30.4.2009

Inline-Skater: Das große Lawblog-Quiz

Unter den Lawblog-Lesern sind sicher viele junge sportliche Menschen, die sich öfter mal Inline-Skater unter die Füße schnallen, also die modernen Rollschuhe für sehr Eilige.
An jene Leser im Besonderen und an die anderen Leser im Allgemeinen richtet sich nun folgendes Quiz: Wo dürfen Inliner nach aktuellem deutschem Recht fahren:

a) auf dem Bürgersteig
b) auf dem Radweg
c) auf der Straße
d) auf der Datenautobahn

Es ist nur eine Antwort möglich! Als Gewinn lockt ein Gratis-Abo vom Finblog!


Ich vermute: Mindestens 50 Prozent der Antworten waren falsch. Ich hätte auch spontan auf Radweg getippt. Inline-Skater sind aber im Sinne der Straßenverkehrsordnung Fußgängern gleichgestellt. Das geht zurück auf ein BGH-Urteil im Jahr 2002 (VI ZR 333/00).
Im Prinzip, so der BGH damals, seien Skater ähnlich schnell und gefährlich wie ein
Rad. Aber wenn man Skater als Fahrzeug einstufen würde, müssten sie bei fehlendem
Radweg die Straße benützen – und das wäre nicht zumutbar. Also: Gehweg.

Der BGH schrieb noch dazu: “Eine Regelung durch den Gesetzgeber wäre wünschenswert.”

Nur sieben Jahre später ist der Gesetzgeber diesem Wunsch gefolgt.Der Bundesrat hat
vor kurzem einer Verordnung (Drucksache 153/09) zugestimmt, mit der unter anderem
die Straßenverkehrsordnung geändert wird.

§ 24 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
(1) Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder, Inline-Skates, Rollschuhe und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung. Für den Verkehr mit diesen Fortbewegungsmitteln gelten die Vorschriften für den Fußgängerverkehr entsprechend.

Dadurch wird Gesetz, was vorher Rechtsprechung war. Für die Fußgänger auf Rollen wurde zugleich eine Extra-Vorschrift geschaffen:

§ 31 Sport und Spiel
(1) Sport und Spiel auf der Fahrbahn, den Seitenstreifen und auf Radwegen sind nicht erlaubt. Satz 1 gilt nicht, soweit dies durch ein die zugelassene Sport- oder Spielart kennzeichnendes Zusatzzeichen angezeigt ist.

(2) Durch das Zusatzzeichen
skater_mini
wird das Inline-Skaten und Rollschuhfahren zugelassen. Das Zusatzzeichen kann auch allein angeordnet sein. Wer sich dort mit Inline-Skates oder Rollschuhen fortbewegt, hat sich mit äußerster Vorsicht und unter besonderer Rücksichtnahme auf den übrigen Verkehr am rechten Rand in Fahrtrichtung zu bewegen und Fahrzeugen das Überholen zu ermöglichen.

Straßenverkehrsbehörden können damit künftig Straßen (in Tempo-30-Zonen) sowie Radwege für Skater freigeben.
Wer im Lawblog-Quiz fälschlicherweise Straße und Radweg angekreuzt hat, kann sich zumindest damit trösten, ein zukunftsorientierter Jura-Rater zu sein.

(Autor: AK)

58 Kommentare zu “Inline-Skater: Das große Lawblog-Quiz”

  1. NewsShit! (Link) meint: (30.4.2009 um 16:10) AntwortenReply to this comment

    Gilt das auch für Rollschuhe mit 4 Rädern? :D

  2. Eric (Link) meint: (30.4.2009 um 16:21) AntwortenReply to this comment

    Jetzt ist die Frage was mit dem Paragrafen ist wenn man als Kurier oder so unterwegs ist. Ich meine man ist ja dann nicht "Sport und Spiel" …

  3. Schwarzmaler (Link) meint: (30.4.2009 um 16:24) AntwortenReply to this comment

    Ich hätt jetzt auf die unlogischste Antwort – Straße – getippt – also da, wo sie nun wirklich nicht hingehören.

  4. Martin meint: (30.4.2009 um 16:28) AntwortenReply to this comment

    Gab es irgendeinen vernünftigen Grund, Radwege nicht prinzipiell für Skater freizugeben und nur im Ausnahmefall zu sperren? Das Zusatzzeichen wird schon wegen mangelnder Motivation der Straßenverkehrsbehörden kaum Verwendung finden.

  5. Jan Niklas Fingerle (Link) meint: (30.4.2009 um 16:29) AntwortenReply to this comment

    Am besten werden alle Radwege, getrennten Rad- und Fußwege und gemeinsamen Rad- und Fußwege flächendeckend entwidmet und die blauen Schilder durch dieses Zusatzschild ersetzt. Da hätten alle was davon: Die Inline-Skater müßten sich nicht von lästigen Radfahrern stören lassen und die Radfahrer könnten endlich immer da fahren, wo es sicherer *ist* statt da, wo Sicherheit nur suggeriert wird …

  6. Markus meint: (30.4.2009 um 16:31) AntwortenReply to this comment

    Na ein Glück – eine unsinnige Norm UND ein Verkehrsschild mehr!
    Was ist denn aus diesem Entbürokratisierungsding geworden?

  7. Darkstalker meint: (30.4.2009 um 16:32) AntwortenReply to this comment

    @4: Der Skater fährt gern mal auf einer Breite von gut 2 Metern hin und her, das ergibts sich aus dem Bewegunsablauf, man kann einfach nicht schnurgeradeaus fahren. Anders als z.B. ein Fahrrad. (Wenn man nicht gerade besoffen ist…)

    Der Skater gehört daher eher auf den Fußweg (der in der Regel breiter ist als der Radeweg und praktischerweise auch weiter weg von der Straße), weil er beim nach links und rechts ausscheren dem – in der Regel deutlich schnelleren – Radfahrer sonst direkt vor´s Vorderrad fährt…

    Ob man als Fußgänger nun damit gut bedient ist, dass einem die Skater um die Füße herumschlängeln, sei dahingestellt.

  8. Dan meint: (30.4.2009 um 16:33) AntwortenReply to this comment

    @4 (Martin): Ja, den gibts mMn. Inlineskater sind im Vergleich zu Radlern sehr langsam unterwegs und blockieren auf Grund der Fahrtechnik den Weg meist auf ganzer Breite. supernervig..

  9. padeluun (Link) meint: (30.4.2009 um 16:37) AntwortenReply to this comment

    Spiel und Sport nicht auf der Fahrbahn. Das Gesetz regelt anscheinend aber nicht den Fall, dass Inlinesskate als Verkehrsmittel genutzt werden. Demnach ist jetzt also geregelt, dass "Fußgänger und Sportler mit Rollen an den Füßen" auf den Gehweg gehören. Ich, dre ich von zu Hause ins Büro und abends zum FoeBuD-Treff skate, nutze weiterhin die Fahrbahn. denn Inlinesskates sind der Bestimmung und der Bauart nach für Geschwindigkeiten größer Schrittgeschwindigkeit ausgelegt – damit sind sie eindeutig Fahrzeuge – und da ändert auch die Änderung der Verordnung nichts. Eine Verordnung, die mich zwingt, andere oder mich selobst zu gefährden, nichtig. Mehr dazu gerne auf meinen (hobbymäßig) zusammengestellten Webseiten http://www.SkateRight.de

  10. Danimateur meint: (30.4.2009 um 16:47) AntwortenReply to this comment

    ich tippe auf a) =)

  11. Blond meint: (30.4.2009 um 16:47) AntwortenReply to this comment

    Für mich sieht das Pictogramm ein bissel nach "Für Fußpilzbefallene – Frei" aus.

  12. Kai2 meint: (30.4.2009 um 16:56) AntwortenReply to this comment

    Ich hätte es gewusst. :)

  13. Bapf meint: (30.4.2009 um 17:00) AntwortenReply to this comment

    @4,7,8: Über des Thema wird man wohl ewig diskutieren können. Fakt ist daß der Inliner weder auf dem Fußweg (wegen dem deutlich höheren Tempo im Vergleich zum Fußgänger was für Fußgänger durchaus störend ist) noch auf dem Radweg (wegen der benötigten Spurbreite) gut aufgehoben ist. Da aber eine eigene Fahrspur für Inliner definitiv außer Frage steht muss man halt eine Lösung mit den vorhandenen Spuren finden.
    Ich persönlich fühle mich als Inliner auf dem Fahrradweg sicherer da Fahradfahrer eher auf andere Verkehrsteilnehmer mit dem Tempo eines Inlineskaters auf ihrer Spur eingestellt sind als Fußgänger und deswegen im Gefahrenfall in der Regel besser reagieren.

    @8: Gerade innerorts ist der Geschwindigkeitsunterschied nicht wirklich so gravierend. Des is aber auch 'n Thema des stark vom persönlichen Können/Fahrstil abhängt und sich schlecht verallgemeinern läßt.

    Und bin mal gespannt wie lange es dauert bis ich des Schild (hier in München) zum ersten mal irgendwo seh' …

  14. Jens (Link) meint: (30.4.2009 um 17:04) AntwortenReply to this comment

    Was ist denn an "Straße" falsch?

    Da gehört doch auch der Gehweg mit zu.

    Und "Gehweg" statt "Bürgersteig" hätte die Sache auch eindeutiger gemacht.

  15. Siggi meint: (30.4.2009 um 17:10) AntwortenReply to this comment

    Naja, rund um den Hannoveraner Maschsee ist auch "Skaten frei" auf dem Radweg, das mit dem rechts und äußerst vorsichtig ist aber weitgehend unbekannt. Zu zweit nebeneinander, die beschriebene Skate-Technik nutzend, iPod im Ohr und dann gehts los. Bei Rad-Gegenverkehr ein unglaublich entspanntes Fahren, NOT!

  16. Manuel Hoffmann (Link) meint: (30.4.2009 um 17:20) AntwortenReply to this comment

    Zu den Argumenten á là "Unterschiedlicher Fahrstil / Können" etc.: Wer erinnert sich, einen Rennradfahrer auf einem Radweg gesehen zu haben, wenn 20cm nebendran eine Straße war?

  17. Helge meint: (30.4.2009 um 17:24) AntwortenReply to this comment

    Na wenigstens hat der Gesetzgeber (im Gegensatz zum Autoren dieses Eintrages) die Dinger, die man sich an die Füße schnallt, so genannt, wie sie auch heißen, und nicht so, wie diejenigen, die auf ihnen unterwegs sind…

  18. Edding meint: (30.4.2009 um 17:55) AntwortenReply to this comment

    @16 mit Skates zum Skater

    spätestens wenn die eigene Versicherung nicht zahlt, weiß man wo man hätte fahren müssen…

    Zusatzfrage: Wo darf ich mit meinem motorisierten Skateboard fahren? Muß ich zum TÜV, wenn es weniger als 6km/h schnell ist?

  19. Martin meint: (30.4.2009 um 18:01) AntwortenReply to this comment

    @8(Dan) Der gleiche Mensch ist mit dem Rad schneller als mit Skates, aber im Schnitt sind Skater deutlich sportlicher als Radfahrer. Ich überhole mit Skates recht häufig Sonntagsradfahrer. Schnelle Radfahrer fahren ohnehin auf der Straße. Langsame Skater sollen von mir aus auf dem Gehweg fahren, aber schnell fahren ist dort viel zu gefährlich.

  20. Mulder (Link) meint: (30.4.2009 um 18:09) AntwortenReply to this comment

    Warum nicht neben Radweg, Fußweg und Straße noch einen Skaterweg? Schafft wieder Arbeitsplätze, wenn alle Straßen noch mal umgebaut werden müssen… ;)

    @16: Ich hätte erwartet, es würde irgendein Behördensprech wie "Einspurrollschuhe" verwendet statt "Inline-Skates". Die Kreuzritter für die Erhaltung der deutschen Sprache wird es wurmen. *g*

  21. derAnfänger meint: (30.4.2009 um 18:14) AntwortenReply to this comment

    @18(Martin) Da bin ich ganz deiner Meinung, allerdings stören die 'schnellen' Radfahrer doch irgendwie den Autoverkehr auf der Straße…

  22. Jeremy meint: (30.4.2009 um 18:31) AntwortenReply to this comment

    @20
    Fahrbahn. Du meinst Fahrbahn.

    Mich als Radfahrer stören eher die Autos auf der Fahrbahn- in jedem nur eine Person, aber eine Schlange von 40 Fahrzeugen vor der Ampel…

  23. Rockafella (Link) meint: (30.4.2009 um 18:44) AntwortenReply to this comment

    b) auf dem Radweg.

    Wann kommt die Auflösung?

  24. Andreas Kunze (Link) meint: (30.4.2009 um 19:39) AntwortenReply to this comment

    @Rockafella: Falsch! Try again.

  25. Treater meint: (30.4.2009 um 20:07) AntwortenReply to this comment

    a) auf dem Bürgersteig

    Denn Skater sind Fußgänger. (In einem verkehrsberuhigten Bereich dürfen sie sicherlich auch auf der Straße fahren.)

  26. vader meint: (30.4.2009 um 20:37) AntwortenReply to this comment

    Irre ich mich, wenn ich das so interpretiere, dass Skater eben gerade nicht Fussgängern gleichgestellt werden? Fussgänger dürfen immerhin auf Seitenstreifen oder dem Rand der Strasse laufen (auf jeden Fall ausserorts bzw. wenn es keinen Fussweg gibt und es sich nicht um eine Kraftfahrstrasse handelt), aber Inlinern ist es nun ausdrücklich verboten. Auch auf der ruhigsten Landstrasse. Und da Feldwege selten geeignet und Radwege verboten sind, kann man sich nun das sonntägliche Inlinern über Land ans Bein schmieren. Bis die Kommunen Schilder auftstellen, aber warum sollten die das tun: Immerhin hat es auch 2 Dekaden Druck gefordert, bis – häufig untaugliche und lebensgefährliche – Radwege ausgewiesen wurden.

  27. Stefan meint: (30.4.2009 um 21:02) AntwortenReply to this comment

    Also ich bin 100% ein bewegliches Risiko für die Bevölkerung wenn ich auf Inliner durch die Stadt fliege.

    Ich fahre da wo gerade platz ist. Ich springe über kleine Hindernisse, fahre auch schonmal quer über die Strasse um auf die andere Seite zu kommen und fahre wenn die Schule wieder dieses Verklehrs Sicherheitstraining macht und ein Polizist am Kreisverkehr Tips an die Kidsi gibt auch schonmal quer über diesen. Inliner sind sowas, was nirgendwohin gehört. Nicht auf die Strasse, weil die Autos ein wenig schneller sind und wir wirklich viel Platz brauchen, aber auch nicht zu den Fußgängern, weil die sich erschrecken wenn man an denen vorbeifliegt.

    Aber, wer so fährt, muß einen 360° Blick haben. Man guckt andauernd kurz nach hinten, was kommt da, dann die Seitenstrassen, Häusereingänge, Parkendes Auto usw, Wenn ich fahre, bin ich danach nicht nur körperlich KO, dieses dauernde extreme konzentrieren ist auch nicht ohne. Und ich behaupte einfach mal, da ich noch nie in einen Unfall verwickelt war, das ich trotz meine angeblich rücksichtslosem dahingleiten auf 8Rollen aufmerksamer fahre wie Aitofahrer, da die sagen, ich bin auf der Strasse, die gehört uns Autos, was soll schon passieren.

  28. 3247 meint: (30.4.2009 um 21:04) AntwortenReply to this comment

    Es gibt zwei richtige Antworten:

    a) auf dem Bürgersteig
    c) auf der Straße

    Der Bürgersteig – auch bekannt als Gehweg – ist (wie Radwege, Radstreifen, Seitenstreifen, Parkbuchten, etc.) ein Bestandteil der Straße. Wenn (a) richtig ist, ist daher notwendigerweise auch (c) richtig.

    Gemeint war wohl Fahrbahn, nicht Straße. Auch dort dürfen Skater allerdings fahren, wenn kein Gehweg vorhanden ist und die Straße nicht für Fußgänger gesperrt ist.

  29. 8910 meint: (30.4.2009 um 21:35) AntwortenReply to this comment

    Sorry, aber Inliner gehören nicht auf den Radweg, letztens hätte es fast einen Skater auf die Fresse gehaun als ich mit Tempo 35 mit meinem Rad den typen ausm weg gedrängt hab… und mitm Rennrad zur Feierabend Zeit auf der Straße in der Stadt zu Fahren grenzt an Selbstmord ;)

  30. Spectator meint: (30.4.2009 um 22:08) AntwortenReply to this comment

    Abgesehen davon, dass Inliner nach Gesetzeslage erst einmal nichts auf Radwegen zu suchen haben:
    Mit Inlinern ist man in etwa mit einem auf einem Fahrrad mit sauschlechten Bremsen Schlangenlinien fahrenden Radfahrer vergleichbar. Das hat man auf den innerstädtisch typischerweise zu schmal angelegten Radwegen nicht so gerne.

    @8910: Wären der Typ auf die Fresse geflogen und Deine Personalien festgestellt worden, hättest Du vor Gericht eine böse Überraschung erlebt. Falls Dir das der gesunde Menschenverstand nicht schon sagt, sind 35km/h auf dem Radweg indiskutabel. Als Radfahrer habe ich gelernt, dass 25km/h vor Gericht als auf Radwegen maximal zulässige Geschwindigkeit angesehen werden. Auf handtuchbreit rot auf Bürgersteige hingepinselten Radwegen u.U. auch deutlich weniger.

    Formulierungen wie "aus dem Weg drängen" legen mir den Schluss nahe, dass Du selbst zum Führen eines Fahrrades charakterlich nicht geeignet sein könntest. Wie soll das erst werden, wenn Du in einer Karosserie mit Stoßstangen dran sitzt?

    P.S.: Gute Radwege würden automatisch keine Benutzungspflicht benötigen.

  31. MCDynamo meint: (30.4.2009 um 22:27) AntwortenReply to this comment

    @29
    also ich fahre mit meinen fitness skates locker 20km/h.. eher so 23km/h wenn der boden es zulässt. mit speedskates von z.b. salomon sind auch 30km/h und drüber keine wirkliche kunst… und ich soll also damit auf den bürgersteig fahren ? und ich bin viel gefährlicher als oma helga mit ihrem fahrrad, die ungefähr so schnell unterwegs ist wie ich zu fuss ?

    das glaube ich irgendwie nicht.

  32. 8910 meint: (30.4.2009 um 22:30) AntwortenReply to this comment

    @Spectator, ich bin eigentlich Kein Rücksichtsloser Radfahrer, aber die Radwege hier in der Stadt sind sehr deutlich mit hohen Kanten von Fußgängerwegen zu unterscheiden, ebenfalls kann man die Radwege sehr leicht davon unterscheiden das sie geteert sind und füßgängerwege meist aus Pflastersteine oder sonstwelchen aneinandergelegten Betonplatten bestehn. Aus meiner sicht haben Fußgänger wozu ich auch die Skater zähle, nix auf dem Radweg zu suchen wo ich mit 30kmh hier in der Stadt noch zu den langsameren zähle.. und in Oben genannten fall lief der Radweg auch noch inmitten einer Stark befahrenen Straße weit getrennt vom gehweg..

  33. hw meint: (30.4.2009 um 23:12) AntwortenReply to this comment

    Nur am Rande und nur wegen der »Skater«: Ich bin zuletzt in der Rechtsverordnung zum Niedersächsischen Feiertagsgesetz über »Preis-Skate« gestolpert. Da habe ich erstmal einen Augenblick nachdenke müssen, bis mir klar wurde, dass es eher um Skatspiele geht (die in Niedersachsen – jedenfalls als »Preis-Skate« – am Karfreitag nicht veranstaltet werden dürfen).

  34. Rockafella (Link) meint: (30.4.2009 um 23:22) AntwortenReply to this comment

    a, c oder d

    Wann kommt die Auflösung?

  35. Andreas meint: (30.4.2009 um 23:38) AntwortenReply to this comment

    Aber wenn man Skater als Fahrzeug einstufen würde, müssten sie bei fehlendem Radweg die Straße benützen – und das wäre nicht zumutbar. Also: Gehweg.

    Die Straße müssen sie sowieso benützen, weil auch der Gehweg und der Radweg und auch alles andere gehört zur Straße.
    Also sind Antworten a und c richtig.
    Aber wenn nichtmals Juristen das beherrschen, wie sollen das dann die Inlinescater wissen (auch falls sie Juristen sind)?

  36. gott meint: (1.5.2009 um 00:09) AntwortenReply to this comment

    Bürgersteig, weil spielgerät.

    was ist finblog?

  37. Name meint: (1.5.2009 um 00:22) AntwortenReply to this comment

    Natürlich a).
    Das Thema taucht im Verkehrsportal auch oft genug auf ;)

  38. Spectator meint: (1.5.2009 um 00:43) AntwortenReply to this comment

    @8910: Ein Dilemma ist, dass die Anlage typischer niveaugleicher Radwege ohne Sicherheitsabstand zu Fußwegen und ggf. auch zu aufklappenden Autotüren zu einem derart eingeengter Verkehrsraum führen, dass man mit 35km/h im Regelfall nicht mehr konform zu §1 StVO fahren kann. Daher besagte 25km/h, die immer mal wieder in einschlägigen Urteilen auftauchen.
    Die Kante zwischen Rad- und Fußweg reicht im Regelfall jedenfalls nicht aus, um spielende Kinder, Senioren und Hunde an der Leine auch nur einigermaßen sicher davon abzuhalten, sich gelegentlich auf den Radweg zu begeben. Die Wege dieser Irrläufer bis in die Mitte des Radweges sind extrem kurz und der Bremsweg von Radfahrern verdoppelt sich über den Daumen von 25km/h auf 35km/h.
    Auf einem anderen Blatt steht natürlich die Nachweismöglichkeit für die gefahrene Geschwindigkeit.

    Wenn es nach mir geht, benötigen gute Radwege keine Benutzungspflicht. Es ist auch nicht sonderlich logisch, wenn Mofa-Fahrer Radwege die Wahl zwischen Radweg und Fahrbahn gewährt wird, Rennrad-Fahrern aber nicht.

    P.S.: Gegenüber den Skatern haben sich wohl weitgehend Meinungen durchgesetzt, wie sie seit 2002 auch vom Auto-Darf-Alles-Club propagiert wurden, d.h. Radwege nur in strikten Ausnahmefällen für Inliner zu öffnen. Wenn nötig, Fahren mit Schrittgeschwindigkeit. Außerorts Fahren am linken Fahrbahnrand. (!)

    P.P.S. / Rechtsfahrgebot: Auch für Skater dürfte das Gebot gelten, dass das Rechtsfahrgebot z.B. dort seine Grenzen findet, wo unvermittelt Autotüren aufgehen. Jedenfalls dann, wenn ihnen ihr Leben wichtig ist. Angesichts der Unfallstatistiken für den Radverkehr bin ich diesbezüglich aber nicht sonderlich optimistisch, zumal einige Hilfssherriffs am Steuer ihre Finger nicht von der Hupe lassen können, wenn ein Radfahrer völlig legal deutlich außerhalb des Rinnsteins fährt.

  39. Stefan Wagner (Link) meint: (1.5.2009 um 00:55) AntwortenReply to this comment

    d) Internet – oder nirgends.

    Auf der Fahrbahn: nicht zugelassen, ein Skate ist kein Fahrzeug.
    Radweg ist zu schmal. Auf dem Fußweg zu schnell.

    In extra ausgewiesenen Freizeiteinrichtungen darf gefahren werden, auf dem Fußweg in Schrittgeschwindigkeit sich bewegt.

  40. Tja meint: (1.5.2009 um 00:59) AntwortenReply to this comment

    Ist der Hype um Skating nicht seit mindestens 10 Jahren tot? Also ich bin Skatern äußerst selten begegnet. Von daher sehe ich hier kaum Handlungsbedarf zumindest was den Alltag anbelangt. Ein neues Schild empfinde ich als absoluten Overkill und es läuft auch dem vernünftigen Trend zu weniger Schilderwald entgegen. Darüber hinaus bezweifle ich, dass man diese Schilder oft sehen wird oder überhaupt Geld dafür in den Kassen ist.

    Natürlich wollen Juristen und Versicherungen Regeln um zu entscheiden wer im Falle des Falles zahlen muss. Aber ist es sinnvoll hier speziell auf Skater einzugehen? Wieso schaut man nicht ins Ausland? Ich vermute mal, in den meisten Ländern ist das weniger akribisch geregelt.

  41. Stefan Wagner (Link) meint: (1.5.2009 um 01:15) AntwortenReply to this comment

    @8910/ #32: "… nix auf dem Radweg zu suchen wo ich mit 30kmh hier in der Stadt noch zu den langsameren zähle …"
    In welcher Stadt zählt man denn mit 30km/h zu den langsameren? In der Dopigmetropole Freiburg vielleicht? :)
    Eine Zeitlang bin ich mit Tacho gefahren, und kam nur bei günstigen Verhältnissen (bergab) auf 30, 35 km/h – und ich werde sehr selten überholt, überhole allerdings selbst dauernd.
    —-

    Interessanter finde ich die Frage, die sich aus §2 (4) ergibt: (…) Sie [Radfahrer] müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen. (…) http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__2.html

    Woran erkenne ich einen 'anderen' rechten Radweg?
    Hier in Berlin sind viele ordentliche (i.S.v. 'als solche beschildert' nicht i.S.v. 'als solche geeignet') Radwege aufgehoben worden, woraus ich ableite, daß sie ziemlich ungeeignet sind. Entweder Slalomtouren um Alleebäume, deren Verlauf man nur mit 15 km/h folgen kann, oder schmal und mit wenig Restplatz für Fußgänger, gefährlich weil zwischen Bushalte und Bus hindurch, oder von PKWs solange verdeckt, bis man auf der Motorhaube guten Tag sagt, oder mit einer Kante von 2cm, mit der man sich die Felge ruiniert.

    Es gibt massig Ex-Radwege, die teils noch Radwegampeln haben, teils in Betrieb und teils nicht. Aber welche Rechte hat man auf derartigen Radwegen? Die Autofahrer hupen jedenfalls gerne, wenn sie sehen, daß da so ein Exradweg ist, den man nicht nutzt.

    Radwege gehören verboten, nicht zuletzt weil sie den Autofahrer entwöhnen. Da wo die Radspur auf der Fahrbahn ist verhindern seichtgeistige Autofahrer eine vernünftige Nutzung, in dem sie auf dem Radweg parken, und der nächste hält links davon – da fährt man dann in die Türenfalle, und weiß nicht, ob sie von links oder rechts zuschlagen wird.

    Am schlimmsten aber ist zweifellos der Radfahrer selbst, der nebeneinander fährt, der links abbiegt ohne sich umzuschauen (toll für überholende Radler) und Fußgängerüberwege nutzt, und rote Ampeln aus Gewohnheit überfährt.

    Die meisten Autofahrer sind dagegen rücksichtsvoll – nicht weil sie nett sind, sondern weil sie eine Lackkratzerphobie haben. :)

    @40: Ja, ist vorbei. Hier treffen sich 1x jährlich Skater zur Demo (alle beide). Ansonsten sieht man keine im Verkehr.

  42. Kiki meint: (1.5.2009 um 09:13) AntwortenReply to this comment

    Wie sieht es aus mit Longboardern, also Leuten die mit einem auf Langstrecke und Tempo ausgelegten Skateboard unterwegs sind? (Nur zur Erklärung: Longboards, ca. 90-140 cm lang, haben mit normalen Skateboards nur marginal etwas gemeinsam und dienen primär der Fortbewegung und nicht dem Herumspringen und Parkbänke zershreddern). Nach dem Text dürften diese nicht auf der Fahrbahn fahren soweit gekennzeichnet, dabei sind sie den Inliner- und Rollschuh-Fahrern von Tempo und Bewegungsablauf gleichgestellt, wenn nicht sogar schneller.

  43. Vince meint: (1.5.2009 um 09:59) AntwortenReply to this comment

    Finde ich vernünftig. Inline-Skater stellen auf Grund ihrer überproportional großen "Spurbreite" eine ähnliche Behinderung dar, wie Kinderwägen oder Trockenschi…Walker; jedenfalls aus Sicht eines Fahrradfahrers.

  44. Sanddorn meint: (1.5.2009 um 11:37) AntwortenReply to this comment

    Also ist die Antwort "Straße" auch richtig, da in der Frage nicht definiert war wo wir uns befinden und ob es einen Bürgersteig gibt?! Aber dann stellt sich die Frage ob Skater wie Fußgänger außerhalb von Ortschaften den linken Fahrbahnrand benutzen müssen. Oder fällt das dann unter nicht zumutbar?

  45. Gerhard meint: (1.5.2009 um 13:19) AntwortenReply to this comment

    Solche Sportgeräte sollten nur auf Sportplätzen genutzt werden dürfen. Ein Schuh oder Brett mit Rollen dran ist noch lange kein verkehrstaugliches Fahrzeug. Nicht umsonst gibt es für Fahrräder umfangreiche Auflagen in der Straßenverkehrsordnung.

  46. stefan meint: (1.5.2009 um 14:49) AntwortenReply to this comment

    Inline-Skater sind doch so 1990.

    Ernsthaft, sieht man bei euch noch Inline-Skater? Ich wohne direkt neben einer großen Park- und Freizeitanlange, in der alle Voraussetzungen für Inline-Skater ideal sind, aber dennoch seh ich fast nie Leute, die sich die Dinger unterschnallen. Vielleicht ist das eine reginale Sache? Komme aus dem Westen der Republik.

    Ich kann #6 nur zustimmen. Den Quatsch hätten wir nicht gebraucht.

  47. Svetlana meint: (1.5.2009 um 14:58) AntwortenReply to this comment

    ganz klar…. Bürgersteig

  48. Robert B. (Link) meint: (2.5.2009 um 01:02) AntwortenReply to this comment

    Ja, wie sieht das denn jetzt mit der Qualität der Bürgersteige (und Radwege) aus? Wenn ich gesetzlich _gezwungen_ werde, diese Wege zu benutzen, dann müssen sie IMHO auch in einem fahrbaren Zustand sein. Und sowohl Inliner-taugliche Bürgersteige als auch scherbenfreie Radwege sind in manchen Städten äußerst selten. Was mache ich denn dann?

  49. Sabine Engelhardt (Link) meint: (2.5.2009 um 10:06) AntwortenReply to this comment

    Typische Autofahrer-Mentalität: Was nicht Auto ist, soll möglichst von der Fahrbahn abgedrängt werden. Dabei kann ein Skater, wie mehrfach in den vorhergehenden Kommentaren erwähnt, durchaus beachtliche Geschwindigkeiten erreichen, mit welchen er auf dem Gehsteig zur Gefahr für Fußgänger würde.

    Nun passiert also mit Skatern dasselbe, was vorher schon den Radfahrern aufgezwungen wurde: Möglichst weg von der Fahrbahn, egal ob es dort für sie selbst und/oder andere gefährlicher ist, nur damit Autofahrer nicht aufpassen müssen.

    Lesetip dazu: http://www.erika-ciesla.de/radweg.html

    Gruß, Frosch

  50. Max meint: (2.5.2009 um 12:37) AntwortenReply to this comment

    ich erinnere mich nur daran, dass die Skateboarder auf dem Gehweg bleiben müssen, da dies ein Spielgerät sei oder so. das selbe müsste dementsprechend aber auch für Longboards gelten.

  51. Austauschbarer Schwafelmüll meint: (2.5.2009 um 21:22) AntwortenReply to this comment

    Sabine Engelhardt: Typische Skater-Mentalität: Was nicht Skater ist, soll möglichst von der Fahrbahn abgedrängt werden. Dabei kann ein Auto, wie mehrfach in den vorhergehenden Kommentaren erwähnt, durchaus beachtliche Geschwindigkeiten erreichen, mit welchen es auf der Fahrbahn zur Gefahr für Skater würde.

    Nun passiert also mit Skatern dasselbe, was vorher schon den Autofahrern aufgezwungen wurde: Möglichst weg von den Gehwegen, egal ob es dort für sie selbst und/oder andere gefährlicher ist, nur damit Skater nicht aufpassen müssen.

  52. Delphinmetzger meint: (3.5.2009 um 02:43) AntwortenReply to this comment

    @ 52: Ihr Beitrag ist zynisch und autofahrerverachtend! Sie haben wohl noch nie eine Frosch- äh, Krötenwanderung mitgemacht.

  53. Roland meint: (3.5.2009 um 10:58) AntwortenReply to this comment

    "Solche Sportgeräte sollten nur auf Sportplätzen genutzt werden dürfen. Ein Schuh oder Brett mit Rollen dran ist noch lange kein verkehrstaugliches Fahrzeug." Ein Schuh ohne Rollen dran ist auch kein verkehrstaugliches Fahrzeug. Sollte diese und ihre Träger/innen also auch aus dem öffentlichen Verkehrsraum verbannen.
    Inlineskater sind keineswegs Sportgeräte sondern durchaus auch Fortbewegungsmittel, auch wenn notorisch etwas der Zeit hinterherhinkende Beamte und autofixierte Abgeordnete dies noch nicht mitbekommen haben. Daß manche Leute damit, ebenso wie mit Fahrrädern, auf Treppengeländern fahren oder auf Mülltonnen springen, ändert daran nichts.

  54. zebu meint: (3.5.2009 um 15:00) AntwortenReply to this comment

    Ich finde, dass viele Beiträge hier eine ziemlich rücksichtslose Gesinnung offenbaren (u.a. Nr. 28, 30, 32). "Ich bin mit meinem Inlinern mit 30 km/h eine Gefahr für Fußgänger also muss ich auf dem Gehweg fahren", usw.
    Straßen, Radwege, Gehwege sind nun mal nicht dafür da, dass jeder Mensch sich auf ihnen so schnell fortbewegen kann wie technisch möglich, und die Städte sind auch nicht verpflichtet, jedem Menschen mit seinem Fortbewegungsgerät eine Spur bereitzustellen, auf der er rasen und brettern kann. Wenn es in der Stadt eben keinen Weg gibt, auf dem man ungestört und gefahrlos 25 km/h radeln oder skaten kann, dann tut man es eben nicht!
    Ich wohne in Münster, wo es seeeehr viele Fahrradfahrer gibt, da würde ich auch gern mal etwas schneller fahren, aber weil der Weg voll ist, geht es halt nicht. Da poche ich jetzt auch nicht auf meinem Recht, dass ich aber unbedingt so schnell fahren will wie ich kann. Schließlich will jeder irgendwie vorwärtskommen, und da muss man halt aufeinander Rücksicht nehmen.

    Aber Rücksicht gehört wohl auch in die 1990er und ist heute nicht mehr erwünscht?

  55. chris kross (Link) meint: (3.5.2009 um 20:12) AntwortenReply to this comment

    Ich hätt jetzt auf die unlogischste Antwort – Straße – getippt – also da, wo sie nun wirklich nicht hingehören.

  56. Daniel meint: (19.6.2009 um 15:52) AntwortenReply to this comment

    Könnte man dann eigentlich besoffen inline fahren ohne dann seinen Führerschien zu verlieren, wenn man von der Polizei angehalten wird? Weil man ist doch dann kein Straßenteilnhemer, wenn man dem Fußgänger gleichgestellt wird.

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