Zitat: Das Hosting-Unternehmen hatte zur Identifizierung nur die IP-Adresse gespeichert, gab die zu der IP-Adresse gehörenden Kundendaten aber nicht heraus.
Die Rede ist hier von dem Hosting-Unternehmen, nicht von dem Anonyisierungsdienst. Die haben nur die IP, aber andere Daten wollen sie nicht rausgeben. Da passt doch irgendwas nicht.
Österreich: Im Artikel der gesperrten Zeitung steht "Viele in den Akten genannten Personen sind keerin Maria Fekter, die Staatsanwälte unter mehr parlamentarische Kontrolle stellen will – und die Türe für parteipolitische Einflussnahme noch weiter öffnet[...]" Kann mir jemand weiterhelfen, was der Österreicher unter "keerin Maria Fekter" versteht?
Hagbard meint:
(18.8.2009 um 19:07) Antworten
zu "entgeltfrei": Liege ich richtig mit der Annahme, dass das Verhalten der Postbank in keinster Weise verbindlich ist für andere Kunden?
Mugros meint:
(18.8.2009 um 19:08) Antworten
Zum Todeskandidaten:
Egal, was man von Todesurteilen hält. Das perfide ist ja, dass es ein Todes"kandidat" ist. "Zum Tode verurteilt" heisst ja bei den Amis nicht wirklich entgültig verurteilt. Nein, man ist Kandidat. Das überhaupt in letzter Minute noch Aufschübe etc. gemacht werden können, ist zusätzlich inhuman. Da wird schön amerikanisch suggeriert, dass der Kandidat noch eine Chance hätte.
Also, wenn schon Todesstrafe, dann auch nur bei zweifelsfreien Verurteilungen. Dann erledigt sich auch das mit den Aufschüben und "Kandidaten".
Keine Todesstrafe meint:
(18.8.2009 um 19:24) Antworten
Es muss für die "Todeskandidaten" m.E. nach eine xtreme psychische Folter sein jahrelang in der Todeszelle auf die Hinrichtung zu warten.
Bei jedem Schritt, bei jedem Schlüsselgeräusch der Gedanke: "JETZT, jetzt holen sie mich." Und dann eben doch nicht. Inhuman wie die Todesstrafe selbst.
Bevor nun jemand unter einem Stein hervor kommt.
Nein, ich heiße schwere Straftaten nicht gut.
Mir würde es reichen, wenn lebenslänglich wörtlich genommen würde.
twex meint:
(18.8.2009 um 19:30) Antworten
Nichtmal den Namen des Mörders hat der SPON-Praktikant richtig kopiert. Der Mann hieß Michael Wayne Richard.
@5: Es zwingt ja niemand die Verurteilten, um Aufschübe nachzusuchen. Könnte ganz schnell gehen, wenn sie es wollten.
Anonyme_Paranoia meint:
(18.8.2009 um 19:30) Antworten
@3 (Thorsten):
das macht mich auch stutzig
zum einen, warum der Täter einen Anon-Dienst gewählt hat, der der VDS unterliegt (afaik sind davon nur Bezahldienste betroffen wie JAP – TOR-Node Betreiber müssen nix aufzeichnen)
zum anderen, warum sich die geschädigte Firma weigert, ausser der IP weitere Daten zu liefern… vllt weil sie überzeugt sind, dass diese Angaben sowieso falsch sind; hätte man aber so auch deutlich im Artikel schreiben können
Hondo meint:
(18.8.2009 um 19:38) Antworten
@4 Hagbard
Nein, es ist nicht verbindlich. Allerdings dürfte ein Schreiben mit den Worten "[...] andernfalls engagiere ich Rechtsanwalt Udo Vetter" mit nachfolgendem Link zum Lawblog wahre Wunder bewirken ;)
Und im schlimmsten Fall wird er dann halt wirklich engagiert, er weißt ja bereits, dass er seine Kosten von der Postbank ersetzt bekommt ^^
onkel bo meint:
(18.8.2009 um 19:40) Antworten
@5: "bei zweifelsfreien Verurteilungen"
wenn es die denn gäbe… (was gar nicht der fall sein kann)
@7: "Könnte ganz schnell gehen"
falls das kein zynismus war, wäre es um so zynischer
anonyimisierungsdienst:
puh… und ich dachte schon, ich bräuchte mal wieder lawblog-abstinenz.
das baut doch auf :-]
ui meint:
(18.8.2009 um 20:00) Antworten
Der Mann wurde nicht hingerichtet weil die Richterin Feierabend gemacht hat. Der Mann wurde hingerichtet, weil er einen Mord begangen hat.
Tach meint:
(18.8.2009 um 20:07) Antworten
@3 (Thorsten):
keerin hat keine Bedeutung. Da wird ein Teil des Satzes verlorengegangen sein.
z.B.:
"Viele in den Akten genannten Personen sind keine Unbekannten für Innenministerin Maria Fekter, …"
Duddley meint:
(18.8.2009 um 20:09) Antworten
Zum Anomysierungsdienst sei mal wieder heise.de empfohlen:
Zu Sonic Boom, versteh ich jetzt nicht, kann mir jemand auf die Spruenge helfen, bitte?
Gruß Duddley
onkel bo meint:
(18.8.2009 um 20:24) Antworten
@11
wer einen mord begangen hat, kann mit größter wahrscheinlichkeit der täter wissen – und das nicht einmal immer sicher. danach kommt erstmal ganz lange nichts. und irgendwann kommen spuren und indizien (die interpretiert werden), zeugenaussagen (die falsch sein können und fast immer noch mal ungenauer sind als spuren), meinungen und interessen (von beteiligten, entrüsteten pro und contra, politische motive), manipulation (von anklage, verteidigung und medien) und am ende steht ein urteil. als basis für eine exekution ist mir dass bei weitem zu schwach.
Euripides meint:
(18.8.2009 um 20:46) Antworten
@Todesstrafe: Seit 1973 wurden über 100 zum Tode Verurteilte später wegen erwiesener Unschuld freigesprochen. Wer weiß schon, ob es dem Betreffenden nicht auch so ergangen wäre, hätte die Richterin nicht auf ihrem Feierabend bestanden?
Thomas meint:
(18.8.2009 um 20:46) Antworten
Gibt's eigentlich noch Webseiten und Radiosender, die ganz ohne Udo Vetter auskommen?
Ozan meint:
(18.8.2009 um 20:52) Antworten
@5: Nein, das perfide ist, dass es wirklich endgültig ist: um ein Todesurteil aufzuheben müssen neue Beweise vorliegen, die zum Zeitpunkt des Urteils noch nicht vorhanden waren. Wenn der Mensch einen inkompetenten Verteidiger hatte ist das z.B. kein Grund für ein neues Verfahren.
"Richard admitted he was involved in Mrs. Dixon’s murder and offered to help find the murder weapon. Police found the weapon and testing revealed it to be the gun that fired the fatal shot." Offensichtlich konnte sich der Täter noch erinnern.
Mal abgesehen davon, daß er lt. Artikel einen IQ von wahlweise 62 oder 64 hatte, bin ich auch so grundsätzlich gegen Todesstrafe.
Schwere Straftat meint:
(18.8.2009 um 21:01) Antworten
Das mit der Nicht-Weitergabe der Daten halte ich für einen feuchten Witz. Bei all den schweren "Meinungsdelikten" die wir hier in Deutschland verfolgen. Und sei es nur die Meinung, der Holocaust hätte nicht stattgefunden. Dafür bekommt man gut und gerne 6 Jahre – trotz Meinungsfreiheitsgrundsatz. Wer erklärt mir den Widerspruch? Für Vergewaltigung gibt's wegen schwerer Kindheit vielleicht 1-2 Jahre. Wer erklärt mir den Widerspruch?
Ich nutze Annonymisierer weil ich Angst vor der Gedankenpolizei habe. Unsere Meinungsfreiheitsgesetzte sind nämlich einen Scheißdreck wert.
Peace meint:
(18.8.2009 um 21:06) Antworten
Zu Todesstrafe und Folter:
Der EGMR hat vor einigen Jahren mal entschieden, dass das Warten auf die Hinrichtung in der Todeszelle als Folter im Sinne von Art. 3 EMRK gewertet wird (grobe Zusammenfassung). Dabei ging es um einen Deutschen, Jens Soering, der des Mordes in US- Staat Virginia des Mordes verdächtigt war, später dann in GB verhaftet wurde. Die Auslieferung wurde, nach langen Verfahren erstmal vom EGMR gestoppt, mit oben genannter Begründung, da ihm in Virginia die Todesstrafe drohte. Erst nach der Einwilligung des Staates Virginia, Soering bei einer Verurteilung unter keinen Umständen zum Tode zu verurteilen durfte er ausgeliefert werden.
Wenn man sich etwas mit dem Fall beschäftigt, kann man aber auch gut an der Schuld von Soering zweifeln
Im übrigen ist die Todesstrafe nie die richtige Lösung
Urteil (auf Englisch):
Man suche mal nach "Steuern sparen", Nazi, Lawblog, ….
achja meint:
(18.8.2009 um 22:03) Antworten
@Michael Richards – Fall:
-Vergewaltigung,
-Totschlag,
-Diebstahl
Mir kommen die Tränen…
marcus05 meint:
(19.8.2009 um 00:17) Antworten
Es ist sehr interessant wie das Amtsgericht bei einem einmaligen Fall von 19,99€ gewerbsmäßigen Betrug sieht, aber hundertfache Abbuchungen von fremden Konten durch Internetabzocker über jeweils 49,95€ und mehr wird ignoriert.
Schwarzmaler meint:
(19.8.2009 um 00:50) Antworten
Zu Österreich: Macht das mal mit den Stop-Schildern. Sperrt PI für ein paar Tage, sperrt Kewil, sperrt fefe oder migazin. Laßt es auf Prozesse ankommen. Am Ende steht ein besseres Verständnis von Meinungsfreiheit in Deutschland und Europa. Die Amerikaner haben ihr first amendment auch nicht geschenkt bekommen.
Max Size meint:
(19.8.2009 um 00:54) Antworten
@16(Thomas)
ww*.disneyworld.c*m
onkel bo meint:
(19.8.2009 um 01:06) Antworten
The Richards Trial(s)
eigentlich ging es mir um grundsätzlicheres, aber danke für die steilvorlage.
"IQ≤64"… welche testverfahren, welche untertests verwendet wurden bleibt offen. Ein richter (!) befindet, der man sei nicht 'retarded'. Definiere retarded. (Allgemeiner sprachgebrauch oder medizinische diagnose?) Es gab mehrere gutachten, die zumindest für eine eingeschränkte schuldfähigkeit sprechen. Was ist mit einsichts- oder steuerungsfähigkeit zum tatzeitpunkt? Wurde er auf psychopharmaka getestet? Ist bekannt, ob er unter dem einfluss dritter stand (zum tatzeitpunkt, unmittelbar vor seinem geständnis)? Bei einem kognitiven niveau eines achtjährigen!
Und weil es auf einer internetseite publiziert wurde ist absolut unbezweifelbare tatsache? Gesetzt den fall er hat die taten begangen, bleibt immer noch die frage der schuldfähigkeit offen. Die frage nach einem sinn, jenseits des selbstsüchtigen wunschs nach rache, menschen vorsätzlich zu töten (aus welchem grund auch immer) sowieso.
Manchmal ruft mich die dunkle seite… wenn nun jemand lauter links posten würde, wo keine neu entdeckten farbfilme zu sehen sind, die in gleichsam heimeligem ton die wiedereinführung der inquisition mit der nachgewiesenen existenz des teufels begründen… ganzganzviele links…. eineindeutige beweise… mit fingerabdruck… auf allen webservern gespeichert…dann werde ich großinquisitor an stelle des großinquisit… hmm, nevermind.
Horst meint:
(19.8.2009 um 09:55) Antworten
@ alle zu Todesstrafe
Weiß ein Blogger wie und warum die Abschaffung der Todesstrafe in das GG gekommen ist ?
Das wird bewußt im Schulunterricht nicht gelehrt. Es ist anrüchig.
Es geht darum welche Personengruppe dafür gesorgt hat,
dass die Abschaffung der Todesstrafe bei der Konferenz auf der Insel Herrenchiemsee in das Grundgesetz eingeführt worden ist.
Dies wird meines Erachtens bewußt verschwiegen.
Ein Jurist namens Maunz, bekannt durch den GG-Kommentar Maunz-Dürig, soll sich dafür eingesetzt haben. (Er war der Verfasser des Kommentars zu den Nürnberger Rassegesetzen)
onkel bo meint:
(19.8.2009 um 14:48) Antworten
@27 ff
und wenn das automobil von einem einem massenmörder erfunden worden wäre, würden alle zu fuss gehen.
scnr ;-)
earendil meint:
(19.8.2009 um 17:06) Antworten
Zur Todesstrafe: Ein bekanntes Tucholsky-Zitat sollte man mal von Soldaten auf gewisse Richter ausdehnen.
@27+29/horst: Und wenn ein Altnazi aus falschen Gründen das richtige getan hat, wird es darum falsch? Ich bin ja nun bekennender Verfassungsfeind, aber einiges finde ich am GG durchaus gut. Dazu gehört der unmissverständliche Artikel 102.
Über pro und contra der Todesstrafe zu diskutieren halte ich für genauso absurd wie über pro und contra von Folter zu diskutieren. Das ist einfach unter allem menschlichen und zivilisatorischen Niveau. Da kann man nur wie in "Arsen und Spitzenhäubchen" sagen: "Aber Tantchen, man bringt keine Menschen um! So etwas tut man einfach nicht!"
horst meint:
(19.8.2009 um 22:18) Antworten
@31
Es geht darum, dass eine Gruppe von Nazis, auf der sog. Herren-Chiemsee-Konferenz, es geschafft haben, die Abschaffung der Todesstrafe zu bewirken und zwar um die damaligen "Arschlöcher" in Roben oder sonstige Nazi-Verbrecher vor dem Strick zu bewahren.
Es waren eben nicht Ideale, die dazu geführt haben.
Die Teilnehmerauswahl dieser Verfassungskonferenz ist bereits ein Skandal.
Einen Kommentar zu den Nürnberger Rassegesetze zu verfassen ist vollkommen unakzeptabel, so dass dieser Herr Maunz zu gar nichts mehr hätte herangezogen werden dürfen.
Es sind genau die Technokraten des damaligen Systems, die nie zur Rechenschaft herangezogen wurden.
Ein Geburt- und Gründungsfehler, dessen Auswirkung wir bis heute im GG und den Gesetze, sowie deren Anwendung und Auslegung sehen.
Ich gehe sogar soweit und sage, dass das Gedankengut der Volksgemeinschaft und das gesunde Volksempfinden genau deswegen überdauert hat.
Für die Verbrechen der Nazis, welche systematisch im damaligen Staatsgebilde angelegt worden waren, wäre die Anwendung der Todesstrafe geradezu geboten gewesen.
Die Täter wären an ihren eigenen Vorstellungen gemessen worden.
earendil meint:
(20.8.2009 um 09:10) Antworten
@32/horst: Sie haben ja im Prinzip recht. Nur wird das GG ja nicht schlechter, weil es aus zum Teil wenig edlen Beweggründen heraus entstanden ist. "Wichtig ist, was hinten rauskommt." Und wenn Art. 102 nur deshalb zu Stande gekommen ist, weil Nazi-Massenmörder vorm Galgen gerettet werden sollten, nehm ich das in Kauf. (Schlimm ist ja, dass sie bis auf wenige Ausnahmen auch nicht lange im Gefängnis sitzen mussten, sondern im Lauf der 50er Jahre alle freikamen und auch wieder gute Positionen bekleiden konnten.)
Welche "Geburts- und Gründungsfehler" meinen Sie denn, die aufgrund von Altnazis im GG sind?
PS: Dass ich mal wieder in die Lage komme, das GG zu verteidigen, hätte ich auch nicht gedacht… :)
horst meint:
(20.8.2009 um 23:53) Antworten
@ 32
1. Vorkonstitutionelles Rechts, Aufrechterhaltung aller Zwangsgemeinschaften, GEMA inklusive.
2. StGB Vorschriften: 211, 316a etc.
3. Aufrechtrechterhaltung des Anwaltszwangs vor LG und höher, Rechtsberatungsgesetz, etc.
4.Versorgungswerke und -ämter.
5. Aufrechterhaltung der Namensführungsmöglichkeit des Dr.-Titels – 1938 erst gesetzlich geregelt.
- Letztlich führt dies zur Entwertung des eigentlichen Sinns von Streben nach wissenschaftlicher Erkenntnis, da dies nicht mehr der Primärsinn ist,
sondern der Titel dient nur zum höheren Einstiegsgehalt.
6. Das Problem der Gesetzgebungskompetenz.
7. Aushöhlung des Art 2 Abs. 1 GG im Bezug auf Handwerkskammern, Innungen,
8. Art. 12 GG eingeschränkt durch Meistertitelplficht, Einschränkung der "Berufsfreiheit" etc.
9. Im Zweifel gegen die Freiheit
10. Erlaubnisvorbehalt
Also das wird eine lange Liste: Morgen etwas mehr.
Einen habe ich noch (besonders interessant für Strafverteidiger, vielleicht noch nicht jetzt aber sicherlich in ein paar Jahren):
http://www.nytimes.com/2009/08/18/science/18dna.html?_r=4&partner=rss&emc=rss&pagewanted=print
Gruß
Enteignet die Enteigner: bigotte Verleger
http://archiv.twoday.net/stories/5882722/
Internet-Anonymisierungsdient…
Zitat: Das Hosting-Unternehmen hatte zur Identifizierung nur die IP-Adresse gespeichert, gab die zu der IP-Adresse gehörenden Kundendaten aber nicht heraus.
Die Rede ist hier von dem Hosting-Unternehmen, nicht von dem Anonyisierungsdienst. Die haben nur die IP, aber andere Daten wollen sie nicht rausgeben. Da passt doch irgendwas nicht.
Österreich: Im Artikel der gesperrten Zeitung steht "Viele in den Akten genannten Personen sind keerin Maria Fekter, die Staatsanwälte unter mehr parlamentarische Kontrolle stellen will – und die Türe für parteipolitische Einflussnahme noch weiter öffnet[...]" Kann mir jemand weiterhelfen, was der Österreicher unter "keerin Maria Fekter" versteht?
zu "entgeltfrei": Liege ich richtig mit der Annahme, dass das Verhalten der Postbank in keinster Weise verbindlich ist für andere Kunden?
Zum Todeskandidaten:
Egal, was man von Todesurteilen hält. Das perfide ist ja, dass es ein Todes"kandidat" ist. "Zum Tode verurteilt" heisst ja bei den Amis nicht wirklich entgültig verurteilt. Nein, man ist Kandidat. Das überhaupt in letzter Minute noch Aufschübe etc. gemacht werden können, ist zusätzlich inhuman. Da wird schön amerikanisch suggeriert, dass der Kandidat noch eine Chance hätte.
Also, wenn schon Todesstrafe, dann auch nur bei zweifelsfreien Verurteilungen. Dann erledigt sich auch das mit den Aufschüben und "Kandidaten".
Es muss für die "Todeskandidaten" m.E. nach eine xtreme psychische Folter sein jahrelang in der Todeszelle auf die Hinrichtung zu warten.
Bei jedem Schritt, bei jedem Schlüsselgeräusch der Gedanke: "JETZT, jetzt holen sie mich." Und dann eben doch nicht. Inhuman wie die Todesstrafe selbst.
Bevor nun jemand unter einem Stein hervor kommt.
Nein, ich heiße schwere Straftaten nicht gut.
Mir würde es reichen, wenn lebenslänglich wörtlich genommen würde.
Nichtmal den Namen des Mörders hat der SPON-Praktikant richtig kopiert. Der Mann hieß Michael Wayne Richard.
@5: Es zwingt ja niemand die Verurteilten, um Aufschübe nachzusuchen. Könnte ganz schnell gehen, wenn sie es wollten.
@3 (Thorsten):
das macht mich auch stutzig
zum einen, warum der Täter einen Anon-Dienst gewählt hat, der der VDS unterliegt (afaik sind davon nur Bezahldienste betroffen wie JAP – TOR-Node Betreiber müssen nix aufzeichnen)
zum anderen, warum sich die geschädigte Firma weigert, ausser der IP weitere Daten zu liefern… vllt weil sie überzeugt sind, dass diese Angaben sowieso falsch sind; hätte man aber so auch deutlich im Artikel schreiben können
@4 Hagbard
Nein, es ist nicht verbindlich. Allerdings dürfte ein Schreiben mit den Worten "[...] andernfalls engagiere ich Rechtsanwalt Udo Vetter" mit nachfolgendem Link zum Lawblog wahre Wunder bewirken ;)
Und im schlimmsten Fall wird er dann halt wirklich engagiert, er weißt ja bereits, dass er seine Kosten von der Postbank ersetzt bekommt ^^
@5: "bei zweifelsfreien Verurteilungen"
wenn es die denn gäbe… (was gar nicht der fall sein kann)
@7: "Könnte ganz schnell gehen"
falls das kein zynismus war, wäre es um so zynischer
anonyimisierungsdienst:
puh… und ich dachte schon, ich bräuchte mal wieder lawblog-abstinenz.
das baut doch auf :-]
Der Mann wurde nicht hingerichtet weil die Richterin Feierabend gemacht hat. Der Mann wurde hingerichtet, weil er einen Mord begangen hat.
@3 (Thorsten):
keerin hat keine Bedeutung. Da wird ein Teil des Satzes verlorengegangen sein.
z.B.:
"Viele in den Akten genannten Personen sind ke
ine Unbekannten für Innenministerin Maria Fekter, …"Zum Anomysierungsdienst sei mal wieder heise.de empfohlen:
http://www.heise.de/newsticker/LG-Bamberg-Anonymisierungsdienst-muss-IP-bei-Missbrauch-nicht-herausgeben–/meldung/142823
Zu Sonic Boom, versteh ich jetzt nicht, kann mir jemand auf die Spruenge helfen, bitte?
Gruß Duddley
@11
wer einen mord begangen hat, kann mit größter wahrscheinlichkeit der täter wissen – und das nicht einmal immer sicher. danach kommt erstmal ganz lange nichts. und irgendwann kommen spuren und indizien (die interpretiert werden), zeugenaussagen (die falsch sein können und fast immer noch mal ungenauer sind als spuren), meinungen und interessen (von beteiligten, entrüsteten pro und contra, politische motive), manipulation (von anklage, verteidigung und medien) und am ende steht ein urteil. als basis für eine exekution ist mir dass bei weitem zu schwach.
@Todesstrafe: Seit 1973 wurden über 100 zum Tode Verurteilte später wegen erwiesener Unschuld freigesprochen. Wer weiß schon, ob es dem Betreffenden nicht auch so ergangen wäre, hätte die Richterin nicht auf ihrem Feierabend bestanden?
Gibt's eigentlich noch Webseiten und Radiosender, die ganz ohne Udo Vetter auskommen?
@5: Nein, das perfide ist, dass es wirklich endgültig ist: um ein Todesurteil aufzuheben müssen neue Beweise vorliegen, die zum Zeitpunkt des Urteils noch nicht vorhanden waren. Wenn der Mensch einen inkompetenten Verteidiger hatte ist das z.B. kein Grund für ein neues Verfahren.
@14: http://www.clarkprosecutor.org/html/death/US/richard1099.htm
"Richard admitted he was involved in Mrs. Dixon’s murder and offered to help find the murder weapon. Police found the weapon and testing revealed it to be the gun that fired the fatal shot." Offensichtlich konnte sich der Täter noch erinnern.
Mal abgesehen davon, daß er lt. Artikel einen IQ von wahlweise 62 oder 64 hatte, bin ich auch so grundsätzlich gegen Todesstrafe.
Das mit der Nicht-Weitergabe der Daten halte ich für einen feuchten Witz. Bei all den schweren "Meinungsdelikten" die wir hier in Deutschland verfolgen. Und sei es nur die Meinung, der Holocaust hätte nicht stattgefunden. Dafür bekommt man gut und gerne 6 Jahre – trotz Meinungsfreiheitsgrundsatz. Wer erklärt mir den Widerspruch? Für Vergewaltigung gibt's wegen schwerer Kindheit vielleicht 1-2 Jahre. Wer erklärt mir den Widerspruch?
Ich nutze Annonymisierer weil ich Angst vor der Gedankenpolizei habe. Unsere Meinungsfreiheitsgesetzte sind nämlich einen Scheißdreck wert.
Zu Todesstrafe und Folter:
Der EGMR hat vor einigen Jahren mal entschieden, dass das Warten auf die Hinrichtung in der Todeszelle als Folter im Sinne von Art. 3 EMRK gewertet wird (grobe Zusammenfassung). Dabei ging es um einen Deutschen, Jens Soering, der des Mordes in US- Staat Virginia des Mordes verdächtigt war, später dann in GB verhaftet wurde. Die Auslieferung wurde, nach langen Verfahren erstmal vom EGMR gestoppt, mit oben genannter Begründung, da ihm in Virginia die Todesstrafe drohte. Erst nach der Einwilligung des Staates Virginia, Soering bei einer Verurteilung unter keinen Umständen zum Tode zu verurteilen durfte er ausgeliefert werden.
Wenn man sich etwas mit dem Fall beschäftigt, kann man aber auch gut an der Schuld von Soering zweifeln
Im übrigen ist die Todesstrafe nie die richtige Lösung
Urteil (auf Englisch):
http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?item=1&portal=hbkm&action=html&highlight=soering&sessionid=28364024&skin=hudoc-en
Fundstelle auf Deutsch: NJW 1990, 2183
Peace
OT:
Hi,
wollen wir mal etwas Sachlichkeit in die Kinderporno-Sperren aka Weitgreifende Zensurbestrebungen bringen
http://www.google.com/insights/search/#q=kinderpornos&geo=DE&cmpt=geo
beeindruckend.
Man suche mal nach "Steuern sparen", Nazi, Lawblog, ….
@Michael Richards – Fall:
-Vergewaltigung,
-Totschlag,
-Diebstahl
Mir kommen die Tränen…
Es ist sehr interessant wie das Amtsgericht bei einem einmaligen Fall von 19,99€ gewerbsmäßigen Betrug sieht, aber hundertfache Abbuchungen von fremden Konten durch Internetabzocker über jeweils 49,95€ und mehr wird ignoriert.
Zu Österreich: Macht das mal mit den Stop-Schildern. Sperrt PI für ein paar Tage, sperrt Kewil, sperrt fefe oder migazin. Laßt es auf Prozesse ankommen. Am Ende steht ein besseres Verständnis von Meinungsfreiheit in Deutschland und Europa. Die Amerikaner haben ihr first amendment auch nicht geschenkt bekommen.
@16(Thomas)
ww*.disneyworld.c*m
The Richards Trial(s)
eigentlich ging es mir um grundsätzlicheres, aber danke für die steilvorlage.
"IQ≤64"… welche testverfahren, welche untertests verwendet wurden bleibt offen. Ein richter (!) befindet, der man sei nicht 'retarded'. Definiere retarded. (Allgemeiner sprachgebrauch oder medizinische diagnose?) Es gab mehrere gutachten, die zumindest für eine eingeschränkte schuldfähigkeit sprechen. Was ist mit einsichts- oder steuerungsfähigkeit zum tatzeitpunkt? Wurde er auf psychopharmaka getestet? Ist bekannt, ob er unter dem einfluss dritter stand (zum tatzeitpunkt, unmittelbar vor seinem geständnis)? Bei einem kognitiven niveau eines achtjährigen!
Und weil es auf einer internetseite publiziert wurde ist absolut unbezweifelbare tatsache? Gesetzt den fall er hat die taten begangen, bleibt immer noch die frage der schuldfähigkeit offen. Die frage nach einem sinn, jenseits des selbstsüchtigen wunschs nach rache, menschen vorsätzlich zu töten (aus welchem grund auch immer) sowieso.
@ 22: "totschlag" erfordert 'capital punishment'? … NC. (selbsterklärend).
Manchmal ruft mich die dunkle seite… wenn nun jemand lauter links posten würde, wo keine neu entdeckten farbfilme zu sehen sind, die in gleichsam heimeligem ton die wiedereinführung der inquisition mit der nachgewiesenen existenz des teufels begründen… ganzganzviele links…. eineindeutige beweise… mit fingerabdruck… auf allen webservern gespeichert…dann werde ich großinquisitor an stelle des großinquisit… hmm, nevermind.
@ alle zu Todesstrafe
Weiß ein Blogger wie und warum die Abschaffung der Todesstrafe in das GG gekommen ist ?
Das wird bewußt im Schulunterricht nicht gelehrt. Es ist anrüchig.
Steht auf Seite 2
http://www.google.de/search?q=Abschaffung+der+Todesstrafe+in+das+GG+gekommen&ie=utf-8&oe=utf-8&aq=t&rls=org.mozilla:de:official&client=firefox-a
@27
Das ist mir bekannt.
Es geht darum welche Personengruppe dafür gesorgt hat,
dass die Abschaffung der Todesstrafe bei der Konferenz auf der Insel Herrenchiemsee in das Grundgesetz eingeführt worden ist.
Dies wird meines Erachtens bewußt verschwiegen.
Ein Jurist namens Maunz, bekannt durch den GG-Kommentar Maunz-Dürig, soll sich dafür eingesetzt haben. (Er war der Verfasser des Kommentars zu den Nürnberger Rassegesetzen)
@27 ff
und wenn das automobil von einem einem massenmörder erfunden worden wäre, würden alle zu fuss gehen.
scnr ;-)
Zur Todesstrafe: Ein bekanntes Tucholsky-Zitat sollte man mal von Soldaten auf gewisse Richter ausdehnen.
@27+29/horst: Und wenn ein Altnazi aus falschen Gründen das richtige getan hat, wird es darum falsch? Ich bin ja nun bekennender Verfassungsfeind, aber einiges finde ich am GG durchaus gut. Dazu gehört der unmissverständliche Artikel 102.
Über pro und contra der Todesstrafe zu diskutieren halte ich für genauso absurd wie über pro und contra von Folter zu diskutieren. Das ist einfach unter allem menschlichen und zivilisatorischen Niveau. Da kann man nur wie in "Arsen und Spitzenhäubchen" sagen: "Aber Tantchen, man bringt keine Menschen um! So etwas tut man einfach nicht!"
@31
Es geht darum, dass eine Gruppe von Nazis, auf der sog. Herren-Chiemsee-Konferenz, es geschafft haben, die Abschaffung der Todesstrafe zu bewirken und zwar um die damaligen "Arschlöcher" in Roben oder sonstige Nazi-Verbrecher vor dem Strick zu bewahren.
Es waren eben nicht Ideale, die dazu geführt haben.
Die Teilnehmerauswahl dieser Verfassungskonferenz ist bereits ein Skandal.
Einen Kommentar zu den Nürnberger Rassegesetze zu verfassen ist vollkommen unakzeptabel, so dass dieser Herr Maunz zu gar nichts mehr hätte herangezogen werden dürfen.
Es sind genau die Technokraten des damaligen Systems, die nie zur Rechenschaft herangezogen wurden.
Ein Geburt- und Gründungsfehler, dessen Auswirkung wir bis heute im GG und den Gesetze, sowie deren Anwendung und Auslegung sehen.
Ich gehe sogar soweit und sage, dass das Gedankengut der Volksgemeinschaft und das gesunde Volksempfinden genau deswegen überdauert hat.
Für die Verbrechen der Nazis, welche systematisch im damaligen Staatsgebilde angelegt worden waren, wäre die Anwendung der Todesstrafe geradezu geboten gewesen.
Die Täter wären an ihren eigenen Vorstellungen gemessen worden.
@32/horst: Sie haben ja im Prinzip recht. Nur wird das GG ja nicht schlechter, weil es aus zum Teil wenig edlen Beweggründen heraus entstanden ist. "Wichtig ist, was hinten rauskommt." Und wenn Art. 102 nur deshalb zu Stande gekommen ist, weil Nazi-Massenmörder vorm Galgen gerettet werden sollten, nehm ich das in Kauf. (Schlimm ist ja, dass sie bis auf wenige Ausnahmen auch nicht lange im Gefängnis sitzen mussten, sondern im Lauf der 50er Jahre alle freikamen und auch wieder gute Positionen bekleiden konnten.)
Welche "Geburts- und Gründungsfehler" meinen Sie denn, die aufgrund von Altnazis im GG sind?
PS: Dass ich mal wieder in die Lage komme, das GG zu verteidigen, hätte ich auch nicht gedacht… :)
@ 32
1. Vorkonstitutionelles Rechts, Aufrechterhaltung aller Zwangsgemeinschaften, GEMA inklusive.
2. StGB Vorschriften: 211, 316a etc.
3. Aufrechtrechterhaltung des Anwaltszwangs vor LG und höher, Rechtsberatungsgesetz, etc.
4.Versorgungswerke und -ämter.
5. Aufrechterhaltung der Namensführungsmöglichkeit des Dr.-Titels – 1938 erst gesetzlich geregelt.
- Letztlich führt dies zur Entwertung des eigentlichen Sinns von Streben nach wissenschaftlicher Erkenntnis, da dies nicht mehr der Primärsinn ist,
sondern der Titel dient nur zum höheren Einstiegsgehalt.
6. Das Problem der Gesetzgebungskompetenz.
7. Aushöhlung des Art 2 Abs. 1 GG im Bezug auf Handwerkskammern, Innungen,
8. Art. 12 GG eingeschränkt durch Meistertitelplficht, Einschränkung der "Berufsfreiheit" etc.
9. Im Zweifel gegen die Freiheit
10. Erlaubnisvorbehalt
Also das wird eine lange Liste: Morgen etwas mehr.
@ 34 Nr. 5
Professoren verschachern Dr. Titel
http://www.welt.de/politik/bildung/article4375284/Deutsche-Professoren-verschacherten-Doktortitel.html