28.5.2009

Mehr Rechte für Beschuldigte

Der Bundestag hat heute die Strafprozessordnung in einigen wichtigen Punkten geändert. Ich zitiere aus einer Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums:

Er­wei­ter­te Be­leh­rungs­pflicht

Nach gel­ten­dem Recht muss ein Be­schul­dig­ter nicht be­reits im Mo­ment der Fest­nah­me, son­dern erst zu Be­ginn der Ver­neh­mung des Be­schul­dig­ten über seine Rech­te be­lehrt wer­den. Künf­tig sind fest­ge­nom­me­ne Per­so­nen un­ver­züg­lich und schrift­lich etwa dar­über zu be­leh­ren, dass sie spä­tes­tens am Tag nach der Er­grei­fung einem Rich­ter vor­zu­füh­ren sind, dass sie Zu­gang zu einem Ver­tei­di­ger oder einem Arzt und das Recht haben, keine Aus­sa­ge zu ma­chen. Damit wird si­cher­ge­stellt, dass Be­schul­dig­te so früh wie mög­lich um­fas­send über ihre Rech­te auf­ge­klärt wer­den (“Let­ter of rights”).

Prä­zi­sie­rung des Ak­ten­ein­sichts­rechts

Das Ak­ten­ein­sichts­recht für In­haf­tier­te und ihre Ver­tei­di­ger wird ver­bes­sert. Nach dem bis­he­ri­gen Wort­laut des Ge­set­zes kann die Staats­an­walt­schaft die Ein­sicht­nah­me in die Er­mitt­lungs­ak­ten voll­stän­dig ver­wei­gern, wenn da­durch der Un­ter­su­chungs­zweck ge­fähr­det wird. Dies hat die Ver­tei­di­gungs­mög­lich­kei­ten gegen eine Frei­heits­ent­zie­hung er­heb­lich be­schränkt. Künf­tig wird ein ge­setz­lich aus­drück­lich ge­re­gel­ter An­spruch auf Über­las­sung zu­min­dest der­je­ni­gen In­for­ma­tio­nen be­ste­hen, die für die Be­ur­tei­lung der Recht­mä­ßig­keit der In­haf­tie­rung er­for­der­lich sind. Die­ser In­for­ma­ti­ons­an­spruch ist im Re­gel­fall durch Ge­wäh­rung von Ak­ten­ein­sicht zu er­fül­len. Mit die­sen Än­de­run­gen wird auch der Recht­spre­chung des Eu­ro­päi­schen Ge­richts­ho­fes für Men­schen­rech­te Rech­nung ge­tra­gen.

Pflicht­ver­tei­di­ger von Be­ginn der U-​Haft an

Bis­lang war dem U-​Haft­ge­fan­ge­nen ein Pflicht­ver­tei­di­ger zwin­gend erst nach Ab­lauf von drei Mo­na­ten Haft zu be­stel­len. In An­be­tracht des tief­grei­fen­den Grund­rechts­ein­griffs, der mit der In­haf­tie­rung eines bis zur rechts­kräf­ti­gen Ver­ur­tei­lung als un­schul­dig gel­ten­den Men­schen ver­bun­den ist, ist es rechts­staat­lich ge­bo­ten, die Bei­ord­nung eines Ver­tei­di­gers auf den Zeit­punkt des Be­ginns der U-​Haft vor­zu­zie­hen. Damit wird si­cher­ge­stellt, dass der Be­schul­dig­te seine Rech­te von An­fang an ef­fek­tiv wahr­neh­men kann. Mit die­ser Än­de­rung wird auch ent­spre­chen­den Emp­feh­lun­gen des Eu­ro­pa­ra­tes ent­spro­chen.

Auf die praktische Umsetzung bin ich gespannt. Vor allem auf die sofortige und schriftliche (!) Belehrung des Beschuldigten über seine Schweigerechte. Ich rechne damit, dass sich die neuen Regeln in beträchtlichen Teilen der Polizei nur langsam rumsprechen und, wenn sie denn angekommen sein sollten, nur widerwillig umgesetzt werden.

Das dürfte Möglichkeiten eröffnen…

27 Kommentare zu “Mehr Rechte für Beschuldigte”

  1. SoWhy meint: (28.5.2009 um 20:23) AntwortenReply to this comment

    Nennt mich verblüfft, aber hat der Bundestag da grade wirklich die Rechte von Beschuldigten geändert? Das ist ja mal ganz was neues oO

  2. Michael meint: (28.5.2009 um 20:35) AntwortenReply to this comment

    Arzt oder Anwalt – Wer die Wahl hat, hat die Qual.

  3. ich meint: (28.5.2009 um 20:38) AntwortenReply to this comment

    Anwalt natürlich!
    Die Schweigepflicht für den Arzt haben sie ja schon ausgehebelt. ;-)

  4. gant meint: (28.5.2009 um 20:42) AntwortenReply to this comment

    @1
    geändert – das dürfte kaum verblüffen. Aber laut obigem Ausschnitt sind sie ja sogar ausgedehnt worden.
    Man könnte meinen, die Regierung sei "verrückt geworden" (Wiefelspützisch für "sich für Bürgerrechte einsetzend") – aber sie setzen ja offenbar im Prinzip nur EU-Vorgaben um. Nunja, alte Floskel, für gewöhnlich eine Schutzbehauptung für unpopuläre Rechtseinschnitte.
    So richtig glauben mag ich aber nicht, dass das hier völlig ohne Gegenleistung passiert – also, where's the catch?

  5. RA JM meint: (28.5.2009 um 20:46) AntwortenReply to this comment

    "die neuen Regeln in beträchtlichen Teilen der Polizei nur langsam rumsprechen" … Wenn der neue Trend zur Annahme von <a href="http://ra-melchior.blog.de/2009/05/26/richtervorbehalt-beweisverwertungsverbot-6180936/&quot; rel="nofollow"> Beweisverwertungsverboten</a> so weitergeht, kann das die Lerngeschwindigkeit enorm erhöhen. ;-)

  6. TC meint: (28.5.2009 um 20:46) AntwortenReply to this comment

    Wie sieht das denn mit der Belehrung aus wenn man nicht festgenommen wird sondern die Polizei nur die Personalien von einem als Beschuldigten aufnimmt, muss ich dann auch schon belehrt werden oder nicht?

  7. Kai meint: (28.5.2009 um 21:10) AntwortenReply to this comment

    Zur Umsetzung von Gesetzen:

    Mein Versuch zur Akteneinsicht als Beschuldigter endete lapidar von der StA mit: "Es wird keine Akteneinsicht gewährt".

    Dem Anwalt wurde sie umgehend gewährt. Der EuGerichtshof für Menschenrechte urteilte schon, dass die "kann"-Bestimmung nicht willkürlich ausgelegt werden darf. Wird sie aber :-)

  8. Melvin meint: (28.5.2009 um 21:21) AntwortenReply to this comment

    @ich (Nr. 3): Schau mal in den §53 StPO. Entgegen der weitverbreiteten Meinung ist es keine Pflicht sondern ein Schweigerecht. Genauso wie es auch kein gesetzlich geregeltes (oder gar grundrechtlich verbrieftes) Bankgeheimnis gibt.

    @TC: (Nr. 6): §136 StPO ist hier die Anlaufstelle. Da steht dass vor der ersten Vernehmung belehrt werden soll. Ist bei einer reinen Personalienerhebung eigentlich nicht erforderlich, aber mir fällt kein Szenario dazu ein. Sobald zur Sache befragt wird, auch auf der Straße, muss eigentlich die Belehrung her.

    Ansonsten sinnvolle Erweiterung der Rechte, wie ich finde. Bin mal gespannt wie schnell das mit der Umsetzung dann in der Praxis geht.

  9. Hans meint: (28.5.2009 um 21:29) AntwortenReply to this comment

    Das Ganze ist Schmuh: Der Gerichtssaal wird zum Basar mit dieser Änderung!

  10. inge meint: (28.5.2009 um 21:52) AntwortenReply to this comment

    "Künf­tig sind fest­ge­nom­me­ne Per­so­nen un­ver­züg­lich und schrift­lich etwa dar­über zu be­leh­ren"

    Oha, gibts dann auf Demo's und beim Fußball ne extra Polizeieinheit die sich mit dem Papierkram befasst? Was sagt die Gewerkschaft zu der zusätzlichen Belastung?

  11. Engywuck meint: (28.5.2009 um 22:06) AntwortenReply to this comment

    ach, da wird dann halt die Belehrung per Beamer an die nächste Häuserwand projeziert oder hängt als A3 im Vernehmungszelt aus…

    Vermutlich läuft das aber eher wie bei AGB: die hängen kleinstgedruckt, A4, hinter spiegelndem Glas im Eingangsbereich, wo man wegen stetigem Passantenstrom nicht stehenbleiben kann, um sie zu lesen.

  12. stud. iur. JM meint: (28.5.2009 um 22:38) AntwortenReply to this comment

    @9:
    Das bedarf nun wirklich einer Erklärung…

  13. JJ Preston meint: (28.5.2009 um 22:51) AntwortenReply to this comment

    Brauchte es wirklich die EU, um in Deutschland die Chance auf einen fairen Prozess zu erhöhen? Sollte die EU tatsächlich zu was nütze sein?
    Bemerkenswert immerhin, dass es nur 60 Jahre gebraucht hat.

  14. nnn meint: (28.5.2009 um 23:42) AntwortenReply to this comment

    @12:
    Weil es jetzt nicht mehr um die Wahrheit geht, sondern dass sich die Verteidigung mit der StA einig wird.
    Siehe:
    http://www.sueddeutsche.de/politik/570/470121/text/

  15. J.B. meint: (28.5.2009 um 23:55) AntwortenReply to this comment

    nicht zu früh freuen, der bundestag hat heute aber noch ganz anders beschlossen:

    10 Jahre für Ausbildung in terrorcamps.

    ganz großes Kino, dieses Gesinnungsstrafrecht!

  16. Joe meint: (29.5.2009 um 01:25) AntwortenReply to this comment

    Das mit der Belehrungspflicht erinnert mich an US-Krimis…

  17. Weltregierung meint: (29.5.2009 um 05:38) AntwortenReply to this comment

    @4: In diesem Fall ist es wohl eher der Europarat, und nicht die Europaeische Union, dem wir diese Gesetzesaenderung zu verdanken haben.

  18. Zacki meint: (29.5.2009 um 09:14) AntwortenReply to this comment

    solange der Beschuldigte den Erhalt der Belehrung nicht unterschreiben muss, ist das ganze sowieso Sinnlos, die werden natürlich alle behaupten, der Beschuldigte habe selbstverständlich die Belehrung schriftlich erhalten, sie aber anschließend [ironie on] genüßlich verspeißt [ironie off] ähh ich meine natürlich ordnungsgemäß im nächsten Mülleimer, entsorgt

  19. fernetpunker meint: (29.5.2009 um 09:27) AntwortenReply to this comment

    Ich bin der Meinung, dass die bisherigen Regelungen genügten, um die Rechte von Beschuldigten ausreichend zu schützen. Schließlich ist eine Aussage, die ohne korrekte Belehrung erfolgte, nicht verwertbar. Man sollte sich mit Hassemer vielmehr um die Stärkung der Position der Verletzten und Nebenkläger kümmern. Nicht der Täter verdient Aufmerksamkeit, sondern das Opfer, auch wenn ein Strafverteidiger das berufsbedingt anders sehen wird.

  20. sir meint: (29.5.2009 um 10:14) AntwortenReply to this comment

    wird wohl so wie in amifilmen ablaufen, miranda runtersabbeln und dann ne kleine karte mit mikroschrift vor die nase halten. haben sie gelesen? fein. *wegsteck*

    wie hier zu sehen (ok, hier wirds vorgelesen):
    http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/b/b4/CBP_Border_Patrol_agent_reads_the_Miranda_rights_.jpg

  21. Hirnrazzia meint: (29.5.2009 um 10:20) AntwortenReply to this comment

    Finde die Entwürfe gut. Frage mich allerdings warum das nicht immer so gemacht wurde. So wie es jetzt ist sollte es normal sein. Punkt 1 wird am interessantesten, weil man in die Situation am ehesten mal kommt.

    @18

    Naja, weisst du ob der Verdächtige tatsächlich Täter sein wird? Daher ist Grundrechtewahrung für alles schon Gebot.

  22. R.A. meint: (29.5.2009 um 11:23) AntwortenReply to this comment

    Wie üblich: Praxisferne Symbolpolitik.
    Es ist gut, daß ein Beschuldigter nachvollziehbar und schriftlich über seine Rechte belehrt werden muß.
    Aber es reicht völlig, wenn dies vor der Vernehmung geschieht.
    Dies gleich nach der Verhaftung zu fordern, ist doch jenseits der Realität und KANN von der Polizei bei vielen Einsätzen gar nicht korrekt geleistet werden.
    D.h. de facto zwingt der Gesetzgeber die Polizisten zum Schummeln und untergräbt damit natürlich die Bereitschaft, Vorschriften korrekt anzuwenden.

  23. runatthesun meint: (29.5.2009 um 12:49) AntwortenReply to this comment

    nunja wieso soll das praktisch nicht funktionieren?
    festnehmen, kopierten zettel in die hand und gut. ob das in irgendeiner form in der praxis was ändert sei mal dahingestellt.

  24. Gnagna meint: (29.5.2009 um 13:20) AntwortenReply to this comment

    @runatthesun:

    > festnehmen, kopierten zettel in die hand und gut

    …wenn Dir gleichzeitig mittels Handschellen die Hände auf den Rücken gebunden werden, hast Du dann zwar den Zettel in der Hand, mehr aber auch nicht…

  25. -thh meint: (29.5.2009 um 16:47) AntwortenReply to this comment

    Die *schriftliche* Belehrung zu fordern, atmet "etwas" Weltfremdheit … und es ist recht unklar, was der Sinn der Maßnahme ist. Ob das dem Beschuldigten hilft, wenn man ihm nicht – verständlich – erklärt, was seine Rechte sind, sondern ihm einen juristischen Fachtext aushändigt, den er dann selbst lesen darf, sei dahingestellt.

    Die "Präzisierung" des Akteneinsichtsrechts ist schlicht überflüssig, weil bereits h.M., auch und insbesondere in der Rechtsprechung.

    @7 (Kai): Es *gibt* kein Akteneinsichtsrecht des Beschuldigten. Die genannte Kann-Vorschrift bezieht sich auf die Erteilung von Auskünften und ggf. Abschriften. Eine Akteneinsicht durch den Beschuldigten *ist* daher zwingend zu verweigern.

    Die Beiordnung eines Pflichtverteidigers mit Beginn der Untersuchungshaft ist sicherlich sinnvoll und dürfte auch oft der bereits geübten Praxis entsprechen. Ob es wirklich dem Beschuldigten günstig ist, wenn er sich sofort für einen (bestimmten) (Pflicht-)Verteidiger entscheiden muß, sei allerdings dahingestellt. Das ständige Pflichtverteidiger-wechsel-Dich-Spielchen in Haftsachen ist ja bekannt und oft kropfunnötig, weil nur auf dem Flurfunk ("RA XYZ bringt Dich hier sofort raus, den habe ich auch; Dein Verteidiger ist eine Niete") oder … hm … kreativen Acquisetechniken beruhend. Andererseits mag es nicht selten passieren, daß zunächst einmal ein bereits bekannter Rechtsanwalt benannt wird, der aber vielleicht keine besonderen Erfahrungen in der Strafverteidigung hat und daher als Pflichtverteidiger nicht die beste Wahl ist. Ist aber einmal durch den Beschuldigten benannt und bestellt, wird ein späterer Austausch eher schwierig, und wenn man sich dann keinen Wahlverteidiger leisten kann …

  26. Markus … meint: (29.5.2009 um 19:16) AntwortenReply to this comment

    Kleines update zu: 26.5.2009 Links 381
    'Lawblog für Jugendliche nicht geeignet'

    Das http://www.Jugendschutzprogramm.de hat sowohl den Lawblog als auch (nach Androhung rechtlicher Schrtte) meinen kommunalpolitischen Blog ( http://wegberg.blog.de/ ) aus seinem Filter entfernt … die zeitung http://www.emma.de bleibt weiterhin für Jugendlche unter 18 Jahren tabu – während die Bildzeitung selbstverständlich nicht gefiltert wird.
    Bin gespannt wann die Landesmedienanstalten den modellversuch mit diesem Verein beenden.

  27. A.H. meint: (2.6.2009 um 00:49) AntwortenReply to this comment

    Nun ja, auch ich hatte schon das "Vergnügen" mangels Akteneinsicht und weiterer Fehler des Gerichts bzw. des Staatsanwalts eine Verurteilung wegen Körperverletzung in Höhe von 60 Tagessätzen zu "kassieren".
    Ich kündigte sofort eine Revision/Berufung an, Der Staatanwalt war seiner Sache so sicher, das er dies auch tat, weil ihm die Strafe zu gering erschien!
    Wie sich herausstellte, war dies mein Glück!
    Bei der Verhandlung vorm Landgericht, die Akte hatte ich mitlerweile als Orginal bekommen, tadelte der Vorsitzende zuerst die Staatsanwaltschaft wegen der Akteneinsicht und folgte dann meiner Beweisführung.
    Unter anderem war da eine Aussage des Sohnes von der "Zeugin", der behauptete seine Mutter hätte erst im ganz normalem Tonfall mit mir gesprochen, welches er vom Balkon im 11tem Stock aus gehört haben wollte! Wir befanden uns allerdings zu diesem Zeitpunkt im Innenhof unserer Wohnanlage, zu "ebener Erde"! Er behauptete als "Zeuge" sogar den Wortlaut des "im normalem Tonfall" geführten "Gesprächs" mitbekommen zu haben!
    Nun gut, ich selber war von dieser "Furie" angeschrien worden und wollte sie eigentlich einfach stehen lassen, doch dies gefiel, dem um etwa einen halben Kopf größeren als ich, Ehemann wohl nicht und er schlug mir von hinten seitwärts ins Gesicht. Da ich in jungen Jahren einmal Boxer war und trotz schwerer Diabetes von meinen Reflexen noch nichts eingebüßt hatte, bekam er aus der Drehung heraus eine voll auf die "Zwölf"! Er versuchte nochmals auf mich ein zu schlagen und trat auch mehrmals nach mir. Als ich ihm eine Anzeige androhte, war plötzlich Ruhe und seine Frau sagte daraufhin das sie mich anzeigen würden.
    Nun ich rief, sofort nachdem ich wieder in meiner Wohnung war die Polizei und erstattete Anzeige wegen Körperverletzung und ließ mich dann, durch Unterzucker ziemlich geschwächt und an der Nasenwand und dem Augenlied blutend ins Krankenhaus bringen. Dort erschienen etwa 3 Stunden später auch meine "Widersacher".
    Nun ja, das Ende vom Lied war eine Anklage gegen mich, 3 "Zeugen" gegen Einen, war ja klar!
    Wie schon erwähnt, bei der ersten Verhandlung war ich ohne Akteneinsicht und ohne Rechtsanwalt, bei der Revision hatte ich Akteneinsicht aber auch keinen RA. Trotzdem wurde das Verfahren gegen mich ohne Auflagen eingestellt, ich hatte hier den Verbotsirrtum ins "Spiel" gebracht, da der "Geschädigte" zugab mich "berührt" zu haben, angeblich aber nur an der Schulter, was allerdings die Krankenhausakte wiederlegte.
    Ich frage mich hier wirklich, warum der Staatsanwalt so aufgebracht gegen mich agierte, war es weil ich ein paar Jahre zuvor Anzeige gegen zwei Polizisten erstattet hatte?
    Wahrscheinlich!

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