29.4.2009

Wohnung zu klein – Fristlose Kündigung möglich

Wenn eine Wohnung deutlich kleiner ist als vereinbart, dann kann ein Mieter nicht nur die Miete mindern – er ist auch zur fristlosen Kündigung berechtigt. So hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az: VIII ZR 142/08).
In diesem Fall war die Wohnung statt laut Vertrag „ca. 100 Quadratmeter“ nur 77 Quadratmeter groß. In früheren Entscheidungen hatte der BGH bereits geurteilt, dass bei mehr als 10 Prozent weniger Wohnfläche ein Mangel vorliegt.
Bei großen Abweichungen, hier rund 23 Prozent, sei der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache nicht möglich, so dass die fristlose Kündigung rechtens sei. Außerdem muss der Vermieter rund 5.000 Euro Miete erstatten.

(Autor: AK)

38 Kommentare zu “Wohnung zu klein – Fristlose Kündigung möglich”

  1. Josef Brenner meint: (29.4.2009 um 14:05) AntwortenReply to this comment

    Bei 5000€ Mieterstattung ist der Mieter vermutlich aber sehr spät auf den Trichter gekommen.

    Nachtrag: 3 Jahre hab ich gerade im verlinkten Urteil gelesen.
    Gibt es da eigentlich sowas wie Verjährung? 23qm weniger sollte schon mit schlechtem Augenmaß auffallen.

  2. markus meint: (29.4.2009 um 14:13) AntwortenReply to this comment

    @Josef Brenner:
    Anstatt zu vermuten sollte man einfach mal dem Link folgen und die Pressemitteilung lesen. Und ja, manche Menschen sind so arglos und glauben einem Vermieter die qm Angaben.

    Edit: Huch, da hat er das schon gemacht. Zum schlechten Augenmaß: Naja, einige Menschen können so etwas abschätzen. Andere wissen nicht wieviel 20 cm tatsächlich sind…

  3. Johann meint: (29.4.2009 um 14:14) AntwortenReply to this comment

    "der Vermieter rund 5.000 Euro Miete" – zuviel bezahlter Miete, wenn ich es recht verstehe. Bei einem festen m²-Preis nachvollziehbar.
    Aber ein wenig mehr Augenmaß sollte man schon haben, zumal die Abweichung ja doch ziemlich groß ist.

  4. Clark Wilhelm Griswold meint: (29.4.2009 um 14:41) AntwortenReply to this comment

    Kann man das in Zukunft nicht wie bei DSL-Angeboten oder ähnlich machen:

    Vertrach
    ——–
    Vermietet wird eine Wohnung ab 10 qm (die tatsächliche Größe hangt von blablabla ab).

    Alternativ ginge bestimmt auch "von..bis".

    Grüße

  5. thogo meint: (29.4.2009 um 14:41) AntwortenReply to this comment

    Schlechtes Augenmaß muß nicht sein, kann auch andere Gründe haben.

    Bei mir wurde auch zu großzügig gemessen & die Dachschrägen / Terrasse wurden nicht korrekt eingerechnet, allerdings nicht so krass wie im Artikel, der Grundriß stimmt nicht ganz mit den realen Gegebenheiten überein.

    ABER ich wollte die Wohnung denn sie hat eine klasse Lage (Innerstadt, Terrasse mit Blick über die Stadt) und ist preislich vergleichbar mit ähnlichen Objekten. Daher ist die Miete halt der Preis fürs "Gesamtkunstwerk"

    Ist halt ein Trumpf/Munition falls es je Ärger mit dem Vermieter geben sollte.

  6. NewsShit! meint: (29.4.2009 um 15:36) AntwortenReply to this comment

    Den Teil mit der Rückzahlung von zuviel gezahlter Miete kann ich nachvollziehen. Aber warum rechtfertigt sowas eine fristlose Kündigung?

    In der Wohnung hat offenbar alles (Elektrik, Heizung …) funktioniert – nur war die Fläche kleiner als angegeben. Ansich hat das den Mieter offenbar nicht gestört – war also kein Mangel, der das Wohl des Mieters beeinträchtigt.

    Warum also dann eine fristlose Kündigung?

    @Clark Wilhelm Griswold (4): Das Problem ist: Mietflächen sind feste größen, die messbar sind. Die Datenrate, die von zig Faktoren abhängt, kann nicht fest angesetzt werden.

  7. suki11 meint: (29.4.2009 um 15:37) AntwortenReply to this comment

    Man darf in einen Mietvertrag eben *niemals* die Quadratmetergröße angeben.
    Da ist man als Vermieter immer der Dumme. Die Wohnung wird halt so groß gemietet, wie der Mieter sie besichtigt und für groß genug befunden hat. Schließlich kommt es im Endeffekt ja auch darauf an.

    Weil, ist die Wohnung kleiner als im MV angegeben, muss der Mieter nur für wirkliche kleine Größe zahlen (z. B. Nebenkosten) oder kann gar ganz kündigen. Ist die Wohnung größer als im MV angegeben, kann sich der Mieter auf den MV berufen. Qm im Mietvertrag gibt im Zweifel nur Ärger.

  8. Schwarzmaler meint: (29.4.2009 um 15:43) AntwortenReply to this comment

    War bei mir jetzt auch das erste Mal so daß keine Quadratmeterzahl im Mietvertrag angegeben ist und somit keine Miete pro Quadratmeter. Gewundert hat es mich nur, weil ich es anders gewohnt war, angesprochen habe ich das damals bei der Wohnungsübergabe nicht. Schließlich wollte ich die Wohnung und hatte im Vorfeld verglichen mit ähnlichen Wohnungen und war mit der Miete, der Lage und der Größe zufrieden. Ich hätte jetzt eh keine Lust mit dem Maßband durch die Wohnung zu laufen und Schrägen und Terrassen umzurechnen – insofern bin ich wohl ein pflegeleichter Mieter.

  9. Rallemann meint: (29.4.2009 um 16:38) AntwortenReply to this comment

    De jure mag ein solches Urteil in Ordnung gehen. In der Praxis sieht es aber doch so aus, dass der Interessent sich "ein Stück Wohnung" ansieht und dann entscheidet, ob der verlangte Gesamtpreis angemessen ist. Ich habe noch niemanden erlebt, der rumgerechnet hat und die Angemessenheit der verlangten Miete je m2 betrachtete.

    Wie suki11 schon schrieb, man sollte auf eine Flächenangabe im Vertrag verzichten. Machen wir seit drei Jahren auch so.

    Leider ist es häufig so, dass beim Einzug "alles in Ordnung" ist und nachher die Beschwerden auftreten. Sei es wie hier, dass die Größe falsch ist oder auch bezüglich Renovierungen. Am Ende der Mietzeit heißt es dann "die war ja sooo verwohnt, da mussten wir bei Einzug grundsanieren, alles auf unsere Kosten, und jetzt verlangen Sie auch noch Schönheitsreparaturen, obwohl es ein neues Gesetz gibt, dass der Mieter nicht renovieren muss".

    Von der anderen Seite spricht merkwürdigerweise niemand. Viele Privatvermieter sind gar nicht informiert, was sie alles den Mietern "aufbürden" dürfen. Da werden abrechenbare Betriebskosten nicht umgelegt und Mieten verlangt, die deutlich unterhalb des Mietspiegels liegen. Aber das ist ja nicht schlimm…

    (Übrigens, ich weiß, dass es o.a. Gesetz nicht gibt. Habe nur Mieter"argumente" zitiert!)

  10. Lutz meint: (29.4.2009 um 17:21) AntwortenReply to this comment

    Ich finde das Urteil überzeugend. Die Wohnung widerspricht eklatant den ausdrücklichen vertraglichen Bestimmungen. Wenn im Vertrag Angaben zur Beschaffenheit der Wohnung stehen, mietet er die Wohnung eben nicht "wie gesehen". Das gilt zurecht auch dann, wenn im Vertrag nichts steht, aber mit einer bestimmten Größe geworben wurde.

    Auch das Gegenargument "der Mieter hätte eine Abweichung von 23% doch erkennen müssen" zieht nicht, um seine Schutzwürdigkeit zu verneinen. Denn für den Vermieter gilt logischerweise mindestens das gleiche. In dem Maße, wie hier in Richtung "der Mieter hatte Kenntnis vom Mangel" argumentiert wird, gerät man auf Vermieterseite in den Bereich der Arglist.

  11. Krähe meint: (29.4.2009 um 17:59) AntwortenReply to this comment

    Schreiben Sie doch lieber mal was zum Sachsen-Sumpf:
    http://pressemitteilung.ws/node/154989

  12. suki11 meint: (29.4.2009 um 18:11) AntwortenReply to this comment

    @9 Ralleman
    "Schönheitsreparaturen" und deren juristisch gültige Formulierung im Mietvertrag sind, soweit ich das mitbekommen habe, echt ne Wissenschaft für sich.
    Wegen der vielen BGH-Urteile, kommt es da auf jedes Wort in der Formulierung an. Keine starren Fristen, aber auch nicht bei fest bei Auszug, sondern irgendwie anders, wenn es nötig ist, was wiederum wohl regelmäßig sein kann, oder so. :)

    @10 Lutz
    Das Urteil ist auch in Ordnung. Wenn im Mietvertrag ca. 100 qm steht und die Wohnung ist dann nur 77 qm groß, dann ist das ja wirklich relativ viel. Und man fragt sich, ob der Vermieter das nicht selber wusste.

    Aber meist muss das vom Vermieter ja nicht mal Absicht sein. Welcher Laie kann schon so genau ne Wohnung vermessen. Oder wer weiß genau, ob die Bauunterlagen stimmen.

    Also einfach keine Flächenangaben in den Vertrag, dann hat sich das Problem erledigt.

  13. Stefan B. meint: (29.4.2009 um 18:20) AntwortenReply to this comment

    @9 Rallemann: Wie steht es dann mit Mieterhoehungen, wenn man keine qm im Vertrag hat? Wie kommt man an eine Vergleichsmiete?

  14. mf meint: (29.4.2009 um 19:48) AntwortenReply to this comment

    @ 12: suki11

    welcher laie kann seine wohnung nicht genau vermessen? was ist dadran so schwierig längen und breiten zu einer fläche zu verrechnen? das man mehrere fläche zusammenrechnen muß weil die wohnung im regelfall nicht nur aus einem rechteckigem raum besteht?

    wir lernen hier in deutschland schon seid mehreren jahrzenten selbst in der 7. oder 8. klasse schon so etwas wie volumen oder kreisflächen zu berechnen und auch noch wesentlich kompliziertere mathematische dinge.

    gut, mathelegastenikern sei es verziehen aber allen anderen…..?

    wer sowas nicht kann ausser der genannten minderheit scheint aber noch mindestens einer anderen unrühmlichen minderheit anzugehören (so wie ich auch, aber das sind eher andere minderheiten die hiermit eher kein problem hätten;) )…..

    vielleicht hab ich auch nur den falschen blickwinkel, aber solche rechnungen stell ich nachts volltrunken aussm tiefschlaf geweckt noch richtig an……

  15. me meint: (29.4.2009 um 20:16) AntwortenReply to this comment

    @14:
    Meistens muß man schon etwas mehr machen, als Flächen von Rechtecken zu addieren.
    Klassische Beispiele: Balkon/Terrasse und Dachschrägen.

  16. Totschlagargumentator meint: (29.4.2009 um 21:05) AntwortenReply to this comment

    mf: Bist du nur Mathegenie oder kannst du auch Rechtschreibung?

  17. Siggi meint: (29.4.2009 um 21:08) AntwortenReply to this comment

    @15:

    Aber auch da gibt es doch keine Variablen, sondern doch feste Verrechnungssätze. Einen Anhalt sollte jedermann hinbekommen, ansonsten gibt es doch bestimmt auch Hobbymathematiker in der Verwandt-/Bekanntschaft…

  18. me meint: (29.4.2009 um 21:26) AntwortenReply to this comment

    @15(Siggi):
    Siehe das "BGH-Wochen-Special" vor einer Woche hier im lawblog und die BGH-Entscheidung zur Anrechnung der Terassenfläche.

    Zitat aus dem verlinkten Artikel:
    " Im vorliegenden Fall sind laut dem BGH die Regeln des § 44 Abs. 2 II.BV, des § 4 Nr. 4 WoFlV und der DIN 283 anzuwenden. Diese sehen aber für die Anrechnung von Balkonen, Loggien und Dachterrassen unterschiedliche Anrechnungsquoten vor. Während die DIN 283 eine starre Anrechnung zu einem Viertel vorschreibt, lässt § 44 Abs. 2 II. BV eine Anrechnung bis zur Hälfte zu. Nach § 4 Nr. 4 WoFlV sind solche Flächen höchstens zur Hälfte, in der Regel aber mit einem Viertel anzurechnen. "

  19. DeserTStorM meint: (29.4.2009 um 22:12) AntwortenReply to this comment

    Na ganz klasse, wenn ich also ne große Terrasse habe, kann es sein das davon 1/4 zur Fläche zählen oder auch mal die Hälfte. Tja so kann man auch mehr Miete kassieren :-)

  20. Hans meint: (29.4.2009 um 22:26) AntwortenReply to this comment

    Ich frage mich wie das gehen soll, keine Quadratmeterzahl in den Vertrag zu schreiben. Immerhin gibt es Nebenkosten die auf die Quadratmeter umgelegt werden.

  21. Rockafella meint: (29.4.2009 um 23:04) AntwortenReply to this comment

    @20 Das sieht das Gesetz vor. Davon kann aber abgewichen werden, § 556a BGB.

  22. e7 meint: (30.4.2009 um 00:08) AntwortenReply to this comment

    @7: Die qm-Zahl muss in vielen Fällen in den Vertrag, da teilweise BaföG- und Hartz IV-Empfänger diese Angabe brauchen – und zwar im Mitvertrag.

    Ansonsten: Man sucht sich eine Wohnung nicht nach einer genaueren Quadratmeterzahl aus, sondern sieht sich um: Nachbarn freundlich, Wohnung groß genug, Lage günstig, Breitbandinternet vorhanden. Unter "100 qm" kann man sich fast genauso viel vorstellen wie "3x Saarland" und ähnlichen Angaben.

  23. NewsShit! meint: (30.4.2009 um 01:34) AntwortenReply to this comment

    Im Grunde hat mf (14) schon Recht: 23 Quadratmeter verschwinden nicht einfach durch Unwissen bei der Dachschrägen-Anrechnung.

    Wer einmal grob mit dem Zollstock durch die Wohnung geht, dem sollte auffallen, wenn eine Fläche von zum Beispiel 5,00 x 4,60 Meter fehlt. Bei Dachschrägen wären das sogar noch mehr.

    Oder stellt Ihr die Möbel auf Gut-Glück in die Wohnung, ohne zu messen?

    @e7 (22): Gutes Beispiel. Ein sehr gutes Maß ist auch: "Das Bad ist doppelt so groß wie das alte."

  24. Hans meint: (30.4.2009 um 08:24) AntwortenReply to this comment

    @23: Na die Vermieter die sich den "Stress" mit der Quadratmeterangabe ersparen sind vermutlich auch nicht traurig, wenn ihnen dann auch die schlimmen Hartz4'ler "erspart" bleiben.

  25. Rallemann meint: (30.4.2009 um 09:04) AntwortenReply to this comment

    @ alle, die fragen, wie es ohne m²-Angabe im Vertrag gehen kann: Ich habe den Tipp aus einem Seminar mit Prof. Dr. Sternel ("der Sternel"/Kommentar zum Mietrecht). Natürlich hat die Wohnung eine Fläche, sie wird nur nicht vertraglich festgehalten und ist damit keine zugesicherte Eigenschaft. Somit braucht sie auch rückwirkend nicht geändert zu werden.

    Allenfalls könnte die Miete, so sie denn je m² ungebührlich hoch ist, rückzahlbar sein. Solange ich aber im Mietspiegel, ggfs. auch etwas darüber, bleibe, besteht kein Anlass zur Korrektur.

    Beispiel: Miete lt. Mietspiegel bei angenommener Fläche. Tatsächlich 15% weniger Fläche => Miete tatsächlich 15% höher als angenommen, aber immer noch zulässig (15% über Mietspiegel)! Gilt bei Neuvermietung, nicht bei Mieterhöhung.

    Betriebskosten werden ebenfalls nach dieser Fläche umgelegt. Hier ist aber ggfs. rückwirkende Korrektur erforderlich, da die tatsächlichen Verhältnisse maßgebend sind.

    @a7: In unserer Stadt akzeptiert die Arge auch ein Schreiben, in dem die Wohnung beschrieben wird unter Nennung der Fläche (ich arbeite in einem Wohnungsunternehmen, wie's bei Privatvermietern aussieht, weiß ich nicht).

    @mf: wie Vorredner schon geschrieben haben, die Wohnfläche ist für einen Laien nicht so einfach zu berechnen. Trotzdem muss die Wohnung schon arg verwinkelt und mit Schrägen, großen (!) Balkonen, Terrassen versehen sein, um eine Abweichung von einem _Viertel_ nicht wenigstens überschlägig "messen" zu können.

    Aus meiner beruflichen Praxis weiß ich, dass (nahezu) niemand rumrechnet und Mieten je m² vergleicht (außer vielleicht Lehrer und Rechtsanwälte ;-) ). Es kommt z.B. ganz erheblich auf die Nutzbarkeit der Fläche an. Eine schmale, lange Diele kann relativ viel Fläche haben, die aber nicht nutzbar ist, weil sie als Durchgang gebraucht wird und deshalb frei bleiben muss. Eine gut geschnittene 60-m²-Wohnung kann mehr Raum bieten als eine verwinkelte 70-m²-Wohnung. Deshalb, wie oben schon erwähnt, beurteilt Otto-Normalmieter den Gesamtpreis im Verhältnis zur Gesamtwohnung.

    Hier wird wohl ursprünglich ein anderer Streitpunkt vorgelegen haben und die Fläche wurde als "Aufhänger/Munition", wie thogo es oben bezeichnete, genutzt.

  26. ghost meint: (30.4.2009 um 10:04) AntwortenReply to this comment

    Aha, jetzt bin ich ein Stück schlauer. Man mietet sich also ein Stück des Hauses als Wohnung. Wie Groß das Stück ist, ist nicht so wichtig, es muss nur "passen". Ist also wie im Café. Die bestellte Torte kann mal 100 und mal 89 Gramm haben, Hauptsache sie schmeckt. Und Rechte braucht nur der Vermieter, der Mieter soll nur die Wohnung in Schuß halten, anständig renovieren und den vereinbarten Preis zahlen. Und nicht die Schnauze aufmachen wenn der Schimmel durch die Wände dringt .. schuld ist immer der Mieter.
    Mich würde jetzt nicht wundern, würde der Mietpreis in Zukunft nur noch nach dem Einkommen des Mieters festgelegt. Oder wie währe es mit einer Mietpreisauktion? Ebay-Immo, der Mietzins der sich aus der Nachfrage ergibt….

    Nun plagt mich eine andere Frage: Ich habe mir eine Wohnung angeschaut, die in der Wohnungsanzeige der Tageszeitung mit "100 m²" angespriesen wurde. Im Mietvertrag hat der Vermieter aber "vergessen", die Größe einzutragen. Kann man die Anzeige als eine zugesicherte Eigenschaft in die rechtliche Auseinandersetzung werfen?

  27. MCDynamo meint: (30.4.2009 um 11:58) AntwortenReply to this comment

    wäre es nicht viel einfacher vor dem einzug zu messen und dann die wohnung einfach nicht zu nehmen wenn sie zu klein ist? ich mein klar das wäre sicherlich nicht so spannend wie erst mal zu unterschreiben und dann vor gericht zu ziehen, aber warum tut man sich selber so nen palaver an? sind die deutschen wirklich so geil drauf vor gericht zu ziehen?

  28. Rallemann meint: (30.4.2009 um 12:43) AntwortenReply to this comment

    @ghost: Was soll diese Polemik? Davon, dass nur der Vermieter Rechte hat etc. war in meinem Beitrag überhaupt nicht die Rede.

    Natürlich mietet man "ein Stück des Hauses als Wohnung". Die meisten Wohnungssuchenden suchen eine x-Zimmer-Wohnung. Ohne Flächenaangabe. Oder mit einer Spanne ("so 60 bis 75 m²"). Wie groß die Wohnung ist, wird durch Inaugenscheinnahme festgestellt. So wie er die Größe der Torte feststellen kann, ohne ihr Gewicht oder Volumen in Zahlen zu kennen. Er überlegt dann, ob ihm der geforderte Preis für die Wohnung angemessen zum Zustand/Platzangebot erscheint. Ob Schrank, Bett, etc. passen und vernünftig aufgestellt werden können. Wenn er sich vorgenommen hat z.B. "bis 400 € warm" zahlen zu wollen tut er dies bei einer 75 m² Wohnung genauso wie bei eriner 63 m² Wohnung, wenn's "passt".

    Oder wollen Sie allen Ernstes behaupten, dass ein durchschnittlicher Mieter (Ausnahmen gibt's selbstverständlich), den Preis auf den m² runterrechnet und dann entscheidet, wie beim Vergleich von Packungsgrößen bei Lebensmitteln? Da sagt mir meine berufliche Erfahrung was anderes. Sicher gibt der Preis je m² eine Orientierung, aber wichtiger sind andere Kriterien. Insbesondere, wie schon erwähnt, die _Nutzbarkeit_ der Fläche.

    Ihre – wohl nicht ganz ernst gemeinte – Ebay-Immo ist doch häufig schon Realität. Zurzeit zu Gunsten der Mieter. Da wird gefeilscht wie auf dem Basar. "Für 100 € im Monat weniger, würd' ich die Wohnung wohl nehmen", "für die Miete möchte ich aber noch Laminat gelegt bekommen", etc. Klar, wenn man als Vermieter nicht mitmacht, geht der Interessent zum nächste Anbieter und irgendeinen wird er schon finden, der seinen Wünschen entgegenkommt. Es stehen ja genügend Wohnungen leer. Der Mietspiegel gibt eine Obergrenze vor, die aber, je nach Region, Wohnungstyp und -größe, nicht unbedingt erzielt werden kann.

    Eine Angabe in der Tageszeitung ist nicht als zugesicherte Eigenschaft zu werten (lt. Prof. Dr. Sternel, es mag andere Richter geben, die das anders sehen).

  29. Gerti meint: (30.4.2009 um 12:48) AntwortenReply to this comment

    Mieterschutz hin und her. Aber wenn ich eine Wohnung nehme (ich werde da ja nicht dazu gezwungen), mir die Wohnung vorher anschauen und dann die Mietpreis weiss, dann weiss ich eigentlich ob die Wohnung es mir wert ist oder nicht oder ob sie mir für den Preis einfach zu klein ist (oder eben Mietwucher dahinter steckt).

    Bei uns in der Nachbarschaft stehen immer mehr Wohnungen leer, nicht weil kein Interesse an den Wohnunen vorhanden ist, sondern weil die Eigentümer es satt haben von ihren Mietern über den Tisch gezogen zu werden – wer jahrlange eine
    Räumungsklage durchfechten muss, weil einfach die Miete nicht bezahlt wird, bzw. weil die Wohnung zum Müllhaufen wird, der überlegt es sich 2x ob er seine Wohnung wieder vermietet und neben der fehlenden Mieteinahme auch noch die Nebenkosten für den Mieter bezahlen muss. Dann bleibt die Wohnung eben leer bis sie an die Kinder vererbet wird, denken sich vorallem ältere Leute ….

  30. Rallemann meint: (30.4.2009 um 12:54) AntwortenReply to this comment

    @MCDynamo: genauso sollte es gemacht werden. Erst messen, dann entscheiden, dann "Schnauze halten". Und nicht nach Jahren nachkarten. Um beim Vergleich von ghost zu bleiben: nicht erst die Hälfte vom Kuchen essen und dann beschwerden, er sei zu klein.

    Und ja, in Deutschland wird anscheinend gern gestritten. Wegen Lappalien gleich zum Anwalt (die hier vertretenen Damen und Herren Anwälte wird's freuen), die Rechtschutzversicherung zahlt ja. Persönliche Gespräche zur Streitbeilegung werden nicht geführt. Und wenn persönlich "gesprochen" wird, dann so, wie es die Talk- und Realityshows vormachen: schreien, keifen, anbrüllen, beleidigen, niedermachen.

  31. FJS meint: (30.4.2009 um 12:59) AntwortenReply to this comment

    >>> Beispiel: Miete lt. Mietspiegel bei angenommener Fläche. Tatsächlich 15% weniger Fläche => Miete tatsächlich 15% höher als angenommen, aber immer noch zulässig (15% über Mietspiegel)! Gilt bei Neuvermietung, nicht bei Mieterhöhung.<<<

    Juristen beim Rechnen O_o
    15% weniger Fläche = 17,6% mehr Miete / qm.

  32. Rallemann meint: (30.4.2009 um 13:05) AntwortenReply to this comment

    @FJS: bin kein Jurist. Hab auch nicht gerechnet *rotwerd* (hätt' ich wohl besser) – Finger waren schneller als's Hirn.

    Aber auch so wär's legal – es ging mir um das Prinzip, dass bei anderer Fläche doch die unveränderte Gesamtmiete gefordert werden kann.

  33. Rockafella meint: (30.4.2009 um 14:54) AntwortenReply to this comment

    @Rallemann, kann man die "zugesicherte Eigenschaft" trotz Größenangabe umgehen? Z. B., indem man "ca." und den Satz hinzufügt, es handele sich nicht um eine solche "zugesicherte Eigenschaft"? Danke im Voraus.

  34. Rallemann meint: (30.4.2009 um 16:46) AntwortenReply to this comment

    @Rockafella: lt. Prof. Sternel nein. Möglicherweise spielt dabei aber eine Rolle, dass es sich um ein Seminar für Profis (Wohnungswirtschaft, Hausverwalter,…) handelte und deshalb viele gleichartige Verträge geschlossen werden (AGB/Formularvertrag)

    Wie gesagt, bin kein Jurist, nur "interessierter Laie".

  35. ghost meint: (30.4.2009 um 23:53) AntwortenReply to this comment

    Manche Argumente verstehe ich nicht: Wenn die Wohnungsgröße kein Kriterium sein soll, eher der Zuschnitt und Brauchbarkeit, warum gibt der Vermieter sie dann nicht genau an? Schadet dann doch weder dem Vermieter, noch dem Mieter!

    Also, wenn es doch egal ist und die Wohnung wird aus Gründen die Rallemann nennt angemietet, dann braucht der Vermieter sich doch bei der Flächenangabe nicht um 20/30 % "verrechnen". Wer dies absichtlich tut, und bei den meisten Vermietern die das tun ist das so, dann ist er in meinen Augen ein Betrüger! Tolle Voraussetzung für ein vertrauensvolles Mietverhältnis. Da braucht man ja gar nicht mehr die Betriebskostenabrechnung zu kontrollieren bei so einem "seriösen" Vermieter.

    Hmmm, stehe ich da ohne Lebenserfahrung? *kopfschüttel*
    Ja, Ich bin so bekloppt und will genau wissen, was die Wohnung pro m² kostet. Wenn die Kosten pro m² 20% Höher ist als das die Wohnung das Wert ist, dann ist das Ausbeutung.

    Denn für eine heruntergekommene, feuchte Hütte mit guten Zuschnitt will ich keine 13,50€ zahlen. Aber für 7,50€ könnte ich mir aber überlegen, Maßnahmen zur Wohnraumverbesserung aus eigener Tasche zu zahlen.

  36. Johann meint: (3.5.2009 um 20:39) AntwortenReply to this comment

    Bei meinem letzten Vermieter (nennen wir ihn mal D.A.) habe ich zwei Wohnungen nacheinander bewohnt ("er" hat "ein paar" mehr). Beide waren 9% kleiner als im Mietvertrag angegeben. Mietminderung ist ab 10% zulässig. Ein Schelm, wer böses dabei denkt…

  37. suki11 meint: (4.5.2009 um 14:41) AntwortenReply to this comment

    @Johann

    Und kam dir die Wohnung nach dem Messen kleiner vor, als vor dem Nachmessen?
    Ich meine, bisste vorher platzmäßig hingekommen und nachher nicht mehr? Hat sich die Größe geändert? :)

  38. katgoldy meint: (24.9.2009 um 15:18) AntwortenReply to this comment

    Habe soeben die Seite hier beim Googeln gefunden. Ich habe fast das gleiche Problem.
    In unserem Mietvertrag stehen CA.100 qm. Beim Nachmessen bin ich auf 69,5 qm gekommen. Der Unterschied ist erstmal wirklich viel und wie jemand schon erwähnte – um mehr als 30 qm muss man ein sehr schlechtes Augenmaß haben. Unser Vermieter hat wohl den Heizungsraum (der von unserer Wohnung aus begehbar ist/2-Familienhaus) und das Wohnzimmer voll angerechnet was aber nur eine Höhe von 1,95 hat. (Darf nur mit der Hälfte berechnet werden bis 2 Meter Deckenhöhe)Deswegen kommt ein so grosser Unterschied zustande. Drauf gekommen sind wir, weil wir auf der Suche nach einer neuen Wohnung eine gesehen haben die tatsächlich 100 qm hatte und uns um einiges kleiner schien wie unsere. Zur Zeit bin ich noch sehr am überlegen wie ich weiter vorgehe da der Vermieter ja über uns wohnt und uns das Leben zur Hölle machen könnte bis wir ausziehen würden. Aber ich finde, das ist einfach zu viel und wir müssen die Miete in dem Fall mindern.

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