10.5.2009

Der Staat wird zum Problem

Zur aktuellen Debatte um Internetsperren und Paintball-Verbot empfehle ich diesen Artikel im Tagesspiegel:

Peng, du bist tot!

93 Kommentare zu “Der Staat wird zum Problem”

  1. Piratenwahl (Link) meint: (10.5.2009 um 12:39) AntwortenReply to this comment

    Die Politiker alter Schule unterschätzen das Mobilisierungspotential des web2.0 . Die vermeintlich wahlstimmensichernden Zensurgesetze werden hinsichtlich ihrer Sympathiewirkung zum Bumerang für zensursula wiefelspütz und co.

  2. Wegen vielleicht 100.000 – 200.000 Internetfuzzies (Link) meint: (10.5.2009 um 13:01) AntwortenReply to this comment

    … müssen die sich noch lange nicht ins Hemd machen.
    Wer beherrscht denn die großen Kommunikationskanäle bandbreitenmäßig (neben der Werbung wohlgemerkt…)?

  3. Jan meint: (10.5.2009 um 13:05) AntwortenReply to this comment

    Nette Lektüre.
    Ich werde morgen Nachmittag Stephan Eisel besuchen. Das ist der CDU-Bundestagsabgeordnete von Bonn und er hat morgen seine Bürgersprechstunde. Dann lasse ich mir mal von ihm erklären, was die Internetzensur ist, wie sie funktioniert, was damit erreicht werden soll und warum sich die Regierung über ALLE Fachgremien hinweg setzt. Ich bin mal gespannt, wie lange es dauert, bis er mich an irgendeine Presseabteilung verweist.

  4. Jost Gerischer (Link) meint: (10.5.2009 um 13:14) AntwortenReply to this comment

    Ich darf in diesem Zusammenhang auch Dieter Wiefelspütz auf abgeordnetenwatch zitieren, der sich im KSTA ja ebenfalls ausgesprochen qualifiziert hinsichtlich Paintball geäußert hatte:

    abgeordnetenwatch.de/dr_d...tz-650-5785-2.html#fragen

    "Sehr geehrter Herr Hipp,

    was soll denn ein "Computer" sein, was soll "Internet" sein?

    Ich habe diese Begriffe noch nie gehört oder gelesen. Ich stamme nämlich aus dem vergangenen Jahrtausend.

    DNS, TLD, GAGA, GOGO, TRALAFITTI oder was?"

    Kleine Entscheidungshilfe für die kommenden Wahlen oder was?

  5. Justus meint: (10.5.2009 um 13:18) AntwortenReply to this comment

    Diejenigen Parteien, die derartigem Unsinn Gesetzeskraft verleihen wollen, sollte man nicht wieder wählen. Wir haben doch bald die Wahlmöglichkeit; wir sind das Volk!

    Ich befürchte allerdings, dass z.B. die "freiheitsliebende" Bundes-FDP, sollte sie mit der Union eine Regierung bilden können, derartige Gesetze auf der Basis eines Koalitionsvertrages nicht mehr rückgängig machen wird bzw. nicht mehr rückgängig machen kann.

    Daher wohl auch die Eile der Großkoalitionäre in dieser Regierung, in einem sog. Parallelverfahren z.B. den Entwurf der Novelle zum Waffengesetz parallel dem Bundestag und dem Bundesrat zur Beratung und Beschlußfassung zuzuleiten, um sie noch in dieser Legislaturperiode durchzupeitschen.

    Soll im Bereich "Waffenrecht" vielleicht aus ganz anderen Erwägungen – schließlich fürchten viele (trotz mancher Dementis) insgeheim und verlautbart soziale Unruhen – das Volk nur vollständig entwaffnet werden (natürlich bis auf die "paar" Kriminellen, die sich sowieso nicht an Gesetze halten)?

    Die Begriffe: "Bürger" und "my home is my castle", sind für mich eine lächerliche Vorstellung geworden. Gleiches gilt für die Regulierungswut des Staates als "Saubermann" des Internet.

    Die "Bosbachs und Wiefelspütze dieses Landes" haben uns voll im Griff.

  6. Wieselputzer meint: (10.5.2009 um 13:29) AntwortenReply to this comment

    Jost Gerischer: Diese Antwort von Dieter finde ich ausnahmsweise mal witzig. Diplomatisch ist etwas anderes, aber gerade hatten sich doch noch alle über die schmierig, glitschige Art des Guttenberg beschwert. Die Internetelite, die oberen 50000 (mittlerweile wohl mehr), scheint teilweise zu denken, ein Patent aufs Austeilen und Ironie zu haben. Wer austeilt, der muss auch einstecken können. Leute wie fefe mitsamt Fanbois drücken sich ja sonst genauso ironisch-sarkastisch aus wie Dieter es hier tut.

  7. Eric meint: (10.5.2009 um 13:32) AntwortenReply to this comment

    mhh der Titel erinnert mich an meinen…

    eric-poehlsen.de/wordpres...9/05/07/peng-du-bist-tot/

    Der Artikel von Maroldt betrachtet allerdings das Thema aus einer etwas anderen Perspektive …

  8. Palladium meint: (10.5.2009 um 13:34) AntwortenReply to this comment

    @5
    Krass, ich dachte das Zitat wäre ein Scherz von dir. Aber Herr Wiefelspütz hat das ja wirklich wörtlich gesagt. Ich bin echt sprachlos. Wenn ein Politiker meint auf ernste und seriöse Fragen eines Bürgers nur mit Hohn und Spott reagieren zu müssen, dann steht es echt schlecht um die Demokratie.

    Ich hoffe, dass die mündigen Bürger nach der Onlinepetition lernen sich vernünftig zu organisieren bevor Seiten von politischen aktivisten gesperrt werden. Unsere Gesellschaft befindet sich gerade auf einem Scheideweg – und einer der Wege führt direkt in die Dystopie von George Orwells 1984.

  9. Dexter (Link) meint: (10.5.2009 um 13:41) AntwortenReply to this comment

    @Wieselputzer: Das Problem der Wiefelspütz'chen Ironie ist aber halt, dass der Typ wahrscheinlich echt nicht weis, wovon er spricht (und was es heisst eine wenigstens halbwegs ästhetische Haartracht zu tragen).
    Der hochnotpeinliche Dieter spricht außerdem für eine ganze Partei und nicht nur für sich selbst (wie z.B. Herr von und zu Leitner).

    Viel aussagekräftiger finde ich übrigens die Antwort des vermeintlichen (Text editiert. U.V.)
    auf die Frage danach.
    abgeordnetenwatch.de/dr_d...etz-650-5785.html#q180919

  10. Cross meint: (10.5.2009 um 13:45) AntwortenReply to this comment

    @5 & der Argumentation dass Paintball sittenwidrig ist und deshalb verboten gehört. Ich frage mich in diesem Zusammenhang, wieso nicht auch die allgemeine Wehrpflicht abgeschafft wird – schließlich macht man dort bei Übungen nichts anderes. Das Argument, dass die Soldaten das ja können müssen um sich zu verteidigen lasse ich mir bei einer Berufsarmee noch eingehen, aber bei einfachen Wehrpflichtigen die am Ende nur ihren Wehrdienst ableisten und dann nicht die Soldatenlaufbahn einschlagen … komisch, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass der Dr.-was-soll-denn-ein-Computer-sein so konsequent ist.

  11. Christian WItte meint: (10.5.2009 um 13:48) AntwortenReply to this comment

    @Justus
    Man kann die Bosbachs u. Wiefelspütz für inkompetent halten, diese Leute reflektieren doch nur, was im Volk so gedacht wird. Die Mehrheit des deutschen Volkes hat gar keine Maßstäbe dafür, was einem freiheitlichen Verfassungsstaat erlaubt ist und was nicht. Täglich wird von irgendwem gefordert, dass der Staat allerlei Partikularinteressen verteidigen und gegen irgendwelche Ärgernisse "mit der Härte des Gesetzes" vorgehen soll. Zusätzlich soll der Staat vor Risiken schützen, sprich: den Bürger vor der eigenen Dummheit bewahren. Da muss man sich nicht wundern, wenn Behörden & politische Klassen anfangen zu glauben, sie könnten dem Bürger alles vorschreiben. Wer sich fortwährend wie ein unmündiges Kind verhält, wird endlich zu einem gemacht.

  12. Kritiker meint: (10.5.2009 um 13:51) AntwortenReply to this comment

    Um die Demokratie steht es nicht schlecht. Es steht schlecht um den Gemütszustand eines großen Teiles der Wähler die sich lieber Wirtschaftsangst einreden und beschimpfen lassen als die Konsequenz daraus zu ziehen und bei der Europa- und Bundestagswahl etwas ganz anderes anzukreuzen.

  13. FrankR meint: (10.5.2009 um 14:02) AntwortenReply to this comment

    Ich verstehe die Aufregung nicht. Die Regierung hat quasi sofort und mit voller Härte reagiert.

    Kaum war der Amoklauf in Erfurt beendet, schon wurde dafür gesorgt dass sich das nicht wiederholen kann: Pumpguns wurden verboten.

    Der Amoklauf in Winnenden, kaum vorbei reagiert die Regierung auch hier folgerichtig: Der Junge hatte eine Paintballwaffe mit der er geübt hat, also weg damit. Schon kann kein potentieller Amokläufer mehr mit einer solchen Waffe trainieren.

    Und auch die Pädophilen werden hart getroffen, denn man sperrt ihnen einfach den offenen Zugriff auf bestimmte Seiten. Ha, das sitzt! Nun müssen sie sich verdeckt (VPN) Zugriff verschaffen.

    Also bitte, nicht immer so kritisch. Alles wird gut!

    PS: Welcher Schelm sollte auch darauf kommen einfach die Schusswaffen abzuschaffen? Welcher Politiker könnte sich das auch leisten, all die Arbeitsplätze zu vernichten?

  14. bb meint: (10.5.2009 um 14:03) AntwortenReply to this comment

    ich empfehle folgenden kommentar aus der süddeutschen zeitung

    sueddeutsche.de/politik/169/467740/text/

  15. Justus meint: (10.5.2009 um 14:10) AntwortenReply to this comment

    @7 (Wieselputzer)

    " … Wer austeilt, der muss auch einstecken können…"

    Ich lasse mir aber nicht gerne im Fernsehen z.B. von einem Herrn Bosbach sinngemäß "erklären", dass Paintball als Betätigung simuliertens Tötens vom Staat nicht "erlaubt" werden dürfe.

    Dieser Herr Bosbach ist innerlich offenbar – wie andere auch – der Meinung, dass in Deutschland grundsätzlich alles verboten ist, was der Staat nicht extra erlaubt. Freiheitlich demokratische Grundordnung, was ist das eigentlich noch in seinen Augen?

    Mit Herrn Wiefelspütz hatte ich auf Abgeordnentenwatch auch schon mehrfach das zweifelhafte Vergnügen, seine Ausweichmanöver wie "ich lass mir doch nicht vorschreiben wie ich antworten soll" zur Kenntnis zu nehmen, wenn er nicht mehr weiter wußte.

    Wiefelspütz lebt wie sein Kollege Bosbach in einem Kokon und hat einen ausgeprägten Tunnelblick, ist aber weder souverän noch humorvoll, nicht einmal hinreichend fachkundig.

  16. Wieselputzer meint: (10.5.2009 um 14:25) AntwortenReply to this comment

    Ich bezog mich einzig auf die verlinkte Antwort von Wiefelspütz und schrieb auch "ausnahmsweise". Ich stimme Ihren Aussagen zu Bosbach und Wiefelspütz ansonsten völlig zu. Bosbach meinte seine Aussage ja auch ganz sicher weder ironisch noch sarkastisch. Ob er selbst glaubt, was er da sagt, weiß ich natürlich nicht, aber es wäre traurig bis erschreckend. Falls er vorsätzlich dummes Zeug erzählt aber ebenfalls.

    Bosbach und Wiefelspütz kenne ich vor allem durch Hart aber Fair seit es im WDR lief. Man muss sagen, dass die beiden sich im Fernsehen ziemlich gut verkaufen können, weshalb sie wohl auch so oft da zu sehen sind. In dieser Hinsicht sind die beiden schon relativ "gefährlich" und man sollte sie nicht unterschätzen, egal wie durchschaubar und uninformiert sie auf besser Informierte wirken.

  17. Juchu meint: (10.5.2009 um 14:26) AntwortenReply to this comment

    Also ich habe nichts gegen Paintball:
    http://i44.tinypic.com/2ch2bu0.jpg
    So eine hübsche Paintballspielerin wie die würde ich doch auch gerne mal so richtig vollspritzen.

  18. LexisNexis meint: (10.5.2009 um 16:52) AntwortenReply to this comment

    Ich bin seit mittlerweile vier Jahren überzeugtes Mitglied der CDU. Ich habe nach der Wahl unter Angela Merkel als CDU – Mitglied viel ertragen müssen. Mir immer wieder gesagt: "Nein, du trittst nicht wegen jeder Kleinigkeit aus. Politik lebt von Kompromissen, da kann man nicht immer alles vorgestellte exakt durchsetzen." Wenn jedoch immer mehr das Negative überwiegt beginnt man selber auch die eigene "Durchhalteparolen" nicht mehr zu glauben … als ich in dieser Woche von den Paintballverbot hörte hat es dann das Fass zum Überlaufen gebracht. Die CDU / SPD geführte Regierung spielt mit der Ahnungslosigkeit der Bevölkerung und plant vollkommen sinnlose Maßnahmen. Man kann Schützenvereine verbieten, man kann Killerspiele verbieten, man kann verbieten, dass sich jmd. unter 18 Jahren eine Axt im Eisenhandel kauft … man kann aber nicht verbieten, dass eine von der Gesellschaft aufgrund von Trivilitäten ausgegrenzte Person Amok läuft und sei es nur, dass sie sich eine Gabel nimmt und im Kaufhaus wahllos Menschen die Augen aussticht. Ein Ventil findet sich leider immer.
    Die Pointe des blinden Aktionismus der letzten Monate: LexisNexis war "lange" genug Mitglied dre CDU.

  19. SB_nulleins meint: (10.5.2009 um 17:13) AntwortenReply to this comment

    Ich halte jegliche "Argumentation" ala "Ja das und das gefaellt mir nicht, aber die Partei hat ja behauptet und die machen auch das und das, deshalb das liegt mir mehr als das und das" fuer absolut kindisch oder auch idiotisch.

    Demokratie in Deutschland ist obsolet, die BRD wurde von vorne herein so geplant das es Demokratie heisst, aber die Kontrolle bei einigen wenigen liegt. Das "Wahlvieh" wurde so konditioniert das mit abnehmender Kompetenz haeufiger die obige Argumentation gebetsmuehlenartig abgelassen wird.

    Briefwahlen als Manipulationsmittel wurden immer weiter gestaerkt – > Vorteil Lobbyisten
    Wahlcomputer -> wurden Gluecklicherweise erstmal gestopt -> Nachteil Lobbyisten

    Welchen Vorteil holen sich die Lobbyisten als naechstes ?

  20. RA JM (Link) meint: (10.5.2009 um 17:28) AntwortenReply to this comment

    "Der Staat wird zum Problem"? Schön wär's, möchte man fast sagen.

    So lange dieser Staat nicht unmßgeblich von Damen- und Herrschaften wie Schnüffel-Schäuble, Frau von der Leyenhaft, Dieter Wirrerspütz, dem kernigen WoBo und ähnlichen repräsentiert wird, ist er ein Problem!

  21. asd meint: (10.5.2009 um 18:27) AntwortenReply to this comment

    ich spiele selber kein paintball, aber das verbot halte ich, gelinde gesagt, für schwachsinnig. könnten wir die wehrpflicht bitte dann auch abschaffen. dort lernen junge männer nämlich den umgang mit richtigen waffen.

    und bei der internetzensur hoffe ich auf noch viel viel mehr beiträge und proteste aus dem netz und auch in tageszeitungen. mir wird echt angst und bange, wenn das bka lustig seiten sperren darf. und ich weiss jetzt schon, dass dann tausende von leuten kriminalisiert werden, die zufällig auf ein stoppschild im internet gestoßen sind.

  22. zig meint: (10.5.2009 um 19:19) AntwortenReply to this comment

    Ich finde in den agb meines Internetanbieters beim ersten Überfliegen keine Klausel, die es dem Anbieter erlaubt, mir bestimmte Inhalte infolge eines Vertrages mit Dritten vorzuenthalten. Muss mir eine solche AGB-Änderung also zugehen(und ergibt sich daraus für mich ein Kündigungsrecht)?

  23. dgschrei meint: (10.5.2009 um 19:35) AntwortenReply to this comment

    @25
    Das Kündigungsrecht hätten sie wohl, allerdings scheinen die nun vorgegaukelten technischen Probleme bei der Sperre nur dazu da zu sein, um eben genau das zu verhindern. Die Unternehmen warten nun eben ab,ob das Gesetz durchkommt und dann wird eine AGB Änderung wohl unnötig, da sich die Anbieter ja innerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegen müssen.

  24. Herbie77 meint: (10.5.2009 um 20:34) AntwortenReply to this comment

    Absolut lesenswert: Wiefelspütz mag offensichtlich GAGA

    datenschutzbeauftragter-o...line.de/gaga-wiefelsputz/

  25. Rolf Schälike (Link) meint: (10.5.2009 um 20:44) AntwortenReply to this comment

    Diese offensichtlich unsinnigen und wirkungslosen Gesetze, was deren Begründung betrifft, haben schon einen Sinn, was den Machterhalt der Mächtigen im Zentrum und vor Ort betrifft.

    Zu jeder Zeit, an jedem Ort kann jeder nach Gesetz verurteilt werden. Es finden sich immer Gesetze, welche es erlauben werden, jeden zu kriminalisieren, wenn die Mächtigen im Zentrum bzw. vor Ort oder Dank des fliegenden Gerichtsstandes auch auf Entfernung dies möchten.

    Mögliche Lücken in der Gesetzesdecke für willkürliche Gerichtsentscheidungen werden durch neuen unsinnige Gesetze geschlossen.

    Damit verschiebt sich das Prinzip Legislative – Exekutive – Judikative auf unkontrollierte zentrale und lokale Beziehugns- und Machtstrukturen, bei denen die Gesetze und deren Anwendng lediglich den Anschein eines Rechtsstaates erzeugen sollen.

    Die Massenmedien werden gleichgeschaltet. Die Kontrolle haben die Juristen. Die Zuträger sind die Anwälte.

  26. bombjack meint: (10.5.2009 um 20:46) AntwortenReply to this comment

    @10 Dexter

    Der Link abgeordnetenwatch.de/dr_d...etz-650-5785.html#q180919 führt nich mehr zu der Antwort von dem sehr geehrten Herrn Wiefelspütz, denn diese lautete:
    [...]mir gefällt der Ton Ihrer Frage nicht. Es fehlt Ihnen an
    Respekt. Suchen sie sich einen anderen Gesprächspartner.[...]

    Die Sache kann man sich noch ausdrucken:
    abgeordnetenwatch.de/print.php?frage=180919
    (gefunden über datenschutzbeauftragter-o...line.de/gaga-wiefelsputz/)

    bombjack

    PS: Vielleicht sollte man in dem Wahlkreis des Herrn Wiefelspütz Flugblätter mit den Aussagen dieses Herrn verteilen, immerhin sollten doch die Direktwähler dieses Herren wissen wie er über "das Volk" so denkt…

  27. ak47 meint: (10.5.2009 um 20:55) AntwortenReply to this comment

    Ist die ganze Welt verrückt geworden, oder nur gute, alte BRD? Seit wann leben wir im Alptraum, wie es in "1984" beschrieben ist? Oder lebe mitttlerweile ich in China? Seit wann sagt man uns, was wir spielen sollen, welche Seiten in Internet wir besuchen dürfen oder nicht. Vielleicht soll man BKA zu Stasi umbenennen?
    Unser Regierung verwendet wohl gute, alte Strategie bei jeden Problem – Strauß-Strategie: wenn wir nix sehen, dann gibt es nicht.
    Als ob diese Sperre macht das Leben von missbrauchten Kindern besser oder hilft einen Kriminellen zu finden, der damit Geld macht? Unwahrscheinlich. Es kommt nur dazu, dass Preise für solches Stoff in die Hohe gehen.
    Und Paintballverbot!! Es war eine der wenigen Möglichkeiten zur Stressabbau, die wir hatten. Nun ist die weg. Dafür haben wir nun viele gestresste Leute :)

  28. piratenwahl (Link) meint: (10.5.2009 um 21:51) AntwortenReply to this comment

    Jetzt findet sich die Wiefelspütz-gaga-Antwort hier abgeordnetenwatch.de/dr_d...8211;f180717.html#q180717

  29. Treater meint: (10.5.2009 um 23:06) AntwortenReply to this comment

    Ich dachte erst, die Seite vom Wiefelspütz sei fake. Als Jurist kann man sich da nur fremdschämen. Was für ein Typ.

  30. Lobo meint: (10.5.2009 um 23:51) AntwortenReply to this comment

    Ich war Wochenende zum ersten Mal Paintball spielen, halt auch um mir selbst mal ein Bild drüber zu machen. Mal meine Eindrücke:
    Es ist SEHR schweisstreibend und macht einen Heidenspass!

    Ich hab jetzt noch weniger Ambitionen zur Waffe zu greifen als vorher! Insbesondere wenn man mal paar Treffer der Farbkugeln (bis 300kmh schnell) abbekommt. Einschneidenstes Erlebnis, ich schau hinter der Deckung hervor und bekomme einen Volltreffer auf die Fingerknöchel (schmerzt immernoch) und ich hab mir gedacht: wenn das Krieg wäre und das eine scharfe Kugel, dann würdest du nun einen Armstumpf anschaunen, wo das Blut rausprudelt. Nein Danke, ich bleib lieber beim Paintball daddeln.

    Die Betreiber waren am Augenroutieren als ich das Verbot und die Politiker ansprach. business as usual – zur Wahlkampfzeit hackt man auf die rum, die sich ned wehren können. :(

    Ich hatte auch die Gelegenheit, ProSpieler zuzuschauen. Meine Fresse! Gegen die möcht ich nicht spielen, oder man muss sehr schmerzfrei sein. :)

    @18: nettes pic, aber gestellt! Realität ist mehr: images.google.de/images?h...fer&btnG=Bilder-Suche

  31. Martin meint: (11.5.2009 um 03:08) AntwortenReply to this comment

    2 Dinge:
    Zur Gaga Antwort von Wiefelspütz:
    Hat sich auch jemand die Frage durchgelesen? Die Frage hat diese Antwort provoziert, auch wenn es oft scheint, dass Wiefelspütz sich allgemein aus Fragen in Abgeordnetenwatch zu drücken versucht.

    Erinnert sich noch jemand an den Pettingparagraphen ?
    So wurde der Gesetzesvorschlag zur Einführung der Anscheinsjugendpornographie und Jugendpornographie in einer größeren Zeitung bezeichnet.
    Damals war der Aufschrei groß. Im Internet sowieso, aber sogar in großen Zeitungen. Der Gesetzesvorschlag wurde abgelehnt. Eine klitzekleine Änderung eingefügt… und was gabs ein halbes Jahr später ???
    Genau: die Einführung der JuPo und Anscheinsjupo zusammen mit der Definition, dass Jugendliche Kinder sind..

    Und das erinnert mich jetzt an die DNS – Sperren.
    Was ist denn eine Petition wert ??? (Wenn sie nicht um die 20 Mio Unterzeichner hat)
    Das Internet läuft Sturm. Die Opposition ist dagegen (sollte sie als Opposition dafür sein ??? – wie viel ist real ?? ) und auch große Zeitungen berichten JETZT skeptisch und kritisch.

    Ich fürchte, ich weiß wie's ausgeht: Die gröbsten Schnitzer werden entfernt, das Gesetz bleibt im Kern genauso dumm und wird durchgewunken, sobald nur noch die "Internetgemeinde" Interesse daran hat – Egal, wer regiert.

    lg Martin

  32. Vince meint: (11.5.2009 um 08:59) AntwortenReply to this comment

    @1 & co: Überschätzt die Reichweite des Internets nicht. Die Mehrheit der Deutschen hat keine Ahnung von Technik. Die Masse sind alte Leute, denen es egal ist ob das Internet zensiert wird, da sie es nicht nutzen, geschweige denn kennen.

    Um das mal ins Verhältnis zu setzen, selbst 70k Petitionsunterzeichner sind weniger als 0,1% der Bevölkerung. Wenn am Ende die gesamte "Internetgemeinde" eine Auswirkung auf die Stimmverteilung von 0,5%punkte hätte, wäre das vermutlich schon viel. Zensur und Bevormundung sind auch nicht für alle Wahlentscheidend.

    Am Wahlergebnis wird sich nichts tun. Politiker sind nicht dumm (zumindest wenn es um ihr Kerngeschäft geht, sprich das im-Amt-bleiben). Wenn sie es sich so offensichtlich mit technikinteressierten, jungen Menschen verscherzen, haben sie schon durchgerechnet, dass sie mit ihrem Aktionismus und der Einschränkung von Bürgerrechten mehr Unwissende für sich gewinnen können.

  33. suki11 meint: (11.5.2009 um 09:22) AntwortenReply to this comment

    Ich hab das Abgeordnetenwatch von Herrn Dr. Wiefelpütz durchgelesen und muss den Mann ein bisschen in Schutz nehmen.

    Immerhin äußert der sich zu dem Thema und beschäftigt sich damit. So schreibt er auch:
    “… Ich hatte noch heute Gelegenheit, mich intensiv mit einem Unternehmer aus der [Paintball-]Branche auszutauschen, dessen berufliche Existenz durch ein Verbot entscheidend berührt würde.”

    Der scheint sich also für die Sache zu interessieren und gibt Antworten zu dem Thema. Bei Leuten wie Bosbach glaube ich das eher überhaupt nicht.

    Und er schreibt, dass er Paintball für sittenwidrig hält, weil es gem. den Gesetzen auch sittenwidrig ist, mit richtigen Waffen auf menschenähnliche Scheiben zu schießen, wenn das nicht unbedingt nötig ist, wie bei Polizei und Militär. Naja … kann man vielleicht aus theoretischer Sicht so sehen, aber …

  34. dot tilde dot meint: (11.5.2009 um 09:59) AntwortenReply to this comment

    der triumph über bloßstellungen auf plattformen wie abgeordnetenwatch.de sollte uns nicht darüber hinwegtäuschen, dass das ziel unserer rhetorik sein sollte, möglichst viele menschen zu überzeugen.

    falls herr w. sein trallafitti ernst gemeint hat, und da bin ob der emotion, die mit seiner äußerung mitschwingt gar nicht so sicher: wer erklärt ihm freundlich, konzis und überzeugend das internet? kann die sendung mit der maus das wirklich so viel besser, als wir?

    ich meine das völlig ernst mit der maus. es gibt eine hervorragende kurze episode, die auch meiner technikfremden mutter in wenigen minuten tcp/ip und das dns erklärt. erwachsenengerecht.

    wir haben in der diskussion nicht nur einen politischen gegner. auch hemmungen, ängste, stolz und ohnmachtsgefühle ob dem technischen fortschritt stehen unseren bemühungen entgegen. trotz unserer gerechtfertigten empörung sollten wir nicht vergessen, dass wir unsere rechte nicht werden verteidigen können, wenn es uns nicht gelingt, die welt zu erklären, in der wir sie wahrnehmen wollen. und verständnislose erwachsene haben da mitunter eine sehr viel geringere frustrationstoleranz als kinder. je älter der gesprächspartner, desto kürzer ist oft die bereitschaft, zuzuhören.

    der paranoischen fraktion unter den politikern kommt das sehr zu gute. einfach eine weitere unerträglichkeit in die diskussion eingeführt, und schwupps – setzen unzählige kritiker sich rhetorisch selbst schachmatt. den überzeugungserfolg von herrn im schäuble, frau leyen und herrn guttenberg bei "ganz normalen leuten" zu beobachten, ist wirklich eine schwierige konzentrationsübung.

    das fachsimpeln darüber, wie schlimm es ist, dass uns da so ein perfides unrecht geschieht, sollten wir auf später verschieben. ich finde es zunächst wichtiger, nicht vor lauter empörung in offene messer zu rennen und sich einen einigermaßen selbständigen argumentationsgang zu bewahren.

    .~.

  35. Jens meint: (11.5.2009 um 10:34) AntwortenReply to this comment

    Zum Thema Wiefelspütz sollte man nicht nur den Einzelfall, sondern auch das Gesamtbild der Causa GAGA beachten:

    datenschutzbeauftragter-o...line.de/gaga-wiefelsputz/

  36. derRösrather meint: (11.5.2009 um 10:42) AntwortenReply to this comment

    Ich habe mir grade auf Abgeordnetenwatch die Antworten zum Paintball-Verbot von Herrn Stiefelputz angesehen. WOW

    Hatte nicht jemand in einer anderen Diskussion behauptet: Man kann manche Politiker leicht charakterisieren: herablassend, arrogant, inkompetent und stolz auf diese Fähigkeiten.

    Und genau so ist Stiefelputz. Ob der noch alle Gurken im Glas hat? Ich bezweifele …

  37. Jörg Sprave meint: (11.5.2009 um 10:57) AntwortenReply to this comment

    Von den geplanten Änderungen des Waffengesetzes bin ich betroffen, denn ich bin Waffenbesitzkarten-Inhaber (WBK). Ich besitze eine Luftdruck-Waffe, die ich ursprünglich frei gekauft habe, aber aufgrund der letzten Waffengesetzverschärfung (2008) anmelden musste.

    Entsprechend der Auflagen der Behörde bewahre ich die Waffe in einem Tresor
    auf.

    Nun lese ich, dass ich demnächst pauschal einer jederzeitigen,
    unangemeldeten Kontrolle meiner Waffe zustimmen muss, sonst werde ich
    enteignet.

    Weiterhin werde ich meinen Tresor auf eine biometrische Sicherung umrüsten
    müssen bzw. einen neuen Tresor anschaffen müssen. Dann kann nur noch ich
    selbst den Tresor öffnen (per Daumenabdruck etc.).

    So weit, so gut.

    Aber mir stellt sich folgende Frage:

    Was soll das bringen?

    Wenn ich zu Hause bin, darf ich die Waffe jederzeit aus dem Tresor nehmen,
    denn ich bewahre sie dann nicht auf, sondern beaufsichtige sie persönlich.
    Das darf jeder WBK-Besitzer in seinen eigenen vier Wänden tun, einen
    Waffenschein benötigt man nur zum Führen der Waffe in der Öffentlichkeit.

    Wenn ich nicht zu Hause bin, kann der Tresor nur zerstörend mit Gewalt
    geöffnet werden. Anders als bei der Kombination für ein Zahlenschloß kann
    ich meinen Daumenabdruck nicht per Telefon versenden, also bleibt nur die
    Öffnung mittels Schweissbrenner. Das dürfte ohne einen konkreten Verdacht
    und ohne "Gefahr im Verzuge" wohl eindeutig mein Grundrecht auf Eigentum
    verletzen.

    Ich bin schon gespannt auf die entsprechenden Durchführungsverordnung bzw.
    die Richtlinien.

    Allerdings werde ich mich selbst wohl von dem Luftgewehr trennen, denn mir
    ist mein Grundrecht auf die Unverletzlichkeit meiner Wohnung zweifellos
    wichtiger. Hätte ich das vor zehn Jahren gewusst, hätte ich mir die 200 DM
    für die Waffe wohl gespart.

  38. Judas meint: (11.5.2009 um 11:13) AntwortenReply to this comment

    @41, Jörg:
    Ich gehe mal davon aus, dass die Waffe mehr als 7,5 J entwickelt. Gibt es da keine schwächere Feder zum Nachrüsten?

  39. Justus meint: (11.5.2009 um 11:17) AntwortenReply to this comment

    @ 41 (Jörg Sprave)

    Es spricht einiges dafür, dass die Eigentumsgarantie des GG in Art. 14 Abs. 3 durch das Waffengesetz verletzt wird, da eine Entschädigungsregelung bei Enteignung fehlt bzw. fehlen wird.

    Es fragt sich also, ob ein eindeutiger bundesgesetzlicher Verfassungsverstoß überhaupt beachtet werden muß. Dies gilt auch bei enteignungsgleichen Eingriffen des Staates.

  40. anwalt-in-mol.de (Link) meint: (11.5.2009 um 11:20) AntwortenReply to this comment

    Zum Thema Paintball:

    Daß man versucht, dieses Spiel zu verbieten, sollte seit längerem bekannt sein. Nachdem das BVerwG dazu in BVerwGE 115, 189, 194 entschieden hat, daß das nicht human ist, war es beinahe klar, daß auch eine gesetzliche Regelung dazu getroffen wird.
    Bedenklicher – wesentlich bedenklicher – finde ich die Inkonsequenz des Gesetzgebers, nicht auch das IPSC mitzuverbieten! Dieses ist nichts anderes, als eine Weiterführung des Paintballspiels nur mit scharfen Waffen und vorallem nach dem Vorbild von Schießübungen der SEK, KSK, GSG9. Da aber Paintballspieler eine wesentlich kleinere Lobby als Schützenvereine haben und der Gesetzgeber ja "irgendwas" machen mußte, waren die Painballspieler die Verlierer. Wenn man dem Gesetzgeber bei dieser Problematik folgen möchte, dann sollte er auch so konsequent sein, und das IPSC verbieten. Alles andere ist nicht verständlich.

  41. suki11 meint: (11.5.2009 um 11:31) AntwortenReply to this comment

    @43 Justus

    Wird denn bei einer negativen Hauskontrolle die Waffe dauerhaft beschlagnahmt oder verliert man nur seine Waffenbesitzkarte? (OK – vermutlich beides, wenn man da ist.)

    Ich hab bisher nur was von dem Verlust der WBK gelesen.
    In diesem Fall könnte man seine Waffe ja noch (ggf. über Dritte) verkaufen.
    Insofern scheint mir keine Entschädigung nötig zu sein.

    Und wenn sich rausstellt, dass jemand mit scharfen Waffen fahrlässig rumhantiert oder diese unsachgemäß lagert, dann, ja dann, ist er es ja auch selber schuld. Wieso sollte man da entschädigen?

  42. mez meint: (11.5.2009 um 11:46) AntwortenReply to this comment

    Es gibt ja für Paintballmarkierer auch mit Wasser gefüllte Beutel. Wären die von einem Verbot auch betroffen?

    Zum Beispiel solche hier:
    rap4.com/paintball/images.../Bottle_of_Water_Ball.jpg

    Wenn ja, würden sich auch schon Kinder, die mit Wasserpistolen aufeinander Jagd machen, strafbar machen?

    Oder gilt das Verbot nur bei Veranstaltungen die gegen Entgelt durchgeführt werden? Worauf kommt es an bei dem Verbot? Art der Veranstaltung? Aussehen der Waffen? Macht es einen Unterschied ob die Munition in Form eines Strahles oder in Form einer Kugel austritt?

    Kann man den Gesetzesentwurf irgendwo im Volltext lesen? Vielleicht kann ja mal ein Jurist eine kurze Analyse machen, was alles unter das Verbot fallen würde.

  43. inge meint: (11.5.2009 um 12:31) AntwortenReply to this comment

    Wenn der Staat zum Problem wird, enthält mein nächster Wahlzettel ein schönes großes Kreuz.

  44. Kai meint: (11.5.2009 um 12:35) AntwortenReply to this comment

    @43: Wieso Enteignung?

    Es wird doch lediglich der Besitz verboten, du kannst selbst entscheiden, was du mit der Waffe machst (vorher verkaufen, verschenken, vernichten, unbrauchbar machen).

    Sonst beschweren sich die Besitzer von Jugendpornographie auch noch, dass der Besitz nun verboten ist und jahrzentelang nicht war.

  45. Handle (Link) meint: (11.5.2009 um 12:40) AntwortenReply to this comment

    @42 sein Luftgewehr wird max. 7,5 Joule haben, es ist aber, so wie es klingt, ein ehemals scharfes Gewehr, umgerüstet zum Luftgewehr. Die sind imho 2008 WBK-pflichtig geworden.

  46. Jörg Sprave meint: (11.5.2009 um 12:47) AntwortenReply to this comment

    @Judas: Nein, das Luftgewehr ist schwächer als 7.5 Joule. Es wurde aber aus einer früher mal scharfen Waffe zum Luftgewehr umgebaut, solche Waffen ("LEP-Waffen") sind seit dem 1.4.2008 WBK-pflichtig.

    @Justus: Ich bin weder Schütze noch Jäger, habe also eigentlich kein "Bedürfnis". Aber da man mich ansonsten enteignet hätte, wurde ein "wirtschaftliches Bedürfnis" anerkannt und man hat mir die WBK ausgestellt.

    Da das nur für den "Altbesitz" galt, ist die Waffe nicht zu verkaufen. Kein Jäger oder Sportschütze würde einen WBK-Eintrag für die "verstümmelte" Waffe opfern, denn er könnte auch eine scharfe Waffe kaufen. Ich werde sie wohl vernichten lassen. Eine gewisse Enteignung ist eingetreten.

    Aber sooo schlimm ist das auch nicht. Waffen sind nun mal gefährlich, wie Winnenden zeigt. Scharfe Regelungen machen generell Sinn. Nur finde ich die aktuell vorgesehenen Änderungen nutzlos, da sie ohne Wirkung sind.

    Bei einer unangemeldeten Kontrolle kann entweder gar nichts untersucht werden, da der Tresor verschlossen und der Besitzer nicht da ist, oder der Besitzer ist zu Hause und muss dann die Waffe(n) nicht im Tresor liegen haben.

    Dies zeigt wie halbgar die Politik mit dem Thema umgeht.

  47. Chris meint: (11.5.2009 um 12:59) AntwortenReply to this comment

    @45 suki11

    Wenn Sie mit Ihrem Auto fahrlässig oder auch vorsätzlich Menschen gefährden oder diese bei einem Unfall sogar verletzt bzw. getötet werden, wird man Ihnen auch "nur" den Führerschein abnehmen und nicht noch das Auto dazu. Mit welchem Recht auch?

  48. suki11 meint: (11.5.2009 um 13:22) AntwortenReply to this comment

    @51 Chris

    Weil ein Auto ein Transportmittel ist und eine Waffe ein Gerät um Andere zu verletzen oder zu töten. Weil von Waffen eine unmittelbare Gefahr ausgeht und von Autos nur eine mittelbare, indirekte Gefahr. Weil man das deshalb kaum vergleichen kann und man deshalb andere Maßstäbe anlegt.

    Außerdem steht für mich gar nicht fest, dass “enteignet” werden soll.

    Es wird wohl möglich sein, unangemeldete Kontrollen der Waffenbesitzer so zu regeln, dass die nicht gleich ihre Waffe verlieren, wenn die mal 3 Wochen Urlaub machen. Das ist doch Blödsinn.
    Wenn aber jemand keine entsprechend gesicherte Lagerstätte vorweisen kann, dann steht halt ein Verlust der WBK und eine Beschlagnahmung der Waffen im Raum. Irgendein Druckmittel muss man doch haben.

  49. igel meint: (11.5.2009 um 13:45) AntwortenReply to this comment

    Oben sagt jemand, dass wegen nur 100,000 Internetfuzzis die Politiker keine Angst haben. In den USA hätten sie Angst. Der Unterschied ist, dass in einem Parteiensystem man einfach keine Alternative hat. In einem Parteiensystem kann man seine Sachmeinung nicht durch eine Wahl ausdrücken, sondern bestenfalls seine generelle Lobby-Zugehörigkeit, und so bezeichnen sich die Parteien dann auch: eine für Hippies, Christen, etc.
    Ich HOFFE, dass diese Angelegenheit mehr Wähler zur FDP treibt, die ziemlich konsequent für weniger Staat plädiert. Aber man darf das nicht mit richtiger Demokratie verwechseln.

  50. Justus meint: (11.5.2009 um 13:46) AntwortenReply to this comment

    @ 45 (suki11)

    Man versucht – soweit ich sehe – die geschützten Grundrechtsgüter der Unverletzlichkeit der Wohnung sowie der Eigentumsgarantie dadurch auszuhöhlen, dass man – verdachtsunabhängig – den Richtervorbehalt ebenso versucht zu umgehen wie eine Entschädigungsregelung.

    Vereinfacht ausgedrückt:

    Wer nicht freiwillig seine Wohnung bei angemeldeten Besuchen des Ordnungsamtes öffnet und die Verwahrungssituation seiner legal gehaltenen Waffe präsentiert, gilt als unzuverlässig und verliert anschließend seinen Waffenschein bzw. seine Waffenbesitzkarte.

    Mit Widerruf des jeweiligen Erlaubnisscheines wird die Waffe automatisch illegal und kann bei nicht freiwilliger Abgabe an das Ordnungsamt – im Zusammenhang mit einem Strafverfahren bzw. einem Ordnungswidrigkeitenverfahren – auch beschlagnahmt werden …

    Natürlich kannst die die Waffe (einschließlich gesetzlichem Verwahrbehältnis) vorher an einen Dritten verkaufen oder verschenken, falls der zum Führen oder zum Besitz einer Waffe berechtigt ist (und bleibt) oder vielleicht "verlieren" oder "derelinquieren". Hattest du jedoch vor Verkauf oder Schenkung oder Dereliktion kein gesetzliches Verwahrbehältnis, war bereits mit Inkrafttreten der Gesetzesnovelle dein Waffenbesitz illegal geworden.

    Allerdings versuchen uns die "Bosbachs dieses Landes" zu erklären, dass auf die geplante Art und Weise alles grundrechtlich legal ablaufe, weil sogar "nach" Ankündigung eines Besuches des Ordnungsamtes der Waffenbesitzer ja noch seinen gesetzlichen Waffenschrank nachrüsten könne (obgleich der Zustand vor Nachrüstung ja bereits wegen des neuen Gesetzes illegal war). Wer will im übrigen ausschließen, dass das Ordnungsamt sich nicht die Kaufquittung für den Waffenschrank / das Verwahrbehältnis vorlegen läßt und nebenbei das Datum prüft.

    Bedenken gegen die Gesetzesnovelle habe ich auch hinsichtlich des grundgesetzlich geschützten Rechtes auf freie Berufausübung bei z.B. Betreibern von harmlosen Paintballspielen i.V.m. mit einem Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz im Verhältnis zu Betreibern eines Boxstalles, eines Fechtclubs u.ä. …

    Ich bin gespannt, wie das Gesetz formuliert sein wird, bin mir aber sicher, dass das BVerfG angerufen werden wird, weil der Gesetzgeber wieder mal schlampig arbeitet. Die Novelle – so wie angekündigt – wahrt auch nicht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und versucht seine Zielsetzung zudem mit ungeeigneten Mitteln zu erreichen …

  51. suki11 meint: (11.5.2009 um 13:56) AntwortenReply to this comment

    @54 Justus: “Vereinfacht ausgedrückt:
    Wer nicht freiwillig seine Wohnung bei angemeldeten Besuchen des Ordnungsamtes öffnet und die Verwahrungssituation seiner legal gehaltenen Waffe präsentiert, gilt als unzuverlässig und verliert anschließend seinen Waffenschein bzw. seine Waffenbesitzkarte.”

    Genau das ist Sinn und Zweck des Gesetzes und auch völlig richtig so. :)
    Wo ist denn da das Problem?

    Wer z. B. zu Hause super-giftige Schlangen und Spinnen hält, der muss auch das Ordungsamt reinlassen, damit die nachgucken können, ob die Tiere sicher und artgerecht gehalten werden. Wo soll da die Unverhältnismäßigkeit sein?

  52. Ben Erman (Link) meint: (11.5.2009 um 14:03) AntwortenReply to this comment

    Der Staat ist nicht das Problem. WIR und unsere Bequemlichkeit ist das Problem. Wir sind jetzt bald 71.000 Unterzeichner der Petition. Das ist mehr als die Grünen (44.000) oder die FDP (65.000) Mitglieder haben. Wir treten also einfach in eine dieser Parteien ein, dann haben wir dort die Mehrheit, und machen mal ganz flink eine Abstimmung über das Parteiprogramm. Das sieht dann nach der Sitzung ganz anders aus als vorher.

    Nur solange wir nicht verstehen, welche immense Macht das Web 2.0 hat…

    Die von den Laien und zu zu Gutten, die haben es wenigstens verstanden.

  53. suki11 meint: (11.5.2009 um 14:06) AntwortenReply to this comment

    @56 Ben
    Blos, dass das bei den Grünen und der FDP in diesen Punkten nicht nötig ist. :)

  54. cosmo (Link) meint: (11.5.2009 um 14:55) AntwortenReply to this comment

    @Ben Erman
    <a href="http://www.gulli.com/news/piratenpartei-schweden-3-000-2009-04-18" rel="nofollow">Läge da nicht eine andere, viel realistischere Vorgehensweise viel näher</a>?

  55. Justus meint: (11.5.2009 um 14:58) AntwortenReply to this comment

    @ 56 (suki11)

    Schon jetzt gelten bestimmte Vorschriften über eine gesicherte Aufbewahrung von Waffen im Haus.

    Ob aber beispielsweise der vorhandene Waffenschrank immer ordnungsgemäß verschlossen ist oder der Waffenbesitzer den Schrank gelegentlich und vorübergehend vergißt zu verschließen oder der Schlüssel mal fahrlässig herumliegt, kann auch ein Besuch des Ordnungsamtes nicht sicher klären, da das Behältnis wahrscheinlich vor angekündigtem Betreten der Wohnung durch das Ordnungsamt vom Besitzer verschlossen und er den Schlüssel natürlich dann bei sich führen wird.

    Der verdachtsunabhängige Besuch des Ordnungsamtes im Hause ist also für die Zielsetzung des Gesetzes überflüssig und ungeeignet.

    Die "sanktionierte" Verweigerung des Zugangs zur Wohnung ist der Versuch der Entwaffnung bzw. Enteignung des Bürgers aus ganz anderen Motiven des Gesetzgebers, wie ich meine. Gründe, die Ordnungsbehörde nicht ohne richterlichen Beschluß in seine Wohnung zu lassen, gibt es hingegen viele oder gehörst du auch zu denen, die nichts zu verbergen haben.

    Ob überhaupt ein gesetzlicher Waffenschrank des Waffenbesitzers existiert, läßt sich auch mit verhältnismäßigen Mitteln anders und einfach prüfen, nämlich durch Anforderung bzw. Übersendung der Kopie einer Kaufquittung über ein gesetzliches Verwahrbehältniss des Waffenbesitzers.

    Das Schlimme an der Novelle ist wieder mal die verdachtsunabhängige Einschränkung von Grundrechten angeblich zur Optimierung der Sicherheit der Bürger durch ungeeignete Mittel.

    Individuelles Fehlverhalten eines Waffenbesitzers und Kontrollen aus begründetem Anlass (z.B. bei einer substantiierten Anzeige) sind ein ganz anderes Thema und schon jetzt ausreichend geregelt. Überlegenswert ist m.E. jedoch eine zusätzliche Verpflichtung zur sicheren, getrennten Aufbewahrung von Munition und Waffe. Zur Kontrolle dessen würden zwei entsprechende Kaufquittungen ausreichen.

  56. Michael B. meint: (11.5.2009 um 15:01) AntwortenReply to this comment

    Meiner Meinung nach wird hier der Begriff der "Sittenwidrigkeit" etwas überstrapaziert. "Sitte" ist das Herkommen von Handlungen und Verhaltensweisen; namentlich eine moralische Instanz zur Abwägung zwischen gutem und schlechtem Empfinden des Bevölkerungsmittels und, in der Konsequenz, des Verhaltens der Mehrheit. So wird als sittenwidrig empfunden, was der Einzelne zum Missfallen der Mehrheit ausübt. Wenn ich eine Tätigkeit, die einer Vielzahl von Individuen als "Cowboy und Indianer" aus eigener, kindlicher Aktivität bekannt ist, aus eben dem Grunde der Verbreitung der "Sitte" eines Volkes zurechnen darf, so kann daraus in der Weiterführung der Aktivität im Erwachsenenalter keine Sittenwidrigkeit erwachsen oder angenommen werden. Dann nämlich wäre eine Kissenschlacht unter Erwachsenen auch "sittenwidrig". Sittenwidrig z.B. wäre das Belohnen von Tätern, die der Allgemeinheit Schaden zugefügt haben. Als Beispiel möge das "Bankenrettungspaket" herhalten…

    Herr Wiefelspütz möge sich nach einem passenderen Begriff umsehen, um ein Verbot zu rechtfertigen. Nur: wenn man ihm diesen Begriff stiehlt, was bleibt dann noch übrig? Argumentation lässt sich das ja nicht nennen – es ist Begriffsmissbrauch und Verschleierung.

  57. suki11 meint: (11.5.2009 um 15:09) AntwortenReply to this comment

    @59 Justus – Also man … :)

    Jede Frittenbude, jeder Tierhalter, jeder ALG2-Epfänger, jeder Schuldner muss im Zweifel unangemeldete Kontrollen über sich ergehen lassen. Der Skandal ist höchstens, dass das bei Waffenbesitzern bisher offenbar nicht so war.

    Dass man bei solchen Kontrollen nicht alles klären kann, ist klar. Aber trotzdem ist es gut, dass überhaupt mal jemand guckt, ob da überhaupt ein Tresor ist und ob die Regeln augenscheinlich eingehalten werden.

    Jetzt ist aber gut man … Wie kann man nur so uneinsichtig sein, bei so ner völlig normalen, selbstverständlichen Sache. :)

    Wenn man zu Hause gefährliche Dinge vorhält (Giftschlangen, Spinnen, Waffen) dann muss man sich halt Kontrollen gefallen lassen. Punkt. Das ist keine Einschränkung von irgendwelchen Grundrechten, sondern das normalste von der Welt.

    Stell dir vor, dein Nachbar hält 20 Schwarze Mambas und 10 Giftspinnen und keiner interessiert sich dafür und guckt ob die Auflagen und Regeln eingehalten werden. Und die kriechen/krabbeln nachts in der Gegend rum, weil der Typ völlig überfordert und unqualifiziert ist. :)

  58. dot tilde dot meint: (11.5.2009 um 15:16) AntwortenReply to this comment

    @53 (igel):

    ich weiß nicht, ob sich diese probleme mit pauschal weniger staat lösen lassen. ist alles eine frage, wie man die kernkompetenz, auf die sich der staat zurückziehen soll, definiert. einen staat, der sich darauf beschränken würde, wasserpistolen einzusammeln und das internet wie wir es kennen abzuschalten, würde ich nicht gerne haben wollen.

    .~.

  59. Dr. Leary meint: (11.5.2009 um 15:16) AntwortenReply to this comment

    @61 Dann dürfen wir aber nicht vergessen, bei allen Bundesbürgern die Medikamentenschränke zu überwachen. Was da so alles, für Kinder greifbar, rumliegt….

    So selbstverständlich, wie Du meinst, finde ich derlei Kontrollen nicht. Verantwortungsbewußtsein kann man lernen; Vernunft auch. Entmündigung in Sachen Verantwortung zielt in die falsche Richtung (wie bei der Kindererziehung halt). Verhindern tust Du damit auch jeden Fall nichts. Der nächste Amoklauf kommt bestimmt. Und dann?

  60. Justus meint: (11.5.2009 um 15:16) AntwortenReply to this comment

    @ 61 (suki11)

    " … jeder Schuldner muss im Zweifel unangemeldete Kontrollen über sich ergehen lassen …"

    Sicherlich erst, nachdem ein gerichtlicher vollstreckbarer Titel vorliegt …

    Hört, hört, der Blockwart ruft. ;-)

  61. suki11 meint: (11.5.2009 um 15:19) AntwortenReply to this comment

    @61 Justus

    ” … jeder Schuldner muss im Zweifel unangemeldete Kontrollen über sich ergehen lassen …”

    Da hatte ich den Gerichtsvollzieher im Sinn. Der kommt im Extremfall sogar mit Polizei und Schlüsseldienst. Und “Schuldner” ist man halt erst nach nem vollsteckbaren Titel. (Aber off-topic)

    Der Punkt ist:
    Es ist vernünftig, dass man Leute mit gefählichen Dingen im Haus (Gifttiere, Waffen) gelegentlich kontrolliert. Wie soll man auch sonst die Einhaltung von Gesetzen überprüfen?

  62. Jörg Sprave meint: (11.5.2009 um 15:23) AntwortenReply to this comment

    @suki11: Ich sehe das prinzipiell genauso. Wer sich bewusst eine gefährliche Schusswaffe zulegt, muss mit Kontrollen leben.

    Aber mein Luftgewehr ist kein wirklich gefährlicher Gegenstand, kein Vergleich mit einer scharfen Waffe. Mit diesem Gewehr kann man jemanden nur dann töten, wenn man es als Knüppel benutzt. Deshalb war es ja auch jahrelang frei zu kaufen. Ich wollte nie eine WBK, auch weil mir meine Privatsphäre wichtig ist.

    Zuerst stellte man mich vor die Alternative: WBK beantragen oder Luftgewehr wegwerfen, ich entschied mich für die WBK und jetzt werde ich auf einmal so behandelt, als ob ich eine Großkaliberwaffe zu Hause liegen hätte.

    Mit nur zwei Gesetzesänderungen innerhalb von 20 Monaten bin ich von Otto Normalverbraucher zum Brennpunkt des behördlichen Interesses geworden. Muss jederzeit mit unangemeldeten Kontrollen rechnen, muss meine Familie auf solche Besuche vorbereiten etc. Wohlgemerkt ohne etwas verbrochen zu haben.

  63. suki11 meint: (11.5.2009 um 15:27) AntwortenReply to this comment

    @66 Jörg

    Manche Dinge sind bestimmt übertieben. Luftgewehr klingt jetzt nicht sooo gefährlich, dass man unbedingt nen Tresor braucht.

    Und urspünglich ging es ja um Paintball. Hier sind die Typen völlig gaga. Das sehe ich genau so wie im verlinkten Artikel.
    tagesspiegel.de/zeitung/T...-Paintball;art692,2793975

    Demnächst verbieten die die Auto-Scooter auf den Jahrmärkten, weil sie schon Kinder zu Verkehrsrowdies erziehen.

  64. Reinhard meint: (11.5.2009 um 15:34) AntwortenReply to this comment

    @53: "Ich HOFFE, dass diese Angelegenheit mehr Wähler zur FDP treibt, die ziemlich konsequent für weniger Staat plädiert."

    Verzeih bitte, wenn ich hier in schallendes Gelächter ausbreche, aber die FDP Westerwelle's steht allenfalls nur für "weniger Staat", wenn es den wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder und Wahlklientel nutzt. Bürgerliche Freiheiten sind für diese FDP nichts weiter als politische Handlunsgmasse, die man in Koalitionsverhandlungen bereitwillig opfert, um die Geldbeutel der Stammwählerschaft füllen zu können. Das F bei FDP steht genausoviel oder sowenig für "Freiheitlich", wie das C in der CDU für "christlich" steht.

  65. Justus meint: (11.5.2009 um 15:55) AntwortenReply to this comment

    @ 66 (Jörg Sprave)

    " … mein Luftgewehr ist kein wirklich gefährlicher Gegenstand …"

    Damit kann man aber jemandem die Augen "wegpusten" … so argumentiert der Gesetzgeber!!!

    Bei der letzten Waffengesetznovelle wurden u.a. sog. "Einhandmesser" verboten. Dazu gehörten auch einfache Freizeitmesser (ich meine jetzt nicht Springmesser bzw. Butterflymesser) vielmehr Messer u.a. aus Seglergeschäften, ja sogar bei Aldi angebotene Freizeitmesser zum Campen, wenn sie denn nur einen kleinen Stift an der Klinge besitzen, die das einhändige Öffnen der Klinge ermöglichen.

    Aldi hat daraufhin den Stift locker einschraubbar / eingeschraubt mitgeliefert, und das Freizeit-Ding ging für ein paar Euro weg wie warme Semmeln, weil gerade Sommer war. Das hat die Sicherheit der Bürger natürlich enorm erhöht!

    Um vom Staat nicht kalt enteignet zu werden, habe ich den Stift meines vor der damaligen Novelle gesetzlich zulässiges Einhandmessers beim Schlüsseldienst mit Korrundschleifstein in zehn Sekunden von einem freundlichen aber kopfschüttelnden Menschen kostenlos entfernen lassen, weil das noch billiger war als bei Aldi neu einzukaufen … und gut is.

    Merkt ihr eigentlich gar nicht, welchen Unsinn der Gesetzgeber immer wieder verzapft, und zwar stets dann, wenn es angeblich der öffentlichen Sicherheit dient?! Sicherheit ist offenbar kein Freund der Freiheit, wobei Wiefelspütz mir gegenüber mal eingeräumt hat, dass auch er Freiheitsrechte über Sicherheitsaspekte stelle, wer`s glaubt.

    Was ist bloß aus der SPD und ihren Entscheidungsträgern geworden.

  66. Jörg Sprave meint: (11.5.2009 um 16:13) AntwortenReply to this comment

    @Justus: Die WBK-Pflicht für mein Luftgewehr ist eingeführt worden, weil man die Gefahr einer Rückänderung (scharfmachen) sah. Von der Wirkung her sind die weiter freien Luftgewehr mit F-Zeichen genauso gefährlich bzw. ungefährlich wie meine Waffe.

    Und die Einhandmessser sind nicht generell verboten, man darf sie nur nicht ohne Grund mitführen. Das war vorher erlaubt.

  67. suki11 meint: (11.5.2009 um 16:21) AntwortenReply to this comment

    Ich glaube einer der Amokläufer hatte ne rückgeänderte Waffe benutzt. Deshalb hatte man die Gesetze hier verschärft. Ob das nun nötig und sinnvoll war, wage ich zu bezweifeln …

    Die Einhandmesser waren sicher ein beliebter Ersatz für die Butterfly-Messer. Deshalb hat man das Mitführen sicher verboten.
    Mit dem Verbot kann man Mitglieder von Jugendgangs und bekannten jugendlichen Gewalttätern, einfach so, ohne große Diskussion die Messer abnehmen, die die vermutlich als Statussymbol ("zur Selbstverteidigung") und zum "Handy abziehen" dabei haben.

    Möglicherweise ist das aus Polizeisicht genau so sinnvoll, wie für den Normalbürger nervig. Kann ich mir jedenfalls vorstellen.

  68. R.A. meint: (11.5.2009 um 16:29) AntwortenReply to this comment

    "einfach so ohne große Diskussion … abnehmen"
    Das bringt es auf den Punkt.
    Die Polizei bzw. die Politik nimmt ab, was sie für richtig hält. Ohne große Diskussion, ohne Verhandlung, ohne Rechtsmittel.

    Das ist das neue Deutschland …

  69. suki11 meint: (11.5.2009 um 16:31) AntwortenReply to this comment

    “einfach so ohne große Diskussion … abnehmen”

    Soweit es Jugendliche sind, die einhändig zu öffnende Messer, einfach so, dabei haben… :) – Sorry – Ist das denn nicht sinnvoll? Vermutlich ist/war das wirklich in sozialen Brennpunkten ein Problem.

  70. Jens E. meint: (11.5.2009 um 16:43) AntwortenReply to this comment

    @Lobo:

    Du meinst wohl eher 300 "FeetPerSecond". Bei 300 Km/h hättest du wohl ein sehr großes Problem mit der Auftreffgeschwindigkeit…Ich kann es selbst aber auch nicht verstehen mit welcher selbstversändlichen und dümmlichen Argumentation manche Menschen das Volk veräppeln wollen.

  71. derRösrather meint: (11.5.2009 um 16:49) AntwortenReply to this comment

    @suki11

    Er würde schon wegen der Eigengefährdung seine Tiere eingesperrt lassen. Diese Tier greifen an oder wehren sich wenn man zu nahe kommt. Eine offen rum liegende Waffe tut das nicht!

  72. Anonymous meint: (11.5.2009 um 16:57) AntwortenReply to this comment

    Zum Thema "Staat als Problem". Hat hier schon jemand auf dieses Thema hingewiesen?

    http://tinyurl.com/6skq8x

  73. Justus meint: (11.5.2009 um 17:09) AntwortenReply to this comment

    @ 70 (Jörg Sprave)

    " ….Und die Einhandmessser sind nicht generell verboten, man darf sie nur nicht ohne Grund mitführen. Das war vorher erlaubt."

    Der genaue Gesetzestext lautet aber wie folgt:

    § 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

    (1) Es ist verboten

    1.
    Anscheinswaffen,
    2.
    Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
    3.
    Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

    zu führen.

    (2) Absatz 1 gilt nicht

    1.
    für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
    2.
    für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
    3.
    für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
    Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

    (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient."

    Erst einmal ist gemäß Abs. 1 Ziffer. 3 in § 42 a WaffG das Führen solcher Einhandmesser grundsätzlich verboten und strafbewehrt.

    Das berechtigte Interesse, welches ausnahmsweise das Führen von Einhandmessern gestattet, muß vom Träger, wenn er mit dem Messer "aufgegriffen" wird, besonders begründet werden, um straffrei zu bleiben und ist sehr schwammig formuliert; was ist ein "allgemein anerkannter Zweck" ?!

    Mein individueller Gebrauchszweck – und der anderer sicher auch – wechselt ständig: mal benutze ich es bei Fahrradtouren oder beim Campen oder Segeln, mal zum Öffnen von Briefen, mal zum Aufschneiden lästiger Plastik-Verpackungen usw … Sind das "allgemein" anerkannte Zwecke?

    Eigentlich habe ich es immer als Taschenmesser dabei, weil es praktisch ist und die plötzliche Gebrauchsnotwendigkeit nicht immer absehbar ist; die feststellbare Klinge verhindert, dass man sich selbst verletzt. Die Gefahr der Beschlagnahme durch Polizeibeamte ist jedenfalls sehr groß.

    Daher habe ich es schon als eine kalte Enteignung angesehen, mich insbesondere für das aushäusige Führen eines Einhandmessers ständig rechtfertigen zu müssen, um nicht bestraft zu werden. Was wäre, wenn ich gerade keine passende / einleuchtende Erklärung zur Hand hätte bzw. der Polizeibeamte mir nicht glauben mag?

    Ich habe mich nur gewundert, dass der Gesetzgeber sich schon damals nicht "durchgerungen" hat, auch den häuslichen Bereich, der nicht wie bei Außenkontrollen einsehbar ist, durch häusliche Kontrollbesuche zu "ergänzen"; warum eigentlicht nicht, nur weil es keine entsprechenden Waffenregister für Einhandmesser gibt; ängstliche Ehefrauen hätt`s doch gefreut?! Gleiches gilt für verbotene Waffen wie Elektroshocker.

    Wie gesagt, ich habe das Problem auf meine Weise gelöst und aus einem sog. Einhandmesser ein Zweihandmesser gemacht!

  74. ein wenig Einheitenrechnerei meint: (11.5.2009 um 17:15) AntwortenReply to this comment

    @74: 1 Feet per Second = 0,33 m/s
    300 FeetPerSecond ~= 100 m/s
    1 m/s = (1/1000 km) /(1/3600 h) = 3,6 km/h
    –>
    300 FeetPerSecond ~= 360 km/h

    Also gleiche Größenordnung.

    Die Geschossgeschwindigkeit ist bei entsprechend kleiner Masse und großer Queerschnittsfläche vernachlässigbar.

    Aber nicht umsonst trägt man beim Paintball Schutzkleidung. Besonders Gesichtsschutz. Der Sport hinterlässt auch blaue flecken.

    lg Martin

  75. Jörg Sprave meint: (11.5.2009 um 17:33) AntwortenReply to this comment

    Das man auch mit legalen Waffen ganz schöne Wirkung erzielen kann, habe ich hier gezeigt:

    http://www.youtube.com/watch?v=4FCxwC-97YQ

    Schleudern (auch Zwillen genannt) sind frei erwerbbar (man muss nicht mal 18 sein) und dürfen jederzeit mitgenommen werden. Man darf im Grunde überall damit schiessen.

    Nur eine Armstütze darf nicht dran sein.

    Hier wird wohl die nächste Waffengesetzverschärfung einen Riegel vorschieben!

  76. Jens E. meint: (11.5.2009 um 18:47) AntwortenReply to this comment

    @ NR. 78:

    Also irgendwas stimmt bei unseren Rechnungen nicht. Denn bei über 300 Km/h würde die Gelatinehülle des Paintballs einfach auseinander reissen. In Deutschland sind solche Markierer ohnehin nicht zugelassen. Dort sind viel geringere Geschwindigkeiten im Umlauf (210 FPS). Dies (300 FPS) ist nur mal wieder eine Sonderregelung wie z.b. in den USA.

  77. bombjack meint: (11.5.2009 um 19:37) AntwortenReply to this comment

    @65 Suki11:
    [...]Der Punkt ist:
    Es ist vernünftig, dass man Leute mit gefählichen Dingen im Haus (Gifttiere, Waffen) gelegentlich kontrolliert. Wie soll man auch sonst die Einhaltung von Gesetzen überprüfen?
    [...]

    dann bist Du auch für verdachtsunabhängige Hausdurchsuchungen, denn wie soll man auch sonst die Einhaltung von Gesetzen überprüfen?

    Btw. schon mal daran gedacht, daß je mehr Geängelei es von staatlicher Seite gibt, um so eher Leute bereit sind, sich die Frage zu stellen ob sie diese Spielchen überhaupt noch mitmachen und sich die Teile dann eben schwarz besorgen.
    Desweiteren wieviele Unfälle bzw. Vorfälle gibt es mit Gifttieren, Waffen überhaupt bundesweit und soll diese Zahl ausreichend sein, um fremden Personen das Recht einzuräumen mal in die Wohnung maschieren zu dürfen um zu kontrollieren? Wenn Du da nun Ja sagst, dann bitte doch auch regelmäßige Kontrollen wie denn der Papa den Autoschlüssel verstaut, es sit ja schon öfter vorgekommen das der Ableger sich den Schlüssel für eine Spritztour genommen hat.

    @71 suki11
    [...]Die Einhandmesser waren sicher ein beliebter Ersatz für die Butterfly-Messer. Deshalb hat man das Mitführen sicher verboten.
    [...]

    Wenn man keine Ahnung hat……es wurde nicht das Mitführen verboten, sondern auf Bestreben von mehreren Innenministern wie Beckstein, Schönbohm und Bosbach (wenn ich recht erinnere) ein Besitzverbot nach §40 WaffG 2003 durchgedrückt zusammen mit dem Verbot von Wurfsternen, weil ja die von Demostranten gegen Polizisten eingesetzt werden könnten. Nur blöde das ich z.B. jemanden kenne der Messersammler ist und dieser einige Buttrfly-Messer aus Titan, Keramik hatte, die von bekannten Messermachern hergestellt worden sind, Preise 200 Euro aufwärts…ist doch schön wenn für einen der Staat mit seinen Volksverarschern entscheidet was haben darf und was nicht….

    [...]
    Mit dem Verbot kann man Mitglieder von Jugendgangs und bekannten jugendlichen Gewalttätern, einfach so, ohne große Diskussion die Messer abnehmen, die die vermutlich als Statussymbol (”zur Selbstverteidigung”) und zum “Handy abziehen” dabei haben.
    [...]

    LOL, ich bepiss mich vor Lachen….

    a) wenn die unter 18 Jahre war es schon vor dem Verbot so der Fall, da alle diese Messer inklusive Butterfly nur an ü. 18 Jährige verkauft werden dürften.

    b) Macht es natürlich einen riesen Unterschied ob man von einem Messer mit über 12 cm Klingenlänge bedroht wird oder es eine weniger als 12 cm lange Klinge hat. Für ersteres gilt nämlich das Führungsverbot, für die anderen nicht….das Grüne Pazifisten Gesocks wollte zwar alle Messer verbieten, nur hätte die dann keiner mehr Ernst genommen….ich glaube ich muß mir mal so mindestens 300 kg anfuttern, denn dann machts wirklich einen Unterschied ob mich jemand mit einem Teil von unter 12 cm angreift….Speck schützt….

    c) Desweiteren schert sich die Klientel gegen die sich das Verbot richtet nicht im geringsten darum und teilweise traut sich die Polizei auch nicht mehr in die betreffenden Gebiete rein….

    d) und wenn man schon dabei ist, bitte auch Krafttraining, diverse Kampf"sport"arten auch verbieten, kann doch nicht angehen, daß potentielle Kriminelle aus ihrem Körper eine Waffe machen….

    bombjack

  78. suki11 meint: (11.5.2009 um 19:51) AntwortenReply to this comment

    Weil oben über die Art des Herrn Wiefelpütz (SPD) gelästert wurde …

    Die "Antworten" des CDU-Gegenparts Wolfgang Bosbach muss man gesehen haben …
    abgeordnetenwatch.de/wolf...-650-5573-2-y.html#fragen
    Nicht zu fassen. Der Bosbach weiß vermutlich genau, was für einen Müll der redet. Deshalb verschickt sein Büro vermutlich nur Standard-Texte.
    Dagegen gibt sich der Wiefelpütz richtig Mühe.

  79. suki11 meint: (11.5.2009 um 20:04) AntwortenReply to this comment

    @83 bomjack

    - Bei 77 hat Justus den Gesetzestext hinkopiert.
    - Kontrollen sind keine Hausdurchsuchungen.
    - Tipp: Einfach nicht aufm Klo im Web surfen.
    - Mit Jugendliche meinte ich umgangssprachlich junge Typen halt.
    - Dort wo sich die Polizei traut, kann man den Typen die Messer wegnehmen.

  80. bombjack meint: (11.5.2009 um 22:43) AntwortenReply to this comment

    @85 suki11

    [...]- Bei 77 hat Justus den Gesetzestext hinkopiert.[...]

    und da steht wörtlich "3.Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm" mit anderen Worten alles was eine Klingenlänge unter 12 cm hat darf auch geführt werden….daher noch mal erkläre mir warum ein Teil mit 11,5 cm Länge wengier gefährlich sein soll, wie ein Teil mit 12,5 cm Länge in den Händen von "jungen Typen"? So etwas nenne ich inkonsequent wenn man sich auf den Standpunkt steht daß zur Stärkung der inneren Sicherheit der normale Bürger kein Messer mehr führen soll.

    [...]- Kontrollen sind keine Hausdurchsuchungen.[...]

    Klar, aber mit Deinem Argument wären auch diese rechtfertigbar, mal abgesehen davon das eine HD immer noch eine größerer Grundrechteingriff als eine Kontrolle ist, nur wie schaut es bei einer unangekündigten Kontrolle aus? Angenommen der WBK-Inhaber steht auf S/M und ist gerade mitten unterm Sex-Spielchen und da klingelt der WBK-Kontrolleur ;-) ist da dann auch so ein Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung zu rechtfertigen?

    [...]- Tipp: Einfach nicht aufm Klo im Web surfen.[...]

    Hast Du sowas nötig ;-)

    [...]
    - Dort wo sich die Polizei traut, kann man den Typen die Messer wegnehmen.
    [...]

    und die besorgen sich dann umgehend Ersatz und zudem war das vorher auch schon möglich wenn jemand polizei bekannt war was die Typen die wirklich ein Risiko darstellen meist auch schon vorher waren. Desweiteren gibt es ja auch den Begriff der Nötigung d.h. wenn jemand mit einem Messer droht konnte das auch schon früher verfolgt werden.
    Daher treffen diese Verbote eh nur den Bürger der an sich keine Bedrohung für Niemanden darstellt und sorgen dafür das eben dieser Bürger sicher aber langsam das Vertrauen in den Staat verliert. Oder warum wurde ein mir bekannter Messersammler gezwungen seine Buttrfly-Messer die über 200 Euro aufwärts gekostet haben, zu entsorgen? Mit welchem Recht enteignet der Staat jemanden der nebenher auch eine WBK hatte (was mit ein Grund für den Freund war diese Teile auch wirklich weg zu tun)?
    Desweiteren was ändert das Messerverbot an der Einstellung dieser jungen Typen? Okay, nun können sie einem nicht mehr mit dem Messer abstechen, wenn sie sich von einem Blick in ihrer Ehre gekränkt fühlen…bloß zusammenschlagen und -treten geht ja immer noch….da fühle ich mich doch gleich besser, statt eine Klinge verpasst zu kommen lassen mich die Ärsche halt dann in den Randstein beißen….vielen Dank aber auch….
    Wie wäre es wenn man diese jungen Typen direkt angeht und ihnen beibringt nicht wegen eines Blickes auf die Palme zu hopsen…nur das kostet halt Geld und Arbeit, da sind ja Verbote viel einfacher und medienwirksamer……

    bombjack

  81. JCL meint: (12.5.2009 um 12:36) AntwortenReply to this comment

    … und wer glaubte, das könne man nicht mehr steigern:
    derwesten.de/nachrichten/...ews-116190928/detail.html

  82. suki11 meint: (12.5.2009 um 15:57) AntwortenReply to this comment

    Aber alles in allem, mein Kommentar zur aktuellen Verbots-Pandemie in der Politik:
    http://www.weebls-stuff.com/flash/ahhhhhhh.swf :)

  83. Joe Bloggs meint: (12.5.2009 um 16:16) AntwortenReply to this comment
  84. Rambo meint: (12.5.2009 um 19:36) AntwortenReply to this comment

    Wie gut das ich als aktiver Bw Reservist noch regelmäßig mit Billigung/Förderung des Staates mit
    „richtigen“ Waffen auf Pappkameraden schießen kann/darf :-) Von 1956 bis 1990 wurde fast jeder junge Mann
    vom Saat an der scharfen Waffe ausgebildet und nun darf man noch nicht mal Farbkugeln verschießen.

  85. D. meint: (13.5.2009 um 12:15) AntwortenReply to this comment

    Wie sieht es denn mit Völkerball aus… umzingeln und abschiessen.

  86. Siegfried meint: (14.5.2009 um 16:38) AntwortenReply to this comment

    Ich glaube, "Die Saat geht auf" wäre eine passendere Überschrift.

    bombjack: "Wie wäre es wenn man diese jungen Typen direkt angeht und ihnen beibringt nicht wegen eines Blickes auf die Palme zu hopsen…"

    Ich bitte Sie! Das geht nun wirklich nicht. Das würde doch das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung einschränken.

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