Wattige Begehren
Wie haftet der Foren- bzw. Weblogbetreiber für Kommentare? Der Berliner Rechtsanwalt Thorsten Feldmann nennt drei Grundregeln:
1. Es gibt keine Vorabprüfungspflicht für Userpostings!
2. Der pauschale Hinweis auf angeblich rechtswidrige Inhalte im Forum durch den Betroffenen reicht nicht aus. Es bedarf einer spezifischen Inkenntnissetzung in Bezug auf einen konkreten Inhalt, die dem Forumsbetreiber zudem eine eigene Rechtmäßigkeitsüberprüfung ermöglicht.
3. Wenn eine wirksame Inkenntnissetzung vorliegt, haftet der Forumsbetreiber nicht, wenn er das Posting unverzüglich löscht. Erst wenn er dies nicht tut, haftet er auf Unterlassung und hat in der Folge dem Verletzten auch Kosten (”Abmahngebühren”) zu erstatten.
Aber nicht jede Löschungsaufforderung hat Gehalt. Oftmals wird lediglich pauschal beanstandet, es seien Persönlichkeitsrechte verletzt. Mitunter fehlt auch der Nachweis persönlicher Betroffenheit.
Hier sollte man sich als Foren- / Weblogbetreiber nicht unbedingt von vollmundigen Drohungen (Abmahnung, einstweilige Anordnung) einschüchtern lassen. Gerade bei privat formulierten Beschwerdebriefen fehlt es oft schon an der Substanz, die eine Löschung begründen könnte.
Nachfolgend als Beispiel ein Schreiben, mit dem wir für einen Forenbetreiber auf ein wattiges Löschungsbegehren geantwortet haben:
Wir haben für unseren Mandanten die Sach- und Rechtslage geprüft. Die geltend gemachten Ansprüche bestehen, zumindest derzeit, nicht.
1.
Es fehlt jedweder Beleg, dass die beanstandeten Beiträge Ihre Lebenssituation betreffen. Die Beiträge sind von einem Mitglied des Forums unter einem Nicknamen formuliert. Soweit Daten und Angaben zu konkreten Personen auftauchen, sind diese so vage, dass ein Rückschluss auf bestimmte Personen nicht möglich ist.2.
In Ihrem Schreiben fehlt jeder Hinweis darauf, welche Äußerungen Sie konkret beanstanden. Sie führen lediglich allgemein aus, es würden Persönlichkeitsrechte verletzt. Leider enthält Ihr Schreiben keinerlei konkrete Angaben, welche Passagen der Beiträge Ihre Persönlichkeitsrechte verletzen könnten. Eine Begründung wird ebenfalls nicht genannt.Es steht außer Frage, dass die weitaus größten Teile der Beiträge keine Persönlichkeitsrechte verletzen können, weil sie lediglich zulässige Meinungsäußerungen beinhalten. Soweit Tatsachen angegeben sind, müsste ein Beleg dafür geführt werden, dass diese Tatsachen falsch sind. Ihr Schreiben enthält keinerlei Angaben hierzu.
Kurz gesagt, es ist nicht möglich, unter Hinweis auf Persönlichkeitsrechtsverletzungen die Löschung kompletter Beiträge zu fordern. Vielmehr kann lediglich die Löschung von Passagen gefordert werden, die tatsächlich Persönlichkeitsrechte verletzen. Hier sind wir zumindest auf Ihre konkreten Angaben und eine nachvollziehbare Begründung angewiesen.
Unsere eigene Prüfung der Beiträge auf Persönlichkeitsrechtsverletzungen – Ihre eigene Betroffenheit unterstellt – hat nicht ergeben, dass derartige Verletzungen offensichtlich sind. Vielmehr spricht alles dafür, dass die Beiträge von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Solange keine konkreten Belege dafür vorliegen, dass Tatsachen falsch dargestellt sind, spricht eine Vermutung für die Richtigkeit aufgeführter Tatsachen.
3. (…)
4.
Sofern Sie Ereignisse außerhalb des Forums ansprechen, z. B. anonyme Anrufe oder unbestellte Warensendungen, erschließt sich für uns ein ursächlicher Zusammenhang mit eventuellen Einträgen im Forum unseres Mandanten nicht. Anderen Mitgliedern des Forums, welche die Beiträge möglicherweise kommentiert haben, ist es anhand der aufzufindenden Angaben schlichtweg unmöglich, auf konkrete Personen zu schließen.Sollten Sie Opfer der dargelegten Verstöße werden, hat dies jedenfalls keinen ersichtlichen Zusammenhang mit den Einträgen im Forum.
5.
Für die Sperrung kompletter Nutzerkonten oder gar IP-Adressen besteht keine rechtliche Grundlage. Bislang ist nicht einmal deutlich, dass die Inhaberin des Benutzerkontos sich rechtswidrig verhalten hat.Die Sperrung einer IP-Adresse ist ohnehin kein geeignetes Mittel, da IP-Adressen nicht personenbezogen sind. So ist es problemlos möglich, von Computern mit anderen IP-Adressen Beiträge zu schreiben.
Nach dem derzeitigen Stand kann unser Mandant nichts für Sie tun. Wir stellen anheim, auf die oben genannten Punkte näher einzugehen. Unser Mandant ist gerne bereit, berechtigte Anliegen noch einmal neu zu prüfen.
Reaktion seitdem: keine.
Da es seitdem keine Reaktion gab: Wie lange ist das denn her? ;)
Inwieweit greift bei von Dritten veranlassten/durchgeführten Änderungen an meinen Texten eigentlich das Urheberrecht ?
Ausserdem hab´ich noch nie versanden, wie man als Provider/Hoster/Betreiber/Ersteller das rechtlich beurteilen sollte können – sonst dürfte ich ja auch anderweitige juristische Dienstleitungen erbringen, oder ?
Ich denke, die meisten solcher Löschungsbegehren sind wie die entsprechenden Forumsbeiträge momentanen Befindlichkeiten geschuldet, die sich nach einiger Zeit vielleicht nicht in Wohlgefallen auflösen, aber doch relativieren.
<quote>Die Sperrung einer IP-Adresse ist ohnehin kein geeignetes Mittel, da IP-Adressen nicht personenbezogen sind. So ist es problemlos möglich, von Computern mit anderen IP-Adressen Beiträge zu schreiben.</quote>
Das ist allerdings in der Formulierung etwas unglücklich.
IP-Adressen sind sehr wohl personenbezogen bzw. personenbeziehbar.
Worum es geht, ist u. a. die (noch) dynamische Vergabe von IP-Adressen bzw. die Möglichkeit einfach einen anderen Anschluss zu nutzen.
Das steht da zwar auch, aber der Hinweis auf die Personenbeziehbarkeit ist, wie schon gesagt, unglücklich formuliert.
>>Reaktion seitdem: keine.<<
Der Beschwerdeführer hat offenbar noch nie etwas vom "fliegenden Gerichtsstand" und dem LG Hamburg gehört.
Dort hätte er sicher Erfolg, denn anscheinend gibt es dort Maulkorberlasse als Blanko-Formulare von der Abreißrolle.
So lange niemand der faschistoiden Gesinnungsjustiz dieser Zensurkammern (LG und OLG) ein Ende setzt, wird sich an dem Problem grundsätzlich nichts ändern.
Vielleicht sollte man erwähnen, dass sich diese Regelungen nur auf ein ganz bestimmtes Urteil beziehen. Bisher ist die Forenhaftung noch nicht abschließend geklärt, interessant werden diesbezüglich höchstrichterliche Urteile. Das Urteil eines einfachen Landgerichts hat nur begrenzte Aussagekraft.
Und auch dass auf das Löschungsbegehren nicht geantwortet wurde sagt nichts aus. Eine Klage auf Entfernung von Beiträgen ist im Moment eine Art russisch Roulette, eben weil die Haftung des Forenbetreibers nicht abschließend geklärt ist und man überhaupt nicht einschätzen kann, was für ein Urteil man bekommt. Das hängt eigentlich nur vom Richter ab, mit der Wahl des "richtigen" Gerichts kann man zusätzlich etwas bessere Chancen schaffen. Von daher ist es verständlich, wenn man nicht mehr reagiert, sobald sich der Forenbetreiber zur Wehr setzt.
Kann man in so einem Fall die entstandenen RA-Kosten dem "Kläger" in Rechnung stellen?
@4: IP-Adressen sind eben nicht personenbezogen, sondern anschlussbezogen. Schließlich hängst nicht Du selbst an Deiner DSL-Buchse, sondern dein DSL-Modem. In einem Haushalt mit mehreren Personen kann erstmal durch die IP-Adresse überhaupt nicht gesagt werden, wer nun der böse Bube ist.
In Bezug auf die dynamische Adressvergabe ist die Formulierung natürlich wirklich unglücklich oder zumindest unvollständig.
@chrheu (7)
Genau das interessiert mich auch gewaltig, denn schließlich und endlich geht's immer nur darum!
Frank
IP Addressen sind gänzlich ungeeignet um unliebsame Spammer von Foren auszuschließen. Hoste mal ein Forum mit entsprechendem Klientel für, na sagen wir mal 3 Tage, und du siehst das sofort ein.
IP-Adressen sind nur für die Dauer der Einwahl Anschlussbezogen. Sprich: Man kann in Kombination mit einem Timestamp eine IP-Adresse einem Anschluss zuordnen. Umgekehrt kann ich aber nicht sagen "Ha, ich habe die IP geblockt, jetzt ist auch der Anschluss geblockt". Das wird in dem Schreiben eigentlich ziemlich deutlich. Der Geblockte loggt sich einfach neu ein, bekommt eine neue IP-Adresse und fertig.
Interessanter wird es dann, wenn ein Userkonto gesperrt werden soll. Aber auch das lässt sich in der Regel durch das Anlegen eines frischen Kontos umgehen… es sei denn man macht sein Forum komplett dicht, indem man die Anmeldung abschaltet. Für eine Community ist das eher kontraproduktiv, wenn sie eigentlich Wachstum haben will.
Die einfachste Lösung ist noch die Trolle zu ignorieren und die ganzen Aufkleber mit den Sicherheitshinweisen abzupiddeln. Dann löst sich das Problem ganz von alleine. :)
Das Landgericht Hamburg hat das vor kurzen anders gesehen und es zu einem Vergleich kommen lassen. Der Beklagte hatte allerdings kein Nachsehen, denn sowie der Kläger – der. s.g. Sedlmayr-Mörder W.W. – als auch der Beklagte hatten Prozesskostenhilfe erhalten. Den Unsinn – Az. 324 O 111/08 bezahlte der Steuerzahler, d.h. wir alle.
Wie wäre es mit einer Hausdurchsuchung wegen Verletzlichkeit des Wortes?
http://118242.homepagemodules.de/t1823f116-Hausverbot-Hausdurchsuchung-Strafanzeigen-usw.html
Und wie mit Falschbeurkundung, Betrug, usw.?
http://www.pfalzlink.de
"Reaktion seitdem: keine."
Only no news are good news.
@Frank
IP-Adressen sind _nicht_ personenbezogen. Computer sind keine Autos, wo _eindeutige_ Kennzeichen den Versicherer und Versicherten amtlich beglaubgt kennzeichnen, Solange nicht mindestens diese Qualität gewährleistet ist, solange kann eine IP-Adresse ein Hinweis auf einen Endanschlaus sein, das ist aber nicht zwingend. Ausserdem: Mit DNS-Abfragen kann man den Eigentümer des IP-Blocks feststellen, das wäre in etwa ein Äquivalent, nur dieser gehört sicherlich einem Provider. (==KFZ-Halter bzw. Versicherungsvertrag)
Stuff
ich konnte ein einer früheren Firma, bei der uns auch gelegentlich die Abmahner auf dem Kieker hatten, mit einem Impressumstext gute Erfahrungen machen:
"Schutzrechtsverletzung
Falls Sie vermuten, dass von dieser Website oder einzelnen Inhalt dieser Website eines Ihrer gewerblichen Schutzrechte oder Persönlichkeitsrechte verletzt werden, teilen Sie uns das bitte umgehend per elektronischer Post an … unter Angabe der konkret von Ihnen beanstandeten Seite (Hyperlink) mit, damit zügig Abhilfe geschafft werden kann.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Die zeitaufwändigere Einschaltung eines Anwaltes, die zu einer für … kostenpflichtigen Abmahnung führt, entspricht nicht unserem wirklichen oder mutmaßlichen Willen. Ihre im Zusammenhang mit einer Abmahnung anfallenden Anwaltskosten werden wir daher nicht ersetzen."
… hat geholfen
Der Herr F. muss es ja wissen.
@18 (Stuff): So pauschalisiert ist die Aussage nicht richtig. Die Definition von "personenbezogenen Daten" findet man in §3 I BDSG:
"Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener)."
IP-Adressen (auch dynamische) sind also sehr wohl personenbezogen, zumindest solange die Information wem diese IP zu welchem Zeitpunkt zugewiesen war noch beim Provider gespeichert ist. Jetzt stellt sich natürlich die Frage, für wen die Person "bestimmt oder bestimmbar" sein muss, zumindest für den Provider sind IP-Adressen aber personenbezogen (Soweit ich weiß ist der Rest – nämlich ob IP-Adressen auch für andere personenbezogene Daten sind – stark umstritten).
MrBrook hat weitestgehend Recht.
Bei statischen IP-Adressen wird eine Personenbezogenheit im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes wohl überwiegend bejaht.
Bei dynamischen IP-Adressen befürworten wohl insb. Datenschützer aus naheliegenden Gründen den Personenbezug. Dadurch werden die Adressen in den Schutz des BDSG einbezogen.
In der Tag wird von einer relativen Bestimmtheit/Bestimmbarkeit ausgegangen. Sieht man das z.B. aus dem Blickwinkel eines Serverbetreibers, so fehlt der Personenbezug, weil der Anschlussinhaber allenfalls durch besondere Auskunftsmöglichkeiten (Strafverfahren, zivilrechtlicher Auskunftsanspruch) festgestellt werden kann.
@MrBrook, @Harald
Tjaaa, aber: Netzwerke bestehen eben nicht nur aus diesen End-to-End-Verbindungen, wie Telefone, d. h., die beiden "Telefon-Nummern" sind keinesfalls so eindeutig identifizierbar wie daselbst. Denn – und das ist halt allzuvielen entgangen oder sie haben darüber hinweggesehen – _den_ zentralen Log-Server gibt es nicht, jedenfalls nicht wirklich. Der soll ja durch die Verratsdatenspeicherung (nicht meckern, ist richtig geschrieben!) ja erst eingeführt werden (!) und diese <10.000er Grenze gibt es ja deshalb, da man annimmt, dort nicht allzuviele Maschinen durchwühlen zu müssen um an die Log-Files heranzukommen. Jedenfalls wird dadurch nichts besser, ist natürlich nicht eine Datei, aber virtuell muss sie als eine gehalten werden jedoch die Abgrenzung (z. B. Datum) kann dergestalt sein, dass durch nur einer Maschine falsche Uhrzeit (MEZ vs UTC) Überlappungen oder Lücken schon nur unter europäischen Verbindungen von bis zu 6 Stunden passieren können. Schon so triviale Programme wie das Sortieren von Fotobildern nach EXIF-Datum statt nach Entstehungsdatum schleudert die Fotos, deren Kamera zu lange keine Batterien gehabt hat, in den Obsoletsorkus, wenn entsprechend sortiert wird ("Urlaub 2009") – ein etwas eingängiges Beispiel, das mehr Leuten geläufig sein könnte. Kopieren von Dateien ändert in einigen Betriebssystemen das "Entstehungsdatum", nicht bei allen Methoden, aber bei einigen. Insoferne sind diese falsch bezeichneten Daten ___nicht__ per se der Personenbezogenheit zuzuordnen, insbesondere, wenn Begehr nach Auskunft und Korrektur nicht gesichert sind (!).
Ob diese Daten für forensische Untersuchungen (Gutachten über die Anlage, auf denen die Verratsdaten verarbeitet und gespeichert werden _muss_ da inkludiert sein, also so ziemlich das, was die Cracker machen), bei Straftaten von erheblicher Tragweite zu Strafdaten gerinnen, ist schon eine ganz andere Baustelle. Der Hauptfehler bei den meisten Überlegungen zur Nachvollziehbarkeit ist ein ungehemmter Glaube an die Aussagekraft maschinell generierter Ziffern und Zahlen;-)
Von (eigenen) Mailservern will ich jetzt garnichts schreiben, dagegen ist ein eigener DNS-Cache (diese Stopschildumgehungsmassnahme) ein Klacks…
Stuff
"Den letzen beißen die Hunde."
Soll heissen, m.E. wird letztlich der Anschlussinhaber in Haftung genommen.
Deshalb habe ich mein WLAN Kabel auch gut versteckt.
Humoriges WE
Für was ihr so alles Zeit habt …
Früher verteilten wir einfach Schilder: http://hier-ist-dein-schild.com/ oder es gab ein trockenes "Geh sterben" und schon war man fertig und heute, seit die Anwälte und Mimosen das Internet entdeckt haben, vertuddelt man mit denen seine Zeit.
Ein Trauerspiel das alles. :)=)
@23 (Stuff): Ob Vorratsdatenspeicherung oder nicht und ob zentraler Server oder nicht ist vollkommen irrelevant. So lange es theoretisch möglich ist einzuschauen, wer welche IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt hatte, kann es ein personenbezogenes Datum sein. Dabei ist auch irrelevant, ob Daten theoretisch falsch bezeichnet sein könnten oder ob es Fehlermöglichkeiten gibt. Auch ob ein Begehr nach Auskunft oder Korrektur gesichert ist spielt überhaupt keine Rolle.
Rein rechtlich _können_ dynamische IPs ohne Probleme personenbezogene Daten sein, das ist rechtlich längst ausdiskutiert.
@MrBrook
Janajein!
"So lange es theoretisch möglich ist einzuschauen, wer welche IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt hatte, kann es ein personenbezogenes Datum sein."
"Theoretisch möglich" heisst ja, unter bestimmten Umständen und zu einer bestimmten Zeit; also Teilmenge von möglich. Der Begriff "bestimmt" ist Perfektum, und wird leider mit "bestimmbar" verwechselt. Denn wenn "bestimmt", als Perfektun, schon geschehen ist, im Sinne von dediziert (Die Daten werden ja nicht wegen ihrer Bestimmtheit, sondern wegen ihrer [allfälligen] Bestimmbarkeit aufbewahrt!), najadannvielleicht, aber: Diese Bestimmbarkeit steht "Vorratsdaten" ja noch bevor, für diese Bestimmbarkeit werden sie vorgehalten.
Soweit meine Ansicht hiezu.
Stuff
@28 (Stuff):
Vielleicht bin ich zu müde, aber ich verstehe den Beitrag nicht so richtig. Ich versuche trotzdem mal darauf zu antworten: Ob die den IP-Adressen zugeordneten Personen tatsächlich schon bestimmt oder "nur" bestimmbar sind ist total irrelevant. Wie gesagt: Es ist längst ausdiskutiert, dass IP-Adressen zumindest bei den Providern personenbezogene Daten sind, solange ihnen eine Person zugeordnet ist. Die Vorratsdatenspeicherung hat mit der ganzen Sache gar nichts zu tun, diese sorgt nur dafür, dass die IP-Adressen länger personenbezogen bleiben, weil der Bezug über mindestens 6 Monate nicht gelöscht wird.
Wir könnten das natürlich ausdiskutieren; Das ändert aber nichts an der rechtlichen Lage von IP-Adressen in Deutschland.