3.7.2009

Trödelei beendet U-Haft

Wer hat geschlafen bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach? Wer hat dort hat gleich so viele Fehler gemacht, dass die jetzt zur plötzlichen Entlassung eines wohl gefährlichen Gefangenen aus der Untersuchungshaft geführt haben.

In U-Haft saß seit Anfang September vorigen Jahres ein 58-Jähriger unter schweren Vorwürfen. Der Mann soll innerhalb eines Jahres in 19 Fällen immer wieder Mädchen sexuell missbraucht haben, auch schwer. Entsprechend hoch ist die angedrohte Haftstrafe, sie reicht von mindestens zwei Jahren bis weit über 10 Jahre Gefängnis.

Doch der Mann ist seit vorgestern auf freiem Fuß. Er läuft durch Viersen. Das darf er. So hat es der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) entschieden. Und nicht etwa mit seinem Beschluss über Schuld oder Unschuld geurteilt. Die Entscheidung ist aus Sicht der Justiz das schlichte Ergebnis einer automatischen Prüfung, unabhängig von der Schwere der Tat und der zu erwartenden Strafe.

Obwohl bei dem 58-Jährigen sogar ausdrücklich Fluchtgefahr angenommen wird. Das OLG hat sich blank auf ein rechtsstaatliches Prinzip gestützt. Die Untersuchungshaft hat gesetzliche Grenzen. Sie soll nicht mehr als sechs Monate dauern, kann aber vom OLG verlängert werden. Das passierte auch vor einem knappen Vierteljahr.

Alles schien rund zu laufen. Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach hatte sich an das Gebot des beschleunigten Verfahrens gehalten. Zwischendurch aber gab es Fehler. Nach der Festnahme des Mannes vergingen drei Monate, bis ein Gutachter eingeschaltet wurde. Der bekam zwar die Mahnung „Eilige Haftsache“ mit der Bitte um ein „schnellstmögliches Gutachten“. Das freilich wurde erst 5 Monate später, am 20. Mai abgeliefert.

Jetzt zog das OLG nicht mehr mit, es unterstellte der Staatsanwaltschaft, „nicht mit gebotenem Nachdruck“ gearbeitet zu haben. „Wir respektieren die Entscheidung“, so sagten es gestern unisono Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) und Generalstaatsanwaltschaft Gregor Steinforth. Beide sprachen aber von einer „völlig unerträglichen“ Folge.

Die Sorgen, das Unverständnis der Opfer und deren Angehörigen, überhaupt der Bürgerinnen und Bürger seien nachvollziehbar. Deshalb gebe es bereits eine umfassende Untersuchung zur Aufklärung des Falls. Unterdessen leistet die Polizei in Viersen Sonderschichten. Sie hält zu allen Betroffenen ständigen Kontakt, bietet allen Hilfe an. „Wir tun alles, um neuerliche Straftaten zu verhindern“, versichert Behördensprecherin Antje Heymanns.

Mit dem entlassenen Häftling „haben wir gesprochen“. Und sie wollen weiter mit ihm sprechen. Über die genaue Strategie der Polizei will Heymann „selbstverständlich“ nicht informieren. Fest steht: Niemand kann den 58-Jährigen, der schon zwischen 1972 bis 1979 einschlägig auftrat, festnehmen. Vielleicht kommt er freiwillig zu seinem Prozess, der im August geplant ist. Vorläufig jedenfalls. (pbd)

Die Rechtslage: Das Gesetz ist streng, es schützt auch Menschen hinter Gittern. Grundsätzlich darf niemand länger als sechs Monate in Untersuchungshaft genommen werden. Für Ausnahmen gibt es hohe Hürden, etwa bei „besonderen Schwierigkeiten“ des Ermittlungsverfahrens oder beim „besonderen Umfang der Ermittlungen“.

Ob Ausnahmen vorliegen, wird durch das jeweiige Oberlandesgericht regelmäßig geprüft. Es kann die Untersuchungshaft verlängern, aber auch den Haftbeschluss aufheben. 2001 war auf diese Art ein des Mordes beschuldigter Mann vom Oberlandesgericht Hamm entlassen worden. Haftbefehlsaufhebungen gab es in Nordrhein-Westfalen 2003 achtmal, 2004 elfmal, 2005 13mal, 2006 16mal, 2007 zehnmal, 2008 fünfmal und diesem Jahr bislang dreimal. (pbd)

25 Kommentare zu “Trödelei beendet U-Haft”

  1. Robert meint: (3.7.2009 um 12:25) AntwortenReply to this comment

    Die Implikation, dass schon der Verdacht einer Straftat ausreichen möge, einen Menschen für länger als ein halbes Jahr hinter Gitter zu bringen, ist es, die unerträglich ist. Selbst 6 Monate unschuldig hinter Gittern können schon existenzvernichtend sein.

  2. franz meint: (3.7.2009 um 12:31) AntwortenReply to this comment

    Die Entscheidung des OLG ist nicht ganz nachvollziehbar. Bei der 6-Monats-Prüfung, die im April gewesen sein dürfte, hat der Senat die Sache durchgewunken. Danach geht im Mai das Gutachten ein, die Staatsanwaltschaft erhebt im Juni Anklage und das Gericht bestimmt Hauptverhandlungstermin im August. Schneller geht es kaum! Das scheint mir eher einer der Fälle zu sein, in denen sich ein Strafsenat mal so richtig wichtig machen will und die Staatsanwaltschaft diszipliniert. Schade, dass sich die Richter für ihr Spielchen einen offenbar richtig gefährlichen Sexualstraftäter aussuchen.

    @ 1: Der Verdacht genügt für die Anordnung von Untersuchungshaft nicht. Voraussetzung ist dringender Tatverdacht. Wenn Sie allerdings der Auffassung sein sollten, wegen der Unschuldsvermutung sei Untersuchungshaft in allen Fällen unerträglich, ist Ihnen sowieso nicht zu helfen.

  3. Lars meint: (3.7.2009 um 12:41) AntwortenReply to this comment

    Ja – im April hat das OLG zugesagt, vielleicht weil man gesagt hat, im April wäre auch das Gutachten da, man würde anklagen und im Mai wäre dann die Verhandlung. Einen weiteren Monat über den 6 Monaten hielt man für zumutbar. Jetzt ist Juli. Man kann schlecht 20x hintereinander sagen: Dauert ja nur noch 1 Monat, also ist es in Ordnung. Sondern man muss sagen: Okay, jetzt ist es 4 Monate über dem Maximaltermin, warum? Ihr habt geschludert? Dann müsst ihr ihn jetzt freilassen.

  4. Hondo meint: (3.7.2009 um 12:59) AntwortenReply to this comment

    Sehe das wie 3 "Lars". Wir leben nunmal in einem Rechtsstaat. Das heißt, auch Kinderschänder haben Rechte. Wenn die Staatsanwaltschaft es nicht für nötig hält, diese Rechte einzuhalten, dann ist die Freisetzung des Mannes die einzig richtige Entscheidung. Jetzt muss die Polizei halt mal das tun wofür sie da ist, nämlich die Bevölkerung beschützen. Sollte ja nun nicht die Sache sein, dem Mann ständig zwei Beamte in zivil an die Hacken zu kleben. Mit politisch unliebsamen Bürgern, die einfach eine anderen Meinung haben, aber niemandem etwas tun, kann man das schließlich auch.

  5. Addliss meint: (3.7.2009 um 13:05) AntwortenReply to this comment

    Ich kann Lars nur zustimmen. Im Übrigen finde ich auch die Aussage interessant:

    "Deshalb gebe es bereits eine umfassende Untersuchung zur Aufklärung des Falls."

    Viel wichtiger wäre, meiner Meinung nach, in dieser Sache, mehr Kraft darauf zu verwenden, dass der Prozess und die Ermittlungen vorangetrieben werden. Wenn dies geschehen ist und man quasi nur noch auf die Hauptverhandlung warten kann, sollte man sich um Opfer u.ä. kümmern, statt zu untersuchen. Aber gut, ich bin ja kein Justizminister.

  6. Euripides meint: (3.7.2009 um 13:13) AntwortenReply to this comment

    Na, da muß man doch richtig froh sein, daß unsere Kinder durch Stopptafeln so gut geschützt sind.

  7. Der andere Udo meint: (3.7.2009 um 13:19) AntwortenReply to this comment

    Der eigentliche Skandal finde ich ja die Krokodilstränen der Frau Müller-Piepenkötter. Denn eine ganz wesentliche Ursache für schlampig geführte Verfahren liegt doch im Personalmangel, und den hat eben die Ministerin zu verantworten. Fehlendes PErsonal führt zu schlechter Qualität (schlampige emrittlungen) und schlechter Quantität (lang dauernde Verfahren die nur zögerlich abgearbeitet werden). Und dabei se noch unterstellt, dass alle Staatsanwöälte ihren Job gerne tun und sich sehr darum bemühen, ihrer Arbeitslast Herr zu werden.

    Die schlechte Ausstattung mit Personal ist übreigens auch ein weiteres Symptom für die Verwahrlosung des Rechtsstaats, die hier im Blog ja zu Recht häufig angeprangert wird.

  8. Torsten meint: (3.7.2009 um 13:27) AntwortenReply to this comment

    Immer wieder werden wegen solcher Fälle Gesetzesverschärfungen gefordert. Dabei reicht oft eine konsequente Anwendung bestehender Gesetzes…

  9. Klopfer meint: (3.7.2009 um 13:28) AntwortenReply to this comment

    Na wenn man den Staatsanwälten auch noch ständig mit dussligen und unnötigen Gesetzen wie z.B. zur Jugendpornografie neue Baustellen übereignet, darf man sich ja nicht wundern, wenn da mal was liegen bleibt.

  10. Torsten meint: (3.7.2009 um 13:29) AntwortenReply to this comment

    Frau Piepenkötter sollte das „Wir respektieren die Entscheidung“ stecken lassen und sich zu einem "Ja, wir sind schuld daran" durchringen.

  11. TheDoctor meint: (3.7.2009 um 13:39) AntwortenReply to this comment

    Eine Truppe Vollidioten (aka Sauerlandterrorristen) wird ein Jahr in Untersuchungshaft gehalten. Schon das war grenzwertig.

    Im Grunde ist es ein gutes Zeichen, das zumindestens in "normalen" Verfahren der Rechtsstaat noch was Wert ist und noch für jeden gilt und nicht nur für die "Guten"

    Ansonsten schließe ich mich #8 dem "anderen Udo" vollumfänglich an. Ich vermute ja schon länger das der gesamte Digitale Amoklauf des Innenministeriums letztlich fiskal begründet ist. Die glauben wohl, elektronische Überwachung ist billiger als Polizisten, Staatsanwälte und Richter.

  12. TheDoctor meint: (3.7.2009 um 13:42) AntwortenReply to this comment

    Völlig OT:
    Hi Klopfer, hab Deine Seite immer gern gelesen, schön das es neues gibt !

  13. Axel John meint: (3.7.2009 um 13:45) AntwortenReply to this comment

    Das Gesetz ist streng, es schützt auch Menschen hinter Gittern.
    Ich fände es prima, wenn Menschen, die nicht hinter Gittern sind, genauso konsequent und fürsorglich geschützt würden.

  14. Yoda meint: (3.7.2009 um 13:49) AntwortenReply to this comment

    Man könnte dem Täter doch ein Stopp-Schild vor seine Wohnung stellen, dann kann nix mehr passieren….

  15. Kaptn Blaumeise meint: (3.7.2009 um 13:52) AntwortenReply to this comment

    Was ein Glück sind ja wenigstens bald (fast) alle Kinderpornoseiten gesperrt. So kann der Bösewicht sich wenigstens kein virtuelles Material mehr besorgen.

    Da ja dann alles gelöst ist, hat man sicher auch bald wieder genug Personal für Hausdurchsuchungen bei bösen Raubkopierterroristen.

  16. landwirt meint: (3.7.2009 um 14:37) AntwortenReply to this comment

    Was regt ihr euch auf? Manche kommen auch nach der Verurteilung wieder raus
    http://www.youtube.com/watch?v=BhbCp_qvwJ0

  17. R.A. meint: (3.7.2009 um 15:32) AntwortenReply to this comment

    @8, der andere Udo:
    > Denn eine ganz wesentliche Ursache für schlampig
    > geführte Verfahren liegt doch im Personalmangel …
    Och jö, es gibt wahrscheinlich in ganz Deutschland keine einzige Behörde, die nicht über ganz eklatanten Personalmangel klagt. Wenn ich die Klagen, die mir Amtsleider aller möglichen Art so über die Jahre vorgetragen haben, aufaddiere und hochrechne, dann bräuchten wir wohl 100-120 Millionen Beamte, um Deutschland sachgemäß zu verwalten.

    Es wird bestimmt Fälle geben, wo die Klagen berechtigt sind. Und vielleicht gehört die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach zu diesen Ausnahmen.

    Aber deutlich wahrscheinlicher ist es, daß hier geschlampt wurde und der "Personalmangel" nur die übliche Ausrede ist.

  18. R.A. meint: (3.7.2009 um 17:33) AntwortenReply to this comment

    > Amtsleider aller möglichen Art
    Freud'sche Fehlleistung.
    Es sollte natürlich "Amtsleiter" heißen.

  19. Anders meint: (3.7.2009 um 17:59) AntwortenReply to this comment

    @14 Axel John

    Das würde ja bedeuten, dass man uns vor Ihnen schützt. Welch verlockender Gedanke.

    Anders

  20. Axel John meint: (3.7.2009 um 20:07) AntwortenReply to this comment

    @ 20: Das würde ja bedeuten, dass man uns vor Ihnen schützt.
    Wollen sie damit andeuten, ich sei ein Kinderschänder, oder sind sie lediglich unfähig, sinnerfassend zu lesen?

  21. bär meint: (3.7.2009 um 22:53) AntwortenReply to this comment

    @14
    "Ich fände es prima, wenn Menschen, die nicht hinter Gittern sind, genauso konsequent und fürsorglich geschützt würden."

    Also auch Menschen, die nicht in der U-Haft sitzen, sollen beizeiten "genauso" freigelassen werden, wenn die Staatsanwaltschaft schlampt? Äh… ja. Toller Vorschlag. Unterstütze ich.

  22. Madove meint: (4.7.2009 um 10:12) AntwortenReply to this comment

    Ich denke auch, das gehört so, in einem Rechtsstaat. Daß er nach zig Monaten U-Haft freigelassen wird. Daß so getrödelt wird, natürlich nicht, und ich würde hoffen, daß der Aufschrei der da jetzt zurecht durch die Betroffenen und Beobachter geht, eben in dieser Richtung was ändert.
    Dafür ist halt wichtig, daß jetzt nicht "Schwanz ab /strengere Gesetze" sondern "der Justiz bessere Organisation/mehr Personal" gefordert wird!

  23. Xaerdys meint: (4.7.2009 um 11:00) AntwortenReply to this comment

    Der Richterbund in NRW klagt seit einer halben Ewigkeit über Personalmangel. Das hier geschlampt wurde, ist unstrittig. Fraglich ist, welche Ursache es dafür gibt. Und der Personalmangel wird dafür verantwortlich gemacht, was nicht weiter unverständlich ist.
    Ich werde den Verdacht nicht los, dass sich an der Personalsituation nichts ändert, solange nicht soetwas wie jetzt passiert und man anerkennt, dass es darin begründet liegt.

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