Via Flurfunk
Stellen Sie sich vor, der Chefarzt ordnet eine Vollnarkose an. Aber die Krankenschwester gibt nur Sauerstoff. Unvorstellbar? Ungefähr wie das, was ich gerade gehört habe:
Die Ermittlungsrichterin lehnt es ab, eine Durchsuchung zu genehmigen. Das versteht der Staatsanwalt, der telefonisch den Antrag stellt, zu 100 %. Er gibt die Entscheidung der Richterin an die Polizei weiter. Aber weil die Beamten schon vor der Tür des Beschuldigten stehen, ignorieren sie das Wort der Richterin und durchsuchen. Spätere Begründung laut Durchsuchungsprotokoll: Gefahr im Verzuge.
Über den Flurfunk habe ich schon vor einiger Zeit gehört, dass sich genau dies hier in der Region zugetragen haben soll. Nun scheint der Fall bei mir angekommen zu sein.
Mal sehen, was die Akteneinsicht ergibt. Eine gewisse Spannung kann ich nicht verleugnen.
Wenn sich das bewahrheiten sollte, wäre das doch ein Traum für jeden Strafverteidiger. Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbewescherden gegen die verantwortlichen Polizeibeamten, die endlich mal nicht abgebügelt werden können.
Und ein Beweisverwertungsverbot sollte da doch auch drin sein.
Mal angenommen, da ist was dran, unter was fiele das dann eigentlich? Missachtung einer direkten Anweisung einer weisungsbefugten Instanz? (Falls es sowas gibt.) Selbstjustiz, da Amts-Anmaßung?
Hat der Staatsanwalt eigentlich schon Anklage gegen die Beamten erhoben?
Mir dünkt, dass Ihr Mandant das Glück hold sein mag, an einen Anwalt gekommen zu sein, dem der Fall doch tatsächlich mehr Aufmerksamkeit zuteil werden lassen wird, wie sonst üblich wäre. Was dann unter´m Strich rauskommen mag, steht auf einem anderen Blatt.
Das ganze "dreist" zu nennen wäre etwas harmlos. Sofern es stimmt ist es eine unglaublich unverschämte Rechtsverletzung, für die der verantwortliche Beamte gefeuert gehört.
Interessant ist in jedem Fall, was der Richter wohl zu den so erlangten Beweisen sagt und was dem Beamten tatsächlich geschieht.
@3: O si tacuisses!
mal ein weiterer beweis dafür, dass unsere polizeibeamten machen was sie wollen. da kann man nur hoffen, dass diesen beamten ordentlich der a**** aufgerissen wird. also herr vetter, tun Sie Ihr möglichstest ;)
Ich würde eher sagen der Chefarzt ordnet Sauerstoff an die Schwester sediert und schneidet nen Daumen ab…
Als Arzt muss ich ueber das von UV gewaehlte Beispiel schmunzeln. Klingt umgekehrt vermutlich so: Stellen Sie sich vor, der Polizeichef ordnet eine vollstaendige Hausdurchsuchung an, aber der Staatsanwalt durchsucht nur das Auto. <hihi>
Könnte mir vorstellen, dass dies doch hin und wieder geschieht.
Wird der Zugriff halt paar Minütchen nach hinten verlegt…
"Konnten leider nicht auf die Antwort warten, haben was Seltsames gehört, einer wollte wohl stiften und komisch gerochen hat es auch…nicht, dass da was abbrennt..bei der Gelegenheit haben wir…"
;)
Kommt Leute, wir hatten nie eine Gewaltenteilung und mit der "Erfahrung" und "Gefahr" macht doch jeder seit Jahren was er will…
Das Selbstbild dieser Polizeibeamten ist erschreckend. Wünschten sich wohl so zu sein wie Jugde-Dredd. Soviel zum Urteil des BGH zur Beweisverwertung durch illegale Durchsuchungen.
Wie intensiv ist eigentlich die Polizeiausbildung bezüglich Gesetzeslage, Polizei- und Ordnungsrecht usw. usf.? Es könnte fast der Eindruck entstehen, dass ein Polizeibeamter nur einen Vormittagskurs am Freitag mit anschließendem Grillen machen muss.
Im Glauben an den Rechtsstaat gehe ich davon aus, dass Sie in diesem Fall einen der Polizisten verteidigen.
Warum überhaupt noch Richter wegen so etwas belästigen? Das BVerfG hat doch mittlerweile geurteilt dass auch die Beweise von rechtswidrigen Durchsuchungen verwendet werden dürfen. Warum um Erlaubnis fragen wenn man gar keine braucht?
Einfach jede Tür eintreten.
Warum sollten Polizisten sich an richterliche Anweisungen halten, wenn Politiker das Grundgesetz mit Füssen treten?
Das medizinische Beispiel von UV ist in der Tat nicht glücklich gewählt. Die Gabe von reinem Sauerstoff (abegesehen von der Tatsache, wenn man nicht gerade eine Kippe im Mund hat) viel weniger riskikoreich als eine Vollnarkose.
Oder soll ich das so interpretieren, daß der Chefarzt losschneiden würde, im Glauben der Patient sei narkotisiert? Da wäre er doch selbst im lobotomierten Zustand spätestens nach dem Aufschrei während dem Hautschnittes informiert.
Bzgl.13:
Wenn sich Legislative und Exekutive disqualifizieren:
Grundgesetz Art. 20 (4) ?
ianal
@14 (Jay):
Kommt drauf an, was der Anweisung vorausgegangen ist.
Unter Einfluss eines muskellähmenden Mittels wird der Patient NICHT schreien (aber Schmerzen haben).
@12: BVerfG hat ausdrücklich die vorgeschobene GiV rausgenommen.
Herr Vetter schreibt: "Mal sehen, was die Akteneinsicht ergibt. Eine gewisse Spannung kann ich nicht verleugnen".
Wieso wird schon jetzt von den Damen/Herren KommentatorInnen ein Stab gebrochen, den sie noch nicht in Händen halten?
Was wäre wohl passiert, wenn der Beschuldigte sich mit Händen und Füßen (oder was sonst noch so greifbar war) gegen die HD gewehrt hätte.
Das Recht dazu hätte er ja gehabt, wenn auch mit wenig Aussicht auf Erfolg.
Armes Deutschland, das hätte tödliche Folgen haben können.
Nun, egal was die Polizisten getan haben: Ich bin bereit, eine Wette abzuschließen, dass es KEINERLEI Konsequenzen für sie haben wird, auch wenn es noch so rechtswidrig gewesen wäre. Es hat in Deutschland nämlich NIE Konsequenzen, wenn Amtsträger (bei amtlichem Handeln) das Gesetz brechen.
Es wäre wundervoll, wenn aus sowas endlich mal zu einem hilfreichen Präzedenzfall (Verwertungsverbot) führen würde. Eigentlich kann das ja nur noch eine Frage der Zeit sein, da zumindest nach dem was man hier mitbekommt die Dreistigkeit ständig zunimmt.
Vieleich hören dann auch die Tatort-Komissare endlich auf, ständig ohne Durchsuchungsbefehl Türen einzutreten. Daran allein kann man ja die grundsätzlich Stimmung gegen so überflüssigen Schnickschnack wie Grundrechte erkennen.
@20 Rangar,
nehme die Wette an, DAS hat Konsequenzen.
@22: Halte dagegen – schon zu oft davon gehört, dass da schlicht _nichts_ passiert aka. Uniform == Narrenfreiheit
Immer wieder schmunzelnd, denke ich bei solchen Meldungen an die Forderung eines Polizeiverbandes nach mehr Achtung und Respekt zurück.
Ach ja hier z.B. http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/06/13/polizisten-fordern-achtung-und-respekt/
Wie es in den Wald hineinschallt so ruft man heraus … oder so ähnlich.
Bleibt doch mal realistisch.
Wenn wegen jedes solchen Mißverständnisses gleich ein riesen Faß aufgemacht würde, womöglich noch mit Prozess und Pi-Pa-Po, dann käme unsere Polizei doch überhaupt nicht mehr zum Arbeiten.
20/4
Wäre der Fall im Krankenhaus nicht, dass der Chefarzt sagt, dass der Patient gesund ist und entlassen werden kann, die Assistenzarzt aber trotzdem operiert?
Was passiert, falls durch ein 'Versehen' dann doch noch eine richterliche Anordnung über die Durchsuchung zu finden sein wird?
Schließlich ist es absolut undenkbar, daß Beamten so völlig 'ohne' durchsuchen, also MUSS es eine richterliche Anordnung gegeben haben. Der 'Fehler' der mangelnden Auffindbarkeit wird sich doch beheben lassen…
Der Flurfunk muss sich irren: Eine Ermittlungsrichterin, die es ablehnt, eine Durchsuchung zu genehmigen? Kann gar nicht stimmen!
Das könnte eventuell diesmal sogar ein Beweisverwertungsverbot ergeben. Eine gerechte Strafe für die Verantwortlichen allerdings eher nicht, und die wäre das wirklich nötige.
Ja, wenn aber doch Gefahr im Verzug war?
Dann muß man doch dem Einsatzleiter hoch anrechnen, daß er einen Richter gefragt hat.
Daß der sich dem Einsatzleiter verweigert, kann doch dem Einsatzleiter nicht angelastet werden. Wo doch Gefahr im Verzug war!
Hatten Sie 2007 nicht mal einen Vortrag zum Thema Hausdurchsuchung gegeben? Da fielen Begriffe wie "kriminalistische Erfahung" und "Gefahr im Verzug". Erklären lässt sich wohl irgendwie jedes Verhalten.
Man sollte das ganze schon in den richtigen Relationen sehen: Ihr Mandant sollte froh sein, dabei nicht noch in Notwehr 20-30 Schüsse in den Rücken abbekommen zu haben.
Wie erleben Polizeibeamte in Deutschland ihren Dienstalltag? Als Hüter von Recht und Ordnung, die immer wissen wer schuldig ist und wer nicht und die sich durch rechtsstaatliche Regularien so sehr gegängelt fühlen, dass sie auch mal gerne fünf gerade sein lassen???
Vielleicht sollte man die Ausbildung und den Dienstalltag umgestalten? Ich wünsche mir Beamte, denen ich vertrauen kann und die ich nicht als potentielle Bedrohung sehen muss.
Gefahr im Verzug ist doch durch das BVerG seit 2001 praktisch ausgehebelt.
Wenn Beamten sich nicht mehr an Grundrechte halten, dann leben wir in einem Willkürstaat. Also leben wir in einem Willkürstaat, in dem Beamte sich einen Dreck für die Rechte interessieren, die sie eigentlich zu schützen haben. Wie deprimierend.
Wie ist die Sachlage am 6.8.09. Polizisten stehen vor einer Tür, zeitgleich wird eine richterliche Anordnung erwirkt die warum auch immer negativ beschieden wird. Die Beamten vor Ort gehen in die Wohnung. Haben wir mehr Fakten???. Ich denke nein.#
Wir sollten vielleicht nicht spekulieren sondern die Fakten abwarten.
Eigentlich sollten solche Vorgänge gesammelt werden um endlich eine "fruit of a poisonous tree" mit öffentlichem Druck durchzusetzen. Otto-Normal Mensch denkt bei Durchsuchungen immer, dass dies sehr selten ist und man durch Art. 13 GG geschützt ist. Der Meinung sind selbst noch Jurastudenten….bis sie ins Referendariat kommen.
Der kann froh sein, dass er nicht erschossen wurde. Aus Notwehr selbstverständlich.
http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/Polizei-erschiesst-14-Jaehrigen-bei-Einbruch-10260771
all cops are beautiful.
@37: Eine Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten "Fruit of the poisonous tree-doctrine" – wie es v.a. in den USA üblich ist – wäre in Deutschland einfach nur – gemessen an den grundsätzen der StPO – systemfremd. Die Unterschiede zwischen dem dt. und am. Strafverfahren lassen "die tree-doctrine" hier nicht zu. In den USA sollen die Polizisten schlicht und einfach diszipliniert werden. Hier zu Lande soll die Rechtsstaatlichkeit des Verfahren gesichert werden. Disziplinarmaßnahmen ergeben sich sowhol aus dem Strafrecht, als auch aus dem Beamtenrecht, siehe nur §§ 340, 343 StGB. Darüberhinaus würde ein einziger Verfahrensfehler das gesamte Strafverfahren lahm legen. Ob das mit dem öffentlichen Interesse an einer umfassenden Strafverfolgung zu vereinbaren ist, kann sich jeder selbst ausmalen.
Der Richtige Weg ist m. E. immer noch die sog. Rechtskreistheorie (BGHSt 11, 213). Eine Interessenabwägung würde hier so oder so zu einem Beweisverwertungsverbot führen, weil der Eingriff in Art. 13 GG hier einfach evident war und so nicht hinzunehmen ist.
So ein Fall ist göttlich!! Schon die Süddeutsche, FAZ und Bild angerufen? Vielleicht muss der Innenminister zurücktreten.
@36
"Wie ist die Sachlage am 6.8.09. Polizisten stehen vor einer Tür, zeitgleich wird eine richterliche Anordnung erwirkt die warum auch immer negativ beschieden wird. Die Beamten vor Ort gehen in die Wohnung. Haben wir mehr Fakten???. Ich denke nein.#
Wir sollten vielleicht nicht spekulieren sondern die Fakten abwarten."
Was für Fakten könnten denn noch interessant sein ? Alles, was die Polizisten wussten, wusste der Richter. Er hat entschieden, dass es nicht reicht für eine Hausdurchsuchung. Und das ist eben seine Entscheidung und nicht die der Polizei. Wenn die dann trotzdem die Wohnung durchsucht, liegt, je nach Mitarbeit des Betroffenen, irgendwas zwischen Einbruch und Nötigung vor.
Wir sollten vielleicht nicht drumrum reden, sondern die traurigen Fakten ansehen !
Endlich – die Polizei ist nicht mehr an Richter gebunden.
Ich finde es nur erstaunlich wie einfach die Polizei sich über Richterbeschlüsse hinwegsetzen kann.
@10: ich habe mal mit einem angehenden polizisten zusammen gewohnt, der sich für die berliner hundertschaft hat ausbilden lassen. er hat vor seinen prüfungen wochen damit verbracht, polizeigesetz und strafprozessordnung zu büffeln.
insofern: ja, das ist bestandteil von deren ausbildung. andererseits kam wohl von den ausbildern auch sowas wie, dass es in der praxis eher selten passiere, dass "gefahr im verzug" widerlegt wird.
Wie alltäglich.
Interessant wäre eine Meldung über eines jener wenigen, ja exotischen Exemplare Polizisten, die wirklich Freund und Helfer des Bürgers und Vertreter des Gesetzes sein wollen.
Ich kannte mal so eine Kommissarin. Innerhalb weniger Jahre hatte man sie rausgemobbt.
Im übrigen ist für die meisten Polizisten nicht maßgeblich, was das Gesetz sagt, sondern womit sie üblicherweise durchkommen.
Dazu fällt mir der Kommentar eines Polizisten auf einer Party ein – er war als Gast eingeladen ;)
- Und wenn ich ein Alkoholproblem bekomme, dann fahr ich eben die Post aus. Und?
Die Begründung 'Gefahr im Verzuge' sollte schon deshalb nicht greifen können, weil Zeit für die richterliche Entscheidung war. Wenn sogar der Zeitpunkt der Durchsuchung nach Kenntnisnahme der richterlichen Entscheidung lag, welche Tatbestände liegen dann vor?
@Udo Vetter,
haben Sie die Akten schon durch gearbeitet?
Wie stellt sich die Sache nach Aktendurchsicht Ihrer Beurteilung nach dar?
@23 Frank Alpeter,
Rangar(@20) hat die Wette angeboten und den Schwanz eingezogen, du hast eingeschlagen, nehme die Wette an: DAS hat Konsequenzen.
Wetteinsatz: eine Kiste Düsseldorfer Altbier (schätze Diebels) incl. Verpackung und Versand…dabei???
Bitte – unbedingt die Folgen posten, und wenns erst in 6 Jahren sein wird. Man erfährt jeden Tag viel im Netz, Folgen sucht man oft vergeblich!!
Flurfunk – was ist das? Soll ich mir jetzt vorstellen, dass die Gespräche zwischen Polizei und StA oder zwischen Richterin und StA abgehört werden? Oder kamen die Beamten freudestrahlend in die Wohnung und verkündeten stolz dem Beschuldigten, dass sie gerade in Sachen richterlicher Anordnung eine Schlappe erlitten haben? Unwahrscheinlich. Bleibt noch die Kristalkugel und das Reich der Märchen. Genau dahin scheint mir diese Geschichte hinzugehören.
@ 59 Flurfunk kenne sie nicht?
Hier wird ihnen geholfen.
de.wikipedia.org/wiki/Flurfunk
Und dadurch kann man viel efahren.
Ach wenn jetzt manche am liebsten gleich Zeter und Mordio schrei(b)en – wie wär's mit abwarten, bis die Umstände geklärt sind?
Es ist durchaus möglich, daß sich nach der Mitteilung "Durchsuchung abgelehnt" etwas geschah. Beispielsweise ein Schuss in der Wohnung fiel. Oder anderes.
Sollte es keinerlei Rechfertigung geben, werden die Verantwortlichen völlig zurecht eins auf den Deckel bekommen.
Aber auch hier gilt das Unschuldsprinzip. Bis die Schuld erwiesen ist.
Solche Hetze, wie sie in einigen Kommentaren abgelassen wird, ist ja noch unter dem Niveau der BILD-Zeitung.
Na, im Zweifel haben doch die Beamten einen süßlich würzigen Duft vernommen, der Drogen erahnen läßt.
Nicht nachvollziehbar. Konsequenzen: keine