543 Seiten zum rechtsfreien Raum
“Die Fülle des Rechtsgebiets „Internetrecht“ droht auch den Verfasser
dieses digitalen Buchs zu überfordern. Es fällt sehr schwer, auf die Hybris zu verfallen, auf
allen Gebieten des Internetrechts zu Hause sein zu wollen.”
Prof. Thomas Hoeren im Vorwort zu seinem Skript Internetrecht (543 Seiten, PDF).
Na dann hat er aber auch hoffentlich das Internet ausgedruckt … und wird es noch als Anlage dazunehmen, dann dürften noch ein paar Seiten dazukommen.
Wahrscheinlich besteht das Skript aus 543 leeren Seiten.
Dieses Skript ist schon sehr gut und sagt eben nicht, dass das Internet ein rechtsfreier Raum ist. Prof. Hoerens Vorträge sind im übrigen sehr angenehm zu verfolgen :-)
Nur im Ansatz überflogen:
WER? Hat Zeit und Geduld soviel Text zu lesen?
Sollte man die "Internetausdrucker" zwingen es zu lesen?
Auch wenn das Zitat stimmt: Wäre nicht folgender Satz sinnvoller: "Es fällt /nicht/ sehr schwer, …"?
"WER? Hat Zeit und Geduld soviel Text zu lesen?"
Nicht so viel Big Brother gucken, dann paßt das schon.
@ Jens. (6)
Danke für Ihren freundlichen Hinweis.
Ich gehöre zu den ca. 3% der bundesdeutschen Bevölkerung, die auf TV und Radio verzichten. Und ja, ich zahle GEZ für ein neuartiges Empfangsgerät.
Schönes WE auch für Sie.
So, jetzt nehmen wir noch die Gesetze und Bestimmungen fuer das Internet aller anderen Staaten auf der Welt und schon haben wir mehr Seiten offline wie online.
Das Internet darf kein papierfreier Raum sein!
Gruß Duddley
Ich frage mich wann die Menschen endlich begreifen dass das Internet nichts anderes als ein Kommunikationsmittel ist.
Mit diesem Wissen (Erkenntniss vorausgesetzt) würden zig überflüssige Diskussionen endlich wegfallen. Natürlich könnten sich dann ausgeleyerte (ja das Wort ist Absicht) Politiker noch darum streiten wo Internet anfängt oder Intranet aufhört. Sofern sie denn überhaupt wissen was ein Browser ist.
Des weiteren wäre es dem schribselnden Professor nicht von Nachteil zu begreifen dass sich ein Individuum nur selbst informieren kann. Man kann Informationen geliefert bekommen, sprich einen anderen Um- oder Zustand als bekannt, ob der Empfänger dies aufnimmt liegt an seiner Aufmerksamkeit und der Bereitschaft sowie Beschaffenheit dies zu verarbeiten.
Daraus ergibt sich die Logik dass er sich wirklich nur selber informieren kann.
Eine Person, die mir vorträgt das Recht auf Informationsfreiheit sei so völlig neu, den möchte ich gerne auf Ereignisse vor Gründung der BRD hinweisen. Da gab es Aktionen mit Bücherverbrennung. Da man Webseiten nicht verbrennen kann hängt man halt ein sinnloses Stopp Schild davor. Dadurch wird es um ein vielfaches einfacher den Leitsatz "Hinschauen statt Weggucken" den jüngeren Generationen näher zu bringen.
Ist es denn wirklich so schwer zu kapieren dass das Internet kein Raum ist? Es ist auch nicht in sich abgeschlossen. Wer sich an die Zeiten der analogen und ISDN Modems erinnern kann, war uns eigentlich vor Jahren bewusst dass unser Telefonanschluss damit zu einem Raum wurde? Ja logisch, deswegen gab es ja auch das Telefonschloß. Nicht schön, aber hat die Wählscheibe blockiert. Evtl. sollte man bei den Ministerien und Professoren diese Telefone langsam austauschen.
Das Skript ist wirklich nützlich, zumal es endlich mal alles zusammenfasst, was in den letzten Jahren so Interessantes passiert ist. Freilich kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass vieles ein Resultat der Anwendung ungeeigneter rechtlicher Regelungen ist. Wenn ein Begriff in Deutschland für einen geschützt ist, in GB aber für jemand anderen ("Persil" hier für Henkel, dort für Unilever), wer kommt zum Zuge? Bei einem Medium, das keine Grenzen kennt, eine schwierige Frage, die auch nur unbefriedigend beantwortet wurde.
Eine gewisse deutsche Firma hat sich zum Oberaufpasser gemausert und mahnt Websites ab, die deutschen Kunden Pornografie ohne Jugendschutz servieren. Ergo gibt's bestimmte Websites nur noch in Landessprache. Dennoch ist es schwierig zu rekonstruieren, warum eine Website irgendwo im Ausland deutschen Regelungen unterliegen soll und dafür sogar das Recht auf freie Meinungsäußerung dort nur noch beschränkt gelten soll…
@9 (Olli)
Sätze wie "rechtsfreier Raum Internet" sind Kampfbegriffe, Parolen. Mittel zur Massenbeeinflussung. Es währe kontraproduktiv wenn sie irgend einen logischen Sinn ergeben würden. Es geht darum unbewußt die Gefühle zu manipulieren. Wie heftig Einige auf den Satz reagieren oder unreflektiert diesen Satz in die eigene Argumentation übernehmen zeigt das dieses Mittel extrem gut funktioniert.
Um mal mit humanistischer Bildung zu protzen ein Kernsatz aus der LTI:
"…Sprache dichtet und denkt nicht nur für mich, sie lenkt auch mein Gefühl, sie steuert mein ganzes seelisches Wesen, je selbstverständlicher, je unbewusster ich mich ihr überlasse.
Und wenn nun die gebildete Sprache aus giftigen Elementen gebildet oder zur Trägerin von Giftstoffen gemacht worden ist? Worte können sein wie winzige Arsendosen: sie werden unbemerkt verschluckt, sie scheinen keine Wirkung zu tun, und nach einiger Zeit ist die Giftwirkung doch da."
(Victor Klemperer: LTI – Notizbuch eines Philologen)
Nur mal nebenbei bemerkt:
Der bayrische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) fordert eine Ausweitung der Internet-Sperren für rechtsextreme Seiten.
Warum habe ich damit gerechnet?
Quelle:
Agenturmeldung v. 15.08.2009, URL: http://www.derNewsticker.de/news.php?id=131491&i=ddgran
@Joe: Wieso denn, die CSU-Seite muss doch keiner sperren, die kann er doch als Parteimtglied selber sperren lassen…
@13VolkerK:
Muaaahahahaaaa… Danke für den Lacher am morgen :D
@9 (Olli)
Abgeschlossene Telefone ließen sich hervorragend durch
das Betätigen des Auflegemechanismus zur Verbindungsaufnahme überreden. Jeweils die Anzahl der jeweiligen Stelle (0=10) auf die Gabel hämmern, dazwischen jeweils eine wohlplatzierte Pause, um der analogen Vermittlungsstelle die nächste Zifer anzukündigen und los gings :)
Bei der digitalen Vermittlungsstelle wurde vieles einfacher, so dass ein Anrufbeantworter-Fernabfrage-Tonsignalgeber ausreichte.
–
Informationen sind wie Wasser: Sie finden immer einen Weg!
Sie irren sich, wenn Sie Prof. Hoeren pauschal unterstellen, er habe mit diesem Buch nur Geschreibsel vollbracht. Prof. Hoeren gehört zu den wenigen sehr kritischen Juristen, die sich noch dazu sehr gut auskennen. Ich wage zu behaupten, dass er auf der "User"-Seite steht. Zudem gehört er zu den Personen, welche die Internetsperren kritisieren. Erst auf seinen Hinweis hin ist der Bundesregierung bewusst geworden, dass das geplante Zugangserschwerungsgesetz bei der EU-Kommission zu notifizieren ist.
Dass Prof. Hoeren auch in urheberrechtlichen Themen innovative (meines Erachtens aber nicht immer durchführbare) Ansätze verfolgt, kann mann hier verfolgen. Reinschauen lohnt sich:
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/content/Geistiges_Eigentum_-_ein_Kampfbegriff/Sendungen_E,640618/798702
Das Skript ist auch eher für den wissenschaftlichen Diskurs im Rahmen der universitären Ausbildung gedacht.
Ich "musste" mich beispielsweise für meine Schwerpunktprüfung durch das Skript quälen – und gestehe, dass es ein äußerst fundiertes Werk ist.
Nicht ganz OT, aber grandios: Der Link des Monats:
http://www.kanzleikompa.de/2009/08/15/geheimwaffe-gegen-das-landgericht-hamburg/
(Pflicht für jeden Homepagebetreiber).
Der bayerische Innenminister Hermann ist stets an vorderster Front dabei, wenn es “Gegen rechts” geht. Wobei mit “rechts” nicht etwa nur die Neonazis etwa der NPD gemeint sind, sondern alle politischen Gruppierungen rechts der Mitte, die CDU und CSU gefährlich werden können.
Hermann und Konsorten wissen ganz genau: Wenn es einen neuen rechtsdemokratischen Kraft gelingt, sich in Deutschland zu etablieren und die früheren konservativen Stammwähler der CDU/CSU zu gewinnen, dann ginge es mit der Union rapide bergab. Deshalb muß die Entstehung einer solchen Kraft unbedingt verhindert werden, notfalls auch im Schulterschluß mit der politischen Linken.
Vor diesem Hintergrund stellt das Internet für Unionspolitiker wie Hermann eine erhebliche Bedrohung dar. Denn das Internet läßt sich im Gegensatz zu Print- und Funkmedien derzeit nicht kontrollieren. Hier ist ein freier Meinungs- und Gedankenaustausch jenseits des Mainstreams möglich, was für die Entstehung und Festigung einer demokratischen Opposition von rechts von großer Bedeutung ist. Deshalb wird von seiten der etablierten Parteien jetzt öffentlich über Zensurmaßnahmen nachgedacht. Um die dem breiten Publikum schmackhaft zu machen, startet man auf dem Feld der widerwärtigen Kinderpornographie, deren Bekämpfung kein normal denkender Mensch ernsthaft in Frage stellen kann. Damit ist die Büchse der Pandora geöffnet. Im Laufe der Zeit wird die Zensur dann nach und nach auf weitere Bereiche ausgedehnt. Zum Schluß steht auch das Internet unter der Kontrolle des Staates und damit des politischen Establishments.
Aus meiner Sicht kann es aber nicht nur darum gesehen, die Meinungsfreiheit im Internet zu verteidigen. Sie muß in unserer Gesellschaft generell gelten, also auch für Veröffentlichungen in Zeitungen und Zeitschriften sowie in Rundfunk und Fernsehen.
@ 19: >>Deshalb wird von seiten der etablierten Parteien jetzt öffentlich über Zensurmaßnahmen nachgedacht. Um die dem breiten Publikum schmackhaft zu machen, startet man auf dem Feld der widerwärtigen Kinderpornographie<<
Die Geschichte wiederholt sich:
Für das "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich" 1933 mussten die Kommunisten und Juden als Begründung herhalten, in der Version von 2009 sind es Terrorismus und Kinderpornos.
Hat das jemand dem Ursel von den Laien schon mal ausgedruckt? So ein PDF ist ja digital und das ist ja gleich Internetz oder so Gedöns…
Ich habe alles gelesen, bis vll auf 10 Seiten. Sehr gut, sehr empfehlenswert und sollte Pflichtlektüre sein für jeden, der befugt ist bei politischen Abstimmungen die Hand zu heben.
PS: Befugt ist jeder, der gewählt ist. Eine geistige Eignung erschließt sich daraus meistens nicht.
Gruß
Martin
Könnte daran liegen, das das Internet nur ein Abbild der Gesellschaft ist und insofern die Rechtsthemen im Internet genauso vielfältig sind wie im realen Leben. Ich finde diese Unterscheidung von online und offline ohnehin einigermaßen müßig, meines Wissens ist das Internet nur ein Kommunikationsmedium.
Oh, wo ich gerade hier bin: Ich hoffe, es nimmt mir niemand übel, wenn ich mal kurz Werbung in eigener Sache mache. Mein Wahlaufruf in musikalischer Form:
http://www.tyrbedarf.de/2009-08-12/terror-ist
Überfordert vom Internet und den bürgerlichen Grundrechten sind vor allem unsere Politiker, die den stromlinienförmigen Untertanen herbeisehnen:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,641899,00.html
Ist nur so ein Eindruck, aber ich habe das Gefühl der eine oder andere der Kommentatoren braucht diesen Hinweis:
U.V. will hier nicht den Prof Hoeren in irgendeiner weise angreifen.
Vielmehr will er nur der schwachsinnigen Behauptung vom rechtsfreien Raum Internet die Wahrheit gegenüberstellen, hier in Form einer nicht gerade kleinen wissenschaftlichen Veröffentlichung, die dabei ausdrücklich betont, das Thema nicht in allem Facetten zu behandeln (oder auch nur sein zu können).
Früher dachte ich einmal, das wäre typisch /. oder heise-Forum: Überschrift lesen und sofort einen Kommentar dazu abgeben, obwohl man weder Artikel noch verlinkte Inhalte begriffen oder auch nur gelesen hat. Meine These: Das Web entwickelt sich langsam aber stetig zu einem intelligenzfreien Raum.
@ 26 (Keks)
Du gehst mir auf den Keks mit deiner Verallgemeinerung!
Biscuit (26) says:
"Das Web entwickelt sich langsam aber stetig zu einem intelligenzfreien Raum."
So lange Menschen wie Sie dazu beitragen sind wir auf einem guten Weg. Danke für Ihren Beitrag.
Wow! Starkes Stück, danke für den Hinweis.
Allerdings misse ich (m)eine Rechtsmeinung bzw. Stellungnahme hiezu: Impliziert die GEZ-Abgabepflicht für diese "neuartigen" Empfangsgeräte nicht eine unzulässige Reichweitenausdehnung des Sendegebietes der (deutschen) öR Anstalten auf das www, also auf "world wide"? In Österreich ist man beim GIS, dem hiesigen GEZ-Äquivalent, von diesen Ideen etwas abgekommen, da ja einererseits die Verbreitung der ORF-Sendungen in Kabelnetze Deutschlands gerichtlich untersagt wurde (in BW meines Wissens), also eine explizite Reichweitenvorgabe unterstellt wird, somit es unzulässig wäre, ins "Sendegebiet" www zu senden; andererseits man bei Empfang über Satellit eine ORF-Crypt-Karte benötigt, somit sind Berechtigte (==österr. Gebührenzahler) auch in der Lage, in beispielsweise einem Stockholmer Hotel diese Karte dort in einen Receiver hineinzustecken und daselbst ORF-Programme zu empfangen (schon ausprobiert).
Stuff
SPIEGEL ONLINE: Ein Produkt der Innenpolitik der Bundesregierung ist die Piratenpartei. Wie will die SPD die Generation Internet zurückgewinnen?
Oppermann: Die Piratenpartei wird eine vorübergehende Erscheinung sein. Das Internet gehört allen und wir werden es nicht zulassen, dass es sich eine kleine Minderheit aneignet und selbst die Regeln bestimmen möchte. Ich finde die Piratenpartei intolerant.
:)
@25
Aber irgendwie beweist doch das Skript eher das Gegenteil – vieles, was im deutschen Rechtsraum eindeutig und verbindlich geregelt ist, kann nicht durchgesetzt werden, weil deutsches Recht nicht zum Zuge kommt.
Und sei es, dass ein ahnungsloser Sucher bei der Suche nach einem Waschmittel P. nicht bei Henkel, sondern bei Unilever landet, obwohl U. hier den Namen gar nicht verwenden darf.
Und seien es bloß so Dinge wie die Zuendelsite (gibt's die noch?), die in den USA unter freie Meinungsäußerung fallen, auch wenn sie auf deutsch formuliert sind und sich an Deutsche richten.
Man kann beliebig Fälle konstruieren, in denen ich etwas tue, was ich eigentlich nicht dürfte, ohne dabei ohne weiteres angreifbar zu sein.
Wer ein wesentlich kürzeres, etwas amüsanteres, aber nicht weniger fundiertes Werk von Herrn Hoeren lesen möchte, möge hier fündig werden:
http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/INHALTE/publikationen/FS_Grob.pdf
Der rechtsfreie Raum kommt auch vor und wird genüsslich auseinandergenommen. Man erkennt schnell, dass es nicht nur sehr viele deutsche Gerichtsentscheidungen für diesen Raum gibt, was auf einen hinreichenden rechtlichen Rahmen hinweist, sondern es einfach an richtungsweisenden Gesetzgebungen (und damit ist nicht das Klein-Klein von Spezialgesetzen gemeint) mangelt.
Oder hab ich was falsch verstanden?
Gut, das mit WoW stimmt wohl nicht so ganz, dafür ist das Ganze aber schon 2007 geschrieben worden (ja, Veröffentlichung war 2008, das widerspricht sich aber nicht).
@uv: der Link führt auf die Version vom März, aktuell ist (mindestens seit heute) die vom September: http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/Skript/Skript_September2009.pdf
Mit übrigens 564 Seiten.