1.5.2009

Justiz-Späne

Wo gehobelt wird, da fallen Späne. Ottmar Breidling weiß das, er ist ein Vorsitzender Richter hier am Oberlandesgericht. Er ist nicht zimperlich. Aber er wird es, wenn er nur Späne riecht, die von Verteidigern kommen.

So einer hatte dem Breidling-Senat eine „ergebnisoriente Verhandlung“ unterstellt. Wegen Verleumdung klagte unsere Staatsanwaltschaft den Anwalt an. Geradezu wie ein mit dem Fuß aufstampfender kindischer Trotzbold zog sie das Verfahren durch, wollte den Anwalt verurteilt haben.

Vor knapp einem Jahr habe ich an dieser Stelle zu genau diesem Fall schon gelästert. Dass es von der Staatsanwaltschaft ja heißt, sie sei die Kavallerie der Justiz: Erst handeln, dann denken. Und ich habe gehofft, dass aus Starrsinn noch Vernunft werden könnte. Gestern nun kam die Wende.

Oberstaatsanwalt Stephan Hintzen forderte „unter Abweichung früherer Auffassung“ Freispruch. Der Verteidiger habe berechtigt in Berufsausbübung gehandelt. Och.

Dem, was von vornherein klar war, folgte auch Richterin Ruth Lysko: Der Freispruch auf Kosten der Staatskasse ist sogar rechtskräftig geworden. Sollte die Justiz nochmal, was sie gerne tut, über Last und Mühe stöhnen – dazu fehlte ihr jetzt jedes Recht.
Eberhard Ph. Liliensiek

(Autor: AK)

47 Kommentare zu “Justiz-Späne”

  1. Doc meint: (1.5.2009 um 10:57) AntwortenReply to this comment

    Und ich (der ich gerade selber Staatsanwalt bin) dachte immer, dass Motto sei "Kavallerie der Justiz – schneidig, aber dumm" :-)

    Im übrigen sehe ich das nicht so, dass "die Justiz" nicht mehr über Arbeitsbelastung stöhnen dürfe … die Belastung IST hoch! Und ein Fehltrtt/ ein Schritt in die falsche Richtung – das macht es schon aus, dass man nicht mehr auf die hohe Belastung hinweise dürfe?? Dann müssten aber (neben "der Justiz") auch ganz viele Verteidiger, die ich kenne, auf Jahre hinweg die Klappe halten – denn auch die rennen oft genug in die komplett falsche Richtung (wie das übrigens überall so ist …. nur wo Menschen arbeiten, passieren auch Fehler – wer keine Fehler machen will, darf nicht arbeiten)!

  2. T. Kohler meint: (1.5.2009 um 11:19) AntwortenReply to this comment

    @Doc:
    Mit dem kleinen Unterschied, dass Otto Normal für seine Fehler zur Rechenschaft gezogen wird, Staatsanwälte und Richter jedoch nicht.

    Sehr wohl ein Grund, die Klappe zu halten.

  3. Darkstalker meint: (1.5.2009 um 11:36) AntwortenReply to this comment

    Sorry, aber wie dämlich muss man als Verteidiger sein, den Vorsitzenden anzupöbeln? Ist doch klar, dass das Stress gibt. Die Jungs auf der Richterbank sitzen a) am längeren Hebel und haben b) Freunde und Ex-Kollegen bei der StA.

  4. Dirk Becker meint: (1.5.2009 um 11:59) AntwortenReply to this comment

    @Darkstalker

    Den Ausspruch "Hier wird eine ergebnisorientierte Verhandlung geführt." sehe ich noch nicht als Pöbelei, das ist ein Vorwurf, den ein Richter entkräften können muss, schließlich soll in einer Verhandlung die Schlud bzw. Unschuld ersteinmal festgestellt werden. Hat der Richter diese Frage bereits für sich beantwortet, dann ist die ganze Verhandlung nur noch eine Farce. Im Endeffekt braucht sie dann niemand mehr und wenn man noch kurz weiterdenkt, ganz am Schluß sind auch die Richter überflüssig.
    Aber Du hast schon recht. Dieser Anwalt hat Mut bewiesen und gezeigt, das er unbequeme Mandate nicht scheut. Eigentlich die beste Werbung für einen Verteidiger.

  5. Darkstalker meint: (1.5.2009 um 12:14) AntwortenReply to this comment

    Einem Richter vorzuwerfen, er verhandele "ergebnisorientiert" impliziert, dass dessen richterliche Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit angezweifelt wird. Für einen Richter – finde ich – ist das so ziemlich die größte Beleidigung, die im professionellen Bereich überhaupt möglich ist.
    (OK, wenn der Richter wirklich schon voreingenommen war, mag der Kollege ja mit seinem Vorwurf sogar Recht haben) dennoch ein absolut unprofessionelles Verhalten im Gerichtssaal und sicherlich auch nicht zum Vorteil des Mandanten – denn der ist es, der letztlich unter der schlechten Laune des Richters zu leiden haben wird. Das sollte man doch auch immer mitbedenken.
    Ich würde mich herzlich bedanken, wenn mein Verteidiger das Gericht verärgert und ich dafür länger brumme. (Auch das, da sind wir uns sicher einig, sollte eigentlich nichts ausmachen – aber mal ehrlich, ein Richter mit schlechter Laune ist gefährlich…einfach mal menschlich betrachtet)

  6. Arbeiterkind meint: (1.5.2009 um 12:32) AntwortenReply to this comment

    @ T.Kohler (# 2)
    Buhuuuu. Die Welt ist ja sooo ungerecht.

  7. vader meint: (1.5.2009 um 13:34) AntwortenReply to this comment

    > Sorry, aber wie dämlich muss man als Verteidiger sein, den Vorsitzenden anzupöbeln? Ist doch klar, dass das Stress gibt. Die Jungs auf der Richterbank sitzen a) am längeren Hebel und haben b) Freunde und Ex-Kollegen bei der StA.

    > Ich würde mich herzlich bedanken, wenn mein Verteidiger das Gericht verärgert und ich dafür länger brumme.

    Ich persönlich würde mich ganz herzlich dafür bedanken, wenn ich länger brummen müsste, weil mein Verteidiger zu unterwürfig ist, auf ein rechtsstaatliches und unvoreingenomenes Verfahren zu bestehen und ein solches auch zu erreichen. Sollten wir allerdings soweit sein, dass das sowieso nicht mehr möglich ist, weil "[die] am längeren Hebel sitzen und [...] Freunde haben" (was ich z.Zt. noch nicht so glaube), wäre die Frage nach der Verfasstheit der Republik zu stellen.

    So oder so, "Darkstalker": Ihre Submissivität ist geradezu ekelerregend.

  8. ben meint: (1.5.2009 um 13:53) AntwortenReply to this comment

    @ 5: Na prima, dann schaffen wir die Befangenheitsablehnung gleich ab, damit sich Euer Ehren nicht auf die Füße getreten fühlt.

  9. Bernhard meint: (1.5.2009 um 14:37) AntwortenReply to this comment

    Der Vorwurf, ergebnisorientiert zu arbeiten, ist doch sachlich. Wie man da ein Ermittlungsverfahren einleiten kann, ist mir schleierhaft.

    Besser als auszuflippen und den Richter als Ar… zu betiteln, oder?

  10. alfred meint: (1.5.2009 um 15:42) AntwortenReply to this comment

    Ganz ehrlich: im Examen war ich froh, dass die Richter meine Klausuren mit dem Vermerk "erfreulich ergebnisorientiert" deutlich besser bepunkteten, als die Herren Professoren…

  11. Darkstalker meint: (1.5.2009 um 16:03) AntwortenReply to this comment

    @7: Für das Ergebnis wird gekämpft. Der Weg dahin ist Nebensache. Ein wohlgesonnener Richter ist Gold wert. Wieso ihn unnötig verärgern, wenn es im _Ergebnis_ keinen Nutzen bringt? Hauptsache, man hat im Gericht das Maul aufgerissen und gute PR für sich selbst gemacht, hm? (Wow, der Verteidiger, der meckert sogar den Richter an, man hat der Eier in der Hose, zu dem geh ich auch wenn ich mal Stress habe…) Nur weil man das nicht macht, oder vielleicht gar nicht nötig hat, hat das mit Unterwürfigkeit wenig zu tun. Das ist schlichtweg gutes Taktieren.

    Übrigens: Wer glaubt, es würde nicht sehr gerne mal ergebnisorientiert gearbeitet, hat noch nicht genug Hauptverhandlungen erlebt…nur laut aussprechen sollte man das (gerade im Gerichtssaal) eben nicht :o)

  12. Axel John meint: (1.5.2009 um 17:44) AntwortenReply to this comment

    Sollte die Justiz nochmal, was sie gerne tut, über Last und Mühe stöhnen – dazu fehlte ihr jetzt jedes Recht.

    Last und Mühe hat die Justiz auch durch "schneidige" Anwälte, welche die Gerichte mangels Argumenten so lange mit Anträgen zumüllen, bis sie einen Formfehler zu entdecken meinen.
    In der Boulevardpresse macht es sich vielleicht ganz gut wenn man den Richter anpisst, ob es dem Mandanten nützt, wage ich allerdings zu bezweifeln.
    Mit einem harten Urteil straft der Richter nicht nur den Angeklagten, sondern auch den Verteidiger.

  13. Scharnold Warzenegger meint: (1.5.2009 um 17:48) AntwortenReply to this comment

    An Deutschen Gerichten dürfte zu 90% ausschliesslich ergebnisorientiert gearbeitet werden. Man will ein Ergebnis und dann wird die passende Begründung gesucht. Nur wenn es gar nicht anders geht, wird alles "korrekt" gemacht.

    So ist z.B. der Verbraucher die heilige Kuh. Ich selbst habe erleben müssen, wie ein schriftlich aufgeklärter Anleger (er hatte mit Unterschrift quittiert, dß er die Belehrung gelesen und verstanden hat) bei einem OLG (anders als in der Vorinstanz) Recht bekam, weil den Richtern die Schrift der Aufklärung zu klein war und man das als AGB sehe, die sowieso niemand lese.

    Bananenrepublik….

  14. Stefan meint: (1.5.2009 um 17:51) AntwortenReply to this comment

    Last und Mühe hat die Justiz auch durch “schneidige” Anwälte, welche die Gerichte mangels Argumenten so lange mit Anträgen zumüllen, bis sie einen Formfehler zu entdecken meinen.

    Nur, dass sie eben damit im Interesse des Mandanten handeln. Wenn man bei der Gegenseite keinen Fehler findet, hilft es häufig, diesen zu provozieren…

    Bei der Staatsanwaltschaft kann ich hier im vorliegenden Fall (schon mangels Mandanten) keine solche Lage sehen…

  15. vader meint: (1.5.2009 um 18:01) AntwortenReply to this comment

    > Wieso ihn unnötig verärgern,

    Warum glauben Sie, dass das im vorliegenden Fall unnötig war?

  16. vader meint: (1.5.2009 um 18:04) AntwortenReply to this comment

    > So ist z.B. der Verbraucher die heilige Kuh. Ich selbst habe erleben müssen, wie ein schriftlich aufgeklärter Anleger (er hatte mit Unterschrift quittiert, dß er die Belehrung gelesen und verstanden hat) bei einem OLG (anders als in der Vorinstanz) Recht bekam, weil den Richtern die Schrift der Aufklärung zu klein war und man das als AGB sehe, die sowieso niemand lese.

    Ich finde es aber auch seltsam, dass so vielen "Anbietern" das BGB nicht genügt. Es ist ja nicht so, dass man eine AGB bräuchte. Und warum man, wenn man eine braucht, erwartet, dass der Verbraucher 20 Seiten dichtestem Jura-Speak verbindlich zustimmen könnte – ist mir auch ein Rätsel. Mit einem Wort: Wer vor Gericht gegen den Verbraucher verliert hat doch nicht selten ein Problem mit seinem Geschäftsmodell.

  17. Scharnold Warzenegger meint: (1.5.2009 um 18:22) AntwortenReply to this comment

    @16
    Es gibt nun einmal Anlagen, die mit Risiken behaftet sind, z.B. Aktien.
    Wenn eine Kunde sowas haben möchte, ist das völlig in Ordnung. Aber dann muss er eben (schriftlich) bestätigen, daß ihm die Risiken bewusst sind, damit er den Anbieter nicht anschließend wegen mangelnder Aufklärung verklagt.

    Warum eine solche Aufklärung AGB sein soll, wird sich nur den Richtern am OLG erschließen. Mit Menschenverstand hat das nichts zu tun. Wie, wenn nicht mit einer schriftlichen Aufklärung, soll denn dann noch über Risiken aufgeklärt werden?
    Und daß ein solcher Anleger, der in Kenntnis der Risiken einen Verlust erlitten hat (er wollte ja einen besonders großen Gewinn haben), dann auch noch Recht auf Schadensersatz bzw. Naturalrestitution bekommt, dann ist das absurd. Das ist schlicht Rechtsbeugung, äh ich wollte sagen ein ergebnisorientiertes Urteil.

    edit: typo

  18. Rockafella meint: (1.5.2009 um 19:03) AntwortenReply to this comment

    Ich nehme mal an, die OLG-Richterin (#16) hat nicht gesagt, dass die "AGB" nicht Vertragsbestandteil seien, sondern dass sie über §§ 305 ff. BGB rechtlich zu prüfen seien. Da sehe ich kein Problem. Nur wenn man irgendwann anfängt, die Leute dahingehend zu bevormunden, dass man ihnen nicht mehr die Pflicht auferlegt sieht, das zu prüfen, was sie unterschreiben, dann ist meiner Meinung nach die Grenze eines freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats erreicht. Wer etwas unterschreibt, haftet grundsätzlich dafür, was er unterschreibt. Wenn er es nicht liest, ist er selbst schuld und hätte besser nicht unterschrieben. Von Fällen der Täuschung oder Drohung einmal abgesehen. Ich persönlich wollte mich z. B. auf einer Internetplattform anmelden. Als ich sah, was ich da alles hätte lesen und unterschreiben müssen (Schufa etc.), habe ich sofort Abstand genommen, und die Unterlagen wanderten in den Müll.

  19. sassasu meint: (1.5.2009 um 20:48) AntwortenReply to this comment

    Es kommt schon drauf an wer wen kennt.
    Sachsensumpf. Zwangspostitution. Freier von minderjährigen, mit Gewalt verschleppten, Zwangsprostituierten werden nicht bestraft.
    "
    Oder, noch schlimmer, es wird versucht die Hinweise in das Gegenteil zu verkehren.
    Wenn im Verfahren gegen den Betreiber eines Bordells, in dem Minderjährige zur Prostitution gezwungen wurden, kein einziges Mal nach den Namen der „Kunden“ gefragt wird (also Personen, die sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit schwerer Straftaten schuldig gemacht haben) dann ist das nach jedem normalen Dafürhalten ein Beleg dafür, dass da von oben
    Es kommt schon drauf an wer wen kennt.
    Sachsensumpf. Zwangspostitution
    "Wir vergleichen
    Torsten Klier (TorstenKlier)

    Mario Mederake hatte die 13jährige Stephanie R. am 11. Januar auf dem Weg zur Schule entführt und hielt sie 35 Tage in seiner Gewalt.
    Obwohl voll geständig, wurde Mederake zur Höchststrafe verurteilt: 15 Jahre.

    Die, oh Verzeihung, wir müssen ja ganz rechtsstaatlich vorsichtig sein, nicht die sondern nur einige Mitglieder der Leipziger High Society vergnügten sich 1993 im Bordell „Jasmin“, wo minderjährige Tschechinnen zur Prostitution gezwungen, äh, nein, wo denen (wie wir jetzt verwundert lesen) die Prostitution erlaubt wurde. Irgendwann musste die Polizei zugreifen – so ein Etablissement lässt sich nun mal nicht im Geheimen betreiben.
    Der Betreiber, obwohl wenig kooperativ (die Namen der „Kunden“ hat er nicht preisgegeben, weder dem Gericht noch der Staatsanwaltschaft) kam mit 4 Jahren davon, von denen er 2 Jahre 11 Monate absitzen musste."
    "jemand an der Aufklärung nicht interessiert ist (mal vorsichtig ausgedrückt).
    Und man wundert sich schon, warum die Justiz den Zöllner Matthias Haufe wegen angeblicher Dienstvergehen 33 Monate in U-Haft hat schmoren lassen (am Ende Freispruch vom Schleuservorwurf) gleichzeitig für die „Kunden“ des Kinderbordells ein derartiges Desinteresse zeigt.
    http://www.faz.net/s/Rub61EAD5BEA1EE41CF8EC898B14B05D8D6/Doc~E99E4471CD89549FD953517391DBB5F23~ATpl~Ekom~SKom~Ak~E99071.html
    "

  20. Simon meint: (1.5.2009 um 21:31) AntwortenReply to this comment

    Wenn die Staatsanwaltschaft die Kavallerie der Justiz ist, dann sind die Rechtsanwälte die Sockenzähler im Divisionslager.

  21. sassasu meint: (1.5.2009 um 21:32) AntwortenReply to this comment

    Auf der MDR-Seite steht noch etwas über Anklage wegen Verleumdung im Jahre 1998. Im zugehörigen Podcast werden die Angeklagten als damals vor 15 Jahren gerade volljährige Prostituierte bezeichnet. Eine ist aber jetzt 32, war damals also 16 oder vielleicht gerade 17.
    http://www.webcitation.org/5gNhHYQmh
    Prostituierte wegen Verleumdung angeklagt

    Die Staatsanwaltschaft Dresden hat im Zusammenhang mit der sogenannten Aktenaffäre gegen zwei ehemalige Prostituierte Anklage wegen Verleumdung erhoben. Das teilte Staatsanwalt Christian Avenarius am Mittwochabend mit.

    http://www.webcitation.org/5gNhHYQmh

    Sachsens Verfassungsgericht hatte nämlich 2005 entschieden, dass die Organisierte Kriminalität nicht in die Zuständigkeit des Landesverfassungsschutzes fällt. Nur wenn Taten die freiheitlich-demokratische Grundordnung bedrohen würden, dürfe die Behörde handeln, hieß es damals. Dennoch beobachtete der Geheimdienst noch ein Jahr lang die Organisierte Kriminalität .

    Wenn angeblich Gerichtspräsidenten mit Kriminellen Geschäfte machen, ist die Grundordnung bedroht. Jedenfalls mehr als durch Eierwürfe am 1. Mai.

  22. Doc meint: (2.5.2009 um 01:41) AntwortenReply to this comment

    @ 14: Gute bis sehr gute Strafverteidiger wissen, wann sie ein Gericht mit Befangenheitsanträgen/ Beweisanträgen/ Rügen/ … "überziehen" müssen und sollten – und sie wissen, wann das weder Sinn noch Erfolg hat. Oft genug macht es nämlich viel mehr Sinn, im Gerichtssaal für eine offene und angenehme Atmosphäre zu sorgen, auch als Verteidiger, dann kommt nämlich für den Mandanten das viel bessere Ergebnis bei raus.

    Leider sind nur sehr wenige gute bis sehr gute Strafvertediger unterwegs … die weitaus meisten merken nicht, wann Anträge/ Rügen/ uws. gut für den Mandanten sind und wann sie nur – vollkommen überflüssigerweise – das Gericht verärgern.

  23. Stefan meint: (2.5.2009 um 09:07) AntwortenReply to this comment

    @22 (Doc):
    Ich meinte ja auch nicht, dass sie es ständig und ohne Überlegung tun sollten, nur *könnte* dieses Verhalten halt durchaus überlegt und sinnvoll sein…

  24. Oskar meint: (2.5.2009 um 10:09) AntwortenReply to this comment

    "Richterliche Unabhängigkeit"? HaHa… und die Welt ist eine Scheibe. Latürnich. Im Übrigen gilt: die deutsche faschistische Blut- und Terror-Justiz hat schon lange jedes Recht verloren. Sie nimmt es sich nur und schreckt auch vor der Anwendung von Waffen nicht zurück. Wie dies eben für Mitglieder terroristischer und krimineller Vereinigungen üblich ist.

  25. ghost meint: (2.5.2009 um 12:25) AntwortenReply to this comment

    Also muss ich mir auch Sorgen machen, wenn dem Richter in der Nacht vor meiner Verhandlung "nichts vor die Flinte gelaufen ist" und er jetzt unbefriedigt und mürrisch seinem Amt nachkommen muss und der Anwalt es sich auch noch traut ohne Schlips vor den Richter zu treten ….

    .. sollte man das Urteil da nicht besser auswürfeln? Oder wie wäre es mit einer Lostrommel? Alle möglichen Urteilsformeln für dieses Vergehen in kleine Kugeln und der Richter darf sich eine aussuchen.

  26. ich meint: (2.5.2009 um 13:02) AntwortenReply to this comment

    Es ist schön, wie hier von dem Fehltritt eines eventuell eitlen und leicht zu reizenden Richters zu einer Gesamtabrechnung mit der Justiz gewechselt wird. Was für ein Quatsch. Die Justiz ist sicher überlastet, sicher auch zum Teil durch Dinge, mit denen sie sich vollkommen zu Unrecht befasst (siehe konkreter Fall).

    Jetzt aber hier ein rechtswidriges System an die Wand zu malen, ist einfach nur Bullshit. Zu behaupten, es handele sich um eine faschistische Blut- und Terrorjustiz, ist eine Frechheit, denn
    1) ich bin Teil der Justiz und kein Faschist. Zack, schon widerlegt
    2) man verhöhnt damit diejenigen, die wirklich unter einer solchen Justiz leiden. Wenn das ein Inhaftierter in einem echt miesen und faschistischen Staat lesen würde der gestern noch gefoltert wurde, würde er sich erst totlachen, dann weinen und dann dem Schreiberling mal zeigen, was es heißt, echt in der Scheiße zu sitzen. Bodelose Frechheit und beschränkt…

    Ich ärgere mich schon das hier geschrieben zu haben in der Angst, das latürnich eine anmaßend-geistlose Antwort kommen wird.

    Schöne Grüße an alle, die die Lage halbwegs objektiv sehen.

  27. ghost meint: (2.5.2009 um 14:06) AntwortenReply to this comment

    "1) ich bin Teil der Justiz und kein Faschist. Zack, schon widerlegt"

    Ach soooo .. Sie sind also Maß aller Dinge? Ein armseliges Argument ..

    /me denkt sich: hat man(n) schon wieder Ausgang? ;-))

  28. Darkstalker meint: (2.5.2009 um 15:34) AntwortenReply to this comment

    @24: Hui, so wenig Zeilen und so viel Unmut. Tief durchatmen, eine Tasse Kamillentee trinken … und nicht so viel in Papis altem RAF-Tagebuch stöbern.

    Aber die Sache mit der Justiz und der Waffen-Anwendung, die müssen sie bitte vorher noch kurz erklären. Das schreit nämlich geradezu danach, unterhaltsam zu werden.

  29. ich meint: (2.5.2009 um 17:08) AntwortenReply to this comment

    @ghost: wenn nicht die einzelnen Teile, wer ist dann das Maß der Dinge? Die Negativbeispiele? Kann dann ja auch nicht sein…
    Der "Apparat" als Ganzes? Auch irgendwie unpassend, wenn die Einzelteile allesamt oder überwiegend das GEgenteil für sich und seine Entscheidungen oder HAndlungen beanspruchen…

    Totaler Unsinn bleibt totaler Unsinn, auch wenn meine Ausführungen vielleicht nicht das Zeug zu einer Doktorarbeit haben. Sich selbst nicht so wichtig nehmen und so….

  30. Hans meint: (2.5.2009 um 17:20) AntwortenReply to this comment

    Die Empfindlichkeit des OLG-Richters habe ich ebensowenig verstanden wie die Anklage. Andererseits wird durch die Anklageerhebung aus dem Anwalt weder Robin Hood noch ein Super-Verteidiger.

  31. aloa5 meint: (2.5.2009 um 18:15) AntwortenReply to this comment

    @26
    Das mag sein – das der Inhaftierte eines faschistischen Staates der gefoltert wurde das "nicht als so schlimm" ansehen würde wenn *hier* Richter "ergebnisorientiert" arbeiten.

    Das macht die Sache aber auch nicht besser. Ich kann mich noch an eine Arbeit einer Hochschule erinnern welche sich mit den Richter-Leistungen in Bezug auf Telefonüberwachung befasst hat:
    http://www.uni-bielefeld.de/Universitaet/Aktuelles/pdf/backes_kurzfassung_telefonueberwachung.pdf

    Auszug gefällig?
    __
    Gemessen an diesen gesetzlichen Kriterien war nur knapp ein Viertel der richterlichen Beschlüsse vollständig, in zwei Dritteln der Fälle wurden nur zu einem oder zwei Merkmalen Ausführungen gemacht, und fast 10 % der Beschlüsse enthielten nicht ein einziges der geforderte Kriterien
    _____

    Um einmal die Argumentationsweise anzuwenden welche ich Schäuble-Rhetorik nennen möchte (nur damit ich das auch einmal angewendet habe – nicht weil sie richtig ist):
    "Sagen Sie das einmal einem Betroffenen, der deshalb zu Unrecht oder zu hart bestraft oder gar in Haft genommen wurde."

    Im übrigen war es hier kein "eitler Richter" – oder wollen Sie damit sagen dieser würde die Staatsanwaltschaft beeinflussen? :)

    Ja, man sollte nicht gleich das Kind mit dem Bade ausschütten. Aber *beim Namen nennen* darf man das Kind durchaus. Es ist hier nicht (mehr) alles eitel Sonnenschein. Und man verspürt – wenn man sich so manches in letzter Zeit ansieht – einen üblen Nachgeschmack im Mund. Das kann ich vielen Menschen nicht verdenken. Das Internet und die Blog´s machen vieles transparenter und bekannter als früher – auch Urteile. Man bekommt inzwischen mit was an Mist fabriziert wird. Auch den Mist der "im Name des Volkes" geschieht.

    Grüße
    ALOA

  32. ghost meint: (2.5.2009 um 19:42) AntwortenReply to this comment

    /me konne in der Meldung von *ich* auch kein Zeug zu einer Doktorarbeit erkennen. Eher die Qualität einer Schülerarbeit in Sozialkunde der 5. Klasse Hauptschule …

  33. Verfassungsfreund meint: (2.5.2009 um 19:59) AntwortenReply to this comment

    @ Ich
    Volle Zustimmung.
    Schon erschreckend, welch ungeahnte Niveau-Tiefen eine an sich wünschenswerte und notwendige Diskussion über womöglich bestehende Missstände erreichen kann.
    Der eine oder andere Kommentator (sofern er denn ernsthaft diskutieren möchte) sollte vielleicht erst denken und dann posten. Gerade im Internet eine leider allzu selten beherzigte Grundregel.

  34. ghost meint: (2.5.2009 um 22:31) AntwortenReply to this comment

    /me denkt sich: Freud würde eine Freude haben Hier mitlesen zu dürfen…

  35. JJ Preston meint: (3.5.2009 um 00:16) AntwortenReply to this comment

    Ich frage mich, wie die Aussage der "Ergebnisorientierung" zu deuten ist:
    - Orientiert auf ein bestimmtes Ergebnis hin, oder
    - orientiert auf ein ZÜGIGES Ergebnis.
    Letzteres, nämlich ein schnell abgeschlossenes Verfahren, wäre ja nicht allzu falsch und wünschenswert.
    Ich fürchte nur, so war es gerade nicht gemeint.

  36. Delphinmetzger meint: (3.5.2009 um 02:30) AntwortenReply to this comment

    Es gibt Richter, die NICHT ergebnisorientiert verhandeln? Die am Ende sagen: "Hach, ich Dummerchen lag falsch aber der Rechtsanwalt, der klüger ist als ich, hat mich zum Glück auf den Pfad des Rechts zurück geführt".
    Wer mit einer solchen Einsichtsfähigkeit gesegnet ist, wird vielleicht Angeklagter – aber niemals Richter.

  37. Darkstalker meint: (3.5.2009 um 09:47) AntwortenReply to this comment

    @36: Nein, es gibt auch (einige wenige) lobenswerte Gegenbeispiele. Richter/Innen, die nach Aktenlage schon in die Verhandlung kommen mit der Überzeugung, heute verurteilen zu müssen, dann aber in der HV wenigstens so aufgeschlossen sind, sich erstmal alles anzuhören, und dann doch entgegen ihrer ursprünglichen Meinung freizusprechen und GENAU DIES dann bei der Urteilsbegründung auch offen darzustellen.
    Leider passiert das nun wirklich nicht täglich. Nicht mal wöchentlich… *seufz*

    @Schimpfendes Volk: Den Job mal selbst ein paar Jahre machen, einen Perspektivwechsel vornehmen, und dann feststellen, dass sich das ein oder andere Problem einfach nicht vermeiden lässt, da die Justiz heillos überlastet ist. Die Zahl der Stellen bei der Justiz verdoppeln und schon hätte man viel weniger Fehler, viel mehr glückliche Beteiligte, viel weniger ungerechtfertigte Hausdurchsuchungen, etc. Aber das geht nunmal nicht, wenn eine Person das Pensum von dreien abarbeiten soll. Da kann man zwangsläufig nicht mehr überall genau hinschauen. Was – keine Frage – natürlich nicht sein dürfte.

    Aber weil das Geld anderswo ausgegeben wird, zum Beispiel für Jaquelines (Name ggf. durch "Mandy" oder "Celine" ersetzen, kommt alles aufs selbe raus) viertes, fünftes und sechstes Kind (Im Alter von ~25) oder für "Playboy Johnny"s (Name durch "Oberchecker ´86" ersetzen, s.o.) Hartz IV – tja, da kann man sich daneben natürlich keine anständige Justiz mehr leisten.

  38. Thomas R. meint: (3.5.2009 um 11:13) AntwortenReply to this comment

    @37
    Soso, Sie behaupten also, die momentan massiv ausufernden Hausdurchsuchungen seien nicht so gewollt, sondern das Ergebnis von Fehlern, die geschehen, weil unsere Sozialleistungen zu hoch sind ?

    Unsere Sozialleistungen sind zu HOCH ?
    Da bin ich sprachlos.

  39. ghost meint: (3.5.2009 um 12:02) AntwortenReply to this comment

    Ich wäre immer noch für das Knobeln .. dann hätte man wenigstens eine faire Chance bei Gericht.

  40. Darkstalker meint: (3.5.2009 um 12:31) AntwortenReply to this comment

    @38: Nana, nicht die Worte im Mund rum drehen. Meine These: Fehler in der Justiz sind die Folge der Überarbeitung. Eine Lösungsmöglichkeit wäre es, mehr Stellen zu schaffen. Das scheitert an mangelndem Geld. Geld wird z.B. in Sozialleistungen geworfen, die leider auch oft beim falschen ankommen.

    Das ist sicherlich nicht im Sinne von Monokausalität zu verstehen. Aber das sind Problemkreise die sich tangieren.

    Und ja, viele Durchsuchungsbeschlüsse würden vom zuständigen Richter einfach nicht durchgewunken, wenn er die Zeit und Möglichkeit hätte, den Fall entsprechenden lange anzuschauen. Kann er aber nicht, weil er zu viel Arbeit auf dem Tisch hat.

    Und nein, die Sozialleistungen sind sicherlich nicht zu hoch (Obwohl da zwei Wirtschaftswissenscnaftler mal was interessantes zu gesagt haben vor kurzem…) sondern werden einfach zu vielen gegeben. Lieber 200 Euro mehr im Monat pro Empfänger, aber dafür den Kreis der Empfänger mal ordentlicher bestimmen. Das wäre ein Schritt in die richtige Richtung.

    Wir entfernen uns damit allerdings vom ursprünglichen Thema :o)

    Zusammenfassung: Mehr Stellen in der Justiz = Weniger Fehler. So simpel isses.

  41. ich meint: (3.5.2009 um 12:37) AntwortenReply to this comment

    @ghost:
    dass sich Ihre Kommentare darauf beschränken, Argumente durch Ironie auszutauschen, ist soweit ok, da es amüsiert.
    Selbst meine Hauptschulbildung reicht, um zu bemerken, dass man nicht mit jemandem "vom Fach" oder dem entsprechenden Überblick diskutiert.
    Man sollte noch immer differenzieren können:
    Nr. 31 geht sicher zurecht darauf ein, dass einiges im Argen liegt. Dies ist abzustellen. Meiner Meinung nach ist dies aber eher Schlamperei/Arbeistüberlastung/Betriebsblindheit als System in dem Sinne, dass _bewusst_ zu Lasten bestimmter Gruppen geurteilt wird (so in einem faschistischen Staat). Dass durchweg bei anderen Rechtsgebieten zu Gunsten des Staates entschieden wird, sehe ich so auch nicht (Ausnahmen oder schreiende Gegenbeispiele gibt es sicher zur Genüge).
    Das gibt aber niemandem die (argumentative) Berechtigung, hier von einer Blut- und Terrorjustiz zu sprechen (Nr.24). Man sollte da wirkich auf dem Teppich bleiben.

    Und das mit dem Knobeln ist mal wieder Polemik aus der Schublade, die sich leichter öffnen ließ als die mit den Argumenten. Aber passt ja ins Gesamtbild…

  42. aloa5 meint: (3.5.2009 um 15:47) AntwortenReply to this comment

    Ich weise darauf hin, das weder Arbeitsüberlastung noch Betriebsblindheit noch Schlamperei noch staatliche Überlastung bei_ einem_ Angeklagten_ der eine Verfehlung begangen hat zu einer Unschuldserklärung führt. Es führt vielleicht noch nicht einmal zu mildernden Umständen.

    Es ist wie bei Gericht, liebe Juristen. Es kommt durchaus darauf an, wer über Sie das Urteil fällt. ;)

    Gerade die "Internet-Kultur" fühlt sich mehr und mehr durch die Obrigkeit übervorteilt, gegängelt und bestraft. Generell schon das Volk – seien es die EU oder die USA, die Global-Gamer bei den Banken oder andere… man findet das nicht mehr ganz so witzig. Glühbirnen-Verordnung, BKA-Gesetz, Pirate Bay, Wikileaks, Von der Leyen, VDS, Lissabon — man wird langsam ungehaltener. Vor allem im Netz. Da ist vielleicht schon bald jede Möglichkeit willkommen, wo man "denen da oben" einen (berechtigt) einschenken kann. Ich glaube das ist in der Breite und vielleicht zukünftiger Tragweite nicht einem einzigen Politiker der Bundes- und Landtage bewusst – diese sollten sich einmal in Blogs wie diesen hier stellen.

    Sie, liebe Juristen, bekommen das hier mit und fühlen Ihren Berufsstand zu Unrecht gescholten. Ich denke Sie haben durchaus recht (auch wenn es Einschränkungen an höherer Stelle gibt). Ich halte mich seit Ende 2005 in vielen Foren und Blogs auf. Ich finde, das Aroma dort hat sich in dieser Zeit verändert. Das ist nicht wirklich gut.

    Grüße
    ALOA

  43. Andreas Bergkirchen meint: (3.5.2009 um 19:12) AntwortenReply to this comment

    Die gesamte Diskussion verstehe ich nicht so ganz.

    Wer erwähnten Herrn Ottmar Breidling schon einmal in einer Hauptverhandlung erlebt hat (wer, bitte, hat es?), weiß um die Hintergründe.

    1. Der empfindsame Herr bekommt die Unterstützung des Vertreters der Bundesanwaltschaft.

    2. Im Rahmen der Amtsautorität stellt die Präsidenten des Oberlandesgerichts Düsseldorf ihren Strafantrag.

    3. Wie kann (nicht zu verwechseln mit: darf) die Staatsanwaltschaft da anders reagieren, als einen Strafbefehl zu beantraen?

    4. Ein überlasteter (sic!) Amtsrichter unterschreibt den Strafbefehl.

    5. Der beschuldigte Verteidiger wehrt sich. Insbesondere mit Argumenten.

    6. Das Verfahren kommt in ein ruhiges Fahrwasser. Die – inzwischen (!)reflektierende – Staatsanwaltschaft beantragt Freispruch.

    7. Den die besonnene Richterin (nach Wechsel der Zuständigkeit) verkündet.

    8. Fazit: Das alles ist für die Justiz hochnotpeinlich. Aber: Wir leben in einem (funktionierenden) Rechtsstaat. Jedenfalls ab und zu. Noch!

  44. Stefan meint: (3.5.2009 um 22:37) AntwortenReply to this comment

    Wir leben in einem (funktionierenden) Rechtsstaat.

    Weil's um G'schiss ging und man "unter sich" war. Manchen "Normalbürger" hätte das Verfahren bis kurz vor Ende einiges gekostet… und nicht nur Geld…

  45. aloa5 meint: (4.5.2009 um 08:45) AntwortenReply to this comment

    @43
    Im groben funktioniert der Rechtsstaat. Ich verstehe jedoch nicht warum Sie diese Diskussion nicht verstehen. :)

    Die Punkte 2, 3 und 4 Ihrer Aufzählung besagen:
    Ein kompetenter Oberjurist *verlangt* eine Aburteilung. Ein Staatsanwalt "hat keine andere Wahl" als zu verlangen jemandem einen Schuldspruch/Verurteilung aufzudrücken (denn ein Oberjurist hat immer recht) und ein Amtsrichter schaut sich solche Fälle überhaupt nicht an sondern verurteilt.

    Ein Jurist pfeift, zwei andere springen. Das ist nicht die Reihenfolge welche in einem Rechtsstaat üblich sein sollte. Es gibt sicher auch "kleinere" Fälle als diesen, wie Nr.44 schon ausgeführt hat kann/wird sich nicht jeder mit der Juristbarkeit anlegen. Und das betrifft nicht nur die Juristbarkeit sondern auch viele Kommunen. Sie wissen vermutlich, das dort in vielen Bundesländern die kostenlose erste Beschwerde gegen Bescheide abgeschafft hat — obwohl statistisch glaube ich mehr als die Hälfte berechtigt sind.

    Der Rechtsstaat bröckelt. Es kostet Geld, Recht zu bekommen und es ist mit einem nicht unerheblichen Risiko behaftet. Und zwar immer mehr Geld. Und dieses Risiko muss eingegangen und dieses Geld muss auch in Verfahren gegen den Staat als Rechtsbrecher aufgewendet werden.

    Grüße
    ALOA

  46. Susanne meint: (5.5.2009 um 09:51) AntwortenReply to this comment

    Ein Richter, der sich durch einen Verteidiger und dessen Anträge ärgern und dies den Angeklagten spüren läßt, ist auf der Strafrichterbank ohnehin fehl am Platz. Aufbrausende Strafrichter sind nicht minder unprofessionell wie pöbelnde Verteidiger, die glauben, ihre selbstverliebte und kontraproduktive Arbeitsweise mit dem Prädikat "Konfliktverteidigung" adeln zu dürfen.

    Man könnte mitunter den Eindruck gewinnen, daß sich im Strafgerichtssaal nur Leute zusammenfinden, die keine Ahnung haben. Oder in Abwandlung eines Witzes von Eckart von Hirschhausen: "Strafrecht macht man nur solange bis man es kann."

  47. mindamino meint: (22.5.2009 um 04:16) AntwortenReply to this comment

    >Im übrigen sehe ich das nicht so, dass “die Justiz” nicht mehr über Arbeitsbelastung stöhnen dürfe … die Belastung IST hoch! Und ein Fehltrtt/ ein Schritt in die falsche Richtung – das macht es schon aus, dass man nicht mehr auf die hohe Belastung hinweise dürfe??

    Es gibt keine Fehltritte in der Justiz, so wird es mir in der Regel von Juristen und Opportunisten am Justizsystem vorgebetet und wenn, dann ist es ganz genau nur ein Fehler. Daher gibt es meine Internetseiten: http://justiz.ju.funpic.de

    Je höher die Belastung um so mehr Fehler. Wo es kein Fehlermanagment gibt, da immer wieder die gleichen Fehler.

    Desweiteren wird doch in der Regel gegen die eigenen Justizschwergen nicht ermittelt. Die dürfen Protokolle fälschen, Rechtsbeugung betreiben etc.
    Wenn man dann auf Fehler in umgekehrter Hinsicht hinweist, dann heisst es, dass man völlig überlastet wäre und man daher diesen einen einzigen Fall nicht hätte vernünftig bearbetien können. Es wird immer so verdreht wie es gebraucht wird.

    Wenn dann umgekehrt Menschen verfolgt werden von der Staatsanwaltschaft, die sich haben bei Mittellosigkeit von einem Anwalt bei Anwaltszwang haben vertreten lassen etc., dann geht das alles in eine Richtung nämlich die eines totalitären Staates.

    Knast für Mittellose, die sich bei Anwaltszwang anwaltlich vertreten lassen:
    http://zentrumsforen.net/beschwerdezentrum/justizirrtum/forum/posts/4331.html
    Richterin Gerlinde Prange (LG-Bielefeld) versagt vorsätzlich mehrfach das rechtliche Gehör:
    http://zentrumsforen.net/beschwerdezentrum/justizirrtum/forum/posts/4332.html
    Landesjustizministerium NRW, Roswitha Piepenkötter versagt ebenfalls das rechtliche Gehör:
    http://zentrumsforen.net/beschwerdezentrum/justizirrtum/forum/posts/4355.html

    Nun gestaltet es sich so, dass auch Staatsanwälte gegenüber dem minderwertigen Proletenvolk ihr fehlerhaftes Handeln mit Überlastung etc. etc. rechtfertigen. Wenn es tatsächlich eine Überlastung gäbe die dazu führt, ja warum macht dann niemand etwas von den Menschen, die für alles das zuständig sind.
    Justizopfer und übelst Justizgeschädigte Menschen, die man für ihr ganzes Leben ruiniert hat und sich darüber beschweren dürfen von Juristen beleidigt, geleugnet und verspottet werden.
    Gleichzeitig lobt man sich selbst für die Rechtmäßigkeit und Gerechtigkeit seiner und aller Entscheidungen, die von einem selbst und Kollegen gemacht werden, denn weil man einen Amtseid geschworen hat kann man gar nicht anderes als Recht und Gerecht handeln. Da hört es dann auch schon auf, weil man gut Geld verdient und fast machen kann was man will.

    Für mich ist das nur noch eine Verbrecherwirtschaft, denn wenn keiner gerade von Staatsanwälten und Richtern gegen solchen Schwachsinn vorgeht, denn das müssen diejenigen selbst machen, die aus dem System kommen und dafür bezahlt werden.
    Im vorliegendem Fall hat der Anwalt sogar noch Glück gehabt auch weil er Anwalt ist und mit zur elitären Herrschaftsrasse gehört. Solche Verfahren werden gegen minderwertige Proleten und auch die solche Zeitverschwendung kritisieren bzw. das fehlende Fehlermangment bis zum letzten verfolgt.

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