Zwei Promis und ich
Der Beschuldigte braucht einen Pflichtverteidiger. Dem Gericht macht er drei Vorschläge:
a) einen Rechtsanwalt und hochrangigen CDU-Bundespolitiker;
b) einen Rechtsanwalt und prominenten Bundestagsabgeordneten der Grünen;
c) mich.
Das Gericht hat jetzt wohl alle drei “Kandidaten” angeschrieben und fragt, ob grundsätzlich Bereitschaft besteht, die Verteidigung zu übernehmen. Ich sage ja. Natürlich auch, um später mal erzählen zu können, ich hätte dem Soundso ein Mandat weggeschnappt.
Also Labormaus Merkel isses nicht. Der Rest des Bundestages besteht dagegen überwiegend aus Anwälten…
Cui honorem, honorem!
Na dann drück ich mal die Daumen das du das Mandat bekommst :D
Und dann lass dir nen T-Shirt drucken! I beat Mr. Soundso
:-)
Ich würde nur zu gern wissen, wer "Soundso" ist….
Also ich würde als Pflichtverteidiger ja lieber einen Rechtsanwalt haben, der auch die meiste Zeit damit verbringt zu rechtsantwalten als auf der politischen Bühne rumzutanzen, aber vielleicht bin ich da anders.
Kleinen Tipp?
Oder warten wir auf die nächsten Pressemeldungen??
man man man 1000 mal auf Schweigepflicht bestehen und rummeckern das man abgehört wird und dann offen fragen wer der geheimnisvolle Mandant ist
Ist Schäuble nicht auch Anwalt?
Aber leider Minister. :-(
Meine Tipps:
a. RA Dr. Franz Josef Jung @10, 11, 12 Richtig! Kann also nur Jung oder Schäuble sein, falls aus der Bundesregierung.
b. RA Hans-Christian Ströbele
c. RA Dr. Udo Vetter @13 seit heute, honoris causa.
@9
Steinmeier ist aber SPD :-)
@Topic: "2 Promis und ich" – UV zählt aber mittlerweile doch auch als Promi, oder?
@ 9: ist Nr. 1 nicht offiziell bei der SPD ;-)
Seit wann ist denn Steinmeier in der CDU?
Ströbele vermute ich auch, vllt Herr Montag evtl.
hochrangig + CDU? Pofalla (Essen?), S. Kauder, Klaeden…
Beim Herrn Jung würde das doch eher bezweifeln, weil er momentan sowieso Probleme mit seiner Anwaltshaftung gegen eine Mandantin hat…
Offenbar scheint der Mandant ja entweder Humor zu haben oder geistig etwas abgedriftet sein (Größenwahn?). Sachlich vernünftig sind wohl weder A noch B in Strafsachen… Scheint auf jeden Fall nicht um viel zu gehen, wenn ihm seine Verteidigung so egal ist.
Seit wann ist Herr Vetter Dr.?
bei b) tippe ich mal auf Jerzy Montag. Der ist zwar aus Bayern aber die beiden anderen männlichen Anwälte (ströbele, wieland) sind aus Berlin und bei denen steht nichts von Fachanwalt für StrafR
http://www.gruene-bundestag.de/cms/abgeordnete/rubrik/5/5918.abgeordnete.html
@ 14
Wieland ist in einer Sozietät, in der es auch einen Fachanwalt für Strafrecht gibt (Anwaltssozietät Ehrig & Wieland, Berlin).
Montag ist aktiver FA für Strafrecht und Ströbele macht Strafrecht u.a. auch.
1) Bosbach 2) Ströbele
Möge der Mandant seinen Humor sich in der vielleicht ja drohenden Haft bewahren.
Böse Stimmen könnten behaupten, der Mandant hätte die beiden Polithansel nur zur Auswahl gestellt um dem Gericht überhaupt eine Auswahl zu präsentieren…nicht, dass er etwa mit deren Ablehnung rechnen würde!? ^^
Sobald jemand Politiker wird, hat er doch sein Gehirn abgegeben (wie nicht zuletzt die aktuelle Diskussion um Internetsperren zeigt). Wie sollte er da noch als Anwalt geeignet sein?
Ich hätte ja abgelehnt, mit der Begründung, dass ich nicht in einem Atemzug mit einem CDU-Mitglied genannt werden will ;)
Um welches Gericht geht es denn? In NRW haben die Grünen keinen "prominenten" Rechtsanwalt, Ströbele und Wieland kommen aus Berlin. Das ist doch schon ein ganzes Stück weit weg von NRW.
Ist es normal, dass Strafverteidiger bei "normalen" Strafverfahren quer durch die Republik reisen? Immerhin geht es hier ja auch nicht um ein Revisionsverfahren oder eine Verfassungsbeschwerde, die nach Karlsruhe geht.
@20 (Martin),
kommt auf den RA an. Manche sind nur regional begrenzt aktiv, andere werben gar mit einer bundesweiten Strafverteidigung.
Ich würde Udo Vetter jetzt allerdings auch schon als "Prominenten" einstufen – zumindest in bestimmten Kreisen. :)
ist nicht der Kasper mit dem Bierdeckel auch Anwalt?
Und darf man eine angetragene Pflichtverteidigung ablehnen?
Ich tippe auf Kauder – egal welchen der beiden.
Ich tippe auf D.Bohlen, der hat doch die Annemarie mit "Bitch" betitelt.
“ob Bereitschaft besteht” – was ist denn DAS für eine seltsame Frage? Es gibt vermutlich Gründe, aus denen man eine PV ablehnen kann. Da kann das Gericht fragen, ob Anzeichen für einen dieser Gründe vorliegen. Aber die _Bereitschaft_ kann man bei einem Organ der Rechtspflege ja wohl voraussetzen.
Als juristischer Laie frage ich mich gerade, ob ich im Falle einer Anklage einfach jeden Anwalt, dessen Name mir einfällt, als Pflichtverteidiger benennen kann, oder ob "das Gericht" einfach – aufgrund welcher Gründe auch immer – immer denselben Anwalt mit Pflichtverteidigungen beauftragen kann.
Nach Lektüre des Wikipedia-Artikels scheint es mir so, als wären das nicht die attraktivsten Mandate. Wie funktioniert das in der Praxis? Muss das Gericht einen der drei Genannten beauftragen? Wie realistisch ist die Ablehnung einer Pflichtverteidigung wegen "kein Bock", "andere Mandate", "private Urlaubsplanung" möglich?
Ich würde mir Ecki von Klö..ähm Klaeden wünschen, etwas Weiblichkeit im Gerichtssaal ist doch was Feines!
Also wenn, dann wünscht man sich Denny Crane ;)
Ich hoffe, Wolfgang Schäube wird darüber hinwegkommen, wenn Sie ihm das Mandat wegschnappen…
Sicher ist es für Jedermann ein Genuss, von RA Vetter vertreten zu werden, RA Gerhart Baum wird der Mandant aber sicher auch gerne kennenlernen.
Ich bin nicht sicher, ob MdB und Bundesminister – mal abgesehen vom Zeitproblem – überhaupt berechtigt sind, während ihres Mandats noch anwaltlich tätig zu sein… insofern hat RA Vetter gute Chancen.
Ich hätte ggfs. noch Otto Schily in die engere Wahl gezogen, der hat doch jetzt Zeit…
@32 (Loco),
dürfen sie, es muss allerdings angegeben werden. Es gibt noch einige praktizierende Rechtsanwälte. Parteifreund Kubicki praktiziert wenn ich mich nicht irre und ist ebenfalls Strafverteidiger, allerdings kommt er doch von etwas weiter her und ist ja auch "nur" Landespolitiker.
#28 (Siggi): meinen Sie den:
http://www.titanic-magazin.de/heftarchiv00-06.html?&f=0601%2Fschwarzgeld1&cHash=c83c441fed
Cool… wenn ich Udo also als Pflichtverteidiger haben will, gebe ich einfach zwei Promis als Alternative an und schon übernimmt er meinen Fall sofort!
@34:
Na klar, den Schwarzgeld-Ecki! Hier noch ein recht "männliches" Foto…
darf man sich einen Pflichtverteidiger aussuchen?!? Oder wie ist das zu verstehen?