Selbstlähmung
Manchmal frage ich mich, wie viel Ressourcen bei Polizei und Staatsanwaltschaft freigesetzt würden, ließen manche Beamte einfach nur mal die unsinnigsten Strafanzeigen sein. Hier ein Beispiel:
Polizisten wollten nachts die Wohnung meiner Mandantin betreten. Unter Umständen, die auch jemandem, der nicht Rechtswissenschaften studiert hat, dubios vorkommen mussten. Jedenfalls weigerte sich meine Mandantin, die Tür zu öffnen. Sie rief nur, sie lasse niemanden rein, jedenfalls nicht ohne Durchsuchungsbeschluss.
Die Beamten wummerten ein paar Mal gegen die Tür, hatten dann aber nicht den Schneid, sich gewaltsam Zutritt zu verschaffen. Wahrscheinlich gehörte der eine oder andere von der Truppe zu denjenigen, die zwar keine Rechtswissenschaften studiert haben, aber trotzdem zwischen Recht und Unrecht unterscheiden können.
Was dann aber einen der Beamten nicht davon abhielt, Strafanzeige zu erstatten. Wegen “Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte”. Der Tatbestand ist § 113 Strafgesetzbuch und durchaus würdig, einfach mal gelesen zu werden:
Wer einem Beamten Amtsträger … bei der Vornahme einer … Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Das Nichtöffnen einer Haustür als Gewalt? Die Weigerung, die Tür zu öffnen, als Drohung mit Gewalt? Nun ja, auch ohne Jurastudium, nur mit ein wenig Textverständnis, dürfte die Antwort eindeutig ausfallen.
Interessant wird es überdies, wenn man auch noch folgenden Teil der Vorschrift liest:
Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist.
Ich werde dem Staatsanwalt gerne, wenn auch nur äußerst vorsorglich für den Fall, dass er, immerhin ein studierter Jurist und damit zu jeder Textvergewaltigung fähig, Passsivität als Gewalt oder Drohung mit Gewalt auszulegen bereit ist, darlegen, warum sich die Beamten unrechtmäßig verhielten.
Bis dahin ärgere ich mich aber darüber, dass die Strafanzeige geschrieben wurde und zu einem dieser endlosen Verwaltungsvorgänge führte, bei denen nichts rauskommt – bis auf die Selbstlähmung der Ermittlungsbehörden.
Also ich sehe da keinerlei Probleme im momentanen Schäuble-System. Nach Galtung ist die Verweigerung sicherlich Gewalt- suche jetzt keine Textstelle heraus aber allein das Ignorieren der Wünsche anderer ist schon Gewalt wenn man die richtige Theorie erwischt und berechtigt war das Ganze sowieso, da immerhin, gegen jeden und immer, Terrorverdacht bestand- und damit Gefahr im Verzug- denke in wenigen Jahren wird das keine STA und keine Richter mehr bezweifeln.
Ist es nun Passivität oder aktiver Widerstand, wenn ein Polizist gegen die Türe drückt und die Türe zudrücke? Wahrscheinlich würde das dann als "Gefahr im Verzug" ausgelegt werden.
Was stelle ich eigentlich so blöde Fragen? Das letzte mal, dass ich die Polizei im Haus hatte, war es das SEK — die schießen wahrscheinlich gleich. Ich hab ziemlich blöd geschaut, weil ich überhaupt nicht damit gerechnet habe. Haben sich in der Hausnummer geirrt. "Buttle" oder "Tuttle", egal — kann ja mal passieren.
Dem Text entnehme ich, das Sie offensichtlich bezahlt werden. Kann Ihre Mandantin das Geld vom Schreiber der Anzeige zurückverlangen oder bleibt sie auf den Kosten sitzen?
Prognose: Einstellung nach § 153(a) StPo und die Kosten bleiben an der Mandantin hängen? Gegenstrafanzeige wegen Verfolgung Unschuldiger?
Wenn man sowas liest, ist es nicht verwunderlich, dass die Polizeigewerkschaften einen rasanten Anstieg von Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte beklagen.
"immerhin ein studierter Jurist und damit zu jeder Textvergewaltigung fähig" geht runter wie Öl und gilt nicht nur bei Juristen.
@4. Ja, vor allem, wenn man bedenkt, dass ja neuerdings im Zweifel auch die Anzahl der Verdächtigen/Ermittlungsverfahren ausreicht, um schwachsinnige gesetzliche Maßnahmen durchzusetzen.
Keine Gewalt! Vorsorglich: Nachtzeit! Mangels Sachverhaltsangaben ist davon auszugehen, dass die Voraussetzungen des § 104 Abs. 1, 2 StPO nicht gegeben sind.
Die Anzeige bleibt dann für mindestens 10Jahre im Polas gespeichert?
Oder welche vorgehensweise passiert bei "Einstellung nach § 153(a) StPo" ?
Beim löschen tun die sich ja sehr schwer.
@3: Wenn da eine andere Einstellung als § 170 II StPO angeboten wird, würde ich als Verteidiger dankend ablehnen und auf Hauptverhandlung pochen. Alles, was kein Freispruch ist, holt einen bei Gericht irgendwann ein. Und sei es nur die § 153er Einstellung.
"[...]zu Lasten des Angeklagten spricht, dass er heute nicht zum ersten mal mit dem Strafgesetz in Berührung gekommen ist[...]" kann man ganz schnell in jedem Plädoyer verpacken.
Es bleibt eben dabei: Vier Quadratmeter grüner Stoff (oder schon blauer?) und ein dummes Gesicht …
Ist das keine strafbare Verfolgung unschuldiger?
Wenn es nur auch für jeden erfolgreichen und rechtlich korrekten Polizeieinsatz einen Blogeintrag geben würde…
@ Darkstalker (#9): "Alles was kein Freispruch ist, holt einen bei Gericht irgendwann ein"
Sie sagen es!
Diese Formen der Einstellung sind damit quasi eine "Strafe", die die StA mal eben so aus eigener Machtvollkommenheit verhängen kann, da im Falle des 153a das Gericht in den meisten Fällen zustimmt und die Beschuldigten meist einknicken und im Falle des 153 die Zustimmung des Beschuldigten perfiderweise noch nicht einmal erforderlich ist.
12/Zzaron: Warum sollte es!? Ist schließlich deren Job, rechtlich korrekt zu handeln. Wäre genau so sinnvoll wie applaudieren im Flieger nach erfolgter Landung.
@ Zzaron (#12): Hätten Sie gerade mal einen kleinen Zettel zur Hand? Dann könnte man das für die vergangenen 10 Jahre kurz nachholen.
Aber im Ernst: Ist es heute tatsächlich schon der Erwähnung wert, wenn sich staatliche Organe rechtmäßig verhalten?
Hm,
bei diesem Eintrag über dysfunktionalen Polizeistellen musste ich wieder mal kurz schmunzeln und an die HBO-Serie "The Wire" denken. Wäre imho auch für den bekennenden "Sopranos"-Seher Vetter empfehlenswert.
Gruß
Natürlich ist es ihr Job sich rechtmäßig und korrekt zu verhalten und meine Intention hinter dem Kommentar war sicher nicht, dass ich den Polizisten nach erfolgreicher Landung Applaus zukommen lassen will. Nur habe ich gelegentlich das Gefühl, dass man die Polizeifehler nur zu gerne bis zum erbrechen breit schlägt, einfach um sich darüber aufzuregen.
Ich habe selber positive und negative Erfahrungen gemacht und bin mir auch im Klaren darüber, dass es natürlich auch bei der Polizei zu unverzeihlichen Fehltritten kommt. Was ich aber mit zunehmender Besorgnis beobachte ist, dass sich viele Menschen dazu hinreißen lassen sehr stark zu pauschalisieren.
Aber das ist nur meine bescheidene Meinung und ich bin mir sicher, dass mir da nun wieder viele widersprechen werden/wollen/würden.
"Nur habe ich gelegentlich das Gefühl, dass man die Polizeifehler nur zu gerne bis zum erbrechen breit schlägt, "
Was sicherlich (auch) am Machtgefälle zwischen den Parteien und der innerbetrieblichen Aufarbeitung solcher Fälle liegt…
… Es war einmal im Mai, auf einem Hundespaziergang zwischen 10:00 und 11:00 Uhr am Vormittag haben wir, neben einem Feldweg, einen aufgebrochenen Safe gefunden.
OK, nachdem wir wieder zu Hause waren auch die nächste Polizeidienststelle informiert.
Nach ca. 3-4 Stunden she ich durch unser Küchenfenster, wie irgendjemand die Gartenpforte öffnet und einfach so den rückwärtigen Teil des Grundstücks betritt.
Solches Verhalten tolleriere ich von niemandem, es sei denn es ist ein Freund oder Verwandter, der sich auskennt.
Ich gehe also durch die Terassentüre raus, stelle mich hiter die Hausecke und springe dann hervor, laut und deutlich rufe ich, dass die das Person das Grundstück unverzüglich zu verlassen hat, wolle er nicht mit dem Baseballschläger Bekanntschaft schließen.
Der Zivilgrüne zückte seinen Ausweis um mich zu beruhigen, an der Art wie ich die Keule schwang erkannte er aber wohl, dass es besser ist die Beine in die Hand zu nehmen, das Grundstück zu verlassen und wie anständige Menschen die Hausklingel zu benutzen, dann zu warten bis ihm geöfffnet wird und dann evtl. wird man auch eingelasse, damit musste der Zivilgrünling allerdings nicht mehr rechnen.
Der Beginn des Gesprächs verlief dann auch weniger als Polizei/Zeuge denn mehr als Polizei/Beschuldigter, woaufhin sich das Grünlingteam denn auch gleich wieder verabschieden konnte!
… Entschuldigung, habe das gestern schon gpostet, aber es passt schon wieder …
Beispiel:
Ein Autofahrer geriet in eine Verkehrskontrolle. Der Aufforderung der Polizeibeamten, auszusteigen, kam er nicht nach. Stattdessen verriegelte dieser die Autotüren von innen.
Nach Meinung des Oberlandesgerichts Düsseldorf stellt das Nichtaussteigen und Verriegeln der Fahrzeugtüren einen strafbaren Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 StGB dar. (OLG Düsseldorf vom 05.06.1996; Az.: 5 Ss 160/96)
Im o.g. Beispiel war kein richterlicher Beschluss erforderlich. Auch hier wurde eine Tür verriegelt, bzw. nicht geöffnet. Hier reichte es offensichtlich aus, durch ein Handeln (Verriegeln der Tür) die Maßnahmen der Polizei zu erschweren. (siehe auch Tröndle/Fischer zu 113 StGB)
Meine Auffassung im vorliegenden Sachverhalt:
Im vorliegenden Fall unterstelle ich einmal, dass die Dame nicht darüber im Unklaren gelassen wurde, dass sie es wirklich mit PVB zu tun hatte und nicht mit z.B. Einbrechern.
Ob die Massnahme der Durchsuchung nun rechtmäßig war oder nicht, hat sie meiner Meinung nach nicht zu beurteilen. Dafür gibt es Gerichte. Ob 104 StPO greift, oder ob und in welcher Form der Richtervorbehalt beachtet worden ist, ggf. auch Gefahr im Verzug vorlag, kann dem Sachverhalt nicht entnommen werden. Auch ist nicht zu erkennen, warum überhaupt durchsucht werden sollte.
113 StGB ist ein Offizialdelikt. Somit blieb den PVB nichts anderes übrig, als eine Anzeige zu fertigen (163 StPO).
@Olli
Schon mal drüber nachgedacht was du da verschwurbelt hast?
Zitat: Im o.g. Beispiel war kein richterlicher Beschluss erforderlich. Auch hier wurde eine Tür verriegelt, bzw. nicht geöffnet. Hier reichte es offensichtlich aus, durch ein Handeln (Verriegeln der Tür) die Maßnahmen der Polizei zu erschweren. (siehe auch Tröndle/Fischer zu 113 StGB)
Im von Udo geschilderten Fall geht es um eine Wohnung, kein Auto! Weiter…
Zitat:Ob die Massnahme der Durchsuchung nun rechtmäßig war oder nicht, hat sie meiner Meinung nach nicht zu beurteilen. Dafür gibt es Gerichte. Ob 104 StPO greift, oder ob und in welcher Form der Richtervorbehalt beachtet worden ist, ggf. auch Gefahr im Verzug vorlag, kann dem Sachverhalt nicht entnommen werden. Auch ist nicht zu erkennen, warum überhaupt durchsucht werden sollte.
Der dumme Pöbel darf sich keine Gedanken machen, kritisch hinterfragen und soll die Anweisungen der Vollzugsbeamten wie gottgegeben hinnehmen, oder wie soll ich das verstehen? Vor allem weil Udo schon von "dubiosen Begleitumständen" spricht.
Wenn so ein staatliches Verhalten vor Gericht durchkommt haben wir einen großen Schritt in Richtung Polizeistaat gemacht!
@Olli
Zwischen aktivem Verriegeln (!) und Nichtaufmachen besteht aber schon ein gewaltiger (!!!) Unterschied.
Das Setzen einer Handlung und das Unterlassen sind eben nicht gleichzusetzen.
Nu?
@ Olli (#22): Vielen Dank für den erhellenden Rspr.-nachweis. Mit meiner strafrechtlichen Halbbildung hatte ich gedacht, daß "Gewalt oder Drohung mit Gewalt oder tätlich angreifen" von der Rspr. so ausgelegt wird, wie der Gesetzgeber das schon vor 140 Jahren vorgesehen hat, nämlich so, daß "die Gewalt für den Amtsträger unmittelbar oder mittelbar über Sachen körperlich spürbar sein muß".
Aber in ihrem Bestreben, alles abzustrafen, was dem Strafverfolgungsanspruch des Staates im Wege steht, legen die Alten Herren in den Senaten eine bemerkenswerte Fantasie an den Tag.
Was soll das? Wenn jemand sich nicht kontrollieren lassen möchte, möchte er sich nicht kontrollieren lassen. Wenn er konkret einer Owi oder einer Straftat verdächtig ist, möge die Polizei gesetzliche Instrumentarien haben, ihn auch gegen seinen Willen zu durchsuchen. Wenn kein konkreter Verdacht besteht, besteht jdf. kein Grund, ihn zu bestrafen, nur weil er den Kontakt zu Polizisten ablehnt.
hi
prinzipiell sind auto und wohnung in bestimmter rechtlicher hinsicht doch vergleichbar, glaub ich, z.B beim "waffen" darin aufbewaren, allerdings bei jeder 2ten verkerskontrolle offensichtlich nichtmehr…
Aber zum erlebniss
Vor ein paar monaten beim einzug einer Freund_in in unser WGhaus haben wir auch die größeren möbel durchs fenster getragen..
nach getaner arbeit rauchte sie im wohnzimmer ne kippe beim schwatzen, während wir so chillten. Das Schloss unserer Haustür klempt anscheinend etwas, was offen-höhrbar auch jemand erhebliche probleme bereitete, weshalb sich meine mitbewohnerin beschloss die tür zu öffnen. Mit einem satz war sie wieder im wohnziummer, drausen stehn die cops! Also bin ich zur (glas)tür, und seh nur wir dort mehrere beamte vor unserer tür stehn/knien und probieren mit dem dietrich das schloss zu öffnen. Nach 10 schrecksekunden und nem dezenten klopfzeichen meinerseits wird auch jemand auf der anderen seite der pforte klar hier ist ja jemand drinnen. Auf meine frage durch die tür, was "sie denn da machen" kommt nur: "sofort die tür auf!" da ich die ersten beamten schon zum gürtel langen seh, hab ich dann lieber geöffnet, wobei ich dann gefragt werde: "Was machen sie denn hier?!"
ich: "Ähh wohnen, und sie?" Nachdem dann 6 beamte in unserem hausflur rumstanden, stellte sich raus, das angeblich jemand einen einbruch gemeldet hatte, weshalb sie(dem funkverkehr nach) das komplette haus umstellt hatten. Der zivile (tippe auf KDD) mit dem dietrich hat sich auch sehr schnell aus dem staub gemacht, wärend die anderen dann von mir und der mitbewohnerin meinen perso (mit ner ganz anderen adresse) sehen wollten. Zur vermeidung irgendwelcher zufallsfunde in dem haus hab ich dem auch folge geleistet…
Aber wenn ich mir das so überlege, eigendlich schon krass, ohne zu klingeln, da offensichtlich ja niemand hätte fliehen können, und dann nicht mal die tür aufbekommen..
@26 Bei Waffen ist zwischen dem KFZ und der Wohnung ein himmelweiter Untschied!
In der eigenen Wohnung gibt es kein führen von Waffen. Im Auto reicht es ein Einhandmesser im Handschuhfach zu haben um gegen das Waffengestz zu verstossen. Dagegen kann ich zuhause mit meiner legalen Pistole, den ganzen Tag am Gürtel rumrennen.
Gibt es nicht auch eine Strafe beim stellen aussichtsloser Strafanzeigen? Man behindert ja auch in gewissem Sinne die Justiz.
@OlliseinLoli (24):
Zitat:
"Zwischen aktivem Verriegeln (!) und Nichtaufmachen besteht aber schon ein gewaltiger (!!!) Unterschied."
Als Nicht-Jurist stellt sich mir die Frage: Angenommen, der Autofahrer hatte die Tür schon verriegelt, bevor er in die Kontrolle kam. Macht es dann einen Unterschied?
Es gibt – neben den Straftatbeständen der falschen Verdächtigung und des Vortäuschens einer Straftat, die aber voraussetzen, dass man vorsätzlich unwahre Tatsachen behauptet oder vortäuscht -nur die Vorschrift des § 469 StPO, wonach bei leichtfertig unwahr erstatteten Anzeigen dem Anzeigenden die Kosten des (auch außergerichtlichen) Ermittlungsverfahrens auferlegt werden können.
Wer aber subjektiv bei der Wahrheit bleibt, darf in Deutschland grundsätzlich gegen jeden Beliebigen oder Mißliebigen nach Herzenslust Strafanzeigen erstatten, die dann auch aufgenommen und durch Polizei und Staatsanwaltschaft beschieden werden müssen. Da gegen die Einstellungen oftmals Rechtsmittel gegeben sind oder zumindest Dienstaufsichtsbeschwerden möglich sind, erhöht in jedem Gerichtsbezirk schon kleine eine Handvoll Querulanten den Personalbedarf spürbar.
"§ 113 I Alt. 1 StGB verlangt als Gewalt weder einen tätlichen Angriff (Alt. 2) im Sinne einer unmittelbar auf den Körper des Beamten zielenden feindseligen Einwirkung (Dreher/Tröndle, § 113 Rdnr. 21 m.w.Nachw.), noch eine durch ein aggressives Verhalten gekennzeichnete (BGHSt 23, 46 (51ff.)) Gewalttätigkeit i.S. von Abs. 2 Nr. 2 dieser Vorschrift (von Bubnoff, in: LK, § 113 Rdnr. 14); auch die zu § 240 I StGB entwickelten Kriterien (vgl. dazu Senat, NZV 1996, 288 = JMBlNRW 1996, 130 m.w.Nachw.) sind nicht übertragbar (Eser, in: Schönke/Schröder, § 113 Rdnr. 42). Gewalt i.S. des § 113 I StGB ist vielmehr eine durch tätiges Handeln (oben a) unmittelbar oder mittelbar gegen die Person des Vollstreckungsbeamten gerichtete Kraftäußerung, für die bei einer gegen Sachen gerichteten Einwirkung erforderlich ist, daß sie von dem Beamten körperlich empfunden wird und er seine Amtshandlung nicht ausführen kann, ohne seinerseits eine nicht ganz unerhebliche Kraft aufwenden zu müssen (BGHSt 18, 133 (134f.); OLG Karlsruhe, NJW 1974, 2142f.; von Bubnoff, in: LK, § 113 Rdnr. 14; Dreher/Tröndle, § 113 Rdnr. 19; Eser, in: Schönke/Schröder, § 113 Rdnr. 42)."
So hat das OLG Düsseldorf in oben zitierter Entscheidung die Gewalt i.S.v. 113 StGB definiert.
Hierzu gibt es auch noch eine sehr kritische Anmerkung von Prof. Seier, alles abgedruckt in NZV 1996 Heft 11.
Armer Staat…
Interessant, ist Passivität also juristisch gesehen offensiv?
Wer nichts zu verstecken hat, muss auch nachts Polizisten in sein Haus lassen! Wer das nicht tut, ist ganz bestimmt KiPo-Raubmord-Kopierer und womöglich sogar noch Paintball-Spieler!
Nur so interessenhalber:
a) wie hätt´s die Dame richtig gemacht ?
b) für was denn dann noch einen Durchsuchungsbefehl, wenn man eh alles zulassen mus
Fragen über Fragen …
Wär ich gerade beim Bümsen gewesen, ich hätte die Büllchen auch nicht hereingelassen. Nachher wollen die noch mitmachen. Die tragen diese dicken schwarzen Dildos bestimmt nicht mit sich herum, weil sie große Schwänze haben.
Es gibt eben zu viel unsinnige und ungerechte Tatbestände! Der Staat schaft ja auch andauernd neue Tatbestände!
Ein abspecken der vielen Tatbestände ist dringend geboten. Sehr vieles kann entkrimininalisiert werden! Z.B. die überhöhten Gesetze des Urheberrechtsklüngels (jene zahlungskräftigen "Wirtschaft"-Nimmersatts) und die vielen und immer mehr gewordenen Prüderiegesetze und "Jugendschutz"-Gesetze (eigentlich Jugenddiskriminierungsgesetze) und vieles mehr könnte abgeschafft werden!
Je mehr unsinnige Verbotsgesetze es gibt, desto mehr Verstöße gegen diese gibt es auch!
Der Staat schafft sich seine Kriminellen selbst!
Und der Staat überlastet seine Justizbehörden mit immer mehr Arbeit selbst!
Warum forden die Mitarbeiter von Polizei- und Justizbehörden nicht die Abschaffung unsinniger und ungerechter Gesetze? Was man so vernimmt, sind die Mitarbeiter von Polizei- und Justizbehörden meist sogar FÜR solche Gesetze, ja wollen sie noch verschäft sehen! Ja in drei Teufels Namen, warum denn das?? Leiden die an Arbeitsmangel, was gar nicht sein kann, oder sind das derartige Moralapostel das sie für solche Spießergesetze sogar erhebliche Mehrarbeit in Kauf nehmen?
* Es muß gelten: So wenig Gesetze wie möglich, nur so viel Gesetze wie nötig!
Und Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen müssten auf schwere Kapitaldelikte beschränkt bleiben!
Bei der jetzigen Gesetzeslage in Deutschland und Europa leben die Bürger ja in ständiger Angst – die intelligenten und gebildeteten jedenfalls, die dummen und ungebildeten merken von all dem nichts.
Einige interessante Sachen nebst weiterführende Hyperlinks findet man dort:
http://fortschrittsinitiative.beepworld.de/
In Frankreich und einigen anderen Ländern war es doch so, daß Polizisten erst ab einer bestimmten Uhrzeit anrücken durften (6 Uhr, 7 Uhr?), um jemanden in seiner Wohnung festzunehmen. Sinngemäß galt doch auch ähnliches hier, oder? Zumindest was Hausdurchsuchungen betraf.
Gerade vor kurzem erst haben sich einige Leute hier in den Kommentaren ziemlich aufgeregt, als von nicht wenigen Kommentatoren Polizisten als oft (!) etwas unterbelichtet dargestellt wurden. Diese Aufregung fand ich schon da recht übertrieben. Wenn Leute ständig in ihren Rechten verletzt werden, nur weil eine Menge Büttel nicht ein paar Meter geradeaus denken können, dann hat das doch schon etwas Skandalöses und außerdem oft auch noch Gewolltes.
> Gerade vor kurzem erst haben sich einige Leute hier in den Kommentaren ziemlich aufgeregt, als von nicht wenigen Kommentatoren Polizisten als oft (!) etwas unterbelichtet dargestellt wurden. Diese Aufregung fand ich schon da recht übertrieben. Wenn Leute ständig in ihren Rechten verletzt werden, nur weil eine Menge Büttel nicht ein paar Meter geradeaus denken können, dann hat das doch schon etwas Skandalöses und außerdem oft auch noch Gewolltes.
Och, mach Dir da keine Sorgen. Diese Poliszisten-sind-auch-nur-Menschen-und wollen-doch-auch-nur-mal-blah-blah-blah-Weichspüler tauchen schon noch hier im Thread auf. Wahrscheinlich aber eher ab Montag, weil mich inzwischen der Verdacht zu plagen beginnt, dass hier aus Amtsstuben kommentiert wird: Anders lässt sich der relative Friede am Wochenende nicht erklären …
@Udo: Vorfall einseitig dargestellt, die "dubiosen Umstände" kurz mal weggelassen, "Anklopfen" an der Wohnungstür als rechtswidrige polizeiliche Maßnahme hingestellt -> bedient jedes Vorurteil bzgl. Rechtsanwälten
@Malte S. u. Matthias: der Rechtsweg steht doch jedem offen, scheinbar rechtswidrige polizeiliche Maßnahmen anzuzeigen (wird dann eben gerichtlich überprüft)
@Dennis: Jeder kann einen Antrag auf Löschung der Daten im Polizeisystem stellen, macht nur kaum jmd., da tut sich von Seiten der Behörde auch keiner schwer damit (Gegenerfahrungen aufzuweisen?)
@Darkstalker: Super Nickname, Du und ich als Hauptsachbearbeiterin für Stalkingfälle werden wohl keine Freunde :/
@RA JM: Hab grad mal meine Uniform (noch grün, bald blau) vermessen, ergibt irgendwie keine 4 qm Stoff, aber vielleicht bin ich auch schlanker als es Dein Bild von einem Durchschnittspolizisten mit dummem Gesicht hergibt (aber ich hab ja auch nicht Geometrie studiert, sind wahrscheinlich Berechnungsfehler)
@Kenguru: Du bist wirklich mein persönlicher Baseballkeulen-Held!!! :/
@Olli: Dein Autofahrer-ich verriegel-bei-einer-Kontrolle-die-Tür-Beispiel hat genauso einen langen Bart wie auch die sonstigen Diskussionen über aktiven und passiven Widerstand (siehe auch Sitzblockaden bei Demonstration)…bücherweise wurden darüber Kommentare verfasst, also belest Euch doch bitte einfach!!!
@Realist: Doch! Der "Pöbel" darf ruhig kritisch die Maßnahmen hinterfragen nachdem(!) die Maßnahme durchgesetzt ist bei Gefahr im Verzuge, ansonsten auch vorher/dabei. Vergleich einfach mal objektiv(!) die Polizeien anderer Länder mit der deutschen Polizei und Du wirst feststellen, dass wir nicht mit Sieben-Meilen-Stiefeln auf einen Polizeistaat steuern und das ist auch gut so!
@Delphinmetzger: "Wenn sich jmd nicht kontrollieren lassen möchte, möchte er sich eben nicht kontrollieren lassen!" Prima! Bis ein Betrunkener ohne Führerschein und Haftpflichtversicherung in Dein Auto fährt, Deinen Beifahrer schwer verletzt und Du auf dem Schaden am Auto sitzen bleibst, weil die Polizei ihn nicht ohne Anfangsverdacht einer Straftat oder OWi kontrollieren durfte, weil dieser den "Kontakt zu Polizisten ablehnt"!
@student-in: Die Polizei ist dem potentiellen Straftäter lieber einen Schritt vorraus und überrascht den Einbrecher bevor er die Polizei überrascht, weil er durch das Klingeln vorbereitet ist! Leider haben wir nicht noch ne Zweitausbildung beim Schlüsseldienst genossen!
So, noch ein paar Schlussworte: Ich wähle nicht die CDU, spiele Paintball und GTA, fahre Motorrad, habe bei Partys die Musik mal zu laut, gehe zu Onkelz-Konzerten, kriege Parkknöllchen, habe viele eher linksorientierte Studentenfreunde und bin definitiv gegen einen Überwachungs- bzw. Polizeistaat. Aber ich fahre nicht betrunken Auto und werfe am 1. Mai auch keine Steine. Ich bin gern Polizistin und deshalb schätze ich aus meiner subjektiven Sicht die grundsätzliche Arbeit (sehr wenige schwarze Schafe ausgenommen) der Polizei in Deutschland als durchaus positiv ein. Dazu gehört auch der rechtliche Rahmen, in dem wir uns bewegen (z.B. Beachtung Nachtzeitschranke bei der Vollstreckung von Haftbefehlen), aber eben auch die Ausschöpfung der rechtlichen Möglichkeiten beim Betreten der Wohnung ohne(!) Durchsuchungsbefehl inkl. Aufbrechen der Tür bei Vorliegen einer konkreten gegenwärtigen Gefahr. (z.B.: bei Suizidandrohung)
So, na dann, bin bereit für die verbale Zerfleischung!!!
Eine Paintball spielende und Onkelz hörende Polizistin?!?! Nachtigall ick hör dir trapsen.
Hihihi…Sorry… DER musste sein
@39:
Ja, kann ich total nachvollziehen. Ich z.B. bin ein hoch promiskuitiver, Kondome verkaufender Bischof. Und auch, wenn ich gern und viel vom Teufel und den Leiden aller, die mich und meine Organisation nicht mögen, in den buntesten Farben erzähle, so liebe ich doch, ich liebe doch alle, ich liebe doch alle Menschen!
@39 Polizistin…..
Hallo Polizistin,
es hat etwas gedauert aber ich wollte mir bei der Antwort schon Mühe geben. Wie viele andere hier auch lese ich mit großem Interesse Udos Berichte oder Links zu Übergriffen oder Verfehlungen von Polizeibeamten oder Justiz. Hin und wieder gebe ich einen Kommentar mit eigenen Erlebnissen dazu ab. Dabei ist mir und hoffentlich auch den anderen bewusst dass die große Mehrheit der Polizisten, Staatsanwälten und Richtern ihren Job verantwortungsvoll und nach den Buchstaben der Gesetze verrichten. Ich freue mich, wenn diese Beamte hier mitlesen, ihre Sicht der Dinge und ihre Erfahrungen hier einstellen und es so zu einer echten Diskussion unter den Kommentatoren kommt. Von Interesse für mich sind natürlich die Berichte über die Fälle bei denen bis dato unschuldige Bürger in die Mühlen der Justiz geraten oder durch Willkür von Beamten zu Schaden kommen und die Schuldigen durch den Corpsgeist von Polizei und Justiz gedeckt werden. Das ist nichts Neues, das war schon bei Benno Ohnesorg so.
Hast Du schon einmal darüber nachgedacht was es für einen unbescholdenen Menschen bedeuten kann aufgrund der Aussage von Polizeibeamten für etwas verurteilt zu werden was man nicht getan hat? Ich denke dabei gerade an so einfache Dinge wie telefonieren während der Autofahrt oder meinetwegen auch Wiederstand gegen Vollstreckungsbeamte wenn man nicht schnell genug seine Haustür geöffnet hat.
Die Einführung neuer Gesetze (die im allgemeinen die Einschränkung von Bürgerrechten bedeuten) begründen unsere Politiker gerne damit dass Polizei und Justiz auf Augenhöhe mit den Kriminellen stehen sollen. Da ist es wohl nicht zu vermessen, Gesetze zu fordern die Bürger und Polizeibeamte auf Augenhöhe stellen. Eine unabhängige Kommission wäre gut. Eine Kommission die entsprechende Eingaben betroffener Bürger unabhängig zu von alther gewachsenen Verbindungen prüfen kann. Sehr utopisch ist das nicht, so etwas verlangt die EU schon seit Jahren von Deutschland soviel ich weiss.
Noch etwas zum Abschluss. Anfangs habe ich erwähnt, das ich glaube das die meisten Polizeibeamten gute Arbeit verrichten. Aber habt ihr den nicht auch diesen anderen auf eurer Wache? Den Kollegen den niemand so richtig mag? Dessen Methoden die allen ein bisschen suspekt sind und die man am liebsten nicht hinterfragt? Die man am liebsten nicht gesehen und mitbekommen hat?
Der Gerd
Einen Qualitätsbeweis lieferte kürzlich auch ein Ebersberger Polizist. Er schrieb in einem Ermittlungsbericht über einen Journalisten, dieser hätte "exhibitionistische Handlungen" an seiner Tochter vorgenommen. Stimmt allerdings nicht, wie der Beschuldigte vor dem örtlichen Amtsgericht nachwies.
Auch die Münchener Staatsanwaltschaft zeigte in dem Zusammenhang eine erstaunliche Leistung. Sie unterstellte dem Mann, der sich schriftlich an die Ebersberger Polizei gewandt hatte und um Erklärung zu den Äußerungen des Polizisten gebeten hatte (und dabei mutmaßte, dass der Polizist hinsichtlich "Logik und Argumentation offenbar überfordert" war), Aussagen, die dieser nachweislich nicht gemacht hat. Umgangssprachlich würde man das Manipulation nennen.
Im Juni 2009 kam es in dem Zusammenhang am Amtsgericht Ebersberg wegen Verleumdung gegen den Polizisten (Text editiert. U.V.)zu einer Verhandlung – ohne Folgen für die Staatsanwaltschaft und Polizisten, aber mit einer Geldauflage für den Beschuldigten, der sich zur Wehr setzte.
Wie sagte der Richter in der öffentlichen Verhandlung: "Wir sind hier in Bayern".
> So, na dann, bin bereit für die verbale Zerfleischung!!!
Schon mit der provokativen Wahl Ihres Nicks haben Sie gezeigt, dass Sie den entscheidenden Punkt meiner Ausführung nicht verstanden haben – hoffentlich nicht, weil Ihnen dieser auch in Ihrer Arbeit fern läge: Dass nämlich Menschen mit besonderen Befugnissen (die Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols, u.a.) auch besondere Verantwortung (Sorgfaltspflichten etc.) haben.
Bzgl. des "Nutzens von Freiräumen" verweise ich Sie einfach auf die Abläufe in den Gefangenensammelstellen zur G8 2007. Manchmal werden eben auch Freiräume genutzt, die es gar nicht gibt. Was mich daran nur betrübt, ist, wie schwer es denn angeblich so korrekten Kollegen der Übeltäter fällt, sich davon auch zu distanzieren.
Ein solcher Korpsgeist steht der Aufklärung von evtl. doch vorgefallenem Missbrauch entgegen und rechtfertigt deshalb, solange er existiert, das Misstrauen des Bürgers.
Grundprinzip eines modernen Staates sollten eben Transparenz und Nachvollziehbarkeit sein: Es besteht keine Notwendigkeit zu blindem Vertrauen. Denn: Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten, oder?
Aber Danke für's mitspielen.
Na das ist doch mal eine sichere Sache. Nachtzeitschranke, Richtervorbehalt… Es sei denn, die begründen Gefahr im Verzuge, aber dann wären sie wohl auch gewaltsam eingedrungen. Das klingt alles in allem nach einer rechtswidrigen Maßnahme. Gegen eine rechtswidrige Maßnahme kann man keinen Widerstand begehen, weil hier das Notwehrrecht greift. Übrigens selbst, wenn man davon ausgeht, dass die Polizisten schon rechtmäßig handeln werden. Das lernt aber auch jeder Beamte schon in der Ausbildung.
Außerdem setzt der Widerstand eine aktive Handlung vorraus. Das Nichtöffnen einer geschlossenen Tür ist wohl keine Handlung.
Alles in allem eher nächtliche Ruhestörung durch die Polizeibeamten. Kann man also ruhig mal eine Ordnungswidrigkeitenanzeige beim Ordnungsamt machen.
Mensch seht es ein – der Bürger hat das Maul zu halten und klaglos alle Handlungen des Leviathan bzw. seines Bodenpersonals duldsam zu ertragen – schließlich ist doch jede Tyrannei besser als der Naturzustand ;)
Vom "Freund und Helfer" hat sich mein Bild der Polizei im letzten Jahrzehnt langsam aber sicher zu dem des "Vollhonks in Uniform" gewandelt.
Ich persönlich möchte mit Angehörigen dieser Berufsgruppe nichts zu tun haben, auch privat nicht.