Schnell zurückpfeifen
Innenminister Wolfgang Schäuble, das schicke ich vorweg, ist bestimmt unschuldig am Wirbel um sein Wahlplakat. Er hat in den letzten Jahren viel Kritik abbekommen, aber selbst die drastische Schäublone nicht dazu genutzt, die nicht immer freundlich geführte politische Debatte mit rechtlichen Schritten zu beeinflussen. Ein Beleidigungsverfahren gegen einen Mann, der die Schäublone aufs Auto geklebt hatte, ist eingestellt worden. Wie man hört schon deswegen, weil Schäuble keinen Strafantrag gestellt hat.
Auch Familienministerin Ursula von der Leyen zeigt in ähnlicher Frage durchaus demokratische Qualitäten. Das “Zensursula”-Label hat ihr einen hoffentlich wenig schmeichelhaften Textkasten in jeder digitalen Politik-Unterrichtseinheit künftiger Schülergenerationen gesichert. Doch sie lobt das Ganze als “pfiffige Aktion” und freut sich auch in der Zukunft auf “spannende Debatten”.
Es spricht also im Moment wenig dafür, dass bei der CDU jemand um den Erfolg der Plakataktion bangte und auf die glorreiche Idee gekommen ist, die Fotografin der Motive als Verfechterin des Urheberrechts vorzuschicken. Wenn ja, war es keine glückliche Entscheidung. Das gilt auch, falls die Fotografin nicht mit der CDU abgesprochen hat, dass sie von netzpolitik.org die Löschung der kreativ verfremdeten Plakate verlangen wird.
Die Fotografin liegt nämlich falsch. Sie kann die Löschung nicht verlangen.
Der erste diskussionsfähige Punkt ist, ob die Remixer überhaupt ein Werk der Fotografin verfremden. Sie nehmen nämlich nicht nur das Foto, sondern das im Auftrag der CDU von einer Werbeagentur erstellte Wahlplakat. Dieses Plakat besteht nicht nur aus dem Bild, sondern auch aus Text und einer grafischen Gestaltung.
Das Plakat dürfte also schon selbst wiederum ein eigenständiges Werk sein. Zum Beispiel ist es nicht verboten, ein Kochbuch zu fotografieren, auf dessen Titelseite eine Tomate prangt, und dieses Foto vom Kochbuch zu veröffentlichen. Auch wenn das Foto des Kochbuchs natürlich auch die Tomate zeigt, ist das Urheberrecht des Tomatenfotografen nicht verletzt.
Lasssen wir das mal offen, denn es gibt eindeutigere Punkte. Zunächst hat die Fotografin in einem Punkt recht. Das Urheberrecht für die Fotos liegt bei ihr. Schon deswegen, weil man das Urheberrecht nicht übertragen kann. Was man als Inhaber des Urheberrechts allerdings übertragen kann, sind die Nutzungsrechte. Wie weit diese im vorliegenden Fall jedenfalls gehen, lässt sich auf der Homepage der CDU nachlesen, wo es auch die Plakate zum Download gibt:
Alle Bilder auf www.bilder.cdu.de können für redaktionelle Zwecke unter Angabe des Bildnachweises (Foto: www.bilder.cdu.de) sowie des Fotografen (soweit genannt) kostenlos verwendet werden.
Die CDU räumt also das Recht ein, sämtliches Material für redaktionelle Zwecke zu verwenden. Wir müssen die Frage nicht beantworten, ob die Einschränkung auf redaktionelle Zwecke zulässig ist. Denn netzpolitik.org ist mittlerweile eine wichtige, viel beachtete und seriös geführte Online-Publikation.
Längst ist auch geklärt, dass derjenige, der Pressematerial zur Verfügung stellt, keine Einschränkungen zur inhaltlichen Verwendung machen kann. Nach dem Motto: Sie dürfen das Material nur nutzen, wenn positiv berichtet wird oder keine Veränderungen vorgenommen werden. Das ist mit der Presse- und Meinungsfreiheit nicht vereinbar.
Insoweit geht das Argument der Fotografin, sie wolle ihre Bilder nicht für Kampagnen oder Diffamierungen verwendet wissen, ins Leere. Jedenfalls so lange, wie die Remixe nicht gegen die allgemeinen Gesetze verstoßen, also zum Beispiel beleidigen. Dann wäre aber wiederum nicht die Fotografin am Zug. Sondern Wolfgang Schäuble. Oder seine Partei.
Nun könnte es so sein, dass die Fotografin schlauer ist als die CDU – und mit der Partei einen Knebelvertrag abgeschlossen hat. Möglicherweise hat sie der CDU gar nicht gestattet, ihre Fotos für Plakate zu verwenden, die dann wiederum als Pressematerial frei im Internet abgerufen werden können. Die CDU würde also Nutzungsrechte einräumen, die sie gar nicht hat.
Man kann sich denken, wie realistisch dieses Szenario ist.
Die Remixe auf netzpolitik.org sind also von den Nutzungsrechten, welche direkt von der CDU eingeräumt werden, gedeckt.
Wir brauchen also nur noch akademisch weiter zu denken. Was wäre, wenn die CDU ihr Pressematerial nicht so freigiebig streute? Die Antwort ergibt sich schon aus § 24 Urheberrechtsgesetz:
Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
Es ist also keineswegs so, dass sich Dritte nicht an fremden Werken bedienen dürfen. Es ist gestattet, wenn sie ein selbständiges Werk schaffen. Die Remixe sind jeweils ein eigenständiges Werk in Form der Satire. Satire ist gekennzeichnet durch die “antithematische Auseinandersetzung”. Dabei wird der Kritisierte mit den eigenen Mitteln geschlagen. Bei den Schäuble-Remixen entlarvt eine Sprechblase die andere. Der prozesserfahrene Plakat-Pionier Klaus Staeck lässt übrigens grüßen.
Überdies gibt es viele gerichtliche Ansagen durch alle Instanzen, dass gerade die politische Auseinandersetzung besonders frei geführt werden muss, noch dazu in Wahlkampfzeiten. Die Remixe sind also nicht nur von der Kunst-, sondern auch von der Meinungsfreiheit geschützt.
Wenn die CDU klug ist, bleibt sie locker wie Wolfgang Schäuble und Ursula von der Leyen und behindert nicht, zumindest indirekt, die politische Diskussion im Land. Dazu gehört, die Fotografin ganz schnell zurückzupfeifen.

Danke, besser konnte man es nicht analysieren.
"Man kann sich denken, wie realistisch dieses Szenario ist."
Es ist durchaus _sehr_ realistisch. Es ist sogar der Regelfall, dass Fotos im Profi-Bereich für bestimmte Zeiträume und Verwendungen lizenziert werden. Der Erwerb uneingeschränkter Nutzungsrechte ist in der Regel sehr kostenintensiv, eben weil der Fotograf dann mehr oder weniger auf alle Zeit jeden Einfluss verliert.
Ich halte es von daher durchaus für möglich, dass die Lizenzierung sich wahlweise auf den Wahlkampf und dieses eine Plakat beschränkt hat.
<sarkasmus> Und wenn Schaeuble und vdL clever sind, werden Sie die Photographin nicht zurueckpfeiffen, sondern den Menschen im Land zeigen wie der "Netzmob" eine arme Frau, die um ihre Rechte (wer versteht schon das Urheberrecht) kaempft, zerreisst.</sarkasmus>
Siehe Kommentare bei heise.de und netzpolitik.org
Gruß Duddley
"Doch sie lobt das Ganze als “pfiffige Aktion” und freut sich auch in der Zukunft auf “spannende Debatten”"
Das würde ich auch tun, wenn ich die Macht hätte und genau wüßte (oder mir einbilden würde), daß die Leute, die mich als (in meinem Fall) "Zensine" bezeichnen, an meinen Plänen nicht das geringste ändern können. Was kümmert es den Baum, wenn ein Schwein sich an ihm kratzt?
Den Verweis auf "spannende Debatten" verstehe ich eher als Spott: Die hat es schließlich gerade nicht gegeben. Oder vdL zeigt mit dieser Bemerkung, was sie unter "spannenden Debatten" versteht: Leute, die ihre Pläne kritisieren, werden von ihr ignoriert.
Man könnte sogar sagen: Würden Schäuble und vdL mit rechtlichen Schritten gegen Kritiker vorgehen, würden sie diese Kritiker ernstnehmen. Das wollen sie unter Garantie nicht. Sie ignorieren sie — und können es wie gesagt auch, weil sie die Macht haben, die Kritiker nicht.
Außerdem dürfte in Schäubles Fall die Diffamierung von Kritikern wie etwa mit der "größten Verfassungsbeschwerde aller Zeiten" geschehen sehr viel wirkungsvoller, weil medienwirksamer, sein als eine Klage.
Gruß,
Kristine
OT: Die CDU will zum Mond.
spiegel.de/wissenschaft/w...all/0,1518,641946,00.html
Ob Schäuble, Zensurula und andere wohl mitfliegen?
Hoffentlich bleiben die nicht dort, wäre schade für unsere Demokratie.
Tiefbesorgt, CDU-Fan
< / Ironie >
Sehr überzeugender Text.
Eine gewisse Portion Naivität scheint schon dazuzugehören, professionell ein Foto eines Politikers zu schießen, das dann (sicherlich mit vorherigem Wissen der Fotografin) für ein politisches Plakat verwendet wird, welches anschließend parodiert wird, was die Fotografin überrascht – um dann gegen die Parodie vorzugehen. Da möchte man fast den Rat geben, nur noch Gärten zu fotografieren oder nur noch Gerichte für Kochbücher.
@4 agree
@ 3. Duddley:
Genau so ist es! Das sich der Mob hauptsächlich an der Fotografin festmacht, freut die Politik. Die können das aussitzen, anschauen, später einen schlauen Kommentar über alles machen und denen "da draußen" wird klar: das wir hier nur ein Sturm im Wasserglas sind. Sehr Schade und sehr unsouverän. http://www.olivermark.de/CDU-Remix.html
Mir gefällt folgendes Bild 'besser':
<img src="http://www.re-actio.com/00_small1.jpg" width="75%" align="center">
…. bedauerlicherweise hab' ich mir die Quelle nicht gemerkt.
@UV: Die urheberrechtliche Seite ist keineswegs so klar, wie Sie es darstellen.
Das Zitatrecht findet seine Grenze in der Erforderlichkeit.
Erschöpfung greift nur ein, wenn tatsächlich das Bild eines Werks verbreitet wird, nicht aber dann, wenn das Werk, wie hier, selbst betroffen ist – für die Parodien wird ja schließlich kein Foto eines Plakats o.ä. verwendet.
Lichtbilder(werk)schutz erlischt nicht deshalb, weil das Lichtbild Teil eines anderen Werks ist, § 3 UrhG: "…unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk…".
Die Annahme einer freien Bearbeitung ist fraglich, weil der Schutzgegenstand – das Lichtbild – gerade nicht bearbeitet, sondern identisch übernommen wird. Von einem nahezu vollständigen Zurücktreten gegenüber einem etwaigen neuen Werk wird wohl kaum die Rede sein können. Vielmehr ist bereits die eigene Werkqualität der Parodien auch unter Zugrundelegung der "kleinen Münze" fraglich.
Ausnahmevorschriften (etwa §§ 52a, 53 UrhG) greifen ersichtlich nicht ein.
Ein Verstoß gegen das KUG dürfte wohl nur deshalb ausscheiden, weil die Darstellung der Zeitgeschichte zugeordnet werden kann.
Es bleibt allein die Frage der Aktivlegitimation, nachdem offenbar ausschließliche Nutzungsrechte zur (Online-)Verbreitung übertragen wurden und die Geltendmachung von Abwehrrechten dem Nutzungsrechtsinhaber, nicht dem Urheberrechtsinhaber vorbehalten sein dürfte.
Schließlich könnte die Meinungsäußerungsfreiheit einer Anwendung der urheberrechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Voraussetzung ist allerdings auch hier, dass die Meinungsäußerung unabdingbar die Werknutzung erfordert (so vor allem unsere Erbfreunde jenseits von Füssen im Allgäu: etwa Urt. d. öOGH v. 02.07.02 – 4 Ob 135/02k, "Soziales Netz").
Alles in allem ein Ritt auf der Rasierklinge und keineswegs so klar, wie Ihr Beitrag es erscheinen lässt.
In der Sache stehe ich auf Seiten von netzpolitik.de. Die juristische Beurteilung ist eine ganz andere Frage.
Rechtlich mag das stimmen, menschlich könnte es jedoch ein spezielle tragische Komponente haben. Bei jedem anderen Fotokünstler wäre es eher eine virale Werbung. In diesem Fall kann es existenzgefährdend sein. So wie ich es sehe, ist die Fotografin sowas wie eine “Hofbildablichterin”. Die Fotos leben von ihrer Nähe zu den Personen und die Einzigartigkeit des Kontrastes zwischen den bekannten öffentlichen Pressebildern und diesen vergleichsweise intimen, weil nicht-öffentlichen, Momenten.
Das basiert auf Vertrauen. Wenn der Abgebildete fürchtet, das ausserhalb des Protokolls gemachte Foto könnte dazu benutzt werden, seine Darstellung in der Öffentlichkeit zu beschädigen, wird er es bleiben lassen. Denn diese Fotos sind die wenigen Dinge, bei denen er Entscheidungsfreiheit hat und nicht einer Fotografenmeute ausgesetzt ist.
Für mich wird gerade der Broterwerb einer Künstlerin in Stücke gehauen. Das Internet ist gnadenlos.
Also wenn die Fotografin will, dass "ihre Bilder nicht für Kampagnen" verwendet werden, dann sollte sie sich dch erst mal bei der CDU beschweren, oder?
Tim (9), das ist doch quatsch, es weiß doch jeder Politiker, dass die Fotografin nicht dieses Vertrauensverhältnis missbraucht und die Bilder weitergegeben hat, sondern die Remixer sind auf das Plakat angesprungen, was die CDU selbst veröffentlicht hat. Wenn das Foto darauf von einem anderen gewesen wäre, hätte das keinen unterschied gemacht.
@9 Menschlich?? Wie menschlich ist es denn, für die CDU zu arbeiten? Außerdem – was haben Ihre Bedenken denn mit dem hier behandelten Fall zu tun? Überhaupt nichts.
Wenn Hofbildablichterinnen Verdienstausfall haben, stört mich das nicht. Ich erinnere an Leni Riefenstahl, die ebenfalls Hoffotografin war.
@Tim (9): Das ist doch an den Haaren herbeigezogen. Als könnte das nicht auch mit jedem anderen Bild passieren. Hier geht es doch auch gar Nicht um die Fotografin, sondern um das Bild, egal von wem das stammt. Man muss also keine Angst haben, wenn man die Dienster der Dame in Anspruch nimmt, aber sehr wohl, wenn man Schäuble ist.
Nochmal im Klartext: Das kann bei jedem Bild, von jedem Fotografen passieren.
"Die CDU würde also Nutzungsrechte einräumen, die sie gar nicht hat. Man kann sich denken, wie realistisch dieses Szenario ist."
Da ich mittlerweile ein wenig Parteierfahrung habe, wenn auch in der SPD, kann ich sagen: das ist sogar sehr realistisch. Parteien sind komische Gebilde. ;)
Bzgl. "RA Christian Franz, LL.M. meint: (12.8.2009 um 12:36)" würde mich eine Stellungnahme / Diskussion der abweichenden Ansichten sehr interessieren.
@12 weil ein fliesenleger die fliesen, die im nicht gefallen gar nicht oder nur schief verlegt -.-
@10 Tim: "Für mich wird gerade der Broterwerb einer Künstlerin in Stücke gehauen. Das Internet ist gnadenlos."
Ich finde es gut, dass du dich in die Lage der Fotografin hineinzuversetzen versuchst. Wenn es jedoch zu der Abwägung zwischen ihrem Interesse und der freien Meinungsäußerung kommt, insbesondere im Hinblick auf die anstehende Bundestagswahl, liegt mir Letzteres doch mehr am Herzen.
Zumal, die jetzige Verwendung der Fotos kam ja nicht von ungefähr. Frau Chaperon hat sie der CDU unter Anderem zur Verwendung als Motive in Wahlkampfplakaten überlassen. Dass nun eben jene Foto auch satirisch verarbeitet werden könnten muss damit auch den dort Abgelichteten klar gewesen sein. Eine Störung des Vertrauensverhältnisses ist hier für mich daher nicht zu sehen.
@14 / piratenwahl
Den gleichen Müll hast du doch schon bei Netzpolitik abgesondert? Also doch nachgedacht und trotzdem geschrieben?
Oder willst du als trittbrettfahrer erfolgreicher Blogs nur mit möglichst schwachsinnigen Postings deinen Twitter-Account pushen?
@8 (RA Franz)
Bei der freien Bearbeitung in Form einer Parodie ist es naturgemäß so, dass das ursprüngliche Werk nahezu vollständig übernommen wird, weil dieses nur dann wirkungsvoll kritisiert werden kann, wenn es vom Betrachter auch wiedererkannt wird.
Entscheidend ist daher der innere Abstand, der durch die antithematische Neuausrichtung hergestellt wird. Das ist Ergebnis der Auslegung von § 24 UrhG im Lichte von Art. 5 GG.
Dieses "Umdrehen" der ursprünglichen Intention bewirkt das Verblassen des zugrunde gelegten Werkes und die Einordnung als neues, selbständiges Werk.
So auch die Entscheidungen des BGH zum Gies-Adler (http://lexetius.com/2003,2004) und Kalkofes Mattscheibe (http://lexetius.com/2000,913).
Vielen Dank für den ausführlichen Artikel. Was würden wir bloß ohne Sie machen…
aber es geht doch um die kinder^Wplakate, nicht um die fotos!
die plakate sind doch schon eine weiterbearbeitung, die
ursprünglichen fotos wurden doch garnicht "geremixt"…
Das m.E. interessanteste Detail ist auch im Original zu finden: Schäuble liest offensichtlich den Sportteil. Zwar fällt der Sport auch in sein Ressort, aber es verwundert doch schon sehr, dass er sich auf einer Abbildung, in welcher der klägliche Rest seiner Arbeit als gelungen angepriesen werden soll, ausgerechnet mit diesem eher unpolitischen Thema befasst.
@11
Nicht alles, was veröffentlicht wird, muss in die Öffentlichkeit gezerrt und zu Gegenpropaganda missbraucht werden. Das ist ein Wahlkampfplakat, die Nutzung des Fotos soll von der CDU bis Ende des Jahres vergütet worden sein. In den Jahren davor wäre es nach der Wahl in den Archiven verschwunden, nun wird es über Jahre im Internet zu finden sein. Ein Fehler der CDU war, die Grafik als Datei ins Netz zu stellen. Ein andere der Aufruf zur satirisch verbrämten Schmähkritik von netzpolitik.org.
Vielleicht haben Politiker nun ihr "StudiVZ-Erlebnis". Will meinen, dass dieser Fall zu einer neuen Vorsicht im Umgang mit privaten Fotos führt, bzw. den weiteren Versuch, Veröffentlichungen zu kontrollieren, z.B. durch rigidere Kontrollen auf Parteitagen, usw. Wäre schade, wenn Volksvertreter wie Hollywood-Promis mit einer Schar von Bodyguards sich umgeben, die jedem die Cam aus der Hand schlagen.
Das ist kein juristisches Problem, sondern ein ethisches im Umgang miteinander und mit der Öffentlichkeit.
@26 Ihr Schluß ist m. E. voreilig: Um das zu wissen, müßte man das Blatt kennen, das er liest. Ich lese z. B. die "Berliner", dort geht der Wirtschaftsteil in den Sportteil über, d. h. vorne Wirtschaft, hinten Sport. Ich lese z. B. niemals den Sportteil und würde sogar ein Blatt bevorzugen, das gar keinen Sportteil hat (weil ich Sport für absolut kulturlos halte). Die Lektüre würde bei mir aber genauso aussehen wie bei Schäuble, obwohl ich den Sportteil nicht beachte!
@27 Tim
"Nicht alles, was veröffentlicht wird, muss in die Öffentlichkeit"
ROFL
Gruß Duddley
@29
Würden Sie das unvollständige Zitieren unterlassen?
Nicht alles, was veröffentlicht wird, muss in die Öffentlichkeit gezerrt und zu Gegenpropaganda missbraucht werden.
Was wir hier erleben hat etwas von einer Schmutzkampagne. Das ma spassig sein, ist aber der politischen Kultur und damit unsere Demokratie nicht zuträglich.
@31 Was unserer Demokratie nicht zuträglich ist, haben viele der hier Versammelten in den letzten Jahren festzustellen Gelegenheit gehabt. Es war und ist die von der Regierung verfolgte Politik. Waren Sie da auch so wachsam oder haben Sie das eher verschlafen?
@31 Tim
Wenn dir nach 2x schreiben und 1x (nicht ganz lesen) nicht auffaellt was fuer ein Unsinn das ist, ist dir nicht zu helfen.
Gruß Duddley
@Tim
Vielleicht sollten Sie sich ein wenig mit den Begriffen auseinandersetzen, die Sie verwenden. In diesem Fall auch noch mit der einschlägigen Rechtssprechung. Schmähkritik ist zulässig und eben gerade nicht strafrechtlich relevante Beleidigung – natürlich muss im Einzelfall geklärt werden, ob es über SK hinaus geht. Die Beispiele, die ich bei Netzpolitik gesehen habe, beschäftigen sich übrigens durchweg mit den politischen Inhalten, sind also weder Schmähkritik noch Beleidigung. Außer natürlich, sie wollen die Majestätsbeleidigung wieder einführen und auch auf Gruppen anwendbar machen.
Ihr Versuch einen nicht sonderlich klugen Satz durch ein Vollständigkeitsedikt klüger zu machen scheitert ebenso. Zum einen ist etwas, das veröffentlicht wird eben dadurch gekennzeichnet, dass es in der Öffentlichkeit ist [und nicht bei Ihnen oder mir zu Hause auf dem Klo]. Zum anderen ist der angehängte Nebensatz keine Modifikation des davor liegenden Hauptsatzes, sondern eine Weiterführung.
Es ergibt sich auch die Frage, inwiefern Propaganda gemacht werden darf, Gegenpropaganda aber nicht. Ich lasse mal den negativen Hauptgeschmack des Konzepts 'Propaganda' zu Ihren Gunsten in Vergessenheit geraten. Wäre Ihnen außerdem sehr verbunden, mir zu erläutern, was eine Schmutzkampagne ausmacht, gegen wen die sich in diesem Falle wendet, und in wieweit überhaupt Schmutz geworfen wird.
Ach ja, Sie scheinen in Ihrem Kommentar Nr. 27 davon auszugehen, dass die Fotos privater Natur sind. Das sind sie ganz offensichtlich nicht. Falls meine Einschätzung Ihres Textverständnisses [aktiv und passiv] stimmt, brauche ich das hier nicht weiter zu erklären; andernfalls sollten Sie sich noch einmal Herrn Vetters Eintrag bzw. die Kommentare hier oder die entsprechenden Beiträge bei Netzpolitik.org ansehen.
Hier wird ja nicht nur das geistige Eigentum der Fotografin, sondern auch der Buch- bzw. Filmtitel geklaut. Und das für vollkommen überzogene Schmäh-Kritik, denn die Vorratsdatenspeicherung reicht gar nicht bis in den letzten Sommer zurück. Das geht nun wirklich nicht.
@35 (Kein Tim): Vor allem war der Film gar nicht mal schlecht. Zumindest unterhaltsamer als Schäuble.
Kleine Korrektur übrigens: Telephonvorratsdatenspeicherung gibt es schon seit Anfang 2008; bloß Internet wird erst seit Anfang 2009 gespeichert (meint zumindest Wikipedia).
Gruß,
Kristine
@27 Tim
Sie machen sich gerade zur moralischen Instanz, die entscheiden will, wann etwas statthaft ist und wann nicht.
Eine Demokratie, die so schwach und so ohne Selbstbewustsein ist, mag an solch einer Aktion schaden nehmen. Dann hat sie aber schon lange ihre Existenzberechtigung verloren.
Um es kurz auf den Punkt zu bringen, Sie übertreiben maßlos.
Anders
@10, Tim
Das sehe ich eher umgekehrt. Die CDU wird ihr garantiert nicht vorhalten, dass das im Auftrag der CDU erstellte Plakat, das die CDU Ins Internet gestellt zur zur Verwendung weitergegeben hat, Ziel von Satire ist.
Vielmehr demontiert sie sich gerade selber, indem sie versucht, juristisch eine Gratwanderung auszuführen. Sie fühlt sich in ihrer Ehre (als Fotokünstlerin) gekränkt und reagiert selber säuerlich, was ihr "das Netz" nachträgt. Und sie übersieht etwas essentielles: Das Netz vergisst nicht. Selbst, wenn sie es schafft, alle Kopien der Parodien zu entfernen, würde ihr die ganze Geschichten noch Jahre nachlaufen.
Insofern täte sie gut dran, einen launigen (nicht: launischen) Beitrag darüber irgendwo zu veröffentlichen und die Füße still zu halten. 4 Wochen nach der Wahl ist die Sache dann nicht mehr als ein Komma in der netzweiten Anekdotensammlung.
Oder sie sollte sich andere Motove suchen. Denn Wahlplakate betten manchmal geradezu um Parodien: http://twitpic.com/dlohe
@31 (Tim): "Was wir hier erleben hat etwas von einer Schmutzkampagne."
Nur daß dieser Schmutz sehr relevant für die kommenden Wahlen ist. Insofern hat das Hinweisen auf ihn durchaus seine demokratische Berechtigung.
Gruß,
Kristine
@28 (anonym): >>(weil ich Sport für absolut kulturlos halte)…
Wow, einfach wow. Einmal die grosse Kulturkeule kreisen lassen.
…
…
…
Ich lasse es lieber, man soll Trolle nicht fuettern.
@22 zup:
Sicher gute Argumente für eine freie Benutzung. Schwierig finde ich allerdings nach wie vor die Frage, ob eine freie Benutzung auch dann möglich sein kann, wenn die Satire sich auf ein Werk bezieht, das seinerseits ein Werk beinhaltet und letzteres nicht selbst Gegenstand der Satire ist.
Es macht schließlich nicht die Werbeagentur, die die Anzeige gestaltet hat, Rechte geltend, sondern die Lichtbildnerin. Eine parodistische Umkehrung der Aussage (welcher?) des Lichtbilds ist allerdings schwierig zu erkennen. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn die Zeitung durch Fotomontage umgedreht würde, um zu suggerieren, Schäuble posiere nur als Zeitungsleser. Das Bild wird jedoch nur identisch übernommen. Es ist also fraglich, ob das Lichtbild an der Satire teilnimmt.
Muss auch die Lichtbildnerin eine Verbreitung hinnehmen, weil das Gesamtwerk karikiert wird? Knifflig.
Jedenfalls stehe ich der Annahme einer freien Benutzung erheblich weniger kritisch gegenüber als zuvor; vielen Dank für die Antwort.
"Schmäh-Kritik", ist das ein Synonym für nicht gern gesehene Wahrheit?
@40 Sie werden mir diese Äußerung sicherlich gestatten müssen. Es ist halt so. Ich hätte auch schreiben können, daß mich Sport noch nie im Leben interessiert hat, weil ich mir kaum etwas Sterbenslangweiligeres vorstellen kann. Kein Problem, finde ich, andere Leute mögen eben Literatur nicht. Was das Ganze mit Trollen zu tun hat, ist Ihr Geheimnis. Ich kommentiere hier öfter, schon recht lange Zeit, immer unter demselben Namen.
@36 (Kristine): Der letzte Sommer liegt auf der Nordhalbkugel zur Zeit aber länger als sechs Monate zurück.
Mmh…
Saftige problemchen, schmackhaft aber kalorienarm. Gut gesotten in moral. Nur die argumente könnten knuspriger. Diskursethik als reste-essen.
;->
@45 vielleicht doch ein Tim
Und wieviele Monate liegt Anfang (evtl. Januar?) 2008 zurueck?
Gruß Duddley
@41(RA Christian Franz, LL.M.): Womit wir dann doch bei dem Tomatenbeispiel wären…
"Das Urheberrecht für die Fotos liegt bei ihr."
Sie meinen das verwandte Schutzrecht für Lichtbilder. Ein LichtbildWERK liegt wohl kaum vor.
"Überdies gibt es viele gerichtliche Ansagen durch alle Instanzen, dass gerade die politische Auseinandersetzung besonders frei geführt werden muss, noch dazu in Wahlkampfzeiten. Die Remixe sind also nicht nur von der Kunst-, sondern auch von der Meinungsfreiheit geschützt."
Und durch das verfassungsmäßig garantierte Recht der Parteien, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken. Das natürlich nur bei Verwendung durch Parteien.
@48 abc:
Das Beispiel stimmt nicht ganz. Die Verbreitung der Abbildung eines Werks stellt grundsätzlich einen Eingriff in das fremde Urheberrecht dar. Das gilt auch für das Tomatenbeispiel.
Durch die Verbreitung eines Fotos des Kochbuchs werden daher auch die Rechte des Lichtbildners an dem Tomatenfoto verletzt, – oder des Verlegers, wenn ihm ein entsprechendes ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt wurde.
Eine Erschöpfung soll sich nur dann ergeben, wenn die Verbreitung zum Zweck der werbemäßigen Ankündigung erfolgt. Das Recht hierzu soll nämlich in der Einräumung des Nutzungsrechts zur Verwendung auf dem Buchcover mit umfasst sein (vgl. BGH, Urt. v. 04.05.00 – I ZR 256/ 97 – Parfumflakon; http://lexetius.com/2000,2046). Dieses Recht kann sich erschöpfen, so dass auch ein Nacherwerber Abbildungen zum Zweck des Weitervertriebs verbreiten dürfen soll.
So liegt der Fall hier aber nicht. Es wird nicht die Abbildung eines Produkts zu Werbezwecken verwendet, das seinerseits ein schutzfähiges Werk aufweist. Die Ausnahme greift nicht.
Gleich kommt eine Mandantin mit einem sehr ähnlichen Problem. Die Architektin steht einem Wettbewerber gegenüber, der mit Fotos von von ihr gestalteten Inneneinrichtungen wirbt. Da wettbewerbsrechtliche Ansprüche verjährt sein dürften, kommt es darauf an, ob auch die Fotos ihre Rechte verletzen – und zwar die Rechte an den zugrunde liegenden Entwürfen, da die konkrete Umsetzung als Gebrauchskunst die Schwelle nicht schaffen dürfte.
Von hinten durch die Brust ins Auge. Jedenfalls eine sehr produktive Diskussion…
Die Argumentation im Artikel klingt sehr überzeugend – dennoch gibt es einige Fehler. Allem voran die Tatsache, dass man die Vereinbarung zwischen Fotografin/CDU nicht kennt.
So sehr ich Netzpolitik auch Erfolg wünsche habe ich erhebliche Bedenken ob die selbstgefällige Sicherheit, die viele bei dem Thema an den Tag legen, wirklich angebracht ist. Warten wir es ab, das Urteil zum Thema wird so oder so eine Bereicherung sein.
Das interessante am Originalplakat ("Wir haben die Kraft für Sicherheit und Freiheit") ist ja, daß "Sicherheit" (gelb) hervorgehoben ist, "Freiheit" hingegen nicht. Honi soit qui mal y pense.
Gruß,
Kristine
@53 Das Urteil hebt doch auf den Erschöpfungsgrundsatz ab.
Dadurch, dass die Fotographin der CDU das Bild zur Nutzung überlassen hat und damit ein neues Werk entstanden ist, hat die Fotographin keine Möglichkeit die Verwendung und Verbreitung des zweiten Werke zu bestimmen.
Anders
reine PR-Aktion von Laurence Chaperon, so blöd/unwissend kann doch niemand sein.
Wenn aber doch… nunja, gleich und gleich gesellt sich gern, dann ist die zu recht die Hofphotographin der CDU.
#k.
@57:
in dem sinne, dass medien- & meinungssteuerung der politik das sind, was lufthoheit dem militär ist – nur dass seit > 70 jahren keiner mehr information von disinformation auseinanderhalten kann?
wer weiss…
"Glattes Eis / Ein Paradeis / Für den, der gut zu tanzen weiß." Fritz N.
"Ich fotografiere Menschen, keine Politiker" – das hat die Dame angeblich mal gesagt. Und was hätte sie gesagt, wenn sie Pol Pot oder Hitler vor die Linse bekommen hätte? Sehr unappetitlich, das Ganze, für meinen Geschmack. Insofern war der Bezug zu Riefenstahl weiter oben vielleicht doch nicht gar so abwegig.
@59
Dann war Tizian, der Karl V. malte, wohl eine Riefenstahl avant la lettre.
@42 RA Franz
Ganz richtig, die Tatsache, dass sich ja mit dem Plakatentwurf der CDU auseinandergesetzt wird und nicht mit dem Lichtbild der Urheberin wäre so eine Feinheit, die ein guter Anwalt für die Klägerseite sicher in die Waagschale werfen würde.
Letztlich kann dieser Aspekt aber m.E. nicht durchdringen, denn andernfalls wäre es doch sehr einfach, Werbematerialien herzustellen, die einer kritischen Auseinandersetzung in Form der Parodie entzogen sind. Man müsste für seine Öffentlichkeitsarbeit nur auf dem Werk eines Dritten aufbauen. Gerade das ist aber in der Praxis in aller Regel der Fall. Beworbene Person bzw. Produkt und beauftragte PR- oder Werbeagentur fallen halt immer auseinander. Die Parodiefreiheit wäre dann doch stark entwertet.
Ich denke, man kann einen guten Vergleich zu Kalkofes Mattscheibe ziehen. Wenn Oliver Kalkofe das dargebotene Fernsehprogramm parodiert, setzt er sich in aller Regel nur mit dem Programminhalt auseinander. Natürlich parodiert er nicht das Bühnenbild (er übernimmt es ja vollständig im Greenscreen-Verfahren). Aber bedeutet das jetzt, dass der Bühnenbildner (evtl. scheinheilig vorgeschoben durch den Fernsehsender) die Parodie verhindern können soll? Kann m.E. nicht sein :)
@59: Was du da machst, nennt man "jemandem das Wort im Mund herumdrehen."
Der von dir zitierte Satz sagt ja noch nichts über die Auswahl der fotografierten Menschen/Politiker aus.
Und der Riefenstahl-Vergleich ist natürlich ohnehin lächerlich.
Für so eindeutig halte ich die Rechtslage auch nicht. Hier wird ja lediglich ein Text ausgetauscht, das Foto bleibt völlig unberührt.
Bei einem Buchcover käme man damit nicht durch. Wenn ein Fotograf einem Verlag ein Nutzungsrecht für ein Coverfoto einräumt, kann nicht ein anderer Verlag einfach das Foto nehmen und einen anderen Titel draufschreiben. Auch nicht in satirischer Absicht.
Zuerst würde ich schon mal in den Vertrag zwischen Partei und Fotografin schauen.
Also ich habe gehört, wer ein "Objekt" in Form des Empire State Buildings baut, malt etc. muss hierfür Lizenzgebühren zahlen da das Empire State Building als Marke eingetragen ist.
Liegt das nun an der Marke? Fällt ein Foto des Gebäudes auch darunter?
Warum lässt sich Schäuble nicht als Marke eintragen ;-)
@62 Liegt es im Bereich des Möglichen, daß Sie meine Aussage gar nicht verstanden haben? Man kann den Vergleich ja gern ablehnen. Eine Begründung wäre dann auch nicht ganz schlecht.
Aber das Zitat der fotografierenden Dame sagt doch einiges aus über das Selbstverständnis dieser Person. M. E. fotografiert sie Leute wie Schäuble nur deshalb, weil sie eben Politiker sind. Das bringt sicherlich mehr Prestige und auch Geld, als seinen unbekannten Hausnachbarn zu fotografieren und das Porträt dann zu veröffentlichen. Aber ihr Satz soll von ihren Motiven ablenken. Das ist meine Interpretation.
Was soll der Unfug! Gewiss hat die Dame sich keinen Einfluss auf die Weiterverarbeitung/Textgestaltung des Plakates (durch die CDU bzw. deren Werbeagentur) vorbehalten, dass die Werbeagentur jeden Textvorschlag ihr zur Genehmigung vorlegte halte ich für lachhaft. Somit ist die Fotografie zwar Bestandteil des Plakates der CDU aber nicht dieses Foto ist Gegenstand der satirischen Verfremdungen, sondern die Verfremdungen beziehen sich auf das _Plakat_ als Gesamtes: Auf das Verhältnis des fotografierten Objekts der Anpreisung zum dazugestellten Text.
Soweit Aussage- und Einredelogik.
Stuff
LOL, wie ich schon schrieb, was haben die davon? Was einmal im Netzt ist, verschwindet nicht mehr und es gibt genügend Mirrors beispielsweise http://www.Imageshack.us , http://dateiload.us/blog/ und viele andere. Viele machen sich jetzt erst Recht an die künstlerische Plakat Entwerfung. Wenn man so in der Öffentlichkeit steht und alles mögliche für den Überwachungsstaat macht, muß man damit Leben können.
So, Mandantin ist weg – daher erst jetzt meine Antwort…
@57 Anders: Stimmt, es geht um die Frage, ob man einer Zweitverwertung noch widersprechen kann oder ob das Urheberrecht durch die Verbreitung eines Vervielfältigungsstücks erschöpft ist. Der Grundsatz ist allerdings, dass auch die Verwertung durch Aufnahme in ein zweites Werk die Rechte des ursprünglichen Urhebers nicht schmälert, § 3 UrhG. Davon gibt es im Gesetz eine Handvoll Ausnahmen, etwa in den §§ 58 ff. UrhG – und eine weitere, die der BGH in dem zitierten Urteil "geschaffen" hat. Zulässig ist nach der gesetzlichen Regelung etwa die Aufnahme von Abbildungen fremder Werke in einen Museumskatalog, § 58 Abs. 2 UrhG. Oder eben die Verwendung von Fotos in Werbemaßnahmen, wenn und soweit das Werk mit Einverständnis des Urhebers in Verkehr gebracht wurde – so der BGH in der zitierten Entscheidung.
Weitere Ausnahmen gibt es allerdings nicht – und ich sehe (außer der freien Bearbeitung, wie Herr Kollege zup hervorhebt) keine bestehende Ausnahme, die eingreifen könnte.
@61 zup:
Zugegeben, die Argumentation ist spitzfindig. Aber es stört mich, dass die Schwelle für eine freie Benutzung so niedrig liegen soll. Hier müsste ein Korrektiv vorliegen, weil andernfalls jede noch so platte Zote den urheberrechtlichen Schutz, insbesondere auch den Lichtbildschutz, unterliefe.
Und bei der Lektüre der von Ihnen zitierten Entscheidung "Kalkhofes Mattscheibe" habe ich dieses Korrektiv auch gefunden. Dort heißt es:
"Bei unveränderten Übernahmen ist allerdings ein strenger Maßstab bei der Prüfung, ob ein selbständiges Werk vorliegt, angebracht (vgl. BGH GRUR 1994, 191, 205, 206 – Asterix-Persiflagen)."
Und daran dürfte es wohl vorliegend bei der Mehrzahl der Bearbeitungen fehlen. "Ich weiß, was du letzten Sommer getan hast" – meinetwegen, die düstere Bezugnahme zu einem Horrorfilm, alles etwas subtil, das könnte die Schranke reißen.
Aber "Dieses ausgedruckte Internet ist gar nicht so aktuell, wie alle immer behaupten"? Da dürfte wohl kaum Schweiß auf der Braue gestanden haben…
Insgesamt nehme ich aber mit, dass Satire vielleicht nicht alles darf, aber doch eine ganze Menge. Und, insoweit gebe ich Ihnen ausdrücklich Recht, hier war meine erste Stellungnahme möglicherweise zu restriktiv.
Mal sehen, was ich für meine Architektin aus dieser Diskussion mache… Besten Dank!
Frage zum Kochbuch-Analogon: Was, wenn nicht der Titel, sondern der Inhalt (Rezepte) des Buches abfotografiert und zur Verfügung gestellt werden? Entspricht dies auch einem eigenständigen Werk und lässt die Urheberrechte des Autors unberührt?
@71 RingDing:
Warum so bescheiden? Als ehemaliger Münsteraner weiß ich, dass Sie promoviert sind und daher "Dr. Ring Ding" heißen (http://www.ringding.de)
In der Sache liegt allerdings ein Missverständnis vor: auch das Verbreiten von Fotos von Werken stellt grundsätzlich eine Urheberrechtsverletzung dar. Bei einem Buch stellt das Abfotografieren eine Vervielfältigung i.S.d. § 16 UrhG dar und die Veröffentlichung im Internet (auch in – wesentlichen – Teilen) eine öffentliche Zugänglichmachung i.S.d. § 19a UrhG. Das darf man also grundsätzlich nicht.
"Grundsätzlich" heißt im Juristendeutsch allerdings nicht, dass es in Stein gemeißelt ist (wie man annehmen sollte), sondern dass es zu einem Grundsatz Ausnahmen gibt.
Diese Ausnahmen sind Gegenstand des juristischen Teils der hiesigen Diskussion.
Aber die Frage ist durchaus gut gestellt (wobei ich hoffe, dass das nicht anmaßend klingt). Denn man wundert sich ja doch, dass an einem Foto fast automatisch Rechte des Fotografen entstehen, nämlich Lichtbildrechte, ohne dass es sich dabei um eine persönliche geistige Leistung handeln muss.
Aber, wie bereits erwähnt: der Umstand, dass ich aus einem Werk ein weiteres Werk schaffe, ändert nichts daran, dass ich möglicherweise die Urheberrechte an einem zugrunde liegenden Werk verletze, § 3 UrhG.
Achtung, jetzt wird's technisch:
Diese Frage wird allerdings z.B. in Fällen diskutiert, in denen das Urheberrecht abgelaufen ist und ein Museum das Abfotografieren von Gemälden untersagt. Jemand fühlte sich etwa bemüßigt, die Fotos von der Website eines Museums zu kopieren und als gemeinfrei bei Wikimedia Commons einzustellen. Das Museum wehrt sich mit dem Argument, die Fotos der Gemälde seien Lichtbilder, an denen Lichtbildrechte bestünden.
Nach den gerade diskutierten Grundsätzen wäre diese Auffassung richtig, denn Ausnahmetatbestände greifen nicht ein. Die Rechtsprechung benutzt hier einen Kunstgriff, um dieser Mischung aus Haus- und Lichtbildrecht den Boden unter den Füßen wegzuziehen. Es wird dabei darauf abgestellt, dass die originalgetreue Wiedergabe keinerlei persönlichen Schöpfungsakt erfordere. Die Originaltreue schließe jeden persönlichen Einfluss auf das Arbeitsergebnis, das danach lediglich mechanischer Natur sei, aus. Zumindest einen Rest persönlicher Schöpfung erfordere allerdings auch das Lichtbildrecht.
Im Ergebnis natürlich richtig. Andernfalls könnte das Museum die Gemälde nach wie vor wirtschaftlich verwerten, obwohl das Urheberrecht grundsätzlich bereits seit langem abgelaufen ist.
Man sieht einmal mehr, dass das Urheberrecht eine ziemlich anspruchsvolle Materie ist.
Wie viel Spaß es macht, regelmäßig anzutreffende Vereinbarungen wie folgende:
"Das Copyright steht im Eigentum ihrer jeweiligen Besitzer."
auseinanderzuklamüsern, können Sie sich vorstellen…
Dieses Rechtsgebiet ist durch und durch grau; weniger schwarz/weiß gibt es fast nirgends. Nicht verzweifeln ;-)
@72 RA Christian Franz, LL.M.
Vielen Dank für die Erläuterung. Im Kern geht es mir eigentlich um diese Passage:
"Zum Beispiel ist es nicht verboten, ein Kochbuch zu fotografieren, auf dessen Titelseite eine Tomate prangt, und dieses Foto vom Kochbuch zu veröffentlichen. Auch wenn das Foto des Kochbuchs natürlich auch die Tomate zeigt, ist das Urheberrecht des Tomatenfotografen nicht verletzt."
Das Verbreiten von Fotos von Werken stellt jedoch, Ihrem Kommentar zu entnehmen, "grundsätzlich eine Urheberrechtsverletzung dar."
Welche Ausnahme liegt der Kochbuch-Argumentation zu Grunde?
@70 RA Christian Franz, LL.M.
Zu deiner Aussage ""Ich weiß, was du letzten Sommer getan hast" – meinetwegen, die düstere Bezugnahme zu einem Horrorfilm, alles etwas subtil, das könnte die Schranke reißen." und
"Aber "Dieses ausgedruckte Internet ist gar nicht so aktuell, wie alle immer behaupten"?" Da dürfte wohl kaum Schweiß auf der Braue gestanden haben…"
moechte ich doch was sagen.
Ich finde das gerade im zweiten Beispiel, die satririche Ueberspitzung viel besser ist als im ersten. Von vielen "Netzaffinen" Menschen werden
gerade unsere Politiker nicht gerade als Netzexperten wahrgenommen. Man erinnere sich nur an Herrn Glos, der sagte "Gott sei dank, habe ich Leute, die das Internet fuer mich bedienen", auf den Klassiker von Frau Zypries sei auch hingewiesen.
Was ich damit sagen will, ist, das gerade solche Aussagen, wie
"Dieses ausgedruckte Internet ist gar nicht so aktuell, wie alle immer behaupten"? den Wissenstand einer Person oder Personengruppe persiflieren, um damit einen Denkanstoss beim Betrachter bzw. Leser zu erreichen. Klassische Satire, ob im Vortrag, bei dem natuerlich erst ein geistiges Bild der Person aufgebaut werden muss, oder bei Photomontagen, bei denen Personen Saetze "untergeschoben" werden, bedient sich schon immer dieser Kniffe, um auf die Abstrusitaet gemachter Auesserungen hinzuweissen.
Natuerlich ist der Spruch "Ich weiss, was du letzten Sommer getan hast"
viel eingaeniger, auch fuer Leute die den Film nicht kennen (so wie ich:-) aber wenn das Satire ist, dann der andere Spruch auch.
Ein italienischer Stueckeschreiber, Dario Fo, sagte mal (sinngemaess) "Man soll den Leuten die Wahrheit mit Naegeln aus Lachen ins Gehirn treiben"
Gruß Duddley
p.s. Das du soll nicht herabwuerdigend oder so sein, mach ich halt in jedem Forum seit 17 Jahren.
Psst Duddley, du sollst doch keine Trolle wegen dem "Du" im WWW füttern.
Jetzt komm rein und räum dein Zimmer auf :-)
@ Tim (10)
Ziemlich naiv, was Sie da mutmaßen.
Wenn die Photographin Ärger mit der CDU bekommt, dann eher wegen dem Schaden (schlechte Presse, Ärger mit der Netzgemeinde), den sie mit dem peinlichen Versuch für Handoutmaterial der CDU nochmal abzukassieren angerichtet hat.
Das ist extrem unprofessionell gegenüber dem Kunden!
@74 RingDing:
Das Kochbuchbeispiel dürfte einen Teil des Sachverhalts unterschlagen – Herrn Kollege Vetter ging es ursprünglich ja nicht darum, ein Lehrbuch zum Urheberrecht zu schreiben, sondern einen politischen Kommentar, den man nach Möglichkeit noch (gut) lesen konnte ;-).
Hat der Tomatenfotograf dem Verleger des Kochbuchs umfangreiche ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt, steht er danach mit (fast) leeren Händen da. Veröffentlicht später jemand ein Foto des Buchs mit der Tomate drauf, kann sich vielleicht der Verleger beschweren, nicht aber der Tomatenfotograf.
Da es vorliegend um Ansprüche des Tomatenfotografen ging (jetzt wird das Beispiel unfreiwillig metaphorisch…) und nicht des Verlegers (also der Schäuble-Fotografin, nicht der CDU), stimmt das Beispiel. Allerdings nicht, weil Fotos von Werken stets erlaubt wären, sondern weil der Tomatenfotograf so gut wie keine eigenen Rechte mehr inne hat.
Der Kochbuchverleger kann als Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte allerdings immer noch gegen eine Veröffentlichung vorgehen – auch, wenn es sich lediglich um ein Foto vom Foto handelt. Anders, wenn eine Ausnahme greift, was Gegenstand der Diskussion mit Herrn Kollegen zup war.
@77 Duddley:
Das "Du" ist kein Problem – "ungeduscht, geduzt und ausgebuht": Max Goldt beschreibt (auch) den Anwaltsalltag mit diesen Worten sehr treffend ;-).
Aber im Ernst: das Beispiel war willkürlich herausgegriffen und ich möchte nicht ausschließen, dass ein Gericht auch der "Ausdrucker"-Gestaltung Werkqualität zugesteht. Wie man ja schon an Deiner Darstellung sieht, sind der Argumentation kaum Grenzen gesetzt. In der Praxis bedeutet das, dass man von der grundsätzlichen Einstellung des betreffenden Richters abhängig ist. Das LG München I etwa hält jeden Mist für schutzfähig, jüngst z.B. sogar eine Heiratsanzeige. Wer Frau von Gregory, die Vorsitzende der für Urheberrecht zuständigen 12. Kammer des hiesigen LG Düsseldorf, um Schutz für Werbetexte anfleht, wird dagegen in den meisten Fällen auf Granit beißen.
So isses mit der Juristerei, es gibt keinerlei Sicherheiten, nirgends… Jetzt sollte ich aber mal was Bezahltes machen, wenn ich mich schon so früh aus dem Bett quäle ;-). Einen schönen Start in den Tag!
Sehr schön erklärt so hab ich jetzt sogar die Rechtlichen Dinge in diesem Verfahren verstanden, weiter so!
@Topic mich würde es auch wundern wenn die CDU etwas gegen diese entfremdungen sagen würde, denn somit würden sie sich nur noch mehr Feinde machen und evtl noch ein paar mehr Potenzielle Wähler verlieren (wenn sie nicht schon alle verloren haben^^)
Schön, wie auch hier, was ja gerne geschieht (auch in der Politik), nur ein Teil der Informationen der Internetseite der CDU zu dem Motiv verbreitet werden.
Dort steht am Ende "Abdruck bis max. A 5.
Verbreitungsgebiet: Deutschland "
Und jetzt erklärt mir bitte ein schlauer Kopf, wie das Internet sich auf das Verbreitungsgebiet "Deutschland" beschränken lässt…
Danke, wirklich sehr gut geschrieben und analysiert, wie #1 schon sagte.
…Die Remixe sind jeweils ein eigenständiges Werk in Form der Satire. …
Genau hier wird es spannend. Ist es tatsächlich so, dass jeder Remix ein eigenes satirisches Werk ist? Zwei Gegenbeispiele dazu:
1.
http://netzpolitik.org/wp-upload/schauble22.jpg ist ein Demonstrationsaufruf. Zwar liegen auch satirische Teile vor, dies ist jedoch nicht mehr Hauptzweck.
2.
Die Verfügbarkeit von Remix-Automaten (Topprodukt des Wahlkampfes 2009 bislang!) verleitet dazu, "satirische Plakate" ohne die notwendige Schöpfungshöhe zu erstellen. Ohne weitere Veröffentlichung ist dies auch unproblematisch. ngin.de/cduremix/render.p...e&t5=Nomen+Nominandum
@71RingDing meint: (12.8.2009 um 20:20)
>Frage zum Kochbuch-Analogon: Was, wenn nicht der Titel,
> sondern der Inhalt (Rezepte) des Buches abfotografiert und
> zur Verfügung gestellt werden? Entspricht dies auch einem
> eigenständigen Werk und lässt die Urheberrechte des Autors
> unberührt?
Das kann man doch auch ganz ohne Anwalt, einfach mit dem gesunden Menschenverstand, beantworten.
Es geht ja beim Buch-Abfotografieren sicher darum, daß die Inhalte des Buches auch gut zu erkennen sind. ;)
Genausogut könnte man das Buch auch einscannen und "zur Verfügung stellen".
Hat man damit jetzt ein eigenständiges Werk geschaffen?
Zumal bereits das Foto massiv durch die Agentur verfremdet wurde. Wie man auf der website der Fotografin erkennen kann, sitzt Schäuble ursprünglich auf einem einzelnen Ledersessel mit Armlehne, vermutlich in einem Regierungs-Hubschrauber. Dieses Motiv wurde offenbar als protzig empfunden, weswegen die Rückenlehne so gestretcht wurde, dass es so aussieht, als würde Schäuble auf einer Sitzbank sitzen. http://www.chaperon.de/
http://bit.ly/tpXdY