Einfache körperliche Gewalt
Er ist Zucker für die Fantasie, dieser dehnbare Begriff im Polizeirecht. Denn was steckt hinter der „einfachen körperlichen Gewalt“? Damit kann der sanfte Stups eines Polizeibeamten gegen die Schulter eines festgenommenen Ladendiebes gemeint sein. Aber auch ungezählte brutale Faustschläge auf Augen, Mund und Nase fallen unter diese Lesart.
Genaus dies bekam am 15. Dezember 2002 der 39-jährige Andreas K. aus Espelkamp (Kreis Minden-Lübbecke) zu spüren. Und er wehrte sich mit dem richtigen Gegenmittel, einer Amtshaftungsklage. Sicher, K. war reichlich alkoholisiert. Er belästigte in diesem Zustand bei einer Party die Mädchen des Fanfarenzuges. Polizeibeamte waren bemüht, den unliebsamen Störer “wegzubringen”.
Seitdem leidet der Heizungsbauer unter einer Querschnittslähmung und ist auf den Rollstuhl angewiesen. Die Folgen einer einfachen körperlichen Gewalt? Weil die Polizeibeamten das Rückenmark des Handwerkers verletzten, bekam der jetzt vom Oberlandesgericht Hamm (OLG) 100.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Das Land muss im Rahmen der Amtshaftung zudem mit 50 Prozent für alle Folgeschäden aufkommen. Dazu zählen der Verdienstausfall und ein rollstuhlgerechter Umbau der Wohnung.
Sicher, der betrunkene Andreas K. hatte an diesem Abend randaliert. Er wollte partout nicht in den Streifenwagen und wehrte sich. „Er machte Randale“, so heißt in der Akte. Er bot damit Anlass zum gewaltsamen Einsatz der Polizei, so stellt es das Gericht fest. Einerseits.
Andererseits: Die Beamten, die von einem „ganz normalen Einsatz“ sprachen, beachteten nicht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Das konnte im zwei Jahre langen Streit zwischen K.s Anwalt Rolf Lammermann und den Anwälten des Landes nur ein Gutachter herausarbeiten. Dessen medizinischer Befund ergab: Womöglich wurde K. von den Beamten im Schwitzkasten bis zu einer Minute die Luft abgedrückt. Oder ein Polizeiknie drückte dem am Boden liegenden Handwerker mit Gewalt in die Wirbelsäule.
Fest steht: Durch den Einsatz verschob sich ein Wirbel um 3 Zentimeter, das Rückenmark wurde verletzt. Andreas K. hatte in seiner Amtshaftungsklage ein angemessenes Schmerzensgeld vom Land gefordert. Das Oberlandesgericht Hamm dachte an 200.000 Euro, strich dann die Hälfte, weil es eine Mitschuld des Klägers sieht (AZ: 11 U 175/07).
Solche Gerichtsverfahren sind schwierig, weil sich das Land meistens lange und heftig wehrt. Das Opfer eines SEK-Einsatzes etwa musste acht Jahre lang prozessieren. Beamte des Spezialeinsatzkommandos hatten am 8. Dezember 2000 in Siegburg den unschuldig verfolgten Fliesenlegermeister Josef H. mit “einfacher körperlicher Gewalt” zum Frührentner gemacht. Erst das OLG Köln urteilte ähnlich wie die Hammer Kollegen gegen das Land (AZ: 7 U 53/08).
Das Land widersetzte sich auch vehement dem Anspruch eines Landwirts aus dem Raum Kleve. Dessen drei trächtige Kühe waren von Polizeibeamten erschossen worden – die Tiere waren der Weide entkommen. Doch die Beamten hatten nicht einmal versucht, die Kühe Tiere durch einen Veterinär betäuben zu lassen.
Das Landgericht Kleve (AZ: 1 0 156/05) verurteilte das Land zum Schadensersatz. Die Berufung des Landes war ohne Erfolg. Wer landauf, landab nach mehr solcher Fälle fragt, stößt bei Polizei und Justiz auf größere Gedächtnislücken. „Wir führen darüber keine Statistiken“, heißt es immer wieder zur Rechtfertigung.
Deswegen auch führt die Eingabe des Begriffs „Amtshaftungsklage“ beim Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik zu dieser Antwort: „Die Suche erbrachte leider kein Ergebnis. Überprüfen sie die Rechtschreibung oder versuchen sie es mit einem allgemeineren Suchbegriff“. Da ist er wieder. Der Freiraum für die Fantasie. (pbd)
Zum Thema: Klage gegen Wasserwerfereinsatz durch NRW-Beamte
Es ist einfach abartig, wie die "Herren mit der sauberen Weste" alles daran setzen, keine Verantwortung zu übernehmen. Manchmal wünsche ich mir, man könnte dieses ganze Pack aus dem Land jagen.
Das einzige Problem: Welchem anderen Land sollte man zumuten, die aufzunehmen?
Die Polizei dein Freund & Helfer…
Mal im Ernst: Natürlich kann ich es verstehen, wenn Polizeibeamte in einer schwierigen Situation, die vielleicht nicht klar zu beurteilen ist, oder wenn man die Gewaltbereitschaft nicht einschätzen kann und dann selbst unter Stress gerät, auch fehlherhaft handeln, keine Frage. Aber das dann noch nicht einmal der Anstand besteht solche Fälle aufzuklären, die Opfer verhältnismäßig zu versorgen und eine sichere Existenz zu ermöglichen ist einfach ein Unding. Von jedem Bürger wird erwartet, dass er sich für sein fehlerhaftes Verhalten verantworten muss, für den Staatsapparat gilt das dann aber nicht? Diese doppelte Moral ist einfach nicht zum Aushalten.
Ich hätte da einen Vorschlag: Der Beamte der eine Berufung in Auftrag gibt, muß gegebenfalls die Verfahrenskosten aus eigener Tasche bezahlen.
Och, solange "die Suche kein Ergebnis" brachte, ist alles noch in Butter. Gelingt es dir, einem Beamten, Politiker oder Behörde unausweichlich einen schwerwiegenden, folgereichen Schaden zu dokumentieren, dann renne. Ich könnte ein Buch schreiben (zu gefährlich).
Das mit dem Knie in den Rücken, wenn man am Boden liegt, ist gang und gäbe. Habe selbst auch einmal diese Erfahrung gemacht. Ich nehme an, dass die Polizisten das in ihrer Ausbildung beigebracht bekommen. Ist ja auch wirksam, den am Boden Liegenden in seiner Lage zu behalten, wenn er sich wehrt. Was soll man da anders machen als Polizist, frage ich euch!? Wo ist hier die schuldhafte Pflichtverletzung? Was wäre das mildere Mittel bei einem Randalierer?
Man sollte all diese "Einzelfälle" zusammentragen und in gebundener Form als "Schwarzbuch Polizeigewalt" veröffentlichen. Ich gehe jede Wette ein, es würde weggehen wie warme Semmeln.
Hi,
ab dem Artikel zum Filesharing in Frankreich sehe ich unter dem Artikel z.b. "21 Kommentare" o.ä., sehe nach dem Klick auf den Link aber jeweils nur einen Kommentar. Fehler beim Verlinken/Anzeigen oder fehlerhafte Zählung? Hat bis gestern immer funktioniert! (Firefox 3, kein Feedreader, Windows XP Pro)
Und wie sieht es mit den strafrechtlichen Konsequenzen (Schwere KV) aus?
das Problem dabei: Den Beamten trifft nichts! Er kann munter so weiter machen, bezahlen darf ja eh der Steuerzahler…
@8: Offensichtlich kommt WP-Super-Cache, ein WordPress-Plugin, nicht mit der neuen Version von WordPress klar, die ich vor ein paar Stunden installiert habe. Ich habe das Plugin deaktiviert, die Probleme sollten sich nun erledigt haben. :-)
Wenn so etwas einfache körperliche Gewalt ist, dann möchte ich nicht wissen, was qualifizierte körperliche Gewalt bedeutet.
Und was lernen wir daraus? Man widersetzt sich nicht der Polizei!
Und diesen Quatsch mit der Verhältnismäßigkeit… Jeder zweite Typ rennt doch heute mit dem Messer rum. Hätte er einfach den Anweisungen der Polizei Folge geleistet, dann wäre all das nicht passiert. Man sollte die Fehlerkette immer bis zum Anfang verfolgen. Polizisten sind auch nur Menschen.
Trotzdem schade um den Menschen, der nun seine Zukunft verbaut hat.
Das ist kein einfaches Thema. Ich habe selbst schonmal einen Einsatz beobachtet, bei dem Polizeibeamte rabiat gegen eine Frau vorgegangen sind. Allerdings hat diese Frau zuvor selbst wie von Sinnen um sich geschlagen und getreten. Von nichts kommt nichts und Polizeibeamte sind auch nur Menschen, denen irgendwann der Kragen platzen kann.
100.000 Euro für eine Querschnittslähmung?
Das ist weniger als viele des Dienstfahrzeuge unserer "Landsmänner- und Frauen" kosten.
Gerry, Hobbyjurist: Sie haben beide völlig recht. Ich finde es nur schade, dass die Polizei den Typen nicht erschossen hat. Jetzt belastet dieser asoziale Hooligan auch noch für Jahrzehnte den ehrlichen Steuerzahler.
Herr C. (Atemalkohol über 1,6 Promille) weigerte sich auf der Wache, seinen Arm zum Zwecke der Blutentnahme zu strecken (es war angesichts der Nachtzeit selbstverständlich gar nicht erst versucht worden, eine richterliche Anordnung herbeizuführen)und presste seinen Arm angewinkelt fest gegen seinen Körper.
Soweit stimmen Protokoll und Strafanzeigen in etwa. Dann wird es abenteuerlich. Die 4 Polizeibeamten, die sich um Herrn C. "kümmerten" schreiben in etwa gleichlautende Anzeigen:
"Nachdem Herr C. sich auch auf gutes Zureden hin weigerte, seinen Arm zum Zwecke der Blutentnahme zu strecken, senkten wir den Stuhl, auf dem Herr C. saß, zu Boden und brachten Herrn C. in eine liegende Position."
Tatsächlich riss man Hrn. C. mit dem Stuhl einfach nach hinten um, wodurch er sich eine leichte Gehirnerschütterung zuzog (Hr. C. war trotz seiner Alkoholisierung so clever, unmittelbar nach der Blutentnahme mit einem Taxi in die nahegelegene Klinik zu fahren und seine Verletzungen dokumentieren zu lassen).
"Herr C. wurde durch den Kollegen P. am Boden fixiert".
Es handelte sich um einen unglaublichen Fettsack, der sich zunächst mit einem (!) Knie auf dem Brustkorb von C. niederließ.
"Ich setzte bei Hrn. C. einen Nasendruckhebel an, um ihn zum Strecken des Armes zu bewegen".
Hrn. C. wurde der Rand seiner Brille dergestalt auf die Augenbraue geschlagen, daß er sich dort eine Platzwunde und über der Nase Hämatome zuzog.
"Schließlich gelang es uns, den Arm von Hrn. C. zu strecken. Dabei kam es zu einer Widerstandshandlung."
Es folgte kein Waterboarding aber man legte die Beine von Hrn. C. übereinander und POM Fritz (der symphatische 110KG-Wachtmeister) ließ sich mit seinem vollen Gewicht mehrmals schwungvoll darauf nieder, mit den Worten: "Wir hören nicht eher auf, bis Du Deinen Arm hergibst".
Der Arzt, der zufälligerweise gelegentlich die kleinen Kinder von Herrn C. behandelt, wenn er nicht auf diese Weise nachts anschaffen geht, stand mit der Spritze in der Hand grinsend dabei, obwohl Hr. C. ihn sinngemäß bat, sich aufgrund der persönlichen Beziehung als Gutachter für befangen zu erklären und ihm kein Blut abzunehmen.
3 der Täter waren noch keine 25 Jahre alt. Sie haben zu ihrem vorauseilenden Schutz sogleich auch Strafanzeige wegen Widerstands erstattet, wobei sich jedoch keiner der 4 Täter traute, sich eine Widerstandshandlung auszudenken. Sie schrieben allen Ernstes nur, "da kam es zu einer Widerstandshandlung".
Die StA hat dann noch nicht einmal die Akte auch wegen § 113 angelegt, sondern sogleich nur wegen Trunkenheit. Die Sanktion für über 1,6 Promille fiel mit 10 Monaten Fahrverbot und einer erheblich unterdurchschnittlichen Geldstrafe auffallend milde aus.
Hr. C. hat das Friedensangebot angenommen.
Passend dazu auch ein Artikel heute auf SPON. 30.000 EUR für ein verlorenes Augenlicht bei einer Demo gegen den G8-Gipfel.
> http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,629757,00.html
KayHH: Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um. Und wer sich als menschliches Schutzschild für Hooligans und Steinewerfer ergibt, der darf sich nicht wundern, wenn er etwas abbekommt. Wer so etwas dann auch noch als Vater von zwei kleinen Kindern tut, der handelt in ganz außerordentlicher Weise unverantwortlich. Dass er sich seine Dummheit nun auch noch mit 30000 Euro durch den ehrlichen Steuerzahler vergolden lassen will, ist eine unverfrorene Unverschämtheit.
Unfälle passieren nun einmal. Darüber hinaus leisten deutsche Polizeibeamte Tag für Tag ihren Dienst mit großen Einsatz. Das ist international bekannt und anerkannt.
Hm. Wenn das Drücken des Knies gang und gebe ist, und dieses mal etwas schiefging. Dann, ja dann muß wohl etwas anderes gelaufen sein. Ich sehe 2 Möglichkeiten. Die Erste, das Opfer war an der Stelle sehr empfindlich. 2. Der Polizist hatte sich wohl gedacht, der ist besoffen, da kann man auch ein weinig mehr drücken. Das sich die Polizei verteidigen muß, steht ja wohl außer Frage. Aber mit welchen Mitteln? Das darf doch hinter fragt werden. 100000,- sind ein Witz.
@17, 20 ("Stolzer Beamter"): Mir ist schlecht geworden beim Lesen Ihrer Kommentare. Inwieweit unterscheidet sich ein Menschenbild, das solchen Aussagen zugrunde liegt, eigentlich noch von dem eines Heinrich Himmler? Das wäre beispielsweise der Namen eines anderen stolzen deutschen Beamten, der mir hier in den Sinn kommt.
@Stolzer Beamter
Wer also eine eigene Meinung hat, die nicht mit der unserer Politiker oder der Polizei einhergeht, sollte also besser die Klappe halten und sich zu Hause verstecken, weil Polizisten sonst das Recht haben, die Scheiße aus ihm herauszuprügeln?
Und da wundern sich manche Leute, warum ich so dagegen bin, dass Schäuble das BKA mit quasi unbegrenzten Machtbefugnissen ausstatten will… Die Macht ist jetzt schon eindeutig in den falschen Händen, nämlich in der von Menschen, die sich an ihrer Macht aufgeilen und gleich mal auf alles einprügeln, was nicht ihrer Meinung ist.
Und sowas wird von meinen Steuern bezahlt. Widerlich!
Sich zu echauffieren ist billig, insbesondere, wenn man von Kenntnis der Materie offenbar nicht besonders beleckt ist oder nicht zu Ende gedacht hat.
Zum einen sind 200.000 € durchaus im üblichen Rahmen für eine Querschnittslähmung; zum anderen ist es leicht gesagt, so etwas dürfe nicht passieren. Das ist fraglos richtig, beantwortet aber noch nicht die Frage, wie dann mit einem randalierenden Alkoholisierten oder durch Drogen Berauschten umgegangen werden sollte. Es geht ja nicht nur um die "Verteidigung" der Polizeibeamten, sondern auch darum, daß es schlicht deren Aufgabe ist, einen Betrunkenen, der junge Frauen belästigt, ggf. in Gewahrsam zu nehmen. Auch dann, wenn der Betreffende das nicht akzpertieren will. Auch dann, wenn er sich völlig unverhältnismäßig und unter Inkaufnahme erheblicher Eigengefährdung wehrt. Und es ist *nicht* einfach, einen Menschen, dessen Schmerzempfinden durch Alkohol oder andere Rauschmittel erheblich herabgesetzt ist, unter Kontrolle zu bringen, erst recht nicht, wenn dieser möglicherweise körperlich selbst nicht besonders schmächtig gebaut ist. Selbst dann, wenn man dabei in Kauf nimmt, selbst Verletzungen zu erleiden (über die dann im übrigen niemand spricht). Das ändert, wie gesagt, nichts daran, daß solche Einsätze nicht mit der Querschnittslähmung eines Beteiligten ändern dürfen, zeigt aber, daß die – im übrigen schon im Ursprungstext mitschwingende – dumpfe Unterstellung, Polizeibeamte seien "Menschen, die sich an ihrer Macht aufgeilen und gleich mal auf alles einprügeln", jedenfalls diesen Fall nicht richtig wiedergibt.
Man kann gute Bezahlung als Motivation zur Polizei zu gehen ja offensichtlich ausscliessen. Damit bleiben noch der sichere Arbeitsplatz, das Bedürfnis gutes zu tun und Machtgeilheit. Immer wenn ich in Düsseldorf die "Hooligans mit Staataauftrag" sehe tendiere ich zum dritten.
@24 -thh, vollkommen d´accord. Polizisten sind die Müllmänner des Sozialen, da kann es schon mal zu Schäden kommen. Wo gehobelt wird, fallen Späne. Als Außenstehender kann man sich da eigentlich keine Meinung erlauben. Wenn es sich nicht um grob willkürliche und unverhältnismäßige Polizeigewalt handelt, sollte man ganz vorsichtig mit Urteilen sein, wenn man es selbst nicht besser machen könnte.
@24 -tth
Ich bezog mich mit der Aussage des an der Macht Aufgeilens nicht unbedingt auf die Polizisten im Ursprungstext, dafür kenne ich die genauen Umstände und die Reaktion der beteiligten Beamten nicht gut genug. Es ging mir um "Stolzer Beamter" der offenbar, wie sein Name und seine Aussagen implizieren, Polizist ist.
Dieser Mensch befindet sich eindeutig in einer Position, in der er zu viel Macht hat, denn es übersteigt ganz offensichtlich seine geistigen Fähigkeiten, verantwortungsbewusst in solch einer Position zu handeln und zu akzeptieren, dass andere Menschen auch eine Meinung haben dürfen, ohne dass man gleich auf sie einprügeln darf.
@23. -tth: Es mag ja sein, dass das nicht einfach ist. Aber ein Polizist, der einem Buerger mir nichts, dir nichts das Rueckgrat bricht — ob nun versehentlich oder billigend in Kauf genommen — hat offensichtlich den falschen Job. Woanders fliegt man ja auch raus, wenn man seine Kunden umbringt oder in den Rollstuhl befoerdert.
Unabhaengig von der strafrechtlichen und moralischen Schuld des Einzelnen sollte es eine Selbstverstaendlichkeit sein, dass die Behoerde, deren Vertreter solche schwerden Verletzungen verursachen, finanziell dafuer gerade steht. Ist ja auch woanders so, wenn die eigenen Mitarbeiter in Ausuebung ihrer Arbeit ihre Kunden … s.o.
Die entsprechenden finanziellen Verluste waeren dann vielleicht auch mal Motivation, mehr Geld in eine bessere Ausbildung oder gar eine bessere Auswahl der Bewerber zu stecken.
Ich gehe davon aus, dass bei Faellen, die mit koerperlichen Schaeden enden, grundsaetzlich immer die Schuld- und Haftungsfrage gerichtlich geklaert wird. Und das nicht nur wenn der Staat involviert ist. Selbst bei einem Verkehrsunfall wird es wohl eher selten zu einer aussergerichtlichen Einigung kommne, oder sehe ich das falsch? Wenn dem so ist, muss man dies auch dem Staat zugestehen, der ja doch auch mit Steuergeldern einstehen muss. Ausserdem duerfte es auch etwas einfacher fallen, beamtenrechtlich gegen die Verursacher vorzugehen (ich weiss, nennt mich ruhig Traeumer…), wenn letztendlich ein Gericht die Schuldfrage geklaert hat. Dass dies dann unter Umstaenden
Jahre dauert ist natuerlich in jedem Fall bedauerlich, und daran koennte man vielleicht mal etwas arbeiten.
@ Hondo: Man koennte anstatt an den geistigen Faehigkeiten auch an der Identitaet des "Stolzen Beamten" zweifeln.
Es ist jedenfalls legitim, dass das Land in dem Prozess versucht, so gut wie möglich davonzukommen. Jeder andere Beklagte macht dies schließlich auch. Ansonsnten wäre ja auch einer Selbstbedienungsmentalität der Opfer Tür und Tor geöffnet.
Und wenn sich jemand darüber beschwert, dass die Beamten selbst nicht zur Kasse gebeten werden: Es ist ganz normal, dass der Arbeitgeber für Schäden, die sein Angestellter im Rahmen seiner Arbeit verursacht, aufkommen muss. Ob dann Regress genommen wird oder es arbeitsrechlichte Konsequenzen hat, steht auf einem anderen Blatt.
@27; Ein Vergleich mit anderen Berufen im Bezug auf Verletzung oder Tötung eines "Kunden" ist hier Fehl am Platz. Es gibt einfach sonst praktisch keinen Beruf, bei dem man legal körperliche Gewalt einsetzen darf. Aber man kann es vielleicht so vergleichen: Der eine Vertreter fährt mit seinem Dienstwagen immer langsam und vorsichtig, der Kollege halt immer an der Grenze der Vorschriften. Und plötzlich reicht der Bremsweg halt doch nicht mehr.
@29, akbwl: Wenn ein Brueckenbauingenieur in seinem Beruf Mist baut, sterben Leute. Wenn ein Busfahrer in seinem Beruf Mist baut, sterben Leute. Wenn ein Polizist Mist baut, sterben Leute (oder sind, hier, fuer den Rest ihres Lebens auf Rollstuhl angewiesen, koennen nur noch auf einem Auge sehen, tragen schwere Gesichtsverletzungen davon, usw). Warum sollte ein unfaehiger Busfahrer die Berechtigung fuer seine Taetigkeit verlieren, ein unfaehiger Polizist aber weiterhin koerperliche Gewalt einsetzen duerfen?
> Oder ein Polizeiknie drückte dem am Boden liegenden Handwerker mit Gewalt in die Wirbelsäule.
Wer mal Festnahmen aus nichtigem Anlass (z.B. eine bei einer Demo geworfene Mütze (!)) erlebt hat, den wird das jetzt nicht überraschen. Da stapeln sich dann mal schnell bis zu vier Beamten auf einem Festgenommen, der Druck dürfte erheblich sein.
Darüberhinaus finde ich es empörend, dass es erst zu einer dauerhaften ernstahften Schädigung kommen muss, ehe solches Vorgehen als unverhältnismäßig erkannt wird. Prellungen, Abschürfungen (im Gesicht) oder verlorene oder angesplitterte Zähne sind vom (zuweilen auch noch unbeteiligten Bürger) demüig hinzunehmen.
Bah!
> Wo ist hier die schuldhafte Pflichtverletzung? Was wäre das mildere Mittel bei einem Randalierer?
Verhältnismäßigkeit. Bitte hören Sie doch auf, die Inkaufnahme der Verkrüppelung eines Menschen mit einem "es gab halt keine andere Möglichkeit" zu entschuldigen. Randalieren ist in der Regel lästig – schädigt aber niemanden dauerhaft.
Abstarkt gesprochen hat der Bürger ja das Gewaltmonopol an den Staat übertragen um vor willkürlichen Verletzungen sicherer zu sein – nicht um von staatliche geschützten Schlägern verprügelt oder auf Dauer zum Krüppel gemacht zu werden.
Ja, auch beim Einsatz kann manchmal was schiefgehen. umso wichtiger wäre eine umstandlose grosszügige Entschädigung ohne Gegenwehr, damit das nicht auch noch wie Absicht aussieht. Alles andere ist niedrig und eines demokratischen "freiheitlichen" Staates nicht würdig.
> Und was lernen wir daraus? Man widersetzt sich nicht der Polizei! … Und diesen Quatsch mit der Verhältnismäßigkeit … Hätte er einfach den Anweisungen der Polizei Folge geleistet, dann wäre all das nicht passiert.
Was sind Sie denn für ein Witzbold? Alles OK, sonst?
> Von nichts kommt nichts und Polizeibeamte sind auch nur Menschen, denen irgendwann der Kragen platzen
Und Ärzte sind auch nur Menschen, die dann und wann keine Lust haben, gell? Denken Sie dran, wenn man ihnen mal die Niere statt des Blinddarms entfernt, oder das Gehirn herausnimmt statt der Polypen. Ist schon passiert, sagen Sie? Dann …
Jeder vernünftige Mensch würde ja sagen – wer nicht bereit ist den besonderen Sorgfalstverpflichtungen seines Berufes nachzukommen (die z.B. aus dem Recht resultieren eine scharfe Waffe tragen zu dürfen oder dem, jemand Bewusstlosen mit dem Skalpell in den Eingeweiden zu hantieren), der muss ich halt einen anderen Beruf suchen…
Das geht ihnen offensichtlich anders. Warum wohl …?
> Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um.
> Und wer sich als menschliches Schutzschild für Hooligans und Steinewerfer ergibt, der darf sich nicht wundern, wenn er etwas abbekommt.
Und wer sich als menschliches Schutzschild für einen Staat abgibt (sic?), der zunehmend Probleme mit dem grundgestz hat, darf sich nicht wundern etc, pp. … blah blah blah.
Noch so ein Witzbold. Mit "darf sich nicht wundern", können solche Maulhelden alles rechtfertigen. Nur zu dumm, dass die "Gegenseite" genau dieselbe Rechtfertigungen anwenden kann.
Wisst ihr was — mir ist das zu blöd: Das im schlimmsten Fall solche Flachheimer auch noch von meinem Steuergeld und in meinem indirekten Auftrag als Wähler losziehen, als ob's um eine dritte Halbzeit ginge.
> Und es ist *nicht* einfach, einen Menschen, dessen Schmerzempfinden durch Alkohol oder andere Rauschmittel erheblich herabgesetzt ist, unter Kontrolle zu bringen,
Natürlich wäre die Frage zu stellen, ob man diese Menschen _um jeden Preis_ "unter Kontrolle bringen" muss.
> dumpfe Unterstellung, Polizeibeamte seien “Menschen, die sich an ihrer Macht aufgeilen und gleich mal auf alles einprügeln”, jedenfalls diesen Fall nicht richtig wiedergibt.
Vielleicht würde es auch einfach reichen zu unterstellen, dass jemand, der die Macht- und _Gewalt_-Befugnisse seines Berufes nicht genügend im Griff hat um sicherzustellen, dass nicht unnötig verletzt wird – auch und gerade "Beteiligte" – diesen Beruf einfach nicht ausüben sollte.
Ansonsten wäre das ja so, wie wenn ich mit meinem Laster jemanden von der Strasse dränge und dann sage – ey, Mann, ich hab nur zurückgedrängt, der hat mich geschnitten, isser ja selber schuld, oder?
hi
Ich arbeite in einem Supermarkt in einem Problem4tel einer norddeutschen Großstadt. Neulich hab ich mitbekommen, wie ein besoffenes minderjähriges Arschloch klauen wollte. Als die Werderfans eintrafen, legte er sich mit denen an. Ich hatte nur noch Angst, denn ich wüsste nicht, mit welchen legalen Mitteln man ein Kraftpaket mit Zahnspange dazu bewegt, wenigstens mal solange die Fresse zu halten, bis mein Chef den Beamten erklärt hatte, was los gewesen war.
Als die Grünweissen wegwaren, wollte der Kleine Wichser dann nicht gehen, heulte, kratzte und versuchte, mich und Kollegen zu beissen.
Ich bedaure die Beamten, die tagtäglich mit so einer Scheisse konfrontiert werden.
Ich arbeite als Polizist in einem Problem4tel eines großen Kontinents auf der Nordhalbkugel.
Neulich musste ich einen argen Pösewicht und Rowdy "zuführen".
Der Hund wollte mich linken (von wegen Polizeigewalt!), aber seht selbst:
http://englishrussia.com/?p=2926
@38&39Identitätsstörung?
Zum Thema
Ja aus welchen Gründen geht man den heute noch zur Polizei? Weil man einen ausgeprägten Hang zur Gerechtigkeit hat, oder vieleicht doch eher weil man wenigstens ein bisschen Authorität abbekommen möchte und auch mal den Sheriff spielen will?
Ich tendiere zu letzterem, auch wenn ich damit stark verallgemeinere. Aber mit der Moral ist es momentan überall nicht weit her. Und da passieren halt mal so Sachen, Geld ist knapp, Frau und Kinder stressen einen, und um sich unter den Kollegen zu profilieren sollte man auch keine Moralpredigen halten. Da kommt es nunmal zu solchen Ausfällen.
That's life.
Ich selbst wurde auch schonmal vom Polizisten, der wohl Sauer war das ich ihm entkommen war "dingfest" gemacht. Wohlgemerkt war ich so blöd und hab es mir auf halber Strecke anders überlegt und habe den Aufforderungen des Polizisten (Hände auf den Rücken, hinknien) Folge geleistet und habe dafür als Belohnung die "Fresse poliert" bekommen.
In der Verhandlung konnte sich keiner der betreffenden Beamten daran erinnern, so ein Pech für mich.
Naja, daraus lernt man jedenfalls.
Gute Nacht Deutschland
Es gilt – auch hier – ein Satz,
der von der 68-er Generation geprägt wurde.
Nirgendwo liegen Schutz und Bedrohung
so dicht nebeneinander wie beim Staat.
Mal wieder alles in einen Topf geworfen.
Der Fall in SU oder der mit den Kühen ist woch wohl mit dem ersten Falle (dem Beso…. angetrunkenen Randalieren) in keiner Weise zu vergleichen.
In dem Fall muss man sich einmal vor Augen führen, welche Kräfte ein betrunkener Randalierer entwickeln kann – da ist es durchaus normal, dass mehrere Beamte nötig sind, den festzusetzen. Dass es dabei schon mal zu gröberen Behandlungen kommt, dürfte eigentlich jedem klar sein. Schließlich haben die Beamten vor Ort nicht immer die Möglichkeit, erst in Ruhe zu überlegen, was denn wohl zu tun wäre und wie dem Störer auf möglichst schonende Art beizubringen, dass er sich nicht gerade richtig verhält. ("Och komm, lieber unbekannter Trinker – sei so nett und verhalte dich ruhig..") es muss vielmehr von jetzt auf gleich entschieden werden.
Über die Höhe des Schadensersatzes kann man sicher streiten, aber der Herr K hat eine nicht zu verachtende Mitschuld an dem Ganzen.
Schlimm finde ich es, wenn Beamten ein eindeutiges Fehlverhalten von Kollegen decken. Genau das führt dann zu Verbitterung auf Seite des Bürgers und zu Pauschalierungen.
Die Tendenz von manchem *Staats*anwalt, mit solchen Dingen umzugehen ist sicherlich auch nicht hilfreich.
Wer strafbares Verhalten aus Kollegialität deckt, erweist sich also einen Bärendienst. Daran sollte man sich dann auch erinnern, wenn einem Misstrauen und Verallgemeinerungen entgegen schlagen.
Ich finde es furchtbar, verstörend und untragbar, wenn Kommandos bei einer Festnahme oder Stürmung derart agressiv vorgehen, dass Menschen schwer verletzt werden, obwohl kein Widerstand von ihnen ausging.
Auf der anderen Seite bin ich aber (Hamburger Jung mit Kiezwohnung) immer wieder erstaunt, wie weit man normale Streifenpolizisten provozieren und "anmachen" kann (kleiner Gruß an die arabische Bereicherung!), ohne dass die Polizei mal richtig Härte zeigt.
Kommandos müssen extrem gut trainiert und ausgesucht sein. Sie müssen genau wissen, was sie tun und tun dürfen. Aber so ein "Straßenschupo", der ständig in unübersichtlichen Lagen steckt, der soll ruhig mal öfter den Teleskopschlagstock schwingen dürfen.
@43
Dem kann ich mich anschließen.
Der mangelnde Wille zur Aufklärung, sowohl bei polizeilichem als auch ärztlichem Fehlverhalten, führt zu Aversionen und Wut, die auch aus der empfundenen Hilflosigkeit resultieren.
Polizisten, die bei einer Festnahme weit über das Ziel hinaus Brutal auf Bürger einprügeln, haben von der Justiz in 99,5% nichts zu befürchten. Und so lange die Gerichte solche Übergriffe als "einfache körperliche Gewalt" tolerieren, wird sich die Einstellung der Polizei zur Gewalt gegen Bürger nicht ändern.
Ich mag mir gar nicht vorstellen, was passieren würde, hätte die Polizei Taser wie in der USA.
Es fallen natürlich oft nur die Negativen Erkenntisse mit BEamten auf. Aber ja, die sind so erschreckend,
Beamter im VW-Bus zum Festgenommenen auf eine Bitte "anschnallen? Sie sind durch den Tisch vor Ihnen geschützt. Wir fahren langsam" und düst den anderen mit 60-80 Sachen über rote Ampeln hinterher.
Ja, wenn jemand auch in Streßsituationen sich nicht unter Kontrolle hat, dann hat er bei der Polizei nichts zu suchen. Wenn ein Arzt n schlechten Tag hat, entschuldigt man auch nicht seine Fehler, oder?
Zitat #47:
"Beamter im VW-Bus zum Festgenommenen auf eine Bitte “anschnallen? Sie sind durch den Tisch vor Ihnen geschützt. Wir fahren langsam” und düst den anderen mit 60-80 Sachen über rote Ampeln hinterher."
ROFL. Tummeln Sie sich sonst im Giga-Forum oder woher kommt Ihr Formulierungsunvermögen? Man versteht den Satz überhaupt nicht XD
Und bei solchen Meldungen wundert sich die Polizei dass die ACAB Einstellung sich immer weiter verbreitet.
Und die Tatsache das sie sich dann auchnoch drücken wollen macht es nicht besser.
"Solche Gerichtsverfahren sind schwierig, weil sich das Land meistens lange und heftig wehrt."
Und das alles von unserem Geld. Mehr sag ich dazu nicht.
Warum passiert sowas
http://www.welt.de/print-welt/article287896/Mann_taeuscht_Geiselnahme_vor_und_sorgt_fuer_SEK_Einsatz_Bewaehrungsstrafe.html
überhaupt? Muss jeder mit dem Überfallkomando rechnen?
Fincut: Lieber Stammtroll, Sie müssen Ihre Minderintelligenz nicht unter Beweis stellen, denn die ist auch so offensichtlich. "Man" versteht den Satz trotz inkorrekter Grammatik sehr wohl. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag – mit Betohnung auf "einen".
> Warum passiert sowas welt.de/print-welt/articl…tz_Bewaehrungsstrafe.html überhaupt? Muss jeder mit dem Überfallkomando rechnen?
Leider ja. Bei der im Artikel erwähnten Geschichte des Fliesenlegermeisters Josef H (vom SEK zum Krüppel immobilisiert) hat auch ein Nachbar vollkommen substanzlos behauptet, er hätte den Betreffenden mit Sprengstoff oder Waffen hantieren sehen.
Man bete mal, das man keine unzurechnungsfähigen, paranoiden oder betrunkenen soziopathischen Nachbarn hat …
Übrigens: Selbst bei denen, die auf Dauer ungeschädigt bleiben, dürfte das Trauma nicht unerheblich sein. Zum Vergleich berichten Opfer von Vergewaltigungen in bei denen z.B. der Vergewaltiger über den Balkon einstieg, dass ihnen das auch noch Jahre später nachgeht und vor allem dieses Gefühl der Hilflosigkeit und das sie sich in der eigenen Wohnung nicht mehr sicher fühlen.
Ich glaube ernsthaft, dass ein Staat (in dem Fall präziser: eine Exekutive), die die Unverletzlichkeit der Wohnung als Norm nicht ernst genug nimmt, ein echtes Problem hat. Dem unbenommen, dass es Notfälle gibt, in denen dagegen verstossen werden kann, aber das dürfte auf keinen Fall leichtfertig (d.h. ohne gewissenhafteste Prüfung der Notwendigkeit) geschehen. Tut es aber immer wieder ohne Konsequenzen für die Täter. Schlecht.
> Solche Gerichtsverfahren sind schwierig, weil sich das Land meistens lange und heftig wehrt.
Das Wort, was mir die ganze Zeit dazu nicht einfallen wollte, jetzt hab ich's. Schäbig. Absolut billig und schäbig.
Schäbig ist nur, sich der völlig berechtigten Ingewahrsamnahme gewaltsam entziehen zu wollen und danach das Land zu verklagen weil man dabei Schäden davongetragen hat.
Allgemeine Betroffenheitsbeiträge sind bei dem Thema "vermeintliche" Polizeigewalt jedenfalls fehl am Platz.
Ich finde es immer wieder erschreckend das solche Fälle vorkommen.
Klar hatte der Betrunkene eine Mitschuld und klar ist es oft schwierig solche Leute ruhigzustellen. Nur rechtfertigt das keine Verkrüppelung.
Und diesen Zusammenhalt selbst bei Fehlverhalten verstehe ich nicht. Erst Recht nicht bei Fällen wo die Person nicht mal Widerstand geleistet hat. Wo ich auch einige Fälle kenne. Klar kann ich die Beamten verstehen die jemanden verprügeln der seine Frau krankenhausreif geschlagen hat (die Geschichte hat mir übrigens ein Polizist erzählt bzw. nicht mir sondern meinem Vater) aber gutheißen kann ich das nicht.
Oder ein Fall wo ein Mädchen von 4 Polizisten verprügelt wurde. Wieso? Nun sie war ein Punk und die die Polizisten kamen betrunken von einer Abschlussfeier. Die beiden Leute die versucht haben dem Mädchen zu helfen haben noch eine Anzeige und einen längeren Krankenhausaufenthalt bekommen.
Ironischerweise hat die ganze Sache noch jemand gefilmt nur wurde das Video leider gelöscht. Scheint irgendwie häufiger zu passieren.
Polizisten sind nette Menschen, die in erster Linie das Gesetz hüten. Dazu sind sie ausgebildet und das machen sie auch. Aber es sind eben auch nur Menschen. Und wenn man die Macht einmal hat und keine Konsequenzen bei Missbrauch zu füchten hat … naja, warum nicht …
http://smotri.com/video/view/?id=u112846024ae
Ist doch ganz "normal" – würde ich genau so machen!
> Klar hatte der Betrunkene eine Mitschuld
Weil die Beamten unfähig sind, jemanden zu fixieren, ohne bleibende körperliche Schäden zu hinterlassen, ist er "mit Schuld"? Geht's noch? Ich sage nochmal: Verhältnismässigkeit.
Armselig, wirklich armselig.
> Allgemeine Betroffenheitsbeiträge sind bei dem Thema “vermeintliche” Polizeigewalt jedenfalls fehl am Platz.
Mit Betroffenheit, bester Fernetpunker hat das nichts zu tun. Eher mit (abgrundtiefer) Verachtung für die, die sich mit einer solchen Haltung gemein machen.
Ich sag mal: Da braucht ihr euch "dann nicht wundern", wenn wir Euch schreiben, wie ihr seid. Haha.
> Allgemeine Betroffenheitsbeiträge sind bei dem Thema “vermeintliche” Polizeigewalt jedenfalls fehl am Platz.
Ach, verdammt, jetzt hab ichs (*palmface*) – das ist "belangloser" "ein Beitrag von jemand, der mit seinen Emotionen nicht klarkommt".
Dann ist ja alles klar! Nichts für ungut – Ihr Vader
Vorab: Mit dem ersten Satz zeigt der Autor gleich seine netten, polemischen Absichten. Sinn und Zweck hinter der Definition von einfacher, körperlicher Gewalt ist die Abgrenzung zu anderen Zwangsmitteln; namentlich: Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt (z.B. Pfefferspray, technische Sperren) und Waffen (Schußwaffe, Schlagstock). Dass die Intensität der körperlichen Gewalt sehr unterschiedlich sein kann, braucht man nicht zu diskutieren. Dafür gibt es nämlich sowas wie die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit, die der Polizeibeamte zu prüfen hat.
Also wurde wieder munter gegen die Polizei gehetzt und – wieder einmal bemerkenswert und hier absolut üblich – springen die letzten Schützer der Grundrechte, die ansonsten die "Kampfbegriffe" wie Unschuldsvermutung, etc. herausschreien auf den Zug auf.
Spitze! Jeder, auch juristische Personen, kann und darf sich gegen (vermeintlich) unberechtigte Forderungen wehren, nur das Land nicht, weil die böse Polizei ja grundsätzlich Unrecht tut. Dass vom OLG letztlich eine Mitschuld festgestellt wurde, kann vernachlässigt werden.
Hier wird jedem Mörder und Vergewaltiger (berechtigterweise) zugestanden, seine Rechte voll auszuschöpfen; der Polizeibeamte wird aufgrund eines Urteils in einem Zivilprozess gleich strafrechtlich mitverurteilt. Gleichermaßen habe ich hier noch nie vernommen, dass Opfer von Straftaten großzügig entschädigt werden sollten, solange die Schuld des Täters noch nicht erwiesen ist. Wieso hat hier niemand aufgeschrieen, dass der Holzklotzwerfer die Familie des Opfers frühzeitig entschädigen solle?
Noch zu einzelnen Posts…
@16 Delphinmetzger: "(…) und presste seinen Arm angewinkelt fest gegen seinen Körper." – Was bereits eine Widerstandshandlung darstellt, da Sie sich auch gegen die folgende Zwangsanwendung (wohl erheblich) sperrten. "Wir hören nicht eher auf, bis Du Deinen Arm hergibst" – Haben Sie ein "Wenn Sie noch zwei Minuten durchhalten, komme Sie ohne Blutprobe davon." erwartet?
@26 Anderer Gregor: "Woanders fliegt man ja auch raus, wenn man seine Kunden umbringt oder in den Rollstuhl befoerdert." – Mir fallen spontan auch nicht allzu viele Berufe ein, in denen man in solche Situationen kommen könnte. Äpfel und Birnen…
@27 Stephan B.: "@ Hondo: Man koennte anstatt an den geistigen Faehigkeiten auch an der Identitaet des “Stolzen Beamten” zweifeln." – !!!
@30 Vader: "Wer mal Festnahmen aus nichtigem Anlass (z.B. eine bei einer Demo geworfene Mütze (!)) erlebt hat, den wird das jetzt nicht überraschen. Da stapeln sich dann mal schnell bis zu vier Beamten auf einem Festgenommen, der Druck dürfte erheblich sein." – Wenn jemand meint, sich wehren zu müssen, sollte er sich freuen, wenn er sich vier Polizeibeamten gegenübersieht. Steht er nur einem Einzelnen gegenüber, wird dieser ein sehr viel höheres Maß an Gewalt anwenden müssen, um den Angreifer unter Kontrolle zu bringen, was auch schwerere Verletzungen nach sich zieht.
@31 Vader: "Verhältnismäßigkeit. Bitte hören Sie doch auf, die Inkaufnahme der Verkrüppelung eines Menschen mit einem “es gab halt keine andere Möglichkeit” zu entschuldigen. Randalieren ist in der Regel lästig – schädigt aber niemanden dauerhaft." – Nö, Widerstand schadet niemandem, nur den Polizisten. Die zählen ja nicht. Man sollte den Störer sich munter austoben lassen, bevor ihm was schlimmeres zustößt. Und wenn es Unbeteiligte trifft, kann man ja auch wieder mal einen Polizeiskandal aufziehen. Ist ja 'ne Win-Win-Situation.
"Abstarkt gesprochen hat der Bürger ja das Gewaltmonopol an den Staat übertragen um vor willkürlichen Verletzungen sicherer zu sein – nicht um von staatliche geschützten Schlägern verprügelt oder auf Dauer zum Krüppel gemacht zu werden." – Vielleicht hat der Staat das Gewaltmonopol so ausgelegt, dass sich auch seine Vertreter der Exekutive nicht verprügeln lassen müssen.
@32 Vader: "Was sind Sie denn für ein Witzbold? Alles OK, sonst?" – Die betreffende Aussage dürften Sie kaum widerlegen können, oder?
@35 Vader: "Natürlich wäre die Frage zu stellen, ob man diese Menschen _um jeden Preis_ “unter Kontrolle bringen” muss." – Nein, wir lassen ihn natürlich die minderen Grundrechte anderer einschränken. Wir nennen das dann Inanspruchnahme von Nicht-Störern, die ja schließlich möglich ist. Wo kämen wir denn hin, wenn wir grundsätzlich gegen Störer vorgehen würden. Ich frage mich, wie Sie es sehen würden, wenn dann auf einmal Sie der arme Dritte sind. Der Grundsatz, dass das Recht dem Unrecht nicht zu weichen braucht, gilt auch, wenn Polizeibeamte in Notwehr handeln. Und diese kann, ungeachtet der Zwangsbefugnisse aus den Polizeigesetzen, auch bei Handelungen von Polizisten greifen.
@39 Martin: "Ich tendiere zu letzterem, auch wenn ich damit stark verallgemeinere." – Sie verallgemeinern nicht, Sie mutmaßen. Sie stellen eine Hypothese in den Raum, die Sie vermutlich kaum mit Argumenten untermauern können.
@53 Vader: "Das Wort, was mir die ganze Zeit dazu nicht einfallen wollte, jetzt hab ich’s. Schäbig. Absolut billig und schäbig." – Schäbig, schäbig! Wir sollten die Rechtsmittel abschaffen.
@57 Die Beamte: "
http://smotri.com/video/view/?id=u112846024ae
Ist doch ganz “normal” – würde ich genau so machen!" – Und zu guter Letzt kommt doch noch der Klassiker. Wann immer es an tatsächlicher Polizeigewalt deutscher Polizisten mangelt, werden Übergriffe aus dem Ausland angeführt.
@ Anonym Mich haben sie vergessen soll ich mich freuen?
@ Vader Damit war gemeint das er in Kauf genommen hat verletzt zu werden. Und mal ehrlich ist es ziemlich blöd mehre Polizisten anzugreifen.
Das entschuldigt nicht das man ihn verkrüppelt hat. Aber wenn die Gegenseite auch Mist macht muss man das zur Kenntnis nehmen.
@ 60:
Sie verfügen allenfalls über die juristische Bildung eines Polizeibeamten, sonst wüßten Sie, daß das Verharren mit verschränkten Armen keine Widerstandshandlung i.S.d. § 113 StGB darstellt, nur weil ein gedungener Arzt, der noch nicht einmal auf richterliche Anordnung handelt, den Arm gern gestreckt hätte.
Ob ich erwartet hätte, daß die Polizisten aufhören zu foltern, wenn der Delinquent seinen Arm nicht freiwillig hergibt? Stellen Sie sich vor: daß würde ich tatsächlich erwarten. Natürlich nur in rechtlicher und ethischer Hinsicht und nicht etwa tatsächlich von Ihnen und Ihresgleichen.
Sie hingegen halten die Zufügung von Schmerzen zur Erzwingung einer Selbstbelastung für legitim?
Wenn es dem betr. Arzt oder allgemein medizinsch nicht möglich sein sollte, an einer anderen – fixierten – Körperstelle Blut abzunehmen, dann muß der Strafverfolgungsanspruch des Staates eben zurücktreten und man könnte zur Gefahrenabwehr eine begrenzte Beweislastumkehr einführen, wenn der Betroffene trotz einer erheblichen Alkoholfahne nicht mitwirkt (ok, das wird jetzt etwas zu rechtsstaatlich-kompliziert für Sie).
So ist das aber grundsätzlich und aus gutem Grund bei uns, s. die Stichworte Jakob Metzler oder Brechmitteleinsatz.
Die Erfahrung gibt Ihnen allerdings recht: bei der spanischen Inquisition ging das alles ruckzuck und ohne so ein Brimborium. Da haben Sie halt das Pech der späten Geburt.
Wegtreten!
@ Olli, 61:
> @ Vader Damit war gemeint das er in Kauf genommen hat verletzt zu werden. Und mal ehrlich ist es ziemlich blöd mehre Polizisten anzugreifen.
Ja, das ist blöd. Aber er war halt besoffen und Besoffene sind nun mal nicht ganz zurechnungsfähig. Hier dann vermeidbar solche Konsequenzen eintreten (oder einknien …) zu lassen, ist einfach nicht mehr sozialverträglich.
Vor langer, langer Zeit hatte ich mal einen Betrunkenen, 2 Köpfe grösser am Hals, der versuchte, mich, weil er sich missachtet fühlte, zu erwürgen. Dumm, dass er dabei vergass — doof und unkoordiniert, wie Besoffene sind, sich selbst zu decken. Ich hätte ihn schwer verletzen können (nein, nicht mit der blossen Hand, aber über die Details lass ich mich jetzt lieber nicht aus – das ist auch 20 Jahre her) – hab's dann lieber gelassen und versucht, die Situation so zu entschärfen, was auch geklappt hat. Ich war ja schließlich nicht betrunken.
Hätte ich ihn in's Krankenhaus gebracht — hätte man mir das als Notwehr zugestanden? Ich denke nicht: _Ich_ war ja noch zurechnungsfähig und hätte nicht alle Mittel ausgeschöpft gehabt.
Und genau solche Herangehensweise erwarte ich auch von den "Gewaltmonopolisten" der Exekutive. Ich hab' für Gewalttäter kein Verständnis. Auch wenn's sie's im Dienst tun. Auch wenn Sie's tun, weil Sie glauben, sie dürften das oder es ginge nicht anders. Das ist nämlich meistens nur die Folge mangelnder Fantasie, über mangelnde geistige Agilität (sag ich mal so) bis zu gestörten Sozialverhalten ("Wenn der mich nochmal anmacht haue ich ihm eine 'rein").
Es gibt ja die Theorie, dass aus geschlagenen Kindern wieder Schläger werden. Wenn ich mir die "aber die müssen doch zurückschlagen dürfen"-Kommentare hier ansehe, dann beginne ich mir echt Gedanken zu machen.
@60:
Ich greif mal nur einen Punkt heraus:
> "Wenn jemand meint, sich wehren zu müssen, sollte er sich freuen, wenn er sich vier Polizeibeamten gegenübersieht. Steht er nur einem Einzelnen gegenüber, wird dieser ein sehr viel höheres Maß an Gewalt anwenden müssen [...]"
Das zeigt exemplarisch recht gut, wie verwirrt Sie sind. "wehren" und "angreifen" sind zwei recht unterschiedliche Dinge. Aufgrund Ihrer doch recht offensichtlichen Verwirrung glaube ich, dass es wohl nicht notwendig sein wird, jede ihrer (verwirrten) Repliken wieder mit eine gegenreplik zu beehren.
Ich hoffe nur eigentlich, dass Sie eben kein im Ausseneinsatz tätiger Beamter unserer glorreichen Exekutive sind, aber wie wir wissen, stirbt die Hoffnung immer zuletzt.
Kriegen Sie mal ein bisschen Klarheit in ihre Gedankengänge, das schaffen Sie schon – Herzlichst, Ihr Vader
Ach, vielleicht doch noch eins:
> @35 Vader: “Natürlich wäre die Frage zu stellen, ob man diese Menschen _um jeden Preis_ “unter Kontrolle bringen” muss.” – Nein, wir lassen ihn natürlich die minderen Grundrechte anderer einschränken. Wir nennen das dann Inanspruchnahme von Nicht-Störern, die ja schließlich möglich ist. Wo kämen wir denn hin, wenn wir grundsätzlich gegen Störer vorgehen würden.
Wenn man das konsequent durchdenk, müsste man, da ja kein Preis zu hoch ist, die "minderen Rechte anderer" zu schützen, einen "Störer" (wir reden hier ja erst mal nur von Ordnungswidrigkeiten, noch lange nicht von Straftaten), dann in extremis einfach erschiessen (als Polizist, meine ich). Die Frau über mir feiert auch zu laute Parties zu lange in die Nacht. Vielleicht rufe ich mal bei der Polizei an, damit man meine Recht um jeden Preis schützt. Ich schick dann auch eine Kranz. (Nicht wirklich: Die ist unorganisiert und manchmal ein bissel rücksichtslos, aber ganz nett).
Dumm wird's nur, wenn die Polizei meine Ruhe stört, weil sie ihren Einsatz vor meiner Haustür mit maximaler Lärmentfaltung abwickelt. Frage: Darf man nun eine Polizeieinheit bitten, die andere standrechtlich zu erschiessen oder werden die Demonstranten oder Fussballspieler einfach doppelt erschossen – einmal für die Störung wegen der die Polizei da ist und einmal für die Störung, die die Polizei dann in Konsequenz verursacht.
Wenn ich mir das so überlege: Manchmal möchte ich nicht unbedingt von einem ausgewachsenen Rhinozeros "beschützt" werden. Der Kollateralschaden ist u.U. nicht gerade zu vernachlässigen. Ich frage mich auch, was eigentlich die Mädchen des Fanfarenzugs darüber denken: "Hey, ich hab gehört, der Arsch, der mich so schräg angeredet hat, sitzt jetzt im Rollstuhl, geschieht ihm recht"? Oder wünschen sie sich vielleicht, dass man sie nicht ganz so rabiat vor der Belästigung beschützt hätte? Ich habe Freundinnen, die darunter wirklich leiden würden …
Bemerkenswert, wie die Diskussion hier auf eine Rangelei zwischen Polizisten und Geschädigten reduziert wird. Die Polizei wurde ja nur tätig, um Dritte vor einem – jetzt im Vergleich – viel geringeren Übel zu schützen: Einer Belästigung (was bedeutet das eigentlich im Detail?).
mir hat die polizei den oberarm gebrochen nach dem man mich gefässelt hat,mit den worten ständig machst du uns ärger.allerdings habe ich das auf video.das problem ligt bei den bürgern alle wurden so gezüchtet das es nur noch angst und für alles ne ausrede gibt.selbst russen haben schon angst vor der polizei.auf der ganzen welt weis man das deutsche männer eh nichts drauf haben.ist ja auch mal so meine meinung,jeder hat eine andere.
@Ralf: aha wenn du meinst