15.6.2009

Hurra, ich darf auch mal klagen

Ich musste 44 Jahre alt werden, um mal im eigenen Namen zu klagen. Die Postbank hat die Ehre, mich so weit herausgefordert zu haben.

Es geht um die SparCard. Mit diesem sinnvollen Produkt kann man zehnmal im Jahr kostenlos Geld abheben. Weltweit. An allen VISA-PLUS-Geldautomaten. In den Bedingungen der Postbank heißt es dazu wörtlich:

Im Ausland sind an den weltweit über 1.000.000 VISA-PLUS Geldautomaten zehn Abhebungen pro Jahr und Konto entgeltfrei. Ab der elften Verfügung sind Abhebungen kostenpflichtig in Höhe der im jeweils aktuellen Preis- und Leitungsverzeichnis hinterlegten Kondition.

Von dem Angebot habe ich im April Gebrauch gemacht. Doch bei drei Abhebungen – es handelte sich um die ersten im Jahr 2009 – an VISA-PLUS-Automaten in Thailand tauchten dann Gebühren auf. Jeweils 150 Baht, das sind rund drei Euro. Obwohl ich jeweils nur 20.000 Baht abgehoben habe, wurden mir 20.150 Baht in Rechnung gestellt. Auf den Quittungen, welche die Bankautomaten in Thailand ausspucken, sind die 150 Baht ausdrücklich als “Fee” (Gebühr) ausgewiesen.

Auf meine freundliche Bitte, die 450 Baht zu erstatten, reagierte die Postbank nur mit einer lapidaren Antwort:

Für Ihre Abhebungen haben wir kein Entgelt in Rechnung gestellt. Der Betrag wurde offensichtlich von der ausländischen Bank für die Nutzung des Automaten einbehalten. Die Berechnung von Entgelten steht im Ermessen der jeweiligen Bank. Die Postbank hat hierauf keinen Einfluss.

Wäre mir neu, dass die ausländische Bank etwas “einbehalten” hat. Die ist gar nicht meine Vertragspartnerin, sondern die Postbank. Und nur die Postbank behält etwas ein, indem sie es von meinem SparCard-Konto abbucht.

Außerdem frage ich mich, ob die bei der Postbank mal ihre eigene Werbeaussage gelesen haben. Darin steht, die ersten zehn Abhebungen an VISA-PLUS-Automaten seien “entgeltfrei”. Das ist an Eindeutigkeit kaum zu überbieten. Jedenfalls steht da nicht, dass die Abhebungen entgeltfrei sind mit Ausnahme von Gebühren, welche die Betreiber der VISA-PLUS-Geldautomaten im Ausland berechnen.

Es geht mir eigentlich nicht um die 9,72 €. Sondern darum, dass ich mich nicht für dumm verkaufen lasse.

Ich gebe ab ans Amtsgericht Hamburg-St. Georg

138 Kommentare zu “Hurra, ich darf auch mal klagen”

  1. Matthze meint: (15.6.2009 um 18:25) AntwortenReply to this comment

    Naja – Die Verhältnismässigkeit ist schon ziemlich arg.
    9,72. Hoffentlich investiert die Postbank ordentlich in Anwälte damit sie damit wenigstens finanziell auf die Nase fallen.

  2. Bankster meint: (15.6.2009 um 18:27) AntwortenReply to this comment

    Es geht mir eigentlich nicht um die 9,72 €. Sondern darum, dass ich mich nicht für dumm verkaufen lasse.

    Genau das ist doch der Trick. Zehntausend haben keinen Bock wg. 10 EUR zu klagen und die Banken haben 100.000 eingenommen.

  3. JDS meint: (15.6.2009 um 18:33) AntwortenReply to this comment

    Ich wette € 9,72, dass die Gebühren nach Zustellung der Klageschrift sofort gutgeschrieben werden.
    Macht meine Krankenkasse auch so bei strittigen Abrechnungen. Nach dem Motto: Wetten, dass 99% der Betroffenen nicht klagen?

  4. Ares meint: (15.6.2009 um 18:37) AntwortenReply to this comment

    Der einzige Grund Anwalt zu werden: zum Massenabmahnen oder um die Idioten des täglichen Lebens kostengünstig verklagen zu können.

    Aber keine Angst, sobald bei denen beim Namen "UV" was klingelt und jemand dieses Blog kennt, werden sie den Schwanz einziehen. Wenn die Medien involviert werden sind die so klein mit Hut….

  5. Geldautomat meint: (15.6.2009 um 18:39) AntwortenReply to this comment

    die ausländische Bank stellt lediglich ihre Gebühren der Postbank in Rechnung, die diese einfach an dich weitergeleitet haben. Genauso würde jede deutsche Bank auch verfahren, wenn sie nicht im Geldautomatenverbund der Postbank mit drinhängt.
    Nach ihrer Aussage sollte die Postbank 10 x diese Gebühr übernehmen.

  6. Hondo meint: (15.6.2009 um 18:49) AntwortenReply to this comment

    Das klingt doch nach Spaß. Ich bin für regelmäßige Updates ;)

  7. Lukas J meint: (15.6.2009 um 18:52) AntwortenReply to this comment

    Die Erstattung wird sofort nach Zustellung der Klageschrift erfolgen, ganz klare Sache. Um so einen lächerlichen Betrag wird keine Bank streiten. Bei uns (einer regionalen Genossenschaftsbank) werden wesentlich höhere Beträge umgehend erstattet, sobald man möglichen Ärger auch nur entfernt riecht.

    In den USA habe ich an mehreren Automaten übrigens folgendes feststellen können: Dort wird man bei einer Abhebung informiert, dass (z.B.) 2 US-Dollar Gebühren vom Automatenbetreiber eingezogen werden. Das zahlt man dann natürlich zusätzlich zu den Gebühren der Bank, bei der man Kunde ist (in deinem Fall 0 Euro, PB Sparcard).
    -> Ich könnte mir gut vorstellen, dass eine derartige Information am Automaten nachzulesen ist. Klar, die USA aus Klagen-Paranoia bauen da natürlich ne extra Info ein. Aber hier in Deutschland steht ja auch an jedem GAA, was es *zusätzlich* kostet, mit bankfremder oder ausländischer Karte Geld abzuheben.

    Die Postbank sichert dir zu, kein Entgelt zu berechnen. Durch die Nutzung eines GAA einer thailändischen Bank stimmst du aber auch deren Nutzungsbedingungen und der Gebührenbelastung zu. Ich gehe stark davon aus, dass du die Info hättest ersehen können.

    (Wenn du mit einer Kreditkarte an einem GAA einer Fremdbank abhebst, werden dir auch zweierlei belastet: Die evtl. anfallenden Gebühren deiner Bank PLUS die evtl. (und naürlich meistens) anfallenden Gebühren des Automatenbetreibers.

    Nichtsdestotrotz wirst du natürlich deine 9,78 Euro bekommen.

  8. Hobbyjurist meint: (15.6.2009 um 18:53) AntwortenReply to this comment

    Naja, wegen weniger als 10 Euro klagen?
    Irgendwie typisch deutsch.
    Wo hört die Vernunft auf und wo beginnt die Prinzipienreiterei?
    Letztendlich geht eine Klage auch auf Kosten der Lebensqualität – auch wenn man streng formal vielleicht im Recht ist. Finde ich jedenfalls.

  9. Paule meint: (15.6.2009 um 18:54) AntwortenReply to this comment

    44? Doch erst? ;-)

  10. brasilblogger meint: (15.6.2009 um 18:54) AntwortenReply to this comment

    Stopp, meine Freunde: Die Postbank hat sogar Recht. Hier in Brasilien behält ein Automat der Citybank (Banco24Horas) 8 R$ Gebühr für sich. Die 150 Baht könnten also tatsächlich von der anderen Bank als Gebühr erhoben sein. Es werden mir dann auch 1008 R$ abgebucht.

    Der Automat zeigt das auch deutlich vor einer Abhebung an, dass der Spass 8 R$ Gebühr kosten wird.

    Ich bin zwar kein RA aber: Wird der Vertragspartner in Thailand nicht die Bank? Ich würde spontan sagen: Ja.

  11. Hondo meint: (15.6.2009 um 18:57) AntwortenReply to this comment

    @7 Hobbyjurist
    Das ist genau der Gedanke, auf den die Postbank setzt. Das ist Betrug, was die da abziehen – und das vermutlich nicht im kleinen Rahmen, sondern mit absolut jedem Kunden. Und so lange sich niemand wehrt, werden die das immer weiter machen.
    Gegen Betrug muss man vorgehen, so einfach ist das. Schlussendlich wird es nichts ändern, die werden klein beigeben und dann halt den nächsten Kunden genauso betrügen, weil der sich schon nicht wehren wird. Und selbst wenn, unterm Strich machen die am Ende immer noch Gewinn mit der Nummer.

    @9Brasilblogger
    Nein, die Postbank hat nicht Recht. Wenn sie im Vertrag schreiben, dass es umsonst ist, dann müssen die halt notfalls die Kosten übernehmen, sollten welche anfallen. Das haben sie schließlich vertraglich garantiert.

  12. RA JM meint: (15.6.2009 um 18:58) AntwortenReply to this comment

    Immer frei nach dem Motto: Mit geht's gut, ich kann klagen.

    @ Hobbyjurist: Mag schon sein, aber im Ergebnis hat Bankster (2) Recht.

  13. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht meint: (15.6.2009 um 19:00) AntwortenReply to this comment

    Lieber Kollege UV,
    ich befürchte, die Argumentation der Bank wird sein, dass "Entgelte" im Vertragsverhältnis Kunde – Bank entstehen. Das sind beispielsweise die 1% für Auslandseinsatz etc. Während die Gebühren der Fremdbank für die Geldautomatenbenutzung nur weiterbelastet werden. So, wie wenn beispielsweise der PoBa Kunde bei der örtlichen Sparkasse abhebt und dafür deren Gebühren zahlt.

    Ihre Argumentation müsste deshalb eher auf wettbewerbswidrige Verbrauchertäuschung zielen. Ob sich da ein Jurist allerdings täuschen lassen kann? Stimme dennoch zu, dass es unjuristisch gesprochen eine Sauerei Ihrer Bank ist.

    Wünsche viel Erfolg und eine zu veröffentlichende Entscheidung!

    A. Pabst

  14. skle meint: (15.6.2009 um 19:01) AntwortenReply to this comment

    @5 / Geldautomat:

    Die ausländische Bank stellt ihre Gebühren nicht der Postbank in Rechnung (im Sinne von gesonderter Rechnung für Gebühren). Die ausländische Bank gibt den Betrag vom Geldautomat + die eigenen Gebühren als einen Auftrag an die Kreditkartenfirma weiter. Die Postbank bekommt höchstens indirekt davon mit, weil krumme Geldbeträge an einem Geldautomaten doch eher unüblich oder teils gar unmöglich sind.

    In den USA wird es an den Geldautomaten ähnlich gehandhabt. Dort erscheint jedoch vor Auszahlung sinngemäß der Hinweis: "Wir schlagen noch mal 3$ Gebühren für die Benutzung dieses Automaten auf. Diese sind zusätzlich zu den Gebühren die ihre Hausbank oder Kreditkartenfirma erhebt." Diesen kann man dann bestätigen oder abbrechen.

    Wer für wen denn nun juristisch gesehen der Vertragspartner ist mag ich nicht zu beurteilen.

    EDIT: Doch noch was zum Vertragspartner:
    Wo ist der Unterschied zwischen "Ich belaste Deine Kreditkarte mit 103Euro und du bekommst dafür von mir 100Euro Bargeld" und "Ich belaste Deine Kreditkarte mit 103€ und Du bekommst dafür ein kleines Bier und ein schlechtes Mittagessen, weil Du leider nicht verstanden hast, dass dieses nette Lokal nur zum Touristen ausnehmen existiert"
    Mal die Unstrittigkeit der Vorgänge vorausgesetzt, der Vertragspartner wird doch in diesem Moment das Restaurant bzw. die Bank/Geldautomat?

  15. Mathis meint: (15.6.2009 um 19:03) AntwortenReply to this comment

    Alternativ: Einfach mit dem Wechsel zu einem anderen Institut drohen. Das hat bei mir geholfen, als die Postbank keine VISA an mich (armen Studenten) herausrücken wollte.

  16. Theo meint: (15.6.2009 um 19:04) AntwortenReply to this comment

    Ohne ihre Freude trüben zu wollen:
    Bei der Reichweite Ihres Blogs werden sicherlich auch einige PostBank-Juristen mitlesen. Wenn die bereit sind auch nur ein Fünkchen Eigeninitiative für Ihren Arbeitgeber zu erbringen, dann werden die schleunigst dafür sorgen, dass die Antwort des Textbaustein-Zusammenklickers in Ihrem Falle korrigiert wird und Ihnen sogar 451 statt 450 Baht gutgeschrieben werden.
    Mein Tipp:
    Mit Ihrem Blogeintrag haben Sie sich alles vermasselt und müssen noch ein paar Jährchen auf Ihren ersten Prozess in eigener Sache warten.
    :-)

  17. brasilblogger meint: (15.6.2009 um 19:04) AntwortenReply to this comment

    @10: Wenn die thail. Bank die Gebühr dem Kunden berechnet, wie soll die Postbank das dann feststellen. Siehe hier:

    Wenn du hier abhebst mit der Postbank SparCard, dann gibt es auch keine 8 R$ – liegt aber daran, dass die Zahlung über VISA durchgeführt wird, nicht jedoch über den Maestro Gateway, der hier durch die Citibank vertreten wird und nunmal einfach 8 R$ kostet. Auch mit anderen Karten mit denen Auslandsabhebungen kostenlos sind. Die Gebühr wird auch nur auf dem Bon als Gebühr ausgewiesen, nicht auf meinem Bankkonto.

    @13: Eben. Das meinte ich auch.

    Gespannt wie das ausgeht. Da kann ich mir auch über Jahre hinweg vielleicht noch Gebühren zurückholen :)

  18. karl meint: (15.6.2009 um 19:09) AntwortenReply to this comment

    @7 Hobbyjurist: Du lässt Dich für 10 € also gerne verarschen? Na dann gib mir jetzt 10 € und ich verarsch Dich dann :) Verklagen wirst Du mich ja sicherlich nicht.

  19. MickyHase meint: (15.6.2009 um 19:09) AntwortenReply to this comment

    die unendliche PoBa Geschichte. die haben mich auch mal so geärgert, daß ich trotz langjährigen Kundenverhältnisses dort aus geringem Grund gekündigt habe. die können mich mal, bzw. haben mich gekonnt. :)
    Meine Empfehlung: es mir nachtun. Gut, billig und alles dabei für Onliner? DKB.

  20. Theo meint: (15.6.2009 um 19:10) AntwortenReply to this comment

    @7:
    Was willst Du?
    Ich finde U.V. geht noch recht nett vor. Denn er könnte sich an den Spruch "Der Anwalt, der sich selbst vertritt, hat einen Narren als Mandanten" halten und stattdessen einen Anwalt beauftragen.
    Selbst wenn die Postbank sofort anerkennt, müssten sie diesen nämlich bezahlen…

    PS: Ich find's gut, wenn Kunden gegen solch systematische Abzocke vorgehen.

  21. Hondo meint: (15.6.2009 um 19:10) AntwortenReply to this comment

    @16 brasilblogger
    Ach komm… erzähl mir nicht, du glaubst ernsthaft die Postbank würde nicht ganz genau wissen, welche Bank welche gebühren veranschlagt. Das kann mir keiner erzählen.

    @UV
    Ich gehe über HTTPS auf die Seite, aber wenn ich in die Kommentare wechsel, bin ich sofort wieder unter HTTP. Da muss noch nachgebessert werden ;)

  22. malle meint: (15.6.2009 um 19:14) AntwortenReply to this comment

    Meine Bank garantiert mir an bestimmten Fremdautomaten auch die kostenlose Abhebung. Gelegentlich erscheint auf meinem Kontoauszug im Betrefftext neben dem Automatenstandort noch die Anmerkung "(Fremdgebühr in Höhe von 1,50 EUR von *meinerBank* übernommen.)" In Rechnung ´gestellt wird nur der Abhebungsbetrag. Warum soll das nicht auch im Ausland funktionieren?

  23. Rainer meint: (15.6.2009 um 19:16) AntwortenReply to this comment

    Viel Glück, stimme der Klagemotivation ausdrücklich und begeistert zu!

  24. Thorsten meint: (15.6.2009 um 19:17) AntwortenReply to this comment

    Wegen knapp 10 EUR klagen klingt zunächst lächerlich, aber im konkreten Fall ist es nicht verkehrt, sich als Kunde zur Wehr zu setzen – insgeheim stellvertretend für viele weitere Kunden, die sich auch alle ärgern, aber wegen des Bagatellbetrages gewiss nicht zum Anwalt gehen möchten.

    Ich hoffe, es wird am Ende nicht auf einen Vergleich hinauslaufen á la "Postbank zahlt 4,86 EUR zzgl. Zinsen, die Kosten werden gegeneinander aufgehoben". ;-)

  25. Lawblogleser meint: (15.6.2009 um 19:17) AntwortenReply to this comment

    Ich finde es gut, dass sich UV wehrt!

    10€ bei 100.000 Kunden ergeben schon mal 1 Million Euro.

  26. J.B. meint: (15.6.2009 um 19:21) AntwortenReply to this comment

    @ U.V.
    warum AG Hamburg? Ist das kein Verbrauchervertrag, bei dem man gemütlich am eigenen Wohnsitz klagen kann?

  27. Der König von Tahlien meint: (15.6.2009 um 19:21) AntwortenReply to this comment

    Endschuldigen sie Herr Vetter, aber die jeweils 150 Baht kommen aus einem Geschäft und Vertrag, der zwischen ihnen (Leistungsbezüger) und der Thailändischen Bank (Leistungserbringer) zustande kam. Sie sagten "Ich will Geld!", Bank sagt "Kein Problem haben wir gleich, macht 150 Baht." Evtl. war ja das "Macht 150 Baht" nicht ersichtlich und versteckt. Schlussfolgerung: Klage in Thailand und nicht in Humbug-St.Blasien. Die Postbank ist da ganz fein raus und hat mit der Sache nichts zu tun.

  28. Sinnfrei meint: (15.6.2009 um 19:22) AntwortenReply to this comment

    Sowas macht die Postbank scheinbar gerne. Die haben bei mir auch versucht, Gebühren (im Cent-Bereich) für irgendwas abzubuchen, trotz zugesichert kostenloser Kontoführung und ohne Inanspruchnahme irgendwelcher Sonderleistungen. Nach Reklamation wurde der Betrag in meinem Fall dann aber anstandslos wieder gutgeschrieben. Wenn man da Kunde ist, sollte man meiner Meinung nach schon öfter mal genau hinschauen.

    @Udo Vetter: Müssen Sie bei sich selbst eigentlich auch nach Gebührenordnung abrechnen? ;)

  29. Torsten meint: (15.6.2009 um 19:22) AntwortenReply to this comment

    Tja, selbst wenn das Verfahren gewonnen wird und die Postbank die 10 EUR zahlen muß wird sie das nicht hindern, weiter zu verfahren wie bisher solange nicht ein Banken-Konkurrent auf Unterlassung dieser "falschen" Werbeaussage klagt. Da aber wohl so ziemlich JEDE Bank Gebühren berechnet, die eigentlich gar nicht sein dürften, hält da wohl jeder hübsch die Füße still – eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

  30. Marcus meint: (15.6.2009 um 19:29) AntwortenReply to this comment

    Jaha, die Postbank und kostenlos. Ab einem bestimmten monatlichen Geldeingang ist auch das Girokonto kostenlos. Aber einmal haben sie dann doch Kontoführungsgebüren abgebucht. Gehalt war erst am 1. des Folgemonats gutgeschrieben worden, allerdings mit Wertstellung zum 31. des vorherigen Monats. Erst nach zwei Beschwerden wurde dann "aus Kulanz" die Kontoführungsgebühr wieder erstattet.

  31. mez meint: (15.6.2009 um 19:31) AntwortenReply to this comment

    @26
    Die Postbank hat mit Herrn Vetter einen Vertrag geschlossen, in dem sie garantiert, daß 10 Abhebungen/Jahr – egal an welchem Automaten weltweit – gebührenfrei sind. Wohlgemerkt: nicht – die Postbank erhebt keine Gebühren – sondern die Abhebung ist gebührenfrei.

    Nun die Preisfrage an Sie. War die Abhebung für Herrn Vetter gebührenfrei?

  32. Udo Vetter meint: (15.6.2009 um 19:32) AntwortenReply to this comment

    So lange es sich um eine VISA-PLUS-Automaten handelt, ist mir eigentlich egal, was die thailändische Bank von mir für die Abhebung haben will.

    Ich verlasse mich darauf, dass die Postbank diese Gebühren für die Nutzung des Automaten übernimmt. So wie sie es ausdrücklich zusagt. Denn ich habe laut Postbank die Möglichkeit, an allen diesen Automaten mit dem entsprechenden Label entgeltfrei abzuheben.

    Es ist ja ohnehin nicht davon auszugehen, dass die Postbank im Visa-Verbund nichts zahlen muss. Vielmehr dürften für das Institut da auch Gebühren anfallen, auch schon für die ersten zehn Abhebungen.

    Es ist halt ein Kundenservice bzw. eine Werbemaßnahme, dass die ersten zehn Abhebungen kostenfrei sind, also von der Postbank alleine bezahlt werden. Wie die Post das intern abrechnet, ist doch nicht mein Problem.

    Ebenso wenig ist es mein Problem, wenn die thailändischen Banken plötzlich noch eigene Gebühren erfinden (die sie nach den internen Visa-Regeln den Kunden wahrscheinlich ohnehin nicht abnehmen dürften).

    Aber trotzdem danke für die Einwendungen. Die Anwälte der Postbank haben gleich viel weniger Arbeit :-)

  33. Ben meint: (15.6.2009 um 19:34) AntwortenReply to this comment

    @13: Kenne ich auch. In Florida habe ich keinen einzigen Automaten gefunden, der nicht eine eigene Gebühr aufschlug. Selbst Banken, bei denen das bspw. in Washington D.C. nicht der Fall gewesen war.

    @18: Bin auch bei der DKB, bin auch zufrieden, aber: Als ich in den USA war haben manche Banken am Automaten explizit eine eigene Gebühr zusätzlich zur eventuell von meiner Bank erhobenen Gebühr verlangt. Ich gehe davon aus, dass das für meine Bank einfach wie eine entsprechend höhere Abhebung aussah. US$ 103,- statt US$ 100,-. Meine Abhebung am Automaten "AVENTURA SOUTH/18545 BISC, N MIAMI BEACH" wurde mir z.B. mit besagten 103 Dollar berechnet, ich habe aber nur 100 bekommen.

    @20: Glaube ich aber auch. Woher soll die Postbank wissen, welche Gebühren die Sberbank-Filiale in Nowotscherkassk berechnet? Gut, vielleicht wird das ihr elektronisch mit der Buchung mitgeteilt, aber sonst…?

  34. Malte S. meint: (15.6.2009 um 19:38) AntwortenReply to this comment

    @26: Nochmal denken. Wenn die PB die entgeltfreie Abhebung in der gesamten Welt garantiert, dann beinhaltet das auch eine Freistellungspflicht für doch angefallene Gebühren.

  35. Martin meint: (15.6.2009 um 19:40) AntwortenReply to this comment

    Historisch ist dies auf den Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich zurück zu führen, so viel ich weiß. In Österreich gab es Postsparbücher, im Größerwerdenwollenden Reich nicht. Also wurden diese dort eingeführt. Später (in den 90er Jahren) wurden dann die Sparbücher durch Sparkarten ersetzt, die zuerst 3 Abhebungen kostenlos im Ausland erlaubten, dann jetzt 10. Löst das rechtliche Problem nicht, aber schön, dass ich dies mal beitragen durfte.

  36. Nicht von der Postbank meint: (15.6.2009 um 19:40) AntwortenReply to this comment

    Selber Schuld wenn man bei der Postbank ist! Eröffnen Sie halt ein Konto bei einer seriösen Bank. ;-)

    Meiner Meinung nach ist es 'grob fahrlässig' ein Konto bei so einer Bank zu haben. Wenn dann das Geld weg ist, sagt mir nicht, ich habe euch nicht gewarnt.

  37. hmmm meint: (15.6.2009 um 19:41) AntwortenReply to this comment

    Interessant, ist mir vor zwei Wochen auch aufgefallen.

    Habe eine Barclaycard VISA, bei der man normalerweise auch weltweit kostenfrei abheben kann. Wie weiter oben schon einer schrieb, wurde ich damit in den USA bei einigen Bankgesellschaften gefragt, ob ich 3$ Gebühren akzeptiere… Fand ich auch etwas unverschämt, wie hier geworben wird

  38. Darkstalker meint: (15.6.2009 um 19:52) AntwortenReply to this comment

    Mahnbescheid, und gut ist.

  39. Einspruch meint: (15.6.2009 um 20:26) AntwortenReply to this comment

    @28: So einfach ist das nicht! Das Abheben ist allein Sache des Kontoinhabers und seiner Heimatbank, nicht das der Bank, die den Automaten hostet. Habe hier in USA Geld gezogen und 20 Dollar vom Automaten zu wenig bekommen. Und obwohl die lokale amerikanische Bank den Automaten mit Geld befuellt, und obwohl nur diese lokale Bank nachzaehlen kann am Ende des Tages, ob ein Geldschein zu viel noch drin ist, und das auch tun muss, um das zu bestaetigen, muss ich mich bei der Deutschen Bank in Deutschland beschweren, dass ich 20 Dollar zu wenig bekommen habe. Die machen das dann intern mit der amerikanischen Bank aus. Es gab ueberhaupt keine Moeglichkeit, mit der US Bank darueber zu reden. Deswegen meine ich: Auch die 150 Baht vom Udo gehen voll auf das Konto der Postbank – und muessen von da wiedergeholt werden.

    PS: Habe irgendwie langsam Lust, die Piratenpartei zu waehlen.

  40. RA JM meint: (15.6.2009 um 20:32) AntwortenReply to this comment

    @ Darkstalker: Dann kommt Widerspruch und schlecht ist.

  41. Sebastien meint: (15.6.2009 um 20:33) AntwortenReply to this comment

    Hatte genau die selbe Erfahrung bei Abhebungen mit der SparCard der Postbank in den USA … fragt sich, wo es die kostenlosen Abhebungen im Auland wirklich gibt – beim Urlaub in Bayern ?

  42. Zyniker meint: (15.6.2009 um 20:36) AntwortenReply to this comment

    Wenden Sie sich lieber an die Pressekammern.
    Wahlweise LG Hamburg oder Berlin.

    Dort wird man die missliebigen Äußerungen Ihres, jeweiligen, Vertragspartner sicher gerne kassieren.

    *modus Zynismus off*

  43. fernetpunker meint: (15.6.2009 um 20:42) AntwortenReply to this comment

    @27 J.B., das Gegenteil ist der Fall: Wenn beide Parteien Kaufleute sind, kann man den Gerichtsstand vereinbaren, § 38 Abs. 1 Alt. 1 ZPO. Von Verbrauchern ist mir so etwas nicht bekannt. Bin darüber aber auch erst gestolpert, dachte erst an das Unding des fliegenden Gerichtsstandes bei Unterlassungsklagen. Nach der Drohung meine gesamte Familie als Kunden abzuziehen, war das Geld dann schnell wieder auf dem Konto, waren auch 10 Euro.

    @40 (piratenpartei) Habe Sie bei der EU-Wahl gewählt, werde es beim Bundestag wohl auch machen, wenn sie genügend Unterschriften bekommen. Sie sind für mich das kleinste Übel. Die etablierten Parteien kann ich jedenfalls alle nicht mehr wählen. Ich war bisher FDP-Stammwähler.

  44. Stefan B. meint: (15.6.2009 um 20:42) AntwortenReply to this comment

    @40 Einspruch: Was hat denn die Deutsche Bank dazu gesagt?

  45. DeserTStorM meint: (15.6.2009 um 20:51) AntwortenReply to this comment

    Ich hoffe du hast nen guten Anwalt ;-)

  46. Geldsack meint: (15.6.2009 um 20:56) AntwortenReply to this comment

    Hi

    Mit ner schwarzen Amex wär das nicht passiert.

    XD

  47. christian meint: (15.6.2009 um 21:22) AntwortenReply to this comment

    Danke Herr Vetter, ein Freund fährt auch nach Thailand, mal schauen wie es da dann aussieht.
    Es scheint aber wirklich einige Banken im Ausland zu geben die so noch zusätzliche Gebühren berechet. Schaut man sich die Foren an, so hört man häufig dass die DKB hier die Gebühren in Nachhinein auf Anfrade dann erstattet. Es geht also auch anders

  48. Martin Schröder meint: (15.6.2009 um 21:41) AntwortenReply to this comment

    Ich empfehle die Lektüre des Juni-Heftes der Finanztest: Die haben den Auslandseinsatz von EC- und Kreditkarten getestet. :-)

  49. suki11 meint: (15.6.2009 um 21:45) AntwortenReply to this comment

    Naja, zuerst hab ich gedacht, das ist doch normal und wenn man im Ausland an ner fremden Bank Geld abhebt, dann weiß man doch, dass die fremde Bank Gebühren dafür nimmt. Und 3 Euro ist ja nun wirklich moderat. Da kann man eigentlich nicht meckern.

    Aber die Postbank schreibt ja ausdrücklich "an weltweit über 1.000.000 VISA-PLUS Geldautomaten … entgeltfrei". Da darf es dann wirklich keine Gebühren geben. Auch nicht im Ausland bei fremden Banken.

    Sowas muss die Postbank dann vertraglich mit den VISA-PLUS-Geldautomaten-Betreibern regeln. Sonst dürfen die so eine Behauptung halt nicht aufstellen.

  50. RA Lothar Müller-Güldemeister meint: (15.6.2009 um 21:51) AntwortenReply to this comment

    Bravo! Ich mache das auch inzwischen grundsätzlich: ein Brief und dann klagen. Was die Unternehmen sich mit Verbrauchern täglich leisten, ist eine Frechheit und darf nicht ungestraft bleiben. Ich würde nur hoffen, dass es nicht nur die Anwälte selbst sind, die sich nichts bieten lassen. Wer in ähnlicher Weise von renommierten Großunternehmen abgezockt wird, kann sich gern an mich wenden – auch wenn es um kleine Beträge geht. Ich habe nämlich vor, die Fälle, in denen "renommierte" Großunternehmen die Verbraucher abzocken und verurteilt wurden, auf meiner Webseite aufzulisten, schön alphabetisch nach Unternehmen sortiert. Nur brauche ich ein paar mehr Fälle dafür…

  51. Chris meint: (15.6.2009 um 21:59) AntwortenReply to this comment

    Hmm. Ob man wegen sowas klagt oder nicht… Weiß nicht, ich würds nicht, wäre der erste "Malus" bei meiner Rechtsschutz.

    Andere Banken handhaben das Problem (ausländische Bank nimmt zusätzliche Gebühren) mit einer Gutschrift bei Reklamation, obwohl der Automat auf Extragebühren hinwies… jedenfalls die DKB handhabt es so. Beim letzten mal war der Betrag zuviel <1€. Da war mir die Reklamation zu aufwendig

  52. Claus meint: (15.6.2009 um 22:03) AntwortenReply to this comment

    Die eigene Bank legt doch selbst die Gebühren fest. Sonst kämen bei Wechselkursen doch nicht zufällig 4,95€ für EC-Auslandsabhebungen zustande. (non-EU).

    Und mit meiner VISA kosten mich Barabhebungen im Ausland 3% :-( wo geht das billiger?

  53. Lionel Hutz meint: (15.6.2009 um 22:09) AntwortenReply to this comment

    "Entgeltfrei" in den Bedingungen eines Vertragspartners heißt zunächst mal nicht mehr und nicht weniger, als dass dieser kein Entgelt (=Gegenleistung für eine Leistung) dafür erhebt. Die Abbedingung eines Auslagenersatzanspruchs oder gar eine "Garantie" für die Kostenfreiheit kann man da nicht so einfach ableiten. Die Erfolgsaussichten sind vielleicht trotzdem dank der Auslegungsregeln für AGB nicht so schlecht.

    Interessant ist jedoch die Frage, ob ein Vertrag mit dem Automatenbetreiber zu Stande gekommen ist oder nicht, aber irgendeine Art von Rechtsbeziehung müsste es eigentlich geben, denn man kann ja wohl kaum vertreten, dass der Automatenbetreiber rechtsgeschäftlicher Vertreter der Postbank in Thailand sein kann. Das Verhältnis zwischen Automatenbetreiber und Abheber müsste doch wohl so strukturiert sein, wie das Valutaverhältnis bei einer Scheckeinreichung oder so.

  54. olf meint: (15.6.2009 um 22:30) AntwortenReply to this comment

    Jaja, die PoBa hats verdient!
    Aber mal ehrlich Udo, hast du nix Besseres zu tun .. vllt. mal n gutes Buch lesen, und ich meine nicht StGB!

  55. Christian meint: (15.6.2009 um 22:59) AntwortenReply to this comment

    Meine Güte, sobald das Thema Geldautomat auf den Tisch kommt geht´s hier immer ab wie Schmitz Katze. Ich sag nur "Stückelung" …

  56. Ben meint: (15.6.2009 um 23:34) AntwortenReply to this comment

    @53: Darum geht es ja. Viele Banken verlangen ausdrücklich eine Gebühr, wenn Du im Ausland was abhebst. Manche nicht. Z.B. comdirect (VISA), DKB (VISA, auch alle inländischen VISA-Automaten), SKG (Master Card, auch alle inländischen Master Card Automaten), Postbank (SparCard, PLUS-Automaten)…

    Solange die ausländische Bank auch keine Gebühr verlangt, bist Du fein raus. Wenn doch… Das wird hier gerade diskutiert.

    @56: Da sind Sparkassen und VR-Banken meist am günstigsten, zumindest wenn Du was Kleineres als Fünfziger willst. Mit der DKB-VISA oder SKG-Master-Card kannst Du auch da abheben – sofern sie nicht aus genau dem Grunde ihr entsprechendes Logo vom Automaten entfernt haben. Kenne ich bisher aber nur bei VISA-Karten, weil sie da irgendwie auf den Gebühren sitzen bleiben. Vgl. auch: http://www.welt.de/welt_print/article2848596/Sparkasse-verliert-gegen-Direktbanken.html.

  57. fourmyle meint: (16.6.2009 um 00:29) AntwortenReply to this comment

    Ich war grad erst auf Hawaii. Da ist es voellig normal, dass ueberall ATMs rumstehen, und der Betreiber des ATMs (Private Firma) nimmt dann 2-5 Dollar Gebuehren.
    Steht allerdings auch aussen drauf _und_ man wird nochmal explizit aufgefordert das zu bestaetigen, bevor man Geld bekommt.

    Wenn man dort zu einer Bank geht, kostet das meistens keine Gebuehren. Es gibt aber auch eher wenig Filialen.

  58. Martin_mb meint: (16.6.2009 um 00:48) AntwortenReply to this comment

    Einige hier sind ja der Meinung, man solle sich wegen der paar Euro nicht so aufregen. Sehe ich genauso. Aber jedesmal, wenn ich zur Bank gehe und mir am Schalter 500 Euro auszahlen lasse, dann stellen die sich fürchterlich an, wenn ich in die geöffnete Kassenschublade rübergreife und einen Zehner extra für lau möchte…

  59. Delphinmetzger meint: (16.6.2009 um 00:54) AntwortenReply to this comment

    Lieber Kollege Vetter,
    muß es das AG HH-St.Georg sein? Kann ich wirklich nicht empfehlen. Sie müssen mit einem sinnlosen Durchlauftermin und einer mit der heißen Nadel genähten Entscheidung rechnen. Und für eine Berufung müßten Sie erst noch 60 mal nach Thailand fahren.
    Wenn ich einen solchen Termin (mit der geschätzten 1-stündigen Wartezeit) für Sie wahrnehmen soll, mailen Sie mir gern, ich brauche nur 10 Minuten zum Gericht. (50% Erfolgshonorar geht i.O. ;-))

    @ #14 u. #33: die schlechtest mögliche Auslegung gem. § 315 c Abs. 2 dürfte es wohl hergeben, als "Entgelt" auch die "Fee" der Automatenbank anzusehen.

  60. Ben meint: (16.6.2009 um 00:57) AntwortenReply to this comment

    Die Postbank hat mir auch ein "kostenloses Girokonto bis 25 Jahre" versprochen, um es ein paar Monate später in ein "kostenloses Girokonto bis 21" umzuwandeln. Allerdings habe ich jetzt mangels Konto keinen Schaden durch Kontoführungsgebühren.

  61. brasilblogger meint: (16.6.2009 um 02:27) AntwortenReply to this comment

    @22: Ja. Wenn die Bank 1008 R$ abbucht tut sie das. Gebühren sinhd nur sichtbar für die ausländische Bank wenn sie als solche ausgewiesen werden. Kann dir jeder andere Bänker hier auch bestätigen. So ist es halt. Kein dummes Gerede – ausnahmsweise sondern ein Fakt.

    Wenn Holland Dir 505 € statt 500 € abbucht hat Deine Bank halt einfach halt gedacht der hatt 505 € abgeholt. So ist das nunmal. Darum ist m.E. der Postbank auch nichts vorzuwerfen.

    Tut mir leid für dich ;-)
    Wobei ich auch gespannt bin wie da der Richter entscheidet…

  62. 遅刻魔 meint: (16.6.2009 um 04:16) AntwortenReply to this comment

    Viel Erfolg bei der Klage, grad bei so einem kleineren Betrag wird viel zu wenig reklamiert. Hoffentlich kommt ein für viele andere nützliches Urteil heraus.

    Zur Überlegung, ob mit dem AUtomatenbetreiber ein extra Vertrag zustande kommt: ich nutze mit der Abhebung eine Infrastruktur, die im Rahmen von VISA meiner Bank (gegen Gebühren, die ersteinmal diese zu tragen hat) zur Verfügung gestellt wird, um mir ein Produkt (u.a. Abhebung im Ausland) verkaufen zu können. Warum sollte da ein Vertrag mit dem ATM-Betreiber zustande kommen?
    Wenn ich mit nem Flugzeug fliege (oder Bus fahre etc.) und der Betreiber beauftragt ein anderes Unternehmen mit der Durchführung, dann hab ich immer noch nen Vertrag mit "meiner" Airline, wenn ich bei ihr das Ticket gekauft hab.
    Wenn ich im Ausland via Roaming telefoniere, dann habe ich immer noch einen Vertrag mit meinem eigenem Provider, nicht mit dem ausländischen. Und in welcher Höhe ersterer mir die Gebühren des letzteren in Rechnung stellt, ist ihm i.R. unseres Vertrages überlassen. Manche schlagen 25% und mehr drauf, andere verlangen fixe Mondpreise; in jedem Fall bestimmen sie sich nach dem Vertrag, den ich mit meinem Provider abgeschlossen habe.

    Kurzum, etwaige Gebühren der den ATM betreibenden Bank/Netzwerk werden von dieser meiner Bank in Rechnung gestellt, diese kann dann diese je nach Vertrag mit mir mir in Rechnung stellen. Bei einigen Banken werden die Gebühren 1:1 an den Kunden "durchgereicht", insofern ist ein entsprechender Hinweis auf dem ATM-Display sinnvoll und u.U. sogar zwingend. Im vorliegenden Fall soll's lt. Vertrag aber kostenlos sein für den Bankkunden, da ist die Antwort der Postbank schon ziemlich unverschämt. Aber leider nicht überraschend. Erinnert mich irgendwie auch an unsere lokale Sparkasse…

    @ 62: Das die Postbank anhand der Buchungsmitteilung nicht sehen kann, ob extra Gebühren angefalle sind, ist hier ja gar nicht das Problem. Sie wurde von UV um Erstattung gebeten, damit war es ihr bekannt.

  63. Joe meint: (16.6.2009 um 05:39) AntwortenReply to this comment

    Hi

    Also die Gebühr von 150Baht wird seid 17April09 von fast jeder thailändischen Bank bei jeder Abhebung mit einer ausländischen Karte in Thailand erhoben. Siehe auch https://www.thanachartbank.co.th/CDS/THANACHART/NBank_En/pdf/feeatm032009_en.pdf
    Der Farang hat es ja. -))) Wer sich den Urlaub leisten kann, kann auch die 150 Baht bezahlen. Thailogik. -))) Bei den meisten Banken wurde vor dem Abheben darauf hingewiesen und man musste dies bestätigen!

  64. Patrick meint: (16.6.2009 um 07:08) AntwortenReply to this comment

    Die Postbank hat Recht. Die Banken hier verlangen Gebuehren fuer die Nutzung der Automaten. Man diskutiert gerade, das abzuschaffen. Diskutieren heisst in Thailand, dass es wohl so gegen 2015 umgesetzt wird. Bis dahin viel Spass beim Klagen ;)

  65. Reisender meint: (16.6.2009 um 07:48) AntwortenReply to this comment

    Vermutlich liegt das Problem eher in Thailand. Auch bei normaler Kartenzahlung im Hotel wird gerne eine Gebühr aufgeschlagen, obwohl dies nach den Visa-Bedingungen nicht zulässig ist. Kümmert wohl keinen. Die Bank hier bekommt das übrigens gar nicht mit, weil die Gebühren natürlich nicht extra ausgewiesen sind.
    Eine Beschwerde bei Visa hat übrigens zur Rückerstattung der Gebühren geführt. Nach über 12 Monaten Bearbeitungszeit. :-)

  66. Arne meint: (16.6.2009 um 09:05) AntwortenReply to this comment

    Moin! Viel mehr als alle Kommentare plagt mich die Frage: Wieso ist der Klageort Hamburg St. Georg?

  67. derRösrather meint: (16.6.2009 um 09:08) AntwortenReply to this comment

    @8 hobbyjurist

    Typisch Deutsch ist auch, sich prinzipiell von Banken über den Tisch ziehen lassen zu müssen!? Schauen sie mal, wo der Leitzins steht und welchen Zins sie für die Überziehung zahlen.

    Was ich aber besonders unverschämt finde, ist die kostenlose Kontoführung der PB bei einem Umsatz von über 1000€.
    Ein gut verdienender Bankkunde bekommt sein Konto kostenlos, der Hartz IV-Empfänger mit seinen durchschnittlichen 750€ zahlt Kontoführungsgebühren.

  68. keiner meint: (16.6.2009 um 09:15) AntwortenReply to this comment

    @ Arne: Kunde bei der Postbank Hamburg?

  69. Peter meint: (16.6.2009 um 09:23) AntwortenReply to this comment

    Ich würde auch mal annehmen, dass sich die ausländ. Bank die 9,72 € eingesteckt hat. Wenn die PB diese erstattet, hat sie also tatsächlich einen Verlust. Allerdings ist sie selbst daran Schuld. Wer "entgeltfrei" schreibt, übernimmt die Haftung für alle Entgelte, die auf dem Zahlungsweg entstehen.
    Wundert mich, dass dafür eine Klage notwendig ist. Bisher waren die dort zumindest ab der 2. Hierarchie-Ebene mit ausreichend Verstand ausgestattet.

  70. Olray meint: (16.6.2009 um 09:25) AntwortenReply to this comment

    Geht aber auch im Inland, die Abzocke mit den Gebühren. Geldautomat in Neuss: "Bei Abhebung mit institutsfremden EC-Karten wird eine Gebühr von 2 Euro erhoben."

    Auf dem Auszug stehen dann aber 3.50 Euro. Für 1.50 wird schon niemand klagen. Antisozial, aber recht haben sie.

  71. Mathias Schindler meint: (16.6.2009 um 10:06) AntwortenReply to this comment

    Wurden nicht für so ein Szenario "class action lawsuits" eingeführt, um das "für $1.40 wird schon keiner klagen" abzuwenden?

  72. Mitfühlender Laie meint: (16.6.2009 um 10:10) AntwortenReply to this comment

    @Hobbyjurist
    [quote]
    Naja, wegen weniger als 10 Euro klagen?
    Irgendwie typisch deutsch.
    Wo hört die Vernunft auf und wo beginnt die Prinzipienreiterei?
    [/quote]

    Jein. Es ist zwar Prinzipienreiterei, aber die Postbank erhält bei Finanztest jedesmal Spitzenbewertungen wegen ihrer ausgelobten Bedingungen.

    Eine dieser Bewertungen – und die konkreten Konditionen – hatten mich vor Jahren veranlasst, zur Postbank zu wechseln. Und jetzt muss ich mich vorsichtig ausdrücken: Die Postbank hat dann die Zusagen nicht so eingehalten, wie ich sie vor meiner Entscheidung verstanden hatte. Da ich bin mit dem Wechsel kräftig auf die Nase gefallen war, kehrte ich reumütig zu meiner alten Bank zurück. Die war bei Finanztest schlechter bewertet worden und bei ihren Zusagen zurückhaltender, bot mir aber effektiv deutlich bessere Konditionen.

    Daher gefällt mir die "Prinzipienreiterei" dieser Klage.

  73. Edding meint: (16.6.2009 um 10:38) AntwortenReply to this comment

    @66 Das ist richtig, das bei einer Kreditkarte wie VISA oft auch noch Gebühren des Lokalen Anbieters anfallen. Auch zB bei Zahlungen im Internet ect. Meine Gebühren wurden von VISA oder der Hausbank direkt und schnell erstattet, aus Kulanz wie es heißt.
    Hier handelt es sich aber um eine SparCard, also gerade keine Kreditkarte. In etwa das Nachfolgeprodukt des Postsparbuches, mit dem die Post auch für kostenlose Abhebungen warb.
    Die Aussage die oben zitiert wird, ist übrigens aus einer FAQ, und nicht wie man annehmen könnte, aus den ABB.

    Wer sich die mal genauer durchliest, bekommt schon mit das fremde Entgelte an den Kunden weitergericht werden. Ob das überraschend ist (weil erst weiterführend unter einem anderen Punkt angeführt, und nicht wie bei den Kreditkarten direkt) oder im Widerspruch zur Werbeaussage steht – ich wage mal eine Prognose – ist dem Richter in HH egal, da nicht berufungsfähig.

    Aber vielleicht reicht ja ein Entwurf der Klageschrift an die Postbank, um die <10 Euro kulanterweise gutgeschrieben zu bekommen.
    Oder der "Ombudsmann" in Berlin. Eher mein Favorit als HH.

    Ärgerlich sind die Gebühren alle male nach dem Urlaub. Und warum sollte NRW zur Entlastung der Gerichte in anderen Bundesländern beitragen?!

    @ 72 Vielleicht könnte sich Hr. Vetter bzgl. der "Sammel"klage an eine Verbraucherzentrale wenden, und einen Musterprozessführen.Die kennen bestimmt einen Anwalt in HH.

  74. Ta Lun meint: (16.6.2009 um 10:39) AntwortenReply to this comment

    Also die Frage von 27. Warum die Klage in Hamburg eingereicht wird interessiert mich auch. Könnten Sie dies nochmal erläutern?

  75. stiV meint: (16.6.2009 um 10:43) AntwortenReply to this comment

    auf "meiner homepage" (ist nicht meine – link oben neben "stiV" ;) ) ist ein netter blog mit vielen bildern über thailand (pattaya) und er schreibt auch immer wieder beiträge wenn er automaten/banken findet die die erwähnten 150 baht nicht berechnen. ich glaub auch dass du da keine chance hast, weil es keine gebühr deiner bank ist – es ist eine servicegebühr des diensteanbieters vor ort, und der darf das in thailand offenbar…

  76. Spegus meint: (16.6.2009 um 11:38) AntwortenReply to this comment

    Das Konstrukt ist dahinter doch viel komplexer…

    Visa -> Darlehnsgeber
    Postbank -> Vermittler
    Thailändische Bank -> Besitzer des eCash-Gerätes (Hier Geldautomat)

    Die Postbank vermittelt die Visa Karte und garantiert die 10 malige jährliche entgeltfreie Abhebung. Selbstverständlich bezieht es sich nur auf die Gebühren für die DARLEHNSDIENSTLEISTUNG… Natürlich übernehmen sie in den USA nicht die 15% "Trinkgeldgebühren" die auf die Kreditkartenrechnung draufgesetzt werden, obwohl das Belasten von Kreditkarten durch eCash-Geräte ebenfalls entgeltfrei ist (Für den Kunden).

    Wenn eine Bank in Thailand nun sagt "Klar darfst du bei uns deine Kreditkarte nutzen, dafür musst du uns aber 10 Euro zahlen", dann sehe ich da beim besten Willen nicht eine Gebühr die von Visa oder der Postbank erhoben wurde. Wenn ein Visa-Geld Automat im Eingangsbereich einer Disco steht und man für den Zugriff darauf vorher Eintritt zahlen muss, dann würde ja auch keiner auf die Idee kommen, dass die Postbank den Eintritt erstatten muss.

    Sollte diese Information in Thailand nicht ausgehangen haben (Bei uns in Deutschland stehen die Sachen ja meist am Automaten), ist das ein Problem zwischen UW und der thailändischen Bank.

    Höchstwahrscheinlich wird die Postbank aus Kulanz die Kosten erstatten und auf alle anderen Kunden umlegen, die sich die Geschäftsbedingungen durchlesen bevor sie etwas nutzen.

  77. Doc Sniper meint: (16.6.2009 um 12:00) AntwortenReply to this comment

    Zu den 150 Baht habe ich hier was gefunden:

    http://tinyurl.com/msz8w6

    Scheint wohl inzwischen "normal" zu sein. Leider.

  78. Rallemann meint: (16.6.2009 um 12:32) AntwortenReply to this comment

    @68: warum ist das unverschämt? Der gut verdienende Kunde hat sicherlich tendenziell mehr Geld auf seinem Konto liegen, mit dem die Bank dann, siehe Ihre Bemerkung zu Leitzins/Überziehungszins, Erträge erwirtschaften kann. Sie gibt also dem Kunden, der ihr höhere Einnahmen beschert, etwas davon ab. Es handelt sich bei einer Bank nicht um eine soziale Einrichtung, sondern um ein Wirtschaftsunternehmen.

    @76: so sehe ich das auch: "Wenn eine Bank in Thailand nun sagt “Klar darfst du bei uns deine Kreditkarte nutzen, dafür musst du uns aber 10 Euro zahlen”, dann sehe ich da beim besten Willen nicht eine Gebühr die von Visa oder der Postbank erhoben wurde. Wenn ein Visa-Geld Automat im Eingangsbereich einer Disco steht und man für den Zugriff darauf vorher Eintritt zahlen muss, dann würde ja auch keiner auf die Idee kommen, dass die Postbank den Eintritt erstatten muss."

  79. ollyy meint: (16.6.2009 um 12:42) AntwortenReply to this comment

    Ich habe auch so eine SparCard, damit ich in Indonesien Geld abheben kann. Ich bin bis jetzt auch immer davon ausgegangen, dass dies wirklich kostenfrei für mich ist. Wenn dem nicht so ist, dann sollte die Postbank das auch so dem Kunden vorher klar machen. Schließlich habe ich deshalb nicht die Karte von der Konkurrenz genommen. Und ja, ich habe die Bedingungen dreimal durchgelesen. Da stand nix von irgendwelchen fremden Bankgebühren.

    Wenn ich mir meiner EC-Karte bei einer Femdbank was abhebe, dann kostet mich das auch was. Aber das wurde mir vorher klipp- und klar gesagt.

  80. Doc meint: (16.6.2009 um 12:53) AntwortenReply to this comment

    Finde ich gut, da die Chance besteht das es noch sehr viel mehr Kunden helfen wird bzw. die vorher wissen werden dass es doch was kostet.

  81. Spegus meint: (16.6.2009 um 13:04) AntwortenReply to this comment

    Ollyy es steht auch nicht ausdrücklich dran, dass wenn du Essen mit deiner Kreditkarte bestellst, dass das Essen dann Geld kostet… Sowas ist selbstverständlich.

    Wir sind nicht in den USA, sondern in Deutschland und da kann man Gesunden Menschenverstand vorraussetzen… Wenn an einem Automaten steht "Wir nehmen Gebühren" und man dann diese fremden Dienstleistung in Anspruch nimmt, dann kostet das Geld.

    Aber nun weiss ich warum bei MMORPGs immer dran steht "Es können zusätzliche Gebühren vom Internetprovider erhoben werden" dran stehen… Ich dachte immer wer wohl so bekloppt sei zu glauben, dass er mit 13 Euro auch seine DSL-Gebühr erstattet bekommt… Im Thread scheinen aber ja einige zu sein, für die so ein Satz wirklich ddrauf stehen muss… Vielleicht sollte man noch zusätzlich schreiben "Es können weitere Stromkosten anfallen." *Kopfschüttel*

  82. derRösrather meint: (16.6.2009 um 13:06) AntwortenReply to this comment

    @68 Rallemann

    Ah ja? Die 250€ zwischen dem Durchschnittseinkommen eines Hartz IV-Empfängers und dem Mindestumsatz von 1000 € beschert der Bank also den nötigen Gewinn, um das Konto kostenlos zu führen? Es wird ja nicht verlangt, dass das Konto mit 1000€/Durchschnitt im Plus sein muss, sondern der monatliche Umsatz muss 1000€ betragen. Und wenn von den 1000€ Einkommen gleich 1000€ wieder ausgegeben werden, ist das Konto immmer noch Gebührenfrei!

    Wie kommt man auf so einen Blödsinn?! Die Empfänger mit niedrigem Einkommen subventionieren die kostenlose Kontoführung der Besserverdiener!!

  83. Peter meint: (16.6.2009 um 13:15) AntwortenReply to this comment

    @76,78
    Entgeltfrei abheben ist entgeltfrei abheben. Trinkgeldgebühren sind keine Geldautomatnutzungsgebühren und nur diese hat die PB freigestellt, der Vergleich hat also 2 gebrochene Füße.
    Schade dass zu diesem Disput nicht das letzte Wort vor dem BGH gesprochen werden wird. Ich würde nämlich eine Menge Geld auf UV setzen (und ich bin kein Zocker).
    Auf Wunsch empfelhe ich auch gerne eine Bank, bei der das ohne Schnick-Schnack funktioniert.

  84. Peter meint: (16.6.2009 um 13:18) AntwortenReply to this comment

    @82: genau, richtig müßte es heißen: die Doofen subventionieren die kostenlose Kontoführung der Gescheiten ;-)

  85. tempusfugit meint: (16.6.2009 um 13:19) AntwortenReply to this comment

    Das kenne ich aus Amerika. Dort nehmen die Automatenbetreiber auch eine extra-Gebühr (2-3 Dollar pauschal, teilweise an Automaten der selben Bank unterscheidlich), die zusätzlich zum ausgezahlten Betrag abgebucht wird.
    Bei der DKB (die auch mit kostenlosem Abheben an VISA-Automaten wirbt), bekommt man sein Geld dann nachträglich wieder, wenn man die entsprechenden Belege einsendet. Hoffe, das hilft Dir…

  86. derRösrather meint: (16.6.2009 um 13:34) AntwortenReply to this comment

    Manche Diskussion bring mich zum lächeln und zum nachdenken. Vielleicht sollte ich mal über ein neues Geschäftsmodell nachdenken. Ich werde halt Pizzabäcker und verspreche meinen Kunden:

    >Bestellen sie 3 Pizza a´ 7,50 zum mitnehmen, dann ist die 4. Pizza kostenlos<

    An der Kasse berechne ich dem Kunde aber 25,00. Warum, wo doch die 4. Pizza nichts kostet? Der Karton kostet und den berechne ich dann halt Pauschal mit 2,50. OK, im Einkauf kostete er nur 0,15€, aber ich bin schließlich Geschäftsmann…

    ;-))

  87. derRösrather meint: (16.6.2009 um 13:36) AntwortenReply to this comment

    @84 peter

    An ihrem Zwinker erkenne ich das Sie ein ganz gescheiter sind?

    /me denkt sich: mancher Kommentar erübrigt sich!

  88. Rallemann meint: (16.6.2009 um 13:38) AntwortenReply to this comment

    @derRösrather: ich schrieb "_tendenziell_ mehr Geld". Es mag Leute geben, die die 1000 EUR, die aufs Konto fließen, gleich wieder abheben. Aber im Durchschnitt wird's wohl so sein wie von mir beschrieben. Liegt halt im Risiko der Bank, das abzuschätzen.

    Die Berechtigungsgrundlage soll wohl einfach nachzuvollziehen sein. Bei 1000 EUR _durchschnittlichem_ Guthaben müsste aufwändig gerechnet werden. Und ganz Schlaue streiten sich dann mit der Bank über die Wertstellung, die ja den Schnitt leicht versauen kann.

    So eine Grenze ist nun einmal willkürlich (andere Banken setzen sie vielleicht bei 1.500 oder 1.250 EUR). Und wirkt schon bei geringeren Unterschieden (999 EUR : 1001 EUR). Es ist ja niemand gezwungen, mit der Postbank Geschäfte zu machen. Zum Beispiel Sparda Banken führen Konten kostenlos.

    Hier sind doch alle immer so freiheitsliebend. Wie sieht's denn mit der Vertragsfreiheit aus? Lasst die Bank sich doch aussuchen, mit wem sie Geschäfte eingehen will. Ein Bekannter (Banker) hat mal bei einer Privatbank gearbeitet, nur für "vermögende Privatkunden" ab 1 Mill. Finde ich voll in Ordnung, wenn die Bank das so machen will, auch, wenn ich wohl niemals zu deren Zielgruppe gehören werde.

  89. derRösrather meint: (16.6.2009 um 13:49) AntwortenReply to this comment

    @88 ralle

    Sicher sind es mehr als 80% der Bankkunden, die das Konto für durchlaufende Posten brauchen. Das Geld was rein kommt, geht über den Monat auch wieder raus. Leute die Geld übrig haben, lassen es nicht unverzinst auf dem Giro.

    Das mit den Banken ist eine Schnaps-Idee. Privatbanken dürfen das sicher, öffentliche Banken sicher nicht. Es würde der Wirtschaft sicher nicht gefallen, Mitarbeitern mit geringem Einkommen das Geld wieder mit einem Lohntütchen auszuzahlen, weil eine Bank sich weigert, für 1000€ ein Konto zu führen!
    Und die Arbeitsagenturen würden sich auch freuen, wenn zum Monatsende die Millionen Empfänger von Leistungen an einem Schalter das Geld abholen müssten.

    Für Sie als "Fachmann für Vereinfachung" wäre das Problem doch einfach zu lösen: 1000 € gilt, wenn das Guthaben im Durchschnitt des Jahres nicht unter 1000€ Guthaben liegt, unabhängig von einer Wertstellung.

  90. peter meint: (16.6.2009 um 14:04) AntwortenReply to this comment

    @87: yepp (schade dass Sie Ihren eigenen Gedanken nicht gefolgt sind. Vielleicht haben Sie aber auch nur schneller getippt :-)

  91. Rallemann meint: (16.6.2009 um 14:09) AntwortenReply to this comment

    @derRösrather: ich fühle mich geehrt durch den von Ihnen verliehenen Titel…

    Sie haben (wieder) nicht genau genug gelesen. Ich schrieb doch, dass z.B. die Sparda Banken auch kostenlose Kontoführung bieten. Übrigens auch noch weitere. "Die Wirtschaft" braucht also keine Lohntüten zu verteilen. Puh… Glück gehabt. Bin nämlich selbst GF eines Unternehmens. Bei mehreren 100 Banken wird es sicher immer auch für die "Armen" eine Bank geben.

    Natürlich geht das Geld vom Giro im Laufe des Monats wieder runter. Gleichmäßigen Abfluss vorausgesetzt, hat dann das ALGII-Konto im Schnitt 375 EUR Guthaben, das des 1000-EUR-Arbeiters 500 EUR. Und von den Erträgen aus den 125 EUR bekommt der Arbeiter jetzt was ab. Bei anderem Abflussverhalten (z.B. Großteil wg. Miete schon zum Monatsbeginn) ändert sich für _beide_ der Durchschnitt,aber es wird immer der Arbeiter mehr auf dem Konto haben. Bei den genannten Größenordnungen wird wohl keiner großartig mit Tagesgeld o.ä. jonglieren.

  92. Peter meint: (16.6.2009 um 14:20) AntwortenReply to this comment

    fast hätte ich jetzt eine kleine Anleitung geschrieben, weil auch ein ALGII-Empfänger mit 400 EUR monatl. Einkommen in den Genuss der kostenlosen Kontoführung bei der PB gelangt. Da ich das aber selbst schon betreibe und eventuelle "Nachmacher" die PB zur Änderung ihrer Klauseln führt, lasse ich das jetzt mal :-)

  93. Rallemann meint: (16.6.2009 um 14:32) AntwortenReply to this comment

    nochmal @derRösrather: wie wollen Sie, ohne Wertstellungsdatum denn "das Guthaben" bestimmen? Wann gehört das Geld mir denn? Doch dann, wenn es wertgestellt ist. Um den Durchschnitt des Jahres zu berechnen muss ich wissen, an wievielen Tagen der Kunde wieviel Geld auf dem Konto hat. Und er hat es dann auf dem onto, wenn es wertgestellt ist. Oder nehmen Sie nur Stichtagsliquiität, also z.B. die 12 Stände zum Monatsersten. Das wäre aber genauso willkürlich und böte die gleiche Möglichkeit zur Kritik.

    Zum Fachmannstitel: wie war das nochmal, ist das jetzt mehr oder weniger als ein Gerneraldirektorpräsident? ;-))

    Wir sind zwar hier im "Law-"Blog, aber man muss doch die Dinge des Alltags nicht so schwierig und kompliziert machen wie unsere Gesetze sind, nur damit möglichst alle (und damit letztlich niemand) sich wiederfinden und glücklich sind.

    Im Phantasialand gab's früher ein Tor mit einem Meter Höhe. Ob es das immer noch gibt, weiß ich nicht, war schon Jahre nicht mehr da. Wer da ohne den Kopf einzuziehen durchkam, brauchte keinen Eintritt zu zahlen. Muss man da heute mit dem AGG oder ähnlichem drohen, wenn man ein großgewachsenes Kind hat? Oder kann man einfach akzeptieren, dass die Grenze dort – vollkommen willkürlich – bei einem Meter gesetzt wurde? Wenn's mir nicht passt, bleib ich eben draußen und geh' woanders hin. Oder – zurück zum Thema PB: wenn ich kostenlose Kontoführung will, aber nur 750 EUR ALGII bekomme, geh ich eben zu 'ner anderen Bank.

  94. Volkswirt meint: (16.6.2009 um 16:26) AntwortenReply to this comment

    Andere Banken kriegen das problemlos hin. Meine Freundin hat ein Konto bei der DKB, dort sind weltweit alle Abhebungen per Visa-Card kostenlos. Als bei einer USA-Reise trotzdem Gebühren abgebucht wurden, reichte ein Gespräch mit der netten Frau im Callcenter aus. Die bat mich, das ganze per eMail noch mal zu beschreiben, kurze Zeit später wurden die Gebühren erstattet. Geht also, insofern sollte die PB das auch hinkriegen…

  95. Anders meint: (16.6.2009 um 16:27) AntwortenReply to this comment

    Ich kann die Einwände gegen die Klage nur schwer nachvollziehen. Wenn ich jemandem verspreche, er könne weltweit an allen gekennzeichneten Automaten entgeltfrei Geld abheben, dann muss ich mich drum kümmern, dass dies mit den Besitzern der Automaten auch vertraglich so abgesichert ist oder mir ist klar, dass ich anfallende Gebühren übernehme.
    Mag ja sein, dass es in der Politik schon so usus ist, dass man die Leute für blöd verkauft, aber deshalb muss man das nicht auch noch als Konsument dulden.
    Grüße
    Anders

  96. derRösrather meint: (16.6.2009 um 17:09) AntwortenReply to this comment

    @rallemann

    Wie Sie wissen sollten, sind nur wenige Banken bereit, Konten für Sozialleistungsempfänger zu eröffnen. Und wenn, dann nur die so genannten Guthabenkonten. Zu den wenigen Banken gehört nun mal die Postbank. Ob ein Hartzer bei der Sparda eine Chance hätte, weiß ich nicht. Außerdem ist das Filialnetz der Sparda viel kleiner als das von der Post.

    Ich glaube, Sie nehmen mich nicht ernst. Oder haben Sie das mit dem Durchschnitt von 375€ ernst gemeint? Dann vertauschen Sie Lebenserfahrung mit Statistik.

    Zu ihrer Aussage in 93: Unstrittige Wertstellung um Mitternacht als Grundlage. Nicht die Schecks und Überweisungen, die noch auf Wertstellung warten. So, und mit diesen Werten erstelle ich den Durchschnittswert/Tag. Kann sogar Ich mit einer kleinen Excel-Tabelle.

    Zum Fachmannstitel: Ich war etwas zu voreilig. Inzwischen zweifele ich nicht mehr daran, das Ihnen sicherlich noch einige Kompetenzen fehlen.

  97. derRösrather meint: (16.6.2009 um 17:32) AntwortenReply to this comment

    @92 peter

    Dann übernehme Ich das für Sie! Aber mit 400 macht´s viel Mühe ;-))

    Also aufgepasst:
    Die Postbank spricht von einem UMSATZ von 1000€, nicht von einem Guthaben. Also, das Geld am Bankomat komplett abholen und sogleich am Schalter wieder einzahlen. Dafür braucht es aber einer Filiale vor Ort. Und deshalb bietet sich wegen der Filialdichte die Postbank an!
    Übrigens ist das ein legaler Vorgang! Deshalb kann man Ihnen das Konto nicht kündigen.

  98. reto meint: (16.6.2009 um 19:56) AntwortenReply to this comment

    Sehr geehrter Herr Vetter

    Wenn Sie mit dem Erfolg ihrer Klage sehr sicher sind, kann ich ihnen eine Wette vorschlagen. Ich denke da an einen Einsatz von € 3’000 – 30’000 je nach Geschmack und Risiko. Inklusive ist ein Urlaub in Thailand ganz nach ihren Wünschen. Was meinen Sie, hört sich gut an oder nicht?

    Falls Interesse bitte Antwort per Mail oder hier im Forum.

  99. Lionel Hutz meint: (16.6.2009 um 21:00) AntwortenReply to this comment

    @82: Bisschen kurz gedacht. Auch wenn sich manche das nicht vorstellen können: Banken bieten neben Kontoführung auch andere Produkte an, vor allem solche, die im Gegensatz zur Führung von KK-Konten auch Gewinne erwirtschaften lassen. Anzunehmen, dass eine solche Quersubventionierung auf Produktebene stattfindet, ist wirklich realitätsfremd.

    Die kostenlose Kontoführung für Kunden mit höheren Umsätzen beruht auf dem Wettbewerbsdruck und der Erwartung, dass diese Kunden auch anderes Geschäft mit der Bank machen, an dem sie wirklich was verdienen kann. Jede Bank, die nur KK-Konten zu deutschen Konditionen führen könnte, würde morgen dicht machen, das ist unliebsames Annexgeschäft, dass Kunden mit Potenzial für profitables Geschäft halt geschenkt kriegen und solche ohne eben bezahlen müssen. Deutschland ist hinsichtlich Kontoführungsgebühren ohnehin das Paradies auf Erden. Zur Erholung vom Schock, ein Konto in England eröffnen zu müssen, dürften einige monatelange Erholung brauchen.

  100. derRösrather meint: (16.6.2009 um 22:26) AntwortenReply to this comment

    Echt? Die Banken machen genau so viel Verluste mit der Kontoführung wie die Mobilfunk-Anbieter mit den SMS? Jetzt schäme ich mich aber, das ich kostenlose Kontoführung für Geringverdiener gefordert habe!
    Diese Verlustgeschäfte hält natürlich keine Bank lange aus! Wie wäre es mit Gebühren für Schalterbenutzung und Bankomaten, um die Verluste der Bank zu minimieren? Wer Geld von seinem Konto holen will muss eben zur Kasse gebeten werden.

  101. Jens Ferner meint: (16.6.2009 um 22:56) AntwortenReply to this comment

    Ich habe kein Problem mit der Klage, bin aber auch ein wenig skeptisch ob des Ausgangs. Ich bin gespannt, was draus wird. Zum Beispiel deswegen:

    "Die ist gar nicht meine Vertragspartnerin, sondern die Postbank."

    Das ist so nicht ganz richtig ;)

  102. Lionel Hutz meint: (16.6.2009 um 23:48) AntwortenReply to this comment

    @101: Tja, wenn Sie gerne umsonst arbeiten, könnte das die Ursache für Hartz IV sein!

    Ich habe keine Ahnung von der Kostenstruktur von Mobilfunkanbietern, aber wenn man in einer Bank auch nur einen positiven DB3 eines isolierten KK-Kontos finden will, muss man schon verdammt lange suchen.

    Kostenlose Kontoführung für Geringverdiener zu fordern, ist schlicht die Forderung einer Sondersteuer für das Bankgewerbe zur unmittelbaren Förderung sozial Schwacher. Kann man fordern (ebenso wie die kostenlose Abgabe von Lebensmitteln im Supermarkt, mietfreies Wohnen etc.), dann sollte man das Kind aber auch beim Namen nennen und nicht von einer Quersubventionierung der Reichen durch die Armen reden.

  103. Benedict meint: (16.6.2009 um 23:54) AntwortenReply to this comment

    Was habt ihr alle für seltsame Banken?
    Wenn ich im Ausland abhebe (ja mit großem roten Hinweisbildschirm "Das kostet X Euro Gebühr"), dann erstattet meine Bank die Gebühr der Auslandsbank automatisch*. Und vermerkt das auch auf meinen Kontoauszügen.
    * Zumindest dreimal.

  104. gerhardq meint: (17.6.2009 um 00:09) AntwortenReply to this comment

    Die Gebührenabzockerei der Banken ist ja schon allgemein üblich. Mir wurden heute für eine Bar-Überweisung in Höhe von 50,-EUR zusätzlich 10,-EUR Gebühren von der Sparkasse berechnet. Angeblich entstehen durch das neue Geldwäschegesetz ab 1. Juni so hohe Kosten. Zusätzlich mußte ich auch noch meinen Ausweis vorzeigen und die Ausweisnummer wurde notiert!

  105. derRösrather meint: (17.6.2009 um 00:43) AntwortenReply to this comment

    @103 Lionel Fatz

    Ich sagte ja, ich bin dämlich. Wäre ja eine Zumutung, wenn man das von den Banken verlangen würde. Die Geringverdiener sind doch alle selber Schuld das so wenig Geld auf´s Konto kommt! Wo kämen wir da hin und wer sollte dann die Kosten für die restlichen Konten tragen? Ab einem Einkommen von 1000€ ist die Kontoführungsgebühr einfach untragbar!!

    Ich fürchte, Ihnen fehlt die fachliche wie auch soziale Kompetenz!

  106. Peter meint: (17.6.2009 um 01:13) AntwortenReply to this comment

    @98: ja, so geht es. Aber leider ist es etwas aufwendig. Mein Lösungsansatz erfordert noch nicht mal, dass ich vor die Tür gehe. Wenn man schon nicht genügend Einkommen hat, sollte man wenigstens etwas kreativ sein :-)

  107. B.Amter meint: (17.6.2009 um 09:53) AntwortenReply to this comment

    Interessant, dass diese Raubrittergebühr auch in anderen Ländern gibt (USA). Bisher war es tatsächlich kostenfrei, wenn man in Thailand am ATM Geld zieht bis diese Änderung kam. Die großen Banken (BKK Bank, Siam Comercial, Thai Military) waren schnell dabei, Kasikorn schaltete im Mai um, so dass momentan noch die Bank of Ayudaha und die Government Savings Bank keine Extra-Gebühren verlangt.

  108. saibot meint: (17.6.2009 um 10:03) AntwortenReply to this comment

    BRAVO!

  109. Rallemann meint: (17.6.2009 um 10:15) AntwortenReply to this comment

    @derRösrather: aha. Gut, dann fehlen mir die Kompetenzen. Da bin ich ja mit L.Hutz inzwischen in einem Boot. Mal sehen, wer noch zusteigt.

    Dass ich bei bekannter Wertstellung einen Durchschnitt berechnen kann, ist mir schon klar, habe ich auch nicht bestritten. Aber wann wird denn wertgestellt? Bei manchen Banken taggleich, bei anderen am nächsten Tag, bei weiteren am übernächsten. Je nachdem, wie die Bank wertstellt, ändert sich also der Durchschnitt. Ich habe für ein Geschäftskonto gerade ein Angebot erhalten, bei dem ich sogar wählen kann, ob Wertstellung für Lastschriften 2 oder 3 Tage nach Einreichung, bei unterschiedlichen Grundgebühren, erfolgen soll. Das war, was ich meinte. Hier böte sich den Banken Spielraum, den Durchschnitt zu beeinflussen.

    L. Hutz hat Recht, dass die Banken sich weitere Geschäfte der vermögenderen Kunden erhoffen und diese deshalb umwerben. Warum sollten sie etwas für Kunden tun, die "nichts einbringen"? Auch Supermärkte bieten Ihr Fleisch im Sonderangebot an, in der Hoffnung, dass die Kunden dann auch die Kartoffeln, das Gemüse, die Eier, … für die gesamte Mahlzeit dort kaufen. Und an diesen zusätzlichen Geschäften (zum Normalpreis) wird dann verdient, nicht am Sonderangebot!

    Dass ALGII-Empfänger zwischen weniger Banken wählen können als Sie oder ich oder Herr Vetter, oder … ist zwar bedauerlich, aber "ist nun mal so". Sie (Menschen mit weniger Geld) können auch keinen Mercedes kaufen, keine Rolex-Uhr, keine Harley, kein Rolf-Benz-Sofa. Haben also auch in anderen Bereichen des Lebens Einschränkungen hinzunehmen. Ich schaue auch gerade nach einem neuen Auto und habe dabei einige Marken mangels Finanzkraft nicht zur Auswahl. So hart ist das Leben. Aber sie bekommen ein Konto, irgendwo und vielleicht nur als Guthabenkonto. Solches ist für mich in Ordnung. Ich prüfe auch die Bonität von potentiellen Kunden. Sie würden doch sicher ebenfalls nur Geld verleihen, wenn sie es mit ausreichend hoher Wahrscheinlichkeit zurückbekommen. Warum sollen die Banken Kredit geben an jemanden, bei dem im Zweifelsfall nichts (zurück-)zu holen ist?

    Übrigens – da Sie offenbar ein Faible für "Kompetenzen" haben: wie steht es mit Ihrer Lesekompetenz? Sie haben _wieder_ wichtige Teile meines Beitrags unterschlagen. Ich schrieb ausdrücklich, dass es _bei gleichmäßigem Abfluss_ der (von Ihnen in den Raum gestellten) 750 EUR zum Mittelwert von 375 EUR kommt. Und habe angehängt, dass bei anders geartetem Abfluss die Zahlen sich ändern, jedoch der Arbeiter immer mehr im Schnitt drauf hat als der ALGIIer! Wenn am 3. Werktag von den 750 bzw. 1000 EUR erstmal 400 EUR Miete abgehen, ist der Durchschnitt zwar ein wesentlich geringerer, trotzdem hat der Arbeiter die Nase vorn. Auch hier bitte beachten: einfaches Rechenbeispiel. Kommen Sie bitte nicht mit "400 EUR Miete sind unrealistisch" oder so.

  110. derRösrather meint: (17.6.2009 um 12:02) AntwortenReply to this comment

    @rallemann

    1. Ich habe eine Lösung vorgeschlagen! Von einer zu erwartenden Erbschaft oder einer unbestimmten Zahlung aus einem Versicherungsfall, und was für Fälle sie auch immer konstruieren wollen, war nicht die Rede. Ich Wiederhole: unstrittiger Saldo um Mitternacht! Und ja, Ich kann lesen! Sie auch?

    2. Der ALG2-Satz beträgt zur Zeit 351€. Miete Extra, geht 1:1 an den Vermieter. So weit ich von Statistiken und Mittelwerte was verstehe, muss man die Statistik verbiegen, um im Mittel auf 375€ zu kommen. Und bitte schön, was wollen Sie mir mit dem statistischen, bei gleichem Abfluß .. u.s.w sagen? Das Sie nicht in dieser Welt leben? Die Regel ist, am Monatsanfang ist das Max. auf dem Konto, am Ende gar nix. Die Statistik stimmt, aber die Realität halt nicht. Eigentlich war´s nur verbaler Nonsens. Ein einfacher Satz: Arbeiter haben mehr als Hartz IVér auf dem Konto wäre eine einfache, schlichte Kernaussage gewesen und hätte den Punkt genau getroffen.

    3. Ich schiele nicht nach Mercedes, Rolex u.s.w. Dafür will ich kein Geld ausgeben und mein Ego sagt mir auch, das Ich das nicht brauche. Aber ein Konto benötige Ich und fast jeder andere Bürger der Lohn, Gehalt, Rente oder Transferleistung erhält und Miete, Energie und Telefon u.s.w. zahlen muss.
    Auf Luxus und unnötige Artikel kann Jeder verzichten, auf ein Konto auf keinen Fall. Also, ihr Argument scheint mir nicht logisch!

    4. Ihr Argument zum Thema Supermärkte .. oh ha .. ich sage mal mit Verlaub: ihr Vergleich und Argument ist an Lächerlichkeit nicht zu überbieten! Sie sprechen von Sonderangeboten, Ich spreche von kostenloser Dienstleistung.

    Der niedrige Preis eines Sonderangebots im Supermarkt ist nicht vom Einkommen eines Käufers abhängig. Der Kleinrentner kann mit seinem Einkommen von 750€ dieses Angebot genau so annehmen wie ein Geschäftsführer mit 3000€.

    Vom Einkommen wäre es abhängig, wenn für den Geschäftsführer Herrn Wurst extra eine eigene Kasse geöffnet würde, damit er nicht mit der Kleinrentnerin Lisa Schmitz in der Warteschlange warten muss. Die Dienstleistung "warten + abkassieren" also von einem höheren Einkommen abhängig wäre.

    Verstanden?

    Noch eine Bemerkung: es geht nicht um Bonität, es geht nicht um Kredite. Es geht um eine Dienstleistung, die die Einen teuer bezahlen und Andere kostenlos bekommen! Bezahlt werden müssen sie, aber die Frage ist von Wem? Und Ich sehe da einen Nachteil zu Ungunsten des finanziell schlechteren Kunden.

  111. Rai meint: (17.6.2009 um 15:33) AntwortenReply to this comment

    Das machen Banken auf den Philippinen auch. Auch wenn in Deutschland gesagt wird, alle Gebühren wären schon inklusive, oder schon abgezogen.
    Trotzdem wird im Ausland nochmals eine Gebühr verlangt und dabei ist es gleich ob es eine Überweisung war oder am ATM Geld abgehoben wird.
    Das kenne ich gar nicht anders.

  112. Rallemann meint: (17.6.2009 um 17:56) AntwortenReply to this comment

    nur noch dieses eine mal, dann schalte ich mich hier raus.

    1.) Es geht sehr wohl um Kredite. Sie kritisierten, dass nur Guthabenkonten für bestimmte Klientel möglich seien. Dispo ist aber Kredit! Also ist mit einem Konto, das nicht nur auf Guthabenbasis geführt wird, automatisch eine Kreditzusage verbunden.

    2.) ob Sie auf Luxus aus sind oder nicht, ist mir sowas von egal. Ich hatte dargestellt, dass ein "Reicher" immer mehr Auswahl hat als ein "Armer", egal, ob bei Uhren, Möbeln oder eben Banken.

    3.) mit "gleichem Abfluss" habe ich gesagt, dass ich nicht weiß, welcher Abfluss auf dem Konto "Ihres" ALGII-Empfängers entsteht und ich deshalb voraussetze, dass jeden Tag 1/30 abfließt um überhaupt was rechnen zu können. Ich hatte auch erläutert, dass bei Abfluss von mehr zu Beginn des Monats sich die Werte verändern, aber der Kunde mit etwas mehr Geldeingang auf dem Konto trotzdem besser steht.

    3.) Wenn Sie den Regelsatz ALGII kennen, mag Ihre Aussage zu dessen Höhe zutreffen. Ich hatte nur in meinem _Beispiel_ den Wert angesetzt, den Sie selbst in #68 ins Spiel gebracht haben (schauen Sie oben nochmal nach, da steht "der Hartz IV-Empfänger mit seinen durchschnittlichen 750€")

    4.) Übrigens unterlegt ein vermehrter Abfluss zu Beginn des Monats meine Aussage, dass die Bank von dem "Arbeiter" mehr hat als von dem anderen. Ist das Geld vom ALGIIer komplett weg, bleibt beim Arbeiter noch was, mit dem die Bank arbeiten kann.

    5.) Supermärkte: wir beide sprechen von einer Art "Quersubventionierung". Bei Banken finanzieren die gewinnbringenderen Produkte (z.B. Brokerage, können sich wohl nur Wohlhabendere leisten) die weniger lukrativen (Giro-Geschäft). Da Kunden mit höheren Einnahmen _tendenziell_ eher für die Bank lukrative Geschäfte tätigen, werden sie mit kostenfreier Kontoführung "belohnt". Die andern, die "nur" Giroverkehr betreiben, müssen der Bank halt über Kontoführungsgebühren den erwünschten Gewinn verschaffen. Beim Supermarkt finanzieren die gewinnbrinnbringenderen Produkte (ohne Sonderangebot) ebenfalls die weniger gewinnbringenden (mit Sonderangebot). Ist das so schwer zu verstehen?

    Sie fragen, durch wen die Dienstleistung "Giroverkehr" des Wohlhabenden bezahlt wird. Wenn Sie glauben, durch den ALGIIer, sind Sie, wie L.Hutz schon darstellte, auf dem Holzweg. Auch der Wohlhabende zahlt dafür. Aber über die Entgelte/Gewinne der Bank in anderen Geschäften, die der ALGIIer nicht tätigt! Die Kontoführung ist dann Nebenleistung dafür, dass der Wohlhabende mit Aktien handelt, Immobilien finanziert, …

    5.) Sie sagen "Auf Luxus und unnötige Artikel kann Jeder verzichten, auf ein Konto auf keinen Fall". Auf ein Konto braucht man auch nicht zu verzichten, aber eben nicht kostenlos oder nicht bei einer bestimmten Bank. Wenn Ihnen meine Beispiele zu luxuriös sind, vielleicht als Ausgleich dies: auf ein Bett kann auch der ALGIIer nicht verzichten. Wenn er nicht genug Geld hat, sich eines von IKEA zu leisten (oder ist das auch Luxus und unnötig?), dann muss er halt zu POCO gehen. Auch hier gilt: wer mehr Geld hat, hat mehr Auswahl. Nur dies habe ich dargestellt.

    Lieber Rösrather, seien Sie mir nicht böse, aber an der Realität, die Sie bei mir in weiter Ferne sehen, gehen Sie wohl erst recht mit geschlossenen Augen vorbei. Ein Wirtschaftsunternehmen (auch eine Bank) wird sich immer für denjenigen attraktiv verhalten, der ihm möglichst gute Rendite verspricht. Warum solte es für jemanden, der keine für den Anbieter gewinnbringende Geschäfte tätigt, auch noch kostenlos tätig werden?

    Um in ein weiteres Wespennest zu stoßen: ich war mal bei einem Arzt, da gab es ein eigenes Wartezimmer für Privatpatienten. Mit Ledersessel, Getränkespender, … gegenüber dem für Kassenpatienten mit einfachen Plastikstühlchen (und sonst nichts). Aber warum auch nicht, denn vom Privatpatienten bekommt er für die gleiche Behandlung das 2,3- 3,5- oder noch-mehr-fache wie von der gKV des Kassenpatienten. Wer Ihnen doppeltes oder dreifaches Geld für gleiche Leistung zahlt, dem werden wohl auch Sie eher zugeneigt sein. Oder lenhen Sie dann ab und sagen "Nein, soviel möchte ich nicht für meine Leistung…"?

    So, jetzt mag ich hier nichts mehr schreiben. Machen Sie's gut.

  113. Rallemann meint: (17.6.2009 um 19:52) AntwortenReply to this comment

    @ralle

    Und immer ein bisschen Luft behalten .. damit Sie das Boot der Inkompetenz zwischendurch immer mal wieder aufblasen können ;-))

    Übrigens: Wenn Ihr Arzt einer Kasse angehört, wird er auch MICH behandeln (müssen). Und zwar ohne jede weitere Zuzahlung. Kostenlos!! (außer gesetzlicher KV und Praxisgebühr)!

    Wieder ein lächerlicher Vergleich!!

    Machen Sie es auch gut .. und kommen Sie mal in in´s wirkliche Leben, denn Sie sind am Thema vorbei. Mir wird das auch zu Mühsam.

  114. Paul meint: (17.6.2009 um 20:42) AntwortenReply to this comment

    Die Postbank wirbt mit 10 kostenlosen Abhebungen pro Jahr.
    Dies war, was z.B. Thailand betraf auch korrekt.
    Da nun die meisten der thailändischen Räuberbanken eine ATM-Gebühr von 150 Baht eingeführt haben und dies in den USA
    ähnlich ist, so betreibt die Postbank aktuell eine
    Irreführung der Kartennutzer.
    Von der neuen ATM-Gebühr informiert keiner der Automaten in Thailand, bei den meisten wird die einfach als Fee dazugeschlagen. Bei nur einer Bank wird gefragt, ob man mit der Fee einverstanden ist und kann annulieren.
    Die Postbank muss also diese bereits angefallenen Gebühren erstatten und wenn sie das nicht weiterhin tun will,
    ihre AGB ändern. Da die Postbank sich auf stur stellt und
    der Meinung ist, das sei nicht ihr Bier ist eine Klage der richtige Weg. Es geht hier ums Prinzip.

  115. kein_postbanker meint: (17.6.2009 um 21:45) AntwortenReply to this comment

    Hallo,
    in der neuesten Ausgabe von "Finanztest" beschwert sich ein Kunde über die Zusatzgebühren bei der Nutzung der SoarCard in den USA …. vielleicht wird es ja doch noch eine class action Klage …

  116. Hans meint: (18.6.2009 um 06:57) AntwortenReply to this comment

    Hmm, also wenn die Führung von Kreditkarten-Konten den Banken keinen Gewinn bringt, dann frage ich mich wieso meine Kreditkarte keine Gebühren kostet und bei einer Bank ist, die außer Kreditkarten nicht viel anbietet.

  117. Dr. Snuggles meint: (18.6.2009 um 08:10) AntwortenReply to this comment

    m.E. müsste UV selbst bei sichtbarer Angabe, dass eine "Fee" fällig wird, diese nicht selbst tragen da die Postbank nunmal angegeben hat, dass bei diesen bestimmten Visa PLUS Automaten _entgeltfrei_ Geld abgehoben werden kann. Wenn da keine Klausel enthalten ist, dass damit die Entgelte der jeweiligen Bank vor Ort nicht gemeint sind, muss die Postbank eben auch zum Werbeversprechen stehen.

  118. B.Amter meint: (18.6.2009 um 09:12) AntwortenReply to this comment

    @117
    In habe im Mai fast alle ATMs ausprobiert, da eine nach der anderen umstellte und da infomierten alle in großen Lettern auf dem Schirm, dass die Transaction 150 THB kostet und man dies bestätigen musste oder abbrechen kann.

  119. Flummi meint: (18.6.2009 um 15:25) AntwortenReply to this comment

    Mir ist im April/Mai dasselbe passiert wie UV. Mein Schaden ist sogar noch 33% höher.

    Auf das arrogante Ablehnungsschreiben der Postbank für meine Reklamation habe ich eine geharnischte Mail an deren Vorstand verfaßt, mit einem kleinen Verteiler an verschiedene Verbraucherinstitutionen. Die Postbank schweigt dazu seit 3 Wochen…

    Da ich keine Lust habe, meinem guten noch schlechtes Geld hinterherzuwerfen (oder so), indem ich es bei einer Klage von Gericht und Anwälten aufteilen lasse, bleibt mir nur, den Herrschaften etwas Wirbel zu machen. Ich denke da noch an Ombudsmann für Banken (habe ich hier erst gelesen, daß es sowas gibt – ist der genauso "unabhängig" wie der von den Versicherungen, haha), BaFin (Milliarden werden von der Politik durchgewinkt, aber bei Falschdeklaration von Finanzprodukten für 3 Euro ist vielleicht jemand direkt zuständig), Staatsanwaltschaft (gibt immerhin nach 6-12 Monaten ein tolles Einstellungsschreiben mit Briefkopf, ansonsten weiß ja jeder juristische Laie, daß in Deutschland selbst vorsätzlich krimineller Betrug nicht verfolgt wird – Stichwort Dialer, Abowebseiten – sodaß die hier vorliegende Gemengelage aus vollmundiger Werbung und pingeligem Formbriefversand es bei der StA nichtmal ans schwarze Brett der zehn heitersten erfolglosesten Strafanzeigen des Monats schaffen wird).

    Ansonsten fallen mir noch Demonstrationen vor der Postbankzentrale ein (Pappschilder "So nicht!", "Dagegen!", "Über Gebühr!", "Kunde verloren für ein Tom Yum-Gericht!") mit einer Kolonne lautstarker Tuk-Tuk-Fahrer (wir erinnern uns, Ursprungsland der Gebühr ist Thailand).


    Anlage: Brief an den Postbank-Vorstand (zu dem Zeitpunkt war mir noch nicht bekannt, daß diese Gebühr genau in Thailand und erst seit ein paar Tagen vor meinen Abhebungen anfiel, meine Mutmaßung über den Grund der Erhebung ist damit mittlerweile überholt).

    Sehr geehrter Herr Klein,

    hiermit informiere ich Sie über vertragswidriges Verhalten Ihrer Mitarbeiter.
    Ich habe eine Postbank Sparcard 3000 direkt, mit der laut Vertragsbedingungen "Zehn Auslandsabhebungen pro Konto und Jahr entgeltfrei" sind.
    Tatsächlich wurden mir aber im April und Mai diesen Jahres bei vier Abhebungen im Ausland durch Sie (meine persönliche Anrede meint natürlich je nachdem Ihr Unternehmen, Ihre Mitarbeiter oder Ihre Person) Entgelte berechnet. Die Gebühren sind auf den Transaktionsbelegen klar als solche ausgewiesen, ein Irrtum der Postbank ist also kaum vorstellbar. Die unten angefügte Antwort Ihrer Mitarbeiter (Anhang 1) auf meine Bitte um Korrektur wirkt auf mich sehr herablassend und sachlich falsch. Der Verweis auf Vereinbarungen Ihrerseits mit einer Firma Visa, zu der ich keinerlei Geschäftsbeziehungen unterhalte, geht am Thema vorbei. Ebenso ist die Erläuterung, daß die Automaten angeblich bestimmte Anzeigen auf dem Bildschirm machen, unerheblich.

    Ich habe mich gerade eben nochmals vergewissert, daß Sie für Auslandsabhebungen mit dieser Karte unbedingte Gebührenfreiheit zusichern, sowohl im Werbetext auf Ihrer Webseite als auch in den für mich maßgeblichen Geschäftsbedingungen: Keinesfalls wird dort eine Kontaktaufnahme mit der Firma Visa im Vorfeld des Urlaubs gefordert, um sich mit deren Gebührenmodalitäten vertraut zu machen. Auch daß die Gebührenfreiheit von einer bestimmten Bedienungsweise des ausländischen Automaten abhängig sei, finde ich dort nicht erläutert. Welche Gebühren Sie für die Kooperation mit Visa vereinbart haben, hat für mich als Ihr Kunde keine Bedeutung. Im Gegenteil erwächst aus Ihrer Zusage der Gebührenfreiheit sogar die Verpflichtung, sich solche Kooperationspartner auszusuchen bzw. solche Vereinbarungen zu treffen, daß die Abhebungen für den Kunden tatsächlich kostenfrei sind. Wenn Ihnen das – im Einzelfall oder flächendeckend – nicht gelingt, geht dieses Versäumnis zu Ihren Lasten.

    Sie haben also in meinem Fall bei vier Abhebungen Gebühren in Höhe von ungefähr 12 Euro zu Unrecht von mir erhoben und einbehalten. Darüberhinaus verweigern Sie auf Aufforderung die Rückzahlung.

    Wie ich durch Internetrecherchen herausgefunden habe, ist das kein Einzelfall. Offenbar haben Sie im Zuge der Finanzkrise stillschweigend Ihre Abrechnungsmodalitäten geändert, ohne dies nach außen hin mitzuteilen. Für eine tatsächliche Änderung der Verfahren Ihrerseits spricht auch, daß ich sogar eine Abhebung am selben Automaten wie vor knapp zwei Jahren vornahm, diese war damals gebührenfrei, nun haben Sie mir dafür 3 Euro berechnet.

    Ich denke, es ist gerade jetzt in der Vorurlaubszeit der richtige Zeitpunkt, die breite Öffentlichkeit darüber zu informieren, daß die Postbank Sparcard als vermeintlich gebührenfreies Auslandzahlungsmittel für Barabhebungen nicht mehr geeignet ist. Schließlich laufen Tausende Ihrer Kunden Gefahr, in die aufgestellte Gebührenfalle zu geraten. Dies betrifft gerade Altkunden, die sich auf die positiven Erfahrungen mit früheren Benutzungen verlassen, und nun nach dem Urlaub völlig überraschend mit hohen Gebührenrechnungen der Postbank konfrontiert werden. Hätte ich zum Beispiel meine beiden Sparcards jeweils für die zugesicherten zehn Auslandsabhebungen "entgeltfrei" eingesetzt, wären mir von Ihnen bis zu 60 Euro Gebühren eingezogen worden.

    Die von mir im cc dieser Mail informierten Einrichtungen sind nur ein erster Vorschlag, wie wir diesen überraschenden Sachverhalt veröffentlichen können. Bestimmt fallen Ihnen noch mehr Fernsehmagazine und Druckmedien ein, in denen Sie öffentlich zu einer guten Sendezeit die Gebührenpolitik der Postbank erläutern möchten. Die zahlreichen Internetforen sind ebenfalls ein wirksames Mittel zur Verbraucherinformation.

    Unabhängig davon muß auch Ihre irreführende Werbung im Internet geändert werden. "Entgeltfrei" heißt nicht "3 Euro Gebühr pro Abhebung". Hier sehe ich die Verbraucherzentralen als das geeignete Organ, diese Änderung durchzusetzen.

    Sie sind mit dieser Mail über den Sachverhalt unterrichtet, auf Irrtum oder Nichtwissen können Sie und Ihr Unternehmen sich nicht mehr berufen. Ich halte die von Ihnen einbehaltenen Gebühren weiterhin für vertragswidrig und fordere die Rückerstattung. Sollte sich in der Sache nichts tun, werde ich gegebenenfalls die Finanzaufsicht oder Staatsanwaltschaft von Ihrem meiner Ansicht nach rechtswidrigen Verhalten unterrichten.

    Mit freundlichen Grüßen,

    xxx

    P.S.: Wie man mit seinen Kunden alternativ umgehen kann, zeigt ein von mir in einem Internetforum gefundenes Antwortschreiben der Deutschen Kreditbank an ihre Kunden, die mit dem selben Problem wie ich zu tun hatten (siehe Anhang 2). Da kann Ihr Institut bestimmt noch etwas lernen!

    cc:
    info@verbraucherzentrale-bw.de
    info@vz-nrw.de
    wiso@zdf.de
    ratgeber@daserste.de
    plusminus@swr.de
    marktcheck@swr.de
    redaktion@finanztest.de
    redaktion@spiegel.de
    redaktion@capital.de

    ——-
    Anhang 1
    Antwortschreiben der Postbank

    Sehr geehrter Herr …

    vielen Dank für Ihre E-Mail.

    Im Ausland wird an einigen Geldautomaten für jede Bargeldverfügung ein
    Nutzungsentgelt erhoben. Dies wird unabhängig von der Kartenart geltend gemacht.

    Auf Nachfrage bei unserem Kooperationspartner VISA wurde uns bestätigt, dass jeder
    Benutzer vor einer Transaktion an diesen Automaten bestätigen muss, dass er mit dem
    Entgelt einverstanden ist. Es handelt sich hier um ein Nutzungsentgelt, das nicht
    von VISA
    oder der Postbank, sondern ausschließlich von der den Geldautomaten betriebenen Bank
    erhoben wird.

    Da die Zusicherung der Postbank zur Entgeltfreiheit der ersten zehn Auslandsabhebungen
    pro Kalenderjahr mit der SparCard hierdurch nicht berührt wird, und wir keinerlei
    Einflussmöglichkeit
    auf die Entgeltberechnung haben, können wir keine Erstattungen vornehmen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Postbank E-Mail Team

    ——-
    Anhang 2
    Antwortschreiben der Deutschen Kreditbank

    Sehr geehrter Herr …

    vielen Dank für Ihre Nachricht vom …

    Geldinstitute haben in einigen Staaten per Gesetz das Recht,
    Gebühren für Bargeldabhebungen am Automaten zu
    verlangen. Aktuell haben wir, aber auch VISA keinen Einfluss
    auf dieses Vorgehen.

    Wir möchten gern unser Versprechen, weltweit kostenlos
    mit unserer DKB-VISA-Card Bargeld an Geldautomaten
    abheben zu können, einhalten und werden die Ihnen
    entstandenen Kosten selbstverständlich gern erstatten.
    Bitte reichen Sie uns eine Aufstellung der betreffenden
    Buchungen, gern auch per E-Mail, ein.

    Für Rückfragen sind wir gern Ihr Ansprechpartner.

    Mit freundlichen Grüßen

    Deutsche Kreditbank AG

  120. Alf E. Neumann meint: (22.6.2009 um 06:27) AntwortenReply to this comment

    Diese 150 Baht sind in der Tat eine neue Schikane der thailändischen Banken ausländischen Kunden gegenüber – die Thais bezahlen nur 20 Baht fürs Geldabheben. Außerdem ist die Regelung neu, letztes Jahr war das komplett kostenlos.

    Insofern ist die deutsche Bank hier wohl auf dem falschen Fuß erwischt worden. Trotzdem gilt natürlich der (eindeutige) Vertragstext und im Fall des Falles muß die deutsche Bank diese Gebühren der Thai-Bank schlucken.

    Aber genau das ist ja der Sinn des Visa-Verbunds: Es soll für die Endverbraucher einfacher und kostenfreier werden. Das geht aber nur, wenn die großen Banken in Europa & Amerika entsprechenden Druck machen, wenn sich die Banken hier in Thailand solcherart Freiheiten herausnehmen.

    Nebenbei: Es gibt in Thailand noch einige wenige Banken, welche die 150-Baht-Gebühr bislang nicht verlangen. Infos hier:
    http://your-thailand.blogspot.com/search/label/150%20Baht%20ATM%20FEE%20-%20SAY%20NO

  121. Sebastian Schlegel meint: (24.6.2009 um 08:02) AntwortenReply to this comment

    Etwas ähnliches ist mir in der Schweiz bei einer Überweisung passiert: In Chiasso 15.- Domaingebühren nach Karlsruhe überwiesen und entsetzt festgestellt, dass Die Post 12 CHF Gebühren verlangt. Also brav angekreuzt das ich diese Gebühr zahle und ab damit. Ein paar Tage später die Ernüchterung, der Anbieter meldet: Da fehlen 5 Euro. Nachfragen bei der Post sowie seiner Bank ergaben: Keiner hat diese 5 Euro… (ehm ja)

    Daraus wurde in der Zwischenzeit ein fast 3 Jähriger Krieg zwischen mir und den Anbieter wegen dieser 5 Euro. Danke, Schweizer Post!

  122. Kim meint: (26.6.2009 um 13:30) AntwortenReply to this comment

    @83

    Das will ich Dir sagen, wie man auf so einen Blödsinn kommt.
    Die 1250 Euro Mindestumsatz sind dafür gedacht, dass man nicht die Pleitegeier als Kunden haben will – die sind nämlich oft genug unangenehm oder gar im Minus. Das hat mehr etwas mit der "Qualität" des Kunden zu tun als damit, dass viel Geld auf dem Giro erwartet wird. Das haben die Banken nämlich noch lieber auf irgendwelchen Konten mit Laufzeiten.

  123. bbun0815 meint: (27.6.2009 um 19:34) AntwortenReply to this comment

    Diesen Blog finde ich super!
    Insbesondere würde ich zudem an einer Sammelklage teilnehmen.
    Wenn ich wüsste, wie man eine Klage einreicht und den ganzen Ablauf der damit einhergeht (und wenn ich mehr Zeit hätte), würde ich das auch machen.

    Ich habe heute der Postbank letztmalig meinen Widerspruch zugesendet. Am 10.07.2009 gehe ich damit zum Anwalt, sollten die 2x 150 Baht bis dahin nicht zum Wertstellungstermin und dem damaligen Umrechnungskurs gutgeschrieben worden sein.

    Die DKB "betrügt" in diesem Zusammenhang – mal zur Info für alle diejenigen, welche glauben, die DKB verhalte sich korrekt – aber leider auch. Nach USA Aufenthalt hatte ich auch eine Gebühr wegen einer Abhebung. Die DKB habe ich darauf aufmerksam gemacht und sofort wurde der Betrag allerdings zu einem anderen Wertstellungstermin und mit anderem Umrechnungskurs gutgeschrieben (soweit so gut). Die Differenz (Umrechnungskurs des Reklamationstages und nicht des Abbuchungstages) betrug 3 Cent (ohne Zinsen, ca. ein Monat). Ich habe das dann nochmals reklamiert und die 3 Cent erhalten, jedoch den Zinsverlust durch den falschen Wertstellungstermin nicht!

    Alles Betrüger die Ganoven ;-))
    Bzw. die wissen genau, wie sie doch noch ein paar Cent oder Zehntelcent rausschinden. Auf alle Kunden und jeden Auslandseinsatz hochgerechnet, macht das sicherlich VIEL aus.

    Wer jetzt damit nicht klar kommt, dass man sich AUS PRINZIP (und damit ist mir die Betragshöhe, um die es geht, völlig schnuppe) nicht über's Ohren hauen lässt, der möge doch bitte künftig jeden Monat 5 Promille seines Gehalts (ist ja quasi nix, oder?) für einen guten Zweck spenden/einsetzen.

    Grüße, bbun0815

  124. Marc – no have in Sihanoukville Kambodscha meint: (2.7.2009 um 20:40) AntwortenReply to this comment

    Interessante Argumentation, ich bin mal auf das Ergebnis gespannt.

    Btw, hier in Kambodscha zahle ich meist auch 2 USD pro Automatenbenutzung, ein Hinweis auf die Kosten erfolgt ebenfalls, bspw. in der ANZ Royal Bank (Foto: http://www.no-have.net/barbilder/126_8ba73579.jpg ).

  125. anonymus….. meint: (3.7.2009 um 21:38) AntwortenReply to this comment

    @126: In Deutschland gibt es keine "Sammelklage"!

  126. bbun0815 meint: (11.7.2009 um 14:09) AntwortenReply to this comment

    @128: "würde"

    Mein Anwalt meinte, ich solle zur Verbraucherzentrale gehen und denen das Problem melden. Die könnten dann die Postbank wegen der Falschwerbung abmahnen. Das täte denen dann richtig weh.

    Also versuche ich es zunächst so, dass ich (nochmals) Widerspruch gegen den Kontoauszug einlege mit Hinweis darauf, dass der Vorgang nun an die Verbraucherzentrale gemeldet wird und juristische Schritte vorbehalten werden.

    Noch ein Hinweis zur Klage (nur zur Info):
    Mein Anwalt sagte, ich könne die Postbank an der Niederlassung verklagen, an der ich den Auftrag erteilt habe, bzw. die Niederlassung welche bei mir am nächsten liegt. Also nicht beim Gericht der Hauptniederlassung, sondern quasi an jedem Standort, an dem die Postbank eine Niederlassung hat. Dann habe ich es nicht so weit zum Gericht, falls ich klage. Gerichtskosten EUR 75,–.

    Grüße, bbun0815

  127. anonymous meint: (15.7.2009 um 16:30) AntwortenReply to this comment

    *Sarkasmus on*: Dass die Postbank bisher nicht Massenklagen von Sextouristen erhalten hat, wundert mich doch. Vielleicht löst ein Prozess in der Heimat bei jener Zunft eher Nervosität aus.
    *Sarkasmus off*
    Spass bei Seite: Hört sich nach einem interessanten Fall an, den man nur unterstützen kann.
    Die Postbank ist ja schon öfters in Vergangenheit mit nebulösen Geschäftsmodellen aufgefallen, wie zuletzt beim WISO Bankentest dokumentiert.
    Ich persönlich habe bereits eine latente Aversion gegen die Postbank entwickelt, da scheinbar für die Postangestellten vor Ort, das Abschicken eines Packets im kausalen Zusammenhang mit einer Neukonteneröffnung steht.

  128. Yves meint: (7.8.2009 um 04:33) AntwortenReply to this comment

    Postbank – Unterm Strich zahl ich!

  129. Andreas Tilsen meint: (14.8.2009 um 10:47) AntwortenReply to this comment

    Na also – geht doch :-)
    Die Postbank hat mir heute, nach einigem Geplänkel, alle 150 THB Gebühren zurückerstattet.

    Musste nur auf den Udo Vetter seinen Blog hinweisen.

    Danke Udo für Deine vorbildliche Arbeit diesbezüglich. ;-)

    So und nun an alle – holt euch diese miesen Abzockergebühren wieder zurück, dann wird die Postbank auch den Thai Banken mächtig Druck machen, denn auf Dauer werden die auch kein Bock haben, uns jedesmal die gezockten Gebühren wieder gut schreiben zu müssen.

  130. LosFan meint: (15.8.2009 um 09:53) AntwortenReply to this comment

    Ich lebe in Thailand und möchte dazu etwas sagen:

    Die Gebühren werden nicht von der Postbank oder DKB erhoben, sondern von den thailändischen Banken. Mit Beschluss vom Anfang des Jahres hat die TBA (Vereinigung der thailändischen (Privat)banken) beschlossen, ab 1.4.2009 diese Gebühr in Höhe von 150 THB für Abhebungen mit ausländischen Kreditkarten zu erheben. Die meisten Banken haben dies in die Praxis umgesetzt. Es ist aber nicht so, dass man darüber nicht informiert wird. An allen Geldautomaten wird vor Abschluss der Transaktion auf diese Gebühr hingewiesen (in thailändischer oder englischer Sprache, je nachdem welche Sprachführung man gewählt hat) und die Möglichkeit gegeben, diese Transaktion abzubrechen! Genau das mache ich und suche mir den nächsten Automaten, an dem keine Gebühren anfallen. Es gibt noch mindestens 3 Banken, die diese Gebühr nicht erheben und das ATM-Netz in Thailand ist so dicht, dass man nur ein paar Meter laufen muss. Selbst bei mir, der ich nicht in den Ballungs- und Touristengebieten wohne!

    Übrigens hat die TBA wegen des "Aufstands" der Touristen und Expats ihren Mitgliedern zwischenzeitlich empfohlen, diese Gebühr wieder auszusetzen. Leider hält sich nur niemand an diese Empfehlung.

    Allerdings finde ich die Klagen gut, die Links zu diesem Blog habe ich auch in einigen Thailandforen untergebracht, damit die Leutchen dort auch informiert sind!

  131. Udo Vetter meint: (15.8.2009 um 10:03) AntwortenReply to this comment

    @LosFan: Dass die Thai-Banken die Gebühr einseitig eingeführt haben, dass an den Geldautomaten meist darauf hingewiesen wird – alles unbestritten. Trotzdem muss die Postbank sich entscheiden: Wenn sie weiter mit zehn entgeltfreien Abhebungen an allen Visa-Plus-Automaten weltweit (außerhalb Deutschlands) wirbt, dann muss sie eben dafür sorgen, dass sich ihre Vertragspartner daran halten. Ihre Vertragspartner sind auch die Thai-Banken, nämlich über den Visa-Verbund.

    Wenn sie die Entgeltfreiheit vor Ort nicht durchsetzen kann, muss sie die Gebühren eben aus eigener Tasche zahlen. Das ist ja gar nicht mal so systemfremd, denn für die ersten zehn Abhebungen muss die Postbank ja auch intern im Visa-Verbund Gebühren entrichten. Sie subventioniert das nur gegenüber dem Kunden, um ein Zugpferd zu haben.

    Letztlich bleibt der Postbank auch, ihre Werbung zu ändern. Dann kann sie aber nicht mehr mit entgeltfrei werben, weil selbst ein Sternchen hinter dem Wort mit Erläuterung dann unwirksam wäre. Entgeltfrei lässt sich nämlich nicht relativieren.

    Auch das Argument, man könne sich ja einen der seltenen Automaten suchen, an denen keine Gebühr erhoben wird, zieht nicht. Gehört der Automat zum Visa-Verbund, dann kann ich entgeltfrei abheben, egal, was mir der Bildschirm vor Ort sagt. Ich habe mich als Kunde ja auf den Service (über 1 Million Automaten) eingerichtet, da muss ich keine Rundreisen zu anderen Automaten unternehmen. Falls vor Ort darauf hingewiesen wird, wären die 150 Baht juristisch wohl ein Schadensersatzanspruch, weil die Postbank für das Verhalten ihrer Erfüllungsgehilfen (Bank vor Ort) einstehen muss.

  132. Andreas Tilsen meint: (15.8.2009 um 14:53) AntwortenReply to this comment

    Heute gab es Post, von der Postbank bezüglich der Rückerstattung der Gebühren.

    Zunächst einmal, freuen die sich, das sie mir die Gebühren zurück erstattet haben. ( ich mich doch auch :-) )

    Dann teilen die mir aber nochmals eifrig mit, das es ja nicht ihre Schuld sei, sondern die bösen Thai Banken zocken uns ab und darauf hätten sie ja nun angeblich keinen Einfluss.

    Und daher bitten sie mich, zukünftig andere ATM,s aufzusuchen, die uns nicht abzocken.

    LOL :-) Kunststück diese Witzbolde … gibt ja kaum noch Banken, die keine Gebühren zocken, jedenfalls nicht in der Gegend um Sri Sonkran – Nawa im Nordöstlichen Isaan und jedesmal über 50 km nach Sakhon Nakhon zu fahren bringt,s dann hinsichtlich des Zeit und Spritverbrauches ja wohl auch nicht.

    Jedenfalls teilen die mir abschliessend mit, das dies eine kulante "EINMALIGE RÜCKERSTATTUNG" gewesen sei, der zukünftig in gleicher Angelegenheit nicht mehr entsprochen werden kann.

    Tja… also ich seh das genauso wie Udo Vetter, der da schreibt:

    "Wenn sie weiter mit zehn entgeltfreien Abhebungen an allen Visa-Plus-Automaten weltweit (außerhalb Deutschlands) wirbt, dann muss sie eben dafür sorgen, dass sich ihre Vertragspartner daran halten. Ihre Vertragspartner sind auch die Thai-Banken, nämlich über den Visa-Verbund."

    Sollten die mir also zukünftig keine Erstattung mehr zuteil werden lassen, bekommt Udo Vetter meine Advocard ;-)

  133. Flummi meint: (25.8.2009 um 12:24) AntwortenReply to this comment

    Mir haben die Abzocker von der Postbank auch nach vier Monaten noch nichts rückerstattet. Die Werbung haben sie auch noch nicht geändert, obwohl der Vorstand seit 3 Monaten von dem Sachverhalt informiert ist. Das heißt, die Postbank handelt seit da vorsätzlich betrügerisch zum Nachteil ihrer Kunden. Schließlich fallen diese "Gebühren" erst an, wenn es Kunden gibt, die ihrer Werbung Vertrauen schenken, daß die Abhebung kostenlos sei, egal was am Automaten steht. Ich hatte mich nach der ersten Abhebung auf der Postbank-Website vergewissert, ob eine Einschränkung gemacht wird. Wird sie nicht, ich habe erst dann drei weitere Male abgehoben.

    Die seit Monaten informierten Verbraucherzentralen schmarotzen auch nur von meinem Steuergeld, aber eine Abmahnung gegen die Postbank trauen sie sich nicht (vielleicht haben sie Angst, daß ihnen dann das kostenlose Girokonto gekündigt wird).

  134. Andreas Tilsen meint: (25.8.2009 um 14:42) AntwortenReply to this comment

    Hmmm …also bei mir war das Geld, nach meiner zweiten,energischen Mail, in der ich rechtliche Schritte, im Falle der Nichterstattung ankündigte, auf dem Konto.

    Musst evtl. etwas forscher werden – Flummi :-)

  135. Flummi meint: (26.8.2009 um 14:12) AntwortenReply to this comment

    Noch forscher als in meinem Brief (siehe #122)? Das wäre justiziabel. Und ich werde mich hüten, diese rechtswidrigen Abzocker als Kriminelle zu bezeichnen. :)
    "Postbank verklagt von ihr betrogenen Kunden" – naja, das Presseecho wäre mir die 100 Euro ans Rote Kreuz wohl wert.

    Aber ich bin stark dafür, daß die Verbraucherzentralen geschlossen werden.
    *SO* ein Feigenblatt braucht in Deutschland kein Verbraucher.

  136. Jan meint: (25.5.2011 um 00:39) AntwortenReply to this comment

    Hallo Udo,

    wie ist die Sache denn ausgegangen?

    Kann es sein, dass die PoBa folgende zwei Sätze in die Konditionen der SparCard eingebaut hat, nachdem Sie die Klage gewonnen haben?

    "In Einzelfällen können Geldautomatenbetreiber gesonderte Gebühren erheben, die von der Postbank nicht getragen werden können. Dies wird in der Regel bei der Abhebung kenntlich gemacht."

    Grüße, Jan

  137. Udo Vetter meint: (25.5.2011 um 17:24) AntwortenReply to this comment

    Die Postbank hat mir das Geld erstattet und die Kosten des Prozesses übernommen. Zu einem Urteil in der Sache kam es deshalb nicht.

    Die beiden Sätze sind, so weit ich weiß, dann später eingefügt worden.

  138. Chris meint: (3.6.2011 um 12:33) AntwortenReply to this comment

    Nachdem der Prozess ja nun vorbei und gewonnen ist:

    Meine mehrfachen (aber weniger als 10) Abhebungen waren an den VISAPLUS Automaten stets kostenfrei. Meiner SparCard wurde stets nur der abgehobene Betrag belastet und am Automaten war zu keiner Zeit eine Gebühr angegeben worden.

    Das Weiterleiten von Fremdgebühren als Betrug zu bezeichnen, sehe ich dennoch als überzogen an, da ein Betrug 1.)Vorsatz und 2.)einen sich verschafften (Vermögens)vorteil voraus setzt. Vorsatz war es wohl kaum, da die Fremdgebühr der Nicht-EU-Bank nicht bekannt war und die POstbank von diesen Gebühren auch nichts hatte.

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