Bereits angewiesen
Die Rechtsabteilung eines großen deutschen Verlages teilt mit:
Die Lizenzgebühr und Ihr Honorar sind bereits angewiesen und ich hoffe, kann es aber nicht garantieren, dass der Gesamtbetrag in den nächsten Tagen auf Ihrem Konto eingehen wird.
Ich hoffe mal nicht, dass das jetzt die Hausbank oder größere Gläubiger nervös macht.
Dann drücke ich mal alle Daumen, dass der Banker die Überweisung gegenzeichnet.
Und ich hoffe mal das Herr Wagner und Sie zu Ihrem Geld kommen…. ;-)
Es geht doch vermutlich um den Fall des vom Verlag urheberrechtsverletzend veröffentlichten Videos. Eine Frage an Udo Vetter: Ich meine mal gelesen zu haben, daß das eigene Urheberrecht erlischt, wenn man seine Videos auf youtube läd und dann an youtube übergehen. Irre ich mich da?
ich glaube es war so das beim hochladen das ganze ding unter freier Lizens steht, also man sein rechte abtritt. Wobei es möglich wäre, dass das editieren eines Videos wieder was anderes ist.
Weder tritt man seine Rechte ab, noch wird das Video automatisch unter eine frei Lizenz gestellt. Je nach AGB räumt man nur dem Plattformbetreiber gewisse Rechte ein, was u.U. auch ein uneingeschränktes Verwertungsrecht sein kann.
Es hätte also passieren können – falls die Youtube-AGB das hergeben – dass der Verlag antwortet mit "wieso, wir haben doch von Youtube eine Lizenz erworben". Aber ich glaube ehrlich gesagt, dass Youtube noch eine Weile die größte Videoplattform im Netz bleiben möchte.
@5: Bis sie genügend Videos beisammen haben, dass sich ein Verkauf lohnt? :P
für mich hört sich das so an, als würde da jemand entgegen allen geschäftsgebarens einen sommerlich frischen ton anschlagen, in dem augenzwinkern vor kleingedrucktem steht…irgendwie ein lichtblick
Angewiesen? Tätigt man jetzt bei der Bank Anweisungen? Und wo sind die Anweisungsformulare?
Ich hoffe auch mal für dich :-)
@3 Das Urheberrecht ist ein höchstpersönliches Recht und kann nicht abgetreten werden. Es verbleibt immer bei der Person welche das Werk geschaffen hat.
Lediglich Nutzungs- und Verwertungsrechte können teilweise bzw. ganz verkauft/verschenkt/abgegeben werden.
@ 8: Auf die Anweisung folgt die Überweisung!
ot: ob die schnepfe auch schon was angewiesen hat, bei dem was die da so saugt? Sozusagen für ihren milliardenschweren Markt:
http://tinypic.com/r/34o4m87/3
;-)
Hmm. War mir mal so, als läge es nicht unbedingt immer am Kontostand. In manchen (vor allem größeren) Firmen und Behörden krakelt man seinen Überweisungswunsch in irgendeine Exceltabelle (die dann auch immer gleich einige Zeit deswegen gelockt=gesperrt ist) und hofft, dass es die Buchhaltung vor Jahresende schafft, etwas damit zu tun.
Falls dazu passende Belege fehlen, unlesbar oder nicht auffindbar sind, stellt sich das oft bereits nach einem Monat heraus, wenn der Zahlungsempfänger in spe schon lange überlegt, ob er wegen der fehlenden Zahlung eine Karriere als Terrorist anstreben soll.
@mugros/8: Man weist die Bank _an_, das Geld zu _über_weisen. (so ungefähr stellt sich das sprachlich dar)