25.6.2009

Soldaten: Risiko Taschenmesser

Während in Afghanistan deutsche Soldaten Krieg führen, bahnen sich jetzt in Deutschland rechtliche Querelen für arglose Bundeswehrangehörige an. Bei Polizeikontrollen, vor allem in Schleswig-Holstein, sind nämlich Soldaten außerhalb des Dienstes mit einem juristischen Vorwurf konfrontiert worden: Verstoß gegen das Waffengesetz. Ihr Vergehen? Die Soldaten, meist in Uniform auf dem Heimweg ins Wochenende, hatten das “Standardmesser” der Bundeswehr dabei.

Es handelt sich um ein Taschenmesser (Hersteller: Victorinox), allerdings in Form eines Einhandmessers. Die Besonderheit an Einhandmessern ist, dass sie mit einer Hand geöffnet werden können. Problem: Einhandmesser fallen seit neuestem unter das Waffengesetz. Wer so ein Messer bei sich hat, riskiert ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro.

Das Bundesinnenministerium vertritt in einem mir vorliegenden Schreiben eine harte Linie:

Die an Soldaten ausgegebenen Messer vom Typ Bw Einhandmesser Original Victorinox, Jungle Devil und Bw-Kampfmesser Infanterie fallen grundsätzlich unter den Tatbestand des Führensverbots des § 42a Abs. 1 WaffG.

Nur dienstliche Nutzung sei erlaubt. Freizeit, auch in Uniform verbrachte, sei jedoch kein Dienst:

Führt ein Soldat vor oder nach dem Dienst, auch in Uniform, solch ein Messer mit sich, greift das Waffengesetz. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass die Bundeswehr es nicht für erforderlich hält, dass ein Soldat auf dem Heimweg oder bei der Fahrt zur Kaserne bzw. Dienststelle ein Kampf- oder Einhandmesser mit sich führt. Auch Schusswaffen und andere an Soldaten ausgegebene Ausrüstungsgegenstände müssen nach dem Dienst grundsätzlich auf dem Bundeswehrgelände verbleiben.

Weiter:

Auch unter dem Gesichtspunkt der Fürsorge der Bundeswehr für junge und charakterlich noch nicht gefestigte Soldaten scheint es vorzugswürdiger, Bundeswehrmesser grundsätzlich in der Kaserne bzw. Dienststelle zu belassen.

Der Reservistenverband hat sich inzwischen auch schon eingeschaltet. Er rät allen Reservisten dringend ab, die zur Ausrüstung gehörenden Einhandmesser bei sich zu führen, und zwar “weder bei dienstlichen Veranstaltungen noch privat”.

Zum Thema: BKA darf Lampen nicht zu Waffen umdefinieren

123 Kommentare zu “Soldaten: Risiko Taschenmesser”

  1. igel meint: (25.6.2009 um 15:49) AntwortenReply to this comment

    Das "Standardmesser", das mir gegeben wurde, kann man nicht mit einer Hand öffnen.

  2. Mattias (ohne ‘h’) meint: (25.6.2009 um 15:51) AntwortenReply to this comment

    Wer kam denn auf die Idee, das Messer "Jungle Devil" zu nennen?

  3. ninjaturkey meint: (25.6.2009 um 15:52) AntwortenReply to this comment

    »…für junge und charakterlich noch nicht gefestigte Soldaten…«

    Wenn die dann Amok laufen und mit dem Taschenmesser zig Leute abschlachten, bevor sie damit Seppuku begehen – ich mags mir nicht ausmalen. Vielleicht ganz gut, wenn man sie statt dessen mit scharfen Waffen ein paar tausend Kilometer nach Osten transportiert, wo sie dann unsere Freiheit am Hindukusch verteidigen, bis sie älter und charakterlich gefestigt sind.

  4. Sir Richfield meint: (25.6.2009 um 15:55) AntwortenReply to this comment

    Oh ihr Götter…
    Also wenn das Bild, dass ich fand, richtig deute, dann ist der Unterschied zum BW einfach Messer, dass ich damals bekam, dass es eine kleine Öse am Messer gibt, die es allem Anschein nach erlaubt, die Klinge mit Daumen und Zeigefinger der das Messer haltenden Hand herauszuziehen.
    Und DARUM dieser Bohei?

    Ich halte ein solches Messer für ein Werkzeug und Sinn und Zweck eines Taschenmessers ist ja, dass man es immer dabei haben kann und es nicht aufträgt. Ich gehe mal davon aus, dass die wenigsten Soldaten, seien sie auch noch so "jung und chrarakterlich nicht gefestigt", permanent an das Messer in ihrer Hose denken. (Jedenfalls nicht dieses).

    Man läuft jetzt also Gefahr, dass junge, charakterlich nicht gefestigte Polizisten mit Neid auf die tollen Uniformen Soldaten filzen, in der Hoffnung dass sie Dienstfrei haben und ein Taschenmesser dabei. Bei bis zu 10K Geldeinheiten kann sich das für die Gemeinde auch noch lohnen.

    Verzeiht, aber das geht mir zu weit.
    (Weiterhin ist es kein Problem, wenn unter Schulen Schießbahnen sind. Wer nun sagt "Das war bisher auch kein Problem", hat in meinen Augen recht und sollte bedenken, wie oft er von Übergriffen mit dem BW einfach Messer gehört hat. Als "Waffe" in einem Altstadt Kampf kannst Du das nicht ernst nehmen…)

    PS: Was kommt als nächstes? Darf man die Verbandspäcken nicht mehr mit sich tragen, weil man daraus Schlingen basteln kann? Wird das Dreiecktuch verboten, weil man sich damit vermummen könnte?
    Kein Soldat, den ich kenne hat sich die Mühe gemacht, vor der Heimreise die Taschen zu leeren – man gewöhnt sich einmal an das STAN Zeug am Bein und gut ist. Jetzt soll er also auf den kleinsten Teil seiner Ausrüstung achten?

    Nundenn, ist ganz einfach – Öse abfeilen und schon ist das Victorinox kein Einhandmesser mehr…

  5. abc meint: (25.6.2009 um 15:58) AntwortenReply to this comment

    Das ist ja wohl nur konsequent: Wenn der normale Bürger so ein Messer nicht bei sich tragen darf, wieso sollte es dann der Soldat in seiner Freizeit dürfen?

  6. Messerweg meint: (25.6.2009 um 16:01) AntwortenReply to this comment

    Nun hab ich also als Soldat dieses Messer mit nach Hause genommen und lese diese Meldung.
    Wie bekomme ich das Messer denn dann zurück in die Kaserne? Ich darf es ja nicht mehr selbst befördert. Muss ich dafür die MiPo rufen, damit die mein Messer abholen?

  7. Flusskiesel (Link) meint: (25.6.2009 um 16:01) AntwortenReply to this comment

    Eine Waffenkarte für das Taschenmesser! Und immer schön in die Waffenkammer damit!

  8. Turgil meint: (25.6.2009 um 16:02) AntwortenReply to this comment

    Also ich bin mir ziemlich sicher das ich mein BW Messer damals nie einhändig aufgemacht, wusste nichtmal das das geht. Selbstverständlich hatte ich es auch immer von und zum Dienst einstecken. Das ist doch einfach nur lächerlich.
    Die Soldaten sind nicht gefestigt aber die 21 jährigen Polizeibeatmen haben ihre Knarre zu hause.

    Übrigens hatte ich mein erstes Taschenmesser(Viktorinox) mit 10 Jahren. War ein Geschenk meiner Oma. Hab ich seitdem eigentlich auch immer einstecken, auch während der Pubertät und ich habe nie jemanden abgestochen.

    @6 In einem abgeschlossen Behälter darf es glaube ich transportiert werden.

  9. mez meint: (25.6.2009 um 16:05) AntwortenReply to this comment

    So was lächerliches. Ein Soldat in Uniform ist auf dem Nachhauseweg also insofern nicht im Dienst das er kein Messerle mit sich rumtragen kann, aber immer noch so im Dienst daß er wenn dummerweise am Rathaus vorbeikommt wo irgendeiner die Flagge einholt oder aufzieht zu Affen mache muß in dem er stehenbleiben und die Flagge grüßen muss.

    Und es gibt charakterlich nicht gefestigte Leute in der Bundeswehr? Sag bloß die spielen womöglich noch Killerspiele wenn sie vom Einsatz in Afghanistan zurückkommen.

    Was heißt eigentlich "führen" im Sinne des Waffengesetzes. Das "führen" von feststehenden Messer mit Klingenlänge > 12cm ist ja auch verboten. Bin ich dann schon mit einem Bein im Knast wenn ich ein Messerset bei Ikea kaufe und damit nach Hause fahre?

  10. Anonym meint: (25.6.2009 um 16:08) AntwortenReply to this comment

    Naja, so gehts eben dahin, wenn unsinnige Gesetze auf Grundllage fragwürdiger Ausschußanhörungen gemacht werden.

    http://www.visier.de/1542a.html

  11. Darkstalker meint: (25.6.2009 um 16:10) AntwortenReply to this comment

    Erstaunlich, wo doch sonst hier im blog immer alle schreien, dass man keinerlei Ausnahmen machen darf und gerade die Vertreter des bösen Staates noch härter rannehmen muss.
    WaffG ist WaffG, wer drunter fällt, hats verbockt. Egal ob Uniform oder Bomberjacke. Allen eine aufs Dach geben, richtig so. Ist mir auch lieber, wenn die Panzergrenadiere (Wir erinnern uns? Das sind die, die am Eingang zur Kaserne ihr Hirn abgeben und leider beim Ausgang später da vergessen) am Wochenende nicht bewaffnet sind.

  12. Ralf meint: (25.6.2009 um 16:10) AntwortenReply to this comment

    @8
    Das stimmt sogar. Eine bekannt von mir vergisst regelmäßig, ihre Dienstwaffe in der Wache zu lassen und merkt dann erst zu Hause, dass sie noch ihren Holster umhat. Einen Waffenschrank hat sie natürlich nicht. Da wird die Waffe dann auseinander gebaut und in der Wohnung verteilt.

  13. @ 11. und 5. meint: (25.6.2009 um 16:12) AntwortenReply to this comment

    in der Neufassung des Waffengesetzes steht allerdings, dass jeder Bürger ein solches Messer tragen darf, so er einen vernünftigen Grund dazu hat. Wenn der Weg zum/vom Dienst keiner ist, kann ich mir allerdings keinen vorstellen.
    Vielleicht kann das jemand mit juristischen Kenntnissen mal bewerten

  14. Arcticfox meint: (25.6.2009 um 16:15) AntwortenReply to this comment

    Damit bestätigt sich anscheinend die Praxis, von der an anderen Stellen des Netzes schon oft genug berichtet wurde: Einhandmesser werden ohne weitere Differenzierung verbotenen Gegenständen gleichgestellt. Im Flyer des Bundesinnenministeriums (bmi.bund.de/cae/servlet/c...waffenrechtsflyer_neu.pdf) las sich das alles noch ein wenig anders:

    Wer solche Gegenstände [...] zu einem allgemein anerkannten Zweck nutzt, wird durch das Führensverbot nicht beeinträchtigt. Werden diese Gegenstände jedoch in der Öffentlichkeit eingesetzt, um insbesondere andere einzuschüchtern oder zu bedrohen, kann die Polizei nach neuer Rechtslage dagegen einschreiten.

  15. Alexander Hartmann meint: (25.6.2009 um 16:16) AntwortenReply to this comment

    @igel: Inzwischen gibt es ein neues Modell, das durch die feststellbare klinge auch sicherer geworden ist.

    @abc: Das Waffengesetz erlaubt das Führen zu "allgemein anerkanntem Zweck", was nicht ausschließt, dass man solch ein Messer nicht führen darf.

    Im Allgemeinen fehlt zu dieser Zumutung von Paragraph noch ein Richterspruch, um das schwammige "allgemein anerkannt" zu definieren.
    Die Seite http://messer-werkzeuge.de/ gibt einen Überblick über die Problematik.

  16. IM Schräuble. meint: (25.6.2009 um 16:17) AntwortenReply to this comment

    Niemand hat die Absicht die Bundeswehr im Inneren einzusetzen.

    Ich sehe eine abstrakte Gefahr, wenn Waffen aus der Kaserne geschafft und damit der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. Können. Könnten.

    Was ist, wenn ein tapferer Diener von Herrn Jung sein Taschenmesser verliert?

    Es gar einem halbwüchsigen in die Hände fällt?

    Nicht auszudenken, welch Ungemach dem deutschen Volke droht durch dieses Szenario.

    Modus Ironie off

  17. Andre (Link) meint: (25.6.2009 um 16:18) AntwortenReply to this comment

    Gut so, es gibt keinen Grund, warum ein "Soldat" eine Waffe in seiner Freizeit tragen muss, folglich ist hier auch hart zu verfahren.
    Andernfalls riskiert man nur unnötige, weitere Verstöße.

  18. kampfgarten meint: (25.6.2009 um 16:19) AntwortenReply to this comment

    Haha, bei uns in der Schweiz haben "junge und charakterlich noch nicht gefestigte Soldaten" ihr Gewehr immer dabei..

  19. Jens (Link) meint: (25.6.2009 um 16:27) AntwortenReply to this comment

    Und warum hat man das den Soldaten nicht gleich bei der Ausgabe dieser Messer darauf hingewiesen?

    Oder passiert das jetzt aufgrund dieser BMI-Stellungnahme?

    Laufen schon Bußgeldverfahren? Die sollte man doch unproblematisch mit geringem Verwarngeld einstellen können …

  20. Robert (Link) meint: (25.6.2009 um 16:31) AntwortenReply to this comment

    Wusst ich gar nicht… Heißt das jetzt, wenn mich meine Mutter das nächste mal nach meinem kleinen Messer fragt (man kanns mit einer hand öffnen), weil sie es perfekt zum pilze sammeln findet, muss ich ihr eine moralische Standpauke halten, weil sie schwerbewaffnet durch die Gegend laufen will?

  21. Gegen-Waffengesetz-Übertreibung (Link) meint: (25.6.2009 um 16:38) AntwortenReply to this comment

    Mein Reden! Das ganze Waffengesetzt ist übertrieben! Eine Waffe wird doch nur zur Waffe in der Hand eines Menschen! Das Messer selbst oder die Pistole ist nur ein toter Gegenstand!

    In den USA ist bei relativ leicht möglichem Waffenbesitz (der in den letzten Jahren geseztlich aber stark eingeschränkt wurde) die Kriminalität HOCH, in Kanada wo ebenfalls Waffenbesitz relativ leicht möglich ist, ist die Kriminalitäsrate aber traditionell NIEDRIG (steigt aber leider an).

    Auf jeden Fall sieht man das es an den Waffen und am Waffenbesitz nicht liegt! Es liegt an den Menschen, und mit ihnen an der Gesellschaft (das ist verwoben, Konfliktforschung, Soziologie).
    Je mehr ein System ein Repressionssystem ist, also mit Anpassungsdruck, Anpassungsfimmel, vielen unsinnigen Verboten, usw., desto mehr verbale und physische Gewalt der Menschen untereinander gibt es auch.

    In Repressionssystemen sind natürlich auch die Strafverfolger bei Lappalien und bei ungerechten Verboten übereifrig. Die haben nur das Glück das sie das was sie tun GANZ OFFIZIELL tun dürfen! Das sind dann Leute die sich – nach einer entspechenden Ausbildung – einfach nur auf die Seite der Mächtigen gestellt haben. Das ist wirklich fies. Aber das war zu allen Zeiten so, leider.

    Mehr dazu siehe auch:

    http://fortschrittsinitiative.beepworld.de/

    (U.a. gerade auch zu dem Thema Waffengesetz)

  22. kniffel meint: (25.6.2009 um 16:40) AntwortenReply to this comment

    Andre, das ist ein Taschenmesser, bei Waffen außerhalb der Kaserne bekäm der Soldat in der Kaserne mehr Ärger als draußen.

  23. Martin_mb meint: (25.6.2009 um 16:48) AntwortenReply to this comment

    Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, wenn der Staat jetzt sogar denjenigen ans Bein pinkelt, die noch so naiv sind, sich durch ihren Dienst für diesen traurigen Kadaver einer ehemals freien Gesellschaft einsetzen zu wollen…

  24. Waffelfetischist meint: (25.6.2009 um 16:55) AntwortenReply to this comment

    Waffe? Hallo? Es handelt sich hier um das vielzitierte "Schweizer Taschenmesser", nur eben in grün – buchstäblich – anstatt rot. Das ist ein Schneidewerkzeug. Wer bitte trägt so ein Taschenmesser, egal ob beim Bund oder zivil, zur Selbstverteidigung? Was ist denn mit dem Klappspaten? Darf man den bei sich tragen? Immerhin wird der auch als Waffe genutzt und ist wahrscheinlich schon wegen der höheren Reichweite dafür sinnvoller als das kurze Taschenmesser, das nicht nur ratzfatz stumpf ist, sondern auch die Klinge schnell mal wegklappt, wenn man damit zustechen anstatt schneiden will.

    Gegen-Waffengesetz-Übertreibung: Lieber Trittbrettfahrer, halten Sie sich gut fest. Es macht mich sehr betroffen, wenn der Eindruck entstünde, Sie könnten den Halt verlieren. Pistolen und Taschenmesser gleichzusetzen, wie Sie es tun, ist eben genau der Kern des schwachsinnigen Pudels.

    Jedem das Recht Waffeln zu gebären!

  25. Axel John (Link) meint: (25.6.2009 um 17:00) AntwortenReply to this comment

    Ich bin mal gespannt, wann das erste Pfadfindertreffen, der erste Bayerische Trachtenumzug oder das erste Gebirgsschützenfest durch einer Verhaftungswelle aufgelöst wird.
    Preisfrage: Warum kann Olympia nicht mehr in Deutschland stattfinden?
    Weil Biathleten, Sportschützen (Bogen, Pistole und Gewehr), Degen- und Florettfechter sowie Speerwerfer verhaftet würden.

  26. Peter von Frosta meint: (25.6.2009 um 17:04) AntwortenReply to this comment

    @Martin_mb

    Ich kann mich nicht erinnern zum Bund zu wollen, ich hatte aber leider nur eine Wahl zwischen Bund und Zivi…

  27. Axel John (Link) meint: (25.6.2009 um 17:06) AntwortenReply to this comment

    @ 24: Was ist denn mit dem Klappspaten? Darf man den bei sich tragen? Immerhin wird der auch als Waffe genutzt

    Spaten sind furchtbare Waffen
    http://www.youtube.com/watch?v=P3abEZ9ZChY

  28. Detlev T. (Link) meint: (25.6.2009 um 17:08) AntwortenReply to this comment

    @25(Axel John)
    §42a(3) WaffG: "Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient."

    Bei der Bundeswehr gilt übrigens auch ein Kompass als "Waffe". (Kein Scherz)

  29. IB meint: (25.6.2009 um 17:09) AntwortenReply to this comment

    *kopfmitwand*

  30. sb_nulleins meint: (25.6.2009 um 17:11) AntwortenReply to this comment

    Was mich gerade viel mehr beschäftigt, dürfen "normale" Angehörige der Exekutive überhaupt "Bundeswehrangehörige" "Filzen"?

    Ist es nur ein Gerücht, dass Militärangehörige ausser bei Gefahr in Verzug, garnicht von der Polizei durchsucht werden duerfen ?

  31. RA S meint: (25.6.2009 um 17:12) AntwortenReply to this comment

    Welches Messer soll das denn sein?

    de.wikipedia.org/w/index....etimestamp=20070821224103 Das hier? Laut Wiki wäre das das Standardmesser.

    Das andere Taschenmesser der Bundeswehr von Viktorinox was ich kenne ist son Schweizer Armeemessernachbau mit Säge und Zahnstocher dran. Erst nach der Benutzung ist man einhändig. Öffnen geht nur mit 2 Händen… Fragen über Fragen

  32. kniffel meint: (25.6.2009 um 17:19) AntwortenReply to this comment

    Das KM darin heißt dann wohl KampfMesser … das ist kein Taschenmesser, und das neue Bundeswehrtaschenmesser ist ein Victorinox dessen Hauptklinge sich durch ein Klingenloch einhändig öffnen läßt …

  33. Detlev T. (nochmal) (Link) meint: (25.6.2009 um 17:20) AntwortenReply to this comment
  34. Wissenschaffner meint: (25.6.2009 um 17:20) AntwortenReply to this comment

    RA S: Es gibt viele Wikis aber nur eine Wikipedia. Merke: Wiki ist genauso wenig ein Kurzform für Wikipedia wie Blog für lawblog.

  35. Schwarzmaler (Link) meint: (25.6.2009 um 17:26) AntwortenReply to this comment

    So ähnlich muß der Verfall der römischen Legionen im 3. und 4. Jahrhundert auch verlaufen sein: Soldaten, die bestraft werden, wenn sie ein Taschenmesser mit sich führen.

  36. Verblüfft meint: (25.6.2009 um 17:27) AntwortenReply to this comment

    WTF, ich darf also schon seit mehr als einem Jahr nicht mal mehr mein uraltes CRKT KISS (mit gigantischer fünfeinhalb-Zentimeter-Klinge) in der Tasche haben? Das bekommt man nämlich einhändig auf, selbst wenn man den Daumenstift rausschraubt.

    Wo lebe ich hier eigentlich…

  37. Phaidros meint: (25.6.2009 um 17:29) AntwortenReply to this comment

    Herr, schmeiß Hirn vom Himmel.

    Sorry, aber mehr kann man dazu nicht mehr sagen.

  38. Hans meint: (25.6.2009 um 17:30) AntwortenReply to this comment

    Jetzt mal ganz ohne Ironie, mit dem Spaten kann man wirklich effektiver Schaden anrichten als mit dem Taschenmesser.

  39. Messerchen meint: (25.6.2009 um 17:32) AntwortenReply to this comment

    So what? Das Führen ist also nicht gestattet. Ausnahmen: Führen im Zusammenhang mit der Berufsausübung, dem Sport, der Brauchtumspflege oder einem “allgemein anerkannten Zweck”. Dann sagen die Olivgrünen eben, es gehöre zur Brauchtumspflege oder sie sind grad auf dem Weg zum Camping bzw. Bergsteigen (Sport!) und das Geheul mit "10kEUR Strafe!" hört auf.
    Am Flughafen wurde ich auch mal ausgerufen und mein Campingmesser (Glock) aus dem aufgegebenen Rucksack angemosert. Zum Schluß standen 6(!) Sicherheitsleute und Polizisten um das Ding rum und konnten sich nicht einigen, ob ich das jetzt mitnehmen dürfe oder nicht. Es hat dann weitere 20min Recherche von denen gedauert, bis denen aufging, dass das was in deren Infobroschüre stand, die sie mir als erstes in die Hand drückten ("Da steht, dass das verboten ist! Lesen Sie mal nach."), tatsächlich zutraf: ich war zum Campen/Bergsteigen unterwegs und damit war das eine Ausnahme. Ich hab es nicht geführt (war ja im aufgegebenen Gepäck und damit nicht in meinem Zugriff).
    Selbst bei den Polizisten/Grenzschützern/Sicherheitsfuzzis scheint noch erheblicher Nachschulungsbedarf zu bestehen. Aber lustig wars schon ("das dürfen Sie gar nicht haben – das ist zweiseitig geschliffen!" – er meinte den Sägerücken des Glock. lol)

  40. Mitfühlender Laie meint: (25.6.2009 um 17:34) AntwortenReply to this comment

    Hab ich doch immer schon gesagt: man darf Soldaten keine Waffen in die Hand geben.

  41. Anderer Gregor meint: (25.6.2009 um 17:35) AntwortenReply to this comment

    Zu dem "zum Thema"-Link: Wenn ich das richtig verstanden habe, hat das BVerwG bestimmt, dass die allgemeine Einteilung "Waffe" vs. "Nicht-Waffe" eben nicht nach dem beabsichtigten Verwendungszweck gehen darf, sondern nur anhand des Gegenstands an sich. Jetzt bin ich verwirrt — war es beim Hackertoolverbot nicht genau umgekehrt? Naemlich, dass sich die Verbotswidrigkeit der Software eben gerade daran ausmacht, ob man sie zum "Hacken" oder eben zu "Sicherheitstests" zu verwenden beabsichtigt?

  42. derwinny meint: (25.6.2009 um 17:36) AntwortenReply to this comment

    Na Toll, und was ist mit dem Cutter (Abbruchklingen) ich habe eines das hat Klingen die nicht so schnell abbrechen !

    Dass sind die effektivsten Einhandmesser die es in jedem Baumarkt im dreier Pack für 0,99 € zu kaufen gibt, zwar nicht zum Stecken denn dafür ist ein Schraubenzieher besser geeignet, aber zum schnellen Schneiden, zum Hals oder wo hin auch immer !

    Es gibt sogar welche mit Magazin sollte eine im "Kampf " Abbrechen oder stumpf werden!!!!

    ich lach mich WEG einfach nur lachhaft!!!!

    jeder einfache Polizist hat ne Knarre bei sich und ich fühle mich immer sehr unbehaglich wen ich so junge "Bübchen" von gerate 20 Jahren mit ner scharfen Knarre sehe! aber die sind ja Geschulte und Carakterlich gefestigte Bürger in Uniform!!

    Nur warum liest man öfters mal das ein Polizist (Privat/Freizeit) irgend wo und irgend wen mit seiner Dienstwaffe um genietet hat, oder wie auch schon geschehen bei einer Bank unter Verwendung von Waffengewalt unberechtigt Geld abgehoben hat!!!

    Jedes weitere Wort/Kommentar ist bei diesen und anderen verschlimmbesserten Gesetze überflüssig!!!

    Einfach im September die Stimme den Piraten geben denn nur dann merken die da oben was Sache ist, vorher nicht!!!!!

    derwinny

  43. Zivi meint: (25.6.2009 um 17:41) AntwortenReply to this comment

    Richtig so, lieber Gesetzgeber! Entweder alle oder keiner! Ich möchte nicht das mein Kumpel vom Bund besser behandelt wird, wenn wir beide in eine Kontrolle kommen. Warum auch? Ich halte eine latente Gewaltbereitschaft / charakterliche unreife eine Waffe zu führen sogar aus der Tatsache heraus gegeben, dass er überhaupt bei der Bundeswehr ist! So wird ein Schuh draus! Gruß vom Zivi!

  44. Peter Sansibar (Link) meint: (25.6.2009 um 17:52) AntwortenReply to this comment

    @ 43
    "Ich halte eine latente Gewaltbereitschaft / charakterliche unreife eine Waffe zu führen sogar aus der Tatsache heraus gegeben, dass er überhaupt bei der Bundeswehr ist!"

    Wohingegen eine sprachlich missglückte und pauschale Diskreditierung sämtlicher aktueller und ehemaliger Wehrdienstleistender selbstverständlich ein Beleg für charakterliche Reife ist.

    Gruß vom Obergefreiten aD!
    PS

  45. Dennis (Link) meint: (25.6.2009 um 17:52) AntwortenReply to this comment

    @Zivi: Wer aus einem Taschenmesserli eine Waffe macht, der sollte erst recht der Meinung sein, daß Autos Waffen sind. Oder anders gefragt, wieviele Menschen sterben jährlich durch ein Schweizer Tassenmesser? 20? 40? Das bekommt die Autolobby an einem gemütlichen Wochenende allein in Baden-Württemberg hin.

    Wir folgern, daß mitführen eines Autos fällt unter das Waffengesetzt und wird mit bis zu 10.000€ bestraft. Aus die Maus.

  46. Seph meint: (25.6.2009 um 18:03) AntwortenReply to this comment

    Eigentlich denke ich ja wie Zivi (43).
    Aber das hier – ich weiß nicht – irgendwie läßt mir das die Jungs in Tarnoliv sympathischer erscheinen.

  47. Geisterkarle (Link) meint: (25.6.2009 um 18:04) AntwortenReply to this comment

    Mal ne Frage:
    War es nicht so, dass man als Bundeswehrangehöriger gar nicht in den Rechenschaftsbereich der normalen Polizei gehört, sondern alleine der Feldjäger und sonstiger BW-Institutionen? Was kann die Polizei da überhaupt die Wehrdienstleistenden "angreifen"?

  48. kniffel meint: (25.6.2009 um 18:12) AntwortenReply to this comment

    Ist schon wahr, gleiches Recht für alle. Ich darf auch nicht einfach so ein Einhandmesser mitführen. Das Bundeswehrtaschenmesser kann man ja auch so kaufen. Oder das Rettungsmesser des gleichen Herstellers.
    Das Problem ist einfach, dass diese Waffengesetznovelle diese Werkzeuge als Waffen definiert, die nur in einem bestimmten Rahmen geführt werden dürfen. Das ist und bleibt Käse.

    Ich frage mich außerdem, wie nachher die Statistiken aussehen?
    Sind nachher 50% der Delikte nach Waffengesetz Soldaten, die schlicht und ergreifend das Taschenmesser in der Hosentasche vergessen haben?

  49. Karsten meint: (25.6.2009 um 18:15) AntwortenReply to this comment

    Bremen hat nachts am Bahnhof eine Waffenverbotszone, die auch "Messer aller Art" erfasst. Weil sich da irgendwann mal ein paar Bekloppte eine Schießerei geliefert haben, muss ich jetzt abends daran denken, mein ganz ordinäres Taschenmesser zu Hause zu lassen. Wenn man abends in der Innenstadt ein Küchenmesser kauft, muss man damit ab 20:00 per Bus/Straßenbahn ohne Aussteigen oder Umsteigen durch die Verbotszone fahren, um dann von der Rückseite des Bahnhofs zum Zug gehen zu dürfen.

    Reizgas und Spaten sind da aber wohl auch noch erlaubt…

  50. dirk meint: (25.6.2009 um 18:26) AntwortenReply to this comment

    @45
    Ja, ganz recht, aus genau dieser (bzw einer ähnlichen) Überlegung heraus gibt es bei Autos ja die Haftung aus Betriebsgefahr. Zwar sind Autos damit keine Waffe, aber eben doch Gegenstände, die den Mitmenschen regelmäßig gefährlich werden, und daher gibt's bei Schäden auch grundsätzlich Mitschuld für den Autofahrer. Klug mitgedacht!

  51. oberst klink meint: (25.6.2009 um 18:30) AntwortenReply to this comment

    die bundeswehr gibt charakterlich nicht gefestigten jugendlichen waffen, aber ein problem ist das nur außerhalb des dienstes? erstaunlich!

  52. Der Adminblogger (Link) meint: (25.6.2009 um 19:22) AntwortenReply to this comment

    Seit wann ist das Führen von nur mit einer Hand zu öffnenden Taschenmessern per se verboten?

    Ich hab ein Benchmade 710 http://www.youtube.com/watch?v=KYYcEPykOzQ und war bisher der Auffassung, dass vereinfacht gesagt nur die Klingenlänge ausschlaggebend ist und Messer mit einem automatischen Öffnungsmechanismus nicht geführt werden dürfen.

    Seit wann gilt diese Verschärfung des Waffenrechts?

    Gruß,
    Marcel.

  53. Gonzo meint: (25.6.2009 um 19:48) AntwortenReply to this comment

    Ich habe als Handwerker immer mein mini-Einhandmesser dabei weils unglaublich praktisch ist und ich es täglich brauche. Ist da so eine 5 cm Klinge auch "verboten"? Ähnliche von Herbertz gabs sogar im Westfalia Katalog. Na, sollnse halt machen, gesunder Menschenverstand ist ja sowieso schon lange als *Stammtischgerede* verpönt :P

    Edit:
    eine von google ausgespuckte ominöse cducsu_waffenrechts-pdf zu Änderungen für Februar 08 spricht von erlaubt bis 12 cm Klingenlänge

    uhl-csu.de/cm/upload/4_08...222CDUCSU_Waffenrecht.pdf

  54. abc meint: (25.6.2009 um 19:50) AntwortenReply to this comment
  55. derInteressierte meint: (25.6.2009 um 19:59) AntwortenReply to this comment

    Stellt sich die Frage, warum das Verteidigungsministerium nicht einfach per Erlass oder wie sich das ganze dann nennt diesem Unsinn ein Ende macht.

    Steht ja im Text: "Es wird hierbei davon ausgegangen, dass die Bundeswehr es nicht für erforderlich hält, dass ein Soldat auf dem Heimweg oder bei der Fahrt zur Kaserne bzw. Dienststelle ein Kampf- oder Einhandmesser mit sich führt."

    Ergo: Wenn es die Bundeswehr für erforderlich hält, dann haben wir kein problem mehr, keine Peinlichkeiten und alle sind glücklich. ;)

  56. Thomas R. meint: (25.6.2009 um 20:35) AntwortenReply to this comment

    Ist da eine Gesetzesänderung an mir vorbeigegangen ?

    Ich bin selbst als Jugendleiter bei den Pfadfindern tätig und deshalb etwas irritiert, das übersehen zu haben. Die letzte Verschärfung des Waffenrechts, die mir bekannt war, verbot bestimmte Softairs (oder änderte die Altersgrenzen oder wasweißich), Butterflies, Spring-/Schnapp-/Fallmesser etc. Damals waren Einhänder aber, soweit ich weiß, nicht dabei. Ich würde sogar soweit gehen, zu sagen, dass ich mir ziemlich sicher bin.

    Gab es eine weitere Änderung ?

  57. MCDynamo meint: (25.6.2009 um 20:41) AntwortenReply to this comment

    der witz an den meisten kommentaren ist ja nur das soldaten in uniform ( oder sogar ohne) nicht wie andere zivilisten behandelt werden…. aber gut lassen wir das.

    aber wenn ich jetzt im HFüKdo damals während meines wehrdienstes richtig informiert worden bin, bin ich als soldat in uniform auch in der freizeit dazu verpflichtet eine vollständige uniform zu tragen ( also wenn ich eben eine uniform trage)…. und in der AGA wurde mir erklärt das zu einer vollständigen uniform auch die STAN-ausrüstung gehört. fragen über fragen

  58. bombjack meint: (25.6.2009 um 20:46) AntwortenReply to this comment

    @59

    Yep….

    das Führungsverbot in der Öffentlichkeit für Messer mit feststehenden Klingen von mehr als 12 cm Länge….
    vgl. gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

    bombjack

  59. Lampenmann meint: (25.6.2009 um 20:46) AntwortenReply to this comment

    Hi,
    Die Verschärfung it am 1.4.08 in Kraft getreten.
    EInhandmesser gelten auch weiterhin nicht als Waffen, aber sie unterliegen dennoch dem Führungsverbot.
    Übrigens: Festehende Messer mit Klingen bis 12 cm Länge darf man weiterhin auch als Zivilist führen, und zwar ohne befürchten zu müssen das ein chrakterfester Freund in Grün es einzieht.
    Messer zu führen ist also nicht das Problem, man muss sich halt nur von Einhandmessern auf feststehende umstellen.
    Der unsägliche neue Paragraph ist übrigens der 42a WaffG, einfach mal nachlesen wenn Zweifel bestehen.

  60. Ach nochwas meint: (25.6.2009 um 20:46) AntwortenReply to this comment

    So ein Taschenmesser ist auch ganz nützlich für das Verbandpäcken, das Soldat immer am Mann hat. Ansonsten muss man sich wohl die Verpackung NOM NOM NOM

  61. Alexander-X meint: (25.6.2009 um 20:46) AntwortenReply to this comment

    Hallo,

    mehr zu Führverbot, und der Änderung des Waffengesetzes in Bezug auf Messer
    findet ihr http://messer-werkzeuge.de/

  62. Delphinmetzger meint: (25.6.2009 um 21:06) AntwortenReply to this comment

    "charakterlich noch nicht gefestigt" ist ein Euphemismus für "chronisch besoffen". Und dann ergibt das ganze auch wieder Sinn.

    Habe immer ein Victorinox Waiter in der Tasche, wenn ich nicht im Anzug stecke. Die deutsche Meisterschaft im Einhändigen Ausklappen des Korkenziehers würde ich aufgrund langjähriger intensiver Praxis locker gewinnen.
    Habe soeben aber auch probiert, die Klinge einhändig auszuklappen. Und siehe da: mit Daumennagel und Mittelfinger gehts! Dauert zwar ne Minute und wirkt etwas ungelenk – aber: Tatbestand erfüllt.

  63. kobold meint: (25.6.2009 um 21:07) AntwortenReply to this comment

    Für alle, die jetzt der Meinung sind, das sei schon richtig so: Viel Spaß beim nächsten Einkauf bei WMF oder ähnlichen Geschäften. Es gibt derzeit keinen legalen Weg sein dort käuflich erworbenes Kochmesser (25cm Klinge, feststehend) nach Haus zu transportieren. Ist man kein Koch, braucht man es nicht zur Berufsausübung, man braucht es nicht für den Sport, es dient nicht der Brauchtumspflege und mit einem 25 Zentimeter Kochmesser durch die Straßen zu rennen dürfte auch kein "allgemein anerkannter Zweck" sein.

    Ich habe die Frage einigen befreundeten Juristen im Staatsdienst gestellt, wie ich es legal anstelle. Die einzige Lösung auf die wir gekommen sind war eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Behörde für Waffenbesitz zu stellen und abzuwarten wie die dortigen Beamten ins Schwitzen kommen.

  64. Carsten meint: (25.6.2009 um 21:19) AntwortenReply to this comment

    Das Bundeswehrmesser mit einer Hand aufzubekommen ist nicht so einfach. Ich würde sagen es ist darauf optimiert worden es vernünftig mit 2 Händen aufmachen zu können.
    Wer das Ding für ne Waffe hält hat schon ziemlich einen an der Waffel. Springmesser oder Butterflies spielen da in einer völlig anderen Liga.

  65. @66 meint: (25.6.2009 um 21:28) AntwortenReply to this comment

    In einem verschlossenen Behältnis darf das Kochmesser transportiert werden.
    Aber wer macht das schon? Oder wer weiß das schon?

  66. obil meint: (25.6.2009 um 21:30) AntwortenReply to this comment

    Lächerlicher/idiotischer geht's doch langsam nicht mehr.
    Einerseits von charakterlich nicht gefestigt reden, aber andererseits an Waffen ausbilden und am Hindukusch Krieg spielen lassen. Schon klar…

    Nächstes Mal werden wohl alle scharfen Küchengeräte verboten…

  67. Rallipalli meint: (25.6.2009 um 21:38) AntwortenReply to this comment

    Wir sollten ganz schnell einen Schnitzer- oder Messerwerfverein gründen, sonst nehmen sie uns am Ende noch die Zahnstocher und Zahnseide (Strangulierungsgefahr!) weg. Ach und Zahnersatz gibt es dann auch nicht. Sie wissen schon: Beissgefahr.

    Himmel schmeiß fliegen!

  68. Kinderschere (abgerundet) meint: (25.6.2009 um 22:22) AntwortenReply to this comment

    Re: Küchenwerkzeuge – an vermeintlich "sichereren" Alternativen wird gearbeitet, siehe news.bbc.co.uk/2/hi/uk_news/magazine/8101032.stm

    Ein, zwei medienwirksame Vorfälle, dann kann das Thema auch hierzulande bei den üblichen Verdächtigen populär werden…

  69. kobold meint: (25.6.2009 um 22:29) AntwortenReply to this comment

    @68: Ich stell mir gerade vor wie man mit einem Waffenkoffer in das Geschaeft rennt, dort ein Messer kauft um es dann im Waffenkoffer heim zu schleppen.

    Ich ueberlege ernsthaft den Antrag auf Sondergenehmigung beim zustaendigen Landratsamt zu stellen.

  70. Karsten meint: (25.6.2009 um 22:35) AntwortenReply to this comment

    @66: Ich denke, dass ein Küchenmesser im Originalkarton mit Kassenzettel in einer Einkaufstüte mit einem "allgemein anerkannten Zweck" in Zusammenhang steht.

    Die Kernfrage ist doch, ob man jemanden, der so ein Einhandmesser zur Selbstverteidigung (kein allgemein anerkannter Zweck) oder mit finsteren Absichten trägt, davon abhält. Selbst wenn der die 10.000€ fürchtet, ist er mit einem 11,5cm-Messer wieder aus dem Schneider und es hat sich recht wenig geändert.

  71. kniffel meint: (25.6.2009 um 22:47) AntwortenReply to this comment

    @73
    für Einhandmesser (Messer, die mit einer Hand zu öffnen und zu arretieren sind) gilt aber diese Größenregelung gerade nicht.

  72. Hobbyjurist meint: (25.6.2009 um 22:49) AntwortenReply to this comment

    Ich finde, es sollten auch Zähne verboten werden (Beißgefahr) und Fingernägel (Kratzgefahr).

  73. Siggi meint: (25.6.2009 um 22:58) AntwortenReply to this comment

    Ich als Mitarbeiter einer Behörde, die mit Wehrtechnik zu tun hat, habe auch in meinem Büro eine kleine Holztafel mit Bajonetten, die zu "Wehrtechnik fremder Staaten" gehören. Diese sind festgeschraubt und/oder mit Draht befestigt. Wie oft musste ich mir schon anhören, dass ich die gar nicht haben dürfte, und das Führen sei ja streng verboten. Da stimme ich regelmäßig zu. Kollegen haben MG3, Stinger oder Sidewinder als Modell im Büro, da sacht keiner was :-)

  74. Lothar meint: (25.6.2009 um 23:03) AntwortenReply to this comment

    Ganz ehrlich, den leuten die ich bei der BW getroffen habe würde ich auch kein Taschenmesser mitgeben.

    Es laufen halt vielzuviele desorientierte Vollidioten rum. Wenn es mehr vernünftige Menschen geben würde bräuchte man auch nicht solche Gesetze aber mittlerweile bin ich der Meinung das es nicht anders geht. Die Bildung unserer Mitbürger besteht zum großen Teil aus Stammtischgerede und Medienverarsche.

    Natürlich gibt es da einen Mittelweg aber wir gehen gerade in eine ganz andere Richtung.

  75. Bert meint: (25.6.2009 um 23:05) AntwortenReply to this comment

    Kontrollen in den “richtigen Gegenden” wie Duisburg-Marxloh oder Berlin-Kreuzberg, statt in der Nähe von Kasernen wären sinnvoller.

    Hat da schon jemand etwas von gehört???

  76. Lilly meint: (25.6.2009 um 23:14) AntwortenReply to this comment

    Der Gipfel in der Argumentation war das hier:

    Auch unter dem Gesichtspunkt der Fürsorge der Bundeswehr für junge und charakterlich noch nicht gefestigte Soldaten scheint es vorzugswürdiger, Bundeswehrmesser grundsätzlich in der Kaserne bzw. Dienststelle zu belassen.

    Um am Hindukusch zu kämpfen und zu sterben alt genug, um ein Schweizer Taschenmesser mit Griffloch zu führen “charakterlich nicht gefestigt genug”.

  77. Jan (Link) meint: (25.6.2009 um 23:40) AntwortenReply to this comment

    Deutschland, Deine Dienstmesser. Zeit, auszuwandern!

  78. Lampenmann meint: (25.6.2009 um 23:47) AntwortenReply to this comment

    @ Kobold:
    Das ist gelinde gesagt Unsinn! Das Gesetz schreibt vor, Messer die unter das Führungsverbot fallen a) nicht ohne sozialadäquaten Grund zu führen, und b) wenn dieser nicht vorliegt, das Messer in einem verschlossenen Behältnis zu transportieren.
    Bevor hier solche unqualifizierten Äußerungen fallen, die zweifellos auf Halbwissen basieren, lest Euch bitte im WaffG ein.

    Warum willst Du denn einen Antrag auf Waffenbesitz stellen müssen, beim Transport eines Küchenmessers? Erklär mir das bitte mal.
    Ein Küchenmesser mit 25 cm Klinge ist nicht als Waffe klassifiziert, fällt aber trotzdem unters Führungsverbot.
    Du kannst es selbstverständlich in einem verschlossenen Behältnis transportieren, denn so steht es im $42a WaffG.
    Eine Sondergenehmigung wirst Du nicht bekommen. Weil es die in dem Zusammenhang nämlich nicht gibt ;-) .
    Es gilt was im Gesetz steht. Lies Dich doch bitte ein bevor Du hier solche Halbweisheiten verbreitest.
    Ist nicht böse gemeint, aber genau durch solche Sätze laufen in Zukunft Leute draußen rum de meinen, den Überblick übers WaffG zu haben, aber eigentlich nur leeres Gewäsch und falsche Fakten in die Welt zu setzen.
    Eine Erlaubnis, Messer die unters Führungsverbot fallen zu führen, kann schlicht und einfach nicht von einer Behörde ausgestellt werden. Entweder es liegt ein sozialadäquater grund vor, oder eben nicht.

  79. Lampenmann meint: (26.6.2009 um 00:00) AntwortenReply to this comment

    Noch was zum Thema:
    Das zugriffsbereite Führen ist verboten. Führe ich ein Messer das unter das Führungsverbot fällt nicht zugriffsbereit, so erfüllt das auch nicht den Tatbestand einer OWI nach 42a WaffG.

    @ Siggi:
    Man wie ich Äußerungen wie: "Das darf man nicht besitzen!" "Sowas ist verboten" "Dafür braucht man einen kleinen Waffenschein!" … usw. … verfluche.
    Meist gehts den Leuten nur drum ihr Halbwissen kundzutun. Leider sind die meisten nicht bereit, sachlich darüber zu sprechen und sich evtl. mal belehren zu lassen.
    Erst letztens hatte ich sowas in der Art: eine ältere Dame, von Beruf Erzieherin, meinte doch, mein Raidops Soldier Spirit German wäre verboten. Nur 7 cm wären legal.
    Der Versuch, den Sachverhalt richtig darzustellen scheiterte schlichtweg an ihrer Unwilligkeit, sich ernsthaft damit auseinanderzusetzen und sich evtl. vn jemandem berichtigen zu lassen der tagtäglich mit der Misere zu tun hat….

  80. Nick meint: (26.6.2009 um 00:18) AntwortenReply to this comment

    Als ich meinen Wehrdienst in Baden-Württemberg abgeleistet habe (2003) hing in der Kaserne schon ein Informationsblatt zu dieser Problematik. Damals war laut Informationsblatt mit der Polizei abgesprochen, dass es kein Problem sei, solange die Soldaten ihre Uniform anhaben.

    Das Thema bringt aber die Grundsatzfrage auf den Plan. Auf welcher Grundlage wird soetwas entschieden? Wer macht die Abwägung zwischen Gefahr und Nutzen? Macht sie überhaupt jemand? Wir hatten damals in der Instandsetzung relativ häufig die Dienstmesser der Falschirmjäger (per Schwerkraft rausfallende Klinge) weil sie einhändig zu bedienen waren. Wenn man auf den Aufbauten eines Panzers oder LKWs klettert ist es ungemein beruhigend wenn man sich festhalten kann während man sein Messer öffnet um etwas abzuschneiden. Auch bei vielen Freizeitbeschäftigungen bspw. Klettern kann ein einhändig zu bedienendes Messer ungemein hilfreich sein.
    Das Problem kann man verallgemeinen z.B. auch auf die Chemikalienproblematik. Selbst für völlig legitime Anwendungen wird der Chemikalienhandel eingeschränkt einfach weil es selten ist.
    Wollen wir wirklich eine Gesellschaft in der jedes Verhalten ausserhalb des Mainstreams durch Regulierung verhindert wird? Das bedeutet auch in der Konsequenz das wir uns auf eine Zukunft der Mittelmässigkeit einstellen. Denn auch herausragendes Verhalten ist abnormal.

  81. Lampenmann meint: (26.6.2009 um 00:19) AntwortenReply to this comment

    @ Carsten Post 66:
    Wieso sind denn jetzt bitte Springmesser und Balisongs gefährlicher als Einhandmesser? Bitte sei so nett und erklär mir das mal.
    Der einzig Grund aus dem diese Art von Messern verboten wurde, ist höchstwarscheinlich wie auch bei der aktuellen Kinderporno- Misere schlicht und ergreifend – Populismus und Aktionismus erster Güte.
    Jeder vernünftige Mensch muss zu dem Schluss kommen, das jedes feststehende messer mit vergleichbarer Klingenform und Dimensionierung eine weitaus bessere Behelfswaffe abgibt als ein Springmesser oder Balisong.

  82. ingo meint: (26.6.2009 um 00:31) AntwortenReply to this comment

    was für eine dreistigkeit – die jungen soldaten sind zum dienst an der waffe verpflichtet, müssen ein gelöbnis ablegen und sollen je nach befehl ihr leben im einsatz riskieren. und dann kommt das innenministerium und uriniert ihnen in die tasche und erklärt sie einfach für "nicht charakterlich gefestigt"? aber die ganzen alte säcke mit ihren schränken voller schusswaffen, die sind moralisch gefestigt und gereift, die dürfen im suff beim schützenfest ein bisschen herumballern – die soldaten dagegen dürfen am hindukusch ihre haut zu markte tragen, bloss zu hause erklärt man sie dann für unfähig verantwortungsbewusst mit einem taschenmesser umzugehen.
    von was für moralbefreitem gesindel wir doch regiert werden …

  83. Bingo meint: (26.6.2009 um 00:42) AntwortenReply to this comment

    ingo: Nein, die alten Säcke sind nicht moralisch und charakterlich gefestigt, sondern längst verkommen. Das mit der Reife ist eben so eine Sache. Erst wirds immer besser, aber wenn man den richtigen Zeitpunkt verpasst, hat man nur noch ungenießbaren Schimmel und Gammel. Vielleicht verstehen Sie jetzt was mit Amtsschimmel gemeint ist.

  84. Andreas meint: (26.6.2009 um 00:50) AntwortenReply to this comment

    Vielen Dank für diesen Beitrag. Ohne diesen hätte ich nicht erfahren, dass das WaffG seit dem 1. April 2008 verschärft wurde. Ich bin seit meinem 15. Lebensjahr nie ohne mindestens ein Taschenmesser unterwegs und schätzte seit einiger Zeit ein Einhandmesser, das nicht als Waffe zählt (siehe Anlage 2 WaffG), weil es kurz genug und nicht zweiseitig geschliffen ist.

    Dieses Gesetzesänderung (wie soviele andere der letzten Zeit) lässt mich wieder sprachlos zurück.

  85. Jeremy meint: (26.6.2009 um 07:54) AntwortenReply to this comment

    @87 Andreas

    Vorsicht! Jedes einhändig zu öffnenden Messer darf in der Öffentlichkeit nicht geführt werden, egal wie lange die Klinge ist oder auf wievielen Seiten es geschliffen wurde.

    Das hier:

    globetrotter.de/de/shop/d...c0684c00f05877a36ecaf7a33

    mit einer Klingenlänge von 3 cm darf nicht geführt werden.

    Das hier, mit einer Klingenlänge von 10,0 cm darf geführt werden:

    globetrotter.de/de/shop/d...c0684c00f05877a36ecaf7a33

  86. Rosa L. meint: (26.6.2009 um 08:00) AntwortenReply to this comment

    Gut das die Justiz handelt, die marodierenden Banden von Bundewehrsoldaten sind seit jeher ein zentrales Problem dieses Landes, man war seines Lebens nie sicher.
    Wieviele 1000 Warnstiche gehen wohl auf das Konto der Soldaten?

    Dank der deutschen Justiz ist es nun auch so, daß man einen Mord nur monatelang ankündigen muß, damit es kein Mord mehr ist.

    Das Ganze wird dann nämlich zu “Totschlag” und die Strafe fällt deutlich milder aus:

    ksta.de/html/artikel/1245228272117.shtml

    Wegen versuchten Totschlags hat das Landgericht Davut Y. (43) für fünf Jahre und drei Monate ins Gefängnis geschickt. Der Betreiber eines Internet-Cafés in der Türkei hatte im vergangenen Jahr seiner in Köln lebenden Ex-Freundin nachts vor der Tür aufgelauert und ihr mit einem langen Messer mehrere „ellenlange, klaffende Stichwunden“ am ganzen Körper zugefügt.

    Ausdrücklich verneinte die Strafkammer die Annahme von Mordmerkmalen. So habe der Angeklagte nicht heimtückisch gehandelt. Sein Opfer habe aufgrund monatelangen Telefonterrors und mehrfacher Todesdrohungen mit einem tätlichen Angriff rechnen müssen; damit sei das Mordmerkmal der Arglosigkeit hinfällig.

  87. schredder66 meint: (26.6.2009 um 08:06) AntwortenReply to this comment

    Mal aussen vor gelassen, ob Messer im Allgemeinen oder im Speziellen Waffen als Waffen oder Werkzeuge definiert werden:

    Ich habe ein mulmiges Gefühl! Nicht wegen der Messer oder anderer Waffen / Werkzeuge. Nein, das ist es nicht. Es seid Ihr, die mir ein ungutes Gefühl geben. Ihr, die Waffenbesitz schick findet und den Staat und dessen Unterdrückungsapparat für abschaffungswürdig haltet.

    Lasst die Kirche im Dorf, auch wenn Ihr lieber den Luzifer preist………

    Amen!

  88. Roland meint: (26.6.2009 um 08:42) AntwortenReply to this comment

    Der übliche Schwachsinn im Waffengesetz… Sportschützen dürfen großkalibrige Killerwaffen haben, aber simple Taschenmesser, vor kurzem noch problemlos im Baumarkt erworben, sind plötzlich nach Meinung unserer Superpolitiker kriminell.
    Wer schon mal in einer kritischen Situation war und etwas abschneiden musste, während er mit der einen Hand etwas festhalten musste oder vielleicht die hand nicht freimachen konnte, weiß wie wichtig solche Einhandmesser sein können. Einfach mal den Handschuh in einer Winsch verklemmt beim Segeln, kein Helfer verfügbar… Beim Klettern, bei jeder handwerklichen Arbeit kann ich mir ähnliche Situationen vorstellen – aber sowas kennen unsere Gesetzesfinder vermutlich nicht.
    Man fragt sich, wie inkompetent man sein muß, um in den Bundestag zu dürfen.

  89. Berliner3 meint: (26.6.2009 um 08:58) AntwortenReply to this comment

    Schredder 66
    Auf die Gefahr hin das Wir mit leeren Händen vielen Hundertschaften von chrakterfesten Uniformierten gegenüberstehen, die uns dieser friedfertige Staat schicken wird weil evtl. nich mehr alle einverstanden sind mit dem was hier passiert.

    Auf der einen Seite sehe ich Flyer die Zivilcourage predigen, auf der anderen Seite stehen Gutmenschen die mir zu verstehen geben, es gäbe keine Veranlassung sich mit zum Beispiel Schlagstock und co. zu bewaffnen, der Staat schütze alle Bürger durch seine Executive völlig ausreichend.

    Der Staat ist nicht fähig, allen hart arbeitenden die Altersvororge in ausreichender Höhe zuzusichern, aber er behauptet von sich, das er all seine Bürger zu jeder Zeit besser schützen kann als diese es in Situationen in denen keine Staatsmacht anwesend ist, selbst tun könnten, wenn sie die Mittel dazu hätten.
    Heist: Wir sollen was unsere Altersvorsorge betrifft bitteschön selbst vorsorgen, aber in Sachen Selbstverteidigung im zivilen Bereich schön die Finger von "Vorsorge" und Eigenmächtigkeit lassen.
    Wie soll ich mich gegen eine Horde junger Schläger auch nur Ansatzweise zur Wehr setzen, frage ich, wenn es mir untersagt ist, zum Beispiel einen Schlagstock mit zu führen?
    Soll ich schnell die Polizei rufen, oder in die Trillerpfeiffe pusten die alten und jungen Leuten auf diesen sehr praxisnahen SV- Seminaren der Polizeidienststellen anstatt von Schlagstock und Pfefferspra empfohlen wird?

    So kanns nicht weitergehen.

  90. Nilz (Link) meint: (26.6.2009 um 09:40) AntwortenReply to this comment

    @60 Die ZDv 37/10 "Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr" schreibt das Messer eindeutig vor. Also begeht jeder Soldat in Uniform, der nicht im Dienst ist, entweder ein Dienstvergehen, weil er das Messer nicht dabei hat, oder einen Verstoß gegen das WaffG, weil er das Messer dabei hat. Abhilfe kann nur ein "verantwortlicher Führer" (Zitat aus ZDv) schaffen, der eine Uniformerleichterung anordnet.

    Hier in der Fassung von 1996 (Anlage 5/2 S. 244):

    pumakompanie.de/HTML_dat/...erladen/Dateien/37_10.pdf

    II. Packanleitung
    Feldanzug, oliv, allgemein

    3- Feldhose
    Seitentasche rechts
    übrige Taschenkarten
    Messer (an Schnur befestigt)
    Handschuhe
    Feldmütze/Barett

  91. foster meint: (26.6.2009 um 09:41) AntwortenReply to this comment

    @8 (Turgil)

    "…aber die 21 jährigen Polizeibeatmen haben ihre Knarre zu hause."

    Danke. "Polizeibeatmen" ist ein wirklich schöner und kongenialer Tippfehler. :D

    (Ob die tatsächlich ihre Waffe zu Hause haben (dürfen), bezweifle ich aber. Hoffentlich zu recht.)

  92. wiesemborski meint: (26.6.2009 um 09:50) AntwortenReply to this comment

    @48
    Die Feldjäger dürfen wenig, um nichts zu sagen gar nichts. Innerhalb eines MSB (Militärischer Sicherheitsbereich) hat die Wache das Sagen, die FJg dürfen nur auf Anfrage unterstützen.
    Außerhalb dürfen bspw. nur BW Fahrzeuge angehalten werden. Soldat in Uniform im Zivilfahrzeug ist schon offlimits.

    Das mit dem Messer geht wohl auch auf einen Vorfall bei einem Festival (KiWo?) in Kiel zurück – und da braucht man kein Einhandmesser. Entweder man hat als FJg P8/P7 dabei (oder das neueste Baby… die MP7) oder besser gar nichts.

    Das Gesetz ist sinnlos, ja – aber so das Messer auf dem Weg nach Hause. Für das Verbandspäkchen (groß/klein) braucht man es nicht – höchstens um mittels Dreieckstuch Gliedmaßen abzubinden, was 1. die meisten nicht hinkriegen und 2. innerhalb DEU verboten ist.

  93. rollinger (Link) meint: (26.6.2009 um 10:14) AntwortenReply to this comment

    Zitat von weiter oben

    Ja die gibt es. Die pissen in die Waggons der Bahn in die Ecke werfen mit Bierdosen und pöpeln junge Mütter an. Alles erlebt von dumpfen Rechten beider BW ganz zu schweigen.

    @Roland: Das ist doch lächerlich. Sind Sie McGywer. Auf ihrem Segelboot ist das ja was anders. Aber vielleicht habe ich mal die Hand verklemmt in einem Leitzordner oder Wonderbra? Wer weiß. Albernes Zeug

  94. kniffel meint: (26.6.2009 um 10:26) AntwortenReply to this comment

    @97
    Lächerlich ist, dass man nun fürs Segeln oder Klettern ein Messer hat, das aber für den Alltag nicht benutzen darf, obgleich es sich nicht wirklich als Waffe eignet.

  95. Rabensau meint: (26.6.2009 um 10:30) AntwortenReply to this comment

    @ Rollinger Post 97:
    Interessanter Einblick in Ihr Selbstverständnis.
    Warum glauben Sie, beurteilen zu können was einer Ihrer Mitmenschen im Alltag braucht und was nicht?

    Wir machen das jetz mal ganz konkret: Ich komme zu Ihnen nach Hause und nehme alles mit, was Sie meiner Meinung nach nicht brauchen und was in meinen AUgen lächerlich ist.

  96. Badratgeber (Link) meint: (26.6.2009 um 10:56) AntwortenReply to this comment

    Omg bin damals jeden Tag mit diesem Messer in Uniform nach hause und zur Kaserne gefahren. Das sich ja alles wiederspricht den es ist ja die Pflicht das Messer bei sich zu tragen laut Ausrüstungsverordnung aber nach Bundesverordnung verstößt das gegen das Waffengesetz… omg was für ein Staat. Als ob ein Soldat Amok laufen würde oO es sind immer die jenigen die noch nie Gedient haben die dann sinnlos jemanden töten. Die BW Soldaten haben meist nach ihrem Dienst garkein bock mehr überhaupt ne Waffe zusehen…

  97. TheDoctor meint: (26.6.2009 um 12:07) AntwortenReply to this comment

    Markentreue:
    Ist das Gesetz nicht Unbestimmt und am Thema vorbei, ist es nicht aus dem Hause Zypries.

    Ausnahmen bestätigen die Regel (kenne aber spontan keine)

  98. Airborne meint: (26.6.2009 um 13:26) AntwortenReply to this comment

    Unsere gewaehlten Volksvertreter haben keine wirksamen Loesungsansaetze fuer die dringenden sozialen, politischen und oekonomischen Probleme. Noch nicht mal der echte Wille zu Veraenderungen ist erkennbar. Deshalb fluechtet man sich in Anlassgesetzgebung. Und die Exekutive setzt meist noch einen drauf.
    Was am ausserdienstlichen Fuehren des Bw-Einhandmessers nicht sozialvertraeglich sein soll, erschliesst sich mir nicht. Die Soldaten als "charakterlich nicht gefestigte junge Leute" zu bezeichnen ist unverschaemt. Was ist das fuer eine Armee, die sich solcher Individuen bedienen muss? Welche Qualifikation muessen Politiker und militaerische Vorgesetzte haben,um Leute, die Dienst fuer ihr Land leisten (sinnvoll oder nicht, lassen wir dahingestellt) so abzuqualifizieren und zu beleidigen.
    Ich habe verlaengerten Grundwehrdienst und einige Wehruebungen bei den Fallschirmjaegern geleistet. Andenken war ein "schlimmes" Fallmesser LL 80. War ein reines Souvenir, habe es nie benutzt. Nach der vorletzten Waffengesetz-Aenderung (2003?) wurde es zum verbotenen Gegenstand. Der Besitz ist strafbar. Also mit der Flex unbrauchbar machen und ab in den Muell. Der Gewinn fuer die innere Sicherheit ist unermesslich.

    Wir leben in einem Tollhaus!

  99. Andreas S. meint: (26.6.2009 um 14:14) AntwortenReply to this comment

    Einfach unglaublich sowas. Als ich vor 25 Jahren bei
    der Bundeswehr war, hatte jeder das Bundeswehrtaschenmesser
    auf dem Heimweg in der Uniform. Das Bundesinnenministerium
    sollte sich schämen, derart absurd die eigenen Vorschriften zu Lasten von Wehrpflichtigen, die sicher nicht zum Spass
    sondern aus Pflicht in so einer Uniform (nebst Taschenmesser als Bestandteil der vollständigen Uniform) herumlaufen auszulegen. Minister Schäuble sollte ausserdem mal vorführen,
    wie er das Taschenmesser, ein ganz normales Schweizer
    Taschenmesser in grün, mit einer Hand öffnen will!
    Unter Zuhilfenahme der Zähne?

    Übrigens: Polizeibeamte nehmen tatsächlich ihre Dienstwaffen
    vielfach mit nach Hause. Es hat deshalb sogar schon etliche Beziehungsmorde mit den Dienstwaffen in der Wohnung von
    Polizeibeamten gegeben. Hier denkt aber eigenartigerweise niemand an eine Kriminalisierung.

  100. steffen klein meint: (26.6.2009 um 14:20) AntwortenReply to this comment

    "Auch unter dem Gesichtspunkt der Fürsorge der Bundeswehr für junge und charakterlich noch nicht gefestigte Soldaten scheint es vorzugswürdiger, Bundeswehrmesser grundsätzlich in der Kaserne bzw. Dienststelle zu belassen."

    Das find ich ja echt einfach nur geil! Und solche Leute erhalten in der Kaserne Zugang zu militärischen Feuerwaffen und auch noch die passende Ausbildung dazu?!?!?!?!

  101. yetzt meint: (26.6.2009 um 14:46) AntwortenReply to this comment

    hmm… ich hab beim klettern immer ein kleines einhandmesser am gurt, weil es lebensnotwendig sein könnte, auch mit nur einer funktionirenden hand ein seil zu durchtrennen. bedeutet das nun, dass ich gegen das waffengesetz verstoße?

  102. MCDynamo meint: (26.6.2009 um 15:11) AntwortenReply to this comment

    @106
    wer lesen kann ist klar im vorteil ;)

    "Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.”
    ich würde jetzt mal vermuten das der klettersport unter dem begriff sport läuft, wenn sie natürlich berufskletterer sind fällt es unten den punkt berufsausübung… wurde aber auch erst 10 oder 15 mal hier erwähnt.

    @93 Nils

    aber anhand der ZDV ist ja eigentlich der punkt der berufsausübung gegeben…

  103. Luftläufer meint: (26.6.2009 um 16:16) AntwortenReply to this comment

    Aber knapp 20-Jährige freiwillig Wehrdienstleistende mit weniger als 12 Monaten Dienstzeit sind charakterlich genug gefestigt in Afghanistan mit einem Radpanzer außerhab des Lagers herumzufahen.

  104. bombjack meint: (26.6.2009 um 19:58) AntwortenReply to this comment

    @107

    das erzählen Sie mal den Beamten der meint das Messer jetzt beschlagnahmen zu müssen….oder als Gegenangebot einen Besuch der Wache vorschlägt….

    Hm, wo ist da die Gewaltenteilung……

    Sowas nenne ich eher dann eher Willkür-Gesetzgebung, denn der Begriff ist sowas von unbestimmt, daß die Beamten ihren zum Teil vorhandenen Machtgelüsten freien Lauf lassen können. Erinnert mich etwas an die Aussage eines Ausbilders beim Bund, er meinte wenn er möchte das ein Rekrut nicht nach Hause fährt findet er was und wenn er nur die Kleiderbügel im Spind auf der Messingstange ein paar mal hin und her schiebt und den so erzeugten Abrieb als Dreck definiert. Genaus diese Einstellung ist meines erachtens auch in diesem Gesetz wieder zu finden, es wird den Behörden das Instrumentarium in die Hand gegeben, den Bürger jederzeit wegen Nichtigkeiten zur Verantwortung ziehen zu können und wundert man sich noch daß der Respekte gegenüber solchen Staatsbütteln dramatisch abnimmt.

    bombjack

  105. Tichondrius meint: (26.6.2009 um 20:12) AntwortenReply to this comment

    @95(wiesemborski): Dürfen die Feldjäger denn Zivilisten blitzen (auf einem Übungsplatz)?

  106. wiesemborski meint: (26.6.2009 um 21:34) AntwortenReply to this comment

    @110: Nein, eigentlich nicht mal Anhalten. Die einzigen Ausnahmen, die mir im Moment einfallen wäre Presse ohne PresseOffz oder Besucher ohne den vorgeschriebenen Babysitter (jewals in einem MSB).

    Bei uns wird gerne auf der Straße vor der Kaserne geblitzt. Die Privat-Straße gehört dem BM Finanzen, ist also kein Teil der Kaserne oder des MSB. Sobald man im Zivil-KFZ unterwegs ist, sollte man seine Ruhe haben – hat man aber nicht. Angehalten wird trotzdem, die Strafe für Soldaten und Zivilangestellte ist Verlust der Parkmarke (d.h. vor der Kaserne parken) und Meldung beim Chef.
    Also ganz relaxed.

    Auf einem Übungsplatz sollten wenig Zivilisten sein und Angehalten werden kann nur von der Wache, nicht von den FJg. Wenn aber jemand mit Blaulicht ankommt, muss man selbst überlegen, was man gerade macht.

    Zur Einhandöffnung… ist nicht Soldaten/Idiotensicher.
    Messer geschlossen in der Hand, Spitze der Klinge zeigt zum eigenen Körper. Außenseite des Daumens in das Loch drücken und Daumen nach vorne Bewegen. Messer blockiert automatisch in der geöffneten Position.
    Was man mit einer Hand aufmachen kann, kann man auch mit einer Hand schließen. Messer geöffnet und gesperrt mit der Klingenspitze vom Körper weg in die Hand. Mit dem Daumen den Sperrbügel zur Seiten drücken, gleichzeitig mit dem Zeigefinger die Klinge aus der 180° Position lösen, Daumen weg, zu klappen.

    Hab dann heute auch während der Fahrt mein Messer in den Koffer getan… Belehrung unterschreiben steht dann demnächst an.
    Ich werds (gar) nicht mehr tragen, einfach weil ich keine Lust hab die Sachschadensmeldung dafür zu schreiben. Unnötig und kostenintensiv. Wenn ein paar Winterhandschuhe schon 60+€ Kosten, will ich nicht wissen, was das Hightech Messer kostet.

  107. Falo meint: (26.6.2009 um 23:17) AntwortenReply to this comment

    zu meiner BW Zeit 85-86 hat niemand Fragen gestellt, wenn wir unser G3 über Nacht mit nach hause genommen haben. Ob die Polizei bei einer Verkehrskontrolle über das Sturmgewehr im Beifahrerfussraum gemeckert hätte?

  108. Pantsueinheit meint: (26.6.2009 um 23:47) AntwortenReply to this comment

    Falo: Das muss aber lange her sein. Heutzutage werden die Waffeln der Rekruten abends eingesammelt und weggesperrt. Außer natürlich man ist auf Übung. Als Berufssoldat könnte man sich aber sicher jederzeit die Waffel ausgeben lassen. Solange sie sich als Soldat ausweisen können, dürfte die Polizei wenig zu sagen haben. Sie könnten ja unterwegs zu einer Übung sein oder was auch immer. Außerdem hatte die Polizei damals noch keine schusssicheren Westen. Da hält man als Bullettchen im Zweifel sicher lieber mal die Fresse, weil so ein Tunnel in der Uniform gerade in der kalten Jahreszeit doch eher stört, vor allem wenn man die Kleidung selbst zahlen muss.

  109. Falo meint: (27.6.2009 um 09:32) AntwortenReply to this comment

    @Pantsueinheit: Ich war damals ein W15 und es war in der Tat nur auf Übung. Wir trugen unsere Waffen eine Woche lang am Mann und in der schichtfreien Zeit konnte man sich gut verpissen. Sein (nicht geladenes) G3 mitzunehmen war der einfachste Weg sicherzustellen, dass es nicht wegkommt. Es einem Kammeraden zu geben fällt auch auf, weil er dann mit zwei G3 herumläuft.

  110. Daniel meint: (27.6.2009 um 13:33) AntwortenReply to this comment

    Ja ist jetzt ein Cutter-Messer ein solches Messer, dass nicht geführt werden darf?
    Es kann mit einer Hand geöffnet UND arretiert werden!
    Ist es auch noch geführt wenn es sich in der mit Reisverschluss VERSCHLOSSENEN Tasche eines Rucksacks befindet? Oder muss da jetzt noch ein Vorhängeschloss dran an den Reisverschluss?

  111. Jordan meint: (27.6.2009 um 23:50) AntwortenReply to this comment

    Im Ausland bekomme ich Waffen, Munition, Sprengmittel und Fahrzeuge, und bis zu 10 Soldaten, für deren Leben ich auf Patrouille verantwortlich bin.
    Dafür reicht mein Alter und meine charakterliche Reife aus.
    Im eigenen Land traut man mir nicht mal zu mit einem Taschenmesser umzugehen.
    Da gehöre ich dann wieder zu den "…junge(n) und charakterlich noch nicht gefestigte(n) Soldaten..".

  112. Ein Mensch meint: (28.6.2009 um 00:49) AntwortenReply to this comment

    @91: Die grosskalibrigen Waffen dürfen aber in der Regel auch nicht in der Öffentlichkeit geführt werden.

    Gegen den §42a WaffG gab es seinerzeit online eine Riesenwelle, u.a. auch bei abgeordnetenwatch, die aber die Abgeordneten offensichtlich nicht überzeugen konnte. Die Papiermedien haben sich mit einer Kritik vornehm zurückgehalten.

    Statt dass der Reservistenverband sich gegen seine eigenen Soldaten positioniert, sollte er mal bei der Regierung etwas Lobbyarbeit leisten, dass dieser sinnwidrige Paragraph bald wieder entfernt werden möge.

    Bald wird noch das menschliche Gehirn als gefährlich eingestuft und mit einem Führverbot belegt.

  113. Soldier meint: (28.6.2009 um 14:41) AntwortenReply to this comment

    so ein Blödsinn,

    man sollte jetzt echt mal aus Prinzip ein feststehendes Messer mit 10 cm Klinge führen. Die sind ja erlaubt…..

  114. artiranmor meint: (28.6.2009 um 14:49) AntwortenReply to this comment

    die Polizisten die die Einhandmesser bemängelten sollten belangt werden, da sie Regelungen des Waffengesetzes in ihrem Sinne auslegten und verdrehten ohne selbst die Regelungen des WaffG zu beachten. Sie gängelten somit vorsätzlich und wiederholt Bürger / Amts"kollegen". Im WaffG ist im selben Paragraphen geregelt, das diese Einhandmesser unter Anderem zu beruflichen Zwecken berechtigt geführt werden dürfen, dies dürfte ich bei Soldaten im Dienst / auf dem Wege von / nach Hause und deren dienstlich gelieferten Messern regelmässig annehmen. Dies muss den den Polizisten bewusst gewesen sein, wenn sie sich schon auf die restriktiven Anteil des WaffG berufen. Eine Prüfung durch die Bundeswehr ob das Führen von Einhandtaschenmessern notwendig ist sollte nicht erfolgen, sondern eine Vorladung der verantwortlichen Polizisten und deren Entschuldigung bei den von ihnen unschuldig Verfolgten. Es wäre gar zu prüfen, ob eine Nötigung im Amt vorliegt im Sinne §240StGG und ob gegen die Beamten Strafanzeige zu erstatten ist.

    Anhang: WaffG:

    § 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

    (1) Es ist verboten

    1.Anscheinswaffen,
    2.Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
    3.Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
    zu führen.

    (2) Absatz 1 gilt nicht
    1.für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
    2.für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,

    3.für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
    Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

  115. Stuff (Link) meint: (28.6.2009 um 21:13) AntwortenReply to this comment

    @artiranmor
    Also, ganz einfach: Berechtigtes Interesse liegt vor, da die Adjustierung das Messer inkludiert.
    Pause.
    Vom Gericht lasse ich mir dann schon erklären, dass korrekte Adjustierung nicht mein Interesse sein könne/solle.
    Denn um 10k€ möchte ich schon Kabarett live sehen!
    Alles eine Frage von Einrede und Ausrede, Sprachgewalt ist auch Gewalt.

    Stuff

  116. Dyrathror (Link) meint: (29.6.2009 um 07:33) AntwortenReply to this comment

    Ich mag in meinem Blog gar nicht über diesen Vorfall berichten. Ich lebe in China und die sind in letzter Zeit ohnehin schon immer am lachen wenn sie Nachrichten über Internet-Zensur in Deutschland von mir lesen.

    Wenn ich jetzt darüber berichte das deutsche Soldaten in der Öffentlichkeit keine Taschenmesser mit sich führen dürfen liegen die hier schreiend vor Lachen am Boden. :-/

  117. Klaus meint: (1.7.2009 um 18:38) AntwortenReply to this comment

    Das süße Taschenmesser, das fast alle bekommen haben und nur tauglich ist ein Flasch Bier aufzubekommen ist damit hoffentlich nicht gemeint.

    Kann mich daran erinnern, dass bei uns die Panzerleute stattdessen ein anderes Messer hatten: Fallmesser mit > 12cm Klingenlänge. Hatten angeblich auch die Fallis, damit sie mit nur einer Hand das Messer bedienen können, wenn sie sich mal losschneiden müssen.

    Lustig bis Traurig ist die begründung schon. Der Dienstherr schickt also charakterlich nicht Gefestigte bedenkenlos mit scharfer Wumme um die Kaserne oder in den Krieg. Prostmahlzeit!

  118. E. Merau (Link) meint: (2.7.2009 um 13:47) AntwortenReply to this comment

    Die Frage, was die deutschen Soldaten am Hindukusch denn eigentlich verteidigen, ist damit wohl bereits weitgehend beantwortet. Einer Regierung, die bis in die Hosentaschen ihrer eigenen Soldaten hineinregieren will, kann man den Anspruch, eine freiheitlich demokratische Grundordnung zu vertreten, nicht mehr wirklich abnehmen.

  119. Soldat… meint: (3.7.2009 um 21:00) AntwortenReply to this comment

    Wie bescheuert ist das denn….
    Ich bin gerade aus Afghanistan zurück, habe die Probleme dort gesehen und hier regen sich entgleiste Politiker auf, daß ein Soldat ein lt. ZDv 37/10 zum korrekten militärischen Anzug gehörendes Utensil bei sich trägt?
    Ist es nicht schlimm genug, daß oben etwas von "junge und charakterlich noch nicht gefestigte Soldaten" geschrieben wird?
    Wenn ein Soldat in Uniform die Kaserne verläßt, hat das seinen Grund, dann mchte er etwas repräsentieren, was er sich sicherlich nicht mit der negativen Benutzung des Einhandmessers wieder negieren möchte.
    Was soll er denn damit tun? Sich das Leben nehmen? Andere abstechen? In Uniform? Um der Bundeswehr zu schaden?
    ARMES DEUTSCHLAND, wo die eigene Regierung nicht hinter der eigenen Armee und somit den eigenen Soldaten steht, sondern diese auch noch bestraft….

  120. PzAufklBtl 6 meint: (17.7.2009 um 21:07) AntwortenReply to this comment

    Ich bin auch mit dem neuen BW Taschenmesser(auch BW Scharf genannt) in voller Montur nach Hause gefahren hab im Zug noch mit Kameraden damit herum geblödelt und so ein Japaner mit seiner hat Fotos von und gemacht(was auch Verboten ist) und wir ham auch ein Foto von ihm mit einem Messer in jeder Hand gemacht und weder er noch wir noch sonst jemand war jemals in Gefahr. Auch Polizisten waren reichlich vorhanden (zumindest angehende denn in Eutin ist eine Polizeischule) und von denen hatte offenkundlich auch keiner Gefahr für Leib und Leben verspürt. Messer sind ohnenhin keine Massenvernichtungswaffen und somit ist es fraglich ob man die Waffengesetze immer wieder immer weiter verschärfen muss. Wenn ich zum beispiel an Winnenden denke wo die Menschen freiwillig ihre Langwaffen abgaben und die Stadtverwaltung diese dann statt zu zerstören einfach meistbietend weiterverkauft hat, dann wird mir ganz anders.
    Over and Out!

  121. Revierler meint: (20.10.2009 um 08:29) AntwortenReply to this comment

    Und wie siehts aus mit §55 WaffG? Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf…

  122. wishi meint: (23.11.2009 um 22:57) AntwortenReply to this comment

    Hätten die doch die Feldjäger rufen sollen. Die Dienstaufsichtsbeschwerde die da dann bei rauskommt wäre wahrscheinlich überdimensional groß gewesen. Zumal der Sachverhalt einfach falsch ist.
    Ich würde behaupten, dass man sich da dann die Namen der Beamten notiert und sofern weiterhin Interesse an der Durchsuchung besteht, die Beschwerde leistet.

  123. Meinhart Grotefend meint: (15.3.2010 um 16:42) AntwortenReply to this comment

    Also hier in Rom sehe ich ständig Gruppen von Kadetten und Soldaten in Uniform vom Dienst kommen, immer mit dem Bajonett am Gürtel. Man sieht das wohl als förderlich für die öffentliche Sicherheit.
    Dass in Deutschland natürlich wieder jemand Paragraphen reitet, war natürlich klar. Und dass das aus dem autoritären Schleswig-Holstein kommt, ebenso.

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