Worum es wirklich geht
Herr N. wurde von einer Firma abgemahnt, die für sich beansprucht, die Produkte eines bestimmten Kleiderlabels in Deutschland exklusiv vertreiben zu können. Angeblich hatte Herr N. ein T-Shirt auf dem Flohmarkt verkauft, welches angeblich ein für dieses Label urheberrechtlich geschütztes Motiv trägt.
Weil Herr N. nicht zu Hause war, verbummelte er die Frist. Er gab die geforderte Unterlassungserklärung nicht ab.
Hierauf reagierte die Firma aber nicht so, wie man es hätte erwarten können. Indem sie ihre Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche einklagt. Nein, sie schickte nur einen Mahnbescheid über – die Anwaltskosten.
Da sieht man wenigstens mal deutlich, worum es denen wirklich geht.
Ich tippe auf Ed Hardy, Rechte bei K&K Logistics, vertreten durch RAe Winterstein. Wer bietet mit?
Hattest du wirklich etwas anderes erwartet? Wenn man schon sowas bekommt wegen EINEM! T-Shirt auf dem Flomarkt, kann doch fast nichts anderes dahinterstecken…
Luis Vitton tippe ich.
So einfach ist es nicht.
Grundsätzlich sitze ich als Rechteinhaber da und es kommt nichts vom Abgemahnten. Telefonische Kontaktaufnahme scheitert…
Da ist so ein Mahnbescheid manchmal das geeignete Mittel um sich in Erinnerung zu rufen und dem Abgemahnten – insb. wenn es sich um eine Privatperson handelt – eine kleine Hilfe in die Hand zu geben, wie ernst die Sache ist…
Es ist eben häufig so, daß professionelle Importeure plötzlich nur ein einziges Exemplar verkauft haben und nat. nicht gewerblich handeln (das ist bei Markensachen wichtig). Und wer glaubt, auf Flohmärkten seien nur Privatpersonen, die ihren alten Kram verkaufen, der glaubt auch an den Weihnachtsmann. Hier wird dann über die Abmahnungen geschimpft.
Bei Ebay war es zeitweise so, daß sich Mitglieder mit >10000 Bewertungen als Privat ausgegeben haben um Verbraucherschutzrechte umgehen zu können. Da waren es dann wieder die bösen Händler.
PS: Nein, ich war es in diesem Fall nicht ;-)
@4:
> Grundsätzlich sitze ich als Rechteinhaber da und es kommt
> nichts vom Abgemahnten. Telefonische Kontaktaufnahme
> scheitert…
warum sollte der sich auch melden? Wenn der EIN T-Shirt auf dem Flohmarkt verkauft, dürfte das wohl kaum eine "ernste Sache" sein. Es sei denn, das wäre nachweislich eine Fälschung. Aber wenn ich meine gebrauchten Klamotten auf dem Flohmarkt verticken würde, könnte mich der "Rechteinhaber" auch mal ganz gern haben.
@5: Es muß wohl eine Fälschung gewesen sein. Ein Original-T-Shirt darf er nichtgewerblich nat. verkaufen. Insoweit dürfte das Urheberrecht erschöpft sein (BGH: OEMVersion).
@4
Wenn sich der andere nicht meldet und den Ernst der Sache nicht kapiert und ich wirklich meine Rechte durchsetzen will und von einer Widerholungsgefahr ausgehe – die ich ja durch meine Abmahnung beseitigen will – dann kommt als nächstes eine einstweillige Verfügung.
Wenn es mir aber nur um meine Anwaltskosten geht, dann kommt ein Mahnbescheid über die Anwaltskosten.
@4: Es gibt beachtliche Argumente (und auch gerichtliche Entscheidungen), dass eine Kostenklage in einer solchen Konstellation (auch wenn die Abmahnug gerechtfertigt gewesen sein sollte) unbegründet ist.
Ed Hardy? Winterstein? K&K?
Die haben dem Ruf von Ed Hardy mehr geschadet als genutzt…
Zum Glück verlieren die jetzt immer mehr Fälle vor Gericht!
Eine beliebte Gruppe im studivz: Dank Ed Hardy erkenne ich jeden Vollidioten schon von weitem! … :-D
@7: Ich bin Firmenangestellter-Anwalt und habe nix von den Anwaltskosten. Wenn ich eine EV schicken lasse, hab ich nicht nur eine menge Arbeit, sondern mache die Sache für den Abgemahnten auch noch teuer. Wenn es bei dem nix zu holen gibt, bleibe ich auf den Anwaltskosten sitzen! Also probier ich es besser mal mit einem Mahnbescheid und hake mit der UE nach…
Das ist nett von mir!
Wer ist eigentlich Ed Hardy? Und wieso kotzt er auf T-Shirts? Sind das nicht die, wo man beim Kauf den IQ-Test vorlegen muss und wenn der zu hoch ist, kriegt man keins?
@11: Und widerlegen damit zugleich die Dringlichkeit bei der möglicherweise dennoch erforderlichen EV. Wer erst einen Mahnbescheid bewirkt und dann wegen einer UE "nachhaken" möchte, wird kaum an der unverzüglichen Rechtsdurchsetzung interessiert sein. Also entweder dringliches Interesse und EV (auf eigenes Risiko versteht sich) oder nur Mahnbescheid und niemals EV.
wer ed hardy trägt, kauft oder verkauft gehört auch mal ordentlich verklagt: wegen geschmacksverirrung.
@14: Nickname-Eigentor was die Geschmacksverirrung angeht. Ansonsten aber volle Zustimmung :o)
"die Produkte eines bestimmten Kleiderlabels in Deutschland exklusiv vertreiben zu können."
Und woher weiß die Firma, daß sie das verkaufte T-Shirt nicht in DE in Verkehr gebracht hat?
Das mit dem Mahnbescheid hat sich der "Rechteinhaber" wohl von Frau RAin Katja Günther abgeguckt. Wie ist das eigentlich mit der Missbrauchsvorschrift des § 8 Abs. 4 UWG? Ist die bei Markenrecht anwendbar, oder gibt es da eine ähnliche Vorschrift?
Wenn es hier wirklich um Ed Hardy geht, kann ich mir nicht vorstellen, daß "die" mit den Abmahnungen Geld verdienen wollen.
"Denen" wird es wohl um die abschreckende Wirkung gehen. Mit welchem Mittel (eV auf Unterlassung, fiktive Lizenzgebühren, was weiß ich, oder eben Anwaltskosten) man die Leute abschreckt, kann doch T-Shirt, pardon: Jacke wie Hose sein.
Für den Rechteverletzer muss das doch auch nicht schlecht sein, wenn die Kosten geringer sind als bei einem auf Unterlassung etc. gerichteten Verfahren.
@18 (Till):
Schlappe 1.650 Euro verlangen die für ein angeblich gefälschtes T-Shirt! Allein schon bei der "Gestaltung" der Kostennote kann man doch erkennen, dass es der Kanzlei nur um deren eigene Finanzierung geht.
Und wenn sie (ständig) vorm AG verlieren, ziehen sie heulend zum LG weiter… wie so kleine Kinder, die unbedingt Geld äh Recht bekommen wollen.
@13 (Malte S.):
Das ist mir wohl bewusst! Aber ein Unterlassungsbegehren kann ja auch vorhanden sein, wenn es nicht dringlich ist. Ich muß es dann ggf. eben auf dem Klageweg geltend machen… Mein Risiko…
Man muß ja nicht immer "voll Druck" machen…
@11 (Rudi): Bist Du nicht. Die Bezeichnung "Firmenangestellter-Anwalt" einschließlich der mehrfachen Rechtschreibfehler in dieser Wortkombination wie auch die rechtlich unzutreffenden Äußerungen enttarnen Dich als dummen Forenidioten.
@21 (Staatsschützer):
Danke für das Kompliment! Das ist der Umgangston, den ich mir für hier dauerhaft wünsche…
Ich weiß, daß ich als Angestellter nicht in meiner Funktion an Anwalt tätig bin. Trotzdem bin ich als Anwalt zugelassen und Firmenangestellter.
Wenn Du den Staat schützt, dann faltet ein Zitronenfalter Zitronen ;-)
Übrigens: Welche meiner Äusserungen ist rechtlich unzutreffend??
PS: Findest Du einen Rechtschreibfehler, darfst Du ihn gerne behalten, sogar für umsonst ;-)
Gott, seid ihr kindisch… Wie kann man sich hier so niveaulos beleidigen??? Sind hier Kleinkinder unterwegs?? HILFE!!!