Computer-GEZ geht vielleicht in letzte Instanz
Ob für ausschileßlich beruflich genutzte internetfähige PCs GEZ-Gebühren anfallen, ist bei den Verwaltungsgerichten umstritten. Es gibt Urteile in beide Richtungen. Gestern hat sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof auf die Seite derer geschlagen, welche die Rundfunkgebühr bejahen.
Wegen grundsätzlicher Bedeutung ist die Revision zugelassen worden. Möglicherweise wird nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden.
Mal ganz dumm gefragt: warum dauert das so lange bis endlich ein solcher Fall vor einem Bundesgericht landet um dort Fakten zu schaffen?
Die Regelung gibt es seit 2005, sind 4 Jahre "weg" zum Bundesgericht normal?
Ich vermute mal zunächst benötigst du jemanden der betroffen ist (Regelung in Kraft erst ab Jan '07), und dann folgt der normale Instanzenzug. Damit wären wir bei 2 Jahren.
Na hoffentlich wird die GEZ mal in ihre Schranken gewiesen.
Schon schlimm genug, dass man gezwungen wird so was zu zahlen. Dann lieber Pay TV.
Dazumal es auch bei den öffentlichen Sendern Werbung gibt.
Noch dazu dürfen die Sender ja eigentlich keinen Gewinn machen, taten sie aber die letzten Jahre immer.
Warum man da immer mehr zahlen soll, ist für mich nicht ersichtlich.
Was haben immer alle mit der GEZ?
Scheinbar ist doch die Mehrheit der Menschen mit der GEZ sehr zufrieden!?
Ich gehe sogar davon aus, dass es kaum unzufriedene Menschen gibt, sonst würde man doch versuchen irgendwas zu ändern?
Bspw. durch aktive Teilnahme am Staatsgeschehen..
Karierregeilheit, Lobbyismus, Dummheit, Arroganz, Aufweichung der Bürgerrechte, Spott für die Bürger, GEZ und bald Zensur..
Wer wirklich meint, unsere Politiker der "Volksparteien" tun auch nur irgendwas zum Wohle des Volkes und die Bande wählt, der hat auch keine andere Zukunft verdient.
GEZ rulez!
SCNR *duck*
Sonnige Grüße!
Die GEZ kann nichts dafür, dass die den Staatsvertrag schließenden Parteien ihren Willen nicht hinreichend klar formuliert haben. Das ist der eigentliche Skandal an den Streitereien um die Gebührenpflicht von "neuartigen Empfangsgeräten".
Eine obligatorische präventive Normenkontrolle hätte hier sicherlich geholfen.
Ich kann da 5(Ano Nym) nur zustimmen, das Problem liegt doch eher daran, dass der Gesetzgeber es nicht geschafft hat, bei einer solchen, doch eigentlich auf der Hand liegenden Frage, eine eindeutige Regelung zu schaffen.
Betreibt Herr Vetter eigentlich nicht auch Rundfunk? Zumindest nach der Aufassung der öffentlich rechtlichen? Es gibt ja eine Klausel nachdem Rundfunk Betreiber befreit sind oder werden können. Vieleicht sollten wir alle mit dem Bloggen anfangen. ;-)
Der GEZ kann man sehr wohl einen Vorwurf machen, denn unbhängig von der Basis, auf der sie arbeitet, ist sie ja Täterin, Handelnde. Und da beginnt das Problem.
Auch wohlmeinende Leute, die pünktlich ihre Gebühren zahlen, werden von der GEZ im Stile der Inquisition malträtiert. Dafür gibt es viele Beispiele, und etliche Leute haben es selbst erlebt (auch ich, vor Jahren). Wer ein Inkassounternehmen betreibt (und die erforderliche Genehmigung dafür besitzt), darf deswegen auch nicht ALLE Methoden anwenden. Tut er es dennoch, kann es sein, daß er sich dafür mal strafrechtlich verantworten muß. Bei der GEZ ist das in der Praxis ausgeschlossen, obwohl sie auch Dinge tut, die strafrechtlich relevant sein dürften (Manipulationen zu ihrer Vorteilsgewinnung beispielsweise).
Weil dies alles andauert und straflos bleibt, ist die GEZ berechtigterweise ein emotional aufgeladenes Thema, auch bei Leuten, die schon seit etlichen Jahren aus guten Gründen nicht mehr an Wahlen teilnehmen.
Sagt mal kann man der GEZ eigentlich nicht über den Titel RUNDFUNKgebührenanstalt quer kommen?
Internet ist ja gerade kein Rundfunk weil ja nicht in die weite Welt rauspausaunt wird, sondern eine einzelne Verbindung zu einem Server besteht. Also nichts mit elektromagnetischen Wellen, die so ja sonst unbemerkt angezapft werden können.
Hm?
Ano Nym: Stimmt, die GEZ hat auch keine Schuld daran, dass das Mittelalter vorüber und Raubrittertum schon lange verpöhnt ist. Wenn mich nicht alles täuscht, wird niemand gezwungen bei oder für die GEZ zu arbeiten. Meines Wissens zwingt auch niemand die GEZ ihr Geschreibsel als Drohbrief zu formulieren. Ich hätte kaum ein Problem mit der GEZ, wenn diese sich auf TV/Radio beschränkte. Beides nutze ich ganz bewusst nicht. Ich bin sogar so nett, kein Schmerzensgeld zu verlangen, wenn ich anderenorts als zuhause mit Ausdüngstungen der ÖR-Medien belästigt werde. Man ist ja kein Unmensch.
Seit diese nimmersatten Hyänen in Erkenntnis, dass ihnen das Publikum wegstirbt und der Nachwuchs sich das Hirn lieber mit Handy und Internet als mit TV/Radio schädigt, dreist ihre(!) Benutzung des privat finanzierten Internets(!) von Verblödungsasketen finanziert haben wollen und das damit begründen, dass sie ihre Jauchgruben ans Internet angeflanscht haben, um ihre Propaganda dahinein abzulassen, hat dieser Organisierte Verein bei mir nicht nur völlig verstuhlt, sondern steht auf der roten Liste für aussterbende Arten.
Dass die GEZ-Leiter dann auch noch unverschämt verkünden, das Abzocken von ehrlichen Internetnutzern hätte Schwarzseher reduziert, ist an Unverschämtheit nur schwer zu überbieten. Sie versuchen es trotzdem mit GEZ-finanzierten propagandistischen Hetzvideos, die den Zuschauer zum Zahlen nötigen sollen. Wieso lassen sich ÖR-Nutzer und GEZ-Zahler das bieten? So typisch deutsch kann man doch gar nicht sein. Oder doch? Ich dachte, Nazis wären "blöd". Schade dass man in Deutschland Faschisten nur erkennt, wenn sie ein Hakenkreuz tragen.
Widerlich!
Könnte man da auch mal den Verfassungsbruch der CDU durch klagen? Ging doch bei der Berufsausübung auch, mit dem Ergebnis das Tötungsdarstellungen die Würde des Menschen verletzen.
Ich soll also Gebühren dafür zahlen,
dass ich ein Internetfähiges Gerät besitze,
auch wenn ich gar keinen Internetanschluss habe?
Tja, dann werde ich mal ganz schnell Kindergeld beantragen.
Ich habe zwar noch keine Kinder, aber das Gerät ist vorhanden.
@10 (GEiZ) Die Existenz der GEZ ist technisch wie rechtlich überflüssig. Außerdem ist sie rechtlich nicht satisfaktionsfähig.
Wenn die Interessenhalter des "Staatsfernen Rundfunks" ein Mindestvertrauen (Glauben) in Gesetze hätten, könnten die Landesparlamente problemlos jeweils eines verabschieden, das regelt, wie die von der KEF "staatsfern" ermittelten Finanzbedarfe der Rundfunkanstalten aus dem Staatshaushalt des Landes an die Anstalten überwiesen werden.
Dazu bräuchte man wohl schwerlich mehr als 3 Planstellen beim Finanzminister.
Wurde die an den Besitz von Empfangsgeräten gebundene Rundfunkgebühr nicht deshalb eingeführt, weil der Empfang der terrestrischen Übertragung anders nicht kontrolliert werden konnte? Beim Rundfunkempfang per Rechner fällt dieser Grund ja weg, und jeder Empfänger ist über eine IP identifizierbar. Sollte dann die pauschale Erhebung von Gebühren bei Gerätebesitzern nicht wegfallen, wenn die Hörer oder Zuschauer quasi bekannt sind? Und umgekehrt – kann ich durch die IP meines Rechners meine Nichtnutzung öffentlich rechtlicher Sender beweisen?
Wenn Herr Vetter schreibt "Urteile in beide Richtungen", dann sollte man die Richtungen nennen.
A) Bayern und Hamburg (sowie das OVG RP)
B) der Rest Deutschlands
Der Weg ist schon seit März frei:
http://www.natuerlich-klag-ich.de/entschiedeneverfahren.html
(ganz unten – OVG RP vom 12.3.2009)
Grüße
ALOA
Naja, die Empörung über die GEZ ist schon nachvollziehbar, einerseits werden alle, die eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben müssen dazu verpflichtet, dieses Online zu tun, andererseits wird bei internetfähigen Rechner die GEZ fällig. Dies empfinden viele als ungerecht. Andererseits hat sich die GEZ für die für sie freundlichste und weitgehendste Auslegung des Gesetzes entschieden, was ebenfalls zu Unmut führt. Wir werden sehen, wer im Endeffekt Recht bekommt.
Grüße,
O Ra Kel
Wer hat denn einen PC zuhause um Radio zu hören.
Nur weil die öffentlichrechtlichen Anstalten meinen sie müssten ihre Beträge auch ins Internet stellen, muss ich dafür bezahlen. Das ist ein Witz. Soll ich jetzt auch Gebühren nach Frankreich, Italien oder Österreich bezahlen nur weil ich die Möglichkeit habe auch übers Internet deren Sendungen zu empfangen. Dieses Gebilde ist eine Farce. Man stelle sich vor die Öffentlichrechtlichen belegen das Freizeichen des Telefons mit ihrem Radioprogramm. Dies wurde staatsvertraglich festgelegt. Nun muss ich obwohl ich es gar nicht will Rundfunkgebühren bezahlen obwohl ich nur telefonieren möchte. Deshalb ist dieser Rundfunkstaatsvertrag Willkür.