Postbank will doch keine Gebühren
Obwohl die Postbank zusichert, dass mit ihrer Sparcard zehn Auslandsabhebungen pro Jahr “kostenfrei” sind, sofern ein VISA-PLUS-Automat genutzt wird, wurden mir im letzten Urlaub Gebühren berechnet. Den Protest bügelte die Postbank mit der Begründung ab, nicht sie habe die Gebühren erhoben, sondern die ausländische Bank.
Nicht so sehr der finanzielle Verlust führte dazu, dass ich die Post verklagt habe. Es war eher die Dreistigkeit, mit der man sich an eigene vertragliche Zusagen nicht gebunden fühlte. Und meinte, mit an den Haaren herbeigezogenen Argumenten neue Kosten auf mich als Kunden abwälzen zu können. Die Einzelheiten habe ich hier dargestellt.
Eine Woche, nachdem ihr die Klage vom Amtsgericht Hamburg-St.Georg (Aktenzeichen 914 C 293/09) zugestellt worden ist, hat die Postbank nun reagiert:
Die in Thailand erhobenen und von Ihnen reklamierten Entgelte von insgesamt 9,72 EUR werden ihrem o.a. SparCard Konto valutengerecht wieder gut buchen.
Anscheinend legt man keinen gesteigerten Wert auf ein Urteil in der Sache. Nachvollziehbar, denn es dürfte eine schöne Zahl Kunden so abgespeist worden sein wie ich.

Und, ist die Klage damit obsolet?
Die Klage ist damit wohl in der Hauptsache erledigt.
Herr Vetter, falls Sie das noch nicht gemacht haben sollten Sie den Vorgang mal den Verbraucherzentralen bzw. den Wettbewerbsvereinen stecken.
Gruß, vj
Also kann man offenbar den betr. Postbank-Kunden nur raten, massenhaft dagegen zu klagen.
Sofern der Betrag gutgeschrieben wird, wird mein Anwalt, also ich, die Klage für erledigt erklären (müssen). Dann entscheidet das Gericht nur noch über die Kosten, sofern die Postbank dem zustimmt. Das Schreiben ist aber an mich privat gerichtet, eine Mitteilung der Postbank über deren Rechtsabteilung / Anwälte an mich als meinen Anwalt oder ans Gericht liegt noch nicht vor.
Mal sehen.
Ist das alles kompliziert… :D
War so klar, dass die einknicken, weil sie kein Urteil haben wollen…
Aber für ein bisschen schadenfreudiges Lachen sind die immerhin gut ^^
Ist es standesrechtlich in Deutschland nicht problematisch, wenn sich ein Anwalt selbst vertritt?
Grundsätzlich gefragt …
Als ich mein Girokonto bei der Postbank beantragte, vor etwa zwei Jahrzehnten, da schien mir der Laden noch halbwegs in Ordnung zu sein. Seitdem hat sich manches verschlechtert (was die Neukunden nicht mitbekommen). Die Postbank hat in den letzten Jahren derart viel Neukunden geworben, daß sie wohl jetzt so viele Privatkunden hat wie sonst keine Bank in Deutschland (um die 14 Millionen). Ich nutze die allermeisten der tollen Angebote der Postbank ohnehin nicht (bis auf das Konto). Subjektiv betrachtet, finde ich die Leistungen der Postbank heute nicht besonders überzeugend: Man wirbt in wahrheitswidriger Weise, man versucht, die Kunden auszutricksen, man baut die Leistungen ab. Daß Lügen dazugehört, überrascht nicht. Im Grunde ist man so schlecht wie andere Banken auch.
@7 Was soll, bitte, daran problematisch sein? Haben Sie einen konkreten Grund, das bedenklich zu finden?
Du kannst einen Anwalt hinzuziehen, aber musst es ja nicht. Man kann sich ja auch selbst verteidigen. Wenn man dann noch zufällig Anwalt ist, dann kann man das wahrscheinlich erst recht ganz gut ;-)
@ #7: nein, das sieht § 78 Abs. 6 ZPO sogar ausdrücklich vor
Teure 9,72 € für die Postbank.
Verfahrenskosten bei Erledigungserklärung (Verfahren nach § 495a ZPO unterstellt, dort fällt 3104 RVG VV mit der Anordnung an):
1. Instanz, ein Anwalt, Urteil (oder 91a-Beschluss)
Streitwert 9,72 €
Ergebnis 9,72 €
Kostenquoten: Klg. 0% Bkl. 100%
Kosten Klg. 0,00 €
Kosten Bkl. 164,25 €
Ergebnis Klg. 9,72 €
Ergebnis Bkl. -173,97 €
____________________________________
Kostenberechnung
Anwaltsgebühren 62,50 €
Auslagenpauschale 12,50 €
MWSt 19% 14,25 €
Gerichtsgebühren 75,00 €
—————
Gesamtkosten 164,25 €
Wobei ich mir nicht sicher bin, ob RA in eigener Sache die USt in Ansatz bringen darf oder nicht. (Wobei es ja den alten englischen Spruch gibt: "Ein Anwalt, der sich selbst vertritt, hat einen Esel zum Mandanten.".)
Muahahaaa… ja, notfalls auf die harte Tour. Ich kenne da auch kein Pardon. Man kann sich die Regeln ja nicht immer so aussuchen, wie sie einem gerade passen.
Sitzt die Postbank nicht hier in Bonn, wieso wurde in HH geklagt?
Laut ihrem Briefkopf sitzt die Postbank in Hamburg.
Die Postbank sitzt in Bonn (Zentrale), m. W. ist in Hamburg der Sitz eines wichtigen Unternehmensteils (vmtl. Sparkonten oder wie immer das heißt), in München sitzen auch einige Häuptlinge (vmtl. Girokonten). Wo kämen wir da hin, wenn jeder Kunde wüßte, wo so eine wichtige Firma überall ihre Sitze hat? Bei der Postbank sagen sie ihren Kunden schon bewußt nicht, welche Bankkarten sie im Angebot haben (das habe ich schriftlich von der Postbank).
Wie wenn ein Anwalt sich selbst vertritt kann er das in Rechnung stellen? Das sollten normale Leute dann aber eigentlich auch dürfen.
Postbank, schließlich war es ihr Geld. :>
Am interessantesten finde ich ja die Frage, ob die Postbank in Zukunft wieder diese Gebühren erhebt? Denn ich glaube nicht, dass die jetzt ihre Prozesse auf Links drehen. Wäre schön, wenn Sie (Herr Vetter) das in Ihrem nächsten Urlaub verifizieren könnten. Ob Sie dann allerdings einen Sonderstatus bei der Postbank haben und einer der wenigen sind, die dann wirklich keine Gebühren bezahlen müssen… Fragen über Fragen ;-)
@15
Girokonten die zu Sonderbedingungen eingerichtet wurden, vor allem gebührenfreie für Auszubildende und Studenten, werden in Hannover verwaltet und bleiben auch nach Umwandlung in ein anderes Modell dort. Mein Konto dort habe ich auch nur wegen der unschlagbar guten Überweisungszeiten, insbesondere da viele Webshops bei denen ich öfter kaufe ihr Konto auch dort haben. Das geht dann binnen Minuten. Ansonsten gilt:
Komischer Laden, kein besonders guter Service. Da Lob ich mir z.B. die SEB oder die Sparda.
Die Zentrale für SparCard (eigene BLZ) sitzt in Hamburg.
@18 Auch bei der Sparda-Bank (Berlin in diesem Fall) können Sie es erleben, daß schludrig gearbeitet und Sie als Kunde anschließend diesbezüglich angelogen werden. Ich habe im Lauf der Jahre einige Banken durchprobiert.
Fazit: Auf Dauer werden Sie wohl kaum eine Bank finden, die die ganze Zeit ordentliche Arbeit leistet und nicht irgendwann versucht, ihre Kunden zu täuschen. Also alle handeln im Grunde so, wie die Imageberater den Firmen raten, nicht zu handeln.
75 € + MwSt zu den 9,76 € hinzuverdient.
Ist schon was feines, dass Anwälte die sich selbst vertreten, Gebühren nehmen dürfen.
Da war die Postbank klüger als die Telekom, der hat die Branche auch ein wegweisendes Urteil zu verdanken (Restguthaben auf Prepaidkarten).
#k.
@22 Die beiden Urteile zu Restguthaben auf Prepaid-Karten betreffen Vodafone und O2, nicht die Deutsche Telekom.
Vielleicht meint er Restguthaben auf Telefonkarten.
da war bei mir der "Gegner" cleverer… auch Streitwert bis 300 Euro, hat aber die Klage anerkannt,… 1/3 GK gespart… da frage ich mich, warum die Postbank nicht auch anerkannt haben,… vielleicht kommt ja noch das Schreiben,…
Es gibt hier in den letzten Tagen offenbar ein technisches Problem, die Numerierung der Kommentare betreffend. Diese verändert sich offensichtlich nach einiger Zeit (wird verändert??), so daß die Zahlen der Bezugnahmen dann nicht mehr stimmen, die einmal korrekt waren. Hier ist es auch gerade wieder aufgetreten.
@27 anonym:
Das liegt daran, dass manche Kommentare im Spamfilter hängen bleiben und erst nach Kontrolle freigeschaltet werden, dann zeitlich an der Position, wann sie geschrieben wurden.
Desweiteren wird Udo doch den ein oder anderen Kommentar löschen (besonders solche die er aus rechtlichen Gründen löschen muss)
@ 11 (le D)
So hoch waren die Kosten dann doch nicht: 1,3 Gebühren für UV (EUR 32,50), dazu Postpauschale (EUR 6,50), dazu MWSt. (EUR 7,41), weiter eine Gerichtsgebühr wegen Erledigung (EUR 25,00) – macht alles zusammen nur EUR 71,41.
Eine Erledigung reduziert die Gerichtsgebühren nach 1210 der Anlage 1 (zu § 3 Abs. 2) GKG nicht, sondern nur dann, wenn keine Entscheidung mehr über die Kosten getroffen werden muß, vgl 1211 Nr. 4. Davon steht im von UV Geschilderten aber nichts.
Wenn das Verfahren nach 495a anberaumt wurde, dann entsteht die 3104 in dem Moment, wo das Verfahren nach 495a anberaumt wurde.
In RVG VV 3104 heißt es: (1) Die Gebühr entsteht auch, wenn (…)
1. in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, (…) gemäß (…) oder § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung entschieden (…) wird, (…).
Und das gilt auch, wenn im 495a-Verfahren nach 91/91a ZPO verfahren wird/werden muß, weil der Kläger für erledigt erklärt (respektive wenn der Gegner sich der Erklärung anschließt).
Hm, sollte mich schon wundern, wenn das Gericht bei dem gigantischen Streitwert das billige Ermessen anders ausübt als einfach auf Kostenaufhebung zu entscheiden …
@ 7: "…Ist es standesrechtlich in Deutschland nicht problematisch, wenn sich ein Anwalt selbst vertritt?"
Meines Wissens gibt es das Sprichwort, dass ein Anwalt, der sich selst vertritt, einen Idioten vertritt.
Jedoch gehe ich davon aus, das bei derartig geringen Beträgen sich die emotionale Bindung an der Klärung des Sachverhalts, sich seitens des Anwalts doch in engen Grenzen halten dürfte.
Dass ein Anwalt sich tunlichst von einem Kollegen vertreten lassen sollte, kann ich nur unterschreiben. Hier allerdings ging es um nicht mal 10 Euro und einen, nun ja, simplen Sachverhalt. Auch die rechtlichen Ausführungen ( = Verträge sind einzuhalten) waren nicht so komplex.
Ich habe mir das Mandat ehrlich gesagt letztlich selbst erteilt, weil ich keinen Kollegen damit nerven wollte. Außerdem war so keine Anfrage bei meiner Rechtsschutzversicherung nötig, was die Police für wichtigere Fälle schont.
Hätte man nicht noch Zinsen für die 9,72€ verlangen sollen?
Denn schließlich geht es einfach nur ums Prinzip.
Aber ich will ja nicht wissen wie oft die Postbank damit durchgekommen ist, denn wer betreibt schon den "Aufwand" und klagt wegen 9,72?
Aber wie gesagt es geht einfach nur ums Prinzip.
Ich habe beantragt, die jeweiligen Beträge wieder zum Abbuchungstag gutzuschreiben. So tritt dann auch kein Zinsschaden ein. Gutschrift ist übrigens heute erfolgt.
Warum braucht ein Anwalt eine Rechtsschutzversicherung?
Hauptsächlich, weil ich weiß, wie teuer Arzthaftungsprozesse sein können. Reine Vorsorge.
Was machen sie eigentlich in dem Fall, wenn vor Gericht gerade keiner ihren Witz verstanden hat?
Einem Familienmitglied wurde das Geldabheben in der Postfiliale versagt, da sie eine SparCard direkt benutzt. Da kriegt man am Schalter kein Geld (und Geldautomat war auch nicht vorhanden).
Als Alternative wurden die Geldautomaten der CashGroup genannt, die man kostenlos nutzen könnte.
Also Geld abgehoben bei den Banken der CashGroup – u.a. Commerzbank – und siehe da: zweimal 5,50 Euro Gebühren berechnet.
Nur beweise mal die Fehlberatung am Postschalter.
@24/anonym, @25/Sebastian Salzgeber
Genau so. Zuerst waren's die Telefonkarten der Telekom, dann die Prepaid-Karten von O2 und Vodafone – Telekom und ePlus zogen "freiwilig" nach (freiwillig nach Urteilen von OLG).
Danke für den Hinweis.
Wobei, Telefonkarten sind auch vorab bezahlt… ;^)
#k.
Heutzutage muss man ja froh sein, wenn Großkonzerne sich „freiwillig“ an das Recht halten.
Da liegt es wohl mal wieder nahe, dass Goliath um die Rechtswidrigkeit seines Handelns weiß und die schiere Masse dann den Gewinn bringt, ich denke, Herr Vetter wird einer der ganz wenigen, wenn nicht der einzige sein, der sich bisher seine 9,72 € eingeklagt hat. Kostet ja auch viel Arbeit, Zeit und Geld (Kostenvorschuss), sich etwas einzuklagen, wenn man nicht wie UV RA ist.
Und wieso erstattet niemand Strafanzeige?
Die rechtswidrige Gebühr wird bestimmt immer noch erhoben. Mit einem Versehen kann sich bei der Pestbank nun niemand mehr herausreden. Also gewerbsmäßiger, vorsätzlicher Betrug.
42 Kand.in.Sky:
Die Telekom-Tochter Congstar zahlt Prepaid-Startguthaben von durch Congstar gekündigten SIM-Karten bis heute nicht aus, wenn der Kunde nicht mit Klage und Strafanzeige droht. Begründung: Das Startguthaben sei als "geschenktes Guthaben" beim Starterpaket dabei. Der Kunde musste jedoch 9,99 EUR für das Starterpaket mit Startguthaben bezahlen.
http://www.teltarif.de/forum/a-congstar/134-1.html
Es gibt auch andere. Bei MLP (ich weiß, die haben andere Probleme) hat mein Berater mich nach meinem Urlaub in Vietnam darauf hingewiesen, dass die Gebühren für Bargeldabhebung erstattet werden, ich müßte nur online einen freien Auftrag mit entsprechenden Kommentar einsenden.
Problem war wohl, dass es keinen offiziellen Vertrag mit Vietnam gab, damit funktionierte wohl die automatische Abrechnung mit MasterCard nicht.
Lief letztlich ohne Probleme.
Hallo
Habe die Postbank ebenfalls gebeten, mir die jeweiligen 150 BHT zurück zu erstatten, aufgrund des AKTZ: Hamburg und mit Link zu dieser Seite.
Folgende Anwort habe ich erhalten:
In Thailand wird an einigen Geldautomaten für jede Bargeldverfügung ein Nutzungsentgelt erhoben. Dies wird unabhängig von der Kartenart geltend gemacht.
Auf Nachfrage bei unserem Kooperationspartner VISA wurde uns bestätigt, dass jeder Benutzer vor einer Transaktion an diesen Automaten bestätigen muss, dass er mit dem Entgelt einverstanden ist. Es handelt sich hier um ein Nutzungsentgelt, das nicht von VISA oder der Postbank, sondern ausschließlich von der den Geldautomaten betriebenen Bank erhoben wird.
Da die Zusicherung der Postbank zur Entgeltfreiheit der ersten zehn Auslandsabhebungen pro Kalenderjahr mit der SparCard hierdurch nicht berührt wird, und wir keinerlei Einflussmöglichkeit auf die Entgeltberechnung haben, können wir keine Erstattungen vornehmen.
Haben Sie Fragen? Die Geschäftskundenberater unseres Business Centers stehen Ihnen Montag bis Samstag von 8.00 bis 21.00 Uhr unter der Telefonnummer 0180 44 40 400 (20 Cent/Anruf aus dem Festnetz der Dt. Telekom; ggf. abweichende Mobilfunktarife) gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Postbank E-Mail Team
:(
Auch ich habe von der Postbank (SparCard München)
gerade eine Mail bekommen…
Werde nun nach über 25 Jahre Postbank Kund zu der DKB wechseln…
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
In Thailand wird an einigen Geldautomaten für jede Bargeldverfügung ein Nutzungsentgelt erhoben. Dies wird unabhängig von der Kartenart geltend gemacht.
Auf Nachfrage bei unserem Kooperationspartner VISA wurde uns bestätigt, dass jeder Benutzer vor einer Transaktion an diesen Automaten bestätigen muss, dass er mit dem Entgelt einverstanden ist. Es handelt sich hier um ein Nutzungsentgelt, das nicht von VISA oder der Postbank, sondern ausschließlich von der den Geldautomaten betriebenen Bank erhoben wird.
Da die Zusicherung der Postbank zur Entgeltfreiheit der ersten zehn Auslandsabhebungen pro Kalenderjahr mit der SparCard hierdurch nicht berührt wird, und wir keinerlei Einflussmöglichkeit auf die Entgeltberechnung haben, können wir keine Erstattungen vornehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Postbank E-Mail Team
Hat sich denn in der Gerichtsssache schon was getan?
Ich rege mich mittlerweile über diesen arroganten Abzockerladen so dermaßen auf, daß ich mir überlege, lieber dem Staat und ein paar Anwälten noch 500 Euro in den Rachen zu werfen und die Pestbank verklage, um meines Seelenfriedens willen. Andererseits kann sowas in Deutschland ja schnell einige 1000 Euro kosten, wenn man ohne Rechschutzversicherung durch die Instanzen getrieben wird. Ich komme mir vor wie bei Kafka.
Mein bisheriger Stand der Dinge:
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Leider kann ich Ihre Anfrage im Postbank E-Mail-Service nicht abschließend bearbeiten.
Daher habe ich Ihr Anliegen an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet, die Ihren Auftrag bearbeitet. Bei Rückfragen wird sich die Fachabteilung mit Ihnen in Verbindung setzen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Postbank E-Mail Team
…ich glaube die wollen mich verarschen – die strapazieren schon recht lange meine Geduld
Hat inzwischen schon jemand anderes Erfolg bei der Rückerstattung der Gebühren von der Postbank gehabt ?
Ich glaube die wollen das bei mir aussitzen.
Na also – geht doch :-)
Die Postbank hat mir heute, nach einigem Geplänkel, alle 150 THB Gebühren zurückerstattet.
Musste nur auf den Udo Vetter seinen Blog hinweisen.
Danke Udo für Deine vorbildliche Arbeit diesbezüglich. ;-)
So und nun an alle – holt euch diese miesen Abzockergebühren wieder zurück, dann wird die Postbank auch den Thai Banken mächtig Druck machen, denn auf Dauer werden die auch kein Bock haben, uns jedesmal die gezockten Gebühren wieder gut schreiben zu müssen.
(Kommentar wurde versehentlich gelöscht. Ich habe ihn restauriert. U.V.)
Gratulation zum FINANZtest Artikel 09/09 S.11.
Leider ohne Eigenwerbung: Kein Hinweis auf Ihre RA-Tätigkeit oder das lawblog.
Das wird ja langsam zu einem kleinen PR-Gau für die Postbank.
Was steht denn dort im wesentlichen drin, im Finanztest Artikel ?
Bitte mal hier reinkopieren.
Hier ist der Artikel nachzulesen:
http://www.test.de/themen/geldanlage-banken/meldung/-Der-Fall/1798204/1798204/
Der Finanztest-Artikel dürfte wohl durch mich angeregt worden sein, die waren vor einem Vierteljahr bei meiner geharnischten Mail an den Pestbank-Vorstand auf Kopie. :)
Trotzdem ist das Medienecho erschütternd gering.
Gegenüber den verbrannten Milliarden in der Finanzkrise sind die rechtswidrigen Gebühren natürlich nur Peanuts. Außerdem betreffen sie nur Bürger, und keine Lobbyisten.
Bankvorstände werden derweil von Frau Bundeskanzler mit Schnittchen bewirtet. Jeder Bürger zahlt übrigens rechnerisch 62 Euro für die Abwrackprämie.
Ich muß hier raus! Auswandern. Aber wohin? Thailand? Bei den Bankgebühren?! :)
Sieht so aus, als hätte die Postbank jetzt die Spielregeln geändert.
"10 Auslandsabhebungen pro Jahr sind mit der SparCard entgeltfrei. Ab der 11. Abhebung fallen zusätzliche Kosten an.
Die Entgeltfreiheit von 10 Auslandsverfügungen bezieht sich auf Postbank und VISA Entgelte. In Einzelfällen können Geldautomatenbetreiber gesonderte Gebühren erheben, die von der Postbank nicht getragen werden können. Dies wird in der Regel bei der Abhebung kenntlich gemacht." :-(
Das war,s dann wohl mit den Rückerstattungen ….oder ?
Immerhin lügen sie jetzt nicht mehr.
Bei mir haben die Abzocker selbst auf die konkrete Androhung der Klage nochmals eine Ablehnung geschickt. Ich werde sie dann wohl wirklich verklagen müssen. Mal UV fragen, ob ich seine Klageschrift zur stofflichen Wiederverwendung haben kann, die muß ja offenbar einen wunden Punkt enthalten haben.
Denn ein Anwalt, der wegen 12 Euro eine ausführliche Klage schreibt, muß ein Narr sein, wenn sein Klient nicht er selbst ist, oder so. ;)
die DKB ist kein Stück besser. Ich sollte die gleichen 150 Baht pro Abhebung zahlen. Mal gespannt auf die Antwort.
na gut, ganze 15 Minuten hats gedauert, dann hat die DKB geantwortet, dass sie keinen Einfluß auf die Gebührenerhebung hat und sie diese in Erfüllung ihrer Werbung selbstredend erstattet.
In vielen Foren lese ich auch immer wieder, das die DKB weiterhin diese Abzockgebühren von 150 BHT weiterhin erstattet, während es die Postbank nun nicht mehr tut.
Ein Grund mal ernsthaft über einen Wechsel nachzudenken, oder wird sich bei der DKB in dieser Hinsicht demnächst leider auch was ändern ?
Nur mal zur Info:
Auf meine letzten Schreiben hin hat die Postbank in dieser Sache sich bei mir nicht mehr gemeldet. Vermutlich da sie zuletzt geschrieben hatten, dass für sie der Vorgang abschließend erledigt ist, sprich, sie nicht erstatten werden.
Wer will für mich klagen?
Habe Rechtschutzversicherung, aber kaum Zeit.
Dummerweise aber offensichtlich Geld, welches mir die Pestbank (super Begriff, Danke) abzocken möchte.
Comdirect hat die ebenfalls in Thailand berechneten Entgelte freundlich und flott zurück erstattet. Danke für diesen Hinweis!