Erst ermitteln, dann durchsuchen
Mehr Glück als Frau Lahmar-Schadler-Lüdenscheid (siehe voriger Eintrag) hatte nun einer meiner Mandanten beim Bundesverfassungsgericht. Bei dem Betroffenen, der in Bayern wohnt, war zu früher Morgenstunde die Polizei angerückt: Er soll über sein Internetforum raubkopierte Filme und Spiele verbreitet haben.
Die Verdachtslage war mehr als dünn. Es lag lediglich die Anzeige eines Bürgers vor, der sich darüber beschwerte, in dem Forum fänden sich Links zu Raubkopien. Den Text der betreffenden Beiträge verstanden die Beamten schon mal nicht. Im Forum wird türkisch gesprochen.
Statt erst mal zu ermitteln, was hinter den Links (zu Rapidshare, nicht zu meinem Mandanten) steckte, wurde einfach eine Hausdurchschung angeordnet. So geht es nicht, befand nun das Bundesverfassungsgericht:
Den angegriffenen Entscheidungen lasse sich nicht entnehmen, dass die Verdachtsgründe über bloße Vermutungen und vage Anhaltspunkte hinausreichten. Die Gerichte hätten keine konkreten Anhaltspunkte dafür genannt, dass die Links überhaupt auf urheberrechtliche geschützte Inhalte verwiesen.
Überdies hätten sich weder Staatsanwaltschaft noch Gerichte mit der Frage beschäftigt, wieso ausgerechnet der Forenbetreiber für mögliche Links zu Raubkopien hafte. Der Umstand, dass jemand ein Internetforum betreibt, mache ihn jedenfalls nicht schon deswegen zum Verdächtigen wegen problematischer Links.
So hätte zumindest überprüft werden müssen, ob in dem Forum auffällig viele Links zu Raubkopien zu finden sind. Dies könne möglicherweise zur Annahme führen, der Betreiber billige zumindest derartige Angebote. Als weitere Möglichkeit nennt das Bundesverfassungsgericht bekannt gewordene Abmahnungen durch Rechteinhaber.
Das Gericht hält die Durchsuchung auch für unverhältnismäßig. Zuvor hätte zumindest überprüft werden müssen, ob die vom Anzeigenerstatter beigefügten Ausdrucke authentisch waren und ob hinter den Links tatsächlich urheberrechtlich geschützte Filme oder Spiele abzurufen sind. Außerdem hätte zumindest versucht werden müssen, den Autor der jeweiligen Beiträge zu ermitteln.
Die Entscheidung vom 8. April 2009 (2 BvR 945/08)
All glory to the BVerfG. Die letzte Bastion für Sinn und Verstand in der Juristerei. Auf die Jungs ist wenigstens Verlass.
Schade nur, dass man erst immer (bildlich) mit beiden Händen Kinder in diverse Brunnen werfen muss, damit das BVerfG sie dann endlich wieder rausfischt.
Hurra, der RA ist wieder da!
Und was bringt es dem Mandanten? Wird es Sanktionen oder Folgen haben? Ich behaupte mal, die Polizei interessiert das einen Dreck und es wird sich an der bisherigen Durchsuchungspraxis nicht das Geringste ändern.
Wenn schon der Verfassungsminister das BVerfG nicht ernst nimmt, ist es nicht mehr als ein Placebo für die Anscheinswahrung.
Und nun? Es wird doch Niemand belangt, es gibt keinen Schadensersatz, es passiert einfach nichts.
Nun wissen wir, dass in diesem Fall die HD unverhältnismäßig war. So What?
Ohne Sanktionen gegen die Ausführenden bringt das Urteil leider GAR NICHT'S
Freistaat Bayern soll die "notwendigen Auslagen" erstatten… dufte
@3
Dem Mandanten bringt das m.E. nach relativ viel. Denn es ist jetzt scheißegal, ob oder was er auf seinem Rechner hatte, die HD war nicht zulässig, und damit fallen sämtliche Ergebnisse der HD als Beweismittel aus. Da könnte der Mandant kopierte dänische Heimatfilme auf seinem Rechner gesammelt haben, das dürfte kaum gerichtsverwertbar sein. Selbst der Besitz von "Jugendlichenanscheinspornografie" – oder wie sich das schimpft – (also ein Filmchen mit rektaler Penetration von Darstellerinnen wie Violet Blue oder Bree Olson) kann wohl kaum verfolgt werden.
Andersherum könnte durchaus ein Schaden für eventuellen Verdienstausfall, die notwendigen Auslagen und die Anwaltskosten von staatlicher Seite zu ersetzen sein. Und Staatsanwälte und Richter, deren Ansichten ständig in höherer Instanz verworfen werden, sind für einen Justizminister auch nicht gerade ein Ruhmesblatt…
[Dies ist keine Lehr- oder Gelehrtenmeinung. Fundierte Korrektur ist gestattet.]
Was ich mich frage: Warum hat sich ein Polizist nicht schnell mal in dem Forum angemeldet und wenigstens 1-2 der verlinkten Dateien auf Rapidshare runtergeladen? Dazu benötigt man doch nicht mal spezielle Fachkenntnisse im Bereich der Computerkriminalität und dem Beschuldigten hätte die Durchsuchung eventuell erspart bleiben können. Von dem ganzen sinnlosen Arbeitsaufwand und den Kosten mal ganz zu schweigen.
@ 8: Andersherum könnte durchaus ein Schaden für eventuellen Verdienstausfall, die notwendigen Auslagen und die Anwaltskosten von staatlicher Seite zu ersetzen sein.
Das mag in der Theorie stimmen, aber auch nur dort.
Wer schonmal versucht hat, gegen eine Behörde Schadensersatzansprüche durchzusetzen, kennt es anders.
Die Anmeldung wurde versucht, ist aber an Sprachproblemen gescheitert.
Ich werde noch ein Fan des Bundesverfassungsgerichts. ;-)
@9 Wahrscheinlich, weil man sich mit der Dienstschreibmaschine nicht in Foren anmelden kann und die Rentnerband aus Polizisten und Richtern den ganzen Fall nur anhand von Internetausdrucken beurteilte.
Dem Forenbetreiber hätte folgende Schutzmaßnahme gut geholfen: http://www.politiker-stopp.de
Interessant aber folgenlos. So lange an rechtswidrige Maßnahmen für den Handelnden (Polizei / StA / Ermittlungsrichter) oder (vorzugsweise: und) den Begünstigten (StA / Land / Bund) keine Folgen geknüpft werden, hat auch das Urteil des BVerfG keine Wirkung. Erstaunlicherweise zeigt sich hier gerade die antiautoritäre Strömung der Gesellschaft – Erziehen ohne Sanktionen oder Strafen. Nur leider funktioniert das schon bei Menschen nur unter optimalen Bedingungen – bei juristischen Personen gar nicht.
Gleich zwei sinnvolle Urteile an einem Tag, da möchte man echt Fan des Bundesverfassungsgerichts werden. Wenn jetzt ungerechtfertigte Grundrechtseingriffe wie solche Hausdurchsuchungen für die beantragenden Polizisten/Staatsanwälte und die beschließenden Richter mit Sanktionen belegt werden würde der Wildwuchs an solchen Entscheidungen vielleicht endlich etwas reduziert …
Ich verstehe auch bis heute nicht was die Hausdurchsuchung bei einem Forenbetreiber bringen soll? Die Daten liegen auf einem Server der wohl in den meisten Fällen nicht beim verdächtigen zu Hause steht …
Ra Vetter aus dem sonnigen Urlaub zurück !
Die Entscheidung des BVerfG in dieser Sache läßt auch berechtigte Hoffnung zu, dass auch eine weitere Beschwerde wegen einer HD bzw. Verlinkung auf Schutzalter-Weblog bzw. darüber auf die Sperrliste bei Wikileaks zum Erfolg führt. Zur Erinnerung hier nochmals der Beschwerde-Schriftsatz von RA Vetter vom 17. April 2009.
http://static.twoday.net/schutzalter/files/Verfassungsbeschwerde.pdf (Zum Lesen/Download Adobe Reader)
Herr Vetter wird gebeten, dazu vielleicht auch hier im Blog etwas zu schreiben. Denn diese Verfassungsbeschwerde hat im Gegensatz zu den rechtswidrigen Beschlüssen der Pforzheimer Gerichte noch nicht die nötige Öffentlichkeit erreicht. Das diese Beschwerde eingereicht wurde ist fast so wichtig wie die Entscheidung des BVerfG – oder…??
Vielen Dank !
Paul S.
@15 Eric
die Hausdurchsuchung ist doch schon eine ganze Weile bei sog. Internetdelikten primär keine Maßnahme mehr um Beweismittel zu erlangen, sondern eine Drohung und vorgezogene sozusagen präventive Bestrafung garniert evtl. mit der Wegnahme sämtlicher IT Gerätschaften.
Das erzeugt für den Normalbürger eine latente Bedrohung der er sich im Zweifel durch Wohlverhalten zu entziehen versucht. Oder kurz gesagt das ist das blanke Gegenteil von persönlicher Freiheit.
Es ist traurig, wie oft das BVerfG bereits Durchsuchungsbeschlüsse und negative Beschwerdeentscheidungen von Landgerichten aufheben mußte. Seit 40 Jahren muß das BVerfG in jedem Jahr mindestens zehnmal die Voraussetzungen für eine Hausdurchsuchung aufzeigen. § 31 Abs. 1 BVerfGG ist Amts- und Landrichtern offenbar unbekannt.
Berücksichtigt man, daß nur eine geringe Zahl von Durchsuchungsbeschlüssen mit der Beschwerde, noch weniger mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden, läßt sich ermessen, wie viele rechtswidrige Hausdurchsuchungen jedes Jahr in Deutschland durchgeführt werden. Ich behaupte: Die Mehrzahl der Hausdurchsuchungen ist rechtswidrig.
> Die Anmeldung wurde versucht, ist aber an
> Sprachproblemen gescheitert.
Au wei.
Es gibt einige hundert Sprachen auf der Welt, da hätte ich das nachvollziehen können.
Aber ausgerechnet bei Türkisch sollte es doch leicht und schnell möglich sein, irgendeinen Sprachkundigen zu kontaktieren, um wenigstens die Anmeldung hinzukriegen.
Kein Ruhmesblatt für die Recherchierkünste der Polizei.
@18: Leider sind es nur die ganz offensichtlich rechtswidrigen Durchsuchungen, die überhaupt öffentlichkeitswirksam (z.B. am BVerfG) eins auf den Deckel kriegen. Der Großteil der HDs dürfte schlichtweg unverhältnismäßig (und damit genauso rechtswidrig) sein. Die Kontrolldichte lässt da alerdings stark zu wünschen übrig.
Konsequenzen für den ausführenden (in dem Fall ausfertigenden) Richter gibt es zwar nicht direkt, er wird also deshalb nicht "bestraft". Nichts desto weniger werden Statistiken darüber geführt, wie viele der eigenen Entsheidungen in der Rechtsmittel-Instanz o.ä. für falsch befunden werden. Für das eigene Fortkommen ist es also nicht dienlich. Zwar keine gravierende Repressalie, aber immerhin macht es einem einen Knick in die Karriere. Das allein sollte eigentlich dafür sorgen, dass sich die entsprechenden Leute mehr an die Vorgaben des BVerfG halten.
Für den aber Betroffenen besteht der (große!) Vorteil, dass die Ergebnisse als Beweis nicht zur Verfügung stehen. Dass man dafür erst zum Verfassungsgericht muss, ist schade. Aber wenigstens haben wir eine letzte Instanz, die in vielen Fällen richtig liegt.
Ein BVerfG-Fanclub hätte sicher größte Aussichten, viele Anhänger zu finden. Gleich mal einen Verein gründen :o)
Ich bin immer wieder überrascht wie inflationär und ohne jede Achtung von Verhältnismäßigkeit, menschlicher Logik und Grundrechten Hausdurchsuchungen angeordnet werden.
So wie ich es verstanden habe: Irgendwer beschwerte sich über, dass auf einem Forum Links sind. Und das rechtfertigt eine Hausdurchsuchung? Ich frage mich, was in dem Kopf des zuständigen Richters vor sich gehen muss. Liegt dem eine Technik- oder Demokratiefreindlichkeit zugrunde?
Wunderbar, dann hat sich das mit der HD bei Internet-Sperren ja nun auch.
Denn da vereitelt man ja die Strafverfolgung direkt. Aus dem Abrufe einer HTML-Seite kann man ja nicht auf nach nachladen der JPGs schließen. Wer (z.B. wegen einer Behinderung) den links-Browser benutzt ( http://de.wikipedia.org/wiki/Links_(Browser) ), lädt die Grafiken nie nach. Auch die ganzen Zugriffe der Robots oder irgendwelcher automatisierter Crawler sind selten an Bildern interessiert. D.h. aus dem Zugriff auf die HTML-Seite kann man keine Intention auf den Zugriff auf die JPG-Inhalte ableiten.
Ergo hat man die pozentiellen Straftäter gestoppt, bevor überhaupt irgendwas Verwertbares passiert ist.
Dem BMJ ist diese Argumentation übrigens bekannt, aber gleichgültig.
Ist in einem solchen Fall mit einer Entschädigung seitens des Staates zu rechten? Ich kenne mich nicht aus, meine aber etwas aus dem Bereich Schmerzensgeld/Entschädigung für die Verwüstung der Wohnung/Arbeitsausfall o. Ä.
Schließlich war ja die Hausdurchsuchung nicht legitim.
@Darkstalker (20): Sehr interessant dürfte eine Veröffentlichung dieser Statistiken sein. Gerne in anonymisierter Form. Und dann optimalerweise noch die Zahlen zur Kontrolle der Entscheidungen usw.
@Arne:
Wovon träumst Du nachts? :-)
@Darktalker
Verwertungsverbot? Wegen eine rechtswidrigen Hausdurchsuchung? Auch davon kann man nur träumen.
"c) Das Landgericht hat den Verfassungsverstoß fortgesetzt. Auf das detaillierte Beschwerdevorbringen ist das Landgericht nicht eingegangen. Es hat dem Beschwerdeführer damit die von Verfassungs wegen gebotene Klärung der Berechtigung der Durchsuchung versagt."
Das ist ja wirklich die größte Klatsche am ganzen Beschluss. ;-) Hört sich nach Rechtsbeugung an.
Glückwunsch an den Kläger und vor allem an das BVerfG!
@26: Die Abwägung dürfte hier (ausnahmsweise) zum Verbot führen. Zwingend ist das in der Tat nicht, das ist richtig.
*Raub*kopien – und ausgerechnet im Lawblog. Werden diese Kopien mit vorgehaltener Waffe erstellt?
@Udo Vetter
Gibt es die früheren Entscheidungen irgendwo einzusehen?
Mein Glückwunsch!
Mich würde interessieren:
1) Ist das das erste Mal dass Sie beim BVerfG erfolgreich waren?
2) Ist sowas – allgemein unter Anwälten – ein Grund zum feiern, d.h. dass dafür Champagner aus dem Kühli geholt bzw. gekauft wird? Ich denke doch, sowas geschieht nicht alle Tage, denn die Chancen werden in jeder Instanz kleiner.
@1: "Die letzte Bastion für Sinn und Verstand in der Juristerei." (BVerfG)
Was mich so ängstigt, ist die Tatsache, dass das BVerfG nicht die _letzte_, sondern die _einzige_ Bastion ist. Und das ist DEFINITIV zu dünn.
cu
seiberkreim
Apropos Fanclub: Auf Facebook gibt's 'ne Fanpage :)
http://www.facebook.com/pages/Karlsruhe-Germany/Bundesverfassungsgericht/124899450483
@23: Auf den Sperrseiten sind ja Grafiken drauf, dass heisst die können am Zugriff auf die Sperrseite schon sehen ob man auch bei der gesperrten Seite die Bilder nachgeladen hätte.
Gibt es die Urteile aus vorherigen Instanzen irgendwo einzusehen? Über Juris waren die leider nicht aufzutreiben..
Gut das ich nicht mehr in Deutschland hoste. Jeder ist gut beraten Foren und anderes anonym im Non-EU Ausland zu hosten.
@45: Nö – die werden dann ja gesperrt. Unsere Justizministerin hatte doch schon nach Methoden gefragt, mit denen man den Zugriff auf ausländische Seiten unterbinden kann…
@29,Darkstalker:
Warum "dürfte" ein Verwertungsverbot hier greifen? Wie heißt das im Urteil so schön: "Auf das detaillierte Beschwerdevorbringen ist das Landgericht nicht eingegangen."
Warum sollte das gleiche Gericht nun auf einmal anderen Argumenten zugänglich sein? Es hört sich für mich eher danach an, als ob das Gericht seine Urteile nach (bayrischer) "Gefühlslage" auswürfelt.
Sollten andere Beweise für irgendeine Straftat gefunden werden, so dürfte der Verdächtige daher eher sofort vor den Kali gezerrt und verurteilt werden. Schließlich hat er es gewagt eine nach bayrischer Verfassungsauslegung unbegründete Verfassungsbeschwerde einzureichen (vgl. Abs. 10 des Urteils). Der ist quasi ein Terrorist, welchem man schnellstens das Handwerk legen muss!
In Bayern darf man sich einfach nicht wundern. Die Ermittlungsrichter haben dort ja auch eine großzügig bemessene Bearbeitungszeit von durchschnittlichen 2 Minuten pro Durchsuchungsbeschluss.
Mich würde interessieren, wie die rechtliche Lage in diesem Fall aussieht : http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/35235/1400120/polizei_bremen
Ich denke, der hätte einer Hausdurchsuchung nicht zustrimmen müssen, oder ? Ich denke mal, der wurde "überredet" .
@ 21 Es mag zwar im Nachhinein ärgerlich sein wenn man erst später befördert wird aber damit Strafen auch wirken müssen sie zeitnah sein.
Sonst macht man das nämlich immer wieder.
Und nochmal Straffreiheit in extenso für Verfassungshochverräter. Willkommen im letzten Reich! Ich freue mich auf den Tag, an dem ich als freier Mensch sterbe weil ich in meiner eigenen Wohnung durch ein Sondereinsatzkommando der Waffen-S(schäuble)S(taffel) exekutiert werde, weil ich eine offensichtlich rechtswidrige und offensichtlich grob unverhältnissmäßige Hausdurchsuchung mit Gewalt abgewehrt habe. Als braver Deutscher kann man eben nur eines tun:
wir trinken und trinken wir schaufeln ein grab
Kann man beim BVerfG eigentlich eine Amtsenthebung im Eilverfahren erwirken? Die "Richter" im Landgericht sind doch immer noch im Amt, oder etwa nicht?
Thomas Bliesener (30): Das wollte ich auch gerade anmerken. "Raubkopie" ist eben kein juristischer Begriff – Raub dagegen sehr wohl – und zudem auch noch ein Propagandabegriff, was man zugeben muss, egal wie man zum Urheberrecht allgemein und Verletzungen dessen im Besonderen steht. Ich verlange keine Aufklärung durch Herrn Vetter, aber von einem angesehenen Fachmann kann man wohl eine bessere Wortwahl erwarten. Und ja, ich halte es für völlig irrelevant, wie lange es den Begriff schon gibt. Ich kenne ihn tatsächlich schon seit jungen Jahren im Zusammenhang mit einer VHS-Kopie von Disneys Dschungelbuch. Der Begriff war damals so falsch wie heute.