zu den Abmahungen: Meiner Einschätzung nach ist eine Abmahnverbotsklausel in leichter veränderter Form durchaus rechtens:
erster Ansatzpunkt ist ja immer, daß man abmahnen muß, um dem Kostenrisiko bei einem sofortigen Anerkenntnis im Prozeß zu entgehen. So weit so gut.
§ 12 UWG
"Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden."
Mit der Abmahnung geht man aber ja auch ein Risiko ein: Mahnt man völlig zu unrecht ab oder verlangt zuviel, so kann der Abgemahnte ja mit einer negativen Feststellungsklage konntern.
Deshalb ist es gut und recht, wenn man sich – im Normalfall – einen Anwalt dafür nimmt, der erstmal überprüft, ob und wie weit abgemahnt werden darf. (hier sieht man auch recht deutlich, daß dieser Anwaltsbesuch bei weitem nicht ganz oder wenigstens überwiegend im Interesse des Abgemahnten liegt, was man bei der GoA-Lösung immer behauptet. Aber das macht hier nix, wir haben ja gesetzlich den § 12 UWG hier).
Was aber nun, wenn dieses Risiko der "Gegenklage" entfällt? Eben weil der mögliche Verletzter durch eine AGB-Klausel zB verspricht, auf eine erste, ohne Kostennote/Anwalt versehene Abmahnung, Berechtigungsanfrage, … definitiv nicht mit einer neg. Feststellungsklage zu antworten? In diesem Augenblick wird doch das Erfordernis eines Anwaltes obsolet.
Wer dennoch einen einschaltet, verursacht in diesem Stadium nicht erforderliche Kosten. Und die Erforderlichkeit ist Tatbestandsmerkmal im § 12!
Sanníe meint:
(22.5.2009 um 21:44) Antworten
Was für ein grober Unfug in den Augen eines Nicht-Juristen!
Wenn ich glaube, ich werde in meinen Rechten verletzt, renne ich zum Anwalt, um auch ganz sicher zu gehen? Wie wäre es mit einer freundlichen eMail an den "Verletzer", daß da vielleicht was nicht in Ordnung ist, anstatt unnötig Kosten zu produzieren
Ist das wirklich das, was das Gesetz ursprünglich bezwecken sollte?
horst deutschmann meint:
(22.5.2009 um 22:37) Antworten
Ist gut möglich, dass das UWG ursprünglich mal JuABMG heißen sollte.
Kai meint:
(22.5.2009 um 22:57) Antworten
@1: Nette idee mit dem Versprechen, keine Gegenklage zu machen.
Dann kommen vielleicht einige auf die Idee frei heraus zu verlangen: "Domains rausgeben", "Alle Bilder rausnehmen",etc. SO kann man sich dann einfach irgendwelche kleinen Konkurrenten vom Leib halten :p
Aber im Sinne von "ehrlichen Anfragen" wäre das schon eine nette Lösungsidee.
JusProg Filter
Die Seite lawblog.de ist bereits in unserem Filter enthalten und wird als 'Standard gesperrt' eingestuft.
Uebrigens auch bildblog, taz, blog.fefe. Unbedenklich hingegen bild.de, spiegel.de, sueddeutsche.de.
Christian meint:
(22.5.2009 um 23:53) Antworten
Lawblog.de scheint wohl nicht gut für die Jugend zu sein…
Überprüft man die Seite hier: http://jugendschutzprogramm.de/checkurl.php
So wird angezeigt
Die Seite lawblog.de ist bereits in unserem Filter enthalten und wird als 'Standard gesperrt' eingestuft.
Auch andere Seiten sind wohl gesperrt.. ich frage mich ob die mit zufallsgeneratoren sich die gesperrten Seiten aussuchen.. auch die grünen sind gesperrt
R2k meint:
(23.5.2009 um 00:07) Antworten
Viel Geiler ist das hier :-)
Die Seite bka.de ist bereits in unserem Filter enthalten und wird als 'Standard gesperrt' eingestuft.
Kand.in.Sky meint:
(23.5.2009 um 00:39) Antworten
2. Link/GG
Im Gegensatz zum Präsidenten des BVerfG Hans-Jürgen Papier, waren am 21.5. in einer Podiumsdiskussion zum 60.Geburtstag des GG die üblichen Verdächtigen (Merkel, SSchäuble, Zypries) überhaupt nicht um jenes besorgt.
Die Feststellung übertreffen sich im Eigenlob:
"Die Deutschen trauen ihren Richtern mehr als ihren Politikern."
Und es gäbe einen "Wandel vom Untertanengeist zur Staatsbürgerkultur" (das merkt man an den erfolgreichen Petitionen oder Volksabstimmungen…).
und das nur 2.5% der Verfassungsbeschwerden Erfolg haben sei auch ein gutes Zeichen. Für den Rechtsstaat.
und natürlich soll auch SSchäuble zu Wort kommen
Die geringe Wahlbeteiligung in reiferen Demokratien kann nach Ansicht Wolfgang Schäubles auch darauf zurückzuführen sein, dass psychologisch gesehen das, was man habe, nicht so viel wert sei wie das Gefährdete oder das, was man haben möchte.
In einem RadioInterview sagte Limbach, der Mangel der WeimarerRepublik sei gewesen, dass Bundespräsidenten direkt vom Volk gewählt wurden und es heute in der Form viel erfolgreicher sei.
#k.
christian meint:
(23.5.2009 um 03:22) Antworten
Immerhin.. die GEZ ist ab 14 "erlaubt"
Die Seite gez.de ist bereits in unserem Filter enthalten und wird als 'Default ab 14' eingestuft.
aber immerhin wird die Bravo als unbedenklich eingestuft…
Ich kanns mir nicht anders erklären, da können keine Leute sitzen die das wirklich nachsehen, sonst käme nicht so ein käse raus… nur dann gute Nacht wenn das BKA die Sperrlisten genauso entwirft…dass das BKA nun selbst auf solch einer gelandet ist könnte wohl mit dem Wort Kipo zu tun haben *g* Kommt wohl zu oft vor
rjb meint:
(23.5.2009 um 03:57) Antworten
"Die Seite bildblog.de ist bereits in unserem Filter enthalten und wird als 'Allgemein ab 16' eingestuft. Die Seite bild.de wird von uns für unbedenklich gehalten." Wer seine "Kids" verblöden will, wird bei http://jugendschutzprogramm.de offenbar gut bedient.
Das Umfrageergebnis bei "Kinderporno-Sperre wird zum Lobby-Lehrstück" ist genial. Hätte nicht gedacht, das ich das tatsächlich mal so sehe (100% bei einer fünfstelligen Zahl an Leuten die abgestimmt haben)!
Axel John meint:
(23.5.2009 um 14:37) Antworten
@ 2: Wie wäre es mit einer freundlichen eMail an den “Verletzer”, daß da vielleicht was nicht in Ordnung ist, anstatt unnötig Kosten zu produzieren
Das ist das normale Vorgehen eines sozialisierten Menschen, hat allerdings den "Nachteil" dass es dem Anwalt kein Geld bringt.
Die Idee mit der Abmahnung als quasi vorgerichtliche Ausräumung von Rechtsverletzungen ist im Kern garnicht schlecht. Leider ist sie schon lange zum Versorgungswerk für unfähige- und erfolglose Rechtsanwälte verkommen.
Nichts ist zu absurd und zu belanglos, um nicht von Abzockern, die sich auf dieses "Geschäft" spezialisiert haben, abgemahnt zu werden. Man google nach [ebay+abmahnung].
Das diese gewerblichen Parasiten gegen alles anrennen, was ihr Geschäftsmodell benachteiligt, ist nicht verwunderlich.
erster!
zu den Abmahungen: Meiner Einschätzung nach ist eine Abmahnverbotsklausel in leichter veränderter Form durchaus rechtens:
erster Ansatzpunkt ist ja immer, daß man abmahnen muß, um dem Kostenrisiko bei einem sofortigen Anerkenntnis im Prozeß zu entgehen. So weit so gut.
§ 12 UWG
"Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden."
Mit der Abmahnung geht man aber ja auch ein Risiko ein: Mahnt man völlig zu unrecht ab oder verlangt zuviel, so kann der Abgemahnte ja mit einer negativen Feststellungsklage konntern.
Deshalb ist es gut und recht, wenn man sich – im Normalfall – einen Anwalt dafür nimmt, der erstmal überprüft, ob und wie weit abgemahnt werden darf. (hier sieht man auch recht deutlich, daß dieser Anwaltsbesuch bei weitem nicht ganz oder wenigstens überwiegend im Interesse des Abgemahnten liegt, was man bei der GoA-Lösung immer behauptet. Aber das macht hier nix, wir haben ja gesetzlich den § 12 UWG hier).
Was aber nun, wenn dieses Risiko der "Gegenklage" entfällt? Eben weil der mögliche Verletzter durch eine AGB-Klausel zB verspricht, auf eine erste, ohne Kostennote/Anwalt versehene Abmahnung, Berechtigungsanfrage, … definitiv nicht mit einer neg. Feststellungsklage zu antworten? In diesem Augenblick wird doch das Erfordernis eines Anwaltes obsolet.
Wer dennoch einen einschaltet, verursacht in diesem Stadium nicht erforderliche Kosten. Und die Erforderlichkeit ist Tatbestandsmerkmal im § 12!
Was für ein grober Unfug in den Augen eines Nicht-Juristen!
Wenn ich glaube, ich werde in meinen Rechten verletzt, renne ich zum Anwalt, um auch ganz sicher zu gehen? Wie wäre es mit einer freundlichen eMail an den "Verletzer", daß da vielleicht was nicht in Ordnung ist, anstatt unnötig Kosten zu produzieren
Ist das wirklich das, was das Gesetz ursprünglich bezwecken sollte?
Ist gut möglich, dass das UWG ursprünglich mal JuABMG heißen sollte.
@1: Nette idee mit dem Versprechen, keine Gegenklage zu machen.
Dann kommen vielleicht einige auf die Idee frei heraus zu verlangen: "Domains rausgeben", "Alle Bilder rausnehmen",etc. SO kann man sich dann einfach irgendwelche kleinen Konkurrenten vom Leib halten :p
Aber im Sinne von "ehrlichen Anfragen" wäre das schon eine nette Lösungsidee.
http://jugendschutzprogramm.de/checkurl.php
JusProg Filter
Die Seite lawblog.de ist bereits in unserem Filter enthalten und wird als 'Standard gesperrt' eingestuft.
Uebrigens auch bildblog, taz, blog.fefe. Unbedenklich hingegen bild.de, spiegel.de, sueddeutsche.de.
Lawblog.de scheint wohl nicht gut für die Jugend zu sein…
Überprüft man die Seite hier: http://jugendschutzprogramm.de/checkurl.php
So wird angezeigt
Die Seite lawblog.de ist bereits in unserem Filter enthalten und wird als 'Standard gesperrt' eingestuft.
Auch andere Seiten sind wohl gesperrt.. ich frage mich ob die mit zufallsgeneratoren sich die gesperrten Seiten aussuchen.. auch die grünen sind gesperrt
Viel Geiler ist das hier :-)
Die Seite bka.de ist bereits in unserem Filter enthalten und wird als 'Standard gesperrt' eingestuft.
2. Link/GG
Im Gegensatz zum Präsidenten des BVerfG Hans-Jürgen Papier, waren am 21.5. in einer Podiumsdiskussion zum 60.Geburtstag des GG die üblichen Verdächtigen (Merkel, SSchäuble, Zypries) überhaupt nicht um jenes besorgt.
Die Feststellung übertreffen sich im Eigenlob:
"Die Deutschen trauen ihren Richtern mehr als ihren Politikern."
Und es gäbe einen "Wandel vom Untertanengeist zur Staatsbürgerkultur" (das merkt man an den erfolgreichen Petitionen oder Volksabstimmungen…).
und das nur 2.5% der Verfassungsbeschwerden Erfolg haben sei auch ein gutes Zeichen. Für den Rechtsstaat.
und natürlich soll auch SSchäuble zu Wort kommen
Die geringe Wahlbeteiligung in reiferen Demokratien kann nach Ansicht Wolfgang Schäubles auch darauf zurückzuführen sein, dass psychologisch gesehen das, was man habe, nicht so viel wert sei wie das Gefährdete oder das, was man haben möchte.
Aha.
http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2009/24526662_kw21_bverf/
In einem RadioInterview sagte Limbach, der Mangel der WeimarerRepublik sei gewesen, dass Bundespräsidenten direkt vom Volk gewählt wurden und es heute in der Form viel erfolgreicher sei.
#k.
Immerhin.. die GEZ ist ab 14 "erlaubt"
Die Seite gez.de ist bereits in unserem Filter enthalten und wird als 'Default ab 14' eingestuft.
aber immerhin wird die Bravo als unbedenklich eingestuft…
Ich kanns mir nicht anders erklären, da können keine Leute sitzen die das wirklich nachsehen, sonst käme nicht so ein käse raus… nur dann gute Nacht wenn das BKA die Sperrlisten genauso entwirft…dass das BKA nun selbst auf solch einer gelandet ist könnte wohl mit dem Wort Kipo zu tun haben *g* Kommt wohl zu oft vor
"Die Seite bildblog.de ist bereits in unserem Filter enthalten und wird als 'Allgemein ab 16' eingestuft. Die Seite bild.de wird von uns für unbedenklich gehalten." Wer seine "Kids" verblöden will, wird bei http://jugendschutzprogramm.de offenbar gut bedient.
Zum Jugendschutzprogramm sollte man hier mal reinsehen: http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/kritisches-denken-gefahrdet-die-jugend/ – die Tatsache, dass der "Erotik-Bereich" der Bild nicht gefährdend ist, wohl aber die TAZ komplett gesperrt lässt doch tief blicken.
Pflichtprogramm in diesen Tagen (auch für die Link 380) ist der Artikel von Ferner zu 60 Jahren Grundgesetz:
http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/60-jahre-grundgesetz-ein-alternativ-text/
Schönes Wochenende.
Ich sag nur:
"Jugendschutzprogramm.de powered by
Coupe
Praline
Beate Uhse
Orion
Berlin intim…clever poppen"
<a href="http://jugendschutzprogramm.de/" rel="nofollow">http://jugendschutzprogramm.de/</a>
ich sag nur:
die bilderberger!
Das Umfrageergebnis bei "Kinderporno-Sperre wird zum Lobby-Lehrstück" ist genial. Hätte nicht gedacht, das ich das tatsächlich mal so sehe (100% bei einer fünfstelligen Zahl an Leuten die abgestimmt haben)!
@ 2: Wie wäre es mit einer freundlichen eMail an den “Verletzer”, daß da vielleicht was nicht in Ordnung ist, anstatt unnötig Kosten zu produzieren
Das ist das normale Vorgehen eines sozialisierten Menschen, hat allerdings den "Nachteil" dass es dem Anwalt kein Geld bringt.
Die Idee mit der Abmahnung als quasi vorgerichtliche Ausräumung von Rechtsverletzungen ist im Kern garnicht schlecht. Leider ist sie schon lange zum Versorgungswerk für unfähige- und erfolglose Rechtsanwälte verkommen.
Nichts ist zu absurd und zu belanglos, um nicht von Abzockern, die sich auf dieses "Geschäft" spezialisiert haben, abgemahnt zu werden. Man google nach [ebay+abmahnung].
Das diese gewerblichen Parasiten gegen alles anrennen, was ihr Geschäftsmodell benachteiligt, ist nicht verwunderlich.
Zu den Awkward Family Photos hab ich noch einen, ähnliches Thema: http://thisisphotobomb.com/
@13: so ein ergebniss hab ich auch noch nie gesehen xD sensationell,finde ich! ;)