Fotografin will nicht klagen
Die Fotografin des Schäuble-Wahlplakates wird nicht juristisch gegen netzpolitik.org vorgehen. Hatte sie gestern noch die Löschung der Plakat-Satiren verlangt, erklärte sie heute der taz, sie werde nicht vor Gericht ziehen:
Ich habe Besseres zu tun. Ich bin aber nicht erfreut darüber, dass meine Bilder diffamiert werden. Ich finde es schade, dass meine Urheberrechte nicht akzeptiert werden, dass es keinen Respekt vor meiner Arbeit zu geben scheint.
Gut, man könnte sich seine Statements vorher überlegen. Muss man nicht, dann kommen solch heitere Sentenzen zustande. Welcher der Remixe diffamiert denn die Fotos der werten Menschenabbilderin? Dreh- und Angelpunkt sind doch die auf dem Bild gezeigte Person und die CDU – und insbesondere deren politisches Wirken.
Aber nun ja, damit ist wenigstens ein bisschen Klarheit hergestellt. Und dass die Macher von netzpolitik.org auch vor der ins Spiel gebrachten Phalanx namhafter Medienanwälte nicht eingeknickt sind, sollte ihnen hoch angerechnet werden.
Denken? Auch noch vorher denken? Quatsch!!!! Denken ist was für Weicheier!
Hauptsache reflexartig mit der Urheberrechtskeule geschwungen, weil man das ja in jeder Zeitung und im TV mitbekommt, wie hier gefährliche Internet-Chaoten brutalst die Arbeit armer, unterbezahlter Kreativer stehlen!
Diffamiert?
Das Foto von Schäuble wurde doch durch die Verwendung im Originalplakat in Verbindung mit dem irreführenden Text diffamiert, nicht durch die Remixer.
hihi… mehr fällt mir dazu im moment wirklich nicht ein ;D
Ich find es immer amüsant, wenn Wörter wie diffamieren gebraucht werden ohne mal darüber nachzudenken, was sie eigentlich bedeuten. Aber hauptsache klingt gut.
Ich glaube zwar auch nicht, dass die Satirefotos die Arbeit der Fotografin "diffamieren", aber ein wenig nachdenken über die unbekümmerte kostenlose Aneignung der schöpferischen Tätigkeit anderer (das Motiv tut hier nichts zur Sache) darf man ja schon mal.
Das erste, woran der durchschnittliche Betrachter des Bildes denken dürfte, ist doch Schäuble und die CDU, nicht etwa das Wirken der Fotografin.
Was man an der Sache wieder schön feststellen darf: Rechtswissenschaft ist eine Glaubenswissenschaft – wenn wie hier drei Juristen wieder fünf Meinungen haben.
@4: Eigentum ist nicht schrankenlos. Art. 14 Abs. 2 GG. Und wenn die Meinungsfreiheit nach Art. 5 I GG nur über das Tangieren von Eigentum ausgeübt werden kann, sollte man sich zügeln, subtil zu hetzen und von "unbekümmerter kostenloser Aneignung" zu sprechen.
Frau Chaperon ist eine großartige Fotografin. Ein wenig gelassener dürfte sie aber trotzdem werden.
Aus meiner urheberrechtlichen Sicht war der Remix weder zulässiges Zitat noch freie Bearbeitung, aber durch Art. 5 GG gedeckt:
http://archiv.twoday.net/stories/5873713/
@5 tnb
Ich bin bestimmt der letzte, der etwas gegen Meinungsfreiheit hat.
Und der allerletzte, der etwas für Schäuble übrighat.
"wenn die Meinungsfreiheit nach Art. 5 I GG nur über das Tangieren von Eigentum ausgeübt werden kann"
Vielleicht denken Sie über diesen Satz noch einmal nach. Auch über das "nur".
@4(Avantgarde) – Nachdenken ja und dann zu dem Schluss kommen, dass es in diesem Falle okay ist. Würde ich sagen…
@9 Jan
Im Lichte dessen, was Klaus Graf gesagt hat, durchaus möglich.
Aber es kommt wohl auf den Einzelfall an.
Wie bereits beim letzten Eintrag zu diesem Thema an mehreren Stellen herauszulesen war: Die Dame kann vielleicht fotografieren. Aber mit anderen Dingen hapert es offenbar. Dank des öfter zitierten Streisand-Effekts wird man sich jetzt noch oft und noch nach Jahren mit Erheiterung an sie erinnern, wenn mal ihr Name fällt: Das war doch die, die …
@8 avantgarde:
"Vielleicht denken Sie über diesen Satz noch einmal nach. Auch über das "nur"."
Ich sehe das so: Der jeweilige Slogan kann nur über das Bild wirken. Anders ist die Aussage nicht zu treffen. Die Bildrechte sind im weiten Sinne Eigentum. Hier kann die Aussage demnach "nur" unter "Beeinträchtigung" des Eigentums stattfinden.
Drüber nachgedacht und für richtig befunden.
@12 tnb
Ja, möglich. Ob ich mich allerdings vor Gericht darauf verlassen würde, weiss ich nicht so recht
@4. Avantgarde:
Die CDU verfügt offenbar über die Verwertungsrechte am fraglichen Bild und hat es "für redaktionelle Zwecke unter Angabe des Bildnachweises" zur Verfügung gestellt – siehe auch Udos erster Beitrag zum Thema.
Wo siehst du hier eine "unbekümmerte kostenlose Aneignung der schöpferischen Tätigkeit anderer"?
@14 avantgarde:
Bei Glaubensfragen (Recht, Religion) kann man sich schon per Definition nicht "darauf verlassen". :D Sonst gäbe es beispielsweise nicht soviele Anwälte.
Wenn ich auf den Lawblog geh und das Topbild sehe denke ich auch immer regelmäßig "wat war dat blos für´n Vollpfosten von Lichtbildhauer" …
</sarkasmus>
Kann man Zitat "Bilder diffamieren"? Ich dachte, dass geht nur mit Menschen.
Welche Rechte hat denn so ein Bild, dass es nicht diffamiert werden darf? Welchen Strafrechtsparagraphen verbieten das Diffamieren von Bildern?
Wurde in Deutschland schon mal jemand zur Schadensersatzzahlung an ein Bild verurteilt, weil er das arme Bild diffamiert hat?
Wenn ich in einem Museum vor einem Bild stehe und ausrufe "boah, ist das scheiße", kann ich dann vom Bild verklagt werden?
Und jetzt ne negative Feststellungsklage? Wäre doch möglich, oder? Bevor das jemand ausschlachtet von wegen "Nur Raubmordkopierer"…
Was soll der Unfug! Gewiss hat die Dame sich keinen Einfluss auf die Weiterverarbeitung/Textgestaltung des Plakates (durch die CDU bzw. deren Werbeagentur) vorbehalten, dass die Werbeagentur jeden Textvorschlag ihr zur Genehmigung vorlegte halte ich für lachhaft. Somit ist die Fotografie zwar Bestandteil des Plakates der CDU aber nicht dieses Foto ist Gegenstand der satirischen Verfremdungen, sondern die Verfremdungen beziehen sich auf das _Plakat_ als Gesamtes: Auf das Verhältnis des fotografiert-admierten Objekts der Anpreisung zum dazugestellten Text.
Stuff
"Bilder diffarmieren"
"meine Urheberrechte"
"Respekt vor meiner Arbeit"
ich ziehe hiermit meine vorige Behauptung zurück es wäre alles nur PR, Laurence Chaperon hat sich redlich um den Titel "Dummschwätzerin" bemüht (vergl. 1bvr131807).
und das gibt doch bestimmt wieder Sidekicks bei Ballmann, wie mit Magda v.d.L. (vollständiger Name dem Verfasser bekannt).
#k.
Konservative sollten sich nicht Avantgarde nennen.
@20 (e7): In der Tat! Jetzt wo man schon etwas Aufmerksamkeit hat, wäre es vielleicht gar nicht so schlecht zu zeigen, dass alles seine Richtigkeit hatte und dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist.
Und was ist mit der Agentur?
Die haben sich die Gestaltung der Plakate doch mit Sicherheit als Geschmacksmuster schützen lassen. – Könnten die jetzt "vorpreschen"?
@23 corax
sagt wer?
@21 Stuff
Vor der Lektüre des entsprechenden Vertrags zwischen Fotografin und Partei sind solche Pauschalurteile unangebracht.
Nur weil hier keiner Schäuble mag (mich eingeschlossen) "geht" noch längst nicht alles.
Nehmen wir mal einen etwas "ungünstigeren" Fall. Ein Fotograf verkauft das Bild einer blonden netten Schwedin an einen Verlag, der damit das Cover eines Reiseführers über Schweden gestaltet. Der Verlag gestattet es, das Cover für redaktionelle Berichterstattung zu verwenden.
Nun kommt die NPD, pappt die Schwedin auf ein Wahlplakat…
Da würden dann mancher dem Fotografen plötzlich die Daumen drücken, oder?
Die NPD macht Satire über einen Reiseführer?
Zu der Frage, ob die Bilder urheberrechtlich schutzfähig sind (oder nur "Lichtbildschutz" genießen und wie es mit den Verwertungsrechten aussieht, will ich hier nicht Stellung nehmen. Aber: Wo bitte schön war von "einer Phalanx namhafter Medienanwälte" die Rede. Auf Netzpolitik.org jedenfalls nicht. Dort war von einer E-Mail der Fotografin die Rede – und es wurde sogar noch hervorgehoben, dass diese nicht sogleich (also gar nicht) eine Abmahnung geschickt hat. Die namhaften Medienanwälte hat wohl eher Netzpolitik.org bemüht.
@29 einRichter
Die Schöpfungshöhe bemisst sich nicht nach dem Sympathiewert der fotografierten Person.
Bei einem fotografierten Menschen ist sie immer erreicht.
e7: "Die NPD macht Satire über einen Reiseführer?"
Naja…ReiseFÜHRER…
@Don Olafio:
Und? Im KZ zeigt dir auch ein Führer die einzelnen Bestandteile… so ist das Leben :)
@Avantgarde Ich. Oder sieht das aus wie ein Zitat?
Die Macher im Sinne von Singular im Sinne von Netz-Lobbyisten. Herr Beckedahl ist kein Maßstab. Nichts desto trotz ist es, wie es jetzt ist, wohl die beste Lösung für alle. Korrekt ist die Aktion von netzpolitik.org dadurch aber nicht.
@33 corax
Und können Sie es auch begründen?
@Avantgarde (27)
Das Beispiel trifft nicht.
Also… – würde sich, sagen wir mal, ein Hersteller von Verkehrsmittel-Sitzpolstern des Fotos bemächtigen, um damit Werbung für seine Produkte zu generieren, wäre dies mit Sicherheit eine unberechtigte Nutzung. Analog ist Ihr Reiseführer-Beispiel zu sehen.
Dies ist aber bei den satirischen Abwandlungen des PLAKATES (nicht des Fotos als solches) eindeutig nicht der Fall.
Die nette Dame nimmt sich scheinbar aber persönlich schon sehr wichtig, wenn Sie bei diesem Vorfall ihre Arbeit diffarmiert sieht. Das kein Hahn nach diesem Foto krähen würde, wäre es nicht von der CDU als Wahlkampfplakat auserkoren und mit Slogan versehen worden, ist ja nebensächlich.
@Avantgarde Es ist ein Oxymoron.
@Don Olafio
Die Grenzen zwischen dem, was geht und was nicht geht sind nicht so klar definiert wie Sie meinen.
Interessanterweise wird hier gar nicht § 23 UrhG erwähnt.
Danach dürfen Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen eines urheberrechtsgeschützten Werkes nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden.
Ein einfaches Verwertungsrecht am Original beinhaltet im Zweifel nicht die erforderliche Einwilligung in die Veröffentlichung und Verwertung einer Bearbeitung .
Und ob der Austausch eines Spruchs (unter Beibehaltung von Foto und Textlayout" eine "freie Benutzung" im Sinne des § 24 Abs. 1 UrhG ist, darf man bezweifeln.
Also so einfach ist die Sache rechtlich nicht.
Von der Phalanx namhafter Medienanwälte war in einem Gespräch zwischen Markus B. und mir die Rede.
@38 corax
Das glauben Sie.
"Es muss sich alles ändern, damit alles so bleibt, wie es ist," heißt es in Lampedusas "Gattopardo".
Übrigens: War in den 1970er Jahren der fortschrittsgläubige Kernkraftfan Avantgardist oder der Kritiker der Kernkraft?
Ich gehe jede Wette ein, dass dieses Thema demnächst in irgendwelchen etablierten und "seriösen" Medien richtig gespint wird mit dem Verweis, dass man daran sieht wie rechtsfrei das Internet doch ist!
Wahlkampf eben.
Nun so ganz angebracht finde ich den leicht hämischen Ton ("heitere Sentenzen", "Menschenabbildnerin" etc.) nicht.
Hätte sich die Fotografin als Mandantin an den Bloginhaber gewandt, würden wir möglicherweise etwas anderes hier lesen.
Sieht man sich die Website der Fotografin an, stellt man erst einmal fest: Sie ist gut. Dass sie u.a. Politiker fotografiert, muss man nicht mögen, aber sie ist gut. Ihre Fotos sind künstlerisch wertvoll. Sie fängt Situationen und Stimmungen ein, setzt Licht effektvoll ein. Mit der Fotografie einer Semmel aus dem berüchtigten Kochbuch hat das gar nichts zu tun.
Da gibt es z.B. ein weiteres Bild mit Schäuble im Flugzeug, auf dem ihm gegenüber der Rollstuhl steht.
Es sind gute, künstlerische Bilder, egal wie man zu den Motiven stehen mag.
Sie hatte offenbar nichts dagegen, dass man ihre Bilder für Wahlkampfwerbung nutzt. Auch das ist ihre freie Entscheidung.
Sie möchte nicht, dass man ihre Bilder dazu nutzt, die Abgelichteten zu verspotten. Auch das sollte man wenigstens im Prinzip akzeptieren.
Dadurch, dass es sich um ein Werbeplakat handelt, "verschmelzen" Bild und Text zu einer Kreation, die nicht ohne weiteres wieder aufzulösen ist. Durch die Satire wird nicht das Foto selbst "missbraucht", sondern das Plakat und seine (phrasendreschende) Aussage.
Aus diesem Grund kann man argumentieren, das die Freiheit der Meinungsäußerung und der politischen Auseinandersetzung höher anzusetzen sind als Urheber- und Verwertungsrechte der Fotografin.
Vielleicht war ihr dies anfänglich nicht klar.
Hätten sich die Satiriker Bilder von der Website der Fotografin geholt (Bilder ohne Plakatwerbung) und diese dann mit Sprüchen versehen, wäre die Sache wesentlich eindeutiger.
Da das Foto auf dem Plakat eine beherrschende Stellung einnimmt und lediglich Text ausgetauscht wird, wäre der Ausgang des Rechtsstreits dennoch überhaupt nicht gewiss.
In Zukunft werden die Parteien Bilder wohl nur noch mit dem Hinweis frei geben, dass diese nicht verändert werden dürfen.
@Avantgarde
"Hätten sich die Satiriker Bilder von der Website der Fotografin geholt (Bilder ohne Plakatwerbung) und diese dann mit Sprüchen versehen, wäre die Sache wesentlich eindeutiger."
Echt? Inwiefern?
"Da das Foto auf dem Plakat eine beherrschende Stellung einnimmt und lediglich Text ausgetauscht wird, wäre der Ausgang des Rechtsstreits dennoch überhaupt nicht gewiss."
Inwiefern? Echt?
Madame Laurence Chaperon fotografiert nicht, sie häkelt!
@Avantgarde
"Es sind gute, künstlerische Bilder, egal wie man zu den Motiven stehen mag."
Verfallen sie da womöglich der Verwechslung von künstlerisch mit (kunst-)handwerklich..?
Stuff
Das Beispiel zeigt doch wieder, mit welchen Motiven das Urheberrecht in Wirklichkeit so hoch gehalten wird. Es geht doch gar nicht wirklich um die bösen kommerziellen Raubkopiermörder. Es geht doch nur um den kleinen Mann, der sich seinen Tag versüßt.
Und ich wette, auch DIESE Fotografin hat früher den Kassettenrecorder vors Radio gehalten.
hier ein paar Entwürfe:
http://www.flickr.com/photos/41336872@N02/
und hier kann jeder selbst urheberrechtsverletzen ;-)
http://ngin.de/cduremix/
witzigerweise habe ich seit gestern whitehouse.gov-referrer auf meiner seite? hat das was mit der CDU-Remix Geschichte zu tun? Kennt sich da einer aus? Herr Vetter, liest bei Ihnen auch das Weisse Haus?
g,
Ollie
Von wegen keine Zeit.
"Die sind mir zu sauer!" sagte der Fuchs.
Kritik und Satire scheint für die CDU was völlig neues zu sein. Nun verschwinden auch noch über Nacht die Wahlplakate in Berlin Kreuzeberg. Ohweia, konnte man den damit rechnen, daß plötzlich auch Medien die CDU kritisieren. Bei den Originalplakaten kann es sich doch auch nur um Satire handeln: CDU und “Arbeit sichern”, “Wirtschaft mit Vernunft”, oder “Gute Bildung”, “Zukunft unserer Bauern”, echt geil, ein satirischer Brüller nach dem anderen.
@48 Stuff
Nein, keineswegs. Wobei bei der Fotografie die Grenzen zwischen Kunst, Kunsthandwerk und Kunst sicherlich fließend sind, aber nicht nur hier.
Die Fotografie ist längst als vollwertige Kunstform anerkannt. Ob ein Foto Kunst, eine Fotografin Künstlerin ist, hängt sicher von vielen – auch sehr subjektiven Kriterien ab. Mit gutem Grund entscheidet das Urheberrecht nicht darüber.
Wenn ich mir das veränderte Schäuble-Plakat ansehe, komme ich nach reiflicher Überlegung zu dem Schluss, dass tatsächlich allein durch das Auswechseln des Slogans etwas Neues geschaffen wurde. Der Spruch "Ich weiß…" verändert die Wahrnehmung bezüglich des Bilds völlig, OBWOHL das Foto selbst, das vorher das einzige künstlerische Element (zumindest kann man das behaupten), die Komposition beherrscht.
Allerdings bleibt das eine subjektive Wahrnehmung und es ist überhaupt nicht gesagt, ob ein Gericht das ebenso sehen würde.
Und es ist überhaupt nur im Rahmen von Satire und politischer Meinungsäußerung legitim.
Hätte die Lufthansa das Schäuble-Bild ungefragt für ihre Werbung benutzt, sähe die Sache schon wieder anders aus.
Wenn ich allerdings die Hasssprüche im Heiseforum sehe, nur weil eine Fotografin das Gespräch suchte, ohne gleich abzumahnen…
na endlich mal jemand der nicht immer gleich vor Gericht geht!
@ 51: self
Nee, war referrer-spam…über anon-ip (arcor DSL)…Witzböldle
Horst Schlämmer legt sich mit der CDU an bild.de/BILD/politik/2009...-cdu-grevenbroich-an.html ganahahaha XD
@57 gnahaha(ich): hab -Nordrhein-Westfalens CDU darf nicht mit Horst Schlämmer (alias Hape Kerkeling) werben. Darauf pocht die Produktionsfirma des Kerkeling-Films „Isch kandidiere“.- vergessen … passt irgendwie *gnihihi* sorry fürs spammen *schäm* wollt das nrumal nachreichen, weil ja sonst keiner freiwillig auf nen bild.de-link klicken würde ;D