Rainer Hass
Sehr geehrte Rechtsanwalt Rainer Haas & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
wir wollen Ihre Zeit nicht unnötig in Anspruch nehmen. Sie haben ja genug damit zu tun, Inkasso für namhafte Unternehmen zu machen.
Wir wären Ihnen aber ebenso dankbar, wenn Sie nicht unsere Zeit unnötig in Anspruch nähmen. Zum Beispiel mit der seit neuestem immer wieder aus dem hohlen Bauch heraus gestellten Frage, ob unser Mandat noch besteht.
Wenn wir zum Beispiel am 10. Juni 2009 für unseren Mandanten Widerspruch gegen einen Mahnbescheid eingelegt haben, spricht doch eigentlich kaum etwas dafür, dass unser Auftrag am 21. Juli 2009 erloschen ist. Wenn wir unseren Mandanten nicht mehr verträten, würden wir dies überdies auch dem Gericht mitteilen. Das Gericht würde Ihnen eine Kopie schicken, und Sie wüssten Bescheid.
Dass wir auf Ihr letztes Schreiben nach dem Widerspruch nicht geantwortet haben, hat übrigens auch einen Grund. Sie fordern uns darin auf, die Gründe für den Widerspruch mitzuteilen.
Hallo?
Wir haben bereits mehrfach im schönsten Juristendeutsch geklöppelt, warum Ihre Auftraggeberin von unserem Mandanten kein Geld verlangen kann. Zuletzt ging so ein elegantes Kurzgutachten an das vor Ihnen beauftragte Inkassobüro infoscore Forderungsmanagement GmbH.
Es würde also völlig reichen, wenn Sie die Unterlagen lesen. Dann würden Sie nicht nur Gründe, sondern auch Paragrafen kennen – und müssten nicht so, Sie verzeihen unseren Unmut, dämlich nachfragen.
Außerdem haben wir am Ende unseres liebevoll gestalteten Ablehnungsschreibens sogar noch geschrieben, dass wir freundlich darum bitten, unseren Mandanten nicht mit weiteren Mahnungen und Anschreiben zu belästigen – weil alles gesagt ist.
Sicher, es war vielleicht ein Fehler, unser Anwaltsbüro nicht ausdrücklich in diese Bitte aufzunehmen. Deshalb zur Klarstellung: Wenn wir sagen, dass wir nichts mehr sagen, wollen weder unser Mandant noch wir mit weiteren nichtssagenden Schreiben belästigt werden. Sie können dann gern klagen und dem Gericht erklären, warum Ihre Mandantin Geld von unserem Mandanten will. Wir schreiben dann ans Gericht, warum Ihre Mandantin kein Geld verlangen kann. Am Ende steht ein Urteil. Von dem wir beide wissen, wie es ausfalllen wird, nicht wahr?
Natürlich können wir Sie zunächst nicht davon abhalten, uns weiter mit Briefen zu nerven. Aber die lapidare Anfrage in Ihrem neuerlichen Schreiben hat schon was Nerviges und auch, wir alle haben nur begrenzte Zeit um unser Geld zu verdienen, einen äußerst unkollegialen Touch.
Bitte lassen Sie uns deshalb auf diesem Wege mitteilen, dass wir in allen gemeinsamen Fällen so lange mandatiert sind, wie wir Sie nicht vom Gegenteil informieren. Schreiben Sie das irgendwo in Ihr Adressverzeichnis zu unserer Kanzlei. Dann können Sie sich Bearbeitungskosten und Porto sparen.
Falls Sie allerdings solche Briefe schreiben, um Ihrer Partei Aktivität vorzugaukeln, schmeißen Sie diese nichtssagenden Briefe an uns doch einfach in den Müll. Wir haben nichts dagegen.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
RAe Udo Vetter & Annette Mertens
Ist Ihnen das nicht 75 EUR für eine negative FK wert?
Großartig! Das drucke ich mir aus, rahme es ein und hänge es über meinen Schreibtisch.
"…unseres liebevoll gestalteten Ablehnungsschreibens…"
das ist ja fast schon lyrik. :)
Ja, diese Anfragen der Kollegen Haas & Co. sind nervig. Wir antworten darauf gar nicht. Das wird einfach abgeheftet. Allenfalls wird das Schreiben mit einem handschriftlichen Hinweis auf § 12 BORA zurückgefaxt. Das bearbeitet und unterschreibt ja nicht einmal ein Rechtsanwalt persönlich (weshalb wir auch grundsätzlich die Berechtigung einer 1,3 Geschäftsgebühr in Abrede stellen). Sollte sich die Kollegen dennoch direkt an unsere Mandanten wenden, erhält die zuständige RA-Kammer einen Brief.
Seit wir einen Anwalt beauftragt haben, weiß ich die Anwaltslyrik auch zu schätzen. Nach wie vor mein Lieblingssatz: "Und nun kurz bewusst für Sie zum besseren Verständnis langsam geschrieben …" ;-)
Volltext: http://tinyurl.com/ckxlr6
r.
Ein bisschen tröstlich, dass diese Inkassohansel auch auf anwaltliche Kommunikation genauso sphexisch reagieren wie auf Mitteilungen von ihren Schuldnern.
Sehr schön.
Nur ob sie das lesen werden? ;)
"Es würde also völlig reichen, wenn Sie die Unterlagen lesen."
Nein. Lesen alleine reicht nicht. Lesen UND Verstehen ist angesagt. Ich weiß, bei manchen Menschen ist letzeres ein fast schon unverschämt hoher Anspruch…
Am besten finde ich das zwanglos eingeworfene, herrlich juvenile, den Text sehr schön strukturierende
Hallo?
Haas & Kollegen, ein Anwaltsbüro, dass sich jegliche Abneigung sauer erarbeitet hat und diese mit Freude pflegt. In einem ähnlich gelagerten Fall (nicht existente Forderung in dreistelliger, fast vierstelliger Höhe vom rosa Riesen) gehen von den Herrschaften seit Jahren immer mal wieder Briefe bei mir ein, die dann konsequent zur Wohnungsbeheizung genutzt werden. Interessant war, als die Herrschaften versuchten einen Gerichtsvollzieher einzuschalten, der sich nach kurzem Gespräch mit mir weigerte den Auftrag auszuführen und formal Beschwerde beim örtlichen Amtsgericht einlegte, wie sowas denn durchkommen könnte *g*
Sehr schön geschrieben, leider vergebene Mühe.
Touch? Ich würde sagen: Touché!
Das sind wahrscheinlich falsch programmierte Roboter und keine Menschen mehr. Ich kann mir auch ausmalen, daß im Falle einer Unterschrift der Unterzeichner den Inhalt gar nicht gelesen hat.
Absichtlicher oder freudscher Verschreiber in der Überschrift? :-)
@10 (Marco)
Nicht ganz vergebene Mühe. Mal wieder ein Eintrag, der über Google und Co. zum Namen der Kanzlei zu finden ist und somit zur leichteren Aufklärung zu der Person und dessen Geschäftspraktik beiträgt.
Ehre, wem Ehre gebührt.
Herr Vetter normalerweise nennt man(n) sich doch nie zuerst und außerdem heißt es doch immer Ladies first oder muss das so sein, weil Ihnen die Kanzlei gehört?
Davond abgesehen: Super Text, es ist schon eine nervenzehrende Arbeit bei solcher Ignoranz und Sturheit ruhig zu bleiben und keinen Brief zu verfassen, der vor üblen Beschimpfungen nur so strotzt. Das wollen die Provokateure ja um einen wegen Beleidigung zu verklagen, das wäre dann mal eine Klage die Hand und Fuß hätte anstatt diesem Pseudo Inkasso Gedöns!
In einem Verfahren, in dem eine andere große, sehr bekannte Inkassokanzlei als Klägervertreter tätig war und eine 1,3 Geschäftsgebühr für ihre außergerichtlichen Bemühungen (Standardmahnung) begehrte, haben wir in der Klageerwiderung behauptet, daß dort kein einziger Rechtsanwalt mit der Bearbeitung der Inkassomandate betraut sei, sondern es sich nur um computergestützte Standardschreiben handele, die allenfalls die Sekretärin durch Knopfdruck am PC veranlasse, die aber nie ein Anwaltsauge gesehen hätten. Zum Beweis haben wir sämtliche Rechtsanwälte der Kanzlei als Zeugen benannt.
Konsequenz: sofortige Klagerücknahme. Die Beweisaufnahme wollte man sich offenbar ersparen…
Bei den ganzen Onlineservices welche die auf ihrer Homepage haben, könnten die doch auch noch ein Mandat-besteht-nicht-mehr-melden-Formular machen.
Zuerst dachte ich, ich hätte "Reiner Hass" gelesen. Würde ja auch irgendwie passen….
Starke Ansage!
@ 17 jay:
Eben, das ist das, was hier aufkommt.
Mal wieder ein Blogeintrag, der einen zum Lachen brachte. Hatte bisher nen nervigen Tag, aber dieser "Brief" hat das wieder ausgebessert.
Doof ist es natürlich nur, wenn man selbst mit solch einer Kanzlei zu tun hat. Als Außenstehender kann man aber immerhin über die hiesige Reaktion gut lachen.
Danke :)
"Doof ist es natürlich nur, wenn man selbst mit solch einer Kanzlei zu tun hat."
Nein – dann weiß man dank des Eintrages, daß man die nicht ernstzunehmen braucht.
Ignorieren kann man die auch als juristischer Laie.
Auch schön als Antwort wäre gewesen:
"Bis zur Vorlage einer zeitnah ausgestellten Vollmacht sehen wir Ihr Schreiben als gegenstandslos an".
Rechtsanwalt Rainer Haas & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH? Sind das nicht die Jungs von der T-Com? Oder liege ich falsch?
Rainer Spass.
Ich habe sehr gelacht.
Sehr schön geschrieben. Ein netter Wochenausklang.
Wenn man sich dann noch die Seite des Betroffenen ansieht und dort liest:
Wir verstehen uns als serviceorientierter Dienstleister mit hoher Branchenkompetenz insbesondere für große und mittelständische Unternehmen mit hoher Anzahl Privatkunden.
muß man dann doch mehr als nur schmunzeln.
Wobei… ich habe nachher noch einen Mandanten und wenn ich hier mit so einem Grinsen sitze, meint er vielleicht, ich nehme ihn nicht ernst (genug).
Richtig so! :-D Habe mich eben wahrlich weggeschmissen!
@25anwalt-in-mol.de
Falls der Mandant das denkt, zeige ihm das Blog. Dann wird das zum Gemeinschaftlichen Grinsen und alle sind glücklich ^^
Naja, der Schriftsatz wirkt nicht gerade sonderlich professionell, dafür ist er aber auf jeden Fall amüsant zu lesen.
"Sollte sich die Kollegen dennoch direkt an unsere Mandanten wenden, erhält die zuständige RA-Kammer einen Brief."
Warum erst dann? Warum geht nicht jedes sinnlose Schreiben in Kopie an die Kammer? Krähenprinzip?
Rainer Hass? Ist ja fast so gut wie Klara Sprudel … ;)
Warum nicht ein CC an die Auftraggeberin jener Kanzei mit hervorgehobenem letzten Absatz ?
Mist, mit denen hatte ich auch schon mal zu tun, viele viele Jahre haben die mir gschrieben. Ging nicht um viel aber die hatten nen Titel (wie auch immer das gelaufen ist), habe irgendwann mal bezahlt. Hätte mir vielleicht doch einen Anwalt nehmen sollen.
habe bereits dreimal gegen dieses inkasso eine negative feststellungsklage erhoben. der inhalt der klage war jeweils, dass die forderung nicht bestehen würde. es gab jedes mal ein versäumnisurteil. einmal musste sogar der gerichtsvollzieher für eine zwangsvollstreckung wegen den kosten beauftragt werden. seit paar monaten ist jedenfalls ruhe.
Seiler & Kollegen, auch eine nette Kanzlei.
Fordern einfach mal irgendwas für T-Online von mir, dabei war ich dort nie Kunde. Ist aber schon ein paar Jahre her. Haben sich dann auch nicht mehr gemeldet nachdem ich 2x geschrieben hatte das es bei mir nichts zu holen gibt.
Dieser Brief ist doch aus reinem Hass geschrieben worden!
@31: Oder Claire Grube!
"Sehr geehrter Herr Hass,
zu Ihrem erneuten Schreiben teile ich Ihnen wie folgt mit:
Inhaltlich sind spätestens seit dem Schreiben vom 14.9.2008 alle Argumente ausgetauscht. Darauf hatte ich Sie bereits mit den jeweils gleichlautenden Schreiben vom 12.10.2008, 23.12.2008, 14.2.2009 und 21.3.2009 hingewiesen und Sie zur Einreichung der lange angekündigten Klage aufgefordert.
Auf meiner Seite entstehen erhebliche Kosten und Mühen bei der Bearbeitung Ihrer maschinell erstellten und völlig zweckfreien Mitteilungen, die ich nicht mehr gewillt bin, zu tragen.
Deshalb werde ich AB SOFORT eine Bearbeitungs- und Archivierungsgebühr von 35 Euro pro Schreiben erheben, sofern keine neuen Sachverhalte vorgetragen werden. Mit der Zusendung des nächsten Schreibens erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden. Als Zahlungsfrist merke ich mir 4 Arbeitstage vor, dies ist die gleiche Zahlungsfrist, die Sie mir in Ihrem Schreiben vom 22.12.2008 gesetzt haben.
Ich kündige bereits jetzt an, bei Zahlungsverzug unmittelbar einen Mahnbescheid gegen Sie zu beantragen. Die damit im Zusammenhang stehenden Kosten müssten Sie ebenfalls tragen.
MfG"
Wenn die Kanzlei sich Versäumnisurteile aufdrücken lässt, könnte ich mit einem Mahnbescheid vielleicht auch Glück haben?
Einfach nur brilliant. Darf das allg. verwendet werden ?
Hass ist so ein hartes Wort. Aber irgendwie noch nicht annähernd hart genug, um auszudrücken, wie sehr die "Kollegen" Hass, Guentha oder van Grevenreith und Konsorten diesen Rechtsstaat belasten. Anwaltskammern, tut was. Setzt dem Wahnsinn ein Ende.
Und Bürger: Wehret den Anfängen, mandatiert keine Abmahn-Anwälte!
Klug gesprochen, leider steht an Abmahnanwälten nicht Abmahnanwalt dran. Vielleicht mal abgesehen von diesem Rechtsanwalt Feil aus Hannover, der schon lange nicht mehr erwähnt wurde.
Das wärs dochmal, Fachanwalt für Abmahnwesen.
apex
Ich finde das Schreiben des Hr. Vetter gut und der Situation angemessen.
Mit einer Ausnahme!
Das Wörtchen "kollegial" würde ICH keinesfalls verwenden, der Verfasser des obigen Schreibens hat wohl eine bessere Erziehung als ich genossen :)
@26, erfurtehr LG.. keller der perversionen? ich schmeiss mich weg…. :P
Ich hab' auch so ein Ding von Haas am Laufen: Unberechtigte Forderung von Talkline aus 1999. Anfangs habe ich die Schreiben beantwortet und den Sachverhalt versucht darzulegen. Als offensichtlich wurde, dass meine Schreiben nicht gelesen wurden, habe ich nicht mehr geantwortet.
Trotzdem kamen weiterhin regelmäßig Schreiben mit Forderungsaufstellungen, hin und wieder auch mal ca. 15 Seiten Rechnungskopien und Ende 2005 dann der Mahnbescheid (Upps, das war knapp).
Seitdem kommen nun wieder Schreiben, wieso ich denn wohl dem Mahnbescheid wiedersprochen habe und dass man bald klagen werde.
Ende 2007 kam dann ein Brief, dass man sich darauf einlassen würde, die Forderung auf 250 EUR zu reduzieren, wenn ich sofort zahlen würde. Danach noch enttäuschte Schreiben, wieso ich auf den Vergleichsvorschlag nicht eingegangen bin und weitere Forderungsaufstellungen. Jetzt muss es also bald mal losgehen mit der Klage oder das Thema hat sich erledigt.
ABER: Was ich mich frage: Ist das überhaupt zulässig, immer wieder neue Briefe zu schicken und in den Forderungsaufstellungen neben den Verzugszinsen alle diese Schreiben in Rechnung zu stellen? Dazu kommen noch Adressermittlungen und anderer Schnickschnack (bin seit 2000 zweimal umgezogen).
Also, was wäre, wenn es in so einem Fall zur Verhandlung käme und die Hauptforderung als berechtigt anerkannt würde?
Wäre dann die Nebenforderung von inzwischen über 500 EUR in Anbetracht der Hauptforderung von nicht einmal 200 EUR rechtens?
Darf ein Anwalt so ein Verfahren über fast 10 Jahre verschleppen und die ganze Zeit über Kosten erzeugen?
@ U.V. – Fragen Sie doch einfach lapidar in Wochenabständen nach, ob Hr Haas seinen Mandanten noch vertritt und ob der immer noch an dieser lächerlichen Forderung festhält.
Mein Rechsstreit mit Haas und Konsorten war ähnlich gelagert wie bei Kommentar 46. Nach fünf Jahren zerrten mich die Jungs wegen einer unberechtigten Forderung von Premiere vor das Amtsgericht. Da ich den Richter vorher mit den erwirkten Urteilen gegen Premiere, u.a. von der Verbraucherzentrale, versorgt hatte, war für mich klar, daß die Gerechtigkeit seinen Lauf nimmt und Haas und Premiere nicht noch für ihr Geschäftsgebahren belohnt werden. Doch es kam anders: Die Richterin fällte Urteile im Akkordtempo und entschied einfach nach Sachlage: Ich konnte nach fünf Jahren nicht mehr hundertprozentig nachweisen, daß ich alle Kündigungschritte vollzogen hatte und war somit der Dumme. Der Trick von Premiere ist dabei fast unschlagbar: Sie gaben zwar zu, daß ich gekündigt hatte, aber den Erhalt einer sogenannten Smartcard wollten Sie nicht bestätigten. (Tausender solcher Karten sind angeblich nie bei Premiere angekommen). Der absolute Höhepunkt: Leuten, die die Smartcard per Einschreiben mit Rückschein geschickt hatten wurde mitgeteilt, daß das Schreiben zwar angekommen war, die Karte sich aber nicht mehr im Umschlag befand. Könnt ihr euch vorstellen, daß bei diesem Horrorerlebnis mein Vertrauen in Justiz und Rechtsstaat einen kleinen Dämpfer bekommen hat?
kloppi, das klingt in der Tat weniger witzig.
Vermutlich ist das genau die Strategie vom Haas: Möglichst lange warten in der Hoffnung, dass die Beklagten nicht mehr alle Unterlagen vollständig haben und irgendwelche Belege nicht mehr beibringen können usw. Gerade bei Klagen gegen Nichtkaufleute dürfte sowas durchaus öfter klappen.
Ich hab' mir daher angewöhnt auch bei vermeintlichen Kleinigkeiten, wenn mir irgend etwas komisch vorkommt, beim Zukleben von Paketen oder Briefen immer noch kurz einen Kollegen als Zeugen hinzu zu holen und ein kurzes Protokoll mit Datum und Unterschrift anzufertigen.
Das hat mir schon zweimal echt geholfen.
Ich find's zwar einen Skandal, dass Richter es glaubhaft finden, man hätte einen leeren Brief per Einschreiben verschickt (welchen Sinn sollte es haben, wenn man den Fristablauf schon bedacht hat, einen leeren Umschlag zu schicken, statt bspw. ein kurzes Kündigungsschreiben beizulegen?) aber man hört ja immer wieder von solchen Urteilen. Und es soll ja Firmen geben, insbesondere im Telekommunikations- und Internetbereich, die pauschal mal gar keine Kündigungsschreiben ohne Einschreiben erhalten und auch nicht selten leere Briefe erhalten haben wollen.
Bestimmt hat ein wahnsinniger Briefträger tausende dieser Schreiben zu Hause liegen…
@44
ironie?
;]
@38: das gefällt mir auch gut. Darf ich das irgendwann mal vielleicht verwenden? ;)
Nettes Impressum:
Mitgliedschaft und Zulassung:
Die Gesellschaft ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Freiburg und als Rechtsanwaltsgesellschaft mit breschränkter Haftung in Deutschland zugelassen.
kloppi, hast du das Urteil "akzeptiert" oder geht es in die nächste Runde?
Zu dieser Richterin schreibe ich besser nichts, will den Blogbetreiber und mich selbst nicht in Schwierigkeiten bringen.
zu 54
der ganze Rechsstreit ist mittlerweile über 15 Monate her, ich musste bisher nur die Gerichtskosten bezahlen.
Hier ist noch einmal zu betonen: Die Richterin hat sich nicht ernsthaft mit diesem meiner Meinung nach Betrugsnetzwerk Premiere-Haas-Infoscore beschäftigt und entschied einfach nach Aktenlage: Unternehmen fordert Geld von einem Kunden, der nicht richtig gekündigt hat. Daß es quasi Geschäftsprinzip ist, nicht mehr aus einem bestehendem Vertrag herauszukommen, wurde nicht berücksichtigt.
Interessanterweise kam von Premiere überhaupt nichts mehr.
Meine Vermutung: Jeder hat in der Zwischenzeit mitbekommen, wie unseriös Premiere mit Kunden umgeht und daß sie mehrmals unmittelbar vor der Pleite standen. Vielleicht hat nicht mal der vor Gericht anwesende Rechtsanwalt oder andere Beteiligte Kohle von Premiere bekommen. Die Marke war ja derartig zerschossen, die mussten sich ja jetzt in Sky umbenennen…
@Verstößt die Nennung des Klarnamens der RAe nicht gegen ihr Persönlichkeitsrecht?
@kloppi: Das deutsche Zivilverfahrensrecht setzt schon voraus, dass Sie zunächst substantiiert vortragen und Ihre Behauptungen dann auch noch beweisen können. Das Gericht hat also nicht von sich aus zu ermitteln. Es wertet nur Ihren Vortrag aus. Was man also irgendwo hören oder mitbekommen kann, ist vollkommen irrelevant.
Das Schreiben ist das perfekte Musterschreiben für diese Art von "Kanzleien" – auch immer wieder erwähnenswert: Fülleborn-Rechtsanwaltsgesellschaft, Hamburg.
@57
natürlich sollte es so sein, wie sie schildern. Formaljuristisch völlig in Ordnung. Das Problem ist m.M nach nur, daß Sie gegenüber der Abmahnmaschinerie PIH (Premiere-Infoscore-Haas) als Beschuldigter gelten und die Tricks, die angewendet werden, um Kunden nicht aus Verträgen zu lassen, schon beinahe als "kafkaesk" bezeichnet werden können.
Beweisen Sie, daß die Kündigung die abgeschickt wurde, die Smartcard enthalten hat. Drei Zeugen, der Gegenseite bestätigen Ihnen, daß Ihr Schreiben zwar angekommen ist, daß die für den Kündigungsvorgang entscheidende Smartcard aber nicht dabei war.
Der Richter mag diesen drei Zeugen Glauben schenken, der Kunde, der vermeintlich ein Abo per Einschreiben gekündigt
hat,ist der Dumme.Wenn aber Tausende Fälle dokumentiert sind, in denen Kündigungen "verschwinden", Kundenhotlines kündigungswillige Kunden immer wieder täuschen, Abogebühren trotz Kündigung immer weiter abgebucht werden etc. könnte man auch von systematischer Schädigung der Kunden sprechen. Fragen Sie mehrere Kunden von Pay-TV zum Thema "Premiere" und "kündigung", und Sie wissen was ich meine.
Die Frage ist nur, wie kann systemischer Betrug bewiesen
werden. Auch eine sogenannte "Autocrashbande"
substantiiert Behauptungen,z.B.dadurch,daß immer mehrere Zeugen gleichzeitig zu Lasten eines Beschuldigten aussagen. Wenn aber immer die gleichen Zeugen an unterschiedlichen Orten des Bundesgebietes in diese Unfälle "verwickelt" sind, so sollte ein Richter natürlich irgendwann stutzig werden. Selbstverständlich muss hier natürlich von einer gewissen "Vernetztheit" der Justiz ausgegangen werden, auch stehen die chronische Überlastetheit der deutschen Amtsgerichte einer umfangreichen Recherche entgegen.
Letztendlich muss ein System, daß auf Lügen und Täuschung
der Kunden beruht, zusammenbrechen oder es wird an einem anderen Ort unter einem anderen Namen wieder neu aufgezogen.
Nur als Randnotiz:
Premiere hat über Jahre viel mehr Abonennten ausgewiesen als tatsächlich vorhanden.
Premiere hat sich jetzt in Sky umbenannt.
@Kloppi:
Wenn Sie ein Schreiben verschickt haben und den Zugang des Schreibens beweisen können, dann wird zunächst vermutet, dass das Schreiben auch samt Inhalt angekommen ist. Damit ist der Gegner in der Pflicht nachzuweisen, dass die Smartcard nicht in dem Briefumschlag war.
Wenn dann Zeugen dies vor Gericht Aussagen und dies tatsächlich nicht der Wahrheit entspricht, hätten sie darauf hinarbeiten müssen, die Aussagen als nicht glaubhaft und die Personen als nicht glaubwürdig auftreten zu lassen.
So würde es beispielsweise schon merkwürdig anmuten, dass überhaupt 3 Personen bezeugen können wollten, dass Ihrem Brief keine Smartcard beigefügt gewesen wäre (Bei der Rationalisierung werden sich kaum 3 Personen Ihren Brief angeschaut haben, zumal beim Öffnen kaum 3 Personen dabei gewesen sein werden, sodass mindestens zwei nicht bezeugen könnten, was beim Öffnen in dem Briefumschlag war). Hier hätte man also bei jedem einzelnen Zeugen hinterfragen müssen, wie es dazu kommt, dass er dies überhaupt bezeugen können will. Hinzu kommt, dass sich auch aus dem sonstigen Verhalten von Premiere Rückschlüsse und Fragen an die Zeugen hätten ergeben können. So stellt sich zB die Frage, ob Premiere auf Ihre Kündigung hin, das Fehlen der Smartcard n dem Briefumschlag überhaupt zeitnah gerügt hat…
Soweit Sie aus dem allgemeinen Verhalten von Premiere Kapital schlagen wollten, hätten Sie dieses substantiiert darlegen und eben auch beweisen müssen.
So ist unser Zivilverfahrensrecht angelegt, sonst könnten Sie vor Gericht alles behaupten. Das Zivilverfahrensrecht ist stets zu beachten, auch bei ungeliebten Rechtsanwaltsgesellschaften und Premiere. Dass der Laie dies nicht unbedingt überblickt, ist nachvollziehbar. Deswegen wäre aber auch die Hinzuziehung eines Anwalts sinnvoll gewesen.
Nachdem was Sie bisher geschildert haben, werden Sie eher wegen schlechter Prozessführung gescheitert sein.
@kloppi; nochmal deutlich zu:
"Selbstverständlich muss hier natürlich von einer gewissen "Vernetztheit" der Justiz ausgegangen werden, auch stehen die chronische Überlastetheit der deutschen Amtsgerichte einer umfangreichen Recherche entgegen."
Die Gerichte haben im Zivilverfahren nicht zu rechechieren. Einzig die Streitparteien haben darzulegen und ggf. zu beweisen, was berücksichtigt werden soll.
@62
formaluristisch völlig korrekt.
Natürlich muss ein Richter erst einmal davon ausgehen, daß
Haas und Co. eine völlig ²normale" Kanzlei ist, die stets korrekte Methoden anwendet und berechtigte Forderungen von zahlungsunwilligen Pay-TV Kunden und Internet-Abofallen für grundseriöse Unternehmehn eintreibt…
@Kloppi: Wenn Sie jetzt noch das "formaljuristisch" streichen würden, dann könnte man meinen, dass sie es endlich verstanden haben.
Die Liste der Anwaltskanzleien, welche massenhaft Mahnschreiben für vorgeblich renomierte Unternehmen wie Telekom, Freenet etc tätig sind, ließe sich beliebig fortsetzen (z.B. Seiler & Kollegen, Heidelberg).Eine Beantwortung der MahnSchreiben ist aus meiner beruflichen Erfahrung reine Zeitverschwendung, da auf der Gegenseite der Inhalt schlicht nicht zur Kenntnis genommen wird. Leider fallen zuviele Naturalparteien auf diesen Popanz rein: ein Anwalt hat geschrieben, da wird schon alles stimmen. Irgendwie "arbeiten" die Kollegen? stets nach folgendem Muster:
1. anwaltliches Mahnschreiben mit Ratenzahlungsangebot
2. anwaltliches Mahnschreiben mit Klageandrohung
3. anwaltliches Mahnschreiben mit Forderungsreduzierung als Vergleich
4a. seltsame Stille bis zur Verjährung
4b. Mahnbescheid – Widerspruch durch uns
5. RUHE
6. Endabrechnung bei der Rechtschutz des Mandanten
7. Akte ablegen
8. Akte musste wieder angelegt werden, neuerliches Mahnschreiben des Kollegen PC von der Gegenseite
9. Nachsehen in der Akte, ob wegen des Zeitablaufes bei der Rechtschutz nochmals abgerechnet werden kann.
10a. Geht nicht, Akte weglegen
10b. Geht – also Beratung abrechnen, Porto und Schreibaufwand stehen anderem entgegen
Ist es eigentlich standesrechtlich notwendig, in außergerichtlichen Schreiben an diese Kanzleien ein "mit freundlichen kollegialen Grüßen" als Abschlussformel darunterzusetzen ? Ich bin doch kein Kollege eines Computers, ein "000111010010001001100" müsste doch reichen, oder ?
MfG eines von der Telekom, Freenet, Mobilcom etc und den entsprechenden Kollegen genervter Feld-Wald- und Wiesenanwalt aus dem Osten.
Stefan Schleicher
000111001001
@65
vielen Dank für die Darstellung der Vorgehensweise dieses "Rechtsanwalts". Bei mir ist es ähnlich gelaufen, nur waren es eben die "Kollegen" Haas und Co bzw. deren Abmahnmaschinerie.
Unglaublich viele Fallstricke für einen Ex-Premierekunden oder Abofallennichtbezahler zwischen den Punkten 1 bis 10 b.
Das ganze Abmahnprozedere kann sich wie dargestellt über Jahre hinziehen…
und wenn dann irgendeine Frist versäumt wird oder die Rechtsschutz nicht mehr mitmacht, ist man der Dumme…
Da sich ja offensichtlich diese Maschen bei allen einschlägig bekannten "Rechtsanwälten" wie Haas und Co gleichen, müsste es doch umso leichter sein gegen diese vorzugehen, da so viele Kündigungen eben bei genau diesen "Anwälten" gar nicht zufälllig verschwinden können.
Wie weit können diese "Rechtsanwälte" es eigentlich noch treiben?
kloppi: Bitte nicht "Mahnung" mit "Abmahnung" verwechseln.
Abmahnungen sind im Normalfall sehr viel unangenehmer und teurer als solche Mahnverfahren, zumal wenn Letztere sowieso auf unberechtigten Forderungen basieren.
Also meine Schreiben an Haas und Kollegen wurden gelesen. Ich habe zunächst einmal die Vertretungsberechtigung angezweifelt und die Vertretungsvollmacht angefordert.
Die kam dann auch. Leider nur als Kopie, zudem undatiert, und der Unterzeichner nicht benannt und Name nicht lesbar. Reicht leider nicht, da muss Haas noch nachbessern bevor wir über den Sachverhalt reden.
Freundlicherweise legt Haas auch gerne vorgedruckte "Antwort" Schreiben bei, die man in Fensterumschlägen verwenden kann, um seine eigenen Mitteilungen unfrei zurückzusenden.
LOL .. Wunderbares Schreiben. Danke fürs "sharen".
@35
Mit Seiler und Co hatte ich schon mehrfach das Vergnügen – schriftlich und vor Gericht. Die kürzeste Verhandlung dauerte acht (!) Minuten. Verloren haben sie bisher immer.
Mein Eindruck: Reine Mahnungsmaschinerie, die von irgendwelchen Büroangestellten ohne fachliche Aufsicht betrieben wird. Zur Verhandlung kam ein junges Bürschchen – nun, Anwalt muss er wohl gewesen sein – der dann zugeben musste, dass er noch nicht einmal die Kompetenz hat, die Klage zurückzuziehen. Die Richterin hat ihn in der Luft zerrissen :-)
In einem anderen Fall habe ich auf unberechtigte Forderungen überhaupt nicht reagiert. Auf einmal kam dann ein Schreiben, man müsste jetzt klagen, würde aber gegen Zahlung von 50% das Verfahren einstellen. Einmal kurz gelacht! Nach drei Monaten kam das Angebot mit 40% – danach war Ruhe.
Einer schreibt, was alle denken. Toller Bericht. Viel Glück (uns allen)!
Hallo liebe Leute,
kennt ihr ne Einzugsermächtigung? – na sicher!
Haas kennt sowas nicht :-)
Der droht mir an, (ohne Titel) den Forderungsbetrag einzuziehen. Meine Bankfachfrau war etwas fassungslos und hat mir geraten, ihn anzuzeigen wenn er es wagen sollte…
Entsprechende Mitteilungen hat er per FAX bekommen (der ist mir keine Briefmarke wert).
Das wird lustig
Hallo,
ich bekomme leider auch schon seit mehr als einem Jahr Post von Haas und Kollegen wegen einer angeblich nicht zurückgeschickten Smartcard. Selbst meinen Umzug von Spanien nach Deutschland haben die mitbekommen und nerven mich nun weiter mit immer höheren Summen.
Falls mir jemand weiterhelfen kann, wäre ich sehr dankbar.
Grüße,
Simon
Hallo zusammen,
gestern bekam ich auch ein nettes, computerverfasstes, Schreiben von der Kanzlei Haas&Kollegen wo es um eine Forderung der Viag intercom in Höhe von 984,21 Euro geht.
Ich habe nie einen Vertrag mit der Viag intercom gehabt, noch kann ich mich an eine offene Forderung erinnern.
Die Forderung soll seit 2001 tituliert sein.
Ich stehe seit knapp 25 Jahren in Lohn und Brot.
Wie sollte es seinerzeit also zu dieser Titulierung kommen?
Wieso melden sich diese "Herren" erst nach ziemlich genau 8 Jahren?
Wie sollte ich mich nun verhalten?
Ich erkenne irgendwie immer das selbe Prinzip wenn ich mir dies hier so durchlese…
Kann mir jemand einen Tipp geben?
Danke vorab S.Grund
Der Brief war KLASSE!
Auch ich werde von Haas und Konsorten seit einem Jahr mit Mahnungen, Reduzierten Forderungen, neuen Mahnungen, Mahnbeischeidsandrohungen … bombardiert. Einem RA-Rat folgend bin ich ganz gelassen und antworte jeweils per Fax "Forderung unberechtigt – siehe auch Mitteilungen vom …" dann werden alle bereits gesendeten Faxe aufgeführt. (etwa alle 3 bis 4 Wochen eines) Kopien und Faxprotokolle abheften und aufheben, füllt inzwischen 2 dicke Ordner. Wegen einer unberechtigten Ursprungsforderung von 40 Euro werden die wohl irgendwann (hoffentlich) aufgeben, da Mahnbescheid und Klageverfahren den Wert der Forderung, die wie gesagt auch noch unberechtigt ist, in absolut unangemessenem Maß übersteigt. Wichtig ist laut RA-Rat: immer schön zeitnah wie beschrieben antworten, keine Fristen verstreichen lassen.
Es ist zwar nervig, aber gar nicht zu antworten könnte irgendwann nach hinten losgehen. LG kasimirinda
richtig so langsam nerven die hasen . ostern ist ja noch lange , aber die wissen eben nicht was sie tun .
Hallo,
ich habe gestern auch einen Brief von Haas& Kollegen bekommen. Darin schreiben sie, sie hätten einen Titel der 2006 zugestellt worden wäre. Sagt mir aber absolut nix.
Wie soll ich denn da am besten vorgehen? Zustellungsurkunde anfordern?
Gruß
Christian
Hatte ,vor Jahren,ebenfalls mit Haas zu tun und die mit meinen Schreiben -alle zwei Tage eins-derart zugeballert,das mir ein "angestellter Anwalt" der Kanzlei Haars entnervt zurückgeschrieben hat,das an "einer weitergehenden Korespondenz" von Seiten des RA Haas,kein interesse besteht.Angelegenheit ist verjährt und somit erledigt.Schreiben solcher coleur verursachen -falls noch mal etwas sein sollte- bei mir keineswegs Magengrimmen oder schlaflose Nächte.Wenn erforderlich,schreibe ich solche Leute grundsätzlich mit :" Sehr geehrte Inkassofuzzis", an und sage denen unverblümt,was ich von denen halte.Das ist der beste Weg,um sich vor ungerechtfertigter Papierflut zu schützen.
kennt irgend jemand einen Mitarbeiter in der Kanzlei Hass mit dem Nachnamen ANLAGE?
Den Anderen Namen kann man "vorsichtshalber"? nicht deffinieren!
Ich habe zurzeit auch ein Problem mit diesem Laden. Hatte durch Umzug eine Rücksendung leider etwas später an den Lieferanten zurück geschickt als erlaubt (2 Wochen). Habe aber dort die Situation geschildert und mir wurde gesagt, dass es kein Problem sei und ich den Grund einfach auf den Retourschein kleben solle – hab ich auch so gemacht. Dann kamen zwei Schreiben vom Inkassounternehmen, danach diverse Schreiben von Rechtsanwalt Rainer Haas & Kollegen. Nach einigen Mails an den Lieferanten wusste auch der Anwalt endlich Bescheid, dass die Retour eingegangen ist und mein Konto somit beglichen ist. Nun will er aber noch die entstandenen Inkasso- und Rechtsanwaltskosten haben von über 80 € (die Forderung betrug 40 €). Ein echt klasse Laden….. Was tun?
und ich soll sogar für auskünfte bezahlen, obwohl ich noch keine hatte. ich bezahle jetzt seit 10 monaten in raten meine schulden ab. im dezember bekam ich wieder einen Mahnbescheid. ich wusste nicht wieso.sofort schnellte ich ans telefon rief dort an, und sie sagten mir; sie können diesen mahnbescheid in den müll werfen. es wäre ihnen einen fehler unterlaufen. hähä?????
was machen die denn da?
Meine Mutter bekommt seit 2006 immer wieder Rechnungen und Mahnbescheide von dieser Gesellschaft. Sie soll für einen Service zahlen den Sie nie genutzt hat. Wir legen immer wieder Widerspruch ein, aber es geht so weiter. Wird langsam Langweilig.
Wurde ebenfalls wegen angeblicher Schulden bei Quelle (nie dort bestellt, 2 x im Quelle-Shop um die Ecke gegen Barzahlung gekauft)von Haas… belästigt, richtig massiv. Habe dann meine Forderung aufgemacht (Porto, Telefon, Pauschalen usw.), zu überweisen an eine bekannte gemeinnützige Organisation. Zahlungsbeleg über diese Überweisung angefordert.Alles mit Einschreiben abgeschickt. Bis heute keine Reaktion. Hab gerade Zeit und Lust, werde jetzt versuchen einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen die "Saubermänner" zu erwirken. Ob's Sinn macht? Werde es ja sehen. Hat schon jemand diesbezügliche Erfahrungen?
Irgendwann hat irgendwo mal eine Person eine Telefonnummer angegeben, blöd nur, dass das jetzt unsere Telefonnummer ist. Ständig rufen Inkassobüros an. Heute mal wieder Haas aufm AB. "Frau [vom Computer buchstabierter Vorname] … rufen Sie an unter 01805 …" Ohne Hinweis, dass das 14ct pro Minute kostet!
Meistens laufen die Inkassoanrufe so ab:
Anrufer, Nummer fast immer unbekannt: "Hallo, ist Frau X da?"
Ich: "Wer ist denn da?"
Inkasso: "Wohnt Frau X da?"
Ich: "Woher haben Sie meine Nummer?"
Inkasso: "Wer sind Sie?"
Ich: "Sag ich Ihnen doch nicht. Woher haben Sie meine Nummer und wer sind Sie?"
Inkasso: [klack....tuuuttuuuttuuut]
Das nervt. Ich würde ja gerne den Sachverhalt klären und denen mitteilen, dass das nicht die richtige Nummer ist, aber dafür müssten "die" mir erstmal sagen wer "sie" sind.
Bekommen inzwischen auch Post von Ra Haas & Kollegen.
Darin solle ich die Hauptforderund plus Inkassokosten und deren Kosten bezahlen.
Habe bereits mit dem im Schreiben genannten Mandant gesprochen. Dieser hat in seinen Unterlagen jedoch keine offene Rechnung finden können. Habe die Autovermietung vor exakt 4 Jahren in Anspruch genommen und wurde auch von der Gegenpartei bezahlt (folge eine Verkehrsunfalls).
Jetzt meine Frage:
Ist der Anspruch verjährt? Habe wie oben geschildert NIE post/rechnung bekommen?
Erhebt man Widerspruch und legt den SV dar?
Zahlt man?
@S.Grund: Hmm also irgendwie klingt das sehr komisch … Ich zahle seit langen schon ab auch eine Mahnung von Viag aber ich hatte da auch mal einen Vertrag gehabt.. Aber seltsam ist das schon das der Betrag exat auf den cent genau passt 984,21 € . Ist vlt noch jemand hier der an solch einem Betrag knabbert ??
ist doch erbärmlich, dass google erst alle beschwerdeforen und ,,kampf dem hass“ seiten aufmacht und dann irgendwann mal eine mikrige hompage. kein geld dafür, geht alles für das porto drauf :–))
Ich bekomme auch seit einiger Zeit Post von Kaninchen Und Konsorten. Es geht dabei angeblich um eine Forderung aus dem Jahr 2004 Quelle. Komisch dabei ist nur, dass ich dort nie etwas bestellt habe. Die Forderung beläuft sich auf 1743,81€. Es kam schon anwaltliche Mahnung, Vergleichsangebot, Androhung von Vollstreckunsmaßnahmen und dann seit Monaten nichts mehr. Meine Frage ist: Wie soll ich reagieren? Bis jetzt hab ich mich nicht gemeldet. Bin mir keiner Schuld bewußt. Desweiteren dürfte das ganze so oder so schon verjährt sein. Denn einen Titel hat er bis heute nicht. Macht mir trotzdem irgendwie Angst das ganze. Kann mir nur leider keinen Anwalt leisten. Wie würdet Ihr reagieren?
Die Firma Haas & Kollegen ist uns auch nur zu gut bekannt. Die Fordern sogar noch Rechnungen ein die längst bezahlt sind. Aber zu diesen "sauberen" Anwälten kann man endlos Belege schicken um den Sachverhalt zu klären. Als Antwort erhält man die Forderung erneut, weil sich dieser Saftladen nicht mit seinen Auftraggebern in Verbindung setzt. Es kommt schließlich mal vor, daß sich Zahlungen mit der Forderungsweitergabe an Haas & Co überschneiden. Soll ich deshalb doppelt zahlen? Nein!!! Tu ich nicht. Vielleicht hilft § 263 StGB ( Betrug) Wolle
Hallo, habe eine Frage: Ich hatte bis vor 7 Jahren einen Quelle-Shop. Nachdem ich zur Geschäftsaufgabe eine Prüfung hatte, ergab sich immens hoher Fehlbetrag, der mir bei dem ganzen Durcheinander in den Abrechnungen nicht erklärbar war. Ich hatte durch ewige Fehlbuchungen von Quelle völlig den Überblick verloren. Durch Einschüchterungen von Seiten des Inspektors zahlen wir seit 7 Jahren diesen Betrag ab. Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten, aber wenn ich Eure Einträge lese, ist es vielleicht ratsam, gegen Haas & Kollegen vorzugehen? Gibt es noch ehemalige Shop-Inhaber, die mir helfen können? Ich sehe kein Licht am Ende des Tunnels!
@Wolle: Hallo,habe eine Frage. Ich hatte bis vor 7 Jahren einen Quelle-Shop. Nachdem ich wegen zu geringem Umsatz den Vertrag mit Quelle gekündigt habe, wurde eine Abschlussinspektion durchgeführt, bei der ein immens hoher Fehlbetrag festgestellt wurde, den ich mir nicht erklären konnte. Durch falsche Buchungen und nicht durchführte Buchungen habe ich in dem Durcheinander völlig den Überblick verloren. Durch Einschüchterungen des Inspektors von Quelle (wir hatten ja nie was mit irgendwelchen Forderungen zu tun), zahlen wir seit 7 Jahren an Haas&Kollegen.Da wir uns keinen Anwalt leisten können, sind wir nie dagegen vorgegangen. Langsam wird mir diese Sache aber suspekt, wir können diese Forderungen nicht mehr zahlen. Sollten wir uns doch einen Anwalt nehmen, habe jetzt schon von vielen ehem. Shop-Inhabern solche Sachen gelesen, die den Kampf mit Quelle und Haas aufgenommen haben.
Hallo,
Schade um das schöne Geld was da zum Fenster hinaus geworfen wird. Hier geht es nicht nur um große Beträge. Es fragt sich, ob solche Personen die so etwas ins Rollen bringen, Morgens noch ruhig in den Spiegel schauen können. Bzw Nachts noch Ruhig schlafen können. Arme Menschen.
AZ: S10.1375328.011-21
Wir haben telefoniert vor 3 Wochen mit Frau Ra Reiner ,Fahrkarte konnte innerhalb 2 Wochen nicht gezeigt werden . Kontrolleur hat Vergessen der Zettel wo die Aktenzeichen liegt zu übergeben,ich habe Kopie der Monats Ticket die ich in Dez.2009 gekauft eingereicht.
Bitte nicht mehr uber dieser Thema Schreiben
jaja,der werte Herr Haas.
Ich habe seit einiger zeit öfter post von den Herrschaften.es geht um eine Talklinerechnung,die schon über 10 jahre alt ist.Das kuriose ist,das man sich erst nach 9 jahren gemeldet hat und ich weder Mahnungen noch Rechnungen von Talkline bekam.
Desweiteren bin ich der Meinung,das solche Sachen doch binnen 3 Jahren beim Gericht eingegangen sein müssen,da sie sonst verjährt sind und kein Anspruch seitens der Kläger besteht.So sagte es mir eine Gerichtsvollzieherin.
Was auch sehr merkwürdig ist,das mir niemand eine Auflistung der offenen Telefonrechnung zeigen kann.
Also Anfangs habe ich mal auf die Schreiben reagiert,aber mittlerweile habe ich genug von diesen dubiosen Herrn und lasse es stillschweigend dahinziehen.Bisher hat man mir nur mi Gericht gedroht.Das tun sie schon seit mehr als einem jahr.naja,macht mal ;-)
Hallöchen,
ich quäle mich auch gerade mit Infoscore und Rainer Haas rum!
Ich hatte ab dem 01.05.2007 einen Vertrag bei Premiere abgeschlossen, für 24 Monate.
Leider habe ich versäumt rechtzeitig zu kündigen, worauf sich mein Vertrag um weitere 12 Monate verlängert hat.
In der Zwischenzeit wurde aus Premiere SKY und man teilte mir mit, das mein bestehender Vertrag davon unberühert bleibt.
Soweit so gut. Ich habe dann rechtzeitig zum 30.04.2010 gekündigt.
SKY teilte mir allerdings mit, die Kündigung wäre erst zum 31.05.2010 möglich.
Ich war nicht bereit das zu akzeptieren, da ein Vertrag, der am 01.05.2007 beginnt, 24 Monate läuft und sich um weitere 12 Monate verlängert, ja logischerweise am 30.04.2010 endet.
Sky buchte mit trotzdem die Summe für den Monat Mai ab.
Ich lies es zurückbuchen.
Darauf folgte ein sehr frustrierender Schriftwechsel mit SKY, der sehr einseitig ablief, da SKY nicht ein einziges Mal auf meine Briefe Bezug nahm, sondern nur das Geld forderte.
Ich habe natürlich nicht gezahlt und war bei einem Anwalt der Verbraucherzentrale, der mir Recht gab.
Inzwischen habe ich nun schon einige Schreiben von Infoscore erhalten, mit der Aufforderung zu zahlen.
Auch vom Anwalt Rainer Haas kam schon ein Schreiben mit der Androhung eines gerichtlichen Mahnbescheides und einer Gehaltspfändung.
Ich bleibe aber hart und bin nicht bereit, mich darauf einzulassen.
Aber das Ganze ist schon sehr Nervenaufreibend.
Ich habe von Kollegen gehört, selbst wenn man zahlt geben die keine Ruhe. :- (
LG Merlina
hallo zusammen,
ich finde es recht interessant, wie weit verbreitet die RA-Kanzlei Haas & Kollegen im Internet ist.
Ich selbst bin ebenfalls betroffen und hätt da mal eine rechtliche Frage mit der Hoffnung, das man mir weiterhelfen kann …
ich habe vor fast 3 Jahren eine Couch bei Quelle bestellt, die auch geliefert wurde. Da diese aber mit Mängeln behaftet war, konnten die Fahrer die Couch direkt wieder mitnehmen. Danach haben wir nie wieder was von denen gehört. Wir säßen noch heute auf dem Boden wenn wir auf die warten würden.
Da nun die Couch nie wieder an uns ausgeliefert wurde, versucht nun Haas & Kollegen, den Betrag für diese Couch, die wir nicht haben, geltend zu machen. Die Kanzlei schreibt mich nunmehr seit gut drei Jahren immer wieder mit dem selben Schreiben an das ich zahlen soll. Aber für was ???
Ich habe bei denen eine Abtretungserklärung gefordert, diese ist auch nie bei mir eingegangen. Meine Frau zweifelt sogar den Auslieferungsbeleg an da es sich um sehr schlechte Kopien handelt.
Nun rief mich die Kanzlei persönlich an und droht mir jetzt mit einer Gerichtsverhandlung.
Ich würde mich freuen wenn ich diesbezüglich einen guten Rat erhalten könnte.
Gruß aus Köln
Patrick
Haas & Kollegen. Jaja mit denen habe ich auch zu tun und es ist einfach nur lächerlich. http://sbeadp.bplaced.net/wp/?p=3059
@wutz: @wutz:
hallo auch ich hatte das selbe Dilemma mit dem Inspektor
der alle über den Tisch zieht.
mir wurde auch eine 5stellige Summe angebliche Fehlsumme angelastet. nie eine Aufstellung erhalten, wofür denn ?
auch Quelle muss sagen , wofür sie geld wollen, tun die aber nicht.
habe dann als vergleich und emensen Einschüchterungen seiten dieser Risikomanager heid Brauhaaus und wie sie alle hiessen, eine Vergleichssumme von fast 4000 E bezahlt.
nun fodern sie nach 8 Jahren nochmal eine 5 stellige Summe,
der Wahnsinn hört nicht auf, durch RA Freitag, vorher Nürnberger Ink, eine Filiale von dem hier bezeichneten dubiosen Büro Haas und Kollegen.,
es schreit zum Himmel, wir müssen uns zusammen tun
um dagegen anzugehn.
schon mal was von dem Interessenverband e.v.der Quelle Shops gehört? ist das sicher?
bitte mal antworten – würde mich freuen
mfg
eine leidensgenossin die massiv vorgehen wird gegen diesen Betrug- alles hat mal ein Ende – handeln wir – die Zeit ist reif!!!
Da kommt jetzt noch die debitel/mobilcom als Mandant dazu, man will in einem sogenannten Vergleich 250 von mir.
Habe jetzt auch von den Kollegen :) post bekommen, sie fordern "offene beträge" (mobilcom debitel) vom jahr 2010. bin mir jetzt nicht sicher was ich da machen soll, weil das bei debitel sowieso ein totales durcheinander war. LG M-Ali
Hi, mich interessiert nur eins: wie kann man diese kriminellen Typen stoppen? Da gibt es doch bestimmt Menschen, die vor lauter Angst zahlen… Wir bekamen eine angebliche Forderung der Verkehrs-AG Nürnberg. Ich schrieb diese an, um sie davon in Kenntnis zu setzen und bat um Aufklärung. Sie hat es leider nicht für nötig gefunden, dies zu tun. Schwach! Ob das Quelle, Mobilcom, Verkehrs-AG o.a. ist – unsere Gesetze müssen es doch ermöglichen, diesen KRIMINELLEN das Handwerk zu legen und sie zu bestrafen!!! Sonnige Grüße E.
Liebe Rechtsanwälte,
danke für die Veröffentlichung..besser geht es nicht.
Das die benannte Rechtsanwaltskanzlei nicht so seriös ist, wie sie scheint, ist bekannt. Bin vor Jahren mal auf die reingefallen. Hab seit einem Jahr mit denen wieder Spaß wegen Filmrechten, die ich gar nicht geladen haben kann. War im Urlaub. Erst kam Post von anderen Betrugsrechtsanwälten, dann von dem hier geannten Inkassobüro und jetzt vom der Kanzlei, die Servicemitarbeiter ohen Ende für das Callcenter sucht, da man keine richtige Telefonnummer hat. Widerspruch eingelegt über Rechtsanwalt und jetzt kommt genauso so ein Brief wie oben beschrieben. Das ist geil, so macht man Geld :-)))
Gruß
Tanja
Habe auch schon seit einiger Zeit mit HAAS zu tun. Wegen Urheberrechtsverletzung, verlangt mittlerweile 1500 Euro. Mahnbescheid ist auch bereits eingetroffen. Wiederspruch ist erfolgt und trotzdem kommt noch Post von dem netten Herrn. Mit der Bitte um Gründe des Widerspruchs…. ????? Eine passende Widerspruchsrücknahmeerklärung war gleich dabei. Für wie dämlich hält der einen denn??? Sollte man darauf eine Reaktion zeigen die wahrscheinlich eh nicht gelesen wird? Wenn die Frist versteicht will der gute HAAS die Klage begründen.
Liebe Rechtsanwälte, herrlichen Dank für Ihr Schreiben an den Hass! Wir haben auch schon was tolles geschrieben, hier maql eine Anleitung für jene die sich nicht recht zu Wehren wissen. Als Antwort erfährt man dann, dass man noch nicht geantwortet hätte, jaja, die ominösen Rechtsanwalte versuchen es mit allen Mitteln. Aber hier unser letztes Schreiben, was Haas ignorierte, entweder hat er nichts oder er ist wirklich skrupellos und gehört bestraft:
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Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Rainer Haas,
Ihr Schreiben vom xx.xx.2011 haben wir erhalten und teilen Ihnen hierzu wiederholend und zusätzlich folgendes mit.
Ich habe bis zum heutigen Tage nie einen Vertrag mit der Firma XYZ abgeschlossen!
Auch habe ich keinerlei Rechnungen oder sonstiges erhalten was darauf schliessen liesse. Was ohne irgend einen Vertrag unterschrieben zu haben auch gar nicht möglich ist.
Es wird mit Hinweis auf § 142, 415 ff ZPO und §§ 259,260,666 fff 810 BGB binnen zwei Wochen frist gefordert von allen angeblichen Vorgängen Kopien zu übermitteln und Ihre Originalvollmacht Ihres Mandanten für den Inkassoauftrag gem § 174 BGB ..
Es wird die Herausgabe des angeblichen Titel gefordert, der jedweder Rechtsgrundlage entbehrt zur Vermeidung der Nichtigkeitsklage.
Die BORA sind Schutzgesetze im Sinne des § 823 II BGB. Wird eine Forderung vorgetäuscht ist dies in Ansehung § 138 I ZPO besonders verwerflich und Betrug iS §263 StGB
Der Anwalt mit dem angeblichen Gläubiger- auch ein gegnerischer – hat die Obliegenheit aus § 1 II, III BORA/ Aus CIC; PVV, 826, 823 BGB: . Haftungsansprüche können bei unerlaubter Handlung und Arglist gegeben sein.
Ein Strafantrag bei der STA wäre zusätzlich geboten , vorsorglich wird der Nichtigkeitseinwand mit Anfechtung wiederholt.
MfG
Bernd;Ich habe auch seit einem Jahr mit Haas und Kollegen zu tun
wegen einer Urheberrechtsverletzung die ich aber nicht
begangen habe,aber auch nicht ausschließe das meine beiden Kinder etwas damit zu tun haben könnten das diese aber verneinen.Ich habe inzwischen auch schon Forderungen von 15.000
bis jetzt aktuell 750,00Euro bekommen.Kann mir jemand einen Rat
geben wie ich mich verhalten sollte, denn ich glaube billiger
wird es nicht.Ansonsten habe ich auch schon den ganzen Zammper
durch den alle beschreiben.BIN FÜR JEDEN RAT DANKBAR.BIS DANN
also ich kann jedem nur empfehlen, der ein nettes Schreiben bezüglich erhöhter Transportkosten / schwarzfahren bekommt, freundlich nachzufragen, ob die notierte Ausweisnummer bitte zur eigenen abgleichung zugesandt werden kann…habe ich gemacht.,..komischerweise waren dann alle forderungen gegenstandslos…wie das wohl kommt?
Muss ich denn nun Briefe von dieser netten Kanzlei ernst nehmen oder ist das genauso wie mit der netten "drive2you" oder anderen Abzockern Angelegenheiten?
wir, bzw mein mann hat vor drei wochen post von haas und kollegen bekommen. nach hause zu seiner mutter. eine forderung aus 1998!! war angeblich nicht bezahlt und nun wollte man 1300,- euro von uns haben. mein mann rief dort an und fragte ob das denn nicht verjährt sei. der brief sei versehentlich rausgegangen sagte man ihm. eine woche später hatten wir dann den ganzen spass zuhause mit auflistung welche rechnungen nicht bezahlt worden waren und wann der mahnbescheid kam und 2003 soll es dann eine vollstreckungsklage gegeben haben. nach einem weiteren anruf hieß es jetzt es würde ein titel existieren. mein mann ist selbstständig und wir haben besagten fall tatsächlich in seinen papieren gefunden. mit original einzahlungsbeleg von damals. komischerweise stimmten weder die kundennr bei dem telefonanbieter überein, noch die angegebenen beträge und auch die angegebenen daten der rechnungen passten nicht. nach einem weiteren anruf hieß es…ja das ist ja doof, ist wohl was anderes, hier liegt uns ein titel vor, den müssen wir jetzt mal suchen!!! und dann schicken wir ihnen die kopie. mittlerweile roch das alles für mich sehr nach beschiss. ich telefonierte mit einem anwalt und der sagte mir wir müssten vorsichtig sein, wenn es einen titel gibt. manchmal ist es wohl tatsächlich schonmal passiert dass sowas an einem vorbeigegangen ist (die zehn gelben briefe die man bekommt bevor es einen titel gibt!!)schließlich hat man ja bezahlt und denkt der rest muss einen nicht mehr interessieren.
nach meiner internetrecherche hatte ich mich ja schon auf einen jahrelangen kampf eingestellt. nun fragte ich meinen anwalt ob man es nicht selber rausbekommen kann ob es einen titel gibt. ich solle mal beim zentralen mahngericht versuchen. und zwar dort wo die firma damals ihren sitz hatte. hab ich gemacht..sehr nette menschen dort. haben nix zu uns gefunden. soll aber nicht unbedingt was heissen. aber es müsse ja ein aktenzeichen geben. und wenn sie den titel schon so schnell nicht finden !! müssten sie dass ja haben. also rief ich ganz doof mal wieder bei haas und kollegen an. was ich denn nun schon wieder wolle und was überhaupt für ein aktenzeichen. und jetzt haltet euch fest: als ich die worte zentrales mahngericht über meine lippen gebracht hatte und das ich dort angerufen habe, war mit mal alles anders. wie ich denn auf die idee kommen würde, dass es einen titel gibt. das erledigtschreiben wäre schon fast auf dem weg. sie hätte schließlich ein widerspruch von damals vorliegen (und das wusste mein mann ganz genau, widersprochen hatte er damals nicht). ich fragte sie von welchem mahnbescheid wir denn nun reden. da sagte die dame…ich weiß nicht genau muss ja schon 2005 oder 2006 gewesen sein. da habe ich gesagt..auf ihrer auflistung steht einer von 1999. da hat sie dann gesagt…ach gucken sie mal, so lange ist das schon her. aber wie gesagt das erledigtschreiben geht bald raus und dann mir bitte noch einen schönen tag.
und was soll ich sagen…drei tage später ein schrieb von haas und kollegen: die forderung hat sich erledigt und es liegt kein titel vor. und das ganze ohne dass wir ihnen jemals geschrieben haben. sie haben nie den einzahlungsbeleg gesehen, den wir tatsächlich haben. einfach nur telefoniert und das richtige gemacht und gesagt. und jetzt mal im ernst. dass ist jawohl eine riesengroße sauerei was die da betreiben. kann man denn da gar nix gegen tun??? auch wenn es jetzt für uns gut ausgegangen ist, ohne 1453888 briefe von denen, würde ich mich doch gerne mal beschweren. finde ich schon komisch dass es jetzt mit mal erledigt ist.
Am 16.11.2011 kam ein Schreiben der Kanzlei Freitag und Kollegen aus Nürnberg,
kann man die Kanzlei für voll nehmen?
Vielen Dank im Voraus
August 2011 kamm ein Brief vom Haas wo steht das ich Schwarzgefahren bin. Ich besitze ein JahresAbo. Ich bin nicht kontroliert worden. Angeblich ist jemannd der mich kennt, ohne Farkahrte erwischt und hat meine Daten teilerweise genannt, die Straße mit falsche Hausnummer und ein Vorname und ein Nachbame vom mir(Ich habe doppel Familen und Vorname. Also 4 Namen insgesamt). Der Schwarzfahrer hat vermütlich kein Ausweis oder unteschrifft gezeigt. Der erste Brief vom Haas landete bei mir weil der nette Postverteiler meine Familienname kennt und wollte mir ein gefallen tun. Ich habe beim Haas angerufen und Sie sagten das ich Anzeige gegen Unbekannte erstatten musste um das Ding zu erledigen, habe ich gemacht und Kopie an haas gesendet. Es kommen mehr Briefe. Mit Rückschein habe ich ein letztes Brief geschrieben.
Jetzt will Haas das ich eine Kopie meines Personalausweises zusende um Namenmissbrauch zu überprüfen. Soll ich das tun??
Oder wollen Sie der fehlende beweismittel haben um mich anzuzeigen??.
Wau das nenn ich ein echt tolles Schreiben. Mich würde interessieren ob noch weitere nichtssagende Briefe angekommen sind.
@cram
"Haas & Kumpels" werden solange nerven bis irgendwann ein Richter denen sagt das sie nixs zu melden haben.
Wenn Du nicht kontrolliert wurdest warum solltest Du denen irgendwelche Briefe zusenden? Willst Du mit denen eine Brieffreundschaft anfangen? Nein die haben von Dir nicht zu verlangen, die müssten diejenige/denjenigen anschreiben wer die falschen Daten teilweise angegeben hat. Ich würde denen nicht die Kopie meines Personalausweises schicken, dann haben die ja alle Daten von Dir. Soll er doch zivilrechtlich seine Forderung einklagen. Einfach beim Mahnbescheid an der richtigen Stelle ein Kreuz machen, das Datum oben nicht vergessen, unterschreiben und zurück an das jeweilige Amtsgericht. Am besten aber suche Dir eine Anwalt der sich damit auskennt.
Selbst eine Anzeige gegen Unbekannt hättest Du nicht stellen müssen, dass hätte nach meine Meinung derjenige machen müssen welcher eine Forderung hat/stellt. Und selbst wenn man eine Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei stellt, dann braucht man diese Anzeige nicht als Kopie zu "Haas & Kumpels" schicken.
Die wollen keine fehlenden Beweismittel sammeln sondern Daten die sie irgendwann gegen Dich verwenden können. Eine Anzeige gegen Dich würde nicht viel bringen, denn vermutlich würde diese eingestellt. Aber Klagen könnten die schon, doch dann liegt das Prozessrisiko bei "Haas & Kumpels", denn die müssten diese Forderung/Anspruch beweisen.
Am besten einen Anwalt aufsuchen und er/sie soll dies übernehmen, dann kannst Du nichts mehr falsch machen.