10.8.2009

Am liebsten ein Leitz-Ordner

Der Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss hat kinderpornografisches Material besessen. Das streitet er nicht ab. Aber, sagt Tauss, seine Aktivitäten in einem Tauschring seien nicht strafbar gewesen. Er habe im Rahmen seiner Tätigkeit als Abgeordneter gehandelt und versucht, sich über die Thematik aus erster Hand zu informieren.

Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften sind in § 184b Strafgesetzbuch geregelt. Absatz 5 der Vorschrift enthält eine Ausnahmeregelung. Diese Klausel ist verständlich formuliert:

Die Absätze 2 und 4 gelten nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen.

In der eher dürftigen strafrechtlichen Literatur zu dem knappen Satz wird ausdrücklich erwähnt, dass die Vorschrift nicht nur verdeckte Ermittlungen der Polizei erfasst. Vielmehr sei auch die Tätigkeit von Anwälten, Sachverständigen, Ärzten oder Wissenschaftlern umfasst, bei denen der Umgang mit der Kinderpornografie unerlässlich sei.

Die Aufzählung ist nicht abschließend. Das ist unschwer zu erkennen. Wie steht es also um einen Bundestagsabgeordneten?

Der Abgeordnete ist zunächst Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur seinem Gewissen unterworfen (Artikel 38 Grundgesetz). Das ist ein ganzer Tick mehr als bei den gemeinhin als ziemlich frei angesehenen Richtern. Diese sind zwar auch unabhängig, aber immerhin “dem Gesetz unterworfen” (Artikel 97 Grundgesetz).

Aus der Verpflichtung nur gegenüber dem Volk darf man jetzt nicht schließen, der Abgeordnete müsse keine Gesetze achten. Die Gesetze gelten auch für ihn. Sehr wohl kann man aber daraus schließen, dass er einen “dienstlichen”, nämlich einen verfassungsrechtlichen Auftrag hat, dem Volk im Rahmen des parlamentarischen Systems zu dienen. Wobei der Abgeordnete in erster Linie an der Gesetzgebung mitwirkt, also zum Beispiel auch an der Ausgestaltung des Strafrechts. Also zum Beispiel auch an der Frage, ob und wie Vertrieb, Erwerb und Besitz von Kinderpornografie bestraft werden muss.

Dass einem freien Abgeordneten dann auch zugestanden werden muss, sich über die Themen möglichst lebensnah zu informieren, zu denen er Gesetze erlässt, halte ich für naheliegend. Offensichtlich haben auch die Ermittler in Karlsruhe, die gegen Jörg Tauss vorgehen, nicht (mehr) die Neigung, die Ausnahmevorschrift zu ignorieren. Im an den Spiegel geleakten Abschlussbericht, ob von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft bleibt offen, soll stehen, man habe keine Hinweise gefunden, dass das aufgefundene Material im Zusammenhang mit der Abgeordnetentätigkeit von Tauss stehe.

Da stellt sich die Frage, wie solche Hinweise denn nach den Vorstellungen eines Staatsanwalts auszusehen hätten. Ein ordentlich ins Abgeordnetenbüro eingestellter Leitz-Ordner wäre gut, eine Spannmappe mit der Aufschrift “Kinderporno-Ermittlungen” sollte es aber zumindest sein?

Anders gefragt: Sind fehlende Bezüge zur Abgeordnetentätigkeit ein Beleg dafür, dass Tauss privat Kinderpornos gesammelt hat? Oder müsste ihm nicht eher eben dies positiv nachgewiesen werden? Was zählt, wenn es eben in die eine oder andere Richtung keine eindeutigen Belege gibt, letztlich das Wort von Tauss? Und welche Rolle spielt ganz am Ende, wenn es eben nur magere Indizien in die eine wie die andere Richtung gibt, der auch für den Abgeordneten gültige Grundsatz “Im Zweifel für den Angeklagten”?

Kaum tauglich scheint das ebenfalls erwähnte Argument, es gebe keine Belege, dass Tauss die Ergebnisse seiner Tätigkeit veröffentlichen wollte. Natürlich wäre es für Tauss sehr entlastend, wenn sich in seinem Computer der Entwurf eines Berichts an wen und für wen auch immer zu dem Thema gefunden hätte. Aber ist das Fehlen eines solchen Veröffentlichungswillens (Tauss sagt selbst, er wollte nichts veröffentlichen) ein Beleg dafür, dass Tauss nicht “dienstlich” handelte?

Die Strafverfolger in Karlsruhe bewegen sich offensichtlich auf dünnem Eis. Natürlich kann es halten. Sie können aber auch ganz schnell eine frostige Erfahrung machen. Und am Ende als diejenigen dastehen, die nicht nur durch Ermittlungen, sondern auch durch dreiste, kampagnenartige Öffentlichkeitsarbeit einen Menschen ins Abseits gedrängt haben.

Eine im Spiegel erwähnte Tatsache spricht jedenfalls eher für den Abgeordneten Jörg Tauss. 356 Bilder und 59 Videoclips sind nicht die Menge, die man gemeinhin bei Kinderpornokonsumenten findet. Das ist, im Vergleich zu “normalen” Fällen, wenig. Darauf weist Tauss’ Anwalt zu Recht hin.

171 Kommentare zu “Am liebsten ein Leitz-Ordner”

  1. Fincut meint: (10.8.2009 um 18:01) AntwortenReply to this comment

    Noch etwas spricht meiner Meinung nach für Tauss: in den letzten Monaten hat Tauss bewiesen, dass er sehr sach- und fachkundig auf dem Gebiet Internet und IT allgemein ist. Er scheint mir der einzige Bundestagsabgeordneter zu sein, der die Technik und Wirkkreise versteht.

    Ich glaube nicht, dass ausgerechnet ein so technikaffiner Mensch es versäumen würde, seine kranken Sexualneigungen in der "digitalen Welt" gründlich zu verstecken.

  2. piratenwahl meint: (10.8.2009 um 18:09) AntwortenReply to this comment

    In diesem Zusammenhang siehe auch http://www.malte-welding.com/2009/08/10/die-geschichte-vom-guten-und-vom-bosen-kinderpornobesitzer/
    Bleibt für mich die Frage: Ist denn auch der Tausch , also das Anbieten von Kinderpornographie, vom Dienstrecht gedeckt?

  3. Geralt meint: (10.8.2009 um 18:11) AntwortenReply to this comment

    Nicht nur die Menge ist wohl wenig (Welche Mengen sind denn "szenetypisch"?), sondern auch der Umfang selbst. Tauss dazu via Twitter:

    "gerne Beispiel: 59 Videos, die ich haben soll, wären im Schrank relativ viel. 59 Sekundenclips mit einigen MB schon etwas ganz anderes…"
    http://twitter.com/tauss/status/3220694257

    Es mag nach Verschwörung klingen, aber wenn man sich die Umstände der Ermittlungen ansieht, kommen mir schon erhebliche Zweifel ob es da überhaupt darum geht ein (verbotenes?) Verhalten zu bestrafen oder viel eher darum einen ernstzunehmenden Kritiker bequem mundtot zu machen.

  4. Coinflip meint: (10.8.2009 um 18:14) AntwortenReply to this comment

    mal ganz ehrlich:
    365 Bilder und 59 Videoclips finde ich schon recht heftig "um sich zu informieren". Dazu reichen m.E. vielleicht 30-50 Bilder und 5-10 Filme. Zumindest im normalen Porno Bereich hätte man da locker alles abgedeckt…..

  5. Udo Vetter meint: (10.8.2009 um 18:16) AntwortenReply to this comment

    Ich weiß nicht, was für Bilder bei Tauss gefunden wurden. Allerdings reden wir in den meisten Fällen von Bilderserien. Diese Bilderserien alleine sind schon mal 20, 30 Fotos lang.

  6. Andre Heinrichs meint: (10.8.2009 um 18:18) AntwortenReply to this comment

    Wenn ich richtig informiert bin, waren es 356, nicht 365 Bilder, die auf insgesamt drei DVDs gefunden worden sein sollen. Zumindest, wenn ich die Veröffentlichungen im Netz so sehe. Selbst nachgezählt hat Tauss die Dateien wohl nicht. Übrigens stellt sich mir die Frage, wie die Presse dazu kommt, nicht mal 400 Bilder auf drei(!) DVDs seien viel. So eine durchschnittliche DVD bietet dann doch etwas mehr Platz.

  7. Meta meint: (10.8.2009 um 18:20) AntwortenReply to this comment

    > szenetypisch wenig

    Gemeint ist bestimmt "szeneuntypisch wenig".

  8. Fincut meint: (10.8.2009 um 18:22) AntwortenReply to this comment

    Nein, gemeint ist szenetypisch wenig.

    Mal eine andere Frage: Warum ist eigentlich soviel über die Funde und Ermittlung im Falle Tauss bekannt?!

  9. neueruser meint: (10.8.2009 um 18:22) AntwortenReply to this comment

    @#4 coinflip

    ich möchte nur anmerken das die spanne an unterschiedlicher "normal" pornografie doch wesentlich grösser ist als 10 verschiedene filme.

    um sich allein da ein gesamt bild zu machen(so man den möchte und wirklich "alles" sehen möchte was im legalen rahmen ist) bedarf es einiger mehr aufzeichnungen und vermutlich würde nicht mal ein gang zur videothek alles abdecken.

    grüsse

  10. Johann Liebert meint: (10.8.2009 um 18:27) AntwortenReply to this comment

    @8: Gute Frage. Staatsanwaltschaft will wohl Aufmerksamkeit oder sich revanchieren. Glaube gelesen zu haben, dass Herr Tauss schon einmal mit dieser Staatsanwaltschaft zu tun hatte und es positiv für ihn ausgegangen ist.
    Auf jeden Fall nicht die feine Art.

  11. Duke meint: (10.8.2009 um 18:28) AntwortenReply to this comment

    Und doch bleibt letztlich die Frage: Muss man, um sich ein Bild vom dokumentierten Missbrauch von Kindern (ich verwende nicht mehr das Wort "Kinderpornographie", weil es nichts mit Pornographie zu tun hat) zu machen, eine solche Menge an Material sammeln? Selbst wenn 365 Bilder und 59 Videos angeblich in der "Szene" wenig ist (was ist schon "typisch" in einer solchen Szene), finde ich es absolut gesehen wieder viel. Wenn Herr Tauss nichts veröffentlichen wollte, warum hat er das Material dann gesammelt und gespeichert? Außerdem unterscheidet der Tatbestand des § 184 b Abs. 1 StGB in quantitativer Hinsicht nicht. Schon der Besitz eines Bildes ist strafbar. Retten kann Herrn Tauss also nur noch § 184 b Abs. 5 StGB. Aber ist Strafverfolgung nicht Sache der Ermittlungsbehörden? Hätte Tauss nicht bei irgendeiner Staatsanwaltschaft anfragen können und sich in Zusammenarbeit mit diesen Behörden ein Bild machen können? Wenn man nur wissen will, wie dokumentierter Missbrauch aussieht, wäre das die bessere Lösung gewesen.

    Außerdem: Was wollte Herr Tauss denn mit den Bildern? Nachdem er sie gesehen hat, hätte er sie – auch zu seinem eigenen Schutz – löschen können.

    Trotz Ihrer guten und nachvollziehbaren Argumentation, Herr Vetter, insbesondere unter Hinweis auf Art. 38 GG, bleibt für mich ein sehr großes Fragezeichen stehen. Hätte Herr Tauss das von Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG genannte Gewissen angestrengt, hätte er ein anderes Verhalten an den Tag gelegt.

  12. dk meint: (10.8.2009 um 18:29) AntwortenReply to this comment

    Wozu musste Herr Tauss überhaupt solches Material sammeln, wenn er sich informieren will? Er wollte doch wissen, wo es im Netz frei zugänglich KiPo gibt (denn das ist ja das Zeug, wovor wir alle geschützt werden sollen). Wenn es das nicht gibt, hat er auch nichts, was er speichern kann. Wenn er wissen will, wie man sonst an das Zeug rankommen kann, dann muss er ebenfalls kein Material speichern. Wenn er wissen will, ob es eine "Industrie" gibt, dann hätte er sich mal besser mit Spezialisten zusammengesetzt, die ihm bei der Frage behilflich gewesen wären (Strafverteidiger, Gutachter, Staatsanwälte…). Ich fange doch auch nicht an, Leute umzubringen, um zu sehen, ob es – wie es in 211 StGB steht – sowas auch Spaß machen kann. Wer für sich das Privileg herausnimmt, Presse und Öffentlichkeit zu nutzen, der muss auch hinnehmen, dass diese ihren Tribut fordern und am liebsten über jeden Schritt des Verfahrens Bescheid wissen und berichten möchten. Dieser Blogeintrag ist ja ein schönes Beispiel dafür – ich glaube nicht, dass Herr Tauss UV sagt, er möge bitte künftig nicht mehr über ihn schreiben…

  13. Carsten R. Hoenig meint: (10.8.2009 um 18:31) AntwortenReply to this comment

    Bei allem Respekt vor Herrn Tauss:

    Seine Art (und die seines Rechtsanwalts), sich gegen diesen Vorwurf zu verteidigen, insbesondere seine "Öffentlichkeitsarbeit" in diesem Zusammenhang, halte ich für mehr als unglücklich. Macht sie doch ein Einlenken der Staatsanwaltschaft nicht wahrscheinlicher.

    Das Verfahren wird sich wohl durch die Instanzen hinziehen, bis die von Herrn Vetter im OP angesprochene Rechtsfrage höchstrichterlich geklärt wird. Die Chancen liegen bei 50 %, daß die letzte Entscheidung zugunsten von Tauss ausfällt.

    Ob ihm das nützt … über all die Jahre? Weder die Staatsanwaltschaft noch die Medien scheinen die Unschuldsvermutung zu respektieren.

  14. Meta meint: (10.8.2009 um 18:33) AntwortenReply to this comment

    > Nein, gemeint ist szenetypisch wenig.

    "Szenetypisch wenig" heißt: Er hatte so wenig Material, wie es in der Szene typisch ist. Klar ist es möglich, dass das auch so gemeint war. Noch tendiere ich aber zu der Interpretation im Kontext, dass er weniger Material hatte, als es typisch wäre. Also "untypisch wenig".

  15. Torsten meint: (10.8.2009 um 18:35) AntwortenReply to this comment

    Ist die Frage nicht durch Taussens Kollegen geklärt? Indem sie die Immunität aufhoben – haben sie nicht gesagt: Nein, das ist nicht unser Beruf, unser Dienst am Volk?

  16. Hoffmann aus Stuttgart meint: (10.8.2009 um 18:38) AntwortenReply to this comment

    Als Anhänger der Piratenpartei überzeugen mich all diese Argumente, die immer und immer wieder zu Gunsten Tauss aufgefahren werden, nicht so recht. Trotzdem möchte ich die Unschuldsvermutung hochhalten und erlaube mir zu der ganzen Geschichte kein Urteil. Das sollten sich aber auch die Tauss-Verteidiger zu Herzen nehmen – denn was wäre schlimmer als am Ende einen Pädophilen verteidigt zu haben?

  17. Kenzo Temna meint: (10.8.2009 um 18:44) AntwortenReply to this comment

    @16. Cool. Pädophilie ist also jetzt strafbar? So so. Neuer Pädophilie-Paragraph?

  18. neueruser meint: (10.8.2009 um 18:45) AntwortenReply to this comment

    quote:Ist die Frage nicht durch Taussens Kollegen geklärt? Indem sie die Immunität aufhoben – haben sie nicht gesagt: Nein, das ist nicht unser Beruf, unser Dienst am Volk?

    nun,ich denke nicht.
    den dadurch würde sich auch folgendes ergeben finde ich:

    "nein,wir müssen uns nicht näher mit den sachen beschäftigen(internet,zensur,datenüberwachung ectera) und darüber eingehend bescheid wissen obwohl wir darüber gesetze beschliessen."

    so unangehnem ein thema auch sein mag,eine fundierte,fachliche meinung ist nunmal in meinen augen unerlesslich um qualifiziert darüber zu entscheiden.

    grüsse

  19. Torsten meint: (10.8.2009 um 18:47) AntwortenReply to this comment

    neueruser: Vor einer Immunitätsaufhebung sollten sich die Beteiligten eingehend mit den Argumenten und Fakten beschäftigen.

    Aber meine Frage kann ich nach weiterem Überlegen mit "Nein" beantworten. Der Verdächtige wird vom Immunitätsausschuss nicht angehört. Die Abgeordneten konnten seine Einwände nicht ablehnen, da sie sie nicht kannten.

  20. 21ate meint: (10.8.2009 um 18:48) AntwortenReply to this comment

    @16 Hoffmann aus Stuttgart

    Sollten Pädophile nicht verteidigt werden? Und Mörder vielleicht auch nicht? Wie sieht es mit Vergewaltigern aus? Oder Rechtsradikalen? Oder Männern die Ihre Frauen verprügeln?

    Vielleicht hat Udo Vetter selbst schonmal Pädophile verteidigt hat. Das gehört zu seinem Beruf.

    Klingelt es?

  21. Udo Vetter meint: (10.8.2009 um 18:48) AntwortenReply to this comment

    @ Hoffmann aus Stuttgart: Pädophilie ist eine sexuelle Orientierung, die sich Betroffene nicht aussuchen können. Sie ist nicht strafbar. Strafbar ist es, Pädophilie auszuleben.

    Einem Verteidiger, der seinen Beruf ernst nimmt, tut seine Tätigkeit nicht leid. Auch dann nicht, wenn sein Mandant von einem Angeklagten zu einem Verurteilten wird.

  22. neueruser meint: (10.8.2009 um 18:49) AntwortenReply to this comment

    quote:
    denn was wäre schlimmer als am Ende einen Pädophilen verteidigt zu haben?

    in einem rechtstaat?

    ihn nicht verteidigt zu haben bzw die unschuldsvermutung ausser acht gelassen zu haben.

    ist er dessen schuldig was ihm vorgeworfen wird?
    keine ahnung.

    denke ich das er zb im bereich "internet" über sehr viel kompetenz verfügt?
    durchaus.

    grüsse

  23. Hecky meint: (10.8.2009 um 18:49) AntwortenReply to this comment

    @Hoffmann
    Einen Pädophilen nicht zu verteidigen und ihm so seine gesetzlich garantiertes Recht auf ein faires Verfahren und einen Anwalt zu nehmen wäre bedeutend schlimmer.
    So sehr können sie mit dem Herzen nicht zur Piratenpartei gehören, wenn sie einen solchen GG Verstöß begrüßen würden.

  24. KmdB meint: (10.8.2009 um 18:50) AntwortenReply to this comment

    Es steht mir nicht zu Herrn Tauss zu bewerten.

    Zitat aus dem o.g. Artikel:

    "Dass einem freien Abgeordneten dann auch zugestanden werden muss, sich über die Themen möglichst lebensnah zu informieren, zu denen er Gesetze erlässt, halte ich für naheliegend."

    Ich hielte es für naheliegend und zwingend erforderlich, wenn Politiker(INNEN) ™ sich lebensnah über das Internet, Grundgesetz und Menschenrechte informierten ***BEVOR*** sie den Mund öffnen.

  25. Hans meint: (10.8.2009 um 18:52) AntwortenReply to this comment

    Na ja, jemanden, der hunderte von Beschuldigten verteidigt hat, kann man nur schwer etwas entgegenhalten. Ob allerdings die angegebene Menge szenetypsich wenig oder viel ist, ist recht relativ. Ich würde das allerdings als "normale" Menge einschätzen, es sind weder besonders wenig noch besonders viele. Allerdings sind es 4 Datenträger und damit mindestens 4 selbständige Handlungen im Sinne des § 53 STGB, von daher dürfte normalerweise eine nicht unerhebliche – ist natürlich auch relativ – Gesamtstrafe überbleiben. Und die Frage, ob das von Absatz 5 gedeckt ist, dürfte eine interessante Rechtsfrage sein, für deren Beurteilung man nun wirklich die Fakten kennen müßte. Nach dem was im Spiegel steht, mag ich das aber kaum glauben. Alles gespeichert, getauscht und dann leider mit den übrigen Pornoutensilien im Koffer unter Bett vergessen? Und die Polizei von den Ergebnissen auch nicht informiert? Da sind ja schon ehemalige "Quick"-Reporter schlauer.

  26. Kenzo Tenma meint: (10.8.2009 um 18:53) AntwortenReply to this comment

    @21 UV: Zum Glück gibt es den §175 nicht mehr. Das dieser Paragraph überhaupt seinen Weg ins StGB fand.

  27. neueruser meint: (10.8.2009 um 18:54) AntwortenReply to this comment

    @19 torsten

    da stimme ich zu,das sich die beteiligten vorher gründlich über die gründe einer möglichen aufhebung auseinanderzusetzen haben.

    allerdings muss ich leider für mich erkennen,das nach wie in letzter zeit sich diese "fachherren und damen" mit gewissen dingen "gründlich" beschäfftigt haben,das ich ihnen einfach nicht zutraue eine unvoreingenomme meinung zu haben bzw das eine gründliche untersuchung einfach nicht statt findet aus mangel an interesse oder schlicht unwissen.

    grüsse

  28. twain meint: (10.8.2009 um 19:01) AntwortenReply to this comment

    Er will die DVDs auf dem Postwege bezogen haben.
    Da wäre die Frage : "Warum speichert er so viele ab?" , unsinnig.
    Bei den auf dem Handy gefundenen Dateien weiss man nicht ob es Tauschware war und ob die üblicherweise auch gleich zu hunderten getauscht werden wenn die Verbindung nun einmal steht.

    Dann fand man noch einen Koffer voller Pornos mit erwachsenen Darstellern und Sexspielzeug. Das im Koffer mit Sexspielzeug nur Erwachsenenpornos und keine anderen Pornos waren, spricht für ihn.

  29. PeterG meint: (10.8.2009 um 19:03) AntwortenReply to this comment

    "Staatsanwaltschaft will wohl Aufmerksamkeit oder sich revanchieren. Glaube gelesen zu haben, dass Herr Tauss schon einmal mit dieser Staatsanwaltschaft zu tun hatte und es positiv für ihn ausgegangen ist."

    Hier ein Artikel dazu. Demnach hat Tauss damals wohl Dienstaufsichtsbeschwerden gegen am Verfahren beteiligte Finanzbeamte und Staatsanwälte eingelegt:
    http://www.ka-news.de/nachrichten/karlsruhe/Karlsruhe-Steuerhinterziehung;art86,52523

  30. Interessierter meint: (10.8.2009 um 19:05) AntwortenReply to this comment

    @dk (12)
    "Wozu musste Herr Tauss überhaupt solches Material sammeln, wenn er sich informieren will? Er wollte doch wissen, wo es im Netz frei zugänglich KiPo gibt (denn das ist ja das Zeug, wovor wir alle geschützt werden sollen). Wenn es das nicht gibt, hat er auch nichts, was er speichern kann."

    Soweit ich mich erinnere wollte Tauss (nach eigenen Angaben) gerade zeigen, dass das Internet (bzw. genauer das www) nicht so wichtig für die Verbreitung der Kinderpornographie ist, sondern die anderen Vertriebswege herausfinden (Post, MMS, etc.). Und dazu brauchte er selbst Bilder und Videos als Tauschmaterial.

    Ob ich ihm diese Aussage abnehme weiß ich noch nicht, aber für mich gilt bis auf weiteres die Unschuldsvermutung.

  31. CBraess meint: (10.8.2009 um 19:10) AntwortenReply to this comment

    Ist der Besitz der Abgeordnetentätigkeit dienlich ?

    Dem einmaligen Sichten oder auch dem Versuch der Beschaffung (kommt man wirklich so leicht ran, wie alle behaupten ?) würde ich noch als der Meinungsbildung dienlich zustimmen.

    Persönlich würde ich an die Aufbewahrung höhere Anforderungen stellen. Hier sollte schon klar erkennbar sein, dass er dies mehrfach betrachten muss. Viel wichtiger ist aber, wer beruflich mit heiklen Themen befasst ist, der muss sich auch entsprechend verhalten. Was würden wir sagen, wenn es sich anstatt um Kinderpornos um Waffen oder Drogen gehandelt hätte ?
    Wenn die einfach so im Arbeitszimmer rumliegen, dann wäre das auch nicht in Ordnung.
    Aber auch nach paar Minuten grübeln bleiben Aspekte, dass der Besitz dienlich sein kann und damit gilt wie UV richtig sagt: Im Zweifel für den Angeklagten.

    Auch wenn der sorglose Umgang eventuell strafrechtlich nicht relevant ist, moralisch und professionell ist es nicht und dem Gewissen verpflichtet bedeutet doch genau dies. Wer sich auf die Freiheiten als Abgeordneter beruft muss auch die damit verbundene Verantwortung übernehmen und sich daran messen lassen. Auch wenn Herr Tauss vor dem Gesetz nicht verliert, vor dem Wähler hat er es.

    Schade eigentlich, war er doch der einzige, der beim Zugangserschwerungsgesetzt nicht den Weg des geringsten Widerstandes gegangen ist.

  32. derRösrather meint: (10.8.2009 um 19:12) AntwortenReply to this comment

    Man muss sich im klaren sein: Tauss war ein ausgewiesener Fachmann in Internetfragen. Fachleute haben aber in einem deutschen Parlament nichts zu suchen!
    Warum wird Hier so sehr über die Stückzahlen (Bilder/Videos) diskutiert? Wenn ich die Szene der Pädophilen untersuchen muss/will, dann interessiert es zum Beispiel, wie oft tauchen die Täter und Opfer auf? Gibt es einen, mehrere oder viele Filme mit dem gleichen Täter, mit dem gleichen Opfer? Wird das Kind von Film zu Film älter, dann wird über Jahre hinweg missbraucht. Für diese Erkenntnis braucht man eben viele Dokumentationen.

  33. Blogfürst meint: (10.8.2009 um 19:20) AntwortenReply to this comment

    In den Kommentaren zu diesem Beitrag gibt's eine interessante Diskussion
    zum Verbotsirrtum in der causa Tauss:

    http://www.blogfuerst.de/2009/07/gute-aussichten-fur-tauss/

  34. Palladium meint: (10.8.2009 um 19:21) AntwortenReply to this comment

    @11
    Klar, wenn Herr Tauss sich unabhängig informieren will, dann fragt er beim BKA an. Die werden ihm dann ganz objektiv alles erzählen, alle Eigeninteressen zurückstellen und zugeben, dass es doch kaum Kipos im Internet gibt und sie gar keine neuen Befugnisse benötigen. Schließlich sagt das BKA immer die Wahrheit und hat auch noch nie Beweise gefälscht.
    /Ironie off
    Ob das Verhalten von Herrn Tauss jetzt richtig war, das mag ich nicht beurteilen. Aber wenn ich mich wirklich unabhängig informieren wollte, dann hätte ich an seiner Stelle auch keine Alternative gesehen.

    Und was szenetypische Mengen angeht, das kann ich bei Kipo natürlich nicht beurteilen. Aber bei gewöhnlicher Erwachsenenpornographie besorgt man sich solche Mengen in unter 5 Minuten (incl. Recherche).Irgendwo hatte ich auch gelesen, dass sich auf den DVDs nur die Bilder befanden. Die Videos waren alle auf dem wenige MB großen Speicher seines Handies.

  35. Andreas meint: (10.8.2009 um 19:38) AntwortenReply to this comment

    Zu bedenken ist hier, dass Tauss sich schon früher intensiv als Politiker mit der Verbreitung von Kinderpornografie im Internet beschäftigte. Ich möchte hier nur erinnern an <a href="http://www.tauss.de/index.php?nr=1182&menu=809">seine Stellungnahme zum Freispruch von Felix Somm</a> (der wurde seinerzeit als Chef eines ISP in dieser Funktion als Verbreiter von Kinderpornografie angeklagt) oder <a href="http://www.tauss.de/index.php?nr=1061&menu=1">die Stellungnahme zur Sperrungsverfügung der Bezirksregierung Düsseldorf im Jahr 2002</a>. Insofern ist klar, dass er als Bundestagsabgeordneter schon jahrelang vor der Beschaffung des bei ihm gefundenen Materials mit dieser Thematik beschäftigte und unter Berücksichtigung der bekannten Fakten und Stellungnahmen erscheint es mir nachvollziehbar, dass er einige Kontakte zur Szene suchte, um mehr über die Verbreitungswege zu erfahren. Das Problem und das Drama ist nur, dass er dies offenbar ohne Absicherung bzw. juristische Beratung unternahm, so dass es nur eine Frage der Zeit war, bis genau damit seine politische Karriere beendet werden konnte.

    Unabhängig vom Fall Tauss wäre es sehr wünschenswert, wenn mehr Rechtssicherheit für Abgeordnete in solchen Fällen gewonnen werden könnte. Grundsätzlich sollten wir uns glücklich schätzen, wenn unsere Abgeordnete sich unabhängig informieren und dann mit vertieften Kenntnissen ihrem Gewissen folgend an der Gesetzgebung mitwirken. Leider lässt sich das nur selten beobachten.

  36. derRösrather meint: (10.8.2009 um 19:40) AntwortenReply to this comment

    Scheiße, der Tauss und die Emmely hätten sich besser von C.R.H aus B. vertreten lassen sollen. Das ist ja ein über die
    Grenzen Berlins hinaus bekannten Strafverteidiger. Der kann Alles .. außer .. O;-))

  37. hiro meint: (10.8.2009 um 19:51) AntwortenReply to this comment

    1. Ich sehe nicht, warum Herr Tauss sich selbst Kinderpornographie hätte beschaffen müssen, um sich zu "informieren". Ich halte mich für ausreichend informiert, ohne mich in dieser Art strafbar gemacht zu haben. Selbst die Quellen, denen Herr Tauss nach allgemeiner Lesart nicht vertrauen mochte, haben bereits das bestätigt, was er nach allgemeiner Lesart hätte beweisen wollen.

    Letztlich wäre das Interview von Herrn Vetter neulich glaubwürdiger gewesen als ein Herr Tauss, der einen Stapel DVDs aus der Tasche gezogen und von seinen Erfahrungen berichtet hätte – wenn er es denn wenigstens getan hätte.

    2. "Es gibt keinen Beweis, daß es nicht dienstlich war" – stimmt. Aber es gibt zumindest starke Indizien dafür: Die "Ermittungstätigkeit" hat er erst aus dem Hut gezaubert, nachdem das Zeug bei ihm entdeckt wurde. Es bräuchte keinen Leitz-Ordner, um mich davon zu überzeugen, daß es hier um mehr geht als eine Schutzbehauptung – ELBA oder meinetwegen die Eigenmarke von Lidl täte es auch. Oder _irgendwas_, was für ihn spräche, außer den Schreihälsen im Netz.

    3. Immer wieder wird darauf hingewiesen, man habe nicht viel bei Herrn Tauss gefunden. Gleichzeitig lese ich allerorten, wie bewandert er in IT-Themen sei. Truecrypt, anyone?

    4. Ich bin absolut dafür, daß ein Beschuldigter die bestmögliche Verteidigung erhält und alle Rechte wahrnimmt, die ihm dieser "Rechtsstaat" noch läßt. Ich bin jedoch auch absolut dagegen, aus einem Geständigen in der öffentlichen Diskussion einen Unschuldigen zu machen, indem seine Schuld auf die juristische Ebene reduziert wird.

    5. Ja, ich weiß auch, daß ich mich auf den Tauss eingeschossen zu haben scheine. Liegt vielleicht daran, daß ich mal in den Genuß einer Hausdurchsuchung kam, die mir womöglich einer seiner "Geschäftspartner" eingebrockt hat. Danke dafür. Es wäre schon irgendwie nett gewesen, wenn er diese Leute nicht nur unterstützt, sondern tatsächlich der Justiz zugeführt hätte. Aber das stand wohl nicht drin in diesem Auftrag, den das Volk ihm gegeben haben soll.

    6. Herr Tauss hat der Diskussion um Zensur einen Bärendienst erwiesen. Die, die sich eigentlich von ihm distanzieren sollten, nehmen ihn lauthals in ihre Reihen auf und verschlimmern das öffentliche Bild derjenigen, die für Bürgerrechte eintreten.

    Das Bild, das hängenbleibt, ist: Die Zensurgegner sind für Kinderpornographie. Dabei ist es egal, was die Fakten sagen. Und ich bin mir sicher, daß eine der ersten Antworten auf diesen Absatz von einem Piraten kommen wird, der das voller Stolz schlicht leugnen wird.

  38. cuth meint: (10.8.2009 um 20:01) AntwortenReply to this comment

    @33
    War der Verbotsirrtum nicht vermeidbar?

  39. martin meint: (10.8.2009 um 20:06) AntwortenReply to this comment

    wenn ich diese Menge mit meinem eigenen pornoordner vergleiche halte ich es für extrem wenig und würde jemanden der sich jahrelang mit nur 50 handyfilmchen abgibt ein eher schlichtes gemüt unterstellen….ich mein über jahre nur kartoffelsalat mit bockwurst macht doch auch keiner.

  40. Shiraz meint: (10.8.2009 um 20:11) AntwortenReply to this comment

    @ 37 / hiro: "Ich halte mich für ausreichend informiert"

    Sehen Sie, das ist genau das Problem.

  41. Joachim meint: (10.8.2009 um 20:12) AntwortenReply to this comment

    …also ich lasse jetzt mal die Angaben von Herrn Tauss so stehen wie sie zu vernehmen sind, da ich sie weder verifizieren noch falsifizieren kann/will. Wenn ich allerdings Ermittlungen/Forschungen auf einem so heiklen Gebiet anstellen wollte, dann würde ich von Anfang mit einem Notar zusammenarbeiten und Unterlagen, Beweismittel, Erklärungen (auch in eigener Sache) etc. pp. dort hinterlegen…

    Ob das etwas nützen würde .. Wer weiß.. Aber ich denke so hätten meine Angaben im Fall des Falles vielleicht von vorherein ein Fünkchen mehr Glaubwürdigkeit – und darum geht es bei Herrn Tauss ja momentan wohl am meisten.

  42. Blogfürst meint: (10.8.2009 um 20:15) AntwortenReply to this comment

    @39:
    Das ist ja gerade der Knackpunkt.
    Angesichts nicht existenter Rechtsprechung und praktisch kaum vorhandener Literatur zu diesem Aspekt, könnte man sehr stark von einer Unvermeidbarkeit ausgehen.

  43. Marion meint: (10.8.2009 um 20:21) AntwortenReply to this comment

    @hiro

    Ich weiß nicht, ob Tauss schuldig ist oder nicht. Ich glaube es ehrlich gesagt nicht. Aus meiner Sicht spricht dem ziemlich viel entgegen.

    AAABER: Ich finde es verdammt gut, dass die Piratenpartei sich eben nicht von ihm distanziert. Denn das würde für mich bedeuten, dass sie sich verbiegt, je nachdem, was die Öffentlichkeit denkt. Tut sie nicht – gut so.

    Außerdem sind Zensurgegner schon lange vor dem Fall Tauss so dargestellt worden. Da hieß es von einem MdB: "Ich kann ja gar nicht verstehen, wie man etwas dagegen haben kann, dass etwas gegen Kinderpornographie getan wird…" (Wenn mich nicht alles täuscht, war das Pofalla).
    Was reine Polemik war, denn die Zensurgegner haben immer betont, was dagegen zu tun. Und wenn du mich fragst, sogar noch mehr als da aus den Reihen der CDU und SPD gekommen ist.

  44. lawdwarf meint: (10.8.2009 um 20:30) AntwortenReply to this comment

    @hiro
    es ist eine juristische Frage, weil eben nicht jeder Besitz von Kinderpornographie verboten und bestraft wird. Und es geht hier gerade um die juristische Frage, ob ein BT-Abgeordneter an den Tatbestandsausschluss "ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten" berufen kann oder nicht. Dieses ist eine durchaus spannende Rechtsfrage. Zudem ist noch ungeklärt – selbst für den alten 184 StGB (aus dem der Ausschluss kommt) -, ob es ein negatives Tatbestandsmerkmal (so wohl z.B. der alte Schönke-Schröder; "teleologische Reduktion des Tatbestandes") oder eine Rechtswidrigkeitsregel ist.
    Zudem weiss noch niemand, was die Irrtumsfolgen wären, Tatbestandsirrtum, ETB, oder nur Verbotsirrtum…

    übrigens, sind gerade bei Abgeordneten viele Probleme nicht geklärt. Jüngst wurde in Berlin vor dem Strafgericht darum gestritten, wann eine Dienstreise dienstlich ist.

  45. J. S. meint: (10.8.2009 um 20:42) AntwortenReply to this comment

    Was muss ich wieder für ein Schwachfug lesen.

    Wie kann man allen ernstes Mord und den Tausch von kinderpornographischen Medien in Einklang bringen?
    Dieser Vergleich eines Kommentators hier ist ja wohl ziemlich weit von der Realität entfernt, denn Morde werden meist von einzelnen Menschen begangen. Kinderpornographische Materialien jedoch werden in sogenannten Zirkeln getauscht, die im Verborgenen agieren.
    Wenn ein Ermittler nun irgendetwas über die Szene erfahren will, muss er in diese Zirkel. Rein kommt man jedoch nur, wenn man selbst Material anbieten kann, denn es wird hauptsächlich getauscht.

    Warum hat er wohl Dateien von der DVD auf die Platte gezogen?
    Kann man sich das nicht selbst beantworten?
    Der Tausch findet nämlich nicht nur hinterm Bahnhof statt sondern auch in Tauschbörsen oder übers usenet, darknet, etc.
    Er muss dann natürlich etwas anbieten. Und da ist es einfacher, wenn er die Daten auf der Platte hat.

    Und das sind alles Bereiche, die durch diese Sperren gar nicht tangiert werden.

    Und noch etwas, was mich stört. Man geht davon aus, dass Polizeibehörden schon alles richtig machen und ein Abgeordneter somit selbst nicht aktiv werden braucht. Oder er hätte mit BKA oder Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten können.
    Jaja, so einfach kann man es sich nicht machen. Ich bin kein Verschwörungstheoretiker, aber das BKA hat in Gerichtsverhandlungen schon gelogen und das BKA will unbedingt diese Sperren. Wie soll man da noch dieser Polizeibehörde Glauben schenken?
    Und man weiß ja nicht, wer alles in diesen Zirkeln ist. Wenn man sich der falschen Person anvertraut, kann alles auffliegen, und der Aufwand war umsonst (Sachsensumpf).

    Hier gilt ganz einfach: Man kann nur sich selbst trauen.

    Das Problem ist dann nur, dass Besitz und Vertrieb von solchem Material strafbar ist. Somit bedeutet dies, dass man auf Polizei, Anwälten usw. hoffen soll. Fabelhaft!
    Was ist, wenn die Polizei kein Interesse hat, Täter zu verfolgen (weil die Täter vielleicht sogar zu mächtig sind)? Stattdessen verfolgt man nur Konsumenten. Das ist schwach.

    Investigativer Journalismus oder geheime Ermittlungen sind also nicht möglich. Super.

  46. Jimmy meint: (10.8.2009 um 20:51) AntwortenReply to this comment

    Wenn Herr Tauss tatsächlich ermittelt hat, was hat ihn daran gehindert, diese Ermittlungen kurz bei der Bundestagsverwaltung anzugeben. Mit einer solchen vorher abgegebenen Erklärung hätte er sich eine Menge Ärger ersparen können. Auch Gespräche, die er zu diesem Thema mit entsprechenden Mitarbeitern des BKA der LKAs geführt hätte, ließen sich entlastend werten.

    Und noch die Frage vom juristischen Laien: Wenn die Argumentation von Herrn Tauss vor Gericht durchgeht, bedeutet das dann, dass beispielsweise Journalisten auch Kinderpornographie zu Recherchezwecken auf ihren Privatrechnern haben dürfen? Und hätte dieser Herr, wenn er etwas cleverer gewesen wäre, sich ebenso wie Tauss auf Ermittlungstätigkeit berufen können?
    http://npd-blog.info/2006/11/24/sachsen-ermittlungen-gegen-npd-abgeordneten-wegen-kinderpornografie/

  47. E. R. Forderlich meint: (10.8.2009 um 21:04) AntwortenReply to this comment

    Je mehr ueber diesen "Fall" herauskommt, desto offensichtlicher scheint es auf eine Kampagne gegen Tauss hinauszulaufen. Und dass Ermittler, Staatsanwaelte etc. bei diese Thema blind sind, mussten wir gerade hier bei lawblog ja schon oft lesen. Ich wuensche diesen Ermittlern etc. deswegen das von Herrn Vetter angemerkte "frostige Erlebnis".

  48. Selle meint: (10.8.2009 um 21:09) AntwortenReply to this comment

    Die Argumentation ist ja wohl mehr als Käse: "dienstlich" ist einfach nur die öffentlich-rechtliche Version von "beruflich". Wenn der Lidl-Hausmeister über den Parkplatz streift tut er das beruflich, wenn der Schul-Hausmeister das gleiche macht, tut er das dienstlich. Abgeordneter sein ist weder Dienst noch Beruf, er hat darüber hinaus auch absolut gar nix mit der Exekutive zu tun und damit auch keinerlei Befugnisse, seine Meinung auf eine Art und Weise zu bilden, die dem "normalen" Bürger nicht offen steht.

    BTW: Ich finde die hier offensichtliche Festlegung auf "unschuldig" mindestens genauso schlimm wie die andernortige Festlegung auf "schuldig" und würde mich freuen, wenn ein etwaiger Schuldspruch hier akzeptiert werden könnte ohne gleich den Untergang des Abendlandes zu erwarten

  49. Marion meint: (10.8.2009 um 21:09) AntwortenReply to this comment

    @J.S.

    Stimmt! Außerdem war doch der, der sich Christoph nannte von einem Journalisten bei der Polizei gemeldet worden, oder? Und dieser Journalist war auch vorher in diese Kreise eingeklinkt.

  50. Bernhard meint: (10.8.2009 um 21:39) AntwortenReply to this comment

    Weshalb besorgt sich ein Bundestagsabgeordneter Kinderpornos? Nur um darauf hinzuweisen, daß die Vertriebswege eben nicht hauptsächlich das Internet sind? Dazu sind seine Ergebnisse nicht repräsentativ. Die Unterlagen von BKA und anderen Ermittlern denke ich schon. Die geben ja auch her, daß von der Leyen Müll erzählt.

  51. TheBlind meint: (10.8.2009 um 21:42) AntwortenReply to this comment

    Hi !

    Ist das nicht ein Versuch die Piratenpartei in Missgunst zu bringen, mit Hilfe der KiPo gleich mehrere Fliegen mit einen Schlag zu erwischen ? Je mehr man sich mit den Hintergruenden beschaeftigt, umso unwohler wird mir. Leben wir echt in einer Bannanenrepublik oder ist das eine Beleidigung fuer Bannanenrepubliken mit Deutschland vergliechen zu werden ? Auch in anderen Bereichen, bzw. da wo unsere "Eliten" selbstherrlich und mit einem Selbstverstaendnis (>> mir gehoert die Welt, ich bin Gott << Gehabe) handeln, bekomme ich eine Wut die nicht gut sein kann…

    Cu.

  52. TheBlind meint: (10.8.2009 um 21:49) AntwortenReply to this comment

    Hi Bernhard !

    Die Wahrheit liegt irgendwo da draussen… nur mal angenommen, Herr Schaeuble moechte eine Internetzensur einfuehren. Dafuer sucht er Andere, die vorausgehen (was wir ja von Herrn Wagner aus Hessen lernen durften – jemanden aufs Dach schicken und dann die Leiter wegnehmen) z.B. von der Leyen. Natuerlich ist das BKA mit im Spiel (Kommentare des BKA Leiters lassen den Schluss zu). So und nun kommt ein Datenschutzexperte und moechte beweisen, das KiPo ganz andere Vertriebsstrukturen benutzen und das KiPo Internetsperrgesetz nur ein Werkzeug fuers Innenministerium und dem BKA ist. Also das Herr Tauss Frau von der Leyen, Herr Schaeuble und das BKA ans Bein pinkel will. Was glaubst du werden diese Personen unternehmen ?

    Cu.

  53. Torsten meint: (10.8.2009 um 21:49) AntwortenReply to this comment

    TheBlind : Ja, irgendjemand ist ein paar Monate in die Vergangenheit gereist und hat einen SPD-Abgeordneten ganz im Vertrauen dazu bewogen Kinderpornos zu beschaffen. Um die Piraten zu diskreditieren.

  54. hiro meint: (10.8.2009 um 21:50) AntwortenReply to this comment

    @41:
    error: missing argument

    @42:
    Genau mein Reden, auch wenn wir vielleicht zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen: Die Glaubwürdigkeit. Ich habe bisher nur Gründe gefunden, ihm nicht zu glauben.

    @44:
    Die Piratenpartei hat jüngst eindrucksvoll bewiesen, daß sie sich geflissentlich dem "öffentlichen Druck" beugt und sich durchaus von einem Mitglied distanzieren kann. Meine Kritik richtet sich gegen den gewählten Querschnitt der Öffentlichkeit, auf den die Piraten zu hören scheinen.

    Klar, Bürgerrechtlern wurde schon immer vorgeworfen, die Verbrecher zu schützen – "Datenschutz ist Täterschutz" usw. Tauss paßt damit ins Klischee, und die Piraten liefern lautstark die Argumente für's Wahlvolk. Je vehementer sie ihn verteidigen, desto weniger merken sie, wie sie die Partei in der Öffentlichkeit diskreditieren.

    Die anderen (echten?) Piraten hört man leider nicht.

    @45:
    Wer kein Jurist ist, wird eine Schuldfrage nicht auf die juristische Betrachtung beschränken. Ich halte das bei der Diskussion von gesellschaftlichen Themen auch nicht für wünschenswert, wird doch damit die Trennung zwischen Justiz und Gesellschaft nur noch weiter zementiert.

    Genau das ist aber eines der Kernprobleme dieser Diskussion: Auf der einen Seite die "Verteidiger", die stets nur die juristische Seite sehen, auf der anderen Seite die "Öffentlichkeit", die sich nur auf die moralische Seite beschränkt – und die wenigsten sehen beide Seiten.

    Ich erlaube mir, Tauss' Handlungen für moralisch inakzeptabel zu halten, auch wenn ich ihm bei der juristischen Aufarbeitung von Herzen alles Gute wünsche.

    @46:
    Alle mir bekannten Werke des "investigativen Journalismus" – wie schlecht sie auch waren – fanden mit mehreren Beteiligten und vor laufenden Kameras statt. Das Ergebnis wurde stets hinterher den Behörden übergeben, auch wenn der Bericht eindeutig darauf abzielte, deren Unfähigkeit zu brandmarken.

    Im Gegensatz dazu sitzt ein Herr Tauss im stillen Kämmerlein und läßt sich gegen Bezahlung Videos per Mobiltelefon und Bilder per Post schicken, um sie weiterzuverbreiten (Kommentar 46: "Tauschbörsen" als Argument). Ich finde den Unterschied offensichtlich.

    So betrachtet zwei Möglichkeiten: Entweder, ich mag Herrn Tauss nicht, weil er ein Kinderpornograph ist, oder ich mag ihn nicht, weil er so unendlich strunzdoof ist, an ein derart vermintes Thema so unvorsichtig, plump und naiv ranzugehen und auch noch jeglichen potentiellen Erfolg ins Gegenteil zu verkehren, daß mir das Hirn vor blankem Entsetzen schon aus den Ohren quillt.

    Ich glaube übrigens keineswegs, daß Herr Tauss doof ist.

  55. Martin Schröder meint: (10.8.2009 um 21:51) AntwortenReply to this comment

    @Udo
    Welche Strafe kommt Ihrer Erfahrung nach in einem solchen Fall (relativ geringe Menge, günstige Sozialprognose, keine Vorstrafen) auf einen Normalsterblichen zu? Geldstrafe (30-60 Tagessätze) per Strafbefehl?

  56. Marion meint: (10.8.2009 um 21:55) AntwortenReply to this comment

    Thorsten, das hat er nicht gesagt.

    Aber das Verfahren kommt denen wohl sehr gelegen, das ist doch augenscheinlich.

  57. TheBlind meint: (10.8.2009 um 21:56) AntwortenReply to this comment

    Hi Torsten (Namensvetter) !

    Du hast mich nicht verstanden: die Sache ist doch die, im Grunde war das Verfahren eingeschlafen und man konnte davon ausgehen, das es gereicht hat, das Gesetz ist ja im Grunde durch. Nun kommen die Piraten auf und haben wahrscheinlich einen gute Ausgangsposition im Wahlkampf, von der Leyen und der SPD sei Dank. Was liegt naeher, das Ganze wieder aufzuwaermen und so gegen die Piraten zu verwenden. Diese Art und Weise wurde schon bei den Linken benutzt. Es funktioniert immer wieder. Bild und neuerdings der Spiegel stuerzen sich ja genuesslich in die Sache rein.

    War es nicht so, das der betreuende Staatsanwalt ein nahe Verandte von Herrn Schaeuble ist ? Trau schau wem !

    Cu.

  58. Seth meint: (10.8.2009 um 22:11) AntwortenReply to this comment

    @59 der vorsitzende des immunitätendingens ist Schäubles Schwiegersohn…will aber nix unterstellen…so schwer es mir fällt.

  59. Teddy meint: (10.8.2009 um 22:21) AntwortenReply to this comment

    Also wenn ich mich mit so einem heiklen Thema beschäftigen würde dann hätte ich andere leute informiert und ihnen gesagt was ich vorhabe. So hätte ich zeugen für mein handeln.
    Warum hat er das nicht gemacht ? Ist er so naiv ß

  60. Maddenmax meint: (10.8.2009 um 22:26) AntwortenReply to this comment
  61. E.R. Forderlich meint: (10.8.2009 um 22:32) AntwortenReply to this comment

    @62:

    Omfg, so schnell kann's gehen… O_o
    Naja, das groesste Schwein im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant.

  62. Euripides meint: (10.8.2009 um 22:49) AntwortenReply to this comment

    Also ich bin mir jedenfalls sicher, daß es nicht zu den beruflichen oder dienstlichen Pflichten von Ministern oder sonstigen Beamten gehört, im Rahmen einer Pressekonferenz Kinderpornographie vorzuführen.

  63. aussenminister_fischer meint: (10.8.2009 um 23:06) AntwortenReply to this comment

    Erstmal zu den ganzen Verschwörungstheorien: Tauss mag ja ein Fachmann sein, aber was für einen Einfluss hat er denn gehabt? Das war der klassische Hinterbänkler. Außerdem – wenn Tauss etwas einräumt, dann ja nun, dass er sich das Material selbst beschafft hat. Da brechen alle Verschwörungsszenarien mal gleich zusammen.

    Dann weiter:

    1. Wer hat Herrn Tauss den Auftrag gegeben, in der Kipo-Szene zu ermitteln? Nicht die Regierung, nicht der Bundestag, seine Partei nicht und der Wähler auch nicht. Darf ein Abgeordneter sich selbst legitimieren, Straftaten zu begehen, um einen besseren Überblick zu erhalten?
    2. Was wollte er mit diesem Material beweisen? Es wird doch in diesem Blog immer wieder angeführt, dass selbst ein nachweislich kommerziell produzierter Clip nicht beweist, dass es eine Kipoindustrie gibt? Wie sollen dann umgekehrt eine Handvoll privater Bilder beweisen, dass es sie nicht gibt?
    3. Wie abstrus ist es, dass die gleichen Leute, die Vertretern der Regierung bei jeder Gelegenheit unterstellen, Deutschland in die Diktatur zu führen, sich vorbehaltlos mit einer vielleicht denkbaren, aber angesichts des Sachverhalts doch sehr abenteuerlich klingend Ausrede zufrieden geben? Was wäre, wenn sich zb bei Wiefelspütz verfassungsfeindliche Schriften fänden und er würde argumentieren, er habe versucht auf diese Weise die Szene besser kennezulernen? Unschuldsvermutung – bestimmt nicht. Das würde ja genau so gut ins Weltbild passen, wie die Vorstellung vom aufrechten Märytrer Jörg Tauss.
    4. Bei der obigen Argumentation frage ich mich, wie denn überhaupt eine Schuld von Herrn Tauss nachgewiesen werden könnte? Wenn noch zwei DVDs gefunden werden? Oder zählt dann auch immer noch sein Wort? Und gilt das dann nur für Abgeordnete oder darf demnächst niemand mehr verurteilt werden, der sein Wort gibt, die Tat nicht begangen zu haben?

    Ich glaube nicht, dass irgendjemand ein besonderes Interesse hat, Herrn Tauss schuldig gesprochen zu sehen. Es gibt aber offensichtlich viele, die ihn unbedingt für unschuldig halten wollen.

  64. bombjack meint: (10.8.2009 um 23:15) AntwortenReply to this comment

    @52 Bernhard (10.8.2009 um 21:39)
    [...]
    Nur um darauf hinzuweisen, daß die Vertriebswege eben nicht hauptsächlich das Internet sind? Dazu sind seine Ergebnisse nicht repräsentativ. Die Unterlagen von BKA und anderen Ermittlern denke ich schon. Die geben ja auch her, daß von der Leyen Müll erzählt.
    [...]

    Ähm, auch ein Herr Zierke seines Zeichens der derzeitige BKA-Präsident hat nachweislich da Müll erzählt. Es mag sein, daß die Unterlagen des BKA (Welche denn? Polizeiliche Kriminalstatistik?) ein anderes Bild malen, nur werden auch von den "Helden" des BKA die Aussagen der Leyen und co. recht munter mitgetragen und unterstützt oder wie schreibt der Herr Tauss in einer Aussage:
    "Natürlich sind Abgeordnete keine Polizisten, wie Sie und Ihre Kollegen richtig kritisiert haben. Aber, wie sollte ich anders zu unverfälschten Erkenntnissen über die tatsächlichen Verbreitungswege kommen, da ich mich in dieser speziellen Frage etwa auf das BKA nicht verlassen wollte: Nicht erst seit dem bereits erwähnten Auftritt des BKA-Präsidenten im Deutschen Bundestag und meiner Teilnahme bei der Herbsttagung 2007 in Wiesbaden zu diesem Thema, hat sich bei mir der Eindruck verfestigt, dass das BKA das Thema Kinderpornographie auch dazu nutzt, neue Kompetenzen und Zuständigkeiten politisch durchzusetzen. Längst ist das BKA hier Partei und keine neutrale Beratungsinstanz mehr für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. [...] Dies aber muss ich als Politiker mindestens wissen, wenn ich von den dafür eigentlich zuständigen Behörden mich nicht nur falsch informiert, sondern als Parlamentarier schlicht getäuscht fühle."
    vgl. http://unkreativ.net/wordpress/?p=6219#more-6219
    und nicht nur bei den Verbreitungswegen stellt sich mir diese obige Frage, sondern auch bei dieser ominösen Vorführung von realen Videos, für die "von Leyen" ja auch schon eine Anzeige kassiert hatte. Ich habe da so meine Zweifel ob das BKA und andere LKAs eingeschlossen überhaupt an einer ausgewogenen und neutralen Einschätzung dieser Thematik interessiert sind oder ob das BKA mal die Aservatenkammer geplündert hat und sich das "Worst of the Worst" raussucht um die Meinung der Politiker in ihrem Sinne zu beinflussen. Ein paar Hinweise auf so eine Aufbereitung finden sich in diversen Diskussionen, sei es das Rumreiten der von Leyen auf dem Besenstiel (der zum Foltern von Kindern benutzt worden ist), auf zerfetzten Kinderkörpern usw. und wenn ich recht erinnere erwähnte sogar einmal ein Politiker daß ihm in der Aservatenkammer Bilder gezeigt worden sind und er sich deshalb Pro-Sperrung ausspricht. Ich bin mir ziemlich sicher das sich in den Aservatenkammern das heftigste Material befindet, was man sich überhaupt vorstellen kann und noch darüber hinaus, genauso wie ich mir sicher bin, daß die Sache dem Besenstiel http://www.bundesregierung.de/nn_1514/Content/DE/Bulletin/2009/03/39-3-bmbfsfj-bt.html existiert, nur stellt sich die Frage wie viel und wie oft gibt es das?

    Indirekt vergleichbar wäre das mit jemanden der sich nur auf der erste Hilfe Station beim Oktoberfest rumtreibt und nur die heftigsten Bierleichen oder alkoholbedingte Unfälle und Aussetzer filmt und diese Sammlung dann jemanden vorlegt der entscheiden soll ob Alkoholkonsum generell für jeden verboten sein müsste.

    bombjack

  65. Marion meint: (10.8.2009 um 23:30) AntwortenReply to this comment

    @64

    "Darf ein Abgeordneter sich selbst legitimieren, Straftaten zu begehen, um einen besseren Überblick zu erhalten?"

    Hat Tauss denn überhaupt eine Straftat begangen?
    Und nein, er muss nicht extra legitimiert werden. Das ist im GG so festgelegt.

    "Was wollte er mit diesem Material beweisen?"

    Das ist allg. bekannt. Es ging umd die Verbreitungswege dieses Materials. Tauss wollte nach eigener Aussage aus erster Hand wissen, ob das Zugangserschwerungsgesetz sinnvolll ist.

    "Was wäre, wenn sich zb bei Wiefelspütz verfassungsfeindliche Schriften fänden und er würde argumentieren, er habe versucht auf diese Weise die Szene besser kennezulernen?"

    Das müsste man dann in dem konkreten Fall prüfen.

    "Und gilt das dann nur für Abgeordnete oder darf demnächst niemand mehr verurteilt werden, der sein Wort gibt, die Tat nicht begangen zu haben?"

    Die Beweise zählen.
    Und Beweise dafür, dass Tauss Aussage falsch ist, haben sich doch offensichtlich noch nicht ergeben. Oder etwa doch?

  66. dk meint: (11.8.2009 um 00:10) AntwortenReply to this comment

    @30
    Strafverfolgung ist kein Abgeordnetenprivileg. Zudem sollte man sich mal überlegen, wozu die Priviligierung nicht gedacht ist: dass jeder, der meint, dazu berufen zu sein, den Kram verbreitet.

    Mich erinnert die Diskussion ein wenig an das im Studium augenzwinkernd kursierende Seminarthema "Urheberrechtsverstöße in P2P-Netzwerken – praktische Anwendungsbeispiele und ihre rechtliche Bewertung". Mit anderen Worten: die Kollegen luden sich bei Edonkey Filme herunter. Natürlich nur, um zu sehen, wie das so ist mit den Möglichkeiten von Urheberrechtsverletzungen und so.

  67. aussenminister_fischer meint: (11.8.2009 um 00:12) AntwortenReply to this comment

    @67 Marion – q.e.d.

    es liegen beweise vor, dass er kipo bezogen hat – wenn er behauptet, das sei aus dienstlichen Gründen geschehen, so sollte er ein paar belege nachweisen.

    und ich finde im gg beim besten willen keine legitimation für solche aktionen.

  68. Crucifix meint: (11.8.2009 um 00:15) AntwortenReply to this comment

    Fakt ist: Tauss hat sich Kinderpornos beschafft und ist in der Kinderpornoszene in einem gewissen Umfang aktiv gewesen, nach Angaben der Staatsanwaltschaft und Tauss selbst. Fakt ist auch, dass er das nie veröffentlichen wollte, nach seinem eigenen Zugeständnis.

    War seine Absicht die Befriedigung eines eventuell vorhandenem pädophilem Triebes, wie es die Staatsanwaltschaft behauptet, oder war seine Absicht sich bloß zu informieren?

    Gegen Tauss spricht:
    1. Solche Art von Recherchen, bei denen man sich selbst "schmutzig macht", im geheimen ein Verbrechen begeht, sind höchst untypisch für Bundestagsabgeordnete. Wie würde es denn aussehen, wenn der Drogenbeauftragte sich auf illegalen Vertriebswegen Drogen beschafft um sich über bestimmte Aspekte der Drogenszene zu informieren? Welcher vernünftige und intelligente Abgeordnete würde das tun, ja, welcher vernünftige Mensch würde das so machen?

    2. Es gibt viele, weit ungefährlichere Alternativen sich Sachkundig über verschiedene Aspekte der Szene zu informieren. Warum hat er gerade diesen gewählt? Was hätte er über diesen Weg bekommen können (ausser Kinderpornographie in seinem Privatbesitz) das er nicht auch über die andere Wege hätte bekommen können?

    3. Er wollte es geheim halten. Seine Recherchen hätten in Debatten mit anderen Abgeordneten überhaupt keinen Nutzen gehabt. Modus Operandi der Abgeordneten ist aber das Debattieren. Also kann es nicht für dienstliche Zwecke gewesen sein. Also für private Zwecke.

    Für Tauss spricht:
    1. Die Menge des Materials ist szeneuntypisch. Dagegen spricht: solche Art von Recherchen sind noch untypischer.

    Wenn man das alles nun in die Waagschale legt, dann wiegt es schwer gegen Tauss. Die Beweislast liegt nun bei ihm. Sollte Tauss wirklich unschuldig sein, dann liegt es jetzt an ihm seine große Blödheit zu beweisen. Ich halte ihn jedenfalls nicht für blöd.

    Aber ob pädophil oder blöd, als Abgeordneter und Politiker hat er ausgedient.

  69. Cris meint: (11.8.2009 um 00:24) AntwortenReply to this comment

    Hallo zusammen,

    ich möchte nun einmal auf "Die Piraten sagen aber dies und das" eingehen. Die Aussagen einzelner Piraten spiegeln nicht unbedingt das Meinungsbild der Partei oder gar aller Piraten wider. Mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit sogar nicht. Genau so wenig wie ein Mitglied der CDU oder SPD (jeweils über eine halbe Million Mitglieder) mit jeder Aussage die Parteilinie oder gar die Meinung der ganzen Partei repräsentiert.

    Zum Fall Tauss, etwas skeptisch bin ich bei der ganzen Sache natürlich schon, aber ein Urteil zu fällen ist nicht meine Aufgabe, so lange bis ein rechtsgültiges Urteil steht, ist er nicht schuldig. Wenn seine Schuld so klar feststünde, wäre doch schon etwas geschehen. Also ist doch offensichtlich die Frage ob eine Schuld oder ein Auftrag vorliegt berechtigt, genau so, wie auch der Zweifel an Schuld oder Auftrag berechtigt ist. Tauss deswegen aber vorsorglich mal aus der Partei zu werfen oder gar nicht herein zu lassen fände ich falsch.

    Das Grundgesetz zu schützen ist ein offizielles Ziel der Piratenpartei (steht so im Parteiprogramm) und das Grundgesetz sagt nun einmal, dass niemand ausser einem ordentlichen Gericht ein Urteil zu sprechen hat. (Wer jetzt den Fall Bodo Thiessen hervorholen möchte, dort war der Sachverhalt etwas anders gelagert, wo ich aber jetzt nicht weiter drauf eingehen möchte).

    Es wäre also verlogen, Tauss das Recht abzusprechen den Piraten beizutreten, solange er sich nicht aktiv parteischädigend verhält.

    Gruß,
    cris

    PS
    Das ganze hier spiegelt meine Meinung wieder und ist kein offizielles Statement der Piratenpartei ;)

  70. Stuff meint: (11.8.2009 um 00:38) AntwortenReply to this comment

    @Duke @Crucifix
    Wirr sind Deutschland! Und deshalb lassen sich Demokraten und Abgeordnete vom Duke die Crux der Demokratie erklären.
    Und da soll der Löffel in der Kaffeetasse bleiben!
    Kreisch!!
    So, nachdem der Lachkrampf vorüber ist: Geht's noch? Cruzifix meint wohl nach der Guten Alten Art nur ein Gottesurteil könnte Herrn Taus' Unschuld beweisen oder zumindestens er selbst?! Sowas bringt dem Nachwuchs womöglich Staatsbürgerkunde bei und hält den Satz bzw. das Video "Don't talk to the Police" für den Ausbund des Bösen im Internet. "Modus Operandi der Abgeordneten ist aber das Debattieren." Der war gut, bitte nochmals erzählen! Haben wir gelacht! Und das bitte zu Protokoll geben, ja?
    Und jetzt komme ja keiner und beteuere, er könne nichts für seinen Namen!
    Stuff

  71. schnobs meint: (11.8.2009 um 00:43) AntwortenReply to this comment

    @64, außenminister_fischer:

    Weshalb glaube ich dem Herrn Tauss seine doch recht abenteuerliche Darstellung? Gute Frage.

    Vielleicht, weil es so eine gute Geschichte ist. Der Hinterbänkler, der endlich mal ganz groß raus will, darüber jegliches Augenmaß verliert und schließlich über die eigenen Füße stolpert… das ist ja schon fast eine klassische Tragödie. Ich bin zwischen Mitleid und Kopfschütteln hin- und hergerissen.

    Die geradlinige Variante der Ankläger ist im Vergleich schlicht langweilig.

    Ich weiß, welcher Version ich den Vorzug gebe, welche der beiden Geschichten ich einfach glauben *will*. Natürlich ist das überhaupt kein sachliches Argument. Aber zu einer sachlichen Beurteilung fehlen mir eh die Fakten.

    Außerdem habe ich den Eindruck, daß dem Staatsanwalt sehr an einer öffentlichen Vorverurteilung gelegen ist. Sowas stimmt mich einfach skeptisch. Natürlich kann einer an den Pranger gestellt werden und trotzdem schuldig sein… und vielleicht lügt Herr Tauss auch, daß sich die Balken biegen. Wir werden sehen. Aber bis auf weiteres kaufe ich ihm seine Geschichte ab.

  72. qed meint: (11.8.2009 um 00:51) AntwortenReply to this comment

    Taussens Erklärung mag so dürftig sein wie sie will: entscheidend ist, hat er Kinder geschädigt, ja oder nein. Kinderpornographie ist nach der letzten Änderung des Strafgesetzes ausgedehnt worden selbst auf aufreizende Darstellung sog. Scheinminderjähriger mit der feministisch indoktrinierten Intention , jegliche männliche Sexualität zu kriminalisieren (die PornostarIn 'Kitty' mit ihren knapp Vierzig fällt locker darunter). Bestes Beispiel sind die absolutistischen Pressionsversuche der NGO's in Kambodscha, die Regierung dort mittels knallharter Erpressung zur Hatz auf simple Sextouristen zu zwingen. "Sexfront" war eine beliebte Publikation der Siebziger in progressiven Kreisen, die heute absolut in den Verschiß fiele und den EU- Abgeordneten der Grünen, 'Danny le rouge' als Kifi zu bezeichnen, ist mehr als zutreffend:

    http://www.jf-archiv.de/archiv01/111yy33.htm

    Text:
    Pervertiertes Gewissen
    In Frankreich steht Daniel Cohn-Bendit als Kinderschänder unter Beschuß
    Philip Plickert

    Auch in Frankreich verschärft sich die Debatte um die moralische Bewertung von "1968". Der Anführer der Studentenunruhen in Paris, Daniel Cohn-Bendit, muß sich seit kurzem Vorwürfen des sexuellen Mißbrauchs von Kindern erwehren. "Dany le rouge", wie die Linke den heutigen Europaabgeordneten der Grünen bewundernd nennt, hatte Anfang der siebziger Jahre in einem Frankfurter "Kinderladen" gearbeitet und darüber 1975 in seinem Buch "Der große Basar" berichtet. Das französische Magazin L’Express brachte letzte Woche Passagen aus dem Kapitel "Little Big Men", welche in der französischen Öffentlichkeit eine heftige Diskussion auslösten.

    Cohn-Bendit schreibt dort: "Ich hatte schon lange Lust gehabt, in einem Kindergarten zu arbeiten." Es sei eine "fantastische Erfahrung" mit den Kindern im Alter von zwei bis fünf Jahren gewesen. Er wollte unbedingt von den Kindern akzeptiert werden und habe alles getan, daß die Kinder "von mir abhängig wurden". "Mein ständiger Flirt mit allen Kindern nahm bald erotische Züge an. Ich konnte richtig fühlen, wie die kleinen Mädchen von fünf Jahren schon gelernt hatten, mich anzumachen. Es ist kaum zu glauben. Meist war ich ziemlich entwaffnet." Völlig klar: "Einige Kinder haben ihren Eltern oft beim Vögeln zugesehen." Cohn-Bendit fährt fort: "Es ist mir mehrmals passiert, daß einige Kinder meinen Hosenlatz geöffnet und angefangen haben, mich zu streicheln. Ich habe je nach den Umständen unterschiedlich reagiert, aber ihr Wunsch stellte mich vor Probleme. Ich habe sie gefragt: ‘Warum spielt ihr nicht untereinander, warum habt ihr mich ausgewählt und nicht andere Kinder?’ Aber wenn sie darauf bestanden haben, habe ich sie dennoch gestreichelt."

    Schon Ende Januar verlangte der ehemalige deutsche Justiz- und Außenminister Klaus Kinkel in einem Offenen Brief in der Berliner Zeitung von Cohn-Bendit eine "deutliche Klarstellung, daß es im Kontakt mit den Kindern niemals zu unsittlichen Berührungen gekommen ist". In einer Antwort auf Kinkel erklärte Cohn-Bendit, es sei ihm damals "das Problem nicht bewußt gewesen", und bei den zitierten Passagen handele es sich um eine "ich-bezogene Selbstreflexion". Für die deutschen Medien war die Sache damit erledigt, anders in Frankreich, wo der Fernsehsender TF1 eine Diskussion eröffnete: "Hat Cohn-Bendit eine pädophile Vergangenheit?" Der rechtskonservative Politiker Philippe de Villiers konfrontierte Cohn-Bendit in einer Diskussion auf TF1 am Erscheinungstag von L’Express mit neuen Vorwürfen: "Cohn-Bendit und seine militanten Freunde von 68 stehen am Anfang einer übergroßen Toleranz und Nachsicht für Exzesse aller Art. Jene, die geschrieen haben, es sei ‘verboten zu verbieten’, indem sie das Ende aller Tabus und zuletzt der ‘sexuellen Repression’ gefordert haben, sie sind moralisch verantwortlich für Perversitäten und Mißbrauch, die wir heute feststellen."

    Einen Moment lang konnte man den "roten Dany" erbleichen sehen, dann fand er zu seiner gewohnten Großmäuligkeit zurück. Er verteidigte sich, es sei "Unsinn", ihm den Mißbrauch von Kindern vorzuwerfen. Ehemalige Schützlinge und deren Eltern hätten ihm das bestätigt. Über den Text in "Der große Basar" könne man diskutieren. Die zitierten Passagen erschienen ihm heute "unerhört, schlecht geschrieben". Er spricht von einer "unerträglichen Leichtfertigkeit". Auf de Villiers’ Anschuldigungen antwortete er, man könne ihm lediglich seine Lust an der Provokation vorwerfen. De Villiers’ Rücktrittsforderung beschied er mit einem spitzen "Warum?" Trotzig bekennt er: "Ich lasse mich nicht totmachen."

    Am 23. Februar veröffentlichte die linksliberale Tageszeitung Libération eine bemerkenswerte Selbstkritik. In den Jahren nach 1968 war Libération wichtigstes Sprachrohr der "sexuellen Revolution". Einiger pädophilenfreundlichen Artikel schäme man sich heute: So kam 1981 ein Kinderschänder anonym zu Wort. Ohne Bedauern berichtet er vom fortgesetzten Mißbrauch einer Fünfjährigen. Sie habe "gebrabbelt, wenn sie Lust verspürte". Der Journalist von Libération kommentierte damals, "wenn er von Kindern redet, dann leuchten seine dunkelgrauen Augen vor Zärtlichkeit". Die geistige Komplizenschaft gewisser linksliberaler Kreise für Pädophile findet der Autor von Libération heute "scheußlich".

    1977 unterzeichneten französische Intellektuelle eine Petition für drei verurteilte Kinderschänder. Bernard Kouchner, André Glucksmann, der spätere Kulturminister Jack Lang und viele andere sahen "kein Verbrechen", da die Mädchen "einverstanden" gewesen seien: "Wenn man einer Dreizehnjährigen die Pille gibt – wofür denn sonst?" Und Jean-Paul Sartre, Michel Foucault, Roland Barthes, Simone de Beauvoir und Jacques Derrida machten kurz darauf in einer Resolution gegen das Mißbrauchsgesetz Front. Das "Recht des Kindes und des Erwachsenen, mit Personen ihrer Wahl Beziehungen zu unterhalten" müsse anerkannt werden. Bis Anfang der achtziger Jahre verharmlosten deutsche Grüne den Geschlechtsverkehr mit Kindern als "Stadtindianerprojekte".
    ch
    Heute verweist Libération auf "den kollektiven Schwindel der Zeit". Es sei ein allgemeines Fieber gewesen. "Mit einem Kind schlafen? Eine Freiheit wie andere," habe es damals geheißen. Als Guru der "sexuellen Revolution" fungierte der marxistische Psychoanalytiker Wilhelm Reich. Nach seiner Theorie resultiert aus der unterdrückten Sexualität ein "autoritärer Zwangscharakter", welcher die Basis für die Unterdrückung der Menschheit bilde. Ein Gegenmittel sei exzessive Promiskuität. "Wer zweimal mit derselben pennt, gehört schon zum Establishment", lautete die Parole.

    In der Tat haben, wie de Villiers sagt, die permissiven Ideen von 1968 "das Gewissen pervertiert" und damit in gewisser Weise auch Pädophilen – obwohl es die natürlich schon lange vorher gab – ein Alibi geliefert. Es ist höchste Zeit, die Schleier der Beschönigung zu zerreißen und dem Moralapostel Cohn-Bendit seinen Heiligenschein abzunehmen.

    Das sei ins Gesangbuch der vdL's geschrieben.
    Hanfkrawatte für derlei Chuzpe!

  73. Julia meint: (11.8.2009 um 00:51) AntwortenReply to this comment

    Ich meine das wirklich in keinster Weise verurteilend, aber eine Frage hätte ich da schon: Ist es nicht seltsam, dass er niemanden eingeweiht hat (oder hat er jemanden über seine Ermittlungen eingeweiht?)? Oder ist das ein normales Vorgehen, also ich meine, dass man so einen Alleingang startet?

  74. Marion meint: (11.8.2009 um 01:00) AntwortenReply to this comment

    aussenminister_fischer,

    "es liegen beweise vor, dass er kipo bezogen hat – wenn er behauptet, das sei aus dienstlichen Gründen geschehen, so sollte er ein paar belege nachweisen."

    Das widerspricht so ziemlich jedem geltenden juristischen Prinzip in Deutschland.

    Nicht er muss seine Unschuld beweisen. Nicht er muss beweisen, dass er diese Dinge für die Diskussion recherchiert hat. Sondern die Staatsanwaltschaft muss ihm nachweisen, dass es NICHT so war.

    Die Erklärung für die Legitimation findest du doch im lawblog…

  75. Klaus meint: (11.8.2009 um 02:57) AntwortenReply to this comment

    Was ist das für eine abartige Diskussion hier? Warum muß sich überhaupt jemand dafür rechtfertigen, weil er ein paar Bilder besitzt?
    Es wäre sinnvoller, mal dieses widersinnige Gesetz zu hinterfragen.

  76. Olli meint: (11.8.2009 um 06:06) AntwortenReply to this comment

    @ 64 Was ich glaube spielt keine Rolle aber ja ich würde es für möglich halten das er diese Schriften nur besaß um die Szene besser kennen zu lernen. Und ja um sich mit der rechtsextremen oder sogar faschistischen auseinander zu setzen schadet es auch nicht deren Ideologie zu kennen und ganz besonders gilt es natürlich wenn man diue Szene durchleuchten will dann ist das Wissen darübr erst Recht von Nöten. Und ja es kann auch manchmal besser sein das unverfälschte Material zu kennen nicht weil es nicht auch genüg Bücher über die Szene gibt sondern weil man auch in diesen nicht alle Informationen findet und einige sogar die Szene verharmlosen.

    Jetzt mal abgesehen davon das bei den wenigsten Schriften der Besitz strafbar ist.

  77. Olli meint: (11.8.2009 um 06:17) AntwortenReply to this comment

    Ach und weiß eigentlich jemand genau was das für Bilder und Videos sind? Ich meine von normalen Nacktbildern die man in jedem Fotoalbum findet (ja auch in meinem auch ich habe Bilder von mir als Baby) bis hin zur Vergewaltigung ist doch alles möglich

  78. freeulli meint: (11.8.2009 um 06:21) AntwortenReply to this comment

    Hallo,
    im Tagesspiegel http://tinyurl.com/knkyhc gibt es ein
    Update: "Und inzwischen erklärte die Staatsanwaltschaft, es sei noch gar nicht klar, ob Anklage erhoben werde und es zum Prozess komme. "Es ist noch keine Schlussentscheidung der Staatsanwaltschaft ergangen", sagte Sprecher Rainer Bogs in Karlsruhe."

    Also doch nur Schmieren-Komödie a la CDU um einen unbequemen Zeitgenossen aus dem Weg zu räumen und Mundtod zu machen.
    Zumindest hat die Staatsanwaltschaft seit beginn so wenig in der Hand, dass sie ihr "Opfer" über die Presse medial ermorden wollte.

  79. palosalto meint: (11.8.2009 um 06:26) AntwortenReply to this comment

    wie hätte sich tauss absichern können? vorher den bundespräsidenten schriftlich fragen, ob er sich kinderpornographische bilder und videos anschauen/sichern darf?

  80. hiro meint: (11.8.2009 um 07:02) AntwortenReply to this comment

    @72:
    Natürlich darf man Tauss nicht mit Thiesen vergleichen. Wie man so viele Dinge bei den Piraten einfach nicht dürfen soll, aber das ist ein anderes Thema.

    Ersterer ist zeitgleich mit einem "Skandal" zu den Piraten übergetreten und hat damit der SPD einen letzten Dienst erwiesen, wurde an Bord allgemein freudig begrüßt und kostet die Partei jetzt Wählerstimmen bei allen, die sein "Teilgeständnis" hören.

    Letzterer hat sich jahrelang um die Partei verdient gemacht und wurde dann herausgeworfen, weil man ihm schlicht so lange eine "falsche Gesinnung" unterstellt hat, bis man von "parteischädigendem Verhalten" sprechen konnte.

    Offizielle Statements der Piratenpartei sind ohnehin Mangelware. Zu jeder Meinung, die die Piraten vertreten, findet sich sicher irgendwo ein Pirat, der das Gegenteil sagt. Wo es keinen Kurs gibt, kann man auch nicht vom Kurs abkommen.

    @73:
    Das Verhalten des Staatsanwalts ist unter aller Sau, da gibt es keinen Zweifel. Allerdings macht auch das Herrn Tauss nicht "unschuldig" – und ich beziehe mich hier ausdrücklich auf das, was er selbst zugegeben hat, nicht auf etwaige Unterstellungen seiner Gegner.

    @75:
    Aus meiner Sicht muß er seine Unschuld nicht beweisen, da er bereits seine Schuld eingestanden hat. "Beweiswürdigung", Bestimmung eines eventuellen Strafmaßes usw. überlasse ich der Justiz. Allerdings hätte er auch da sicher bessere Karten, wenn er irgendetwas vorlegen könnte, das seine Version stützt.

    Zudem bleibt immer noch das Problem: Selbst wenn man Tauss' Rechtertigung glaubt, ist weiterhin ungeklärt, ob diese tatsächlich für einen Freispruch ausreicht. Insofern kommt es hoffentlich zur Anklage, damit es hoffentlich höchstrichterlich geklärt wird, welche Befugnisse ein Abgeordneter hat – und welche vielleicht nicht.

    @76:
    Ich stimme zu, daß es auch meiner Meinung nach hier Diskussions- und Änderungsbedarf gibt. Aber auch dieser Sache hat Herr Tauss eher geschädigt, nach ähnlichem Mechanismus wie der Sache der Zensurgegner.

    @77:
    Kennen Sie einen Abgeordneten, der sich den Kopf rasiert und in die Neonazi-Szene eintaucht, um sich hier aus erster Hand zu informieren? Der Hakenkreuze auf Wände schmiert, Ausländer beschimpft, damit er dazugehört? Wäre solches Verhalten akzeptabel oder wünschenswert? Gar "Auftrag des Volkes"?

    @79:
    Die politischen Gegner finde ich in dieser Sache ehrlich gesagt auffällig ruhig. In einer Welt, in der man als "Kinderschänder" gilt, wenn man nicht schnell genug auf Pädophile eindrischt, hätte ich deutlich aggressivere Reaktionen seitens der politischen Kräfte erwartet.

    Vielleicht wissen die Politiker ja doch, welche Gesetze sie da in den letzten Jahren erlassen haben und wie schnell man sich darin verfangen könnte, wenn man _wirklich_ mal kaltgestellt werden soll.

    Aber wer weiß, vielleicht liefert Tauss ja jetzt einen Ausweg. "Ich wollte nur recherchieren" kann man schließlich immer sagen.

  81. Jimmy meint: (11.8.2009 um 07:11) AntwortenReply to this comment

    @

    @80 – Wie sicht Tauss hätte absichern können?
    Die Ermittlungen beim Bundestagspräsidium ankündigen und evt. nachhaken, ob solche Ermittlungen von seinem Abgeordentenstatus gedeckt sind.

    @77 – Um die rechtsextremistische (in dem Terminus ist "faschistisch" übrigens enthalten) Szene zu untersuchen muss ich aber nicht bei den Demonstrationen des "nationalen Widerstandes" mitmarschieren und "Deutschland erwache" brüllen. Wenn ich aber tatsächlich versuche, mich mit Wallraff-Methoden zu informieren, dann sollte ich mich vorher absichern und meinem Redaktuer Bescheid sagen, dass ich eine solche Aktion plane und nicht einfach so in die Szene abgeglitten bin.

  82. Beelzebub meint: (11.8.2009 um 07:24) AntwortenReply to this comment

    Endlich das Wahlprogramm der großen Koalition:

    http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30831/1.html

  83. Clemens meint: (11.8.2009 um 08:22) AntwortenReply to this comment

    Absatz 5 bezieht sich eben aber auch NUR auf die Absätze 2 bis 4… Die Strafbarkeit nach Absatz 1 bleibt davon unberührt…

  84. lawdwarf meint: (11.8.2009 um 08:49) AntwortenReply to this comment

    @hiro

    a) 184b StGB ist ein Strafgesetz und es geht um die Frage, ob jemand sich strafbar gemacht hat – das ist eine rein juristische Frage, die (mich) dabei interessiert – es ist hier auch ein lawblog und nicht ein Moral-und-Anstands-Blog.

    b) ich kenne einige investigative Journalisten und keiner von ihnen gibt seine Quellen oder Beweismittel ohne Kampf frei. Selbst bei klarer Rechtslage kämpfen Journalisten und Redaktionen gegen Beschlagnahmen. Denn da haben die Journalisten recht, sie sind für ihre Arbeit auf Quellenschutz und Vertraulichkeit übermittelter Dokumente angewiesen. Ich hatte vor kurzem ein Verfahren, wo ein großer öff-recht-Sender eine richtig schwere Straftat "aufgeklärt" hat. Leider gaben die Journalisten die im Beitrag nur in Auszügen gezeigten Dokumente nicht frei und die StA konnte sie nicht finden, der Belastungszeuge, der anonym vor der Kamera bereitwillig Auskunft gab, wurde nicht offengelegt, die Ermittlungen verliefen wieder im Sande, weil das was gezeigt wurde nicht ausreichte einen Täter von mehreren Möglichen zu individualisieren.

    c) für mich zeigt das Verhalten der StA, dass sie sich – u.U. wegen der Rechtsprechung der Berliner Gerichte zum "Dienst" von Abgeordneten – unsicher sind, ob sie in einer Verhandlung Tauss seine Einlassung widerlegen können und beweisen, dass er nicht dienstlich handelte / annahm dienstlich zu handeln. Es ist auch etwas "infantil" das Verfahren über die Presse betreiben zu wollen. Oft ist das leider ein Zeichen, dass die StA "Nägel mit Köpfen" machen will und die von ihr oft selbstempfundene Blamage einer Nicht-Zulassung durch "öffentlichen Druck" verhindern und eine Hauptverhandlung erzwingen will. Das habe ich schon einige male erlebt, denn bei der Öffentlichkeit (v.a. bei juristisch nicht bewanderten Journalisten) erzeugen Nicht-Zulassungen einen sehr negativen Eindruck (zu unrecht) bezüglich der Kompetenz der StA. Dann wird oft von "Ohrfeigen" u.Ä. für die StA vom Gericht geredet.

    d) im übrigen finde ich die Tatsache, dass ermittelt wird und auch das durchsucht wurde, richtig! Ein Verdacht bestand Punkt. Nur kann es sein, dass sich die höheren Anforderungen an eine Anklage und an ein Urteil eben nicht nach dem EV ergeben haben. Passiert halt auch mal.

  85. Rainer meint: (11.8.2009 um 08:49) AntwortenReply to this comment

    @80 palosalto
    Auch wenn Herr Tauss überall unwillige Ermittler und/oder Verschwörung vermutet: Es wird doch wenigstens EINEN Menschen auf dieser Welt geben, den er hätte ins Vertrauen ziehen können und der seine Aussagen jetzt belegen könnte?

    Persönlich glaube ich seinen Aussagen sogar. Grenzenlos dämlich finde ich sein Verhalten trotzdem. Über die Ermittlungen gegen ih, kann er sich nun wirklich nicht beschweren. Es wäre ein Witz, wenn man nicht ermitteln würde.

  86. Name (erforderlich) meint: (11.8.2009 um 08:49) AntwortenReply to this comment

    @83
    > Absatz 5 bezieht sich eben aber auch NUR auf die Absätze 2 bis 4… Die Strafbarkeit nach Absatz 1 bleibt davon unberührt…

    Erklär das doch mal der Berliner Staatsanwaltschaft. Unsere gute Ursula von der Leyen soll schließlich in einer Vorführung für die Presse entsprechende Videos gezeigt haben. Eine entsprechende Anzeige wurde abgeschmettert. Ein zentraler Satz: "Zudem schließt § 184 b Abs. 5 StGB eine Strafbarkeit der beteiligten Beschuldigten aus."

  87. Flying Circus meint: (11.8.2009 um 08:52) AntwortenReply to this comment

    @37 / hiro:

    "3. Immer wieder wird darauf hingewiesen, man habe nicht viel bei Herrn Tauss gefunden. Gleichzeitig lese ich allerorten, wie bewandert er in IT-Themen sei. Truecrypt, anyone?"

    Ach so, ja, man hat nur nicht so viel bei ihm gefunden, weil er einen versteckten Container auf der Festplatte hatte? Sind wir schon so weit, daß Kenntnis von IT-Themen in dieser Hinsicht eine Umkehr der Beweislast auslöst? Und man im Zweifel dann eben einfach mal davon ausgeht, derjenige habe versteckte, verschlüsselte Container auf der Festplatte? Das ist hoffentlich nicht Ihr Ernst. Bitte sagen Sie, daß das nicht Ihr Ernst ist.

    Mal abgesehen davon, daß Steganographie (wie sie von Truecrypt verwendet wird) keine Zauberei ist und daher nicht absolut zuverlässig vor der Nachweisbarkeit schützt. Bruce Schneier hatte dazu im Zusammenhang mit Truecrypt und Vista schon mal einen Beitrag.

  88. vader meint: (11.8.2009 um 08:52) AntwortenReply to this comment

    > und meinem Redaktuer Bescheid sagen, dass ich eine solche Aktion
    plane und nicht einfach so in die Szene abgeglitten bin.

    Und der Letzte macht dann die Redaktür zu. Genau.

    Sorry, angesichts all der Genau-Bescheid-Wisser und Sich-Auskenner hier fällt mir jetzt auch kein substantieller Beitrag mehr ein.

  89. vader meint: (11.8.2009 um 08:56) AntwortenReply to this comment

    @85, Rainer:

    > kann er sich nun wirklich nicht beschweren.

    Hat er das denn? AFAIK nicht – wo er sich beschwert hat, waren die wiederholt (nach meinem Verständnis gegen die STPO) geleakten Informationen aus der StAschaft und das schon ganz am Anfang, als das Fernsehteam bereits mit Team Grün zur Durchsuchung anrückte.

    Da mittlerweile ja mindestens das zweite Dokument geleakt ist (und mit der anfänglichen Information an die Presse macht das 3 Lecks), liegt der Verdacht auf eine systematische Rufmord-Kampagne nahe. Was sag ich? .. ist statistisch inzwischen sehr plausibel.

  90. JCL meint: (11.8.2009 um 09:14) AntwortenReply to this comment

    @87/Flying Circus:
    Nebenbei stellt sich dann auch noch die Frage, warum Herr Tauss Dinge wie TrueCrypt einsetzen sollte, wenn er doch davon ausginge, dass sein Handeln rechtlich gedeckt sei.

  91. (tr) meint: (11.8.2009 um 09:30) AntwortenReply to this comment

    was für mich auch ein wesentlicher faktor wäre, ist die zeit, in der tauss sich diese bilder verschafft hat und ob er jetzt seine gewonnenen kenntnisse der staatsanwaltschaft zur verfügung gestellt hat oder die quellen schützt.

    da angeführt wird, er habe nur selbst feststellen wollen, ob das zugangserschwernisgesetz oder stoppschild etwas nütze, müßte seine tätigkeit und sein bildersammeln dazu in einem zeitlichen zusammenhang stehen.

    einen grund, die ergebnisse seiner ermittlungen nicht bekannt zu geben, sind für mich nicht ersichtlich. ich habe noch nichts davon gehört, daß er mit der staatsanwaltschaft kooperiert.

    mir scheint deshalb eine straftat durchaus naheliegend und halte deswegen auch die ermittlungen gegen ihn für berechtigt. was dann rauskommt, bleibt einfach abzuwarten. alles andere ist doch nur spekulation.

    und als piratenpartei hätte ich die finger von tauss gelassen und ihm gesagt, kläre erstmal das mit dem strafverfahren und dann sehen wir weiter. so besteht doch eine erhebliche gefahr, auf´s falsche pferd gesetzt zu haben.

  92. Momo meint: (11.8.2009 um 09:34) AntwortenReply to this comment

    Was hier irgendwie vergessen wird: Tauss selbst behauptet, dass er die DVDs mit dem CP nur deswegen gekauft hat um in die Pädo-Ringe rein zu kommen, da diese halt eben nicht, wie von vdL behauptet, über das Internet funktionieren. Diese Leute gewinnen gegenseitig Vertrauen, indem sie Material tauschen (was man dann natürlich erstmal haben muss).

    Für mich stellt sich natürlich die Frage: Hatte er das Material nur auf DVD und auf Handy (da braucht er es, wenn er es per MMS verschicken will) oder hatte er es auch auf dem Rechner? Weil wenn ich das Zeug "konsumieren" will, mach ich mir doch nicht den Umstand und pack jedesmal umständlich die DVD rein. Den Punkt TrueCrypt haben ja genug Leute erwähnt.

    An der ganzen Geschichte sehe ich ein gewichtiger Punkt: Es spielt keine Rolle mehr. Selbst wenn Tauss freigesprochen wird, hat das Volk sich schon ein BILD von dem Fall geBILDet. Sowohl politisch als auch gesellschaftlich dürfte Tauss damit ziemlich erledigt sein. Ich denke, ihm ist das auch klar, weshalb er für die Piraten nicht kandidieren will.

    Würde mich nicht wundern, wenn die Verschwörungstheoretiker Recht haben und die ganze Sache nur eingefädelt wurde, um einen unangenehmen Politiker mundtot zu machen. Anders kann ich mir nicht erklären, warum da ständig Informationen aus der Staatsanwaltschaft rausleaken, die letztendlich nur dazu führen, dass Tauss in den Medien weiter diskreditiert wird. Mal sehen, wann wir hier birmanische Verhältnisse haben.

    Ach ja, noch ein Tipp für alle aus dem Bereich Mainz: Am 13. August veranstaltet der örtliche MdB von der SPD, Herr Hartmann eine Diskussion zum Thema "Internetsperren: Zensur oder Schutz?" mit keinem Geringeren als dem BKA-Chef Jörg Ziercke. Siehe http://www.jhg-mz.de/index.php?option=com_events&task=view_detail&agid=20&year=2009&month=08&day=13&Itemid=8

  93. Momo meint: (11.8.2009 um 10:32) AntwortenReply to this comment

    @95: Wegen der Piratenpartei: Ich rechne es den Piraten ziemlich hoch an, dass die trotz der negativen Stimmungsmache im System trotzdem an die Unschultsvermutung glauben und damit in unserem chaotischen Land ein Stück heilen Rechtsstaat demonstrieren. Wenn sie ihn nach einer Verurteilung rausschmeissen würden… gut, kann ich nachvollziehen. Ich denke, genau so ist es ihm auch kommuniziert worden.

    Edit: Und ja, sorry. Ich weiss, doublepost sucks.

  94. Rainer meint: (11.8.2009 um 10:34) AntwortenReply to this comment

    @93 / vader
    Stimmt. Natürlich. Darüber hat er sich auch zu recht aufgeregt.

    Über die Ermittlungen selbst hat er sich zwar nicht berschwert, aber "… er könne den Verdacht nicht nachvollziehen …".

  95. dot tilde dot meint: (11.8.2009 um 10:46) AntwortenReply to this comment

    @1 (fincut):

    bei ihrem interesse an digitalen medien finde ich erschreckend, dass ihnen die arbeit von herr tauss erst durch die affäre aufgefallen ist.

    .~.

  96. Jost Gerischer meint: (11.8.2009 um 10:47) AntwortenReply to this comment

    Habe jetzt nicht alle Kommentare gelesen – sorry, falls schon jemand diese Idee hatte, Achtung, Verschwörungstheorie:

    Wenn man mal davon ausgeht, dass es sich im Fall Tauss tatsächlich um eine politische Rufmordkampagne handelt, könnte es doch sein, dass die "Fehler" und "Leaks" von Dokumenten seitens der StA ganz bewusst in Kauf genommen werden. In Medienberichten wird nach einer Einstellung des Verfahrens wahrscheinlich die Rede von Tauss als "wegen Form- bzw. Verfahrensfehler vom Vorwurf des KiPo-Besitzes freigesprochener Politiker" sein. Dem Freispruch wird also zukünftig ein Makel anhaften, genau so wie dem Beschuldigten.

    Dass Tauss' eigenmächtige Ermittlungen unter Umständem von seiner Tätigkeit als Abgeordneter gedeckt sein könnten, wird dem StA sicher nicht unbekannt sein.

  97. Duddley meint: (11.8.2009 um 11:07) AntwortenReply to this comment

    Leicht OT, aber warum wurde gerade jetzt, eine bundesweite Fahndung gegen einen "Unbekannten" durch das BKA mit Bild in allen Medien durchgefuehrt?

    Zuerst dachte ich, okay man kann diesen Mann nicht identifizieren, da nichts gegen ihn vorlag. Durch einen Beitrag im Forum von heise.de [1] aufmerksam geworden, fing ich an zu suchen.

    Nun berichtet der SpOn [2], das dieser Mann ueberhaupt kein Unbekannter war, sondern vielmehr schon 2006 in Erscheinung trat.

    Nur mal zum Ueberdenken

    Gruß Duddley

    [1]http://www.heise.de/extras/foren/S-Die-Merkwuerdigkeiten-im-Fall-des-Paedophilen-G/forum-147968/msg-17179521/read/

    [2]http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,641625,00.html

  98. ui meint: (11.8.2009 um 11:16) AntwortenReply to this comment

    Es macht doch schon einen Unterschied, ob die DVDs sich in einem Leitzordner zusammen mit einigen Artikeln über Kinderpornigrafie finden oder in der privaten Porno-DVD-Sammlung neben dem Fernsehr.

    Dass sich Tauss über MMS über Kinderpornografie informiert erscheint mir auch seltsam.

    Ich frage mich auch, warum das bei einer Menge von 400 Dateien, bei denen die Videos nur Sekunden dauern sollen 3 DVDs sind, war da noch anderes Material auf den DVDs?

    Zum Thema zu wenig Dateien, irgendwann müssen die Konsumenten ja mal angefangen haben ihre Sammlung aufzubauen.

  99. Ein Mensch meint: (11.8.2009 um 11:35) AntwortenReply to this comment

    @72 (Cruzifix) "Welcher vernünftige und intelligente Abgeordnete würde das tun"

    Das ist in Abgeordnetenkreisen zumindest nicht unüblich. Ich möchte nur an den Abgeordneten Ramelow erinnern, der sich auf einen Schießstand einschlich und von dort gesetzeswidrig scharfe Munition herausschmuggelte, nur um zu beweisen, dass das möglich ist. Das Verfahren wurde eingestellt, obwohl es im Waffengesetz keinen entsprechenden Ausnahmetatbestand gibt.

    Zu dem Adjektiv "vernünftig" möchte ich mich in beiden Fällen aber nicht äussern.

  100. Justus meint: (11.8.2009 um 11:41) AntwortenReply to this comment

    Der Grundsatz " in dubio pro reo" verfängt hier nicht, da unstreitig der Besitz inkriminierenden Materials bei Tauss vorhanden war und für eine Bestrafung ausreicht.

    Daher ist es an ihm zu beweisen, dass dieser Besitz ausnahmsweise gerechtfertigt war; bleiben Zweifel an der Rechtmäßigkeit seines Tuns, wird er verurteilt und bestraft, es sei denn, das Gericht hält ihm einen entschuldigenden Verbotsirrtum zugute.

    Die "Beweislast" für die Voraussetzungen in § 184 b Abs. 5 StGB trägt nämlich der Abgeordnete Tauss. Es ist nicht anders als bei einer gerechtfertigten Notwehrhandlung; auch die muß ich zur Überzeugung des Gerichts dartun.

    Es ist schade, dass die Piratenpartei durch diesen Abgeordneten diskreditiert worden ist, leider ein Grund für viele die Piratenpartei nicht zu wählen, mit der Folge, dass sie die 5%-Hürde vielleicht nicht schafft!

  101. danio meint: (11.8.2009 um 11:56) AntwortenReply to this comment

    Herr Tauss ist alles andere als ein Experte. Wäre er einer, hätte er sich vorher informiert und abgesichert, bevor er selbstständig "ermittelt". Hab irgendwo gelesen, dass er in 2007 damit angefangen hat. Genug Zeit. Aber er hat sich weder technisch abgesichert noch den Rat eines Rechtsbeistandes eingeholt. Zumal ihm sicherlich auch ganz offizielle und wertungsfreie Informationen zu Verfügung hätten stehen können. Auch wenn die Offentlichkeitsarbeit zur Zeit anderes vermuten lässt, wird das BKA durchaus einen realistischen Eindruck haben und vermitteln können. Der ist nur grad nicht dienlich, wenn man eine eine Zensurinfrastruktur haben möchte. Aber das ist ein anderes Thema.

    Für mich läuft es darauf hinaus, dass Tauss naiv oder Konsument ist.

    Und da ich immer an das Gute im Menschen glauben will, will ich glauben, dass der Tauss ein naiver Mensch ist, der einfach planlos mal gemacht hat. Daher hat er eins auf die Patschepfoten verdient und gut ist.

  102. Momo meint: (11.8.2009 um 11:57) AntwortenReply to this comment

    @103: Warum wurden die Piraten durch Tauss diskreditiert? Dass man bei ihm CP gefunden hat, ist schon wesentlich länger öffentlich bekannt, das war noch vor seinem Wechsel zu den Piraten. Die Piraten haben davon also von Anfang an gewusst und das auch durchaus nie verheimlicht.

    @104: Tauss und die Interessen des BKA sind schon häufiger aneinander geraten. Er hat z.B. dem BKA-Gesetz nicht zugestimmt und war auch sonst jemand, der eher Bürgerrechte schützt als Ermittlern zuviel Rechte gibt. Das BKA nach Informationen zum aktuellen Stand von Kinderpornographie befragen? Was glaubst du eigentlich, wie von der Leyen und all die anderen Politiker auf die Idee gekommen sind, dass es im Internet einen Fantastillionenmarkt mit kinderpornographischem Material gibt? Natürlich bestätigt das BKA sowas, wenn danach die Regierung ne feine Zensurmaschine locker macht…

    Insofern kann ich verstehen, dass er sich lieber objektiv informieren will, wie die Verteilung von Kinderpornos in Deutschland funktioniert. Hätten vielleicht mehr Politiker tun sollen… und vielleicht auch das BKA. Dann würden die nämlich mal zur Abwechslung ihren Job machen anstatt Verkehrsschilder aufzustellen.

  103. Cyborg meint: (11.8.2009 um 11:58) AntwortenReply to this comment

    Nur mal so für alle, was die Menge und ihre Bedeutung angeht:

    Bereits nur der Besitz eines KiPo Videos wird mit 90 Tagessätzen bestraft. Da ist es egal, wie lange das Video ist. Ist es als solches klassifiziert/bewertet sind das die Regelsätze, zumindest bei uns.
    Sollte eine Qualifizierung i. S. von Verbreitung vorliegen/nachgewiesen werden, dann geht es hier um Freiheitsstrafe.

    Letztlich ist der letzte rettende Strohhalm die die Berufung auf § 184b (5) StGB.
    Da es hierzu allerdings noch keine Rechtsprechung gibt, wird das ganze eine höchstrichterliche Entscheidung herbeiführen.

    Zum Thema Piraten muß ich sagen, dass ich nicht weiß, ob es nun ein guter Schachzug war ihn aufzunehmen, oder einfach nur dumm.

    Zum pushen der neune Partei ist ein Zugpferd wie Tauss grundsätzlich nicht schlecht. Er verhalf der Partei zu einem Bundestagsmandat, zumindest temporär. Das hat die Partei erstmal abgehoben.

    Auf Grund des offensiven Umgangs mit dem Thema und publizieren sämtlicher Infos (hauptsächl. via Twitter) bleibt die Partei in aller Munde.

    Da ich davon ausgehe, dass Tauss in erster Instanz verurteilt wird, weiß ich nicht, ob sie die Partei davon rehabilitieren kann und nicht durch diesen erheblichen Makel an Boden verliert. Gerade jetzt kurz vor den Wahlen. Ich denke, dass sich die Piraten mit Tauss verzockt haben!

    Aber ich lasse mich überraschen.

  104. Jan Peter meint: (11.8.2009 um 12:28) AntwortenReply to this comment

    "Letztlich ist der letzte rettende Strohhalm die die Berufung auf § 184b (5) StGB.
    Da es hierzu allerdings noch keine Rechtsprechung gibt,[...]"
    - Wie ist es mit Kommentar Nr. 90 von "Name (erforderlich)" am 11.8.2009 um 08:49, zählt das darin geschriebene nicht? (ernst gemeinte Frage, keine rhetorische!)

  105. Piratenwahl meint: (11.8.2009 um 12:37) AntwortenReply to this comment

    Warum sollen die Piraten Tauss eigentlich rausschmeißen,wenn er verurteilt wird. Der Besitz von Kipo ist eine eher leichte Straftat, ein Vergehen. Leute wie Lambsdorf sind doch wegen ihrer leichten Straftaten auch nicht aus der FDP geflogen.

  106. le D meint: (11.8.2009 um 12:53) AntwortenReply to this comment

    @105: "Aber das ist ein anderes Thema."

    Nein, das ist genau das Thema!

    Tauss geht nach meinem Eindruck davon aus, dass ihm vom BKA kein ausgewogenes und wahrheitsgemäßes Bild geliefert wird, weil das BKA (auch) eigene Interessen verfolgt. Das halte ich für extrem plausibel und kann das Mißtrauen an dem Punkt durchaus nachvollziehen (und gebe gebe zu, dass ich dieses Mißtrauen auch hege).

  107. aussenminister_fischer meint: (11.8.2009 um 13:22) AntwortenReply to this comment

    @109 Piratenwahl "Der Besitz von Kipo ist eine eher leichte Straftat, ein Vergehen." Und genau wegen solchen Äußerungen ist dieser krude Haufen, dem du nahezustehen scheinst, nicht gesellschaftsfähig. Aber träumt mal weiter von 5%, ihr seht die 1 von unten.

  108. ein Pirat meint: (11.8.2009 um 13:38) AntwortenReply to this comment

    @109:
    Wenn er kein passives Wahlrecht mehr hat, fliegt er eh raus. Lies mal unsere Satzung!

  109. Cyborg meint: (11.8.2009 um 13:41) AntwortenReply to this comment

    @112: Er hat anscheinend meine Threat nicht gelesen, oder er kann meine Inhalte nicht verstehen.

    Was ich an dem gesamten Thema so gotterbärmlich finde, ist dass die Sache (Kipo Anschauen, Besitz, vrbreiten, herstellen) an sich heruntergereden wird, als würde es sich hier um einen Ladendiebstahl handeln, oder ne MP3 herunterladen.

    Ich gehe mal davon aus, dass noch keiner (es sei denn hier tummeln sich auch Pädophile) richtige Kinderpornografie gesehen hat und nicht weiß was für abscheuliches menschenverachtendes Verbrechen an Kindern gezeigt wird. Aus einer Distanz heraus läßt sich immer leicht über Themen reden!

  110. piratenwahl meint: (11.8.2009 um 13:48) AntwortenReply to this comment

    @112 Ich träume von ca. 1% , fände ich erstmal völlig ausreichend. Der Kipobesitz ist ein Vergehen, steht so im Gesetz. Ich möchte auch, daß das so bleibt, ich möchte zudem das bisherige Sexualstrafrecht zurück.Es gibt schlimmeres als Kinderpornobesitz. Wenn die Gesellschaft das anders sieht, möchte ich, daß die Gesellschaft hier ihre Sicht korrigiert.

  111. Swenske meint: (11.8.2009 um 13:55) AntwortenReply to this comment

    @112 am_fischer

    Einer Gesellschaft, wie Sie sie skizzieren, will ich gar nicht angehören.
    Und lieber in einer Partei, die von Leuten wie Ihnen als 'kruder Haufen' bezeichnet wird, als in einer der sog. 'etablierten Parteien'. Wohin die uns geführt haben, kann man ja aktuell herrlich betrachten.
    Die 1%-Hürde hat die PP ja bereits bei der Europawahl fast geknackt – und das aus dem Stand. Ich bezweifle stark, daß sie bis zum 27.09. Wähler verliert, da können Leute wie sie noch so laut schreien.
    Und der reine Besitz von 'dokumentiertem Mißbrauch' (diese Bilder und Filme haben mit Pornographie nichts zu tun) IST ein minderschweres Vergehen, die schwere Straftat ist der Mißbrauch, der dokumentiert wird.

  112. piratenwahl meint: (11.8.2009 um 14:00) AntwortenReply to this comment
  113. Andre meint: (11.8.2009 um 14:02) AntwortenReply to this comment

    "Noch etwas spricht meiner Meinung nach für Tauss: in den letzten Monaten hat Tauss bewiesen, dass er sehr sach- und fachkundig auf dem Gebiet Internet und IT allgemein ist. Er scheint mir der einzige Bundestagsabgeordneter zu sein, der die Technik und Wirkkreise versteht."

    Tauss war seit Jahren der Internetspezialist seiner Fraktion und beim Antritt von Rot-Grün auch als Internetstaatssekretär im Gespräch. Tauss hat immer den Internetkompetenzplacebo seiner Fraktion gegeben zusammen mit seinem Kollegen Kelber aus Bonn. Heisst, MdB Tauss war politisch schwach, dem Gewerkschaftsflügel nahe, aber öffentlich sehr wirksam. Natürlich beschäftigt er sich seit Jahren auch mit dem Thema Kinderpornographie im Internet. Gerade als es im Bundestag um (die technisch untauglichen) Sperren geht, wird er sehr indiskret aus dem Verkehr gezogen, sozusagen von der Tür zur Ausschusssitzung zu den populistischen Kinderpornographiesperren der Ministerin abberufen und zur politischen Hinrichtung geführt. Auch Ministerin von der Leyen führt Kinderpornos zu dienstlichen Zwecken vor. Ob das geschmackvoll ist, darüber lässt sich trefflich streiten. Der Fall wirft auch einen Schatten auf recherchierende Journalisten. Wenn ein prinzipiell unter Immunität stehender Abgeordneter vor dem Wahlkampf schon so von der Staatsanwaltschaft behandelt wird, mitsamt Medienkampagne ohne eröffnetes Verfahren, wie fällt dann erst das Beil gegen Journalisten von Print und Fernsehen, die in der Szene recherchieren?

  114. Cyborg meint: (11.8.2009 um 14:02) AntwortenReply to this comment

    @116: Naja, der Spruch unterstreicht noch meinen Eindruck der Piraten.
    Deswegen vermutlich auf der Parteiname.

    Wenn ich gegen jegliche Reglementierung/Speicherung im Internet bin, habe ich als Straftäter natürlich frei Hand und bin somit nicht ermittelbar. Dann haben wir letztlich den rechtsfreien Raum. Das muß auf jeden Fall verhindert werden.

  115. piratenwahl meint: (11.8.2009 um 14:15) AntwortenReply to this comment

    @119 Wir haben doch keinen rechtsfreien Raum. Nur halte ich eben den Besitz von Kinderpornographie für kein schweres Verbrechen, sondern für eine leichte Straftat, wie übrigens auch der Gesetzgeber. Der sicherlich- das fürchte ich- in der nächsten Legislaturperiode das ändern könnte. Ich fände das schlecht, weil: man bekämpft Kipo, meint aber eigentlich die Freiheit, auch die Freiheit der Sexualentwicklung, die jetzt- Stichwort Jungendpornographie- schon unterdrückt wird. Letztlich sind das alles Schritte in eine faschistoide Repressionsgesellschaft, die mir nicht gefällt. Und wenn ich leichte Strafen bezüglich Kipobesitz hinnehmen muß, damit ich die Repressionsgesellschaft vermeide, bin ich dazu bereit. Auch wenn ich selbst Kipo nicht besonders gut finde.
    Ich kann hierzu nur wiederholen, was ich bei Malte geschrieben habe: http://www.malte-welding.com/2009/08/10/die-geschichte-vom-guten-und-vom-bosen-kinderpornobesitzer/comment-page-1/#comment-4145

    Ich finde es ja sowieso komisch, daß die Öffentlichkeit den Besitz von Kinderpornos als extrem strafwürdig ansieht, während echte Kindermörder lustig ” resozialisiert” werden, obwohl ich die diesbezüglichen Chancen als gering ansehe. Niemand regt sich z.B. darüber auf, daß der sechsfache Mörder ” rosa Riese” gerade ganz offiziell zur Frau wurde und dadurch beste Entlassungschancen hat. http://www.tagesspiegel.de/berlin/Brandenburg-Rosa-Riese-Beate-S-;art128,2866549
    Und hier erklärt noch ein Kumpel von ihm, wie man die Behandler austrickst: http://www.youtube.com/watch?v=BhbCp_qvwJ0
    Die Gesellschaft fühlt sich scheinbar besser, wenn sie eine gegenüber Kriminellen unwirksame Zensurinfrastruktur errichtet und Jagdszenen auf zugegebenermaßen unappetitlich sexuell ausgerichtete Menschen veranstaltet. Auch ich bin für die Strafbarkeit von Kinderpornos, würde aber bei der Verfolgung die Kirche im Dorf lassen. Und mich dann lieber um die Sicherung von wirklichen Extremstraftätern kümmern. Das scheint der Gesellschaft aber zu anstrengend zu sein.

  116. Tom meint: (11.8.2009 um 14:22) AntwortenReply to this comment

    Eine andere Frage wäre doch noch das Alter der Dateien.
    So wie ich das verstanden habe sind die alle ein paar Jahre alt. Wenn Sie innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums von, sagen wir mal, 6 Monaten "gesammelt" wurden und dann ein paar Jahre nichts passiert ist, dann spricht das doch gegen ein "Sammeln". Wenn ich solche Neigungen habe, dann versuch ich mir doch immer mehr zu besorgen und gib mich nicht jahrelang mit so wenig zufrieden.

  117. nb meint: (11.8.2009 um 14:33) AntwortenReply to this comment

    "Da stellt sich die Frage, wie solche Hinweise denn nach den Vorstellungen eines Staatsanwalts auszusehen hätten. Ein ordentlich ins Abgeordnetenbüro eingestellter Leitz-Ordner wäre gut, eine Spannmappe mit der Aufschrift “Kinderporno-Ermittlungen” sollte es aber zumindest sein?"

    Naja, aber sicher nicht in einer Kiste unter dem Bett im Schlafzimmer, zusammen mit anderem Sexkrams (so jedenfalls die geleakten Infos).

    Aber, werter Herr Kollege Vetter, ich sehe auch § 184b Abs. 5 StGB in ganz weiter Ferne, da der Abgeordnete sich ohne weiteres aus öffentlichen Informationsquellen informieren kann und der Gesetzgeber mit der Privilegierung etwas anderes im Auge hatte.

    Im übrigen riechen die bisher bekannten Erklärungen des Herrn Tauss, er habe keine Dokumentationo.ä. bzw. Studie o.ä. fertigen wollen, sondern er habe lediglich für sich "Gewissheit" gebraucht, sehr nach Schutzbehauptungen.

    Denn für was wollte der Herr Tauss Gewissheit? Etwa die landläufig bekannte und in der Presse bereits zigfach dokumentierte Tatsache, dass im Internet gegen Cash und in Tauschzirkeln KiPos angeboten werden?

    Und überhaupt: was hätte er denn später ohne nachvollziehbare Daten belegen wollen, wen hätte er überzeugen wollen?

    Fragen über Fragen. Mal abwarten, was die Hauptverhandlung dann so alles zu Tage fördert. Ich bin mir derzeit aber sehr sicher, dass die Mehrzahl der Teilnehmer hier im Forum auf das falsche Pferd setzt. Der Feind meines Feindes ist nicht zwingend mein Freund…

  118. MrBrook meint: (11.8.2009 um 15:19) AntwortenReply to this comment

    @115 (Cyborg):

    Ich sehe zumindest beim Herunterladen den ganz großen Unterschied zur "raubkopierten" mp3 nicht. Selbst wenn man mal die ganzen "kinderpornografischen" Bilder weglässt, die keinen realen Missbrauch zeigen sondern irgendwelche "wirklichkeitsnahen Geschehen": Alleine mit dem (kostenlosen) herunterladen schadet man erstmal noch niemandem richtig. Klar ist es pervers und die Szenen sind nicht schön anzuschauen. Die Bestrafung für den Besitz von echter Kinderpornografie ist auch richtig. Aber es ist eben noch relativ harmlos.
    Etwas anderes ist das Herstellen von echter Kinderpornografie. Das ist zu recht mit relativ harten Strafen belegt und sicherlich auch nichts, was jemand hier als "harmlose Straftat" verharmlosen würde.

    Nochmal in der Zusammenfassung: Die Bilder zeigen zwar abscheuliche und menschenverachtende Verbrechen wie du richtig sagst; Davon muss man aber den Besitz der Bilder trennen, der sicherlich nicht "menschenverachtend" ist und laut Gesetz – meiner Meinung nach zu Recht – nur als Vergehen betrachtet wird.

  119. Anon123 meint: (11.8.2009 um 15:45) AntwortenReply to this comment

    Ohne jetzt alle Kommentare (>40) gelesen zu haben.. die Frage die sich stellt ist doch: Warum ist er von seinen Ämtern zurückgetreten? Das hat ihm zwar ruhigere Stunden, gleich nach dem Zwischenfall beschert, wird ihn aber m.E. in der Gerichtsverhandlung den Kopf kosten.

  120. aussenminister_fischer meint: (11.8.2009 um 15:50) AntwortenReply to this comment

    @124MrBrook – ich finde den Besitz, das Sammeln und das Anschauen dieser Bilder schon menschenverachtend, wenn es zur Befriedigung der Lust dient. Alleine schon deswegen, weil diese Kinder – im Gegensatz zu privaten oder geschäftlichen Pornodarstellern – unfreiwillig zu Lustobjekten degradiert werden. Und das gilt dann auch schon für "wirklichkeitsnahe Geschehen", selbst wenn das gezeigte Kind dadurch keinen Schaden erleidet, weil es einfach nur beim Baden fotografiert wurde und nie erfahren wird, dass sich jemand daran aufgeilt. Menschenverachtend ist das trotzdem und sollte allein deswegen hart bestraft werden. Außerdem – aber da fehlen mir zugegebenermaßen wirklich die Kenntnisse – vermute ich, dass solche harmlosen Bilder vielfach als "Einstiegsdroge" funktionieren und später durch härtere ersetzt werden. Alleine deswegen, weil sicher auch bei Kipokonsumenten ersteinmal eine gewisse Hemmschwelle zu überwinden ist, weil den meisten wohl durchaus die Abbartigkeit ihrer Handlungen bewusst ist.

  121. Michael B. meint: (11.8.2009 um 15:53) AntwortenReply to this comment

    @119(Cyborg)

    <p>Wenn ich gegen jegliche Reglementierung/Speicherung im Internet bin, habe ich als Straftäter natürlich frei Hand und bin somit nicht ermittelbar. Dann haben wir letztlich den rechtsfreien Raum. Das muß auf jeden Fall verhindert werden.</p>

    Rechtsfreier Raum? So rechtsfrei, wie vor zwei Jahren noch? Mensch, was war das doch für ein Sündenpfuhl, damals…. Gehen Sie da nicht gerade einer Propaganda auf den Leim?

    Das Internet ist in gleichem Masse "illegal", wie es die Gesellschaft im Real Life auch ist. Das Internet ist zunächst mal nur Inhalt, der, für sich genommen und ohne Betrachter, der Bedeutungslosigkeit anheim fällt. Erst der Prozess der Betrachtung und die Teilnahme zahlreicher Individuen erweckt "das Netz" zum Leben, zu einer Art Parallelwelt. Diese ist Spiegel der realen Gesellschaft; der Prozentsatz an Kriminellen, Unschicklichen und Rüpeln ist dem des realen Lebens analog. Doch in gleichem Masse, wie man sich in der Anonymität im Schlechten enthemmt, sich also nonkonform verhält und Regeln (der Sittlichkeit, des Anstands etc.) missachtet, enthemmt sich die Netzgemeinde "im Guten", zeigt also dort Zivilcourage, wo viele im realen Leben sich eher zurück nehmen. Das Netz hat seine Netiquette, und die wird gehegt und gepflegt seit Anbeginn. Da muss nichts von "Leithammeln" kontrolliert und "geregelt" werden, die erst seit kurzem und nicht mal vollständig von der Existenz des Netzes wissen.

    Wir als Volk wählen uns Vertreter, weil es uns unmöglich scheint, komplexe Sachverhalte, die einen Staat betreffen, als Gemeinschaft zu regeln. In einem Volk von nicht mehr als 100 Individuen wäre das recht einfach: Lagerfeuer, Vorschläge. Bei 80 Millionen (ohne Europa-Kontext) ist das natürlich schwieriger mit dem Lagerfeuer. Also wählt man sich vertrauenswürdige und in der Sache fähige und gebildete Gestalten, die auf unser Geheiss (und im Sinne der Gemeinschaft) meinetwegen Verkehrs- und Steuerregeln etc. schaffen. Das wäre das Ideal. Die Realität sieht aber leider anders aus: Da hat sich eine "Kaste" verselbständigt, die über unsere Köpfe hinweg und an unseren Interessen vorbei ein Abstrakt geschaffen hat, das mit der Grundidee eines demokratischen Staates nur noch wenig gemein hat. Was hat denn unsere Regierung gegen den Abmahnwahn unternommen, was die Netzgemeinde nicht schon selbst erledigt hat? Was unternimmt die Regierung gegen CP, ausser natürlich einen Vorhang sich auszudenken, den man über das Geschehen legt – und was unternimmt die Netzgemeinde? Empfinden Sie tatsächlich das Netz als so "böse" und "rechtsfrei", dass es einer Regulierung bedarf? Dazu noch von Gestalten, die vom "Netz" nichts verstanden haben, die sogar zu grossem Teile der Realität enthoben scheinen?

    Cybercrime ist, da sind wir uns wohl hoffentlich einig, weniger schlimm als Crime im realen Leben. Wenn Sie für das Netz totale Kontrolle präferieren – was möchten Sie sich dann fürs reale Leben ausdenken?

    Wir müssen uns nichts aufzwängen lassen. Regulierung des Internets? Ja – wenn wir das fordern! Noch können wir das selbst.

  122. Cyborg meint: (11.8.2009 um 16:02) AntwortenReply to this comment

    @123: Das ist ganz schön engstirnig. Eine MP3 wurde nicht rechtswidrig erstellt bzw. durch die Erstellung bereits eine Straftat verwirklicht. Dies geschieht erst mit dem Zugänglichmachen eines unbestimmten Personenkreises, aber das nur am Rande.

    Davon abgesehen sprechen wir hier nicht von sogenannten Posing Bilder, Bildern am Strand, sondern von echter Kinderpornografie. Bei den 359 werden nicht einmal die jugenporno Bilder dabei sein, sofern vorhanden. Die waren jedoch zum Zeitpunkt der Duchsuchung bereits strafbewährt.
    Soviel dazu.

    Natürlich handelt es sich hierbei um ein Vergehen, welches aber hart bestraft wird. Und das nicht nur beim Besitz von hunderten Bildern, sondern auch schon bei einzelnen. Hier sind Strafbefehle über mehrere tausend Euro nichts seltenes. Des Weiteren werden die PC Anlagen eingezogen.

  123. Cyborg meint: (11.8.2009 um 16:18) AntwortenReply to this comment

    @126: Sagen wir es mal so: ich kann dir beipflichten, dass das Internet eine Parallelwelt geworden ist, mit all seinen guten und schlechten Facetten des RL.
    Allerdings ist das Verhältnis nicht analog dem im RL. Wer mal einen Blick in die Kriminalstatistiken wirf und nicht nur aus dem hohlen Bauch redet, der sieht, dass die klassischen Straftaten zurück gehen und die Online Straftaten zunehmen. Dazu die schlaue Frage warum?
    Ganz einfach, weil jeder Vollpfosten mittlerweile einen Internetzugang hat und meint nun anonym im Internet Straftaten verüben zu können.

    Und wer sich mit dem Thema Cybercrime beschäftigt kommt zu dem Schluß, dass Cybercrime immer mehr Bedeutung bekommt. Egal ob im Wirtschaftsbereich (Spionage, DDos etc.), im bereich mafioser Strukturen (Cosa Nostra), oder dem Bereich des Cyberwars. Ok, das ist etwas hochgestochen.

    Was mir dabei wichtig ist, ist der kleine Mann der bei Ebay um sein Geld betrogen wurde, die Frau die von einem Stalker im Internet denunziert/belastigt/geschädigt wird, möglichkeiten haben einen Täter zu identifizieren. Das sind die eigentlichen Sorgen der einfachen Nutzer.

  124. Olli meint: (11.8.2009 um 16:29) AntwortenReply to this comment

    @ Jimmy Mitmarschieren müsste man vielleicht nicht aber man müsste wohl bei einigen Aktionen mitmachen. Und sei es nur das man Kameradschaftsabend am lautesten zustimmt.

  125. piratenwahl meint: (11.8.2009 um 16:34) AntwortenReply to this comment

    @129 Die Möglichkeiten gibt es doch längst in hinreichendem Maße. Wir haben aber jetzt folgendes Problem: Autoritätspersonen, die früher gatekeeper bezüglich der öffentlichen und veröffentlichten Meinung waren- Politiker und Journalisten- verlieren diese Autorität. Denen paßt ihr Machtverlust nicht, es ist ihnen lästig, daß im Internet ihre Lügen oder zumindest Schlampereien aufgedeckt werden. Natürlich wird das blonde Barbie vom Spiegel auf dieses und andere Blogs ungut zu sprechen sein, weil man hier so viel von ihrer Inkompetenz lesen konnte. Natürlich sieht diese Dame wie viele andere Journalisten und Politiker die Internetschreiber als " Mobber" und " Stalker" an und genau deshalb soll es jetzt einen " Internetpaß " geben, wie ich gerade lesen durfte. Damit sofort die Pressekammer Hamburg eingeschaltet werden kann, um diesen bösen mobbenden und stalkenden Kritikern das Handwerk zu legen und die Macht wieder uneingeschränkt den Geldbesitzern zurückzugeben. Weil ich aber mehr Macht beim Normalo und weniger bei den Bonzen haben möchte, möchte ich nicht noch mehr Überwachung.

  126. hiro meint: (11.8.2009 um 16:47) AntwortenReply to this comment

    @88/lawdwarf:
    In der öffentlichen Diskussion – und nichts anderes ist diese Kommentarseite, auch wenn "lawblog" in der Adreßzeile steht – ist die Justiz nur ein Aspekt, m.E. sogar ein relativ kleiner.

    Zu den investigativen Journalisten: Natürlich verlange ich nicht die Aufhebung des Quellenschutzes. "Du bist schuldig, wenn Du Deine Quellen nicht offenlegst" – no way. Das ist aber auch gar nicht nötig, um glaubhaft zu machen, daß man eben nicht aus "niederen Motiven" Dreck zusammensucht, sondern ermittelt mit dem Ziel irgendeiner Aufklärung. Und genau das ist eben der Unterschied zu Tauss.

    @91/Flying Circus:
    Mein Hinweis auf Truecrypt soll das Argument entkräften, Herr Tauss sei kein Kinderpornograph, weil nur vergleichsweise wenig Dateien gefunden wurden. Die Anzahl der gefundenen Beweise würde bei einem Verbrecher mit fortgeschrittenen IT-Kenntnissen nur etwas über seine Nachlässigkeit aussagen, nichts über die Anzahl der vorhandenen Beweise.

    Der Umkehrschluß gilt selbstverständlich nicht: Die Existenz von Truecrypt sagt nichts über irgendeine Schuld aus.

    Ich beschränke mich in meinem (persönlichen, nicht-juristischen) Urteil auf das, was ich als "gesichert" ansehe. Das ist im wesentlichen das, was Herr Tauss selbst zugegeben hat.

    @115 Cyborg:
    Ich bin schon in den zweifelhaften "Genuß" solcher Bilder gekommen, auch wenn mein Anwalt damals freundlicherweise die Screenshots zusammengetackert hatte, so daß ich nur das erste Bild gesehen habe. Fällt für mich rückblickend eher in die Kategorie "was es nicht alles gibt". Allerdings waren auch keine vergewaltigten Babyleichen dabei.

    Wäre vielleicht interessant zu erfahren, welche Art von Kinderpornographie wie häufig auftaucht, und ob die vergewaltigten Babys nicht eher die krasse Ausnahme sind. Ich könnte mir vorstellen, daß eine solche Auswertung nicht gewünscht ist. Es gibt nicht nur den Holocaust, den man nicht relativieren darf.

    @120/piratenwahl:
    Auch ich sehe die derzeitige zunehmende Kriminalisierung sexueller Darstellungen kritisch, die andere Richtung entspräche eher meinem Freiheitsbild.

    Soweit ich weiß, haben sich aber weder Tauss noch die Piratenpartei bisher in dieser Richtung geäußert. Wenn sie es jetzt täten, wäre freilich das Bild in der Öffentlichkeit komplett: "Jetzt wollen die Kinderschänder natürlich Kinderpornographie legalisieren." So haben Tauss und die Piratenpartei sich auch an dieser Stelle die Chance auf eine inhaltliche, sachliche Diskussion verbaut.

  127. piratenwahl meint: (11.8.2009 um 17:05) AntwortenReply to this comment

    Ich glaube nicht, daß die Piratenpartei sich mit der Mitgliedschaft von Tauss irgendwas verbaut hat. Der normale CDU/SPD/FDP/Grünenwähler will gar nicht sachlich diskutieren. Die meisten dieser Wähler sind Gewohnheitswähler oder festgefahrene Ideologen. Mir gefällt ja gerade an den Piraten, daß die eben nicht " ideologisch gefestigt " sind. Die positive Wirkung der Piraten wird analog zur Wirkung der Grünen sein: die beste Wirkung erzielt so eine Partei, bevor sie ins Parlament oder gar in der Regierung zu Amt und Würden kommt. Dann kommen die Joschka-Fischer-Typen und drehen -Beispiel Krieg- das Programm mal eben um. Die Piraten setzen, so glaube ich, außerparlamentarisch die Etablierten am besten unter Druck und halten das Thema Bürgerrechte lebendig. So lebendig, wie es eben mit einem starrsinnigen, dummen Volk geht, welches nicht Nachdenken und auch nicht diskutieren will.

  128. Michael B. meint: (11.8.2009 um 17:06) AntwortenReply to this comment

    @129(Cyborg)
    Der Betrug, der früher an der Haustüre stattfand oder der Handtaschenraub, finden dann jetzt eben bei eBay statt. Dass dies mal kurzfristig eine höhere Kurve zeigt ist zu beklagen, aber nicht der Untergang des Abendlandes. Es ist schon (für die "Vollpfosten")schwieriger geworden, bei eBay zu betrügen. Alles entwickelt sich. Natürlich wird es immer ein "Restrisiko" und ein Mass an Kriminalität geben, welches sich nicht kontrollieren lässt. Wie im RL eben auch. Daran ändert aber auch der Ausverkauf der Freiheit nichts. Es gibt keine 100%ige Sicherheit im Leben, und ich lebe lieber mit einschätzbarem Risiko, als gänzlich unfrei mit implantiertem Chip im Nacken und trotzdem (oder gerade deshalb) unsicher.

    Ich nehme weder den Politikern, noch dem BKA die Gründe ab, die sie vorschieben. Da stehen Begehrlichkeiten im Raume, die für die genannten Gruppen viel wichtiger sind als unser Wohlergehen. Überhaupt: Eine Welt, in der Politiker sich um das Wohl des Volkes scheren, sähe anders aus. Wer auf deren Rechtschaffenheit und Wahrhaftigkeit vertraut, ist entweder sehr jung oder sehr…..

  129. Cyborg meint: (11.8.2009 um 17:18) AntwortenReply to this comment

    Ihr immer mit euren Verschwörungstheorien. Das kann ich bald nicht mehr hören. Hoffentlich werden alle die Lügen gestraft, sollte Tauss rechtskräfitg verurteilt werden.
    Aber sei es drum.

    Aber diejenigen, die sich darüber beschweren, dass sexuelle Ausrichtungen inkrimminiert werden sollten sich mal weltweit umaschauen. Gerade im Bezug auf KiPo ist dies weltweit geächtet. Das ist kein rein deutsches Problem, die Kriminalisierung.
    Hierbei ist es egal ob es arme Staaten in Afrika oder südost Asien sind.

  130. Meta meint: (11.8.2009 um 17:24) AntwortenReply to this comment

    Es ist relativ leicht, mit Truecrypt und ähnlichen Verfahren Daten zu verschlüsseln. Es ist aber sehr schwer bis unmöglich, vor einem Profi mit Zugriff auf die Hardware zu verbergen, dass sich noch verschlüsselte Daten auf der Festplatte befinden. Gäbe es noch zu entschlüsselnde Daten auf den Tauss'schen Datenträgern, schätze ich, dass wir davon bereits wüßten.

  131. piratenwahl meint: (11.8.2009 um 17:32) AntwortenReply to this comment

    Mir ist es ziemlich egal, ob Tauss verurteilt wird. Er setzt sich seit Jahren für mehr Freiheitsrechte ein, das allein zählt für mich, da ich den Besitz von Kipo für ein nicht so schweres Delikt halte.
    Weltweit geächtet ist neben Kipo vor allem Homosexualität. Ich selbst bin nicht schwul (und übrigens auch kein Kipofan), interessiere mich aber für das Thema, weil man daran den Stand der Freiheitsrechte gut ablesen kann. Und mit den Freiheitsrechten sieht es weltweit schlecht aus. Fahr mal in einen der Nachfolgestaaten der früheren Sowjetunion, mit Russland kann man anfangen. Da wird sich kein schwules Paar offen zeigen aus berechtigter Angst vor Lynchjustiz der Straße. Ein weiteres Beispiel http://www.siegessaeule.de/politik/mongolei-aktivisten-bitten-um-unterstuetzung.html
    Daß weltweit etwas geächtet ist, ist für mich kein unbedingter Grund, mich der Ächtung anzuschließen. Sexualität mit Kindern ist auch meines Erachtens schädigend für die kindliche Entwicklung, deshalb möchte ich hier auch harte Strafen sehen, die es bei uns ja auch gibt. Da Kipo aber, anders als uns Frau vdL weismachen will, nur ein Beiprodukt des alltäglichen Mißbrauchs ist, sehe ich keine große Schädlichkeit des Kinderpornobesitzes. Bestraft werden sollte der Besitz, aber eben, wie auch im Moment bei uns Gesetz, als Vergehen. Man muß dann aber aufpassen, daß man nicht mit der Sexualität Jugendlicher eigentlich die Freiheit selbst bekämpft, wie es eben in Diktaturen weltweit üblich ist. Wir sind mit dem Gesetz gegen Jugendpornographie einen deutlichen SChritt in diese Richtung gegangen, und das bedauere ich. Im übrigen unterstelle ich: der Kampf gegen Jugendpornographie ist in Wirklichkeit ein verdeckter Kampf gegen Homosexualität, da scheinbar Homosexuelle vermehrt auf jugendliche Körper stehen. Wir stürzen also zurück in die 50er, und besonders kurios ist, daß manch ein altväterlicher Grüner heftigst mit zurück stürzt.

  132. MrBrook meint: (11.8.2009 um 17:38) AntwortenReply to this comment

    @126 (aussenminister_fischer):

    Da kann man sicherlich unterschiedliche Meinungen zu haben. Grade bei "Posingbildern" wäre ich mir gar nicht so sicher, dass Kinder es immer unfreiwillig machen, soweit ich weiß gibt es da auch sehr harmlose die sich zum Beispiel von Werbebildern für Kindermoden nur marginal unterscheiden. Ich bin allerdings auch nicht sehr tief in der Materie drin.
    (Übrigens habe ich bei den "wirklichkeitsnahen Darstellungen" auch eher an "virtuelle Kinderpornografie" gedacht, also an Zeichnungen oder Animationen, bei denen ein Kind nicht einmal berührt wird).

    Was die "Anfixtheorie" angeht: Ja, die wird immer wunderbar aus dem Hut gezaubert. Bisher konnte sie aber noch nie wissenschaftlich belegt werden. Und ich halte sie auch eher für fraglich, ich sehe durchaus einen qualitativen Unterschied zwischen einer realen Vergewaltigung und dem "aufgeilen" an Bildern. Wir können gerne Udo Vetter fragen, wie viele seiner Mandanten – die mit Kinderpornos erwischt wurden – irgendwann tatsächlich Kinder angerührt haben. Ich tippe auf eine Zahl, die Prozentmäßig deutlich einstellig ausfällt. Möglicherweise sogar mit einer "0" vor dem Komma.

    @128 (Cyborg):
    Viele mp3s entstehen unrechtmäßig. Hier in Deutschland ist es ja schon illegal, eine CD mit Kopierschutz zu digitalisieren.
    Und was die "harten Strafen" angeht: Das ist wohl relativ. "Strafbefehle über mehrere tausend Euro" sind eine verhältnismäßig geringe Strafe. Die Geldstrafe ist vom Strafmaß her extrem weit unten angesiedelt. Selbst die maximale Strafandrohung für die Beschaffung und den Besitz (nicht für die Verbreitung, die liegt deutlich darüber) – bis 2 Jahre Freiheitsstrafe – ist verhältnismäßig gering. Das Ganze ist in einem Bereich angesiedelt, bei dem wir von Vergehen sprechen. Vom Unrechtsgehalt liegt der Besitz von Kinderpornographie – wenn man von der Strafandrohung ausgeht – damit etwa bei dem Unrechtsgehalt einer Sachbeschädigung.

  133. piratenwahl meint: (11.8.2009 um 17:57) AntwortenReply to this comment

    So sehen die wirklich schlimmen Fälle aus. Man könnte auch sagen: Bayern ist ein rechtsfreier Raum. Ob zensursulas Stoppschild da genutzt hätte? Und der Kampf gegen das Böse im Internet? http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,641804,00.html

  134. Cyborg meint: (11.8.2009 um 19:11) AntwortenReply to this comment

    @139: Naja, wenn du meinst. Aber davon abgesehen habe ich noch von keinem Kipo-Verfahren gehört, dass auf den Privatklageweg verwiesen wurde, wie analog eine Sachbeschädigung KV o.ä. Deswegen alleine hinkt der Vergleich mit der Sachbeschädigung.

    Nur weil es sich bei beiden Straftaten um Vergehen handelt, ist deren Beurteilung durchaus unterschiedlich.

  135. (tr) meint: (11.8.2009 um 19:46) AntwortenReply to this comment

    ich kann mich den überlegungen von #123 nur anschließen und frage mich außerdem, ob "piratenwahl" (z.b. wegen 109) von vdl finanziert wird.

  136. piratenwahl meint: (11.8.2009 um 21:23) AntwortenReply to this comment

    @143 Nein, vdL finanziert mich nicht. Ich bin kein Mitglied der Piraten, nur deren momentaner Wähler, spreche also nicht für die Piratenpartei, sondern begründe, warum ich sie wähle.
    Will man vernünftige Politik machen, muß man mal die Motive der eigenen Hysterie hinterfragen. Gerade wurde wieder gemeldet, daß ein Kind verhungert wurde. Das Jungendamt zog sich vorher zurück, weil ja scheinbar alles in Ordnung war. Einige weitere Merkwürdigkeiten unseres Resozialisierungsstrafrechts habe ich unter @121 aufgeführt. Interessanterweise regt sich niemand darüber sonderlich auf. Auch über den Mißbrauch an sich erregt man sich eher weniger als über den Besitz von Kipo. Das sind Widersprüche, die man analysieren sollte. Meine Meinung: wir leben in einer überaus sexualisierten Welt( Werbung), der wir uns wegen der kapitalistischen Dominanz nicht entziehen können und nicht entziehen sollen. Gleichzeitig hat der Mensch wohl auch Angst vor Sexualität. Da hier alles erlaubt ist bis auf Sex mit Kindern, bleibt nur die erregte Ablehnung von Bildern dieses Kindersexes , um die eigene Furcht vor zuviel Sexualität zu bändigen. Wie gesagt, ich kann das nicht beweisen, es ist meine Erklärung für die oben angeführten Widersprüche.
    Einer Elite- und das sind die Piraten mit ca. 1% Wählerschaft- steht es gut an, nicht auf jeden hysterischen Zug aufzuspringen, der in der Gesellschaft abfährt. Deshalb sollte man meines Erachtens hinterfragen, warum die etablierten Parteien sich so gegen Kinderpornos engagieren, aber so wenig Geld in Prävention von Kindesmißhandlung stecken. Sie tun das, um von den meist dummen und nicht reflektierenden Massen die Wahlstimmen zu bekommen. Diese Leute werden nie die Piraten oder eine sonstige Bürgerrechtspartei wählen. Die typischen deutschen Wähler haben sieben Hobbys und alles andere interessiert nicht. Und gegen Kipo ist man aus den geschilderten " tiefenpsychologischen" Gründen und weil man sich dann als Teil einer anständigen Masse fühlen kann.
    Ich begründe deshalb meine Ablehnung von mehr " Sicherheit" zu Lasten der Freiheit nicht mit der Unwirksamkeit der Internetsperren. Und meine Unterstützung von Herrn Tauss nicht mit dessen Unschuld. Auch ein schuldiger Tauss ist für mich ein geeigneter Kämpfer für Bürgerrechte und sinnvolle Freiheiten, das hat er in den letzten Jahren vielfach gezeigt. Wer Freiheit will, muß läßlich Sünden, und dazu gehört der Kipobesitz für mich, nach Verbüßung der Strafe auch hintanstellen können.Sonst ist nämlich, wenn man bei der relativ harmlosen Kipobesitzstraftat auf Resozialisierung verzichtet, ein freiheitlicher Staat schon nicht mehr gegeben.

  137. Klaus meint: (11.8.2009 um 21:55) AntwortenReply to this comment

    @138/piratenwahl, Zitat: "der Kampf gegen Jugendpornographie ist in Wirklichkeit ein verdeckter Kampf gegen Homosexualität"

    Das ist nicht ganz aus der Luft gegriffen. Siehe z.B. hier

    http://www.welt.de/politik/article1534856/Von_der_Leyen_und_die_Heilung_der_Schwulen.html

    Wenn Frau Leyen und ihre Mitstreiter nicht gestoppt werden, ist es m. E. nur eine Frage der Zeit, bis wir uns in den 60ern des letzten Jhdts. wiederfinden.

  138. MrBrook meint: (11.8.2009 um 22:54) AntwortenReply to this comment

    @141 (Cyborg): Der Vergleich hinkt nicht. Eine Straftat wird grundsätzlich unter bestimmten Umständen eingestellt. Das passiert sowohl beim Besitz von Kinderpornografie als auch bei Sachbeschädigung. In den Fällen wird natürlich auf den Privatklageweg verwiesen, was aber beim Besitz kinderpornografischer Schriften ein Problem ist: Schließlich haben die Besitzer Kinderpornografischer Bilder das Opfer in der Regel überhaupt nicht geschädigt und kein einklagbares Recht verletzt. Falls die Opfer überhaupt ermittelt werden können, das dürfte bei 20 Jahre alten Bildern möglicherweise doch etwas schwer werden.

    Das alles ändert nichts daran, dass der Gesetzgeber offenbar den Unrechtsgehalt bei beiden Straftaten ähnlich hoch ansetzt.

  139. Hotte meint: (11.8.2009 um 23:26) AntwortenReply to this comment

    Der Abgeordnete Tauss ist doch ein Abgeordneter des BT und kein verdeckter Ermittler. Was qualifiziert ihn für derartige "Aktionen"? Wollte er "neue Erkenntnisse" in dem Bereich sammeln? Das ist schwer zu glauben. Ob kranke Neigung oder Investigation – er hätte die Konsequenzen bei Entdeckung einschätzen können müssen. Mal auf eigene Faust losziehen und Informationen sammeln ist mE keine Abgeordnetentätikeit. Damit sehe ich § 184b Abs.4 hier nicht als einschlägig.

  140. hiro meint: (11.8.2009 um 23:47) AntwortenReply to this comment

    @137/Meta:
    Die forensische Analyse von Datenträgern kann gern mal mehrere Jahre dauern – das dürfte sich in den letzte 10 Jahren nicht geändert haben. Die entsprechenden Abteilungen sind hoffnungslos überlastet.

    Möglich, daß die beschlagnahmten Medien auch nur oberflächlich durchsucht werden – mangels Zeit, und weil man ohnehin schon ausreichend belastendes Material gefunden zu haben scheint.

    Und vielleicht hält ja sogar der Staatsanwalt diesmal die Klappe und plaudert doch nicht alles an seine Freunde von der BILD weiter. Na gut, bisheriges Verhalten rechtfertigt diese Vermutung nicht.

    Ich halte es insgesamt für eher unwahrscheinlich, daß verschlüsselte Daten bereits gefunden worden wären und daß "wir" tatsächlich lückenlos alle Ermittlungsergebnisse frei Haus geliefert bekämen.

    @138/piratenwahl:
    Kampf gegen Homosexualität? Nein, Kampf gegen jede Sexualität.

    @144/piratenwahl:
    Ich sehe in den Reihen der Piraten statt Meinungsfreiheit eine teils heftige Meinungsdiktatur, die ihre Ideologie vor den Menschen stellt. Der Vorwurf, wie ein Nazi argumentiert zu haben, wiegt folgerichtig schwerer als das Geständnis, Kinderschänder unterstützt zu haben: Ersteres ist eine potenzielle Gefahr für die Meinungshoheit der selbsternannten "Elite", letzteres schadet höchstens ein paar Kindern.

    Das sind – auszugsweise – meine Gründe, die Piraten nicht zu wählen.

  141. Marion meint: (12.8.2009 um 02:13) AntwortenReply to this comment

    @Hotte

    Und wenn Frau von der Leyen derartige Videos vorführt, dann fällt das aber unter Abgeordnetentätigkeit?
    Ein Abgeordneter muss sich informieren und das möglichst unabhängig. Das Gegenteil muss man ihm erst mal beweisen.

  142. Hans-Dieter Berretz meint: (12.8.2009 um 02:22) AntwortenReply to this comment

    Ich kann mir vorstellen, dieser Herr Tauss ist unglaublich naiv. Sein Plan, u.A. die eigene Bekanntheit durch Ermittlungen befördern zu wollen, spricht dafür. Nun denn, eine Schnapsidee allein ist ja nicht strafbar. Auch seine erste Reaktion nach Aufhebung der Immunität „Ich warte mit Gelassenheit ab, kann die Vorwürfe nicht nachvollziehen.“ ist doch wohl nur mit Naivität zu erklären.

    Was ich nicht verstehe sind fehlende Notizen. Wer derartiges Material zu Aufklärung erwirbt, müsste doch darüber wenigstens Notizen vorweisen können. Allein eine Person kontaktierte Herr Tauss 29-Mal – und keine Notizen. Bedenkt man seine Absicht, der „Sprengung eines Kinderpornorings“, hätte Herr Tauss im Erfolgsfall wohl ähnlich dumm da gestanden wie jetzt auch. Vorzuweisen hätte er nur Kinderpornographie.

    Die Verteidigungslinie ist heute eine andere, ich weiß. Ältere Dokumente sind aber noch vorhanden.

    Stellungnahme des Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss zu den Ermittlungen der
    Staatsanwaltschaft Karlsruhe vor der Presse am 11.3.2009:

    Warum tut man das? Mir ging es darum, eigene Erkenntnisse für die politische und
    gesetzgeberische Arbeit zu diesem Thema zu gewinnen. Insbesondere einen Beleg für meine These zu finden, dass die Verbreitung von Kinderpornographie mit Hilfe des Internet zunehmend durch andere Verbreitungsformen verdrängt wird. Und natürlich hätte die von mir erhoffte Entdeckung und „Sprengung“ eines der immer wieder durch die Öffentlichkeit geisternden „Kinderpornoringe“ meinem Bekanntheitsgrad nicht gerade geschadet.

    http://daten.tauss.de/StellungnahmeTauss110309.pdf

  143. Marion meint: (12.8.2009 um 04:08) AntwortenReply to this comment

    Tauss hat sich nicht für die strafrechtliche Verfolgung eingesetzt, sondern er wollte, wie du richtig zitiert hast, nachweisen, dass es andere Verbreitungswege gibt. Die Sprengung ist absichtlich mit " angeführt.

    Das war vllt naiv, aber wenn Journalisten oder andere Politiker das machen, werden die nicht so ans Kreuz genagelt. Schon seltsam.

  144. Meta meint: (12.8.2009 um 09:09) AntwortenReply to this comment

    > Die forensische Analyse von Datenträgern kann gern mal mehrere Jahre dauern – das dürfte sich in den letzte 10 Jahren nicht geändert haben.

    Rauszufinden, dass sich mehr Daten auf einem Datenträger befinden, als auf den ersten Blick erkennbar, dauert weniger als fünf Minuten und ist selbst von relativen Laien relativ schnell zu bewerkstelligen.

    Rauszufinden, was sich dort befindet, kann tatsächlich Jahre dauern bzw. nahezu unmöglich sein … je nach Verschlüsselung. Aber zu erkennen, dass die 120 GB-Platte nur 100 GB an Daten präsentiert – dass also irgendwo noch 20 GB schlummern müssen – , ist eine Lachnummer. Man sollte der Polizei nicht zu viel zutrauen … aber auch nicht zu wenig.

    > Und vielleicht hält ja sogar der Staatsanwalt diesmal die Klappe und plaudert doch nicht alles an seine Freunde von der BILD weiter.

    So wird das sein.

  145. hiro meint: (12.8.2009 um 09:19) AntwortenReply to this comment

    @152/Meta:
    Wie lange es dauert, die Medien zu analysieren, hängt sicher nicht zuletzt vom verwendeten Verschlüsselungs- bzw. Steganographieverfahren ab. Wie lange es dauert, bis der Rechner aus dem Regal auf die Werkbank des Technikers wandert, hängt dagegen in erster Linie davon ab, wie viele weitere Rechner vorher auf dem Regal stehen. Und das kann eben Jahre dauern – erstbester Link: http://www.bz-berlin.de/archiv/lka-schlaegt-kinderporno-alarm-article289087.html

  146. aussenminister_fischer meint: (12.8.2009 um 09:39) AntwortenReply to this comment

    herrjeh, Marion. VdL hat das Material auf dem Dienstweg über das BKA erhalten und nicht irgendwo wie Tauss hinter dem Bahnhof oder wo auch immer gestanden. Du erkennst den Unterschied?

  147. fred meint: (12.8.2009 um 09:59) AntwortenReply to this comment

    Freudscher Versprecher des Hern Schäuble.
    http://www.youtube.com/watch?v=XsnMYckITWw&feature=related

  148. danio meint: (12.8.2009 um 11:35) AntwortenReply to this comment

    @111
    Es ist ein Riesenunterschied, ob man sich die Fakten, die dem BKA vorliegen, anschaut und sich ein eigenes Bild macht, oder ob man sich von den Lobbyisten des BKA diese Fakten interpretieren lässt.

    Weiss Gott, wer dem BKA Chef erlaubt hat, Poltik zu machen. Aber es ist eigentlich nicht verwunderlich, denn wer den ganzen Tag mit Mist zu tun hat, richt abends überall Mist. Das ist keine Entschuldigung, aber zeigt die Notwendigkeit die reizüberflutete subjektive Wahrnehmung gelegentlich mal einer Supervision zu unterziehen.

  149. Marion meint: (12.8.2009 um 15:03) AntwortenReply to this comment

    Ich erkenne den Unterschied.

    Nur musst du eben auch seine Motivation begreifen. Der Schlüssel liegt eben genau in den Zweifeln am BKA. Also wer am BKA zweifelt, holt sich wohl kaum Material von denen ab, eh?

  150. Anonymous meint: (12.8.2009 um 16:58) AntwortenReply to this comment

    Ich finde den Hinweis auf dienstliche Belange etwas befremdlich: Es gibt hierzulande immer noch eine Gewaltenteilung. Wenn ein Abgeordneter sich über Steuerhinterziehung informieren möchte, kann er auch nicht einfach Bankdaten einsehen – das ist Sache anderer. Oder um das Beispeil aus einem der vorigen Kommentare aufzugreifen, wenn er sich über Waffenhandel hätte informieren wollen, wäre es auch befremdlich gewesen, wenn er sich zur Stützung einer Vermutung mit Waffen eingedeckt hätte.

  151. Cruzifix meint: (12.8.2009 um 18:45) AntwortenReply to this comment

    @76 qed: Zeigt, dass der fundamentalistische Atheismus, der ja innig mit der tiefroten Ideologie verbunden ist, dem menschlichen Tun keine moralischen Wertmaßstäbe geben kann. Aber OT.

    @103 ein Mensch: Dass MdBs solche Recherchemethoden wie Tauss und Ramelow benutzen scheint mir eher die Ausnahme als die Regel zu sein. Ausserdem hatte Tauss im Gegensatz zu Ramelow nie die Absicht seine "Ergebnisse" zu veröffentlichen, wie er selbst zugibt.

    @106 Momo: Zur Diskreditierung der Piraten: Ich kann mich noch ganz genau an den letzten Satz einer Radiomeldung erinnern, die mehrmals am Tag über das Radio ging und in der über die Ermittlungen gegen Tauss berichtet wurde: Tauss ist Mitglied der Piratenpartei. Mehr nicht. Einfach so und unvermittelt.

    Für die breite Öffentlichkeit ist die Piratenpartei unwählbar geworden, vielleicht war sie ja nie wählbar. Der "Normalbürger" hat Tauss schon als Pädophilen verurteilt. Und dann kommt die Piratenpartei dahergelaufen, die für Freiheit im Internet kämpft, und nimmt den vermuteten Pädophilen auf. Was für ein Bild ergibt das, wenn man von solchen Annahmen (mögen sie falsch oder richtig sein) ausgeht? Dass die Piraten radikale Internetanarchisten sind, die jegliche Strafverfolgung aus dem Internet bannen wollen, selbst wenn es in die Hände von Pädophilen spielt.

    @Piratenwahl: Bist du wirklich Pirat oder segelst du unter falscher Flagge um die echten Piraten zu diskreditieren? :)

    @124 MrBook: Das Herunterladen und verteilen(! Tauss war ja in der Szene aktiv gewesen, verteilen gehört dort dazu) von Kinderpornographie ist deswegen schlimmer als das Herunterladen und Verteilen von MP3s, weil hier nicht bloß irgendwelche menschgemachten Urheberrechte verletzt werden, sondern weil die Menschenwürde der Missbrauchten Kinder noch zusätzlich geschändet wird. Und selbst wenn man KiPo "nur" (gezielt) herunterladen würde, dann wäre eine solche Person immernoch schlechter als jemand, der nur MP3s herunterlädt, denn dadurch offenbart er seine kranke und abschäuliche Persönlichkeit, die in unserer Gesellschaft zu Recht verachtet und ausgestoßen wird.

    @148 Hiro: Ich werde die Piraten auch nicht wählen gehen. Die sind unberechenbar. So sehr ich mit ihnen in Sachen Internet sympathesiere, die Welt besteht mehr als nur aus Internet, und welchen Standpunkt sie dort haben, das weiß niemand.

  152. Sven meint: (12.8.2009 um 21:01) AntwortenReply to this comment

    "@Piratenwahl: Bist du wirklich Pirat oder segelst du unter falscher Flagge um die echten Piraten zu diskreditieren?"

    DAS frage ich mich allerdings auch schon länger.

  153. Hans-Dieter Berretz meint: (13.8.2009 um 08:46) AntwortenReply to this comment

    Liebe @ Marion,

    es liegt mir fern Herrn Tauss ans Kreuz zu nageln. Um ehrlich zu sein, ich möchte auch nicht an der gerichtlichen Wahrheitsfindung beteiligt sein, als Schöffe oder so. Ein Urteil erlaube ich mir als Privatperson ebenfalls nicht.

    Sprengung wurde von Herrn Tauss gequotet, damit man den Begriff nicht mit Detonation in Zusammenhang bringt, obwohl er mit einem großen Knall verbunden bleibt.

    Ich habe nichts weiter getan als auf die Naivität des Herr Tauss hinzuweisen. Eine sinnvollere Erklärung für sein von mir geschildertes Verhalten fällt mir nicht ein. Ich habe keine Ahnung, ob Herr Tauss einem Rechtsirrtum unterlag oder ihm Schlimmeres nachzuwerfen sein wird, nach einer eventuellen Verurteilung.

    Es wäre nett, wenn Sie das zur Kenntnis nehmen würden. Nicht jeder Kommentar beinhaltet den Anspruch zu urteilen.

  154. Caroline Kaiser meint: (14.8.2009 um 14:37) AntwortenReply to this comment

    Ich denke Herr Tauss hätte z.B. eine Analyse des kinderpornographischen Materials anfertigen sollen, anstatt nur die Dateien simpel abzuspeichern.

    So könnte zumindest von einer wissenschaftlich-aufklärerischen Arbeit ausgegangen werden. Vermutlich fehlte ihm dafür die Zeit, eventuell hatte er dies auch nie vor.
    Aber z.B. ein Journalist oder Wissenschaftler, wenn er auch kaum die Daten seiner Quellen in der Wohnung oder im Büro hinterlegen wird, arbeitet das aufgefundene Material journalistisch/wissenschftlich auf, z.B. so:
    http://www.ipt-forensics.com/journal/volume4/j4_2_1_3.htm

  155. Pierre meint: (1.9.2009 um 10:56) AntwortenReply to this comment

    Was soll diese ganze Diskussion hier?!

    Wenn dieser Mann die WIRKLICHEN Dimensionen dieser durch und durch kranken Perversion und Verbrechen erfasst hätte, und daraus die Schlußfolgerung gezogen hätte, WIRKLICH etwas tun zu MÜSSEN, dann hätte er doch vorher alle zuständigen behördlichen Stellen eingeschaltet um sich abzusichern.

    VORALLEM mit der Autorität, die er als Bundestagsabgeordneter hat.

    Welche größere Autorität könnte er diesen Stellen gegenüber denn eigentlich sonst noch haben, wenn nicht die als BUNDESTAGSABGEORDNETER, wenn er in so einem Fall recherchiert?

    "Oh Herr Bundestagsabgeordneter.., sie betreiben investigative Recherchen, um Kinderpornohändlern auf die Spur zu kommen? Natürlich, Herr Bundestagsabgeordneter, sie bekommen von uns hierfür alle erdenkliche Unterstützung!" So stelle ich mir das vor und so wäre es auch.

    Wenn es Tauss um den Schutz seines Lebens bzw. Personenschutz bspw. gegangen wäre, hätte er doch genauso gehandelt.

    Aber es geht ja um die Vergewaltigung von Kindern, an der sich ein perverses Schwein wie Tauss "aufgegeilt" hat. Ich frage mich: Warum sitzt der Typ eigentlich nicht schon LÄNGST im Knast?

    Der Mann ist meiner Meinung nach, ein abgrundtiefes Schwein, dass eine Masche gefunden hat, mit der er sich hier ganz, ganz erbärmlich rausredet.

    Ich hoffe sie verknacken in so derartig, dass er seines Lebens nicht mehr froh wird und seine klägliche Existenz irgendwann selbst beendet.

    Ich kann nicht anders als Verbrechern, die mit Kinderpornographie zu tun haben, MINDESTENS einen "halbwegs" qualvollen Tod zu wünschen. Und das ist noch zu gütig.

    Es gibt nichts was so tief in unsere gesellschaftliche und individuelle Seele hineinbricht, Unheil und Unglück anrichtet, wie dieses Verbrechen.
    Und mit ein "Herrn" Tauss, ist nun endlich mal jemand aufgeflogen, der diesen kranken, perversen Monstern ein Gesicht gibt.

    Laßt so jemanden mir nicht in die Finger kriegen. Es würde Blut an meinen Händen kleben. Mehr fällt mir dazu einfach nicht ein.

    Laßt euch doch von diesem verbrecherischen Schwein Jörg Tauss -der mit dafür sorgt dass etwas um sich greift, dass unsere Kinder schlimmsten Gefahren aussetzt – nicht verarschen, nur weil er sein professionelles Polit-Pokerface aufgesetzt hat, um seine Widerwärtigkeit zu kaschieren.

    Es ist ja nett dass hier von euch versucht wird, die Unschuldsvermutung aufrecht zu erhalten, aber der Mann verkauft euch doch nur für dumm und instrumentalisiert Leute wie euch für seine abgründigen Zwecke.

  156. Mac meint: (8.9.2009 um 19:21) AntwortenReply to this comment

    Ich schließe mich meinem Vorredner an.
    Eine Frage: Kann also (rein rechtlich) jemand, der Bundestagsabgeordneter ist, und sich evt. sehr für IT und Verbreitungsphänomene illegaler Art im Internet etc interessiert, ungestraft eine geringe Menge Kinderpornografie ansammeln? Er darf es dann, wenn er nur brav auf seinen Willen der Recherche verweist? Wenn er sagt, "ich habe es für einen guten Zweck getan?".
    Wenn ich mir also in Zukunft einen Presseausweis besorge, kann ich dann sorgenfrei… ein paar Bildchen und ein paar Filmchen… konsumieren?
    Wo so ein kleiner Junge und so, kleine Mädchen und so, dann lösch ich mal ein paar und hol ein paar neue, halte die Zahl konstant gering und so und wenn dann jemand dahinter kommt… Recherche…..???

  157. Daarin meint: (9.9.2009 um 03:57) AntwortenReply to this comment

    @167 (Mac): Lass mal sehen. Vom Prinzip her, wenn du einen entsprechenden Auftrag dazu erhalten hast vielleicht. Aber du kannst es dir natürlich auch einfach machen und warten bis sie dir von irgend einem Minister gezeigt werden. (Sorry, diese Spitze konnte ich mir nicht verkneifen)

    Beim Besitz gibt es prinzipiell eine Möglichkeit es auf Recherchen zu schieben, bei Verbreitung eigentlich nicht. Ich habe mehrere Berichte gelesen und gehört, nach dem die Bundesfamilienministerin dies aber genau so getan hat. Natürlich nur um der Presse zu zeigen, wie schrecklich das ist. Also heiligt der Zweck eben doch die Mittel, in diesem Fall eigentlich noch nicht mal vom Gesetz gedeckt.

    Und wenn ich von solchen… Ich weiß gar nicht, darf man jemanden als Vollpfosten bezeichnen, der vorher jemand anderen dauerhaft mit der schönen Bezeichnung "Schwein" betitelt? Naja, wenn ich von solchen Personen lese, dass jemand für Konsum von Kinderpornografie doch am besten gleich hingerichtet gehört, dass für so jemanden auch bitteschön nicht die Unschuldsvermutung gelten soll.. Sollte so ein Schwachsinn wirklich einmal Gesetz werden, dann mache ich solche Leute für jeden einzelnen Mord an einem Kind persönlich verantwortlich. Denn wenn man ein Kind vergewaltigt und dann tötet ist die Chance dafür bestraft zu werden logischerweise geringer, als wenn man von einer Seite Dateien zieht, was dein Provider ja mitschreiben kann.

    Ich finde es schade, dass @166 keinen Link gepostet hat… ich hätte eine sehr gute Idee wo der hinführen würde.

    Daarin

  158. Nils meint: (9.9.2009 um 20:40) AntwortenReply to this comment

    Was die Nummer 166, Pierre, wohl nicht verstanden hat ist die Tatsache, dass die Erkundungen, die Herr Tauss eingeholt hat, gegen die allgemeine Auffassung der Regierung geht. Laut Frau von der Leyen wird sämtliches Material über normale http-Seiten verbreitet. Dies ist bewiesenermaßen Schwachsinn.
    Herr Tauss wollte hingegen zeigen, dass die häufigsten Vertriebswege geschlossene Newsgroups, Kontakte in Foren und der klassische Postweg sind, was die wahlkampfstärke der von der Leyenschen Argumentation vollkommen widerlegt hätte.
    Und sowas lässt eine gestandene Bundesmutti und CDUlerin natürlich nicht gelten, sowas darf die Öffentlichkeit nicht erfahren!

  159. Iruwen meint: (10.9.2009 um 08:50) AntwortenReply to this comment

    Die 166, Pierre, ist leider einfach unglaublich naiv.

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