Doof sein kann sich lohnen
Wer illegal an Tauschbörsen teilnimmt, bekommt den größten Ärger in aller Regel wegen der Uploadfunktion. Die Clients sind meist so programmiert, dass schon während des Herunterladens einer Datei diese auch wieder anderen Teilnehmern zum Download zur Verfügung steht. Die Gerichte sehen da schnell ein “Verbreiten”, im Strafrecht wie im Urheberrecht gleichermaßen.
Das Oberlandesgericht Oldenburg lässt das pauschal so nicht gelten. In einem aktuellen Beschluss stellt es fest:
1. Allein aus der aktiven Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse lässt sich noch keine Kenntnis des Nutzers über die Funktionsweise des genutzten Programms (Client-Software) ableiten, auf die sich die Überzeugung stützen lässt der Nutzer wisse oder habe zumindest billigend in Kauf genommen, dass bei Nutzung des Tauschbörsen-Programms ohne weiteres (wie etwa Freigaben) auch vom dem eigenen PC Daten zur Verfügung gestellt werden.
2. Es existiert kein Erfahrungssatz dahingehend, dass der aktive Nutzer einer Internet-Tauschbörse weiß oder damit rechnet, dass die von ihm heruntergeladenen Dateien bereits durch seinen Download anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt auch im Fall der wiederholten Nutzung und umso mehr, wenn heruntergeladene Dateien in einem Ordner für “eingehende” Dateien (hier benannt als “incomming”) gespeichert werden.
Wohl dem, der doof ist. Oder erfolgreich vorgibt, es zu sein.
Am besten ist und bleibt es allerdings, sich im Falle einer Hausdurchsuchung gar nicht zum Tatvorwurf zu äußern. Wenn dieses Urteil zu den Beamten vor Ort diffundiert ist, ist damit zu rechnen, dass Polizisten gezielt rauszufinden versuchen, ob ihr Gegenüber eine Tauschbörse nicht nur nutzt, sondern auch ihre Funktionsweise versteht.
Ob einem das auch als Informatiker gelingt es dem Gericht glaubhaft zu machen wage ich zu behaupten.
@ 1: wie hoch ist denn der Informatiker-Anteil in der Bevölkerung? ;-)
1: wenn Politiker nicht mal wissen was ein Browser ist.. wieso sollte ich als Informatiker verstehen, wie Bittorrentprotokolle funktionieren?
Es genügt doch heutzutage vorzugeben etwas zu wissen, um erfolgreich zu sein. Die biologisch bedingte Oberflächlichkeit der Frau hat gesiegt. Akzeptier es ;) welcome to postfeminism
(zuviel Alkohol)
Und wenn ich sage: "Hab ich nicht gewusst" – wie will man das Gegenteil beweisen.
@1 Doch ich denke schon. Nur weil man Informatiker ist, muss man sich noch lange nicht mit soetwas auskennen. Ein Hardcore Programmierer muss nichteinmal Netzwerkgrundkenntnisse haben, oder wissen wie man Skype installiert :-)
@ 2: Wenn all die arbeitslosen Informatiker mit zählen: hoch !
und da lernt man von kindesbeinen an die goldene regel "unwissenheit schützt vor strafe nicht"… der grashalm der hoffnung, dass es sich wenigstens bei solchen dingen auszahlen könnte, wenn man sich damit beschäftigt hat, was man da eigentlich macht…
Das mit den auf "Doof machen" können einige CDU Politiker scheinbar ganz gut. Grade wenn ich mir Guttenberg mit der Opel und der STOPP Seiten Geschichte ansehe.. denke ich hier nicht an irgendwelche zufälligen Emotionen.. denn dafür ist der Kerl viel zu inteligent … ob man ihn mag oder nicht
Plötzlich scheint es an Orten Hirn zu regnen von denen man es als allerletztes erwartet hätte.
Die Generation C64 kommt wohl langsam an, in den Stühlen in die sie gehört.
Die völlig idiotische kriminalisierung von MP3 saugern zur generierung von Gewinnen über Prozesse und Abmahnungen muss endlich ein Ende haben.
Ich für meinen Teil habe den kauf von CD's/Filmen seit über 5 Jahren komplett eingestellt, ebenso wie das anfängliche Saugen. Nach AudioGalaxy (kennt das noch wer?) fiel mir irgendwann auf das ich mir den Mist eigentlich gar nicht anhören möchte.
Kann nicht behaupten seitdem etwas verpasst zu haben. Weckt mich auf wenn diese bescheuerte Krieg gewonnen ist, dann zieh ich mir vielleicht die Bravo Hits der letzten zehn Jahre mal rein.
@9: Lasonda
jaaaaaa, audiogalaxy trauer ich immernoch hinterher, auch wenn schon einige jahre ins land gegangen sind seid ag abgeschaltet wurde. heute wäre ag garantiert noch die nummer 1 zumindest im musikbereich, wenn man das spektrum nicht später noch ggf erweitert hätte.. die ganzen nachfolger haben z.t. heute höhere absolute nutzerzahlen, aber wohl eher weil das internet heute fast in der gesammten gesellschaft angekommen ist und dadurch natürlich von deutlich mehr leuten genutzt wird als noch vor 10 jahren…
grüße,
Matthias
Jetzt muss ich mich auch mal doof stellen – reicht seit Reformierung des § 53 I UrhG nicht schon die "offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage", also der bloße Download zur Haftbarkeit? Ich dachte, die Upload-Argumentation sei seitdem futsch…
Wer an einer TAUSCH-Börse teilnimmt und denkt, er würde dort nur bekommen und nichts abgeben (wie das bei Tauschgeschäften eigentlich Standard ist), gehört schon für diese Ansicht vor Gericht. :-)
Und wie ist es mit dem Grundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"?
@10: Nein, der einfache Download genügt noch nicht… Schließlich muss die Quelle "offensichtlich" rechtswidrig hergestellt oder zugänglich gemacht sein! Und wem ist das schon "offensichtlich"? ;)
@10(Patrick. S.), @13
Der entscheidende Unterschied: Bei einem bloßen Download ist der Streitwert um den Faktor 1000 kleiner als beim Upload. Das lohnt sich für die Abmahn-Anwälte einfach nicht. Diese Streitwerte stammen noch aus Zeiten, wo Schwarzkopierer noch Schallplatten/CDs gepresst haben und es dementsprechend jedesmal um tausende Kopien ging. Bei einer Tauschbörse lädt man hingegen eine Datei vielleicht zwei- oder dreimal hoch. Würde sich der Streitwert an diesem "Schaden" orientieren, wäre auch dies finanziell uninteressant.
Hier geht's nicht um Raubkopien, Urheberrecht und Schadensersatz, sondern um §184 StGb, Verbreitung pornographischer Schriften.
Besonders brisant ist das im Zusammenhang um die KiPo-Diskussion, in der wir den Gewaltmonopolisten oft genug vorwerfen, die Täter ungeschoren davonkommen zu lassen und stattdessen totalitäre Ziele zu verfolgen.
Der Unwissenheitsgrundsatz bezieht sich wohl eher auf die Unwissenheit dass etwas verboten ist. Hier geht es aber darum dass etwas geschieht ohne dass man überhaupt davon weiss.
"Ich wusste nicht dass uploaden illegal ist" vs "ich wusste nicht dass mein Kompuffter uploaded"
Da fehlt meiner Meinung nach in der Bewertung noch der Unterschied zwischen normalen Tauschbörsen und Bittorrent. Bei Bittorrent ist jeder auch uploader, unweigerlich, denn sobald er Segmente der Datei heruntergeladen hat, wird diese auch anderen wieder zur Verfügung gestellt. Ich wüsste nicht, dass das abstellbar ist. Bei normalen Tauschbörsen werden Dateien heruntergeladen und nach dem Download direkt verfügbar für andere gemacht. Hier jedoch ist es möglich das zu verhindern.
Also meine Frage, worum ging es genau?
@wstell:
Ich bin selber Informatiker. Und ich kenne keinen halbwegs fähigen Informatiker der in letzter zeit länger arbeitslos gewesen wäre. An Aufträgen mangelt es auch nicht… Eventuell kenn ich ja die Falschen Leute, aber in meinem Bekanntenkreis sind die Informatiker alle Beschäftigt. Zwar zum Teil etwas unterbezahlt… aber immerhin bezahlt :)
"Bei Bittorrent ist jeder auch uploader, unweigerlich, denn sobald er Segmente der Datei heruntergeladen hat, wird diese auch anderen wieder zur Verfügung gestellt. Ich wüsste nicht, dass das abstellbar ist. Bei normalen Tauschbörsen werden Dateien heruntergeladen und nach dem Download direkt verfügbar für andere gemacht. Hier jedoch ist es möglich das zu verhindern."
Sowohl für das Torrent- als auch das Ed2k-Netzwerk gibt es modifizierte Klientsoftware die kein Bit hochlädt. Wie sähe es damit aus? Vermutlich verständen die Richter die Technologie eh nicht… :(
@18 Kann ich nur bestätigen. Je nach Qualifikation ist es für meine Kunden sogar verdammt schwer, überhaupt verfügbare Entwickler zu finden – arbeitslose Informatiker klingt danach, als ob da jemand an seinem Profil (Kenntnisse oder Ortswahl) feilen sollte.
@14 – die meisten BitTorrent-Programme speichern die "share ratio". (Zwei oder drei Mal ist übrigens hoch gegriffen, ich komme selten über 0.2 hinaus.) Man könnte sogar noch genauer loggen, welche Teile einer Datei genau verteilt werden. Wenn ich dann vor Gericht glaubhaft versichern kann, nur einen kleinen Abschnitt eines Urheberrechtlich geschützten Werks verbreitet zu haben, würde das den Streitwert beeinflussen?
@21(Someone)
Da am Ende jeder Teilnehmer eine Datei genau einmal herunter geladen hat, hat logischerweise im Mittel jeder die Datei genau einmal hoch geladen. Im Einzelfall gibt es Schwankungen um diesen Wert. Je früher man einsteigt, desto höher ist dieses Verhältnis. Wegen der in der Regel asymmetrischen Bandbreite für Up- und Download kommt man nach meiner Schätzung selten über drei. Ich nutze Bittorrent allerdings nicht oft, weil der Anteil legaler Inhalte (z.B. Linux-CDs oder Videos vom 2xC3) gering ist. Mögliche illegale Inhalte meide ich wegen dieser Kosten, die auf mich zukommen könnten. Ohne Frage hat das also einen abschreckenden Effekt. (Doof stellen könnte ich mich hier nicht)
Was den Einfluss auf den Streitwert betrifft: Ich bin kein Jurist. Ich lese nur von den Fällen in den Medien und da geht dieser Wert zur Zeit noch in die Tausende. Vielleicht wird sich in der Rechtsprechung mit der Zeit etwas ändern, wer weiß. Zur Zeit stehen nach meinem Eindruck die Gerichte noch auf dem Standpunkt, dass man durch diesen Upload wiederum anderen die Weiterverbreitung ermöglicht und deshalb auch dafür verantwortlich ist. (Wer es besser weiß, möge mich hier korrigieren).
ich habe meine zweifel, ob sich diese rechtsprechung auf dauer durchsetzen wird.
beim vorsatz bzgl. des besitzes der vom browser automatisch abgespeicherten bilddateien war der bgh letztens ja recht großzügig. insofern habe ich die befürchtung, dass man auf lange sicht aus den tatbestandsirrtümern der IT-dummies nicht sonderlich viel honig wird saugen können.
Am besten ist es, die Finger von diesem Mist zu lassen.
Das TBM rechtswidrig im § 53 Abs.1 S.1 UrhG bezieht sich auf beide Merkmale:
…hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.
Es ist trotz Einheitsbrei in der "gängigen" Musiklandschaft rglm. auszuschließen, daß die "Künstler" resp. die Verlage zur Verbreitung ihrer Weichspülmusik eines P2P-Netzwerkes bedienen.
Besser wäre es, die offiziellen Internetseiten der Künstler aufzusuchen und sich dort nach einem kostenlosen Download umzusehen.
Es ist nun müßig, darüber zu debattieren, ob sich die Künstler etwas neues einfallen lassen und ob die verlangten Preise dem entsprechen. Letztlich sollte sich jeder mal selbst wenigstens für zehn Sekunden hinsetzen und darüber nachdenken, ob sie selbst eine Arbeit – so sie eine haben – kostenlos verrichten möchten. Ich bin kein Vertreter der Abmahnzunft oder der Verlage usw. Bei weitem nicht. Dennoch mal so als kurze Anregung. Wenn es nämlich ans eigene Geld geht, sehen viele ihr Handeln dann auf einmal in einem völlig anderen Licht.
Jetzt fehlt nur noch ein praktisches Handlungsbeispiel, wie man vor Gericht auftreten muss, um als Doof zu gelten ;)
Der Nachweis des Vorsatzes ist immer eine Frage des Einzelfalles. Man kann doof genug sein, um zu einem vorsätzlichen Handeln nicht in der Lage zu sein, muß es aber nicht. Das LG Wuppertal hat in einem ähnlichen Fall mit entsprechender Beweiswürdigung den Vorsatz bejaht: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/wuppertal/lg_wuppertal/j2007/28_Ns_60_Js_3349_05__59_07_urteil20070822.html.
Also wenn man sich auf Doofheit berufen will, sollte man schon wirklich doof sein.
Welche chancen habe ich wohl wenn ich selbst geschriebene p2p software verwende mich doof zu stellen? …
Da wird wohl schweigen auch nicht mehr helfen…
@7 christian:
Mal abgesehen davon, dass Guttenberg zur CSU gehört, würde mich interessieren, warum seine Haltung gegenüber Opel falsch sein sollte? Die Opel-"Rettung" ist eine wahlkampfmotivierte Farce, "eine Wette", die für den Investor lohnend ist.
@ 28
Speziell meinte ich die Storry dass er damit gedroht hat zurückzutreten oder auch die Kommentare zu Sperr Kritikern.. ich glaube weniger dass nur einen Kommentar abgibt ohne irgendwelche Hintergedanken
NewsShit!: Wer benutzt denn den Begriff "Tauschbörse"? Nur letztklassige Journalisten und Juristen benutzen diesen Begriff. Wahrscheinlich wissen die meisten gar nicht mehr, was eine Tauschbörse ist. Das ist so etwas wie ein Flohmarkt bzw. Trödelmarkt bei dem allerdings nichts verkauft wird, sondern Sachgegenstände getauscht werden.
Was hat das nun mit "Filesharing" zu tun? Ganz einfach: Gar nichts! Beim Filesharing geht es schon einmal nicht um Sachgegenstände, sondern beliebig kopierbare Daten. Getauscht wird auch nichts, sondern es wird geteilt. "File" heißt "Datei" und "share" heißt "teilen". Zu der Übersetzung "Tauschbörse" kommt man also nur mit sehr viel Unverständnis.
Wie man aber sieht, gibt es – wie auch bei Analogien – immer sofort Leute, die aus diesen falschen Übersetzungen bzw. falschen Analogien, absurde Rückschlüsse ziehen wollen.
anwalt-in-mol.de: Gerade bei Musik gilt doch wohl, dass ein Filesharer immer auch ein potentieller Kunde ist und die, die es nicht kaufen, es nur aus instinktivem Sammeldrang horten, weil sie es eben nichts kostet. Die gleichen Leute hätten sich ohne Internet die Sachen aus dem Radio mitgeschnitten oder CDs von Freunden kopiert. Und wenn es kein Internet gäbe, würden die Dateien einfach terabyteweise per USB-Festplatte verteilt, was sowieso gemacht wird. Seit es MP3 gibt, also schon vor Napster war es üblich, MP3s und anderes per Festplatte zu verteilen, weil Internet noch zu langsam und zu teuer, CD-Brennen zu aufwendig und ebenfalls noch teurer war. Der Zug für die Musikindustrie war schon Ende der 1990er abgefahren. Sie hat nur den Schuss nicht gehört.
Bei Filmen mag das anders sein, weil man an diesen nach einmaligen Konsum meist das Interesse verliert. Hier funktioniert das "Try before buy"-Prinzip vermutlich nicht.
Filesharing zu nutzen, um kostenpflichtige Software zu beziehen, dafür habe ich allerdings sehr wenig Verständnis. Aufgrund Viren, Trojanern und Würmern ist das sehr gefährlich. Den Schaden hat weniger der bräsige Nutzer, als das Internet, das so mit einem Spamschleuder mehr belastet wird. Ich lache mich über jeden kaputt, der meint, Virenscanner würden davor schützen. Vor allem aber, brauchen die Leute diese Software überhaupt nicht. Niemand braucht Photoshop oder sonstigen teure Profisoftware von Adobe und anderen Herstellern. Da gibt es völlige kostenlose Alternativen, vielfach auch Open-Source-Software, die in der Regel auch noch besser auf Normalanwender zugeschnitten sind. Wer diese Profi-Anwendungen tatsächlich beruflich braucht, der kann nun wirklich dafür bezahlen.
Dass sich Leute aber CD-Cracks aus dem Internet besorgen, ist ein hausgemachtes Problem der Spieleindustrie. Für mich ist das schon Grund genug, seit Jahren überhaupt nicht mehr am PC zu spielen. SONY, die Firma die per Audio-CD Trojaner an ihre zahlende Kundschaft verteilt, sollte nicht vergessen, dass der Erfolg der PlayStation zu großen Teilen auf der Kopierbarkeit der CD-ROM beruhte. Nur so konnte SONY als Niemand im Spielesektor auf die vordersten Ränge an Nintendo und Sega vorbei preschen. Aber das in der Wirtschaft und auch privat kaum noch jemand langfristig denkt, sondern nur auf den unmittelbaren Effekt guckt, ist ein Kernproblem unserer Zeit, was sich wohl nicht so schnell ausmerzen lässt.
Achwas?! Gibt's das nun nicht mehr? = "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe"
kdm: Guten Morgen! Vielleicht lesen Sie erst einmal die Kommentare, bevor Sie den gleichen Senf absondern, wie schon andere Unwissende vor Ihnen.
Hier nochmal für alle, die in der Kinderstube schon nicht aufgepasst haben:
http://www.lexexakt.de/glossar/unwissenheit.php
Also – nochmals gaanz laangsaam zum Mitschreiben: Bittorrent ist das Protokoll, wo Bits nur ausgeliehen werden ("Bit to rent") und man die auch irgendwann wieder zurückgeben muss!
Alles klar?
Stuff
@26. wobei man bei diesem falle im speziellen sagen kann, dass der beklagte schon vorher durch den missbrauch eines kindes in erscheinung getreten ist. da kann sich der täter so doof stellen, wie er will. kein richter wird ihm glauben schenken, er habe vom mechanismus , vor allem in der verbreitung von kinderporno nix gewusst. dass die hühner nicht gackern, sorry….
"Also wenn man sich auf Doofheit berufen will, sollte man schon wirklich doof sein." …
… oder nicht schon mit ähnlich gelagerter materie verurteilt gewesen sein… das ist hier wohl der ausschlag gebende punkt.
xf2k5: Ich finde es interessant, dass man sich genötigt fühlt "Kazaa" als "Xx" zu verschleiern, aber quasi eine Anleitung zum Suchen nach solchen Dateien mitgibt. Dass es sich um Kazaa handelt, findet man heraus, indem man nach dem zitierten Text guhgelt.
@scheinleiche: ist doch völlig egal, ob 'kazaa', 'limewire', 'u-torrent' oder sonstwas.
xf2k5: Nö, sicher nicht, sonst hätte man es nicht zensiert. Und Torrent-Applikationen sind wohl kaum mit Gnutella (dummsprachlich: LimeWire) oder Kazaa zu vergleichen. BitTorrent eignet sich erstklassig für die Dümmsten der Dummen, die vor sich selbst geschützt werden müssen. Mein Anruf an alle *indowsnutzer: Verpisst euch aus echten P2P-Filesharing-Netzwerken. Eure Spam- und Pedoschleudern sind dort nicht willkommen und eure immergleiche primitive Britney/Eminem-Scheiße mitsamt US-Unterschichten-TV interessiert auch niemanden mit zwei funktionstüchtigen Hirnzellen. Ein großes Danke!
Ich würde nicht zu viel Bedeutung in die Anonymisierung legen. Was der SAchbearbeiter sich dabei gedacht hat, weiss man nicht. Im übrigen wird das Urteil natürlich nicht unter dem Gesichtspunkt abgesetzt, ob im Falle einer Veröffentlichung sich daraus eine Anleitung für die Suche nach einschlägigen Dateien ergibt. Wenn man es unter dem Aspekt der Veröffentlichung liest, kann man natürlich auch hinsichtlich der Darstellung der Handlungen einen Schreck kriegen.