20.7.2009

Drogen per Einschreiben

Ich sehe gerade, dass eine Staatsanwaltschaft in Nordrhein-Westfalen Drogen mitunter nicht vom Landeskriminalamt untersuchen lässt, sondern vom Chemischen Untersuchungsamt der Kreisstadt.

Hin- und hergeschickt werden die Asservate als simples Einschreiben. In den beiden Fällen, in denen ich tätig bin, kamen sie sogar an.

23 Kommentare zu “Drogen per Einschreiben”

  1. momsen meint: (20.7.2009 um 14:12) AntwortenReply to this comment

    Das Institut für pharmazeutische Biologie an der Uni in D., an dem ich einige Kurse besuchen durfte, bekam zu Forschungszwecken Marihuana, Haschisch und Opium in dreistelligen Grammengen aus der Asservatenkammer – nicht per Panzer & SEK, sondern per … Wertbrief. Scheint also nicht behörden-unüblich zu sein.

  2. RA Tschuschke meint: (20.7.2009 um 14:17) AntwortenReply to this comment

    Ist doch schön, wenn die StA sich bemüht, Verfahrenskosten zu sparen. Und wenn dann unterwegs was verloren geht, wirkt dies ja auch nur zugunsten des Mandanten.

  3. Bernie meint: (20.7.2009 um 14:26) AntwortenReply to this comment

    Was sollen sie auch sonst machen? Einen Drogenkurier beauftragen?

  4. Aaaaaah! meint: (20.7.2009 um 14:27) AntwortenReply to this comment

    ist das nicht ein verstoß gegen die agb der post…?

  5. Lobo meint: (20.7.2009 um 14:32) AntwortenReply to this comment

    @3, Bernie:
    Hauptsache der Postbote hat dann nicht Geld in szenetypischer Stückelung dabei.

  6. hw meint: (20.7.2009 um 14:33) AntwortenReply to this comment

    @2/RA Tschuschke: Und zugunsten des Postangestellten, der die feine Nase hatte! Eigentlich hat da wirklich jeder was davon. Außer vielleicht ein schwachsinniges internationales Abkommen.

  7. Jens meint: (20.7.2009 um 14:34) AntwortenReply to this comment

    Was erlauben Staatsanwalt?

  8. RA JM meint: (20.7.2009 um 15:06) AntwortenReply to this comment

    Naja, immer noch besser als <a href="http://www.stern.de/tv/sterntv/:Beweismittel-Polizei-Schadensersatz/703668.html&quot; rel="nofollow">Rolex per Post</a>.

  9. Anon meint: (20.7.2009 um 15:36) AntwortenReply to this comment

    Gibt es in Deutschland nicht so etwas wie eine Beweiskette? Wenn Beweise einfach so per Post verschickt werden, kann doch alles Mögliche damit passieren. Ein Verschwinden ist da noch das Geringste. Natürlich ist es unwahrscheinlich, dass Drogen auftauchen wo vorher keine waren, aber wer kann das dann noch beweisen?

  10. Simon meint: (20.7.2009 um 15:57) AntwortenReply to this comment

    Wo kann man sich als Chemisches Untersuchungsamt eintragen lassen? Freu mich schon auf die Briefe…

  11. studiosus juris meint: (20.7.2009 um 16:48) AntwortenReply to this comment

    @8, RA JM:

    Das ganze ist einfach nur schlecht recherchiert (oder absichtlich falsch zur Stimmungsmache). Lesen Sie mal das Endurteil (letzte Instanz war übrigens das OLG Frankfurt/Main, nicht der BGH, wie von sterntv behauptet) – da stellt sich so manches anders dar!

  12. manuel meint: (20.7.2009 um 16:56) AntwortenReply to this comment

    @11: gibts ein link zu dem urteil vom olg? unglaublicher fall. würd gern den sachverhalt laut olg lesen

  13. studiosus juris meint: (20.7.2009 um 17:12) AntwortenReply to this comment
  14. christian meint: (20.7.2009 um 18:27) AntwortenReply to this comment

    Ob das Einschreiben auch Versichtert ist.. halt wenn es mal weg kommt oder so ?… *kopfschüttel*

  15. Bochumer meint: (20.7.2009 um 18:51) AntwortenReply to this comment

    @ christian:
    Normalerweise sind Inhalte bis 500 Euro versichert. Für die Summe kann dann nachgekauft werden.

  16. ploko meint: (20.7.2009 um 18:55) AntwortenReply to this comment

    @13 s.j.
    Was soll daran denn Stimmungsmache sein? Auch nach der Lektüre des von Ihnen dankenswerterweise verlinkten Urteils bin ich der Meinung, dass dies skandalös ist. Wie soll der Mann denn bitte die Echtheit (an der ich auch so meine Zweifel habe) beweisen, wenn das einzige Mittel hierzu von der Polizei beschlagnahmt wurde und dann bei der Post verloren ging? Zumindest ein Vergleich hätte dabei rum kommen müssen, denn das die Uhren Imitate waren wird durch nichts weiter gestützt als durch die Laienmeinung eines Polizeibeamten.
    Ich gehe allerdings davon aus, dass der "Händler" eine Vorgeschichte hat, die begründete Zweifel an seiner Geschichte plausibel machen, ansonsten würde ich mich weigern, je wieder irgendetwas in die Hände von Staatsbeamten zu geben.

  17. RA JM meint: (20.7.2009 um 19:30) AntwortenReply to this comment

    @ 11 ff. Hm, was hier auch zu denken gibt, ist die Einstellung des Verfahrens gegen den "braven" (?) Rolex-Händler nach <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/154.html&quot; rel="nofollow">§ 154 StPO</a>.

  18. Eodaari meint: (20.7.2009 um 20:46) AntwortenReply to this comment

    @15 Bochumer

    Das ist leider ein populärer Irrglaube.

    Ein Einschreiben ist NICHT versichert. Grundlagen sind die AGB der Post und die Produktbroschüre Einschreiben&Nachnahme, und nirgendwo taucht darin das nette Wort "versichert" für ein Einschreiben auf. Technisch ist ein Einschreiben auch nur ein normaler Brief mit einer Zusatzleistung. Einlieferung und Zustellung werden dokumentiert, und es gibt eine eingeschränkte Sendungsverfolgung (mit eher geringer Aussagekraft). Ansonsten werden Einschreiben wie ganz normale Briefe transportiert. Und wenn nun so ein Einschreiben verloren geht, sucht die Post auf Nachfrage bis zu 21 Tage danach, und zahlt im Verlustfall dann eine Entschädigung von pauschal 25 Euro zzgl. des verbrauchten Portos an den Absender.

  19. fdaw meint: (20.7.2009 um 21:44) AntwortenReply to this comment

    Mich würds ja nicht wundern, wenn die Konsumenten bald anfangen das nachzumachen.
    Is sicherlich angenehmer als aktiv nach bezugsquellen zu suchen, könnt ich mir vorstellen.

    Wenn man bedenkt wie "häufig" die Post bei einschreibern tatsächlich klingelt und wie oft man sich das stück post obwohl man daheim war dann doch wieder vom Postamt holen muss, könnte es dort bald sehr interessante Gerüche im Lager geben.

    Vielleicht fällt so das Postgeheimnis auch noch. Bei der konsequenten Vernichtung von Privatsphäre derzeit, wäre das eh kein Wunder und den Politiker der diesen Fall als Ausgangspunkt für die "Gesetzesnovelle" nimmt, braucht man auch nicht erst erfinden, von denen gibts eh schon viel zu viele….

    lg

  20. CarstenB meint: (20.7.2009 um 22:53) AntwortenReply to this comment

    @16, ploko:

    So ganz eingängig ist mir auch nicht, wie der Nachweis der Echtheit hätte erfolgen können, aber scheinbar wäre etwas mehr Mühe für den Nachweis, wie die Uhren in sein Eigentum übergingen doch notwendig gewesen. Vorstellen kann ich mir dabei nur komplette Darlegung der Lieferkette bis zum Hersteller, am besten noch mit Seriennummern auf den Lieferscheinen. Zumindest prinzipiell hat das Gericht ja diesen Weg explizit aufgewiesen und damit eine Beweislastumkehr verneint. Interessant fande ich, dass der Anwalt die Prozessführung am LG in dem Punkt nicht angegriffen hat, denn dort hätte meiner Meinung nach das Gericht deutlich machen müssen, dass es die vorgebrachte Argumentation nicht für ausreichend hält.

  21. Kand.in.Sky meint: (20.7.2009 um 23:19) AntwortenReply to this comment

    Versichert oder nicht spielt keine Rolle im Fall von BTM. Diese sind laut den AGB der Post vom Transport ausgeschlossen. Dafür gibt es spezielle Dienste.
    Oder würde man, nur weil die Abmessungen hinkommen, Babyleichen per Post verschicken? Wegen der Kostenoptimierung?

    @13/studiosus juris
    "Er habe zum Beweis der Echtheit der Uhren die Kaufverträge vorgelegt. Daraus seien der Verkäufer und der bezahlte Preis zu entnehmen. Zusätzlich habe er die Verkäufer der Uhren benannt und sich auf Beweis durch Sachverständige bezogen. Das Landgericht habe die Zeugen nicht vernommen, obwohl diese in der Lage gewesen seien, die Echtheit der Uhren zu bekunden."

    "Das beklagte Land verteidigt das angefochtene Urteil.
    Es verweist auf ein Schreiben des Herrn B an die A France vom 8.8.2002.
    Nach allgemeiner Lebenserfahrung sei es offensichtlich, dass der Kläger mit gefälschter Markenware und Hehlerware gehandelt habe."

    "[Der Kläger] hat seine Behauptung indessen nicht zulässig unter Beweis gestellt. Die Beweislast für die Höhe des Schadens und damit für die Echtheit der Uhren liegt bei dem Kläger."

    "Revision wird nicht zugelassen…"

    Das ist ja schlimmer als es Palin & Co. hätten jemals schreiben können.

    #k.

  22. Jens meint: (21.7.2009 um 03:01) AntwortenReply to this comment

    Zum Rolex-Fall: Ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig?

  23. Hansi meint: (21.7.2009 um 03:35) AntwortenReply to this comment

    Eine doofe Frage eines rechtsunkundigen Laien: Macht sich der Postbote dann nicht eigentlich strafbar, da er ohne besondere Erlaubnis während er den Brief befördert im Besitz von Betäubungsmitteln ist?

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