25.6.2009

Staatsanwalt lässt Beweismittel “löschen”

In der Affäre um den, wie mehrfach berichet, geschassten Ex-Abteilungsleiter des NRW-Umweltministeriums Harald F. haben SPD und Grüne einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss beantragt. Ob dieser Ausschuss überhaupt in die Tiefen des Strafverfahrens schauen kann, ist höchst fraglich.

Gerade zum heiklen Bereich – der Telekommunikationsüberwachung auch von Landtagsabgeordneten und Journalisten – hat der zuständige Oberstaatsanwalt Ralf Meyer bereits am 24. November 2008 dem Landeskriminalamt einen Vernichtungsauftrag erteilt. Wörtlich heißt es: „Ich bitte unverzüglich sämtliche Daten, Beweissicherungsdatenträger und die schriftlichen Dokumentationen in den TKÜ-Sonderbänden – soweit erstellt -, die im Rahmen der TKÜ-Maßnahmen angefallen sind, zu löschen.”

Das Landeskriminalamt reagierte gut eine Woche später prompt: „Nach Verfügung der StA Wuppertal vom 24.11.2008 zur Vernichtung bzw. Löschung sämtlicher Daten, Beweissicherungsdatenträger und schriftliche Dokumentationen in den TKÜ-Sonderbänden wurden die betreffenden Unterlagen und Datenträger vernichtet bzw. gelöscht.“

Unterdessen spitzt sich der Streit um die Einstellung des Ermittlungsverfahren zwischen der ermitteltenden Staatsanwaltschaft Wuppertal und ihrer Aufsichtsbehörde zu. „Die Geschichte ist gestorben“, zieht ein leitender Beamter der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf bereits die Bilanz.

Sein Kollege in Wuppertzal widerspricht heftig: „Unsere Ermittlungen werden sich wenigstens noch über die Sommerpause erstrecken“. Dabei gehe es auch nicht darum, ob Herr F. nur Pommes Frites oder doch auch Schnitzel gegessen hat – es gehe bei Spesenabrechnungen um Differenzen bis zu 300 Euro: „Das alles ist kein Pappenstiel.” (pbd)

11 Kommentare zu “Staatsanwalt lässt Beweismittel “löschen””

  1. dompfaff meint: (25.6.2009 um 12:21) AntwortenReply to this comment

    Spannend wie schnell so eine Löschung sein kann. Wie lange dauert nochmal die Löschung illegitim gespeicherter personenbezogener Daten in dem Fall den U.V. hier vor einigen Wochen oder Monaten schilderte?

  2. Fincut meint: (25.6.2009 um 12:46) AntwortenReply to this comment

    Ein Freund, der vor drei Jahren beschuldigt wurde einen Überfall begangen zu haben (Verwechslung), kämpft seit drei Jahren darum, dass seine Daten und Fotos bei der Polizei gelöscht werden :)

    Hat das BKA evtl. einen Datensicherungsroboter aus Bundeswehrbeständen erhalten?

  3. Thomas R. meint: (25.6.2009 um 13:12) AntwortenReply to this comment

    Der Datensicherungsroboter der Bundeswehr kann nicht sonderlich groß gewesen sein. Bei den gesamten (!) verlorenen Daten über sämtliche Auslandseinsätze von 1999 bis 2003 handelte es sich um ein Gesamtvolumen von ein wenig über 10 Gigabyte. Selbst wenn man sehr großzügig rechnet und der Bundeswehr unterstellt, das Volumen ihrer Daten zu unterschätzen, erreicht man damit dennoch niemals die Größe eines modernen Magnetbandlaufwerks, die pro Band deutlich über einem Terabyte liegt.

    Es herrscht wohl immer noch die Meinung vor, Backups würden überschätzt. Gerade bei Leuten, die Informationen vernichten wollen.

    Aber ich bin wohl ein wenig vom Thema abgekommen.

  4. Exundhopperte meint: (25.6.2009 um 13:57) AntwortenReply to this comment

    Liebe LöschteufelINNEN,

    nicht vergessen: Aus Sicherheitsgründen bitte 37-mal mit Nullen und Einsen überschreiben bevor das Papier in den Reisswolf kommt. Kugelschreiber gibt es bei der Materialausgabe.

    Frohes Wegschaffen!

  5. Lemmy meint: (25.6.2009 um 14:28) AntwortenReply to this comment

    Hmm. Schön zu sehen, dass auch das LKA NRW schnell und offenbar gründlich arbeiten kann.

    Leider schwärt irgendwie die Frage in meinem Kopf, ob der Sachverhalt nicht eventuell geeignet sei, einen Anfangsverdacht einer Straftat nach § 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB hervorzurufen.

  6. Axel John meint: (25.6.2009 um 14:29) AntwortenReply to this comment

    Warum löschen? Bei dem Sohn eines Bayerischen Spitzenpolitikers wurde dessen Datenträger verschickt und ging auf dem Transportweg "verloren". Das ist viel sicherer als löschen. Die Webseite Filzgeschichten.de, die sich mit solchen und ähnlichen Fällen befasste, gibt es natürlich auch nicht mehr.
    Bei archive.org findet man sie aber noch.
    http://web.archive.org/web/20071030134739/http://www.filzgeschichten.de/

    Die verschollene Festplatte: Ein Fall für’s Valentin-Musäum …
    http://web.archive.org/web/20070927220519/www.filzgeschichten.de/strauss.html

  7. onkel bo meint: (25.6.2009 um 15:24) AntwortenReply to this comment

    @2
    der Datenlöschroboter ist so ein Typ Automat wie er in manchen Supermärkten als Pfandflaschen-Annahme steht.
    Techno Front-End und das Back-End ist Wetware (H. Sapiens)…

  8. ninjaturkey meint: (25.6.2009 um 15:56) AntwortenReply to this comment

    @6 Axel John: Die Festplatte mit Daten des Sohns eines bayrischen Spitzenpolitikers mag auf dem Transportweg verloren gegangen sein, wird aber bestimmt an geeigneter Stelle ruhen, bis sie beizeiten möglichst gewinnbringend wieder – ups – zum Vorschein kommen wird.

  9. Helge meint: (25.6.2009 um 16:48) AntwortenReply to this comment

    Sehr sinnvoll, den Namen zwecks Anonymisierung eingangs zu kürzen, um ihn dann unten in einem wörtlichen Zitat auszuschreiben.

  10. charlie meint: (26.6.2009 um 09:23) AntwortenReply to this comment

    @Helge
    kann keinen Namen (ausgeschrieben) erkennen…(Brille?)

  11. Panzerlurch meint: (26.6.2009 um 12:08) AntwortenReply to this comment

    charlie: Der Artikel wurde nachbearbeitet. F wie Friedrich, you know? Mit den Information im Artikel kann man den Namen sowieso googlen. Nein, man nicht, aber ich.

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