Selbstlähmung

Manchmal frage ich mich, wie viel Ressourcen bei Polizei und Staatsanwaltschaft freigesetzt würden, ließen manche Beamte einfach nur mal die unsinnigsten Strafanzeigen sein. Hier ein Beispiel:

Polizisten wollten nachts die Wohnung meiner Mandantin betreten. Unter Umständen, die auch jemandem, der nicht Rechtswissenschaften studiert hat, dubios vorkommen mussten. Jedenfalls weigerte sich meine Mandantin, die Tür zu öffnen. Sie rief nur, sie lasse niemanden rein, jedenfalls nicht ohne Durchsuchungsbeschluss.

Die Beamten wummerten ein paar Mal gegen die Tür, hatten dann aber nicht den Schneid, sich gewaltsam Zutritt zu verschaffen. Wahrscheinlich gehörte der eine oder andere von der Truppe zu denjenigen, die zwar keine Rechtswissenschaften studiert haben, aber trotzdem zwischen Recht und Unrecht unterscheiden können.

Was dann aber einen der Beamten nicht davon abhielt, Strafanzeige zu erstatten. Wegen „Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte“. Der Tatbestand ist § 113 Strafgesetzbuch und durchaus würdig, einfach mal gelesen zu werden:

Wer einem Beamten Amtsträger … bei der Vornahme einer … Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Das Nichtöffnen einer Haustür als Gewalt? Die Weigerung, die Tür zu öffnen, als Drohung mit Gewalt? Nun ja, auch ohne Jurastudium, nur mit ein wenig Textverständnis, dürfte die Antwort eindeutig ausfallen.

Interessant wird es überdies, wenn man auch noch folgenden Teil der Vorschrift liest:

Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist.

Ich werde dem Staatsanwalt gerne, wenn auch nur äußerst vorsorglich für den Fall, dass er, immerhin ein studierter Jurist und damit zu jeder Textvergewaltigung fähig, Passsivität als Gewalt oder Drohung mit Gewalt auszulegen bereit ist, darlegen, warum sich die Beamten unrechtmäßig verhielten.

Bis dahin ärgere ich mich aber darüber, dass die Strafanzeige geschrieben wurde und zu einem dieser endlosen Verwaltungsvorgänge führte, bei denen nichts rauskommt – bis auf die Selbstlähmung der Ermittlungsbehörden.