12.5.2009

Zwei Promis und ich

Der Beschuldigte braucht einen Pflichtverteidiger. Dem Gericht macht er drei Vorschläge:

a) einen Rechtsanwalt und hochrangigen CDU-Bundespolitiker;

b) einen Rechtsanwalt und prominenten Bundestagsabgeordneten der Grünen;

c) mich.

Das Gericht hat jetzt wohl alle drei “Kandidaten” angeschrieben und fragt, ob grundsätzlich Bereitschaft besteht, die Verteidigung zu übernehmen. Ich sage ja. Natürlich auch, um später mal erzählen zu können, ich hätte dem Soundso ein Mandat weggeschnappt.

37 Kommentare zu “Zwei Promis und ich”

  1. ninjaturkey meint: (12.5.2009 um 13:34) AntwortenReply to this comment

    Also Labormaus Merkel isses nicht. Der Rest des Bundestages besteht dagegen überwiegend aus Anwälten…

  2. Referendar meint: (12.5.2009 um 13:34) AntwortenReply to this comment

    Cui honorem, honorem!

  3. DeserTStorM meint: (12.5.2009 um 13:40) AntwortenReply to this comment

    Na dann drück ich mal die Daumen das du das Mandat bekommst :D
    Und dann lass dir nen T-Shirt drucken! I beat Mr. Soundso

    :-)

  4. Der Idiot meint: (12.5.2009 um 13:41) AntwortenReply to this comment

    Ich würde nur zu gern wissen, wer "Soundso" ist….

  5. zf.8 meint: (12.5.2009 um 13:45) AntwortenReply to this comment

    Also ich würde als Pflichtverteidiger ja lieber einen Rechtsanwalt haben, der auch die meiste Zeit damit verbringt zu rechtsantwalten als auf der politischen Bühne rumzutanzen, aber vielleicht bin ich da anders.

  6. Snickerman meint: (12.5.2009 um 13:51) AntwortenReply to this comment

    Kleinen Tipp?

    Oder warten wir auf die nächsten Pressemeldungen??

  7. Blabla meint: (12.5.2009 um 14:03) AntwortenReply to this comment

    man man man 1000 mal auf Schweigepflicht bestehen und rummeckern das man abgehört wird und dann offen fragen wer der geheimnisvolle Mandant ist

  8. jemand meint: (12.5.2009 um 14:06) AntwortenReply to this comment

    Ist Schäuble nicht auch Anwalt?
    Aber leider Minister. :-(

  9. Rockafella meint: (12.5.2009 um 14:12) AntwortenReply to this comment

    Meine Tipps:

    a. RA Dr. Franz Josef Jung @10, 11, 12 Richtig! Kann also nur Jung oder Schäuble sein, falls aus der Bundesregierung.
    b. RA Hans-Christian Ströbele
    c. RA Dr. Udo Vetter @13 seit heute, honoris causa.

  10. name(erforderlich) meint: (12.5.2009 um 14:13) AntwortenReply to this comment

    @9
    Steinmeier ist aber SPD :-)

    @Topic: "2 Promis und ich" – UV zählt aber mittlerweile doch auch als Promi, oder?

  11. fraglich meint: (12.5.2009 um 14:14) AntwortenReply to this comment

    @ 9: ist Nr. 1 nicht offiziell bei der SPD ;-)

  12. AlteEgo meint: (12.5.2009 um 14:16) AntwortenReply to this comment

    Seit wann ist denn Steinmeier in der CDU?

    Ströbele vermute ich auch, vllt Herr Montag evtl.

    hochrangig + CDU? Pofalla (Essen?), S. Kauder, Klaeden…

    Beim Herrn Jung würde das doch eher bezweifeln, weil er momentan sowieso Probleme mit seiner Anwaltshaftung gegen eine Mandantin hat…

    Offenbar scheint der Mandant ja entweder Humor zu haben oder geistig etwas abgedriftet sein (Größenwahn?). Sachlich vernünftig sind wohl weder A noch B in Strafsachen… Scheint auf jeden Fall nicht um viel zu gehen, wenn ihm seine Verteidigung so egal ist.

  13. Richie meint: (12.5.2009 um 14:19) AntwortenReply to this comment

    Seit wann ist Herr Vetter Dr.?

  14. Hagbard meint: (12.5.2009 um 14:19) AntwortenReply to this comment

    bei b) tippe ich mal auf Jerzy Montag. Der ist zwar aus Bayern aber die beiden anderen männlichen Anwälte (ströbele, wieland) sind aus Berlin und bei denen steht nichts von Fachanwalt für StrafR
    http://www.gruene-bundestag.de/cms/abgeordnete/rubrik/5/5918.abgeordnete.html

  15. AlteEgo meint: (12.5.2009 um 14:27) AntwortenReply to this comment

    @ 14

    Wieland ist in einer Sozietät, in der es auch einen Fachanwalt für Strafrecht gibt (Anwaltssozietät Ehrig & Wieland, Berlin).

    Montag ist aktiver FA für Strafrecht und Ströbele macht Strafrecht u.a. auch.

  16. Piratenwahl meint: (12.5.2009 um 14:32) AntwortenReply to this comment

    1) Bosbach 2) Ströbele
    Möge der Mandant seinen Humor sich in der vielleicht ja drohenden Haft bewahren.

  17. Hanš meint: (12.5.2009 um 14:51) AntwortenReply to this comment

    Böse Stimmen könnten behaupten, der Mandant hätte die beiden Polithansel nur zur Auswahl gestellt um dem Gericht überhaupt eine Auswahl zu präsentieren…nicht, dass er etwa mit deren Ablehnung rechnen würde!? ^^

  18. Rangar meint: (12.5.2009 um 14:52) AntwortenReply to this comment

    Sobald jemand Politiker wird, hat er doch sein Gehirn abgegeben (wie nicht zuletzt die aktuelle Diskussion um Internetsperren zeigt). Wie sollte er da noch als Anwalt geeignet sein?

  19. Hondo meint: (12.5.2009 um 14:57) AntwortenReply to this comment

    Ich hätte ja abgelehnt, mit der Begründung, dass ich nicht in einem Atemzug mit einem CDU-Mitglied genannt werden will ;)

  20. Martin meint: (12.5.2009 um 15:19) AntwortenReply to this comment

    Um welches Gericht geht es denn? In NRW haben die Grünen keinen "prominenten" Rechtsanwalt, Ströbele und Wieland kommen aus Berlin. Das ist doch schon ein ganzes Stück weit weg von NRW.

    Ist es normal, dass Strafverteidiger bei "normalen" Strafverfahren quer durch die Republik reisen? Immerhin geht es hier ja auch nicht um ein Revisionsverfahren oder eine Verfassungsbeschwerde, die nach Karlsruhe geht.

  21. h.c. (Christian Unger) meint: (12.5.2009 um 15:24) AntwortenReply to this comment

    @20 (Martin),

    kommt auf den RA an. Manche sind nur regional begrenzt aktiv, andere werben gar mit einer bundesweiten Strafverteidigung.

  22. Carsten meint: (12.5.2009 um 15:29) AntwortenReply to this comment

    Ich würde Udo Vetter jetzt allerdings auch schon als "Prominenten" einstufen – zumindest in bestimmten Kreisen. :)

  23. Joseph meint: (12.5.2009 um 15:37) AntwortenReply to this comment

    ist nicht der Kasper mit dem Bierdeckel auch Anwalt?

    Und darf man eine angetragene Pflichtverteidigung ablehnen?

  24. Kritiker meint: (12.5.2009 um 15:48) AntwortenReply to this comment

    Ich tippe auf Kauder – egal welchen der beiden.

  25. inge meint: (12.5.2009 um 16:13) AntwortenReply to this comment

    Ich tippe auf D.Bohlen, der hat doch die Annemarie mit "Bitch" betitelt.

  26. Jens meint: (12.5.2009 um 16:41) AntwortenReply to this comment

    “ob Bereitschaft besteht” – was ist denn DAS für eine seltsame Frage? Es gibt vermutlich Gründe, aus denen man eine PV ablehnen kann. Da kann das Gericht fragen, ob Anzeichen für einen dieser Gründe vorliegen. Aber die _Bereitschaft_ kann man bei einem Organ der Rechtspflege ja wohl voraussetzen.

  27. Debe meint: (12.5.2009 um 19:20) AntwortenReply to this comment

    Als juristischer Laie frage ich mich gerade, ob ich im Falle einer Anklage einfach jeden Anwalt, dessen Name mir einfällt, als Pflichtverteidiger benennen kann, oder ob "das Gericht" einfach – aufgrund welcher Gründe auch immer – immer denselben Anwalt mit Pflichtverteidigungen beauftragen kann.

    Nach Lektüre des Wikipedia-Artikels scheint es mir so, als wären das nicht die attraktivsten Mandate. Wie funktioniert das in der Praxis? Muss das Gericht einen der drei Genannten beauftragen? Wie realistisch ist die Ablehnung einer Pflichtverteidigung wegen "kein Bock", "andere Mandate", "private Urlaubsplanung" möglich?

  28. Siggi meint: (12.5.2009 um 21:10) AntwortenReply to this comment

    Ich würde mir Ecki von Klö..ähm Klaeden wünschen, etwas Weiblichkeit im Gerichtssaal ist doch was Feines!

  29. Hondo meint: (12.5.2009 um 22:40) AntwortenReply to this comment

    Also wenn, dann wünscht man sich Denny Crane ;)

  30. Stefan meint: (13.5.2009 um 12:07) AntwortenReply to this comment

    Ich hoffe, Wolfgang Schäube wird darüber hinwegkommen, wenn Sie ihm das Mandat wegschnappen…

  31. bernhardt meint: (13.5.2009 um 13:12) AntwortenReply to this comment

    Sicher ist es für Jedermann ein Genuss, von RA Vetter vertreten zu werden, RA Gerhart Baum wird der Mandant aber sicher auch gerne kennenlernen.

  32. Loco meint: (13.5.2009 um 13:53) AntwortenReply to this comment

    Ich bin nicht sicher, ob MdB und Bundesminister – mal abgesehen vom Zeitproblem – überhaupt berechtigt sind, während ihres Mandats noch anwaltlich tätig zu sein… insofern hat RA Vetter gute Chancen.

    Ich hätte ggfs. noch Otto Schily in die engere Wahl gezogen, der hat doch jetzt Zeit…

  33. h.c. (Christian Unger) meint: (13.5.2009 um 14:36) AntwortenReply to this comment

    @32 (Loco),

    dürfen sie, es muss allerdings angegeben werden. Es gibt noch einige praktizierende Rechtsanwälte. Parteifreund Kubicki praktiziert wenn ich mich nicht irre und ist ebenfalls Strafverteidiger, allerdings kommt er doch von etwas weiter her und ist ja auch "nur" Landespolitiker.

  34. Delphinmetzger meint: (13.5.2009 um 18:18) AntwortenReply to this comment
  35. nameistvergeben meint: (13.5.2009 um 18:21) AntwortenReply to this comment

    Cool… wenn ich Udo also als Pflichtverteidiger haben will, gebe ich einfach zwei Promis als Alternative an und schon übernimmt er meinen Fall sofort!

  36. Siggi meint: (13.5.2009 um 23:27) AntwortenReply to this comment

    @34:

    Na klar, den Schwarzgeld-Ecki! Hier noch ein recht "männliches" Foto…

  37. Henning meint: (16.5.2009 um 12:23) AntwortenReply to this comment

    darf man sich einen Pflichtverteidiger aussuchen?!? Oder wie ist das zu verstehen?

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