wie in diesem Fall anscheinend ja auch eine EC-Karte vorhanden ist …..
Ich kapituliere vor so viel Scharfsinn!! Kann man der letzten Meldung noch peinlicheres hinzufügen? Nein!!
@136 (gerti),
dann gibts anscheinend sehr viele Drogendealer >60 Jahre…
Fünfer aus dem Automat? Das ist mir vor ca. drei Wochen zum allerersten mal passiert, was auch der einzige Grund dafür ist, dass ich mich überhaupt daran erinnern kann. Üblich ist das also in meinen Augen keinesfalls.
Das eigentlich Schräge an diesem Urteil ist doch die Tatsache, dass die Richterin dem Angeklagten überhaupt das Recht abspricht Geld in der Tasche zu haben und Geld auszugeben. Wo sind wir denn bitte schön?
Also ich für meinen Teil bekomme regelmäßig € 5,00-Scheine aus dem Geldautomaten und lasse auch diese Banknoten in den Geldverkehr wieder einfließen, gelegentlich tausche ich sogar Banknoten und Kleingeld auch in Läden – insbesondere wenn der Händler gerade von etwas zu wenig hat, von dem ich zu viel im Portemonnaie habe. Und ja, dann kommt es wohl vor, dass ich kurz vorher Geld abgehoben habe (auch mal mehr) und keinen Fünfer in der Tasche habe. Da muss man nicht mal über Geldautomatenauspuckgewohnheiten diskutieren.
Aber vermutlich sind deutsche Richter wirklich mittlerweile so überfordert, dass sie nicht mehr am wirklichen Leben teilnehmen können. Bitter für den Angeklagten!
Ich bin der Überzeugung, es ist nicht die Überforderung der Richter, sondern ein genetischer Defekt derselben!
Hier gehen/kommen Menschen in ein Amt, die das Leben in einer lebensnahen Gesellschaft nie überstehen würden. Das Gericht ist sozusagen ihr Reservat …
.. jedenfalls sind die lebenstüchtigen Exemplar sehr selten ..
Kann aus persönl. Erfahrung berichten, dass für die Cops in versch. Fällen alles von 4×5er + 2×10er über 25×5er + 10×10er bis 2×100er + 1×50er "szenetypische" Scheine sind….
Ich hab auch schonmal Geld an einem Bankautomaten abgehoben. Kann mich an die Stückelung aber leider nicht genau erinnern. Irgendwas mit
€50
€20
€10
Hoffe ich konnte weiterhelfen.
also ich habe mich gestern geärgert,daß ich von meiner Sparkasse jetzt auch noch 5 Euroscheine über den Automat bekommen habe,obwohl ich eine runde Hunderterzahl abgehoben habe.Dazu waren gerade die 4×5 Euroscheine nicht gerade die saubersten.Deswegen sind die mir gleich aufgefallen.Normal bekommt man ja saubere Scheine,