1.8.2009

Dateientausch im Gesetzesverfahren

Auch in Berlin hat man offensichtlich mittlerweile bemerkt, dass auch nationale Gesetze mitunter erst bei der EU ein “Notifizierungsverfahren” durchlaufen müssen. Das Gesetz zur Einführung von Internetsperren gehört dazu.

Das nun doch noch angestoßene Verfahren hat zunächst zur Folge, dass das Gesetz nicht so schnell in Kraft treten kann wie geplant. Eigentlich sollte es mit den Stoppschildern am 1. August 2009 losgehen.

Anscheinend ist man weiter auf verantwortlicher Seite bemüht, keinen denkbaren Fehler auszulassen. Wie jetzt bei der Notifizierung getrickst wird, lässt sich in den Kommentaren eines Eintrags im beck-blog nachvollziehen.

11 Kommentare zu “Dateientausch im Gesetzesverfahren”

  1. theblackflash meint: (1.8.2009 um 22:43) AntwortenReply to this comment

    Gut zu wissen das dieses Land von fähigen Menschen regiert wird, die wenigstens bei einem Teil ihrer Arbeit (Gesetze zu beschließen) absolut Wissen was sie machen.

    Genauso gut werden dann bald die Sperrlisten vom BKA gehandhabt.

  2. MeMyselfAndI meint: (1.8.2009 um 22:51) AntwortenReply to this comment

    Als ich die Überschrift las, dachte ich schon, da hat ein Mitarbeiter im Ministerium versehentlich die Platte seines Dienstrechners P2P-technisch freigegeben… naja… aber Fehler machen alle mal… vor allem dann, wenn man kein Minderleister sein will, und sich die 60h Woche gibt…

  3. Arno Nym meint: (1.8.2009 um 23:42) AntwortenReply to this comment

    Interessant ist auch, dass sie anscheinend nur die deutsche Fassung aktualisiert haben – die englische ( http://ec.europa.eu/enterprise/tris/pisa/app/search/index.cfm?fuseaction=getdraft&inum=1488466 ) ist immer noch der Entwurf mit der Aenderung des Telemediengesetzes. Ich bezweifel, dass es bei anderen Sprachfassungen aehnlich ist.

  4. Muriel meint: (1.8.2009 um 23:44) AntwortenReply to this comment

    Irgendwie beruhigend, dass auch andere diese Erfahrung machen: Wenn in einem Projekt erst einmal der Wurm drin ist, folgt zuverlässig ein dämlicher Fehler dem nächsten. Natürlich beobachtet man das selten mit so viel Genugtuung wie in diesem Fall.

  5. Papa Schmoll meint: (2.8.2009 um 06:36) AntwortenReply to this comment

    Sowas, unter "Notifizierungsverfahren" findet man nichts in der Wikipedia. Seufz. Ach wenn Ihr Juristen doch nur halb so viel Wikipedia schreiben würdet wie die Informatiker…

  6. freeulli meint: (2.8.2009 um 09:25) AntwortenReply to this comment

    Das Sperrgesetz war dann wohl nur die Übung.
    Jetzt geht's ins Eingemachte und wahrscheinlich ohne Fehler aus denen diese Leute wahrscheinlich auch gelernt haben.
    Wenn das nicht nach Zensur stinkt dann weiß ich nicht wie man es sonst nennen sollte.

    http://www.abendblatt.de/politik/article1120772/Kampf-gegen-Schmutz-im-Internet-wird-verschaerft.html

    Ich glaub ich wandere wohl besser aus

  7. DonDin meint: (2.8.2009 um 09:33) AntwortenReply to this comment

    Dann bleibt ja genügend Zeit, noch weitere Anpassungen vorzunehmen. http://bit.ly/Leyen (Artikel MoPo)

  8. KatzenHai meint: (2.8.2009 um 10:27) AntwortenReply to this comment

    War ja zu erwarten.

    http://www.abendblatt.de/politik/article1120772/Kampf-gegen-Schmutz-im-Internet-wird-verschaerft.html (Hamburger Abendblatt)

    Wahrscheinlich kommen zuerst Stoppschilder auf "Gegen-Stoppschilder-Sites", wetten?!?

  9. Duddley meint: (2.8.2009 um 13:28) AntwortenReply to this comment

    Leicht OT aber:

    Ich moechte hier mal einen Gedanken/Ueberlegung loswerden,
    die mich nicht loslaesst, seit ich gehoehrt habe, das die
    Ueberpruefung der Sperrliste beim Datenschutzbeauftragten
    des Bundes, Herrn Schaar und seiner Behoerde, liegen soll.

    <verschwoerungstheorie>

    Herr Schaar hat sich von vornherein dagegen ausgesprochen
    die Kontrolle der geheimen Sperrlisten in seinen Zustaendigkeits-
    bereich zu legen, wurde aber einfach uebergangen.

    Wenn man jetzt annimmt, das der normale Buerger und auch Experten
    der Institution "Datenschutzbeauftragter" ein hohes Mass an
    Vertrauen entgegen bringt (nicht zuletzt, aufgrund der guten
    Arbeit die Herr Schaar leistet), zeigt sich, das die Kontrolle
    der Sperrlisten nur negative Effekte fuer das Amt haben kann.

    Erstens wuerde jede aufgedeckte falsche Einordnung einer
    Webadresse in der Sperrliste auf den Datenschutzbeauftragten
    zurueck fallen und damit das Amt diskreditieren.

    Zweitens wuerde, nach einer gewissen Zeit, jeder das Amt mit
    Zensur in Verbindung bringen (wir wissen wie unser "Medien"
    arbeiten).

    Die Moeglichkeiten, die Sperrliste stichpunktartig zu ueberpruefen
    sind nicht klar. Darf der Ueberpruefer die gesamte Liste sehen
    und die Adressen die er ueberpruefen will selbst auswaehlen
    oder bekommt er nur eine Auswahl vom BKA?

    Warum wird seitens der Politk an der Zuordnung der Kontrolle
    festgehalten, obwohl die Ueberpruefung nichts mit der Kern-
    aufgabe Datenschutz zu tun hat?
    Wir erinnern uns, BJM Zypries wollte alle IPs speichern, die
    auf eine Stoppseite umgelenkt werden und den Strafverfolgungs-
    behoerden zur Verfuegung stellen.
    Hier wird der Datenschutz ad absurdum gefuehrt.

    Das jemand, der sich Vorwuerfen aufgrund dieser Regelungen
    gegenueber sieht (ja, ich weiss, es wurde aus dem Gesetz entfernt
    aber ich verweise auf die VDS), auch das Vertrauen bzw. Achtung
    in den/die Datenschutzbeauftragten verliert, duerfte klar sein.

    </verschwoerungstheorie>

    Das wars

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