17.7.2009

Auch die Polizei kauft im Baumarkt ein

Im Fall um den zehntel Millimeter (bitte hier nachlesen) haben wir uns heute im Amtsgericht versammelt und den Polizeibeamten als Zeugen gehört.

Ich sage mal vorsichtig, es taten sich Abgründe auf. Zusammenfassung:

Benutzt wurde eine digitale Schieblehre, die für die Dienststelle im Baumarkt gekauft wurde. Das Gerät ist nicht geeicht. Es ist auch nicht bekannt, welche Toleranzen die Schieblehre hat. In die Bedienungsanleitung hat, soweit bekannt, noch keiner geschaut. Man weiß doch, wie solche Lehren zu bedienen sind.

Das Gerät wurde aber selbstverständlich “intern” auf seine Genauigkeit überprüft. Das geschah zu unbekannter Zeit nach dem Kauf durch einen unbekannten Kollegen. Hierzu wurde die Schieblehre mit dem Lineal abgeglichen, das die Polizei verwendet, um maßstabsgerecht auf Millimeterpapier zu zeichnen.

Die digitale Schieblehre wurde nur ausnahmsweise benutzt. Normalerweise benutzt man Grenzlehren. Grenzlehren waren aber an dem Tag nicht auf dem Einsatzwagen.

Nun soll ein Sachverständiger prüfen, ob die Messung zu halten ist. Wir treffen uns also demnächst wieder vor Gericht.

(Danke für die vielen sachkundigen Kommentare. Messtechnisch war ich am bewandertsten im Saal.)

87 Kommentare zu “Auch die Polizei kauft im Baumarkt ein”

  1. Kai meint: (17.7.2009 um 13:45) AntwortenReply to this comment

    Echt voll Krass. Und der Steuerzahler zahlt für diese unfähigen Beamten mal wieder die Zeche.

  2. Katrin meint: (17.7.2009 um 13:46) AntwortenReply to this comment

    Muss der Mandant den Gutachter vorher bezahlen oder wie läuft das? Ich weiß ja nicht was der Mandant zu erwarten hat, aber ist so ein Gutachter nicht teuer?

  3. Thomas W, meint: (17.7.2009 um 13:47) AntwortenReply to this comment

    Na dann hat der Blog ja auch mal einen echten Vorteil verschafft… :)

  4. Falk meint: (17.7.2009 um 13:47) AntwortenReply to this comment

    "Hierzu wurde die Schieblehre mit dem Lineal abgeglichen, das die Polizei verwendet, um maßstabsgerecht auf Millimeterpapier zu zeichnen."

    Das wird den Gutachter freuen. Da hat er mal etwas zu lachen.

    "(Danke für die vielen sachkundigen Kommentatoren. Ich wahr messtechnisch eindeutig am bewandertsten im Saal.)"

    Deswegen gehören Blogs verboten ;-)

    Falk
    P.S.: Wie passt das Annehmen und berufliche Verwerten kostenloser Ratschläge zu Ihren teilweise hämischen Berichten über Bitten nach kostenlosen Tipps?

  5. tilman meint: (17.7.2009 um 13:48) AntwortenReply to this comment

    hört sich ja so richtig professionel an, wie da bei der polizei gemessen wird.

  6. Jörg meint: (17.7.2009 um 13:49) AntwortenReply to this comment

    Ich lach mich schepp, mit dem Lineal die Schieblehre überprüft. *grööhl*

  7. Mithos meint: (17.7.2009 um 14:02) AntwortenReply to this comment

    Ja, haben Sie denn gar nicht gefragt, wann und wie denn jetzt das als Eich-Instrument verwendete Lineal geeicht wurde?

    Da kann man nur mit dem Kopf schütteln. Ich tippe mal darauf, dass das Lineal mit Hilfe der Fahrbahnmarkierungsbreite auf einer BAB geprüft wurde. Die haben ja bekanntlich auch eine feste Breite.

  8. wuermchen meint: (17.7.2009 um 14:06) AntwortenReply to this comment

    Haben die die Lehre überhaupt gerade gehalten? Wenn die leicht schief angesetzt wird, zeigt die ja ggf auch zu viel oder zu wenig an.
    Ich glaub der IQ der Beamten zeigte in dem Moment ähnliche Werte.

  9. Felix Middendorf meint: (17.7.2009 um 14:12) AntwortenReply to this comment

    @Falk: für die Ratschläge erhalten die Kommentatoren ja eine Gegenleistung: täglich mehrfach bildende und unterhaltsame Lektüre. Die Ratschläge werden ferner freiwillig und unaufgefordert erteilt.
    Ich sehe da nichts verwerfliches.

  10. DerExperte meint: (17.7.2009 um 14:17) AntwortenReply to this comment

    Ich habe mal erlebt, daß ein "Experte" (nein, nicht ich) so ein Schublehre zum Anreissen einer Markierung auf einer Blechpalette benutzt hat.
    Seitdem misst diese Schublehre Mist.

    mfg.de

  11. NoName meint: (17.7.2009 um 14:17) AntwortenReply to this comment

    Na ja, rechtlich kann man den Beamten sicher an den Karren fahren. Finde es Grenzwertig keine Grenzlehren an Bord hatten. Auch die Schieblehre mitm Lineal zu "Eichen"- kein Kommentar.
    ABER: Die Unterschreitung des Mindestdurchmessers eines Haltebolzens ist ein Sicherheitsrisiko. Und beim Zustand vieler LKW auf unserern Straßen versteh ich die Polizisten. Mein Apell: Klar, vor Gericht wird gewonnen, aber der Mandant sollte in Zukunft seine Zugvorrichtungen VOR erreichen der Verschleißgrenze tauschen.

  12. inga meint: (17.7.2009 um 14:21) AntwortenReply to this comment

    @Mithos (7): Na hörense mal, das Lineal nehmen die doch schließlich her, um "maßstabsgerecht auf Milimeterpapier" zu zeichnen, wenn DAS kein Beweis für die Eichung ist, was dann?!

  13. D.A. meint: (17.7.2009 um 14:24) AntwortenReply to this comment

    Hm, selbst wenn man davon ausgeht, dass das Lineal sehr gut ist, mehr als einen halben Millimeter Genauigkeit würde ich einem Millimeterlineal, das mit bloßem Auge abgelesen wurde, nicht geben.

    Ausserdem wurde die Lehre vermutlich nur einmal verglichen, statistische Fehlerfortpflanzung kommt also nicht in Frage, "sauber" wäre, einfach +- 0.5mm Abweichung zusaätzlich zur Abweichung der Lehre (selbst wenn die 0 wäre, wäre es also für den Mandanten kein Problem mehr, und selbst wenn die Lehre jetzt geeicht und das damalige Ergebniss korrigiert würde, wäre noch interessant, wie oft die Lehre nachgeeicht werden muss, weil sich ihre Kalibrierung mit der Zeit irgendwie ändert), aber ich denke mal zwischen Messungen in der Wissenschaft und bei der Polizei bestehen einige Unterschiede.

    Die "menschlichen" Abweichung (schief halten wurde oben genannt) steht nochmal auf einem anderen Blatt, da kommt auch noch ein kleiner Fehler dazu (wobei schief halten leider nur zu kleineren Werten führt).

    Zu schade, dass ich nicht hören kann, was der Sachverständige dazu zu sagen hat.

    edit: ganz vergessen, was sind eigentlich die normalen Toleranzen für diese Art Kupplung ?

  14. abc meint: (17.7.2009 um 14:30) AntwortenReply to this comment

    Wieso braucht der Richter da überhaupt noch einen Sachverständigen, wenn nicht mal der Polizist ernsthaft behauptet, die Lehre könne genau genug messen?

  15. Olav meint: (17.7.2009 um 14:34) AntwortenReply to this comment

    @11: "[...] der Mandant sollte in Zukunft seine Zugvorrichtungen VOR erreichen der Verschleißgrenze tauschen."

    Ob der Mandant das mittlerweile wohl gemacht hat?

  16. Toni meint: (17.7.2009 um 14:39) AntwortenReply to this comment

    Die Polizistenhasser hier im Blog können sich ja damit trösten, dass auf der Dienstselle der Polizisten jetzt auch über Herrn Vetter gelästert wird, wie man so weich sein kann anzuzweifeln, dass ein erwachsener Mensch nicht weiß mit einer Schieblehre umzugehen.

    Es ist doch völlig klar was hier versucht wird. Herr Vetter nervt die Behörden mit solchen Gutachten, nicht die Polizisten. Er will nur seinen Mandante heraushauen und versucht mit allen möglichen Tricks und Nervereien, dass das Verfahren eingestellt wird. Die Polizisten schütteln genauso mit dem Kopf wie die meisten Kommentare hier.

    Sorry, ist meine Meinung.

  17. DeserTStorM meint: (17.7.2009 um 14:39) AntwortenReply to this comment

    Lol wie geil ist das denn :-D Sowas traut sich da echt jemand zu schreiben? Das schreit ja schon danach alles fallen zu lassen.

  18. darmok meint: (17.7.2009 um 14:45) AntwortenReply to this comment

    *kopffass*

    Das ganze ist ja noch schlimmer abgelaufen als der schlechtestmoegliche Ablauf der mir zuerst in den Sinn gekommen ist.

  19. Denny Crane!!! meint: (17.7.2009 um 14:48) AntwortenReply to this comment

    @ 16: hier ist der Lawblog! Falls Ihnen das Polizisten-Bashing hier nicht passt: ab ins Forum von Copzone.de!

  20. torben meint: (17.7.2009 um 14:49) AntwortenReply to this comment

    @toni, 16

    "Er will nur seinen Mandante heraushauen… "

    Was genau sehen Sie daran nicht als ureigenste Aufgabe eines Anwaltes?

  21. Theo meint: (17.7.2009 um 14:50) AntwortenReply to this comment

    @16 (Toni)

    Na, Sie würde ich mal gerne sehen in einem Prozess in dem ein Polizist behauptet Sie wären in einer 30-Zone zu schnell gefahren. Wie hat denn der Polizist gemessen? Gar nicht, er hat die geschätzte Strecke und die durch schätzen ermittelte Zeit zur Kopfrechnung herangezogen, Ergebnis: ca. 33 km/h also 10% zu schnell!

    Theo

  22. hugo meint: (17.7.2009 um 14:51) AntwortenReply to this comment

    Laut Protokoll wurde doch eine Lehre verwandt, und das, obwohl an dem Tag keine im Wagen war?
    Alleine deshalb sollte man das Verfahren doch einstellen…

  23. dot tilde dot meint: (17.7.2009 um 14:57) AntwortenReply to this comment

    @16 (toni):

    ob ihrer verwendung des begriffs "polizistenhasser" unterstelle ich mal, dass sie es nicht gut finden, wenn man menschen ihrer berufsausübung wegen despektierlich gegenübertritt. sie sollten das auch nicht tun.

    .~.

  24. XPockel meint: (17.7.2009 um 15:02) AntwortenReply to this comment

    Es ist zwar leicht OT, aber ausser Schieblehren vergessen die Herren in Grün auch ganz andere Dinge.
    Als ich eines Nachts im Winter mit blutender Hand neben meinem sauber auf das Dach gelegten KFz stand und aufgrund von Verwerfungen im Blech nicht mehr an meinen Verbandskasten kam, boten mir die Freunde und Helfer grosszügig Mull am laufenden Meter an, was ich dankend annahm. Nach fünfminütiger Safari im Kofferraum des Streifenwagens kehrte einer der Beamten sich zu mir um, begutachtete meine Hand und meinte sinngemäß: "Naja, so schlimm is es ja auch nicht mehr. Stecken sie die Hand halt in die Jackentasche damit sie sich keine Erfrierungen holen"

    *rolleyes*

  25. Couchkopf meint: (17.7.2009 um 15:03) AntwortenReply to this comment

    #16
    Nächstes Mal können die Plizisten ja auch mit dem kleinen Zeigefinger messen. Das können die ja bestimmt auch… muss man ja nicht überprüfen, wird schon stimmen, was die Polizisten in ihre Berichte schreiben.

    Rechtsstaat nicht verstanden!

  26. Anonym meint: (17.7.2009 um 15:04) AntwortenReply to this comment

    Das Gerät wurde aber selbstverständlich “intern” auf seine Genauigkeit überprüft. Das geschah zu unbekannter Zeit nach dem Kauf durch einen unbekannten Kollegen. Hierzu wurde die Schieblehre mit dem Lineal abgeglichen, das die Polizei verwendet, um maßstabsgerecht auf Millimeterpapier zu zeichnen.

    Ich würde mir für den nächsten Verhandlungstag ein Blatt Papier mit zwei Bleistiftstrichen zurecht legen.
    Den Abstand soll der Gutachter mit der genutzten Schieblehre messen und notieren.
    Danach soll der Polizist messen und sein Ergebnis auch notieren.
    Diese beiden Ergebnisse dem Richter vorlegen und abwarten. ;-)

  27. Dierk meint: (17.7.2009 um 15:07) AntwortenReply to this comment

    Es mag hier so manches Mal auch Polizisten-Bashing stattfinden. Also unbegründetes, nur von ideologischen Gedanken untermauertes Kritisieren von Polizeibeamten. Wenn allerdings unsere Freunde und Helfer selbst Anlass genug dafür geben, ein Staatsanwalt das auch noch mitmacht [vielleicht noch aus diesem völlig unsinnigen Corpsgeist heraus], dann sind die selbst schuld.

    Bei sauberer Ermittlungsarbeit gibt es keinen Anlass zum "Bashing" – es gibt dann auch nicht so viele freigesprochene Halb- und Vollkriminelle. Und möglicherweise mehr Zutrauen der Bevölkerung zur Polizei.

    Zum Thema: Ehrlich, die haben so argumentiert? Das ist schon nicht mehr zum Lachen, sondern wirft Fragen bzgl. unseres Ausbildungssystems von der Schule bis zur Fortbildung auf. Möglicherweise habe ich heute einen schlechten Tag, aber ich bin wahrhaftig fassungslos.

  28. RA JM meint: (17.7.2009 um 15:10) AntwortenReply to this comment

    Öffentlich-rechtliche Geldverbrennung vom Allerfeinsten! Zumindest zwei der Akteure gehören wegen militanter Dummheit im Amt aus demselben entfernt.

    P.S. @ U.V.: Eine Einstellung nach § 47 OwiG zwecks Begrenzung weiteren Schadens kam (evtl. mangels Rechtsschutz) nicht in Betracht?

  29. Haust meint: (17.7.2009 um 15:12) AntwortenReply to this comment

    Das macht die ganzen Kommentare vom letzten Artikel über den Fall. die mit dem "Klar haben die eine Lehre benutzt, sind ja hochausgebildete Spezialpolizisten", noch viel amüsanter… :))

  30. schnobs meint: (17.7.2009 um 15:27) AntwortenReply to this comment

    @16, toni: Sie haben ja recht. Eigentlich. Aber:

    Vor einigen Jahren bekam ich wegen grenzwertig abgefahrener Reifen einen Zettel, "An ihrem Wagen wurden folgende Mängel festgestellt". Ich hatte wenige Tage (eine Woche?) Zeit, das zu beheben. Dieser Hinweis kostete mich einen geringen Betrag und hat seinen Zweck erfüllt. Das haätte doch hier genauso laufen können, oder?

    Ein zehntel Millimeter an der Anhängekupplung, bestand da wirklich Gefahr für Leib und Leben? Mußten die Beamten das ganz große Rad drehen? Jedenfalls: wenn es für den Kunden um eine echte Strafe geht, soll die Polizei bitte auch ordentliche Arbeit machen. Die Geschichte hier fliegt den Beamten zu Recht um die Ohren.

    Bleibt natürlich die Preisfrage: wird irgendjemand daraus lernen…?

  31. flokru meint: (17.7.2009 um 15:40) AntwortenReply to this comment

    Autsch. Und bei der PTB in Braunschweig überprüft man auch regelmäßig die Genauigkeit der Atomuhren. Mit einer Taschenuhr zum Aufziehen, mit der man ziemlich genau die Tageszeit vorhersagen kann.

  32. Radio meint: (17.7.2009 um 15:57) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht noch ein paar Hinweise zum "Eichen" eines Schieblehre und deren Verwendung.

    Das Eichen einer Schieblehre ("Meßschiebers) heisst "Kalibrieren". Dabei wird festgestellt, ob die Genauigkeit der Schieblehre(irgendeines Meßmittels) innerhalb einer geforderten Toleranz ist – welche im Falle einer Digitalen S., NICHT 1/100 mm sein muss. Welche Genauigkeit geprüft wurde, wie geprüft wurde, und wie die gemessenen Vergleichspunkte waren, steht im Prüf(Kalibrier)-Protokoll, welches nach dem Kalibrieren erstellt wird. Kalibrierung gilt nur für eine gewisse Zeit uns muss dann wiederholt werden.
    S. mit abgelaufener Kalibrierung gelten NICHT als genau, und dürfen für beweisfähige ("produktrelevate") Messungen nicht verwendet werden, selbst wenn es sich später herausstellt, dass sie anstandslos kalibrierbar (und damit genau) waren. Fällt ein Meßmittel bei einer Kalibrierung durch, gelten rückwirkend ALLE bis zur vorletzten Kalibrierung gemachten Messungen als verdächtig oder potenziell falsch.
    Das kalibrierte Meßmeittel gilt nur im Rahmen der bei der Kalibrierung geprüften Genauigkeit als genau, selbst wenn es selbst viel besser ist oder sein könnte. Man legt also für Messungen immer die max. Abweichungen zugrunde, die aufgrund der Kalibrierspezif. möglich wäre.
    So zumindest hälts die Indistrie bei Messungen an verkaufsfähigen Produkten, und so gilts beispielsweise auch für die Messgeräte zur Geschwindigkeitsmessung im Verkehr.

    Verglichen wird beim Kalibrieren übrigens mit höherwertigen "Normalen" oder anderen Meßmitteln, die selber kalibriert UND genauer sein müssen als das, was man beim Kalibrieren als Genauigkeit prüfen will. (und zwar min. 10fach-genauer !).
    Die Kalibrierung wird i.d.R mit einer aufgeklebten Prüfmarke bestätigt, die ähnlich einer TÜV-Markierung das Ablaufdatum der kalibrierung anzeigt.
    Kalibrierprotokolle müssen aufbewahrt werden, umd nachträglich die Kalibrierergebnisse und -bedingungen prüfen zu können.

    Praktische Anwendung einer S.:
    Das Hauptproblem einer Schieblehre ist der mögliche Abbe'sche Fehler – Messmittelachse und Prüfachse liegen nicht in einer Linie. Im Falle des S. führt das dazu, daß das Ergebnis von der Betätigungskraft (und dem sauberen verschleißfreien spielfrie eingestellten Zustand) abhängt. Drückt man nur fest genug zu, kann man locker 0,3 mm Fehler erzeugen.
    Ein weiteres Problem ist, dass die S. richtig angesetzt werden muss – beim Messen eines Rundstabs kann man das leicht zeigen, und beim Innenloch ist es noch schwerer. Auch hier kann man leicht mehrere Zehntel mm Fehler erzeugen. In der Hand eines Nichtfachmanns liefert auch eine 1/100 mm kalibrierte S. keine genaueren Ergebnisse als (max.) zehntel mm – bei guter Beleuchtung, ohne Handschuhe, bei Raumtemperatur, im trockenen und fettfreien Zustand.

    Das ganze hat übrigens nichts mit "Baumarkt"-Qualität zu tun, wenn eine solche S. sich beim Kalibrieren als stabil herausstellt, kann sie z.B. für +- 5/100 kalibriert werden – und gilt dann insoweit als genau (wenn der Bediener mitspielt…).

  33. Bitrunner meint: (17.7.2009 um 16:14) AntwortenReply to this comment

    Warum wohl werden Schieblehren in Fachkreisen als "Schätzhaken" gehandelt? Richtig: weil deren Meßgenauigkeit prinzipbedingt miserabel ist. Daran ändert auch eine Digitalanzeige mit 3 Nachkommastellen nichts. Beispiele:

    - Wo Bewegung ist, ist Spiel, und das heißt daß der bewegliche Schlitten natürlich immer irgendwie verkantet. Schon das alleine könnte bei einem ausreichend ausgeleierten oder unpräzise gefertigten Modell ohne Weiteres eine Abweichung von 0,1mm ergeben.

    - die Meßkraft ist weder kontrolliert noch genormt. Damit ist weder die Verformung des gemessenen Objekts zu beurteilen noch die des Meßwerkzeugs. 0,1mm Abweichung sind auch damit bei einfachen Kunststoff- oder Metallobjekten locker drin.

    - Schließlich fehlt es auch an der kontrollierten Meßumgebung. Bei welcher Temperatur von Werkstück und Werkzeug wurde da z.B. gemessen?

    Eine genauigkeit von +/- 0,1mm mit so einem Ding noch dazu in Baumarktqualität "amtlich" messen zu wollen ist schlicht und ergreifend Unfug, dazu braucht man eine temperierte Bügelmeßschraube, ein kalibriertes Lasermeßgerät oder ähnliche Werkzeuge.

  34. sams meint: (17.7.2009 um 16:14) AntwortenReply to this comment

    Du bist echt der Beste, so banal. :D

  35. Senfgnu meint: (17.7.2009 um 16:39) AntwortenReply to this comment

    Der Fall ist wohl gewonnen, dazu Glückwunsch. Ich hoffe dennoch, dass der Mandant das Teil mittlerweile ausgetauscht hat.

  36. ui meint: (17.7.2009 um 16:56) AntwortenReply to this comment

    Wenn das Lineal genau 41,5 mm breit ist kann man damit doch die Schiebelehre gut kalibrieren.

    Das ist doch bestimmt sone tolles Ding von Lidl, mit dem Knopf zum Nullen, weil der Schieber öfter mal springt.

    Sollen die mal nachweisen, dass sie das genullt haben und dass seit damlas nie wieder einer auf den Knopf gedrückt hat.

  37. Martin_mb meint: (17.7.2009 um 17:14) AntwortenReply to this comment

    Anläßlich der vorherigen Berichte über diesen Fall war ich der Meinung, daß Dein Mandant wohl (mMn. zu recht) "hängen" wird. Da konnte ich mir allerdings nicht vorstellen, welches Ausmaß an Dilettantismus Team Grün beim Messen/Prüfen an den Tag legt.

    Deshalb möchte ich meine Jetons am juristischen Rouletttisch gerne umplatzieren: Dein Mandant ist vom Haken. Die meisten Sachverständigen winken wahrscheinlich schon bei der fehlenden Eichung/Kalibrierung ab. (Eichen ist nichts anderes als Kalibrieren, wenn es von einer Eichbehörde durchgeführt wird.) Spätestens aber beim verwendeten "Kalibriernormal" Lineal ist Schluß. Die Messunsicherheit soll nach der "goldenen Regel der Meßtechnik" 1/10 der zu messenden Toleranz nicht überschreiten. Beträgt die Toleranz beim Messschieber z.B. 0,1mm dann darf das Kalibriernormal zur Messung des Messschiebers nur eine Messunsicherheit von 0,01mm haben. Das geben nicht mal die Zeichenlineale der Polizei her…

    Was mich aber richtig nervt ist die Tatsache, daß durch diesen Fall wahrscheinlich wieder Staatskohle in einer Summe verballert wird, für die man problemlos 4-5 Satz Grenzlehren kaufen könnte. Typischer Fall von "Wir sind zwar doof, dabei aber sehr selbstbewusst." bei den Behörden.

    PS: Die Dinger, um die es hier geht, heißen Messschieber – "Schieblehre" erzeugt beim Lesen Augen- und Gehirnkrebs…

    PPS: Wenn die Sache durch ist könntest Du mal melden, was der ganze Spaß (Dein Honorar, Gutachter etc.) am Ende den Steuerzahler gekostet hat. Ich kann mich dann immer so schön aufregen…

  38. Treater meint: (17.7.2009 um 17:18) AntwortenReply to this comment

    Wow, ich dachte, das Verfahren wurde schon längst eingestellt.

  39. Jan Peter meint: (17.7.2009 um 18:54) AntwortenReply to this comment

    Über den Kommentar Nr. 7 habe ich am herzhaftesten gelacht (innerlich). Gute Arbeit, Mithos! ;)

  40. Stuff meint: (17.7.2009 um 19:01) AntwortenReply to this comment

    Man könnte schon behaupten, dass Strafen, die auf Messungen der Polizei beruhen, den Ergebnissen, die von der Abzocker-Branche her bekannt sind, allzu ähnlich sind. Kaum prüft man nach, winden sich angebliche Konstanten in alle Richtungen. Speibiel eines meines Wissens noch immer für Geschwindigkeitsmessungen im Einsatz stehenden Messmittels: Ein stehendes Auto im Leerlauf bringt es auf bis zu 20km/h Geschwindigkeit, wenn an planen Oberflächen gemessen wird. Da werden Vibrationen gemessen! Misst man mehrere Male, erhält man zwar jedesmal ein anderes Ergebnis, der Durchschnitt von 8 Messungen bringt es auf ~3…5km/h; still steht so ein Fahrzeug also nie.

    Stuff

  41. Radarkalibrierer meint: (17.7.2009 um 19:19) AntwortenReply to this comment

    @40 Stuff:
    Da ich desöfteren als Radarfallenkalibrierer unfreiwillig unterwegs bin: Hast Du eine gesicherte Quelle für Deine Behauptung?

  42. gutso meint: (17.7.2009 um 19:30) AntwortenReply to this comment
  43. Stuff meint: (17.7.2009 um 19:35) AntwortenReply to this comment

    @Radarkalibrierer

    Jjjeinn! Die Messreihe, die wir dazumals (2005) machten, war Teil eines (nichtöffentlichen) Behördenverfahrens, welches mit keinem öffentlichen Spruch endete. Mehr kann ich dazu nicht schreiben.
    Dennoch: So wir (auch in Deutschland, habe über dieses Thema hier schon öfter gepostet) eine Strafvorschreibung o. Ä. bekommen, beeinspruchen/widersprechen wir fast immer mit dem Begehr, ein Sachverständiger möge die Firmware vorsingen und das beweissicher korrekte Arbeiten derselben beschwören. Sämtliche (!) Verfahren mit diesem Begehr wurden sowohl in .de als auch in .at bis dato eingestellt bzw. wurde (wird?) geduldig die Verjährung "abgewartet"…
    Aber google ist Your friend, so unter Kalibrierungsvorschriften für Geschwindigkeitsmessmittel o. Ä. suchen, da findet sich auch ein Paper von uns. Welches verrate ich klarerweise nicht ;-)

    Stuff

  44. Rudi meint: (17.7.2009 um 21:52) AntwortenReply to this comment

    … Ich hoff', Sie waren nicht nur meßtechnisch der bewandertste… ;-)

  45. Tom meint: (17.7.2009 um 22:37) AntwortenReply to this comment

    Achja, der unbekannte Kollege.

    Ein Schelm wer böses dabei denkt.

  46. desp meint: (17.7.2009 um 22:42) AntwortenReply to this comment

    mal 'ne patrone aus der dienstwaffe nehmen und das projektil ausmessen, nur um zu sehen ob das ding geeicht ist. aber das wäre wohl zu viel verlangt…
    zudem KANN man reifen nicht auf den zehntel mm messen, die werte variieren. je nach temperatur und druck und messdruck und weiss der henker. und wenn da selbst munition mit einer toleranz gefertigt wird, wie will an da GUMMI…ach, was red ich

  47. Mama meint: (17.7.2009 um 22:46) AntwortenReply to this comment

    Also, mal angenommen, ich waere ein Polizist.
    Ich wuerde dieselbe nicht geeichte Lehre verwenden.
    Ich wuerde dieselben Gesetze und Verordnungen kennen.
    Ich wuerde 0.1 Millimeter Abweichung finden vom Soll.
    Ich wuerde mir denken, hmm, einerseits kann ich nicht beliebig kulant sein, da sonst jeder macht, was er will, mit abgefahrenen Reifen zu fahren ist ja zB auch sehr gefaehrlich fuer andere, wenn ein Reifen platzt. Andererseits ist es sehr kalt und meine Schiebelehre mag deshalb noch etwas ungenauer sein.
    Dann wuerde ich dem Fahrer sagen, dass das mit dem 10el Millimeter potentiell gefaehrlich sein kann und dass er das bitte reparieren lassen soll.
    Dann wuerde ich ihn weiterfahren lassen.

  48. vader meint: (17.7.2009 um 22:52) AntwortenReply to this comment

    Und wenn man bedenkt, wieviele von den Kommentare so gallig waren, dass "die Polizei" natürlich wissen würde, wie man zu messen hätte, und wie vermessen es wäre, anzunehmen, es wäre tatsächlich mit einer Schieblehre gemessen worde, die Formulierung "zeigte", wäre sicher ein Formulierungsfehler gewesen, etc, pp.

    Nicht, dass ich nicht auch jederzeit eine Unfähigkeit im Verfassen von Protokollen voraussetzen würde, aber allen denen, die da ihr3e Galle zu Markte trugen …

    … ein herzliches "Hahahaha". Danke.

  49. @desp meint: (17.7.2009 um 22:56) AntwortenReply to this comment

    geht doch gar nicht um reifen… :/

  50. vader meint: (17.7.2009 um 22:58) AntwortenReply to this comment

    > Die Polizistenhasser hier im Blog können

    Jaja, lieber Toni. Hier geht es immer nur gegen Dich^Wdie Polizei. Schrecklich. Natürlich können echte Polizisten mit einer der genannte Schieblehren auf 0.1 mm genau messen. Kann zwar sonst keiner, aber die schon. Ganz klar – alles nur von Polizei-Feindlichkeit motiviert.

    Nana-nananah.

  51. vader meint: (17.7.2009 um 23:01) AntwortenReply to this comment

    @noname

    > ABER: Die Unterschreitung des Mindestdurchmessers eines Haltebolzens ist ein Sicherheitsrisiko. Und beim Zustand vieler LKW auf unserern Straßen versteh ich die Polizisten. Mein Apell: Klar, vor Gericht wird gewonnen, aber der Mandant sollte in Zukunft seine Zugvorrichtungen VOR erreichen der Verschleißgrenze tauschen.

    Aber haaaaalllooo! Wir wissen doch gar nicht, ob die Verschleissgrenze erreicht war. Es gab nämlich keine (gültige) Messung.

    Das ist schlicht eine Sache der Naturwissenschaft + Technik und bis dahin keine juristische. Wo keine Messung, dort keine qualifizierte Aussage. Punkt.

  52. Willie meint: (17.7.2009 um 23:37) AntwortenReply to this comment

    Ich kann dem technischen Beitrag von "Radio" nur zustimmen!

    Die größten Messfehler in solch kleinen Toleranzbereichen liegen beim Anwender selbst. Verkantet oder verwinkelt man den Messschieber auch nur ein wenig, sind schon locker 0,5mm drin. Dazu kommt noch:
    Eine Kugel zu messen, die nicht absolut "plan" ist, da sie durch Witterungsverhältnisse ungleich korrodiert und dadurch den Schieber an gerade DER Stelle anzusetzen, die vom Durchmesser her die geringste ist, ist für unsere Executive (wenig Ahnung von Technik habende) ja geradezu ein Glückstreffer ;-)
    Die anderen Stellen hatten garantiert auch grössere Durchmesser.

    Btw: Eine Lehre ist eine Lehre! Mit ihr wird ein bestimmtes Maß verglichen. Man kann mit ihr kein genaues Maß messen!!

    Hingegen, ein Meßgerät ist zum Messen da. Mit ihm wird ein genaues Maß ermittelt.

    Daher: Meßschieber!! Schieblehre hat sich leider nur eingebürgert.

  53. Erich meint: (18.7.2009 um 00:33) AntwortenReply to this comment

    Wie wäre denn ein praktikabler Ansatz für solche Grenzfälle? Ab ins Meßlabor mit dem Truck?

    Die Wärmeausdehnung kann bei dem Maß und dem Meßgerät doch nahezu vernachlässigt werden und ein digitaler Meßschieber lässt sich auch bei Dämmerung noch prima ablesen.

    Für was werden denn solche kritischen Grenzen, von denen in dem Fall das Leben von Menschen abhängen kann, definiert, wenn sie nicht eingehalten werden?

    Und warum läuft der Mandant eigentlich nicht erst mal zu jemand, der das ordentlich nachmisst, statt zum Anwalt?

    Ja, was ist denn nun mittlerweile aus dem Fahrzeug geworden?

  54. Delphinmetzger meint: (18.7.2009 um 00:57) AntwortenReply to this comment

    Mitglieder von Drückerkolonnen müssen täglich zwei "Zettel machen". Polizisten auch.
    Zwei Autobahnpolizisten haben sich kurz vor Feierabend verrannt und den falschen Laster angehalten.
    Ein Richter (W. T. Justice) versucht sie zu retten, indem er in einer entscheidungsreifen Sache ein SV-Gutachten einholt. Der SV ist willfährig, weil er weiß, wie er weitere Aufträge von Dabbelju erhält.
    Der Verteidiger gibt sich seit Monaten optimistisch.
    Der Mandant schaut mittlerweile mit grösseren Augen als Horst Köhler in die Welt.
    Und die Leser hoffen, das Urteil zu erfahren.

  55. meskal meint: (18.7.2009 um 01:23) AntwortenReply to this comment

    @53 – well said

  56. hornyfrog meint: (18.7.2009 um 01:36) AntwortenReply to this comment

    @32 Eichen und Kalibrieren unterscheiden sich http://de.wikipedia.org/wiki/Eichung

  57. vader meint: (18.7.2009 um 11:05) AntwortenReply to this comment

    > Für was werden denn solche kritischen Grenzen, von denen in dem Fall das Leben von Menschen abhängen kann, definiert, wenn sie nicht eingehalten werden?

    Wer sagt denn, dass die Grenze nicht eingehalten wurde? Ist ja nicht _gemessen_ worden …

    > Und warum läuft der Mandant eigentlich nicht erst mal zu jemand, der das ordentlich nachmisst, statt zum Anwalt?

    Vielleicht, weil er eine Anzeige an der Backe hat?

  58. me meint: (18.7.2009 um 12:23) AntwortenReply to this comment

    @52 (Erich):
    > Wie wäre denn ein praktikabler Ansatz für
    > solche Grenzfälle? Ab ins Meßlabor mit
    > dem Truck?

    1. Ein geeignetes Meßgerät verwenden. Wie oben im Text stand: "Normalerweise benutzt man Grenzlehren. Grenzlehren waren aber an dem Tag nicht auf dem Einsatzwagen."

    2. Wenn man nicht genau messen kann, dann muß man den Meßfehler in dem vorgeschriebenen Wert einrechnen.
    Sind aus Sicherheitsgründen maximal 100 tolerabel, kann man aber nur +/- 5 genau messen, dann schreibt man 95 vor und läßt alle Meßwerte bis 100 durchgehen.

  59. Erich meint: (18.7.2009 um 13:49) AntwortenReply to this comment

    @57
    _gemessen_? Für den Hintergrund eines Meßtechnikers ist jede Messung "auf der Straße" Blödsinn. Solche Grenzwerte wurden aber gerade auch im Hinblick auf so ein Umfeld definiert. So eine Deichsel soll nebenbei nicht nur im Labor halten, sondern auch an einem Winterabend.

    > Und warum läuft der Mandant eigentlich nicht erst mal zu jemand, der das ordentlich nachmisst, statt zum Anwalt?

    > Vielleicht, weil er eine Anzeige an der Backe hat?

    Ja, aber ist das nicht erst recht ein Grund und naheliegend, sich nicht nur juristisch, sondern auch sachlich abzusichern? Es geht ja nicht um eine Tempomessung, wo man nicht einfach zur Verifizierung des Meßergebnisses nochmal durchfahren kann. Jede bessere Werkstatt hat eine Meßschraube oder entsprechende Lehren, Schrieb mit Unterschrift des Meisters dazu, fertig. Es sei denn … aber darüber will ich mal lieber nicht spekulieren. ;-)

  60. MTK meint: (18.7.2009 um 15:24) AntwortenReply to this comment

    Ich bin fassungslos! Das war besseres Schätzen. Und wenn die Grenzlehre nicht da ist, kann man sie ja wohl holen. Das hätte bestimmt das Gutachten und evtl den ganzen Prozeß gespart. Und wieso war eigentlich dieser fragwürdige Meßschieber auf dem Fahrzeug? Wieviele Verfahren wurden auf Grundlage dieser Schätzhilfe schon eingeleitet? Den beteiligten Polizisten gehört ein Disziplinarverfahren und eine Schulung verpasst. Es gibt ja bestimmt eine Dienstvorschrift, die festlegt wie sowas zu prüfen ist…
    Für diese Verschwendung von Steuergeldern hab ich kein Verständnis, mal ganz davon abgesehen, daß man evtl einem ordentlichen Fahrer was anhängen wollte.
    BTW: Ich bin durchaus für eine gründliche Überwachung der Lkw-Fahrer und Halter. Aber Lasterfahrer-Bashing ist dafür nicht geeignet.

  61. 3247 meint: (18.7.2009 um 16:36) AntwortenReply to this comment

    Was das Gutachten die Staatskasse wieder kosten wird!

    Kann da nicht einfach der Richter aus eigener Sachkunde entscheiden, dass mit einer derartigen laxen „Eichung“ die Messungenauigkeit „jedenfalls über 0,1 mm“ liegt?

  62. Nik meint: (18.7.2009 um 19:47) AntwortenReply to this comment

    Was ist bis jetzt dabei herausgekommen?

    Polizisten führen laienhaft(?) mit einem ungeeichten Werkzeug eine "Messung" durch und wollen mit diesem Meßergebnis dann ein Verfahren einleiten.

    Daß die Polizei dabei über "dünnes Eis" segelt, könnte dem selbstkritischen Polizisten auffallen. Tut es aber nicht. Er wird schon wissen, was er tut.

    Offenbar gab auch der Staatsanwalt wenig auf Formalien. Er wird schon wissen, was er tut.

    Sollte bei bei dem einen oder anderen Leser ein gewisser Eindruck von Können und Fähigkeiten der Polizei und Justiz entstanden sein, könnte das möglicherweise an am Verhalten gewisser Angehöriger dieser Berufsgruppen gelegen haben.

    Ganz generell: Wer sich an Kleinigkeiten hochziehen will, sollte genau wissen, was er tut und ob es _wirklich_ lohnt, sich darauf einzulassen. Wer möchte sich schon mit "heruntergelassen Hosen" erwischen lassen, um dann wie ein Idiot auszusehen?

  63. Matthias meint: (18.7.2009 um 21:20) AntwortenReply to this comment

    Ist die Verhandlung öffentlich? Ich wollte immer schon mal sehen, wie ein Sachverständiger ob der sachkundingen Beamten vor Lachen in Tränen ausbricht.

    Btw:
    Es gibt keine Schieblehre. Nur Messschieber.
    Daswegen gibt es messen und lehren und das ist beides grundsätzlich verschieden. Da wird sich jmd etwas dabei gedacht haben, für die Prüfung von Kupplungen nämlich eine Lehre und keinen Messschieber zur Benutzung vorzuschreiben.

  64. Rockafella meint: (18.7.2009 um 21:21) AntwortenReply to this comment

    Abgrundtief komisch, wenn das ein Witz wäre … Ich habe vor der Polizei keinen großen Respekt, nach dieser Geschichte hat sich das auch nicht gerade geändert.

  65. Erich meint: (18.7.2009 um 23:26) AntwortenReply to this comment

    @Udo Vetter:

    Ja, wie sieht denn nun die Kupplung aus? Wurde die eigentlich mal unter akzeptablen Bedingungen nachgemessen und was kam dabei raus?

    Das ist bei den ganzen Nebelkerzen ein wenig untergegangen, oder hab ich was überlesen?

  66. vader meint: (19.7.2009 um 03:02) AntwortenReply to this comment

    > Ja, wie sieht denn nun die Kupplung aus? Wurde die eigentlich mal unter akzeptablen Bedingungen nachgemessen und was kam dabei raus?

    Wen interessiert's? Ist wohl jetzt nur noch Privatsache des Mandanten, was rauskam, als er letzt' in der Werkstatt war, und ob er dann was austauschen musste.

    > Das ist bei den ganzen Nebelkerzen ein wenig untergegangen, oder hab ich was überlesen?

    Ja. Dass es nicht um Messergebisse geht hier, sondern um Messverfahren. Ihre Beiträge erinnern mich da eher an Nebelkerzen.

    > Es sei denn … aber darüber will ich mal lieber nicht spekulieren. ;-)

    Yupp, besser nicht.

    > _gemessen_? Für den Hintergrund eines Meßtechnikers ist jede Messung “auf der Straße” Blödsinn. Solche Grenzwerte wurden aber gerade auch im Hinblick auf so ein Umfeld definiert. So eine Deichsel soll nebenbei nicht nur im Labor halten, sondern auch an einem Winterabend.

    Wat'n Quatsch.Die Gültigkeit der Grenzwerte hat ja niemand bezweifelt. Nur die Gültigkeit der vorgenommenen Messung und entsprechend die Berechtigung der erhobenen Beschuldigung.

    Textverständnis?

  67. marcus05 meint: (19.7.2009 um 13:30) AntwortenReply to this comment

    @60 Erich, wären Sie im zweifelsfall lieber sachlich oder juristisch abgesichert? Da ist mir zweiteres lieber, denn wir alle wissen wie schnell hierzulande sachliche Argumente komplett unter den Tisch fallen können.

  68. Erich meint: (19.7.2009 um 23:41) AntwortenReply to this comment

    @marcus05:

    Als Betroffener? Natürlich juristisch.

    Als anderer Verkehrsteilnehmer mach ich mir Gedanken über ggf. 20 Tonnen Anhänger bei 80km/H. Sicherlich ist dieser Fahrer verantwortungsvoll in die nächste Werkstatt. Hätte die den Austausch noch nicht empfohlen, würde das den Mandanten entlasten und wohl auch hier stehen. Weil es in der Sache aber nicht nur um eine ungenaue Messung, sondern um ein verkehrsunsicheres Fahrzeug geht, darf hier natürlich nichts stehen, was den Mandanten belasten könnte.

    Im Gegensatz zu einer Geschwindigkeitsmessung lässt sich so eine Messung ja jederzeit qualifiziert nachholen, um die Verkehrssicherheit zu prüfen. Für mich als juristischer Laie: kann das Einfluss haben? Oder ist der Vorgang mit einer falschen Messung vom Tisch?

    @vader: sorry, daß ich das nicht nur von der juristischen Seite sehe.

  69. vader meint: (20.7.2009 um 01:11) AntwortenReply to this comment

    @69, Erich:
    Ihr Problem ist nicht, dass Sie das nur von der juristischen Seite sehen", sondern dass Sie bar jeder Begründung unterstellen, das Fahrzeug wäre wahrscheinlich unsicher gewesen.

    "In der Sache" geht es darum, dass jemand beschuldigt wird, obwohl man statt messen genausogut hätte würfeln können. Sehen Sie's mal umgekehrt so: Da (ich behaupte das jetzt einfach mal bis zum Beweis des Gegenteils) der Mandant sicher ein verantworungsvoller Fahrzeughalter ist, hätte er selbstverständlich die Kupplung ausgetauscht, wenn es schon nötig wäre. Aber es ist halt gerade noch nicht nötig, und jetzt kommen die bewussten Beamten, messen irgendwelchen Mist (nämlich schlicht und einfach falsch!) und beschuldigen den Mandanten ungerechtfertiget irgendwelcher Vergehen.

    Was Ihnen nicht in den Kopf will: Es wurde nicht "nicht formgerecht" gemessen, sondern praktisch nur einfach falsch. U(nd für eine falsche Messung wollen Sie sich jetzt am Fahrzeughalter abarbeiten? Warum?

  70. Erich meint: (20.7.2009 um 02:12) AntwortenReply to this comment

    @vader:

    Inwiefern die Messung falsch war, will ich nicht beurteilen, ich war nicht dabei. "Gemessene" 0,1mm wären aber ein Grund, das genauer zu messen, denn einigermaßen "schätzen" kann man auch mit einem Messschieber. Warum man das nicht getan hat (oder noch tut), ist mir auch ein Rätsel.

    Beitrag 34 zum alten Blog-Beitrag, allerdings ausgehend von einer Lehre, drückt es etwas geschickter aus. Abarbeiten will ich mich dazu aber nicht.

  71. vader meint: (20.7.2009 um 08:34) AntwortenReply to this comment

    > Inwiefern die Messung falsch war, will ich nicht beurteilen, ich war nicht dabei.

    Warum nicht – sonst haben Sie doch eine dedizierte Meinung zu Sachverhalten, bei denen Sie nicht dabei waren, z.B. zum Zustand der Kupplung. Nochmal zum Mitdenken: Eine Messung mit ungeeigneten Mitteln (ob nun Baumarkt-Messchieber oder Lineal) ist einfach falsch.

    > Warum man das nicht getan hat (oder noch tut), ist mir auch ein Rätsel.

    Warum sollte man das tun? Es gibt vielleicht einfach keinen Anlass. Das Fahrzeug wird wahrscheinlich regelmäßig gewartet, die Behauptung, die Kupplung sei schon zu weit abgenutzt einfach aus der Luft gegriffen. Wie gesagt: Die Anzeige des Messchiebers kann die Behauptung "0.1 mm zuviel" definitiv nicht untermauern.

    Darüberhinaus: Vielleicht hat man ja "nachgemessen". Aber geht Sie das was an? Muss sich der Beschuldigte denn hier auch noch in der Öffentlcichkeit rechtfertigen? Ihnen gegenüber? Ablässlich einer _grundlosen_ Beschuldigung?

    > Beitrag 34 zum alten Blog-Beitrag, allerdings ausgehend von einer Lehre, drückt es etwas geschickter aus.

    Leider nicht. Er macht denselben logischen Fehler wie Sie. Nochmal zum mitschreiben: Die Kupplung war _nicht über's Maß hinaus abgenutzt_. Woher ich das weiss? Gegenfrage: Woher wollen Sie wissen, dass es nicht so war?

    > Abarbeiten will ich mich dazu aber nicht.

    Muss auch nicht sein. Wir drehen uns ja im Kreis. Ihnen fehlt einfach das Verständnis dafür, dass man nach einer ungültigen Messung einfach nicht weiter diskutieren muss, ob oder ob es nicht so wahr.

    Ein Beispiel: Ich habe heute morgen aus meinem Kaffesatz gelesen, sie hätten AIDS. Ungeeignetes Mittel zur Diagnose, vollkommen ungeeignet sogar – aber wollen Sie denn nicht trotzdem ganz schnell einen AIDS-Test machen. Immerhin hängt ihr Leben und Gesundheit anderer Menschen davon ab! AIDS ist gefährlich! Jaja, ich weiss, mit Kaffesatz kann man AIDS nicht wirklich feststellen, aber AIDS ist gefährlich! Sie sollten wirklich einen AIDS-Test machen, es entzieht sich meinem Verständnis, warum Sie das nicht postwendend tun, wo doch die Gesundheit andere Menschen davon abhängen kann. etc. pp.

    Verstehn Sie's jetzt?

    > “Gemessene” 0,1mm wären aber ein Grund, das genauer zu messen, denn einigermaßen “schätzen” kann man auch mit einem Messschieber.

    Warum? Es ist ja nicht so, dass dann genauere mm herauskämen, sondern es ist einfach so, dass die 0.1 mm mit der Realität NICHTS zu tun haben. Im Gegenteil: Aufgrund der Deformation des Messchiebers würde ich mal schätzen, dass der Mandant weit unter der Toleranzgrenze war, weil der systematische Fehler durch Anwendung von Kraft hier in eine Richtung gehen dürfte.

    Das Wort "ungenau" gemessen ist schon irreführend. "Ungültig" oder "kompletten Müll gemessen" schon eher zutreffend. Warum sollte man sowas nachmessen?

  72. Darkstalker meint: (20.7.2009 um 10:41) AntwortenReply to this comment

    @19: Es gibt ein Copzone-Blog? Wo man lesen kann, wie Hippies verprügelt werden? Sofort den RSS-Feed abonnieren, das kann nur unterhaltsam sein ;)

    Ganz generell gilt: http://fun.deathevokation.com/hippies.jpg

  73. Carola meint: (20.7.2009 um 11:42) AntwortenReply to this comment

    .. wie habe ich mir das vorzustellen ? "Die Deichsel des Anhängers soll nicht ruhig (also unruhig ?) im Fangmaul (da wo normalerweise ein Tennisball draufsitzt ?) der Anhängerkupplung gelegen haben".

    ..Es stellt sich mir folgende Frage: Wenn die Polizei davon ausgehen kann, dass diese Schieblehre nicht genau mißt und normalerweise eine Grenzlehre verwendet wird, wieso wurde das Fahrzeug nicht am folgenden Tag auf die Wache bestellt um genau nachzumessen ??

    Hört sich das nach "wir brauchen noch einen bis Feierabend" an ?

  74. Erich meint: (20.7.2009 um 12:48) AntwortenReply to this comment

    @vader:

    >> “Gemessene” 0,1mm wären aber ein Grund, das genauer zu >>messen, denn einigermaßen “schätzen” kann man auch mit einem >>Messschieber.

    >Warum? Es ist ja nicht so, dass dann genauere mm herauskämen, >sondern es ist einfach so, dass die 0.1 mm mit der Realität >NICHTS zu tun haben.

    Mit der Argumentation könnte ich jede weitere Kontrolle nach einer Trunkenheitsfahrt ablehnen, weil Geruch in der Atemluft nun wirklich keine Messung ist. Ich befürchte fast, daß ich keinen Polizisten überzeugen kann, daß man nach so "einer ungültigen Messung einfach nicht weiter diskutieren muss".

    Die Gültigkeit einer Messung ist wohl eher eine Frage der erwünschten Genauigkeit. Ich verweise hierzu aus Faulheit auf die wikipedia, Artikel "Messung": "Das Ergebnis der Messung ist im ersten Schritt ein Messwert, der aber eine Messabweichung enthält und von seinem wahren Wert abweicht. Aus dem Messwert sind bekannte systematische Abweichungen herauszurechnen. Ein vollständiges Messergebnis ist ein aus Messungen gewonnener Schätzwert für den wahren Wert der Messgröße mit quantitativen Aussagen zur Genauigkeit der Messung."

    Ich kann dabei ihren juristischen Standpunkt verstehen, der von der Unschuld des Mandanten ausgeht. Als nicht-Jurist und Verkehrsteilnehmer hoffe ich, daß der Fahrzeughalter sich wenigstens unabhängig vom Verfahren und im eigenen Interesse um die Kiste gekümmert hat, weil selbst mit der bei dem Verfahren anzunehmenden Abweichung das ist-Maß grenzwertig sein könnte.

    Mit diesen beiden Standpunkten würden wir uns wohl noch lange im Kreis drehen, insofern klinke ich mich an der Stelle aus der Diskussion aus.

  75. Chatlog meint: (20.7.2009 um 13:01) AntwortenReply to this comment

    Danke.

    Ich musste gerade lachen, das hat mir den Tag gerettet.

  76. Radio meint: (20.7.2009 um 15:52) AntwortenReply to this comment

    @Erich
    "Mit der Argumentation könnte ich jede weitere Kontrolle nach einer Trunkenheitsfahrt ablehnen, weil Geruch in der Atemluft nun wirklich keine Messung ist. Ich befürchte fast, daß ich keinen Polizisten überzeugen kann, daß man nach so “einer ungültigen Messung einfach nicht weiter diskutieren muss”."

    Das Alkohol-Beispiel passt aber zu genau. Die Atemluft-Messung ist ja eben tatsächlich wegen Ungenauigkeit als Beweismittel nicht zugelassen, es folgt dan erst die beweiskräftig anerkannte Blutprobe….und genau um das Thema darum gehts hier.

  77. Anonymous meint: (20.7.2009 um 17:29) AntwortenReply to this comment

    Es ist Aufgabe der Kontrolleure, einen Verstoß zu beweisen, und nicht die des Kontrollierten. Der wäre schön blöd, wenn er das aus eigenem Antrieb riskieren würde. Das kann nun wirklich niemand erwarten.

    Solang keine juristisch haltbare Messung/Prüfung vorliegt, kann er auch nicht belangt werden. Inzwischen ist eine solche kaum noch zu realisieren, denn die Öse könnte sich ja seit der Messung weiter abgenutzt haben, so sie nicht eh mittlerweile bei routinemäßigen Wartungsarbeiten[tm] ersetzt wurde.

    Die Sprüche von wegen Gefahr durch nicht Verkehrssicheres Fahrzeug in dem Fall sind hier einfach nur lächerlich. Die Verschleißgrenzen derartiger mechanischer Bauteile werden üblicherweise mit so deutlichem Sicherheitszuschlag festgelegt, daß da selbst mit einer Abweichung von mehreren Millimetern wenn überhaupt nur in Extremsituationen mit einem Bruch oder einer anderweitigen Gefahr zu rechnen wäre. Zumindest, solange die Kuppelnden Teile ansonsten unbeschädigt sind. Das Fahrzeug an Ort und Stelle wegen einer so geringen Abweichung stillzulegen ist technisch gesehen total unverhältnismäßig, selbst wenn die Messung gestimmt haben sollte.

    Das hätte man ohne Weiteres mit einem gebührenfreien Hinweis an den Fahrer nebst der Bitte, das Fahrzeug doch binnen 14 Tagen mal zu einer Nachprüfung vorzuführen, belassen können. Von mir aus verbunden mit der Auflage, den Anhänger bis da hin mit reduzierter Beladung zu betreiben.

  78. Hannes meint: (20.7.2009 um 17:32) AntwortenReply to this comment

    Im Physikstudium lernt man recht früh, dass man bei einer digitalen Anzeige der Form XX.X sinnvollerweise mindestens 0.1 Unsicherheit annehmen muss (Digitalisierungsfehler, Rundungsfehler). Dabei ist dann die Messung selbst schon als vollkommen exakt angenommen, was prinzipiell unmöglich ist (systematische Fehler, statistische Fehler).

    Da sollte jeder vernünftige Mensch die Sache doch sofort unter den Tisch fallen lassen… :)

  79. vader meint: (20.7.2009 um 21:35) AntwortenReply to this comment

    > Mit der Argumentation könnte ich jede weitere Kontrolle nach einer Trunkenheitsfahrt ablehnen, weil Geruch in der Atemluft nun wirklich keine Messung ist. Ich befürchte fast, daß ich keinen Polizisten überzeugen kann, daß man nach so “einer ungültigen Messung einfach nicht weiter diskutieren muss”.

    Blablahblah. Dann hätten Sie ihn halt zur nächsten Dekra/TÜV bringen müssen – um des Risikos willen, dass der Kaffesatz nicht richtig angezeigt hat (pardon die "Lehre", also der Messschieber, haha) und sie dann Ärger kriegen, weil dem Mandanten ein "ich habe aber gesehen, das lag nicht ruhig und dann hat der Kaffesatz 0.1mm zuviel angezeigt" nicht reicht.

    0.1 mm mit dem Kaffesatz gemessen => reicht nit als Anhaltspunkt.
    Alkoholfahne => reicht wohl als Anhaltspunkt.

    Wenn Sie den Unterschied nicht sehen können: Bitte machen Sie jetzt ihren AIDS-test und seien sie nicht unverantwortlich: Es geht um die GESUNDheit ANDERER MENSCHEN 1!11!.

    Alles klar? Glaube nicht, oder? Sie sind Wiederholungstäter, was Ihre verbohrten Überzeugungen betrifft. Oder Serientäter.

  80. vader meint: (20.7.2009 um 21:38) AntwortenReply to this comment

    > Hört sich das nach “wir brauchen noch einen bis Feierabend” an?

    Entweder das, oder "lag nicht ruhig, habe ich gesehen" reicht eventuell nicht für willkürliches Einbestellen. ich bin mir da nicht sicher, kann sicher jemand mit dem entsprechenden Hintergrund (JuristIn bitte, kein Messtechniker und bitte keinE PolizistIn, gell) mehr dazu sagen. Wenn noch jemand mitliest … bitte.

  81. vader meint: (20.7.2009 um 21:41) AntwortenReply to this comment

    > Die Gültigkeit einer Messung ist wohl eher eine Frage der erwünschten Genauigkeit.

    Die mindestens notwendige Genauigkeit ist die, dass, wenn X der Grenzwert ist, dessen Überschreitung zu belegen ist und Y der Wert, der gemessen wurde, dann Y-X die Genauigkeit ist, mit der gemessen werden muss, um den Beleg zu erbringen. oder anderst: Wenn ich mit +/- Z Fehler messe, dann habe ich erst mit einer Messung von X + Z den Beleg erbracht, dass X überschritten wurde.

    Merken wir was?

  82. vader meint: (20.7.2009 um 21:47) AntwortenReply to this comment

    > weil selbst mit der bei dem Verfahren anzunehmenden Abweichung das ist-Maß grenzwertig sein könnte.

    Und "könnte" ist genau das Ergebnis was man umso mehr bekommt, je ungenauer man misst. Am Besten man misst mit +/- 45 mm (also sagen wir Daumenpeilung aus 5 m Entfernung, dann ergibt sich eigentlich immer Anlass den Fahrzeughalter ernsthaft zu ermahnen: Seine Kupplung "könnte" ja schon über den Grenzwert sein.

    Ganz ehrlich: Wenn mir jemand, nachdem ich meine Karre regelmäßig teuer zu TÜV und Werkstatt gefahren habe, mit so einem Müll kommt und meine Zeit und Energie mit so einem Dreck verschwendet, dann würde ich den gerade vor dem Kadi Paragraphen fressen sehen wollen. Und sicher nicht irgendwelche Messergebnisse wie-auch-immer auf dem Lawblog publizieren (abgesehen davon, dass man das als Anwalt wohl eher nicht tut).

    Und daran ändert sich nichts, wenn es sich um 0.1 mm und einen Messchieber mit Gott-weiss-welcher Abweichung handelt.

  83. Sambabär meint: (21.7.2009 um 19:37) AntwortenReply to this comment

    Also ich habe tagtäglich mit Messschiebern zu tun. Und mit einem guten Messschieber KANN man auch gut Hundertstel Millimeter messen, sogar 0,001 mm sind möglich (theoretisch). Allerdings muss man den richtigen Umgang lernen. Messfehler entstehen eigentlich nur durch falsche Handhabung und selten durch das Gerät. Außerdem ist ein Zehntel Millimeter in der Metallverarbeitung schon ein recht grobes Maß.

    Dem eifrigen Polizisten sollte also lieber eine fehlende Einweisung/Schulung nachgewiesen werden als an der Messgenauigkeit des Gerätes zu Zweifeln.

  84. LeereDose meint: (17.9.2009 um 11:47) AntwortenReply to this comment

    Gibt's hierzu mittlerweile eigentlich ein Follow-Up oder habe ich das nur übersehen?

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