11.5.2009

Auf die Aussage “trainiert”

Der “Einleitungsvermerk” der Staatsanwältin klingt eindeutig. Es gebe den Anfangsverdacht einer falschen uneidlichen Aussage, heißt es. Die Zeugen hätten in der Hauptverhandlung nur noch von einem “Gerangel” mit dem Angeklagten gesprochen. Bei der Polizei hätten sie noch von Tritten in Richtung eines Zeugen gesprochen.

Die Zeugen hätten eingeschüchtert gewirkt und auf ihre Aussage hin “trainiert”.

Interessant ist aber der letzte Satz. Erst nach intensiver Befragung und unter Vorhaltung ihrer polizeilichen Aussage hätten sich die Zeugen doch noch an die Tritte erinnert.

Ja, und wozu jetzt die Strafanzeige? Beendet ist eine Aussage im Sinne des § 153 Strafgesetzbuch erst, wenn kein Verfahrensbeteiligter mehr Fragen hat und der Zeuge nichts mehr sagen will. Wenn sich die Zeugen noch vor diesem Zeitpunkt “erinnert” haben, korrigierten sie ihre (bis dahin möglicherweise falsche) Aussage noch rechtzeitig in eine richtige; sie haben sich nicht strafbar gemacht.

Das habe ich jetzt mal aufgeschrieben und hoffe auf eine, wie so häufig, sang- und klanglose Einstellung.

7 Kommentare zu “Auf die Aussage “trainiert””

  1. RA JM meint: (11.5.2009 um 19:53) AntwortenReply to this comment

    ´… und dazu schickt man der StAin einfach den Link hierher.

  2. Kai meint: (11.5.2009 um 21:33) AntwortenReply to this comment

    Und der Bürger darf sich über einen Eintrag im polizeilichen Register freuen sowie über die Anwaltskosten.

    Einträge im Register werden regelmäßig als "da muss was gewesen sein, man konnte es ihm nur nicht nachweisen" angesehen, wie mir ein Polizist mal erklärte.

  3. Siggi meint: (11.5.2009 um 22:13) AntwortenReply to this comment

    Ein eingestelltes Ermittlungsverfahren ist immer schlechter als keins, wie ich im Rahmen des SÜG schonmal erfahren durfte. Ich wurde angezeigt wegen falscher Verdächtigung, weil ich jemanden angezeigt habe. Die blauen Flecken in meinem Gesicht führten dann recht schnell zur Einstellung, der MAD-Beamte hakte aber nach.

  4. vader meint: (11.5.2009 um 23:49) AntwortenReply to this comment

    Klasse.

    Zeugen sind eingeschüchtert und was sie kriegen ist eine (zudem wahrscheinlich überzogene) Anzeige. ich bin sicher, das wird ihnen Mut für's nächste Mal machen.

    Vielleicht entwickeln sie aber dann schon gleich beim Kontakt mit dem ersten Uniformträger eine präventive Gedächtnisschwäche … das spart Konflikte.

  5. JJ Preston meint: (12.5.2009 um 12:58) AntwortenReply to this comment

    Und da wundern sich einige über die Wegsehermentalität.
    Polizei… Staat… naja, Ihr wisst schon.

  6. Dierk meint: (12.5.2009 um 14:52) AntwortenReply to this comment

    Muss eine Aussage meinerseits [bsplw.] zu jedem gegebenen Zeitpunkt vollständig und vollständig korrekt sein? Oder darf ich auch mal was vergessen haben?

  7. Stuff meint: (13.5.2009 um 02:50) AntwortenReply to this comment

    @Dierk
    Müsste, müsste!
    Stuff

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