17.7.2009

Postbank will doch keine Gebühren

Obwohl die Postbank zusichert, dass mit ihrer Sparcard zehn Auslandsabhebungen pro Jahr “kostenfrei” sind, sofern ein VISA-PLUS-Automat genutzt wird, wurden mir im letzten Urlaub Gebühren berechnet. Den Protest bügelte die Postbank mit der Begründung ab, nicht sie habe die Gebühren erhoben, sondern die ausländische Bank.

Nicht so sehr der finanzielle Verlust führte dazu, dass ich die Post verklagt habe. Es war eher die Dreistigkeit, mit der man sich an eigene vertragliche Zusagen nicht gebunden fühlte. Und meinte, mit an den Haaren herbeigezogenen Argumenten neue Kosten auf mich als Kunden abwälzen zu können. Die Einzelheiten habe ich hier dargestellt.

Eine Woche, nachdem ihr die Klage vom Amtsgericht Hamburg-St.Georg (Aktenzeichen 914 C 293/09) zugestellt worden ist, hat die Postbank nun reagiert:

Die in Thailand erhobenen und von Ihnen reklamierten Entgelte von insgesamt 9,72 EUR werden ihrem o.a. SparCard Konto valutengerecht wieder gut buchen.

Anscheinend legt man keinen gesteigerten Wert auf ein Urteil in der Sache. Nachvollziehbar, denn es dürfte eine schöne Zahl Kunden so abgespeist worden sein wie ich.

090717b

65 Kommentare zu “Postbank will doch keine Gebühren”

  1. Chris meint: (17.7.2009 um 13:04) AntwortenReply to this comment

    Und, ist die Klage damit obsolet?

  2. vj meint: (17.7.2009 um 13:06) AntwortenReply to this comment

    Die Klage ist damit wohl in der Hauptsache erledigt.
    Herr Vetter, falls Sie das noch nicht gemacht haben sollten Sie den Vorgang mal den Verbraucherzentralen bzw. den Wettbewerbsvereinen stecken.
    Gruß, vj

  3. anonym meint: (17.7.2009 um 13:06) AntwortenReply to this comment

    Also kann man offenbar den betr. Postbank-Kunden nur raten, massenhaft dagegen zu klagen.

  4. Udo Vetter meint: (17.7.2009 um 13:07) AntwortenReply to this comment

    Sofern der Betrag gutgeschrieben wird, wird mein Anwalt, also ich, die Klage für erledigt erklären (müssen). Dann entscheidet das Gericht nur noch über die Kosten, sofern die Postbank dem zustimmt. Das Schreiben ist aber an mich privat gerichtet, eine Mitteilung der Postbank über deren Rechtsabteilung / Anwälte an mich als meinen Anwalt oder ans Gericht liegt noch nicht vor.

    Mal sehen.

  5. Svenc meint: (17.7.2009 um 13:15) AntwortenReply to this comment

    Ist das alles kompliziert… :D

  6. Hondo meint: (17.7.2009 um 13:18) AntwortenReply to this comment

    War so klar, dass die einknicken, weil sie kein Urteil haben wollen…
    Aber für ein bisschen schadenfreudiges Lachen sind die immerhin gut ^^

  7. mds meint: (17.7.2009 um 13:19) AntwortenReply to this comment

    Sofern der Betrag gutgeschrieben wird, wird mein Anwalt, also ich, die Klage für erledigt erklären (müssen).

    Ist es standesrechtlich in Deutschland nicht problematisch, wenn sich ein Anwalt selbst vertritt?

    Grundsätzlich gefragt …

  8. anonym meint: (17.7.2009 um 13:25) AntwortenReply to this comment

    Als ich mein Girokonto bei der Postbank beantragte, vor etwa zwei Jahrzehnten, da schien mir der Laden noch halbwegs in Ordnung zu sein. Seitdem hat sich manches verschlechtert (was die Neukunden nicht mitbekommen). Die Postbank hat in den letzten Jahren derart viel Neukunden geworben, daß sie wohl jetzt so viele Privatkunden hat wie sonst keine Bank in Deutschland (um die 14 Millionen). Ich nutze die allermeisten der tollen Angebote der Postbank ohnehin nicht (bis auf das Konto). Subjektiv betrachtet, finde ich die Leistungen der Postbank heute nicht besonders überzeugend: Man wirbt in wahrheitswidriger Weise, man versucht, die Kunden auszutricksen, man baut die Leistungen ab. Daß Lügen dazugehört, überrascht nicht. Im Grunde ist man so schlecht wie andere Banken auch.

    @7 Was soll, bitte, daran problematisch sein? Haben Sie einen konkreten Grund, das bedenklich zu finden?

  9. comrad meint: (17.7.2009 um 13:25) AntwortenReply to this comment

    Du kannst einen Anwalt hinzuziehen, aber musst es ja nicht. Man kann sich ja auch selbst verteidigen. Wenn man dann noch zufällig Anwalt ist, dann kann man das wahrscheinlich erst recht ganz gut ;-)

  10. Delphinmetzger meint: (17.7.2009 um 13:28) AntwortenReply to this comment

    @ #7: nein, das sieht § 78 Abs. 6 ZPO sogar ausdrücklich vor

  11. le D meint: (17.7.2009 um 13:33) AntwortenReply to this comment

    Teure 9,72 € für die Postbank.

    Verfahrenskosten bei Erledigungserklärung (Verfahren nach § 495a ZPO unterstellt, dort fällt 3104 RVG VV mit der Anordnung an):

    1. Instanz, ein Anwalt, Urteil (oder 91a-Beschluss)
    Streitwert 9,72 €
    Ergebnis 9,72 €
    Kostenquoten: Klg. 0% Bkl. 100%
    Kosten Klg. 0,00 €
    Kosten Bkl. 164,25 €
    Ergebnis Klg. 9,72 €
    Ergebnis Bkl. -173,97 €
    ____________________________________
    Kostenberechnung
    Anwaltsgebühren 62,50 €
    Auslagenpauschale 12,50 €
    MWSt 19% 14,25 €
    Gerichtsgebühren 75,00 €
    —————
    Gesamtkosten 164,25 €

    Wobei ich mir nicht sicher bin, ob RA in eigener Sache die USt in Ansatz bringen darf oder nicht. (Wobei es ja den alten englischen Spruch gibt: "Ein Anwalt, der sich selbst vertritt, hat einen Esel zum Mandanten.".)

  12. gant meint: (17.7.2009 um 13:42) AntwortenReply to this comment

    eine Mitteilung der Postbank [...] an mich als meinen Anwalt oder ans Gericht liegt noch nicht vor.

    Muahahaaa… ja, notfalls auf die harte Tour. Ich kenne da auch kein Pardon. Man kann sich die Regeln ja nicht immer so aussuchen, wie sie einem gerade passen.

  13. Katrin meint: (17.7.2009 um 13:53) AntwortenReply to this comment

    Sitzt die Postbank nicht hier in Bonn, wieso wurde in HH geklagt?

  14. Udo Vetter meint: (17.7.2009 um 13:55) AntwortenReply to this comment

    Laut ihrem Briefkopf sitzt die Postbank in Hamburg.

  15. anonym meint: (17.7.2009 um 14:06) AntwortenReply to this comment

    Die Postbank sitzt in Bonn (Zentrale), m. W. ist in Hamburg der Sitz eines wichtigen Unternehmensteils (vmtl. Sparkonten oder wie immer das heißt), in München sitzen auch einige Häuptlinge (vmtl. Girokonten). Wo kämen wir da hin, wenn jeder Kunde wüßte, wo so eine wichtige Firma überall ihre Sitze hat? Bei der Postbank sagen sie ihren Kunden schon bewußt nicht, welche Bankkarten sie im Angebot haben (das habe ich schriftlich von der Postbank).

  16. mark meint: (17.7.2009 um 14:15) AntwortenReply to this comment

    Wie wenn ein Anwalt sich selbst vertritt kann er das in Rechnung stellen? Das sollten normale Leute dann aber eigentlich auch dürfen.

  17. Zzaron meint: (17.7.2009 um 14:18) AntwortenReply to this comment

    Postbank, schließlich war es ihr Geld. :>

  18. Martin H meint: (17.7.2009 um 14:21) AntwortenReply to this comment

    Am interessantesten finde ich ja die Frage, ob die Postbank in Zukunft wieder diese Gebühren erhebt? Denn ich glaube nicht, dass die jetzt ihre Prozesse auf Links drehen. Wäre schön, wenn Sie (Herr Vetter) das in Ihrem nächsten Urlaub verifizieren könnten. Ob Sie dann allerdings einen Sonderstatus bei der Postbank haben und einer der wenigen sind, die dann wirklich keine Gebühren bezahlen müssen… Fragen über Fragen ;-)

  19. Marco meint: (17.7.2009 um 14:31) AntwortenReply to this comment

    @15

    Girokonten die zu Sonderbedingungen eingerichtet wurden, vor allem gebührenfreie für Auszubildende und Studenten, werden in Hannover verwaltet und bleiben auch nach Umwandlung in ein anderes Modell dort. Mein Konto dort habe ich auch nur wegen der unschlagbar guten Überweisungszeiten, insbesondere da viele Webshops bei denen ich öfter kaufe ihr Konto auch dort haben. Das geht dann binnen Minuten. Ansonsten gilt:
    Komischer Laden, kein besonders guter Service. Da Lob ich mir z.B. die SEB oder die Sparda.

  20. Couchkopf meint: (17.7.2009 um 14:48) AntwortenReply to this comment

    Die Zentrale für SparCard (eigene BLZ) sitzt in Hamburg.

  21. anonym meint: (17.7.2009 um 14:55) AntwortenReply to this comment

    @18 Auch bei der Sparda-Bank (Berlin in diesem Fall) können Sie es erleben, daß schludrig gearbeitet und Sie als Kunde anschließend diesbezüglich angelogen werden. Ich habe im Lauf der Jahre einige Banken durchprobiert.

    Fazit: Auf Dauer werden Sie wohl kaum eine Bank finden, die die ganze Zeit ordentliche Arbeit leistet und nicht irgendwann versucht, ihre Kunden zu täuschen. Also alle handeln im Grunde so, wie die Imageberater den Firmen raten, nicht zu handeln.

  22. lawdwarf meint: (17.7.2009 um 15:23) AntwortenReply to this comment

    75 € + MwSt zu den 9,76 € hinzuverdient.
    Ist schon was feines, dass Anwälte die sich selbst vertreten, Gebühren nehmen dürfen.

  23. Kand.in.Sky meint: (17.7.2009 um 16:08) AntwortenReply to this comment

    Da war die Postbank klüger als die Telekom, der hat die Branche auch ein wegweisendes Urteil zu verdanken (Restguthaben auf Prepaidkarten).

    #k.

  24. anonym meint: (17.7.2009 um 16:40) AntwortenReply to this comment

    @22 Die beiden Urteile zu Restguthaben auf Prepaid-Karten betreffen Vodafone und O2, nicht die Deutsche Telekom.

  25. Sebastian Salzgeber meint: (17.7.2009 um 16:45) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht meint er Restguthaben auf Telefonkarten.

  26. Martin meint: (17.7.2009 um 17:17) AntwortenReply to this comment

    da war bei mir der "Gegner" cleverer… auch Streitwert bis 300 Euro, hat aber die Klage anerkannt,… 1/3 GK gespart… da frage ich mich, warum die Postbank nicht auch anerkannt haben,… vielleicht kommt ja noch das Schreiben,…

  27. anonym meint: (17.7.2009 um 17:30) AntwortenReply to this comment

    Es gibt hier in den letzten Tagen offenbar ein technisches Problem, die Numerierung der Kommentare betreffend. Diese verändert sich offensichtlich nach einiger Zeit (wird verändert??), so daß die Zahlen der Bezugnahmen dann nicht mehr stimmen, die einmal korrekt waren. Hier ist es auch gerade wieder aufgetreten.

  28. Kraven meint: (17.7.2009 um 18:17) AntwortenReply to this comment

    @27 anonym:

    Das liegt daran, dass manche Kommentare im Spamfilter hängen bleiben und erst nach Kontrolle freigeschaltet werden, dann zeitlich an der Position, wann sie geschrieben wurden.

    Desweiteren wird Udo doch den ein oder anderen Kommentar löschen (besonders solche die er aus rechtlichen Gründen löschen muss)

  29. Alexander meint: (17.7.2009 um 19:44) AntwortenReply to this comment

    @ 11 (le D)

    So hoch waren die Kosten dann doch nicht: 1,3 Gebühren für UV (EUR 32,50), dazu Postpauschale (EUR 6,50), dazu MWSt. (EUR 7,41), weiter eine Gerichtsgebühr wegen Erledigung (EUR 25,00) – macht alles zusammen nur EUR 71,41.

  30. le D meint: (17.7.2009 um 20:24) AntwortenReply to this comment

    Eine Erledigung reduziert die Gerichtsgebühren nach 1210 der Anlage 1 (zu § 3 Abs. 2) GKG nicht, sondern nur dann, wenn keine Entscheidung mehr über die Kosten getroffen werden muß, vgl 1211 Nr. 4. Davon steht im von UV Geschilderten aber nichts.

    Wenn das Verfahren nach 495a anberaumt wurde, dann entsteht die 3104 in dem Moment, wo das Verfahren nach 495a anberaumt wurde.

    In RVG VV 3104 heißt es: (1) Die Gebühr entsteht auch, wenn (…)

    1. in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, (…) gemäß (…) oder § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung entschieden (…) wird, (…).

    Und das gilt auch, wenn im 495a-Verfahren nach 91/91a ZPO verfahren wird/werden muß, weil der Kläger für erledigt erklärt (respektive wenn der Gegner sich der Erklärung anschließt).

  31. Lionel Hutz meint: (17.7.2009 um 20:37) AntwortenReply to this comment

    Hm, sollte mich schon wundern, wenn das Gericht bei dem gigantischen Streitwert das billige Ermessen anders ausübt als einfach auf Kostenaufhebung zu entscheiden …

  32. Frank K. meint: (17.7.2009 um 20:41) AntwortenReply to this comment

    @ 7: "…Ist es standesrechtlich in Deutschland nicht problematisch, wenn sich ein Anwalt selbst vertritt?"

    Meines Wissens gibt es das Sprichwort, dass ein Anwalt, der sich selst vertritt, einen Idioten vertritt.

    Jedoch gehe ich davon aus, das bei derartig geringen Beträgen sich die emotionale Bindung an der Klärung des Sachverhalts, sich seitens des Anwalts doch in engen Grenzen halten dürfte.

  33. Udo Vetter meint: (17.7.2009 um 21:06) AntwortenReply to this comment

    Dass ein Anwalt sich tunlichst von einem Kollegen vertreten lassen sollte, kann ich nur unterschreiben. Hier allerdings ging es um nicht mal 10 Euro und einen, nun ja, simplen Sachverhalt. Auch die rechtlichen Ausführungen ( = Verträge sind einzuhalten) waren nicht so komplex.

    Ich habe mir das Mandat ehrlich gesagt letztlich selbst erteilt, weil ich keinen Kollegen damit nerven wollte. Außerdem war so keine Anfrage bei meiner Rechtsschutzversicherung nötig, was die Police für wichtigere Fälle schont.

  34. TomTom meint: (17.7.2009 um 21:34) AntwortenReply to this comment

    Hätte man nicht noch Zinsen für die 9,72€ verlangen sollen?
    Denn schließlich geht es einfach nur ums Prinzip.
    Aber ich will ja nicht wissen wie oft die Postbank damit durchgekommen ist, denn wer betreibt schon den "Aufwand" und klagt wegen 9,72?
    Aber wie gesagt es geht einfach nur ums Prinzip.

  35. Udo Vetter meint: (17.7.2009 um 21:45) AntwortenReply to this comment

    Ich habe beantragt, die jeweiligen Beträge wieder zum Abbuchungstag gutzuschreiben. So tritt dann auch kein Zinsschaden ein. Gutschrift ist übrigens heute erfolgt.

  36. achja meint: (17.7.2009 um 22:05) AntwortenReply to this comment

    Warum braucht ein Anwalt eine Rechtsschutzversicherung?

  37. Udo Vetter meint: (17.7.2009 um 22:09) AntwortenReply to this comment

    Hauptsächlich, weil ich weiß, wie teuer Arzthaftungsprozesse sein können. Reine Vorsorge.

  38. achja meint: (17.7.2009 um 22:14) AntwortenReply to this comment

    Was machen sie eigentlich in dem Fall, wenn vor Gericht gerade keiner ihren Witz verstanden hat?

  39. André Fiebig meint: (17.7.2009 um 23:57) AntwortenReply to this comment

    Einem Familienmitglied wurde das Geldabheben in der Postfiliale versagt, da sie eine SparCard direkt benutzt. Da kriegt man am Schalter kein Geld (und Geldautomat war auch nicht vorhanden).

    Als Alternative wurden die Geldautomaten der CashGroup genannt, die man kostenlos nutzen könnte.

    Also Geld abgehoben bei den Banken der CashGroup – u.a. Commerzbank – und siehe da: zweimal 5,50 Euro Gebühren berechnet.

    Nur beweise mal die Fehlberatung am Postschalter.

  40. Kand.in.Sky meint: (18.7.2009 um 13:34) AntwortenReply to this comment

    @24/anonym, @25/Sebastian Salzgeber
    Genau so. Zuerst waren's die Telefonkarten der Telekom, dann die Prepaid-Karten von O2 und Vodafone – Telekom und ePlus zogen "freiwilig" nach (freiwillig nach Urteilen von OLG).
    Danke für den Hinweis.

    Wobei, Telefonkarten sind auch vorab bezahlt… ;^)

    #k.

  41. 3247 meint: (18.7.2009 um 16:33) AntwortenReply to this comment

    Heutzutage muss man ja froh sein, wenn Großkonzerne sich „freiwillig“ an das Recht halten.

  42. Rockafella meint: (18.7.2009 um 21:45) AntwortenReply to this comment

    Da liegt es wohl mal wieder nahe, dass Goliath um die Rechtswidrigkeit seines Handelns weiß und die schiere Masse dann den Gewinn bringt, ich denke, Herr Vetter wird einer der ganz wenigen, wenn nicht der einzige sein, der sich bisher seine 9,72 € eingeklagt hat. Kostet ja auch viel Arbeit, Zeit und Geld (Kostenvorschuss), sich etwas einzuklagen, wenn man nicht wie UV RA ist.

  43. DerUntertan meint: (18.7.2009 um 23:53) AntwortenReply to this comment

    Und wieso erstattet niemand Strafanzeige?
    Die rechtswidrige Gebühr wird bestimmt immer noch erhoben. Mit einem Versehen kann sich bei der Pestbank nun niemand mehr herausreden. Also gewerbsmäßiger, vorsätzlicher Betrug.

  44. Sebastian L. meint: (19.7.2009 um 11:06) AntwortenReply to this comment

    42 Kand.in.Sky:
    Die Telekom-Tochter Congstar zahlt Prepaid-Startguthaben von durch Congstar gekündigten SIM-Karten bis heute nicht aus, wenn der Kunde nicht mit Klage und Strafanzeige droht. Begründung: Das Startguthaben sei als "geschenktes Guthaben" beim Starterpaket dabei. Der Kunde musste jedoch 9,99 EUR für das Starterpaket mit Startguthaben bezahlen.
    http://www.teltarif.de/forum/a-congstar/134-1.html

  45. Oli meint: (20.7.2009 um 11:10) AntwortenReply to this comment

    Es gibt auch andere. Bei MLP (ich weiß, die haben andere Probleme) hat mein Berater mich nach meinem Urlaub in Vietnam darauf hingewiesen, dass die Gebühren für Bargeldabhebung erstattet werden, ich müßte nur online einen freien Auftrag mit entsprechenden Kommentar einsenden.
    Problem war wohl, dass es keinen offiziellen Vertrag mit Vietnam gab, damit funktionierte wohl die automatische Abrechnung mit MasterCard nicht.

    Lief letztlich ohne Probleme.

  46. Andreas Tilsen meint: (1.8.2009 um 09:59) AntwortenReply to this comment

    Hallo

    Habe die Postbank ebenfalls gebeten, mir die jeweiligen 150 BHT zurück zu erstatten, aufgrund des AKTZ: Hamburg und mit Link zu dieser Seite.

    Folgende Anwort habe ich erhalten:

    In Thailand wird an einigen Geldautomaten für jede Bargeldverfügung ein Nutzungsentgelt erhoben. Dies wird unabhängig von der Kartenart geltend gemacht.

    Auf Nachfrage bei unserem Kooperationspartner VISA wurde uns bestätigt, dass jeder Benutzer vor einer Transaktion an diesen Automaten bestätigen muss, dass er mit dem Entgelt einverstanden ist. Es handelt sich hier um ein Nutzungsentgelt, das nicht von VISA oder der Postbank, sondern ausschließlich von der den Geldautomaten betriebenen Bank erhoben wird.

    Da die Zusicherung der Postbank zur Entgeltfreiheit der ersten zehn Auslandsabhebungen pro Kalenderjahr mit der SparCard hierdurch nicht berührt wird, und wir keinerlei Einflussmöglichkeit auf die Entgeltberechnung haben, können wir keine Erstattungen vornehmen.

    Haben Sie Fragen? Die Geschäftskundenberater unseres Business Centers stehen Ihnen Montag bis Samstag von 8.00 bis 21.00 Uhr unter der Telefonnummer 0180 44 40 400 (20 Cent/Anruf aus dem Festnetz der Dt. Telekom; ggf. abweichende Mobilfunktarife) gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Postbank E-Mail Team

    :(

  47. J.H. meint: (1.8.2009 um 11:33) AntwortenReply to this comment

    Auch ich habe von der Postbank (SparCard München)
    gerade eine Mail bekommen…
    Werde nun nach über 25 Jahre Postbank Kund zu der DKB wechseln…

    Guten Tag,

    vielen Dank für Ihre E-Mail.

    In Thailand wird an einigen Geldautomaten für jede Bargeldverfügung ein Nutzungsentgelt erhoben. Dies wird unabhängig von der Kartenart geltend gemacht.

    Auf Nachfrage bei unserem Kooperationspartner VISA wurde uns bestätigt, dass jeder Benutzer vor einer Transaktion an diesen Automaten bestätigen muss, dass er mit dem Entgelt einverstanden ist. Es handelt sich hier um ein Nutzungsentgelt, das nicht von VISA oder der Postbank, sondern ausschließlich von der den Geldautomaten betriebenen Bank erhoben wird.

    Da die Zusicherung der Postbank zur Entgeltfreiheit der ersten zehn Auslandsabhebungen pro Kalenderjahr mit der SparCard hierdurch nicht berührt wird, und wir keinerlei Einflussmöglichkeit auf die Entgeltberechnung haben, können wir keine Erstattungen vornehmen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Postbank E-Mail Team

  48. Flummi meint: (3.8.2009 um 19:53) AntwortenReply to this comment

    Hat sich denn in der Gerichtsssache schon was getan?
    Ich rege mich mittlerweile über diesen arroganten Abzockerladen so dermaßen auf, daß ich mir überlege, lieber dem Staat und ein paar Anwälten noch 500 Euro in den Rachen zu werfen und die Pestbank verklage, um meines Seelenfriedens willen. Andererseits kann sowas in Deutschland ja schnell einige 1000 Euro kosten, wenn man ohne Rechschutzversicherung durch die Instanzen getrieben wird. Ich komme mir vor wie bei Kafka.

  49. Andreas Tilsen meint: (6.8.2009 um 08:07) AntwortenReply to this comment

    Mein bisheriger Stand der Dinge:

    Guten Tag,

    vielen Dank für Ihre E-Mail.

    Leider kann ich Ihre Anfrage im Postbank E-Mail-Service nicht abschließend bearbeiten.

    Daher habe ich Ihr Anliegen an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet, die Ihren Auftrag bearbeitet. Bei Rückfragen wird sich die Fachabteilung mit Ihnen in Verbindung setzen.

    Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Postbank E-Mail Team

  50. Andreas Tilsen meint: (10.8.2009 um 21:05) AntwortenReply to this comment

    …ich glaube die wollen mich verarschen – die strapazieren schon recht lange meine Geduld

  51. Andreas Tilsen meint: (12.8.2009 um 12:58) AntwortenReply to this comment

    Hat inzwischen schon jemand anderes Erfolg bei der Rückerstattung der Gebühren von der Postbank gehabt ?

    Ich glaube die wollen das bei mir aussitzen.

  52. Andreas Tilsen meint: (14.8.2009 um 12:35) AntwortenReply to this comment

    Na also – geht doch :-)
    Die Postbank hat mir heute, nach einigem Geplänkel, alle 150 THB Gebühren zurückerstattet.

    Musste nur auf den Udo Vetter seinen Blog hinweisen.

    Danke Udo für Deine vorbildliche Arbeit diesbezüglich. ;-)

    So und nun an alle – holt euch diese miesen Abzockergebühren wieder zurück, dann wird die Postbank auch den Thai Banken mächtig Druck machen, denn auf Dauer werden die auch kein Bock haben, uns jedesmal die gezockten Gebühren wieder gut schreiben zu müssen.

    (Kommentar wurde versehentlich gelöscht. Ich habe ihn restauriert. U.V.)

  53. Benjamin meint: (19.8.2009 um 10:49) AntwortenReply to this comment

    Gratulation zum FINANZtest Artikel 09/09 S.11.
    Leider ohne Eigenwerbung: Kein Hinweis auf Ihre RA-Tätigkeit oder das lawblog.

    Das wird ja langsam zu einem kleinen PR-Gau für die Postbank.

  54. Andreas Tilsen meint: (24.8.2009 um 11:37) AntwortenReply to this comment

    Was steht denn dort im wesentlichen drin, im Finanztest Artikel ?
    Bitte mal hier reinkopieren.

  55. Udo Vetter meint: (24.8.2009 um 12:40) AntwortenReply to this comment
  56. Flummi meint: (25.8.2009 um 12:34) AntwortenReply to this comment

    Der Finanztest-Artikel dürfte wohl durch mich angeregt worden sein, die waren vor einem Vierteljahr bei meiner geharnischten Mail an den Pestbank-Vorstand auf Kopie. :)

    Trotzdem ist das Medienecho erschütternd gering.
    Gegenüber den verbrannten Milliarden in der Finanzkrise sind die rechtswidrigen Gebühren natürlich nur Peanuts. Außerdem betreffen sie nur Bürger, und keine Lobbyisten.

    Bankvorstände werden derweil von Frau Bundeskanzler mit Schnittchen bewirtet. Jeder Bürger zahlt übrigens rechnerisch 62 Euro für die Abwrackprämie.

    Ich muß hier raus! Auswandern. Aber wohin? Thailand? Bei den Bankgebühren?! :)

  57. Andreas Tilsen meint: (11.9.2009 um 10:33) AntwortenReply to this comment

    Sieht so aus, als hätte die Postbank jetzt die Spielregeln geändert.

    "10 Auslandsabhebungen pro Jahr sind mit der SparCard entgeltfrei. Ab der 11. Abhebung fallen zusätzliche Kosten an.
    Die Entgeltfreiheit von 10 Auslandsverfügungen bezieht sich auf Postbank und VISA Entgelte. In Einzelfällen können Geldautomatenbetreiber gesonderte Gebühren erheben, die von der Postbank nicht getragen werden können. Dies wird in der Regel bei der Abhebung kenntlich gemacht." :-(

    Das war,s dann wohl mit den Rückerstattungen ….oder ?

  58. Flummi meint: (13.9.2009 um 01:25) AntwortenReply to this comment

    Immerhin lügen sie jetzt nicht mehr.
    Bei mir haben die Abzocker selbst auf die konkrete Androhung der Klage nochmals eine Ablehnung geschickt. Ich werde sie dann wohl wirklich verklagen müssen. Mal UV fragen, ob ich seine Klageschrift zur stofflichen Wiederverwendung haben kann, die muß ja offenbar einen wunden Punkt enthalten haben.
    Denn ein Anwalt, der wegen 12 Euro eine ausführliche Klage schreibt, muß ein Narr sein, wenn sein Klient nicht er selbst ist, oder so. ;)

  59. arno nym meint: (15.9.2009 um 16:24) AntwortenReply to this comment

    die DKB ist kein Stück besser. Ich sollte die gleichen 150 Baht pro Abhebung zahlen. Mal gespannt auf die Antwort.

  60. arno nym meint: (15.9.2009 um 18:04) AntwortenReply to this comment

    na gut, ganze 15 Minuten hats gedauert, dann hat die DKB geantwortet, dass sie keinen Einfluß auf die Gebührenerhebung hat und sie diese in Erfüllung ihrer Werbung selbstredend erstattet.

  61. Andreas Tilsen meint: (23.9.2009 um 22:50) AntwortenReply to this comment

    In vielen Foren lese ich auch immer wieder, das die DKB weiterhin diese Abzockgebühren von 150 BHT weiterhin erstattet, während es die Postbank nun nicht mehr tut.

    Ein Grund mal ernsthaft über einen Wechsel nachzudenken, oder wird sich bei der DKB in dieser Hinsicht demnächst leider auch was ändern ?

  62. bbun0815 meint: (25.9.2009 um 13:16) AntwortenReply to this comment

    Nur mal zur Info:
    Auf meine letzten Schreiben hin hat die Postbank in dieser Sache sich bei mir nicht mehr gemeldet. Vermutlich da sie zuletzt geschrieben hatten, dass für sie der Vorgang abschließend erledigt ist, sprich, sie nicht erstatten werden.
    Wer will für mich klagen?
    Habe Rechtschutzversicherung, aber kaum Zeit.
    Dummerweise aber offensichtlich Geld, welches mir die Pestbank (super Begriff, Danke) abzocken möchte.

  63. Bene meint: (14.12.2009 um 11:04) AntwortenReply to this comment

    Comdirect hat die ebenfalls in Thailand berechneten Entgelte freundlich und flott zurück erstattet. Danke für diesen Hinweis!

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