Werbeanrufe: Unterdrückte Rufnummer ab morgen verboten

Ab morgen gilt ein verbesserter Schutz gegen unerwünschte Werbeanrufe. Diese sind an sich verboten, doch setzen sich unseriöse (und auch seriöse) Firmen immer wieder darüber hinweg.

Nach dem neuen Recht

– können Verstöße gegen das be­steh­en­de Ve­rbot der une­r­la­ub­ten Te­lefo­nwerbung gegenüber Ve­r­b­rauche­rn künftig mit einer Ge­ldbuße bis zu 50.​000 Euro ge­ahn­det werden. Außerdem wird im Ge­setz klarge­ste­llt, dass ein Werbe­an­ruf nur zulässig ist, wenn der Ang­eruf­e­ne vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbe­an­rufe er­h­alt­en zu wo­llen;

– dürfen An­ruf­er bei Werbe­an­ruf­en ihre Ruf­n­u­mm­er künftig nicht mehr un­te­r­drücken, um ihre Id­en­tität zu ver­schleiern. Bei Verstößen gegen das Ve­rbot droht eine Ge­ld­st­ra­fe bis zu 10.​000 Euro;

– be­ko­mmen Ve­r­b­raucher mehr Möglichkeit­en, Verträge zu widerrufen, die sie am Te­lefon abg­e­sch­los­sen haben. Verträge über die Lie­fe­rung von Zei­t­un­gen, Zei­t­sch­r­i­ften und Illu­strierten sowie über Wett- und Lotte­rie-​Dienstleistungen können künftig wide­rr­uf­en we­r­d­en so wie es heute schon bei allen an­de­ren Verträgen möglich ist, die Ve­r­b­raucher am Te­lefon abg­e­sch­los­sen haben;

– können sich Ve­r­b­raucher durch eine Ne­uge­st­alt­ung der Widerrufsrechte künftig ohne Ang­abe von Gründen re­ge­lmäßig in­ne­r­h­alb von einem Monat von allen anderen te­lefo­nisch abg­e­sch­los­se­nen Verträgen lösen.

Info-Broschüre der Bundesregierung