19.8.2009

Voreingestellt

Vor mir liegt eine Rechnung von T-Mobile. Der Kunde hat 844 MB Daten über GPRS heruntergeladen. Hierfür soll er 7.590,86 Euro zahlen. Das macht neun Euro pro MB.

Die Datenflatrate kostet bei T-Mobile 39,95 €. Hätte der Kunde die 844 MB mit einer Datenflatrate heruntergeladen, würde ihn jedes MB rechnerisch knapp 5 Cent kosten. Schon bei dieser Berechnung ist das MB im “Einzelbezug” also 180 x teurer.

Nimmt man nur mal die ja auch mit der Flatrate möglichen 5.000 MB, ab denen die UMTS-Flat auf GPRS-Niveau gedrosselt wird, kostet das MB bei T-Mobile nur einen achtel Cent. Der – voreingestellte – Tarif des Kunden ist bei dieser Berechnung also mehr als eintausend Mal teurer.

Hat eigentlich noch niemand gegen diese voreingestellten Tarife geklagt?

61 Kommentare zu “Voreingestellt”

  1. Matthias meint: (19.8.2009 um 14:41) AntwortenReply to this comment

    Von mir gibt es ein

    DAUMEN HOCH

    T-Mo gibt nach etwas Schriftwechsel meist bereits ohne RA nach und storniert die beträge bei gleichzeitiger Buchung einer Datenoption.

  2. mrg’ meint: (19.8.2009 um 14:41) AntwortenReply to this comment

    wer hat ihn gezwungen die daten herunterzuladen?

  3. Massimo meint: (19.8.2009 um 14:44) AntwortenReply to this comment

    Ich hatte mal ein ähnliches Problem bei T-Mobile, es ging aber um unter 1000.- Euro.

    Ich hab denen dann genau diese Rechnung aufgemacht und dargestellt, daß hier Sittenwidrigkeit vorliegen könnte. Auf mein Angebot, auf den Betrag zu verzichten wenn ich im Gegenzug in einen günstigen, mittleren Datentarif abschließe, sind die dann flugs eingegangen…

    Ich weiß aber nicht, wie meine Chancen vor Gericht gewesen wären. Das neue Lufthansa-Urteil (Mischkalkulationsmodell) könnte hier kritisch sein…

  4. PA meint: (19.8.2009 um 14:46) AntwortenReply to this comment

    Typischer Fall von selbst schuld, Mitleid vermag ich da nicht zu empfinden (oder war der Preis dem Kunden nicht bekannt bzw. hätte ihm bekannt sein müssen?) Man sollte sich halt durchlesen, was man unterschreibt, und sich nicht nachher beklagen.

  5. Felix aus Frankfurt meint: (19.8.2009 um 14:46) AntwortenReply to this comment

    Laienfrage: Kann man da mit §138 BGB was machen? Wenn der gleiche Konzern die gleiche Leistung auch zu einem Bruchteil der Kosten anbietet?

    Und (etwas Offtopic) wäre das nicht auch ein Hebel für Verbraucherschützer, die relativ hohen SMS Preise zu kippen?BASE verlangt z.B. in normalen Tarifen 0,29 Euro pro SMS in deutsche Netze, obwohl europaweite Roaming-SMS von der EU bei einem deutlich niedrigeren Preis gedeckelt wurden.

  6. Scharnold Warzenegger meint: (19.8.2009 um 14:48) AntwortenReply to this comment

    Ist sowas nicht sittenwidrig? Gibt doch Urteile, wonach mehr als zweimal so teuer wie marktüblich = sittenwidrig. Zumindest bei Kreditvermittlung und gewissen Honoraren. Oder?

    Und dann gibt es da noch den Wunderparagraph: "Treu und Glauben". Damit sollte es doch möglich sein diese – wie viele andere von den Gerichten als nicht richtig empfundene – Vereinbarung auszuhebeln.

    Sollte mich wundern, wenn der Mandant da nicht Recht bekommt. Wen nutzen schon Verträge, wenn sie dem Gericht nicht gefallen. Obwohl: ich will nicht behaupten, daß alle Urteile ergebnisorientiert wären….

    Ich finde es auch nicht richtig. Aber pacta sunt servanda.

  7. Kopfschüttler meint: (19.8.2009 um 14:49) AntwortenReply to this comment

    …ich nutze dienstlich ein Notebook mit UMTS-Karte von D2, mit Flatrate natürlich. Eines Tages ging nix mehr. Vodafone hatte die Karte gesperrt, weil zu diesem Zeitpunkt eine "ungewöhnlich" hohe Rechnung zustande gekommen war. OK, es waren mehr als 3.000 EUR (gegenüber den sonst üblichen ca. 40-50 EUR); das erfuhr ich, als ich dann bei der Business-Hotline angerufen habe.
    Auf meine Frage hin, warum sich denn nicht einfach jemand bei mir gemeldet hat, bevor man die Karte sperrt, erhielt ich die Antwort: "Wir wissen doch nicht, ob Sie von uns gestört werden wollen."
    Nunja.

    Die Kosten waren innerhalb von 2 Tagen entstanden; ich war auf einer Messe und habe ab und zu mal Emails abgerufen und dafür eine dauerhafte VPN-Verbindung aufrecht gehalten.

    In jenem Monat gab es einen Konfigurationsfehler bei Vodafone; ich wurde also nicht mit Flat, sondern nach Verbrauch abgerechnet (im Standardtarif).
    Mir war gar nicht klar, was die Standardtarife für Kosten verursachen: jetzt weiß ich es.

  8. igel meint: (19.8.2009 um 15:01) AntwortenReply to this comment

    An all die "Selbst-Schuld"-Rufer. Man sollte sich halt durchlesen, was man unterschreibt. Wenn ich jeden Vertrag, den ich abnicke, gelesen hätte, würde ich mich jedesmal erst über die verlorene Zeit ärgern, und dann über die Unklarheiten der Formulierung, dann über die jeweils überraschend unvorteilhaften Bedingungen für mich.

    Das einzige, was mich davor schützt, ist die Sittenwidrigkeitsrechtssprechung. Ich mag sie. Ich hoffe, sie trägt. Wahlweise würde mir auch ein Paragraph gefallen, der Verträge dazu zwingt, kurz und verständlich zu sein. Mit Tabellen!

  9. Jander meint: (19.8.2009 um 15:14) AntwortenReply to this comment

    800 MB über GPRS – wie lange war der denn damit beschäftigt…

  10. Stefan meint: (19.8.2009 um 15:16) AntwortenReply to this comment

    Wenn das mit T-Mobile wirklich so läuft, dass die auf die Forderung verzichten, wenn man im Gegenzug einen Datentarif abschliesst, dann ist TM damit 100 mal kulanter als alle anderen Provider und ich bin wieder froh neben dem Preis auch die Qualität des Anbieters bei meiner Auswahl mit reingenommen zu haben. Da können sich die ganzen 1&1er oder Alices mal eine Scheibe von abschneiden.

  11. anon meint: (19.8.2009 um 15:23) AntwortenReply to this comment

    Hätte der Mandant 10 kb heruntergeladen hätte er 0,09€ bezahlt. Wenn er die Flatrate gebucht hätte, hätte er für die selbe Leistung 39,95 € bezahlt.
    Der Spaß mit Flatrate wäre also ca. 440 x teurer gewesen.

    Hat eigentlich noch niemand gegen diese Flatrate Tarife geklagt?

  12. Apartmentblogger meint: (19.8.2009 um 15:31) AntwortenReply to this comment

    Unlängst hatte ich einen ähnlichen Fall im Freundeskreis (Österreich). Zum ersten Mal im Leben ein Smartphone gekauft, E-Mails abgerufen, für 15 Min zum Surfen an den Laptop angesteckt. Flugs waren 80 MB verbraucht und eine Rechnung von 400 Euro da.

    Das zynische an der Sache: Dieser "Standardtarif" ohne Datenoption ist 2mal teurer, als wenn er das Datenvolumen via Romain in der Slowakei, Tschechien oder Italien verursacht hätte.

    Inland – 4,8 Euro/MB
    Ausland – 2 Euro/MB

  13. don|disko meint: (19.8.2009 um 15:31) AntwortenReply to this comment

    > Hat eigentlich noch niemand gegen diese voreingestellten Tarife geklagt?

    Die selbe Frage habe ich mir vorletzte Woche im Urlaub auch gestellt, als ich mein Telefon einmal als GPRS Modem nutzte(n musste) und mir nach der ersten Verbindung (ca. 5 MB Transfervolumen) dachte, dass es sicherleich besser wäre mal bei der Hotline nach den Kosten zu Fragen. Bei E-Plus sind's laut deren Aussage 2 Cent pro KB. Ich freu mich also schon mal auf die nächste Abrechnung.

  14. Peter meint: (19.8.2009 um 15:33) AntwortenReply to this comment

    Mir hat die Telekom mal *ausversehen* einen Minuten-DSL Tarif per Telefon angedreht (ich hab explizit den flat-tarif verlangt). Mit Router war das dann auch ne schöne, vierstellige Summe die von meinem Konto abgebucht wurde.

  15. SvenR meint: (19.8.2009 um 15:34) AntwortenReply to this comment

    Ich habe die Telekom schon mehrfach sehr kulant erlebt, wenn man freundlich mit Argumenten kommuniziert. Beim letzten Aufeinandertreffen hatte eine Freundin knapp 200 MB mehr downgeloaded, als in ihrer 200 MB Flat enthalten war. Sie hatte ihr iPhone am 28. bekommen und gleich damit rumgespielt – die Flat läuft immer vom ersten und daher hat man vom 28. bis 31. nur knapp 30 MB für den ersten Monat…

    Am Ende hat sie nur das, was über 200 MB hinausgeht, bezahlt.

  16. LirumLarum meint: (19.8.2009 um 15:36) AntwortenReply to this comment

    Wieso stänkert man hier eigentlich andauernd gegen die Deutschland AG? Läuft doch.

  17. derLars meint: (19.8.2009 um 15:36) AntwortenReply to this comment

    T-Mobile scheint das mit den Verträgen standardmäßig nicht hinzubekommen. Im Bekanntenkreis bestellt ein Kunde DSL mit Flatrate und bekommt von T-Mobile am selben Tag zwei Briefe mit Zugangsdaten anstatt nur (wie angekündigt) einen Brief. Der Nutzer probiert den Zugang aus einem Brief aus, der Zugang funktioniert und er heftet den zweiten Brief weg.

    Im nächsten Monat kommt die Rechnung über knapp anderthalb Tausend Euro, weil er ohne Flatrate gesurft sei – dafür hätte er die Zugangsdaten aus dem anderen Brief nehmen müssen.

    Zwei Monate, acht Anrufe und fünf Briefe später steht die Forderung der Telekomiker immer noch beharrlich im Raum. Habe dem Bekannten zu einem Brief an c'ts "Vorsicht, Kunde!" geraten. Meistens sind die Forderungen dann nach einem Anruf aus der Redaktion erledigt.

  18. Dr. Azrael Tod meint: (19.8.2009 um 15:46) AntwortenReply to this comment

    ich hatte sowas mal bei TeleColumbus… nur haben wir da im Laden extra gesagt dass wir eine Flatrate wollen, haben deren Default-Verträge unterschrieben und hätten dann noch auf deren Webseite gehen müssen und dort den Tarif erneut auswählen müssen…
    Nur hat davon keiner was gesagt und die angebliche Umleitung beim ersten Einwählen verwies auf nur einen Teil der Seite ohne Navigation, von dem aus man auch nicht ohne getippte URL auf den Dialog zum Einstellen kam… -.-

    Aber die Firma war sowieso das Schlimmste was ich jemals IRGENDWO zum Thema Dienstleistung erlebt habe: http://drazraeltod.wordpress.com/2008/07/17/hande-weg-von-telecolumbus/

  19. der@jurist.de meint: (19.8.2009 um 15:46) AntwortenReply to this comment

    Das nennt sich Lehrgeld. Ich habe es auch einmal mit Vodafone erlebt (15 Minuten im Internet surfen für 150 EUR). Da sich hinter vielen Anwendungen der Handys mittlerweile Internetverbindungen verstecken (z.B. "Online"-Radio), ändere ich nun bei jedem neuen Handy sofort die Verbindungseinstellungen und blockiere so jegliche Verbindung in das Internet.

    Was ist also das Ergebnis? Die Telefonunternehmen machen sich mit ihrer Dreitstigkeit den eigenen Markt kaputt.

  20. Axel John meint: (19.8.2009 um 15:47) AntwortenReply to this comment

    >>Hat eigentlich noch niemand gegen diese voreingestellten Tarife geklagt?<<

    Nach dem Prinzip tarnen und verschleiern funktionieren ja auch die Abo-Fallen. Ich würde nicht klagen, sondern mich verklagen lassen.
    Einen Vertrag mit der Telekom abzuschließen, kommt für mich allerdings schon aus ethischen- und moralischen Gründen nicht in Betracht.

  21. mak meint: (19.8.2009 um 15:58) AntwortenReply to this comment

    Oha. 7600 € klingt natürlich erstmal böse.Vor allem bei gebrandeten Handys hab ich es oft erlebt das die zentralsten Bedienelemente (Mitte vom Steuerkreuz o.Ä.) mit dem Browser verknüpft waren und sofort mal das Klingelton-Portal vom Provider aufgemacht haben. Extrem unschön soetwas, vor allem weil man dieses Verhalten meist nicht ohne weiteres unterbinden kann.

  22. DeserTStorM meint: (19.8.2009 um 16:02) AntwortenReply to this comment

    Böser Anbieter – weil der Kunde zu doof ist sind die natürlich böse. Natürlich ist soetwas ärgerlich, aber das kommt davon wenn man sich um nichts kümmert und unbeschwert in den Tag hinein lebt. Man kann hier sicherlich auf Kulanz nachfragen, das klappt meistens bei T-Mobile. Aber Klagen? Dann müssten auch Klagen gegen Dummheit zugelassen werden…

    Ein Bekannter hatte letzten "nur" 2000€ weil er sich nicht dafür interessierte, dass sein Datentarif in Südamerika eben erheblich teurer ist… Pech gehabt, gezahlt und fürs Leben gelernt.

    @17: "Da sich hinter vielen Anwendungen der Handys mittlerweile Internetverbindungen verstecken (z.b. "Online-Radio""…. Ähm was hattest du den hinter dem Wort "Online" erwartet? Das er das Radio per UKW empfängt? -.-

  23. Alex meint: (19.8.2009 um 16:11) AntwortenReply to this comment

    Großartig. Ich lach mich schlapp.

    "Hätte der Mandant 10 kb heruntergeladen hätte er 0,09€ bezahlt. Wenn er die Flatrate gebucht hätte, hätte er für die selbe Leistung 39,95 € bezahlt.
    Der Spaß mit Flatrate wäre also ca. 440 x teurer gewesen.

    Hat eigentlich noch niemand gegen diese Flatrate Tarife geklagt?"

  24. Chris meint: (19.8.2009 um 16:16) AntwortenReply to this comment

    @19 der@jurist:
    > Was ist also das Ergebnis? Die Telefonunternehmen
    > machen sich mit ihrer Dreitstigkeit den eigenen Markt kaputt.

    Kommt auf das Unternehmen an. Ich bin bei o2, zahle 10 Euro/Monat für UMTS-Internet und keinen Cent mehr (ab 200MB mit gedrosselter Geschwindigkeit).

  25. R.A. meint: (19.8.2009 um 16:20) AntwortenReply to this comment

    @11, anon:
    > Hat eigentlich noch niemand gegen diese Flatrate
    > Tarife geklagt?
    Bingo.
    Ich sehe hier wirklich alleine Schuld beim Kunden.
    Es gibt verschiedene Tarife für unterschiedliches Nutzerverhalten. Die Vor- und Nachteile dieser Tarife sind bekannt (jedenfalls kann ich der Schilderung nicht entnehmen, daß es hier um versteckte Klauseln geht).

    Wenn man dann wie blöde Leistungen in Anspruch nimmt, muß man eben auch wie vertraglich vereinbart dafür zahlen.

  26. Lars meint: (19.8.2009 um 16:28) AntwortenReply to this comment

    Ist das nicht sowas wie Allgemeinbildung, das Internet-Nutzung bei einem nicht für ihre übermäßige Kostengünstigkeit bekannten Anbieter im Standardtarif sehr teuer werden kann und das standardmäßig nicht der günstigste Tarif für das jeweilige Surfverhalten eingestellt ist.

    Sittenwidrigkeit kann in jedem Fall nicht deswegen angenommen werden, weil die Flatrate um ein vielfaches preiswerter sei.

    Erstens handelt es sich dabei um unterschiedliche Angebote, sodass die Vergleichbarkeit m.E. schon schwierig ist.

    Zweitestens hängt die Aussage, die Flatrate sei preiswerter oder nicht, von dem jeweiligen Surfverhalten des einzelnen Nutzers ab. Der Nutzer, der niemals das Internet auf dem Handy nutzt, würde sich bitterböse über die Voreinstellung einer Flatrate beschweren.

    Es stellt sich uU die Frage, ob die Telekom hätte erkennen können, dass der Nutzer sich der enstehenden Kosten nicht bewusst ist und ihn deswegen darauf hätte hinweisen müssen.

  27. Felix aus Frankfurt meint: (19.8.2009 um 16:30) AntwortenReply to this comment

    @11, @25

    Im Prinzip ja richtig, aber so ein krasses Missverhältnis?

  28. Andreas meint: (19.8.2009 um 16:31) AntwortenReply to this comment

    Das erinnert mich an die horrenden Gebühren der Telekom, als ich im Jahr 2000 (Jahre vor der Existenz von Twitter) per SMS ein Urlaubstagebuch führen wollte. Da habe ich auch über die Rechnung nicht schlecht gestaunt, die durch astronomische Roaming-Gebühren für das folgende Tagebuch 700 DM erreichte:

    http://www.andreas-borchert.de/ireland/2000/diary.html

    Seitdem studiere ich die Gebührentabellen auch etwas genauer.

  29. streitberg meint: (19.8.2009 um 16:44) AntwortenReply to this comment

    Ein Bekannter von mir hatte eins von diesen schönen Handys, bei denen der Verbindungsaufbau mit einer speziellen Taste direkt vorgenommen werden kann. Leider hatte dieser Bekannte auch die Eigenschaft, sein Handy in der Gesäßtasche mit sich herum zu tragen. Auf einer längeren Autofahrt muss er sich dann wohl so 'genial' gesetzt haben, dass er ständig eine Verbindung ins Netz aufbaute… Zum Glück war eine Prepaid-Karte im Handy.

  30. Stefan meint: (19.8.2009 um 16:48) AntwortenReply to this comment

    Nachdem für T-Mobile in diesem Fall keine FREMDGEBÜHREN (also die Roamingkosten die an einen anderen z.B. ausländischen Anbieter bezahlt werden müssen) angefallen sind kann man auf Kulanz hoffen. Schließlich sind die Kosten ja nur rein "rechnerisch" und nicht tatsächlich entstanden.

    Wir nutzen in der Firma eine UMTS-Datenkarte von Vodafone die immer im Minimal-Tarif (mit 30 MB Datenvolumen) läuft. Wenn eine Messe ansteht dann stellen wir rechtzeitig auf die Flatrate um. Einmal ist das mit der Tarifumstellung schief gelaufen und wir hatten eine Rechnung über 800,- Euro.

    Ein Anruf bei der Vodafone Business-Hotline und die Sache war geklärt. Nachträglich wurde eine Gutschrift erstellt und wir wurden zum Flatrate-Tarif abgerechnet.

  31. Matthias meint: (19.8.2009 um 16:49) AntwortenReply to this comment

    In meinem T-Mobile Vertrag steht im Kleingedruckten, dass zwar jedes MB über die inklusiven 200MB 49 Cent kostet, es aber eine "Spending-Cap" von 100Euro gibt – das heißt, wenn ich eine Applikation starte, welche ständig Daten aus dem Netz zieht und ich dann eine Woche lang schlafe, greift die Spending-Cap.
    Ist das nicht bei allen Verträgen bei T-Mobile so?

  32. Joe meint: (19.8.2009 um 16:56) AntwortenReply to this comment

    9000 EUR/GB sind doch schon ausnehmend günstig. Ich habe auf einer alten T-Mobile-Prepaid-Karte einen GPRS-Tarif, der kostet 35000 EUR/GB. Eine Datenoption gibt es dafür nicht.

    Zum Glück ist das maximal aufladbare Guthaben (200 EUR) bereits nach 5 MB Transfer erschöpft… Das ist der Vorteil.

  33. OK meint: (19.8.2009 um 16:59) AntwortenReply to this comment

    Trudeln nicht ab und zu diese Umfragen ein, wonach die Deutschen nicht so gerne mit ihren Telefonen online gehen? Oder Videotelefonie betreiben? Oder MMS verschicken?

    Und wirbt Vodafone nicht sogar mit "Generation Upload"? Haha.

    "Unbegrenzt surfen ueber das Vodafone-Portal" Hahaha.

    Naja. Wer will ihnen die versteckten Datentarife veruebeln. Ist leicht verdientes Geld. Bloed nur, wenns einen selbst trifft. :)

    Das Thema hatten wir doch schonmal durch bei der Telekom. Wie lange es gedauert hat, bis sich bei uns Sorglos-Flatrates durchgesetzt haben, die ihren Namen auch verdienten.

    Oeffentliche WLANs, jetzt!

  34. anonymouse meint: (19.8.2009 um 17:11) AntwortenReply to this comment

    mag sein, dass im vorstand von t-mobile nur dummprolls sitzen, aber wir an der basis können einiges korrigieren…. (wenn wir wollen, kommt halt immer drauf an, wie das gegenüber auftritt)

  35. Staatsfeind meint: (19.8.2009 um 17:22) AntwortenReply to this comment

    Habe nun nicht alle Kommentare gelesen, aber das Umbuchen auf einen Datentarif sollte T-Mobile schon machen.
    Konkurrenten in den USA bekommen das ja auch hin:

    http://www.gulli.com/news/teenager-sie-verschickte-14-2009-01-13/

  36. Neidhammel meint: (19.8.2009 um 17:24) AntwortenReply to this comment

    Koks ist leider viel zu billig. Anders kann ich mir einen Großteil der Kommentare hier nicht erklären.

  37. gurd meint: (19.8.2009 um 19:00) AntwortenReply to this comment

    Das Transparenzgebot für AGB wurde 2002 auf Druck der EU eingeführt und durch die BGH-Rechtsprechung ausgehebelt.

    dieses hier "Eine Klausel hält einer Inhaltskontrolle auch dann nicht stand, wenn sie an verschiedenen Stellen in den Bedingungen niedergelegt ist, die nur schwer miteinander in Zusammenhang zu bringen sind oder wenn der Regelungsgehalt durch die Verteilung auf mehrere Stellen unübersichtlich wird."
    kann man vergessen.

    Diese Gummiinterpretation "Formulierung möglichst klar und verständlich darstellen. Das bedeutet, dass ein „sorgfältiger Teilnehmer am Wirtschaftsverkehr“ die Tragweite der AGB-Regelung bei aufmerksamer Durchsicht erkennen können muss. Zu differenzieren ist hier zwischen dem Horizont eines Verbrauchers und dem eines Unternehmers." ist Realität.

  38. Christian meint: (19.8.2009 um 19:04) AntwortenReply to this comment

    @Neidhammel (36): Natürlich ist Koks zu billig. Wegen der Wirtschaftskrise machen ja viele Stahlwerke zu und so.

    (Und Kokain bekommt man inzwischen kostenlos mit jedem Geldschein.)

  39. Christoph meint: (19.8.2009 um 20:16) AntwortenReply to this comment

    Tja, bei Blau.de wärens nur etwas über 200€ gewesen, bei 24ct/MB. Die Preise der großen Anbieter sind derzeit wirklich unverschämt teuer..

  40. Edding meint: (19.8.2009 um 21:02) AntwortenReply to this comment

    Gehen wir mal davon aus, die Telekom hat korrekt abgerechnet und der Kunde kann lesen und schreiben und hat hat nicht einen überdimensionalen Knopf auf dem Handy fürs Surfen, auf den der Kunde aus Dusseligkeit immer wieder drückt, aber nix passiert :) :

    Als Telekom würde ich auf den Betrag bestehen, der Mandant müßte 16 Jahre bei dem Tarif (a 40€) bleiben, bis sie das Geld wieder erwirtschaftet haben, eher unwarcheinlich! Schließlich ist sie mir als Aktionär verpflichtet! Wenn sich 169 Kunden jeweils 5 MB heruntergeladen hätten, wäre die Kalkulation ja auch korrekt und jeder müßte 45 Euro bezahlen, obwohl die flatrate billiger ist. Von den 169 Kunden käme vermutlich keiner auf die Idee, seine Rechnung nicht zu bezahlen und sofort zum Anwalt zu rennen.

    Zudem gibt es keine "voreingestellten" Tarife aus dem nichts, auch ihnen muss man zustimmen. Und überhaupt, wo soll der Unterschied zu einem Telefontarif liegen? Wenn der 29ct die Minute kostet und ich stundenlang telefoniere, ist eine Flatrate auch ganz schnell billiger. Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

    @31 das ist wohl bei dem Kunden nicht der Fall, die Cap gilt für neuere Tarife beim iphone zB

  41. der@jurist.de meint: (19.8.2009 um 21:23) AntwortenReply to this comment

    @22 (desertstorm): Warum so denken Sie so beschränkt? Warum lesen Sie nicht richtig? Ich habe das Wort "online" bewusst in Anführungsstriche gesetzt, weil eben nicht darauf hingewiesen wird.

  42. Buttle meint: (19.8.2009 um 22:17) AntwortenReply to this comment

    @14/Peter
    Willkommen im Club. Genau dasselbe gab's bei mir auch.
    Das war vor ca. 2 Jahren. Zu dem Zeitpubkt wurde dieser Tarif eigentlich gar nicht mehr angeboten.
    Ein Marsch durch etliche Telekom-Instanzen war danach notwendig. Qualität und Kompetenz im T-Kom Support ist vorhanden, tritt aber nur sporadisch auf und ist nur zufällig zu erreichen.

  43. Chris H. meint: (19.8.2009 um 23:32) AntwortenReply to this comment

    Herr Vetter, wissen sie wie es einem als Jurastudent ergeht wenn man durch Hausarbeiten ständig verunsichert wird?
    Ich dachte mir schon längst das hier ein 138 angebracht erscheint. Aber da es noch nie jemand in Betracht zog denkt man sich als Student, dass es sicherlich irgendein Argument gibt, dass, wenn man es gesagt bekommt, einen als Dummkopf dastehen lässt, und man so lieber die Klappe hält ^^

    Genauso wie heute:
    A gibt der Kassiererin B eine Geldkarte mit der er bezahlen möchte (er hat sie vorher dem C entwendet).
    Als die Kassiererin den Schwindel bemerkt, entreißt A der B die Karte und rennt davon.
    Frage: Raub?
    Klingt absurd oder?
    Je länger man darüber nachdenkt, desto schlimmer wird es ^^

    Und ich stelle jetzt einfach mal folgende Behauptung aus dieser Erfahrung auf: Es gibt noch viel mehr wie mich die sogar schon einen Abschluss haben. Und deswegen klagt niemand Sachen ein die ihm zwar suspekt vorkommen, die er aber selbst nicht kennt. Also ein Präzedenzfall noch nicht voorliegt.

  44. Ludwig meint: (20.8.2009 um 00:15) AntwortenReply to this comment

    Ist mir bei mobilcom auch schon passiert. Umzug, 2 Tage kein Internet, E-Mails+Online Banking = 8MB x 20€/MB = 160 €. Habe sofort gekündigt. "Kulanzangebot": Datentarif für 2 Jahre (wäre aber auf 250 € rausgelaufen).

  45. RocketMan meint: (20.8.2009 um 00:22) AntwortenReply to this comment

    Ich sehe in einem solchen Fall die Sittenwidrigkeit in dem Moment, in dem der Kunde über den Betrag einer 2-Jahres-Flatrate merklich hinausgeht. Bei rund 40 Euro im Jahr wären das rund 1000 Euro – in dem Moment müßten die Provider verpflichtet sein, automatisch die Flat dazuzubuchen und sie für 2 Jahre als im Voraus bezahlt zu betrachten. "Sinnvoll" wäre es, ab einem dreifachen Monatsbetrag den Kunden anzurufen und nachzufragen, ob er auf Flat umbuchen möchte.
    Aber daß der Kunde nach momentanem Tarifstand zahlen muß, steht für mich außer Frage. Und auch wenn ich das Verhalten der Provider eine Frechheit finde, muß ich doch einigen Vorrednern beipflichten.
    Größtenteils ist der Kunde selbst schuld.

  46. Oropax meint: (20.8.2009 um 08:16) AntwortenReply to this comment

    Schließt man einen Vertrag bei Vodafone mit einer UMTS-Flat ab und kauft dazu ein Handy, dann sollte man davon ausgehen können, dass man unbegrenzt surfen kann. Problem an der Sache ist, dass man über das "Vodafone-Live-Portal" gehen muss. Es ist erforderlich, dass man sich über ein bestimmtes Gateway in das Internet einlogt. Verwendet man Programme wie Instant-Messenger oder ähnliche Internetapplikationen wählt sich das Handy jedoch über eine andere Addresse ein.
    Dies in den Systemeinstellungen des Handys umzustellen ist für den Laien umständlich zumal die benötigten Ports etc. erst einmal über das Internet herausgefunden werden müssen.
    Hat man sich nun seinen Internetzugang auf dem Handy komplett selbst konfiguriert lassen sich die ganzen Internetapplikationen, die in der Handyversion nicht die Einstellung eines Proxies erlauben, nicht mehr benutzen. Dies ist sehr ärgerlich.
    Weiß man nicht, dass man diese ganzen Einstellungen vornehmen muss und vertraut darauf eine Internetflat(Superflat heißt das Teil sogar) zu haben wird man hart abkassiert. Aus diesem Grund werde ich auch nach Auslaufen des Vertrages wechseln.

  47. David meint: (20.8.2009 um 10:32) AntwortenReply to this comment

    Das gleich Problem hab ich im Moment auch. Knapp 15 MB sollen mich jetzt 450€ kosten. Das witzige ist, dass ich eingentlich der Meinung war, dass ich per WLAN im Internet unterwegs war. Naja, abgebucht haben sie das Geld schon und auf meine Beschwerde hat sich seit 1,5 Wochen noch keiner gemeldet -.-

  48. Edding meint: (20.8.2009 um 12:07) AntwortenReply to this comment

    @47 da hilft zurückbuchen, dann melden die sich schon mit einer mahnung!

  49. accolon meint: (20.8.2009 um 12:28) AntwortenReply to this comment

    Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die Telekom bei einem plötzlich auftretenden höheren Datenverkehr eine Warn-SMS verschickt. Bei mir hatte sich neulich nach einem Absturz (passiert bei Smartphones manchmal) die Datenverbindungskonfiguration auf Werkseinstellungen zurückgesetzt. Hab ich nicht gemerkt, das Telefon hat sich häufiger von selbst im Hintergrund mit dem Internet verbunden. Ich zahle 9 Cent pro angefangener Minute. Dank der SMS konnte ich dann bei 30 Euro einschreiten, hab ich als Lehrgeld verbucht.

  50. Philip Engstrand meint: (20.8.2009 um 12:59) AntwortenReply to this comment

    Wenn man den Nachrichten in de.comm.anbieter.mobil so trauen darf, dann gilt die Empfehlung mit einem Mobilfunkvertrag gleichmal eine Rechtsschutzversischerung abzuschließen.

    Was mich ein bisschen an der Originalnachricht irritiert: Wenn man 850MB via GPRS runterlädt dauert das (ja nach Verbindungsqualität) bereits ein paar zig Stunden (d.h. schon mal ein paar Akkulaufzeiten).

    Das das nicht billig wird sollte einleuchten. Welchen Preis hat der Kunde denn erwartet?

  51. der@jurist.de meint: (20.8.2009 um 13:54) AntwortenReply to this comment

    @50 (Philip Engstrand): Wenn die Flatrate 39 EUR kostet, erwarte ich nicht, dass 850 MB knapp 8.000 EUR kosten. 850 MB Datenvolumen sind doch in einem Monat nicht viel… Das sind ca. 28 MB am Tag. Die wiederum kommen schnell zusammen. Letztendlich sind die in Rechnung gestellten Kosten um ein vielfaches höher, als diejenigen, die tatsächlich anfallen. Diese Abzockmentalität musste schon bei den Auslands-SMS eingeschränkt werden, aber die Telekommunikationsunternehmen sind halt kreativ…

  52. Fawkes meint: (20.8.2009 um 13:56) AntwortenReply to this comment

    Hier sind aber einige sehr schnell dabei, den §138 BGB heran zu ziehen. Damit wäre ich erstmal eher vorsichtig, denn das ein Anbieter eine (scheinbar!) gleiche Leistung in verschiedenen Paketen zu verschiedenen Konditionen anbietet ist nichts Besonderes und nennt sich Wettbewerb. Gerade deswegen gibt es ja verschiedene Pakete bei TK-Anbietern.

    Fraglich ist vielmehr, ob das Unternehmen gegenüber seinen Kunden nicht eine Obhutspflicht hat, die bei "übermäßigem" Gebrauch und einer absehbar explodierenden Rechnung (beim ersten Mal) zu Aufklärungspflichten oder gar Schutzpflichten zwingt (Schadensersatz dann über die §§280 I, 241 II BGB; Wer die Aufklärungspflicht schon bei Vertragsschluss sieht, kommt zur cic also §§311 II, 280 I, 241 II BGB).

    So wäre daher erst einmal zu fragen, ob der Vertragspartner in einer Zeit, in der datenhungrige Handys (samt Viren) nichts besonderes mehr sind, den Kunden auf das Risiko explizit hinweisen muss und ihm Schutzmöglichkeiten bieten muss.

    Wer das verneint, der mag sich fragen, ob notfalls unter Rückgriff auf §242 BGB dem Anbieter bei eklatantem einmaligen Auseinanderfallen von Kosten und Leistung nicht nur Inanspruchnahme in Höhe eines vergleichbaren Paketpreises zusteht.

  53. RA JM meint: (20.8.2009 um 14:42) AntwortenReply to this comment

    Gleich an <a href="www.akte.net" target="_blank">Akte</a> schicken!

  54. TRR meint: (20.8.2009 um 14:52) AntwortenReply to this comment

    @46 Man wird allerdings sofort per SMS benachrichtigt,
    wenn der Zugangspunkt verwendet wird bei dem zusätzl. Kosten entstehen,
    da kann dann von Versehen wirklich keine Rede mehr sein.

    Dass einige Programme mit Internetzugriff nicht mit dem "kostenfreien" Zugang funktionieren ist in der Tat sehr ärgerlich.

  55. Max meint: (20.8.2009 um 15:35) AntwortenReply to this comment

    An alle "Kunde ist selbst schuld" Rufer:

    Habt ihr euch mal eure Verträge genau angeguckt?
    Da steht nämlich nirgendwo was, vom Preis! Da steht bestenfalls "Tarif-XXX-Super-Dupper 24.99 Euro/Mon"
    Was dann da drin ist und was nicht, kann ich einer Fußnote in einer Broschüre entnehmen, in der der Tarif beschrieben ist (also Achtung, nicht nur den Vertrag aufheben, sondern alle Unterlagen).

    Diese Fußnoten darüberhinaus sind so durchsetzt von semi-technischen Begriffen (i.d.R. Wortschöpfungen des Providers) so daß von Transparenz beim Vertragsabschluß keine Rede sein kann.

    Auch 2-seitige, kleingedruckte AGBs sind üblich und ich bezweifle, daß ein Nicht-Jurist da noch durchblickt. Ich kann mich noch daran erinnern, daß mir auf Nachfrage beim Vertragsabschluß mitgeteilt wurde, daß ich die AGB nach(!) meiner Unterschrift auf dem Verkäuferexemplar, auf meinem Doppel bekomme, das dann aus dem Drucker kommt. Ich hatte – Gott sei Dank – einen Anwalts-Kollegen dabei der darüber eine Aktennotitz machte… Mit diesen AGB müssen die mir nicht kommen. :-)

    Im Ergebnis ist der Kunde hier darauf angwiesen, dem Provider zu vertrauen. Wenn dieser das Vertrauen mißbraucht dann müssen die Gerichte einschreiten…

  56. Thomas Television meint: (20.8.2009 um 23:57) AntwortenReply to this comment

    Eventuell wäre mal anzudenken, dass der Gesetzgeber hier einen Regelung schafft, so dass dies technisch wenig versierten, nicht passieren kann.
    Nachden so viele ihre eigenen Erfahrungen geschildert haben: Ich habe von der Telekom mal Geld zurückbekommen, dass ich nie bezahlt hatte. So kanns auch gehen ;)

  57. kopfzutisch meint: (22.8.2009 um 00:35) AntwortenReply to this comment

    Mein letzter Mietvertrag war auch so eine Gebührenfalle.Im Nachhinein stellte sich heraus, das auf der zweiten Seite in kleinerer Schrift stand, das ich auch noch Nebenkosten zu zahlen hätte.Das ist doch reine Abzocke vom Vermieter.
    Habe ich eine Chance einen Teil davon zurück zu bekommen?(Nutze ja die Whg. nicht 24 Std. am Tag.)

  58. kittykoma meint: (25.8.2009 um 14:00) AntwortenReply to this comment

    wir sind noch mitten im rechtsstreit mit debitel:
    vodafone-daten-roaming kostet ohne gesonderten vertrag in italien seit januar 2009 3,40€/MB.
    debitel berechnet als provider für vodafone für dieselbe leistung 30€/MB.
    -> 5x mails checken in italien 1.800 €
    sämtliche handies meiner firma sind seit 3 monaten gesperrt, weil ich mich weigere, das ohne detaillierte erklärung zu zahlen. mittlerweile habe ich fristlos gekündigt.
    demnächst geht es wahrscheinlich weiter mit einer strafanzeige wegen preiswuchers.

  59. Blödian meint: (8.11.2009 um 12:43) AntwortenReply to this comment

    problem : t-mo-rng. in höhe von ein paar tausend euro erhalten, für gprs verbindungen….würde denn auf irgendeine art und weise noch die möglichkeit bestehen sich mit dem provider auf ein wechseln des tarifs (im nachhinein) zu einigen, um nach flatrate konditionen abgerechnet zu werden, oder gibt es hier keine chance und ich muss die kosten in voller höhe tragen ?

  60. Rinaldo di Marquetta meint: (11.2.2010 um 19:37) AntwortenReply to this comment

    Aus einer gewissen Schadenfreude heraus, den betroffenen Kunden die Schuld zu geben, die sich die Tarifkonditionen besser hätten anschauen sollen, ist doch zu kurz gegriffen.

    Datentransfers nach KB, MB etc. abzurechnen ist doch völlig intransparent! Das ist in etwa so, als wenn ich ein Bier in der Kneipe nach der Anzahl der Wasserstoffatome bezahlen soll, also ohne vorher abschätzen zu können, wieviele Atome denn in so einem Glas sind (außer wenn ich im Chemieunterricht besser aufgepasst oder am besten gleich Chemie studiert hätte).

    Würde man dem Kunden in den AGB sagen, jede Minute mit Handy im Internet kostet im Standardtarif 1,00 Euro, dann weiß man nach 10 Minuten, dass das jetzt 10 Euro waren. Telefonverbindungen werden schließlich auch nach Zeit abgerechnet. Das wäre ein transparenter Preis, der den Kunden ggf. auch dazu bewegt, sich um eine Datenflatrate zu bemühen. So denkt doch jeder normale Kunde; "Ooch, mal kurz im Urlaub die E-Mails downloaden wird schon nicht so teuer sein…" – Pustekuchen!

    Wer weiß denn schon, welche Internetverbindung bzw. welche Website wieviel Datentransfer verursacht, außer wenn man konkret eine Datei runterlädt (z. Bsp. mp3), deren Größe aber auch nicht immer angeben ist. Und die angebotenen Datenflatrates beweisen doch, dass das Datenvolumen (Verstopfen der Leitungen) nicht das Argument ist.

    Und schaut auch jeder genau hin und bemerkt vorher, dass der eigene Kumpel an eine E-Mail eine Scherz-Powerpointpräsentation mit 6 MB rangehängt hat? Wohl kaum! Und schwupps ist sie auf dem Handy, für schlappe 53.96 Euro nach dem Preis im Ausgangsfall.

    Meine Tochter würde da in ihrer jugendlichen Diktion sagen: Hallooo!! Das geht doch gaaar nicht! Das ist ja voll die Abzocke!

    Die Argumente, wie Verstoß gegen das AGB-Gesetz, Sittenwidrigkeit, Verstoß gegen Treu und Glauben etc. pp scheinen aber zu ziehen. Andernfalls kann ich mir nicht vorstellen, warum T-Mobile und andere Provider in manchen Fällen einen Rückzieher machen und z. Bsp. eine rückwirkende Datenflatrate akzeptieren oder anbieten. Wahrscheinlich wollen die sich keine abweisenden Urteile einfangen, die dann überall veröffentlicht werden. Dann wäre das lukrative Geschäft zu Ende. So meckern ein paar Wenige, andere zahlen. Unter dem Strich wohl (noch) sehr lohnend für die Provider.

  61. Andy meint: (11.2.2010 um 21:42) AntwortenReply to this comment

    Hatte vor 2 Monaten von T-Mobile mein neues Handy erhalten. Leider war dieses mit Branding versehen, also von der Firmware her. Ich wollte das Gerät reklamieren, bzw. in den ersten zwei Wochen vom Vertrag zurücktreten. Die Reklamation wurde leider abgelehnt. Das Handy hatte ich 2 Tage in Gebrauch, allein in dieser Zeit waren über 100 Euro allein für Onlineverbindung abgerechnet wurden, obwohl ich mich nie ins Netz eingewählt hatte. Ich benötige kein Internet übers Handy, sondern telefoniere nur damit, hatte also auch keine Datenflatrate gebucht.
    Nun ja, finde es schon unverschämt von T-Mobile, gebrandete Geräte mit 2-Jahresvertrag zu versenden, damit dem Kunden ja möglichst hohe Kosten durch automatische Einwahl ins Netz entstehen. Das Löschen der Profile war auch nicht möglich wegen dieser gefakten Firmware halt.

    Werde jedenfalls NIE wieder bei T-Mobile einen Vertrag mit Handy eingehen, das hat sich jetzt erledigt, finde es eine Frechheit die Geräte so zu verunstalten softwaremäßig, nur um mehr Geld zu machen und Kunden abzocken zu können.
    Aber zum Glück bin ich da raus gekommen aus dem Vertrag mit Hilfe meines Anwalts, die wollten nicht einmal das Telefon zurück haben. Das Gerät habe ich jetzt irgendwo hin eingeschickt, um normale Software aufzuspielen, hat mich zwar auch 27 Euro gekostet, aber zumindest kann ich es dann mit meiner Billiganbieterkarte normal weiter nutzen.

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