Wunsch nach mehr Freizeit bringt Richter ins Gefängnis
Dreieinhalb Jahre Freiheitsstrafe sind nach Auffassung des Bundesgerichtshofs angemessen, wenn ein Richter seine Pflichten gröblich vernachlässigt. Der BGH bestätigte nun ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Stuttgart, mit dem ein Amtsrichter wegen Rechtsbeugung in 47 Fällen und versuchter Rechtsbeugung in sieben Fällen verurteilt worden war.
Der Richter genehmigte freiheitsentziehende Unterbringungsmaßnahmen, ohne die Betroffenen zuvor persönlich angehört oder sich von diesen einen unmittelbaren Eindruck verschafft zu haben. Obwohl er wusste, dass dies zur Ermittlung einer vollständigen Entscheidungsgrundlage und wegen der Kontrollfunktion des Gerichts in Betreuungssachen zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist, sah er bewusst hiervon ab, um sich Arbeit zu ersparen, weil er mehr Zeit für seine Familie und seine Lehraufträge an zwei Fachhochschulen haben wollte.
Um seine gesetzeswidrige Arbeitsweise zu vertuschen, fertigte der Angeklagte inhaltlich falsche Anhörungsprotokolle an, um damit den Anschein zu erwecken, dass er sich vor Genehmigung der Maßnahme einen unmittelbaren Eindruck von den Betroffenen verschafft habe. Dies fiel einer Mitarbeiterin seiner Geschäftsstelle auf. Die Mitarbeiterin bemerkte zufällig, dass der Richter die Anhörung eines Betroffenen protokolliert hatte, obwohl dieser schon längst verstorben war.
Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs ist maßgeblich, dass der Richter seine Pflicht zur Anhörung der Betroffenen nicht nur im Einzelfall, etwa aus beruflicher Überlastung, vernachlässigte, sondern systematisch auf Anhörungen verzichtete, um seine Freizeit zu optimieren, und diese schwerwiegenden Verfahrensverletzungen durch fingierte Anhörungsprotokolle planvoll vertuschte.
Und mit was?
Mit Recht.
Es ist, soweit ersichtlich, das erste mal, daß ein bundesdeutscher Richter (also kein ehemaliger "Nazi"- oder DDR-Richter) rechtskräftig wegen Rechtsbeugung zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden ist. Fast hätte man nicht mehr daran geglaubt, daß der BGH das eines Tages doch noch zuließe.
Ein Fall schwerwiegender und fortgesetzter Rechtsbeugung, der endlich mal zu einer rechtskräftigen Verurteilung eines Richters führt.
In der STZ vom 6.10.08 erklärt diese Schande seines Standes sein Handeln wie folgt:
Insgesamt sieht sich der Mann als Bauernopfer: "Auch andere Kollegen entscheiden nach Aktenlage oder telefonisch." Wenn ein älterer Mensch den Grund seines Besuches nicht mehr verstand, sei für ihn die Situation klar gewesen. So sei er auch eingelernt worden: "Dann macht man halt ein Beschlüssle." Höchst verwerfliches Handeln im schwäbischen diminutiv:
Da werden mir ja die Maultaschen sauer!
.."um seine Freizeit zu optimieren" – .. finde ich persönlich sehr schlüssig :o)))
.. viele Richter werden sich heute überlegen, ob sie wirklich schon um 15.00 Uhr ins Wochenende gehen..
Krasses Fehlurteil für den nächsten Uri Geller, "Der-mit-den-Toten-spricht". Dabei hätten seine geheimnisvoll dahingeraunten Beschwörungen und telepathischen Zaubersprüche doch so gut zu seinen Urteilssprüchen gepasst. Schade aber auch.
"…Der Richter genehmigte freiheitsentziehende Unterbringungsmaßnahmen…"
Sind das die Menschen gewesen, welche wegen Schwarzfahrens in S-Bahn/U-Bahn in den Knast mussten ?
Was wurde eigentlich aus "Richter Gnadenlos", dem ja auch versuchte Rechtsbeugung vorgeworfen wurde …..
Jetzt hat er jedenfalls genug Freizeit und vom Staat wird er ja auch weiterhin ausgehalten ;-)
@Gerti [7]
Damit ist die Unterbringung in einem Heim gemeint, bzw. auch z.B. die Fixierung von Patienten, die sonst sich selbst oder anderen weh tun. Es geht hier nicht um Straftäter, auch nicht auf der niedrigsten Schwelle "Schwarzfahrer", sondern um Demenzkranke oder Schwachsinnige.
@ Gerti
Es geht hier nicht um einen Strafrichter, sondern um einen Betreuungsrichter, der Maßnahmen nach § 1906 BGB zu Unrecht genehmigt hat.
Dass Schwarzfahrer in den "Knast" müssen, gibt § 265a StGB ja übrigens durchaus her. Vor allem, wenn eine Geldstrafe nicht bezahlt wird.
Soviel mal wieder zum oft gepriesenen Richtervorbehalt…
soso, ein Angehörter muss also bei Anhörung schon tot sein damit vielleicht, eventuell, unter Umständen, wenn nichts dazwischen kommt, auffällt dass da was nicht stimmen könnte.
@Fred:
Stimmt, die Glaskugel-Methode wäre schneller zu gleichem Ergebnis gekommen!
Das Urteil lässt hoffen.
Mich betrübt, dass es erst durch diesen Zufall rausgekommen ist. Hier liegt wohl was im Argen. Aber wer hat je daran gezweifelt. ;)
wieviele andere Geschäftsstellenmitarbeiterinnen hätten wohl beschlossen diese Ungereimtheit nicht bemerkt zu haben? In wie vielen anderen Fällen passierte garnichts weil zwar ein erheblicher Anfangsverdacht, aber kein so eindeutiger Beweis wie im Fall des angehörten Toten vorlag?
Darf man gar nicht drüber nachdenken…
Es wurde kein NS-Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt.
Werter Kollege Vetter, die von Ihnen gewählte Überschrift paßt ja wohl überhaupt nicht!
Dieser Richter ist nicht verurteilt worden, weil er sich mehr Freizeit gewünscht hat, sondern weil er mehrere Rechtsbeugungen begangen hat. Ein kleiner Unterschied, finden Sie nicht?
@15
Doch es wurden zahlreiche NS-Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt. Aber nicht mehr nach Gründung des BGH (1950).
Irreführende Überschriften machen mir einfach Spaß.
"So sei er auch eingelernt worden: "Dann macht man halt ein Beschlüssle.""
Seit wann werden Richter "eingelernt"? Wozu brauchen die dann noch ein Studium?
Wie jetzt? Diesmal kein Dank an die Familie?
"Wozu brauchen die dann noch ein Studium"
damit sie ihre innerlich nach zeitökonomischen Gesichtspunkten gefällten Urteile so begründen können dass es nach aussen fast so aussieht als habe da sich da einer dem Gesetz verpflichtet gefühlt.
mal wieder ein Beleg dafür, dass es überall Bessere und Schlechtere gibt …
Und ich denke, dass die Justiz an vielen Stellen personell nicht gerade üppig ausgestattet ist. Wäre ja mal vielleicht ein Diskussionsansatz …
Auch wenn der Fall, um den es hier geht, sicherlich durch selbst geschaffene "Überbelastung" bedingt ist …
Er muss ja geglaubt haben, dass so ähnliche Vorgehensweisen häufig vorkämen und regelmäßig nicht geahndet würden.
perfekt optimiert: Jetzt 100% "Frei"zeit ;-)
@2, Gudrun, ist vor ca 10 Jahren einem Amtsrichter in Frankfurt a. Main passiert, hat vom LG 2 Jahre und 6 Monate kassiert, ist jetzt Prof. an der FH Bremen.
Trotzdem tut mir der Kerl irgendwie leid, Karriere im Eimer, Lehraufträge futsch, auch noch zwei, wie hat der das auf die Reihe bekommen?
Und was kommt jetzt? Er bekommt nach der Haft nicht einmal die Anwaltszulassung.
Ja, der ärmste. Man müsste dem Herren eigentlich auch noch zivilrechtlich an die Tasche, Schadensersatz für die die unter den zeiteffizienten Fehlurteilen zu leiden hatten. Aber ich nehme mal an, sowas gibt´s nicht,oder?
Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche dürften da meiner Einschätzung nach aufjedenfall vorliegen, oder was meinen Sie, Herr Vetter?
Der vorliegende Fall ist ja insoweit mäßig brisant als das die Mehrheit der nicht stattgefundenen Anhörungen vermutlich schwer demente Personen betroffen haben wird die in allen Qualitäten nicht orientiert waren und somit nicht all zuviel zu einer Anhörung hätten beitragen können.
Das ändert zwar nichts daran das der betreffende Richter zu Recht verurteilt wurde – als Fanal für die Rechte des Bürgers gegenüber dem Staat taugt die Meldung jedoch m.E. nur bedingt.
>…das die Mehrheit der nicht stattgefundenen Anhörungen vermutlich schwer demente Personen betroffen haben wird die in allen Qualitäten nicht orientiert waren und somit nicht allzuviel zu einer Anhörung hätten beitragen können.
Genau dafür ist die Anhörung vermutlich da. Um diesen vermuteten Sachverhalt zu verifizieren.
Eine Frage: Wenn ein Richter über "freiheitsentziehende Unterbringungsmaßnahmen" zu entscheiden hat, wer ist dann der Antragsteller? Verwandte die endlich dat klein Häusken von Oma beziehen wollen? oder irgendwelche Ämter / Behörden?
Hein B., du vermutest genau so wie der Richter um den es hier geht. Klingt auch ein bisschen wie "ach, dement, und schon über 70, dann isses ja eh egal".
Ich arbeite in der Akut-Psychiatrie,wo Anordnungen von Psych-KG relativ häufig sind. Zunächst wird das zuständige Ordnungsamt informiert,das auch immer zeitnah (max 2-3 Stdn) einen Mitarbeiter schickt,der vor Ort den Patienten in Augenschein nimmt,mit dem Arzt redet und das Psych-KG inkraft setzt.
Nach 24 Stdn muß dies ein Richter überprüfen und bestätigen (oder nicht).Der Richter hat nicht den medizinischen Sachverstand, und muß sich auf die ärztlichen Angaben verlassen. Gleichwohl muß er erscheinen ! Er kann keinen Beschluß ohne "Augenschein" erlassen.
Da ist viel "Ermessensspielraum", aber der Richter muß vor Ort gewesen sein, d.h. er kann nicht nach Aktenlage entscheiden.
Ist für Ärzte,Pflegepersonal,Ordnungbehörde und Richter ein sehr schwieriger Bereich,wo gern mal "Abkürzungen" genommen werden. Das Urteil ist OK und sollte Öffentlich werden.