Neue “Kronzeugen”-Regelung ab 1. September
Das Bundesjustizministerium gibt bekannt:
Am 1. September 2009 tritt eine neue Strafzumessungsregel in Kraft. Bei Straftätern, die zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten beitragen, können Richterinnen und Richter die Strafe künftig mildern oder ganz von Strafe absehen.
Die Reform knüpft an frühere Möglichkeiten an, die Kooperationsbereitschaft von Straftätern zu honorieren. Bis 1999 galt das Kronzeugengesetz, das für die Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen und damit zusammenhängende Taten die Möglichkeit eröffnete, das Verfahren einzustellen, von Strafe abzusehen oder die Strafe zu mildern. Das geltende Strafrecht kennt spezifische (“kleine”) “Kronzeugenregelungen” für bestimmte Delikte, nämlich bei der Geldwäsche (§ 261 StGB), im Betäubungsmittelstrafrecht (§ 31 BtMG) und in sehr engem Umfang bei der Bildung einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung (§§ 129, 129a StGB).
Praktisch bedeutsam ist vor allem § 31 BtMG, dessen Anwendung in den vergangenen Jahrzehnten gute Ermittlungserfolge bei der Aufklärung organisierter Rauschgiftkriminalität ermöglichte.
“Die neue Strafzumessungsvorschrift unterscheidet sich vor allem in zwei Punkten von den bisherigen Kronzeugenregelungen: Wir fassen den Anwendungsbereich breiter und treffen Schutzvorkehrungen gegen Missbrauch”, so Bundesjustizministerin Zypries.
Einzelheiten der Neuregelung sind in der Pressemitteilung genannt.
(Autor: AK)
Sicherlich eine gute Ergänzung im Strafrecht für bestimmte Fälle. Allerdings schafft dies auch den Anreiz durch falsche Beschuldigungen dann noch einen Strafrabatt zu bekommen. Die Regelung im BtMG mag sicherlich nicht so sehr zu Verallgemeinerung dienlich sein, denn schließlich handelt es sich um eine ganz besondere Gruppe Krimineller, aber zusammenfassend überwiegen wohl die Vorteile dieser Regelung.
War ja auch ein unhaltbarer Zustand, daß man manchmal die eigenen Leute hätte einsperren müßen.
Damit wäre der Willkür dann auch die andere Tür geöffnet.
20(4)
Manchmal heiligt der Zweck ja wirklich die Mittel, aber ich zweifle noch, dass das hier so ein Fall ist.
Ich befürchte, dass sich im Gegenzug fehlende Kooperationsbereitschaft straferhöhend auswirken könnte. Bereits jetzt schwingt in der Urteilsbegründung häufig der Vorwurf mit, der Täter habe bis zu letzt zum Vorwurf geschwiegen.
Was ist mit "Accusare se nemo debet" (Niemand muss sich selbst belasten.)?
Zu 1, egal: Ein funktionierender Rechtsstaat braucht weder Kronzeugen noch Deals. Strafnachlass für ein Geständnis war nämlich schon immer drin.
Kleiner Ausflug in die Justiz-Geschichte. Wie hätte das Urteil heute wohl ausgesehen, mal abgesehen davon, dass es die Todesstrafe nicht mehr gibt. Der eigentliche Clou ist doch die Behauptung, dass der Täter = Zeuge gar keinen Grund zur Falschaussage = Beschuldigung von Frau Mariotti hätte. Dadurch entging er nämlich auch nur der Todesstrafe.
Man google mal nach dem Namen
Eva-Maria Mariotti
und schaue sich die folgenden Seiten an:
http://www.strate.net/d/publikationen/buchholz-2.html
Opferschutz spielt keine Rolle. Der Staat ist mal wieder für sich selbst da.
Und warum ist eine solche Regelung nur für "schwere" Straftaten geeignet ?
@ Susi
Es ist schon bedenklich. Durch einen Deal, welcher einen falschen (nicht wiederlegbaren) Sachverhalt festschreibt, werden andere Personen schwer belastet.
Diese Angeklagten haben dann ein nicht lösbares Problem.
Kommt oft bei Wirtschaftsstraftaten vor.
"Manchmal heiligt der Zweck ja wirklich die Mittel,"
Nein, das ist typisch utilitaristische Meinungsmache.
Wenn doch nur einem Kind durch Websperren geholfen werden würde!
um die eigene haut zu retten, wird dann (§31 BtMG) jeder den man je gesehen oder vor jahren mit ihm zu tun hatte 'drangehängt'. man kramt dann so lange in der eigenen vergangenheit bis man genug für den staatsanwalt gefunden hat. dass man bei den dreckigen deals beteiligt war , spielt natürlich keine rolle. man hat ja zur aufklärung begetragen.
scheiss denunzianten. sie sollten auf der hut sein, ein leben lang…!
@ 4: >>Ich befürchte, dass sich im Gegenzug fehlende Kooperationsbereitschaft straferhöhend auswirken könnte.<<
Das ist gang und gäbe. Ich zitiere mal aus der Urteilsbegründung aus einem Urteil wegen Veruntreuung von Mandantengeldern gegen einen Anwalt:
"Als Nachteilig für den Angeklagten wurde dessen "äußerst herablassende Art, seine völlige Uneinsichtigkeit und sein fehlendes Unrechtsbewusstsein" gewertet."
Das wirkt sich im Übrigen nicht straferhöhend aus, es verhindert lediglich eine Strafmilderung, die bei kooperativem Verhalten drinn gewesen wäre.
Das Gericht hat einen Ermessensspielraum, den es, was absolut legal und auch legitim ist, zu Gunsten- oder auch Ungunsten des Angeklagten nutzen kann.
>>Was ist mit "Accusare se nemo debet" (Niemand muss sich selbst belasten.)?<<
Muss ja auch niemand. Er hat dann lediglich die Konsequenz zu tragen.
Bedenklich, ich habe mehrere Fälle im Bekanntenkreis, bei denen Drogenkosnumenten falsche Anschuldigungen getätigt haben, um sich Strafmilderung zu erkaufen. Andere wurden als angebliche Dealer angeschwärzt, von denen man Drogen erworben hätte. Es stand zwar Aussage gegen Aussage, da aber der Konsument sich durch die Aussage, er hbe dort gekauft selbst belastete, wurde seine Aussage als glaubwürdig(er) eingestuft und die angeblichen Dealer zu Geldbußen verurteilt.
Plus dazu die Geständniserpressungs – U-Haft und der Deal mit dem Richter (Haftverschonung durch Geständnis). Prima, damit ist unser Rechtssystem komplett in ein totalitäres System konvertiert.
Endlich haben wir sie wieder, die Vetternregelung. Würde mich wundern wenn das gemeine Volk davon jemals einen Vorteil hätte…
Schon komisch, in letzter Zeit kommt ja vermehrt wieder das Thema Baader-Meinhof hoch, insbesondere die Beteiligung der verschiedenen Mitglieder an dem Anschlag an Generalbundesanwalt Buback. Würde mich nicht wundern, wenn da was ginge, d.h. jemand von dieser Regelung Gebrauch machen würde.
Könnte das der Grund sein, dass die Sauerländer-Terroristen gestanden haben? Würde für mich erklären, warum Menschen, die für ihre Sache eigentlich sterben wollten, plötzlich Gestehen und sogar ihre Mittäter verraten.
Hallo, ist zwar offtopic, aber verlinkt mal auf http://www.allesaussersport.de/archiv/2009/09/01/wie-jako-anderen-leuten-das-letzte-trikot-auszieht/#comments
Geht mal wieder um ein abmahnwütiges Unternehmen, das über einen kleinen Trainer hereinbricht.
Gruß, Matthias
@14(Matthias) Klassisches Eigentor für die Firma JAKO, würde ich meinen. Inkl. Trackbacks dürften das mittlerweile deutlich mehr als 400 Leutchen gelesen haben… Bleibt die Frage, wie autonom die RAe da agieren, oder ob tatsächlich Druck von JAKO selbst kommt. Schweinebande.
@ 14: >>Geht mal wieder um ein abmahnwütiges Unternehmen, das über einen kleinen Trainer hereinbricht.<<
Soll sich nicht so anstellen. Ein paar vernichtete Existenzen muss der "Rechtsstaat" schon aushalten. Hauptsache, sie wurden ohne Formfehler vernichtet.
Geht das eigentlich auch im Kreis? A belastet B, B belastet C, C belastet A und am Ende wird gar keiner mehr bestraft? ;-)
Mir schaut das aus, als ob es BND & Co. freuen wird.
Naja, schaun mer mal.
ich werde dennoch mir bekannte pädophile nicht verraten, wenn ich mal dran sein sollte!