17.6.2009

Vorbildlich belehrt

Aus dem Posteingang eine Anekdote zur Polizeiarbeit:

Meine Mutter fuhr vergangenen Winter mit dem Auto nachts über eine kurvige Landstraße und streifte dabei einen am Straßenrand befindlichen schwarz-weißen Plastik-Pöller (die üblichen Fahrbahnbegrenzungen).

Kein Schaden am Auto und Pöller erkennbar. Dennoch rief meine Mutter bei der Polizei an, um den potentiell beschädigten Pöller zu melden und die notwendingen Personen- und Kontodaten durchzugeben; das ganze über das Auto-Telefon.

Nach Erklärung des Vorfalls aber noch vor Nennung der Personendaten fiel ihr die Dame am anderen Ende ins Wort und wies meine Mutter darauf hin, dass sie sich der Fahrerflucht schuldig gemacht hätte, da sie die Fahrt nach dem “Unfall” fortgesetzt hat und nun erst von unterwegs aus die Polizei informiert.

Meine Mutter nahm dies als freundlichen Hinweis auf, das Gespräch ohne Nennung weiterer Daten zu beenden (die Telefonnummer war ohnehin unterdrückt und das Handy auf den Arbeitgeber meines Vaters zugelassen). Da ist man mal ehrlich (bei solch einem “Unfall” wohl nicht die Regel) und meldet sich freiwillig und bekommt dafür auch noch Undank entgegengebracht.

Erwartungsgemäß ist bis heute nichts passiert.

57 Kommentare zu “Vorbildlich belehrt”

  1. Stefan (Link) meint: (17.6.2009 um 10:56) AntwortenReply to this comment

    Das passiert recht häufig. Z. B. ein Bekannter, dem der Spiegel abgefahren wurde, der damit zur Polizei fuhr um Anzeige zu erstatten und dem vorgeworfen wurde, sich damit unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben. Any Questions?

  2. Fincut meint: (17.6.2009 um 11:07) AntwortenReply to this comment

    Telefonnummern im Fest- und Mobilnetz kann man nicht "unterdrücken". Es wird dabei nur ein Signal mitgegeben, dass dem Empfangsgerät erklärt, die Nummer nicht anzuzeigen. Die Telefonanlagen in den Notrufzentralen ignorieren dieses Signal.

    Ich würde auch nicht erwarten, dass in dem Fall noch etwas passiert. Es wäre technisch aber problemlos festzustellen, welches Handy von wo aus angerufen hat.

  3. 4thmarch meint: (17.6.2009 um 11:10) AntwortenReply to this comment

    Bevor hier ein Mandant in die Pfanne gehauen wird – Verjährung ist durch?

    Der freundliche Hinweis der Dame am anderen Ende sollte sicher eine Belehrung werden, dass alles, was man sagt, aufgezeichnet und verwendet werden kann.

  4. Treverer meint: (17.6.2009 um 11:16) AntwortenReply to this comment

    ha, ist mir vor rund 15 jahren genauso ergangen. nur war der leitpfosten wirklich kaputt (nö, ist sogar übers auto geflogen :-) ) und ich hatte kein handy. also rief ich später an, als ich endlich telefonieren konnte. pumpt der polizist mich auch gleich an, konnte aber meine frage, ob ich denn neben dem defekten pfosten warte solle, bis zufällig die polizei vorbei käme, nicht recht beantworten. nie wieder was von gehört, obwohl es ja definitiv kosten gab… realtitätsfremd…

  5. Spiegeldieb meint: (17.6.2009 um 11:31) AntwortenReply to this comment

    @1 Stefan:
    Man lässt sich seinen Spiegel doch nicht abfahren! Der wird immer nur geklaut! Dann zahlt auch die Teilkasko!
    Auf der ersten Polizeidienststelle wollte mir der Polizist das schlicht nicht glauben und hat sich geweigert, eine Diebstahlanzeige aufzunehmen. Bei der nächsten Polizeidienststelle hab ich ein freundlichen Grinsen geerntet: "Na, wenn Sie meinen!"
    Damals, als die Autos noch so Metallstangen für den besseren Radioempfang hatten, wurden mir diese auch regelmäßig geklaut.

  6. Knurr meint: (17.6.2009 um 11:32) AntwortenReply to this comment

    Und jetzt schauen wir alle in den Gesetzestext und stellen fest, dass man sich nach einem Unfall wirklich nicht vom Unfallort entfernen darf.

    Ggf. wartet man halt, bis jemand vorbeikommt, der für einen die Polizei verständigt (nach einer angemessenen Wartezeit darf man natürlich selber zur Polizei fahren).

  7. torben meint: (17.6.2009 um 11:38) AntwortenReply to this comment

    Ähnliches wie Stefan (#1) kenne ich aus dem Bekanntenkreis. Ein entgegenkommendes Fahrzeug streifte einen Freund und fuhr weiter, der rief unmittelbar die Polizei an und informierte sie von dem Unfall. Der Polizeibeamte am anderen Ende war wohl etwas genervt und fragte ob er nicht bei der Polizeidienststelle vorbei kommen könne, dann würde dort der Schaden, an seinem nahezu wertlosen "Führerscheinneulingsfahrzeug", aufgenommen werden. Auf der Wache angekommen wurde er dann auch damit konfrontiert hier ebenfalls, wie der andere Unfallfahrer, eine Fahrerflucht begangen zu haben. Da dankt man die Ehrlichkeit und die Arbeitsersparnis für die Polizei auf sehr zweifelhafte Art und Weise. Auch der Hinweis, der Beamte am Notruf habe eben dieses Vorgehen vorgeschlagen, fruchtete nicht. Aber passiert ist in diese Richtung dann glücklicherweise nichts. Ist jetzt die einzige Konsequenz auch bei Bagatellunfällen unbedingt ein Streifenhörnchen antanzen lassen zu müssen? Zumal ja in der Regel dann auch ein kleine OWiG Geld fällig wird. In Berlin waren bei einem leichten Parkrämpler die Polizisten sehr freundlich und verzichteten, um meine Ehrlichkeit zu belohnen, auf ein solches OWiG Geld und der Fahrer des anderen Fahrzeuges, bei welchem das Kennzeichen lediglich eingedellt wurde, verzichtete auch darauf sich ein neues "glattes" Kennzeichen bezahlen zu lassen. Manchmal lohnt sich Ehrlichkeit eben doch, aber ein mulmiges Gefühl muss der gesetzestreue Bürger dennoch haben, man weiß ja nie an was für "Freunde und Helfer" man gerät…

  8. JM meint: (17.6.2009 um 11:39) AntwortenReply to this comment

    Das hakt von daher etwas, als dass die Rufnummernunterdrückung bei Anrufen an die Polizei technisch unmöglich ist. Dies wird jedem Referendars-Jahrgang immer wieder stolz bei Führungen durch Polizeipräsidien und -inspektionen demonstriert.

  9. Spiegeldieb meint: (17.6.2009 um 11:51) AntwortenReply to this comment

    @6 Knurr:
    Danke für den Hinweis. Ich habe es mal gemacht und festgestellt, dass man sich sehr wohl vom Unfallort entfernen darf:
    Nämlich wenn man "eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen [seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit] zu treffen".
    Bei einem Pöller denke ich mal, dass die "angemessene Zeit" recht kurz ist: Der Pöller selbst wird kaum etwas feststellen wollen. Und der Eigentümer des Pöllers kommt nur eher selten vorbei.

  10. Hari meint: (17.6.2009 um 11:55) AntwortenReply to this comment

    Ich bin mal mit dem Fahrrad gegen ein in meiner Strasse parkendes Auto gestürzt. Mitten in der Nacht. Nein, nicht was ihr denkt, es regnete und beim vom Rad steigen, bin ich mit dem Regencape am Lenker hängengebliebe ;-) Ich konnte zwar nix sehen, war mir aber sicher, dass es eine Schramme geben musste. Halt ein Fall für die Haftpflicht.

    Die Nachbarn kannten den Halter des Fahrzeugs auch nicht. Also klemmte ich einen Zettel mit meinen Daten hinter den Scheibenwischer. Zusätzlich schrieb ich eine Mail an die Polizeidienststelle mit der Bitte mir die Daten des Halters zu nennen oder meine umgekehrt weiterzuleiten. Als Antwort bekam ich auch nur eine Fahrerflucht-E-Mail mit der Aufforderung mich unverzüglich selbst anzuzeigen. Gott sei Dank meldete sich der Halter kurze Zeit später und war sehr dankbar.

    Das sind doch Situationen in denen man sich überhaupt nicht korrekt verhalten kann. Auf dem Dorf fahre ich nicht mitten in der Nacht zur nächsten Dienststelle – womöglich ohne Auto – oder warte im Regen eine undefinierte Zeit.
    Verstehe jetzt immerhin, warum viele Leute in solchen Fällen einfach weiterfahren und nichts bemerkt haben wollen.
    Schade, wäre doch ein Leichtes solche Bagatellfälle einfacher zu handhaben.

  11. muzz meint: (17.6.2009 um 11:57) AntwortenReply to this comment

    Rein hypothetisch: Wenn ich also irgenwo am Ende der Welt ohne Zeugen einen "Pöller" anrempeln würde, einfach weiterführe, mich später bei der Polizei meldete und ohne Zeugen o.ä. behauptete, ich habe eine Stunde am Unfallort gewartet – das wäre keine Fahrerflucht mehr?

  12. jemand meint: (17.6.2009 um 12:02) AntwortenReply to this comment

    Und die Moral: Bei "Fahrerflucht" nur von Telefonzellen aus bei denen verifiziert keine Kamera in der nähe hängt anrufen… *seufz*

  13. bo meint: (17.6.2009 um 12:06) AntwortenReply to this comment

    Das liegt aber an der hirnrissigen Gesetzeslage. Nach § 142 StGB ist der Unfallbeteiligte verpflichtet, auch mitten in der Nacht im Nirgendwo zumindest kurzzeitig neben einem beschädigten Pfosten zu warten, ob nicht doch zufällig eine feststellbereite Person vorbeischaut (Polizeistreife, Straßenbauamtsleiter mit Schlafstörungen o.ä.).

    Deshalb immer angeben (ich sage nicht: lügen), man habe 15 oder 30 Minuten gewartet, damit man auf der sicheren Seite ist.

    Mir ist in dem Zusammenhang auch mal was Übles passiert. Ich war im Winter Ende 2003 / Anfang 2004 in der Nacht auf der Durchreise über J.mit Ziel G. Ich bin kein Einheimischer und kannte mich in dem betreffenden Bundesland, insbesondere im Bereich der mittelgroßen Stadt J. nicht besonders gut aus. Auf einer
    glatten, bergigen Bundesstraße bin ich dann trotz Winterreifen und gemäßigten Tempo gegen einen Leitpfosten gerutscht, der auch eine Splitterung und deutliche Schieflage erlitt. Ich habe brav etwas gewartet (völlig sinnlos, aber egal, Vorschrift ist Vorschrift) und habe dann meine Fahrt Richtung Autobahn A… – G. fortgesetzt, weil ich wußte, dass sich ganz nahe an der Autobahnabfahrt G. eine Polizeiinspektion befand. Die Straßen um J. waren witterungsbedingt in einem saumäßigen Zustand, ich hatte nach dem Unfall keinen Nerv mehr,auf solchen Straßen mitten in der Nacht in einer wildfremden, größeren Stadt nach einer Polizeidienststelle zu suchen und ich hatte die – letztlich begründete – Hoffnung, dass wenigstens die Autobahn geräumt sein würde. Etwa 30 km und 30 Minuten später kam ich auch bei der Polizei in G. an und meldete dort den Unfall, vorsorglich auf meine Wartezeit hinweisend.

    Zu meiner großen Überraschung (ich bin selbst Jurist) wurde ich in der Folge trotzdem mit einem Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort überzogen und zwar mit der originellen Begründung, ich hätte zwar gewartet und mich auch 30 Minuten nach der Wartezeit bei der Polizei gemeldet, ohne dass bis dahin irgendjemand sonst den Unfall bemerkt habe. Soweit, so gesetzestreu. Aber – und das sei meine Straftat – ich sei danach nicht zu einer der NÄHER gelegenen, mir aber unbekannten Polizeidienststellen in J. gefahren (Entfernung vom Unfallort: etwa 10 km), wie das Gesetz angeblich zur Meidung strafbaren Verhaltens von mir fordere (im Gesetz steht steht "…einer nahe gelegenen Polizeidienststelle …").

    Weil ich mich auch gegen Schadensersatzansprüche des Bundeslandes (Straßenbauverwaltung) wegen Beschädigung des Pfostens unter Hinweis darauf, dass das Land seiner Streu- und Räumpflicht auf der Bundesstraße nicht nachgekommen sei, zivilrechtlich zur Wehr gesetzt habe, hat die Verwaltung theatralisch ergänzend zu den von der Polizei in G. gleich bei meiner Meldung eingeleiteten Ermittlungen "Strafantrag" wegen Unfallfluchts gestellt, um "Druck zu machen". Dieser Unfug ging dann bis hin zur StA, die das Verfahren dann nach § 153 StPO mit Zustimmung des Gerichts plattmachen wollte, was aber netterweise der Strafrichter nicht mitmachen wollte, da er der Ansicht war, eine Straftat liege erweislich nicht vor. Die Kosten für den Rechtsanwalt, den ich schon um Akteneinsicht zu erhalten mandatiert habe, durfte ich natürlich trotzdem selber tragen, weil das Verfahren dann ohne Gerichtsbeschluss durch die Staatsanwaltschaft selbst nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde. Besten Dank auch!

    Wirklich – ich kann inzwischen jeden verstehen, der bei derartigen, nächtlichen Straßenunfällen ohne Schädigung von Privateigentum anderer einfach Gas gibt und abhaut. Wer sich dagegen gesetzestreu verhält (oder es zumindest versucht), der kann sich auf einigen Spaß gefasst machen.

  14. inga meint: (17.6.2009 um 12:31) AntwortenReply to this comment

    Ich habe mal (als Fußgängerin) versehentlich ein Fahrrad umgestoßen und damit an einem geparkten Auto eine Schramme verursacht. Zettel hingepappt und von zu Hause die Polizei angerufen. Die waren absolut freundlich, haben meine Daten aufgenommen und mich für mein vorbildliches Verhalten gelobt. Keine Vorwürfe wegen Unfallflucht oder sonstigem. Sind halt nicht alle so. Muss auch mal gesagt werden.

  15. Neuling meint: (17.6.2009 um 12:41) AntwortenReply to this comment

    Oh je, dann habe ich ja damals so ziemlich alles falsch gemacht, als ich auf einem Wanderparkplatz einen halbmeterhohen Metallbügel in Schräglage brachte. (Ein Grund, warum seitdem alle meine Autos pip-pip-piep-piieep-piiieeep beim Rückwärtsfahren machen…).

    Nachdem ich mir die Angelegenheit berachtet hatte, entschied ich den Bügel wieder aufzurichten, die Erde schön festzustampfen und dann zur nächsten mir bekannten Polizeiwache zu fahren. Ich sah nämlich von vornherein keinen nachvollziehbaren Sinn darin auf das zufällige Vorbeikommen eines Straßenbauamtsmitarbeiters zu hoffen.

    Die nächste mit bekannte Wache war auch im Nachbarkreis. Der Wachhabende hörte sich meine Geschichte an, notierte sich alles (Falls da noch was nachkäme …) und verzichtete auf jegliche Vorhaltungen in Richtung Fahrerflucht. Das nenne ich Augenmaß und gesunder Menschenverstand, andere möglicherweise aber Strafvereitelung im Amt. Ich habe auch nie mehr von der Sache gehört.

    Nebenbei bemerkt: "Mein" Bügel war nach meinem korrektiven Eingriff nun der mit Abstand am meisten senkrecht stehende auf den ganzen Parkplatz, genau genommen sogar der einzige halbwegs senkrechte.

  16. Markus Stamm meint: (17.6.2009 um 12:45) AntwortenReply to this comment

    @2 Fincut:

    Das ist ein offenbar unausrottbares Märchen.

    In Deutschland und in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wird (auf Grundlage der Teilnehmer-Einstellungen) durch die Vermittlungseinrichtung, die den angerufenen Teilnehmer (B-Teilnehmer) versorgt, bestimmt, ob die Rufnummer des Anrufers (A-Teilnehmer) an den B-Teilnehmer übermittelt wird. Hat der A-Teilnehmer die Übermittlung unterbunden, so übermittelt die Vermittlungsstelle die Rufnummer dem B-Teilnehmer nicht mehr. In Deutschland hat es ein anderes Verfahren auch nie gegeben. (Anders als beispielsweise in der ersten Implementierung einiger nordamerikanischer ISDN-Standards.)

    Es gibt hiervon nur eine Ausnahme, und zwar Anschlüsse, für die das Leistungsmerkmal CLIR-Override (CLIRO) bereitgestellt werden muß. Bei eingehenden Anrufen auf solchen Anschlüssen übergeht die Vermittlungseinrichtung eine etwa durch den A-Teilnehmer angeforderte Unterdrückung der Rufnummer und übermittelt die Rufnummer des A-Teilnehmers in jedem Fall.

    Sollte der A-Teilnehmer per CLIP/No Screening eine von seiner eigentlichen Anschlußnummer abweichende Rufnummer übermitteln, so wird bei Anschlüssen mit CLIRO immer die eigentliche Rufnummer übermittelt, die durch den A-Teilnehmer gewählte Rufnummer kann, muß aber nicht, zusätzlich übermittelt werden. (Bei Anschlüssen ohne CLIRO wird im Falle des CLIP/No Screening nur ein Flag übermittelt, der dem B-Teilnehmer mitteilt, daß die übermittelte Rufnummer durch den A-Teilnehmer vorgegeben und nicht durch eine Vermittlungseinrichtung geprüft wurde.)

    Rechtsgrundlage für die Bereitstellung von CLIRO ist § 102 Abs. 6 TKG. Hierin sind auch die Anschlußarten bezeichnet, für die dieses Leistungsmerkmal bereitgestellt werden muß. Notruf-Anschlüsse der Polizeidienststellen zählen dazu, normale Anschlüsse nur, soweit sie für Notrufe (Notruf per Fax z.B.) verwendet werden.

    Daher müßte man, um beurteilen zu können, ob die Übermittlung der Rufnummer hier wirksam unterdrückt werden konnte, wissen, auf welchem Verbindungsweg die Fahrerin telephoniert hat. Falsch ist jedenfalls die Annahme, daß es dem Endgerät obliegt, die Unterdrückung der Rufnummer durch den A-Teilnehmer "umzusetzen" oder nicht.

  17. DeserTStorM (Link) meint: (17.6.2009 um 13:03) AntwortenReply to this comment

    Undank ist der Welten Lohn. Richtig hat sie es gemacht. Sie hätte ruhig noch doof Kuh sagen können :-)

    Manchmal kann man echt nur noch mit dem Kopf schütteln

  18. keiner meint: (17.6.2009 um 13:43) AntwortenReply to this comment

    @18: Das wäre Beamtenbeleidigung und dann wäre sie GAARANTIERT hochgebockt worden, notfalls vom Schäuble persönlich.

  19. abc meint: (17.6.2009 um 13:44) AntwortenReply to this comment

    Man muss wirklich am Unfallort warten, auch wenn offensichtlich ist, dass sich dadurch für den Geschädigten die Möglichkeit nicht verbessert, einen zu erreichen. Das ist wohl schon ziemlich absurd, ich dachte, das gelte nur, wenn man ein anderes Fahrzeug beschädigt, wo ja offensichtlich ist das die Möglichkeit besteht, dass der Fahrer kommt.
    Ich habe vor ein paar Jahren mal nachts bei glatter Fahrbahn einen Unfall mit wirtschaftlichem Totalschaden beim Auto und leichten Schäden an der Leitplanke gehabt. Später habe ich dann entweder die Polizei, oder ich glaube das zuständige Straßenbauamt informiert, und ihnen die Beschädigung mitgeteilt. Alles was danach passiert ist, war, dass innerhalb der nächsten Wochen irgendwann die Leitplanke repariert wurde. Weder wurde ein Strafverfahren eingeleitet, noch musste ich den Schaden bezahlen.

  20. der echte n.n. meint: (17.6.2009 um 13:46) AntwortenReply to this comment

    @ 11
    richtig! das kann gerade in den fällen, dass man nachts irgendwas fest installiertes angerempelt hat, eh kein schwein überprüfen. :-)

  21. doppelfish meint: (17.6.2009 um 13:53) AntwortenReply to this comment

    Dank der Vorratsdatenspeicherung werden wir solche Straftäter in Zukunft ermitteln und sie ihrer gerechten Strafe zuführen können.

  22. Melvin meint: (17.6.2009 um 14:01) AntwortenReply to this comment

    Tja, formal ist es nicht falsch was die Dame von der Leitstelle da gesagt hat. Von Amts wegen ist daher wirklich, wie hier auch schon angedeutet ein Strafverfahren einzuleiten. Aber es wäre wohl nicht verkehrt zu sagen, dass für gewöhnlich von der Strafe abgesehen wird, wenn man sich innerhalb einer angemessenen Zeit dann bei der Polizei meldet und alle erforderlichen Angaben macht.

    Wobei für die Frau auf der Leitstelle auch nur ein latenter Anfangsverdacht gegeben war, weil es aus der Definition von VU folgt ja: Kein Schaden? Kein VU!

    Insofern muss man der Leitstellenbeamtin hier durchaus den Vorwurf machen, falsch reagiert zu haben.

  23. Gerd meint: (17.6.2009 um 14:16) AntwortenReply to this comment

    Ob die Rufnummer übertragen wurde oder nicht spielt keine Rolle. Die Polizei kann natürlich herausfinden von welchem Handy und von wo angerufen wurde. Zumindest hier muss das aber beim Provider beantragt (und bezahlt) werden.

    Der Polizist auf der anderen Seite der Leitung wird sich schon überlegt haben, ob der die 20 Euro für die Ermittlung des Anrufers wegen eines nicht beschädigten Pollers beantragt.

  24. stefan meint: (17.6.2009 um 14:37) AntwortenReply to this comment

    Habe mal während meiner Zivizeit mit dem Dienstwagen mit dem Spiegel ein Auto gestreift. Kein Schaden entstanden, aber kein Fahrzeughalter in Sicht, also Handynr. anne Karre geklatscht und noch ebne zur Polizei, das gemeldet… Musste mir auch nur Beleidigungen anhören.

  25. Manuel meint: (17.6.2009 um 14:47) AntwortenReply to this comment

    @7: >>Auf der Wache angekommen wurde er dann auch damit konfrontiert hier ebenfalls, wie der andere Unfallfahrer, eine Fahrerflucht begangen zu haben. … Auch der Hinweis, der Beamte am Notruf habe eben dieses Vorgehen vorgeschlagen, fruchtete nicht. Aber passiert ist in diese Richtung dann glücklicherweise nichts.<<

    Mag wohl sein, aber aufgrund tatsächlich geschehener anderer Vorkommnisse, kannst Du davon ausgehen, dass Dein Freund jetzt bis an sein Lebensende als Unfallflüchtiger im Polizeicomputer steht – mit allen möglichen unschönen Konsequenzen, falls er irgendwann mal wieder Kontakt mit der Polizei haben wird. Angefangen bei Verbalinjurien und endend mit … nun das überlasse ich Deiner Fantasie.

  26. Danny77 meint: (17.6.2009 um 14:48) AntwortenReply to this comment

    Ich musste als Fahranfänger sowas teuer bezahlen.
    Nachts auf einer schneebedeckten Straße bergabwärts gefahren, unten gab es eine Rechtskurve, ich konnte nicht mehr lenken und fuhr geradeaus direkt auf ein Haus zu. Das habe ich auch mit perfekter Zielsicherheit an der Hausecke getroffen.
    Also ich klingele bei dem Hausbesitzer, der läßt mich rein. Da Auto war leider nicht mehr fahrtüchtig. Wir vereinbaren, da dass Auto komplett auf seinem Grundstück stand, dass ich es morgens abschleppen lasse. Am nächsten Morgen war das Auto aber schon abgeschleppt und zwar von der Polzei, und ich solle sofort vorbeikommen, es gäbe eine Anzeige wegen Unfallflucht und Gefährdung des Straßenverkehrs. Als junger Mann hab ich natürlich Schiß gehabt und nichts dagegen unternommen. Heute würde mir das nicht mehr passieren.

  27. bert meint: (17.6.2009 um 15:08) AntwortenReply to this comment

    "das Handy auf den Arbeitgeber meines Vaters zugelassen"

    ey das sind ja privatgespräche! :)

  28. Lauro meint: (17.6.2009 um 17:27) AntwortenReply to this comment

    Nun, hatte selbst vor ein paar Jahren eine Leitplanke beschädigt. Nach 3 Stunden endlich den (damals) zuständigen Gendarmarieposten gefunden und den Unfall gemeldet. Der Beamte erklärte mir dann, dass das ganze Fahrerflucht war, weil ich zu spät gekommen bin.
    Und dann hat er mit einem Augenzwinkern die Unfallzeit am Protokoll um knappe 2 Stunden "korregiert".

    Also es geht auch anderes, aber gut in Österreich ist man ja entspannter als im Norden. ;)

  29. Leiststellenanrufer meint: (17.6.2009 um 17:32) AntwortenReply to this comment

    @ 16.

    Danke für die ausführliche technische Darstellung.

    Mir ist durch die hiesige Lst. bekannt, dass Rufnummern
    bei Wahl der 110 oder 112 immer angezeigt werden.

    Und das ist auch gut so.

  30. UpperPalatine (Link) meint: (17.6.2009 um 17:44) AntwortenReply to this comment

    Gute Idee der Dame von der Polizei: Man bleibt bei einem Bagatellunfall nachts im Winter auf einer kurvigen Landstraße an Ort und Stelle stehen, um trotz nicht sichtbarem Schaden die Polizei zu informieren und provoziert vielleicht noch einen Folgeunfall, weil ja um diese Zeit jeder Autofahrer damit rechnet, dass plötzlich ein KFZ am Straßenrand steht.

    Ich hatte beim Heimweg aus der Arbeit in einem Wohngebiet mal ein parkendes Auto gestreift (Plastikstoßstange an Plastikstoßstange, kein Schaden ersichtlich). Natürlich kein Handy dabei und natürlich keine Chance, irgendwo in den umliegenden 200-300 Wohnungen den Halter des anderen KFZ aufzutreiben. Also schnell nach Hause gefahren, dort die Polizei angerufen. Die haben mir gesagt, ich solle auf der Wache vorbeikommen – "aber erst in einer dreiviertel Stunde, wir haben jetzt Schichtwechsel" – und den Unfall aufnehmen lassen. Zwischenzeitlich nochmal losgefahren und einen Zettel mit Kontaktdaten unter den Scheibenwischer des anderen Fahrzeugs geklemmt. Weiter zur Polizei, die haben dort eine Halterabfrage gemacht und – besonderer Service – extra einen Wagen rausgeschickt, damit sich die Streifenbeamten zusammen mit dem Halter das Fahrzeug ansehen. Fazit: Nix passiert. Die Beamtin auf der Wache wies mich noch freundlich darauf hin, dass ich doch gleich vom Unfallort aus mit dem Handy hätte anrufen können, mein Einwand, dass ich keines dabeihatte wurde aber akzeptiert und mir hat niemand Vorhaltungen wegen meines Vorgehens gemacht. So geht's also auch. Hängt halt leider – wie so oft in Deutschland – davon ab, wie laut der Amtsschimmel gerade wiehert.

  31. jo meint: (17.6.2009 um 19:02) AntwortenReply to this comment

    Eine Freundin erzählte mal, dass sie auf schneeglatter Fahrbahn die Leitplanke durchbrach und auch prompt zufällig jemand vorbeikam der für die Leitplanken verantwortlich war ;)

  32. Lionel Hutz meint: (17.6.2009 um 19:21) AntwortenReply to this comment

    Gut, dass man zumindest 112 auch ohne SIM-Karte anrufen kann …

  33. GxS meint: (17.6.2009 um 19:33) AntwortenReply to this comment
  34. Sinnfrei meint: (17.6.2009 um 19:33) AntwortenReply to this comment
  35. Edding meint: (17.6.2009 um 19:42) AntwortenReply to this comment

    @ 33 nicht mehr lange
    heise.de/newsticker/Kein-...rte–/meldung/132539

    aller guten Dinge sind 3

  36. Lord (Link) meint: (17.6.2009 um 19:43) AntwortenReply to this comment

    @33: Das ist nicht mehr, und die Karte darf auch nicht gesperrt sein – aber wozu gibt es Aldi-Talk; die SIM auf Zensur-Ulla registriert??
    Ich hatte vor einigen Jahren in Leipzig das Erlebnis, daß ich nahe des Bahnhofs beim Einparken ein anderes Auto streifte. Bin daraufhin zu der 100m Luftlinie entfernten Bundespolizeiwache gegangen und hab den Vorfall angezeigt, nach endloser Zeit gingen dann 2 Beamte mit mir mit und machten die Unfallaufnahme. Gegnerfahrzeug war ein 15 Jahre alter Opel mit diversen Vorschäden; bei mir war ein Kratzerchen in der Stoßstange.
    Einige Tage danach hatte ich die Polizei an der Strippe, man würde ein EV gegen mich wegen Unfallflucht einleiten well ich nicht am KFZ verblieben wäre… Es kam dann nichts mehr, mit Ausnahme eines Kostenvoranschlags vom Halter, der 1500€ Reparaturkosten wollte für eine neue Tür und Lackierung der Fahrerseite… Ich war mir sicher daß der Halter das Geld so eingesteckt hat, also hat er die Forderung abzüglich Mwst. von mir überwiesen bekommen; auf Nachfrage teilte ich ihm mit, daß er den rest bekäme wenn ich die ausgebauten Teile von der Werkstatt erhalte….

  37. kenguru meint: (17.6.2009 um 20:29) AntwortenReply to this comment

    … Es war einmal im Mai, auf einem Hundespaziergang zwischen 10:00 und 11:00 Uhr am Vormittag haben wir, neben einem Feldweg, einen aufgebrochenen Safe gefunden.

    OK, nachdem wir wieder zu Hause waren auch die nächste Polizeidienststelle informiert.
    Nach ca. 3-4 Stunden she ich durch unser Küchenfenster, wie irgendjemand die Gartenpforte öffnet und einfach so den rückwärtigen Teil des Grundstücks betritt.
    Solches Verhalten tolleriere ich von niemandem, es sei denn es ist ein Freund oder Verwandter, der sich auskennt.
    Ich gehe also durch die Terassentüre raus, stelle mich hiter die Hausecke und springe dann hervor, laut und deutlich rufe ich, dass die das Person das Grundstück unverzüglich zu verlassen hat, wolle er nicht mit dem Baseballschläger Bekanntschaft schließen.
    Der Zivilgrüne zückte seinen Ausweis um mich zu beruhigen, an der Art wie ich die Keule schwang erkannte er aber wohl, dass es besser ist die Beine in die Hand zu nehmen, das Grundstück zu verlassen und wie anständige Menschen die Hausklingel zu benutzen, dann zu warten bis ihm geöfffnet wird und dann evtl. wird man auch eingelasse, damit musste der Zivilgrünling allerdings nicht mehr rechnen.

    Der Beginn des Gesprächs verlief dann auch weniger als Polizei/Zeuge denn mehr als Polizei/Beschuldigter, woaufhin sich das Grünlingteam denn auch gleich wieder verabschieden konnte!

  38. Jo Katterturm meint: (17.6.2009 um 20:31) AntwortenReply to this comment

    Bei dem ganzen Schmarren zur Unfallflucht geht eines definitiv baden: der Sinn. Die Unfallbeteiligten haben die Pflicht zum Austausch von Kontaktdaten, um eine Regulierung zu ermöglichen. Verstoßen sie dagegen, begehen sie Unfallflucht.

    Wenn ein Unfallteilnehmer (i.d.R. der Geschädigte) nicht vor Ort ist, dann muss man natürlich alles tun, um ihn zu finden. Bei einem geparkten Auto ist es sinnvoll, zu warten, ob dessen Fahrer zurückkommt. Bei einem Leitpfosten dagegen ist der Unfallgegner bekannt bzw. problemlos ermittelbar (die Kommune, das Straßenbauamt).

    Anderes Beispiel: Zwei Fahrzeuge kollidieren, einer der Unfallbeteiligten haut sofort ab. Damit erübrigt sich für den anderen auch die Pflicht, zu warten, denn der Austausch von Kontaktdaten ist damit nicht mehr machbar; wenn keine Zeugen etc. vorhanden sind, kann er gleich danach abfahren, ohne sich der Unfallflucht strafbar zu machen.

  39. Rumsbirne meint: (17.6.2009 um 20:50) AntwortenReply to this comment

    Jo Katzenturm: Bei welchem Gesetz versteht denn jemand den Sinn dahinter? Noch krasser und aktueller ist das doch bei Kinderpornografie. Das Schlagwort impliziert etwas völlig anderes als im Gesetzestext steht. Beim Thema Unfallflucht ist jedenfalls sehr absurd, dass es wohl vor dem Handyboom seit Mitte 1990er noch sehr viel schwerer war, sich daran zu halten. Wie man liest glauben einige sogar, jeder hätte ein Handy und auch noch einsatzbereit dabei, nur weil schon ein paar Hundertmillionen Geräte verkauft wurden. Dass es da draußen tatsächlich Millionen Menschen gibt, die bewusst ohne Handy unterwegs sind und so in Kauf nehmen, dass kleine, blutjunge, unschuldige Kinder in der Pampa hilflos auf brutalste Weise verbluten müssen, kann sich kaum jemand vorstellen.

    Was war eigentlich die Frage? Ach ja, Überbevölkerung. Ich bin dagegen! Wir haben nicht genug IQ für alle.

  40. Thomas meint: (17.6.2009 um 22:04) AntwortenReply to this comment

    Erst am Wochenende in einem Münchener Straßencafé beobachtet, wie einer mit seinem 5er BMW in eine Golf-Parklücke einzuparken versuchte, und natürlich schob er dann den Hintermann gleich mal 5cm weg.

    Denke in solchen Situationen aber nicht im Traum daran ihn zu verpetzen, da aus meiner Sicht klar war, dass da kein Schaden entstanden ist. Und wo kein Schaden, da auch kein Unfall – Nummernschild war schließlich noch dran.

  41. Tulpe meint: (17.6.2009 um 22:30) AntwortenReply to this comment

    Zwei Wochen vor Leasingende hat sich mein kleiner MR2 mal auf schneeglatter Fahrbahn zur Leitplanke hingezogen gefühlt.
    Kotflügel war ein wenig angekratzt aber an der Leitplanke waren keinerlei Schäden zu erkennen (nichtmal Kratzer!).
    Weils saukalt war, bin ich dann nach Hause gefahren und hab die Sherrifs von dort aus angerufen.
    Die kamen nach 2 Stunden und haben mir eine Standpauke von wegen "unangemessener Fahrweise bei Schnee" gehalten.
    Nachdem sie mir dann noch ein Bussgeld abeknöpft hatten wollten sie gehen.
    Wir hatten aber gerade neu gebaut und die Treppe vor unserer Haustüre war eigentlich nur Lehm mit gegrabenen Stufen drinnen, schön mit Schneematsch garniert (der übrigens in der Zeit gefallen war in der die Jungs bei mir drinnen waren :).
    Der eine von den beiden kam dann auch sofort ins Straucheln und knallte böse auf den Allerwertesten und rutschte die Schneematschrutschbahn runter.
    Ich kam dann nochmal auf den Spruch mit "unangemessener * bei Schnee" zu sprechen :P
    Ich glaub der eine hat sogar gegrinst.

  42. isochron meint: (18.6.2009 um 00:17) AntwortenReply to this comment

    @16: Das ist so nicht ganz richtig. Wenn sowohl eine "user provided" (CLIP no screening) als auch eine "network provided" Rufnummer vorliegen, so werden (jedenfalls bei einem ISDN-Anschluss und wenn CLIR beim A-Teilnehmer nicht aktiv war) *beide* Rufnummern an den B-Teilnehmer übermittelt und es ist Sache des Endgeräts, welche es anzeigt (im Regelfall wird es nur die "user provided"-Rufnummer sein, es gibt aber auch Consumer-Equipment, das beide Rufnummern ausgibt). Falls hingegen CLIR beim A-Teilnehmer aktiv war, so bekommt der B-Teilnehmer nur die "user provided"-Rufnummer zu sehen, es sei denn, der B-Teilnehmer hat für seinen Anschluss eben CLIRO.

  43. Hans meint: (18.6.2009 um 06:42) AntwortenReply to this comment

    @40: Ach, das können Sie aus der Ferne beurteilen, daß da kein Schaden entstanden ist? Ich muß sie enttäuschen, bei sowas entsteht oft genug sehr wohl ein Schaden. Bravo, daß Sie so Leute dann decken.

  44. Killerkralle meint: (18.6.2009 um 07:17) AntwortenReply to this comment

    Mein erster Wagen wurde seinerzeit direkt vor meiner Haustür beschädigt – Kotflügel kaputt, Lampen kaputt. Weit und breit kein Unfallverursacher zu sehen. Kommentar der hinzugerufenen Polizei: "Ist doch sowieso ein altes Auto – lohnt sich da eine Anzeige überhaupt?" Meine Gegenfrage: "Wenn eine alte Oma ermordet wird, macht die Polizei dann auch nichts, weil es sich ja nicht mehr 'lohnt'?". Das wurde dann selbstredend als Patzigkeit ausgelegt. War mir dann auch egal, das Desinteresse der Schupos sprach Bände. Auf dem Schaden von 500 DM bin ich dann ohnehin sitzen geblieben. Man hat nur noch an einem Fragment einer Lampe feststellen können, dass es ein Lkw der Marke Soundso war.

  45. Peter meint: (18.6.2009 um 09:10) AntwortenReply to this comment

    @5: hmm, hätten Sie mir diesen Tip nicht früher geben können? Jetzt sind die 120 EUR weg ;-)

  46. Icke meint: (18.6.2009 um 15:47) AntwortenReply to this comment

    Was hat die Dame denn eigentlich daran gehindert, einfach mal kurz stehen zu bleiben und die Polizei anzurufen? Sie hat sich doch sowieso gerade den Schaden betrachtet und festgestellt, dass keine Beschädigungen vorhanden sind. Warum steigt sie dann also in Auto, fährt weiter und telefoniert… auf welche Weise auch immer, während der Weiterfahrt? Und wie soll die Polizei jemals feststellen können, ob der betreffende Poller wirklich keinen Schaden hat, wenn der Unfallort nicht zweifelsfrei feststeht? Ich denke nicht, dass die Fahrerin sich im Nachhinein noch an den genauen Poller erinnern kann/wird. Oder hatte der eine Nummer, den sich die gute Frau notiert hat? So gesehen ist es unverständlich, warum da nichts im Nachgang passiert ist. Wieso gibt man überhaupt Kontodaten an, wenn der Poller nicht beschädigt ist?

  47. Icke meint: (18.6.2009 um 15:50) AntwortenReply to this comment

    @5 und @45: § 145d StGB: Vortäuschen einer Straftat

  48. Spiegeldieb meint: (18.6.2009 um 16:35) AntwortenReply to this comment

    @47 Icke:
    Man kommt zu seinem Auto zurück und sieht, dass der linke Außenspiegel fehlt. Und weil man niemandem erlaubt hat, auf welche Weise auch immer, diesen zu entfernen, erkennt man auch als Laie sofort, "dass eine rechtswidrige Tat begangen worden" ist.
    Und genau dieses Verschwinden des Spiegels bringt man bei der Polizei zur Anzeige.
    Es steht natürlich dem Geschädigten und dem Polizisten frei, Vermutungen über die Ursache des Verschwindens des Spiegels anzustellen. Und aus irgendeinem Grund glauben die Polizisten meist zunächst an einen Unfall, oder im Fall der geklauten Antennen an Vandalismus.
    Wenn aber weder das eine, noch das andere nachweisbar ist, kann man doch als Geschädigter eine Diebstahlanzeige aufgeben. Was spricht denn dagegen? Eine Straftat wurde jedenfalls nicht vorgetäuscht; diese fand tatsächlich statt. Und "wider besseres Wissen" handelt man auch nicht, weil man eben nicht weiß, was wirklich passiert ist.

  49. Icke meint: (18.6.2009 um 17:53) AntwortenReply to this comment

    @ 5,48: so gesehen… richtig ;)

  50. Any meint: (19.6.2009 um 14:54) AntwortenReply to this comment

    Zu meinen, dass nach dem Streifen eines Leitpfostens in voller Fahrt am Auto kein Schaden vorliegt, spiegelt das pragmatische feminine Verhältnis zum Kraftfahrzeug wider ;)

  51. Dazwischenrufer meint: (19.6.2009 um 23:10) AntwortenReply to this comment

    Killerkralle: Als LKW-Fahrer bemerkt man solche Unfälle allerdings tatsächlich nicht unbedingt, denn die Fahrzeuge sind schwer, groß und auch ziemlich laut. Als Berufskraftfahrer wäre Unfallflucht aber besonders veheerend im Gegensatz zu einer Sachbeschädigung, die wohl durch die Versicherung gedeckt ist. Von daher glaube ich eher nicht, dass der Fahrer das Risiko eingehen würde. Irgendeine Oma guckt immer aus dem Fenster.

    Ich saß auch schon einmal in einem Bus, dessen Fahrer unbemerkt in voller Fahrt einen Spiegel eines parkenden Autos abgefahren hat. Ein Motorradfahrer hat ihn darauf aufmerksam gemacht. Die Fahrgäste hatten erst recht nichts bemerkt. Außerdem habe ich einmal einen britischen Militärtruck dabei beobachtet, wie er einen Kippenautomaten in Schräglage gebracht hat und es offensichtlich nicht bemerkt hat. Zusätzlich hatte er wohl zuvor auch einen Holzpömpel gerammt, was ich allerdings nicht beobachtet habe. Die Fälle in denen ein Laster gefährlich über den Bordstein gefahren ist, weil er zu knapp abgebogen ist, was im schlimmsten Fall Menschenleben kostet, zähle ich erst gar nicht.

    Wer allerdings mit einem LKW ohne sichernde Person rangiert, wie es leider im zivilen Sektor völlig üblich ist, der muss wiederum jederzeit damit rechnen gegen irgendwen oder irgendetwas zu fahren.

  52. j4k3 meint: (21.6.2009 um 00:09) AntwortenReply to this comment

    Und der Pöller, der arme Pöller, denk doch mal jemand an den Pöller, war der wirklich unverletzt, von denen gibts nur noch wenige in Deutschland.

    Unfall mit Fahrerflucht. Angefahrender Pöller. Die Dame beliebt wohl zu Scherzen. Was rauchen die eigentlich für ein Zeug auf den Wachen? Und wie viel davon?

  53. omfg meint: (23.6.2009 um 01:37) AntwortenReply to this comment

    "Wenn deutsche Revolutionäre einen Bahnhof stürmen wollten, kauften sie sich erst einmal eine Bahnsteigkarte."
    Zitat Lenin

  54. Punch in face meint: (23.6.2009 um 21:33) AntwortenReply to this comment

    omfg: Die heutigen Russen machen auch keinen besseren Eindruck. Eigentlich ist die Welt doch auch heute ziemlich synchron zumindest in ihren Tendenzen. Ach so, die "typisch deutschen" Attribute findet man weltweit, wenn man nur mit offenen Augen hinschaut und mit den Leuten spricht anstatt immer nur die gleichen Vorurteile aus der Schublade zu ziehen.

  55. affenärschle meint: (25.6.2009 um 13:47) AntwortenReply to this comment

    Was ist, wenn ich "absichtlich" angefahren bin, ist ja dann kein Unfall mehr …. :-)

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