21.4.2009

Mieterverein ist günstiger

Einen Artikel der Agentur dpa über Mietervereine überschreibt WELT Online wie folgt:

Mieterverein ist günstiger als Rechtsschutz-Police

Das stimmt. Ebenso wäre zutreffend:
Ein Klassenausflug ist günstiger als eine Kreuzfahrt
oder
Ein Welt-Abo ist günstiger als der Springer-Verlag

Mietervereine bieten außergerichtliche Beratung sowie meistens eine Prozesskostenversicherung. Die Konditionen lassen sich beispielhaft beim Berliner Mieterverein nachlesen. Da der Mieterverein-Rechtsschutz nur eine Ausschnittdeckung bietet, ist es ganz logisch, dass die Kosten unter denen einer üblichen Rechtsschutzversicherung liegen können.

Weiteren Rechtsschutz, etwa für Streitigkeiten im Verkehr und im Beruf, finden offenbar aber auch die Mieterschützer sinnvoll – sie bieten das nämlich gegen Extraprämie an. Die Mitgliedschaft im Mieterverein als Alternative zur Rechtsschutzversicherung hochzujubeln, so wie es im Artikel passiert, ist daher mehr als seltsam.

Zumal eines m.E. für eine externe Rechtsschutzversicherung spricht: Wer wegen Falschberatung sich eines Tages den Mieterverein vorknöpfen will, wird es bei einer externen Rechtsschutzversicherung vermutlich einfacher haben, eine Deckungszusage zu erhalten.

Selbstverständlich gehe ich davon aus, dass Falschberatung bei Mietervereinen die ganz krasse Ausnahme ist. Aber wie eine BGH-Entscheidung (VIII ZR 102/06)
gezeigt hat, ist ein Mietverein-Mitglied wegen Falschberatung sogar schon aus der Wohnung geflogen.

(Autor: AK)

45 Kommentare zu “Mieterverein ist günstiger”

  1. Schulzki meint: (21.4.2009 um 13:09) AntwortenReply to this comment

    Könnte es sein, dass bei einer Beratung durch einen Verein die aus dem neuen VVG (VersicherungsVertragsGesetz) entstandenen Verpflichtungen umgangen werden können? Dann sollte man mit den Ratschlägen leider doppelt vorsichtig sein.

  2. PA meint: (21.4.2009 um 14:39) AntwortenReply to this comment

    Wobei festzuhalten ist, dass das Mieterverein-Mitglied nicht wegen Falschberatung, sondern wegen Nichtzahlens aus der Wohnung geflogen ist…

  3. suki11 meint: (21.4.2009 um 14:48) AntwortenReply to this comment

    Als Mitarbeiter einer Hausverwaltung, der öfters mit meckernden Mietern zu tun hat, würde ich in Fällen die nicht sooo gravierend sind (z. B. hohe Nebenkosten-Nachzahlung) trotzdem erstmal zum Mieterverein raten.
    Die haben mitunter auch mehr Ahnung und Praxiserfahrung. Das ist dann für alle Seiten von Vorteil. Auch wenn das aktuelle Beispiel anderes nahe legt. (Und niemals mit mehr als 2 Monatsmieten in Rückstand geraten! Wer sowas wegen ein paar fehlenden Kopien … oh man)

  4. Hobbyjurist meint: (21.4.2009 um 15:02) AntwortenReply to this comment

    Rechtsschutzversicherung – nein danke. Das sind diejenigen Versicherungen, die Dir bei Sonnenschein einen Regenschirm hinhalten und diesen beim nächsten Regenschauer wieder wegziehen.

  5. Joe meint: (21.4.2009 um 15:21) AntwortenReply to this comment

    Mietwochen bei lawblog. ;-) Bis jetzt hatten wir schon:

    - Automiete
    - Wohnungsmiete

    Das nächste, was man thematisieren könnte, wäre die wieder eingeführte Gerätemiete bei der Deutschen Telekom. Fallstricke? Wer haftet bei Blitzschlag?

    Die Firma Hansenet tut sich schon länger mit sowas vor. Die Monatsmiete ist zwar im Anschlußpreis enthalten, wem die Billigendgeräte im Marktwert von ca. 25 EUR jedoch verlorengehen, der zahlt 200 EUR. Zulässig?

    Und gibt es eine Endgerätemietrechtsschutzversicherung?

  6. suki11 meint: (21.4.2009 um 15:23) AntwortenReply to this comment

    Und wer meint, er müssen einfach über viele Monate hinweg überhaupt gar keine vertaglich vereinbarten Nebenkostenvorauszahlungen mehr leisten,
    nur weil der Vermieter keine Kopien der Belege macht und dann noch meint vor dem BGH Recht zu kriegen, dem – sorry – dem ist ja wohl auch echt nicht mehr zu helfen. Völlig gleich, was da irgend ein Mieterverein sagt. :)

  7. Rolf meint: (21.4.2009 um 15:24) AntwortenReply to this comment

    Bemerkenswert ist, dass die meisten Mieterrechtsschutzversicherungen der Mietervereine im Gegensatz zu "normalen" Rechtsschutzversicherungen erst kündigen dürfen, wenn der Mieter für mindestens zwei innerhalb von zwölf Monaten eingetretene Rechtsschutzfälle Deckung bekommen hat.

    Professionelle Schmarotzer, die Mitglied im Mieterverein sind, zahlen daher jedes Jahr ohne jede Begründung die Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung nicht und lassen sich stattdessen vom Vermieter im 12-Monats-Takt verklagen, in der Hoffnung, dass dieser nach ein paar Jahren aufgibt. Für den versicherten Mieter fällt dabei nur eine geringe Selbstbeteiligung an.

    Die "freiwillig" zu beantwortende Frage nach der Mitgliedschaft im Mieterverein sollte daher von jedem Vermieter in den Mieter-Selbstauskunfts-Fragebogen vor Abschluss eines Mietvertrages aufgenommen werden. Potenziell querulatorisch veranlagte Mieter-Kandidaten können so bequem vorab aussortiert werden, wenn eine Risikominimierung erwünscht ist.

  8. suki11 meint: (21.4.2009 um 15:28) AntwortenReply to this comment

    @8 Rolf
    Die Mitglieschaft im Mieterverein ist aber nicht unbedingt ein Zeichen für "querolantorisch veranlagte Mieter".

    Mieter die gleich Briefe vom RA schicken sind da unangenehmer. Oder Mieter die gar keine Ahnung haben und einfach nur "dagegen" sind auch.

    Mit dem Mieterverein kann man i. d. R. wenigstens noch sachlich reden und die aktzeptieren dann auch sachliche Gründe und Kostenbelege.

  9. Cliff McLane meint: (21.4.2009 um 15:30) AntwortenReply to this comment

    > Potenziell querulatorisch veranlagte Mieter-Kandidaten können so bequem vorab aussortiert werden, wenn eine Risikominimierung erwünscht ist.

    Das geht aber auch andersrum: Bei einem Vermieter, der so eine "freiwillige" Erklärung von mir wünscht, ziehe ich nicht ein, weil mit 99%iger Sicherheit anzunehmen ist, dass er mich bei den Nebenkosten bescheißt.

  10. Rockafella meint: (21.4.2009 um 15:32) AntwortenReply to this comment

    Mietervereine bieten "Rechtsschutz" an? Sind die Gerichte jetzt auch schon privatisiert?

  11. PA meint: (21.4.2009 um 15:40) AntwortenReply to this comment

    Mir ist sowieso schleierhaft, wieso man eine Rechtsschutzversicherung abschließt.

    (1) Wenn ich berechtigte Forderungen gegen einen Dritten habe, kann ich den auch verklagen, schließlich werden die Kosten meines RA erstattet.

    Außerdem brauche ich im alltäglichen Bereich vor dem AG keinen RA, da kann ich die Klage gleich selbst schreiben, wenn ich Angst habe, dass die Gegenseite nicht zahlen kann. Dann ist auch fraglich, ob eine Klageerhebung überhaupt sinnvoll ist, wenn ich die Forderung sowieso nicht eintreiben kann.

    (2) Wenn jemand berechtigte Forderungen gegen mich hat, dann zahle ich die.

    (3) Wenn jemand unberechtigte Forderungen gegen mich hat, soll er ruhig klagen, schließlich wird ja dann auch mein Anwalt bezahlt.

    IMHO sind also Rechtsschutzversicherungen nur was für Querulanten. Außerdem entspricht das RA-Honorar und die Gerichtskosten bei kleineren Streitwerten gereade mal einem Jahresbeitrag der Versicherung, also kein Risiko, dass unbedingt versichert werden muss. Und bei Unsicherheit über die Erfolgsaussichten sind auch die Kosten für eine Erstberatung nicht übermäßig hoch…

  12. Kollege meint: (21.4.2009 um 15:47) AntwortenReply to this comment

    @12: Möglicherwiese übersehen Sie die regelmäßig nicht geringen Sachverständigenkosten. Wenn Sie aber ohnehin immer Recht bekommen, tragen Sie auch insoweit kein Risiko.

  13. suki11 meint: (21.4.2009 um 15:48) AntwortenReply to this comment

    Außerdem (als letztes für heute):

    Ich Wette das war ein Missverständnis.
    Der Mieterverein hat bestimmt gesagt, ohne Belege-Kopien müsse der Mieter den Nachzahlungsbetrag aus der Nebenkosten-Abrechnung des entsprechenden Jahres nicht bezahlen ("die Nebenkosten" halt).
    Und der Mieter hat das dann so verstanden, dass er überhaupt keine Nebenkosten mehr zahlen muss.

    Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass ein Mieterverein bewusst so einen ganz offensichtlichen Unsinn rät.

  14. PA meint: (21.4.2009 um 15:56) AntwortenReply to this comment

    @Kollege: Wozu brauche ich einen Sachverständigen, außer vielleicht im Verkehrsrecht? aber auch da erschließt sich mir das nicht, denn

    -habe ich Schuld, zahlt meine Haftpflicht den gegnerischen Gutachter
    -habe ich keine Schuld, zahlt mir der Gegner (bzw. seine Haftpflicht) meinen Gutachter

    Nur bei Teilschuld bzw. eigenem Gutachter trotz voller Schuld könnte man ggf. auf Kosten sitzen bleiben. Wenn ich jetzt überlege, dass mein letzter Gutachter bei einem Schaden von 4000 Euro etwa 350 Euro wollte, ich diese bei Teilschuld nur teilweise übernehmen müsste und eine Haftpflichtversicherung zwischen 250 – 500 Euro im Jahr kostet brauche ich bei der Schadenshäufigkeit keine Rechtsschutzversicherung.

  15. 321 meint: (21.4.2009 um 16:08) AntwortenReply to this comment

    Tja – PA – wenn alle Fälle eindeutig wären bräuchten wir auch keine Gerichte, wenn alle Parteien wirklich leistungsfähig wären könnten und würden natürlich auch alle immer alles bezahlen .. .. ..

    ganz ehrlich, wer Auto fährt, Mieter und Arbeitnehmer ist und keine Rechtsschutz (bei allen Mängeln die es dort gibt) hat ist selber schuld.

    Im übrigen: Wenn ich im Recht bin krieg ich mein Geld vom Gegner – ein paar Tage zurückblättern und die Kommentare zu § 12a ArbGG lesen … …

  16. h.c. (Christian Unger) meint: (21.4.2009 um 16:16) AntwortenReply to this comment

    @12/15 (PA),

    es gibt immer ein Prozessrisiko. Und bei manchen Richtern, vor allem Mieter, ist dann selbst ein kleiner bis mittelgroßer Ast im Garten ein erheblicher Mangel.

    Anderes Beispiel: In ihrer Wohnung schimmelt es. Nun streiten Sie sich mit Ihrem Vermieter bis vor das Gericht. Wer daran Schuld ist muss ein Gutachter feststellen.

    Aber anscheinend wissen und können Sie ja alles, und wenn das nicht so ist zahlen Sie immer fein. Das ist natürlich Ihre Sache.

  17. Kollege meint: (21.4.2009 um 16:48) AntwortenReply to this comment

    @15: "meinen" und "deinen" Gutachter gibt es im gerichtlichen Verfahren nicht. Es wird ein Gutachter durch das Gericht beauftragt. Die hierdurch entstehenden Kosten hat am Ende der zu tragen, der im Verfahren unterliegt.

  18. anonym meint: (21.4.2009 um 17:29) AntwortenReply to this comment

    @8 Kann mir beim besten Willen nicht recht vorstellen, daß eine Frage nach der Mitgliedschaft in einem Mieterverein wirklich zulässig ist. Da ich die Frage für generell unzulässig halte, würde ich sie dem Vermieter gegenüber immer verneinen (unabhängig vom wahren Tatbestand). Ich sehe meinen Standpunkt konform mit der aktuellen Rechtsprechung.

    Was haben Sie also gewonnen mit einer solchen Frage?

    Im übrigen glaube ich auch nicht, daß Mieter, die dem Mieterverein angehören, deswegen besonders renitent wären. Sie informieren sich bloß mehr als andere Mieter.

  19. Christian meint: (21.4.2009 um 17:50) AntwortenReply to this comment

    Zu Nr8 – Also ich (Mitglied in einem Mieterschutzverein) habe auch Streitigkeiten mit meinem Vermieter über die Nebenkostenabrechnung bzw einer Position darauf die der Vermieter nicht belegen möchte(könnte?) und die ich für völlig überzogen halte, zumal die beauftragte Firma dem Schwager des Vermieters gehört (ich habe natürlich nur besagte Position beanstandet und nur diese Position nicht gezahlt) – vieleicht können sie sich aber auch vorstellen dass es nicht nur schwarze Schafe unter den Mietern gibt, sondern auch unter den Vermietern.
    Ich sehe nicht warum ein Vermieter einen mündigen und aufgeklärten Mieter scheuen sollte. Wie soll ich mir das vorstellen? "Ich würde nur an dumme Leute vermieten mit denen ich im Zweifelsfalls machen kann was ich will" ??

  20. anonym meint: (21.4.2009 um 18:08) AntwortenReply to this comment

    @20 Dem ist nur voll zuzustimmen. Es ist sogar zu bezweifeln, daß die Mieter, die wirklich unangenehm sind, im Regelfall im Mieterverein sind. Insofern zeigt es nur wieder, welches verfehlte Feindbild sich manche Vermieter künstlich aufbauen.

    Wohnen müssen im Grunde alle Leute. Vermieten sollte man besser nur dann, wenn man auch moralisch und intellektuell dafür gerüstet ist. Das wäre jedenfalls meine Empfehlung.

  21. DrSnuggles meint: (21.4.2009 um 18:19) AntwortenReply to this comment

    @15

    >@Kollege: Wozu brauche ich einen Sachverständigen, außer vielleicht im Verkehrsrecht?

    Hatte schon einen Fall, da wurde wg. einer defekten 16 MB SmartMedia Speicherkarte geklagt, die außerhalb der 6 Monatsfrist kaputt gegangen ist. Wert damals noch ca. 30 EUR. Die Amtsrichterin verlangte ein Gutachten. Selbiges besagte: Fehler hätte von vornherein bestehen können, aber mit Sicherheit kann man es nicht sagen (Prüfmethodik des Sachverständigen übrigens absolut ungeeignet). Das hat der Amtsrichterin gereicht den Angeklagten zu verurteilen die SmartMedia Karte und die Kosten für den Gutachter + Anwälte zu ersetzen… So wurden aus 30 EUR Streitwert weit über 1000 EUR Kosten.

    Eine Rechtsschutzversicherung wäre da schon toll gewesen für den Angeklagten.

  22. Delphinmetzger meint: (21.4.2009 um 18:20) AntwortenReply to this comment

    Es ist übrigens gerade eine Neuauflage des "Sternel" erschienen. Völlig überarbeitet, genau wie ihr Autor.

  23. Carl Kläger meint: (21.4.2009 um 19:15) AntwortenReply to this comment

    @7 (suki11): Es soll aber auch Vermieter geben, die die Nebenkostenabrechnung von 2007 (!) bis heute (!) noch nicht erstellt haben, weil sie wissen, dass der Mieter eine saftige Rückzahlung bekommt! Und selbst auf das Schreiben eines Anwaltes, diese bis 20. April 2009 vorzulegen, wird vorsichtshalber erst gar nicht reagiert! Beim letzten Mal (Abrechnung 2006) musste ja auch das Gericht für Klärung sorgen. Ich fürchte nur, dass der Richter jetzt seine Drohung wahr machen wird, und dem Vermieter einen Hausverwalter als Auflage machen wird! Ist ja erst die … Moment … 20. Klage gegen den Vermieter! Alle gewonnen, übrigens! :o

    Was lernen wir daraus? Schwarze Schafe gibt es auf beiden Seiten! Nicht wahr?

    P.S.: Bevor die Frage kommt: Nein, ich will nicht ausziehen! Mit laufenden Mietminderungen und Abstufungen im Mietspiegel (wegen "Renovierungsstau") ist die Wohnung seeeehr günstig! :)

  24. Rolf meint: (21.4.2009 um 19:25) AntwortenReply to this comment

    19 anonym "Kann mir beim besten Willen nicht recht vorstellen, daß eine Frage nach der Mitgliedschaft in einem Mieterverein wirklich zulässig ist."

    Wenn die Frage freiwillig zu beantworten ist, muss der Mietinteressent sie nicht beantworten. Dass er sie falsch beantworten darf, ist klar. Nur werden die Mitglieder im Mieterverein sie doch eher gar nicht beantworten, bevor sie sie falsch beantworten.

    20 Christian "Ich sehe nicht warum ein Vermieter einen mündigen und aufgeklärten Mieter scheuen sollte."

    Es geht primär um die Aufwandsminimierung. Bei großer Nachfrage wählt man sich geschickterweise einen Mieter, der die korrekten Abrechnungen mit Belegen auch pünktlich zahlt und nicht erst vom Mieterverein irgendwelche vermeintlichen Fehler entdecken lässt, die dann vor Gericht erfolgreich aber mit viel unnötigem Zeitaufwand eingeklagt werden. Eine Mieterrechtsschutzversicherung lohnt sich für den Mieter nur, wenn er sie regelmäßig nutzt, in der Hoffnung doch irgendwann bei einer Rechnung weniger bezahlen zu müssen und somit die Kosten wieder reinzuholen.

    21 anonym "Insofern zeigt es nur wieder, welches verfehlte Feindbild sich manche Vermieter künstlich aufbauen."

    Man vermeidet nur Aufwand, indem man sich streitfreudige Leute nicht freiwillig als Vertragspartner auswählt. Irgendwie möchten die Mieter meistens die Kosten für die Mitgliedschaft wieder reinholen. Das geht nur durch Streit.

  25. suki11 meint: (21.4.2009 um 20:22) AntwortenReply to this comment

    @24 Carl

    Eine Mietnebenkostenabrechnung darf nur bis max. 1 Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellt werden. Jedenfalls soweit ein Nachzahlungsbetrag dabei rauskommt.

    Eine Abrechnung für 2007 kann also gar nicht mehr erstellt werden, sondern hätte bis spätestens zum 31.12.2008 beim Mieter sein müssen. Da hat der Mieter dann Glück gehabt.

    Es sei denn, es kommt ein Guthaben für den Mieter raus.
    Oder es wurde fristgemäß eine falsche aber formal (!) richtige Abrechnung erstellt. Dann darf die neue Abrg. für den Mieter aber nicht mehr schlechter werden. Oder der Vermieter konnte nix dafür, dass er keine Abrechnung fristgemäß erstellen konnte. Z. B. wegen fehlenden Bescheiden der Stadt.

  26. Rockafella meint: (21.4.2009 um 21:07) AntwortenReply to this comment

    @suki11, es geht doch bei #24 (Carl Kläger) gerade um den Fall, dass der Mieter eine Erstattung erwartet und der Vermieter DESHALB absichtlich keine Abrechnung erstellt. Ihre Ausführungen sind deshalb am Thema vorbei und überflüssig.

  27. suki11 meint: (22.4.2009 um 09:02) AntwortenReply to this comment

    @27: Ja, hab ich auch germerkt. :)

    Allerdings, wird man auch sicher nicht aus der Wohnung geschmissen, wenn man ein paar Nebenkostenzahlungen einbehält, wenn man nachweisen kann, dass man, wie in den Vorjahren, mit großer Wahrscheinlichkeit noch ein großes Abrechnungs-Guthaben zu bekommen hat und der Vermieter einfach keine Abrechnung macht.
    Deshalb ist das genau so wenig vergleichbar.

  28. DeserTStorM meint: (22.4.2009 um 09:31) AntwortenReply to this comment

    Naja es ist doch viel Wirksamer wenn man Äpfel mit Birnen vergleicht. Sowas zieht wenigstens!

  29. Rockafella meint: (22.4.2009 um 09:56) AntwortenReply to this comment

    @29 (suki11) Wegen NK-Nachzahlungen kann man sowieso nicht "aus der Wohnung geschmissen" werden, weil NK-Nachzahlungen nicht zur laufend fälligen "Miete" im Sinne der §§ 569 III, 543 II BGB zählen.

  30. NB meint: (22.4.2009 um 10:22) AntwortenReply to this comment

    @ 12: Ihre Ausführungen greifen zu kurz. Sie übersehen etwa, dass

    (1.) in der Arbeitsgerichtsbarkeit in erster Instanz jede Partei die eigenen Anwaltskosten zu tragen hat – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens;

    (2.) in Haftungssachen (Verkehrsunfall, Behandlungsfehler usw.) nicht selten über den Haftungsgrund gestritten wird und die Prozessaussichten nur vage beurteilt werden können, da es auf das Ergebnis einer Zeugeneinvernahme oder eines Sachverständigengutachtens ankommt – wird in solchen Fällen um hohe Beträge gestritten, so kann ein verlorener Rechtsstreit über zwei Instanzen ruinöse Folgen haben.

    Diese Aufzählung ließe sich noch weiter fortsetzen.

    Fazit: Eine RSV ist keine schlechte Sache.

  31. suki11 meint: (22.4.2009 um 10:37) AntwortenReply to this comment

    @31 Rockafella

    Aber offenbar zeigt die o. g. BGH-Entscheidung (VIII ZR 102/06) dass der Vermieter im Extemfall offenbar zur ordentlichen Kündigung berechtigt ist, wenn der Mieter fast ein Jahr keine NK-Vorauszahlungen leistet.

  32. Carsten meint: (22.4.2009 um 11:12) AntwortenReply to this comment

    @33:
    Sie verwechseln laufende Vorauszahlungen mit sich aus Abrechnungen ergebenden Nachforderungen. Letztere sind nicht kündigungsrelevant, erstere aber schon, weil der Begriff der Miete auch die vertraglich vereinbarten Betriebskostenvorauszahlungen umfasst und Verzug daher auch durch Einbehaltung dieser Zahlungen eintreten kann.

  33. suki11 meint: (22.4.2009 um 11:35) AntwortenReply to this comment

    @34 Carsten
    Genau das schreibe ich doch. Ich verwechsel gar nix.
    Außer dass ich halt statt Betriebskosten- Nebenkosten(NK)-Vorauszahlungen schreibe. Aber das ist ja umgangssprachlich das gleiche.

  34. Rolf meint: (22.4.2009 um 12:53) AntwortenReply to this comment

    31 Rockafella "Wegen NK-Nachzahlungen kann man sowieso nicht “aus der Wohnung geschmissen” werden, weil NK-Nachzahlungen nicht zur laufend fälligen “Miete” im Sinne der §§ 569 III, 543 II BGB zählen."

    Wenn der Mieter die NK-Nachzahlung ständig jedes Jahr ohne Grund nicht bezahlt und er in Verzug gerät, kann ihm durchaus fristgerecht nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB gekündigt werden, auch wenn er immer die Vorauszahlungen leistet.

    Die Bezahlung der Ist-Betriebskosten (und nicht nur der Vorauszahlungen) ist eine vertragliche Pflicht. Ich denke, spätestens wenn das 4-5 Mal grundlos passiert ist, kann man von einer nicht unerheblichen Verletzung der Vertragspflichten sprechen.

  35. Axel John meint: (22.4.2009 um 12:59) AntwortenReply to this comment

    @ 32: Fazit: Eine RSV ist keine schlechte Sache.

    IMO rausgeschmissenes Geld. Siehe http://www.rsv-blog.de
    Eine Versicherung, die nur versichert (kassiert), aber nichts leistet, ist nutzlos und überflüssig.

  36. ThomasM meint: (22.4.2009 um 13:41) AntwortenReply to this comment

    Also ich kann die Argumentation, warum eine externe Rechtsschutzversicherung besser sein soll als eine über einen Mieterverein, nicht nachvollziehen.

    Auch im Fall, dass ich über eine externe Firma den Rechtsschutz versichere, habe ich das Problem, dass diese nicht zuverlässig wirkt, wenn ich gerade diese Firma verklagen will, weil sie mir z.B. einen Rechtsstreit nicht bezahlt hat.

    Dabei nehme ich natürlich an, dass das Nicht-Bezahlen eines Rechtsstreits troztz abgeschlossener Rechtsschutzversicherung eine noch größere Ausnahme ist als eine Falschberatung bei einem Mieterverein.

    Gruß
    Thomas

  37. Rockafella meint: (22.4.2009 um 14:11) AntwortenReply to this comment

    @36 (Rolf) Ich hatte "aus der Wohnung geschmissen" mit fristloser außerordentlicher Kündigung aus wichtigem Grund gleichgesetzt. Die ist eben nur bei Rückständen der "Miete" einschlägig. Und zu der "Miete" gehören NK-Nachzahlungen eben nicht. Darauf bezog sich meine Klarstellung #31. Eine vermieterseitige ordentliche Kündigung über § 573 BGB bei wiederholten "Problemen" mit NK-Nachzahlungen ist sicherlich irgendwann angezeigt. Da haben Sie natürlich Recht. Obwohl es hierbei grundsätzlich die Korrektheit der BK-Abrechnung zu berücksichtigen gilt. Nur weil die zwischen den Vertragsparteien strittig ist, wird man als Vermieter auch ordentlich nicht kündigen können, weil die Pflichtverletzung dann regelmäßig nicht "schuldhaft" und "nicht unerheblich" iSd von Ihnen zitierten § 573 II Nr. 1 BGB sein wird.

    Allerdings greift sowieso irgendwann §§ 569 III, 543 II BGB, wenn durch die BK-Nachzahlungen erhöhte Vorauszahlungen geschuldet werden und die als "Miete" nicht gezahlt werden.

  38. suki11 meint: (22.4.2009 um 15:24) AntwortenReply to this comment

    Es ist für das Verhältnis Mieter/Vermieter bestimmt vorteilhafter, wenn der Mieter erstmal zum Mieterverein geht, bevor gleich Briefe vom Rechtsanwalt kommen.

    Zumindest, wenn es zunächst "nur" um Nebenkosten-Streitigkeiten, oder sowas, geht.

  39. icke meint: (22.4.2009 um 16:54) AntwortenReply to this comment

    Gibt es heute nicht wesentlich wichtigere Themen zu berichten? Zum Beispiel die Gesetzesvorlage zur Internetzensur?

  40. suki11 meint: (22.4.2009 um 17:14) AntwortenReply to this comment

    Das machen doch alle.

  41. peter66 meint: (22.4.2009 um 19:14) AntwortenReply to this comment

    Zum BKA-Ermächtigungsgesetz:

    Wie ich soeben erfahren habe, werden die Grünen Verfassungsklage beim Bundesverfassungsgericht einreichen.

    Fundierte Beiträge, die diese Klage untermauern könnten, dürft ihr überall fleißig posten :-)

  42. HK meint: (22.4.2009 um 19:24) AntwortenReply to this comment

    Kommt sicherlich noch!

  43. Kai2 meint: (22.4.2009 um 19:52) AntwortenReply to this comment

    Wollte mich auch schon beschweren, dass im Augenblick wirklich nichts los ist hier.

  44. Rockafella meint: (22.4.2009 um 22:40) AntwortenReply to this comment

    Wo kann man sich hier beschweren, wenn Herr Vetter im Urlaub ist?

  45. HiPPiE meint: (23.4.2009 um 19:39) AntwortenReply to this comment

    Aha. Jedoch sollte man aufpassen den <a href="http://www.berliner-mieterverein.de/&quot; rel="nofollow">Berliner Mieterverein e.V.</a> bloß nicht mit der <a href="http://www.bmgev.de/&quot; rel="nofollow">Berliner MieterGemeinschaft e.V</a> zu verwechseln, denn dann schaut man nämlich recht schnell ganz schön alt aus. Letztgenannter ist einfach nur das Letzte. Was da für Fachkompetenzen unterwegs ist, das geht garnicht.

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