21.7.2009

Der Staatsanwalt und die Presse

Ein Oberstaatsanwalt steckt der BILD-Zeitung, dass er gegen den Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss Anklage erheben wird. Die Empörung hierüber ist groß, denn dem Beschuldigten, der Kinderpornos besessen haben soll, ist noch keine abschließende Stellungnahme im Ermittlungsverfahren ermöglicht worden. Sein Anwalt spricht von “sozialer Exekution”, berichtet Spiegel online.

Die Zusammenarbeit des Staatsanwalts mit Presse und Rundfunk ist kein rechtsfreier Raum. Die Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren regeln sie in Ziffer 23 detailliert. Die Unterrichtung der Presse setzt stets eine Einzelfallprüfung voraus, ob Persönlichkeitsrechte des Betroffenen das Interesse der Öffentlichkeit überwiegen:

“Eine unnötige Bloßstellung der Person ist zu vermeiden. … Der Anspruch des Beschuldigten auf ein faires Verfahren darf nicht beeinträchtigt werden.”

Schon hier hätte der Herr Staatsanwalt wohl eine andere Entscheidung treffen müssen. Es hätte ihm nämlich klar sein können, welchen Wirbel seine Ankündigung verursachen wird, auch, mit welchem Zungenschlag. Dies gilt umso mehr, als ja schon die Durchsuchungen bei Tauss von zahlreichen PR-Stunts der Staatsanwaltschaft begleitet waren.

Aber mit der Einzelfallprüfung ist es nicht getan. Für die Sache mit der Anklage findet sich sogar eine explizite Vorschrift:

Über die Anklageerhebung und Einzelheiten der Anklage darf die Öffentlichkeit grundsätzlich erst unterrichtet werden, nachdem die Anklageschrift dem Beschuldigten zugestellt oder sonst bekanntgemacht worden ist.

Wegen voreiliger diffamierender Äußerungen der Staatsanwaltschaft hat übrigens schon mal ein Prominenter Schmerzensgeld erhalten. Das Land Nordrhein-Westfalen musste dem ehemaligen Mannesmann-Chef Klaus Esser 10.000 Euro zahlen, weil Staatsanwälte immer wieder während des Ermittlungsverfahrens Einzelheiten an die Presse gegeben hatten.

Nachtrag: Generalstaatsanwältin kritisiert Äußerung gegenüber BILD

76 Kommentare zu “Der Staatsanwalt und die Presse”

  1. Vit meint: (21.7.2009 um 13:47) AntwortenReply to this comment

    Er hat Hexe gesagt!

  2. Dr. Bär meint: (21.7.2009 um 13:51) AntwortenReply to this comment

    Oh je, schon wieder so ein penetrant tendeziöser Blogeintrag. Da wird eine Rüge von Richter Ballman vom Server nebenan wohl nicht lange auf sich warten lassen…

  3. Sonntagsblogger meint: (21.7.2009 um 13:51) AntwortenReply to this comment

    Grundsätzlich hat jeder das Recht fair behandelt zu werden. Ich frage mich was sich die Staatsanwalt eigentlich von einem derartigen Vorgehen verspricht. Das Image des Beschuldigten leidet unnötig (zumal eine Schuld ja noch gar nicht festgestellt wurde) und das Image des Staatsanwalts kann doch unmöglich durch so eine Aktion wirklich besser werden, oder?

  4. peter p meint: (21.7.2009 um 13:53) AntwortenReply to this comment

    schade dass staatsanwälte solche strafen nicht aus eigener tasche zahlen müssen.

  5. Axel John meint: (21.7.2009 um 14:04) AntwortenReply to this comment

    Das Land Nordrhein-Westfalen musste dem ehemaligen Mannesmann-Chef Klaus Esser 10.000 Euro zahlen,

    Den Löwenanteil davon werden wohl seine Anwälte eingesackt haben.
    Normalerweise schöpft eine Behörde oder eine (Landes)Regierung den gesamten Rechtsweg bis zur Zwangsvollstreckung aus, bevor sie Schadenersatz- oder gar Schmerzensgeld bezahlt.

  6. DG meint: (21.7.2009 um 14:06) AntwortenReply to this comment

    @3, peter p:
    Exakt das, was ich gerade gedacht habe. Obwohl (aus der Vorgeschichte relativ plausibel) Herr Tauss fertig gemacht werden soll und da auch ein Staatsanwalt möglicherweise öhm… darf man schreiben: nicht befugt ist, Weisungen von 'oben' zu missachten?
    Hier scheint ein fröhliches Zusammenspiel von Politik, Justiz und Presse zum Nachteil von Herrn Tauss inszeniert zu werden. Und selbst 10.000 EUR Schmerzensgeld wären mir DER ^^Spaß^^ an seiner Stelle nicht wert.

  7. igel meint: (21.7.2009 um 14:07) AntwortenReply to this comment

    Bezüglich des ersten Punktes: Mir ist nicht sofort klar, warum hier nicht das Interesse der Öffentlichkeit überwiegt. Wir wüssten schon gern, was unsere Bundestagsabgeordneten so tun.

  8. stud. iur. JM meint: (21.7.2009 um 14:14) AntwortenReply to this comment

    @5/Axel John: Die Anwaltskosten kann derjenige, der Schadensersatz oder Schmerzensgeld erfolgreich geltend macht, [b]zusätzlich[/b] beim Unterlegenen Prozessgegner geltend machen. Von den genannten 10.000 Euro dürften die Anwälte also zunächst mal nichts gesehen haben.

    @7: Sollte im Zwischenverfahren der Eröffnungsbeschluss ergehen, seinen sie beruhigt: Die Hauptverhandlung findet öffentlich statt.
    Darüber hinaus wüsste ich schon gerne, warum die Tatsache das jemand Mitglied des Bundestages ist, dazu führen sollte, dass die Öffenlichkeit ein besonderes Interesse hat eben schon früher informiert zu werden. Insbesondere früher als der Beschuldigte selbst.

  9. GxS meint: (21.7.2009 um 14:15) AntwortenReply to this comment

    @ 6
    Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat halt was gegen Tauss, wenn es das erste mal nicht klappt…

    http://www.ka-news.de/nachrichten/karlsruhe/Karlsruhe;art86,52523

  10. YuaN meint: (21.7.2009 um 14:16) AntwortenReply to this comment

    "Die Karlsruher Generalstaatsanwältin Christine Hügel hat die Staatsanwaltschaft wegen ihres Hinweises auf die bevorstehende Anklage gegen den Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss kritisiert."
    http://www.heise.de/newsticker/Behoerdenchefin-kritisiert-Staatsanwalt-im-Fall-Tauss–/meldung/142304

  11. Axel John meint: (21.7.2009 um 14:24) AntwortenReply to this comment

    @ 8: Die Anwaltskosten kann derjenige, der Schadensersatz oder Schmerzensgeld erfolgreich geltend macht, zusätzlich beim Unterlegenen Prozessgegner geltend machen.

    Wollen Sie mir ernsthaft erzählen, Essers Anwälte hätten für ihn zu RVG-Sätzen gearbeitet?

  12. Maximilian Fischer meint: (21.7.2009 um 14:24) AntwortenReply to this comment

    @Sonntagsblogger, peterp, GxS und viele andere:

    Ich weiß gar nicht, was Sie sich hier alle so echauffieren und den "armen" Jörg Tauss so in Schutz nehmen. Dass er KiPo besessen hat, hat er doch bereits eingeräumt.

    Und somit ist der Straftatbestand des Besitzes von KiPo doch erfüllt. Also was gibt es da noch rumzulamentieren. Sorry, aber KiPo-Produzenten und auch deren Konsumenten sind für mich das allerletzte. Und denen billige ich auch kein faires Verfahren mehr zu. Die haben spätestens mit dem Konsum dieses Drecks jedes moralische Prinzip, das deren Ehre schützt, verwirkt. Wer sich sowas anschaut, der gehört 20 Wochen von der Bild-Zeitung auf Seite 1 niedergemacht, dass auch jeder in Deutschland sein Gesicht kennt und er nie wieder ein Bein auf den Boden kriegt.

    Und jetzt kommen Sie mir nicht mit: "Der hat das ja nur aus beruflichen Gründen angeguckt." Is klar. Meine Oma kann auch fliegen und dabei mit dem Mund gebratene Tauben fangen. Die Begründung war die blödeste Ausrede, die der sich hätte einfallen lassen können.

  13. Rafael meint: (21.7.2009 um 14:25) AntwortenReply to this comment

    Moin!

    Ich bin ja in solchen Fällen, ganz gleich ob es sich um Herrn Tauss, Zumwinkel oder Emma Müller handelt, grundsätzlich für ein Verfahrensverbot in solchen Fällen. Ist IMHO die einzig wirklich effektive Maßnahme um sowas zu verhindern, denn auch Schadenersatzzahlungen werden letztlich nicht zu Lasten des StA gehen, sondern zu Lasten des Landes und damit des Steuerzahlers. Und wenn sich der ein oder andere StA erst mal in der Öffentlichkeit dafür rechtfertigen müsste, warum es von Zumwinkel selbst im Nachhinein kein Geld mehr gibt, Verdachtsfälle wegen Besitz und Verbreitung von KiPo gar nicht mehr zur Verhandlung kommen etc., dann könnte dies auch das Verhalten bzw. die "Zusammenarbeit" mit der Presse verändern.

  14. So nicht meint: (21.7.2009 um 14:34) AntwortenReply to this comment

    @ 13

    Ihr Kommentar ist allerunterste Schublade.

    Sie erwähnten BILD.
    Okay, dann erklärt das einiges.

  15. Peter meint: (21.7.2009 um 14:36) AntwortenReply to this comment

    @Maximilian Fischer:
    "[...]Sorry, aber KiPo-Produzenten und auch deren Konsumenten sind für mich das allerletzte. Und denen billige ich auch kein faires Verfahren mehr zu. [...]"

    Sorry, aber Leute, denen das Prinzip 'Rechtsstaat' so dermaßen egal ist, sind für mich das allerletzte. Und denen billige ich auch kein faires Verfahren mehr zu.

  16. le D meint: (21.7.2009 um 14:37) AntwortenReply to this comment

    @13: hier ist noch überhaupt gar nichts geklärt: Die StA hält es für überwiegend wahrscheinlich, dass es in einem Gerichtsverfahren zu einem Schuldspruch kommt.

    Und der Schuldspruch muß in Übereinstimmung mit den prozessualen Regeln gefällt werden.

    Was der StA hier (wiederholt) betreibt ist öffentliche Meinungsmache – und das ist schlicht nicht die Aufgabe eines Staatsanwaltes.

    Und ob die Rechtfertigung nach § 184b V StGB eingreift oder nicht, beurteilen zu Glück nicht Sie. :-)

  17. Sabine Engelhardt meint: (21.7.2009 um 14:37) AntwortenReply to this comment

    @13: Gesetze gelten immer oder gar nicht. Wenn Gesetze auch nur für einen nicht gelten, gelten sie nicht.. Dann wäre Deutschland kein Rechtsstaat mehr.

    Ich bin zwar mittlerweile zu der Auffassung gelangt, daß Deutschland tatsächlich kein echter Rechtsstaat mehr ist, aber man muß es ja nicht immer noch schlimmer machen.

    Gruß, Frosch

  18. Terrix meint: (21.7.2009 um 14:38) AntwortenReply to this comment

    @ Maximilian Fischer

    Besitz und Konsum sind doch 2 verschiedene Dinge. Wenn Herr Tauss wirklich konsumiert, warum räumt er denn von Anfang an den Besitz ein? Übrigens besitzen sie schon solches Material, wenn seie versehentlich eine solche Seite besuchen. Oder ihnen jemand eine Mail, mit einem Text in dem KiPo beschrieben wird schickt. Oder auch nur ein gezeichnetes Bild.

    Zum Thema berufliche Gründe:
    Wie kann ich mir ein Bild über etwas machen, wenn ich es nur von anderen Quellen berichtet bekomme? Ich habe noch nie eine KiPo Seite gesehen, ich weiß ja nichtmals ob es sowas wirklich gibt. Möglich das das alles nur erfunden ist. Oder zumindest Teilweise erfunden. Eine unverfälsche Einsicht in ein Thema bekomme ich nur wenn ich selbst nachprüfe. Aber wenn ich nachprüfe bin ich im Besitzt dieses Materials.
    Muss ich nun alles unreflektiert glauben? Und stelllen sie sich nun vor sie müssten eine Entscheidung über etwas treffen, was sie nur vom Hören sagen her kennen, wird ihnen da nicht etwas Mulmig? Immerhin tragen sie eine Verantwortung.

  19. Snickerman meint: (21.7.2009 um 14:39) AntwortenReply to this comment

    @13 Und ihr Statement ist von jeder Intelligenz befreit.
    Allein der Satz: "denen billige ich auch kein faires Verfahren mehr zu." stellt sie außerhalb des Rechtsstaates, auf dessen Boden wir uns befinden. Mehr gibt es zu solchem Getrolle nicht zu sagen, bleiben sie bei "ihrer" BILD.

  20. GxS meint: (21.7.2009 um 14:39) AntwortenReply to this comment

    @13 Maximilian Fischer

    ja klar, vorführen darf so ein Zeug nur UvdL…

    Aber wie sehen die Juristen das hier?

    http://www.blogfuerst.de/2009/07/gute-aussichten-fur-tauss/

    Kann sich Tauss auf Verbotsirrtum berufen,
    oder ist das Unsinn, was der Blogger hier schreibt?

  21. ninjaturkey meint: (21.7.2009 um 14:40) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht hätte man ihn rechtsstaatlich behandelt (das steht ihm als Abgeordneter genau so zu, wie jedem Opa der in ein Schützenfest rast, auch wenns dem Betrachter noch so im Gemüte kocht), wenn er nicht den nächsten Faux pas begangen und der ach so umstürzlerischen Piratenpartei beigetreten wäre.

  22. Dierk meint: (21.7.2009 um 14:41) AntwortenReply to this comment

    @7
    Klar, ich möchte auch gerne wissen, was unsere Abgeordneten so i treiben – allerdings nur, wenn es im Zusammenhang mit deren Arbeit im und fürs Parlament geht. Da ist die Abgrenzung schon schwierig genug [Stichwort 'Nebentätigkeit']. Sicherlich nicht dazu gehört der Wille eines Staatsanwaltes, ein Strafverfahren zu eröffnen.

    In diesem besonderen Fall ergibt die öffentliche Erklärung des zuständigen Staatsanwaltes nicht einmal viel Sinn. Der Besitz von einschlägigem Material wird m.W. vom Beschuldigten gar nicht bestritten. Es geht um die Einordnung. Sofern also der Besitz an sich strafbar ist – und das ist er nur unter bestimmten Bedingungen -, hätte die Staatsanwaltschaft ohnehin keinen großen Spielraum, sie müssten ein Verfahren anstrengen.

    In diesem müsste nicht nur der Besitz bewiesen werden, sondern auch, dass die Sachen verbreitet oder öffentlich ausgestellt, angeschlagen, vorgeführt oder sonst zugänglich gemacht werden sollten. Und hier kommt es jetzt auf die Glaubwürdigkeit von Herrn Tauss an.

    So weit so gut, allerdings stellt sich Herr Tauss auf den Standpunkt, so entnehme ich heute der Presse, er wäre durch sein Mandat gedeckt. Zum einen, weil er grundsätzlichem der Abgeordnetenimmunität unterliegt, zum anderen, weil er das Material im Zuge eben jener Abgeordnetentätigkeit beschafft hat, um Fakten in eine polemische Diskussion zu bringen. Und gerade für solches ist die Immunität unserer Abgeordneten geschaffen worden [und damit die sich nicht dauernd wg. Beleidigung und Lüge mit Anzeigen überziehen].

    Bevor die Immunität Tauss' für diesen Fall nicht aufgehoben wurde, kann also gar keine Anklage erhoben werden. Ob sie aufgehoben wird, ist durchaus fraglich, schließt sich nämlich der BT Tauss' Argumentation an.

  23. Meta meint: (21.7.2009 um 14:43) AntwortenReply to this comment

    Wenn der Gesetzgeber der Ansicht wäre, Kipo-Verdächtige sollten automatisch vogelfrei sein, sollte er ein entsprechendes Gesetz verabschieden. Solange er das nicht tut, gelten die üblichen gesetzlichen Bestimmungen.

  24. noyse meint: (21.7.2009 um 14:45) AntwortenReply to this comment

    @13

    ich hoffe sie sind genauso erbost darüber, dass gegen Ursula von der Leyen kein Strafverfahren wegen Verbreitung von KiPo im Rahmen der Stoppschildpräsentation eingeleitet wurde.

    siehe MoPo http://www.morgenpost.de/berlin/article1088198/Anzeige_gegen_Ursula_von_der_Leyen_eingestellt.html

  25. Axel John meint: (21.7.2009 um 14:49) AntwortenReply to this comment

    @ 17: Wenn Gesetze auch nur für einen nicht gelten, gelten sie nicht.. Dann wäre Deutschland kein Rechtsstaat mehr.

    Deutschland ist definitiv kein Rechtsstaat, zumindest nicht das, was ich darunter verstehe.
    Wie viele Beispiele soll ich ausgraben, bei denen Gesetze, bzw. geltendes Recht für Politiker, Manager, Banker ect. nicht angewendet- gebrochen- oder zurechtgebogen werden?
    Dieses bigotte genöle vom "Rechtsstaat" ist sowas von scheinheilig und absurd, das kann man semantisch garnicht beschreiben.

  26. aurel meint: (21.7.2009 um 14:51) AntwortenReply to this comment

    ..und wenn der Tauss auch so ein 10.000 Euro Urteil erwirkt dann müsste man doch dafür sorgen können, dass der Staatsanwalt auch seinen Teil abbekommt… könnte man da nicht wegen Veruntreuung was machen, denn die Staatsanwaltschaft, die rechtswidirg die Presse zu früh informiert etc. handelt ja man mindestens grob fahrlässig wenn nicht vorsätzlich. Und da kann man uhm doch mit veruntreuung ans Leder, mindestens aber mal den Schaden,der dem Staat ensteht ersetzen lassen (denn die entsprchende Haftpflicht wird da nicht zahlen) ..und ne Dienstaufsichtsbeschwerde..

    frgae ist: muss man da ne anzeige machen wenns soweit ist oder passiert sowas automatisch

  27. Jan meint: (21.7.2009 um 15:11) AntwortenReply to this comment

    Verbrennt die Hexe, wenn sie schreit und Stirbt wars keine aber wenn nicht, dann ist sie eine Hexe!

    Ertränkt die Hexe! Wenn sie auf dem Wasser schwimmt wars eine, aber wenn sie untergeht wars keine!

  28. dsfdsf meint: (21.7.2009 um 15:14) AntwortenReply to this comment
  29. Detlev T. meint: (21.7.2009 um 15:23) AntwortenReply to this comment

    Besonders lächerlich fand ich die Begründung des StA, Tauss hätte "keinen dienstlichen Auftrag" gehabt. Erstens steht in §184b StGB neben "dienstlichen" auch etwas über "berufliche" Pflichten und zweitens möchte ich einmal wissen, wer überhaupt befugt ist, Bundestagsabgeordneten "dienstliche" Anweisungen zu erteilen. Ich hoffe, nicht alle Staatsanwälte haben ein derartig komisches Weltbild.

  30. Verhältnismäßigkeit meint: (21.7.2009 um 15:32) AntwortenReply to this comment

    @Maximilian Fischer:
    "Sorry, aber KiPo-Produzenten und auch deren Konsumenten sind für mich das allerletzte."

    Aha, Kinderpornographie zu besitzen ist also das allerletzte, aber Mord,
    Totschlag,
    Völkermord,
    Verbrechen gegen die Menschlichkeit,
    Kriegsverbrechen,
    Vorbereitung eines Angriffskrieges,
    Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge, Vergewaltigung mit Todesfolge,
    Raub mit Todesfolge,
    Brandstiftung mit Todesfolge,
    Erpresserischer Menschenraub,
    Geiselnahme,
    Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie,
    Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion,
    usw. sind nicht so schlimm?
    Das sieht das Gesetz zum Glück nicht so.

    Wie da bei manchen komplett die Verhältnismäßigkeit verloren geht, finde ich erschreckend.

  31. JJ Preston meint: (21.7.2009 um 15:33) AntwortenReply to this comment

    Ich bin etwas verwundert über die Empörung. Wie soll denn ein allem Anschein nach unfähiger Gernegroß in der Staatsanwaltschaft anders eine Verurteilung erreichen, als über die tiefschwarze Schmierenpresse Öffentlichkeitsdruck auf den zuständigen Richter auszuüben? Es ist doch sein gutes Recht, dessen berufliche und private Existenz durch eine einwöchige "Berichterstattung" mit Bild und O-Ton ins Wanken zu bringen, sollte er ernsthaft die Dreistigkeit besitzen, ein faires Verfahren zu erwägen, geschweige denn einen Freispruch. Aber doch nicht im Land des Günther Oe. … Und Tauss identifiziert sich ja immer noch – nach eigenem Bekunden – mit den sozialdemokratischen Idealen. Er ist also noch immer nicht exorziert. Als dürfe man so ein gewerkschaftsfreundliches, quasikommunistisches Pack frei rumlaufen lassen! Wir haben doch nicht 1960! Das waren noch Zeiten, vor 100 Jahren, als man die Sozis noch verfolgen durfte… Oder als man (Ex-)Nazis noch zu Bundeskanzlern machen durfte…

  32. dfadsf meint: (21.7.2009 um 15:34) AntwortenReply to this comment

    "Wie da bei manchen komplett die Verhältnismäßigkeit verloren geht, finde ich erschreckend."

    bei verhältnismäßigkeit muss man nachdenken. das liegt vielen nicht.

    finde ich auch schade.

  33. Anonym meint: (21.7.2009 um 15:39) AntwortenReply to this comment

    Wer erwartet denn etwas anderes? Herr Tauss kehrt den etablierten Parteien bei einem Thema, bei dem diese keinen Funken Vernunft zeigen, den Rücken. Dass diese sich dafür rächen war zu erwarten.

    Es gehört doch schon zur Regel – und nicht zur Ausnahme – das Politik illegal Einfluss auf das Rechtssystem nimmt. Gewaltenteilung ist Schnee von gestern. Der Großteil des Staatsapparts ist ein Klüngel.

  34. Mecki meint: (21.7.2009 um 15:45) AntwortenReply to this comment

    Wenigstens war die ganze Aktion von ihm doch ein Ausdruck absoluter Naivität und Unprofessionalität. Käme irgendjemand auf die Idee, sich "privat" als V-Mann zu betätigen und Drogen zu dealen, um die Drogenszene zu erforschen, ohne das vorher mit Anwälten, etc. abgesichert zu haben? Das mindeste, was er doch jetzt aus der Tasche ziehen muss, wäre ein Schreiben seines Anwalts, der ihm vor Beginn der ganzen Aktion mitgeteilt hat: kannst du machen, ist nicht verboten. Und schon hat er den § 17 StGB zumindest in Reichweite und in die Richtung scheint ja die Verteidigung zu gehen.
    Trotzdem: nicht nur in diesem Fall schießt die StA mal wieder deutlich über die ihr per Gesetz übertragenen Rechte hinaus. Früher sagte man in Juristenkreisen, die StA sei die "Hilfskavallerie der Justiz – Schneidig aber dumm". Auch wenn das in dieser Generalisierung sicher falsch ist – manchmal fragt man sich, ob dort nicht auch ein echter Mangel an Kontrolle herrscht.

  35. Volker meint: (21.7.2009 um 16:15) AntwortenReply to this comment

    @31 Detlev T.
    Ich respektiere Ihre Meinung, allerdings finde ich persönlich Tauss`Aussage, er habe "einen Kinderporno-Ring sprengen wollen", absolut lächerlich und unglaubwürdig. Vor allem Angesichts der Tatsache, dass er dies ja offenbar nicht nur ohne konkreten Auftrag (wer hätte den auch erteilen sollen?), sondern auch ohne Einbeziehung auch nur eines einzigen Parteikollegen getan hat. Die Story nehm ich ihm nicht ab, ganz egal, wie der fall letztendlich juristisch ausgeht.

  36. Mithos meint: (21.7.2009 um 16:19) AntwortenReply to this comment

    Wenn heise es schafft, den Knoten in ihren Leitungen zu lösen, könnte man dort nachlesen, dass der Staatsanwalt inzwischen "Mecker von Oben" (Generalstaatsanwältin) bekommen hat.

  37. le D meint: (21.7.2009 um 16:38) AntwortenReply to this comment

    @38: Ich nehme Tauss ohne weiteres ab, dass er den Behauptungen des BKA nicht ohne kritisches Hinterfragen Glauben schenken wollte.

    Man erinnere sich: Mitarbeiter des BKA lügen vor Gericht und stellen das erst auf Vorhaltungen richtig; das BKA führt doppelte Akten und die Verteidiger bekommen nur Einsicht in die geschönte Version.

  38. Billy meint: (21.7.2009 um 16:44) AntwortenReply to this comment

    @31; Detlev T.

    Na der Herr Fraktionsvorsitzende, alternativ auch andere, in der Parteihierarchie höher angesiedelte Personen. Man ist ja schließlich zuallererst der Partei, dann seinem Listenplatz und (viel weiter unter auf der Liste) vielleicht noch seinem Gewissen verpflichtet.
    Gibt zwar selten jemand zu, aber das Bild des unabhängigen Abgeordneten erfüllt der Großteil der Parlamentarier nicht mehr, heute sind doch nur noch glattgespülte Parteisoldaten, die im Sinne der Führung abstimmen, gefordert.
    Anders könnte man das "Spiel über Bande", das Herr Herzog schon anprangerte, ja auch nur schlecht durchziehen. Aber ich schweife ab.

  39. danebod meint: (21.7.2009 um 17:06) AntwortenReply to this comment

    @14 Maximilian Fischer

    Als Bildzeitungsleser haben Sie sicher auch die schönen Fotos der barbusigen Melanie im Sommer 2003 im christfaschistischen Pöbelblatt genossen. Die Wichsvorlagen auf Seite 1, – aber das brauche ich Ihnen ja nicht zu sagen wofür die da sind.

    Die Bildzeitung ist also genau die richtige Adresse – das Fachblatt für Pädokriminelle.

    Von irgendwelchen Aktivitäten irgendeiner Staatsanwaltschaft hat man in diesem Fall allerdings noch nichts gehört.

    Melanie war 13.

    http://www.bildblog.de/2991/heiss-huellenlos-und-13/

  40. Gabriel meint: (21.7.2009 um 17:30) AntwortenReply to this comment

    Es hat sich als gesellschaftlicher Konsens erwiesen Pädophile und Päderasten und vermutliche solche von allgemeinen Rechten auszuschließen und ihnen fairen Umgang zu versagen. Es geht ja immerhin um die Kinder.

  41. Hb meint: (21.7.2009 um 17:40) AntwortenReply to this comment

    @38 Volker

    …, er habe “einen Kinderporno-Ring sprengen wollen”, … unglaubwürdig. Vor allem Angesichts der Tatsache, dass er dies … ohne Einbeziehung auch nur eines einzigen Parteikollegen getan hat.

    Schon nach sehr kurzer Parteiarbeit gewöhnt man sich ab, über Sachverhalte mit "Parteifreunden" zu sprechen, die einen persönlich belasten könnten. Dies unterbleibt zum Schutz der eigenen Person. Tauss wollte nochmal in den Bundestag, daher hat er diesen Selbstschutz noch betrieben.

    Jochen Borchert, der ehemalige Landwirtschaftsminister, wollte nicht mehr und konnte sich die einzige schwarze Gegenstimme leisten. Wenn er fünf Jahre jünger gewesen wäre, hätte die Dame aus der Lounge lange reden können und ihn trotzdem nicht überzeugt.

  42. westernworld meint: (21.7.2009 um 17:43) AntwortenReply to this comment

    sofern hier kein kommentar gelöscht wurde verstehe ich die schelte für kommentar 13. nicht.

    "13. Axel John (Link) meint: (21.7.2009 um 14:24)
    @ 8: Die Anwaltskosten kann derjenige, der Schadensersatz oder Schmerzensgeld erfolgreich geltend macht, zusätzlich beim Unterlegenen Prozessgegner geltend machen.

    Wollen Sie mir ernsthaft erzählen, Essers Anwälte hätten für ihn zu RVG-Sätzen gearbeitet?"

  43. Hans meint: (21.7.2009 um 17:50) AntwortenReply to this comment

    Bevor man sich über alles mögliche Gedanken macht, wäre vielleicht eine Fundstelle dazu interessant, welche Erklärung denn gegenüber der Bildzeitung abgegeben worden ist. Der Umstand, dass in der Bildzeitung etwas in wörtlicher Rede zitiert wird, bedeutet für mich nicht zwingend, dass es sich um ein Zitat handelt.

  44. lcBifi meint: (21.7.2009 um 17:50) AntwortenReply to this comment

    Da ich schon länger die Nase voll habe vom Zustand von Legislative, Judikative und auch Exekutive, mache ich nicht mehr viel Federlesens, sondern werde gleich polemisch, nicht ohne die Argumente anzusprechen versteht sich.

    Wer also Spaß dran hat, Leute fertigzumachen, die es echt verdient haben, mag sich mein Werk über Rehring ansehen:

    http://schwarze-pest.org/korrupter-mediengeiler-osta-gehring-cdu-setzt-serie-der-vorverurteilungen-gegen-jorg-tauss-fort/1184

    Auf der Seite kommen auch die Zypries und natürlich Zensursula "zu Wort", Schwerpunkt ist aber die CDU / CSU.

    Ich denke, man muss die richtigen Leute schlagen, wo man sie trifft. Dann ist auch noch was drin bis zur Bundestagswahl. Das habe ich mir zum Ziel gesetzt und die "Rahmenbedingungen" dafür geschaffen, wiewohl es mir nicht in erster Linie auf Ehrverletzung, sondern auf besonders beißende Kritik ankommt. Aber ich hab kein Problem damit, wenn ich die Grenze nach Ansicht eines Richters dann vielleicht doch mal überschreite, für meine Anonymität habe ich vorgesorgt.

    lcBifi / netmob – schwarze-pest.org

  45. peter p meint: (21.7.2009 um 18:09) AntwortenReply to this comment

    tauss wurde soweit ich weiß damit beauftragt, sich mit dem thema kipo auseinanderzusetzen.

    er hat das nicht aus lust und laune gemacht

  46. Kugelzucker meint: (21.7.2009 um 18:11) AntwortenReply to this comment

    danebod: In jedem Freibad finden Sie halbnackte Minderjährige und oft sogar nackte Kinder. Ich kenne die Bilder aus der BILD nicht, aber um Kinderpornografie wird es sich dabei wohl kaum handeln, selbst wenn die Brüste blank wären. Fotos von Minderjährigen im Bikini gibt es es eigentlich jeden Sommer in fast jeder Tageszeitung. Welche Bilder oder Videos Herr Tauss besaß weiß ich genauso wenig, aber ich gehe schwer davon aus, dass es sich dabei nicht um einfache Posenfotos handelte, denn dann würde der Staatsanwalt sich schon sehr weit aus dem Fenster lehnen.

    Das Problem ist, dass Herr Fischer im Prinzip recht hat. Denn wenn ein Gesetz erst einmal formuliert und verabschiedet ist, spielt die Absicht dahinter vor Gericht kaum noch eine Rolle. Da ist dann eben auch solche Kinderpornografie laut Definition illegal, für die gar kein Kind missbraucht wurde. Wem das nicht passt, der muss eben Gesetze ändern oder die Judikative von Grund auf erneuern, sodass sie auch etwas mit Gerechtigkeit und Moral zu tun hat.

  47. xx meint: (21.7.2009 um 18:24) AntwortenReply to this comment

    was ist eigentlich wenn sich Tauss beim Ermitteln einen runtergeholt hat? Isser dann unschuldig weil er ermittelt hat, oder isser dann schuldig weil er sich aufgegeilt hat?

  48. yy meint: (21.7.2009 um 18:33) AntwortenReply to this comment

    @51 (xx):
    §184b: „(5) Die Absätze 2 und 4 gelten nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen.“

    Schlüsselwort: „ausschließlich“

  49. GxS meint: (21.7.2009 um 18:46) AntwortenReply to this comment

    @45 westernworld,
    nein, es wurde kein Kommentar gelöscht, es kam nachtrräglich einer dazu (ich glaub Nr.6), d.h. aus Nr.13 (alt) wurde Nr.14(neu)
    Die Kritik geht an Maximilian Fischer.

    @50 Kugelzucker

    >Denn wenn ein Gesetz erst einmal formuliert und verabschiedet ist, spielt die Absicht dahinter vor Gericht kaum noch eine Rolle.

    Ganz im Gegenteil; das Gesetz ist absichtlich so formuliert, dass es darauf ankommt, wie der Richter das sieht; siehe Posenfotos, oder Kinder am Strand. Das kann Kinderpornographie sein oder auch nicht, wie der Richter das immer sieht und da kommt es auf die Absicht dahinter an, ob das für den Quelle Katalog fotografiert wurde, oder für…
    (böse Webseite, oder was auch immer, ob das ein Nudistenmagazin aus den 70gern war, das jetzt verboten ist, oder…)
    Das Bild in der Bild ist auf jeden Fall in böser Absicht dort veröffentlicht worden, wie die anderen dort auch…
    (und natürlich absolut harmlos)

    Zu Tauss
    von M.Fischer (13)
    >Und somit ist der Straftatbestand des Besitzes von KiPo doch erfüllt.
    Das war nie die Frage, die Frage ist, ob das Gesetz
    Abgeordneten erlaubt, nicht vom BKA gefilterte Informationen zu erlangen (wie Tauss das für sich in Anspruch nimmt und wie der Staatsanwalt das verneint, (er habe keinen dienstlichen Auftrag dazu); das würde bedeuten, Abgeordnete haben zu glauben, was das BKA Ihnen berichtet, wenn es z.B. neue Kompetenzen (z.B. zur Internetzensur) haben will), und wenn das verneint wird, ob sich dann Tauss im Verbotsirrtum befand.

    Meiner Meinung nach gibt es dazu zwei Möglichkeiten:

    1. Die Staatsanwaltschaft will gundsätzlich klären lassen, was ein Abgeordneter darf, dann aber hätte sie versucht, den Schaden für Tauss so gering wie möglich zu halten,
    oder
    2. Die wollen Ihm was ans Zeug flicken, dafür spricht, dass sie das schonmal erfolglos versucht haben (Steuerhinterziehung, siehe mein Link Nr.10)

  50. noidea meint: (21.7.2009 um 20:11) AntwortenReply to this comment

    Mich verwundert das Vorgehen überhaupt nicht. Es geht und ging doch hier nie um den Besitz von Kinderpornographie. Es ging von Anfang an nur darum hier einen Kritiker Mundtot zu machen und kalt zu stellen.
    So wie es alles abgelaufen ist (man beachte die zeitliche Überschneidung mit dem Sperrgesetz) wurde mein Glauben in den deutschen Rechtsstaat nachhaltig erschüttert.

  51. Sag ich doch nicht jedem meint: (21.7.2009 um 20:56) AntwortenReply to this comment

    Piratenpartei — Die Partei der Unschuldsvermutung

    Herr Tauss mag vielleicht schuldig gesprochen werden. Aber er hat ethisch nach Kant korrekt gehandelt.

    Herr Tauss hat schon lange bevor die Ermittlung gegen ihn aufgenommen wurde, öffentlich über seine Recherchen in der KiPo-Szene berichtet. Insbesondere, dass er dadurch in Besitz des Materials gekommen ist. Dies kann jeder selbst einfach recherchieren. IMHO wird es dadurch moralisch korrekt.

    Ein Abgeordneter muss selbst recherchieren können, wenn ihm von der Regierung absichtlich falsche Zahlen und Vermutungen vorgelegt werden.

    Es mag nun derjenige mit dem ersten Stein werfen, der noch nie gegen ein Gesetz verstossen hat, obwohl er sich moralisch im Recht sah.

    Ich bin auch schon nachts auf leerer Strasse über eine rote Ampel gelaufen. Klagt mich an.

  52. hier_auch_nicht meint: (21.7.2009 um 21:02) AntwortenReply to this comment

    Kinderpornographie als Waffe missbraucht

    Liebe Pressevertreter, liebe Politiker, liebe Mitmenschen,

    Ich bitte Sie. Bitte werden sie ihrem Job, ihrer Aufgabe gerecht und erfüllen Sie Ihre Pflicht endlich über "Operation Ore" zu recherchieren und umfassend zu berichten.

    Dann verstehen Sie auch, was es bedeutet, wenn Kinderpornographie wirklich als Waffe missbraucht wird. Herr Tauss kann sich noch wehren… Viele andere aber nicht, die unschuldig in den Suizid getrieben werden, deren Kinder weggenommen werden, deren Ehepartner sich wegen der Vorwürfe und Vorverurteilungen scheiden lassen.

    Der einzige Fehler der hunderttausenden zu unrecht verdächtigten und angeklagten Menschen bei "Operation Ore" war, dass sie nicht auf ihre Kreditkartennummern aufgepasst haben.

    Der grösste Politik-, Polizei-, und Justiz-Skandal in diesem Jahrtausend und deutsche Medien berichten nichts… Gar nichts darüber…

    Hier muss ein Umdenken stattfinden. Wir befinden uns nicht mehr im Mittelalter zu Zeiten der Hexenverfolgungen. So hoffe ich jedenfalls, dass wir irgendwann aus diesen dunklen Zeiten entkommen.

    Vielen Dank!

  53. Thomas meint: (21.7.2009 um 23:34) AntwortenReply to this comment

    Was passiert eigentlich nach dem 27. September, wenn Tauss aus dem Bundestag ausscheidet. Muss dann immer noch der Immunitätsausschuss informiert werden und zustimmen, weil die mutmaßliche Tat während seiner Amtszeit passiert ist oder kann dann die Staatsanwaltschaft gegen ihn wie gegen jeden anderen Bürger ermitteln?

  54. B. Kant meint: (22.7.2009 um 01:55) AntwortenReply to this comment

    €10.000 zahlt die Exekutionslobby doch aus der Portokasse.

  55. Weltregierung meint: (22.7.2009 um 05:05) AntwortenReply to this comment

    @2 (Dr. Baer):

    "Oh je, schon wieder so ein penetrant tendeziöser Blogeintrag. Da wird eine Rüge von Richter Ballman vom Server nebenan wohl nicht lange auf sich warten lassen…"

    Noe, der sieht das offensichtlich ganz aehnlich wie U.V.:

    http://ballmann.wordpress.com/2009/07/21/komplizierte-dinge-auf-den-punkt-gebracht-6/

  56. Joe meint: (22.7.2009 um 12:35) AntwortenReply to this comment

    Es ging von Anfang an nur darum hier einen Kritiker Mundtot zu machen und kalt zu stellen.
    So wie es alles abgelaufen ist (man beachte die zeitliche Überschneidung mit dem Sperrgesetz) wurde mein Glauben in den deutschen Rechtsstaat nachhaltig erschüttert.

    Wir haben die scheinheilige Illusion eines Rechtsstaats. Wir haben zahnlose Regeln und eine Exekutive, die sich nicht daran hält. Wir haben Sofortbestrafung ohne Gerichtsurteil durch überzogene Ermittlungs-/Repressionsmaßnahmen. Wir haben Soldaten im Afghanistankrieg, die zum Kämpfen gezwungen werden und anschließend zu Hause dafür verfolgt werden. (Das ähnelt übrigens der Schizophrenie um die Mauerschützen.)

    Ich kann nur jedem die Flucht aus dieser Bananenrepublik empfehlen, bevor er Ziel eines Strafverfahrens wird.

  57. Axel John meint: (22.7.2009 um 12:35) AntwortenReply to this comment

    @ 18: hier ist noch überhaupt gar nichts geklärt: Die StA hält es für überwiegend wahrscheinlich, dass es in einem Gerichtsverfahren zu einem Schuldspruch kommt.

    Darum geht es nicht. Tauss erlebt gerade was in unserem sg. "Rechtsstaat" passiert, wenn man den den falschen Leuten auf den Fuß tritt. Er wird zum Kriminellen, andere für psychisch krank erklärt. Hier ein spektakuläres Beispiel:

    http://www.stern.de/politik/deutschland/:Steuerfahndung-Frankfurt-Eiskalt/649420.html

    Hier herrschen längst Zustände wie in China, nur die Methoden sind subtiler.

  58. Hb meint: (22.7.2009 um 16:58) AntwortenReply to this comment

    @55 Sag ich doch nicht jedem

    Herr Tauss hat schon lange bevor die Ermittlung gegen ihn aufgenommen wurde, öffentlich über seine Recherchen in der KiPo-Szene berichtet. Insbesondere, dass er dadurch in Besitz des Materials gekommen ist. Dies kann jeder selbst einfach recherchieren.

    Natürlich kann das jeder recherchieren. Internet ist aber, dass die Quelle mit angegeben wird. Daher die Bitte, dass Du einfach einen Link oder eine sonstige Quellenangabe angibst.

  59. Asinello meint: (22.7.2009 um 19:51) AntwortenReply to this comment

    Ein Blick aufs Ganze: Wie war das noch?

    Da gibt es einen Abgeordneten, der einfach nicht die Klappe halten kann (unangefochtener Rekordhalter in plenarischen Zwischenrufen), sich aber als Generalsekretär und medienpolitischer Sprecher – auch gegen seine Überzeugung – immerhin brav an die Parteidisziplin der SPD hält. Als er beim Thema "BKA-Gesetz" dann doch mal seinem Gewissen den Vorzug gibt, bekommt die Partei einen neuen medienpolitischen Sprecher.

    Der Abgeordnete macht bekanntlich nirgendwo einen Hehl aus seiner Meinung. Auch nicht aus der, das BKA sei längst nicht mehr nur dienende Instanz, auf deren Information und Empfehlung für weniger informierte Abgeordnete unbedingt Verlass sei. Gerade in Verfahren, die der Behörde weitere Befugnisse bescheren können, sei das BKA weniger als Ratgeber, sondern eher als Partei (mit eigenen Interessen) zu betrachten.

    Wer Herrn Tauss erlebt hat, kann sich vorstellen, dass er diese Meinung im persönlichen Gespräch schon oft (und drastischer) gesagt hat, bevor er es öffentlich nachlesbar kundtat. Bemerkungen wie: "Wenn das BKA behauptet, das Internet sei der Haupt-Umschlagplatz für Kinderpornographie, dann ist das aus durchsichtigen Gründen gelogen. Da kann man mich ruhig verklagen, das kann ich beweisen, ich habe das vor einiger Zeit selbst recherchiert." wären ihm durchaus zuzutrauen.

    Plötzlich wird die Immunität des Abgeordneten aufgehoben, Wohnungen werden durchsucht, und die Presse ist schneller informiert als der Abgeordnete. Der Vorwurf: illegaler Besitz von "kinderpornogaphischem" Material. Der Beschuldigte gibt den Besitz des schmutzigen Materials unumwunden zu. Allerdings widerspricht er dem Wörtchen "illegal": Er ist der Auffassung, in seiner Funktion als medienkompetenter Sprecher einer Partei eigene Recherchen anstellen zu dürfen, um sich eine fundierte Meinung zu bilden. Gerade bei dem Verdacht, das BKA lanciere unwahre Behauptungen, bliebe ihm nur die Wahl, die entsprechenden Behauptungen ungeprüft (und schlechten Gewissens) zu übernehmen oder heimlich auf eigene Faust zu recherchieren. Somit habe er im Rahmen seiner Kompetenz gehandelt und könne – unabhängig von seiner Immunität als Politiker – sogar die gesetzlich garantierte Straffreiheit für dienstliche Ermittlungen beanspruchen.

    Der Oberstaatsanwalt sieht das anders. Hätte der Abgeordnete einen dienstlichen Auftrag zur Recherche ausgeführt, wäre sein Tun laut Gesetz straffrei, so aber nicht. Denn das Gesetz gestattet zwar dienstliche und berufliche Berührungen mit Schmutz und Schund, nicht aber selbständige Recherche (ohne Auftrag eines Vorgesetzten) von Politikern, und seien sie noch so zuständig in dieser Frage.

    Beide Standpunkte sind berechtigt und lassen sich schlüssig begründen. Da es sich hier um eine unbestrittene Tat handelt, bei der offenbar noch zu klären ist, ob sie auch eine Straftat sei, liegt es nahe, die Qualität der Standpunkte von unabhängigen Richtern prüfen und klären zu lassen. Wer nach einigen Jahren Tätigkeit halbwegs professionell handeln kann, wird derlei ohne große Aufregung – und unter Verzicht auf Medienrummel – tun. Herr Tauss zumindest zeigt sich professionell genug, selbst angesichts ganzer Scharen frühinformierter Pressevertreter ruhig und besonnen zu handeln.

    Es ist dem Abgeordneten allerdings nicht zu verdenken, wenn er aus der SPD (wo er inzwischen überwiegend gemieden wird) aus- und in die Piratenpartei eintritt, die seinen medienpolitischen Vorstellungen besser entspricht (und ihn auch aufnimmt). Die Art, wie er das tut, zeigt einen hohen Grad politischer Routine und Professionalität.

    Weniger professionell wirken hingegen der Vorsitzende des Immunitätsausschusses und der Oberstaatsanwalt. Die geben so frühzeitig Informationen an die Presse (SPIEGEL online, BILD) heraus, dass von "Schutz der Persönlichkeitsrechte" oder auch nur "Stillschweigen im laufenden Verfahren" auch bei bestem Wohlwollen nicht mehr die Rede sein kann.

    Soweit mein Blick auf das, was mir bisher als "Ganzes" erscheint.

    Wenn ich mir das so betrachte, finde ich durchaus Verständnis für Menschen, die in der "Causa Tauss" eine Verschwörung, eine Inszenierung, eine Kampagne, oder auch "nur" die gezielte komplette Demontage eines Menschen erblicken, dessen unverblümte Meinung für Innenministerium, BKA und mittlerweile auch die SPD mindestens unbequem ist.

  60. Hb meint: (22.7.2009 um 19:55) AntwortenReply to this comment

    SWR vom 20. März, StA Rehring ab 04:40
    http://www.youtube.com/watch?v=K1ci_OLFbe8

    "Nach dem Ermittlungsergebniss, das auch Herrn Tauss bekannt ist, sehen wir keinerlei Zusammenhang mit seiner Abgeordnetentätigkeit."

    Sprecher: "Der Fundort der Beweismittel spreche gegen ihre berufliche Nutzung, sagen die Ermittler"

  61. Lars meint: (22.7.2009 um 19:59) AntwortenReply to this comment

    Auf Spiegel Online findet man die Infos, worum es eigentlich geht: 1 KiPo Bild, 2 "grenzwertige" Bilder (also wohl Posing) und 1! DVD. Mehr nicht. Die mediale Exekution im Vergleich dazu ist wirklich beachtlich.

    Zwei Politiker, gegen die wegen Kipo ermittelt wurde:

    http://news.google.de/news?um=1&ned=de&hl=de&q=Pietzsch
    http://news.google.de/news?um=1&ned=de&hl=de&q=Tauss

    Alles klar?

  62. Hb meint: (23.7.2009 um 23:04) AntwortenReply to this comment

    @72 Lars
    "Handybilder und 3 DVD" am 21.7. in zwei Artikeln:
    http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,637244,00.html
    http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,637217,00.html

    Am 20.6. keine Erwähnung von "DVD"
    http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,631616,00.html

    Wo schreibt Spiegel Online also etwas von 1 DVD?

Kommentar schreiben

Zulässige HTML-Tags:
Fett: <b> - Kursiv: <i> - Zitat: <blockquote>

Powered by WordPress - Impressum