18.6.2009

Links 392

Ich kann es nicht fassen, dass meine demokratische Regierung aller Voraussicht nach ein Gesetz beschließen wird, das der erste mögliche Schritt in eine Diktatur sein kann

Gutachten: BKA kann sehr wohl Löschbitten versenden

Beleg-Schikane: Finanzamt soll Steuerberater bezahlen

Wenn der Polizei was verloren geht

Verbietet die Spaten!

65 Kommentare zu “Links 392”

  1. mez meint: (18.6.2009 um 18:32) AntwortenReply to this comment

    zu "Verbietet die Spaten"

    Wenn ich will kann ich auch jemandem einen Kugelschreiber ins Auge rammen. Oder ihm ein Kissen ins Gesicht drücken bis er erstickt. Oh mein Gott. Ich bin umgeben von tödlichen Waffen und jede Sekunde könnte ich – willenlos und fremdgesteuert durch meinen Computerspielkonsum jemanden damit umbringen. Ich glaub ich schließ mich in meinen Schrank ein und komm nie wieder raus.

  2. Tribble meint: (18.6.2009 um 18:48) AntwortenReply to this comment

    "Wenn der Polizei was verloren geht"

    Das Motto, alles verschwinden zu lassen, weil dann niemand weiß, wieviel fehlt ("also nehm ich alle; denn dann kann er sie nicht zählen und weiß nicht, wie viel fehlen") klappt anscheinend wirklich.

  3. GxS meint: (18.6.2009 um 18:52) AntwortenReply to this comment

    Zur Fassungslosigkeit:
    das ging mir an einem 9.November so, nicht heute.
    Damals beschloss das Parlament, dass der Bevölkerung der Bundesrepublik nicht zu trauen sei und man deshalb das soziale Umfeld jeden Bürgers protokollieren muß und dass die Staatsgewalt natürlich auch jederzeit wissen muss, wann sich der Bürger wo aufgehalten hat. Der erste Schritt in die Diktatur war das damals, nicht heute.

  4. x meint: (18.6.2009 um 19:01) AntwortenReply to this comment

    Von mir aus kann Zensursula ganz Deutschland nebst Einwohnern wegzensieren. Aus ihrer Partei bin ich nämlich schon vor Jahren ausgetreten, Deutschland habe ich vor drei Jahren verlassen und meinen Pass bekommt sie in einem Jahr retour – trotzdem traurig das ganze so aus der Ferne mitbeobachten zu müssen (http://www.bundestag.de/aktuell/index.html – gleich kommt Zensursula im Parlamentsfernsehen).

  5. JLloyd meint: (18.6.2009 um 19:11) AntwortenReply to this comment

    @Wenn der Polizei was verloren geht:
    Beim Beobachten der Justizmeldungen wundert mich keineswegs mehr, dass in D systematisch getreu dem Motto "Recht sei was dem Fiskus nützt, Unrecht was ihm schadet" nach Kassenlage geurteilt wird.

    @3:
    FULL ACK, der aktuelle Schritt ist nur ein weiterer, allersings wesentlicher Baustein. Tyisch beim Durchpeitschen des Gesetzesvorhabens ist auch hier wieder die Kombination aus Angstmacherei, Ungenauigkeit und Eile.

  6. x meint: (18.6.2009 um 19:18) AntwortenReply to this comment

    Guckt alle: http://www.bundestag.de/aktuell/index.html

    Im Bundestag wird grad Geschichte geschrieben..

  7. BWSpieler meint: (18.6.2009 um 19:25) AntwortenReply to this comment

    Dr. Max Stadler kritiserte grade im Bundestagsfernsehen zum Zugangserschwerungsgesetz, hier einige Pkte.:
    - das Zugangserschwerungsgesetz gehört zur Polizeigesetzgebung und ist damit eigentlich Ländersache, also hat der Bund eigentlich nix damit zu tun zu haben
    - laut der schwammigen Formulierung im Gesetz ist zwar die Weitergabe der Daten der Nutzer die auf der Stoppseite landen zur Strafverfolgung verboten, jedoch NICHT die Speicherung und weiterverwendung für andere Zwecke
    - jetzt sprechen wir noch von "Kinderpornografie" und in nem halben Jahr dann genauso wie bei der Maut über eine großflächige Ausweitung für andere Zwecke

  8. HM meint: (18.6.2009 um 19:27) AntwortenReply to this comment

    Was für ein furchtbar weinerlicher Beitrag von Anke Gröner… Es gibt doch schon längst Zensur in Deutschland, die einem verbietet, bestimmte Bücher zu kaufen und Lieder zu singen. Leben wir wegen §86 StGB am Rande einer Diktatur? Wohl kaum.

    So unsinnig und aktionistisch das Internetsperrgesetz auch sein mag, eine grundlegende Änderung unserer gesellschaftlichen Grundordnung kann ich dadurch nicht erkennen.

  9. kenguru meint: (18.6.2009 um 19:31) AntwortenReply to this comment

    ….. kleiner Nebenverdienst der Grünerei, verkauf vermeintlicher Hehlerware, irgendwie muss man sein Gehalt ja aufbessern.

  10. Theodor meint: (18.6.2009 um 19:40) AntwortenReply to this comment

    Das Problem mit den Spaten (wirklich gefährlich) lässt sich doch einfach lösen, in dem demnächst jeder Baumarkt vor jedem Spaten ein Stopp Schild anbringen muss.

  11. Debe meint: (18.6.2009 um 19:58) AntwortenReply to this comment

    @verschwundene Rolex:
    Muss denn nicht bei einer Beschlagnahmung _genau_ protokolliert werden, was die Herren in Grün da einkassieren? Ganz fachfremd hätte ich da jetzt erwartet, dass bei den angeblich (aus Sicht der Beamten damals) hochwertigen Uhren zur Vermeidung von späterem Ärger sofort Fotos gemacht werden und die (ist doch so, oder?) Seriennummern der Uhren von dem Gehäusedeckel abgeschrieben werden.

    Ausserdem hätte ich ein Paket mit möglicherweise extrem teuren Uhren mit Sicherheit nicht mit der Post geschickt – maximale Paketwerte und Versicherung, Geschäftsbedingungen etc. Ist das nicht sogar grob fahrlässig vom verantwortlichen Beamten? Oder ist der gar nicht mehr zweifelsfrei zu identifizieren und haftbar zu machen – handhaben die da Uhren, als wären es Plastikkugelschreiber?

  12. Jörg Sprave meint: (18.6.2009 um 20:07) AntwortenReply to this comment

    Hey, mein Video (verbietet die Spaten) ist im lawblog!

    Es gibt eine ganz anders gemachte Fortsetzung, hier:

    http://www.youtube.com/watch?v=jwJTUBU8aSI

    Gefällt mir selbst besser als der erste Teil.

  13. mdo meint: (18.6.2009 um 20:10) AntwortenReply to this comment

    @UV

    Man sah Sie gestern in einer Talkrunde im ZDF. Dort wirkten Ihre Aussagen so, als wollten Sie mehr bzw. strikteren Jugendschutz in Bezug auf erotische Inhalte im Netz. Sonst wirken Sie meist recht liberal mit Ihren Aussagen.

    War das bei mir richtig angekommen? Falls ja: wie stellen Sie sich denn einen funktionierenden Jugendschutz heute vor, wenn der Besucher _jetzt_ Zugriff auf irgend etwas haben möchte? Sendezeitbegrenzung wie in der ZDF-Mediathek? Oder eher aufwändige (und teure) Systeme, bei denen sich Papa dann doch das Zugangspasswort notiert und der Sohnemann dann eh wieder Zugriff bekommt? Im internationalen Bereich sind die Moralvorstellung zudem viel zu unterschiedlich, als dass man da etwas harmonisiert bekäme. Und ab jetzt gibt es dann noch Opera 10 (mit eingebautem Webserver), so dass jeder Uploader-User von Youp* und Co. dann jetzt einfach selbst hosten kann.

    Falls ich ihre Position falsch aufgefasst habe: mea culpa.

    EDIT: http://markuslanz.zdf.de/ZDFde/inhalt/1/0,1872,7243009_idDispatch:8711396,00.html (rechts, Klingelton-Abzocke)

  14. x meint: (18.6.2009 um 20:24) AntwortenReply to this comment
  15. JM meint: (18.6.2009 um 20:37) AntwortenReply to this comment
  16. J. S. meint: (18.6.2009 um 20:47) AntwortenReply to this comment

    @HM
    Das, was Sie anbringen, ist keine Zensur.
    Es ist jedoch Zensur, wenn Seiten gesperrt werden, die die Regierung kritisch hinterfragen (so geschehen in den skandinavischen Ländern, obwohl die Listen doch nur KiPo-Seiten beinhalten sollten).
    Und glauben Sie mir, sehr weit sind wir davon nicht mehr entfernt.

  17. meistermochi meint: (18.6.2009 um 20:47) AntwortenReply to this comment

    hoffnung karlsruhe.

    die 130.000 leute müssen jetzt auf die strasse!

  18. Spießiger Punker meint: (18.6.2009 um 21:21) AntwortenReply to this comment

    meistermochi: Die gehören nicht nur auf die Straße gesetzt, sondern an die Wand gestellt!

  19. llamaz meint: (18.6.2009 um 21:27) AntwortenReply to this comment

    Das mit den Spaten ist gar nicht so abwegig. Bei Bund haben wir damals noch gelernt wie man den Spaten sozusagen in der letzten Verteidigungslinie einsetzt.

    zu Zensur:
    Ich hab soeben meinen Router neu konfiguriert und zwei auch zukünftig unzensierte DNS Server eingetragen. Hat mich sowieso schon gestört das die Telekom und Freenet die Einrichtung der DNS Umleitung gleich dazu zu genutzt haben um bei negativen DNS Abfragen Werbung zu schalten.

    Und morgen besorg ich mir einen VPN Zugang im Ausland. Da zahl ich halt nochmal 15 EUR extra im Monat für meine Privatsphäre.

  20. Stefan meint: (18.6.2009 um 21:52) AntwortenReply to this comment

    @Wenn der Polizei was verloren geht:

    Bei meiner WBK ist auch ein Eintrag durchgestrichen mit dem netten Vermerk "Bei der Polizei abhanden gekommen" (eine Waffe von mir landete dort mal im Rahmen einer Überprüfung).

    Der Kommissar zu mir "Sorry, bei uns gibt es halt auch schwarze Schafe."

    Wär mal interessant zu wissen, wieviele Schusswaffen jedes Jahr bei der Polizei wegkommen. ;-)

    Edit: Oh, es geht im Link um Uhren. Mein Fehler. Ich dachte, um die Story mit den 7 verschwundenen Waffen von Bürgern, die ich heute schon irgendwo anders las. :-)

  21. Max meint: (18.6.2009 um 22:17) AntwortenReply to this comment

    Wenn der Polizei was verloren geht:

    Wirklich traurig wenn durch die unfähigkeit eines Beamten mal wieder eine Existenz ruiniert wird. Und der Polizist hat keine Konsequenzen zu befürchten. Da verliert man echt den Glauben an das Gute…

    Zensursula:

    War leider klar, dass das Gesetz durchgewunken wird. Ich hab schon mal vorsorglich den DNS-Server umgestellt.

  22. Jay meint: (18.6.2009 um 22:39) AntwortenReply to this comment

    Die Regierung verabschiedet keine Gesetze.

  23. Seth meint: (18.6.2009 um 22:52) AntwortenReply to this comment

    es reicht schon das diese kompetenzsimulanten überhaupt etwas mit dem gesetzgebungsprozess zu tun haben T_T

  24. sb_nulleins meint: (19.6.2009 um 00:41) AntwortenReply to this comment

    Einige Dumpfbacken werden erst hellhoerig wenn es heisst " Hm ja wir haben da "the mother of all weapons" verloren", oder "ups uns fehlt nen Zerstoerer" (ich möchte Anmerken bei uns heissen Zerstoerer (gemeint sind Kriegsschiffe) Fregatten..,,

  25. Bernhard meint: (19.6.2009 um 01:00) AntwortenReply to this comment

    Zu "Polizei zahlt keinen Schadensersatz":

    Die bekämen nur was von mir gegen ein Protokoll, in dem haarklein aufgeführt ist was die mitnehmen. Ansonsten nur über meine Leiche. Das ist ja staatlich sanktionierter Diebstahl.

  26. Richie meint: (19.6.2009 um 08:35) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht sollte Anke Gröner mal Art. 5.2 GG (Abs. 2) lesen…

  27. Dierk meint: (19.6.2009 um 09:18) AntwortenReply to this comment

    Diktatur, meine Damen und Herren, kommt in kleinen Schritten, in leisen Puschen, nicht lauten Knobelbechern. Gestern waren es Terroristen, dann Moslems, dann Menschen, die sich Major von Dachs Standardwerk über den Guerillakampf* zulegen wollten. Jetzt sind es Kinderpornographen, Kindervergewaltiger, Pädophile, Zufallssurfer [schon mal auf eine Kurz-URL von TinyURL etc. geklickt?]. Morgen werden es Demonstranten sein, vor allem die, die für die Einhaltung des Grundgesetzes, demokratischer Verfahrensweisen, Gewaltenteilung eintreten.

    Und übermorgen marschieren Schwarze Garden durch die Straßen …

    *Anderlautenden Gerüchten zum Trotz ist dieses Werk in D weder verboten noch vom Vertrieb ausgeschlossen.

  28. Tom meint: (19.6.2009 um 09:20) AntwortenReply to this comment
  29. Blacky meint: (19.6.2009 um 09:55) AntwortenReply to this comment

    @Anke Gröner:
    "Ich bin zum ersten Mal in meinem Leben als politischer Mensch in Deutschland fassungslos."
    Guten Morgen Frau Gröner, gut geschlafen unter Ihrem Stein?

    @Tom #29:
    Alles, was man über Strobl wissen muß:
    "Thomas Strobl ist Mitglied der Heidelberger Studentenverbindung Alte Leipziger Landsmannschaft Afrania. Seit 1996 ist er mit Christine Schäuble, der Tochter des CDU-Politikers Wolfgang Schäuble, verheiratet."
    (Quelle: Wikipedia)

  30. André meint: (19.6.2009 um 10:01) AntwortenReply to this comment

    @Richie (27)
    5.2 macht aber 5.1 noch lange nicht ungültig. Und da erwiesenermaßen* das benannte Gesetz die Kriterien von 5.2 nicht erfüllt, fallen wir automatisch auf 5.1 zurück.

    Was genau war jetzt noch mal Ihr Argument?

    André

    *die Nachweise, die dafür in den letzten Monaten zuhauf erbracht wurden, können unter anderem in vergangen Beiträgen des Lawblogs nachgelesen werden!

  31. TheDoctor meint: (19.6.2009 um 10:08) AntwortenReply to this comment

    Zum ersten Link, auch wenn es gemein ist:
    Zitat:
    Seit Dienstag, seit sich die Große Koalition, die ich mit meiner Stimme für die SPD auch noch ermöglicht habe….
    /Zitat

    Danke, Anke.

    Fehler macht jeder mal.

  32. zensursula meint: (19.6.2009 um 10:18) AntwortenReply to this comment
  33. meandyou meint: (19.6.2009 um 11:02) AntwortenReply to this comment

    Tja Ulrich Kelber hat auch zugestimmt, auch wenn er diese Entscheidung für falsch hält….

    "Da sich meine Fraktion mit großer Mehrheit dennoch für diesen so veränderten Gesetzentwurf ausgesprochen hat und das Gesetz auf drei Jahre befristet ist, stimme ich zu, da ich diese Entscheidung zwar für falsch, nicht aber für eine Gewissensfrage halte."

    http://www.abgeordnetenwatch.de/ulrich_kelber-650-5786.html

  34. suki11 meint: (19.6.2009 um 11:29) AntwortenReply to this comment

    Zu 1. Link Internetsperren:

    Das Gesetz muss noch durch den Bundesrat (??). Und der hat viele grundsätzliche Einwände angekündigt.

  35. Volkswirt meint: (19.6.2009 um 11:37) AntwortenReply to this comment

    Wir sollten eine neue Petition starten.

    Ziel: Abschaffung des Petitionsrechts.

    Begründung: Die Petition gegen Internetzensur hat der Gesetzgeber vollständig ignoriert. Wenn selbst die erfolgreichste Petition aller Zeiten nicht die geringsten Folgen hat, dann ist das ein Beleg dafür, daß das Petitionsrecht nur dazu dient, dem Bürger ein Ventil für seinen Unmut zu geben und ihm eine Einflußmöglichkeit vorzugaukeln, die nicht existiert. Das Petitionsrecht stellt insofern eine Vorspieglung falscher Tatsachen dar und sollte abgeschafft werden.

  36. suki11 meint: (19.6.2009 um 11:39) AntwortenReply to this comment

    Muss das Internetsperren-Gesetz nicht noch durch den Bundesrat?

  37. (tr) meint: (19.6.2009 um 11:50) AntwortenReply to this comment

    schließe mich der frage von #35 an, weiß jemand mehr?

  38. acicennia meint: (19.6.2009 um 11:59) AntwortenReply to this comment
  39. suki11 meint: (19.6.2009 um 12:00) AntwortenReply to this comment

    Ich frag halt, wegen den erheblichen Bedenken des Bundesrates, von denen ich gelesen habe. Die müssen sicher noch zustimmen.
    http://www.golem.de/0906/67732.html

    Allerdings hat man viele Einwände offenbar bereits "auf dem kleinen Dienstweg" im Gesetz berücksichtigt, so dass das vermutlich durchgeht.

  40. suki11 meint: (19.6.2009 um 12:13) AntwortenReply to this comment

    Nur *ein* weiterer Amoklauf und wir haben die Sperre für "Killerspiele" …
    (Wie immer das auch gehen soll. Aber wen juckt das schon? Uns Prof. Pfeiffer hat sicher schon ne Liste mit bösen Killerspiel-Webseiten.)

  41. JCL meint: (19.6.2009 um 12:27) AntwortenReply to this comment

    @38 (suki1): »Als nächstes muss sich der Bundesrat mit dem Vorhaben befassen. Da es sich nicht um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, könnten die Länder höchstens Einspruch erheben und das Inkrafttreten am Tag nach der Verkündigung im Bundesgesetzblatt verhindern. Damit ist aber nicht zu rechnen, da die Koalition vielen Forderungen des Bundesrates Rechnung getragen hat. Das Gesetz könnte so im Sommer oder Herbst bereits Gültigkeit erlangen.«

    Quelle: <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/140746&quot; rel="nofollow">Heise</a>

  42. anonym meint: (19.6.2009 um 12:29) AntwortenReply to this comment

    Zu Anke Gröner:
    Wie alt muß man werden, um ernstliche Zweifel an der Bundesrepublik Deutschland zu bekommen?
    Die Presse z. B. präsentiert ja gerade in letzter Zeit (aus welchen Gründen auch immer) erwachsene Leute, die den Lesern ungefragt erzählen, daß sie an Gott glauben. Es ist ja ganz unbestritten das Recht jedes Menschen, sich in der Öffentlichkeit nach Kräften zu blamieren. Die Wahl der Mittel dazu stimmt den Beobachter aber oft recht nachdenklich.

  43. Udo von Wittenstein meint: (19.6.2009 um 12:38) AntwortenReply to this comment

    Wer das Urteil zu diesem "Verlust" liest, bekommt den faden Beigeschmack, dass in der Presseveröffentlichung nicht alle Fakten genannt wurden.

  44. Kati meint: (19.6.2009 um 12:45) AntwortenReply to this comment

    Fast möchte man hoffen, dass die SPD-Seiten dann demnächst "zufällig" auf der Schäuble-Liste landen. Wenn's möglich wäre, sogar noch vor dem Bundestagswahlkampf – Projekt 4,9% für die SPD!

  45. inge meint: (19.6.2009 um 13:29) AntwortenReply to this comment

    So langsam trau ich mich nicht mehr, mir unbekannte links anzuklicken.

  46. OldManMoses meint: (19.6.2009 um 13:53) AntwortenReply to this comment
  47. Anonym meint: (19.6.2009 um 14:00) AntwortenReply to this comment

    Mal ganz nebenbei:

    http://www.heise.de/newsticker/Pentagon-uebernimmt-weitere-Entwicklung-des-Online-Shooters-America-s-Army–/meldung/140777

    Wenn das Pentagon Ego-Shooter veröffentlicht, fördert es damit nicht Amokläufer?

  48. gast meint: (19.6.2009 um 14:21) AntwortenReply to this comment

    146 Waffen, davon 67 Kriegswaffen, sind dem Staat seit dem Jahr 2000 abhanden gekommen, dazu kommt dann noch die Waffen, die bei den Landespolizei abhanden gekommen sind.

    http://www.fdp-fraktion.de/webcom/show_websiteprog.php?wc_c=649&wc_lkm=84&wc_id=12367&bis=

    Und zu den Grundrechten: verdachtsunabhängige Kontrollen bei Legalwaffenbesitzern sind jetzt zulässig, im Gegensatz zu Besitzern von illegalen Waffen, bei denen ein Verdacht nötig ist.

  49. Heiner meint: (19.6.2009 um 14:31) AntwortenReply to this comment

    "verdachtsunabhängige Kontrollen bei Legalwaffenbesitzern sind jetzt zulässig, im Gegensatz zu Besitzern von illegalen Waffen, bei denen ein Verdacht nötig ist."

    …was aber tatsächlich irgendwie Sinn macht.

    Bei Fall Nr. 1 WEISS ich, dass die Person Waffen im Haus hat, und kontrolliere, ob die richtig gehandhabt werden.

    Bei Fall Nr. 2 VERMUTE ich, dass die Person Waffen im Haus hat, könnte aber auch falsch liegen. Und da wäre eine verdachtsunabhängige Kontrolle schon übel.

    Über Fall 1 mag man diskutieren, aber obige Gegenüberstellung halte ich für unsinnig.

  50. suki11 meint: (19.6.2009 um 14:40) AntwortenReply to this comment

    Ich freue mich schon ein bisschen darauf, wenn nach der Wahl CDU/CSU/FDP "Killerspiele" sperren. Also alle Webseiten und Foren in denen es um Killerspiele geht (angepriesen werden). Sämtliche Ego-Shooter-Webseiten und Foren über Counterstrike, AA, Call of Duty, Bioshock, Half-Life 3, Quake 5, etc. pp..

    Wir gehen aufregenden Zeiten entgegen … :D

  51. gast meint: (19.6.2009 um 14:59) AntwortenReply to this comment

    @ Heiner:
    weniger Grundrechte für gesetzestreue Bürger, die ihre Zuverlässigkeit bereits nachweisen mußten, als für "Verdächtige"?
    Ach ja und ganz witzig; Wenn man der Durchsuchung widerspricht ist dies der Verdachtsgrund und ggf. Wegfall der Zuverlässigkeit. Also keine Unschuldsvermutung sondern eine event. widerlegbare Schuldvermutung bei Inanspruchnahme seines Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung.

  52. Alex meint: (19.6.2009 um 15:10) AntwortenReply to this comment

    Zu Anke Gröners Text:

    Art. 5 I 3 GG meint nur vorträgliche Zensur, also z.B. die Pflicht der Kontrolle durch staatliche Stellen vor Veröffentlichung eines Artikels. Nachträgliche Zensur wird nicht erfasst und findet natürlich in den verfassungsmäßigen Grenzen auch statt.
    Grundkurs Öffentliches Recht II: Grundrecht FTW

    Aber den Schockzustand kann ich durchaus nachvollziehen. Da ich aber an unseren Rechtsstaat glaube, gehe ich davon aus das diese Regelung keinen Bestand haben wird.

  53. anonym meint: (19.6.2009 um 15:14) AntwortenReply to this comment

    @53 Ist das etwas Neues für Sie? Als in Großbritannien Mitte der 90er (wegen der Schießerei in Dunblane, Schottland) das Waffenrecht verschärft wurde, sagte ein britischer Bürger: Die gesetzestreuen Bürger geben ihre Waffen ab, die anderen behalten sie. So läuft es doch immer. Selber schuld, wer dem Staat etwas glaubt.

    @52 Wenn das amerikanische Heer im Netz das Spiel America's Army anbietet, glauben Sie wirklich, daß Deutschland diese Seite sperrt? Das würde ich gern mal miterleben. In Wirklichkeit haben doch die deutschen Offiziellen derart viel Angst vor den Amerikanern, daß sie sich selten etwas trauen und statt dessen lieber die Daten ihrer Bürger weitgehend bedenkenlos nach den USA verscherbeln. (Würde mich mal interessieren, ob das mit irgendwelchen noch gültigen völkerrechtlichen oder sonstigen Prinzipien vereinbar ist?)

  54. Heiner meint: (19.6.2009 um 15:27) AntwortenReply to this comment

    @53 / Gast:

    Deswegen schrieb ich "Über Fall 1 mag man diskutieren". Es gibt sicher deutliche Kritikpunkte an den Gesetzen. Andererseits weiß ich aus der Praxis, dass dieser "Nachweis der Zuverlässigkeit" auch nicht immer ganz koscher ist.

    Meine Kritik bezog sich darauf, dass man Kommentar Nr. 50 in der Art verstehen konnte: "Wenn schon Eingriff in die Grundrechte, dann wenigstens für alle!"

    Und das wäre eine mehr als fatale Denkweise.

  55. gast meint: (19.6.2009 um 15:57) AntwortenReply to this comment

    @ Heiner:
    dann sind wir uns ja einig, keine Grundrechtseinschränkung, für Niemanden!
    Weder durch Internetsperren noch durch verdachtunabhängige Kontrollen von Wohnungen

  56. x meint: (19.6.2009 um 18:48) AntwortenReply to this comment

    Höhö, so kann man natürlich auch zensieren:

    http://www.spiegel.de/video/video-1008266.html

    Ist wesentlich effektiver als die Stoppschilder von Zensursula. Und der Journalist macht das sicher nicht nochmal *g*

  57. Thomas meint: (19.6.2009 um 18:54) AntwortenReply to this comment

    BITTE ERKLÄRT MIR ENDLICH JEMAND MAL:
    Warum soll das bitte rechtswidrige Zensur sein???
    Ich finde das Gesetz nicht richtig und es ist unnütz und es wird mit Recht dagegen protestiert, aber sagt mir:
    1. In welchem Recht werdet ihr durch dieses Gesetz RECHTSWIDRIG verlezt?!
    2. Ok, ein Richtervorbehalt wäre wohl besser gewesen, aber im Gesetz steht expliziet was auf die Sperrliste darf, dies wird von einem unabhänigem Expertenrat geprüft…! Das macht das Gesetz nicht wirkungsvoller oder richtig oder sonst was, aber das mit diesem Gesetz unsere freiheitliche Grundordnung zerstört werden soll, kann ich nicht nachvollziehen! ERKLÄRT ES MIR, BITTE!!!
    Und scheinbar sind einige-viele der Meinung dieses Gesetz wäre Verfassungswidrig. Warum?

  58. Alex meint: (19.6.2009 um 19:09) AntwortenReply to this comment

    @59

    Aus verschiedenen Gründen. Ich trag mal zusammen was mir jetzt so schnell einfällt. Formal denke ich das Gesetz verfassungskonform, sprich mit Kompetenz (nach Art. 71, 73 Abs. 1 Nr. 7 GG), ordungsgemäßem Verfahren und Form.
    Materiell könnte es allerdings vorallem gegen das Rechtsstaatsprinzip (aus Art. 20 Abs. 1 und 3 GG) verstoßen, dh hier Trennung von Exekutive und Judikative. Denn schließlich entscheidet hier die Exekutive was gesperrt wird und was nicht. Ob da jetzt alle drei Monate fünf Leute drauf schauen, ändert mE nicht viel.
    Und dann ist natürlich weiter die Frage ob der hier stattfindende Eingriff in Art. 10 GG verhältnismäßig ist. Auch hier dran scheitert es meines Erachtens. Z.B. stehen mildere Methoden (Grundrecht schonender), wie die Löschung der Seiten zur Verfügung.
    Das muss für fünf Minuten tippen erstmal reichen, freue mich über Ergänzungen.

  59. Thomas meint: (19.6.2009 um 20:27) AntwortenReply to this comment

    Was Art.10 betrifft:

    Also wer könnte betroffen sein: Zum einen natürlich, die die auf den Listen landen. Doch bei denen ist der Schutzbereich nicht eröffnet, soweit das Gesetz richtig angewendet wird.
    Ansonsten könnten auch Nutzer beeinträchtigt werden, die auf diesem Stoppschild landen. Doch deren Daten werden nicht gespeichert und nicht verwendet. Das man nicht auf die Inhalte zugreifen kann, ist in der Tat eine Einschränkung von Art. 10. Auch ich sehe in Sachen Verhältnismäßigkeit eine Problematik. Vor allem ist fraglich, ob das Gesetz geeignet ist. Aber auch die die Erforderlichkeit uU die Angemessenheit scheinen fraglich.
    Insgesamt ist die Verhältnismäßigkeit wohl eher noch zu bejahen. Denn die Löschung der Seiten ist nicht immer möglich. Die Löschung von Intenretseiten kommt also unter diesem Aspekt nicht als milderes Mittel in Betracht. Einen legitimen Zweck erfüllt die Anderung des Gesetzes wohl. Am Zweifelhaftesten scheint mir die Geeignetheit. Jedoch glaube ich, dass es zwar sachlich ungeeignet ist, aber nicht unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit. Wohl auch weil die Änderung des Telemediagesetzes nach 3 Jahren außer kraft gesetzt wird und eine neurerliche Prüfung der Regelung erfolgt und dann auf eine nicht ausreichenden Erfolg entsprechend reagiert werden kann. Erstmal kann man davon ausgehen, dass einige Nutzer davon abgehalten werden auf kinderpornografische Inhalte zuzugreifen. (Aber ob diese geringen Erfolge diese Eingriffe rechtfertigen, ist zweifelhaft, da stimme ich zu.)

    Das Rechtsstaatprinzip sehe ich nicht verletzt. Die Behörde handelt auf Grundlage eines Gesetzes. Vielleicht müsste ein Richtervorbehalt eingefügt werden, das ist was mir vor allem auch fehlt. Ich glaube aber nicht, dass dieses Fehlen das Gesetz verfassungswidirg macht.

  60. Dierk meint: (20.6.2009 um 10:49) AntwortenReply to this comment

    Ein Gesetz muss effektiv sein [nicht effizient!]. Die Stopp-Schilder vor problematischen Internet-Seiten sind dies nicht, da es ohne Aufwand jedem Laien möglich ist, diese zu umgehen.

    Die Durchführung eines Gesetzes muss überprüfbar sein, und zwar durch ein unabhängiges Gremium. Es darf also nicht sein, dass ein Exekutiv-Organ ein anderes Exekutiv-Organ überwacht. Genau dies wäre aber auch im neu formulierten Gesetz der Fall, da sowohl BKA als auch Bundesdatenschutzbeauftragter zur Exekutive gehören.

    Während das Grundgesetz zwar prinzipiell Eingriffe in Grundrechte zulässt, so bleiben diese allerdings begrenzt. Das ist hier kaum mehr gegeben, denn aufgrund fehlender Überprüfung [s.o.] ist nicht auszuschließen, dass die Liste eben nicht nur für die Handvoll problematischer Kinderpornographie-Seiten genutzt wird. Das geht weiter zu "Killer"spielen, dann kommen Nazi- und Proto-Naziseiten, dannach sozialistisches und kommunistisches Gedankengut. Bereits heute wird das Markenrecht missbraucht, um satirische Seiten verschwinden zu lassen; das neue Zensurgesetz macht dies noch einfacher.

    Auch wenn Frau v.d.L. andauernd betont, es gäbe ein Maßnahmenbündel, gibt es keinerlei Hinweis auf auf weitere, nützlichere Maßnahmen. Im Gegenteil, es stellte sich bereits im Vorfeld heraus, dass der Stoppschild-Paravent nichts weiter als Wegsehen ist. Anstatt die eigentlichen Straftäter zu verfolgen, also die Server vom Netz nehmen zu lassen etc., wird ein wahltaktisches Manöver gefahren.

    Nur weil ein Gesetz existiert heißt dies nicht, dass rechtsstaatliche Prinzipien gewahrt bleiben. Wesentlich ist die Überprüfung durch unabhängige, klar definierte Organe. Legislative – Exekutive – Jurisdiktion, die ersten beschließen Gesetze, die zweiten führen sie durch, die dritten überprüfen die Rechtmäßigkeit. Mir fällt auf Anhieb keine einzige Diktatur ein, die ihre Untaten nicht auf der Grundlage von Gesetzen durchgeführt hat. Alle aber haben die Gewaltenteilung und Überprüfbarkeit aufgehoben – meist gleich als erstes.

    Eine gute Methode, zu überprüfen, ob ein Gesetz unserer Verfassung entspricht, ist es, zu überlegen inwieweit der politische Gegner es in die Hand bekommen darf. Selbst wenn ich Frau v.d.L., Herrn Guttenberg und Herrn Steinmeier traute, möchte ich Innenminister Lafontaine eine Zensurinfrastruktur an die Hand geben? Einem Mann, der bereits als Ministerpräsident im Saarland [damals noch SPD] versuchte, die Pressefreiheit abzuschaffen? Was passiert, wenn die NPD – immer noch eine demokratisch zugelassene Partei! – es schafft, in die Regierung zu gelangen?

    Kein einziges der vom Familienministerium genannten Argument stellt sich als belastbar heraus. In einigen Fällen müssen wir davon ausgehen, dass glatt gelogen wurde. Warum? Logik und Erfahrung sagen, dass Kinderpornographie im Web gar nicht und im Internet nur sehr begrenzt vorkommt. Die Typen nutzen klassische tote Briefkästen, treffen sich unauffällig in Kneipen und Cafés, verschicken Briefe und Pakete, telefonieren.

    Man wird nicht angefixt. Niemand wird zum Pädophilen, weil er Bilder von nackten Kindern sieht, von Kindern, die missbraucht werden, vergewaltigt werden. Niemand. Damit fällt das Schutzargument weg. Ob jemals jemand zufällig über Kinderpornographie im internet gestolpert ist, halte ich auch für sehr zweifelhaft. Sieht man ein Stoppschild ist man vielleicht eher geneigt mal zu kucken, was hinter der Spanischen wand steht …

    Auch wenn im Moment eine fast automatische Strafverfolgung von Besuchern der Stoppschilder aus dem Gesetz genommen wurde, sie wird kommen. Sie wollen Ihrem Chef einen auswischen, einen unliebsamen Nachbarn endgültig loswerden? Kein Problem, schicken Sie ihm eine TinyURL …*

    Wer in einer offenen Gesellschaft leben möchte, wer Freiheit einfordert, muss damit rechnen, dass es Menschen gibt, die diese Offenheit ausnutzen. Da kommen wir nie drum herum. Kindesmissbrauch ist widerlich, Kinderpornographie ist eine Form solchen Missbrauchs. Das gehört verfolgt, die Täter hinter Gitter [Knast oder geschlossene Therapie, egal]. Durch Sichtblenden wird das Problem nicht gelöst. Aber aus einer offenen Gesellschaft wird eine der Unfreiheit.

    *Weitere Tipps gebe ich nicht, Kriminelle müssen sich schon anstrengen.

  61. Seth meint: (20.6.2009 um 12:25) AntwortenReply to this comment

    man kann bereits davon ausgehen das das gesetz erweitert wird auf unbequeme themenbereiche, es ist der weg in den überwachungsstaat, einer von vielen kleinen schritten die das Grundgesetz immer weiter aushöhlen.

  62. Daarin meint: (21.6.2009 um 23:24) AntwortenReply to this comment

    In meinen Augen wird es wahrscheinlich zumindest Anfangs so aussehen, dass die meisten Seiten, die auf der Liste landen dort gar nichts zu suchen haben, weil der Rahmen doch sehr eng gesteckt ist. Es werden viel mehr Anfangs wahrscheinlich die Sachen darauf landen, die man eben nicht so einfach im Ausland löschen lassen kann, weil sie da erlaubt sind (Kunst im weitesten Sinne, Anschein, Posen… oder sind die noch gar nicht verboten?, Teens) nur um zu beweisen, dass das Gesetz ja doch etwas bringt. KiPo ist KiPo, zumindest in den Augen der Bürger.

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