8.7.2009

Beabsichtigt Familienministerin F.

Der Leipziger Juraprofessor Christoph Degenhart hat für die aktuelle Ferienhausarbeit seiner Studenten einen süffisanten Einstieg gewählt:

Um den sinkenden Umfragewerten der eigenen Partei mit Hilfe eines aufmerksamkeitsträchtigen, konsensfähigen Themas entgegenzuwirken und um „auch mal an die Kinder zu denken“ beabsichtigt Bundesfamilienministerin F, gegen die ihrer Meinung nach extreme Zunahme kinderpornographischer Internet-Inhalte vorzugehen. Auf ihre Initiative hin bringt die Bundesregierung das folgende Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes (TMÄG) ein: …

Der Aufgabentext.

61 Kommentare zu “Beabsichtigt Familienministerin F.”

  1. Christoph Selzer (Link) meint: (8.7.2009 um 13:33) AntwortenReply to this comment

    Das sorgt für glückliche Studenten. Da es ein detailliertes, strukutrell erstklassiges Gutachten zum "realen" Entwurf gibt, ist das eine phänomenal einfache Hausarbeit.

  2. Marc B. meint: (8.7.2009 um 13:57) AntwortenReply to this comment

    Das Hauptproblem der Arbeit sehe ich nicht in der eigentlichen Fallbearbeitung, sondern darin den Eindruck zu erwecken, man hätte den Fall selbst gelöst. Es gibt da draußen einfach viel zu viele – teils exzellente – Vorlagen. Und die Begrenzung auf 25 Seiten stellt ebenfalls ein Problem dar. Denn wenn man, und sei es hilfsgutachterlich, alle aufgeworfenen Rechtsfragen lösen will, kommt man mit 25 Seiten wohl kaum hin.

  3. Bill meint: (8.7.2009 um 13:59) AntwortenReply to this comment

    @1, Herrn Selzer:

    Könnten Sie bitte noch einen Link zu dem detaillierten, strukturell erstklassigen Gutachten nachliefern? Ich werde es auch nicht als Vorlage nutzen, da ich glücklicherweise keine Hausarbeit abliefern muss.

    MfG

  4. Thomas meint: (8.7.2009 um 14:07) AntwortenReply to this comment

    Zusatzaufgabe: Klären Sie, inwiefern die Forderung nach Verwendung der ausschließlich vom Hersteller Microsoft für sein Betriebssystem Windows erhältlichen Schriftart "Times New Roman" in der Hausarbeit gegen Rechtsnormen verstößt und prüfen Sie die Erfolgsaussichten einer Beschwerde dagegen!

  5. Treater meint: (8.7.2009 um 14:12) AntwortenReply to this comment

    Das Sommersemester ist fast vorbei. Somit müsste die HA doch für das kommende Wintersemester sein. Oder konnte er hellsehen?

  6. markus meint: (8.7.2009 um 14:14) AntwortenReply to this comment

    @Treater: Das Sommersemester wird wohl kaum vor dem Wintersemester enden, und das fängt frühestens ab 1. September an. Je nach Uni AFAIR.

    Edit: Natürlch meinte ich den 1. Oktober mit dem Wintersemesterbeginn.

  7. Chris H. meint: (8.7.2009 um 14:16) AntwortenReply to this comment

    Hehe ich hab bei ihm auch Hausarbeiten schreiben dürfen. Die Prüfung auf Art 5 und 10 zu "beschränken" ist gut ^^.

    Na mal schauen was die einschlägigen Foren zu der Hausarbeit berichten werden.

  8. Leo (Link) meint: (8.7.2009 um 14:18) AntwortenReply to this comment

    Hallo.

    Das generelle Fazit der Studenten würde mich als Laie dann doch interessieren.

  9. Treater meint: (8.7.2009 um 14:22) AntwortenReply to this comment

    @Marcus:
    Da es bei uns so ist, dass die Ferienhausarbeiten für das Sommersemester im Februar ausgegeben werden und die Abgabe vor Vorlesungsbeginn des SS ist, fand ich die Aktualität erstaunlich.
    Aber ich hab gerade mal nachgeschaut, wie es in Leipzig läuft.
    Die Veranstaltung dort nennt sich "Staatsrecht II mit integrierter Übung". Die schreiben ihre HA im Semester. Sehr merkwürdig.

  10. R.B. meint: (8.7.2009 um 14:24) AntwortenReply to this comment

    @5: Die Hausarbeit ist aber in Arial verfaßt, Microsofts hauseigenem Verbrechen gegen Helvetica.

  11. Hans-Werner meint: (8.7.2009 um 14:26) AntwortenReply to this comment

    @Thomas / 5: Kenne ich hier von unserer jur. Fak. auch nicht anders. Immer sehr witzig, da anzurufen und die Leute wuschig zu machen. Natürlich schreiben sie einem dann, dass auch eine vergleichbare Type in Ordnung ginge.

  12. Mojito meint: (8.7.2009 um 14:26) AntwortenReply to this comment

    Hausarbeiten. Im öffentlichen Recht. Definitiv etwas, was ich aus der Studienzeit nicht vermisse. Und immerhin ist die Fragestellung aktuell und interessant – nicht so wie der Laserdrome-Fall zum 25. Mal…

  13. Rene meint: (8.7.2009 um 14:28) AntwortenReply to this comment

    (Die folgende Erläuterung bezieht sich allein auf Leipzig) Es ist so, dass im Rahmen einer Übung für Anfänger zwei Hausarbeiten gestellt werden. Bei der Übung im Öffentlichen Recht wird die erste Hausarbeit in der Vorlesungszeit geschrieben, während die zweite Hausarbeit in der vorlesungsfreien Zeit geschrieben wird. Die zweite Hausarbeit zählt immer noch zur Übung im Sommersemester.

    Der Sachverhalt ist eigentlich ein typischer für Prof. Degenhart. Er greift immer wieder mal aktuelle Fälle auf. Und das besonders gern, wenn es um Fragen der Meinungsfreiheit geht. Ich denke aber, dass die Bearbeiter schon ihre liebe Not haben werden, da viele zwar zusammenarbeiten werden, aber kaum jemand sich zu der aktuellen Diskussion um das Zugangserschwernisgesetz informieren wird. Und selbst wenn doch, dann setzen unsere Studis immer noch die falschen Schwerpunkte…

    @ 8 (Chris H.): Meinst du …VZ? Das andere schöne Portal gibt es ja leider nicht mehr :(

  14. Name meint: (8.7.2009 um 14:30) AntwortenReply to this comment

    @5. Thomas:
    In der Aufgabe steht geschrieben:
    "Die Bearbeitung darf 25 Seiten (DIN A4, Schriftgröße 12,
    Zeilenabstand 1,5 Zeilen, 7 cm Rand rechts, je 2 cm Rand oben, unten und links, Schriftart:
    Times New Roman, normaler Zeichenabstand) nicht überschreiten."

    Das würde ich wiederum nicht so auffassen, dass der Text in diesen Eigenschaften abgegeben werden muss, sondern dass die Textmenge maximal so groß sein darf, dass sie bei testweisem Formatieren mit oben genannten Eigenschaften maximal 25 Seiten lang ist. In welcher Schriftart und -größe etc. der Text abgegeben werden soll, sehe ich hier nicht definiert.

  15. Treater meint: (8.7.2009 um 14:43) AntwortenReply to this comment

    @16.:
    Interessante Auffassung.
    Ich stelle mir das Gespräch mit dem Korrekturassistenten vor:
    "Warum habe ich 0 Punkte bekommen?"
    "Sie haben Ihre Arbeit in Windings Schriftgröße 9 geschrieben."
    "Aber Sie hätten die Arbeit doch nur abtippen und umformatieren müssen. Dann wär das alles kein Problem gewesen."
    Also das wär was. ^^
    Damit will ich mich nicht über die Auffassung lustig machen. Die Idee ist gut.
    Aber es würde in echt nicht funktionieren, da diese Formalia eingehalten werden müssen. Jedoch bringt mich mein überzeichnetes Beispiel auf die Idee, dass aus Spaß einfach wirklich mal zu machen.
    €: Oder ich schreib einfach mal 20 Seiten auf chinesisch. Denn eigentlich steht ja nie was davon, dass man auf deutsch schreiben soll. Was bin ich nur für ein Schelm.

  16. Dirk Becker (Link) meint: (8.7.2009 um 15:02) AntwortenReply to this comment

    Da sollte Professor Degenhart aber auch seine Lösungsskizze veröffentlichen, wenn der Abgabetermin verstrichen ist. Das würde mich auch brennend interessieren.

  17. PR (Link) meint: (8.7.2009 um 15:13) AntwortenReply to this comment

    @1: Ich glaube nicht, dass die Arbeit wirklich so einfach sein wird. Die Schwerpunkte richtig zu setzen ist das Problem. Wir hatten damals eine Klausur, in der es um die Frage der Bundesratsabstimmung zum Zuwanderungsgesetz ging. Dazu kam eine kleine weitere Aufgabenstellung. Nahezu jeder von uns konnte die aktuelle Diskussion sowie die vielfach vertretenen rechtlichen Lösungsansätze runterbeten. Der Prof legte aber den Schwerpunkt in die "Zusatzaufgabe", was zwar dazu führte, dass nahezu alle die Klausur bestanden, aber so gut wie keine ein Ergebnis oberhalb von "befriedigend" schaffte.

  18. SvenR meint: (8.7.2009 um 15:18) AntwortenReply to this comment

    @ Thomas #25:

    Wie kommen Sie auf dieses schmale Brett, dass Times New Roman "ausschließlich vom Hersteller Microsoft für sein Betriebssystem Windows erhältlich" sei?

    Die gibt es von verschiedenen "Herstellern" für verschiedene Betriebssysteme in verschiedenen Versionen z.B. linotype.com/de/1540/time...;subviewmode=&lang=de

  19. BV meint: (8.7.2009 um 15:27) AntwortenReply to this comment

    Ich hoffe nicht, dass Herr Degenhardt da irgendeinen offiziellen Auftrag hat. Ich habe auch schonmal eine Hausarbeit zu einem etwas abgefahrenen und nicht besonders studentenfreundlichen Thema schreiben müssen, zu dem der Prof. angeblich gerade ein Gutachten zu schreiben hatte…

  20. shadowKFC meint: (8.7.2009 um 15:30) AntwortenReply to this comment

    @5 Thomas:

    $sudo apt-get install msttcorefonts

    und auch Open Office kann 'Times New Roman' wenn es dann unbedingt sein muss..

  21. Name meint: (8.7.2009 um 15:36) AntwortenReply to this comment

    @17 Treater:
    Nunja, wenn er anzweifelt, dass die Arbeit die vorgegebene maximale Textmenge überschreitet, wird ers wohl abtippen müssen. ;)
    Dazugesagt werden muss, dass das nicht wirklich meine vertretene Ansicht ist (der Aufwand, die genannten Eigenschaften einzuhalten, sind ja eher minimal verglichen mit dem Aufwand der Recherche, und im Zweifelsfall macht man das wohl lieber, als sich wegen sowas die Noten zu versauen), sondern dass ich mich ebenfalls überspitzt darüber lustig mache, denn ich dachte immer, dass im juristischen Bereich alles bis zum Erbrechen ausdiskutiert und definiert wird.

  22. Sören meint: (8.7.2009 um 15:38) AntwortenReply to this comment

    Korrigiert mich bitte, aber ich lese es so, daß de Prof. nicht verlangt, die Aufgabe in der Schriftart abzugeben.
    Er legt damit nur die max. Länge der Lösung fest (was natürlich bei Leuten, die diesen Schriftsatz nicht auf ihrem Rechner haben, zu einer Schätzung führen muss).

  23. Name meint: (8.7.2009 um 15:41) AntwortenReply to this comment

    @ 24 Sören:
    Liest sich irgendwie meiner Ansicht von 14:30 Uhr sehr ähnlich ;)

  24. Rene meint: (8.7.2009 um 15:42) AntwortenReply to this comment

    Es ist aber so gemeint, dass die entsprechende Schriftart genutzt werden sollte.

  25. Personaldebatte meint: (8.7.2009 um 15:46) AntwortenReply to this comment

    @25 das ist aber mittlerweile schon über eine stunde her!

  26. Name meint: (8.7.2009 um 15:46) AntwortenReply to this comment

    @26 Rene:
    Das ist doch der Punkt, weswegen wir hier darüber so trefflich streiten können. Wie etwas "gemeint" sein mag, kann der Leser nicht wissen, er hat nur den Text vor sich, und in dem steht nirgendwo etwas von solch einer Forderung. Und mit meiner sehr beschränkten Rechtskenntnis (nicht mein Job) bin ich der Meinung, was nicht dasteht, muss ich nicht machen.

    @27 Personaldebatte:
    Und was sagt uns Ihr Satz jetzt? Dass man alles, was vor mehr als 60 Minuten geschrieben wurde, nicht mehr lesen muss, eh man etwas in einen Thread schreibt?

    achja @17 nochmal:
    Man könnte auch eine Spaß-"Schrift"-Art nehmen, da gibts doch so eine mit lustigen Symbolen, Dingbats oder sowas, glaube ich. Bevor der Korrekturassistent das abtippen kann, muss er sich dann erstmal eine entsprechend beschriftete Tastatur basteln :)

  27. R.A. meint: (8.7.2009 um 16:28) AntwortenReply to this comment

    Inhaltlich bin ich hier ja mit dem Prof. einer Meinung.

    Aber es hat mich schon immer angewidert, wenn Lehrpersonal Unterricht und Prüfungen dazu mißbraucht hat, private politische Meinungen unterzuschieben.

  28. Helge meint: (8.7.2009 um 16:35) AntwortenReply to this comment

    @28 (Klugscheißer):
    Ja, so eine Schriftart soll's wohl geben. Wenn man liest, was die anderen geschrieben haben weiter oben, dann findet man sie sogar. Zwar fehlt ein "g", aber so schwer ist es dann trotzdem nicht.

    Was für ne doofe Diskussion um Fonts hier. Ich schrieb meine Hausarbeiten mit Georgia, weil die Times scheiße aussieht, aber das ist ja sowas von Geschmackssache. Und dass man keine Abwertung bekommt, wenn man nicht in der vorgegebenen Schriftart schreibt ist auch klar, dass die Textmenge trotzdem "grob" passen muss, auch. Solche Angaben sind doch für die Mädels und Jungs, die ihre Inhaltsverzeichnisse von Hand tippen und die Gliederungsfunktion nicht kennen, die mit Leerzeichen ausrichten etc. Sonst gibt irgendwann noch mal so ein Perlhuhn ne Hausarbeit in Comic Sans ab. Achso, geht ja nicht, gibts ja gar nicht auf ihrem tollen Macbook…

  29. Name meint: (8.7.2009 um 16:52) AntwortenReply to this comment

    @31 Helge:
    Sie sind grad dabei, meine tägliche Dosis "Toleranz gegen dumme Sprüche" aufzubrauchen, aber machen Sie nur, tut dem Klima hier sicher gut, wenn solche wie Sie was schreiben, und dabei elementare Höflichkeitsnormen vermissen lassen.
    Zur Schriftart: Tatsächlich, Wingdings (und auch Wingdings 2 und 3 sowie Webdings) sind Symbolschriftarten – das hab ich wohl übersehen, tut mir leid. Dingbats ist allerdings auch sowas, daneben gibts auch noch OpenSymbol und bestimmt noch eine Bazillion weitere derartige Schriftarten, also lag ich ebenfalls nicht verkehrt.
    Die "doofe" Diskussion (wobei ich mich immer noch frage, warum Sie sich an der Diskussion beteiligen, wenn sie doch so doof ist) wäre auch nicht aufgekommen, wenn sinnvolle Maßstäbe zur Textmenge angegeben gewesen wären, wie etwa Wort- oder Zeichenanzahl – zugegebenermaßen auf dem Papier dem einfachen Zählen von Seiten gegenüber benachteiligt, aber am Computer sehr einfach messbar.
    Und obs Comic Sans hier gibt, weiß ich nicht, ich denke aber eher nicht – ebensowenig gibts hier allerdings ein Macbook oder etwas anderes der Firma Apfel. Wenn sich Ihr Kenntnisstand jedoch auf Windows, Linux und Apple Mac beschränkt, erübrigt sich auch die Diskussion darüber, was man sinnvollerweise noch einsetzen könnte.

  30. Helge meint: (8.7.2009 um 17:14) AntwortenReply to this comment

    @32
    Toleranz hin oder her, Leute belehren und dabei selbst den gleichen Fehler machen ist halt irgendwie… nä?
    Richtig, es gibt viele Symbolschriftarten.
    Ich darf mich auch an Diskussionen beteiligen, die ich doof finde. Doof, weil schon tausendmal dagewesen, an jeder Uni, in jedem ersten Semester Jura. Schriftarten, Zeilenabstand, Seitenabstand. Letzterer: links oder rechts, 1/3 Seitenbreite also ca. 7 Zentimeter, plus den Abstand auf der anderen Seite oder geht auch 2 links, 5 rechts? Am Schluss ist das den Korrektoren doch egal, solange die Arbeit lesbar und gut korrigierbar ist, und den Höchstumfang nicht allzu sehr überschreitet. Deswegen doof. Und auch doof, weil die Intention des Beitrags zur Degenhart-Arbeit offensichtlich ne andere war.
    "Sinnvollere" Angaben zur Textmenge gibts dann in höheren Semestern, in den Seminaren etc. Da heißt es dann 55.000 Zeichen. Dann wird wieder diskutiert: mit Leerzeichen oder ohne? Und die unbedarfteren Computernutzer, die zwar iTunes bedienen können, aber keine römischen Seitenzahlen ins Inhaltsverzeichnis bekommen, fangen dann wieder an, die Zeichen einer Seite zu zählen und dann zu überschlagen.
    Was ich nicht verstehe, ist das mit dem 'Comic Sans hier, denke aber nicht, aber auch kein Macbook' und das folgende Geseiere über Betriebssysteme und dann dieser komische Angriff wohl gegen mich… aber, wenn ich ehrlich bin, interessierts mich auch gar nicht.
    (Der zweite Absatz des obigen Postes war eh an die Allgemeinheit gerichtet)
    Frohes Sterben!
    Edit: Mir wird gerade das Missverständnis klar… wie gesagt war der zweite Absatz an die Allgemeinheit gerichtet, nicht an "Name" – das "gibts ja gar nicht auf ihrem tollen Macbook" macht durch die Kleinschreibung des Wortes "ihrem" deutlich, dass sich das Macbook auf das Perlhuhn bezog, und nicht auf den Kommentator namens "Name". Noch deutlicher wäre wohl gewesen 'auf deren tollem Macbook'. So, damit wären wir jetzt von der ursprünglichen Diskussion komplett weg – deswegen bin ich jetzt still.

  31. CIP-Pool meint: (8.7.2009 um 17:30) AntwortenReply to this comment

    Bei uns kamen im Studium auch derartige Anforderungen bzgl. Font u.ä. auf. Nachdem jemand nachgefragt hat, hieß es, dass man, um der Chancengleichheit willen, nur Anforderungen stellt, die sich mit den Rechnern im CIP-Pool erfüllen lassen. Auf andere Rechner könne keine Rücksicht genommen werden, man seien aber "tolerant, solange es im Rahmen bleibt".

    Genau dazu war die Anforderung wohl da: Damit man Leute, die sich nicht an die Grundregeln halten (wissenschaftliche Arbeit verlange eine angemessene Schrift), mit Abzügen belegen kann. Stünde da "angemessene Schrift", dann müsste man irgendwann streiten, was nun "angemessen" ist. Andersrum: Wenn der Prof großzügig ist, dann beschwert sich keiner.

  32. le D meint: (8.7.2009 um 17:35) AntwortenReply to this comment

    Ich hätte es gut gefunden, wenn ich damals(tm) meine Hausarbeit zu so einen aktuellen und spannenden Thema hätte schreiben dürfen. Bei mir ging es damals um die Übernahme von Beerdigungskosten und irgendwas aus der Friedhofssatzung.

    Mir ist (bislang?) nicht bekannt, dass der Prof. Dr. Christoph Degenhart in dem Bereich einen Auftrag hat, aber ich weiß, dass an diesem Lehrstuhl in diesem Bereich geforscht wird. (winke winke an alle, die aufgrund dieser Info wahrscheinlich mein Pseudonym aufdecken könnten und es dankenswerterweise dennoch nicht machen :-))

    @30: wo siehst Du in der Aufgabe oder der Aufgabenstellung eine untergeschobene private politische Meinung?

  33. Auke meint: (8.7.2009 um 17:41) AntwortenReply to this comment

    Was ist denn hier los? Meine Ferienhausarbeit lese ich im lawblog, noch bevor ich sie auf der Seite des Lehrstuhls lese. Seltsame Welt ;)

    @10
    Der Aufbau hier in Leipzig ist durchaus seltsam. Organisatorisch bedingt. Strafrecht gibt's erst ab dem zweiten Semester. Prüfungen zu Beginn des Semester, Hausarbeiten im Semester. Dabei ist aber insbesondere für die Hausarbeiten zu beachten, dass nur eine bestanden werden muss (man sich also aussuchen kann, ob man sich den Stress im Semester antut oder nicht, … und auch nur im Staatsrecht eine Semesterhausarbeit einer Ferienhausarbeit voran geht).

  34. Name meint: (8.7.2009 um 17:41) AntwortenReply to this comment

    @34:
    'erst belehren, dann selbst gleichen Fehler machen':
    Sicher war das nicht das optimale Vorgehen, aber zum einen war mein Post freundlich gemeint (siehe u.a. Smiley), zum anderen ist mein erster diesbezüglicher Post für jeden verständlich, wohingegen man bei 'Windings' nicht unbedingt erkennen kann, was das nun für eine Schriftart ist, wenn man nicht gerade drauf erpischt ist, jedes Wort, das einem über den Weg läuft, in die Suchmaschine seines Vertrauens einzugeben.
    Und die tausendmal dagewesene Diskussion: Bedaure, die gabs in meinem Studium nicht, gehört es zum Allgemeinwissen, dass so eine Diskussion bei juristischen (oder allgemein stark textbezogenen) Studiengängen üblich ist? Und: Wenn die Diskussion jedes Jahr wiederkommt, warum ist das dann noch immer nicht angekommen, dass da offenbar Klarstellungsbedarf besteht?
    Zu guter letzt erkläre auch ich das künftige Verschonen des Threads von meinen Ansichten, und verabschiede mich analog mit einem
    Schönes Restleben!

  35. gusnos meint: (8.7.2009 um 17:47) AntwortenReply to this comment

    @4 (Bill):

    Detaillierte, strukturell erstklassige Gutachten finden sich unter

    bundestag.de/ausschuesse/...Stellungnahmen/index.html

  36. Matthias Sch. meint: (8.7.2009 um 17:48) AntwortenReply to this comment

    ich steh offenbar gerade auf dem Schlauch, aber kann mir jemand den Witz/Süffisanzismus mit "Bundesfamilienministerin F." erklären?

    danke….

    Nachtrag: Aaahhh – der Witz lag wohl vor allem in dem Anlass "Um den sinkenden Umfragewerten…" (klar, dass bei einem solchen frei erfundenen Beispiel die Ministerin anders heißt)

  37. SvenC meint: (8.7.2009 um 17:49) AntwortenReply to this comment

    Ich bin gespannt, wer sich dagegen stellt.
    Denn man kann logischerweise bei dem Beispiel frei handeln. Also würde ich einen Text vorlegen, der genau das Gegenteilige bezweckt (also jetzt nicht im Sinne von Kipo). Ich würde das Beispiel komplett zerreißen und einen netten Text mir einfallen lassen, der eben nicht FdLs Beispiel folgt.
    Ich denke, DAS würde der Prof zu würdigen wissen. :)

    @39 Das ist ein "Aus der Luft gegriffenes Beispiel" ;)
    Frau F. ist eigentlich Frau VdL ;)

  38. Rochus meint: (8.7.2009 um 17:52) AntwortenReply to this comment

    @41: Ich dachte, Frau Z. sei gemeint? ;)

  39. SvenC meint: (8.7.2009 um 17:54) AntwortenReply to this comment

    @41
    Du fragst Dich selbst? :D

    Seit wann ist Frau Z. "Familienministerin" ? :D

  40. RA F (Link) meint: (8.7.2009 um 19:18) AntwortenReply to this comment

    Ach, der Herr Degenhart. Ich durfte in noch in Münster hören. Unvergessen der Moment, als sich die Hörsaaltüre im H1 öffnete, ein Pizzabote eintrat und nach jemanden fragte, der eine Pizza bestellt hatte. Atemlose Stille. Prof. Degenhart zum Mikrofon. "Entschuldigen Sie, wer war das ? Ich dachte, Klaus Kinski wäre tot ?!"

  41. Student meint: (8.7.2009 um 21:02) AntwortenReply to this comment

    ZENSUR

  42. Chris H. meint: (8.7.2009 um 21:16) AntwortenReply to this comment

    @ Rene: http://www.mindermeinung.net gibt es doch wieder.

    Und @:"Aber es hat mich schon immer angewidert, wenn Lehrpersonal Unterricht und Prüfungen dazu mißbraucht hat, private politische Meinungen unterzuschieben."

    Tut er nicht. Selbst die Fälle im Straf- und Zivilrecht sind häufig an akutellen Ereignissen angelehnt.

    Ob ich nun den Messerstecher im Gericht nehme und da ein paar Mordmerkmale, vieleicht noch mit dem schönen § 28 I u. II StGB + Abgrenzung Mittäterschaft/Teilnahme prüfe, hat doch nichts damit zu tun, dass ich akutelle politische Diskussionen mißbrauche. Im Gegenteil ich mache die Fälle damit doch etwas ansprechneder als immer nur den Standard X der den Standard Y niedersticht/betrügt/bestiehlt/erpresst etc.

    Im Verwaltungsrecht haben sie aber einmal einen Fehler gemacht ^^
    Wir haben noch bei Degenhart gelernt, dass jeder Richter jede Rechtsnorm die er anwenden möchte auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin überprüfen muss(/sollte), daher ja auch der Prüfungspunkt "Rechtsgrundlage" wenn es um Verwaltungsakte geht. Witzig war nun, dass aufgrund des damals neuen SächsNSG eine Gaststätte geschlossen wurde (Anfechtung von Nebenbestimmungen etc) Tatsächlich war dann an einer Stelle entscheidungserheblich, ob dieses Gesetz verfassungsgemäß war. Da es auch sehr neu war (1 Monat alt), griff der Standardsatz: Vorliegend ist an der Verfassungsmäßigkeit nicht zu zweifeln, nicht; wie man es etwa beim BauGB oder beim PolG regelmäßig macht (beim BGB denkt man ja schon nicht mehr dran, obwohl der § 823 ja mal in der Kritik stand, wenn ich den Fall nur wieder finden würde).

    Witzig war, dass die Verfassungsmäßigkeitsprüfung nicht gefordert war. Ich hab trotzdem bestanden, trotz 10 Seiten GG, SächsVerf Prüfung.

    Naja. Annekdoten hab ich genug ^^

    Leipzig ist in Wahrheit nicht so schlimm, wie die tollen Ratings in Spiegel und Co das einem glauben machen wollen.

  43. Razool meint: (8.7.2009 um 22:05) AntwortenReply to this comment

    @Rene

    mal so ganz nebenbei…..du wohnst nich zufällig mit nem angehenden Zahnarzt in einer WG!?!?!?

  44. Chris H. meint: (8.7.2009 um 23:13) AntwortenReply to this comment

    Das würde ich auch gerne wissen ;-)

  45. Frank K. meint: (9.7.2009 um 06:45) AntwortenReply to this comment

    …wäre es nicht für den hier versammelten juristischen Sachverstand nicht eine Herausforderung, sozusagen als Ferienaufgabe, die Klausur zu lösen? :-)

  46. Rene meint: (9.7.2009 um 10:35) AntwortenReply to this comment

    @28 Name:
    Das wissen die betroffenen Studis. Das wird denen zu Infoveranstaltungen etc. erzählt.

    @34 CIP-Pool:
    So wird das auch gehandhabt. Ansonsten würde die studentische Selbstverwaltung wohl auf die Barrikaden gehen ;)

    @46 Chris H.:
    Mindermeinung war aber unter den früheren Betreibern deutlich beliebter und man konnte de facto dort viele sehr gute Impulse finden. Heute hat sich das eher ins StudiVZ verlagert.

    @47 Razool:
    Das ist für die Diskussionen hier nicht von Belang.

  47. RA CK meint: (9.7.2009 um 10:42) AntwortenReply to this comment

    Ach der gute Herr Prof. Degenhart. Auch ich wurde mit seinen Hausarbeiten gequält.

    Politisch war er aber schon immer. Er stellte sogar die These auf, dass es genüge in Bayern einen Sack aufzustellen und CSU drauf zu schreiben, um entsprechende Wahlergebnisse zu erhalten.

    Guter Mann.

  48. Gerti meint: (9.7.2009 um 10:43) AntwortenReply to this comment

    Aber nicht dass es den Studenten bei Ihrer Ferienhausarbeit so geht, wie dem ehemaligen SPD-Abgeortnete Jörg Tauss bei seinen Recherchen zum gleichen Thema ….

  49. Andreas meint: (9.7.2009 um 10:51) AntwortenReply to this comment

    @5 Thomas: Times New Roman wird auch mit TeXLive 2008 mitgeliefert und ist somit auch für TeX frei verfügbar. Außerdem möchte ich den Juristen sehen, der am ausgedruckten Text Times Roman (Adobe) von Times New Roman (monotype) unterscheiden kann :)

  50. keiner meint: (9.7.2009 um 11:01) AntwortenReply to this comment

    Die EIGENTLICH interessante Frage ist doch:

    Wieso können sich Jurastudenten alle ein Ferienhaus leisten?

  51. kamikazefliege meint: (9.7.2009 um 11:07) AntwortenReply to this comment

    "Ferienhaus" ist ein euphemistischer Ausdruck für die juristische Bibliothek ;-)

  52. Patrick meint: (9.7.2009 um 11:29) AntwortenReply to this comment

    Hat nur am Rande etwas damit zu tun, aber mich begeistert es, dass der Rand hier rechts liegen soll. Ich konnte nie verstehen, warum die meisten Professoren auf den Korrekturrand links bestanden (es sei denn sie haben nur Linkshänder als Mitarbeiter). Ich habe Klausuren zurückbekommen, die waren völlig verschmiert – vermutlich aufgrund von schweißigen Handkanten der Korrektoren.. :-)

  53. juristinspe meint: (9.7.2009 um 12:23) AntwortenReply to this comment

    Klingt doch nach einer interessanten Ö-Recht Hausarbeit.

    Meine war zwar auch aktuell, aber eher nicht basierend auf so einer prominenten Thematik. Es wundert mich fast, dass bei einer großen Hausarbeit ein GG Fall dran kommt.

    Zu Prof. Degenhart kann ich nicht viel sagen, außer dass ich sein Lehrbuch nicht so toll fand und lieber den Ipsen angeschafft habe.

    @ 56 :
    Hab auch nie verstanden was das sollte..

  54. hornyfrog meint: (9.7.2009 um 23:17) AntwortenReply to this comment

    Frage 1:
    Hat das Verfassungsgericht nicht mal entschieden, das es sich nur dann um Zensur handelt, wenn vor dem Erscheinen die Veröffentlichung unterbunden wird. Das scheint zu implizieren das der Seitenbetreiber neues Material einstellen muss um überhaupt Zensur als Klagegrund zu haben.

    Frage 2:
    Müsste sich die Klage nicht gegen das BKA und das Gesetz richten.
    Der Server scheint ja in DE zu stehen. das BKA hätte löschen und gegen den Seitenbetreiber ermitteln müssen. Dies scheint aber nicht der Fall zu sein. Also hat es den Anschein das, daß Gesetzt die gegenteilige Wirkung hatte. Ist somit nicht die Unwirksamkeit bewiesen?

  55. Marco meint: (10.7.2009 um 09:39) AntwortenReply to this comment

    @57 juristinspe: Es ist kein großer Schein, sondern die "Anfängerhausarbeit": http://www.uni-leipzig.de/degenhart/

    (Hatte mich nämlich auch gewundert, zumal bei uns im kleinen Schein eher Begrenzungen auf 15 oder höchstens 20 Seiten üblich waren, wenn ich mich richtig erinnere)

  56. Daniel meint: (13.7.2009 um 11:34) AntwortenReply to this comment

    Die typografischen Vorgaben sind mal wieder obergruselig. Die Times ist für den Mehrspaltensatz bei relativ kleinen Schriftgraden gedacht und nicht für 12-Punkte-Monster.

Kommentar schreiben

Zulässige HTML-Tags:
Fett: <b> - Kursiv: <i> - Durchgestrichen: <s> - Zitat: <blockquote>

Kommentar-Editierfunktion ist aus Sicherheits/Datenschutzgründen bis auf weiteres deaktiviert. Eine Wiederinbetriebnahme dieser Funktion ist nicht geplant.

Powered by WordPress, vollmar.net Server und Florian Holzhauer