29.8.2009

Durchsuchung auch nachts nur mit Richter

Hamm. Die Vorschriften sind schräg. Auf der einen Seite zeigen sie sich streng grundsätzlich, lassen aber ganz klar auch Ausnahmen mit vielen Lücken zu. Die schlichte Frage heißt: Wer darf wann, warum und wie die Grundrechte anderer Menschen verletzten?

Da ist etwa kleiner Verkehrsunfall zur Abendzeit passiert. Dabei ist nur Blechschaden entstanden, nichts Schlimmes also. Dann aber meint ein Polizeibeamter, bei einem der Autofahrer eine Alkholfahne zu riechen. Der Fahrer verweigert den Atemtest, der Beamte will möglichst schnell Beweise sichern und setzt nun – notfalls auch mit Gewalt – die Entnahme einer Blutprobe durch. Das aber ist ein schwerwiegender Eingriff, den grundsätzlich nur ein Richter anordnen darf. Was nun? Der 3. Senat des Oberlandesgerichts Hamm (OLG) hat ein Urteil nun veröffentlicht, das Pflöcke setzt und die Justiz in die Bredouille bringt (AZ 3 Ss 293/08). Eigenmächtige Entscheidungen von Schutzpolizisten und Kriminalbeamten darf es nicht geben. Deswegen muss nun immer ein Richter erreichbar sein. Selbstverständlich auch nachts.

Das war bislang nicht so. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts war seit 5 Jahren bei den meisten nordrhein-westfälischen Amtsgerichten ein Eildienst für Richter geschaffen worden. An den konnten und mussten sich die Ermittler der Polizei aber nur zwischen 6 Uhr in der Früh und abends bis 21 Uhr wenden. Danach herrschte Stille. So war es auch der tiefen Nacht am 13. April 2007 in der Nähe von Minden. Nicht weit von einem Asylbewerberheim kontrollierte ein Polizeibeamter einen Mann. Der roch wohl stark nach Cannabis. Im Rucksack wurde denn auch Marihuana gefunden. Damit war der Verdacht auf eine Straftat mit illegalen Betäubungsmitteln deutlich geworden. Der Beamte dachte weiter. Er meinte, wenn der Mann schon Cannabis bei sich habe, könnte in dessen Wohnung noch mehr sein.

Also telefonierte der Beamte mit der Leitstelle seiner Behörde und die mit dem Eildienst der Staatsanwaltschaft. Danach ordnete der Beamte die Hausdurchsuchung an, wurde auch fündig. Eine Platte Haschisch, mehrere einzeln verpackte Haschischbrocken lagen da, drei Tüten mit Marihuana, Verpackungen und eine Feinwaage. Deshalb verurteilte das Amtsgericht Minden den Täter zu einer sechsmonatigen Haftstrafe auf Bewährung. Dieses Urteil aber hat der 3. Senat des OLG Hamm nun aufgehoben. Und auch gleich verboten, die in der Wohnung gefundenen Beweise gerichtlich zu verwerten. „Eine Durchsuchung greift schwerwiegend in die grundrechtlich geschützte persönliche Lebenssphäre ein“, mahnt der Senat und bemängelt die fehlende richterliche Entscheidung – die Durchsuchung war also rechtswidrig. Der Senat beruft sich vehement auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und fordert den richterlichen Eildienst auch nachts. Doch woher soll das Personal kommen? Der Landesverband des Deutschen Richterbundes sieht ein „unlösbares Problem“, 500 Richter fehlen eh schon. „Wir arbeiten in enger Absprache an einem Konzept“, ließ gestern Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) wissen. Das Ziel sei es, mit personellen und organisatorischen Maßnahmen „binnen weniger Wochen“ eine Eildienstregelung für Richter und Staatsanwälte sicher zu stellen. Die Ministerin ist – nach einem Mord im Siegburger Gefängnis und Skandalen bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach – mal wieder in Not. (pbd)

Stichwort Richtervorbehalt
Schutzpolizisten, Kriminalbeamte, Zöllner und Steuerfahnder sind zwar Staatsbeamte, gehören aber zu vollstreckenden Behörden. Bestimmte Maßnahmen jedoch – beispielsweise das Abhören von Telefonaten, die Hausdurchsuchung und wie die Blutprobenentnahme auch andere Eingriffe in die Grundrechte – müssen von einem Richter angeordnet werden, der zur Justiz gehört („Richtervorbehalt“). Nur in seltenen Fällen, etwa „bei Gefahr im Verzuge“ erlauben Gesetze und Ordnungen den Vollstreckungsbeamten auch Maßnahmen, die sie mit Gewalt durchsetzen können. Aber auch diese Handlungen können von einem Richter überprüft werden. (pbd)

(Autor: AK)

69 Kommentare zu “Durchsuchung auch nachts nur mit Richter”

  1. Anna (Link) meint: (29.8.2009 um 13:01) AntwortenReply to this comment

    na zum Glück bin ich keine Richterin. Immer dieses in der nacht raus:)dafür lieb ich mein Kuschelbett zu doll!Beste Grüße

  2. horst meint: (29.8.2009 um 13:23) AntwortenReply to this comment

    Durchsuchung und Richtervorbehalt die 1000.

    Solange das Ergebnis stimmt, wird es gemacht werden und der Richtervorbehalt ist auch wenig wert.
    Solange nicht konsequent über ein absolutes Beweisverbot nachgedacht wird und auch eine hohe "Schmerzensgeld" zahlung im Raum steht, wird der Wilde Westen in der BRD Bestand haben.

  3. etah meint: (29.8.2009 um 13:30) AntwortenReply to this comment

    "Doch woher soll das Personal kommen? Der Landesverband des Deutschen Richterbundes sieht ein „unlösbares Problem“, 500 Richter fehlen eh schon."

    Wo ist das denn ein Problem? Wenn keine Richter nachts zur Verfügung stehen, dann muss die StA und die Polizei halt bis zum nächsten Morgen warten. Und für denn Fall, dass Gefahr im Verzuge ist, gibt es ja noch die Ausnahmeregelung.

  4. kenguru meint: (29.8.2009 um 13:36) AntwortenReply to this comment

    Richter fehlen … – …

    Wie wäre es mit Richter NEU einstellen?
    Allerdings habe ich keine Ahnung ob es auch genügend qualifizierte und kompetente Juristen gibt. Unterstelle es aber, da ich viele Juristen kenne die nicht entsprechend ihrer Ausbildung am Erwerbsleben teilnehmen.

  5. egal meint: (29.8.2009 um 13:42) AntwortenReply to this comment

    "Doch woher soll das Personal kommen? Der Landesverband des Deutschen Richterbundes sieht ein „unlösbares Problem“, 500 Richter fehlen eh schon."

    Vielleicht mehr Richter einstellen? Gute Juristen, die sich für den Richterdienst interessieren und geeignet sind, gibt es genug.

  6. ich meint: (29.8.2009 um 13:51) AntwortenReply to this comment

    Aus meinem laienhaften Rechtsverständnis heraus finde ich es reichlich behämmert, dass offenbar rechtswidrige Sachverhalte (welcher Art auch immer) einem Beschuldigten nicht zur Last gelegt werden können, wenn diese selbst rechtswidrig gewonnen wurden.

    Als wäre der Beschuldigte auf einmal unschuldig. Wäre es nicht sinnvoller das rechtswidrige Beschaffen der Beweise zu betrafen, statt den Beschuldigten davon kommen zu lassen?

    Polizisten würden wohl kaum unrechtmäßig Wohnungen durchsuchen, wenn sie selbst mit Suspendierung/Strafe/whatever zu rechnen hätten, gleichzeitig kämen Kriminelle aber auch nicht so leicht davon.

    Ich finde das Rausprügeln von offensichtlich Schuldigen aus Verfahren unter zuhilfenahme von "Verfahrensfehlern" ziemlich bescheuert.

  7. avicennia meint: (29.8.2009 um 14:08) AntwortenReply to this comment

    Wenn ich unschuldig wäre und die Polizei steht vor der Tür und möchte ohne richterlichen Beschluß eine Hausdurchsuchung machen, möchte ich doch gerne das "Beweise" die "zufällig" gefunden werden keine Beweiskraft haben.
    Ohne jetzt unserer Polizei etwas generell unterstellen zu wollen.

  8. Reinhard meint: (29.8.2009 um 14:18) AntwortenReply to this comment

    "Polizisten würden wohl kaum unrechtmäßig Wohnungen durchsuchen, wenn sie selbst mit Suspendierung/Strafe/whatever zu rechnen hätten …"

    Wenn das Wörtchen "Wenn" nicht wär! Laienhaftes Rechtsverständnis kollidiert gerne mit der bitteren Wahrheit, dass es "da draussen" kein Schwarz/Weiß, kein Gut/Böse, sondern eine komplizierte, beschissene Gemengenlage aus allen nur denk- und undenkbaren Sachverhalten gibt. Deswegen ist es umso wichtiger, dass auch die Behörden einem Mindestmaß an Regeln unterworfen sind, da die Menschen dahinter keine unfehlbaren Engel, sondern eben nur fehlbare, unvollkommene Menschen sind.

  9. jemand meint: (29.8.2009 um 14:27) AntwortenReply to this comment

    Ich dachte immer, dass nur zu bestimmten Zeiten durchsucht werden darf. Oder gilt das bei Gefahr im Verzuge nicht?

  10. Mario H. (Link) meint: (29.8.2009 um 14:28) AntwortenReply to this comment

    @ich: nicht, dass wir uns falsch verstehen. Du meinst also, die Polizei darf jederzeit deine Wohnung durchsuchen, dein Telefon abhören, deine privaten Akten (Krankenkasse, Bank, Finanzamt…) durchstöbern… und wenn sie dann zufällig etwas findet, Anklage erheben?
    Sonst schönen Tag wünschen und wieder gehen?

  11. Till meint: (29.8.2009 um 14:32) AntwortenReply to this comment

    @Mario H.: Wenn Du den letzten Satz durch "Sonst schönen Tag wünschen und wegen Hausfriedensbruch in den Bau wandern und den Beamtenstatus verlieren" ersetzt, dürftest Du die Meinung von "ich" wahrscheinlich treffend dargestellt haben…

  12. hiro (Link) meint: (29.8.2009 um 14:32) AntwortenReply to this comment

    Ich bin angenehm überrascht, daß in diesem Fall offenbar die gefundenen Beweise nicht genutzt werden dürfen. Meistens heißt es doch nur "Durchsuchung war unrechtmäßig, aber gefundene Beweise dürfen trotzdem verwertet werden". Bis hin zu Zufallsfunden – wer kann schon absolut sicher sein, daß er heutzutage nicht irgendwas irgendwo hat, was im passenden Licht irgendwie illegal ist? Bärenfell-Fotos aus der Kindheit, erste Bilder der ersten Freundin, ein paar selbstgebrannte CDs, das falsche Werbebanner im Browser-Cache, Dünger in der Garage und ein bißchen was aus der Apotheke im Spiegelschrank, Opas Wehrmacht-Erinnerungen in der Kiste auf dem Dachboden, …

    Wenn man was finden will, dann findet man auch was. Und wenn man es erst hinlegen muß, damit man es finden kann. Ich habe volle Vertrauen in korrekte Beamte, aber wo soll das Vertrauen in die "gefundenen" Beweise herkommen, wenn schon erwiesen ist, daß die Durchsucher sich nicht an Recht und Gesetz halten? "Sie verstoßen zwar gegen Grundrechte, aber sowas würden sie doch niiie tun" – warum nicht?

  13. ich meint: (29.8.2009 um 14:49) AntwortenReply to this comment

    Nein, Wohnungsdurchsuchungen sollten natürlich nur unter bestimmten Bedingungen durchgeführt werden. Das ist ja auch schon der Fall.

    Ich bezog mich meinen Aussagen auf folgendes: Das Kind ist jetzt (aus welchen Gründen auch immer) in den Brunnen gefallen und eine Wohung wurde unrechtmäßig durchsucht. Dann ist die Cannabis-Plantage und das Waffenlager im Keller auf einmal kein Problem mehr, es liegt ja ein "Verfahrensfehler" vor, die gefundenen Beweise dürfen dem Beschuldigten nicht zur Last gelegt werden (obwohl sie offensichtlich erdrückend sind). -> Freispruch.

    Das ist der Sachverhalt, den ich nicht verstehe.

    Gegen unrechtmäßige Durchsungen schützt das Gesetz. Bei Zuwiderhandlungen drohen den involvierten Polizisten Strafen (Gesetzesverstoß), der Beschuldigte wird aber trotzdem verfolgt.

    Was mach ich denn, wenn meine Plantage droht aufzufliegen? Ich geh zur nächsten Wache, leg nen Polizisten an die Kette, schleif ihn in meine Wohnung, lass ihn einmal mit dem Blick ausgiebig durch meine Wohnung schweifen, nehm mir nen Anwalt und klag auf unrechtmäßige Wohnungsdurchsuchung.

    Mir ist schon klar, dass die Welt nicht so einfach ist, aber vielleicht ist mein Standpunkt jetzt deutlich geworden.

  14. Gefahr im Verzuge meint: (29.8.2009 um 15:04) AntwortenReply to this comment

    Gefahr im Verzuge.

    Gerne als Schutzbehaptung verwendet.
    Zu gerne, zu oft.

    Und oft genug grob fahrlässig, um nicht zu sagen mutmaßlich vorsätzlich angewendet.

    Ich weiß allerdings nicht, warum mir nun Namen durch den Kopf geistern wie: Jung, Schäuble, Zensursula. etc.

    Will jemand die Namensliste erweitern?

  15. asta meint: (29.8.2009 um 15:13) AntwortenReply to this comment

    Ich kann das Anliegen schon verstehen. Stichwort ist hier: "Keine Wahrheitsfindung um jeden Preis". Hintergrund ist weniger das persönliche Recht des Beschuldigten, als vielmehr der Wert des Rechts allgemein.

    Mit der Unverwertbarkeit wird die Ächtung des Verstoßes und die Wertigkeit des verletzen Rechtes zum Ausdruck gebracht.

    Im Endeffekt läuft es immer auf eine Abwägung zwischen Schwere der Straftat und Schwere des Rechtsverstoßes der Ermittlungsbehörden hinaus.

    Anmerkung: Den Polizisten droht eine (Disziplinar-)Strafe. Diese bekommen sie aber wohl in der Regel nicht. Oder lieg ich da falsch? Frage an die Praktiker…

  16. Horst meint: (29.8.2009 um 15:31) AntwortenReply to this comment

    @ Gefahr…..

    Steinbrück, Eichel, Müntefering,….. Da gibt es so einige z.B SED_PDS_Linke und deren

    "Spitzen".

    @ asta…

    Das Problem ist die mangelnde Konsequenz für den Beamten, StA und Richter.

    Sonst wäre es ja möglich durch bewußtes (schwer nachweisbar) rechtswidriges Durchsuchen, eine Strafverfahren auszuhebeln.

    Problemfeld, Durchsuchen von PKWs, lass ich mal weg.

  17. marcus05 meint: (29.8.2009 um 16:05) AntwortenReply to this comment

    Was ist eigentlich mit den Polizisten geworden die trotz Ablehnung der Durchsuchung durch StA und Richter durchsucht haben vor ein paar Wochen?

    lawblog.de/index.php/arch.../2009/08/05/via-flurfunk/

  18. teve meint: (29.8.2009 um 16:28) AntwortenReply to this comment

    @17: Die Polizisten werden das wohl kaum aus eigenem Antrieb tun, sondern eher, weil ein Staatsanwalt die Durchsuchung anordnet. Dann ist er auch für die rechtswidrige Maßnahme verantwortlich zu machen. Ob das in der Praxis passiert? Keine Ahnung, aber wenn er mal Oberstaatsanwalt werden will, schätze ich mal darf ihm das nicht zu oft passieren.
    Abgesehen davon, war das in NRW ja gängige Praxis. Dem StA wird also ertsmal nichts passieren.

    Edit: @19 Stimmt, den Fall gabs ja auch. Ich kann mir kaum vorstellen, d das ohne Disnahme ausgeht

  19. forty-seven meint: (29.8.2009 um 17:10) AntwortenReply to this comment

    Für den Beschuldigten bringt das Urteil recht wenig.

    a) der Mann erhielt eine Bewährungsstrafe
    b) einige Beweise aus dem Rucksack bleiben anscheinend brauchbar.

    Das Ganze wird dann wohl irgendwo zwischen Einstellung wegen geringer Schuld und Bewährungsstrafe enden und der Beschuldigte auf seinen Kosten sitzen bleiben.

    Ein harmloser Fall um den Strafverfolgern einen Schuß vor den Bug zu geben.

  20. Axel John (Link) meint: (29.8.2009 um 17:16) AntwortenReply to this comment

    @ 5: >>Vielleicht mehr Richter einstellen? <<

    Oder mehr Geld in Kinder- und Jugendbetreuung, Schulen, Ausbildung usw. investieren.
    In Folge der dadurch ziemlich sicher sinkenden Kriminalitätsrate dürften dann auch genügend Richter für Not- oder Nachtdienste übrig sein.

    @ 14: >>Und wenn man es erst hinlegen muß, damit man es finden kann.<<

    Polizisten, die bereit wären, ungenehmigte Durchsuchungen mit untergeschobenen Beweisen zu rechtfertigen, werden auch nicht davor zurückschrecken, einen Durchsuchungsbeschluss durch eine zweckdienliche Begründung zu erschleichen.

    @ 18: >>Das Problem ist die mangelnde Konsequenz für den Beamten, StA und Richter. <<

    Der Richter ist in diesen Fällen nicht zu beneiden.
    Er soll in minutenschnelle eine Entscheidung fällen (und verantworten), ohne jede Chance, sich ein eigenes Bild von der Sache machen zu können.
    Er hat nicht mehr als das, was ihm vorgetragen wird und garnicht die Zeit, sich eigene Erkenntnisse zu verschaffen.
    Ich warte jetzt auf den Fall, wo ein Richter eine Blutentnahme verweigert, die Polizei den Delinquent laufen (fahren) lassen muss und der 3 Km weiter mit seinen 1.4 Promille einen tödlichen Unfall verursacht.

    Was den vorliegenden BTM-Fall betrifft: Die Beurteilung, ob Gefahr im Verzug ist, ist ist sicher nicht immer einfach, aber wegen eines Formfehlers schwere Straftaten nicht zu verfolgen, ist absurd.
    Was wäre gewesen, wenn bei der Durchsuchung ein Mordopfer nebst Tatwaffe gefunden worden wären?

  21. Theodor meint: (29.8.2009 um 17:18) AntwortenReply to this comment

    Och, hatten wir doch schon.
    Sohnemann kachelt parkendes Auto an. Blechschaden.
    Polizei meint, er macht einen verwirrten Eindruck (ob es wohl an dem Schock des Unfalls lag?). Polizei findet leeres Ripptütchen ohne Anhaftung im Auto (war von einer Sicherung).
    Klarer Fall – Drogen. Alkohol – Null. Hausdurchsuchung am Sonntag Morgen. Wühlende Beamten in Ascheimern. Nix.
    Ganz normaler Alltag n Deutschland.

  22. SwENSkE meint: (29.8.2009 um 17:55) AntwortenReply to this comment

    @22 Axel John

    ''Ich warte jetzt auf den Fall, wo ein Richter eine Blutentnahme verweigert, die Polizei den Delinquent laufen (fahren) lassen muss und der 3 Km weiter mit seinen 1.4 Promille einen tödlichen Unfall verursacht.''

    Das ist vollkommener Blödsinn. Selbst WENN die Blutentnahme verweigert werden sollte (was kaum passieren dürfte, wenn jemand 1,4 Promille bläst – höchstens das kein Richter erreichbar wäre), muß die Polizei diejenige/denjenigen noch lange nicht 'fahren' lassen. Nicht solange der Alkomat mehr als 0,5 Promille zeigt.
    Und bevor das nächste unhaltbare Argument kommt – jemand vom fahren abhalten ist etwas anderes als ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit (Grundrecht).

  23. onkel bo meint: (29.8.2009 um 19:51) AntwortenReply to this comment

    konstatiere:
    - zu viel krimis im tv
    - mal wieder perplex, wie viele leute glauben, das wäre da relistisch dargestellt (guckt sendung mit der maus – da kann man wenigstens was lernen ;-)
    - immer öfter nur noch rtl/sat1/pro7/|enter genericmindf**k-tv here| zu hören, wenn jemand meint eine meinung zu haben.
    nee, nee, nee… ich glaube ich werde alt (und hoffe inständig, das es daran liegt).

    edit: das wichtigste vergessen! wollte eigentlich on topic schreiben:
    "geht doch!"

  24. Stachel meint: (29.8.2009 um 19:55) AntwortenReply to this comment

    Gefahr im Verzug ist doch gerade auf ländlicheren Wachen die Standardbegründung.

    Mich würde mal eine Statistik interessieren in der folgendes aufgeführt ist:

    - Grund der Durchsuchung (zumindes in welche Richtung die Anschuldigung ging)
    - Gefahr im Verzug oder durch Richter angeordnet
    - Zufallsfunde und/oder das Gesuchte gefunden
    - Anschließend als rechtmäsig oder unrechtmäsig bewertet
    - Beweisverwertungsverbot Ja od. Nein

    Aber sowas wird es bei uns sicher nicht geben. Könnte ja die Beamten in ein schlechtes Licht rücken…

  25. onkel bo meint: (29.8.2009 um 20:17) AntwortenReply to this comment

    @25 (stachel)
    ja, würde mich (wie zahlen zu div. anderen dingen) auch interessieren.
    eol

    ansonsten:
    video.google.ch/videoplay...zu+schweigen%22&hl=en

    als alternatives abendprogramm (für die, die's noch nicht kennen) :-)

  26. Sebs meint: (29.8.2009 um 20:37) AntwortenReply to this comment

    Bin gespannt wann das abgeschafft werden soll. Is ja schon recht hinderlich bei der repression.

  27. Wolf-Dieter (Link) meint: (29.8.2009 um 21:07) AntwortenReply to this comment

    Also gibts es doch: das Beweisverwertungsverbot. Meine Frage von neulich ist beantwortet.

  28. Axel John (Link) meint: (29.8.2009 um 22:08) AntwortenReply to this comment

    @ 24: >>wenn jemand 1,4 Promille bläst [.....] Nicht solange der Alkomat mehr als 0,5 Promille zeigt.<<

    Ja, WENN er bläst. Längst nicht jeder zeigt bei 1,4 Promille erkennbare Ausfallerscheinungen. Und was ist, wenn er sich weigert zu pusten und der Richter die Blutentnahme ablehnt? Mit welcher Begründung oder auf welcher Rechtsgrundlage will ihn die Polizei dann am fahren hindern?

    >>jemand vom fahren abhalten ist etwas anderes als ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit (Grundrecht).<<

    Jemand, der per richterlichem Beschluss "nüchtern" ist (Unschuldsvermutung) am fahren zu hindern ist kein Grundrechtseingriff?

  29. Christoph meint: (29.8.2009 um 22:54) AntwortenReply to this comment

    Was hat es dann mit der Hausdurchsuchung(?) bei Gefahr im Vollzug auf sich, die eigentlich auch ohne Richter durchgeführt werden kann? Oder ist handelt es sich dabei nicht um eine Hausdurchsuchung sondern im einen Einsatz zum Schutze von Menschenleben?

  30. Stuff meint: (29.8.2009 um 22:58) AntwortenReply to this comment

    @Axel John
    Auch wenn er bläst und Atemtechnik _beherrscht_ (!) bleibt er locker unter 0.5, schafft er das nicht (mehr), dann ist er wirklich besoffen…
    Wir hatten einen Mitarbeiter, der nach unabstinenten Aufenthalt in einem entzückenden Lokal, das ins Deutsche übersetzt etwa "Zur Pfütze" heisst den Alkoabzockern so 100m vor der tschechisch-deutschen Grenze locker 2mal hintereinander ein 0.1 vorlegte.
    _NEIN_! Keine urban legend, anlässlich eines Checks eines Alkomaten haben wir das selbst im Labor ausprobiert: Das einzige, was gut geübt werden muss: Im Gesicht nicht rot anzulaufen.
    Stuff

  31. Olli meint: (29.8.2009 um 23:24) AntwortenReply to this comment

    @ Ich Es werden ja nicht alle Beweise für ungültig erklärt.

    Aber das Beweiswertungsverbot hat schon einen Grund. Wer sagt denn das wenn schon die Beweise illegal beschafft wurden das nicht auch die Beweise selber gefälscht wurden?

    Wie soll man jemandem glauben der sich selber über Gesetze hin weg gesetzt hat es mit den Beweisen plötzlich ganz genau nimmt?

  32. igel meint: (30.8.2009 um 09:04) AntwortenReply to this comment

    @Axel John: Dein Punkt ist einigermaßen gerechtfertigt. Ich stelle mir vor, dass ein Richtervorbehalt sinnvoll ist, falls es ein konsequentes Beweisverwertungsverbot gibt. Vielleicht kann ein Richter nicht sofort prüfen, ob eine Hausdurchsuchung rechtens ist. Aber man unterbindet immerhin, dass Polizisten sich die Begründungen ex post aus der Durchsuchung stricken. Wenn sich dann im Nachhinein herausstellt, dass die Durchsuchung nicht rechtens war, kann alles durch das Beweisverwertungsverbot aufgehoben werden.

    Natürlich ist ein Beweisverwertungsverbot, ein konsequentes, richtig. Das Beispiel mit der gefundenen Leiche beeindruckt mich nicht. Wenn es keinen Grund gab, die Wohnung zu durchsuchen, dann wäre in einer gerechten Welt nie eine Leiche gefunden worden. Was verliert man also durch ein Beweisverwertungsverbot gegenüber einer gerechten Welt? Nichts. Man erzwingt nur, dass Polizisten im besten eigenen Interesse handeln, indem sie sich an Gesetze halten.

  33. Seph meint: (30.8.2009 um 09:55) AntwortenReply to this comment

    @Christoph (#31):

    Die Frage kann ich mit einem O-Ton beantworten:
    "Welche Gefahr denn?"
    "Na, daß er die Drogen versteckt!"

    NRW muß noch viel lernen.

    20(4)

  34. Sechsunddreißig meint: (30.8.2009 um 11:25) AntwortenReply to this comment

    Mich würde mal interessieren, wieviele "unbegündete" Hausdurchsuchungen bei unschuldigen Bürgern durchgeführt werden.
    Im oben genannten Fall des Haschdealers war sie ja durchaus begründet. Ich verstehe nicht, wieso ein Straftäter so in Schutz genommen wird.
    Was wäre, wenn man bei ihm statt Gras ein paar Handgranaten, Sprengstoff, den kleinen Terroristenführer in zweiter Auflage und den Lageplan eines Einkaufszentrums gefunden hätte?
    Da stimme ich 7 zu und verlasse mich, ohne Jurist zu sein, einfach auf den gesunden Menschenverstand.

    Und daß die Polizei nichts anderes zu tun hat, als in Wohnungen unbescholtener Bürger zu rammen und Beweise "zu finden", halte ich eher für eine Hollywood-Legend. ;)

  35. kenguru meint: (30.8.2009 um 12:36) AntwortenReply to this comment

    …. Hollywoodlegende ….
    wir sind ein Steuerberatungsbüro,

    einer unserer Mandanten hatte ein mittleres strafrechtliches Problem, nicht aus dem steuerlichen Bereich.

    Im Zuge der strafrechtlichen Ermittlungen ist auch unser StB-Büro abgehört worden…..

    …. Hollywoodlegende ….

  36. thogo (Link) meint: (30.8.2009 um 12:44) AntwortenReply to this comment

    @36
    Hier werden keine Straftäter in Schutz genommen, hier wird der Rechtsstaat in Schutz vor den Behörden genommen. Den Leuten das hier zu unterstellen ist einfach nur mieser Diskussionsstiel. Wenn schon eristische Dialektik, dann bitte gekonnter :-(.

    Die Begründung gegen unberechtigte (= ungesetzliche) Hausdurchsuchung und Nichtverwertungsgebot ist eigentlich ziemlich einfach und sollte auch ihrem "gesunden Menschenverstand" eingänglich sein:

    Der Staat muß sich an die eigenen Gesetze halten und darf sich nicht auf die gleiche Stufe wie Kriminelle stellen. Denn wenn der Staat sich nicht an die eigenen Gesetze/Regeln hält wo ist dann der Unterschied zu einem kriminellen Staat wie man sie in genügender Anzahl auf diesem Planeten fand und findet?

    Übrigens "gesunder Menschenverstand" da kräuseln sich bei mir immer die Zehennägel. Mit dieser Wortkombination wurden schon die miesesten, hinterhältigsten Gemeinheiten gegen die Menschlichkeit begründet.

  37. Fjordspringer meint: (30.8.2009 um 13:02) AntwortenReply to this comment

    @ 38 = thogo,

    die miesesten, hinterhältigsten Gemeinheiten gegen die Menschlichkeit begründen sich sicherlich auf den menschlichen Verstand. Allerdings zeigen die miesen und hinterhältigen Gemeinheiten gegen die Menschlichkeit doch deutlich auf, dass diese Art des Verstandes alles andere als gesund sind.

    Ergo: gesunder Menschenverstand hatte noch nie etwas mit Gemeinheiten zu tun. Das widerspricht sich nämlich selbst.

    Liebe Grüße

    FS

  38. Axel John (Link) meint: (30.8.2009 um 13:10) AntwortenReply to this comment

    @ 38: >>Übrigens "gesunder Menschenverstand" da kräuseln sich bei mir immer die Zehennägel. Mit dieser Wortkombination wurden schon die miesesten, hinterhältigsten Gemeinheiten gegen die Menschlichkeit begründet.<<

    Fast richtig. Es ist das – "gesunde Volksempfinden" – des heugabelschwingenden Lynchmobs, der in der Bierlache unter seinem Stammtisch im Einklang mit der BILD die Todesstrafe für Falschparker fordert.

    BTW: Warum fürchten sich eigentlich so viele Rechtsstaatsfetischisten vor dem "gesunden Menschenverstand"? Etwa, weil sie ihn selbst nicht besitzen?

  39. Benedikt meint: (30.8.2009 um 13:35) AntwortenReply to this comment

    Erinnere ich mich richtig, dass ich letztens las, dass die Verwertung von Zufallsfunden bei einer unzulässigen Hausdurchsuchung zulässig ist?
    Tja, hätte der Polizist einfach gesagt: Dealer haben immer auch Waffen, ich suche in der Wohnung danach, wäre das Haschisch ein Zufallsfund und verwertbar? Die nicht gefundenen Waffen dürften dann nicht verwertet werden? ;)

  40. Momo meint: (30.8.2009 um 13:36) AntwortenReply to this comment

    Tja, woher soll man dafür wohl die Richter nehmen. So ist das halt, es werden weiter Gesetze gemacht, Regelungen geschaffen oder man legt sich fest, dass vorhandenes Recht auch eingehalten werden muss (wie im Blogeintrag hier). Nur: Auf der anderen Seite baut man das Personal ab, was sich damit befassen soll. 500 Richter zuwenig? Ich kann mich gerade noch so daran erinnern, dass es für eine "Streife im Internet" (lies: dienstliches Internet-Surfen) noch mindestens 2000 Polizeibeamte gebraucht werden. Oder Stichwort Internetzensur. Wer soll das bitte verwalten? Wer führt die Online-Durchsuchung durch?

    Auf der einen Seite werden Gesetze geschaffen um den "Rechtsfreien Raum Internet" mit dem heiligen Feuer des Rechts auszuleuchten (und vor lauter Licht sieht man das Licht nicht mehr, deswegen: Kräftiger leuchten!) aber auf der anderen Seite ist niemand da, der sich darum kümmert. Ganz im Gegenteil: Auch bei der Polizei werden weiter Stellen abgebaut.

    …irgendwie Thema verfehlt, oder? Meiner Ansicht nach wird Deutschland dadurch zum rechtsfreien Raum, dass niemand mehr da ist, der dafür sorgt, dass das Recht auch eingehalten wird. Da können auch noch so viele überflüssige Sicherheitsgesetze nichts mehr dran ändern.

  41. Axel John (Link) meint: (30.8.2009 um 14:04) AntwortenReply to this comment

    @ 41: >>Meiner Ansicht nach wird Deutschland dadurch zum rechtsfreien Raum, dass niemand mehr da ist, der dafür sorgt, dass das Recht auch eingehalten wird.<<

    Das Problem ist, dass es immer schwieriger wird, das formale(!) Recht einzuhalten. (E-Bay-Verkäufer und Blogger wissen, was ich meine).
    Das formale Recht wird, selbst für Juristen, immer unwägbarer und komplizierter.
    Es verkommt immer mehr zum bürokratischen Selbstzweck, der sich selbst lähmt und bei dem nur der gewinnen kann, der genug Geld hat, Verfahren so lange zu verschleppen, bis sie sich von alleine totlaufen, oder der Richter aufgibt.
    Wir sind inzwischen so weit, dass das Recht vor lauter Rechtsstaatlichkeit auf der Strecke bleibt.
    Bärbel Bohley hat es auf den Punkt gebracht:
    "Wir wollten Gerechtigkeit und bekamen den Rechtsstaat".

  42. onkel bo meint: (30.8.2009 um 14:38) AntwortenReply to this comment

    thogo (38) hat m.e. auf den punkt gebracht: staatsorgane sollen das in gesetzen festgelegte recht (was einen rechtsstaat ja ausmacht) vertreten und durchsetzen. Dabei unterliegen sie diesem recht und stehen nicht außerhalb davon. In einigen punkten werden der exekutive sonderrechte (sic) eingeräumt, was ja auch grundsätzlich sinn macht. Nur an diese sollte sich, auch weil das gerade ein erweiterten handlungsrahmen darstellt, die vertreter des staates auch halten. Von der vorbildfunktion und der auswirkung auf die bereitschaft 'normaler bürger' sich an gesetzte zu halten mal zu schweigen.

    asel john: >>BTW: Warum fürchten sich eigentlich so viele Rechtsstaatsfetischisten vor dem "gesunden Menschenverstand"? Etwa, weil sie ihn selbst nicht besitzen?<<

    nice try, aber nur rhetorik. was einen 'gesunden' (also einigermaßen in der mitte des konsens stehenden) menschenverstand angeht… ist zwar schweres geschütz, aber es muss ja nicht gleich der lynchmob sein: in totalitären regimen (gab es auch in D, mind. 2x) wird mit geschickter propaganda (im weitesten sinne) eine meinung aufgebaut – die dann für menschenverstand gehalten wird. Wenn der/die einzelne umfassend informiert wäre und den jew. sachverhalt tatsächlich überdenkt und reflektiert, kommt da meistens etwas anderes bei heraus, als das was landläufig unter gesundem menschenverstand anzutreffen ist.

  43. onkel bo meint: (30.8.2009 um 15:20) AntwortenReply to this comment

    thogo (38) hat m.e. auf den punkt gebracht: staatsorgane sollen das in gesetzen festgelegte recht (was einen rechtsstaat ja ausmacht) vertreten und durchsetzen. Dabei unterliegen sie diesem recht und stehen nicht außerhalb davon. In einigen punkten werden der exekutive sonderrechte (sic) eingeräumt, was ja auch grundsätzlich sinn macht. Nur an diese sollte sich, auch weil das gerade ein erweiterten handlungsrahmen darstellt, die vertreter des staates auch halten. Von der vorbildfunktion und der auswirkung auf die bereitschaft 'normaler bürger' sich an gesetzte zu halten mal zu schweigen.

    axel john: >>BTW: Warum fürchten sich eigentlich so viele Rechtsstaatsfetischisten vor dem "gesunden Menschenverstand"? Etwa, weil sie ihn selbst nicht besitzen?<<

    nice try, aber nur rhetorik. was einen 'gesunden' (also einigermaßen in der mitte des konsens stehenden) menschenverstand angeht… ist zwar schweres geschütz, aber es muss ja nicht gleich der lynchmob sein: in totalitären regimen (gab es auch in D, mind. 2x) wird mit geschickter propaganda (im weitesten sinne) eine meinung aufgebaut – die dann für menschenverstand gehalten wird. Wenn der/die einzelne umfassend informiert wäre und den jew. sachverhalt tatsächlich überdenkt und reflektiert, kommt da meistens etwas anderes bei heraus, als das was landläufig unter gesundem menschenverstand anzutreffen ist.

  44. Dienstarzt (Link) meint: (30.8.2009 um 16:11) AntwortenReply to this comment

    Wo ist das Problem? Muss eben ein "Pikett", sprich Bereitschaftsdienst eingerichtet werden: Wie bei den Ärzten übernimmt den in regelmässigem Turnus ein "Dienstrichter" nach seinem vollen Arbeitstag bis zum nächsten Morgen, an dem er dann selbstverständlich ganz normal weiterarbeitet. An Wochenenden und Feiertagen dauert das ganze von Freitag nachmittag bis Montag morgen. Ob das die Justiz für die in Deutschand üblichen Verstösse gegen das Arbeitszeitgesetzt sensibilisiert? Schön wärs ja.

  45. Chris H. meint: (30.8.2009 um 18:36) AntwortenReply to this comment

    @ Axel John:
    Oh mein Gott, Sie schon wieder. Ist Deutschland mit zuwenig Richtern nicht schon genug bestraft?

    Übrigens werde ich hier nicht (anders als Sie jetzt vieleicht denken) als erster polemisch.

    Oben wurde Ihnen das berechtigte Argument gebracht, dass eine Blutentnahme ein stärkerer Eingriff ist, als das Hindern der Weiterfahrt.

    Darauf haben Sie nur geantwortet:
    "Jemand, der per richterlichem Beschluss "nüchtern" ist (Unschuldsvermutung) am fahren zu hindern ist kein Grundrechtseingriff?"
    Oh man. Was soll uns DAS eigentlich sagen?
    Selbsverständlich ist das Festhalten immernoch ein Grundrechtseingriff. Dieser kann aber leichter gerechtfertigt werden als eine Blutentnahme.
    Grunderechte? Schoneinmal gehört? Körperliche Unversehrtheit > Bewegungsfreiheit.

    Haben Sie eigentlich einmal eine Vorlesung besucht, die irgendetwas mit Staatsrecht/Verwaltungsrecht zu tun hat?
    Wenn Sie das haben, erinnern Sie sich doch sicherlich an die nettten Abwägungen am Ende einer Verhältnismäßigkeitsprüfung?

    Haben Sie dann auch solche kluKen Sätze in die Abwägung geschrieben, wie Sie das hier tun?

    Der Rechtsstaat macht, anders als Sie meinen, Sinn. Nur wird er immernoch von Menschen gelebt. Und wenn zuwenig da sind, die ihn umsetzen, dann kann es nicht funktionieren. Das Problem ist nicht das System, sondern das mangelnde Personal!

    Aber machen Sie sich deswegen keine Sorgen. Sie sind mit Ihrer Meinung in bester Gesellschaft. Alles ist schuld nur nicht die mangelnde Austattung des Rechtsstaates mit dem was er brauch.

    Andererseits möchte ich aber auch etwas hervorheben:

    "Oder mehr Geld in Kinder- und Jugendbetreuung, Schulen, Ausbildung usw. investieren.
    In Folge der dadurch ziemlich sicher sinkenden Kriminalitätsrate dürften dann auch genügend Richter für Not- oder Nachtdienste übrig sein."

    Da kann ich Ihnen nur uneingeschränkt zustimmen! Die wahren Übel unserer Gesellschaft liegen im Bildungsabbau (im weitesten Sinne, darunter fällt auch alles was man so im Fernsehen bestaunen kann).
    DERZEIT kann man aber wohl nichts anderes machen und mehr Richter einstellen, Langfristig sollte man an Ihrem zitierten Ansatz arbeiten.

  46. onkel bo meint: (30.8.2009 um 19:22) AntwortenReply to this comment

    schnarb

  47. onkel bo meint: (30.8.2009 um 19:23) AntwortenReply to this comment

    oh. kein editieren…

    thogo (38) hat m.e. auf den punkt gebracht: staatsorgane sollen das in gesetzen festgelegte recht (was einen rechtsstaat ja ausmacht) vertreten und durchsetzen. Dabei unterliegen sie diesem recht und stehen nicht außerhalb davon. In einigen punkten werden der exekutive sonderrechte (sic) eingeräumt, was ja auch grundsätzlich sinn macht. Nur an diese sollte sich, auch weil das gerade ein erweiterten handlungsrahmen darstellt, die vertreter des staates auch halten. Von der vorbildfunktion und der auswirkung auf die bereitschaft 'normaler bürger' sich an gesetzte zu halten mal zu schweigen.

    axel john: >>BTW: Warum fürchten sich eigentlich so viele Rechtsstaatsfetischisten vor dem "gesunden Menschenverstand"? Etwa, weil sie ihn selbst nicht besitzen?<<

    nice try, aber nur rhetorik. was einen 'gesunden' (also einigermaßen in der mitte des konsens stehenden) menschenverstand angeht… ist zwar schweres geschütz, aber es muss ja nicht gleich der lynchmob sein: in totalitären regimen (gab es auch in D, mind. 2x) wird mit geschickter propaganda (im weitesten sinne) eine meinung aufgebaut – die dann für menschenverstand gehalten wird. Wenn der/die einzelne umfassend informiert wäre und den jew. sachverhalt tatsächlich überdenkt und reflektiert, kommt da meistens etwas anderes bei heraus, als das was landläufig unter gesundem menschenverstand anzutreffen ist.

  48. Pensionär_Ruhrgebiet meint: (30.8.2009 um 21:47) AntwortenReply to this comment

    Ich kann nur raten bei Gelegenheit einen Blick auf die Innensicht zu werfen.Interessant in diesem Zusammenhang ist ein Artikel auf der Website des DRiB Landesverband NRW mit dem Titel:Wer erklärt die strukturelle Hinrichtung der Justiz?

    M.E. scheint sich in der Betonung der Eingriffsschwere in Grundrechte durch obere und oberste Gerichte eine Gegentendenz zu dem um sich greifenden Abbau von Grundrechten im Zusammenhang mit den sogenannten Sicherheitsgesetzen zu zeigen.

    Anders gewendet:je mehr Befugnisse den Exekutivorganen zugebilligt werden,desto größer werden die Hürden die die Justiz errichtet.

    Im Sinne eines Systems von checks and balances ein durchaus begrüßenswertes Vorgehen.

    Denn auch hier und heute gilt immer noch:wer der Sicherheit vor der Freiheit immer den Vorzug gibt,hat am Ende dieses Prozesses von beidem nichts mehr.

    Praktische Probleme in der täglichen Arbeit innerhalb der Justiz sind im Rahmen dieser Vorgaben zu lösen,unter Umständen mit Mehrausgaben für mehr Personal verbunden.

  49. Kai meint: (30.8.2009 um 23:46) AntwortenReply to this comment

    Was nützt der Richtervorbehalt, wenn durch die wenigen Mittel die Richter dann eben schlaftrunken alle Maßnahmen durchwinken. Konsequenzen hat dies ja weder für Richter, noch für die Polizei.

    Wir drehen uns im Kreise, letztlich hilft nur ein konsequentes Beweisverwertungsverbot, bis die Polizei und Richter gelernt haben, korrekte Maßnahmen zu ergreifen.

    Ich sehe da aber nicht den leisesten Ansatz durch die Politik, also kann dies auch nur durch die Richter kommen, die ordentlich Ihre Arbeit machen und die Fälle individuell prüfen.

    Mist…ich träume schon wieder :(

  50. Frühaufsteher meint: (31.8.2009 um 05:19) AntwortenReply to this comment

    Was hilft?

    1) Konsequentes Beweisverwertungsverbot bei rechtswidrigen Maßnahmen, es sei denn die Beweise würden zur Aufklärung einer schweren Straftat (Strafrahmen mindestens 5 Jahre Freiheitsstrafe) führen.
    Damit ist sichergestellt, dass nicht wegen Lappalien durchsucht wird.

    2) Der Richtervorbehalt muss immer gelten, es sei denn, es ist Gefahr im Verzug UND es handelt sich um eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben.

    3) Für rechtswidrige Durchsuchungen und Maßnahmen wird der anordnende Beamte zur Verantwortung gezogen. Für rechtswidrige Durchführung werden die durchführenden Beamten zur Verantwortung gezogen.

    Eine Gruppe von Menschen stürmt rechtswidrig die Wohnung/das Haus. Für den Betroffenen ist es völlig egal, ob es sich hierbei um Personen handelt, die man als Räuber bezeichnen würde, oder ob es "nur" eine rechtswidrige Hausdurchsuchung ist.

    Die Unverletzlichkeit (haha! unverletztlich inkl. Ausnahmebestimmungen so wie alles im GG bis auf die Menschenwürde) der Wohnung/des Hauses muss wieder hergestellt werden.

    Zudem wäre es angebracht, wesentlich mehr Transparenz in solche Durchsuchungsmaßnahmen sowohl in Einzelfällen den Betroffenen gegenüber als auch in Form von allgemeinen Statistiken (wie viele Durchsuchungen? wie viele rechtswidrig? welche Arten von Straftaten? Welche Schwere der Straftaten? usw.) durchzuführen.

  51. Airfix meint: (31.8.2009 um 07:14) AntwortenReply to this comment

    >>Christoph meint: (29.8.2009 um 22:54)
    Was hat es dann mit der Hausdurchsuchung(?) bei Gefahr im Vollzug auf sich, die eigentlich auch ohne Richter durchgeführt werden kann?<<

    Gefahr im Vollzug, der ist gut! :-)

  52. Axel John (Link) meint: (31.8.2009 um 13:00) AntwortenReply to this comment

    @ 51: >>Was nützt der Richtervorbehalt, wenn durch die wenigen Mittel die Richter dann eben schlaftrunken alle Maßnahmen durchwinken.<<

    Ob der Richter schlaftrunken oder hellwach ist, ist nicht der Knackpunkt.
    Entscheidend ist die Frage, auf welche sachliche- nicht formale! Grundlage stützt der Richter seine Entscheidung? Er muss, uU. in minutenschnelle einen Beschluss fassen, dessen Auswirkung er nicht absehen kann und für den er als Entscheidungsgrundlage nicht mehr hat als das, was ihm die Polizei am Telefon erzählt. Über die Objektivität des Polizeiberichtes kann er sich ebensowenig ein Bild machen, wie über den gesamten Vorgang als solchen. Seine Entscheidung, ob falsch oder richtig, wird also immer eine Bauchentscheidung sein. Ich nenne das Willkür.
    Die Polizei für eine (im Nachhinein) falsche Darstellung verantwortlich zu machen, dürfte schwierig werden. Dazu müsste man ihr nachweisen, dass sie wissentlich falsche Tatsachen behauptet hat. Dass ein Polizist für eine Fehlentscheidung sanktioniert wird, die er auf Grund eines subjektiven Eindrucks nach "bestem Wissen und Gewissen" getroffen hat, ist nach aller bisheriger Erfahrung praktisch ausgeschlossen, wenn er nicht gerade einen Unschuldigen und Unbewaffneten erschossen hat. Zumal "bei Bedarf" das ganze Revier den Eindruck des Polizisten bestätigen wird.

  53. -thh meint: (31.8.2009 um 13:07) AntwortenReply to this comment

    1. Zum Inhaltlichen:

    "Die schlichte Frage heißt: Wer darf wann, warum und wie die Grundrechte anderer Menschen verletzten?"

    Die Antwort darauf ist einfach: niemand, zumindest nicht durch staatliches Handeln. (Vielleicht war aber eigentlich gemeint, wer in Grundrechte eingreifen darf?)

    2. In der Sache wird bei der ganzen Diskussion – neben Fragen der Praktikabilität – gerne übersehen, dass es in diesen und anderen Fällen (Blutentnahmen!) tatsächlich um Eilfälle im Sinne des Wortes geht, in denen nicht bis zum nächsten Morgen und teilweise auch nicht einmal mehr mehrere Stunden zugewartet werden kann. Das bedeutet häufig auch, daß die schriftliche Fixierung des Sachverhalts und das Zusammenstellen und Verbringen der entsprechenden Akte zum Richter – selbst dann, wenn das auf telekommunikativem Wege möglich ist – zeitlich nicht in Betracht kommt. Dass die richterliche Entscheidung daher auch (zunächst) mündlich mit nachfolgender schriftlicher Begründung erfolgen kann, ist bereits höchstrichterlich entschieden.

    Auf dieser Grundlage sollte man sich aber vielleicht auch einmal die Sinnfrage stellen. Eilanordnungen für Durchsuchungen führen bereits jetzt (zumindest in nicht ganz kleinen Landgerichtsbezirken) zu nächtlichen Anrufen in zumindest um das Wochenende herum oft zweistelliger Anzahl, die Anrufe tagsüber nicht gerechnet; das läßt sich nur noch bedingt durch einen Bereitschaftsdienst erledigen. Wenn man dort Eilanordnungen für Blutentnahmen hinzurechnet, wird sich das auf Dauer nur durch einen regelmäßigen Schichtdienst erledigen lassen, dessen Einrichtung angesichts bereits jetzt massiv fehlender (besetzter!) Stellen nur schwer vorstellen läßt. Mit diesem ganzen Aufwand erreicht man dann was? Daß ein Polizeibeamter einem Staatsanwalt den Sachverhalt telefonisch schildert, dieser entscheidet, dass eine Durchsuchung/Blutentnahme erfolgen soll, daraufhin den Sachverhalt dem Richter telefonisch schildert, der daraufhin telefonisch die Anordnung trifft (oder ablehnt), was der Staatsanwalt dann dem Polizeibeamten telefonisch mitteilt. Der Richter legt die Gründe seiner Entscheidung dann noch schriftlich nieder. Von einer Entscheidung auf umfassend festgestellter (und schriftlich nachvollziehbarer) Grundlage läßt sich in diesem Zusammenhang wohl kaum sprechen; der Rechtsschutzgewinn erscheint mir entsprechend gering. Und dafür der ganze Aufwand?

    Man sollte tatsächlich einmal intensiv darüber nachdenken, ob es nicht in echten (!) Eilfällen genauso zielführend ist, die Entscheidungsbefugnis bei der Staatsanwaltschaft zu belassen. Der einzige Unterschied zwischen Staatsanwalt und Richter – beides Teile der Justiz – ist die Weisungsunabhängigkeit des letzteren; der Staatsanwalt prüft genau das auf derselben Grundlage, was der Richter später noch einmal prüft, er hat dieselbe Ausbildung und wechselt in vielen Bundesländern auch regelmäßig zwischen richterlicher und staatsanwaltschaftlicher Laufbahn. Dementsprechend sind die Fälle von abgelehnten Anträgen der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsbereich auch mit der Lupe zu suchen.

    Klar, der unabhängige Richter ist ein Bollwerk gegen missbräuchliches, rechtswidriges Handeln der Exekutive – aber wenn ein solches tatsächlich vorgesehen ist, hilft der (telefonische) Richtervorbehalt auch nicht weiter, denn was wäre leichter, als den Sachverhalt telefonisch passend "gefärbt" zu schildern? Danach kann man dann füglich streiten, wer jetzt was gesagt oder verstanden hat (mal ganz unabhängig von der Frage, wie genau ein Sachverhalt erfaßt werden kann, wenn jemand nachts um vier Uhr zum x-ten Male aus dem Schlaf gerissen wurde und unmittelbar hellwach sein soll) …

    Nachdem (echte!) Eilentscheidungen nicht warten können, bis mal jemand die Akten dazu niedergeschrieben hat, ein telefonischer "Stille-Post-Richtervorbehalt" der Sache aber auch nicht dienlich ist, wäre die einzig vernünftige Lösung, den Begriff der "Gefahr im Verzug" sinnvoll auszulegen, nämlich so, daß dieselbe immer dann gegeben ist, wenn nicht nur gar kein Richter rechtzeitig zu erreichen ist, sondern auch dann, wenn eine schriftliche richterliche Entscheidung auf Basis schriftlicher Akten nicht mehr rechtzeitig erlangt werden kann.

  54. RA Lothar Müller-Güldemeister (Link) meint: (31.8.2009 um 13:07) AntwortenReply to this comment

    @ -thh: stimme voll zu.

    Mir scheint, dass die Entscheidung des OLG Hamm hauptsächlich der Tendenz folgt, vom Staat immer mehr Einstellungen von Angehörigen des eigenen Berufsstandes zu fordern. Ärzte fordern mehr Ärzte, Polizisten mehr Polizisten, Fluglotsen mehr Fluglotsen, Richter eben mehr Richter. Dass der Wunsch, etwas für die Rechte von Beschuldigten zu tun, demgegenüber hintansteht, sieht man schon daran, dass praktisch nie Beweisverwertungsverbote ausgesprochen werden, wenn eine richterlich angeordnete Durchsuchung unverhältnismäßig und daher rechtswidrig war. Obwohl das in der überwiegenden Zahl der Durchsuchungsbeschlüsse der Fall sein dürfte. Auch Richter und Staatsanwälte leugnen auf Befragen nicht, dass praktisch alle Anträge auf Hausdurchsuchungen ohne nähere Prüfung der Akte und ohne jede Rücksicht auf die Verhältnismäßigkeit der Mittel durchgewunken werden.

  55. Axel John (Link) meint: (31.8.2009 um 13:54) AntwortenReply to this comment

    @ 55: >>Auf dieser Grundlage sollte man sich aber vielleicht auch einmal die Sinnfrage stellen. [.....] denn was wäre leichter, als den Sachverhalt telefonisch passend "gefärbt" zu schildern? <<

    Genau daran hapert es. Hardcoredogmatiker, die ausschließlich für ihre akademischen Glaubenssätze leben, nehmen die Realität garnicht zur Kenntnis. Das Ritual des Dienstweges steht über allem, egal, was auch immer die Folgen sind.

    @ 56: >>Mir scheint, dass die Entscheidung des OLG Hamm hauptsächlich der Tendenz folgt, vom Staat immer mehr Einstellungen von Angehörigen des eigenen Berufsstandes zu fordern.<<

    Dass Judikative und Exekutive chronisch unterbesetzt sind, wird kaum jemand bestreiten.
    Statt mehr Personal zu fordern, wäre es m.E. zielführender, bürokratischen Ballast abzubauen, schlanke, effiziente Dienstwege zu etablieren und flächendeckend eine zeitgemäße technische Ausstattung wie papierlose Büros, Videokonferenzen usw. einzuführen. Das bedingt allerdings ein z.T. radikales Umdenken in der Justiz, wo viele Richter noch nach der Devise arbeiten, "das geht elektrisch, das fass ich nicht an".

  56. Gutfried meint: (31.8.2009 um 16:47) AntwortenReply to this comment

    Wieso braucht man nachts einen Richter?
    Zulässig ist eine Nacht-Durchsuchung nur bei Gefahr im Verzuge. Und in genau dem Fall braucht man keinen Richter. Also ist der Richternachtnotdienst doch überflüssig, oder?? Wo ist mein Denkfehler??

  57. Das GG ist für alle da meint: (31.8.2009 um 19:35) AntwortenReply to this comment

    Die Grundrechte von Menschen interessieren hier wohl keinen mehr.

    Hauptsache, die Beamten werden nicht überfordert, und können zahlreiche Durchsuchungen durchführen. Ob diese rechtswidrig sind oder nicht, ist ja egal.

    Statt die Grundrechte in den Vordergrund zu stellen, wird hier damit argumentiert, dass die Beamten zeitlich überfordert wären und daher ein Auge zugedrückt werden sollte, wenn Grundrechte verletzt werden.

    Traurig.

  58. Axel John (Link) meint: (31.8.2009 um 21:04) AntwortenReply to this comment

    @ 59: >>Statt die Grundrechte in den Vordergrund zu stellen, wird hier damit argumentiert, dass die Beamten zeitlich überfordert wären<<

    Haben Sie auch einen Vorschlag, wie ein Richter ad hoc einzig anhand eines telefonischen Antrages, dessen Objektivität er ebenso wenig beurteilen kann, wie den zugrunde liegenden Sachverhalt, eine fundierte- und seriös begründbare Entscheidung treffen soll?
    Das wäre zur Grundrechtswahrung IMO ebenso wichtig.

  59. vader666 meint: (31.8.2009 um 21:26) AntwortenReply to this comment

    > Der einzige Unterschied zwischen Staatsanwalt und Richter – beides Teile der Justiz – ist die Weisungsunabhängigkeit des letzteren

    Leider nein. Der Unterschied ist die Rolle, die sie innehaben. Und die Aufrechterehaltung dieser Trennung kann in einem Staat mit Gewaltenteilung nicht hoch genug bewertet werden.

  60. jan meint: (31.8.2009 um 22:08) AntwortenReply to this comment

    @ 56 RA Lothar Müller-Güldemeister:

    Nur wir Rechtsanwälte, wir fordern keine weiteren Vertreter unseres Berufsstandes ;-).

  61. MK meint: (1.9.2009 um 14:14) AntwortenReply to this comment

    Nun ja – vielleicht sollte man die Entscheidung einmal gelesen haben. Denn sie verlangt nicht allgemein einen Nachtdienst, sondern setzt sich mit der Forderung des Bundesverfassungsgerichts auseinander, einen Nachtdienst "bei Bedarf" einzurichten. In durchaus diskussionswürdiger Weise stellt das OLG Hamm dann fest, dass ein solcher Bedarf an Ort und Stelle bestanden habe. Nur angesichts dieses Bedarfes kommt der Senat dann zu dem Ergebnis, dass ausnahmsweise ein Beweisverwertungsverbot angenommen werden müsse. Daher ist die Entscheidung keinesfalls so zu verallgemeinern wie es manche hier tun. Vielmehr wird in jedem Einzelfall zu fragen sein, ob die nächtliche Anordnung von Zwangsmaßnahmen, die einem Richtervorbehalt unterliegen, noch die Ausnahme ist oder mittlerweile Tages- (bzw. besser: Nacht-)geschäft. Für den vom OLG Hamm gewählten Ansatz werden sich allerdings zusätzlich noch einige Ermittlungs- und Beschwerderichter bedanken – denn allein die Verallgemeinerung wird sicherlich zu einer Vielzahl – im Ergebnis erfolgloser – Beschwerden führen und die Justiz noch weiter belasten. ;-)

  62. Florian meint: (2.9.2009 um 23:05) AntwortenReply to this comment

    >> Mir scheint, dass die Entscheidung des OLG Hamm hauptsächlich der Tendenz folgt, vom Staat immer mehr Einstellungen von Angehörigen des eigenen Berufsstandes zu fordern <<

    Als von der Entscheidung jedenfalls mittelbar betroffen muss ich sagen, dass die Entscheidung dazu führt, dass auch ohne zusätzliches Personal nunmehr der Nachteildienst eingerichtet ist und sich bisher immer wieder gezeigt hat, dass es ja irgendwie funktioniert. Die Justiz ist überlastet und die Kolleginnen und Kollegen in allen Bereichen, auch im nicht richterlichen Dienst, leisten mehr als die Bezahlung hergibt. Die Erfahrung hat auch gezeigt, dass Überlastung nicht zu neuen Stellen führt. Eine merkliche Personalaufstockung aufgrund des angesprochenen Urteils würde mich überraschen.

  63. Rechtsgeradedreher (Link) meint: (3.9.2009 um 12:21) AntwortenReply to this comment

    Mir ist ein Ermittlungsverfahren bekannt, bei dem mehrere Durchsuchungen ohne Durchsuchungsbeschluss vorgenommen wurden (siehe Link). Die Ausrede des Staatsanwalts war natürlich immer "Gefahr im Verzug" wegen "Verdunkelungsgefahr", obgleich schon jahrelang intensiv (und repressiv) gegen den Beschuldigten ermittelt wurde. Worin bei jemandem, der weiß, dass er unter Beobachtung steht, Verdunkelungsgefahr liegen soll, musste nicht nachvollziehbar begründet werden. Die Beschwerden des Beschuldigten fanden keine große Beachtung.

    Wenn sich der Staatsanwalt dann mal entschlossen hat, trotz der allgegenwärtigen Verdunkelungsgefahr dennoch einen Beschluss einzuholen, so waren auch hier keine großen Hürden zu überwinden: tomsack.com/beschluss-portrait-lueth.jpg.

    Dies ist natürlich nur ein Fall von Tausenden. – Aber nicht selten ist bei Fallstudien zu erkennen, dass dem Richtervorbehalt, einem wichtigen Schutzrecht des Bürgers gegen ausufernde Staatsgewalt, in der Praxis nicht die Bedeutung zukommt, die ihm aus verfassungsrechtlicher Sicht dringend zukommen müsste, weder von Seiten der Ermittler noch von Seiten der Richter. Es kann nicht sein, dass immer und überall mit "Gefahr im Verzug" argumentiert werden kann, oder aber Richter nicht die Zeit für eine angemessene Prüfung des Sachverhalts haben.

    Es mag zwar hinterher mit erhobenem Zeigefinger festgestellt werden, dass die Durchsuchung rechtswidrig war, dennoch sind die Beweismittel erstmal verwertbar – und sei es, dass man dem Beschuldigten plötzlich etwas ganz anderes anhängt (Stichwort "Zufallsfund" – oft Steuerhinterziehung), weil sich die eigentlichen Vorwürfe als haltlos erwiesen haben, man jedoch gegenüber der Öffentlichkeit das Gesicht wahren muss…

  64. paradiesflüchtling meint: (3.9.2009 um 14:06) AntwortenReply to this comment

    Und was hat das alles mit einem Asylbewerberheim zu tun?

  65. John JJ Tacker meint: (13.9.2009 um 04:15) AntwortenReply to this comment

    Prinzipielle Frage:
    Wie ist die Situation in Deutschland mit Beweisen die vorsätzlich erzielt worden sind und somit nicht auf ner legalen Basis zustande kommen?
    Also kurz gefragt, wieso war die Bundesdeutschen Bestechungsgelder für Lichtensteiner Bankdaten legal und die Hausdurchsuchung verwertbar, und die Hausdurchsuchung nicht verwertbar?

  66. jana meint: (15.9.2009 um 10:17) AntwortenReply to this comment

    nicht zu vergessen die Problematik bei Blutuntersuchungen: auch hier war der BGH und einige AGs/LGs ganz versessen darauf, den Richtervorbehalt ums "Verrecken" einzuhalten… oder zumindest den Ermittlungspersonen der StA irrwitzige Dokumentationspflichten aufzuerlegen. Und das bei einem Massendelikt. Um bei Blutentnahmen deutschlandweit dem Richtervorbehalt einhalten zu können bedürfe es hierzu schon der 500 zusätzlichen Richter…

    Da merkt man leider wieder, dass die Argumentation des BGH teilweise fern jeglicher Realität ist.

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