10.7.2009

Posten im Ministerium als Strafe für Pannen

Weil die Pannenserie in der Justiz immer länger wird, unterbrach Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) ihren Urlaub. In Wuppertal wurde vor vier Wochen ein des schweren Raubes beschuldigter Mann ebenso vorzeitig aus der Untersuchungshaft entlassen wie kürzlich in Mönchengladbach ein mutmaßlicher Kinderschänder, außerdem ein Gewalttäter.

Wieder war es das Oberlandesgericht Düsseldorf, das der Staatsanwaltschaft und dem Landgericht Wuppertal erlahmende Arbeit vorwarf. Und das Freiheitsrecht des Untersuchungshäftlings nach 6 Monaten höher als die Ermittlungsarbeit stufte. Wegen der ähnlichen Störfälle in Mönchengladbach ist dort jetzt der Chef der Staatsanwaltschaft für drei Monate ins Justizministerium versetzt worden.

Auch der Düsseldorfer Generalstaatsanwalt Gregor Steinforth bekannte sich gestern zu einem „bedauerlichen Fehler“. Er hatte die Entlassung des vermeintlichen Räubers erst vor zwei Tagen dem Ministerium gemeldet. Zugleich räumte Steinforth ein, dass es unter seiner Aufsicht bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach schon seit geraumer Zeit Verfahrensverzögerungen gegeben habe. „Schlendrian nehme ich nicht hin“, gab sich die Ministerin konsequent.

Sie wich aber der Frage aus, wie viel Geld sie vom Finanzminister brauche, um endgültig Ordnung in den Apparat zu bringen: „Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten tun wir alles!“ Unterdessen, so versicherte sie, werden die dienstrechtlichen Ermittlungen gegen Beamte in Mönchengladbach „mit Hochdruck fortgesetzt“.

Auf ein „Frühwarnsystem“ angesprochen, dass sie vor 2 Jahren zur Beschleunigung von Strafverfahren angekündigt hatte, sagte Müller-Piepenkötter: „Ich habe die Spitzen der Oberlandesgerichte und Generalstaatsanwälte einbestellt.” Denen habe sie deutlich gemacht, dass die Strafverfahren mit gleichzeitig laufender Untersuchungshaft in Einklang mit dem Beschleunigungsgebot stehen müssen. Und die reibungslose Kommunikation in der Justiz habe sie eingeklagt.

Ihren von der Opposition geforderten Rücktritt lehnt sie ab. In zwei Tagen fliegt sie nach Griechenland, zurück in den Urlaub. (pbd)

Hintergrund: Über 7 Jahre nach einem Raubüberfall in Wuppertal wurde im November vorigen Jahres anhand von Genspuren ein mutmaßlicher Täter ermittelt und in Untersuchungshaft gebracht. Die Polizei brauchte 8 Wochen für eine Gegenüberstellung. Plötzlich gab es Probleme mit der Identität des Beschuldigten. Deshalb wechselte die Zuständigkeit in den Kammern des Landgerichts. Ein Verteidiger löste den ersten ab. 8 Monaten waren vergangen. Zuviel, urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf und setzte den Mann auf freien Fuß. (pbd)

21 Kommentare zu “Posten im Ministerium als Strafe für Pannen”

  1. comrad meint: (10.7.2009 um 11:02) AntwortenReply to this comment

    Richtig so, ist immernoch ein Rechtsstaat und somit gelten Rechte auch für Rechtsbrecher.

  2. serpent meint: (10.7.2009 um 11:14) AntwortenReply to this comment

    @ 1: Ich stimme dir zu, würde nur gerne ein "vermutete" vor deinen Rechtsbrecher schieben ;>

  3. inga meint: (10.7.2009 um 11:14) AntwortenReply to this comment

    _mutmaßliche_ Rechtsbrecher!

  4. Euripides meint: (10.7.2009 um 11:18) AntwortenReply to this comment

    Ins Justizministerium? Ganze drei Monate? Ist das nicht eine extrem grausame und entwürdigende Strafe?

  5. R.A. meint: (10.7.2009 um 11:22) AntwortenReply to this comment

    Versetzung ins Ministerium? D.h. es gibt jetzt noch Ministerialzulage als Belohnung?
    Das Beamtenrecht ist schon abstrus.

  6. Siggi meint: (10.7.2009 um 11:41) AntwortenReply to this comment

    Bei Abordnungen verbleibt der Beamte im Bereich der abordnenden Dienststelle, eine Zulage wird erst nach Versetzung einschlägig. Versetzungen für drei Monate gibt es nicht.

  7. Stefan meint: (10.7.2009 um 11:45) AntwortenReply to this comment

    Das ist alles zu kompliziert. Die Polizei muss einfach mehr Rechte haben. Von der Verhaftung bis zur Verurteilung. Wenn ein Polizist dann meint, dass der Verhaftete schuldig ist, dann kann er ja direkt in den Knast. Dann spart man auch die ganzen Justizministerien und Gerichte und die Anwälte können sich mehr auf Abmahnungen konzentrieren. Das gesparte Geld kann man dann in eine bessere Überwachungsstruktur stecken. Dann haben alle gewonnen.

  8. Kai meint: (10.7.2009 um 12:04) AntwortenReply to this comment

    @7: Ach einfach wieder ne Mauer außenrum, dann ist unser Knast perfekt ;-)

  9. Stuff meint: (10.7.2009 um 12:34) AntwortenReply to this comment

    Es ist erkennbar, dass in den sog. "entwickelten" Ländern Gelder für Justiz und Polizeiarbeit gekürzt werden. Gerichte werden knapp gehalten, indem Schreibkräfte (ja, braucht man auch zu Internetzeiten!) schlicht fehlen, es gibt Polizeilabore auf Stand der 80er Jahre (Spektrographen mit CP/M als OS) etc. Alles selbst live (==in Betrieb) gesehen. Daher ist in einigen Polizeikreisen die Hoffnung auf Datenbanken so gross: Das ist modern! Das geht auf Knopfdruck!! Leider ist der Inhalt der Datenbanken grossteils Schrott, aber aufgrund der Menge sind "Erfolge" quantitativ höher, jede Parkstrafe kann dann mittels 3 Klicks verfolgt werden. Diese Quantität an Erfolgen verdeckt, dass eher Straftaten, die in Datenbanken passen, aufgeklärt werden. Man studiere die Struktur der Ermittlungen im Fall "Wattestäbchen", ohne Datenbanken hätte man womöglich schon den Täter!
    Die Versetzung ins Ministerium ist nur konsequent: Der weiss halt, warum solche Pannen passieren und das könnte gefährlich sein: Zuwenig Geld, um Terminanforderungen zu erfüllen.

    Und unter "Geld dafür haben" meine ich denn auch, Geld für Fachleute auszugeben, die anderswo locker für die gleiche Arbeit das Fünffache verdienen. Da kann dann auch ausgewählt werden.

    Stuff

  10. Udo Vetter meint: (10.7.2009 um 12:45) AntwortenReply to this comment

    Man sollte es auch nicht immer aufs fehlende Geld schieben. Es ist in NRW in den letzten Jahren keineswegs nur gekürzt worden.

    Es gibt, das klingt in den Worten der Justizministerin auch an, eben auch auch faule Socken im Justizdienst. Nicht jeder Staatsanwalt arbeitet bis in die Nacht, und mancher nicht mal seine acht Stunden pro Tag.

  11. Rechtssprecher meint: (10.7.2009 um 12:57) AntwortenReply to this comment

    @2 serpent:
    Nicht nur für mutmaßliche, auch für echte Rechtsbrecher müssen die Rechte in einem Rechtsstaat weiterhin gelten.

  12. KarlAuer@web.de meint: (10.7.2009 um 13:13) AntwortenReply to this comment

    Wer faule Socken im öffentlichen Justizdienst beklagt, muss konsequenterweise Beamtentum und richterliche Unabhängigkeit in Frage stellen. Ob z. B. Streikrecht für dann ehemalige Beamte aber wünschenswert wäre, steht zu bezweifeln. Irgendwer muss den Ländern ja durch Bezügekürzungen oder weitere Erhöhung der Dienstzeiten demnächst die Konjunkturpakete finanzieren.

  13. Chatlog meint: (10.7.2009 um 13:35) AntwortenReply to this comment

    So bedauerlich es nun mal ist, das ist eine Konsequenz aus dem Rechtsstaat.

    Aber nach 7 Jahren Ermittlungsarbeit genug Beweise zusammen gepuzzeled zu haben um eine U-haft durchsetzen zu koennen und dann den Verdaechtigen wegen SOWAS laufenlassen zu muessen……

    Da muss doch mehr als ein Beteiligter vor Schmerzen schreiend unter seinem Schreibtisch liegen.

    So wie sich das hier liest, sollte man nach Wuppertal wenn man Boeses im Sinn hat, denn da verjaehren ja die Taten bevor man vor Gericht muss….

    Traurig.

  14. Stuff meint: (10.7.2009 um 14:28) AntwortenReply to this comment

    @Udo Vetter

    Das mit den faulen Socken heisst bei mir Das geht auf Knopfdruck!!.

    Und: Wenn externe Fachleute/Gutachter dann "irgendwann" "irgendwas" auf den Tisch kriegen, sind 6 Monate schnell mit dem Hin- und Her um: "Was ist denn das eigentlich?" "Öhh, das hamwer in der DB gefunden, wozu und wohin das gehört, wissenmer auch nimmer genau! Aber vielleicht passts!"

    Stuff

  15. inga meint: (10.7.2009 um 14:45) AntwortenReply to this comment

    @11, Rechtsprecher: Das Wörtchen "mutmaßlich" schließt die Möglichkeit ein, dass es sich um einen tatsächlichen Rechtsbrecher handelt.

  16. Hannes meint: (10.7.2009 um 17:21) AntwortenReply to this comment

    Wegen der ähnlichen Störfälle in Mönchengladbach ist dort jetzt der Chef der Staatsanwaltschaft für drei Monate ins Justizministerium versetzt worden.

    Hahaha, höhöhö, huhuhu! Geile Strafe!

    In der Behördenhierarchie nach oben weg "bestraft" worden. Alles klar. Vom harten Fronteinsatz zurück hinter die Front ins warme Hauptquartier, zum Vorbereiten von Entscheidungsvorlagen, Studieren von Studien, organisieren von Organisationsmaterial, planen der freitäglichen Umtrunke, oder wie muss man sich das harte Leben im Ministerium jetzt vorstellen?

    Geil, geil, geil. Was muss man als Bürger tun, um auch mal so "bestraft" zu werden?

  17. derRösrather meint: (10.7.2009 um 17:22) AntwortenReply to this comment

    @4 Euripides

    Diesen Gedanken hatte ich auch! Das ist Folter, da muss unbedingt Amnesty International angerufen werden.

    Mit so einer Perversität müssen wir Bürger leben. Wenn eine Angestellte 1,34 € Flaschenpfand "veruntreut" dann ist sie ihren Job los, gehen zur ARGE, denn sie ist für den Arbeitgeber untragbar. Beamte die weitaus mehr Schaden anrichten gehen "in Urlaub" oder werden in andere Ämter versetzt. Ich halte das Beamtentum für die größte kriminelle Vereinigung nach der Mafia.

  18. Tim Croonenbrock meint: (10.7.2009 um 18:19) AntwortenReply to this comment

    Operation Bauernopfer!

  19. Hans meint: (10.7.2009 um 18:20) AntwortenReply to this comment

    Typisches Sommerlochtheater. Zur Sache kann man sich deshalb jeden Kommentar sparen, denn das interessiert sowieso keinen. Natürlich müssen die faulen Staatsanwälte und Richter mindestens 10 Stunden am TAg und 10 in der Nacht arbeiten und alle anderen hunderte Verfahren liegen lassen, um diese eine Haftsache zu bearbeiten, die dann hinterher aufgehoben wird. Dumm nur, dass man vorher nicht weiss, welche das ist. Auf meine private Frage im Umkreis, wie viele Fälle denn wohl ein Staatsanwalt im Monat beantwortet, lag die Antwort meistens so in der Größenordnung von 20.
    Im übrigen: nichts gegen die Aktuelle Stunde, aber wenn der WDR schon in seiner qualitativ hochwertigen journalistischen ARbeit den Behördenleiter als denjenigen darstellt, der die Akte nicht richtig bearbeitet hätte, was will man da erwarten. ABer der Vergleich mit der Arbeitsweise vom WDR in aktuellen Ereignissen war gut, genauso sollte man es machen: wenn eine Haftsache eingeht, kommen alle Mitarbeiter egal von wo und legen los.

  20. Dr. Bergfoden meint: (11.7.2009 um 18:10) AntwortenReply to this comment

    In der "Rheinischen Post" war vorgestern eine Übersicht als Schaubild abgedruckt, bei der die "voreilig" entlassenen Untersuchungshäftlinge aufgelistet waren. Dabei stand, dass der Untersuchungshäftling welcher im Februar 2009 in MG entlassen wurde in Verdacht des "Besitzes von Pornographie" gestanden hätte. Fehlt da das "Kinder-"? Oder was soll das?!

  21. Darkstalker meint: (13.7.2009 um 06:54) AntwortenReply to this comment

    @17: Noch einer, der die außerordentliche Kündigung und ihren Rechtsgedanken nicht versteht ;) Es geht nicht ums Geld. Im Urteil einfach mal nachlesen, da stand das drin. Die Zusammenfassung in der BILD hingegen, war hier und dort wohl ein wenig unvollständig…

    @topic: Die Haftprüfungsfristen gibt es nicht umsonst, und die sind eine gute Idee. Dass die StA nicht hundert Prozent der Fälle vorher hat, liegt schlichtweg daran, dass die chronisch überarbeitet sind. Der Akteneinlauf reicht im Schnitt locker für eine sechs-Tage Woche. Ist doch klar, dass da was liegen bleibt. Und gerade junge Staatsanwälte arbeiten oft deutlich mehr als ihre 8 Stunden am Tag. Die Lösung kann nur mehr Personal in der Justiz sein. Ansonsten darf man sich halt nicht beschweren, wenn die sechs Monate rum sind. Die wirklich bösen Jungs kommen sowieso noch mal wieder, kriegt man sie halt beim nächsten mal :)

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