Zahllos
Im Umgang mit Kinderpornografie scheint die Hybris nun auch in die Büros der Strafverfolger einzuziehen. Diese sind an sich zur Objektivität verpflichtet. Aber es kann in aufgeregten Zeiten ja nicht schaden, moralische Entrüstung durchschimmern zu lassen. Wie in dieser Passage einer Anklageschrift:
Am 6. September 2008 lud der Angeschuldigte einen ca. 30-minütigen Film mit zahllosen kinderpornografischen Filmsequenzen herunter. In 30 Filmsequenzen wird der sexuelle Missbrauch von Kindern dargestellt.
Hatte ich bei der Verwendung des Begriffs “zahllos” zunächst an einen Diktatfehler oder einen einmaligen stilistischen Missgriff geglaubt, wurde ich auf der nächsten Seite eines Besseren belehrt. Dort heißt es schon wieder:
Am 18. November 2008 war der Angeschuldigte im Besitz zahlloser Dateien mit Kinderpornografie. Auf zwei Rechnern befanden sich insgesamt 894 Einzelbilder und 240 Videodateien mit kinderpornografischen Inhalten.
Was will uns der Autor sagen? Dass 30 Filmsequenzen, 894 Einzelbilder und 240 Videodateien einfach zu sachlich ist und doch nur verharmlosend klingt? Dass er sich sorgt, ohne seine wolkige Umschreibung werde das Gericht womöglich die wahre Dimension des Falles verkennen?
Jedenfalls nicht, dass er zu faul zum Zählen ist. Das hat er ja immerhin gemacht.
Unprofessionell und der Sache nicht dienlich.
Vor allem den Begriff "zahllos" zu verwenden und im Satz darauf die exakte Zahl zu nennen. Schon ein wenig ironisch.
Eigentlich ist das ja nicht zahllos, sondern eher exakt abzählbar.
Allerdings finde ich die exakten Zahlen gar nicht verharmlosend. Das sind wohl eher deutliche Beweise. Ist das ungefähr die Größenordnung, die anderswo als "szenetypisch" bezeichnet wird?
240 Videodateien sind einfach ziemlich viele, zumindest für mich als Unkundigen, das kann man schon zahllos nennen, man hätte aber auch einfach "viele" schreiben können.
Es macht auch keinen Sinn "viele" oder "sehr viele" zu schreiben. Es ist eine Wertung.
"Auf dem Server des Anbieters YouPorn fanden sich 4309750 pornographische Videos, davon 240 kinderpornographische Videos."
Schon ist nämlich viel wenig.
Interessant, wie aus einem 30-Minuten-Kinderporno jetzt 30 Filmsequenzen werden. Das hört sich dann eher nach 30 Filmen an und nicht nur 1 Film.
Aber vielleicht war das auch eben gerade ein Zusammenschnitt von 30 Einzelfilmen?
> Was will uns der Autor sagen? Dass 30 Filmsequenzen,
> 894 Einzelbilder und 240 Videodateien einfach zu
> sachlich ist und doch nur verharmlosend klingt?
Nein, sondern daß es 30 Filmsequenzen, 240 Videos und 894 Bilder zuviel sind.
Und der Hinweis "Eine Videodatei mit 30 Filmsequenzen" klingt doch ganz interessant in dem Zusammenhang, daß er insgesamt 240 Videos und damit (möglicherweise – das sagt die Anklageschrift aber nicht) 7200 Filmsequenzen auf seinem Rechner hat. Das klingt doch schon ganz anders.
Den Begriff "Zahllos" finden man auch in anderen Bereichen. Wenn eine Person mit zahllosen Messerstichen niedergestreckt wurde, obwohl man die Anzahl der Stiche kennt, dann hat das die eigentliche Aussagekraft, daß die Anzahl hierbei garnicht mehr wichtig ist. Ob der Mensch nun mit einem Messerstich oder mit deren 15 ermordet wurde spielt IMHO keine Rolle.
Bei KiPo sehe ich das genauso.
Vielleicht wollte er ja eigentlich zahlreich schreiben und hat sich gleich zwei Mal vertan.
Ich hab mich diese Woche auch einmal verfehlertippt und eine Reihe Ruhe statt eine Weile Ruhe geschrieben.
Sind ja bloß zwei Buchstaben falsch. ;)
"BILD Headline Methode" würde ich das nennen.
"zahllos" klingt gleich extremer als eine nüchterne Zahl.
Zahlen kann man "greifen" und "begreifen", eine endliche Menge halt. "zahllos" ist eine unendliche Menge und kann man nicht wirklich begreifen. Sie spricht daher lediglich die Emotionen an.
Es sollen ja sicher vor allem Emotionen geschürt werden, dadurch dieser kleine "Taschenspieler"-Trick, der vielleicht bei Jung-Eltern funktioniert, aber nicht bei mir.
duden.de sagt Folgendes dazu: "zahl|los <Adj.> (emotional): sehr viele: dafür gibt es -e Beispiele; -e zufriedene Kunden."
http://www.duden.de/definition/zahllos
Wenn Anwälte zu Objektivität verpflichtet sind (was Herr Vetter sagt, ich aber nicht weiß), dann sollte der Anwalt diesen Begriff vermeiden, denn Emotionalität zählt zu subjektivem Empfinden.
30 Filmsequenzen in einem 30-minütigen Film ist übrigens nichts Besonderes. Findet man auf youporn, im normalen Pornobereich, oft genug unter dem Stichwort "compilation"
Es mag zwar, gerade vor diesem Hintergrund, nach Korinthenexkretion klingen, aber es ist ein weiteres Beispiel für die gallopierende Verunsachlichung und Trivialisierung sprachlicher Umgangsformen.
Imho ist eine Trennung von sachlicher und Umgangssprache genauso wichtig, wie die Trennung von Arbeits- und Privatleben.
Sprache ist ein Grundpfeiler menschlicher Kultur und Grundlage von Wissenschaft und Gesellschaft. Schwammige, sachlich unpräzise oder unreflektiert rhetorisch aufgeladene Äußerungen in Bereichen, in denen Sachlichkeit sich zu recht als adäquate Umgangsform etabliert hat (hatte?), halte ich für ein Zeichen gesellschaftlichen und kulturellen Verfalls.
Wer meint, das nicht getrennt vom Thema des im Blog-Eintrag erwähnten Verfahrens reflektieren zu können, schwimmt m.E. mit diesem Trend.
wer typos findetm darf sie behalten ;)
Vll. ja auch nur verschiedene Textbausteine? Wer weiß.
geht noch besser, wenn zB im Anklagesatz einer einfachen KV steht, dass der Angekl. mit "beispielloser Brutalität" vorgegangen sei, und "völlig unbeeindruckt" von einer erst verbüßten Freiheitsstrafe.
Stimmungsmache halt.
@13: Ich finde solche Hinweise schon wichtig. KV ist nunmal KV, wenn nicht gerade §§ 224, 226 hinzutreten. Um zu verstehen, was man da auf dem Tisch hat, bietet sich doch eine Einleitung an, wenn die Tat entsprechend schwer wiegt. Ob der Angeschuldigte bereits den Strafvollzug kennengelernt hat, ergibt sich in 99% der Fälle aus dem BZR, muss also eigentlich nicht extra erwähnt werden. Vielleicht lag in ihrem Fall aber eine zeitliche Überschneidung vor, und das BZR war deshalb nicht aussagekräftig und deshalb hielt es der Sachbearbeiter für angemessen, diesen Umstand zu erwähnen. Kann alles sein, da muss man nicht zwingend sofort auf Stimmungsmache schließen.
@topic: Im Bereich der Vermögensdelikte oder auch im BtMG gibt es (informelle) Tabellen, die die Rechtsfolge abhängig vom Schaden (respektive der Menge und Art von BtM) angeben. (Sind nur grobe Richtwerte, versteht sich).
Vielleicht will der entsprechende StA ja ein ähnliches System für die erwähnten Filme entwickeln.
Sehr wenig bis wenig: Geringe Strafe
Wenig bis mittelviele: Mittellange Bewährungsstrafe
Mittelviel bis viel: Bewährungsstrafe am obersten Rand
Viel bis zahllos: Vollzugsstrafe
Macht das ganze doch gleich viel einfacher und man hat mehr von der im anderen Eintrag bereits so begehrten Freizeit :) Fraglich bleibt, ob die Begriffe "viel" "sehr viel" und "zahllos" trennscharf sind, was wohl zu bezweifeln ist.
@U.V.
Sorry, aber ich halte es ehrlich gesagt für maßlos überzogen, wenn ein Strafverteidiger mit spitzem Bleistift an angeblich stilistischen Fehlgriffen in der Konkretisierung herummäkelt. Es dürfte Ihnen doch wohl auch bekannt sein das ein Staatsanwalt kaum die Zeit haben wird sich über einzelne Formulierungen ausschweifende Gedanken zu machen (Stichwort Pebb§y); zumindest wenn er vermeiden will, dass sein Dezernat "absäuft".
Abgesehen davon finde ich, dass die zitierten Formulierungen nicht einmal Ansatzweide hinweise darauf geben, dass es dem Verfasser an der notwendigen Objektivität fehlt.
vorsicht,sie haben jehova gesagt
Es ist ja U.V.´s Job solch Leute zu verteidigen, ich will das nicht werten.
Ehrlich gesagt wird mir übel, wenn ich höre, daß es solche Perverse nicht nur in der Vorstellung von Zensursula gibt, sondern auch in der Realität. Bei so vielen Dateien handelt es sich nicht um Jemanden, der nur neugierig war. Und da wäre ich bei weitem weniger objektiv und zurückhaltend als die Staatsanwaltschaft.
@15, Sebastian: Ich gebe ihnen in sofern recht, dass man nicht davon ausgehen muss, dass der Staatsanwalt die Formulierung mit Absicht so gewählt hat. Auf der anderen Seite finde ich allerdings, dass diese Formulierungen schon dazu geeignet sind eine gewisse Grundstimmung zu verursachen.
Das ist ein linguistisches Phänomen – Wörter wandeln ihre Bedeutung, und manchmal ist man live dabei. Hier hat gerade eine Lokalzeitung einen "Service-Weltmeister" gekürt. Den Service-WELTmeister des Landkreises. Weltmeister ist nicht in seiner ursprünglichen Bedeutung zu verstehen – und zahllos eben auch nicht. Zahllos heißt hier einfach viel, und ob man das nun als reißerisch oder als ganz normal bewertet hat damit zu tun auf welchem Entwicklungsstand man die Bedeutungswandlung sieht.
Wobei natürlich auch "viel" eine Bewertung enthält, zugegeben.
Die Bürger sollten schon an Objektivität glauben in unserem Justizsystem. Sonst würde das Ansehen der demokratischen Grundordnung und diese selbst beschädigt.
Es handelt sich hiebei nur um die Verwechslung von "zahllos" mit "unzählig" (==nicht wert, penibel nachgezählt zu werden) bzw. "nicht alle aufgezählt/angeführt". Ich musste in einem Verfahren, in dem ein vergleichbares Stilblütenmeer abgeregnet wurde, die Fähigkeit zur (selbständigen) wissenschaftlichen Arbeit des Verfassers, die durch Führen eines akademischen Grades behauptet war, anzweifeln, ja, ich hab das beinhart ins Protokoll schreiben lassen (neinnein, nicht als Beklagter).
Stuff
Immerhin haben sie gerade eingestanden, dass es sich wirklich um kinderpornografisches Material handelt, sonst könnte die Staatsanwaltschaft ja keinen Umgang damit haben.
@3,4
Ich vermeine beobachtet zu haben, dass wenn einiges KiPo Material unter dem Gefundenen ist, schnell auch der Rest mal eben "eingemeindet" wird, selbst wenn das Material unter die Begrifflichkeit nicht passt oder gar nicht näher geprüft wurde. Ich kann aber nachvollziehen, dass man angesichts einer solchen Menge ungern jede einzelne Datei näher prüft, da es zugegebenermaßen qualvoll sein muss.
Nichtsdestotrotz kommt man nicht nur bei der Ermittlung zum Teil auf recht hohe Zahlen. Einige Leute verbreiten ihre Dinge – wobei sie das offenbar als religiöse Aufgabe betrachten – in großen Archivdateien, mit denen man sich zum Teil sehr viel gemischtes Material anlacht, sofern man damit nicht sofort – auf Verdacht – zum Staatsanwalt rennt.
Die Abnehmer haben ja das gleiche Problem mit der Sichtung wie die Ermittlungsbehörden.
Davon abgesehen wird die Lage erschwert durch Dateien bestimmter Tauschnetzwerke, die an sich zwar harmlosen Inhalt haben, aber nach bestimmter nicht-kanonischer Auflösung des Namens eben "*preteen*" oder so heißen.
Da war in USA auch mal so eine Kampagne nach der Art von no-kids, wie hier letztens diskutiert – daher die seltsamen Dateinamen.
@17 (Scharnold Warzenegger): Zweierlei: zum einen nimmst Du da die Folgerung vorweg. Die Staatsanwaltschaft hat nicht die Aufgabe der Reaktion auf Schuld, sondern die Aufgabe, wahrheitsgemaess herauszufinden, ob eine Schuld ueberhaupt vorliegt. Um einen Missbrauch des Mechanismus gegen missliebige unschuldige Personen zu erschweren, sind da noch ein paar mehr als nur die Staatsanwaltschaft beteiligt, aber in jedem Fall ist es aeusserst wichtig, dass die in dieser Stufe beteiligten eben nicht schon vorwegnehmen, was sie am Ende feststellen sollen, sondern dies sorgfaeltigst zu vermeiden versuchen, um nicht z.B. einer gut eingefaedelten falschen Beschuldigung aufzusitzen. Wenn die in dieser Stufe beteiligten festgestellt haben, dass es sich nicht z.B. um eine boeswillige falsche Beschuldigung handelt, die einen Unschuldigen schaedigen soll, wird ein Richter formal die Schuld feststellen, und damit auf dieser Erkenntnis basierende (Gegen-)Massnahmen anordnen.
Zum anderen: Naja, schoen ist es nicht, dass es Menschen gibt, die eine derartige Veranlagung haben, und sich auch nicht dagegen zu helfen wissen – wie bei vielen Krankheiten. Aber man sollte vielleicht doch auch hier sachlich betrachten, wem ein Schaden entsteht, und nicht nur auf Schluesselworte mit Reflex reagieren. Wenn jemand derart erkranktes sich solches Material beschafft, dafuer nichts bezahlt, es im stillen Kaemmerlein betrachtet, er die abgebildeten Personen niemals treffen wird, und all das nicht die Wahrscheinlichkeit erhoeht, dass er einmal ein Kind missbrauchen wird (alles das muss nicht immer der Fall sein, scheint mir aber auch keinesfalls abwegig), dann sehe ich nicht, dass dabei irgendjemandem ein Schaden entsteht, ausser vielleicht der Person selbst. Insbesondere hilft es wohl keinem Kind, wenn man derartige Personen sozial aechtet und ihnen den Zugriff auf kostenfreies Material erschwert – man sollte also vielleicht mal anfangen, sachlich darueber nachzudenken, was den (potentiellen) Opfern tatsaechlich helfen wuerde, und nicht nur mit einem Reflex "wenn Kinderficker/porno drin vorkommt, ist es boese, und alles dagegen ist gerechtfertigt" reagieren.
Sich im Zusammenhang mit einer Person, die hunderte Dateien mit wohl zweifellos kinderpornografischem Inhalt besitzt über die Formulierungsschwäche eines Staaatsanwaltes zu mokieren, geht doch wohl weit an der Sache vorbei, Herr Anwalt. Hier wäre aus meiner Sicht etwas mehr Distanzierung von dieser Person angezeigt.
@25 (Michael Deutloff)
Das ist eben keine Formulierungsschwäche sondern eine bewusst unsachliche Formulierung.
@25 (Michael Deutloff): Warum genau sollte man sich von jemandem distanzieren, dem Kinderpornographie untergeschoben wurde, um ihn zu diffamieren und "aus dem Weg zu raeumen"?
@25: Niemand verlangt von einem Strafverteidiger, dass er die Taten gut findet, deren sein Mandant beschuldigt wird. Der V. muss sich auch nicht davon distanzieren, denn nicht er ist angeklagt, diese begangen zu haben, sondern sein Mandant. Sie gehören anscheinend auch zu denen, die einen Strafprozess für eine Art Moral-Tribunal halten. Wenn sich das durchsetzt, dann wars das mit dem Rechtsstaat.
"Korinthenexkretion"
Sehr schöne Wortwahl! Muss ich mir merken.
@24
"(…)all das nicht die Wahrscheinlichkeit erhoeht, dass (…) sehe ich nicht, dass dabei irgendjemandem ein Schaden entsteht, ausser vielleicht der Person selbst."
Bleibt offen, ob hier nicht doch eine Dynamik von Angebot und Nachfrage besteht…
@30 (onkel bo):"Bleibt offen, ob hier nicht doch eine Dynamik von Angebot und Nachfrage besteht…"
Das ist eine der zentralen Fragen, wobei diese Dynamik von den Sperrlisten-Befürwortern immer wieder behauptet wird, die (wenigen) Daten darüber aber das nicht belegen.
Wer sich "bloß" irgendwelche kostenlose Bilder aus dem Internet runterlädt, kann eigentlich keine Nachfrage generieren- da wird wohl kaum ein Produzent aufspringen und sagen:
"Da haben wieder einige meine Bilder angeschaut- nun muss ich schnell neue machen!"
Auch der Zusammenhang von Betrachtung (passiv) und Missbrauch (aktiv) wurde in Studien eher verneint, statt dessen oft von "Ersatzbefriedigung" gesprochen.
Aber das ist schon fast ein Glaubensstreit, bei dem die von der Leyen-Fraktion etwas unwidersprochen so lange behauptet, bis es die Menschen für die Wahrheit halten…
@30 (onkel bo): wie sollte der Wirkzusammenhang aussehen? Also, evtl. noch ueber Anerkennung o.ae. "weiche Belohnungen" – ein Enstehen eines unmittelbaren wirtschaftlichen Vorteils, der zu weiterer Produktion motivieren koennte, hatte ich ja per Definition ausgeschlossen. Blieben also nur noch indirekte/"weiche" Vorteile als Motivationsgrundlage.
Abgesehen von der Motivationsfrage fuer die Herstellung: Auch ein Mangel entsteht durch die Nachfrage ja nicht, da bei Verteilung ueber das Internet ja Vervielfaeltigungen angefertigt werden und keine "Gueterverschiebung" stattfindet.
Von daher: erscheint mir, s. auch 31, nicht sehr wahrscheinlich – aber in der Tat waere das ein Ansatzpunkt fuer einen konstruktiven Angriff auf das Problem, wenn man einmal belastbare Zahlen fuer die Entscheidung dieser Frage beschaffen wuerde.
Um allen Beteiligten mal eine etwas sachlichere und differenziertere Betrachtungsweise zu ermöglichen, empfehle ich folgende Seiten:
http://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html
(Gesetzestext, vorallem wird hier klar, dass auch sog. wirklichkeitsnahe oder fiktionale Darstellungen darunterfallen können, also auch Texte – in den USA übrigens gedeckt von der Meinungsfreiheit)
http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderpornografie
(aktuelle Auslegung des Gesetzestextes, historische Entwicklung – kommerzieller Vertrieb war in den 60er und 70er leichter möglich, der Besitz bis 1993 NICHT strafbar – aktuelle "Hexenjagd" mit tausenden Fallzahlen mit wenigen oder gar keinen Verurteilungen, und auch aktuelle psychologische Gutachten zur Wirkung und der "Anfix"-Theorie)
https://secure.wikileaks.org/wiki/Einblicke_in_die_Kinderpornoszene
(kontrovers diskutierter Bericht eines Insiders)
Ich kann mich somit des Eindrucks nicht erwehren, dass heutzutage schon nackte Kinder oder sogar angezogene in sog. "unnatürlichen Posen" als (harter) KiPo eingestuft werden.
Das Horrorszenario vom Kleinkind und dem Besenstil (Zitat von Ursula von der Leyen) scheint wohl allgegenwärtig zu sein und wird für jegliches Material Synonym genommen.
@33: Vollkommen zutreffend. Wenn man etwas lang genug propagiert, fallen mehr und mehr Fälle darunter. Einfach weil es gerade "hip" ist.
Dank übermäßiger Berichterstattung in den Medien haben wir sicherlich auch einen hohen Prozentsatz Psychosomatischer Schweinegrippefälle – denn "Jeder hat Schweinegrippe" – also ist mitmachen angesagt.
Der Vergleich ist vielleicht nicht der Beste, aber man versteht worauf ich hinaus will.
Fazit: Alles ist erstmal Kinderpornographie. In diesem großen grauen Dickicht gehen die Fälle unter, die wirklich heftig sind. Das nenn ich doch mal kontraproduktiv.
@33
[...]
Anonyme_Paranoia meint: (24.7.2009 um 14:09)
[...]
Ich kann mich somit des Eindrucks nicht erwehren, dass heutzutage schon nackte Kinder oder sogar angezogene in sog. "unnatürlichen Posen" als (harter) KiPo eingestuft werden.
[...]
Stellt sich mir die Frage, warum wird die Definition so erweitert bzw. verwässert?
Soll wie im Wikipediaartikel angedeutet, eine best. Moral zwangsweise druchgedrückt werden oder sind es finanzielle Gründe wie sie im Insiderbericht angedeutet werden (Kinderschutz ist inzwischen ein profitabler Industriezweig geworden)?
bombjack
@32
#30 war tatsächlich weniger auf angenbot/nachfrage im wirtschaftlichen sinne bezogen. Eher auf motivationale faktoren, wie 'fame', aufmerksamkeit etc. Eine nachfrage die über das bereits zirkulierende material hinausgeht könnte man z.B. über den neuheitswert argumentativ begründen.
Eine rationale behandlung dieser probleme ist, aktuell sehr offensichtlich, ohne robuste daten, mit unklarem konsens über definitionen usw. schwierig.
Zumal die (intendierte?) unsachlichkeit des öffentlichen diskurses derzeit eine produktive auseinandersetzung massiv erschwert.
Selbst wenn man glaubte, das thema sei in dieser form in die öffentlichkeit getragen worden (was m.e. für sich betrachtet absolut sinnvoll ist), um die öffentliche aufmerksamkeit für sexuellen missbrauch zu erhöhen, bliebe der vorwurf bestehen, dass das in der geschehenen form kontraproduktiv ist.Die Frage 'cui bono' ist in mancherlei hinsicht hilfreich (oder wenigstens unterhaltsam), aber leider nicht zielführend, wenn es darum geht kinder zu schützen.
danke an 34 und 35!
Dachte schon, ich werde mit Sicherheit hier virtuell gelyncht ;)
Zum profitablen Industriezweig:
In der Tat verdienen einige immens daran,
z.B.
Deutsche Kinderhilfe (Spendenaffäre http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Kinderhilfe)
Innocence in Danger (Präsidentin ist die Ehefrau von Guttenberg)
durch private Spenden und staatliche Zuwendungen
und andere Firmen an Sperrlösungen (Soft- und Hardware), Filtersoftware (+ nötige Hardware für die Echtzeitfilterung)
die geschätzten Millionen/Millarden Umsätze stammen zum Teil auch von Filtersoftwareanbietern(!) oder unterscheiden NICHT zwischen Anfertigung von Foto/Videomaterial und organisiertem Menschenhandel
(Achtung! Spekulation!)
Kommerzielle Anbieter verdienen durch künstliche Vernappung von kostenfreien Angeboten mehr Geld
Diese These bestätigt sich aber bei anderen illegalen Dingen wie Betäubungsmittel, Waffen etc.
Da wird auch stark gemunkelt, dass besonders professionelle Drogenhändler gegen eine Legalisierung sind, damit deren Profite weiterhin hoch bleiben und unliebsame Konkurrenz einfach ausgeschaltet werden kann.
Wow, (versehentlich oder absichtlich) zahllos statt zahlreich geschrieben. KRASS! SKANDAL! WO BLEIBT DENN DA DER RECHTSSTAAT?